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EU stärkt Rechte: Entschädigung für Fluggäste wird einfacher

Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU künftig leichter ihre Rechte geltend machen können. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht. Die Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen.
Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die Entschädigung beantragen können.
Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht.

Neu für Familien

Verbraucher bekommen auch einige neue Rechte, die zum Beispiel Zusatzkosten betreffen. Sie betreffen Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Kinder unter 14 Jahren dürfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen außerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.

Ab drei Stunden Verspätung gibt es Ausgleich

Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten und gestrichenen Flügen sollen dagegen im Wesentlichen unverändert bleiben. Darüber waren sich Staaten und Parlament lange uneins.
Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2025 dafür ausgesprochen, dass künftig erst bei einer längeren Verspätung ein Anspruch entsteht. Je nach Entfernung sollten die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte damals nicht zugestimmt. Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher.
Nun ist beschlossene Sache: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verschulden hat. (dpa/red)
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Zehntausende Beschwerden über die Post

Aus Frust über verlegte, verlorene oder beschädigte Briefe und Pakete haben Verbraucher Zehntausende Beschwerden bei einer Behörde eingereicht. Wie aus der Website der Bundesnetzagentur hervorgeht, gingen bei ihr im ersten Halbjahr 35.728 kritische Wortmeldungen beim sogenannten Mängelmelder ein. Im Vorjahreszeitraum hatte die Behörde 22.981 Beschwerden gezählt. Die Zahlen sind laut Netzagentur aber nicht vergleichbar, da sich die Methodik geändert hat.
Die Beschwerden richten sich gegen alle Postdienstleister, in 87 Prozent der Fälle geht es um den Marktführer Deutsche Post/DHL, der als einzige Firma sowohl Briefe als auch Pakete austrägt. Den Mängelmelder gibt es erst seit Herbst 2025. Die Website enthält Fragen mit Multiple-Choice-Antworten, bei denen Verbraucher sich einfach durchklicken und ihre Beschwerde nicht mehr in eigenen Worten ausformulieren müssen, wie es im alten System der Fall war.
Raus mit den Paketen und ab zu den Empfängern: ein DHL-Transporter im Einsatz. (Archivbild)

Raus mit den Paketen und ab zu den Empfängern: ein DHL-Transporter im Einsatz. (Archivbild)

Foto: Martin Schutt/dpa

Die Post hält Beschwerdezahlen für „aufgebläht“

Die Post argumentiert, dass durch das neue System die Hemmschwelle sinke und sich manch Verbraucher leichter tue mit der Eingabe subjektiv empfundener Mängel, die sich bei näherer Betrachtung jedoch als unberechtigt erwiesen. Und manch neue Beschwerde wäre über das alte System vielleicht gar nicht eingereicht worden.
„Der neue Mängelmelder bläht die Beschwerdestatistik auf und erweckt den Eindruck, die Postversorgung in Deutschland würde nicht funktionieren“, sagt ein Post-Sprecher. „Das ist falsch – im Gegenteil: Die Post in Deutschland funktioniert sehr gut.“ Der Anteil der Beschwerden, die bei der Post direkt eingehen, liege unverändert bei 0,003 Prozent der Menge an Briefen und Paketen.
Eine andere Entwicklung stützt die Sichtweise der Post, dass die im Vergleich zu 2025 höhere Beschwerdezahl kein Hinweis auf ein größeres Problem ist. Denn es gibt keine „Hotspots“ mehr, also keine gehäuften Beschwerden aus einer Gegend. Solche Hotspots nahm die Netzagentur in der Vergangenheit als Anlass für Prüfverfahren, um die postalische Versorgung vor Ort genauer unter die Lupe zu nehmen.
Die Logik dahinter: Trudelt nur eine Beschwerde aus einem Stadtteil ein, so kann das auch ein miesepetriger Verbraucher gewesen sein, der eine Mücke zum Elefanten macht. Sind es hingegen mehrere Beschwerden unterschiedlicher Menschen aus einem Stadtteil, so kann das ein Hinweis sein, dass wirklich etwas im Argen liegt. In der Vergangenheit räumte die Post nach solchen Anlassprüfungen mitunter ein, dass es vor Ort Personalengpässe gebe und sie diese nun beheben wolle. Im ersten Halbjahr gab es aber keine einzige Anlassprüfung der Netzagentur, im ersten Halbjahr 2025 waren es acht gewesen.
Der Anteil der Beschwerden an den gesamten Sendungsmengen in Deutschland ist verschwindend gering. Im vergangenen Jahr transportierte die Deutsche Post 13,3 Milliarden Briefe und Pakete in Deutschland, hinzu kamen noch die Sendungen der Wettbewerber. Allerdings dürften sich längst nicht alle Menschen, die sich über misslungene Postdienstleistungen ärgern, bei der Bundesnetzagentur beschweren. Der Inhalt einer Beschwerde wird nicht überprüft – sowohl im alten wie im neuen System.

Politiker sieht neues Beschwerdesystem positiv

Die Post weist zudem darauf hin, dass sich manche Beschwerden auf sie bezögen, tatsächlich aber anderen Firmen gelten. So landeten pro Jahr 800.000 Fundbriefe im Netz der Deutschen Post. Das sind Briefe, die Wettbewerber falsch zugestellt haben und anschließend von Privatleuten wieder in einen Briefkasten der Post geworfen werden, damit sich die Post um die verirrte Sendung kümmert.
Die große Menge an Fundbriefen zeige, dass vielen Menschen gar nicht klar sei, dass solche Briefe nicht von der Post kommen, heißt es von dem Bonner Logistiker. Daraus schlussfolgert sie, dass sich auch viele Beschwerden fälschlicherweise auf die Post beziehen.
Der Bundestagsabgeordnete Sebastian Roloff hat damit gerechnet, dass die Beschwerdezahlen mit Einführung des niedrigschwelligen Mängelmelders steigen. „Es ist gut, dass die vorher bestehende Dunkelziffer nun verkleinert wird und die Bundesnetzagentur schneller erkennt, ob es in bestimmten Regionen zu größeren Problemen kommt“, sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. „Unsere Erwartung bleibt, dass Mängel schnellstmöglich und konsequent abgestellt werden und eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Briefen und Paketen sichergestellt wird.“
Ein Postbote bei der Arbeit: Wie lange waren seine Briefe wohl unterwegs?

Ein Postbote bei der Arbeit: Wie lange waren seine Briefe wohl unterwegs?

Foto: Bernd Weißbrod/dpa

DPD mit zweitmeisten Beschwerden

In der Beschwerdestatistik fällt auch die Paketfirma DPD negativ auf. Ihr Anteil an allen Beschwerden lag im ersten Halbjahr 2026 bei vier bis fünf Prozent pro Monat. DPD ist deutlich kleiner als Konkurrent DHL/Deutsche Post, zudem transportiert die Firma nur Pakete – würde man Beschwerden zu Briefen, Zeitungen und anderen Themen herausrechnen, so läge der DPD-Beschwerdeanteil wesentlich höher. Auf vergleichbare Paket-Konkurrenten wie Hermes und GLS entfallen weniger Beschwerden als auf DPD.
Als Reaktion auf die Zahlen sagte ein DPD-Sprecher, seine Firma nehme die bei der Bundesnetzagentur eingehenden Beschwerden ernst. Es sei aber eine differenzierte Betrachtung wichtig. So sei der Anteil von Beschwerden, die bei DPD direkt eingehen, von 0,11 Prozent des Sendungsaufkommens 2024 auf 0,09 Prozent 2025 gesunken. „Bei über 370 Millionen beförderten Paketen pro Jahr zeigt dies, dass die überwiegende Mehrheit unserer Zustellungen zuverlässig und zur Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden erfolgt.“
Kein gutes Licht auf DPD warf unlängst eine TV-Doku des investigativen Reporterteams Wallraff bei RTL. Die Arbeitsbelastung bei den Subunternehmern, die für DPD unterwegs sind, wurde als extrem hoch und als „Knochenjob“ beschrieben. Außerdem verschickte das Reporterteam testweise 50 Pakete mit Tassen, Weingläsern und Weinflaschen quer durch Deutschland, fast die Hälfte davon ging kaputt.
DPD teilte mit, man überprüfe Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder eigene Standards. Sollten Missstände nicht abgestellt werden, werde die Zusammenarbeit mit den Systempartnern beendet. Mit Systempartnern sind Subunternehmer gemeint. Außerdem teilte DPD mit, dass „einige der erhobenen Vorwürfe und Darstellungen“ nicht der Realität entsprächen. Ein Firmensprecher lobte „das Engagement der vielen tausend Menschen bei DPD und unseren Partnerunternehmen, die jeden Tag verantwortungsvoll arbeiten“. (dpa/red)
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Kassenreform, Heizungsgesetz, Recht auf Reparatur – Die Beschlüsse im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.

Neues Heizungsgesetz

Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.

Vorrang für Infrastruktur

Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.

Diäten-Erhöhung ausgesetzt

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Spritpreis-Deckel

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.

„Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

Bewahrung der Schulpflicht

Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.

Existenzrechts Israels

Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.

Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
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Bundesrat: Initiative für Preisdeckel bei Kraftstoffen

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern wollen am Freitag im Bundesrat vorschlagen, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen.
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte dem Sender Welt TV zu der Initiative, sie sei „sehr dafür“, sich dieses Luxemburger Modell noch mal genau anzugucken. „Das, was dort gut funktioniert, das kann ja für uns auch ein gutes Modell sein.“

Vorbild Luxemburg

In Luxemburg legt das zuständige Ministerium nach Angaben des Bundesrates mehrmals pro Woche einheitliche Höchstpreise für die Kraftstoffarten und Tankstellen fest.
Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Kritik am Tankrabatt

Rehlinger sagte Welt TV mit Blick auf den Ende Juni ausgelaufenen Tankrabatt: „Mit dem guten Steuergeld einfach nur die Gewinne der Mineralölkonzerne ein bisschen zu erhalten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher runterzusubventionieren, kann ja nicht dauerhaft die Lösung sein.“
Der Staat müsse vorher ansetzen. „Es darf erst gar nicht dazu kommen.“
Sie halte das Luxemburger Modell für „vertretbar“. Luxemburg „ist ja auch nicht wegen seiner sozialistischen Umtriebe bekannt“, sagte Rehlinger.
Mit dem Tankrabatt hatte die Bundesregierung im Mai und Juni die Steuern auf Kraftstoffe um rund 17 Cent pro Liter gesenkt. Das kostete den Staat geschätzt rund 1,6 Milliarden Euro. (afp/red)
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Umfrage: Vier von fünf Deutschen sorgen sich um ihre finanzielle Zukunft

Angesichts internationaler Krisen und Inflation sorgen sich weiterhin knapp vier von fünf Deutschen um ihre finanzielle Situation.
Mit einem Anteil von 79 Prozent zeigten sie sich bei einer Umfrage im Auftrag der Auskunftei Crif etwas besorgter als der Durchschnitt in fünf europäischen Ländern (78 Prozent). Für die Studie wurden 5.000 Verbraucher in Deutschland, Irland, Italien, Polen und Großbritannien befragt.
Von den rund 1.000 Teilnehmern in Deutschland erwarten 28 Prozent in den kommenden zwölf Monaten eine schlechtere finanzielle Situation für sich selbst.
38 Prozent rechnen damit, am Monatsende weniger Geld zur Verfügung zu haben und 18 Prozent sorgen sich, dass sie ihre Rechnungen künftig nicht mehr pünktlich zahlen können. Sieben Prozent befürchten, dass sie ihre Mieten oder Hypothekenzahlungen nicht mehr leisten können.

Abfolge von Krisen und Unsicherheiten

Die Ergebnisse zeigten, dass sich viele Verbraucher trotz erster wirtschaftlicher Stabilisierungssignale weiterhin finanziell unter Druck fühlten, sagt Crif-Geschäftsführer Frank Schlein.
„Viele Menschen erleben seit Jahren eine Abfolge von Krisen und Unsicherheiten, die ihr Sicherheitsgefühl nachhaltig beeinflusst. Die permanente Konfrontation mit neuen Belastungsfaktoren führt dazu, dass finanzielle Vorsicht für viele zur neuen Normalität geworden ist.“
Eine Mehrheit von 51 Prozent der Befragten in Deutschland will die finanzielle Unsicherheit mit Sparen in den Griff bekommen. 32 Prozent wollen ihre Ausgaben leicht und 19 Prozent sogar deutlich senken.
Im täglichen Konsumverhalten achtet ein Viertel verstärkt auf Rabatte und Sonderangebote. Schon 15 Prozent berichten, dass sie auf ihre Ersparnisse zurückgreifen müssen, um laufende Ausgaben zu finanzieren. (dpa/red)
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Discounter Netto begrenzt Eierkauf auf zwei Packungen

Maximal zwei Packungen Eier pro Einkauf – das gilt derzeit für Kunden des in Nord- und Ostdeutschland vertretenen Discounters Netto. Das bestätigte das Unternehmen auf dpa-Nachfrage.
Hintergrund sei die angespannte Situation auf dem Eiermarkt, sagte eine Sprecherin. „Tierkrankheiten in regionalen Legehennenbeständen wirken sich auf die Verfügbarkeit von Eiern aus. Davon sind auch zwei unserer regional bezogenen Eierartikel betroffen, die wir vorübergehend nur eingeschränkt beziehen können.“
Gemeinsam mit den Lieferanten arbeite man daran, die Warenverfügbarkeit sicherzustellen. Erwartet wird, dass sich die Lage ab kommender Woche entspannt. Zuvor hatte die „BILD“ über das Thema berichtet.

Lage auf dem Eiermarkt seit längerem angespannt

Große Lebensmittelhändler wie ALDI, Edeka, Lidl, Kaufland oder REWE begrenzen die Einkaufsmengen bislang nicht, wie eine dpa-Umfrage ergab.
Die Situation auf dem Eiermarkt gilt bereits seit Monaten als schwierig. Eine gestiegene Nachfrage und ein wegen mehrerer Tierseuchen eingeschränktes Angebot belasten die Versorgung. Vereinzelt kommt es im Einzelhandel deshalb zu Engpässen.
Marktanalystin Margit Beck von Marktinfo Eier und Geflügel betont jedoch: „Ein nationaler Eiernotstand ist derzeit nicht zu verzeichnen. Regionale Ausfälle durch Newcastle Disease dürften zu den beobachteten Engpässen geführt haben.“
Nach Angaben eines REWE-Sprechers ist die Mengenknappheit im Großraum Berlin am stärksten sichtbar. Die Erzeuger seien dort stärker betroffen als anderswo.
„So kann es vorkommen, dass in Berliner Märkten nicht immer die volle Auswahl an Marken, Packungsgrößen und Haltungsformen angeboten werden kann. Frischeier gibt es aber immer.“
Netto mit dem Hund im Logo ist nur im Norden und Osten Deutschlands präsent. (Archivbild)

Netto mit dem Hund im Logo ist nur im Norden und Osten Deutschlands präsent. (Archivbild)

Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/ZB

Zwei Handelsketten, ein Name

Die Netto ApS & Co. KG ist Teil der dänischen Salling Group und nicht zu verwechseln mit dem größeren Netto Marken-Discount mit Sitz in Bayern, der zu Edeka gehört.
Der Discounter mit den Markenfarben Schwarz und Gelb hat seinen deutschen Firmensitz in Stavenhagen in Mecklenburg-Vorpommern und betreibt nach eigenen Angaben rund 340 Märkte mit rund 6.000 Beschäftigten in acht Bundesländern – in Ostdeutschland, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Der erste Markt wurde 1990 eröffnet. (dpa/red)
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EU-Parlament stimmt für neue Fluggastrechte

Das Europaparlament hat neuen europäischen Fluggastrechten zugestimmt. Die Mehrheit von 646 Abgeordneten stimmte für die Reform, die unter anderem vorsieht, dass Eltern im Flugzeug künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können und Ticketpreise übersichtlich dargestellt werden müssen.
Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten Flügen sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Das hatten Vertreter des Parlaments in langen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Nun müssen auch die EU-Staaten der Änderung noch formell zustimmen. Das gilt als Formalie.

Flug verspätet?

Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Fluggäste künftig erst bei größeren Verspätungen entschädigt werden und je nach Entfernung auch mit weniger Geld. Nach einer Einigung im Juni bleibt es aber dabei.
Fluggäste haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet).
Diese Schwellen sollen auch gelten, wenn der Flug ganz gestrichen wurde – solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.
Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Anders ans Ziel kommen

Fluggäste sollen außerdem bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nah am Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren.
Die Reisebedingungen müssen vergleichbar sein – also beispielsweise Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, dürfen nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen.
Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. Wenn sie in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)
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EU-Regelungen für Fluggäste: Wann gibt es Anspruch auf Entschädigung?

Kostenlose Familiensitzplätze und schnellere Entschädigungen: Das Europaparlament stimmt am Dienstag über neue gesetzliche Rechte für Fluggäste ab. Die große Reform blieb nach jahrelangen Verhandlungen aus, die fälligen Entschädigungen bei Verspätungen werden trotz lauter Beschwerden der Fluggesellschaften nicht angetastet.

Wann gibt es einen Anspruch auf Entschädigung?

Ab einer Verspätung von drei Stunden können Passagiere eine pauschale Entschädigung beantragen, sofern die Fluggesellschaft die Wartezeit verschuldet hat. Für Flüge bis 1.500 Kilometer gilt ein Anspruch in Höhe von 250 Euro, für Flüge bis 3.500 Kilometer bekommen Passagiere 400 Euro und für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 Kilometern 600 Euro. Das gilt auch bei Flügen, die weniger als zwei Wochen vor Abflug gestrichen werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Die sogenannten außergewöhnlichen Umstände. Das sind etwa Naturkatastrophen oder Sicherheitsrisiken am Start- oder Zielort. Ein Streik der Angestellten der Fluggesellschaft selbst ist kein außergewöhnlicher Umstand, ein Streik anderer Beschäftigten wie etwa beim Sicherheitspersonal des Flughafens häufig aber schon. Ein technischer Defekt am Flugzeug ist kein solcher Umstand.

Was soll sich ändern?

Die EU will dafür sorgen, dass mehr Passagiere ihren Anspruch geltend machen können. Fluggesellschaften werden deshalb verpflichtet, ihre Passagiere höchstens vier Tage nach Ankunft zu informieren, wo sie eine Entschädigung beantragen können. Sie haben danach 30 Tage Zeit, um entweder die Entschädigung zu zahlen oder den Antrag begründet abzulehnen.

Und wenn ich meinen Flug verpasse?

Dann gibt es keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Wer einen Hin- und Rückflug gebucht hat und den Hinflug verpasst, kann aber eine Erstattung für den nicht genutzten Rückflug beantragen. Passagiere, die trotz verpasstem Flug an ihren Zielort gelangt sind, können den Rückflug nutzen.

Was gilt für das Handgepäck?

Auch hier gibt es nur kleine Änderungen, Forderungen nach einer einheitlichen Größe für Handgepäckkoffer setzten sich nicht durch. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass die Fluggesellschaften bei der Buchung je einen Preis ohne und mit zusätzlichem Handgepäck anbieten sollen.

Welche Rechte haben Familien?

Eltern können künftig kostenlos einen Sitzplatz neben ihren Kindern buchen. Billigfluggesellschaften verlangten dafür bislang teils zusätzliche Gebühren, gerieten deshalb aber bereits ins Visier der Behörden. In Großbritannien strich Ryanair die Gebühr kürzlich, nachdem die dortige Wettbewerbsbehörde eine Untersuchung begonnen hatte.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Abstimmung im Europaparlament ist die letzte politische Hürde für die Reform. Der Rat der 27 EU-Staaten hat schon grundsätzlich zugestimmt, muss das Gesetz aber noch einmal formal absegnen.
(afp/red)
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85.000 E-Auto-Neuzulassungen im Juni dank Kaufprämie

Die staatliche Kaufprämie und auch die hohen Spritpreise haben einen neuen E-Auto-Boom ausgelöst. Im Juni wurden knapp 85.000 reine Elektroautos neu zugelassen, ein Plus von rund 78 Prozent im Vorjahresvergleich, wie das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (KBA) am Freitag mitteilte. Ihr Marktanteil betrug damit 28,4 Prozent.
Das sei der dritthöchste je gemessene Wert, erklärte das Beratungsunternehmen EY. Einschließlich der Plugin-Hybride lag der Marktanteil von Neuwagen mit Stecker bei rund 39 Prozent. „Fast vier von zehn Neuwagen fahren also ganz oder teilweise elektrisch.“
Auch insgesamt legten die Autoneuzulassungen im Juni stark zu: um fast 16 Prozent im Vorjahresvergleich auf knapp 297.000 Pkw. Das liege aber auch daran, dass der Juni in diesem Jahr zwei Arbeitstage mehr hatte, erklärte EY.
Die Neuzulassungen von Autos mit Benzinmotor schrumpften um 17 Prozent, die von Diesel-Pkw um rund fünf Prozent. Benziner hatten damit im Juni einen Marktanteil von 20,5 Prozent bei den Neuwagen, Diesel von rund elf Prozent.

Kaufprämie sorgt für Schub

Das Marktwachstum bei den E-Autos sei „in erster Linie steuerfinanziert“, betonte EY-Experte Constantin Gall. Das Budget für die staatliche Kaufprämie sei aber begrenzt, „angesichts knapper öffentlicher Kassen“ sei eine Verlängerung unwahrscheinlich. „Und wenn es keine staatliche Unterstützung mehr gibt, wird der E-Auto-Markt einbrechen, wie wir es schon früher erlebt haben.“
Die staatliche E-Auto-Förderung kann seit dem 19. Mai beantragt werden, gilt aber rückwirkend für seit dem 1. Januar zugelassene Autos. Die Förderung richtet sich vor allem an Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen und kann je nach Automodell, Haushaltsgröße und Einkommen 1500 bis 6000 Euro betragen. Bis 2029 stehen dafür drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erklärte, bislang seien knapp 73.000 Anträge registriert worden. Fast die Hälfte der Anträge stamme laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von Haushalten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro.
Die Händler zeigten sich deutlich optimistischer: „Die Dynamik im Automobilhandel hat spürbar zugenommen. Die anfängliche Zurückhaltung vieler Kundinnen und Kunden gegenüber Elektromobilität ist einer wachsenden Offenheit und konkreten Kaufbereitschaft gewichen“, erklärte ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.
Die Elektromobilität sei im Markt angekommen und entwickle sich zunehmend zu einem tragenden Segment des Neuwagengeschäfts.

Chinesische Hersteller holen auf

Deutsche E-Auto-Hersteller sind im Preissegment unterhalb von 25.000 Euro nicht vertreten, dort bieten laut EY vor allem chinesische Anbieter „vollwertige Elektrofahrzeuge“ an. Der Absatz chinesischer Autobauer wie BYD oder Leapmotor stieg im Juni demnach um 68 Prozent, der Absatz deutscher Autobauer um 15 Prozent.
Der Marktanteil der chinesischen Anbieter ist aber mit 7,2 Prozent im Juni immer noch recht klein. Der Absatz von Tesla vervierfachte sich im vergangenen Monat sogar – mit 7768 Autos lag der Marktanteil bei 2,6 Prozent. (afp/red)
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Erster Mittagssprung nach Tankrabatt fällt eher klein aus

Der befürchtete extreme Preissprung bei Benzin und Diesel am ersten Mittag nach Ende des Tankrabatts ist ausgeblieben. Im Gegenteil: Die Kraftstoffe verteuerten sich bei der typischen Erhöhung zur Mittagszeit etwas weniger als in den Tagen zuvor, wie aus Daten des ADAC hervorgeht. Das liegt allerdings auch daran, dass sie davor viel weniger gesunken waren, als sonst üblich.
Um 12.15 Uhr kostete ein Liter E10 im bundesweiten Durchschnitt 2,15 Euro. Das waren 18,2 Cent mehr als vor dem Preissprung um 11.45 Uhr. Diesel verteuerte sich um 20,4 Cent auf 2,11 Euro pro Liter. Am Montag und Dienstag waren die Mittagssprünge bei beiden Kraftstoffen etwas höher ausgefallen.
Nach dem Mittagssprung war Super E10 um 11,7 Cent pro Liter teurer als zum gleichen Zeitpunkt am Dienstag, Diesel um 12 Cent. Das ist sogar etwas weniger als am Vormittag. Wegen der zuletzt abweichenden Preismuster sind Vergleiche allerdings weniger aussagekräftig als sonst. (dpa/red)
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Inflation schwächt sich im Juni auf 2,3 Prozent ab

Die Verbraucherpreise in Deutschland sind im Juni nicht mehr ganz so schnell gestiegen. Die Inflationsrate beträgt im Vergleich zum Vorjahresmonat 2,3 Prozent, wie das Statistische Bundesamt auf Grundlage vorläufiger Daten berichtet.
Der Preisdruck auf Verbraucher hat damit nachgelassen. Im Mai waren die Verbraucherpreise noch um 2,6 Prozent zum Vorjahresmonat gestiegen und im April sogar um 2,9 Prozent – die höchste Rate seit Januar 2024.
Insbesondere Tanken war mit dem Ölpreisschock wegen des Iran-Kriegs sprunghaft teurer geworden. Im Juni kosteten Haushaltsenergie und Sprit 3,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, so die Statistiker. Im Mai hatten die Energiepreise aber noch um gut 6,6 Prozent angezogen, im April waren es rund zehn Prozent.
„Die Inflation ist im Juni vor allem wegen des gesunkenen Ölpreises zurückgegangen“, sagte Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer. „Im Juli sollte sie aber wieder steigen, weil der Tankrabatt wegfällt.“
Mit Entspannungssignalen im Irankrieg sind die Ölpreise deutlich gefallen. Mit rund 74 Dollar je Barrel Brent-Öl war Rohöl zuletzt ungefähr so teuer wie vor den Kämpfen im Nahen Osten, die die Ölpreise zeitweise auf mehr als 110 Dollar getrieben hatten. Insgesamt ließen die Verbraucherpreise von Mai auf Juni laut Statistik um 0,3 Prozent nach.

Tankrabatt endet

Mit dem im Mai eingeführten Tankrabatt wurde die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 17 Cent je Liter gesenkt. Die Subvention läuft am 30. Juni aus.

Im Juni lagen die Spritpreise laut Daten des ADAC deutlich unter dem Niveau vom Mai. In den ersten 29 Tagen des Monats war Super E10 im Schnitt knapp 6 Prozent günstiger als im Mai, Diesel sogar knapp 9 Prozent.

Dafür verantwortlich ist jedoch nicht nur der Tankrabatt, der nach einer Analyse des Ifo-Instituts insbesondere bei Diesel nur begrenzt an die Verbraucher weitergegeben wurde. Auch der Rückgang der Ölpreise spielte eine Rolle.

Restaurantbesuche und Reisen teurer

An anderer Stelle stiegen die Preise für Verbraucher. Für Nahrungsmittel mussten die Menschen in Deutschland im Juni laut Statistik 0,4 Prozent mehr zahlen als ein Jahr zuvor – ebenso wie im Mai. Dienstleistungen, zu denen Restaurantbesuche und Reisen zählen, verteuerten sich erneut um 3,1 Prozent (Mai: 3,1 Prozent).
Volkswirte fürchten, dass Unternehmen zeitverzögert höhere Energie- und Transportkosten an Kunden weitergeben und die Preise für Lebensmittel und Dienstleistungen weiter steigen.
Auch die Importpreise haben angezogen, sie stiegen im Mai so stark wie seit Ende 2022 nicht mehr. Immerhin: Mit Hoffnung im Irankrieg planen nach Ifo-Daten weniger Firmen Preiserhöhungen.

Weiterer Anstieg erwartet

Der Sachverständigenrat („Wirtschaftsweise“) erwartet dieses Jahr einen deutlichen Anstieg der Inflation auf im Schnitt 3,0 Prozent – nach moderaten 2,2 Prozent 2025.
Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft der Verbraucher: Sie können sich dann für einen Euro weniger leisten. Nach der Preiswelle infolge des Ukraine-Krieges ebbte die Teuerung ab, viele Preise sind aber dauerhaft erhöht.

Weitere Zinserhöhung der EZB möglich

Mit dem Irankrieg ist auch der Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB) gestiegen. Da die Inflation in der Eurozone mit dem Ölpreisschock stark anzog, hat sie die Leitzinsen im Juni erstmals seit fast drei Jahren erhöht.
Die Notenbank erwartet, dass sie ihr Preisziel von 2 Prozent erst 2028 wieder erreicht. EZB-Direktorin Isabel Schnabel stellte zuletzt weitere Zinserhöhungen in Aussicht.
Die EZB steht dabei vor einer Gratwanderung: Höhere Zinsen verteuern Kredite, was die Nachfrage bremsen und die Teuerung dämpfen kann. Allerdings sind höhere Zinsen eine Bürde für die ohnehin schwache Wirtschaft im Euroraum. (dpa/red)
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Tankrabatt läuft heute aus

Nach zwei Monaten läuft der sogenannte Tankrabatt heute aus. Der Preis für Benzin und Diesel dürfte dadurch morgen deutlich steigen.
Denn für Sprit, der am 1. Juli das Tanklager oder die Raffinerie verlässt, gilt dann wieder die alte, höhere Steuer. Inklusive Mehrwertsteuer macht das 16,7 Cent pro Liter aus.
Der Tankstellenverband bft erwartet, dass sich das an den Zapfsäulen erst morgen Mittag bemerkbar macht. Denn die Preise dürfen nur um 12:00 Uhr mittags angehoben werden, nicht um Mitternacht, wenn der Steuerrabatt endet.
Er war eingeführt worden, nachdem die Ölpreise infolge des Iran-Kriegs stark angestiegen waren. Autofahrer sollten entlastet werden.
Den Bund kostete der Tankrabatt rund 1,6 Milliarden Euro – das war eine Schätzung des Finanzministeriums. Wie viel die Steuerentlastung am Ende wirklich gekostet hat, wird erst in mehreren Monaten klar sein, heißt es von dort. (dpa/red)
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Mindestens drei Euro pro Päckchen: Der neue EU-Zoll gegen Billigbestellungen

Die Europäische Union erhebt ab 1. Juli einen neuen Zoll auf Päckchen aus Ländern außerhalb der EU. Pro Bestellung werden dann mindestens drei Euro fällig. Die EU will damit eine Paketflut eindämmen, die in den vergangenen Jahren mit der Beliebtheit von Onlinehändlern wie Shein und Temu gewachsen ist.

Wie hoch ist der Zoll?

Er liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Für ein Päckchen mit einem T-Shirt und einer Haarspange würden also sechs Euro fällig. Enthält ein Päckchen ein, zwei, drei oder zehn T-Shirts, bleibt die Abgabe hingegen bei drei Euro.
Die Regelung gilt für Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro, die bislang von Zöllen ausgenommen waren. Darüber hinaus gelten die regulären Zölle. Mit einer Reihe von Ländern wie der Schweiz hat die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen, die alle Zölle abschaffen, hier greift auch die neue Regelung nicht.
Ab dem ersten November soll eine Bearbeitungsgebühr dazukommen, deren Höhe noch nicht feststeht. Sie könnte bei zwei Euro pro Päckchen liegen und soll die Mehrkosten in den Zollbehörden durch die kleinen Pakete decken.

Wie begründet die EU die Abgabe?

Die Zahl der Päckchen aus Ländern außerhalb der EU ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, auf rund 4,6 Milliarden im Jahr 2024. Das sind mehr als 145 pro Sekunde. Mehr als 90 Prozent dieser Päckchen stammten nach Angaben der EU-Kommission aus China.
Europäische Firmen kritisieren die Flut zollfrei eingeführter Waren als unfair. Die EU-Kommission befürchtet zudem, dass zahlreiche verbotene Produkte durchrutschen, weil die Zollbehörden nicht jedes kleine Päckchen kontrollieren können. Dabei geht es etwa um verschluckbare Kleinteile und Chemikalien in Kinderspielzeug.

Wer zahlt?

Auf dem Papier muss die Firma zahlen, die ihre Waren in die EU schickt. Die Unternehmen dürfen den Zoll aber auf ihre Kunden abwälzen. „Das ist ganz ihre wirtschaftliche Entscheidung“, sagte ein Kommissionsbeamter in Brüssel. Einzige Voraussetzung ist, die Kundin deutlich über die Mehrkosten zu informieren.

Können die Firmen den Zoll umgehen?

Das ginge zum Beispiel, indem sie ihre Ware zuerst in ein Land wie die Schweiz schicken und über diesen Umweg in die EU, solche Tricks sind aber bereits verboten. Die Kommission kündigte an, möglichen Umgehungen der neuen Zölle streng zu kontrollieren.
Mehrere Onlinehändler haben als Reaktion auf die Regelung bereits angekündigt, neue Lagerhallen und Verteilzentren in Europa zu bauen.
Sie könnten ihre Ware dann zuerst gesammelt dorthin liefern und müssten den regulären Zoll anstelle der Abgabe auf kleine Pakete zahlen. Den Zollbehörden dürfte dies recht sein, weil große Lieferungen einfacher zu kontrollieren sind.

Wie lange gilt der Zoll?

Die neue Regelung gilt für zwei Jahre. Dann tritt eine größere Reform der europäischen Zollregeln in Kraft. Sie schafft den bisherigen Zollfreibetrag bei 150 Euro vollständig ab, sodass die Übergangsregelung hinfällig wird. (afp/red)
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Gericht in Österreich erklärt zahlreiche Ryanair-Gebühren für rechtswidrig

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat einer Verbraucherorganisation zufolge zahlreiche von der irischen Billig-Airline Ryanair erhobene Gebühren für rechtswidrig erklärt.
„Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsument:innen nicht unsachlich benachteiligen dürfen“, erklärte am Montag, 29. Juni, der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Organisation war im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln der Fluglinie vorgegangen.
Es handele sich um „55 Euro Check-In-Gebühr, 25 Euro Kleinkindgebühr, Gebühren für obligatorische Familiensitze, 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte“ und zehn weitere Zusatzgebühren, erklärte der VKI weiter.
Teils könnten diese Gebühren selbst dann verrechnet werden, „wenn der Grund für ihr Anfallen Ryanair selbst zuzurechnen ist“.

Kunden können Geld zurückfordern

„Betroffene Konsument:innen, die auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern“, erklärte Petra Leupold von VKI. „Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet“, zitierte die Organisation Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AFP reagierte Ryanair zunächst nicht. (afp/red)
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Labor: Manche Kleidung bei Shein mit Chemikalien belastet

Auf der Online-Plattform Shein verkaufte Kleidung ist zum Teil stark mit Chemikalien belastet – und reißt damit europäische Grenzwerte. Das geht aus Untersuchungen des Bremer Umweltinstituts im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor.
Die Testergebnisse liegen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. 7 von 18 getesteten Kleidungsstücken verstießen demnach gegen EU-Grenzwerte.

Shein will Produkte vorerst aus Sortiment nehmen

„Wir nehmen die von der DUH vorgebrachten Vorwürfe sehr ernst“, erklärte Shein auf dpa-Anfrage. Man prüfe den Sachverhalt nun. „Bis die Untersuchung abgeschlossen ist, nehmen wir die betroffenen Produkte, entsprechend unseren Produktsicherheitsrichtlinien weltweit aus dem Angebot. Gleichzeitig führen wir eine unsere gesamte Seite umspannende Prüfung vergleichbarer Produkte durch.“
Nicht nur Shein fällt bei Tests von Verbraucherschützern negativ auf. Das betrifft auch andere Online-Billigplattformen wie Temu. Die EU-Kommission brummte Temu zuletzt eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro auf, unter anderem wegen Sicherheitsbedenken bei Ladegeräten und zu viel Chemikalien in Kinderspielzeug.
Temu kritisierte die Strafe in einem Statement als unproportional. Zudem beziehe sich die Entscheidung auf die Risikoabwägung von 2024 und spiegele nicht den aktuellen Stand der Systeme wider.
„Wir haben in letzter Zeit häufig Grenzwertüberschreitungen, auch gerade was die PFAS angeht“, sagt Ulrike Siemers, Co-Geschäftsführerin des Umweltinstituts. „Häufig auch bei Plattformen, wo man die Textilien und die Produkte eben auch online bestellen kann.“

„Bunter Cocktail an Chemikalien“

Bei den aktuellen Labor-Untersuchungen der Shein-Produkte wurden laut Labor teils erhebliche Überschreitungen von Grenzwerten festgestellt. „Wir haben in den Produkten eine Vielzahl von verschiedenen Chemikalien gefunden, von den Schwermetallen über die Weichmacher, über einige PFAS“, so Siemers. „Das ist ein bunter Cocktail an Chemikalien, auch welche, die eben vielleicht nicht unbedingt reglementiert sind, aber trotzdem eben auch ein gesundheitsgefährdendes Potenzial aufweisen können.“
So wurde in einer getesteten Kinderjacke ein Grenzwert für eine Chemikalie aus der PFAS-Gruppe um mehr als das 1.100-Fache überschritten, in einer für Teenager angebotenen Jacke sogar um mehr als das 12.000-Fache. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffe werden eingesetzt, um unter anderem Kleidung wasser-, fett- und schmutzabweisend zu machen.

Massive Überschreitungen von Grenzwerten

Als sogenannte Ewigkeitschemikalien reichern sich PFAS in Mensch und Umwelt an. Manche PFAS können laut Umweltbundesamt Effekte auf Stoffwechsel, Hormonhaushalt und Immunsystem haben, manche stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.
In einem Paar Damen-Schnürstiefel wiederum wurde eine Konzentration von 179.000 Milligramm pro Kilogramm des Weichmachers DEHP gefunden. Erlaubt wären allenfalls Werte von unter 1.000 Milligramm. Die Stiefel enthalten also das 179-Fache des zugelassenen Wertes.

Was Phthalate auslösen können

Sogenannte Phthalate – dazu gehört DEHP – haben hormonähnliche Eigenschaften und können die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Insgesamt verstießen von 18 untersuchten Produkten 7 gegen EU-Grenzwerte. Shein vertreibt sowohl eigene Produkte als auch Waren von anderen Anbietern. Alle getesteten Kleidungsstücke sind nach Angaben der DUH Shein-Produkte.
Shein betonte, Händler und Lieferanten seien verpflichtet, sich an interne Produktsicherheitsstandards sowie die jeweils geltenden Produktsicherheitsstandards zu halten. Zudem arbeite man mit international anerkannten Prüf- und Inspektionsunternehmen zusammen, darunter der TÜV Süd.

Umwelthilfe schickt Abmahnung an Shein

Die Deutsche Umwelthilfe hat Shein nun eine Abmahnung geschickt. „Das bedeutet erstens, dass wir eine Unterlassungserklärung einfordern, also diese ganzen gefährlichen Chemikalien und Produkte müssen vom Markt, und zwar weltweit“, sagt Viola Wohlgemuth, Textilexpertin von der DUH. Zudem werde man der EU-Kommission die Testergebnisse zur Verfügung stellen.
Hintergrund ist ein Verfahren, das die EU-Kommission im Februar gegen Shein einleitete. Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen.

EU-Untersuchung läuft

Für Aufsehen hatte der Verkauf kindlich aussehender Sexpuppen gesorgt, auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente konnte man auf dem Online-Marktplatz erwerben. Das Unternehmen hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen.
Grundlage für das Verfahren der EU-Kommission ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Große Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten, die vor allem die Internetnutzer in der EU schützen sollen.
Die Verfahren ziehen sich oft über Jahre. Gegen Shein laufen die Ermittlungen noch. Im nächsten Schritt würde die EU-Kommission vorläufige Ergebnisse präsentieren und erst danach – sollte Shein nicht einlenken und sich bessern – würde Brüssel eine Strafe verhängen.

Privatpersonen und Organisationen können auf Missstände hinweisen

Umweltaspekte stehen zwar nicht direkt im Fokus des DSA. Der Verkauf von Produkten, die nicht dem EU-Recht oder dem nationalen Recht eines Mitgliedslandes entsprechen, aber schon. Als illegal können also auch Produkte verstanden werden, die gegen Umweltvorschriften verstoßen.
Das Gesetz sieht dabei explizit auch vor, dass Privatpersonen oder zivilgesellschaftliche Organisationen die EU-Kommission auf Missstände hinweisen können. Die Bremer Laborergebnisse will die Umwelthilfe nun der EU-Kommission für ihr weiteres Vorgehen gegen Shein als eben ein solches Beweismittel an die Hand geben.

Verbraucherschützer haben immer wieder etwas zu bemängeln

Auch Stiftung Warentest stellte bei Tests von Spielzeug, Schmuck und elektronischen Geräten, die bei Temu und Shein verkauft wurden, fest, dass 110 von 162 Produkten EU-Standards nicht erfüllten. Oekotest fand bei Tests von über Shein verkaufter Kleidung bedenkliche Chemikalien. Die Arbeiterkammer Oberösterreich kam bei von Temu und Shein verkaufter Kleidung zu ähnlichen Ergebnissen.
Auch Tests, die die Verwaltung der südkoreanischen Hauptstadt Seoul in Auftrag gab, fanden fragwürdige Substanzen bei Produkten, die unter anderem über Temu und Shein vertrieben wurden. Zu all diesen Tests äußerte sich Shein in seiner Antwort an die dpa nicht.

Was Fachleute raten

Online-Shoppern rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen zu besonderer Vorsicht beim Einkaufen auf Online-Marktplätzen, auf denen vor allem chinesische Händler Produkte anbieten. Bei sicherheitsrelevanten Waren wie Spielzeug, Elektrogeräten und Kosmetika raten die Experten zum Kauf in der EU. Zudem solle man auf komplette Angaben zu Hersteller, Importeur und Sicherheitskennzeichen wie das CE-Zeichen achten. Bei extrem günstigen Angeboten könnten schlechte Qualität oder mangelnde Sicherheit dahinterstecken.
Die Umwelthilfe wünscht sich generell ein stärkeres Vorgehen gegen Fast Fashion, also gegen sehr günstige Mode mit extrem schnell wechselnden Kollektionen. Bei der anstehenden Reform des Textilgesetzes sollten Umweltkriterien eine Rolle spielen. Nach den bisher bekannten Plänen von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sollen sich Hersteller künftig an Organisationen für Herstellerverantwortung beteiligen, die sich aus Beiträgen der Hersteller finanzieren und um Sammlung und Verwertung von Alttextilien kümmern sollen.
„Wenn Unternehmen giftige, kurzlebige und schwer recycelbare Fast-Fashion-Produkte auf den Markt bringen, dann sollten diese drastisch höhere Beiträge zahlen müssen als Hersteller langlebiger, schadstoffarmer und kreislauffähiger Textilien“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. (dpa/red)
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Ende des Tankrabatts: Lieber noch mal volltanken – nur wann?

Zwei Monate lang gilt der Tankrabatt – bald läuft er aus. Noch bis Monatsende sind die Steuerentlastungen wirksam.
Für Sprit, der am 1. Juli das Tanklager oder die Raffinerie verlässt, gilt dann wieder die alte, höhere Steuer. Inklusive Mehrwertsteuer macht das 16,7 Cent pro Liter aus.
Der Kraftstoffmarktexperte des ADAC, Christian Laberer, sagt: „Es ist zu befürchten, dass die Preise in etwa um diese Summe nach oben gehen werden.“

Was passiert bei der 12-Uhr-Regel?

Hier gibt es eine Besonderheit, denn nach der geltenden 12-Uhr-Regel, dürfen die Preise nur um 12:00 Uhr mittags angehoben werden, nicht um Mitternacht, wenn der Steuerrabatt endet. Eine Ausnahme für das Ende des Tankrabatts ist laut Wirtschaftsministerium nicht vorgesehen.
Möglicherweise werden daher Tankstellen bereits am 30. Juni mittags die Preise stärker anheben oder am Nachmittag langsamer senken. Bei vielen wird der große Preissprung wohl am 1. Juli mittags kommen.
Da für die Steuer nicht der Verkaufszeitpunkt, sondern dessen Lieferung entscheidend ist, dürften die allermeisten Tankstellen am Vormittag des 1. Juli noch steuerlich verbilligten Sprit haben. Teilweise auch darüber hinaus.
„Eigentlich dürften die Preise erst in den ersten Juli-Tagen steigen“, sagt Laberer, hält das aus den Erfahrungen mit dem ersten Tankrabatt im Jahr 2022 aber für unwahrscheinlich.

Kostet Sprit dann wieder mehr als 2 Euro pro Liter?

„Wenn die Entspannung bei den Ölpreisen anhält, müssten die Spritpreise fairerweise auch ohne Tankrabatt unter 2 Euro bleiben“, sagt Laberer. Darauf deuten die Preise der letzten Tage zumindest bei Diesel hin. Bei Benzin wird es knapp.

Wann sollten Autofahrer tanken?

„Auf jeden Fall noch im Juni und am späten Vormittag“, rät Laberer. „Da es kurz vor dem täglichen Preissprung um 12:00 Uhr, wenn Benzin am billigsten ist, möglicherweise Schlangen an den Tankstellen geben könnte, sollte man dabei nicht zu knapp kalkulieren.“
Das gilt angesichts der Unsicherheit, wann die Preise steigen, auch für den Tag: „Mit dem 29. Juni ist man wahrscheinlich auf der sicheren Seite.“

Was hat die Aktion gekostet?

Den Bund kostet der Tankrabatt rund 1,6 Milliarden Euro – das war die Schätzung des Finanzministeriums.
Wie viel die Steuerentlastung am Ende wirklich gekostet hat, wird erst in mehreren Monaten klar sein, heißt es von dort. Die von der Koalition eingesetzte Taskforce begründete das Auslaufen des Tankrabatts auch mit den Kosten.
„Der Steuereuro kann nur einmal ausgegeben werden“, sagt der CDU-Politiker Sepp Müller als ein Leiter der Taskforce. „Deshalb investieren wir ihn lieber in eine Einkommensteuerreform, die dauerhaft entlastet.“ Die Reform soll zum 1. Januar 2027 wirken, Details sind allerdings offen.

Wurde der Steuerrabatt vollständig weitergegeben?

Das ist umstritten. Der Branchenverband en2x versichert, dass dies geschehen sei. Die Monopolkommission und das Ifo-Institut haben bei Untersuchungen der Weitergabe dagegen Defizite festgestellt.
Auf Basis der ersten sechs Wochen des Rabatts schätzt die Monopolkommission, dass konservativ gerechnet etwa 100 bis 200 Millionen Euro an Steuerentlastungen nicht bei den Verbrauchern angekommen sind. Bei Diesel war die Weitergabe den Experten zufolge etwas schlechter als bei Benzin.

Was hat der Tankrabatt einem typischen Autofahrer gebracht?

Der finanzielle Effekt hält sich in Grenzen. Einem typischen Dieselfahrer mit 17.000 Kilometern pro Jahr und einem Verbrauch von 7 Litern auf 100 Kilometern hätte er bei kompletter Weitergabe rein rechnerisch rund 33 Euro gebracht – bei geschicktem Tanken vielleicht einige Euro mehr.
Bei einem typischen Benziner mit 9.500 Kilometern im Jahr und 8 Litern auf 100 Kilometern wären es 21 Euro.

Plant die Koalition neue Entlastungen?

Neue Entlastungen im Anschluss an den Tankrabatt sind zunächst nicht geplant. Laut einer Umfrage befürwortet allerdings eine Mehrheit weitere Erleichterungen von hohen Preisen.
Dass es danach „auf jeden Fall“ neue Entlastungsmaßnahmen geben sollte, finden 49 Prozent der Befragten, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im dpa-Auftrag ergab. Zumindest „eher ja“ dazu sagen weitere 21 Prozent. Folge-Entlastungen für tendenziell nicht angebracht halten 22 Prozent der Befragten.
Die Taskforce der Koalition will die Preisentwicklung nach dem Auslaufen des Tankrabatts genau beobachten. Die Politik habe dem Kartellamt zusätzliche Instrumente an die Hand gegeben, um gegen zu hohe Preise vorzugehen.
„Ändert sich die Lage ab 1. Juli dramatisch, können wir schnell reagieren“, sagte Unions-Fraktionsvize Müller. „Sollte sich zeigen, dass weitere Entlastungen notwendig werden, müssen diese deutlich zielgerichteter sein als eine pauschale Senkung der Energiesteuer.“
Eine mögliche Maßnahme wäre eine temporäre Anhebung der Pendlerpauschale, was allerdings nicht sofort wirken würde. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte vor der Entscheidung über den Tankrabatt eine Senkung der Dieselsteuer für die Güter- und Logistikbranche ins Spiel gebracht. Forderungen aus der SPD nach einem staatlichen Spritpreisdeckel erteilte sie eine Absage.
SPD Fraktionsvize Armand Zorn sieht dies anders. Er halte „die Einführung eines Spritpreisdeckels nach Luxemburger Vorbild für sinnvoll“, sagt er. „Wir müssen die Gewinnmargen für die Mineralölwirtschaft begrenzen.“

Wie fällt das Fazit aus?

„Der Tankrabatt war von Anfang an als zeitlich begrenzte Maßnahme konzipiert“, sagte Müller. „Ziel war, in der Zeit rasanter Preissteigerungen schnell zu entlasten.“ Das habe funktioniert.
Ähnlich sieht das Zorn, der zudem darauf verweist, dass der Rabatt die Inflation gedämpft habe. Auch Laberer zieht ein positives Fazit: „Es ist gut, dass die Autofahrer besonders in der Zeit der hohen Preise direkt entlastet wurden“, sagt er.
Allerdings gab und gibt es unter anderem von Wirtschaftswissenschaftlern auch viel Kritik an der Maßnahme. Sie sei sozial nicht ausgewogen, schlecht für die Umwelt und dämpfe die eigentlich sinnvolle Wirkung der hohen Preise auf den Verbrauch. (dpa/red)
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Rente, Steuern, Flüge — was sich im Juli ändert

Während die Uhr für die diesjährige Steuererklärung tickt, könnte deren Abgabe für manche Menschen einfacher werden. Zwei Gruppen können sich zudem auf mehr Geld auf dem Konto freuen. Was sich im Juli alles ändert:

Renten steigen

Die mehr als 21 Millionen Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Eine Beispielrechnung: Wer eine monatliche Rente von rund 1.000 bezieht, bekommt etwa 42,40 Euro mehr. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Steuererklärung mit einem Klick

Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.
Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Apropos Steuererklärung, die für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht.
Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.

Ticketsteuer

Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft.
Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Kölner Dom kostet Eintritt

Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.

Punktehandel wird strafbar

Zu schnell oder bei Rot gefahren? Bei Verkehrsverstößen füllt sich schnell das Punktekonto in Flensburg. Doch die Punkte auf jemand anderen abzuwälzen, klappt ab 1. Juli nicht mehr. Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz verbietet das nun ausdrücklich. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Leichterer Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat. (dpa/red)
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Bahn erklärt Ursache für bundesweiten Zugstillstand

Ursache war demnach der planmäßige Tausch eines sogenannten Switches, einer Netzwerkverteilkomponente, wie der bundeseigene Konzern mitteilte. Als Folge des Austauschs sei ein Softwarefehler aufgetreten.

Automatische Fehlermeldung blieb aus

Dieser habe aber nicht wie eigentlich vorgesehen eine automatische Fehlermeldung nach sich gezogen, weshalb das betroffene System nicht auf ein Parallelsystem umgesprungen sei. Der Wechsel habe stattdessen manuell vollzogen werden müssen.
Zuvor hätten die Mitarbeiter aber ausschließen müssen, dass es sich um einen Cyberangriff handelte. Erst danach habe der Wechsel durchgeführt werden können. Gegen 0.30 Uhr, rund zwei Stunden nach dem Ausfall, funktionierte der Funk wieder und die Züge konnten weiterfahren.

Vorerst kein weiterer Komponententausch

Die Bahn hat eigenen Angaben zufolge mehrere Maßnahmen ergriffen, damit sich dieser bisher einmalige Vorfall nicht wiederholt. Vorerst sollen demnach keine weiteren Komponenten getauscht werden, bis mit dem Hersteller des Geräts der Fehler behoben sei.
Instandhaltungen im System sollen künftig zudem nur noch in der Nacht zwischen 0.00 und 4.00 Uhr durchgeführt werden und nur in dem System, das gerade nicht verwendet wird.
„Klar ist: Die Modernisierung unserer Infrastruktur ist der einzige Weg nach vorn“, teilte der Chef der Bahn-Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo, Philipp Nagl, mit. „Im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie erneuern wir das aktuelle GSM-R-Netz deshalb gerade noch mal umfassend, unterziehen es einem Upgrade und machen es resilienter.“

Funksystem noch mindestens zehn Jahre im Einsatz

Das Funksystem GSM-R (Global System for Mobile Communications – Railway) ist mehr als 20 Jahre alt, aber nach wie vor europaweiter Standard bei sämtlichen Eisenbahnen.
Das Nachfolgesystem FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) ist laut Bahn frühestens in zehn Jahren bereit für den Einsatz. Bis dahin müsse das alte System noch funktionieren.
Das Bahnfunksystem in Deutschland ist den Angaben zufolge redundant gebaut. Funktioniere ein System nicht, springe der Funk zunächst auf ein Zwillings-System um. Gibt es auch dort Probleme, wechsele der Funk auf eine Rückfallebene über den öffentlichen Mobilfunk.
Diese zusätzlichen Systeme hätten in der Nacht auf Dienstag zwar tadellos funktioniert, betont die Bahn. Der automatische Wechsel habe aber aufgrund der ausbleibenden Fehlermeldung nicht geklappt.
Der Vorfall mit Tausenden betroffenen Reisenden hatte Kritik seitens der Politik und Branchenverbänden ausgelöst, die vor allem auf die überalterte Infrastruktur der Bahn abzielte. (dpa/red)
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Bund und Länder starten Modernisierungsoffensive

Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.

Einfachere und digitale Behördenkommunikation

Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig.
Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.

Über 200 konkrete Maßnahmen

Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.

Automatische Leistungen und digitale Anträge

  • Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
  • Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
  • Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
  • Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
  • Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.

Deutschland-App und digitale Brieftasche

Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln.
Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.

Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz

Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.

Weitere Reformen im Bauwesen

In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.

Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.

Bund übernimmt größere Kostenanteile

Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.

Rentenreform wird weiter beraten

Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)
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Hohe Düngekosten: Agrarminister will weitere Hilfen prüfen

Bundesagrarminister Alois Rainer will mögliche weitere Hilfe für deutsche Landwirte wegen gestiegener Kosten prüfen. Er sei froh, dass auf europäischer Ebene ein Paket gegen höhere Düngemittelpreise verabschiedet worden sei, sagte der CSU-Politiker beim Deutschen Bauerntag in Freiburg.
Es werde unter Hochdruck geprüft, was darüber hinaus noch national gemacht werden könne. „Es ist schwierig bei der aktuellen Haushaltssituation“, sagte Rainer. „Aber wir bleiben, was das anbelangt, dran.“
Minister Rainer will weitere Hilfen wegen hoher Düngemittelpreise prüfen.

Minister Rainer will weitere Hilfen wegen hoher Düngemittelpreise prüfen.

Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Dies könnte wie bei einem früheren anderen Programm national auf 180 Millionen Euro aufgestockt werden. Rukwied appellierte an den Minister: „Machen Sie das auch so.“ Die Versorgungslage werde weiterhin angespannt sein.
Rainer betonte das Ziel, Landwirtschaftsbetriebe von weiteren bürokratischen Vorgaben zu entlasten. Dabei sei es durchaus machbar, hohe deutsche Standards beizubehalten. Dafür brauche es aber nicht „die zweite und dritte Statistik fürs gleiche Thema“. (dpa/red)