Tag: Kriminalität
Radikalisierung verhindern
Bekennervideo mit Treueschwur auf IS
Radikalisierung verhindern – Prien stellt Geld in Aussicht
SPD-Abgeordneter: Auf Ursachen des Terrors konzentrieren

Ein Schild mit einem Fahndungsaufruf der Berliner Polizei nach Abdul B., dem mutmaßlichen Täter des Angriffs nahe dem CSD in Berlin am 25. Juli 2026.
Foto: AFP via Getty Images
Antisemitismusbeauftragter: Sympathiebekundung strafbar machen
Gasleitungen am Haus beschädigt
Psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben
Was ist ein Gefährder?
Was wird nun erwogen?
Was würde sich ändern?
Könnten solche Änderungen Terror verhindern?
Anschlag im Februar 2025

Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)
Foto: Christoph Trost/dpa
Zwei Hauptmotive: Religiöse Motive, Einsamkeit, Ängste und Wut
Gutachter sehen psychische Probleme
Aufrufe zu Besonnenheit

Am 26. Juli 2026 legen Menschen an einer provisorischen Gedenkstätte im Berliner Tiergarten Blumen und Botschaften für die Opfer des CSD-Anschlags nieder.
Foto: John Macdougall / AFP via Getty Images)
Ablauf des Anschlags
Gedenken in vielen Städten

Foto: Omer Messinger/Getty Images
Offizielle Reaktionen der Länder
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
Innenminister prüft Aussetzung der Strafe

Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Abdul B. wollte sich IS anschließen
Gericht hob Haftbefehl auf

In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Terrorismus-Fachmann: Strafrecht zu milde
Junge Union fordert Verschärfung des Strafrechts
Eine Tote und viele Verletzte bei Anschlag am Samstag
Abdul B. versuchte, sich dem IS anzuschließen
Jähes Ende eines bunten Festes
Gedenken an Opfer
Experten: Angriffe dieser Art kaum zu verhindern
Mutmaßlicher Täter schon in der Vergangenheit „auffällig“ und verurteilt
Polizei schließt weitere Tatverdächtige nicht aus
Jähes Ende eines bunten Festes
Debatte über Sicherheit
Staatsoberhaupt: Angriff auf offene Gesellschaft
Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren Straftat
Festnahme im Libanon und Rückkehr nach Deutschland
Durchsuchung wegen Waffenverdachts
Mehrere Täter und Stichwaffen möglich
Was wir wissen:
- Nach Angaben der Polizei kam es im Tiergarten nahe dem Potsdamer Platz zu einem größeren Polizeieinsatz.
- Wie ein Polizeisprecher berichtete, war ein weißer Wagen dort über den Ahornsteig parallel zur Lennéstraße gefahren und fuhr mehrere Menschen an oder um, bevor er einen Baum rammte.
- Eine Frau starb noch vor Ort an ihren Verletzungen. Laut Feuerwehr wurden von den 16 Verletzten 3 lebensbedrohlich und 8 schwer verletzt. Zudem gebe es fünf leicht verletzte Menschen. Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen seien alle in Krankenhäuser gebracht worden.
- Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh.
- „Wir fahnden mit Hochdruck nach tatverdächtigen Personen“, sagte Polizeisprecher Florian Nath.
- In der Nacht teilte die Polizei mit, sie habe einen mutmaßlichen Tatverdächtigen identifiziert. Sprecher Florian Nath: „Der Mann ist polizeibekannt und wird der islamistischen Szene in Berlin zugerechnet.“
- Die Polizei sucht öffentlich mit einem Foto nach dem mutmaßlichen Tatverdächtigen. Es handelt sich um den 21 Jahre alten Abdul B. Der Mann sei möglicherweise bewaffnet und gefährlich, hieß es.
- Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Berlin ermitteln „aufgrund des Verdachts eines Anschlags“.
- Die Polizei prüft, ob es nach der Fahrt eine „zweite Tatphase“ gab, während der Personen mit einer Stichwaffe verletzt wurden. Zeugen hätten von am Boden liegenden Opfern mit Stichverletzungen berichtet, sagte Nath.
- Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einem „Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft“.
Was wir nicht wissen:
- Der genaue Ablauf des Geschehens und die Hintergründe der Tat inklusive des Motivs waren am Morgen noch unklar.
- Offen ist, ob es sich um einen Einzeltäter handelt oder ob es Komplizen gibt. Laut der Polizei machten Zeugen unterschiedliche Aussagen dazu, ob es ein oder mehrere Täter gibt.
- Ob eine Stichwaffe zum Einsatz kam, wird laut der Polizei zwar geprüft, ist bislang aber nicht bestätigt.
Großaufgebot der Polizei im Einsatz
Polizei: Der Polizist schoss aus Notwehr
Hündin vor laufender Kamera angezündet
Lautere Rufe nach Tierschutz
Seltene Proteste in Chongqing
























