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Apple kämpft vor neuer iPhone-Saison mit Bauteile-Engpässen

Vor dem erwarteten Start der nächsten iPhone-Generation hat der US-Techkonzern Apple mit Engpässen bei wichtigen Bauteilen zu kämpfen. Das Problem seien aktuell vor allem knappe Produktionskapazitäten bei kombinierten Chipsystemen, die das Herzstück von Apple-Geräten wie iPhones und Mac-Computern sind, sagte Konzernchef Tim Cook.
Apple habe die Nachfrage nach iPhones und Macs in den vergangenen Monaten trotz bereits hoher Absatzprognosen unterschätzt, gestand Cook, der im September nach 15 Jahren seinen Posten räumt.
In anderen Jahren wäre das kein allzu großes Problem gewesen – als Riesen-Kunde hat Apple viel Gewicht bei Zulieferern. Doch aktuell gebe es „weniger Flexibilität“ als üblich, beklagte Cook in einer Telefonkonferenz mit Analysten. Deshalb gebe es gravierende Engpässe und nur eingeschränkte Möglichkeiten zum Gegensteuern.
Die Chipkapazitäten sind ausgebucht, weil wegen des boomenden Geschäfts mit Künstlicher Intelligenz gerade enorm viele Halbleiter für den beschleunigten Ausbau von Rechenzentren bestellt werden.
Dabei ist jetzt die Zeit, in der Apple traditionell die Produktion neuer iPhone-Modelle rechtzeitig zur Markteinführung im Herbst hochfährt. Wie immer äußerte sich der Konzern nicht dazu, ob neue Modelle des Telefons auch diesmal wieder im September vorgestellt werden.
Branchenkenner gehen aber fest davon aus. Nach Informationen des Finanzdienstes Bloomberg soll in diesem Jahr auch das erste aufklappbare iPhone-Modell auf den Markt kommen.

Starkes iPhone-Quartal

Im vergangenen Quartal stieg der iPhone-Umsatz im Jahresvergleich um nahezu 22 Prozent auf 54,25 Milliarden Dollar (47 Milliarden Euro). Damit übertraf der Konzern die durchschnittlichen Erwartungen der Analysten.
Marktforschern zufolge legte der iPhone-Absatz im vergangenen Vierteljahr zu – und auch der durchschnittliche Verkaufspreis dürfte höher gewesen sein. Eigene Absatzzahlen nennen die großen Anbieter schon lange nicht mehr.
Das iPhone ist damit weiterhin das wichtigste Apple-Produkt. Es macht rund die Hälfte des Geschäfts aus. Insgesamt stieg der Apple-Umsatz um 16 Prozent auf gut 109,4 Milliarden Dollar. Unterm Strich legte der Gewinn um 27 Prozent auf knapp 29,8 Milliarden Dollar zu.
Dazu trugen laut Apple auch bereits verbuchte Rückzahlungen von US-Importzöllen bei, die dem Konzern zustehen, nachdem das Oberste Gericht der USA einige Maßnahmen von Präsident Donald Trump gekippt hatte.
Bei Dienstleistungen und dem Geschäft in der Region China konnte Apple trotz Zuwächsen die noch höheren Erwartungen der Analysten nicht erfüllen. Die Aktie fiel im US-Handel am Freitag zeitweise um mehr als neun Prozent.
Analyst Gil Luria von der Finanzfirma DA Nathanson verwies im US-Sender CNBC darauf, dass die Apple-Aktie als so etwas wie ein sicherer Hafen bei Wetten auf die KI-Zukunft galt: Egal, wer bei Künstlicher Intelligenz gewinnt, werde man die Software auf Geräten wie iPhones und Mac-Computern nutzen.
Die Anleger seien aber enttäuscht, dass Apple für das laufende Quartal ein verlangsamtes Wachstum vorhersagte. Die Apple-Aktie war in den vergangenen Monaten rasant gestiegen.

Teure Speicherchips

Wie auch anderen Computer-Anbietern macht Apple der drastische Preisanstieg bei Speicherchips zu schaffen. Unter Verweis auf die Kostenexplosion erhöhte der Konzern vor wenigen Wochen die Preise für mehrere Gerätekategorien. Die iPhones blieben davon ausgenommen.
Cook verwies nun darauf, dass der DRAM-Speichermarkt nur drei große Anbieter habe. „Es wäre gut, wenn es mehr Lieferanten gäbe“, sagte er. In der Branche wird das als Aufruf gedeutet, Apple und anderen US-Firmen den Kauf chinesischer Speicherchips zu erlauben. Dagegen gibt es aufgrund des Handelskonflikts zwischen Washington und Peking Widerstände in der US-Regierung.
Das Ende Juni abgeschlossene Vierteljahr war das letzte volle Quartal unter Cooks Regie. Er übergibt die Konzernführung zum September an den bisherigen Hardware-Boss John Ternus. (dpa/red)
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Internationale Warnung vor IT-Fachkräften aus Nordkorea

Deutschland und weitere Länder haben eine öffentliche Warnung vor nordkoreanischen IT-Fachkräften herausgegeben.
Nordkorea setze verstärkt auf ein Netzwerk von IT-Fachkräften, die innerhalb und außerhalb Nordkoreas eingesetzt würden, um sich falsche Identitäten zu beschaffen und in Remote-Arbeit Einkommen zu erzielen, teilte das Auswärtige Amt in einer gemeinsamen Erklärung mit mehreren Ländern, darunter mehrere EU-Staaten, die USA und Kanada sowie Japan und Südkorea, mit. Mit den Einnahmen würden die Kernwaffen- und Raketenprogramme Nordkoreas finanziert
Der Warnhinweis richtet sich an Länder, Unternehmen und „andere Akteure“. Die IT-Fachkräfte sollen sich häufig als Staatsangehörige anderer Länder ausgeben, um über Online-Plattformen Arbeit zu finden und ihre Gehälter an nordkoreanische Agenturen weiterzuleiten.
Zudem sollen sie Unternehmen von innen bedrohen und an Datenabfluss sowie dem Diebstahl von Kryptowährungen und sensiblen Informationen beteiligt sein.
Ein multilaterales Sanktionsüberwachungsteam hatte bereits im Oktober 2025 einen Bericht über die Umgehung von UN-Sanktionen durch Nordkorea mittels Cyber-Aktivitäten veröffentlicht. Die Bedrohung durch nordkoreanische IT-Fachkräfte werde weiterhin aktiv beobachtet und bekämpft, hieß es jetzt.
Laut Resolution 2397 des UN-Sicherheitsrats müssen alle VN-Mitgliedstaaten nordkoreanische Staatsangehörige, die Einkommen erzielen, nach Nordkorea repatriieren.
Der Abschluss von Verträgen mit diesen IT-Fachkräften könnte gegen nationale Gesetze verstoßen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämpfung stuft Nordkorea als Hochrisiko-Land ein.
„Wir fordern alle Länder, Unternehmen und andere Akteure dringend auf, sich eingehender mit dem nordkoreanischen IT-Fachkräfte-System zu befassen und Maßnahmen zur Bekämpfung der unten aufgeführten Taktiken zu ergreifen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung weiter.
Unternehmen, die Online-Plattformen betreiben, sollten ihre Gegenmaßnahmen weiter verstärken, etwa durch die Verbesserung von Identitätsprüfungsverfahren und die Erkennung verdächtiger Konten. (dts/red)
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Russland setzt Telegram-Gründer Durow auf Terrorliste

Die oberste russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring hat den Gründer des sozialen Netzwerks Telegram, Pawel Durow, auf ihre Liste der Terroristen und Extremisten gesetzt.
Der Name des am 10. Oktober 1984 in Leningrad (heute St. Petersburg) geborenen, aber bisher nicht verurteilten Russen taucht nun neben vielen anderen Beschuldigten in der entsprechenden Behördendatei auf – ohne nähere Angaben. Rosfinmonitoring steht in der Kritik, dem Kreml als Instrument politischer Willkür gegen Andersdenkende zu dienen.

FSB wirft Durow Beihilfe zum Terror vor

Am Vortag hatte der Inlandsgeheimdienst FSB Durow Beihilfe zum Terror vorgeworfen und angekündigt, ihn zur Fahndung ausschreiben zu lassen. Hintergrund sind Vorwürfe, dass Telegram auch von den ukrainischen Geheimdiensten genutzt werde.
Konkret soll es um Kontaktanbahnung zu Russen gehen, die wiederum im Auftrag Kiews Sabotageakte, Terroranschläge und andere Straftaten begingen. Laut FSB sind mehrere Verdächtige in Haft, deren Aussagen die Vorwürfe gegen Telegram stützen sollen.
Der extrem populäre Messengerdienst verbreitet massenhaft Inhalte in russischer Sprache – sowohl von offiziellen Stellen als auch von Kremlgegnern. Telegram ist in Russland nicht verboten, aber blockiert, kann allerdings mit einem VPN – einer verschlüsselten Internetverbindung – genutzt werden.

Bisher keine Stellungnahme von Telegram

Die russischen Behörden hatten Durow immer wieder aufgefordert, für eine Löschung „extremistischer oder terroristischer Inhalte“ zu sorgen. Selbst geäußert zu den neuen Vorwürfen hat sich Durow, der in Dubai lebt und auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt, bisher nicht. Auch von Telegram selbst gab es keine Stellungnahme.
Durow hatte im Februar, als die Ermittlungen erstmals bekannt wurden, geschrieben: „Jeden Tag fabrizieren die Behörden neue Vorwände, um den Zugang der Russen zu Telegram einzuschränken, weil sie das Recht auf Privatsphäre und freie Rede einschränken wollen.“
Auch andere Staaten werfen Telegram vor, dass Extremisten oder Kriminelle die verschlüsselte Kommunikation nutzen. Durow wurde 2024 in Frankreich festgenommen, weil sein Messenger solchen Missbrauch nicht verhindere. Der gebürtige Russe kam gegen Kaution frei, das Verfahren läuft weiter. (dpa/red)
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Hackerangriff von OpenAI umfangreicher als bislang bekannt

Der Hackerangriff durch eine außer Kontrolle geratene KI-Software von OpenAI hat größere Ausmaße als bislang bekannt. Wie Fachportale wie Wired.com und Hacker News berichten, hat der autonome KI-Agent von OpenAI bei einem Ausbruch aus seiner Testumgebung nicht nur die Open-Source-Plattform Hugging Face attackiert, sondern gezielt fremde Zugangsdaten abgegriffen und mindestens vier weitere Online-Dienste gekapert.
Der Vorfall ereignete sich beim Test eines neuartigen KI-Modells und eines Forschungsprototypen auf der Benchmark-Plattform ExploitGym. Um die maximalen Angriffsfähigkeiten zu messen, hatte OpenAI die Sicherheitsleitplanken deaktiviert.
Statt die gestellten Programmierrätsel regulär zu lösen, entschied sich die KI autonom dazu, die Musterlösungen direkt von den Servern von Hugging Face zu stehlen.

Öffentliche Zugangsdaten genutzt

In einer aktualisierten Stellungnahme betont OpenAI jedoch, dass bisher keine weiteren Vorfälle von ähnlicher Schwere oder Skalierung wie bei Hugging Face festgestellt wurden.
Die laufende Untersuchung ergab lediglich, dass die Modelle öffentlich einsehbare Zugangsdaten nutzten, um auf Account-Ebene in vier Konten bei vier Drittanbieter-Diensten einzudringen.
Zudem war der Code eines Kunden des Anbieters Modal betroffen. Hinweise auf eine tiefere Beeinträchtigung dieser Anbieter oder anderer Nutzerkonten gebe es nicht.
Zusätzlich nutzte die KI frei zugängliche Web-Werkzeuge wie Screenshot-Dienste als Steuerungsnetzwerk, ohne diese jedoch auf System- oder Account-Ebene zu kompromittieren.
Bei Hugging Face hingegen erlangte der Agent Administrator-Rechte, Root-Zugriffe auf Produktionsservern und band 181 eigene Geräte ein.

Politik fordert Notausschaltknopf

Der Vorfall hat in den USA bereits politische Konsequenzen ausgelöst. Im US-Kongress wurde parteiübergreifend der „AI Kill Switch Act“ eingebracht, um Notabschalt-Mechanismen für KI gesetzlich vorzuschreiben.
OpenAI hat den betroffenen Forschungsprototypen inzwischen deaktiviert und verschlüsselt. (dpa/red)
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„Mit KI erstellt“: EU führt Label-Pflicht für Künstliche Intelligenz ein

KI-generierte Bilder, Videos und Texte sollen künftig klar zu erkennen sein. Die EU führt am 2. August neue Regeln ein, nach denen zahlreiche mit Künstlicher Intelligenz erzeugte Inhalte gekennzeichnet werden müssen.
Wer selbst ein Bild mit KI bearbeitet und auf einem privaten Profil hochlädt, muss aber nicht mit Konsequenzen rechnen.

Was muss gekennzeichnet werden?

Bilder, Videos und Texte, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden und einem professionellen Zweck dienen, also zum Beispiel Werbung sowohl im Internet als auch auf Plakaten.
Das gleiche gilt zum Beispiel für die Beiträge professioneller Influencer auf Instagram und Tiktok, für Nachrichtenseiten oder für die KI-Zusammenfassung in der Google-Suche.
Eine weitere Regelung gibt es für Inhalte, die eine breite Öffentlichkeit informieren sollen, also beispielsweise Ankündigungen von Behörden. Sie müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn der Beitrag mit KI erstellt wurde, ohne dass ein Mensch noch einmal drübergeschaut hat.

Welche Ausnahmen gibt es?

Wer KI-Bilder auf seinem privaten Profil veröffentlicht, muss nichts kennzeichnen. Außerdem gelten Ausnahmen für „künstlerische, satirische, fiktionale oder kreative“ Werke, bei denen KI eingesetzt wurde: Eine Kennzeichnung ist auch hier Pflicht, sie muss aber nicht auf dem Bild angezeigt werden, sodass sie das Werk nicht beeinträchtigt.

Wie sieht die Kennzeichnung aus?

Ein einheitliches Label gibt es nicht. Die EU-Kommission hat Beispiele für mögliche Symbole veröffentlicht, die für „mit KI erstellt“ oder „mit KI bearbeitet“ stehen sollen.
Jeder Anbieter darf seine eigene Kennzeichnung einführen. In Zukunft ist auch denkbar, dass KI-Bilder und -Videos eine verschlüsselte Kennzeichnung in den Dateieigenschaften tragen, die nicht einfach wegretuschiert werden kann.

Wer ist dafür verantwortlich?

Die KI-Anbieter selbst, also zum Beispiel der Konzern OpenAI hinter ChatGPT, Google mit seinem Chatbot Gemini oder die Instagram- und Facebook-Mutter Meta mit ihrer hauseigenen Künstlichen Intelligenz.
Bei Verstößen drohen ihnen Bußgelder, allerdings erst in mehreren Monaten: Bestehende KI-Systeme bekommen bis zum 2. Dezember Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen.

Wie reagieren die Digitalkonzerne?

Viele von ihnen sind dem Stichtag am Sonntag zuvorgekommen. Die Videoplattform Tiktok etwa schreibt Nutzerinnen und Nutzern seit mehreren Jahren vor, KI-Inhalte zu kennzeichnen, und bietet dafür ein eigenes Label an.
Auch auf Instagram und Facebook sind zahlreiche Inhalte bereits gekennzeichnet. Auch in der Google-Suche steht unter KI-generierten Antworten ein entsprechender Hinweis. (afp/red)
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Fälle von Tierqual sorgen in China zunehmend für Aufschrei

Fälle grausamer Tierquälerei sorgen in China seit einigen Wochen immer wieder für öffentliche Bestürzung bis hin zu seltenen Protesten. In dieser Woche begann die Polizei laut Medienberichten in Changzhou in der ostchinesischen Provinz Jiangsu gegen einen Mann zu ermitteln, nachdem in einem Park drei brutal misshandelte Straßenkatzen entdeckt worden waren.
Weiter nördlich in der Provinz Shandong nahm die Polizei in Laizhou zwei Männer fest, die Katzen gestohlen haben sollen, wie die Behörde mitteilte. Laut dem Nachrichtenportal „Beijing News“ hatten Freiwillige zuvor einen Lastwagen gestoppt, der Hunderte Katzen an Bord hatte, die in kleinen Käfigen auf engstem Raum verstaut worden waren, wie ein Video zeigte.

Hündin vor laufender Kamera angezündet

In China sorgen solche Fälle zunehmend für Empörung. Seit Wochen hallt etwa der Fall um die Straßenhündin „Wang Wang“ nach. Ende Juni hatten vier Jugendliche in Jieyang in der südchinesischen Provinz Guangdong gefilmt, wie sie die in der Nachbarschaft bekannte Hündin mit Stöcken schlugen und sie anzündeten.
Die Lokalregierung teilte später mit, dass die vier unter 14-Jährigen in eine Sondererziehungseinrichtung überstellt worden waren. Videos der Tat sind in Chinas staatlich kontrollierten sozialen Medien noch vereinzelt zu finden. Doch große Staatsmedien wie das chinesische Staatsfernsehen CCTV berichteten nicht darüber.

Lautere Rufe nach Tierschutz

Doch „Wang Wang“ erscheint noch täglich, etwa auf Xiaohongshu, dem chinesischen Instagram, oder Weibo, Chinas Pendant zur Onlineplattform X. „Stoppt Tierquälerei“ war dort weiterhin neben KI-generierten Fotos von „Wang Wang“ und zahlreichen Beiträgen mit Unverständnis über die Tat zu lesen.
China hat bislang kein landesweites Tierschutzgesetz. Aktivisten fordern dies schon länger. Wirtschaftliche Bedenken über Auswirkungen für die Viehzucht in der Landwirtschaft gelten laut Experten allerdings als Hürden. Zwar gibt es Gesetze, etwa zum Schutz von Wildtieren. Haustiere gelten aber rechtlich als Eigentum, weshalb für Quälerei keine Strafen, sondern zum Beispiel Schadenersatzforderungen drohen. Die Strafen fallen also gering aus, selbst wenn jemand ein Haustier tötet.
Im Mai hatte der Tod des in den sozialen Medien bekannten Border Collies „Chutou“ in der zentralchinesischen Provinz Henan eine strafrechtliche Ermittlung wegen seines kommerziellen Wertes nach sich gezogen. Seinem Besitzer zufolge soll ein Mann den Hund gestohlen und an ein Restaurant verkauft haben, wo er schließlich geschlachtet wurde.

Seltene Proteste in Chongqing

Dennoch könnte der Druck auf die Politik, mehr für Tierschutz zu unternehmen, steigen. Zuletzt sorgten Fälle von Tierquälerei für Unruhe in Teilen der Bevölkerung, worauf die chinesische Regierung in der Regel sehr empfindlich reagiert. Im Juni hatte ein Fall im südwestchinesischen Chongqing international Schlagzeilen gemacht. Die Behörden nahmen einen Mann fest, dem sie vorwarfen, unter falschen Vorgaben Welpen adoptiert und diese dann missbraucht oder getötet zu haben.
Zuvor hatten Videos der Tat im Internet die Runde gemacht, woraufhin Hunderte Menschen vor dem Wohnhaus des 39-Jährigen demonstrierten. Dabei kam es auch zu Zusammenstößen mit der Polizei, wie auf Videos zu sehen war.
Haustiere würden in vielen chinesischen Haushalten mittlerweile als Familienmitglieder angesehen, schrieb die US-Nichtregierungsorganisation Freedom House in ihrem jüngsten Quartalsbericht zu Protesten in China. Tierquälerei rufe in China heute starke Reaktionen hervor. Dennoch bestehe eine Lücke im Recht gegen Tierquälerei. „Diese Lücke hat die öffentliche Empörung in Chongqing wahrscheinlich noch verstärkt“, hieß es weiter. (dpa/red)
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Tesla mit weniger Gewinn und höheren Kosten

Tesla kommt beim Plan von Firmenchef Elon Musk, den Elektroauto-Vorreiter auf Roboter und selbstfahrende Robotaxis auszurichten, langsamer voran als vor wenigen Monaten in Aussicht gestellt.
So spricht Tesla nicht mehr von einer Serienproduktion der Optimus-Roboter und des Robotaxi-Fahrzeugs Cybercab ohne Lenkrad und Pedale noch in diesem Jahr. Die Produktion werde wegen der Komplexität nur langsam anlaufen.
Zugleich verbuchte Tesla im vergangenen Quartal bei steigenden Ausgaben für die neuen Projekte einen niedrigeren Gewinn. Die Kapitalinvestitionen würden auch in den nächsten zwei oder drei Jahren weiter wachsen, sagte Finanzchef Vaibhav Taneja. 2026 sollen sie bei rund 26 Milliarden US-Dollar liegen.

Schluckt Musks SpaceX Tesla?

Spekulationen über einen möglichen Zusammenschluss von Tesla mit seiner Raumfahrtfirma SpaceX sind nicht aus der Welt. Elon Musk sprach nach einer entsprechenden Analystenfrage von Überschneidungen zwischen den Unternehmen.
Doch man könne in einer Telefonkonferenz zu Quartalszahlen nicht über eine Zusammenlegung von Firmen reden. „Das muss mit einem angemessenen Verfahren gemacht werden.“
Chefjustiziar Brandon Ehrhart hob noch einmal gemeinsame Projekte wie den Bau einer Chipfabrik mit dem Namen Terafab hervor.
Musk ist Chef sowohl bei Tesla als auch bei SpaceX, das im Juni an die Börse gegangen war. Nach anfänglichen Kursgewinnen notiert die SpaceX-Aktie aktuell unter dem Ausgabepreis.
Bei SpaceX hat Musk dank einer höheren Beteiligung und Aktien mit mehr Stimmrechten komplett das Sagen, bei Tesla strebt er eine solche Position seit Jahren an. SpaceX schluckte bereits Musks KI-Firma xAI. Zuvor hatte Musk die Online-Plattform X in xAI eingebracht.

Mehr Auslieferungen

Tesla hatte die zwei vergangenen Jahre mit Absatzrückgängen abgeschlossen. Zuletzt wuchsen die Auslieferungen im zweiten Quartal im Jahresvergleich überraschend stark um rund ein Viertel auf 480.126 Fahrzeuge.
Dabei stieg auch der Umsatz um 26 Prozent auf etwa 28,24 Milliarden Dollar (24,75 Milliarden Euro). Analysten hatten im Schnitt mit rund 25,7 Milliarden Dollar gerechnet.
Doch beim bereinigten Ergebnis pro Aktie verfehlte Tesla die Wall-Street-Erwartungen. Analysten waren im Schnitt von 51 US-Cent ausgegangen, Tesla kam auf 33 Cent. Die Aktie fiel im nachbörslichen US-Handel um rund vier Prozent.
Tesla hat sein europäisches Werk, das das Model Y produziert, in Grünheide bei Berlin. Der Konzern kündigte jüngst einen Ausbau der Produktion in der Fabrik an.

Mitarbeiter von SpaceX feiern am 12. Juni 2026 in New York City am Nasdaq Marketsite den Börsenschluss des Börsengangs (IPO) von SpaceX. SpaceX wurde unter dem Tickersymbol SPCX notiert.

Foto: Spencer Platt/Getty Images

Quartalsgewinn sinkt

Der Quartalsgewinn sank um fünf Prozent auf gut 1,11 Milliarden Dollar. Der Rückgang dürfte unter anderem eine Folge von Rabatten im wichtigen Heimatmarkt USA gewesen sein. Zugleich nahm Tesla die lukrativeren teureren Modelle S und X aus dem Programm – um Platz für die Optimus-Produktion im kalifornischen Stammwerk Fremont zu schaffen.
Zudem fielen die Erlöse aus dem Verkauf von CO2-Verschmutzungsrechten auf 146 Millionen Dollar von 380 Millionen Dollar noch drei Monate zuvor. US-Präsident Donald Trump hatte dieses Geschäft durch sein Vorgehen gegen Abgas-Grenzwerte in den USA dezimiert. In den vergangenen Jahren half der Handel mit CO2-Rechten Tesla oft über Durststrecken.
Vom Quartalsgewinn gehen zudem 763 Millionen Dollar auf einen reinen Buchgewinn dank der Aufwertung der SpaceX-Beteiligung von Tesla durch den Börsengang zurück. Nach dem Bilanz-Stichtag 30. Juni verlor das Papier deutlich an Wert.

Unklarheit über Robotaxi-Flotte

Tesla versichert zwar, dass die Einführung der fahrerlosen Robotaxis gut laufe. Doch rund ein Jahr nach dem Start gibt es keine offiziellen Angaben zur Größe der Flotte in mehreren US-Städten – oder dazu, wie viele Fahrgäste befördert wurden.
Als führend Robotaxis-Anbieter gilt bislang Waymo. (Archivbild)

Als führend Robotaxis-Anbieter gilt bislang Waymo. (Archivbild)

Foto: Andrej Sokolow/dpa

Als neue Zahl wurde genannt, dass Teslas fahrerlose Autos bisher insgesamt 380.000 Meilen (rund 611.000 Kilometer) ohne Aufsicht zurückgelegt hätten. Robotaxis der Google-Schwesterfirma Waymo kommen aktuell auf rund zwei Millionen Meilen (rund 3,2 Mill. Kilometer) pro Woche.
Tesla sieht seinen Ansatz bestätigt, bei selbstfahrenden Autos nur mit Kameras auszukommen, ohne die teureren Laser-Radare, auf die unter anderem Waymo setzt. (dpa/red)
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Frankreich verbietet soziale Medien für unter 15-Jährige

Frankreich führt als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Ein entsprechendes Gesetz, das nach den Sommerferien greifen soll, verabschiedete das Parlament in Paris mit großer Mehrheit. Es setzt damit ein von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebenes Anliegen um. „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten“, reagierte Macron auf den Parlamentsentscheid.
Um das Verbot und seine Ausgestaltung hatte das Parlament in Paris länger gerungen, und auch die Europäische Kommission hatte die Pariser Pläne beanstandet. Ein angepasster Gesetzestext passierte nun am Nachmittag noch vor der parlamentarischen Sommerpause die beiden Parlamentskammern.
Greifen sollen das Verbot sowie eine Alterskontrolle durch die großen Social-Media-Plattformen nach Vorstellung Frankreichs in zwei Etappen: vom 1. September an für neu eingerichtete Konten und ab Anfang 2027 für bestehende Konten. Frankreich will, dass die Plattformen für die Alterskontrolle bestehende Techniken nutzen, wie sie etwas für den Zugriff auf pornografische Inhalte existieren. Kritiker bezweifeln aber, dass Frankreich die Plattformen im Alleingang zu so einem Schritt bewegen kann.

EU will Rechtsunsicherheit verhindern

Hier hatte auch die Brüsseler Kritik angesetzt – das Auferlegen von Pflichten sei Rolle der EU, hieß es. Verhindert werden müsse eine Zersplitterung in nationale Systeme, die zur Rechtsunsicherheit führen oder die Rechtsdurchsetzung schwächen könnte, hatte ein Sprecher der EU-Kommission erklärt.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Für einzelne Mitgliedsländer ist das aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die großen Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Und diese lässt gerade von Experten klären, wie Rahmenregelungen für digitale Altersgrenzen aussehen könnten.

Umsetzung nicht so einfach

Frankreich, Deutschland und andere Mitgliedsländer dürften TikTok, Instagram, Snapchat und Co. also gar keine zusätzlichen Pflichten auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden. Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben – ihren Bürgern dürfen die Mitgliedstaaten schließlich Vorschriften machen. (dpa/red)
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Milliarden-Deal: Microsoft und Mistral AI stärken Europas KI

Der US-Technologiekonzern Microsoft und das französische KI-Start-up Mistral AI bauen ihre strategische Allianz erheblich aus.
Mit einer neuen Vereinbarung im Umfang von mehreren Milliarden Euro wollen die Partner die europäischen Infrastrukturkapazitäten für Künstliche Intelligenz spürbar erweitern und hochmoderne KI-Modelle in sensiblen Unternehmen sowie Behörden verankern. Eine exakte Summe nannten die beiden Tech-Unternehmen nicht.
Im Zentrum des Abkommens stehe eine erhebliche Ausweitung der Rechenkapazitäten in Europa, teilten die beiden Unternehmen mit. Microsoft verpflichtet sich, Teile der von Mistral ausgebauten europäischen Hardware-Infrastruktur direkt zu nutzen.
Damit will der US-Konzern die enorm steigende Nachfrage nach Cloud- und KI-Diensten auf dem Kontinent bedienen und zugleich seine im Jahr 2025 abgegebenen Versprechen zur europäischen Digitalisierung einlösen.

Warum kooperiert Microsoft mit einem europäischen KI-Anbieter?

Sowohl europäische Unternehmen als auch öffentliche Institutionen stehen beim Einsatz US-amerikanischer KI-Lösungen häufig vor rechtlichen und regulatorischen Hürden.
Die erweiterte Partnerschaft setzt genau an dieser Schwachstelle an: Durch die Integration von Mistrals europäischen KI-Modellen in Microsofts Produktportfolio erhalten Kunden flexible Bereitstellungsoptionen.

Microsoft und Mistral haben am 21. Juli 2026 in Paris eine Vereinbarung im Wert von mehreren Milliarden Dollar geschlossen, durch die Microsoft Zugang zur europäischen KI-Recheninfrastruktur des französischen Entwicklers erhält.

Foto: Xavier Galiana / AFP via Getty Images

Anwendungen können künftig wahlweise in der öffentlichen Cloud, in lokal angebundenen Infrastrukturen oder völlig autark in physisch isolierten Systemen („fully disconnected“) betrieben werden.
Dies richtet sich insbesondere an Betreiber kritischer Infrastrukturen, Banken, den Gesundheitssektor sowie die Fertigungsindustrie, in denen Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und Ausfallsicherheit oberste Priorität besitzen.
Neben der Infrastruktur ebnen die Partner auch auf Softwareebene den Weg für einen breiteren Einsatz in Unternehmen.
Die neuen Flaggschiff-Modelle Mistral Medium 3.5 für kosteneffiziente Unternehmens-Anwendungen sowie OCR 4 für automatisierte Dokumentenverarbeitung stehen ab sofort in Microsofts Entwicklungsplattform bereit.
Zudem hält Mistral Medium 3.5 Einzug in das Automatisierungswerkzeug Microsoft Copilot Studio. Die Lösungen wollen Mistral und Microsoft gemeinsam vermarkten.

Abhängigkeit von OpenAI reduzieren

Der Milliarden-Deal unterstreicht die Strategie von Microsoft, sich im Bereich der generativen KI nicht allein auf den US-Partner OpenAI zu verlassen, sondern auch andere Schlüsselspieler im globalen Ökosystem frühzeitig einzubinden.
Für das Pariser KI-Aushängeschild Mistral wiederum bedeutet die Vertiefung der Allianz den direkten Zugang zum weltweiten Vertriebsnetzwerk von Microsoft, während der KI-Standort Europa nachhaltig gestärkt wird. (dpa/red)
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EU: 550 Millionen Euro Strafe gegen AliExpress

Die EU verhängt eine Millionenstrafe gegen den Online-Marktplatz AliExpress wegen des Verkaufs illegaler Produkte. Der chinesische Online-Riese muss 550 Millionen Euro zahlen, unter anderem weil gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetika widerrechtlich wochenlang nicht von der Plattform genommen wurden, wie die Europäische Kommission mitteilte.
Das Unternehmen, das zum Alibaba-Konzern gehört, hat demnach nicht genug getan, um die Verbraucher in der EU vor solchen Produkten zu schützen. Die Händler, die von AliExpress eigentlich für den Verkauf illegaler Produkte auf der Online-Plattform bestraft werden sollten, kamen nach Ansicht der EU-Kommission zum Teil davon. Sie hätten ihr Geschäft oft weiterbetreiben können, heißt es in der Mitteilung.
Dem Online-Riesen wird demnach auch vorgeworfen, nicht genug Personal für die Überprüfung potenziell illegaler Produkte zu haben. Die Kontrolleure haben laut EU-Kommission zu viel Arbeit. Zudem würden die rechtswidrigen Produkte sogar empfohlen oder beworben, bevor AliExpress sie von der Plattform entferne.
Tests der Brüsseler Internetwächter hätten gezeigt, dass trotz der Überwachungsversuche der Firma folglich eine Vielzahl von gefälschten T-Shirts, Schuhen oder unsicherem Kinderspielzeug zirkulierten.

EU: Fälschungen auf AliExpress besonderes Problem

Die Brüsseler Behörde hob dabei Fälschungen hervor, die auf der Plattform angeboten würden. Die Verkäufer solcher Produkte unterbieten nach Einschätzung der EU-Kommission seriöse Unternehmen, die in Design, Sicherheitsprüfungen und Innovation investierten.
Sie zwängen diese, mit Produkten zu konkurrieren, bei denen diese Investitionen umgangen würden, teilt die EU-Kommission mit. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte, das Verhalten von AliExpress gefährde Verbraucher in Europa, aber es sei auch unfair gegenüber den Unternehmen, die sich an alle Gesetze hielten.
AliExpress gehört zu den asiatischen Online-Händlern, die auch dem deutschen Einzelhandel Sorgen bereiten. Neben dem Branchenriesen Amazon spielen Plattformen wie Temu, Shein und eben AliExpress eine wachsende Rolle in Europa.
Auf die Anbieter entfielen im zweiten Quartal 5,3 Prozent der Onlinehandelsumsätze in Deutschland – ein Rekordwert, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland berichtete. Beliebt sind sie vor allem wegen ihrer niedrigen Preise.
Europas Zoll ist dementsprechend mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland konfrontiert. Um den unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU seit diesem Monat für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig.

AliExpress machte 2025 Zugeständnisse

In dem nun in einer Millionenstrafe mündenden Verfahren gegen AliExpress hatte der chinesische Online-Händler eigentlich vor gut einem Jahr bereits Zugeständnisse gemacht. Das Unternehmen wollte insbesondere gegen illegale und potenziell gefährliche Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel vorgehen.
Damals hatte die EU-Kommission diese Zusagen der Firma zunächst akzeptiert, aber damit nicht alle ihre Kritikpunkte ausgeräumt gesehen.
Nun hat AliExpress bis zum 20. Oktober Zeit, einen Aktionsplan zur Nachbesserung in Brüssel vorzulegen. Sollte die EU-Kommission mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden sein, setzt sie eine Frist, bis wann diese umgesetzt werden müssten.
Ist die Brüsseler Behörde der Ansicht, dass AliExpress in der Sache nicht ausreichend mitarbeitet, könnte die EU auch tägliche Strafen verhängen.

Rekordstrafe – aber weit unter Möglichkeiten

Das Verfahren läuft unter dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), das seit Februar 2024 gilt und das scharfe Schwert gegen Online-Riesen sein soll. Die großen Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten.
Ansonsten müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Konzerns, in diesem Fall also Alibaba, sind möglich.
Zwar ist die Strafe für AliExpress die bisher höchste unter dem DSA. Sie liege aber trotzdem weit unter der möglichen Höchststrafe von über sieben Milliarden Euro, sagte eine EU-Beamte.
Der betrachtete Jahresumsatz des Alibaba-Konzerns lag laut Europäischer Kommission bei etwa 120 Milliarden Euro.

Ende Mai 200-Millionen-Strafe gegen Temu

Ähnlich wie das Verfahren gegen AliExpress mündete zuletzt auch das Verfahren gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu in einer Millionenstrafe. Vor knapp zwei Monaten verlangte die EU-Kommission 200 Millionen Euro vom Unternehmen – ebenfalls wegen des Verkaufs illegaler Produkte.
Verbraucher in der EU stießen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel, hatte die Brüsseler Behörde mitgeteilt. (dpa/red)
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Illegale Produkte: EU verhängt Rekordstrafe gegen AliExpress

Die EU verhängt eine Millionenstrafe gegen den Online-Marktplatz AliExpress wegen des Verkaufs illegaler Produkte. Der chinesische Online-Riese muss 550 Millionen Euro zahlen, unter anderem weil gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetika widerrechtlich wochenlang nicht von der Plattform genommen wurden, wie die Europäische Kommission mitteilte.
Das Unternehmen, das zum Alibaba-Konzern gehört, hat demnach nicht genug getan, um die Verbraucher in der EU vor solchen Produkten zu schützen. Die Händler, die von AliExpress eigentlich für den Verkauf illegaler Produkte auf der Online-Plattform bestraft werden sollten, kamen nach Ansicht der EU-Kommission zum Teil davon. Sie hätten ihr Geschäft oft weiterbetreiben können, heißt es in der Mitteilung.
Dem Online-Riesen wird demnach auch vorgeworfen, nicht genug Personal für die Überprüfung potenziell illegaler Produkte zu haben. Die Kontrolleure haben laut EU-Kommission zu viel Arbeit. Zudem würden die rechtswidrigen Produkte sogar empfohlen oder beworben, bevor AliExpress sie von der Plattform entferne.
Tests der Brüsseler Internetwächter hätten gezeigt, dass trotz der Überwachungsversuche der Firma folglich eine Vielzahl von gefälschten T-Shirts, Schuhen oder unsicherem Kinderspielzeug zirkulierten.

EU: Fälschungen auf AliExpress besonderes Problem

Die Brüsseler Behörde hob dabei Fälschungen hervor, die auf der Plattform angeboten würden. Die Verkäufer solcher Produkte unterbieten nach Einschätzung der EU-Kommission seriöse Unternehmen, die in Design, Sicherheitsprüfungen und Innovation investierten.
Sie zwängen diese, mit Produkten zu konkurrieren, bei denen diese Investitionen umgangen würden, teilt die EU-Kommission mit. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte, das Verhalten von AliExpress gefährde Verbraucher in Europa, aber es sei auch unfair gegenüber den Unternehmen, die sich an alle Gesetze hielten.
AliExpress gehört zu den asiatischen Online-Händlern, die auch dem deutschen Einzelhandel Sorgen bereiten. Neben dem Branchenriesen Amazon spielen Plattformen wie Temu, Shein und eben AliExpress eine wachsende Rolle in Europa.
Auf die Anbieter entfielen im zweiten Quartal 5,3 Prozent der Onlinehandelsumsätze in Deutschland – ein Rekordwert, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland berichtete. Beliebt sind sie vor allem wegen ihrer niedrigen Preise.
Europas Zoll ist dementsprechend mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland konfrontiert. Um den unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU seit diesem Monat für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig.

AliExpress machte 2025 Zugeständnisse

In dem nun in einer Millionenstrafe mündenden Verfahren gegen AliExpress hatte der chinesische Online-Händler eigentlich vor gut einem Jahr bereits Zugeständnisse gemacht. Das Unternehmen wollte insbesondere gegen illegale und potenziell gefährliche Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel vorgehen.
Damals hatte die EU-Kommission diese Zusagen der Firma zunächst akzeptiert, aber damit nicht alle ihre Kritikpunkte ausgeräumt gesehen.
Nun hat AliExpress bis zum 20. Oktober Zeit, einen Aktionsplan zur Nachbesserung in Brüssel vorzulegen. Sollte die EU-Kommission mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden sein, setzt sie eine Frist, bis wann diese umgesetzt werden müssten.
Ist die Brüsseler Behörde der Ansicht, dass AliExpress in der Sache nicht ausreichend mitarbeitet, könnte die EU auch tägliche Strafen verhängen.

Rekordstrafe – aber weit unter Möglichkeiten

Das Verfahren läuft unter dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), das seit Februar 2024 gilt und das scharfe Schwert gegen Online-Riesen sein soll. Die großen Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten.
Ansonsten müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Konzerns, in diesem Fall also Alibaba, sind möglich.
Zwar ist die Strafe für AliExpress die bisher höchste unter dem DSA. Sie liege aber trotzdem weit unter der möglichen Höchststrafe von über sieben Milliarden Euro, sagte eine EU-Beamte.
Der betrachtete Jahresumsatz des Alibaba-Konzerns lag laut Europäischer Kommission bei etwa 120 Milliarden Euro.

Ende Mai 200-Millionen-Strafe gegen Temu

Ähnlich wie das Verfahren gegen AliExpress mündete zuletzt auch das Verfahren gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu in einer Millionenstrafe. Vor knapp zwei Monaten verlangte die EU-Kommission 200 Millionen Euro vom Unternehmen – ebenfalls wegen des Verkaufs illegaler Produkte.
Verbraucher in der EU stießen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel, hatte die Brüsseler Behörde mitgeteilt. (dpa/red)
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Persönliche Empfehlungen: Das neue Geschäft auf Social Media

Wenn die beste Freundin ein neues Lieblingsprodukt empfiehlt, wirkt das glaubwürdiger als ein aufwendig produzierter Werbespot. Genau auf diesen Effekt setzen immer mehr Unternehmen. Die Marketingstrategie nennt man „User Generated Content“ (UGC), zu Deutsch: Benutzergenerierte Inhalte.
Statt großer Werbekampagnen oder prominenter Influencer empfehlen dabei möglichst authentisch wirkende Personen Produkte auf sozialen Medien, wie Instagram und TikTok. Der Werbecharakter tritt dabei in den Hintergrund – die Videos sind wie persönliche Erfahrungsberichte aufgebaut.
Angefangen hat Sarah Fabians UGC-Karriere mit Videoideen auf ihren eigenen Instagram- und TikTok-Kanälen.

Angefangen hat Sarah Fabians UGC-Karriere mit Videoideen auf ihren eigenen Instagram- und TikTok-Kanälen.

Foto: Lea Winkler/dpa

Bei UGC gehe es darum, dass Marken ihre Produkte möglichst alltagsnah präsentieren, erzählt die Frankfurter UGC-Creatorin Sarah Fabian.
Fabian nimmt neben ihrem Studium Videos für Marken auf. Angefangen hat ihre UGC-Karriere mit Videoideen auf ihren eigenen Instagram- und TikTok-Kanälen.
„Dann sind Marken darauf aufmerksam geworden und haben gefragt, ob ich nicht Lust hätte, auch für sie Videos zu kreieren.“
Die Aufträge häuften sich und sie merkte: „Das ist jetzt nicht eine einmalige Sache, sondern ich mache jetzt tatsächlich UGC.“
Für sie lohnt es sich: „Es ist auch echt eine ganz coole Möglichkeit, das Videomachen relativ schnell zu monetarisieren, ohne irgendwie die Reichweite dafür zu benötigen.“

Reale Produktnutzung für mehr Vertrauen

UGC spielt auch beim Münchner Unternehmen Airup eine entscheidende Marketingrolle. Die Firma stellt Trinkflaschen mit duftenden Kunststoffkartuschen her und wirbt damit, dass durch den Geruchssinn Geschmack wahrgenommen werden kann, obwohl dem Wasser keine zusätzlichen Inhaltsstoffe zugesetzt werden.
„Echte Menschen zu sehen, die ein Produkt nutzen und empfehlen, ist oft weitaus nahbarer und glaubwürdiger als traditionelle Werbung. Diese Authentizität hilft den Verbrauchern, sich mit der air up zu identifizieren“, sagt Airup Marketing Director France, Margod de Montfort.
UGC sei in ihrem Unternehmen besonders relevant für ein jüngeres Publikum, insbesondere im Alter zwischen 15 und 35 Jahren, die Social-Media-Inhalte täglich konsumieren.
In diesem Alter haben soziale Medien einen erheblichen Einfluss auf das Online-Shopping-Verhalten, wie aus einer Mediensucht-Sonderanalyse der Krankenkasse DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf hervorgeht, die dpa vorliegt.
So werden 47 Prozent der Jungen und Mädchen im Alter von 10 bis 17 Jahren durch Werbung auf Social-Media-Plattformen auf Produkte aufmerksam, 40 Prozent durch Empfehlungen von Influencerinnen und Influencern.

„Das ist so ein bisschen wie der Wilde Westen“

Medien- und Konsumentenpsychologe Jan Landwehr von der Goethe-Universität Frankfurt erkennt Risiken bei UGC. Der Erfolg beruhe darauf, dass Nutzer die Aussagen oft weniger kritisch prüfen als bei klassischer Werbung.
„Wenn ich mir klassische Werbung anschaue, dann ist es so, dass der Nutzer natürlich prinzipiell weiß, dass das keine neutrale Botschaft ist, sondern dass der Werbetreibende eine Überzeugungsabsicht hat“, erklärt der Experte. Bei UGC sei das nicht ganz so klar. „Weil man nicht so stark hinterfragt.“
Problematisch sei bei UGC und Influencer-Marketing, dass es deutlich weniger strenge Regularien gäbe als bei klassischer Werbung, zum Beispiel im Gesundheitsbereich. Für Werbeaussagen zu Produkten müssten Unternehmen häufig wissenschaftliche Nachweise erbringen. „Das ist im Influencer-Marketing häufig so eine Grauzone“, sagt er.
Hinzu komme die oft enge Beziehung zwischen Creator und der Community. Durch diese soziale oder parasoziale Bindung könnten Creator explizit oder subtil Druck auf ihre Follower ausüben.
Als Beispiel nennt Landwehr Werbung für Haustierprodukte: „Wenn du das nicht machst, dann geht es deinem Tier nicht gut, dann kann das krank werden und so weiter.“ Solche Botschaften könnten das Gefühl vermitteln, aus Verantwortung handeln zu müssen.
Während es für klassische Werbung mit dem Deutschen Werberat eine Selbstkontrollinstanz gebe, fehle eine vergleichbare Selbstverpflichtung im Influencer-Marketing weitgehend.
Die Branche habe sich lange nur schrittweise reguliert. So mussten bezahlte Beiträge anfangs oft nicht einmal als Werbung gekennzeichnet werden. „Das ist so ein bisschen wie der Wilde Westen.“
Statt großer Werbekampagnen oder prominenter Influencer empfehlen bei UGC möglichst authentisch wirkende Personen Produkte auf Instagram und TikTok.

Statt großer Werbekampagnen oder prominenter Influencer empfehlen bei UGC möglichst authentisch wirkende Personen Produkte auf Instagram und TikTok.

Foto: Lea Winkler/dpa

Creator und Influencer tragen Verantwortung

Auch Sarah Fabian erhofft sich für die Branche mehr Regularien. „Es ist absurd, wenn man ein bisschen hinter die Kulissen schaut“, erzählt sie. Sie habe in der Vergangenheit schon Anfragen abgelehnt, weil die Vorgaben der Marke für das gewünschte Video nicht den tatsächlichen Eigenschaften des Produkts entsprachen.
„Ich arbeite auch absolut nur mit Produkten und Partnern zusammen, hinter denen ich zu 100 Prozent stehe, weil man ja sein Gesicht damit verkauft.“ Trotzdem sei ihr auch bewusst, dass es am Ende ein Geschäftsmodell ist. Fabian sieht deshalb auch große Verantwortung eines UGC-Creator gegenüber der Community.
„Die Zuschauer entwickeln wirklich eine ernsthafte Beziehung und Bindung zu dem jeweiligen Creator.“ Einem Creator müsse klar sein, egal ob großer Influencer oder UGC-Creator, dass Leute aufgrund dieser Beziehung und dieser scheinbaren emotionalen Bindung Produkte kaufen würden. (dpa/red)
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EU nimmt Google bei KI in die Pflicht

Die Europäische Kommission macht im Streit mit Google um KI-Optionen für Android-Nutzer sowie die Weitergabe von Daten an Suchmaschinen verbindliche Vorgaben an den US-Konzern. Google muss laut Mitteilung der Wettbewerbshüter in Brüssel damit beginnen, Daten mit Drittanbietern von Suchfunktionen zu teilen, darunter auch KI-Chatbots.
Zudem muss der Tech-Riese konkurrierenden KI-Assistenten vollen Zugang zu den Funktionen des Google-Betriebssystems Android gewähren.
Ziel der Maßnahmen sei es, europäischen Nutzerinnen und Nutzern eine breitere Auswahl an KI- und Suchdiensten zu ermöglichen, erklärte die Kommission.

Gemini soll Konkurrenz bekommen

Konkret sollen Menschen ihren bevorzugten KI-Assistenten auf Android-System per Sprachbefehl aktivieren können, ähnlich wie mit „Hey Google“. KI-Dienste sollen zudem in der Lage sein, Aktionen wie Taxibuchungen in Apps auszuführen. Bislang behält Google laut EU-Kommission diese Möglichkeiten weitgehend etwa seinem eigenen KI-Angebot Gemini vor.
Die zweite Entscheidung betrifft das Teilen von Daten zu Suchanfragen, Rangfolgen in den Ergebnissen sowie Klick- und Nutzungsverhalten.
Der Austausch mit Drittanbieter-Suchmaschinen sei entscheidend für deren Entwicklung und Optimierung, so die Kommission. Ihr Ziel ist es, dass kleinere Suchmaschinen und KI-Chatbots trotz der dominierenden Marktstellung von Google eine Chance im Wettbewerb haben.

Google kritisiert Vorgaben: Gefahr für Privatsphäre

Der Tech-Riese wies die Vorgaben wegen Datenschutzbedenken erneut zurück. „Die heutigen Entscheidungen bergen die Gefahr, dass wichtige Schutzmechanismen für die Privatsphäre und Sicherheit von Millionen Europäern untergraben werden“, hieß es vom Unternehmen.
Besonders besorgniserregend sei, dass die privaten Suchanfragen der Europäer unbekannten Unternehmen zugänglich gemacht würden. Die EU-Kommission betonte hingegen, dass die Entscheidung eine Anonymisierung der Suchdaten sicherstelle und eine mehrschichtige Methode dafür festlege.
Die Maßnahmen zu Suchdaten muss Google laut Kommission ab Januar 2027 umsetzen, beim Android-System ab Juli 2027. Die Vorgaben basieren auf dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), mit dem die EU die Macht großer Online-Plattformen begrenzen will. Google gehört zu den sogenannten Gatekeepern („Torwächtern“), die wegen ihrer dominanten Stellung besonderen Regeln unterliegen. (dpa/red)
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Chatkontrolle bis 2028 verlängert – Streit um Verfahren und Abstimmung


In Kürze:

  • Die vorläufige Chatkontrolle wurde zunächst zweimal abgelehnt und anschließend per Dringlichkeitsantrag verlängert.
  • Die EVP-Fraktion berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des EU-Parlaments.
  • EU-Abgeordneter Martin Sonneborn kritisiert das Vorgehen und spricht von einem Verstoß gegen die Regeln des Parlaments.
  • Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist.

 
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli, kurz vor der Sommerpause, eine Verlängerung der Chatkontrolle beschlossen. Die Regelung war im vergangenen April nach fünf Jahren ausgelaufen und sollte nach einer Abstimmung vom 26. März zunächst nicht fortgeführt werden. Damals stimmten 311 Abgeordnete gegen eine Verlängerung, 228 dafür. Nun wurde eine Verlängerung bis April 2028 beschlossen. Maßgeblich beteiligt war die EVP-Fraktion, der unter anderem CDU und CSU angehören.

Viele Debatten, keine Mehrheit

Die Verlängerung der Übergangsregelung erlaubt Anbietern wie WhatsApp, Google und anderen weiterhin, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material über sexuellen Kindesmissbrauch einzusetzen. Kritiker bewerten diese Möglichkeit als Eingriff in die private Kommunikation, da Inhalte auch ohne konkreten Verdacht überprüft werden können.
Der Weg zur erneuten Abstimmung war mehrstufig.
Der Abstimmung vom 26. März ging ein erstes Votum am 11. März voraus. Die Abgeordneten sollten eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028 beschließen. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgte das Parlament jedoch nicht vollständig und brachte eigene Änderungsanträge ein. Anschließend verabschiedete es eine eigene Verhandlungsposition, die eine Verlängerung bis August 2027 vorsah. Eine zentrale Änderung: Das Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wurde gestrichen.
Anschließend begannen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Da keine Einigung erzielt wurde, kam es am 26. März zu einer weiteren Abstimmung im Parlament. Der Vorschlag erreichte dabei nicht die erforderliche Mehrheit, sodass das Verfahren zunächst nicht abgeschlossen werden konnte.
Damit lief die bisherige Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2021/1232 („Chatkontrolle 1.0“), Anfang April nach fast fünf Jahren aus. Sie wurde am 30. Juli 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2021 in Kraft.

Parlamentspräsidentin Metsola brachte den Antrag ein

Am 7. Juli brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola einen Antrag auf Anwendung eines Dringlichkeitsverfahrens ein. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verordnung, sondern um einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Die aus Malta stammende Politikerin berief sich dabei auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dadurch konnte der Vorschlag beschleunigt behandelt und erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) kritisierte das Vorgehen und sieht darin einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. In einer Stellungnahme vor dem Parlament erklärte er, ein Dringlichkeitsverfahren setze „unvorhergesehene Entwicklungen“ voraus, die hier nicht vorlägen. Zudem sei das Verfahren nur für Vorschläge in erster Lesung vorgesehen. Das Dossier zur Chatkontrolle befinde sich dagegen bereits in zweiter Lesung.
Artikel 80 der Geschäftsordnung regelt nach Sonneborns Darstellung den Umgang mit solchen Fällen. Darin heißt es: „Bei Kollision haben die Regeln der zweiten Lesung Vorrang.“ Sonneborn sprach von einem „Durchprügeln“ der Chatkontrolle vor der Sommerpause und forderte Metsola auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Metsola schaltete sein Mikrofon nach 60 Sekunden ab. Dies sei nach den Regeln des Parlaments möglich, werde aber selten angewandt, erklärte Sonneborn anschließend auf X.
Das Parlament stimmte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen für das Dringlichkeitsverfahren. Damit war der Weg für eine weitere Abstimmung frei.
Zwei Tage später, einen Tag vor Beginn der Sommerpause, stimmte das Parlament über die Verlängerung ab. Der Antrag erhielt zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen, verfehlte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit. An diesem Tag nahmen 607 der 720 Abgeordneten an der Abstimmung teil.

Mehrheit der Stimmen reicht nicht aus

Zunächst stimmte das Parlament über den Standpunkt des Rates der Europäischen Union ab, den dieser nach der ersten Lesung an das Parlament zurückgegeben hatte. Kernpunkt war eine bis zum 3. April 2028 befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Von den 607 abgegebenen Stimmen lehnten 314 den Standpunkt des Rates ab, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Damit gab es unter den Abstimmenden mehr Stimmen gegen den Vorschlag als dafür. Für eine Ablehnung war jedoch eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Dafür wären 361 Stimmen nötig gewesen.
In einer zweiten Abstimmung ging es um die Ablehnung der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments. Diese enthielt unter anderem die Einschränkung, dass Maßnahmen zur Erkennung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern nicht auf Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet werden sollen. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. 286 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung, 276 dafür, 30 enthielten sich. Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
Nach der Abstimmung äußerten mehrere Abgeordnete Kritik an dem Verfahren. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt bezeichnete die Entscheidung als „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“. Er kritisierte, dass Plattformbetreiber dadurch weiterhin Möglichkeiten erhielten, private Kommunikation zu überprüfen. CDU/CSU warf er vor, damit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Kinder zu erreichen. Das Verfahren nannte er „eine Farce“.

BSW-Abgeordneter De Masi erwartet Klagen

Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) kritisierte die rechtliche Grundlage der Verlängerung. Auf X schrieb er: „Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“ Er kündigte an, dass er mit rechtlichen Verfahren gegen die Regelung rechne.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßte hingegen die erneute Abstimmung. „Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren“, sagte er laut der „WELT“.
Auch Telegram-Chef Pawel Durow äußerte Kritik an der Verlängerung. Auf seinem X-Account schrieb er: „Einst typisch für Bananenrepubliken, werden solche Tricks nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er, Telegram werde private Nachrichten nicht scannen.

Bericht sieht Nutzen, aber auch offene Fragen

Ein Ende November 2025 veröffentlichter Bericht zur Anwendung der Verordnung zeigt erhebliche Unterschiede bei der Datenerfassung und Berichterstattung durch Anbieter und Mitgliedstaaten. Das Papier empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung der verfügbaren Daten und Meldungen.
Die ausgewerteten Daten zeigen, dass automatisch als mögliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkannte Inhalte bei der anschließenden menschlichen Prüfung häufig bestätigt wurden. Ein Teil der Meldungen erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die Zahl solcher Fehlmeldungen hängt unter anderem von den Einstellungen der eingesetzten Erkennungssysteme ab. Eine höhere Sensibilität kann zwar dazu beitragen, weniger Fälle zu übersehen, führt aber zugleich zu mehr Inhalten, die anschließend überprüft werden müssen.
Die Anbieter geben an, dass die eingesetzten Technologien ausschließlich zur Erkennung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch verwendet werden. Vollständige Informationen dazu, ob die Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder die Eingriffe in die Privatsphäre auf das notwendige Maß begrenzen, liegen laut Bericht jedoch nicht in allen Bereichen vor.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung ermöglichen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass im Berichtszeitraum Tausende Kinder identifiziert und Millionen Bilder und Videos entfernt wurden. Die freiwilligen Meldungen hätten damit einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung weiteren Missbrauchs geleistet.
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BKA warnt vor „Generation-Z-Mafia“

BKA-Präsident Holger Münch warnt vor einem grundlegenden Wandel der organisierten Kriminalität in Deutschland. Vor allem in Berlin seien die Täter jünger, aggressiver und träten offensiver auf als frühere Generationen, sagte Münch der „Welt am Sonntag“.
„Wir sprechen in diesem Zusammenhang von einer ‚Generation-Z-Mafia‘“, sagte Münch mit Blick auf türkisch dominierte Gruppierungen der organisierten Kriminalität in Berlin. Die Täter seien jünger, aggressiver und träten offensiver auf als frühere Generationen.
Hinzu komme, dass sie sich zunehmend über soziale Medien inszenierten. Das diene dazu, Rivalen einzuschüchtern und den eigenen Ruf innerhalb der Szene zu stärken. Während für die organisierte Kriminalität früher Diskretion prägend gewesen sei, erlebe man bei jüngeren Tätern teilweise das Gegenteil.

Münch: „‚Crime as a Service‘: Straftaten werden ausgelagert“

Münch sieht darin einen Teil eines grundlegenden Wandels der organisierten Kriminalität. „Wir sprechen von ‚Crime as a Service‘: Straftaten werden ausgelagert“, sagte er.
Kriminelle spezialisierten sich auf einzelne Aufgaben und agierten arbeitsteilig. Einzelne kümmerten sich um Logistik, andere um Geldwäsche, wieder andere um Gewalt. Digitale Kommunikation mache das „heute sehr einfach“.
Besonders besorgniserregend sei, dass junge Menschen für schwere Straftaten angeworben würden. Die Täter seien oft junge Menschen, die häufig gar nicht überblickten, welche Folgen ihr Handeln habe. Sie ließen sich für vergleichsweise wenig Geld für schwerste Straftaten instrumentalisieren.
Das Phänomen sei inzwischen auch in Deutschland angekommen. „Wir hatten bereits Fälle in Deutschland, in denen dieses Phänomen eine Rolle spielte“, sagte der BKA-Präsident. Die Täter seien aus den Niederlanden gekommen und angeworben worden, um in Deutschland schwere Straftaten zu begehen. Deshalb nehme man diese Entwicklung „sehr ernst“.

Mehr scharfe Schusswaffen gelangen über die Türkei nach Europa

Zur wachsenden Zahl von Schusswaffen erklärte Münch: „Wir beobachten seit einigen Jahren, dass scharfe Schusswaffen vor allem als umgebaute ehemalige Schreckschusswaffen sowie täuschend echt nachgebaute Waffen aus der Tü
rkei nach Europa gelangen. Dieses Phänomen beschäftigt uns derzeit sehr intensiv.“ Nach den Erkenntnissen des BKA würden sie überwiegend auf dem Landweg nach Deutschland geschmuggelt.
Sorgen macht dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes auch das Agieren ausländischer Akteure. Die Bedrohungslage habe sich „sehr deutlich“ verändert. Seit Beginn des Ukrainekrieges beobachte man einen erheblichen Anstieg von Spionageverdachtsfällen.
2022 registrierte das BKA 20 Spionageverdachtsfälle, 2025 waren es bereits 474. Daran lasse sich erkennen, wie stark sich das Lagebild seit Beginn des Ukrainekrieges verändert habe. Dies liege auch daran, dass man genauer hinschaue und Anhaltspunkte für eine fremdstaatliche Steuerung prüfe. (dts/red)
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Social-Media-Verbot: Fachleute übergeben EU-Bericht an von der Leyen

Experten überreichen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute (10:00 Uhr) einen Bericht mit wegweisenden Ratschlägen zur möglichen Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke. Die Empfehlungen könnten auch für die deutsche Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche entscheidend sein.
Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was sollten die Experten klären?

Kommissionspräsidentin von der Leyen will von den Fachleuten wissen, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. Sie hatte den großen Online-Plattformen vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen abhängig von ihren Produkten zu machen.
Die deutsche Politikerin sprach sich daher für strengere Altersgrenzen aus und nannte Australien als mögliches Vorbild. Dort gilt seit Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.
Das im März von der EU-Kommission einberufene Expertengremium soll also eine Empfehlung dazu abgeben, ob ein solches gesetzliches Mindestalter für Social Media auch in der EU nötig ist und wenn ja, wie die Brüsseler Behörde es gestalten sollte.

Warum sind die Vorschläge wichtig?

Der Bericht könnte von der Leyen nun weitere Argumente an die Hand geben, die eine Altersgrenze und damit auch einen Eingriff in die Rechte von Minderjährigen begründen. Auch gegenüber den Mitgliedsländern könnte die Expertenmeinung als Argumentationsstütze dienen. Denn auch wenn Länder wie Frankreich, Österreich oder Spanien sogar schon nationale Gesetze planen, sind andere EU-Staaten skeptisch, wie viel ein Verbot bringt.
In Brüssel ist man aber interessiert daran, keine übermäßige Fragmentierung zuzulassen – also keine unterschiedlichen Regeln in den 27 Mitgliedsländern zu haben. Auch hier könnten die Empfehlungen der Experten wegweisend sein und eine EU-weite Lösung in Aussicht stellen. Letztlich bleibt es die Entscheidung der EU-Kommission und ihrer Präsidentin, inwiefern man den Ratschlägen der Fachleute folgt. Mit einem Gesetzesvorschlag aus Brüssel wird spätestens im Herbst gerechnet.

Kann Deutschland ein eigenes Social-Media-Verbot aussprechen?

Der Bevölkerung vorzuschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt ist, darf Deutschland grundsätzlich. Dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Viele Politiker in den Mitgliedsländern wollen aber ja eben die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Verantwortung nehmen – ihnen die Rolle der Türsteher geben.
Doch von Online-Riesen eine Alterskontrolle zu verlangen, kann per Gesetz nur die EU. Die Europäische Kommission setzt die Digitalgesetze ihnen gegenüber durch. Nationale Gesetze dürfen sich deshalb nicht mit den EU-Regeln überlappen. Erst vergangene Woche beanstandete die Europäische Kommission den französischen Plan eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche unter 15. Der Gesetzesvorschlag stand mit EU-Regeln im Konflikt und muss nun geändert werden.

Wie sind die Experten zu ihrer Einschätzung gekommen?

Über die vergangenen vier Monate tauschten die Autoren des Berichts sich mit Wissenschaftlern, Juristen und Interessenvertretern verschiedener Disziplinen aus – darunter Kinderrechte, Gesundheit und IT. Dabei sollten auch junge Menschen selbst zu Wort kommen. Zudem wurden Beweise aus laufenden Verfahren gegen die großen Online-Plattformen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Digitalregeln in der Analyse berücksichtigt.
Die beiden Autoren des Berichts sind der deutsche Forscher Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, sowie die französische Wissenschaftlerin Maria Melchior. Sie ist Epidemiologin an einer staatlichen Einrichtung in Frankreich und beschäftigt sich ebenfalls mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Wie könnte ein Social-Media-Verbot technisch klappen?

Hier dürfte eine App der EU eine große Rolle spielen. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es dann eine Möglichkeit der Altersverifikation geben. Nutzerinnen und Nutzer sollen ein bestimmtes Mindestalter nachweisen können, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Diese Möglichkeit der Altersverifikation könnte auch für die Durchsetzung bestehender Regeln wichtig sein.

Welche Regeln gibt es schon?

Die beliebten Plattformen YouTube, Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA). Artikel 28 („Online-Schutz Minderjähriger“) des DSA verpflichtet die Online-Riesen „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen.
Zudem verlangt die EU-Kommission von den Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten. Die sehen aus Datenschutzgründen oft erst einen Zugang zu den Plattformen ab 13 Jahren vor. Gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta läuft deshalb bereits ein Verfahren. Ganz neu wären Altersgrenzen faktisch also nicht. (dpa/red)
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Debatte um Social-Media-Verbot: Das sind die Möglichkeiten auf EU-Ebene

Social-Media-Verbot ab 13, 15 oder 16 Jahren: Zahlreiche EU-Länder wollen den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Onlinediensten einschränken. Brüssel bemüht sich um ein einheitliches Vorgehen, am Montag stellt ein Expertengremium seine Empfehlungen vor. Sie sollen die Grundlage für ein EU-weites Gesetz bilden. Der Entwurf für das Gesetz wird für September erwartet.
Kommt das EU-weite Verbot?
Das ist noch unklar. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich zwar dafür ausgesprochen, will aber die Empfehlungen der Experten abwarten. Beobachter verweisen auf die Ergebnisse des deutschen Gremiums, das im Juni ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren als mögliche Lösung präsentierte. Das entspricht den Geschäftsbedingungen von Plattformen wie Instagram und Snapchat, wird bisher aber nicht durchgesetzt.
Wie würde ein Verbot funktionieren?
Nach EU-Recht ist die Kommission für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig. Nur sie kann die Plattformen zu Änderungen zwingen und bei Verstößen Strafen verhängen. Selbst wenn die 27 EU-Länder unterschiedliche Altersgrenzen einführen würden, läge die Umsetzung also in Brüsseler Verantwortung.
Welche Alternativen gibt es?
Die EU-Kommission könnte Beschränkungen für einzelne Dienste je nach Risiko vorschlagen. Brüssel will außerdem erreichen, dass die Plattformen ihre Angebote altersgerecht gestalten – ohne süchtig machende Algorithmen. Personalisierte Werbung ist für Minderjährige bereits verboten.
„Unabhängig von den Entscheidungen über Altersgrenzen – wir müssen auch die Geschäftsmodelle und das Design angehen, die täglich die Online-Erlebnisse von Kindern prägen“, sagte Verbraucherschutzkommissar Michael McGrath der Nachrichtenagentur AFP.
Wie geht die EU gegen Onlinedienste vor?
Gegen fast alle großen Onlinedienste laufen in Brüssel bereits Verfahren wegen mangelnden Jugendschutzes. Die Kommission wies die Videoplattform Tiktok bereits im Februar an, ihre „süchtig machende“ Funktionsweise zu ändern.
Am Freitag folgten ähnliche Aufforderungen an den Meta-Konzern mit seinen Plattformen Instagram und Facebook. Verweigern die Unternehmen die Änderungen, drohen ihnen Bußgelder.
Wo steht Deutschland?
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) arbeitet an einem Gesetzentwurf, der bis zum Jahresende stehen soll. Das deutsche Expertengremium hat jedoch von nationalen Alleingängen abgeraten – Prien will sich deshalb für eine europäische Lösung einsetzen.
Und andere Länder?
Weltweiter Vorreiter ist Australien. Dort trat Ende vergangenen Jahres ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren in Kraft, bei der Umsetzung gibt es jedoch Probleme. Innerhalb der EU gibt es in zahlreichen Staaten ähnliche Pläne, unter anderem in Frankreich, Dänemark, Spanien, Italien und Österreich. (afp/red)
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Apple verklagt OpenAI wegen Geheimnisdiebstahls

Apple wirft dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und zwei ehemaligen Mitarbeitern in einer Klage Diebstahl von Firmengeheimnissen vor. Einer der beiden ist Tang Tan, ein ehemaliger ranghoher Apple-Designer, der heute Hardware-Chef von OpenAI ist. In dieser Funktion spielt er eine zentrale Rolle bei der Arbeit an einem neuartigen Gerät, das die ChatGPT-Firma auf die Nutzung mit Künstlicher Intelligenz ausrichten will.
OpenAI entgegnete in einer Stellungnahme beim Finanzdienst Bloomberg, man habe kein Interesse an Geheimnissen anderer Unternehmen. Die Firma bleibe fokussiert darauf, innovative Technologie zu entwickeln.
Zugang zum neuen KI-Modell von OpenAI bekommt auf Forderung der US-Regierung nur eine kleine Gruppe vertrauenswürdiger Partner. (Archivbild)

Zugang zum neuen KI-Modell von OpenAI bekommt auf Forderung der US-Regierung nur eine kleine Gruppe vertrauenswürdiger Partner. (Archivbild)

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Design-Guru als Türöffner

OpenAI verpflichtete für das Hardware-Projekt auch Jony Ive, den langjährigen Design-Visionär von Apple, der unter anderem maßgeblich die Form von iPhones und MacBook-Laptops geprägt hatte. Das dürfte der ChatGPT-Firma geholfen haben, attraktiver für andere Apple-Beschäftigte zu werden. Der Klage zufolge sind inzwischen mehr als 400 ehemalige Apple-Mitarbeiter bei OpenAI angestellt.
Tan gehört zu den ranghöchsten Überläufern. Er arbeitete mehr als 20 Jahre bei Apple und verantwortete vor seinem Wechsel das Design des iPhones und der Computer-Uhr Apple Watch.

Apple vermutet Strategie von OpenAI dahinter

Der Klage zufolge kam Apple nach Ermittlungen zu dem Schluss, dass Tan vertrauliche Informationen des iPhone-Konzerns zum Vorteil von OpenAI missbraucht habe. Unter anderem habe er Apple-Mitarbeiter aufgefordert, zu Job-Interviews für Arbeitsplätze bei OpenAI Bauteile des Konzerns mitzubringen – darunter Batterien und Geräte-Gehäuse in verschiedenen Farben.
Apple sieht das als Teil einer „Strategie“ von OpenAI, an vertrauliche Informationen des Unternehmens zu kommen. Nach Darstellung von Apple griff die Firma zu „rechtswidrigen Abkürzungen“, um das KI-Gerät zu entwickeln, weil dies sich als schwieriger erwiesen habe als angenommen.
Der andere verklagte Ex-Mitarbeiter von Apple, ein ranghoher Ingenieur, soll dem Konzern zufolge über einen mitgenommenen Firmen-Computer noch als OpenAI-Beschäftigter auf vertrauliche Daten seines früheren Arbeitgebers zugegriffen haben.

Schatten auf Hardware-Projekt von OpenAI

Ive wird in der Klage nicht erwähnt – wohl aber die unter anderem von ihm und Tan mitgegründete Firma io Products, die OpenAI 2025 für rund 6,5 Milliarden Dollar kaufte. Man habe neben OpenAI auch io verklagt, um zu verhindern, dass über das Unternehmen weiter Apple-Geheimnisse verwendet würden, hieß es in der Klage.
Durch die Zusammenarbeit mit OpenAI war Ive dabei, in direkte Konkurrenz zu seinem einstigen Arbeitgeber zu treten. Nun wirft die Apple-Klage einen Schatten auf das ganze Hardware-Projekt von OpenAI. Es sei „bis ins Mark verrottet“, da OpenAI sich dafür auf illegal erworbene Firmengeheimnisse gestützt habe, kritisierte Apple in der Klageschrift.

Apple-Logo (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

OpenAI ist zugleich ein KI-Partner von Apple

Apple und OpenAI sind seit mehreren Jahren Partner bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz auf iPhones und anderen Geräten des Konzerns. Apple-Kunden können allgemeine Anfragen, die die hauseigene Sprachassistentin Siri nicht beantworten kann, an ChatGPT weiterreichen lassen. Medienberichten zufolge erwog OpenAI vor einigen Monaten eine Klage gegen Apple mit dem Vorwurf des Vertragsbruchs, weil diese Partnerschaft sich schlechter entwickelt habe als von der KI-Firma erwartet. (dpa/red)
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Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet sich von Microsoft

Mecklenburg-Vorpommern geht in der Digitalpolitik in die Offensive und setzt auf Eigenständigkeit. Wie das Finanz- und Digitalisierungsministerium bekannt gab, trennt sich das Land schrittweise von der Software großer Tech-Konzerne wie Microsoft.
Stattdessen wird eine landesweite Plattform auf Open-Source-Basis aufgebaut. Dabei gehe es nicht nur darum, die digitale Souveränität zu erlangen, sondern auch mittel- und langfristig Geld einzusparen, sagte Finanzminister Heiko Geue (SPD) der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Nextcloud statt SharePoint: Der sanfte Umstieg

Im Zentrum der neuen Strategie steht die Einführung der in Deutschland entwickelten quelloffenen Online-Plattform Nextcloud, mit der man Dateien sicher speichern, teilen sowie gemeinsam in Teams chatten und Videokonferenzen abhalten kann, ohne die Kontrolle über die eigenen Daten an fremde Anbieter zu verlieren.
Der bisherige Umstieg von Microsoft SharePoint sei für die ersten 5.000 Beschäftigten bereits reibungs- und datenverlustfrei abgeschlossen worden, berichtet Marco Anschütz, der als Chief Information Officer (CIO) für IT und Digitalisierung im Bundesland verantwortlich ist.
Mittelfristig ist das Projekt viel größer angelegt: Über 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – von den Ministerien bis hin zu den kommunalen Einrichtungen – sollen künftig mit dem System arbeiten. Betrieben wird die Software auf eigener Infrastruktur durch den landeseigenen IT-Dienstleister DVZ M-V GmbH.

Technologische Allianz im Norden

Mecklenburg-Vorpommern geht diesen Weg nicht allein. Bereits im Oktober 2025 schloss das Land eine Kooperationsvereinbarung mit Schleswig-Holstein, das bundesweit als Pionier beim Wechsel auf Open-Source-Software gilt. Zusammen bilden die beiden Bundesländer eine technologische Allianz im Norden.
Man stimme die Infrastrukturen aufeinander ab, um insbesondere die IT-Sicherheit zu erhöhen und gegenseitige Notfallszenarien abzusichern.
Beim Thema Künstliche Intelligenz (KI) versucht Mecklenburg-Vorpommern von vornherein eine Abhängigkeit von US-Techriesen wie Microsoft, OpenAI, Google oder Amazon zu vermeiden.
Bei der Entwicklung des Verwaltungs-Chatbots „Lea“ werde bewusst auf US-amerikanische Hyperscaler verzichtet. „Stattdessen wollen wir auf europäische Sprachmodelle wie Mistral aus Frankreich oder Tilde aus Lettland setzen“, sagt Anschütz.

Kein vollständiger Verzicht auf Microsoft

Der Verzicht auf Microsoft-Lösungen im Bereich Cloud und KI heißt allerdings nicht, dass Mecklenburg-Vorpommern dem weltgrößten Softwarekonzern komplett den Rücken kehren wird.
Es sei nicht geplant, die in der Verwaltung eingesetzten Windows-PCs kurzfristig durch Rechner mit dem offenen Betriebssystem Linux zu ersetzen. Dies habe derzeit noch keine Priorität, betont Anschütz.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, begrüßte den Schritt. „Die Verwaltungen im Land verarbeiten viele – teilweise sehr sensible – personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger. Diese Daten gilt es, vor den Zugriffen von Dritten bestmöglich zu schützen“, sagte Schmidt. (dpa/red)
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Ministerium genehmigt MediaMarkt-Übernahme durch chinesischen Konzern

Das Bundeswirtschaftsministerium hat grünes Licht gegeben für die Übernahme von Europas größtem Elektronik-Fachhändler MediaMarktSaturn durch den chinesischen Konzern JD.com – allerdings nur unter Auflagen. Das teilte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die Auflagen sollen demnach gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten der Kunden in Deutschland geschützt bleiben. Zudem räumten sie der Bundesregierung starke Überwachungs- und Kontrollrechte ein und ermöglichten ihr, die Genehmigung im Fall von Verstößen zu widerrufen, hieß es in einer Mitteilung. Im Investitionsprüfverfahren wurde untersucht, ob die Übernahme die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigt.
JD.com teilte mit: „Wir begrüßen die außenwirtschaftsrechtliche Freigabe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.“ Das Unternehmen rechnet mit einer Gesamt-Freigabe in der zweiten Jahreshälfte.

EU-Kommission prüft Marktverzerrung

Besiegelt ist die Übernahme noch nicht. Die Europäische Kommission äußerte nach einer ersten Untersuchung „vorläufige Bedenken“ und prüft den Fall nun genauer. „Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass JD.com möglicherweise ausländische Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren“, teilte die Brüsseler Behörde Ende Mai mit.
Chinesische Subventionen könnten es JD.com ermöglicht haben, ein höheres Übernahmeangebot für Ceconomy, die MediaMarkt- und Saturn-Mutter, abzugeben. Dies könnte den Prozess verzerrt haben. Die Kommission will außerdem prüfen, ob die Übernahme den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren würde. Nach EU-Recht hat sie bis zum 2. Oktober Zeit für eine endgültige Entscheidung. Die Zustimmung der Kommission ist eine der Voraussetzungen für einen Eigentümerwechsel.

Behörden prüfen nach Kartellrecht und Sicherheit

JD.com hatte im vergangenen Sommer ein Übernahmeangebot abgegeben und sich wenige Monate später die Mehrheit der Ceconomy-Aktien gesichert. Behörden in mehreren Ländern prüfen die Übernahme. Je nach nationalen Anforderungen wird die Transaktion kartellrechtlich geprüft. In anderen Ländern wird untersucht, ob der Einstieg eines ausländischen Investors sicherheits- oder ordnungspolitisch unbedenklich ist.
Frankreich, Italien und Deutschland haben bereits grünes Licht für die Übernahme gegeben. Die Entscheidungen aus Spanien und Österreich stehen noch aus. Das Bundeskartellamt hatte den Erwerb bereits im vergangenen September freigegeben. Es gebe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da JD.com bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv sei.

Einer der größten Handelskonzerne weltweit

MediaMarktSaturn ist Europas größter Elektronik-Fachhändler und nach Amazon, Otto und Zalando viertgrößter Onlineshop in Deutschland. Das Handelsunternehmen Ceconomy, zu dem die MediaMarktSaturn Retail Group heute zählt, entstand 2017 als Abspaltung von Metro.
JD.com ist mit einem Jahresumsatz von knapp 159 Milliarden US-Dollar (2024) laut dem Forschungsinstitut EHI größter chinesischer Handelskonzern und zählt auch weltweit zu den zehn größten. Die Gruppe, die etwa 570.000 Beschäftigte hat, ist unter anderem auch in den Bereichen Technologie, Logistik und Gesundheit tätig. In Deutschland ist das Engagement bislang überschaubar. Im März dieses Jahres startete JD.com den Onlineshop Joybuy.
Ceconomy ist laut Geschäftsbericht mit mehr als 1.000 Märkten in elf europäischen Ländern aktiv, rund 400 davon hierzulande. Filialen der Kette Saturn gibt es nur noch in Deutschland. Im Ende September abgelaufenen Geschäftsjahr machte das Unternehmen einen Umsatz von 23,1 Milliarden Euro. Weltweit beschäftigte der Konzern im Jahr 2024 rund 50.000 Menschen, davon knapp 20.000 in Deutschland.
Die erste Saturn-Filiale wurde 1961 in Köln eröffnet, der erste MediaMarkt 1979 in München. Die Einzelhandelskette übernahm den Wettbewerber Saturn 1990. Einige Jahre später besaß die Metro AG die Mehrheit an beiden Marken. (dpa/red)