Das Landeskriminalamt Niedersachsen fahndet weiter nach einem verurteilten Mörder. (Archivbild) - Foto: Michael Matthey/dpa
Fahnder suchen weiter mit Hochdruck nach einem in Niedersachsen geflohenen Mörder. Bisher ohne Erfolg, wie das Landeskriminalamt auf Nachfrage mitteilte.
Verschiedene Maßnahmen seien ergriffen worden, unter anderem gebe es Befragungen, sagte ein Sprecher ohne weitere Details zu nennen. In den Hinweisen zu bevorzugten Aufenthaltsorten nennen die Ermittler neben Peine auch Kassel in Hessen.
Der 42-Jährige war am Dienstagnachmittag während eines begleiteten Freigangs in Peine geflohen. Am Mittwoch informierten die Behörden über die Öffentlichkeitsfahndung nach dem möglicherweise gefährlichen Mann.
Nach Angaben des Justizministeriums in Hannover hatte der Straftäter während seines Freigangs gemeinsam mit dem Begleiter die Wohnung seiner Mutter besucht.
Für Mord an 23-jähriger Melanie verurteilt
Der Geflohene mit deutscher Staatsbürgerschaft verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung.
Er hatte 2010 die damals 23-jährige Melanie aus Peine mit etlichen Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Der Fall hatte weit über die Grenzen des Landkreises für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt.
Für den Mord an der Internet-Bekanntschaft verurteilte das Landgericht Hildesheim den damals 27-Jährigen 2011 zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Eine vorzeitige Entlassung des Täters aus der Haft nach 15 Jahren war damit nahezu ausgeschlossen. Der Mann hatte die Tat gestanden.
130 Kilo schwerer Mann
Während des Besuchs nutzte der Mann nun einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage, um mit einem Motorrad zu fliehen. Nach Ministeriumsangaben war es der 38. Begleitausgang des Strafgefangenen seit September 2023. Die vorherigen 37 Ausgänge seien beanstandungslos verlaufen.
Nach einer ersten erfolglosen Suche startete das LKA die Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos, Namen und Personenbeschreibung des etwa 192 Zentimeter großen und etwa 130 Kilogramm schweren Straftäters.
Demnach trug der 42-Jährige bei seiner Flucht eine schwarze Motorradjacke, ein schwarzes T-Shirt mit Schriftaufdruck „Metallica“, eine schwarze Cargohose und schwarze Schuhe.
Fahnder warnen: Geflohenem nicht nähern
Wer den Geflohenen mit kurzen Haaren und Bart sieht, soll sich ihm nicht nähern, sondern über den Notruf die Polizei verständigen. Nach LKA-Angaben ist möglich, dass sich der Gesuchte bevorzugt in den Städten Peine und Kassel aufhält.
Die Fahnder betonen ausdrücklich, dass für die beiden Städte keine konkrete Gefahrenlage bestehe. (dpa/red)
Online einkaufen ist bequem – und was ist mit Retouren? - Foto: grinvalds/iStock
Wer im Internet einen Vertrag schließt, erledigt das meist mit einem einzigen Klick. Ihn wieder aufzulösen, gleicht dagegen im Alltag oft einer digitalen Schnitzeljagd nach Mailadressen oder versteckten Formularen.
Damit ist ab morgen Schluss, denn ab dem 19. Juni wird der „Widerrufsbutton“ auf Webseiten und in Apps zur Pflicht. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Online-Widerruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.
Die neue Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel im B2C-Bereich, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaming-Anbieter oder Online-Kurs-Plattform – wer Verträge im Netz anbietet, muss die Funktion ab morgen bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Online-Einkauf von Waren, bei Dienstleistungen und digitalen Gütern wie Streaming-Abos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten oder Versicherungen.
Um versehentliche Stornierungen im Vorbeigehen zu vermeiden, schreibt das Gesetz einen zweistufigen Prozess vor. Auf der Webseite muss ab morgen eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer klaren Aufschrift wie „Vertrag widerrufen“ platziert sein.
Ein Klick führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten zur Zuordnung wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden.
Ein finaler Klick auf einen Bestätigungsbutton schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss.
Verbraucherzentrale: Mehr Komfort und Sicherheit
Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, die neue Regelung bringe für Verbraucher mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz. Das eigentliche Widerrufsrecht ändere sich dadurch jedoch nicht.
Der Widerruf sei weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem der Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten wurde.
Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage finden 79 Prozent, dass ein verpflichtender Widerrufsbutton den Widerruf von Onlinekäufen erleichtert. Lediglich 8 Prozent sehen das nicht so, 13 Prozent machten keine Angabe.
Jeder Dritte gibt an, dass ein leicht zugänglicher Widerrufsbutton die Bereitschaft erhöht, online einzukaufen. YouGov hat vom 8. bis 10. Juni 2.071 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland befragt.
Branchenverbände kritisieren die verpflichtende Einführung hingegen. „Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth.
Das Widerrufsrecht sei längst bekannt. Genth kritisiert, die neuen Vorgaben seien vor allem für kleinere Unternehmen mit erheblichen Bürokratielasten verbunden.
Kritik übt auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel. Viele Händler gewährten bereits längere Rückgabefristen als vorgeschrieben, sagt Geschäftsführerin Alien Mulyk. Mit dem neuen Button komme es zu einer Vermischung und zu Verwirrung bei Verbrauchern.
„Das erhöht die Abmahngefahr deutlich.“ Dazu entstünden weitere Risiken. Theoretisch könnte ein Bot massenhaft Bestellungen tätigen und dann widerrufen. Dagegen müssten Betreiber nun Vorkehrungen treffen.
Der Bundesverband Onlinehandel hält eine Vereinfachung des Widerrufsrechts für unnötig. Dies werde bereits häufig ausgenutzt, sagt Hauptgeschäftsführerin Heidi Kneller-Gronen.
„Da werden neue Schuhe bestellt, die alten abgetragenen als Widerruf zurückgeschickt. Da werden teure Kaffee-Vollautomaten für die große Party ausufernd genutzt und nach der Party widerrufen.“ Die Schäden für Händler seien hoch. Der Verband fordert klare Grenzen für Missbrauch. (dpa/red)
Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind private Unternehmen, die Daten sammeln, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird. - Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Wer eine neue Wohnung sucht, auf Rechnung einkaufen oder einen Bankkredit aufnehmen will, braucht dafür oft einen guten Schufa-Score. Der Bundesgerichtshof verhandelt heute darüber, ob und in welchem Umfang die Schufa Betroffenen Auskunft geben muss, wie der Score berechnet wird. Ein Urteil wird noch nicht erwartet.
Was ist ein Bonitätsscore?
Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind private Unternehmen, die Daten sammeln, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird.
Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Je höher der Wert, umso größer die Kreditwürdigkeit. Wer oft Rechnungen unpünktlich bezahlt und Mahnungen bekommt, wird schlechter eingeschätzt.
Am BGH geht es heute um die Klagen von fünf Privatpersonen, die sich noch auf den früheren Schufa-Score beziehen. Die Schufa hatte ihnen 2023 im Rahmen der Datenkopie Auskunft über ihre bei der Auskunftei gespeicherten Daten sowie in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelten Scorewerte erteilt.
Die Kläger halten die erteilte Auskunft aber für unzureichend und das Scoring-Verfahren für intransparent. Ihre Klage stützen sie auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wenn Entscheidungen durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden, haben Betroffene laut DSGVO einen Anspruch auf „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person“.
Der Europäische Gerichtshof klärte 2023, dass ein Schufa-Score unter diese Regelung fällt, wenn er eine „maßgebliche“ Rolle etwa für die Kreditgewährung spielt.
Was bedeutet das für das Verfahren?
Vor dem BGH geht es um die Frage, ob die Schufa-Datenkopie die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte das verneint und die Schufa verurteilt, den Klägern weitere Informationen etwa zur Gewichtung der für die Scorewerte genutzten Kriterien offenzulegen.
Zwar müsse das Unternehmen keine Auskunft erteilen, auf deren Grundlage die Betroffenen den Score mathematisch nachvollziehen könnten, so die Richter. Sie müsse aber laienverständliche Informationen erteilen, die eine Überprüfung der Scorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermögliche.
Die Schufa ist der Ansicht, dass ihre Datenkopie den Auskunftsanspruch an „maßgebliche“ Scores vollumfänglich erfüllt. Ihre Praxis hätten bundesweit auch schon 10 Oberlandesgerichte in 55 Beschlüssen und 17 Urteilen bestätigt, teilt die Auskunftei mit. Das OLG Dresden vertrete ebenso wie das OLG Naumburg eine Mindermeinung und gehe mit seinen Transparenzanforderungen über den aktuellen gesetzlichen Rahmen hinaus.
Unterschiedliche Anforderungen an die Auskunft je nach Gerichtsstandort seien weder praktikabel noch rechtssicher, kritisiert die Schufa. Deswegen sei sie vor dem BGH in Revision gegangen. Sollten die Karlsruher Richter das Urteil aus Dresden bestätigen, werde die Auskunftei ihre Datenkopie anpassen.
Die gesetzlichen Spielregeln ändern sich am 20. November, dann tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring transparenter und verständlicher machen soll. Auf Anfrage von Verbrauchern müssen Auskunfteien alle in den vergangenen zwölf Monaten berechneten Score-Werte sowie die dabei verwendeten Daten offenlegen.
Außerdem müssen sie die Kriterien ausweisen, die den Score-Wert am stärksten beeinflussen. Die Schufa verweist darauf, dass ihr neues Scoring-Verfahren sogar über diese künftigen Transparenzregeln hinausgeht. Auch die alten Scores würden an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.
Woher kommen die Daten?
Die Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Informationen etwa über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten und den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten.
Negativinformationen, die die Schufa erfasst, stammen zum Beispiel aus öffentlichen Registern wie Schuldnerverzeichnissen. Die Schufa speichert zudem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, hat aber keine Informationen etwa über das Einkommen einer Person.
Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)
Foto: Peter Kneffel/dpa
Wer wissen will, welche Daten die Schufa zu seiner Person speichert, kann bei ihr eine sogenannte Datenkopie beantragen. Die Selbstauskunft weist unter anderem aus, woher die Informationen stammen und an wen sie in den letzten zwölf Monaten weitergeleitet wurden.
Eine repräsentative Umfrage des Finanzvergleichsportals Verivox Anfang des Jahres zeigte aber, dass viele Menschen sich dafür gar nicht interessieren. Mit 55,6 Prozent hatte eine Mehrheit der Deutschen ihren persönlichen Score demnach noch nie abgerufen.
Wie wird der Schufa-Score berechnet?
Der Schufa-Score wurde von Kritikern lange als „Blackbox“ bezeichnet, weil die Auskunftei nicht im Detail offenlegte, wie die Bewertung zustande kam. Die Geheimniskrämerei soll jetzt ein Ende haben. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Schufa einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen.
Bei der neuen Berechnungsmethode werden für zwölf Kriterien Punkte vergeben. Es spielt etwa eine Rolle, wie alt der älteste Bankvertrag und die älteste Kreditkarte sind, ob Zahlungsstörungen vorhanden sind, und wie der Status bei Krediten ist.
Am Ende steht ein Score-Wert zwischen 100 und 999. Ab 779 Punkten gibt es die höchste Scoreklasse „hervorragend“. Wer auf weniger als 100 kommt, landet bei „ungenügend“ und bekommt keinen Score. (dpa/red)
Experten haben den Satellitensender ausgewertet, den der Buckelwal in seinen letzten Tagen getragen hat. (Archivbild) - Foto: Philip Dulian/dpa
Tagelang kämpften Helfer im April in der flachen Kirchsee-Bucht auf der Ostseeinsel Poel bei Wismar um das Leben des gestrandeten Buckelwals „Timmy“. Trotz des großen Einsatzes starb das Tier einige Tage nach seinem Transport in die Nordsee.
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus will sich dennoch mit einem Fest bei den Ehrenamtlichen bedanken, die an der Rettungsaktion beteiligt waren.
Grillfest auf der Insel Poel
Am Samstag, 20. Juni, soll auf der Insel Poel gegrillt werden und Backhaus will Ehrenurkunden überreichen, wie ein Ministeriumssprecher sagte. Eingeladen sind demnach Helfer von Organisationen wie DLRG und Freiwilliger Feuerwehr – den Angaben zufolge werden etwa 50 Gäste erwartet.
Laut NDR schreibt der Minister in seiner Einladung, es sei gemeinsam gelungen, „den in Kirchdorf gestrandeten Wal auf den Weg in seine Heimatgewässer zu geleiten“.
Auch die „Ostsee-Zeitung“ berichtete vorab über das Dankesfest, das laut Ministerium eine nicht öffentliche Veranstaltung ist und deshalb nicht in die wöchentlich verbreitete Aktivitätenliste der Landesregierung aufgenommen wurde.
Rettungsversuch blieb ohne Erfolg
Eine private Initiative um den Media-Markt-Gründer Walter Gunz und die Unternehmerin Karin Walter-Mommert hatte den mehrfach an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Meeressäuger vor Poel in einen mit Wasser gefluteten Lastkahn bugsiert und in die Nordsee gebracht.
Die Aktion galt als teilweise umstritten, da einige Wissenschaftler von dem Rettungsversuch abgeraten hatten und die Überlebenschancen des Tieres als sehr gering einschätzten.
Bei einer Pressekonferenz zur Auswertung der Tracking-Daten des Wals am 12. Juni betonte Backhaus, der Rettungsversuch sei „rechtlich und fachlich vertretbar“ gewesen. Zugleich räumte der Umweltminister selbstkritisch ein, dass Deutschland auf die Strandung eines großen Wals nicht vorbereitet sei. „Es fehlen Standards, es fehlen eingespielte Abläufe“, sagte er. Auch die Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene seien nicht ausreichend definiert. (dpa/red)
Befürworter sprechen von einem Innovationsschub, Kritiker warnen vor Kontrollverlust und Marktmacht großer Konzerne. - Foto: Patrick Pleul/Zentralbild/dpa
Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU hat ihre Regeln für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik gelockert.
Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten hat der Gesetzesreform bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, heute stimmt das Europaparlament erneut darüber ab und zu.
Die Abgeordneten stimmten in Straßburg dafür, dass Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt künftig keine Kennzeichnung mehr tragen müssen.
Neu: Zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen
Die EU lockert deutlich die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) und führt dafür zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen ein.
In di ersten Kategorie sollen Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Bei der Entwicklung neuer Sorten kann Gentechnik dadurch deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Die Eingriffe sollen die herkömmliche Züchtung beschleunigen.
Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen
Lebensmittel müssen keinen Hinweis mehr tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.
Risikoprüfungen sollen entfallen
Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen. Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten jedoch weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Einsatz der neuen Sorten nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein muss. Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch den Wind auch auf Äcker getragen werden könnten, wo sie eigentlich nicht angebaut werden.
Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen unterliegen weiter den alten, strengeren Regeln. Dies gilt auch für Pflanzen, deren Genom auf eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter hin verändert wurde.
Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen.
Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.
Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die Reform noch einmal absegnen. Dies gilt aber als Formalie. Danach können die Änderungen in Kraft treten. (afp/red)
Private Aufnahmen dokumentieren das Drama: Ersthelfer eilen den Insassen der brennenden Absturzmaschine zu Hilfe. - Foto: Zayra Garza/Zayra Garza/AP/dpa
Bei der Bruchlandung eines Kleinflugzeugs auf einer Autobahn nahe Laredo im US-Bundesstaat Texas ist ein Mensch ums Leben gekommen. Nach ersten Informationen befanden sich sechs Menschen in der privaten Maschine.
Ein Großaufgebot von Rettungskräften war am Dienstagabend (Ortszeit) im Einsatz, sagte ein Polizeisprecher in einem Video der Behörden. In welchem Zustand sich die anderen Insassen befinden, war zunächst unklar.
Die Cessna brannte
In sozialen Medien geteilte Aufnahmen einer Augenzeugin zeigen, wie neben ersten Polizeikräften weitere Menschen zur Unglücksmaschine eilten und halfen, Insassen aus dem brennenden Jet zu befreien.
Nach Angaben des Polizeisprechers meldete der Tower des örtlichen Flughafens kurz vor 22:00 Uhr einen Privatjet mit technischen Schwierigkeiten. Kurz darauf sei das Flugzeug auch schon abgestürzt.
Bei dem Flugzeug soll es sich um einen für Geschäftsflüge genutzten Jet des Herstellers Cessna handeln, berichtete der US-Sender „Fox News“ unter Berufung auf Daten der Tracking-Webseite FlightAware. Demzufolge war die Maschine um 18:19 Uhr vom mexikanischen Flughafen Los Cabos gestartet.
Ersthelfer mit Rauchvergiftung im Krankenhaus
Den Polizeiangaben nach wurde ein Auto auf der Fahrbahn von der Maschine getroffen. Dessen Insassen seien im Krankenhaus und ihr Zustand stabil, hieß es. Auch einige der Ersthelfer würden aktuell im Krankenhaus behandelt, weil sie bei ihren Rettungsbemühungen giftigen Rauch eingeatmet hätten, sagte der Sprecher.
Auf dem auf Facebook veröffentlichten Polizeivideo war zu sehen, wie die Feuerwehr im Hintergrund weiter das auseinandergebrochene Wrack löschte, dessen Vorderteil bäuchlings über die Betonbegrenzung auf die Fahrbahn ragte.
Laredos Polizei bat die Öffentlichkeit darum, für die Untersuchungen des Unglücks etwaige Aufnahmen mit den Behörden zu teilen. Der betroffene Highway-Abschnitt Loop 20 wurde beidseitig gesperrt. Zur Brandbekämpfung kamen auch spezielle Löschmittel zum Einsatz. (dpa/red)
Befürworter sprechen von einem Innovationsschub, Kritiker warnen vor Kontrollverlust und Marktmacht großer Konzerne. - Foto: Patrick Pleul/Zentralbild/dpa
Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU will ihre Regeln für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik lockern.
Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten hat der Gesetzesreform bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, heute stimmt das Europaparlament darüber ab.
Neu: Zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen
Die EU will die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) deutlich lockern und dafür zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen einführen.
In der ersten Kategorie sollen Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Bei der Entwicklung neuer Sorten könnte Gentechnik dadurch deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Die Eingriffe sollen die herkömmliche Züchtung beschleunigen.
Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen
Lebensmittel sollen keinen Hinweis tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.
Risikoprüfungen sollen entfallen
Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen. Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten jedoch weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Für Pflanzen der ersten Kategorie soll es künftig keine sogenannten Nachweispflichten mehr geben: Bislang muss die gesamte Lieferkette zurück verfolgbar sein und dokumentiert werden, welcher Landwirt die Sorten auf welchen Flächen ausgesät hat.
Ohne die Nachweispflichten könnten die neuen Sorten etwa durch den Wind auch auf Felder von Betrieben gelangen, die selbst keine Gentechnik verwenden, ohne dass diese es merken.
Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen.
Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.
Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die Reform noch einmal absegnen. Dies gilt aber als Formalie. Danach können die Änderungen in Kraft treten. (afp/red)
Glück im Unglück: Eine Frau fand 300 Euro in einem Glückwunschbuch und brachte es zur Polizei. (Symbolbild). - Foto: franconiaphoto / iStock
Mit acht Jahren Verspätung hat eine Familie aus Osnabrück ein Geldgeschenk zur Taufe eines ihrer Kinder erhalten.
Eine Frau entdeckte den Umschlag mit 300 Euro in einem aussortierten Glückwunschbuch in einem öffentlichen Büchertauschschrank und übergab den Fund der Polizei, wie diese am Dienstag in der niedersächsischen Stadt mitteilte.
Überraschung im Tauschschrank
Die 35-jährige Finderin hatte das Buch mit dem Titel „Wünsche für dein Leben“ aus einem Büchertauschschrank vor einer Kita in der Gemeinde Wellenhorst mitgenommen. Beim genaueren Durchsehen entdeckte sie den Umschlag.
Die handgeschriebene Grußkarte einer Großtante stammte demnach aus dem Jahr 2018 und beinhaltete neben den Geldscheinen auch die besten Wünsche zur Taufe eines Kindes namens Hans. Ein Nachname war nicht vermerkt.
Beamte der örtlichen Polizeistation fahndeten mittels Taufregister und anderen Datensätzen nach dem ursprünglichen Adressaten.
Happy End in Osnabrück
Schließlich konnte die Familie aus Osnabrück einwandfrei identifiziert werden und daraufhin Buch und Umschlag in Empfang nehmen. Der Finderin wollte Hans‘ Mutter zum Dank einen Finderlohn zukommen lassen – und das Glückwunschbuch, teilte die Polizei mit. (afp/red)
Die Eheschließung bleibt ein besonderes Bekenntnis für Verlässlichkeit und gegenseitige Verpflichtung eines Paares. - Foto: iStock/SerhiiBobyk
Im Jahr 2024 gab es laut Angaben des Statistischen Bundesamts in Deutschland 349.200 Eheschließungen. Dies ist der letzte Stand der Erhebung. Die Heiratszahlen befinden sich damit auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Statistik im Jahr 1950, als sich noch 750.452 Paare das Ja-Wort gaben. Im Jahr 2024 ließen sich zudem 129.300 Ehepaare scheiden. Ehen halten hierzulande im Durchschnitt 14 Jahre und 7 Monate.
Außerdem leben in Deutschland rund 17 Millionen als Singles. Das ist umgerechnet jede fünfte Person. Dieser Trend sei in den vergangenen 20 Jahren signifikant gestiegen, erklärte das Destatis. Im Jahr 2004 lebten 14 Millionen Menschen allein.
„Nieder mit dem Patriarchat“
Vor diesem Hintergrund ist es an sich nicht verwunderlich, dass für die Ehe die Sinnfrage gestellt wird.
Doch den Berliner Jungsozialisten der SPD geht es nicht um gesellschaftliche Trends. Sie forderten vielmehr auf dem SPD-Landesparteitag Anfang Mai in der kämpferischen Art des vergangenen Jahrhunderts ein Ende des „Patriarchats“. Wörtlich lautete der Juso-Antrag Nr. 108/II/2025 auf Seite 194 des Antragsbuches: „Nieder mit dem Patriarchat, auch wenn es sich romantisch anfühlt: Zivilehe abschaffen, Verantwortungsgemeinschaften umsetzen.“
Um es vorwegzunehmen: Das Juso-Ansinnen wurde auf Empfehlung der Antragskommission von der Tagesordnung genommen und auf das Jahr 2027 vertagt. Denn parteiintern stieß der Vorstoß der Jusos auf Kritik. Möglicherweise war den Genossen das Thema kurz vor der Berliner Landtagswahl zu heikel. Berlin wählt am 20. September 2026 ein neues Abgeordnetenhaus sowie Bezirksverordnetenversammlungen.
Und so äußerte denn auch der SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Die Idee kenne ich noch aus meinen eigenen Juso-Zeiten. Schon damals hatte ich dazu eine andere Haltung als die Jusos. Ich war sehr für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, aber sie abzuschaffen, ist nicht mein Thema. Ich bin sehr gern verheiratet und das war die beste Entscheidung“, wird vom Medium zitiert.
Das Thema steht aber im kommenden Jahr erneut zur Debatte und auch mindestens eine Forderung der Jusos – Abschaffung des Ehegattensplittings – wurde von der SPD-Parteispitze als ernsthaftes Vorhaben für die Bundespolitik aufgegriffen. Daher sei dem „Patriarchats“-Papier der Jungsozialisten eine nähere Betrachtung gegönnt.
„Das Patriarchat ist eines der Kernunterdrückungssysteme unserer Gesellschaft“, beginnt der Juso-Antrag. „Um die Unterdrückung von Frauen durch Cis-Männer abzusichern, haben sich über Jahrtausende Institutionen entwickelt, die systematische Machtgefälle in die gelebte Praxis umsetzen und normalisieren“, heißt es weiter. Unter Cis-Männern wird im Gegensatz zu Trans-Männern ein Mann verstanden, der sich selbst aufgrund seines angeborenen Geschlechts als Mann versteht.
Eine der Institutionen, in der die Frau unterdrückt werde, sei die Ehe, so der Wortlaut des Antrags weiter. Die Ehe sehen die Jusos weiterhin als Machtinstrument des Staates, „um durch das Zeugen von Kindern […] verlässlich neue Arbeitskräfte durch die Arbeiter*innenklasse selbst sicherzustellen“.
Hieraus hätten sich „viele Privilegien für Verheiratete“ ergeben, „die sich heute beispielsweise mit dem Ehegattensplitting noch in Steuervergünstigungen niederschlagen“. Diese steuerliche Besserstellung von Ehepaaren soll entfallen, da sie nach Juso-Ansicht Frauen in die finanzielle Abhängigkeit treibe.
Als weiterer historisch gewachsener Grund gegen die Ehe wird angeführt: „Unter dem Vorwand des Verliebtseins wurde verschleiert, dass Frauen, die heirateten, viele ihrer Selbstbestimmungsrechte mit aufgaben. Sie durften lange ohne Zustimmung des Ehemannes keine Arbeit aufnehmen, kein Bankkonto eröffnen.“
Frauen seien zudem „oft Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgesetzt“. So sei „Vergewaltigung in der Ehe erst 1997 strafbar gemacht“ worden. „Die Institution der Ehe hat eine jahrtausendelange Geschichte der Unterdrückung der Frau“, geben sich die Jungsozialisten überzeugt.
Grundgesetzänderung nötig
Deshalb schlagen sie ein neues Modell des Zusammenlebens vor. Menschen sollen unabhängig von Geschlecht, Verwandtschaftsgrad oder Anzahl der Beteiligten rechtlich verbindlich Verantwortung füreinander übernehmen, und zwar in sogenannten „Verantwortungsgemeinschaften“.
Themen wie Erbrecht, Fürsorge und Aufenthaltsrechte sollen in der Verantwortungsgemeinschaft selbst geregelt werden. Weil das Grundgesetz in Artikel 6 jedoch der Ehe und Familie einen besonderen Schutz gewährt, fordern die Jusos eine Streichung des Absatzes 1. Bestehenden Ehen räumen die Jungsozialisten indes so etwas wie einen Bestandsschutz während einer „Übergangsphase“ ein.
Die Geschäftsführerin einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in den USA, die sich der Förderung von wirtschaftlich benachteiligten Familien verschrieben hat, zitiert in einem Onlinebeitrag das US-Meinungsforschungsinstitut Pew Research Center. Dieses sei im Jahr 2025 zu dem Schluss gekommen, dass die Generation Z im Alter von 18 bis 29 Jahren von allen bisherigen Generationen jene sei, die am wenigsten geneigt sei, „romantische Partnerschaften zu suchen oder einzugehen“, schreibt Lauren Hall.
In dem Beitrag wird außerdem die Psychologin Jean Twenge zitiert, die als mögliche Gründe für dieses Verhalten auf die zunehmende Abhängigkeit von Smartphones und sozialen Medien verweist. Diese würden die persönlichen Interaktionen für viele beängstigend oder sogar überflüssig machen. Digitale Kommunikation hingegen biete eine sicherere, kontrollierte Umgebung, die junge Erwachsene vor der Verletzlichkeit schütze, die mit traditionellen Liebesbeziehungen einhergehe, so die Psychologin.
Auch wirtschaftliche Faktoren spielten eine bedeutende Rolle. Die Anthropologin Helen Fisher wird in dem Beitrag mit der Ansicht zitiert, dass finanzielle Unsicherheit ein abschreckender Faktor für Beziehungen sei. Angesichts eines unsicheren Arbeitsmarkts legen Angehörige der Generation Z Wert auf finanzielle und persönliche Stabilität, bevor sie sich auf eine Beziehung einlassen, so die Anthropologin.
Die Ehe ist zwar nicht veraltet geworden, aber es ist offenkundig, dass sich ihr Charakter in den vergangenen Jahrzehnten in der gesamten westlichen Welt stark verändert hat.
Sie hat zunehmend eine symbolische Bedeutung gewonnen; sie ist das, was die Jusos kritisieren: eine Institution der Liebe und emotionalen Verbindlichkeit. Auch wenn die Eheschließungen zurückgehen – was auch mit dem Bevölkerungsschwund zu tun hat – bleibt das offizielle Ja-Wort unter Zeugen für zwei Verliebte weiterhin populär.
Denn die vermeintliche finanzielle Abhängigkeit der Frau – wie in dem Juso-Antrag mehrfach betont – gibt es so nicht mehr. Frauen sind heutzutage weit überwiegend finanziell unabhängig und auch die rechtlichen Absicherungen für Kinder in nicht ehelichen Partnerschaften sind bereits möglich.
Es stimmt: Die Ehe ist keine zwingende Voraussetzung mehr für das Zusammenleben oder eine Familiengründung. Aber die Eheschließung bleibt ein besonderes Bekenntnis für Verlässlichkeit und gegenseitige Verpflichtung eines Paares.
Juristischer Druck: Das ZDF korrigierte die Sendung nach einer Abmahnung durch Musks Anwalt. (Archivbild) - Foto: Paul Hennessy/SOPA Images via ZUMA Wire/dpa
Mainz/London. Das ZDF hat nach einer juristischen Intervention von US-Unternehmer Elon Musk eine Nachrichtensendung im Nachgang geändert.
In der Online-Mediathek wurde die Anmoderation der Sendung „ZDFheute live“ vom vergangenen Freitag gekürzt, wie der Sender am Dienstag, 16. Juni, mitteilte.
Das ZDF bezeichnete die eigenen Formulierungen im Nachgang als „unpräzise und deshalb missverständlich“.
Der Vorwurf und die juristischen Konsequenzen
In der besagten Sendung zu den ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Nordirland hatte die Moderatorin behauptet, Musk habe gemeinsam mit einem britischen Rechtsextremisten dazu aufgerufen, „Jagd auf Migranten“ zu machen.
Musks Medienanwalt Joachim Steinhöfel mahnte das ZDF daraufhin wegen einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ ab und forderte eine Unterlassungserklärung.
Musk selbst hatte auf der Plattform X angekündigt, gegen die Behauptungen des öffentlich-rechtlichen Senders gerichtlich vorzugehen.
Hintergrund der Social-Media-Aktivitäten
Auslöser der Debatte sind die schweren Unruhen in Belfast. Musk, dessen Vermögen nach dem jüngsten SpaceX-Börsengang weiter massiv gestiegen ist, hatte zuvor Beiträge des Aktivisten Tommy Robinson geteilt und seine eigenen Follower auf X zu Protesten in Großbritannien aufgerufen.
Den Vorwurf, er habe direkt zu Gewalt oder einer „Jagd“ aufgerufen, weist die Gegenseite jedoch als drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze zurück.
Das ZDF strich die umstrittene Passage nun aus der Online-Fassung. (afp/red)
Platon (M. l.) und Aristoteles (M. r.), Detail aus Raffaels „Die Schule von Athen“. - Foto: gemeinfrei
Ob es darum geht, einen Arbeitgeber davon zu überzeugen, Sie einzustellen, Sie Investoren für die Finanzierung Ihres Unternehmens gewinnen möchten, ob Sie Kunden zum Kauf eines Produkts bewegen oder die Meinungsbildung vor Gericht oder in der Öffentlichkeit beeinflussen möchten – überzeugende Rhetorik ist der Schlüssel.
Rhetorik ist eine antike Kunst. Sie benutzt Sprache, um ein Publikum zu überzeugen, zu informieren oder zu motivieren. In vielerlei Hinsicht spielen die rhetorischen Fähigkeiten einer Person eine wichtige Rolle für ihre Wirksamkeit und ihren Erfolg im Leben.
Vor über 2.300 Jahren erklärte der griechische Philosoph Aristoteles die drei primären Aspekte der überzeugenden Kommunikation. Seither haben dies Künstler, Politiker und Geschäftsleute erfolgreich studiert und genutzt.
In seinem Buch „Rhetorik“ definiert Aristoteles diese drei Aspekte wie folgt: „Der Überzeugungsmittel, welche durch die Rede hervorgebracht werden, gibt es drei Arten: entweder nämlich liegen sie in der sittlichen Verfassung des jedesmaligen Redners oder in der Art und Weise, wie derselbe den Hörer stimmt, oder endlich in der Rede selbst, welche dieselben dadurch hervorbringt, daß sie beweist oder zu beweisen scheint.“ („Rhetorik“, Buch 1, Kapitel 2, S. 24)
Die griechischen Wörter für die drei Aspekte dieses zeitlosen Dreiecks sind Ethos, Pathos und Logos. Ethos bezieht sich auf den Charakter der Person, die das Argument vorbringt. Pathos bezieht sich auf den emotionalen Zustand des Publikums. Logos bezieht sich auf die logische Struktur des Arguments selbst.
Der dauerhafte Einfluss von Aristoteles
Im Alter von 18 Jahren zog Aristoteles nach Athen, um Platons Akademie zu besuchen. Er wurde einer der begabtesten und vorbildlichsten Schüler der Akademie. Er blieb fast 20 Jahre lang und studierte unter dem berühmten Philosophen.
Nach Platons Tod lud ihn König Philipp II. in die makedonische Hauptstadt Pella ein. Dort sollte er den Sohn des Königs unterrichten, der später als Alexander der Große bekannt wurde.
Im Alter von etwa 50 Jahren kehrte Aristoteles nach Athen zurück. Dort gründete er am Lykeion seine eigene Akademie für wissenschaftliche und philosophische Forschung. Aufgrund seiner Vorliebe, während des Lehrens im Lykeion umherzuwandern, wurde seine Akademie bald als die Peripatetische Schule (Anm. d. Red.: Peripatos bedeutet Wandelhalle) bekannt.
Er leitete die Akademie 12 Jahre lang bis kurz vor seinem Tod im Jahr 322 v. Chr. In dieser Zeit verfasste er auch viele seiner wissenschaftlichen und philosophischen Abhandlungen.
Aristoteles’ Schriften waren von extrem großem Einfluss auf die Entwicklung wissenschaftlicher Fächer, die von Physik und Astronomie bis hin zu Biologie und Geologie reichten. Vielleicht noch einflussreicher waren sie auf philosophische Themen wie Ethik, Politik, Ökonomie und natürlich Rhetorik.
Noch heute studiert man seine Schriften zu verschiedenen Themen an den Universitäten auf der ganzen Welt. Aristoteles gilt weithin als einer der einflussreichsten Menschen aller Zeiten.
Die drei Bücher, aus denen die „Rhetorik“ besteht, werden nach wie vor von Anwälten, Politikern, Rednern und Autoren studiert. Wer beabsichtigt, überzeugende Argumente zu gestalten, nutzt sie. Man kann sagen, seine Einsichten in die drei Hauptaspekte des rhetorischen Appells werden seit über 2.000 Jahren effektiv genutzt.
Ethos: Seht den Sprecher an
Kurz vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit als Präsident richtete George Washington seine Abschiedsrede an die Nation. Er verkündete seine Entscheidung, sich aus dem öffentlichen Amt zurückzuziehen und keine Wiederwahl anzustreben.
Er war Oberbefehlshaber der Kontinentalarmee bei deren Sieg über Großbritannien gewesen. Er hatte auch als einer der US-Verfassungsväter fungiert und er war der erste Präsident der neuen Nation gewesen.
Dennoch zeugten seine Worte zu Beginn seiner Ansprache sowohl von seiner Bescheidenheit als auch von seiner Dankbarkeit. Damit bewies er seinem Publikum, dass er ein Mann von gutem Charakter war.
In seiner Abschiedsrede feierte George Washington die amerikanischen Erfolge und lobte die Sache der Freiheit. „General George Washington legt sein Amt nieder“, 1783, von John Trumbull.
Zu Beginn seiner Ansprache dankte er den Bürgern für ihr großes Vertrauen in seine Dienste. Dann erklärte er: „In the discharge of this trust, I will only say that I have, with good intentions, contributed towards the organization and administration of the government the best exertions of which a very fallible judgment was capable.“ (frei übersetzt: „Bei der Erfüllung dieses Amtes kann ich nur sagen, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen zur Organisation und Führung der Regierung beigetragen habe, soweit es mein fehlbares Urteilsvermögen erlaubte.“)
In Bezug auf das Ethos schrieb Aristoteles: „Die sittliche Verfassung ist wirksam, wenn die Darstellung durch die Rede von der Art ist, daß sie den Redenden glaubwürdig macht, denn dem rechtschaffenen Manne glauben wir wie überhaupt in allen Dingen leichter und eher, so insbesondere da, wo nicht absolute Gewißheit möglich ist, sondern Verschiedenheit der Meinungen ins Spiel kommt, sogar unbedingt.“ („Rhetorik“, Buch 1, Kapitel 2, S. 24)
In seiner Rede warnte Washington davor, parteipolitische Loyalität über Pflicht und Anstand zu stellen. Er warnte auch vor den Gefahren ausländischer Verflechtungen. Obwohl er seine Argumente sicherlich rational vorbrachte und an den Patriotismus und den guten Willen seines Publikums appellierte, begann er mit dem Ethos. Er betonte damit seine Glaubwürdigkeit beim Sprechen über solche Themen.
Wenn man versucht, ein Publikum zu überzeugen, ist es auch wichtig, dessen emotionalen Zustand zu berücksichtigen. Über das Pathos schrieb Aristoteles: „Die Stimmung der Zuhörer zweitens ist wirksam, wenn dieselben durch die Darstellung des Redners zu einem Affekte gebracht werden, denn wir fällen unsere Entscheidungen nicht auf gleiche Weise, wenn wir betrübt oder freudig, von Liebe oder von Haß erregt sind […].“ („Rhetorik“, Buch 1, Kapitel 2, S. 25)
Doch er äußerte auch Kritik an vielen seiner Zeitgenossen, weil sie sich ausschließlich auf Appelle an die Emotionen verließen, und fügte hinzu: „[…] wie denn auch, meiner Ansicht nach, die heutigen Rhetoriker auf diesen Punkt allein ihre Anweisungen abzielen lassen.“
Was zu Aristoteles’ Zeiten galt, gilt auch heute noch. Viele moderne Politiker, Werbetreibende und Autoren neigen dazu, sich fast ausschließlich auf emotionale Appelle zu verlassen. Sie verzichten oft auf jeglichen Versuch, Glaubwürdigkeit herzustellen oder Logik einzubinden.
„Schule des Aristoteles“, Fresko von Gustav Adolph Spangenberg, 1883–1888.
Weil heutzutage viele Politiker parteipolitische Ziele über Vernunft und Anstand stellen, haben sie ihrer Glaubwürdigkeit geschadet. Damit haben sie auch ihre Möglichkeiten verspielt, logische Argumente zu präsentieren.
Viele moderne Journalisten und Medienorganisationen haben aus ähnlichen Gründen ebenfalls auf ihre Glaubwürdigkeit verzichtet und wurden durch die einseitige Berichterstattung über Geschichten und Ereignisse unfähig, Themen mit Glaubwürdigkeit zu untersuchen.
Als Folge können sie nur noch an die Emotionen derjenigen appellieren, die bereits mit ihnen übereinstimmen. Aber da es ihnen sowohl an Glaubwürdigkeit als auch an Logik mangelt, sind ihre Argumente in Bezug auf die Überzeugungskraft weitgehend wirkungslos.
In einigen Fällen können rein emotionale Appelle halbwegs effektiv sein, aber für ein anspruchsvolles Publikum werden sie niemals die Effektivität eines emotionalen Appells erreichen, der mit Glaubwürdigkeit und Logik ausbalanciert ist.
Beispielsweise appellieren viele Fernsehwerbespots an die Emotionen der Zuschauer mit Darstellungen von misshandelten Tieren oder unterernährten Kindern. Sie bitten um Spenden, um diese Zustände zu lindern. Die effektivsten Spots enthalten jedoch auch sachdienliche Informationen über die Geschichte. Sie bieten auch Beweise für die Errungenschaften der Institution. Dadurch vermitteln sie dem potenziellen Spender Vertrauen in die Organisation und den Glauben daran, dass seine Spende sinnvoll eingesetzt wird.
Ein reizender und unvergesslicher Familienausflug in ein Restaurant oder eine Freizeiteinrichtung kann faszinierend sein. Wenn er aber mit Belegen für die Qualität des Ortes und den wirtschaftlichen Wert des Erlebnisses kombiniert wird, wirkt der Ausflug noch attraktiver.
Emotionale Appelle ja, aber …
Aristoteles warnte vor einer übermäßigen Abhängigkeit von emotionalen Appellen. Dennoch erkannte er den emotionalen Zustand des Publikums als eines der drei primären Mittel der Überzeugung an.
Tatsächlich bietet ein beträchtlicher Teil von Buch II seines Werkes „Rhetorik“ eine detaillierte Untersuchung verschiedener emotionaler Zustände, einschließlich Abneigung, Zorn, Hass, Furcht, Scham, Mitleid und Empörung sowie des jeweiligen Gegenstücks. Er erörtert auch, welche Typen von Menschen, basierend auf Alter, Status, Wohlstand und so weiter, für bestimmte Emotionen am anfälligsten sein könnten.
Mit anderen Worten: Wenn man versucht, eine Person oder eine Gruppe von Menschen davon zu überzeugen, ein bestimmtes Argument zu akzeptieren, ist es von entscheidender Bedeutung, den emotionalen Zustand und die Veranlagungen des Publikums zu verstehen und zu berücksichtigen, insbesondere im Verhältnis zur emotionalen Wirkung der präsentierten Beweise.
Logos: Bringen Sie einen logischen Fall vor
Im Jahr 1963 stand Martin Luther King Jr. auf den Stufen des Lincoln Memorial in Washington und hielt eine Rede, die als die „I Have a Dream“-Rede bekannt wurde. In seiner Rede forderte King die Erfüllung des Versprechens der Freiheit für schwarze Amerikaner und verlangte für sie die gleichen Rechte, die weiße Bürger genossen.
Kings Ethos wurde durch seine vielen Akte des gewaltlosen Widerstands gegen verschiedene rassistische Gesetze etabliert und durch die Eloquenz und die anspruchsvolle Rhetorik, die er anwandte, weiter gestärkt.
Der emotionale Appell der Rede, das Pathos, ist unbestreitbar. Sie gehört selbst nach mehr als 60 Jahren immer noch zu den bewegendsten und fesselndsten Reden in der amerikanischen Geschichte. Doch selbst mit all den schönen poetischen Ausschmückungen und zwingenden Visionen einer helleren Zukunft wäre die Rede ohne die tiefgründige und konsistente Logik, auf der sie aufgebaut war, nicht annähernd so effektiv gewesen.
Der Bürgerrechtler Martin Luther King (1929–1968) spricht am 28. August 1963 während des „Marsches auf Washington“ zu der Menschenmenge am Lincoln Memorial, wo er seine berühmte „Ich habe einen Traum“-Rede hielt.
Foto: AFP via Getty Images
In Bezug auf den Logos schrieb Aristoteles: „Durch die Darstellung des Redners endlich wird die Überzeugung der Zuhörer dann vermittelt, wenn wir etwas als wahr oder als wahrscheinlich aus den in dem vorliegenden Falle und Gegenstande selbst sich ergebenden Gründen der Überzeugung aufzeigen.“ („Rhetorik“, Buch 1, Kapitel 2, S. 25)
Zu Beginn seiner Rede würdigte King die Statue von Abraham Lincoln hinter ihm und stellte fest, dass, obwohl dieser Mann die Emanzipationsproklamation mehr als 100 Jahre zuvor unterzeichnet hatte, schwarze Bürger immer noch nicht die gleichen Rechte und Freiheiten wie weiße Bürger genießen würden. Er wies darauf hin, dass Schwarze in bestimmten Bundesstaaten immer noch am Wählen gehindert würden. Er verwies auch darauf, dass sie bei Reisen in vielen Teilen des Landes nicht einmal Nahrung oder Unterkunft erhalten könnten. Denn dort träfen sie auf Schilder mit der Aufschrift „Nur für Weiße“.
„In diesem Sinn sind wir zur Hauptstadt unserer Nation gekommen, um einen Scheck einzulösen“, sagte King. „Als die Architekten unserer Republik die grandiosen Worte der Verfassung und der Unabhängigkeitserklärung schrieben, unterzeichneten sie einen Schuldschein, dessen Erbe jeder Amerikaner sein sollte. Dieser Schuldschein war ein Versprechen, dass allen Menschen – ja, schwarzen Menschen wie auch weißen Menschen – die unveräußerlichen Rechte von Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück garantiert wären.“
Im Gegensatz zu vielen von Kings Zeitgenossen und jenen, die nach seiner Ermordung versuchten, sein Erbe anzutreten, verunglimpfte er allerdings nicht die Gründungsprinzipien des Landes. Vielmehr machte er sie sich zu eigen.
Er bestand darauf, dass sie – ungeachtet der Rasse – gleichermaßen für alle Menschen gelten sollten. Seine Rede hatte eine tiefgreifende Wirkung – nicht nur auf diejenigen, die sie persönlich hörten und von denen die meisten seine Ansichten bereits teilten, sondern auch auf diejenigen, die sie im Fernsehen sahen oder später Tonaufnahmen davon hörten.
Ihr folgten tiefgreifende Veränderungen in der Haltung gegenüber schwarzen Menschen im Land. Es gab große Fortschritte hin zu einer Gleichbehandlung vor dem Gesetz.
Schließlich gibt es kein logischeres Argument gegen Rassismus als die einfache Prämisse, die in dieser Rede vorgebracht wurde. Er sagte: „Ich habe einen Traum, dass meine vier kleinen Kinder eines Tages in einer Nation leben werden, in der sie nicht nach der Farbe ihrer Haut, sondern nach dem Wesen ihres Charakters beurteilt werden.“
Das zeitlose Dreieck
Weit über 2.000 Jahre nach Aristoteles’ Tod dienen die drei wesentlichen rhetorischen Prinzipien, die er aufstellte, weiterhin als wirksamer Leitfaden für Schriftsteller, Redner und praktisch jeden, der versucht, ein Publikum zu überzeugen.
Wie ein Hocker, dessen Stabilität auf drei Beinen ruht, so beruht auch ein solides, überzeugendes Argument auf drei Dingen: dem Charakter der Person, die das Argument vorbringt, den Emotionen und Einstellungen des Publikums, welches das Argument hört, und der logischen Konstruktion des Arguments selbst.
Fehlt es an einem Gleichgewicht dieser drei Faktoren, kippt das Argument wie ein Hocker mit ungleichen Beinen, und das Publikum lässt sich nicht überzeugen.
US-Technologie in Europa: Der KI-Assistent „Claude Mythos“ des Entwicklers Anthropic auf einem Display in Brüssel. (Archovbild). Foto von Nicolas TUCAT / AFP via Getty Images
Berlin: Nach der überraschenden Entscheidung der US-Regierung, den Export neuester KI-Modelle des Anbieters Anthropic zu blockieren, wächst in Berlin die Sorge vor einer digitalen Erpressbarkeit.
Sicherheitspolitiker von Union, Grünen und SPD warnen fraktionsübergreifend vor den massiven Abhängigkeiten der europäischen Infrastruktur von Washingtons Gnaden.
Warnung vor digitaler Erpressbarkeit
Der Vorsitzende des parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), sprach gegenüber dem Handelsblatt von einer schweren „sicherheitspolitischen Abhängigkeit“.
Es sei alarmierend, dass ein einziger Verwaltungsakt in den USA darüber entscheide, welche Werkzeuge europäischen Behörden und Unternehmen zur Verfügung stehen.
Beim Schutz kritischer Infrastrukturen dürfe sich Europa nicht in eine Lage manövrieren lassen, in der Partner „jederzeit den Stecker ziehen“ könnten, so Henrichmann.
Kritik an Washingtons Kurzsichtigkeit
Auch die Koalitionsparteien reagierten mit deutlicher Kritik auf das Vorgehen der USA. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte die Exportsperre „in höchstem Maße kurzsichtig“.
Der Schritt gefährde die globale IT-Sicherheit und werde das Vertrauen in US-Anbieter nachhaltig beschädigen.
Für den SPD-Digitalpolitiker Johannes Schätzl zeigt der Fall, dass sich leistungsfähige KI-Modelle zu strategischen Waffen im Staatsbesitz entwickeln.
Als Konsequenz forderte Schätzl eine rasche Stärkung nationaler Institutionen:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie deutsche Forschungseinrichtungen müssten finanziell und personell so ausgestattet werden, dass sie Spitzen-KI eigenständig analysieren und Risiken ohne fremde Hilfe bewerten können. (dts/red)
Die S. Fischer Verlage sind auf der Frankfurter Buchmesse stark präsent. (Archivbild) - Foto: Arne Dedert/dpa
Frankfurt am Main: Die Buchmessen-Stadt Frankfurt verliert ein weiteres literarisches Schwergewicht: Nach dem Suhrkamp-Verlag verlegen auch die traditionsreichen S. Fischer Verlage ihren Hauptsitz nach Berlin.
Wie die Geschäftsführung am Dienstag mitteilte, ist der Umzug für Sommer 2027 geplant. Ziel der Maßnahme sei es, die wirtschaftliche und verlegerische Zukunftsfähigkeit zu stärken.
Künftig sollen die marktnahen Bereiche des Hauses – darunter die Geschäftsführung, das Marketing, der Vertrieb sowie die Presseabteilung – in der Bundeshauptstadt gebündelt werden.
Der Standort Frankfurt bleibt jedoch als Dependance erhalten: Neben dem Lektorat verbleiben die kaufmännischen Bereiche am Main. Allen betroffenen Mitarbeitern soll ein Angebot für den Wechsel nach Berlin gemacht werden.
Für den 1886 in Berlin gegründeten und nach dem Zweiten Weltkrieg nach Frankfurt übergesiedelten Verlag schließt sich damit ein historischer Kreis.
„Die Rückkehr nach Berlin ist für uns Anknüpfungspunkt und Aufbruch zugleich“, erklärte CEO Christina Dohmann, betonte jedoch, dass Frankfurt ein wichtiger Anker bleibe.
Der Niedergang der „Stadt des Geistes“
Der Wegzug des Hauses, das mit Autoren wie Thomas Mann und Franz Kafka Weltruhm erlangte, trifft die hessische Metropole hart. Bereits 2010 hatte der Suhrkamp Verlag Frankfurt in Richtung Berlin verlassen.
Mit dem jetzigen Teilabzug von Fischer verliert die Mainmetropole ein weiteres Aushängeschild ihrer Nachkriegsidentität als Stadt des Buches.
Entsprechend alarmiert reagierte die Politik. Frankfurts Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) zeigte sich tief betroffen: „Für die Verlags- und Literaturstadt Frankfurt am Main ist der Weggang von S. Fischer keine gute Nachricht.“
Die Leitung der Frankfurter Buchmesse lehnte eine Stellungnahme zu der unternehmerischen Entscheidung ab. (dpa/red)
Deepfake-Pornos sind zu einem wachsenden Problem geworden. (Symbolbild) - Foto: Marcus Brandt/dpa
Das Europaparlament hat einem Verbot von KI-Anwendungen, mit denen sexualisierte Deepfakes erstellt werden können, zugestimmt. Eine große Mehrheit von 423 Abgeordneten stimmte in Straßburg für eine entsprechende Änderung des europäischen KI-Gesetzes. 57 lehnten sie ab, 174 Parlamentarier enthielten sich.
Nun fehlt noch die formelle Zustimmung der EU-Staaten. Das Verbot würde dann ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.
Täuschend echte Aufnahmen
Bei Deepfakes werden mit Hilfe Künstlicher Intelligenz täuschend echt wirkende Bild-, Video- oder Tonaufnahmen manipuliert oder erzeugt.
Das neue Verbot soll die bisherigen Regeln ergänzen, indem es neben den Nutzern auch die Anbieter der entsprechenden digitalen Werkzeuge ins Visier nimmt.
Die an den Verhandlungen beteiligten Abgeordneten hatten betont, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken.
Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Das Verbot zielt demnach auf KI-Anwendungen ab, die etwa die Erstellung von realistischen Bildern oder Videos vom Intimbereich erlauben – insbesondere von Genitalien, dem Anus, Po oder entblößten weiblichen Brüsten sowie von sexuell eindeutigen Handlungen.
Satirische Karikaturen sollen also ausgenommen bleiben. Auch nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach erlaubt bleiben. Das neue Verbot soll explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen.
Weitere Änderungen am KI-Gesetz sollen der KI-Branche zunächst zusätzliche Pflichten ersparen. Auch für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Wirtschaft gibt es Regelvereinfachungen.
An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. erst ab Dezember 2026 halten.
Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte etwa deutlich als solche kennzeichnen – generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren. (dpa/red)
Richtung Wochenende gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. - Foto: Carsten Koall/dpa
Ende der Woche könnten die Temperaturen auf 38 Grad klettern, kündigt der Deutsche Wetterdienst in Offenbach an. „Nach einer eher unterkühlten Witterungsperiode kommt der Sommer – und er kommt mit Macht“, sagt DWD-Meteorologe Oliver Reuter.
Am Mittwoch nimmt der Sommer im Süden richtig Fahrt auf: „Nachmittags werden die ersten 30er auf der Temperaturkarte aufblitzen“, sagt der Meteorologe. Am Oberrhein könnten es 32 oder vielleicht sogar schon 33 Grad werden.
Über der Landesmitte sind es laut der Vorhersage rund 25 Grad, im Norden bleibt es mit 20 Grad noch kühl.
Hitzeglocke schiebt sich voran
„Am Donnerstag schiebt sich die Hitzeglocke dann weiter gen Norden“, erklärt Reuter. Die Folge: Südlich der Landesmitte wird es häufig 30 bis 34 Grad warm. Am Oberrhein seien schon bis 36 Grad zu erwarten.
Auch im Norden wird es laut der Vorhersage endlich Sommer mit bis zu 26 Grad in Hamburg. Kühler bleiben nur die Küsten. Lokale Hitzegewitter bilden die Ausnahme.
Am Freitag werde es „wirklich richtig heiß“, dann werde „die Hitze landesweit brüten“, sagt der Meteorologe. Die Vorhersage der Temperaturen: im Norden 30 bis 32 Grad, in der Mitte 33 bis 35 Grad.
Für den Oberrhein erwartet der Wetterdienst „bis zu 37, ganz vielleicht sogar knapp 38 Grad“.
Wie lange dauert die Hitzewelle?
Es wird nicht nur warm, sondern auch von Tag zu Tag schwüler. Gesundheitlich kann das problematisch werden. Da gilt es, „einen kühlen Kopf zu bewahren“, sagt Reuter.
„Es ist in Teilen durchaus möglich und im Südwesten sogar wahrscheinlich, dass wir es mit einer längeren Hitzewelle zu tun bekommen“, sagt der DWD-Meteorologe. Für das Wochenende stehen die Zeichen jedenfalls weiter auf heiß. (dpa/red)
Die Ermittlungen der Polizei dauern an (Symbolbild). - Foto: Boris Roessler/dpa
Bei einem Einbruch in einer Schule in Schleswig-Holstein haben Unbekannte mehr als hundert Laptops gestohlen.
Wie die Polizei in Bad Segeberg mitteilte, verschafften sich die Täter zwischen 12. und 14. Juni Zugang zum Gebäude einer Gemeinschaftsschule in Norderstedt.
Dort drangen sie gewaltsam in mehrere Klassenräume ein und stahlen offenbar gezielt Laptops aus Rollcontainern.
Insgesamt erbeuteten sie demnach eine „dreistellige Zahl“ an Laptops. Den Schaden schätzte die Polizei auf einen unteren sechsstelligen Betrag.
Wie die Täter in das Gebäude gelangten, war noch unklar. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauerten an. (afp/red)
Nach dem Hai-Angriff wurde der betroffene Strand aus Sicherheitsgründen geschlossen. - Foto: Nadir Kinani/AAP/dpa
Kristallklares Wasser, kaum Wellengang, Rettungsschwimmer am Strand: Die Bedingungen für einen entspannten Badetag am berühmten Coogee Beach in Sydney wirken nahezu perfekt.
Dann der Schock: Nur etwa 30 Meter vom Ufer des australischen Traumstrandes wird eine 35-Jährige am Wochenende von einem großen Hai attackiert – einem Weißen Hai, so wird vermutet. Die junge Mutter überlebt schwer verletzt – aber der Vorfall hat eine Debatte neu entfacht, die Australien seit Jahrzehnten begleitet.
Die Frau erlitt laut ihren Angehörigen lebensbedrohliche Verletzungen am linken Bein, ein Arm musste amputiert werden. „Sie wird umfassende und fortlaufende Pflege, Unterstützung und Rehabilitation benötigen“, zitierte der Sender ABC aus einer Mitteilung.
„Als Familie sind wir schockiert und zutiefst betroffen, dass dies unserer geliebten Partnerin, Tochter und Mutter, die so lebensfroh und voller Energie war, widerfahren konnte.“
Rufe nach Hai-Keulungen
Was nun? Der jüngste Vorfall ist kein Einzelfall: In den vergangenen Monaten nahm die Zahl der Haiangriffe im Bundesstaat New South Wales deutlich zu.
Im Januar registrierten die Behörden vier Vorfälle innerhalb von nur 48 Stunden, Medien sprachen von einer „außergewöhnlichen“ Häufung. Die Regierung steht zunehmend unter Druck. Rufe nach „Shark Culls“ – Hai-Keulungen – werden wieder lauter.
Der Coogee Beach ist ein beliebter Strand in Sydney.
Foto: Anna Kucera/AAP/dpa
Landwirtschaftsministerin Tara Moriarty, die auch für das Hai-Management zuständig ist, wollte sich Medien gegenüber nicht auf ein grundsätzliches Nein zu Keulungen festlegen. „Wir schließen nichts aus“, sagte sie.
Diese Aussage reichte, um eine alte Frage aufzuwerfen, die Australien schon lange polarisiert: Sollen Haie gezielt getötet werden, um das Risiko für Schwimmer zu senken?
Weiße Haie werden nicht getötet
Befürworter argumentieren, jeder verhinderte Angriff rechtfertige drastische Maßnahmen. Wissenschaftler und Naturschützer halten dagegen: Haie seien hochmobile Wanderer. Getötete Tiere würden rasch durch andere ersetzt. Einen eindeutigen Nachweis, dass Abschuss- oder Fangprogramme Attacken dauerhaft reduzieren, gebe es nicht.
Die Debatte hat allerdings noch einen anderen Haken. Fachleute gehen davon aus, dass es sich bei dem Angreifer von Coogee um einen Weißen Hai handelte – und genau diese Art steht in Down Under unter strengem Schutz.
Der Regierungschef von New South Wales, Chris Minns, stellte deshalb rasch klar, dass eine Keulung nicht infrage komme. Anders verhält es sich bei Bullenhaien, die ebenfalls für Angriffe in der Region verantwortlich gemacht werden. Hier wollte Minns mögliche Maßnahmen nicht grundsätzlich ausschließen.
New South Wales setzt bislang auf einen Mix aus klassischen Hainetzen, SMART-Drumlines (Köderleinen, bei denen gefangene Haie rasch geortet und dann wieder freigelassen werden), elektronischer Überwachung markierter Tiere und Drohnen.
Rund 30 Millionen australische Dollar (18,3 Millionen Euro) investiert der Bundesstaat jedes Jahr in den Schutz von Badegästen.
Doch der jüngste Angriff wirft eine unbequeme Frage auf: Funktioniert das System? Denn ausgerechnet über Coogee waren am Wochenende keine Überwachungsdrohnen im Einsatz.
Der Grund: Flugbeschränkungen wegen der Nähe zum Flughafen Sydney. Insgesamt werden rund 80 Strände im Bundesstaat aus der Luft überwacht – oft sind aber diejenigen ausgenommen, die in der Anflugschneise des Airports liegen.
Viele Strände in Australien werden von Drohnen überwacht.
Foto: Anna Kucera/AAP/dpa
Drohnen als Lösung?
Für Steven Pearce, Chef von Surf Life Saving NSW, zeigt der Vorfall die Grenzen des bestehenden Systems. Seine Organisation betreibt nach eigenen Angaben das größte Drohnenüberwachungsprogramm der Welt und führt jährlich mehr als 100.000 Flüge durch. Die Sichtbedingungen am Tag der Attacke seien außergewöhnlich gut gewesen, zitierten ihn Medien.
„Kristallklares Wasser, kein Surf, kaum Menschen im Wasser. Wenn Drohnen geflogen wären, hätten wir wahrscheinlich viele Meeresbewohner sehen können“, sagte Pearce.
Er sieht in der Technologie die Zukunft der Strandüberwachung: Drohnen seien „deutlich besser als Hainetze“, um die Anwesenheit eines Tiers möglichst früh zu erkennen und Badegäste rechtzeitig zu warnen.
Für Wissenschaftler gelten Menschen nicht als natürliche Beute von Haien, die die Erde schon seit Hunderten Millionen Jahren bevölkern. Viele Angriffe beruhen vermutlich auf Verwechslungen.
Aus der Tiefe betrachtet können die Silhouetten von Schwimmern oder Surfern einer Robbe oder anderen Beutetieren ähneln. Das Problem: Schon ein einziger „Probebiss“ eines mehrere Meter langen Raubtiers kann lebensgefährliche Verletzungen verursachen.
Der Druck wächst mit jeder neuen Attacke. Experten warnen, dass sich die Bedingungen entlang der australischen Küsten verändern. Wärmere Gewässer und veränderte Wanderbewegungen könnten dazu führen, dass Menschen und große Raubfische häufiger aufeinandertreffen.
Die Regierung hat in diesem Jahr zusätzliche Millionenbeträge in die Haiabwehr investiert – unter anderem in Drohnenprogramme, Forschung und Überwachung. Ob das genügt, bleibt abzuwarten. Ministerin Moriarty betonte: „Wir teilen den Ozean mit wilden Tieren. Eine perfekte Lösung gibt es nicht.“ (dpa/red)
Im Zuge der Ermittlungen seien auch strafrechtliche Verstöße festgestellt worden. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Wegen dienstrechtlicher Ermittlungen sind fünf Beamte der Polizeidirektion Hannover vorläufig des Dienstes enthoben worden. Betroffen seien vier Polizeivollzugsbeamte und eine Polizeivollzugsbeamtin, teilte die Polizeidirektion mit.
Gegen zwei weitere Polizeibeamte seien wegen verschiedener dienstrechtlicher Verstöße ebenfalls Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Sie seien in andere Dienstbereiche der Polizeidirektion umgesetzt worden.
Auch strafrechtliche Verstöße festgestellt
Im Zuge der Ermittlungen seien auch strafrechtliche Verstöße festgestellt worden. Gegen die betroffenen Personen seien entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Nähere Angaben zu den konkreten Tatvorwürfen machte die Polizei aus ermittlungstaktischen und rechtlichen Gründen nicht. Die Disziplinarverfahren seien zum Teil bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt worden.
„Die Vorwürfe treffen uns als Polizeibehörde und beschädigen das Vertrauen, das die Menschen zu Recht in uns setzen“, sagte Hannovers Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies laut der Polizeipräsidentin nicht nur ein möglicher Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Werte und Maßstäbe der Polizei.
Bis zum Abschluss der Ermittlungen gelte die Unschuldsvermutung
Die Behörde werde notwendige rechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen. Zugleich gelte bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung.
Die Polizeidirektion Hannover arbeitet nach eigenen Angaben eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Über wesentliche Entwicklungen wolle die Behörde informieren, soweit dies rechtlich zulässig sei. (dpa/red)
Das "ZDF" steht wegen einer falschen Behauptung im Mittelpunkt von Kritik. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Nach dem Mordversuch an einem Mann durch einen Migranten aus dem Sudan gab es Ausschreitungen in Belfast.
Das „ZDF“ berichtet und erweckt dabei den Anschein, dass Elon Musk zur Gewalt aufgerufen hat.
Journalisten üben Kritik, es fällt auch der Begriff „Desinformation“.
Die Art und Weise der Berichterstattung über die gewalttätigen Ausschreitungen in Belfast sorgen sowohl bei der Presse als auch in den sozialen Medien für Diskussionen. Ausgangspunkt war die Messerattacke eines Flüchtlings aus dem Sudan auf einen Mann am Montag, 8. Juni, im Norden Belfasts. Der mutmaßliche Täter wird überwältigt, sein Opfer schwer verletzt. Die Folge: Mehrere Nächte lang randaliert ein schwarz vermummter Mob in den Straßen der nordirischen Metropole, zündet Autos an und verfolgt laut „ZDF“-Beitrag Migranten.
„Wir können und dürfen so nicht arbeiten“
Dieser Bericht ist nun auch Gegenstand von teils massiver Kritik. Den Beitrag kündigt Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg mit den Worten an: „Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“ Mit dem Rechtsextremisten ist Tommy Robinson gemeint, dessen Post Musk geteilt hatte.
Doch zu einer Jagd auf Migranten hat der Tesla-CEO nie aufgerufen. Das ZDF blendet sogar seinen Beitrag auf X ein, aus dem hervorgeht, dass er eine Übersicht mit möglichen Protestorten veröffentlichte. Dazu schrieb er: „Nur durch wiederholte und laute Proteste wird sich etwas ändern.“
Auf den „ZDF“-Beitrag reagierte beispielsweise Sebastian Eberle, Redakteur beim „Norddeutschen Rundfunk“ (NDR). Auf X schrieb er: „Liebe Kolleginnen und Kollegen in Mainz, Mit allem gebotenen Respekt. Das geht nicht. Wir können und dürfen nicht so arbeiten. Das ist völlig inakzeptabel.“
„WELT“-Chefreporterin Anna Schneider verpasste ihrem kritischen Kommentar in Anlehnung an eine Werbung des Mainzer Senders die Überschrift „Mit dem Zweiten sieht man, was nie gesagt wurde“. Weiter schreibt sie, da der Beitrag noch online sei, könne man sich den so häufig anschauen, „bis er richtig reinknallt, der Schmerz über die monatlich zwangsabgezwackten 18,36 Euro, die derlei Desinformation auch noch finanziell unterstützen.“
Jochen Bittner, Londoner Korrespondent der „Zeit“ schrieb auf X: „Was das ZDFheute sich da geleistet hat, ist eine klare Falschbehauptung, die auch meiner Ansicht nach justiziabel ist.“ In einem zweiten Beitrag von ihm hieß es: „Weder Musk noch Robinson sind natürlich so töricht, direkt zu Gewalt aufzurufen. Aber sie liefern die Erzählung des Widerstands, mit der Extremisten Gewalt für sich selbst legitimieren können.“
Der Rechtsanwalt und Medienrechtler Carsten Brennecke meldete sich ebenfalls auf X zu Wort. „“Es ist eine grundlegende Pflicht des ernsthaften Journalismus, zwischen dem, was jemand gesagt hat, und dem, was andere getan haben, zu unterscheiden. Wer diese Grenze verwischt und einem Akteur die Verantwortung für die Handlungen Dritter zuschreibt, meldet nicht mehr. Sie betreiben Unruhe. Dies ist rechtlich nach dem Presserecht angefochten – und journalistisch ein Zertifikat für Armut.“
Das „ZDF“ hat mittlerweile reagiert und in der Beschreibung der Sendung folgende Aussage hinzugefügt: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzis und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“
Vor dem Landgericht Berlin beginnt der Prozess gegen einen Influencer nach einem Raketenschuss in der Silvesternacht auf eine Wohnung in Neukölln. (Symbolbild) - Foto: Jens Kalaene/dpa
Weil er eine Schülerin vergewaltigt und mehrere weitere Jugendliche missbraucht haben soll, ist ein Berliner Lehrer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht der Hauptstadt sprach den 39-Jährigen der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 16 Fällen sowie des Besitzes jugendpornographischer Inhalte schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte.
Tatort: Gartenlaube
Laut Anklage missbrauchte der Lehrer drei seiner damals 16 und 17 Jahre alten Schülerinnen sexuell. Dabei nutzte er aus Sicht der Staatsanwaltschaft seine Stellung als Autoritätsperson beziehungsweise die familiäre Notlage einer Schülerin bewusst aus. Darüber hinaus vergewaltigte er 2018 ein 15-jährigen Mädchen. Alle Taten beging er laut Anklage in seiner Gartenlaube.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, der bereits am Freitag zu Ende ging, eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Nebenklägerinnen forderten Freiheitsstrafen beziehungsweise stellten die Strafhöhe in das Ermessen des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)