Dieses Foto zeigt die Website der EZB zum digitalen Euro auf einem Smartphone, aufgenommen am 10. Februar 2026 in Brüssel. - Foto: Nicolas Tucat/AFP via Getty Images
In Kürze:
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2026 grünes Licht für Trilog-Verhandlungen zum digitalen Euro gegeben.
Ab der zweiten Jahreshälfte 2027 testet die EZB mit 36 Zahlungsdienstleistern ein zwölfmonatiges Pilotprojekt.
Kernelement ist die Digital Euro Account Number (DEAN), eine 18-stellige, IBAN-ähnliche Kontonummer.
2029 soll der digitale Euro kommen. So sehen es jedenfalls die Pläne der Europäischen Zentralbank (EZB) vor. Endgültig beschlossen ist er noch nicht, doch der nächste Schritt in diese Richtung ist getan.
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2026 grünes Licht für Verhandlungen über den Gesetzesvorschlag gegeben. Im Verlauf dieser Trilog-Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten (EU-Rat) und der EU-Kommission werden alle offenen Punkte der Verordnung ausgehandelt.
Über die endgültige Einführung des digitalen Euro wird entschieden, wenn ein gemeinsamer Text vereinbart ist.
36 Zahlungsdienstleister sind an Testlauf beteiligt
In der zweiten Hälfte des Jahres 2027 startet die Europäische Zentralbank ein zwölfmonatiges Pilotprojekt zum digitalen Euro. Dafür hat die EZB 36 Zahlungsdienstleister aus dem gesamten Euro-Währungsgebiet ausgewählt, die daran teilnehmen.
Dieses Pilotprojekt sei von entscheidender Bedeutung, um die technische Funktionalität und die operativen Abläufe des digitalen Euro zu testen. Die Erfahrungen der Nutzer sollten ebenfalls einfließen und zu einer Optimierung beitragen, heißt es in einer EZB-Mitteilung.
Ein Bestandteil bei der technischen Umsetzung des digitalen Euro ist die Digital Euro Account Number, kurz DEAN. Sie dient als eindeutige Kennung eines digitalen Euro-Kontos und ist in ihrer Struktur an die IBAN angelehnt.
Bei der DEAN handelt es sich um die Kontonummer, die einem Nutzer automatisch bei der Einrichtung eines Kontos für den digitalen Euro zugewiesen wird. Sie soll der eindeutigen Identifizierung des Kontos dienen und die Abwicklung von Zahlungsvorgängen ermöglichen.
Die DEAN besteht aus einer auf 18 Zeichen festgelegten Länge. Neben den Ziffern 0 bis 9 enthält sie die Buchstaben E und U. Dieser Standard gilt für alle Länder, unabhängig vom Alphabet der jeweiligen Landessprache, heißt es in einer Erklärung (Seite 14).
Die ersten beiden Zeichen sind die Buchstaben E und U. Es folgen zwei Prüfziffern, die ein Algorithmus nach ISO/IEC 7064 (MOD 97–10) erzeugt. Die Zeichen 5 bis 18 bestehen aus 14 Ziffern, der sogenannten Basic European Account Number (BEAN).
Die DEAN unterstützt die Funktion des digitalen Euro, die Kontonummer bei einem Wechsel des Nutzers von einem Zahlungsdienstleister zu einem anderen mitzunehmen („Portierung“). Darüber hinaus werden derzeit Umsetzungsspezifikationen für den Online-Handel (E-Commerce) oder Käufe mithilfe von mobilen Endgeräten (M-Commerce) ausgearbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Austausch zwischen Geschäftskunden und Zahlungsdienstleistern. Möglich sind Einmalzahlungen, wiederkehrende Zahlungen und die Vorabfreigabe von Zahlungen.
Neben der DEAN wird es auch einen Benutzer-Alias geben. Er ist eine leichter zu merkende Kennung, über die sich Nutzer für Zahlungen finden lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Alias registriert und mit der DEAN verknüpft ist.
Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hält den gesellschaftlichen Umgang mit digitalen Medien für fahrlässig. „In Wahrheit haben wir es mit einem großen Menschheitsversuch zu tun“, sagte Prien den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Freitagsausgaben). „Wir nutzen seit knapp 20 Jahren Smartphones, eine sich schnell verändernde Technologie, ohne eine Risikofolgen-Abschätzung zu machen.“
„Produkthaftung, Vorsorgeprinzip – das sind Stichworte, die wir mit potenziell gefährlichen Technologien verbinden“, sagte Prien. „Das haben wir in diesem Bereich nicht gemacht, sondern der Entwicklung ihren Lauf gelassen.“ Europa sei der einzige große Wirtschafts- und Gesellschaftsraum, in dem es überhaupt Regulierungsansätze gebe. „Generell glaube ich: Wir waren zu naiv“, betonte die Ministerin.
Null bis drei Jahre: Prien fordert Verzicht auf Bildschirme
Auf die Frage, ab welchem Alter Kinder Zugang zu digitalen Geräten haben sollten, antwortete Prien: „Gar keine Geräte im Alter von null bis drei Jahren. Damit meine ich alle Bildschirme – ehrlicherweise gilt das nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene, während sie Zeit mit ihren Kindern verbringen.“ Das könne Erwachsenen zwar nicht verboten werden, „aber man kann es als Empfehlung und als gesellschaftliche Norm regeln“.
Der Schaden, der bei Kindern entstehe, weil Eltern keinen Blickkontakt mehr zu ihrem Baby und keine intensive Sprachkommunikation mit ihrem Kleinkind haben, sei „dramatisch“. Prien zog einen harten Vergleich: „Dann ist der Bildschirm-Konsum so schlimm wie Rauchen und Alkohol in der Schwangerschaft.“
Die EU-Kommission will die Social-Media-Nutzung für Kinder und Jugendliche deutlich beschränken. Bis zum Alter von 13 Jahren sollen Kinder weder eigene Accounts noch Geräte haben. Jugendliche ab 13 Jahren sollen zunächst nur eine Stunde am Tag von ihren Eltern eingerichtete und beaufsichtigte „Mini-Konten“ nutzen dürfen.
Eigene Nutzerkonten sollten grundsätzlich erst ab 15 Jahren möglich sein. Die Onlineanbieter müssen demnach das Alter kontrollieren. Außerdem sollen die Plattformen künftig mit verschiedenen Funktionen und Voreinstellungen nachweisen müssen, dass sie sicher für Kinder und Jugendliche sind.
Für Jugendliche und ihre Eltern gäbe es keine Strafen – der EU-Kommission geht es darum, dass sich die Digitalkonzerne an die Regeln halten. Sie sollen Änderungen vorschlagen und ihren Plan von einer unabhängigen Kontrollstelle prüfen lassen. Danach entscheidet die EU-Kommission, ob die Änderungen ausreichen. Wenn nicht, kann sie weitere Änderungen verlangen, oder die Plattform wird für alle unter 18-Jährigen gesperrt.
Stellt die Kommission fest, dass ein Betreiber gegen seine eigenen Zusagen oder die Altersgrenzen verstößt, kann sie Bußgelder verhängen. Dabei gelten die Regeln aus dem bestehenden EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Es sieht Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Die bisher verhängten Strafen vielen aber deutlich geringer aus.
Wann könnten die Regeln greifen?
Die Vorschläge gehen nun in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Länder. Dieses Verfahren dauert in der Regel Monate und kann die Pläne auch über den Haufen werfen. Mehrere EU-Länder, darunter Frankreich und Dänemark, wollen eine höhere Altersgrenze festlegen, etwa bei 15 Jahren.
In Deutschland hat sich eine Expertenkommission für die von der Kommission vorgeschlagene Altersgrenze von 13 Jahren ausgesprochen.
Ob durch Krankheit, Trennung oder Jobverlust: Die Zahl der überschuldeten Menschen in Deutschland steigt. Wie aus dem neuen Überschuldungsreport des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) hervorgeht, waren im vergangenen Jahr rund 5,67 Millionen Erwachsene überschuldet – 111.000 mehr als 2024. Besonders betroffen sind demnach Alleinerziehende. Für junge Erwachsene birgt vor allem der digitale Konsum ein Risiko.
Das iff erstellt den von der Stiftung „Deutschland im Plus“ geförderten Überschuldungsreport jedes Jahr und stützt sich dafür auf Angaben von Schuldnerberatungsstellen in ganz Deutschland. Als überschuldet gelten dabei diejenigen, die nicht in der Lage sind, ihre Schulden zu bezahlen – selbst wenn sie ihren Lebensstandard senken.
Krankheit, Arbeitslosigkeit, hohe Wohnkosten
Für den aktuellen Report, der der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag, wurden 224.768 Beratungsfälle aus den Jahren 2015 bis 2025 ausgewertet, darunter 36.480 Fälle mit Beratungsbeginn im Jahr 2025. Die mittlere Schuldenhöhe der analysierten Beratungsfälle lag im vergangenen Jahr bei gut 19.000 Euro.
Wie das iff und die Stiftung erklärten, sind finanzielle Notlagen nur selten auf eine einzige Ursache zurückzuführen. Krankheit, Arbeitslosigkeit und andere persönliche Krisen träfen „häufig auf Haushalte, deren finanzieller Spielraum angesichts hoher Wohnkosten bereits gering ist“.
Dennoch sind gesundheitliche Probleme wie bereits im Vorjahr der häufigste einzelne Auslöser einer Überschuldung: Krankheit, Sucht oder Unfall stehen bei 17,8 Prozent der ausgewerteten Fälle an erster Stelle. Es folgen Arbeitslosigkeit beziehungsweise reduzierte Erwerbsarbeit mit 14,9 Prozent. Gescheiterte Selbstständigkeit macht 9,9 Prozent der Fälle aus, Konsumverhalten 9,5 Prozent, Einkommensarmut 9,1 Prozent sowie Scheidung und Trennung 8,8 Prozent.
Der Überschuldungsreport zeige, „dass finanzielle Not in den meisten Fällen nicht Folge von Leichtsinn oder mangelnder Disziplin ist“, erklärte der Vorstandschef der auf Überschuldungsprävention spezialisierten Stiftung, Philipp Blomeyer. „Krankheit, Jobverlust oder eine Trennung können die finanzielle Situation eines Haushalts innerhalb kurzer Zeit grundlegend verändern.“
Alleinerziehende besonders betroffen
Ein überdurchschnittlich hohes Überschuldungsrisiko haben Alleinerziehende. Sie stellen dem Report zufolge 14,4 Prozent der Ratsuchenden, wobei vier von fünf davon Mütter sind. Damit seien alleinerziehende Mütter fast doppelt so häufig vertreten, wie es ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. Bei Alleinerziehenden mit drei oder mehr Kindern liege die Überrepräsentation sogar beim Siebenfachen.
Eine weitere Besonderheit gibt es demnach bei jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die die Beratungsstellen aufsuchen. Denn bei ihren Geldsorgen sind mit 17,7 Prozent Verbindlichkeiten gegenüber Telekommunikationsunternehmen der wichtigste Auslöser – beispielsweise Ratenzahlungen für Smartphones, In-App-Käufe oder Streaming-Abonnements. Auch Schulden bei Onlinehändlern und Ratenkredite spielen eine Rolle.
Stärkere Regulierung
Laut Überschuldungsreport sind über alle Altersgruppen hinweg Ratenkredite mit einem Anteil von 21,8 Prozent weiterhin die häufigste Forderungsart. Damit gewinne auch die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie an Bedeutung, erklärten das iff und die Stiftung „Deutschland im Plus“.
Mit den neuen Vorgaben werden ab November unter anderem bestimmte Buy-Now-Pay-Later-Angebote stärker reguliert und die Anforderungen an Kreditwürdigkeitsprüfungen verschärft. Zudem sollen Kreditgeber Menschen mit finanziellen Problemen konsequenter an Schuldnerberatungsstellen verweisen.
Der FPÖ-Politiker Gerald Hauser hat bei der EU-Kommission wegen der Auswirkungen von PFAS durch Windräder angefragt.
Hauser: Mehr als 200 teils giftige Chemikalien gelangen durch Windkraftanlagen in die Umwelt.
Die Kommission verweist in ihrer Antwort auf einen bestehenden Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS.
Der österreichische EU-Abgeordnete Gerald Hauser von der FPÖ hat im Juli dieses Jahres eine Parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission übermittelt. Es geht um die möglichen umwelt- und gesundheitsschädlichen Auswirkungen von PFAS aus Windkraftanlagen.
„Diese ‚Ewigkeitschemikalien‘ sind für Mensch und Umwelt hochgiftig. Sie wirken sich unter anderem auf den Hormonhaushalt aus, schädigen das Immunsystem, beeinträchtigen die Fruchtbarkeit und können Krebs verursachen.“
PFAS ist die Abkürzung für Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffgruppe umfasst laut dem Bundesumweltministerium mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. Diese künstlich hergestellten Stoffe sind extrem stabil und langlebig.
„Allerdings wurden in den letzten Jahren bei bestimmten PFAS […] gesundheitsschädliche Wirkungen nachgewiesen“, so das Ministerium. Das sei „in Kombination mit der Langlebigkeit besonders bedenklich“.
Belastung durch mehr als 200 Chemikalien
Der FPÖ-Politiker teilte mit, dass sich die PFAS unter anderem in den Beschichtungen der Rotorblätter befänden. Diese seien im Windradbetrieb regelmäßigem Abrieb ausgesetzt. Darüber hinaus kämen PFAS auch in Getrieben, Speichersystemen, Schmiermitteln, Hydraulikflüssigkeiten und Kabelisolierungen zum Einsatz.
„Infolgedessen gelangen mehr als 200 Chemikalien, darunter PFAS, aus Windkraftanlagen in die Luft, den Boden, Gärten, Oberflächengewässer und das Grundwasser“, warnte Hauser. Er schrieb, dass Dänemark und Schweden das Risiko bereits erkannt und für bestimmte PFAS deutlich strengere Grenzwerte eingeführt hätten als die Europäische Union.
Die Grenzwerte dieser beiden Länder lägen nur bei einem Fünfundzwanzigstel beziehungsweise einem Fünfzigstel der EU-Werte. Die EU-Kommission äußerte sich in ihrer Antwort nicht zu diesem konkreten Vergleich.
Abschließend stellte Hauser der EU-Kommission drei Fragen:
Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um PFAS endgültig zu verbieten?
Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um die anhaltende Belastung von Menschen, Tieren und der Umwelt durch PFAS aus Windkraftanlagen zu stoppen?
Wie steht die Kommission zu den zahlreichen Aussagen von Umweltexperten und Ärzten, wonach die aktuellen EU-Grenzwerte für PFAS viel zu hoch sind?
Kommission: PFAS vorerst weiter gestattet
Am 4. September folgte schließlich die Antwort des Industriekommissars Stéphane Séjourné im Namen der Kommission. Er verwies zunächst auf einen Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS, den fünf nationale Behörden vorgelegt hätten.
Aktuell prüft die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) diesen Vorschlag. Die Prüfung umfasse laut Séjourné zwar den Energiesektor, jedoch nicht eine einzelne Technologie wie Windkraftanlagen.
„Solange die endgültige wissenschaftliche Bewertung der ECHA noch aussteht, kann die Kommission nicht einschätzen, wie mit der Verwendung von PFAS in Windkraftanlagen umgegangen wird“, erklärte der Kommissar weiter. Eine schnelle Änderung der Handhabung von PFAS sei laut Séjourné nicht absehbar. Er fuhr fort:
„Sofern keine in Bezug auf Leistung und Sicherheit gleichwertigen Alternativen zur Verfügung stehen, kann die weitere Verwendung von PFAS […] gestattet werden, bis akzeptable Ersatzstoffe gefunden sind.“
Windkraftbranche widerspricht Hausers Darstellung
PFAS werden bei Windkraftanlagen gerade wegen ihrer Langlebigkeit eingesetzt. Laut dem Branchenunternehmen JUWI sollen diese Stoffe die Beschichtungen der Rotorblätter stabiler machen. Das wiederum soll den Abrieb verringern.
Zudem hätten Windkraftanlagen nur einen geringen Anteil an den gesamten PFAS-Emissionen. Orientiert am Vorschlag zur Beschränkung der PFAS, nennt JUWI 55 Tonnen PFAS-Emissionen pro Jahr, die vom gesamten Energiesektor stammten. Das sei wenig angesichts der Emissionen aller Sektoren, die demnach auf eine Summe von rund 70.000 Tonnen pro Jahr in der EU kämen.
Ein Großteil dieser Emissionen entfalle demnach mit 38.806 Tonnen auf die sogenannten F-Gase oder fluorierte Treibhausgase. Sie kommen unter anderem als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen sowie als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen zum Einsatz.
Hauser bezeichnete die Antwort der EU-Kommission als einen „politischen Offenbarungseid“. Am Montag, 14. September, ging er auf die Aussage der Kommission ein, wonach diese die Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt begrenzen und mit eindeutigen Anreizen Innovation betreiben wolle, um Alternativen zu PFAS zu finden.
Hauser sagte: „Das ist absurd, da die EU gleichzeitig seit Jahren den Ausbau der Windkraft forciert.“ Der FPÖ-Politiker kündigte daher an, weiter bei der Kommission nachzuhaken.
Erst im Juni dieses Jahres ging auch das Bundesinstitut für Risikobewertung auf die Gefahren von PFAS ein. Dabei wird die Ewigkeitschemikalie als „eine ewige Herausforderung“ bezeichnet.
Demnach nehme der Mensch PFAS zu einem wesentlichen Teil über tierische Lebensmittel auf, etwa Fisch, Fleisch, Milch und Eier. Durch die lange Verweilzeit bestimmter PFAS im Körper könne es laut dem Institut „zu Konzentrationen kommen, die unerwünschte Wirkungen auf den Menschen haben“.
Im Sommer 2024 hatten Experten in Rheinland-Pfalz vor dem Verzehr von Wildschweinleber gewarnt. Die Innereien der Tiere waren stark mit PFAS belastet.
Einige gesundheitliche Auswirkungen seien laut dem Institut bereits bekannt. „Dazu zählen der Anstieg der Blutfettwerte (ein Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen), der Anstieg eines Leberenzyms im Blutserum (Hinweis auf eine Störung der Leberfunktion) und ein vermindertes Geburtsgewicht“, heißt es dort.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland spricht von einem «Brandanschlag» - Foto: Christoph Petersen/dpa
Auf einer Treppe an einem Nebeneingang der Bergischen Synagoge in Wuppertal ist am frühen Nachmittag ein Feuer gelegt worden. „Das Feuer konnte sehr schnell gelöscht werden von den Angehörigen der Synagoge“, berichtete ein Sprecher der Polizei. Verletzt worden sei niemand. Der Sachschaden sei gering. Die Staatsschutzabteilung sei eingeschaltet worden. Zuerst hatte die „Jüdische Allgemeine“ darüber berichtet.
Tatverdächtig ist laut Polizei ein 37 Jahre alter Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit. Er sei polizeibekannt und habe nach ersten Erkenntnissen allein gehandelt. Der Staatsschutz habe die Ermittlungen aufgenommen, hieß es in einer Mitteilung.
Der Mann soll laut Polizei um 14.00 Uhr eine brennbare Flüssigkeit auf den Treppenstufen vor der Tür ausgebreitet und angezündet haben. Um welche Flüssigkeit es sich handelte, wurde zunächst nicht bekannt.
Die Bergische Synagoge wurde 2002 eröffnet. Der Jüdischen Kultusgemeinde Wuppertal gehören laut Zentralrat der Juden gut 2.000 Menschen an.
Zentralrat spricht von „Brandanschlag“
Der Zentralrat sprach in einer Stellungnahme von einem „Brandanschlag“. „Erneut ist es in der Zeit der jüdischen hohen Feiertage zu einem Anschlag auf eine Synagoge gekommen“, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. Der Täter habe den Anschlag am helllichten Tag durchgeführt. „Von Unrechtsbewusstsein oder Scham fehlt jede Spur. Dieses Vorgehen bezeugt die fortschreitende Normalisierung des Judenhasses, auf die unsere Gesellschaft bisher keine Antwort gefunden hat.“
Der Zeitpunkt sei nicht zufällig gewählt. „Er erinnert an den Anschlag von Chanukka 2025 in Sydney, Jom Kippur 2025 in Manchester sowie den Anschlag in Halle 2019.“ In Wuppertal wurde bereits 2014 ein Brandanschlag auf die Synagoge verübt. „Es bleibt das Muster antisemitischer Gewalt, Feiertage auszuwählen, um Angst zu verbreiten und jüdisches Leben immer weiter aus der Öffentlichkeit zu verdrängen“, so Schuster weiter.
In drei Tagen beginne der höchste jüdische Feiertag Jom Kippur. „Alle Synagogen werden voll sein.“ Die Sicherheitsbehörden seien in der Pflicht, die Sicherheit der Gottesdienste zu gewährleisten. „Wir wollen und werden uns nicht davon abhalten lassen, unsere Religion zu leben.“
Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland erklärte in einer Mitteilung: „Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere Demokratie an. Jüdinnen und Juden müssen in Deutschland sicher leben und ihren Glauben sichtbar ausüben können, ohne Angst und ohne sich bedroht zu fühlen.“
Täter von 2014 hatten Bewährungsstrafen erhalten
Für den Brandanschlag 2014 waren drei Palästinenser verantwortlich. Im Prozess hatten sie gestanden, Brandsätze auf die Synagoge geschleudert zu haben. Sie gaben an, damit die Aufmerksamkeit auf den Gaza-Konflikt lenken zu wollen. Zwei von ihnen, 24 und 29 Jahre alt, erhielten Anfang 2015 wegen versuchter schwerer Brandstiftung Bewährungsstrafen unterschiedlicher Dauer. Ein 18-Jähriger wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe ohne konkretes Strafmaß verurteilt. (dpa/red)
Die Bundesanwaltschaft ließ den Mann in Brandenburg festnehmen. (Archivbild) - Foto: Christoph Schmidt/dpa
Die Bundesanwaltschaft hat in Brandenburg einen mutmaßlichen Islamisten festnehmen lassen, der Anschläge in Deutschland gegen vermeintlich Ungläubige geplant haben soll. Erstes Anschlagsziel sollte eine Kirche in Bremen sein, wie aus einer Mitteilung der Karlsruher Behörde hervorgeht.
Sie wirft dem 24-jährigen Iraker die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Außerdem gehe es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Schusswaffe besorgt, Kirche ausgekundschaftet
Der Mann teilt laut Bundesanwaltschaft die radikal-islamistische Ideologie der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Für die geplanten Anschläge soll er sich bereits eine Schusswaffe besorgt und die Kirche in Bremen ausgekundschaftet haben. Er konnte für seine Pläne eine weitere Person gewinnen, die aber noch unbekannt ist, heißt es weiter in der Mitteilung der obersten deutschen Strafverfolgungsbehörde. „Das Anwerben weiterer Personen scheiterte.“
Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei hatten den 24-Jährigen im Landkreis Barnim festgenommen. Nach dpa-Informationen erfolgte der Zugriff in Eberswalde – rund 50 Kilometer nordöstlich von Berlin.
Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ordnete den Vollzug eines vor einigen Tagen ausgestellten Haftbefehls an, so dass er in Untersuchungshaft kam.
Der IS beherrschte einst große Gebiete in Syrien und dem benachbarten Irak. Ganz verschwunden ist die Bedrohung in Syrien nicht, die Zahl der Anschläge ging aber deutlich zurück. In Deutschland standen bereits zahlreiche Anhänger des IS vor Gericht. (dpa/red)
Die EU will Kanada enger an sich binden. (Archivbild) - Foto: Justin Tang/The Canadian Press/AP/dpa
Wird Kanada das erste „assoziierte Mitglied“ der EU? Der kanadische Premierminister Mark Carney hat den überraschenden Vorstoß von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßt und deutlich gemacht, wie er sich ein neues transatlantisches Bündnis vorstellen könnte. Doch hat das Projekt wirklich Chancen auf Verwirklichung? Fragen und Antworten im Überblick:
Was hat Ursula von der Leyen vorgeschlagen?
Die EU-Kommissionspräsidentin will Kanada zum ersten „assoziierten Mitglied“ der Europäischen Union machen und die Beziehungen damit auf „das höchstmögliche Niveau“ bringen. Als konkrete Bereiche für eine mögliche engere Zusammenarbeit nennt sie Technologiefragen, die Rüstungsgüterproduktion sowie die Künstliche Intelligenz und die Arktispolitik.
Was sagt Carney?
Er begrüßt den Vorstoß. Umfragen zeigten, dass eine überwältigende Mehrheit der Kanadierinnen und Kanadier deutlich engere Beziehungen unterstützten, sagte er in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament in Straßburg. Europa und Kanada seien jeweils für sich stark. Gemeinsam sei man aber noch stärker.
Carney will aus der klassischen Handels- und Wertepartnerschaft eine strategische Allianz machen, in der Kanada und Europa ihre wirtschaftlichen, technologischen und sicherheitspolitischen Stärken bündeln, um gemeinsam unabhängiger, krisenfester und weniger erpressbar zu werden. Als weitere Felder für eine noch engere Zusammenarbeit mit der EU nannte er kritische Rohstoffe, Energie, Raumfahrt, Zahlungssysteme und Forschung.
Geht es dabei auch um die USA und deren Präsident Donald Trump?
Ja. Kanada und die EU haben seit dem Amtsantritt von Trump die bittere Erfahrung machen müssen, dass das mächtigste Land der Welt nicht mehr der Partner ist, der es früher einmal war. Eskalierte Zollkonflikte und die Kontrollansprüche auf die zu Dänemark gehörende Arktisinsel Grönland sind nur zwei Beispiele.
Auf von der Leyens Vorschlag einer „assoziierten Mitgliedschaft“ für Kanada angesprochen, sagte Trump am Mittwochabend (Ortszeit): „Ich halte das für lächerlich.“ Falls er das Vorgehen als „feindseligen Akt“ empfinden sollte, würde er „sehr hohe Zölle“ verhängen oder den Handel mit Europa in vielen Bereichen einstellen.
Der Präsident sagte allerdings auch, dass das Vorgehen in Ordnung sei, falls die Absicht dahinter gut sei – ohne genauer zu erläutern, woran er das festmachen würde. In der Vergangenheit hatte er wiederholt davon gesprochen, Kanada könne zum 51. US-Bundesstaat werden.
Woher kommt die Idee einer „assoziierten Mitgliedschaft“?
In der aktuellen europäischen Debatte wurde der Begriff zuletzt vor allem durch Bundeskanzler Friedrich Merz prominent. Der CDU-Politiker hatte im Juni für die Ukraine eine „assoziierte Mitgliedschaft“ als Zwischenschritt auf dem Weg zum regulären EU-Beitritt vorgeschlagen.
Nach seinen Vorstellungen könnte die Ukraine schon vor dem Beitritt regelmäßig an Gipfeltreffen oder Fachministerräten teilnehmen. Denkbar seien außerdem ein ukrainischer Kommissar ohne Geschäftsbereich und Stimmrecht sowie ukrainische Abgeordnete, die ohne Stimmrecht an den Beratungen des Europäischen Parlaments teilnehmen.
Was will von der Leyen?
Bislang: nichts klar Definiertes. Einen offiziellen Status als „assoziiertes Mitglied“ kennt das EU-Vertragswerk nicht. Es gibt Vollmitglieder, Beitrittskandidaten und zahlreiche Formen enger Partnerschaft mit Drittstaaten – aber keine Mitgliedschaft zweiter Klasse mit diesem Namen. Die EU-Verträge erlauben allerdings sogenannte Assoziierungsabkommen mit Drittstaaten, die gegenseitige Rechte und Pflichten sowie gemeinsame Verfahren festlegen können.
Wie weit von der Leyen darüber hinausgehen will, muss sie noch erläutern. Denkbar wäre eine Konstruktion, bei der Kanada bei bestimmten Themen systematisch konsultiert wird oder an ausgewählten EU-Programmen und -Formaten teilnimmt. Solche Beteiligungen von Drittstaaten gibt es allerdings schon heute. Eine reguläre Mitgliedschaft ist nach den geltenden Verträgen nicht möglich, weil sie laut Artikel 49 des EU-Vertrags europäischen Staaten vorbehalten ist.
Wie eng sind Kanada und die EU schon heute verbunden?
Erheblich enger, als der neue Begriff zunächst vermuten lässt. Seit 2017 wird das Freihandelsabkommen Ceta vorläufig angewendet. Kanada ist zudem seit 2024 an einem wichtigen Teil des EU-Forschungsprogramms Horizon Europe beteiligt. 2025 schlossen beide Seiten eine umfassende Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft.
Wird Ceta in den EU-Staaten vollständig ratifiziert?
Das ist zumindest nicht ausgeschlossen. 17 der 27 EU-Staaten haben Ceta vollständig ratifiziert; in zehn Ländern – darunter Belgien, Frankreich, Irland, Italien und Polen – ist das nationale Zustimmungsverfahren allerdings bislang nicht abgeschlossen. Das verhindert den Großteil des Handelsabkommens nicht, zeigt aber, wie schwierig die politische Zustimmung zu weitreichenden Verträgen mit Drittstaaten sein kann.
Wie geht es nun weiter?
Zunächst müssen EU-Kommission und Kanada klären, wie aus dem politischen Vorschlag ein konkretes Modell werden kann. Welche Bereiche sollen dazugehören? Welche Mitspracherechte bekommt Kanada? Welche Verpflichtungen übernimmt es? Und welche Rechtsgrundlage wird genutzt? Eine erste wichtige Wegmarke dürfte der nächste EU-Kanada-Gipfel am 29. und 30. Oktober sein.
Dann stellt sich auch die große Frage, was die 27 EU-Mitgliedstaaten von dem Vorstoß von der Leyens halten. Ein neuer Sondermitgliedsstatus dürfte sich nicht ohne die einstimmige Zustimmung beschließen lassen und mehrere EU-Staaten hatten zuletzt immer wieder deutlich gemacht, dass für sie die EU-Erweiterung in Richtung Westbalkan oder Ukraine Priorität hat. (dpa/red)
Großen Schaden richtete die Explosion an der Zeil in Frankfurt an. - Foto: Mike Seeboth/dpa
Die Scheiben sind zerborsten, Schilder hängen schief in den Angeln: Erneut richten in Frankfurt am Main Explosionen vor Geschäften Schaden an. Der Lärm reißt Anwohner und Anwohnerinnen aus dem Schlaf. Die Attacken ähneln Taten vom Wochenende und aus den vergangenen Monaten. Handelt es sich um das Kriminalitäts-Phänomen „Gewalt als Dienstleistung“, bei dem Täter per Messenger-Dienst angeworben werden? Was bisher dazu bekannt ist:
Was ist genau geschehen?
Nach einer Häufung vergleichbarer Vorfälle im vergangenen Jahr krachte es am Wochenende und Montagfrüh in Offenbach und Frankfurt am Main. Betroffen waren diesmal eine Bar, ein Kiosk und ein Mehrfamilienhaus, bei dem die Eingangstür zerstört wurde. Am frühen Donnerstagmorgen gingen zwei weitere Sprengsätze in Frankfurt hoch, diesmal vor einer Shisha-Bar und einem Bistro.
Die Staatsanwaltschaft sieht „gewichtige Anhaltspunkte“ für einen Zusammenhang mit dem, was die Polizei „Violence as a Service“ (deutsch: „Gewalt als Dienstleistung“) nennt und Bezüge zur Organisierten Kriminalität.
Auch in Kassel ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft auf Hochtouren in einem möglichen Fall von „Violence as a Service“. Eine Erpresserbande soll Gastronomen und Geschäftsinhaber mit Brandanschlägen bedroht und diese in zwei Fällen auch in die Tat umgesetzt haben. Ein 21 Jahre alter Tatverdächtiger befindet sich in Untersuchungshaft.
Das ist eine relative neue Form der Kriminalität, bei der Gewalt wie eine Dienstleistung angeboten wird. Kriminelle Netzwerke lagern hierfür die Vorbereitung und Durchführung von Gewalthandlungen gegen einen Lohn an Dritte aus.
„Häufig werben sie Minderjährige oder junge Täter an, die dann Drohungen, Angriffe oder Tötungen gegen Bezahlung ausführen“, schreibt dazu das Bundeskriminalamt (BKA). Die Anwerbung erfolge oft über Plattformen oder Messenger-Dienste.
In aller Regel gehe es um Sprengstoffanschläge, sagt BKA-Vizepräsidentin Martina Link der Deutschen Presse-Agentur. Es gehe aber auch um Sachbeschädigungen bis hin zu Aufträgen für Tötungsdelikte.
Das Hessische Landeskriminalamt (LKA) spricht von einer neuen Dimension der schweren und organisierten Kriminalität, die erhebliche Gefahren für Unbeteiligte und für die öffentliche Sicherheit berge.
Wie verbreitet ist das Kriminalitäts-Phänomen?
„Violence as a Service“ beschäftigt Polizei und Staatsanwaltschaften bundesweit. Aufgefallen ist das Phänomen nach Angaben aus Sicherheitskreisen bislang vor allem in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern.
In Hessen werde im laufenden Jahr eine mittlere zweistellige Anzahl von Sachverhalten auf eine mögliche Zuordnung zum Phänomen „Violence as a Service“ geprüft, erklärt das LKA. Erfasst werde die Praktik seit 2024, im Laufe des Jahres 2025 sei ein deutlicher Anstieg verzeichnet worden. Auch aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin sind Fälle bekannt.
Das Phänomen habe in Deutschland glücklicherweise noch nicht das Ausmaß angenommen wie in Schweden, erklärt BKA-Vizepräsidentin Link. Dort stellen von Kindern und Jugendlichen im Auftrag verübte Straftaten inzwischen ein großes Problem dar.
„Wir stellen aber schon eine zunehmende Zahl von Fällen fest, in denen die dann festgenommenen Täter minderjährige Unerfahrene sind, die eigentlich überhaupt kein Motiv haben, außer dem Geld, eine solche Tat zu begehen“, sagt Link. Die Bezahlung für solche Straftaten laufe in aller Regel über Kryptowährung, anonymisiert. Teilweise erhielten die Straftäter das in Aussicht gestellte Geld aber auch gar nicht.
Wie werden die Täter rekrutiert?
Nach aktuellen Kenntnissen werden potenzielle Täter über ein mehrstufiges System gewonnen, wie das hessische LKA erläutert. Neben dem eigentlichen Auftraggeber spielten dabei Rekrutierer und örtliche Logistiker eine Rolle. „Es werden hier gezielt angesagte Kanäle bedient und jugendgerechte Sprache genutzt, um die oft minderjährigen Interessenten zu binden“, erklären die LKA-Experten. Meist ist nach Angaben aus Sicherheitskreisen von einer „Mission“ die Rede, die es zu erledigen gilt.
Die Kriminellen nutzen Emojis oder KI-generierte Abbildungen. „Werden die Taten nicht wie vereinbart durchgeführt, folgen mitunter Drohungen oder soziale Ächtung.“ Viele der angeworbenen potenziellen Täter wüssten nicht, wen oder warum sie angriffen. Die hohen Risiken und Gefahren seien ihnen teils nicht bewusst.
Was weiß man zum Ablauf der Taten?
In einem Fall aus Frankfurt war der Täter nach Feststellung des Landgerichts aus den Niederlanden per Messenger-App Snapchat angeworben und für die Tat in die Mainmetropole gebracht worden. Der 15-Jährige hatte demnach im Sommer 2025 eine selbstgebaute Kugelbombe mit mehreren Litern Brandbeschleuniger in ein Café im Stadtteil Bockenheim geworfen.
Dort war der Sprengsatz detoniert und hatte den Raum komplett in Brand gesetzt. Der Wirt brachte durch sein Eingreifen vier Gäste und sich weitgehend unversehrt ins Freie.
Im März verurteilte das Landgericht Frankfurt den 15-Jährigen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten – unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen.
Wie gehen die Ermittler vor?
Inzwischen werde in Fällen wie den Explosionen in Frankfurt standardmäßig auch geprüft, ob „Violence as a Service“ dahinterstecken könnte, heißt es bei der Polizei. Neben der Suche nach Tatverdächtigen würden auch diejenigen unter die Lupe genommen, die zur Zielscheibe geworden seien. Gibt es Feinde, welches Umfeld haben die Betroffenen oder gab es möglicherweise vorangegangene Erpressungen? (dpa/red)
Das Deutsche Museum in München ist eines der größten Wissenschafts- und Technikmuseen der Welt. (Archiv) - Foto: Leonie Asendorpf//dpa
Ein intelligenter Energiespeicher, Technik für hocheffiziente Mikrochips und neue Behandlungschancen für Intensivpatienten: Diese Innovationen sind in diesem Jahr für den Deutschen Zukunftspreis nominiert. Die drei Projekte aus Bayern und Baden-Württemberg betreffen damit wichtige Zukunftsthemen und sind bereits marktreif. Am Mittwoch wurden sie im Deutschen Museum in München vorgestellt.
Wer den mit 250.000 Euro dotierten Preis erhält, entscheidet eine Jury am 18. November. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird ihn dann in Berlin überreichen. Doch schon die Nominierung für den renommierten Wissenschaftspreis gilt als Auszeichnung.
Reversibles Brennstoffzellenkraftwerk
Wind und Photovoltaik liefern immer mehr Strom, gleichzeitig schwankt die Erzeugung stark. Forscher der Technischen Universität München (TUM) haben deshalb ein reversibles Brennstoffzellenkraftwerk entwickelt. Es kann bei Bedarf Strom aus Biogas, Erdgas oder Wasserstoff erzeugen und bei einem Überangebot an Wind- und Solarstrom umgekehrt Wasserstoff oder synthetisches Methan herstellen.
Energie lässt sich damit langfristig im bestehenden Gasnetz speichern und später wieder zur Stromerzeugung nutzen. Die Technologie führte 2022 zur Ausgründung des Unternehmens Reverion. Erste Anlagen dieses Unternehmens sind bereits kommerziell im Einsatz.
Neue Chancen bei Sepsis – dritthäufigste Todesursache
Eine medizinische Herausforderung steht im Mittelpunkt des Projekts der Münchner Advitos-Gesellschaft: Bei einer schweren Sepsis, bei Vergiftungen oder nach Operationen kann es zu Multiorganversagen kommen.
Die Wissenschaftler entwickelten ein System, das in einem solchen Fall gleichzeitig mehrere lebenswichtige Funktionen unterstützt: Es entfernt wasserlösliche und proteingebundene Giftstoffe aus dem Blut, hilft bei der Elimination von Kohlendioxid und stabilisiert den Säure-Basen-Haushalt.
Die Technologie geht nach Angaben des Teams auf Arbeiten des 2022 gestorbenen Nephrologen Bernhard Kreymann aus dem Jahr 1995 zurück. Laut Unternehmen wird sie inzwischen an mehr als 30 Intensivstationen in Deutschland und Österreich eingesetzt.
Mehr als 11.500 Behandlungen wurden demnach damit bereits durchgeführt. Multiorganversagen als Folge einer Sepsis steht in Deutschland an dritter Stelle der häufigsten Todesursachen, hinter Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebserkrankungen.
Neuer Chip für wachsende Datenmengen
Mit einer Ausweitung der Grenzen der klassischen Datenübertragung beschäftigt sich das dritte Projekt. Mit der Digitalisierung und KI-Systemen wachsen die Datenmengen und damit die Anforderungen an Rechenzentren und Kommunikationsnetze.
Die herkömmliche Übertragung mit elektrischen Signalen verursacht bei steigenden Datenraten zunehmend Energieverbrauch, Wärme und Signalverluste. Forscherteams am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) haben eine effiziente Fertigungstechnologie für photonische Mikrochips entwickelt.
Mithilfe hochauflösenden 3D-Drucks auf der Nanoskala können Chips und Glasfasern automatisiert durch winzige dreidimensionale Lichtleiter verbunden werden. Diese sogenannten photonischen Wirebonds – extrem feine, mikroskopisch kleine Drähte – ersparen die bislang aufwendige Verbindungstechnik und ermöglichen erstmals eine Serienfertigung.
Die Technologie soll die wirtschaftliche Fertigung photonischer Systeme für Rechenzentren und Anwendungen etwa in der Künstlichen Intelligenz in großen Stückzahlen ermöglichen.
Der Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation wird seit 1997 verliehen. Im vergangenen Jahr wurde ein Stuttgarter Projekt ausgezeichnet. Forscher von Bosch hatten ein kompaktes Brennstoffzellen-Antriebssystem für schwere Lastwagen für einen emissionsfreien Fernverkehr entwickelt. (dpa/red)
Bundesverwaltungsgericht (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen. Die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass sie durch das Vorhaben betroffen ist, teilte das Gericht am Mittwoch, den 16. September mit.
In Betracht kommende Schutzobjekte – wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz – liegen demnach „weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals“. (Az. 7 A 6.25)
Die Entfernung vom LNG-Terminal zum nächstgelegenen beplanten Gebiet der Klägerin betrage über 1,5 Kilometer, erklärte das Gericht. Mögliche weitreichende Auswirkungen von etwaigen Störfällen im Hafenbereich habe die Gemeinde ebenfalls nicht aufzeigen können.
In der Anlage wird flüssiges Gas angeliefert, wieder gasförmig gemacht und über eine Pipeline in das deutsche Netz eingespeist. Sie hatte im September 2024 den Regelbetrieb aufgenommen. Binz befürchtet Risiken für die Anwohner, falls es zu einem Störfall käme, und negative Folgen für den Tourismus auf der Insel.
Ein Eilantrag der Gemeinde gegen die Anlage war vor dem Bundesverwaltungsgericht bereits gescheitert. Am Mittwoch befasste es sich grundlegend mit dem Fall.
Backhaus sieht Rechtspflicht erfüllt
Der Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), betonte, LNG sei „ein Auslaufmodell und bestenfalls eine Brückentechnologie“. Er habe von Beginn an betont, dass er kein Freund der Technologie sei. Das Land habe aber ein „gerichtsfestes Verfahren“ garantiert – dieses Versprechen sei gehalten worden.
„Unsere Verwaltung hat sich in diesem Verfahren stets an rechtliche Vorgaben gehalten und dem politischen Druck in vorbildlicher Weise standgehalten.“
Er hoffe, dass nun „endlich Ruhe einkehrt und wir uns wieder alle darauf konzentrieren können, das touristische Kleinod Rügen, das aktuell auch einen wichtigen Energiestandort für ganz Deutschland darstellt, weiterzuentwickeln“, erklärte Backhaus weiter.
Die damalige Bundesregierung hatte betont, das Terminal solle die Energieversorgung Deutschlands sichern. Es wird vom Privatunternehmen Deutsche Regas betrieben. (afp/red)
1- und 2-Cent-Münzen (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Zahl der Spender in Deutschland geht immer weiter zurück. Nur 13 Prozent geben aktuell an, regelmäßig Geld zu spenden, weitere 25 Prozent spenden gelegentlich, so eine Umfrage des Instituts Yougov, die der dts Nachrichtenagentur vorab vorliegt. Das macht zusammen 38 Prozent.
Gemessenes Verhalten: nur 17 Prozent im ersten Halbjahr
Die tatsächlichen Zahlen sehen aber womöglich anders aus. Yougov betreibt parallel zu den Umfragen auch ein sogenanntes „Charity Panel“, in dem das tatsächlich gemessene Spenderverhalten abgebildet wird. Und demnach haben im ersten Halbjahr 2026 nur 17 Prozent der Bevölkerung wirklich gespendet, das war noch einmal ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.
Gleichzeitig sagt aktuell ein Drittel (33 Prozent), früher gespendet zu haben, dies heute aber nicht mehr zu tun. Jeder Vierte (26 Prozent) hat nach eigenen Angaben noch nie Geld gespendet.
Grünen-Wähler spenden am häufigsten, AfD-Wähler am seltensten
Am höchsten ist die Spendenbereitschaft unter Wählern der Grünen: 25 Prozent spenden – nach eigenen Angaben – regelmäßig Geld, weitere 33 Prozent gelegentlich.
Unter AfD-Wählern liegt der Anteil regelmäßiger Spender dagegen bei lediglich 11 Prozent. Gleichzeitig geben 34 Prozent der AfD-Wähler an, noch nie Geld gespendet zu haben, der höchste Wert unter allen Wählergruppen.
Hauptgrund: Geldmangel, Zweifel und Intransparenz
Als wichtigste Hürde nennen die Deutschen ihre finanzielle Situation: 42 Prozent sagen, sie könnten sich derzeit Spenden finanziell nicht leisten. Dahinter folgen Zweifel am sinnvollen Einsatz der Gelder (27 Prozent) sowie mangelnde Transparenz darüber, was konkret mit Spenden geschieht (26 Prozent). Die Umfrage war vom 28. bis 31. August unter 2.321 Personen durchgeführt worden.
„Die Ergebnisse fallen in eine Zeit, in der die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen kontroverser diskutiert wird als noch vor einigen Jahren“, sagte Frieder Schmid von Yougov. Manche Bürger beurteilten die Arbeit von NGOs auch durch die Parteibrille. Für die Organisationen sei es deshalb wichtiger denn je, aktiv um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu werben und ihre Arbeit nachvollziehbar zu erklären.
Der „Deutsche Spendenrat“ hatte schon zu Jahresbeginn festgestellt, dass die Spendenbereitschaft in Deutschland stark unter Druck steht – und sich dabei ebenfalls auf Yougov-Zahlen berufen. Die Geldspendeneinnahmen waren demnach 2025 auf 4,65 Milliarden Euro gefallen und erreichten damit den niedrigsten Stand seit Jahren. (dts/red)
Der Vorsitzende Richter Schütt hat immer wieder Zweifel an den Aussagen der Angeklagten im Mordfall Fabian - Foto: Bernd Wüstneck/dpa
„Kann ich nicht erklären“, „Weiß ich nicht“, „Ich war mit der Situation überfordert“ – im Mordfall Fabian muss die Angeklagte mehrfach eingestehen, ihr Verhalten nicht erklären und Widersprüche in ihren Aussagen nicht ausräumen zu können. Am 28. Verhandlungstag muss sich die 30-Jährige einer neuerlichen Befragung unterziehen. Obwohl der Vorsitzende Richter Holger Schütt zu Beginn der Verhandlung betont, die Befragung diene nicht dazu, die Angeklagte vorzuführen, nimmt er sie anschließend stundenlang hart in die Mangel.
Laut Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet eine Beteiligung an der Tat weiterhin ab.
Grund für Fahrt nach Güstrow infrage gestellt
Doch Schütt konfrontiert die Beschuldigte mit zahlreichen Widersprüchen, die sie etwa zum Tag des Verschwindens von Fabian gemacht hat. Sie habe angegeben, von ihren Großeltern zum Geldabheben in die Kleinstadt geschickt worden zu sein, aber die Bankkarte vergessen zu haben, sagt er. Die Großeltern hätten jedoch später erklärt, dass sie am Tattag den ganzen Vormittag zu Hause verbracht habe. Wie komme es zu dem Widerspruch? Das könne sie nicht erklären, muss sie einräumen.
Immer wieder stößt der Richter sie auf Ungenauigkeiten, Widersprüche und auch Falschaussagen. Sie habe bei der Befragung in der vergangenen Woche ausgesagt, dass sie das Geld dann einen Tag später abgeholt habe. Bis in die Folgewoche sei aber keine Abholung erfolgt, sagt Schütt unter Verweis auf die Bankauszüge. Damit zieht er das von der Angeklagten genannte Motiv – die Geldabhebung – für die Fahrt nach Güstrow grundsätzlich infrage. „Warum war das nicht so eilig“, will er wissen. Eine klare Antwort kann die Beschuldigte darauf nicht geben.
„Warum haben Sie den Vater des toten Jungen angelogen“ – fragt Schütt die Angeklagte dazu an einer Stelle. Auch dem Kindesvater habe sie schließlich falsche Angaben zu ihrem Verbleib am mutmaßlichen Tattag gemacht. An anderer Stelle wirft er ihr vor, beim Leben ihres eigenen Kindes zu schwören, nun die Wahrheit zu sagen, nachdem sie gerade beim Lügen erwischt wurde. „Dabei ist es nur die halbe Wahrheit“, konstatiert er, nachdem sie auch diese Angaben korrigieren muss.
Auch die Absprache eines Alibis für den Vormittag des mutmaßlichen Tattages irritiert Schütt. Zuvor hatte die Angeklagte laut Gericht dies damit begründet, ein Treffen mit einem verheirateten Bekannten geheim halten zu wollen. Dieses Treffen fand allerdings am Nachmittag statt. Das Alibi wurde nur bis 11.00 Uhr verabredet. „Ich weiß nicht, warum“, sagt die Angeklagte.
Umstände des Leichenfunds bleiben ominös
Widersprüche macht das Gericht zudem zu den Umständen des Leichenfunds deutlich. Am 14. Oktober meldete die inzwischen Angeklagte der Polizei die Entdeckung einer Kinderleiche bei einem Tümpel bei Klein Upahl. Damals gab sie an, die Leiche zufällig beim Spazierengehen entdeckt zu haben.
Die Frage, wieso die Angeklagte, der in der Vergangenheit eine Persönlichkeitsstörung attestiert wurde, schon am Abend und in der Nacht zuvor am Fundort war, erst mit einem und danach mit einem weiteren Bekannten, nimmt am 28. Verhandlungstag erneut viel Platz ein. Sie habe ihre Bekannten mit der anfänglichen Falschaussage schützen wollen, sagte sie während der Verhandlung.
Schütt will wissen, wieso die Angeklagte am 13. Oktober binnen drei Stunden dem ersten der beiden Bekannten dreimal vorgeschlagen habe, dort auf einem Feld zu suchen. Die Angeklagte verweist auf Internetvideos, in denen Klein Upahl erwähnt worden sei. Daher hätten sie sich dort umgeschaut. Schütt wendet ein, selbst wenn der Ort bereits zuvor im Internet genannt worden sei, sei von einem Feld keine Rede gewesen.
Wieso werden die laut Angeklagter maßgeblichen Internetvideos mit keinem Wort in Sprachnachrichten an den Bekannten erwähnt, als sie vorschlägt, dort zu suchen? Schütt sagt, die Idee wirke eher wie ein „frischer Gedanke“ der Frau. Wieso erwähne sie die Internetbeiträge auch nicht in ihrer Vernehmung bei der Polizei? Auch darauf gibt die Angeklagte keine klare Antwort.
Sie relativiert stattdessen: „Wir wollten ja auch nicht richtig suchen.“ Es habe sich vielmehr um einen Vorwand zum Treffen mit ihrem Bekannten gehandelt. Schütt leuchtet auch das nicht ein. Wozu bräuchten die beiden, die sich in den Vortagen bereits mehrfach getroffen hatten, einen Vorwand?
Mutter wirft Angeklagter Mord vor
Es bleibt bei den Aussagen der Angeklagten vieles unklar. Obwohl noch keine Plädoyers gehalten werden, wirft die Staatsanwaltschaft ihr ständige Lügen vor. Auch die Mutter Fabians als Nebenklägerin glaubt der Beschuldigten nicht, wirft ihr „Lügengeschichten“ vor und fragt sie in einem emotionalen Ausbruch direkt: „Warum musste er sterben?“, ehe das Gericht die Anwürfe als unzulässig unterbricht. „Ich war es nicht“, beharrt die Angeklagte.
Die Verteidigung bescheinigt der Angeklagten zumindest das Bemühen um Wahrheit. „Es ist ihre Art, vorschnell etwas zu sagen“, sagt Anwalt Andreas Ohm. Der zweite Verteidiger Thomas Löcker begründet Irrtümer seiner Mandantin mit der hohen emotionalen Belastung und verweist darauf, wie viele Menschen schon bei einer einfachen Prüfung Wichtiges vergessen würden.
Die Skepsis des Richters bleibt. „Vieles stellt sich als unwahr heraus“, fasst Schütt zum Ende der Befragung zusammen. Er wisse nicht, ob das mit der Krankheit zu tun habe oder mit ihrer Persönlichkeit, aber für schlüssig halte er die Darstellung der Angeklagten nicht, macht er deutlich. (dpa/red)
Grace Jo erzählt die Geschichte ihrer Flucht aus Nordkorea. - Foto: theepochtimes.com
Nordkorea, 1998 – Grace, ein kleines Mädchen von gerade einmal sechs Jahren, sitzt im Rucksack ihrer Mutter. Diese hat noch ihre zehnjährige Schwester an der Hand, als sie den Grenzfluss zwischen Nordkorea und China überqueren. Der Tumen bildet hoch im Nordosten über viele Kilometer eine natürliche Grenze zwischen den beiden kommunistischen Staaten.
Es dauerte rund 30 Minuten, in denen sie sich im Grenzgebiet abwechselnd versteckten, liefen und schwammen, bevor sie chinesischen Boden erreichten. „Jedes Mal, wenn wir die Grenze überqueren, ist es, als würde unser Herz auf die Größe einer winzigen Nuss zusammenschrumpfen. An der Grenze müssen wir uns unter Büschen verstecken und uns ständig umsehen, um sicherzugehen, dass uns kein Soldat von hinten erwischt. Erst wenn wir uns sicher fühlen, bewegen wir uns leise, langsam und vorsichtig weiter“, erklärt sie auf ihre Kindheit zurückblickend, während sie heute sicher im Epoch-Times-Studio sitzt. „Denn wenn uns ein Offizier, wer auch immer die Grenze bewacht, beobachtet oder entdeckt, darf er uns jederzeit erschießen…“
Grace Jo erzählt die Geschichte ihrer Flucht aus Nordkorea.
Foto: theepochtimes.com
Die Familientragödie begann 1989
„Meine Erinnerung an die Zeit, als ich sechs Jahre alt war, ist, dass wir jeden Tag froren und Hunger litten. Fast zehn Tage lang hungerten wir und tranken nur kaltes Wasser. Wir konnten Wasser aus dem Bach neben unserem Haus holen. Wir hatten großes Glück, denn viele Menschen hatten damals keinen Zugang zu sauberem Wasser.“
Während ihre Eltern versuchten, Lebensmittel zu besorgen, kümmerte sich die Großmutter um Grace und ihren vierjährigen Bruder. Auch Graces ältere Schwestern – eine war zehn, die andere 17 – versuchten, Nahrung für die Familie heranzuschaffen. Grace erzählte, dass sie jeden Morgen in die Berge gegangen seien. Bereits zur Morgendämmerung hätten sie ihre Füße zuerst in Plastiktüten und dann in Schuhe gesteckt, zum Schutz vor Wasser und Schlangen. „Spät abends kamen sie dann mit Säcken voller Wildgemüse zurück“, so Grace. „Unsere tägliche Ernährung bestand also aus Wildgemüse und Baumrinde. Ich erinnere mich auch an einige Blätter, die wir essen konnten. Wir versuchten, alles Essbare aus der Natur zu sammeln.“
Doch dann geschah etwas Unerwartetes.
Man hatte ihren Vater an der Grenze aufgegriffen „ohne gültigen Pass“, gerade, als er „einen Sack Reis von entfernten Verwandten aus China“ über die Grenze schmuggelte. „Er wurde zum illegalen Einwanderer und zum Kriminellen erklärt. Er wurde gefoltert“, so Grace. Als er dann schließlich von einem Landgefängnis „zur Gerichtsverhandlung in die Stadt verlegt werden sollte, starb er im Zug“.
„Nach dem Tod meines Vaters wurde meine Mutter gefoltert und brachte ein acht Monate altes Frühchen zur Welt“, erinnert sich Grace an die Umstände der Geburt ihres jüngsten Bruders. Zu dieser Zeit war die Großmutter „sehr alt und kaum noch bewegungsfähig“ und die siebzehnjährige Schwester war „die Alleinverdienerin der Familie. Sie ging ins Dorf und in die Stadt, um nach Essen zu suchen.“ Eines Tages ging sie wieder aus und sagte: „Mama und Schwester, ich komme wieder. Das Essen gibt es spätestens heute oder morgen um Mitternacht.“ Doch sie kam nicht zurück. „Meine Mutter machte sich auf die Suche nach ihr. Diese Suche dauerte fast zwei Monate.“
Der Tod, ein ständiger Begleiter in Nordkorea
Während dieser Zeit zog Graces zehnjährige Schwester – das Baby tragend – durchs Dorf, um um Milch und Essen zu betteln. Zeitweise halfen die beiden Mädchen auch in der Mühle aus. Dort sammelten sie dann Reste von Maisstärke auf und kochten dem Baby Brei. Aber das reichte alles nicht. Nach zwei Monaten starb es an Unterernährung.
„Ende Juni 1998 starb meine Großmutter an Unterernährung. Ihr letzter Wunsch war eine Ofenkartoffel …“ Doch sie konnten ihn ihr nicht erfüllen.
Von der 17-jährigen Schwester hörten sie nie wieder etwas. „Es sind fast 26 Jahre vergangen, und wir wissen immer noch nicht, was mit ihr geschehen ist“, sagte Grace heute. „Wir gehen davon aus, dass sie Opfer von Menschenhandel wurde.“
In diesen schicksalhaften Monaten des Jahres 1998 entschlossen sie sich erstmals zur Flucht über den Fluss nach China. Zu dieser Zeit hatte Grace nur noch ihre Mutter, die ältere Schwester (10) und den kleinen Bruder (4). Die Mutter gab den Jungen zu einer Familie im Dorf in Obhut. Sie versprach, ihn in bald abzuholen.
Doch es kam anders als geplant. „Nachdem wir den Fluss nach China überquert hatten, herrschte dort eine starke Strömung, und aus Sicherheitsgründen und vielen anderen Gründen konnte sie nicht rechtzeitig zurückkehren.“
„Zwei Monate später schickten wir einen Boten – einen kräftigen, gut bezahlten Mann –, um nach meinem Bruder zu suchen“ – und später einen zweiten Boten. Beide kehrten eines Tages mit einer „herzzerreißenden Nachricht“ zurück. Die Familie im Dorf hatte den Jungen fast eineinhalb Monate lang aufgenommen, ihn dann aber wieder ausgesetzt.
„Er irrte im Dorf umher und suchte nach seinen Schwestern und seiner Mutter“, sagte Grace. „Eine der Frauen im Dorf hatte Mitleid mit ihm, nahm ihn mit in ihr Haus und gab ihm eine Schüssel Brei. Doch nachdem er den Brei getrunken hatte, wachte er nicht mehr auf.“
„Zu diesem Zeitpunkt hatten wir bereits unseren Vater und unsere Großmutter verloren, unsere älteste Schwester war verschwunden, unser jüngster Bruder war verhungert und auch unser anderer Bruder war nun gestorben. Es war herzzerreißend für uns, das in China zu hören.“
Nachdem sie aus ihrer Heimat geflohen waren, mussten sie ihre Identität „verbergen und die Leute anlügen“, „weil wir nicht wollten, dass jemand herausfand, dass wir aus Nordkorea stammten“. Sie erzählten, sie kämen aus „verschiedenen Städten in China, aus verschiedenen Ländern oder aus Südkorea“.
Mit der Zeit vermischten sich in den Gedanken von Grace Vergangenheit und Gegenwart zu einer neuen Realität: „Als ich sieben bis zwölf Jahre alt war, glaubte ich tatsächlich, dass ich dasselbe Mädchen oder dieselbe Person war wie andere chinesische Mädchen, weil wir damals dieselbe Sprache sprachen. Wir aßen dasselbe und trugen dieselbe Kleidung. Ich bemerkte den Unterschied nicht wirklich.“ Doch dann wurden sie aufgegriffen. Grace war zwölf Jahre alt, als dies geschah. Man brachte sie alle nach Nordkorea zurück. „Das war das erste Mal, dass ich den Unterschied zwischen Nordkoreanern und Chinesen begriff“, sagte sie.
Nach dieser Rückführung flüchtete die Familie ein weiteres Mal. Aus den Schilderungen von Grace Jo kann hier kein genauer Zeitpunkt bestimmt werden. Er lag aber sehr wahrscheinlich zwischen 2004 und 2006, wobei Grace über die erste Rückführung (offenbar 2004) kaum etwas Genaueres sagt, wohl aber über das zweite Mal, als sie in China erwischt und erneut nach Nordkorea zurückgebracht wurden.
„Für meine Familie war es tatsächlich ganz nah dran, dass wir zu einer lebenslangen Haftstrafe in Nordkorea verurteilt worden wären, und wahrscheinlich wäre mein Leben dann ganz anders verlaufen. Ich hätte vielleicht noch ein paar Jahre in einem politischen Arbeitslager verbracht und wäre aufgrund der Entbehrungen wahrscheinlich schon gestorben. Ein weiterer Weg, der vor uns lag, war die öffentliche Hinrichtung der gesamten Familie, aber wir hatten großes Glück. So weit kam es nicht.“
Die Familie erhielt Hilfe von einem koreanisch-amerikanischen Missionar.
„Sein Name war Phillip Buck, und er konnte damals die sechs nordkoreanischen Offiziere bestechen und unsere Familie im Jahr 2006 retten. Das war damals unser letzter Versuch, aus Nordkorea zu fliehen. Mit den 10.000 Dollar Bestechungsgeld haben wir also die Unterlagen gefälscht und konnten aus dem Gefängnis entlassen werden. Wäre diese Hilfe nicht rechtzeitig gekommen, hätte es unsere Familie wahrscheinlich anders getroffen. Ich kann mir gar nicht vorstellen, was aus unserer Familie geworden wäre, wenn das passiert wäre.“
Rückblickend auf die Zeit ab 1998 sagte Grace: „Wir irrten zehn Jahre lang in China umher und suchten Hilfe und Zuflucht. Da die chinesische Regierung uns jedoch nicht als Flüchtlinge anerkannte, wurden wir mehrmals zwangsweise nach Nordkorea zurückgeschickt.“
Schließlich hätten die Vereinten Nationen ihre Familie jedoch als Flüchtlinge anerkannt und ihnen den Flüchtlingsstatus gewährt. Mit diesem Hintergrund konnten sie 2008 „mit einem Flug von China in die USA fliehen, wo wir schließlich unsere Freiheit fanden“, erklärte Grace Jo im Epoch-Times-Büro.
Der Reporter fragte Grace, ob sie das Gefühl habe, dass Menschen in den USA manchmal nicht zu schätzen wüssten, was sie hätten. Die aus der kommunistischen Diktatur geflüchtete Frau sagte: „Ich glaube schon. Ich kann nicht für alle Amerikaner sprechen, aber selbst meine Familie und ich – seit ich vor fast 18 Jahren nach Amerika kam – fühlen uns mittlerweile ziemlich verwöhnt. Deshalb vergleiche ich ständig Dinge, und wenn etwas nicht so läuft, wie ich es mir gewünscht habe, fange ich an zu jammern. Wenn meine Mutter das hört, sagt sie: ‚Denk doch an Nordkorea, denk an deine Kindheit, sei dankbar.‘ Und dann wache ich auf und denke: ‚Ja, stimmt. Ich sollte dankbar sein und mich nicht beschweren.’“
Dann erzählt sie, dass ihnen ihr christlicher Glaube Kraft gegeben habe, nicht aufzugeben. „Dreimal erfolgreich fliehen zu können, war ein unglaubliches Glück. Das hat unser Leben verändert, und ich bin Gott unendlich dankbar, dass er uns auf diesen Wegen zu so vielen wunderbaren Menschen geführt hat (…) Sei es in Nordkorea oder in China, wir sind ihnen unendlich dankbar (…). Sie haben uns mit Essen versorgt; manche haben uns Schuhe oder Kleidung geschenkt, und einige haben uns sogar sicher mit dem Auto von A nach B gebracht.“
Sie blickte noch einmal auf einige Erlebnisse an der Grenze zurück: „Von Nordkorea aus ist die Grenze nur sehr schwer zu erreichen. Jemand muss meiner Mutter also geholfen haben, den Weg zu finden.“ An der Grenze hätten sie dann zwei Soldaten gesehen, die im Fluss Krebse fingen. Sie seien gerade dann mit ihrem Fahrzeug um die Flussbiegung gefahren, als sie schon in China waren. Sie hatten sie nicht entdeckt. Beim zweiten Mal musste ihre Mutter in der Nacht Soldaten bestechen. „Jeder Moment war lebensgefährlich für uns“, so Grace. „Und jedes Mal, so sage ich, war es ein Wunder Gottes. Anders kann ich es nicht beschreiben.“
Die Menschen über sozialistische Systeme aufklären
Oft denke sie an ihre Heimat, aber auch an ihre „jüngeren Brüder, die verhungert sind, und an meine verstorbene Großmutter. Mein größter Wunsch ist es, meine Heimat eines Tages zu besuchen und zu erleben, wie sie in Freiheit lebt.“
Als der Reporter aktuelle Umfragen in den USA ansprach, die zeigten, dass „viele junge Menschen in Amerika – ich glaube, es sind mehr als 50 Prozent – eine sehr positive Einstellung zum Sozialismus haben“, sagte sie: „Ich finde, die junge Generation muss mehr über die Folgen sozialistischer Systeme erfahren. Nordkorea ist ein gutes Beispiel“, so Grace Jo. Sie meinte, dass der Sozialismus in den Lehrbüchern ideal erscheinen möge, aber in der Realität unmöglich sei.
Sie erklärte auch, dass sie sich bei einem Projekt einsetze, das Schüler in Schulen aufkläre. „Ich reise zu Highschools in Amerika und teile unsere Familiengeschichte und meine persönlichen Herausforderungen mit ihnen. So können junge Menschen sich mit humanitären Problemen, Menschenrechten und den Gefahren von Sozialismus und Diktatur auseinandersetzen und die richtigen Entscheidungen treffen.“
Wenn sie sich in Amerika Leuten vorstelle und sage, dass sie aus Nordkorea komme, „denken die meisten sofort an Raketen und Atomwaffen, an Kim Jong Un und sein Regime“. Aber: „Wir sind ein Volk. Unser Ziel ist ganz einfach: Wir wollen Freiheit. (…) Aber in Nordkorea haben wir keinerlei Freiheit, daher können wir keine Entscheidungen für unsere Familien treffen. Wir haben keine Freiheit bei der Berufswahl. Wir dürfen nicht reisen und (…) wir haben keine Meinungsfreiheit.“ Sie könnten sich auch bei niemandem über das Regime beschweren. „Sie würden drei Generationen unserer Familie bestrafen, wenn wir so etwas täten.“
Sabotage im Bahnverkehr der Niederlande führte zu erheblichen Störungen. - Foto: Vincent Jannink/ANP/dpa
Mutmaßlich aufgrund von Sabotage ist am Dienstag der Zugverkehr in weiten Teilen der Niederlande zum Erliegen gekommen. Im Zentrum und Osten des Landes war Bahnfahren dadurch praktisch unmöglich, auch manche Gebiete im Norden des Landes waren betroffen.
Der Bahnbetreiber ProRail teilte mit, an mehreren Orten seien Gegenstände auf den Gleisen gefunden worden, die offenbar gezielt dort platziert worden seien. „Dies verursacht abschnittsweise Betriebsstörungen“, hieß es in der Mitteilung.
„Es scheint Sabotage im Spiel zu sein.“
Der Betreiber ProRail legte dar, sein Computersystem interpretiere einen Gegenstand auf den Gleisen so, dass das Gleis belegt sei, auch wenn dort gar kein Zug unterwegs sei.
In der Folge stellten sich alle Signale auf diesem Streckenabschnitt auf Rot, so dass dort keine Züge fahren könnten. Ein Zug fuhr allerdings gegen ein auf den Gleisen platziertes Rohr. Dabei sei niemand zu Schaden gekommen, teilte ProRail-Sprecherin Joke van der Cruysen mit.
„Wer dafür verantwortlich ist und was das Motiv ist, ist noch nicht bekannt“, erklärte ProRail. Die Polizei habe Ermittlungen eingeleitet.
Wann der Zugverkehr sich wieder normalisiert, war zunächst unklar. Die Störungen im Bahnverkehr hatten auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. (afp/red)
Ursula von der Leyen (Archivbild). - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Instagram, Tiktok und Snapchat ab 13 Jahren und weniger Funktionen für Jugendliche: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will am 16. September in Straßburg erklären, welche Regeln sie für Kinder und Jugendliche im Internet einführen will.
Tags darauf soll ein konkreter Gesetzesvorschlag folgen. Die geplante Umsetzung sorgt bei Datenschützern allerdings für Kritik.
Wie könnten die Pläne aussehen?
Es wird erwartet, dass die EU-Kommission kein striktes Verbot vorschlägt, sondern auf altersgerechte Versionen der Onlinedienste und Kontrollen durch die Eltern setzt. Entwürfen zufolge würde sie damit den Empfehlungen eines Expertengremiums folgen, die Pläne können sich vor der offiziellen Bekanntgabe noch ändern.
Für Kleinkinder unter drei Jahren soll es gar keine Apps oder Profile in Onlinediensten geben. Für Kinder zwischen drei und 13 Jahren sollen die Eltern Profile einrichten können, die von Behörden für altersgerecht befunden werden, also zum Beispiel die Kinderversion eines Streamingdienstes oder eines Spiels. Die Eltern hätten die volle Kontrolle über solche Profile.
Für 13- und 14-Jährige könnte es erste Social-Media-Profile mit eingeschränkten Funktionen geben. Jugendliche könnten sich dann zum Beispiel über Instagram oder Snapchat mit ihren Freunden austauschen, es gäbe aber eine begrenzte Anzahl der Kontakte und eine begrenzte Nutzungszeit pro Tag. Eltern müssten zustimmen und sollen einsehen können, was ihre Kinder in den Onlinediensten machen.
Ab 15 Jahren sollen Jugendliche dann eigene Profile einrichten können. Die EU-Kommission will sicherstellen, dass die Onlinedienste für Minderjährige sicher sind, also ohne Hassrede und süchtig machende Algorithmen.
Wie lassen sich solche Vorgaben durchsetzen?
Voraussetzung für all diese Regeln ist, dass die Onlinedienste das Alter ihrer Nutzer überprüfen können. Die meisten Plattformen sind laut Geschäftsbedingungen ohnehin erst ab 13 Jahren erlaubt. Bei der Anmeldung müssen Jugendliche bisher nur ein Geburtsdatum angeben, das nicht kontrolliert wird.
Die Altersüberprüfung könnte in Zukunft über einen digitalen Personalausweis im sogenannten E-Wallet laufen, das in Deutschland ab dem kommenden Jahr verfügbar sein soll. Die EU-Kommission hat außerdem eine App entwickelt, die das Alter auf dem Smartphone speichern und alle verbotenen Apps und Internetseiten automatisch sperren soll.
Mehrere EU-Länder testen die App derzeit, Deutschland gehört nicht dazu. Voraussetzung für beide Varianten wäre ein gültiger Personalausweis, den nicht alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben. Die EU-Kommission hat außerdem eingeräumt, dass sich jede Altersbeschränkung über einen VPN-Zugang umgehen ließe.
Für Jugendliche und ihre Eltern gäbe es keine Strafen – der EU-Kommission geht es darum, dass sich die Digitalkonzerne an die Regeln halten. Sie ist für die Überwachung der großen Unternehmen zuständig und könnte bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Die EU hat mit dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) schon Regeln für die Digitalkonzerne. Dieses Gesetz soll als Vorbild für mögliche Strafen gelten, es sieht Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Bislang waren die Strafen aber deutlich geringer.
Welche Kritik gibt es?
Alle Nutzer müssten ihr Alter nachweisen. Eine solche Regelung sei „schädlich und unverhältnismäßig“, kritisierte Simeon de Brouwer von der Organisation für digitale Verbraucherrechte (EDRi). Andere verweisen darauf, dass auch Kinder ein Recht auf Teilhabe im Internet haben.
Datenschützer haben zudem Zweifel an der Sicherheit der EU-App. Eigentlich soll die Anwendung an die Plattformen nur die Information weitergeben, ob ein Nutzer alt genug ist. Mehrere Sicherheitsexperten schafften es nach eigenen Angaben jedoch innerhalb kürzester Zeit, bisher verfügbare Prototypen der App zu hacken und an private Informationen zu gelangen.
Ungeachtet der praktischen Probleme dürfte das noch eine Weile dauern. Vorher müssen das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Länder über die Vorschläge der Kommission verhandeln. Dieses Verfahren dauert in der Regel Monate und kann die Pläne auch über den Haufen werfen.
Für nationale Alleingänge gibt es praktische Hürden. Bis es ein EU-Gesetz gibt, will Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) aber eine nationale Übergangsregelung einführen. Sie kündigte am Freitag an, bis zum Jahresende ein „Sofortprogramm“ zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet vorzulegen. (afp/red)
In Deutschland leben insgesamt 10,8 Millionen Kinder unter 14 Jahren.(Symbolbild) - Foto: Felix Kästle/dpa
In Deutschland leben insgesamt 10,8 Millionen Kinder unter 14 Jahren. Das waren Ende vergangenen Jahres 12,9 Prozent der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden anlässlich des bevorstehenden Weltkindertages mitteilte. Zahl und Anteil der Kinder stiegen damit binnen zehn Jahren leicht an.
Im Jahr 2015 lag der Kinderanteil an der Gesamtbevölkerung bei 12,3 Prozent, das waren 10,1 Millionen Kinder und damit etwas weniger als heute. Wegen des demografischen Wandels ging der Kinderanteil in den vergangenen Jahrzehnten allerdings tendenziell zurück.
Im Jahr 1975 waren auf dem heutigen Bundesgebiet noch knapp ein Fünftel (19,6 Prozent) der Bevölkerung unter 14 Jahre alt. 1995 waren es 15,1 Prozent.
In Baden-Württemberg und Bremen gibt es die meisten Kinder
„Die Altersstruktur und damit auch der Anteil der unter 14-Jährigen an der Bevölkerung unterscheiden sich regional“, teilte das Amt mit.
Am niedrigsten ist der Kinderanteil heutzutage in Sachsen-Anhalt – er lag dort Ende 2025 bei 11,2 Prozent. Auch in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen ist der Kinderanteil mit jeweils 11,3 Prozent sehr gering.
In Baden-Württemberg und Bremen ist der Kinderanteil mit jeweils 13,4 Prozent am höchsten, gefolgt von Hamburg und Bayern mit jeweils 13,2 Prozent.
EU: Deutschland etwas unterhalb des EU-Durchschnitt
Für die Europäische Union liegen Ergebnisse erst für Jahresbeginn 2025 vor. Damals war der Kinderanteil im EU-Durchschnitt mit 13,3 Prozent höher als in Deutschland.
EU-weit am höchsten war er mit 17,0 Prozent in Irland. Auch in Schweden und Frankreich gab es überdurchschnittlich viele unter 14-Jährige.
Den geringsten Kinderanteil hatte Italien mit 10,9 Prozent. Danach folgten Malta und Portugal. (afp/dpa/red)
Die dreiköpfige Besatzung der Maschine überlebte den Absturz nicht. - Foto: -/dpa
Bei einem Absturz eines Kleinflugzeugs auf ein Feld in Erkelenz im Rheinland sind drei Menschen ums Leben gekommen. Damit habe bei dem Vorfall am Vormittag keiner der Insassen überlebt, sagte ein Sprecher der Polizei im Kreis Heinsberg.
Den ersten Erkenntnissen zufolge sei die Maschine am Vormittag in den Niederlanden gestartet und dann aus ungeklärter Ursache auf ein Feld nahe der Ortschaft Erkelenz-Gerderath südlich von Mönchengladbach gestürzt.
Die Identität der Toten sei noch nicht geklärt, so die Polizei. Fotos zeigen ein völlig zerstörtes Wrack der Cessna am Rande eines Feldes nahe mehrerer Bäume.
Feuerwehr und Polizei waren am Mittag am Absturzort im Einsatz. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung habe gemeinsam mit der Polizei erste Ermittlungen aufgenommen. Diese dauerten zunächst an, wie die Polizei am Mittag mitteilte. (dpa/red)
Die smarten KI-Brillen sollen das Smartphone nicht ersetzen. Sie übernehmen aber einige seiner Funktionen – Kamera, Musik, Telefon und Sprachsteuerung – und verlagern sie von der Hand an den Kopf. - Foto: Michael M. Santiago/Getty Images
Als ich die Ray-Ban Meta zum ersten Mal aufsetze – probeweise beim Optiker im Einkaufszentrum meiner Heimatstadt –, sehe ich zunächst keinen Unterschied zu einer herkömmlichen Sonnenbrille. Das Gestell sitzt wie gewohnt auf der Nase und die Gläser erfüllen ihren Zweck. Nur in den Bügeln steckt deutlich mehr Technik als in einer gewöhnlichen Brille.
Die Kamera steckt im Brillenrahmen
Ich drücke auf einen Knopf und mache ein Foto. Nicht mit dem Smartphone, sondern mit der Brille. Ein kleines weißes Licht an der Vorderseite leuchtet auf. Kurz darauf landet das Bild auf meinem Handy.
Dann probiere ich die Sprachsteuerung aus. „Hey Meta“, sage ich und frage nach dem heutigen Datum. Die Antwort kommt direkt in meine Ohren – aus den kleinen Lautsprechern in den Brillenbügeln und nicht von einem Bildschirm. Denn die Ray-Ban Meta hat kein Display im Brillenglas, anders als die inzwischen ebenfalls angebotene Meta Ray-Ban Display.
Die Ray-Ban Meta ist inzwischen kein Nischenprodukt mehr. Der Technologiekonzern Meta und der Brillenkonzern EssilorLuxottica, zu dem Ray-Ban gehört, bauen das Angebot zunehmend aus. Neben Ray-Ban gibt es inzwischen auch eine gemeinsam mit Meta entwickelte Ausführung der Smart Glasses von Oakley.
„Die sieht etwas sportlicher aus“, sagt die Optikerin und zeigt auf einen anderen Ständer. Je nach Ausführung kosten die Brillen etwa 400 bis 500 Euro, die Gläser kommen noch hinzu. Der endgültige Preis hängt unter anderem von Schliff, Stärke und Qualität der Gläser ab.
Doch was kann die Brille tatsächlich? Wie funktioniert sie? Und ist sie den Preis wert?
Das kleine Licht ist mehr als eine Kontrollleuchte
Das auffälligste technische Bauteil sitzt an der Vorderseite: eine Kamera. Bei der Ray-Ban Meta Gen 2 handelt es sich um eine 12-Megapixel-Ultraweitwinkelkamera. Fotos werden mit 3.024 x 4.032 Pixeln aufgenommen, Videos sind in 3K möglich. Die Aufnahmen werden auf dem Smartphone in der Meta-AI-App gespeichert.
Das Prinzip ist einfach: Ich sehe etwas, drücke den Auslöser an der Brille – und die Kamera nimmt auf, was vor mir liegt. Das kann praktisch sein, wenn es schnell gehen muss. Ein Vogel fliegt plötzlich auf, jemand springt ins Wasser oder auf einer Reise taucht ein interessantes Motiv auf. Bis das Smartphone aus der Tasche gezogen, entsperrt und die Kamera geöffnet ist, kann der Moment vorbei sein. Mit der Brille genügt ein Knopfdruck. Oder ein Satz: „Hey Meta, mach ein Foto.“
Auch Videos lassen sich per Sprachsteuerung starten. Dabei zeigt eine kleine LED an der Vorderseite nach außen, dass die Kamera aktiv ist.
Das kleine weiße Licht an der Vorderseite der Brille wirkt zunächst wie ein technisches Detail. Tatsächlich ist die LED für eine zentrale Frage entscheidend: Wie sollen Menschen in der Umgebung erkennen, dass sie gerade fotografiert oder gefilmt werden?
Schon beim Marktstart der ersten Ray-Ban-Kamerabrille, der Ray-Ban Stories im Jahr 2021, beschäftigten sich europäische Datenschützer mit dieser Frage. Die irische Datenschutzbehörde DPC äußerte damals Zweifel, ob die Kontrollleuchte ausreichend sichtbar sei, bezeichnete sie als „very small“. Meta und Ray-Ban hätten nicht nachgewiesen, dass die LED unter realen Bedingungen tatsächlich geeignet sei, Betroffene auf eine Aufnahme aufmerksam zu machen.
Bei der 2023 vorgestellten Nachfolgegeneration Ray-Ban Meta hatte Meta auf diese Bedenken bereits reagiert: Die nach außen gerichtete LED wurde mehr als verdoppelt und um ein Blinksignal während der Aufnahme ergänzt. Diese Änderungen sollten die Aufnahme für Betroffene besser erkennbar machen und das Risiko „inconspicuous media capture“ – also unauffälliger Aufnahmen – verringern.
Als Alltagsgegenstand getarnt?
Die Bundesnetzagentur sieht in Deutschland keine Notwendigkeit für ein Verbot von Metas Kamerabrillen, weil die Aufnahme-LED durch ihr Leuchten Umstehende warne. Demnach reicht die Ausgestaltung der Aufnahme-LED grundsätzlich aus, damit Dritte erkennen können, dass die Kamera aktiv ist. Nach dieser Lesart fällt die Brille nicht unter das Verbot sogenannter verdeckter Aufnahmegeräte.
Seit dem 12. August liegt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) eine Strafanzeige gegen die Geschäftsführungen von Meta Platforms Technologies Ireland Limited, Ray-Ban und Oakley sowie gegen die Optikhandelsketten Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt vor. Eingereicht hat sie die Organisation HateAid. Nach Auffassung von HateAid verstößt der Verkauf der Ray-Ban Meta in Deutschland gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Die Organisation sieht darin einen Straftatbestand. Nach § 8 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Nr. 3 ist es verboten, Geräte auf den Markt zu bringen, die als Alltagsgegenstände getarnt und dazu bestimmt sind, andere Personen unbemerkt abzuhören oder zu filmen. HateAid hält die Smart Glasses von Meta und Ray-Ban insbesondere deshalb für problematisch, weil sie äußerlich kaum von herkömmlichen Ray-Ban-Brillen zu unterscheiden sind. Das Design orientiert sich unter anderem am klassischen Ray-Ban-Modell Wayfarer. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen den Beschuldigten nach Darstellung von HateAid Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Doch die LED wirft noch eine andere Frage auf. Meta bezeichnet sie ausdrücklich als „capture LED“. Sie signalisiert nach Angaben des Unternehmens, wenn Fotos, Videos oder Livestreams aufgenommen werden, die in der Galerie landen.
Die Kamera kann jedoch auch für KI-Funktionen eingesetzt werden. Mit „Look and Ask“ kann der Träger etwa fragen, welches Gebäude oder welche Pflanze er gerade vor sich sieht. Dafür muss die Kamera die Umgebung erfassen und Bildinformationen an die KI übermitteln. Bei neueren Ray-Ban-Meta-Modellen bleibt die LED bei bestimmten KI-Funktionen ausgeschaltet. Ray-Ban erklärt dies damit, dass die Kamera dabei keine Inhalte für die Galerie aufnimmt. Die LED signalisiere vor allem dann, wenn Fotos, Videos oder Livestreams aufgenommen werden, die mit anderen geteilt oder in der Galerie gespeichert werden können. Damit leuchtet die LED also nicht bei jeder Nutzung der Kamera.
Für den Datenschutz stellt sich deshalb eine andere Frage: Muss ein Gegenüber auch dann erkennen können, dass seine Umgebung gerade von einer Kamera erfasst und von einer KI analysiert wird, wenn dabei kein Foto oder Video für die Galerie entsteht?
Diese offenen Fragen scheinen die Erfolgsgeschichte nicht aufzuhalten: 2025 wurden weltweit mehr als 7 Millionen KI-Brillen von EssilorLuxottica und Meta verkauft. Darin enthalten sind Ray-Ban Meta und Oakley Meta. Im zweiten Quartal 2026 hat sich der Absatz der gemeinsam mit Meta entwickelten KI-Brillen gegenüber dem Vorjahresquartal nahezu verdoppelt, teilte EssilorLuxottica im Juli mit.
Für Karola aus Norddeutschland war allerdings nicht die Technik der Grund, eine Ray-Ban Meta zu kaufen. Die Reittrainerin besitzt die Brille seit etwa einem halben Jahr. Auf das Modell aufmerksam geworden war sie durch den Fußballer Thomas Müller. „Ich habe das Modell bei Thomas Müller gesehen und fand das Gestell toll.“
Viele der smarten Funktionen nutzt sie bislang kaum. Praktisch findet sie dagegen, dass sie beim Telefonieren das Smartphone nicht mehr in die Hand nehmen muss. Auch Musik hört sie über die Brille – etwa wenn sie im Urlaub am Strand ein Buch liest.
Sie hört mit – und antwortet. In den Bügeln befinden sich mehrere Mikrofone. Sie nehmen Sprachbefehle auf und ermöglichen Telefonate. Dazu kommen offene Lautsprecher. Musik und die Antworten des Sprachassistenten werden direkt über die Bügel ausgegeben, ohne dass die Ohren durch Ohrhörer verschlossen sind. „Das war schon beim ersten Ausprobieren überraschend angenehm. Ich höre Musik und bekomme gleichzeitig mit, was um mich herum passiert“, so Karola.
Die Brille selbst ist dabei nicht das eigentliche Rechenzentrum. Sie arbeitet mit dem Smartphone und der Meta-AI-App zusammen; für viele Funktionen ist zudem eine Internetverbindung erforderlich. Geladen wird sie über das Etui, je nach Gebrauch hält sie bis zu 8 Stunden.
Übersetzen, ohne das Smartphone herauszuholen
Die für sie interessanteste Funktion hat Karola bislang noch nicht in der Praxis genutzt, will sie aber auf ihrer nächsten Reise ausprobieren: Mit dem Sprachbefehl „Hey Meta, Liveübersetzung starten“ kann man sich in Echtzeit eine Unterhaltung übersetzen lassen. Inzwischen unterstützen die smarten Brillen 20 Sprachen. Die Übersetzung erfolgt über offene Lautsprecher als Audio sowie als Text in der App. Der Unterschied zu einer Übersetzungs-App auf dem Smartphone liegt vor allem in der Bedienung. Das Telefon muss nicht zwischen zwei Gesprächspartnern gehalten, weitergereicht oder ständig auf den Bildschirm geschaut werden. Der Blick kann beim Gegenüber bleiben.
Bei einem Gespräch auf Spanisch etwa nimmt die Brille die Worte des Gegenübers über ihre Mikrofone auf. Meta AI verarbeitet die Sprache und gibt die Übersetzung anschließend über die Lautsprecher in den Brillenbügeln aus.
Als ich die Brille beim Optiker wieder absetzte, fühlt sie sich nicht wie ein technisches Gerät an, das ich zusätzlich mit mir herumtrage. Sie fühlt sich zunächst tatsächlich wie eine Brille an. Nur dass diese Brille hören, sprechen, fotografieren, telefonieren und Fragen beantworten kann.
Millionen Haushalte in Deutschland können ihre Strom- und Gasrechnung nicht bezahlen. (Symbolbild) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Hohe Strom- und Gaspreise übersteigen bei Millionen Haushalten in Deutschland die finanziellen Möglichkeiten. Etwa 3,8 Millionen Menschen hierzulande lebten im Jahr 2025 nach eigenen Angaben in Haushalten, die bei Rechnungen von Energieversorgern im Zahlungsverzug waren.
Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 4,6 Prozent der Bevölkerung. Der Anteil war jedoch erneut niedriger als ein Jahr zuvor (5,0 Prozent). Wer zur Miete wohnt, konnte Rechnungen von Versorgungsbetrieben demnach häufiger nicht bezahlen, als das bei Menschen mit Wohneigentum der Fall war.
Vielfältige Belastungen für Haushalte
Im laufenden Jahr gab es zuletzt etwas Entlastung bei den Preisen für Haushaltsenergie: Im August 2026 mussten Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland 0,7 Prozent weniger zahlen als ein Jahr zuvor. Die Preise für Strom (minus 5,5 Prozent), Erdgas einschließlich Betriebskosten (minus 2,9 Prozent) und Fernwärme (minus 1,0 Prozent) sanken.
Heizöl war hingegen fast 50 Prozent teurer als im August 2025. Auch andere Energiepreise sind weiterhin auf vergleichsweise hohem Niveau, nachdem sie vor allem im Jahr 2022 nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine rasant in die Höhe geschnellt waren.
Hohe Strom- oder Gasrechnungen sind zudem nicht die einzige Belastung für Privathaushalte: Die Preise für Wohnungsnebenkosten wie Wasserversorgung, Müllabfuhr und Gebäudereinigung sind zuletzt überdurchschnittlich gestiegen. Sie lagen im August 2026 um 3,1 Prozent höher als im Vorjahresmonat. (dpa/red)
Wohneigentum in Deutschland bleibt teuer. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
In Deutschland leben einer Studie zufolge immer weniger Menschen in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus. Die Eigentumsquote liegt hierzulande bei 43,5 Prozent und ist damit so niedrig wie seit 20 Jahren nicht mehr, wie die „Augsburger Allgemeine“ (Montagausgabe) unter Berufung auf eine Studie des Pestel-Instituts berichtete.
Im europäischen Vergleich liege Deutschland auf dem letzten Platz, sagte Institutsleiter Matthias Günther der Zeitung. Als Hauptgründe nannte er hohe Baukosten, gestiegene Zinsen und die Wohnungsbaupolitik der vergangenen Jahre.
„Selbst dort, wo die Kaufpreise für Immobilien stagnieren oder sinken, sind sogar Doppelverdiener mit Durchschnittseinkommen kaum in der Lage, sich eigene vier Wände zuzulegen“, sagte Günther. Demnach stiegen die Herstellungskosten für Wohnungen seit dem Jahr 2000 um 160 Prozent, während die allgemeinen Verbraucherpreise nur um 64 Prozent zulegten.
Fast drei Viertel der 25- bis 45-Jährigen zur Miete
Die Folgen spürten vor allem jüngere Menschen, sagte Günther. Sie könnten ihren Wunsch vom selbst genutzten Wohneigentum kaum noch umsetzen. Fast drei Viertel der 25- bis 45-Jährigen wohnen der Studie zufolge derzeit zur Miete.
Für den niedrigen Anteil in Deutschland machte Günther die Regierungspolitik verantwortlich. Zwar habe auch die Zuwanderung der jüngeren Vergangenheit die Probleme am Wohnungsmarkt verschärft. Noch schwerwiegender habe sich jedoch in den vergangenen Jahren die Abschaffung einer wirksamen bundesweiten Eigentumsförderung ausgewirkt. Als Beispiel nannte der Pestel-Leiter die Streichung des Baukindergelds 2021.
Er forderte zudem, die Bedeutung von Wohneigentum als Baustein der Altersvorsorge politisch zu fördern: Steigende Mieten drängten immer mehr ältere Menschen in die Altersarmut. „Altersarmut ist Mieterarmut“, sagte Günther der Zeitung. Als Gegenmaßnahme forderte er einen „Wohneigentumsplan des Bundes“. Ziel müsse es sein, pro Jahr mindestens 200.000 Haushalte in selbst genutztes Wohneigentum zu bringen. (afp/red)