Sonne heute, Sorgen morgen? Die Kehrseite des Rentnerparadieses. - Foto: koldo studio/iStock
In Kürze:
Immer mehr Rentner leben dauerhaft oder teilweise im Ausland.
Finanzielle Vorteile stehen oft im Vordergrund der Entscheidung.
Imhohen Alter werden Pflege, Gesundheit und soziale Netzwerke zum Risiko.
Als Peter und Renate S. vor zwölf Jahren ihre Koffer packten und Deutschland in Richtung Spanien verließen, fühlte sich diese Entscheidung vernünftig an. Ihre Rente reichte zum Leben, aber nicht für das Leben, das sie sich vorgestellt hatten. An der Costa Blanca fanden sie beides: mehr Sonne, geringere Kosten und das Gefühl, dass ihr Geld plötzlich deutlich weiter reichte.
Heute sitzen die beiden noch immer auf derselben Terrasse mit Blick aufs Mittelmeer. Doch inzwischen ist Peter 79 Jahre alt. Nach einem Schlaganfall vor zwei Jahren hat sich seine Sicht auf das Auswandern verändert. Plötzlich geht es nicht mehr um Restaurantpreise, Sonnenstunden oder die Höhe der Nebenkosten. Es geht um Ärzte, Pflege und die Frage, wer hilft, wenn die Selbstständigkeit verschwindet. Genau an diesem Punkt beginnt die Seite des Auswanderns, über die deutlich seltener gesprochen wird.
Warum immer mehr Rentner über das Ausland nachdenken
Dass viele Menschen ihren Ruhestand außerhalb Deutschlands verbringen möchten, hat oft einen ganz einfachen Grund: Geld.
Eine Analyse des Forschungsunternehmens DataPulse (2023) zeigt, dass die durchschnittliche gesetzliche Jahresbruttorente in Deutschland bei 19.138 Euro liegt. Gleichzeitig geben Ein-Personen-Haushalte über 60 Jahre im Durchschnitt 28.663 Euro pro Jahr aus. Die gesetzliche Rente deckt damit statistisch nur rund zwei Drittel der tatsächlichen Lebenshaltungskosten. Die Differenz beträgt fast 9.500 Euro jährlich. Deutschland gehört damit zu den Ländern, in denen die staatliche Rente allein für viele Menschen nicht ausreicht.
Laut der Analyse schaffen das europaweit lediglich vier Staaten: Spanien, Polen, Tschechien und Rumänien. In diesen Ländern übersteigen die durchschnittlichen Rentenzahlungen die durchschnittlichen Ausgaben älterer Menschen zumindest rechnerisch.
Für viele künftige Ruheständler ergibt sich daraus eine einfache Rechnung: Wenn die Rente in Deutschland knapp wird, warum dann nicht dorthin ziehen, wo Wohnen, Gastronomie oder Dienstleistungen günstiger sind?
19,1 Millionen: So viele Altersrentner gab es Ende 2025 in Deutschland – ein neuer Höchststand. Und diese Rentner zieht es zunehmend über die deutsche Grenze hinaus: Fast 250.000 Deutsche beziehen ihre Rente inzwischen im Ausland.
Die Anzahl der Seniorenauswanderer ist binnen zehn Jahren um ein Drittel gewachsen – und der Trend hält an. Denn bereits jeder fünfte Mensch über 60 kann sich vorstellen, den Ruhestand fernab von Deutschland zu verbringen. Am beliebtesten ist Spanien, wofür sich auch Peter und Renate S. entschieden haben.
Das durchschnittliche Rentenzugangsalter in Deutschland liegt inzwischen bei knapp 65 Jahren. Frauen beziehen ihre Altersrente durchschnittlich mehr als 22 Jahre lang, Männer fast 19 Jahre. Das bedeutet: Wer mit 65 auswandert, muss seine Entscheidung oft noch für zwei Jahrzehnte oder länger tragen.
Die Rente selbst ist meist nicht das Problem
Erstaunlicherweise konzentrieren sich viele angehende Auswanderer auf die falsche Sorge.
Die deutsche Rente wird grundsätzlich auch bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland weitergezahlt. Rentner können ihre gesetzlichen Ansprüche weltweit beziehen. Ein Umzug nach Spanien, Portugal oder Thailand führt also im Regelfall nicht dazu, dass die Rentenzahlung entfällt.
Bei den Auswanderern stellen sich viele Fragen aber erst Jahre später – insbesondere dann, wenn gesundheitliche Einschränkungen oder Pflegebedürftigkeit auftreten. Ob ein Ruhestand im Ausland langfristig gelingt, hängt oft weniger von Klima, Lebenshaltungskosten oder Steuern ab, sondern vielmehr davon, wie gut medizinische Versorgung, Pflegeangebote und soziale Unterstützung auch im hohen Alter verfügbar sind.
Wenn aus Freiheit plötzlich Abhängigkeit wird
In den ersten Jahren läuft vieles oft problemlos. Man ist gesund, mobil und unabhängig. Doch genau dann, wenn das Alter seine unangenehmen Seiten zeigt, ändert sich die Rechnung.
Innerhalb der Europäischen Union gibt es zwar Regelungen, die Rentnern den Zugang zur Gesundheitsversorgung erleichtern. Dennoch unterscheiden sich die Gesundheitssysteme deutlich voneinander. Je nach Land und Region variieren Wartezeiten, Facharztversorgung, ambulante Betreuung und Pflegeangebote erheblich. Während einige Auswanderungsziele gut ausgebaute Versorgungsstrukturen bieten, sind spezialisierte Leistungen andernorts deutlich begrenzter als in Deutschland.
Besonders sorgfältig geprüft werden sollte die Frage der späteren Pflege und Betreuung.
Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), in der 38 Industriestaaten vertreten sind, geht davon aus, dass der Bedarf an Langzeitpflege in den kommenden Jahrzehnten deutlich steigen wird. Einem aktuellen Bericht zufolge wird sich der Anteil der über 80-Jährigen in den entwickelten Industriestaaten voraussichtlich von 4,8 Prozent auf 9,8 Prozent verdoppeln. Gleichzeitig kämpfen bereits heute viele Länder mit Personalmangel und steigenden Kosten in der Altenpflege. Die Organisation spricht von einer der größten sozialen Herausforderungen alternder Gesellschaften.
Viele, die diese Aspekte einkalkulieren, suchen in den warmen, günstigeren und serviceorientierten Ländern Asiens ihr spätes Glück inklusive medizinischer Versorgung. Auf den Philippinen entstehen ganze Dörfer mit Seniorenresidenzen, in der thailändischen Touristenhochburg Pattaya gibt es beispielsweise umfassende Konzepte, um sich den Lebensabend leisten zu können, deutsche Haxe zum Mittagessen zu bekommen und sich als Pflegebedürftiger nicht nur als Kostenfaktor zu fühlen.
Wenn es eng wird: Das soziale Umfeld fehlt
Für Auswanderer, die ihre Rentenzeit einfach nur in angenehmer Umgebung verbringen wollen und einen möglichen Krankheits- oder Pflegefall nicht mit einberechnen, kommt ein weiterer Faktor hinzu: das soziale Umfeld.
Solange beide Partner gesund sind, fällt das oft kaum auf. Wenn jedoch eine schwere Erkrankung, Demenz oder Pflegebedürftigkeit eintritt, wird die Entfernung zur Familie plötzlich spürbar. Kinder und Enkel leben häufig mehrere Flugstunden entfernt. Freunde aus Deutschland sind nicht vor Ort. Auch wenn aus Nachbarn manchmal Helfer werden, können sie selten ein Ersatz für Angehörige sein.
Im hohen Alter gewinnen auch Sprachbarrieren wieder an Bedeutung. Wer mit 67 Jahren problemlos Behördengänge auf Spanisch erledigt, kann dies mit 85 Jahren als neue Herausforderung erleben. Gerade in medizinischen Ausnahmesituationen kann die Kommunikation plötzlich zu einem entscheidenden Faktor werden.
Wer einen Ruhestand im Ausland plant, denkt meist aus der Perspektive seines heutigen Lebens. Die wichtigere Frage lautet jedoch: Wie sieht mein Alltag in 15 Jahren aus?
Kann ich dort auch leben, wenn ich kein Auto mehr fahren kann?
Gibt es Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in erreichbarer Nähe?
Wer kümmert sich um mich, wenn mein Partner ausfällt?
Und würde ich dort auch dann bleiben wollen, wenn ich regelmäßig medizinische Hilfe benötige?
Viele Menschen beantworten diese Fragen erst dann, wenn die Situation bereits eingetreten sind.
Was Peter und Renate heute anders machen würden
Peter und Renate bereuen ihre Auswanderung bis heute nicht. Die Jahre am Mittelmeer gehören für beide zu den schönsten ihres Lebens. Trotzdem würden sie heute anders planen.
„Wir haben damals über Wetter, Lebenshaltungskosten und Steuern gesprochen“, sagt Renate. „Über Pflege, Demenz oder die Frage, wer uns irgendwann unterstützen könnte, haben wir nie nachgedacht.“
Vielleicht ist genau das die wichtigste Erkenntnis für alle, die von einem Ruhestand im Ausland träumen. Die entscheidende Frage lautet nicht, wo die Rente heute am weitesten reicht. Vielmehr ist entscheidend, wo man auch dann noch gut leben kann, wenn das Alter nicht mehr nur Freiheit bedeutet, sondern Unterstützung im Alltag benötigt wird. Denn erst dann zeigt sich, ob ein schöner Ort auch ein gutes Zuhause für den gesamten Lebensabend ist.
Bibliothek mit Regalen voller historischer Bücher. (Archivbild) - Foto: Sean Fleming/iStock
Wegen des Diebstahls seltener Ausgaben russischer Literaturklassiker aus französischen Bibliotheken sind in Frankreich sechs Georgier zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt worden.
Die sechs Angeklagten – fünf Männer und eine Frau – wurden in der Nacht auf Samstag allesamt der kriminellen Verschwörung mit der Absicht, eine Straftat zu begehen, für schuldig befunden. Einige von ihnen wurden zudem wegen Diebstahls eines ausgestellten Kulturguts verurteilt.
Die Diebe schlugen auch in Deutschland, der Schweiz, Polen und Tschechien zu. Unter der Führung eines Ermittlerteams der Behörden Europol und Eurojust wurden im Jahr 2024 mehrere Menschen festgenommen.
Wert von mehreren Millionen
Die Diebe stahlen Bücher im Gesamtwert von mehreren Millionen Euro, darunter Werke der russischen Schriftsteller und Dichter Alexander Puschkin, Nikolai Gogol und Michail Lermontow.
Zwei der Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt, da sie bereits in ihrer Heimat Georgien verhaftet worden waren, das seine Staatsbürger nicht ausliefert. Zwei weitere waren bereits in anderen Ländern wegen ähnlicher Verbrechen verurteilt und inhaftiert worden und wurden nun vorübergehend an Frankreich überstellt.
Die höchste Strafe erhielt mit sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Einreiseverbot nach Frankreich der 50-jährige Micheil S. Er war im vergangenen Jahr bereits in Litauen wegen des organisierten Diebstahls von Publikationen aus dem 19. Jahrhundert im Wert von 606.000 Euro zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Organisierte Kriminalität
Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Diebstahl der sechs Angeklagten sei „massiv, organisiert, geplant und mit Sorgfalt und Zynismus durchgeführt“ worden. „Puschkins Originalwerke sind in Russland nationale Kulturgüter“, hieß es weiter. „Ein Werk von Puschkin in Russland zu besitzen, bedeutet, einen Teil der nationalen Identität zu besitzen.“
Die Staatsanwaltschaft betonte den „internationalen Charakter dieses Falles“. Gegen die Angeklagten laufen verschiedene Verfahren in mehreren europäischen Ländern.
Die Diebstähle in Frankreich ereigneten sich in Jahr 2023 in der Diderot-Bibliothek der École Normale Supérieure (ENS) in der Stadt Lyon sowie in der Nationalbibliothek Frankreichs (BnF) und der Universitätsbibliothek für Sprachen und Zivilisationen (Bulac) in Paris.
Den Ermittlern zufolge maßen und fotografierten die Diebe in den Bibliotheken seltene und wertvolle Werke und kehrten später zurück, um sie durch Fälschungen zu ersetzen. So suchte etwa Micheil S. zwischen März und Oktober 2023 insgesamt 40 Mal die Nationalbibliothek auf, um Einsicht in Manuskripte – vor allem von Puschkin – zu beantragen. Dabei gab er an, zum Thema Demokratie in der russischen Literatur des 19. Jahrhunderts zu forschen.
Im November stellte die Bibliothek dann fest, dass neun Werke durch Fälschungen ersetzt worden waren, was zu einem Schaden von rund 650.000 Euro führte. (afp/red)
Der Unfallhergang wird untersucht. (Symbolbild) - Foto: Patrick Seeger/dpa
Bei einem Frontalzusammenstoß mit einem Lastwagen ist in Oberbayern eine dreiköpfige Familie ums Leben gekommen. Bei den drei Toten im Alter von 46, 44 und zwei Jahren handele es sich um Vater, Mutter sowie deren Kleinkind, sagte ein Polizeisprecher in Rosenheim.
Der Unfall hatte sich am Morgen auf der Bundesstraße 12 zwischen Stammham und Marktl im Landkreis Altötting ereignet, wie die Polizei mitteilte. Der Fahrer des Sattelzugs habe bei dem Unfall einen Schock erlitten, sei jedoch nicht verletzt worden.
Die in Bayern wohnhafte Familie sei auf dem Weg nach München gewesen, hieß es. Am Morgen hatte die Polizei noch von einem Unfall mit mehreren Verletzten berichtet.
Laut dem Polizeisprecher wird der Unfallhergang derzeit von einem Gutachter untersucht. Nähere Informationen zur Unfallursache gab es bislang nicht. (dpa/red)
Polizeieinsatz in Hildesheim. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Ein 30-jähriger Mann wird verdächtigt, seine Partnerin getötet zu haben, wie die Staatsanwaltschaft in Hildesheim am Samstag mitteilte. Die Polizei fand demnach in der Nacht in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus die tote Frau sowie mehrere äußerlich unverletzte Kinder. Nachbarn hätten die Einsatzkräfte verständigt, weil sich der Mann im Hausflur „auffällig“ verhalten habe.
Die Beamten trafen den Mann vor Ort an, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Sie betraten die Wohnung und fanden dort „mehrere Kinder sowie eine leblose Frau“ vor. „Aufgrund der festgestellten Verletzungen wird derzeit von einem Tötungsdelikt ausgegangen“, hieß es weiter. Der 30-Jährige wurde vorläufig festgenommen, weitere Angaben machten die Behörden zunächst nicht. (afp/red)
Nach einer monatelangen Generalsanierung rollen die Züge zwischen Berlin und Hamburg ab 14. Juni wieder. (Archivbild) - Foto: Joerg Carstensen/dpa
Mit dem Ende der Generalsanierung der Bahnstrecke Berlin-Hamburg am Sonntag (14. Juni) wird auch ein kleiner Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn wirksam. Damit seien neue Angebote und für einige Verbindungen auch kürzere Reisezeiten verbunden, teilte die Bahn mit. Sie bat Reisende, sich über die genaue Abfahrtszeit ihrer Züge zu informieren.
Für Zehntausende Pendler gehen mehr als zehn Monate Ersatzverkehr und Umleitungen auf der Strecke zwischen den beiden Millionenstädten zu Ende. Die Fernzüge fahren von Sonntag an zwischen Hamburg und Berlin wieder im Halbstundentakt, die Regionalzüge verkehren auf den üblichen Linien. Bis Ende des Monats müssen die Fernzüge teils langsamer fahren, weil Technik getestet wird.
52 Fahrten pro Tag
Die Zahl der täglichen direkten Fernverkehrszüge mit ICE und Railjet RJ soll auf der Strecke von 38 auf 52 Fahrten wachsen, berichtete die Bahn. Auch Büchen (Schleswig-Holstein), Ludwigslust (Mecklenburg-Vorpommern) und Wittenberge (Brandenburg) gehen wieder ans Netz. Täglich halten laut Bahn über 20 Fernzüge in Büchen, Ludwigslust und Wittenberge. Der Umweg über Stendal, Salzwedel und Uelzen hat ein Ende.
Die Strecke Berlin–Hamburg wird mit der Wiederinbetriebnahme demnach ein zentraler Korridor auf der Dreiländer-Direktverbindung von Prag über Berlin und Hamburg nach Kopenhagen. Der Railjet fährt die Strecke dreimal täglich pro Richtung.
Was ändert sich noch?
Zwischen Hamburg und Dresden verkürzt sich die Fahrzeit um etwa 40 Minuten auf rund dreieinhalb Stunden. Die Züge verkehren täglich achtmal pro Richtung. Alle Direktverbindungen nach und von Budapest, Bratislava, Prag und Wien stehen ab Sonntag wieder zur Verfügung.
Ab Sonntag können Fahrgäste auch erstmals mit dem ICE L von Berlin nach Westerland (Sylt) fahren. Ab 11. Juli soll es ohne Umsteigen von Köln nach Sylt gehen. Ab diesem Tag fährt nach Angaben der Bahn auch ein ICE L ab Frankfurt/Main über Gießen ohne Umsteigen nach Westerland. (dpa/red)
Ein von Boston Dynamics hergestellter Roboterhund des US-Geheimdienstes patrouilliert am 18. November 2024 in Palm Beach, Florida, auf dem Gelände des Mar-a-Lago-Resorts des designierten Präsidenten Donald Trump. - Foto: Scott Olson/Getty Images
In Kürze:
Roboterhunde unterstützen Polizisten und Sicherheitskräfte bei der WM.
USA: Bereits 1.500 Robo-Hunde im Einsatz.
Die größten potenziellen Sicherheitsbedrohungen gehen von Drohnen aus.
Die diesjährige Weltmeisterschaft stellt aufgrund ihrer Größe und ihres Umfangs eine bisher nicht bekannte Herausforderung für die Sicherheitsbehörden der drei Gastgeberländer USA, Kanada und Mexiko dar. „Es ist eine unglaubliche Herausforderung, wenn ich daran denke, was die örtlichen Strafverfolgungsbehörden in diesen 40 Tagen bewältigen müssen. Das ist beispiellos“, sagte Andrew Giuliani, Leiter der Taskforce „FIFA-Weltmeisterschaft 2026“ des Weißen Hauses, in einem Interview mit dem amerikanischen Sportmedium „ESPN“. An dem Turnier nehmen 48 Nationalmannschaften teil, die in 16 Städten 104 Spiele bestreiten. Es werden Millionen Fans erwartet.
„Potenziell gefährliche Situationen erkennen“
Eine Schießerei am 6. Juni in der Nähe des englischen WM-Quartiers in Kansas City, bei der neun Menschen verletzt wurden, dient als Beweis für verstärkte Sicherheitsmaßnahmen. Unterstützung für ihre Aufgabe bekommen die Polizisten und Sicherheitskräfte nun mittels modernster Technik. An einigen Austragungsstätten werden sogenannte Roboterhunde eingesetzt.
In den USA werden vierbeinige Roboter der Firma Boston Dynamics die Sicherheitskräfte unterstützen. Der Name des künstlichen Vierbeiners lautet „Spot“ (entdecken/aufspüren). Auf der Website des Unternehmens erfährt man, dass „Spot in Fabrikhallen, auf Baustellen oder in Forschungslabors“ eingesetzt werden könne. Der kleine Roboter sei eine „dynamische Sensorplattform“, die etwa „potenziell gefährliche Situationen“ erkennen könne. Auf diese Weise werde das Securityteam „vor Gefahren geschützt“, so Boston Dynamics. Die Firma gehört mittlerweile zum südkoreanischen Konzern Hyundai. So könne Spot etwa von gefährlichen Bereichen Livevideos an die Sicherheitskräfte senden, damit diese die Lage einschätzen können, bevor sie sich bestimmten Orten nähern. Spot verfügt über eine 360-Grad-Kamera und über Sensoren, die akustische, thermische und chemische Anomalien erkennen können.
Der Aktionsradius des künstlichen Hundes reicht nach Firmenangaben von 2 Metern bis zu 1.000 Kilometern. Dabei arbeite Spot autonom. Der Roboter „lädt sich selbstständig auf, plant seine Route dynamisch um neue Hindernisse herum“ und richte sich auch selbst wieder auf, wenn er umfällt. Mittlerweile seien bereits 1.500 solcher Roboter im Einsatz.
Ein Unternehmenssprecher von Hyundai wird von der texanischen Nachrichtenplattform „Chron“ mit den Worten zitiert, dass Spot an ausgewählten WM-Austragungsorten eingesetzt werde, um Sicherheitskontrollen im Außenbereich durchzuführen. So sollen die Roboter „das Sicherheitspersonal bei der Untersuchung verdächtiger Pakete oder anderer potenziell gefährlicher Materialien unterstützen“. Anders als in einigen sozialen Medien dargestellt, verfügen die Roboter Angaben von Hyundai zufolge „jedoch nicht über Gesichtserkennungsfunktionen“.
Ein Roboterhund vom Typ „Cyberdog“ des chinesischen Herstellers Xiaomi wird während eines PR-Termins in der Hamburger Innenstadt von Hund Addi beschnüffelt.
Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Wie verhalten bei einer Begegnung?
Bislang wurden laut „Chron“ die Hunderoboter bereits für Sicherheitspatrouillen in belebten Bereichen, zur Lagebeurteilung bei Unfällen mit gefährlichen Chemikalien oder Strahlung sowie für Such- und Rettungszwecke eingesetzt. Auch zum Aufspüren von Sprengstoff würden sich die künstlichen Hunde eignen. Der größte Vorteil dieser neuen Technik dürfte darin bestehen, dass die „Hunde“ in unübersichtlichen Gebieten, in denen Menschen an ihre physischen Möglichkeiten stoßen, operieren können.
Auch wenn man sich beim Anblick so eines Metallhundes irritiert, bedroht oder gar gefährdet fühle, sei es nicht erlaubt, der Maschine den eigenen Unmut spüren zu lassen, etwa per Fußtritt, zitiert Patrick Reitler für Epoch Times eine Ministeriumssprecherin aus Baden-Württemberg. Die Sprecherin mahnt:
„Ein bedrohliches Aussehen des Roboterhundes allein berechtigt Passanten nicht zur Beschädigung der Sache.“
Mexiko setzt auch auf Robo-Cops
Auch Mexiko hat angekündigt, an bestimmten Spielstätten eigene Roboterhunde einzusetzen. Wie die auf IT-Nachrichten spezialisierte Heise Mediengruppe bereits Anfang des Jahres berichtete, habe die Stadtverwaltung von Guadalupe in Mexiko beschlossen, eine Robotereinheit „K9-X“ einzusetzen. Details dazu seien indes nicht bekannt gemacht worden.
K9 – englisch ausgesprochen klingt es wie das englische Wort „canine“ für „Hund“ – ist eine internationale Abkürzung für Polizeihunde. In Kombination mit dem X steht K9-X für Einsatzhunde mit einer hochspeziellen Verwendung. Der Heise-Journalist Oliver Bünte schließt daraus, dass diese allgemeine Abkürzung in Mexiko für Roboterhunde verwendet wird. Er vermutet zudem, dass es sich um Roboterhunde des Typs „Go2“ des chinesischen Robotikunternehmens Unitree handelt, die über sehr ähnliche Fähigkeiten verfügen wie jene von Hyundai.
Wie die texanische Medienplattform weiter berichtet, werden Roboterhunde „bei Sportveranstaltungen allmählich zu einem vertrauten Anblick“. Sie hätten bereits bei Cricketspielen in England und bei den Spielen des Footballteams „Falcons“ im Mercedes-Benz Stadium in Atlanta, Georgia, für Sicherheit gesorgt.
WM-Gastgeberland im Krieg mit teilnehmender Nation
„Außerdem werden riesige Röntgen-Lkw und Tausende von KI-gesteuerten Kameras in öffentlichen Bereichen im Einsatz sein“, berichtete am 8. Juni das amerikanische Wochenmagazin „Newsweek“. Eine der „größten potenziellen Sicherheitsbedrohungen geht von Drohnen aus“, schreibt das Blatt weiter. Über Stadien und Fanmeilen seien Drohnen strikt verboten worden.
Die amerikanischen Sicherheitsbehörden würden auch „die verschärften geopolitischen Spannungen, darunter den anhaltenden Krieg mit dem Iran“, im Blick behalten. Für die Amerikaner ist diese Situation heikel. Es ist das erste Mal, dass sich ein WM-Gastgeberland im Krieg mit einer teilnehmenden Nation befindet.
Das IT-Unternehmen Diprotec GmbH in Herne bewertet in einem Beitrag auf seiner Website den Einsatz der Robo-Hunde bei der WM als „ein klares Indiz für den Fortschritt und die Bereitschaft […], moderne und effektive Lösungen im Bereich der Sicherheit zu nutzen“. Auch wenn diese Roboterhunde unbewaffnet seien, „fungieren sie als strategische Partner der Polizei und erhöhen die Sicherheit der Teilnehmer und Besucher der FIFA WM 2026 signifikant“, so die Einschätzung der IT-Experten.
Es wird zudem angenommen, dass die Verschmelzung von Spitzensport und hochmoderner Technologie „richtungsweisend für kommende Veranstaltungen dieser Art“ sei. Denn auf diese Weise werde „nicht nur die Sicherheit auf dem Spielfeld, sondern auch von Fans und Besuchern auf ein neues Level gehoben“, so Diprotec.
Bundesverwaltungsgericht (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu.
Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)
Es stellte dabei nicht in Frage, dass es sich beim Versenden solcher Nachrichten um Dienstvergehen handelt, die disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen müssen.
Differenziert positionierte sich das Gericht aber in der Frage, ob das Verschicken anscheinend rassistischer oder anderweitig gegen Grundprinzipien des Rechtsstaats gerichteter Chats zudem automatisch darauf schließen lässt, dass der Betreffende wegen fehlender Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei.
Entsprechend weitreichende Entscheidungen durch Disziplinargerichte setzten „eine Aufklärung des Kontexts der Meinungsäußerung und der subjektiven Einstellung des Beamten voraus“, betonte das Gericht.
Es müsse sichergestellt sein, dass derartige Äußerungen auch „von einer entsprechenden inneren Einstellung“ getragen und nicht etwa durch „äußere Einflussfaktoren der gruppenspezifischen Kommunikation“ zu erklären seien, etwa einer Art „Überbietungswettbewerb“ in Chats.
Demnach läge auch in dieser Konstellation ein Verstoß gegen zentrale Pflichten des Beamtentums vor – namentlich gegen die Pflicht, dem in Beamte gesetzten Vertrauen sowie der dem Beruf entsprechenden Achtung gerecht zu werden.
Eine Zurückstufung bei der Besoldung sei auch im Fall rassistischer oder das NS-Unrecht relativierender Äußerungen ohne eine entsprechende innere Einstellung „der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung“, stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wäre dann aber ungerechtfertigt.
Mit seinem Urteil vom Donnerstag hob es zugunsten des Feuerwehrmanns eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Bremen aus dem vergangenen Jahr auf.
Es hatte den Hauptbrandmeister in einem vom Land Bremen angestrengten Disziplinarklageverfahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil es von einem Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht ausging. Das Oberverwaltungsgericht muss nun unter Beachtung der von den Leipziger Richtern aufgestellten Kriterien neu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies dabei auf die vom beklagten Feuerwehrmann vorgetragene Schilderung, er habe sich in dem Chat von anderen Teilnehmern anstacheln lassen und über seine eigentlichen Einstellungen hinausgehenden Beiträge verschickt.
Es handle sich um eine denkbare Möglichkeit, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Es sei in dem Fall daher noch „weitere Sachaufklärung erforderlich“.
Hintergrund ist ein Skandal um Bilder und Textnachrichten in einer von Bremer Feuerwehrangehörigen betriebenen Gruppe im Messengerdienst Whatsapp in den Jahren 2013 bis 2015.
Nach früheren Gerichtsangaben soll der Beamte darin unter anderem Meinungsäußerungen verschickt haben, die Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe verächtlich machten oder von Nationalsozialisten begangene Unrechtstaten verharmlosten.(afp/red)
Christian B. (Archivbild). - Foto: Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa
Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann weiter observieren.
Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr“ bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.
Nach Angaben der Polizei in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt hatte ein Gericht zunächst eine erneute Verlängerung der Observation für Christian B. abgelehnt.
Sie ging dagegen mit einer sofortigen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig vor. Nun sei der Beschwerde stattgegebenen worden, teilten die Beamten am Freitag mit.
Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Mann war im September aus einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen entlassen worden, nachdem er eine siebenjährige Gefängnisstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung abgesessen hatte. Mit dem Fall Maddie hatte das nichts zu tun. Inzwischen wohnt er in einer städtischen Unterkunft in Kiel.
Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Es gibt aktuell aber keine rechtliche Grundlage für etwaige freiheitsentziehende Maßnahmen.
Im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht wurden ihm allerdings Weisungen erteilt, welche die Rückfallgefahr mindern sollen. Unter anderem muss er eine elektronische Fußfessel zur permanenten Positionsbestimmung tragen.
Diese Maßnahmen wären von einem etwaigen Auslaufen der polizeilichen Observation ohnehin nicht betroffen gewesen. Dabei handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen aus dem Bereich der sogenannten Gefahrenabwehr.
Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall der 2007 verschwundenen Maddie ein. Das gab sie 2020 bekannt, Anklage erhob sie bisher nicht. Maddie war aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen.
Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur, der Fall sorgt seit jeher für ein großes Medieninteresse. Laut Ermittlern lebte B. zeitweise in Portugal.(afp/red)
Fabians Leichnam wurde an dem Tümpel bei Klein Upahl gefunden. (Archivbild) - Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian prüft das Rostocker Landgericht, ob die des Mordes angeklagte Frau einen Bekannten möglicherweise vorab und wissentlich zum Leichnam führte.
Die Angeklagte habe am Abend des 13. Oktober 2025 unbedingt zu dem Tümpel bei Klein Upahl gewollt, sagte der 37-jährige Bekannte, der sie damals begleitete und nun als Zeuge aussagte.
Sie sei in der Dunkelheit dann an der Böschung stehen geblieben, während er zum Tümpel runter gegangen sei. Dann habe sie gesagt „Da liegt was. Das ist er“, schilderte der Zeuge den Abend. „Für mich fühlte sich das so an, als wüsste sie genau, wo sie hin wollte.“
Er selbst habe damals nichts Genaues erkannt und habe gedacht, dass es sich um Rohre handelt. Es sei stockdunkel gewesen und die Angeklagte habe mit der Handy-Lampe geleuchtet.
Er habe sich nur kurz hingehockt. Danach habe er nur noch weggewollt. Das sei damals ein Schockmoment gewesen. Sie seien vom Tümpel über den Acker zum Auto gelaufen. Gesprochen hätten er und die Angeklagte dann nicht: „Im Auto war Totenstille.“
Beide informierten an dem Abend weder die Polizei noch den Vater Fabians. Dieses Verhalten wertete Richter Holger Schütt als schwer begreifbar. „Die ganz Welt sucht Fabian.
Und jetzt finden sie was. Und dann wird mit der Information gar nichts gemacht?“ Auch der Zeuge räumte ein, das sei ein Fehler gewesen. Am 15. Oktober habe er dann den Kontakt zu der Frau komplett abgebrochen.
1.431 WhatsApp-Nachrichten in vier Wochen
Breiten Raum der Befragung nahm die Beziehung zwischen der deutschen Angeklagten und dem Zeugen ein, die sich zwar schon seit Jahren kennen, aber erst im September 2025 intensiver in Kontakt traten und sich in vier Wochen laut Gericht unter anderem 1.431 WhatsApp-Nachrichten schickten.
Die persönlichen Treffen wurden geheim gehalten, auch die Ehefrau des Zeugen wusste in der Zeit nichts davon.
Er habe nur ein freundschaftliches Verhältnis zu der Angeklagten gewollt, so der Zeuge. Das wurde von der Verteidigung und der Nebenklage-Vertreterin allerdings in Zweifel gezogen.
Zudem deutete Verteidiger Thomas Löcker an, dass die Angeklagte ihr Schweigen in dem Prozess brechen könnte. Man müsse abwarten, was sie später sagen werde, sagte der Strafverteidiger.
Zeuge und Angeklagte kennen sich aus dem Dorf in Kreis Rostock, in dem beide leben. Sie tauschten sich ab September für etwa vier Wochen intensiv vor allem über die schwierige Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater aus. Damals war das Verhältnis beendet, weil der Vater den Kontakt zu Fabian nicht aufs Spiel setzen wollte.
Die Angeklagte wollte nach Angaben des Zeugen einen „Keil“ zwischen Fabian und dem Vater treiben. So habe sie es ihm gesagt.
Laut Anklage starb der Junge am 10. Oktober. Vier Tage lang wurde damals mit zahlreichen Polizisten intensiv nach ihm gesucht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihn mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Die Angeklagte selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen.
Saal 2.002 voll besetzt
Am 14. Oktober meldete sich die Angeklagte dann bei der Polizei. Dort sagte sie, dass sie den Leichnam Fabians an dem Tag zufällig beim Spaziergang mit dem Hund an dem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt habe. Diese Aussage steht im Widerspruch zu der des Zeugen.
Am elften Verhandlungstag waren die Zuschauerreihen im großen Saal 2.002 bis auf den letzten Platz besetzt. Etwa 130 Personen waren gekommen.
Sie alle mussten durch eine Sicherheitsschleuse. Das Öffentlichkeitsinteresse und auch die Medienpräsenz sind seit Beginn des Verfahrens am 28. April sehr hoch.
Die Mutter nimmt persönlich als Nebenklägerin an dem Prozess teil. Sie verließ nur kurz den Saal, als der Richter ihrer Anwältin andeutete, dass nun Fotos vom Fundort gezeigt wurden.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann soll ein Zeuge aussagen, der als Zweiter mit der Angeklagten am Fundort gewesen sein soll. (dpa/red)
Ein Blick in die Bibel verhalf Per Brinkemo zu einem anderen Blick auf Clangesellschaften. (Symbolfoto) - Foto: iStock
In Kürze:
Der Journalist Per Brinkemo befasst sich mit der Bedeutung der Clans.
Ein Blick in das Alte Testament ist für ihn wie eine Offenbarung.
Westliche Staaten haben die Funktion der Familie weitgehend ersetzt.
Als ich vor gut zehn Jahren das Buch „Zwischen Clan und Staat“ schrieb, hatte ich so etwas wie eine Offenbarung. In den vergangenen vier Jahren, nach fast zwei Jahrzehnten als Journalist, arbeitete ich in einem somalischen Verein in Rosengård, einem Stadtteil von Malmö. Ich begann, etwas zu ahnen, was ich zuvor nicht verstanden hatte: die Bedeutung der Clangesellschaft, sowohl historisch als auch in vielen Teilen der Welt heute.
Der Clan als Form der sozialen Organisation
Ein zuvor undenkbarer Gedanke durchfuhr mich plötzlich. Gab es im Alten Testament nicht irgendwo ein Kapitel, das sich mit dem befasste, worüber ich gerade schrieb, das ich aber als junger Mann weder verstand noch zu lesen wagte?
Ich holte meine ledergebundene Bibel mit Reißverschluss und meinem Namen in Gold auf dem Einband aus dem Bücherregal. Einst war sie viel gelesen worden, doch nach vielen Jahren hatte sie größtenteils Staub angesetzt. Nun entdeckte ich all die Verse mit Unterstreichungen und Notizen zwischen den abgenutzten Seiten wieder.
Ja, da war es, im ersten Buch der Chronik. Seite auf und Seite ab, Bände voller Kapitel mit unzähligen Namen, wer der Sohn von wem war – Stammbäume. Damals, als junger freiberuflicher Bibellehrer in der Freikirche, erschien mir die Fixierung auf Blutsverwandtschaft nicht nur uninteressant, sondern seltsam.
Plötzlich begriff ich es: Es ist genau wie bei Somalis, Arabern, Afghanen und anderen Migrantengruppen, die nach Schweden gekommen sind. In Somalia, wie auch in Afghanistan und weiten Teilen des Nahen Ostens, ist der Clan als Form der sozialen Organisation selbstverständlich. Er ist etwas, das aus einer Art Notwendigkeit heraus existiert. Wo der Staat entweder nicht existiert oder so dysfunktional ist, dass er keine Legitimität in der Bevölkerung genießt, findet man den Clan oder die größere Einheit, den Stamm.
In ihm suchen die Menschen Schutz, Sicherheit, Geborgenheit und Identität. Innerhalb und zwischen verschiedenen Clangruppen wird Recht gesprochen nach einem Rechtssystem, das im Falle von Ungerechtigkeit oder Gewaltverbrechen entweder auf Wiedergutmachung oder Blutrache basiert.
So seltsam es für moderne Schweden auch klingen mag: Kinder in Clangesellschaften lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig, oft bis in die 20. oder 30. Generation zurück. Es ist eine Möglichkeit, Wissen darüber zu erlangen, wer man im Verhältnis zu anderen, die der sogenannten Eigengruppe beziehungsweise Fremdgruppe angehören, ist. Das Bewusstsein der Clanzugehörigkeit hat dieselbe Funktion wie unsere Ausweispapiere mit Sozialversicherungsnummern.
Als ich mich nun mit meinem Wissen über den Clan als Organisationsform wieder der Bibel zuwandte, erkannte ich, dass die Abstammungslinien im ersten Teil des Alten Testaments patrilinear sind.
Das bedeutet, dass man die Abstammung nur von der männlichen Seite erbt. Daher rührt auch die intensive Auseinandersetzung im Buch der Chroniken mit der Frage, wer wessen Sohn ist. Etwa 80 Prozent aller bestehenden Clangesellschaften sind patrilinear, 20 Prozent matrilinear. Dort wird die Abstammung auch von der weiblichen Seite erfasst. Da wir im Westen die Abstammung seit Langem bilateral, also von Mutter und Vater, vererben, ist es für uns kaum nachvollziehbar, dass man die Abstammung nur von einem Elternteil erben kann.
Da der westliche Wohlfahrtsstaat die ehemals sehr konkrete Funktion der Familie im Alltag weitgehend ersetzt hat, fällt es uns schwer, Menschen zu verstehen, die nicht über die uns vertrauten engen familiären Bindungen verfügen. Je mehr ich den Clan als Organisationsform erforscht habe, desto mehr erscheint mir der Staat, wie wir ihn erleben, wie ein Wunder.
Die Bibel als Schlüssel zum besseren Verständnis
Da alle Gesellschaften ursprünglich in kleinere Gruppierungen zersplittert waren, lautete für mich die zentrale Frage: Wie können diese oft feindseligen Gruppen in unserer Region unter einem größeren Ganzen vereint werden? Und wie können wir unsere Gesellschaftsordnung Migranten verständlich machen, die keine Erfahrung mit einem Staat haben, den wir gemeinhin als positiv betrachten?
Ich wandte mich dem Neuen Testament zu. Das Matthäusevangelium beginnt mit der Darstellung der Genealogie Jesu. Matthäus listet 41 Generationen von Abraham über König David bis zu Jesus auf.
Erstaunlicherweise heißt es, Männer hätten Söhne gezeugt: „Abraham zeugte Isaak, und Isaak zeugte Jakob […].“ Ausgehend von der Erkenntnis, dass Ethnizität und Abstammung entscheidend waren, präsentiert das Neue Testament die revolutionäre Botschaft, die Paulus im Brief an die Galater wie folgt zusammenfasst: „Hier gibt es weder Juden noch Griechen, weder Sklaven noch Freie, weder Mann noch Frau. Denn ihr seid alle eins in Christus Jesus.“ Es war gewiss ein schwieriger und langwieriger Prozess, doch hier erkennen wir das ideologische Fundament der heutigen westlichen Gesellschaften: Menschen sind in der Lage, sich unter etwas Größerem zu vereinen, jenseits von Blut, Geschlecht und Status.
In der biblischen Geschichte finden sich Schlüssel zu einem besseren Verständnis. Das gilt für uns selbst ebenso wie für jene, die mit völlig anderen Erfahrungen in unser Land gekommen sind. Immer öfter denke ich: Die Botschaft der Bibel ist besser, als viele Christen annehmen.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Som en uppenbarelse“. (deutsche Bearbeitung: os)
Das Amtsgericht Aschaffenburg verurteilte eine Frau auf Basis des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch wegen Beleidigung zu 90 Tagessätzen. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Angeklagte hatte den Oberbürgermeister unter anderem als „Opferbürgermeister“ bezeichnet.
Ein leitender Oberstaatsanwalt befasste sich mit der Angelegenheit.
CDU-Generalsekretär Linnemann plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 Strafgesetzbuch.
Einen Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ zu bezeichnen, hatte für eine Frau in Aschaffenburg Konsequenzen. Weil sie den früheren Rathauschef Jürgen Herzing so nannte, verurteilte das Amtsgericht sie zu 90 Tagessätzen. Der Fall wurde bereits 2023 verhandelt. Der Strafantrag war im März 2022 gestellt worden, wie das Nachrichtenportal „NiUS“ nach Recherchen berichtete.
Anwalt Sattelmaier: Äußerungen sind ein juristisches Nichts
Demzufolge hatte die Frau das damalige Stadtoberhaupt auch als „Opferbürgermeister“ bezeichnet. Beide Ausdrücke postete sie in einer Gruppe des Messengers Telegram.
„NiUS“ liegen eigenen Angaben zufolge Strafbefehl und Urteil vor. Der Verteidiger der Angeklagten, der Kölner Strafrechtler Dirk Sattelmaier, nannte das Urteil falsch. Die Äußerungen der Frau seien ein „juristisches Nichts“ und keine Beleidigungen. Dieser Tatbestand werde von den Gerichten mittlerweile teilweise unterschiedlich ausgelegt. Auch das Wort „Lügenfritz“ sei „überhaupt keine Beleidigung“.
Dass sich mit dem Fall sogar ein leitender Oberstaatsanwalt befasst hat, findet Sattelmaier befremdlich. Er sagte, üblicherweise beschäftige sich die Staatsanwaltschaft mit schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag, nicht mit solchen Kleinigkeiten. Der Oberstaatsanwalt, der sich mit dem Fall der Frau befasste, sei auch im Zusammenhang mit Meinungsdelikten während der Corona-Maßnahmen „sehr aktiv“ gewesen.
Der umstrittene Paragraf 188 Strafgesetzbuch wurde 2021 erweitert und berücksichtigt seither auch Kommunalpolitiker. Erst jüngst hatte das Amtsgericht Öhringen, Baden-Württemberg, einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er im Kontext eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ verwendet hatte.
Debatte um Abschaffung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“
Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erstattete während seiner Amtszeit zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen. Einige Verfahren führten zu Strafbefehlen oder Verurteilungen, andere wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Diese Verfahren und auch das „Lügenfritz“-Verfahren haben wesentlich zur Verstärkung der öffentlichen Debatte über die Anwendung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch beigetragen. Im vergangenen Januar sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung aus.
Ursprünglich sei es die Idee gewesen, „Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, kommentierte er die erweiterte Neufassung aus dem Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei aber das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle“, so Spahn.
Im Fahrwasser des „Lügenfritz“-Urteils hatte sich kürzlich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisch über den Paragrafen geäußert. Er gebe den Menschen das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Auf das Urteil angesprochen sagte er: „Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf.“ Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag jedoch noch gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.
Zwischen Hamburg und Schwerin ist der Verkehr schon freigegeben. (Archivbild.) - Foto: Christian Charisius/dpa
Rund zehneinhalb Monate Ersatzverkehr und Umleitungen haben ein Ende: Am Sonntag wird die wichtige Bahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin auf ganzer Länge freigegeben. Um 5.34 Uhr soll am Hamburger Hauptbahnhof ein erster Fernverkehrszug Richtung Berlin starten – und die Stadt planmäßig in weniger als zwei Stunden erreichen. Schon früher sind Regionalzüge unterwegs, wie die Deutsche Bahn (DB) mitteilte.
Was die Fahrgäste zur Wiederaufnahme der Strecke wissen müssen:
Welche Bedeutung hat die Verbindung?
Auf rund 280 Kilometern verkehren Fern-, Regional- und Güterzüge zwischen den bevölkerungsreichsten Städten des Landes. Im Fernverkehr gilt Berlin-Hamburg als wichtigste Direktverbindung zwischen zwei Städten. Rund 30.000 Fahrgäste waren vor der Generalsanierung täglich auf der Route im Fernverkehr unterwegs, darunter auch viele Pendler.
Was ändert sich nach der Sanierung für die Fahrgäste?
Die Fernzüge fahren von Sonntag an wieder im gewohnten Halbstundentakt, und die Regionalzüge verkehren wieder auf den üblichen Linien. Bis Ende des Monats müssen die Fernzüge abschnittsweise langsamer fahren, weil noch Technik getestet wird. Die Bahn erwartet, dass jede Sanierung das Gesamtnetz stabiler macht. „Das wirkt sich auf die Pünktlichkeit insgesamt aus.“ Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird eingestellt.
Stimmt es, dass sich die Fahrtzeit verlängert?
Die planmäßige Fahrtzeit der ICE soll sich nach Abschluss der Sanierung um zwei Minuten auf 107 Minuten verlängern. Die Änderung gilt allein für den diesjährigen Fahrplan. Eine Bahnsprecherin sagte, die Züge könnten zwar schneller fahren als geplant. Dass die Fahrzeit sich verlängert, hängt ihr zufolge damit zusammen, dass mehr Züge als zuvor unterwegs sind. Das sei wie auf der Straße. Wenn viele Autos unterwegs seien, werde langsamer gefahren.
Warum wurde saniert?
Die Strecke war laut Bahn hochbelastet und deshalb stark abgenutzt. Vor der Sanierung befuhren am Tag im Schnitt rund 470 Züge die Trasse. Die Bahn bewertete den Zustand der Strecke vor Beginn der Generalsanierung mit der Note 3,7. Nach der Sanierung prognostizierte die DB damals die Note 2,3.
Wann begann die Generalsanierung?
Das Vorhaben begann am 1. August 2025. Der Plan war, die Sanierung bis zum 30. April 2026 abzuschließen. Dass die Sanierung rund eineinhalb Monate verspätet beendet wird, begründete die Bahn mit dem Frost zu Jahresbeginn. Arbeiter konnten keine Kabelschächte ausheben, Arbeiten an Oberleitungen wurden erschwert. Einen ersten Abschnitt gab die Bahn Mitte Mai wieder frei, seitdem fahren Züge wieder durchgehend zwischen Hamburg und Schwerin.
Was wurde erneuert?
Die Bahn hat unter anderem Gleise, Weichen und Signale ausgetauscht sowie 28 Bahnhöfe modernisiert. Die Arbeiter erneuerten Toiletten und Wetterschutzhäuser und errichteten Fahrradständer. An mehreren Bahnhöfen wurden Bahnsteige verlängert, damit längere Züge sie anfahren können.
Was fehlt?
Die digitale Zugleittechnik ETCS, die nach Vorstellung der Europäischen Union Standard werden soll, kann auch nach der Sanierung nicht eingesetzt werden. Die Bahn hat allerdings Vorbereitungen für einen späteren Einsatz getroffen. „Eine Ausrüstung mit ETCS wird in den frühen 2030er-Jahren erfolgen“, teilte die Bahn mit. ETCS ermöglicht, dass Züge dichter hintereinander auf einer Strecke fahren können. An der Entscheidung der Bahn, ETCS entgegen der ursprünglichen Planung nicht zu installieren, gab es Kritik.
Was kostet die Generalsanierung?
Angedacht war, dass die Bahn 2,2 Milliarden Euro aufbringen muss. Der staatseigene Verkehrskonzern nannte auf Anfrage keine neue Summe. Die abschließende Kostenermittlung werde erst nach Ende der Bauarbeiten vorgenommen, teilte die DB mit.
Welche Auswirkungen gab es für Fahrgäste?
Im Fernverkehr wurden die Züge über Stendal und Uelzen umgeleitet. Es fuhren zudem weniger Züge, und die Fahrzeit verlängerte sich um rund 45 Minuten. Schwerer waren die Auswirkungen im Regionalverkehr: Züge entfielen oder sie fuhren nur Teilstrecken. Die Bahn setzte einen Ersatzverkehr mit mehr als 200 Bussen ein. Zeitweise gab es Streit zwischen dem Busanbieter Ecovista und der Bahn, weil Busse älter waren als vereinbart und es zu Ausfällen kam.
Welche Auswirkungen gab es auf die Wirtschaft?
Der Verband Güterbahnen beklagte Nachteile während der Sanierung. „Wenn ich eine Strecke dicht mache, müssen die Umleiter funktionieren“, sagte eine Verbandssprecherin. „Das hat in diesem Fall nicht gut funktioniert.“ Ausweichstrecken seien teils nicht ausreichend ertüchtigt gewesen, und kurzfristige Baustellen sowie Störungen der Infrastruktur auf den Umleiterstrecken führten zum Teil zu mehreren Hundert Kilometern Umweg.
Werden weitere Strecken saniert?
Die Generalsanierung ist Teil des 2022 vorgestellten Infrastrukturvorhabens Korridorsanierung Hochleistungsnetz. Bis Mitte der 2030er Jahre sollen mehr als 40 Strecken erneuert werden, so dass dort für rund fünf Jahre nicht mehr gebaut werden muss. Die Arbeiten begannen 2024. Als Erstes wurde die „Riedbahn“ Frankfurt-Mannheim saniert, anschließend die für den Güterverkehr wichtige Verbindung Emmerich-Oberhausen.
Welche Sanierungen stehen als Nächstes an?
Dieses Jahr sollen nach Plan vier weitere Generalsanierungen abgeschlossen werden – und zwar auf den Strecken Hagen-Wuppertal-Köln, Nürnberg-Regensburg, Obertraubling-Passau und Troisdorf-Wiesbaden. (dpa/red)
Brandanschläge in der Nähe von Regensburg. (Archivbild) - Foto: Armin Weigel/dpa
Unbekannte haben nahe einem Wasserkraftwerk in Regensburg einen Brandanschlag auf das Stromnetz verübt. Der oder die Täter setzten in der Nacht zum Montag mehrere Kabel in einem Lüftungsschacht in Brand, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Freitag, 12. Juni, mitteilte.
Ein größerer Stromausfall sei dadurch nicht entstanden. Der Sachschaden belief sich demnach auf rund 30.000 Euro.
Polizei sucht nach Zeugen
In derselben Nacht hatte sich zuvor in der Nähe eines Solarparks zwischen Regensburg und Pentling ein versuchter Brandanschlag ereignet. Dabei versuchten Unbekannte, mit einem selbstgebauten Brandsatz Kabel an einem Strommast zu beschädigen.
Die Vorrichtung zündete zwar, ein Feuer brach jedoch nicht aus. Die Polizei bat Zeugen der Vorfälle um Hinweise. (afp/red)
Alle Passagiere mussten den Bereich hinter den Sicherheitskontrollen verlassen. - Foto: Frank Molter/dpa
Wegen einer „polizeilichen Lage“ am Hamburger Flughafen ist der Sicherheitsbereich des Airports geräumt worden. Alle Passagiere hätten den Bereich hinter den Sicherheitskontrollen verlassen müssen, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Auch bereits in den Maschinen sitzende Passagiere mussten demnach wieder aussteigen.
Um was für eine „polizeiliche Lage“ es sich handelt, wollte der Sprecher nicht weiter ausführen. Häufig sind in solchen Fällen verdächtige Gegenstände Ursache für eine solche Sicherheitsmaßnahme.
Nur Sicherheitsbereich betroffen
Derzeit werde der Bereich untersucht, sagte der Sprecher. Wie lange die Sperrung andauern werde, sei noch nicht absehbar.
Ein dpa-Reporter berichtete vom Flughafen, dass für alle Flüge Verspätungen von drei Stunden angezeigt würden.
Betroffen von der Sperrung war nach Angaben der Bundespolizei aber nur der Sicherheitsbereich, in dem sich die bereits kontrollierten Passagiere befanden. Die anderen Teile des Flughafens seien weiter zugänglich, hieß es.
Bundeswehr-Kampfjets trainieren am Airport
Am Hamburger Flughafen trainiert derzeit die Bundeswehr. Seit Anfang der Woche sind am zivilen Helmut-Schmidt-Airport sechs Tornado-Kampfflugzeuge stationiert. Die Maschinen üben dort zwischen 9.00 und 18.00 Uhr parallel zum normalen Flugbetrieb Starts und Landungen. (dpa/red)
Polizeikräfte sichern den Bereich eines Tatorts in Sachsen. (Symbolbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im sächsischen Strehla ist ein Mann erschossen worden. Die Polizei nahm zwei Tatverdächtige fest, wie die Beamten am Freitag, 12. Juni, in Dresden mitteilten. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar.
Zeugen alarmierten am Donnerstagabend die Beamten, nachdem vor einem Haus in Strehla im Landkreis Meißen Schüsse gefallen waren. Die Rettungskräfte fanden einen 42-jährigen tödlich verletzten Mann.
Mit Unterstützung eines Hubschraubers suchten die Einsatzkräfte nach den mutmaßlichen Tätern, zu denen Zeugenangaben vorlagen. Kurze Zeit später nahmen Beamte in Riesa zwei 37 und 41 Jahre alte Männer Männer fest.
Deren Beteiligung an der Tat sei Gegenstand der Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts. (afp/red)
Tägliche digitale Gewohnheiten prägen Denkmuster und Aufmerksamkeitsspanne und lenken sogar das emotionale Wohlbefinden. Doch zu welchem Preis? - Foto: monkeybusinessimages/iStock
Es gibt einen Punkt, an dem ein Übermaß an Wahlfreiheit in Unfreiheit umschlagen kann. Zu viele Optionen lassen den Geist gelähmt und orientierungslos zurück, unfähig, sich auf das zu konzentrieren, was wirklich zählt. Nirgendwo zeigt sich das deutlicher als im Reich der Technologie mit seiner glattpolierten, reibungslos funktionierenden Oberfläche. Sie verführt uns rund um die Uhr mit unzähligen Möglichkeiten, die nur einen Fingertipp entfernt sind.
Während du im beruhigenden blauen Schein des Bildschirms versinkst, läuft die Realität unbemerkt weiter, und das Leben zieht an dir vorbei. Erst wenn der Bildschirm schwarz wird, kehrst du in die wirkliche Welt zurück.
Man sollte meinen, das Internet biete der Menschheit mehr Freiheit als je zuvor. Doch oft ist das Gegenteil der Fall. Der uneingeschränkte Zugang zu Nachrichten, Informationen, Videos, Artikeln, Spielen, sozialen Medien und Filmen – ein scheinbar endloser geistiger Spielplatz – ist so verlockend, dass wir uns ihm leicht vollständig hingeben.
Das Internet – sorgfältig darauf ausgelegt, kontinuierliche Dopaminreize zu erzeugen – kann süchtig machen wie eine Droge. Wie ein digitaler Flaschengeist erfüllt es scheinbar jeden Wunsch. Man wird hineingezogen, oft ohne es zu bemerken. Die Zeit verliert ihre Konturen, der Geist zerfällt in Fragmente und stumpft ab. Das Wesentliche des Lebens rückt in den Hintergrund. Während du im beruhigenden blauen Schein des Bildschirms gefangen bist, läuft die wirkliche Realität unbeeindruckt weiter – und das Leben zieht an dir vorbei.
Wiederaufnahme des wahren Lebens
Wenn sie nicht bewusst begrenzt wird, kann Technologie unsere Freiheit einschränken, ein sinnvolles Leben zu führen. Diese Erkenntnis wurde mir im vergangenen Monat auf besonders eindringliche Weise bewusst, nachdem ich mich einem Internet-Detox unterzogen hatte. Um es klarzustellen: Es handelte sich nicht um ein vollständiges Abschalten des Internets. E-Mails und notwendige Aufgaben habe ich weiterhin erledigt und mir auch einzelne Pausentage erlaubt. Mein digitales Fasten war also weder vollständig noch perfekt konsequent. Dennoch hatte ich Nachrichten, Videos, Onlinekäufe, zielloses Surfen und andere unnötige Internetaktivitäten weitgehend aus meinem Alltag gestrichen.
Ich wusste, dass ich eine Pause brauchte und von einer digitalen Entlastung profitieren würde. Mir war jedoch nicht bewusst, wie dringend diese Pause tatsächlich nötig war und welche tiefgreifende Wirkung sie haben würde. Ich hatte nicht erkannt, wie stark die Technologie bereits in mein Leben eingedrungen war und es langsam zu ersticken drohte – ähnlich einer Weinrebe, die sich um einen Baum windet. Erst als ich innehielt, wurde mir das Ausmaß klar.
Wenn man nicht mehr dem Druck ausgesetzt ist, mit der Welt Schritt halten zu müssen, richtet sich die Aufmerksamkeit ganz natürlich wieder auf das Unmittelbare, Persönliche und Erreichbare.
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Geheimnisse der Zeit
Zunächst fiel mir auf, wie sehr mich der Fluss der Zeit an meine Kindheit erinnerte. Damals verging die Zeit in einem anderen Rhythmus als im Erwachsenenalter. Mit weniger Verpflichtungen schienen die Tage langsamer zu vergehen. Kinder leben leichter im Hier und Jetzt. Als Kind konnte ich stundenlang einen Ameisenhaufen oder einen Bach beobachten, mich von den kleinsten Dingen faszinieren lassen und meine Aufmerksamkeit vollständig auf das richten, was sich direkt vor mir befand.
Seit ich erwachsen bin, habe ich für diese Art von Muße kaum noch Raum – zumindest dachte ich das. Doch fast unmittelbar nach dem Abschalten des Internets bemerkte ich, wie sich die Zeit verlangsamte und wieder weiter wurde.
Die Uhr schien in einem anderen Takt zu schlagen. Ohne dass das Internet meine Zeit in kleine Stücke zerschnitt, stellte ich fest, dass mir viel mehr davon zur Verfügung stand, als ich angenommen hatte – Zeit, um mit meiner Familie zu sein, zu lesen, nachzudenken oder draußen in der Sonne zu sitzen, während meine Tochter auf der Schaukel spielte.
In der Kindheit beschäftigt man sich selten mit Nachrichten oder entfernten Ereignissen. Das Leben entfaltet sich im unmittelbaren Umfeld. Genau dorthin führte mich mein Detox zurück. Ohne soziale Medien oder Nachrichtenseiten richtete sich meine Aufmerksamkeit ganz natürlich wieder auf mein eigenes Leben, meinen Einflussbereich und meine alltäglichen Pflichten. Ich machte mir weniger Sorgen um Dinge, die ich nicht kontrollieren kann, und fühlte mich gelassener im Umgang mit dem Nahen und Greifbaren.
Natürlich muss man sich als Erwachsener gelegentlich mit Nachrichten und dem Weltgeschehen auseinandersetzen. Während meines Detox wurde mir jedoch klar, dass mich das Internet – zumindest in meinem Fall – oft von dem entfernte, was mir am nächsten liegt. Dabei verlor ich wertvolle Energie an Dinge, auf die ich ohnehin keinen Einfluss habe.
Manchmal scheint die Zeit nach eigenen Gesetzen zu spielen.
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Endlich wieder frei im Denken
Es gab auch andere Veränderungen.
Sie zeigten sich in der Art und Weise, wie mein Geist arbeitet. Ohne das ständige Pingen und Piepen der Benachrichtigungen und ohne das zwanghafte Bedürfnis, online etwas Neues zu finden, erreichte ich eine größere Achtsamkeit und Aufmerksamkeit. Die Algorithmen diktierten nicht mehr, worüber ich nachdachte und was mich beschäftigte. Sie gehörten wieder mir selbst.
Die Journalistin Lydia Belanger erklärt: „Von Push-Benachrichtigungen und Erinnerungen bis hin zu Bewertungen und Belohnungsprogrammen – Technologie besitzt die Macht, uns dazu zu bringen, zu bestimmten Zeiten auf bestimmte Weise zu denken und zu handeln.“ Und weiter: „Suchtstiftendes Design hält uns gefangen, Algorithmen filtern die Ideen und Optionen, denen wir ausgesetzt sind.“
Bis ich diese Einflüsse aus meinem Leben verbannt hatte, war mir nicht bewusst, wie wahr Belangers Worte wirklich waren. So viel geistiger Raum war von den neuesten Onlinediskussionen, den neuesten Politphrasen und der neuesten Krise beschlagnahmt worden. Jetzt war ich frei, darüber nachzudenken, worüber ich nachdenken wollte. Ganz ohne die tägliche Ration an Empörung und Angst, die mir von den algorithmischen Götzen vorgesetzt wurde.
Wenn der digitale Lärm nachlässt, können tiefere Gedanken und Gefühle an die Oberfläche treten. Das bietet Chancen für echtes Wachstum.
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Das Wiedersehen mit einem alten Freund
Ich begann, meine Konzentrationsfähigkeit zurückzugewinnen. Die Stakkato-Onlineumgebung fördert sprunghaftes Denken. Das Internet bringt ständig neue Schlagzeilen, Links und Anzeigen, die einen überall anblinken. Es lässt den Geist von Thema zu Thema flitzen. Einen konstanten Kurs zu halten, wird fast unmöglich. Die Kürze der TikTok-Videos ist Ausdruck eines allgemeinen Onlinetrends: hin zu kürzeren, auffälligeren Inhalten, geprägt von unserem Bedürfnis nach sofortiger Befriedigung.
Doch als all dies ausgeblendet war, schien mein Geist zu einer älteren Denkweise zurückzukehren. Nicholas Carr, Autor von „The Shallows: What the Internet is Doing to Our Brains“ („The Shallows: Was das Internet mit unserem Gehirn macht“), nennt das „lineares Denken“. Ich erinnere mich an diese Art des Denkens aus der Zeit meiner Kindheit und Jugend, also aus der Zeit, bevor ich zu einem intensiven Internetnutzer wurde. Es ist die Art des Denkens, die vor dem Internetzeitalter wahrscheinlich allgegenwärtig war. Lineares Denken bedeutet, einem einzigen Gedankengang über einen langen Zeitraum hinweg von Anfang bis zum Ende mit Konzentration und Hingabe zu folgen. Im weiteren Verlauf meines Internetverzichts stellte ich fest, dass ich wieder über längere Zeit – bis zu zwei oder drei Stunden am Stück – ein Buch lesen konnte, was ich seit Jahren nicht mehr getan hatte. Plötzlich hatte ich sowohl die Zeit als auch die Aufmerksamkeitsspanne dafür. Das empfand ich als eine Art Erleichterung, wie das Wiedersehen mit einem alten Freund.
Das Lesen eines dicken Buches ist nur eine von vielen Aktivitäten im realen Leben, für die ich plötzlich Raum, Zeit und geistige Energie hatte. Der Autor und Informatikprofessor Cal Newport schreibt in „Digitaler Minimalismus: Ein fokussiertes Leben in einer lauten Welt wählen“ („Digitaler Minimalismus: Besser leben mit weniger Technologie“): „Zunehmend bestimmen sie [Technologien] unser Verhalten und unsere Gefühle und drängen uns dazu, sie stärker zu nutzen, als wir für gesund halten – häufig auf Kosten anderer Aktivitäten, die wir als wertvoller erachten.“
Während meiner Digitalpause wandte ich mich Aktivitäten zu, die ich mehr schätzte als das endlose Scrollen durch schlechte Nachrichten. Zu diesen geschätzten Dingen gehören die Arbeit auf meinem Grundstück, Spaziergänge, Basketballspielen, Lesen und Beten.
Der Unterschied zwischen Online- und Offlineaktivitäten zeigt sich oft im Unterschied zwischen dem Nachdenken über das Leben und dem tatsächlichen Leben. Ich möchte nicht erst am Ende meines Lebens feststellen, dass ich die meiste Zeit meines Lebens unter dem Bann der Bildschirme verbracht habe und mein Leben durch die Zwischenschaltung des Internets nur secondhand gelebt habe. Ich möchte mir die Hände schmutzig machen, den Wind im Gesicht spüren und echte Menschen treffen, von Angesicht zu Angesicht. Ein gelegentlicher oder vielleicht auch regelmäßiger Internet-Detox macht diese Lebensweise erst möglich.
Ich glaube, das Internet funktioniert ein wenig wie ein mentales Pflaster. Wenn uns etwas stört – das kann alles sein, von ein bisschen Langeweile über schwierige Emotionen bis zu einem ernsthafteren Trauma –, dann wenden wir uns oft der Technologie zu. Wir wollen uns ablenken, um das Unangenehme zu mildern und den Schmerz zu lindern. Aber natürlich ist es ein falsches Heilmittel. Es verhindert, dass wir uns unseren realen mentalen oder emotionalen Problemen stellen. Dadurch wird das Problem tatsächlich nur noch schlimmer. Das ist die unbequeme Wahrheit, über die wir nicht gerne sprechen.
Zu meiner eigenen Überraschung stellte ich einige Wochen nach Beginn meines Internet-Detox eine Traurigkeit fest, mit der ich kämpfte. Sie hing mit Veränderungen in meinem Leben zusammen, die ich noch nicht vollständig verarbeitet hatte. Die innere Stille, die durch den Internetentzug entstand, erlaubte es mir, die leisen Stimmen der Trauer zu hören. Dies war Teil eines wichtigen Wachstumsprozesses. Hätte ich die Ablenkungen des Internets nicht beiseitegeschoben, hätte ich dies vielleicht nie erlebt. Ich wäre vielleicht in den wirbelnden Strudeln der Ablenkung steckengeblieben, in der Charybdis der unaufhörlichen Onlineunterhaltung, die uns davon abhält, der Realität zu begegnen.
Teile der Realität sind schmerzhaft. Deshalb suchen wir nach technologischer Betäubung. Aber dieser Schmerz ist notwendig. Nur wenn wir ihn akzeptieren, werden wir wachsen – und gesunden. Eine der größten Freiheiten, die ich durch das Weglegen meines Laptops entdeckt habe, ist die Freiheit, Probleme durchzugehen, anstatt sie einfach nur zu ignorieren.
Die reale Welt, die weder reibungslos verläuft noch ein endloses Dopaminkarussell ist, hat so viel mehr zu bieten als die Pseudoerfahrung eines Lebens, das größtenteils online stattfindet. Ja, sie ist hart, aber aus demselben Grund, aus dem auch Steine und Bäume hart sind – weil sie real sind.
Ein schlichter Internet-Detox hat es mir ermöglicht, fester in der Realität zu stehen. Dafür bin ich zutiefst dankbar.
Frank-Walter Steinmeier. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen eines Medienunternehmens gegen die Nutzung des Zeugnisverweigerungsrechts durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zurückgewiesen.
Das Unternehmen habe in dieser Frage keine Klagebefugnis, entschied das Gericht am Donnerstag (AZ: BVerwG 1 C 19.25).
Ebenfalls abgewiesen wurden in gleicher Sache Klagen des Unternehmens gegen die Verweigerung der Aussagegenehmigung für zwei frühere Mitglieder der Bundesregierung (AZ: BVerwG 1 C 25.25).
In dem Fall geht es darum, dass 2018 ein im Bundesinnenministerium tätiger politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Eine Zeitung schrieb danach über angebliche Gründe der Entlassung.
Der betroffene Beamte erstritt vor Gericht, dass dies nicht weiter behauptet werden durfte. Der Verlag legte dagegen Berufung ein und das Oberlandesgericht Hamburg wollte Steinmeier sowie die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu den Umständen der Versetzung anhören.
Steinmeier berief sich jedoch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. In Zivilprozessen muss das Staatsoberhaupt nicht aussagen, wenn das dem Wohl Deutschlands schaden würde.
Gericht: Keine Klagebefugnis für Medienunternehmen
Das galt auch in diesem Fall, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun anders als das erstinstanzliche Gericht, dass es nicht einmal eine Klagebefugnis des Medienunternehmens gebe.
Abgewiesen wurde durch das Bundesverwaltungsgericht auch die Klage hinsichtlich der beiden Mitglieder der Bundesregierung.
„Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Der Rechtfertigungsdruck, der durch eine Begründungspflicht oder die Offenlegung der Gründe für die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand entsteht, würde die ministerielle Entscheidungsfreiheit bei der Besetzung wichtiger Ämter ernsthaft gefährden oder stark erschweren.“
Der Fall: Beamter aus dem BAMF-Bereich
Der in den Ruhestand versetzte Beamte war im Bundesinnenministerium für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zuständig.
In dem Medienbericht war die Versetzung in Zusammenhang mit Vorwürfen gegen Außenstellen des Bamf gebracht worden. (afp/red)
Das Gericht glaubte der Darstellung nicht: Wegen des hohen Planungsaufwands und des Mordversuchs wenige Wochen später. (Symbolbild). - Foto: Zolnierek/iStock
Wegen der Übernahme eines bezahlten Mordauftrags ist ein 18-Jähriger vom Landgericht Köln zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es am Donnerstag, 11. Juni als erwiesen an, dass sich der in Schweden lebende Angeklagte im September vergangenen Jahres über einen Messengerdienst gegen Geld in unbekannter Höhe hatte anwerben lassen.
Vom Mordauftrag zur Festnahme
Nach Feststellungen des Gerichts war der damals 17-Jährige für den Mordauftrag nach Köln gereist. Er erhielt von seinen Auftraggebern unter anderem eine Schusswaffe, ein Handy und Informationen über den zu Tötenden.
Der Jugendliche begab sich demnach zwischen dem 9. und dem 11. Oktober dreimal zur Anschrift des Opfers, traf dieses aber nicht an.
Am 11. Oktober erfuhr die deutsche Polizei durch schwedische Behörden von dem Plan und nahm den Angeklagten fest, seither sitzt er in Untersuchungshaft.
Gericht weist Ausrede des Täters zurück
Schuldig gesprochen wurde er wegen sogenannten Sichbereiterklärens zu einem Mord sowie Waffenrechtsverstößen. Der Prozess fand laut Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der schwedische Staatsbürger legte in der Verhandlung demnach ein Teilgeständnis ab. Seinen Angaben nach sollte der Auftrag lediglich darin bestehen, das Opfer durch Beinschüsse zu verletzen.
Das glaubte das Gericht aber nicht – unter anderem wegen des großen Aufwands bei der Tatplanung und der Tatsache, dass das Opfer wenige Wochen später durch Schüsse lebensgefährlich verletzt wurde. (afp/red)
Auch die Sparkasse selbst sei Opfer, heißt es dort. (Archivbild) - Foto: Christoph Reichwein/dpa
Es geht um einen der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit möglicherweise dreistelligem Millionen-Schaden. Nach Weihnachten 2025 drangen Unbekannte in eine Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale ein und räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus.
Am 11. Juni starten beim Essener Landgericht die ersten beiden Zivilprozesse, in denen geschädigte Kunden volle Haftung von der Bank verlangen. Allein die erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.
Was ist passiert?
Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr gibt es bei der Feuerwehr Gelsenkirchen Brandalarm für die Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Die Einsatzkräfte finden aber keine brennende, sondern eine geknackte Bank.
Unbekannte Täter haben sich während der Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus zunächst Zugang zu einem Archivraum verschafft. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor.
Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den Eigentümern bekannt ist.
Sie könnte auch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minuziös vorbereitet haben, gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.
Wer sind die Kläger?
In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle.
Sie sei nun mittellos, sagt ihr Anwalt. Sie sei noch kurz vor der Tat zusammen mit ihrer Tochter am Schließfach gewesen. Diese könne bezeugen, dass das Geld im Fach war.
Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute.
Jetzt seien nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern – unersetzlicher Familienschmuck – gemeldeter Schaden fast 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, sagte der 63-Jährige bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls vor Gericht ziehen wollen, gilt gleichermaßen: Die Haftung der Sparkasse ist laut dem Schließfachvertrag auf 10.300 Euro beschränkt, falls nicht ausdrücklich zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Dagegen geht der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vor. Mehrere Anwaltskollegen bereiten ebenfalls Verfahren vor, um höhere Entschädigungen für ihre Mandanten zu erreichen. Viele Sparkassenkunden sind wütend – sie fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht.
Warum soll die Sparkasse zahlen?
Die Kläger fordern unbegrenzte Haftung und werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Wegen ihres fahrlässigen Verhaltens hafte sie in vollem Umfang, sagt der Klägeranwalt.
Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden.
Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten.
Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt geblieben – die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab.
Was sagt die Sparkasse?
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum blockte sie dabei monatelang ab.
Kein Außenstehender bekam den Raum zu sehen, nicht einmal die wenigen Kunden, deren Fächer nicht geknackt worden sind. Sie können sich ihr Eigentum abholen, aber nicht im Tresorraum. Die Wertsachen werden unter notarieller Aufsicht herausgeholt und an einem anderen Ort übergeben.
Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum zurückgelassen haben – darunter auch durchaus werthaltige Dinge.
Die Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel Zeit. Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben seien.
Was ist vom Prozess zu erwarten?
Es handelt sich um zwei Zivilprozesse. Es geht dabei „nur“ um Geld, nicht um Straftaten und ihre Sühne – logischerweise, denn die Täter sind ja noch flüchtig. Am Anfang des Zivilprozesses steht eine Güteverhandlung.
Der Vorsitzende Richter fragt die Bereitschaft zu einem Vergleich ab. Diese dürfte angesichts der hohen Summen, die auf dem Spiel stehen, äußerst gering sein.
Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.
Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand hintereinander – eine abschließende Lösung der komplexen Fragen scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden.
Wie lange dauert das alles?
So unsicher der Ausgang der Verfahren auch ist – eins scheint ziemlich klar: Es wird wohl Jahre dauern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Bei einem vergleichbaren Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre bis zu einer ersten Entscheidung beim Landgericht Hamburg zugunsten einer höheren Kunden-Entschädigung.
Dann folgten Berufung, Gutachten und Gegen-Gutachten und Ende Mai dieses Jahres – also nach fast fünf Jahren – hob das OLG die Landgerichtsentscheidung wieder auf. Gegen die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt. (dpa/red)
Nach dem Tod eines zweijährigen Kindes durch Schläge und Schütteln ist der ehemalige Lebensgefährte der Kindsmutter erneut zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Trier sprach den mittlerweile 22-Jährigen am Donnerstag, 11. Juni des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es verurteilte den zur Tatzeit Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.
Die Hintergründe des Falls
Die Mutter hatte dem Angeklagten das Kleinkind im Juli 2024 während eines Arzttermins zur Betreuung überlassen. Als es unruhig wurde, schlug er es und schüttelte es etliche Mal für mehrere Sekunden massiv. Das Kind erlitt dadurch unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und starb sechs Wochen später.
Im Januar 2025 wurde der Angeklagte wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der leibliche Vater des Kindes, der als Nebenkläger aufgetreten war, legte daraufhin Revision ein. Aus seiner Sicht wurde nicht hinreichend geprüft und erörtert, ob sich der Angeklagte des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht habe.
Dem gab der Bundesgerichtshof Recht, so dass erneut vor dem Landgericht Trier verhandelt werden musste. (afp/red)