Eine kleine Drohne fliegt durch die Luft. - Foto: Julian Harenberg/iStock
In Kürze:
Das Startup Tornyol Systems entwickelt eine Drohne, die Stechmücken den Kampf ansagt.
In einem Test konnte das Fluggerät zumindest eine Motte erfassen und ausschalten.
Schon jetzt bietet das Unternehmen die Drohne zur Vorbestellung an.
Zweifel bestehen jedoch aufgrund der Zielerkennung und der geringen Akkulaufzeit.
Die Anwendungsbereiche von Drohnen sind inzwischen breit gefächert. Sie dienen der Hobbynutzung, aber auch verschiedenen Überwachungs- und Beobachtungsaufgaben. Ebenso finden sie zunehmend bei Militär- und Kampfeinsätzen Verwendung.
Das US-amerikanische Startup-Unternehmen Tornyol Systems hat nun auch bestimmten Mücken den Kampf angesagt – ohne den Einsatz von Chemikalien. Dafür nutzt es Drohnentechnologie.
In vielen Ländern sind Mücken wie Moskitos Überträger von gesundheitsgefährdenden und tödlichen Krankheiten. Das Unternehmen weist auf seiner Webseite darauf hin, dass diese kleinen Tiere „jedes Jahr mehr als 700.000 Menschen töten – mehr als alle aktuellen Kriege“.
Laut der Forschungsplattform „Our World in Data“ sterben jährlich rund 760.000 Menschen an den Folgen von Mückenstichen. Zu den verbreitetsten Krankheiten gehören Malaria, Zika-, Dengue- und Gelbfieber.
Erfolgreicher Test gegen eine Motte
In einem kürzlich veröffentlichten Clip zeigt Tornyol-Geschäftsführer Alex Toussaint den ersten erfolgreichen Test, bei dem eine autonome Mikrodrohne eine fliegende Motte erfasste und ausschaltete. Auf X teilte er dazu mit:
„Dies ist ein großer Schritt auf dem Weg zur vollständigen Ausrottung von Mücken.“
Die rund 40 Gramm leichte Drohne erkannte die Motte, steuerte auf sie zu und kollidierte mit ihr. Dadurch wurde das Insekt getötet. Die Drohne schoss dabei nichts auf die Motte ab, sondern nutzte ihre Propeller für die Kollision. Ein vorangegangener Test in einem großen Büroraum erfolgte mit einem Tischtennisball, der an einem Faden hing. Die Testdrohne steuerte mehrfach auf das Objekt zu.
Auch wenn der Versuch geglückt ist, ist zu bedenken, dass die Testbedingungen nicht der Realität entsprachen. Der Test fand in einem windstillen Raum statt.
In der Natur müsste die Drohne hingegen deutlich mehr Parameter berücksichtigen, etwa Wind, andere Wettereinflüsse sowie verschiedene Geräusche. Dieser Sprung in die Außenwelt erfordert vermutlich noch weitere Entwicklungsarbeit.
Das Unternehmen hat in seine Drohnen eine spezielle Ultraschall-Basisstation integriert. Diese besitzt 380 Mikrofone, die die Umgebung „wahrnehmen“. Ein Computerchip verarbeitet die aufgenommenen Informationen. Das System erstellt infolgedessen eine 3D-Karte.
Laut dem Portal „Techradar“ kann die Drohne ihr Ziel in Echtzeit bis zu einer Entfernung von etwa 8 Metern erkennen und verfolgen. Hat sie eine Mücke erkannt, steuert sie darauf zu.
Obwohl sich die Drohne noch in der Testphase befindet und keine Marktreife besitzt, bietet das Unternehmen sie bereits öffentlich zum Vorverkauf an. Interessenten können das Fluggerät entweder zum vollen Kaufpreis von 1.100 Dollar (967 Euro) erwerben oder in Raten für 50 Dollar pro Monat ab Erhalt bezahlen. Beide Angebote beinhalten künftige Software-Updates.
In den USA ist die Auslieferung für das kommende Jahr geplant. Im Rest der Welt hängt die Zustellung von den jeweiligen behördlichen Genehmigungen ab.
Es bestehen noch Zweifel
Noch ist fragwürdig, wie praxistauglich die Tornyol-Drohne im Alltag sein wird. Einerseits müsste das Unternehmen sicherstellen, dass die Sensoren nur solche Fluginsekten als Angriffsziel erkennen, die eine Bedrohung für Menschen darstellen. Nützliche Insekten wie Bienen sollten die Drohnen nicht ins Visier nehmen.
Zudem ist es gar nicht nötig, alle Stechmücken der Welt auszurotten. Von den rund 3.500 bekannten Arten stechen nur etwa 100 den Menschen. Und nur fünf Arten sind für etwa 95 Prozent der Infektionen beim Menschen verantwortlich.
Ein weiterer Nachteil der Drohne ist die kurze Akkulaufzeit. Laut dem Unternehmen verfügt das Gerät über eine Hochleistungsbatterie. Diese reicht jedoch nur für drei Minuten Flugzeit. Kurz bevor der Akku leer ist, soll das Fluggerät automatisch zu seiner Ladestation zurückkehren. Bevor die Drohne wieder mit vollem Akku einsatzbereit ist, benötigt sie eine Ladezeit von rund 30 Minuten.
Inwieweit die Drohne in Gebieten mit Stechmücken eingesetzt werden kann und ob sie künftig die Zahl der Todesfälle durch von Stechmücken übertragene Krankheiten reduzieren kann, bleibt abzuwarten.
Die Bundesregierung hat eine neue Strategie zur Förderung von Startups und Scaleups vorgestellt. (Archivbild) - Foto: Oliver Berg/dpa
Die neue Startup-Strategie soll unter anderem bessere Wachstumsbedingungen für junge Unternehmen im Militärbereich bringen.
Geplant ist unter anderem ein Finanzierungsinstrument, mit dem sich der Bund direkt an derartigen Startups beteiligen kann, wie aus der am Mittwoch, 22. Juli, vorgelegten Strategie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hervorgeht.
Zudem sollen insgesamt der Fokus nicht mehr nur auf Startups, sondern auch auf dem Wachstum etablierter, junger Unternehmen, sogenannter Scaleups, liegen.
Staat als Ankerkunde
Der Defence-Tech-Bereich sei „einer unserer dynamischsten Branchen derzeit“, sagte Reiche den Sendern RTL und ntv. Allein im vergangenen Jahr seien dort „über 1,3 Milliarden Euro an Kapital gewonnen, investiert und dann gehebelt durch öffentliche Aufträge“ worden. Der Staat sei „bestimmt nicht der bessere Unternehmer, aber er ist ein guter Ankerkunde“.
In der Strategie heißt es, die Bundesregierung werde ein „neues Vehikel für Direktbeteiligungen des Bundes an Startups und Scaleups“ schaffen, „die eindeutig militärisch nutzbare Produkte und Dienstleistungen – einschließlich solcher, die unter die Kriegswaffenkontrollliste fallen – herstellen und bereitstellen“.
„Sehr viel Potenzial“
In diesem Bereich liege „sehr, sehr viel Potenzial“, sagte auch der SPD-Digitalpolitiker Daniel Bettermann zu Politico. Zudem gehe es um die technologische Souveränität Deutschlands.
Reiche betonte zugleich, dass sich das Gründungsgeschehen „keineswegs nur auf den Defence-Tech-Bereich“ beziehe, sondern etwa auch auf Dual-Use, Biotechnologie und Consumerbereiche.
Sie kündigte bis Jahresende ein Gesetz an, „das Gründen digital in wenigen Schritten einfach macht“, inklusive einfacher Anmeldung des Unternehmens, automatischer Steuernummer, Handelsregistereintrag und zeitweiser Befreiung von Berichtspflichten.
Die neue Startup-Strategie schlägt insgesamt 152 Einzelmaßnahmen zur Stärkung des Gründerstandorts in verschiedenen Bereichen vor. Darunter sei etwa auch der Agrarsektor, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte.
Der Bereich „ist von Besonderheiten wie biologischen Prozessen, saisonalem Angebot und längeren Test- und Entwicklungszeiten geprägt“. Agrar-nahe Startups könnten daher häufig kein schnelles Wachstum generieren, weshalb sie spezielle Förderung benötigten.
Auch die Autoindustrie hofft, von den neuen Maßnahmen zu profitieren. „In der Automobilindustrie ist die Zusammenarbeit zwischen dem automobilen Mittelstand und Startups ein zentraler Erfolgsfaktor für die Transformation der Branche“, erklärte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller.
„Der starke Fokus auf die Themen Finanzierung und Wachstumskapital ist richtig. Dass die Strategie neben bestehenden Förderprogrammen auch die Mobilisierung von privatem Kapital in den Blick nimmt, begrüßen wir.“
Wirtschaft fordert Tempo
„Gegenwärtig boomen auch bei uns Gründungen von Tech-Unternehmen“, erklärte Thomas Hoppe, Bundesvorsitzender der Jungen Unternehmer. „Diese wertvollen Keime gilt es durch gute Rahmenbedingungen zu pflegen. Anderenfalls gehen sie ein oder blühen im Ausland auf.“
Die Bundesregierung setze an den richtigen Stellen an: Bürokratieabbau, Flexibilisierung des Arbeitsrechts durch Reform des Kündigungsschutzes, bessere Kapitalmarktversorgung und bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Strategie, auf die Ankündigungen müssten jedoch Taten folgen. Ein Viertel der Legislaturperiode sei bereits um „und es sind noch viele offene Punkte zu klären“, erklärte Bitkom-Chef Ralf Wintergerst.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat die Strategie ebenfalls begrüßt, mahnt die Bundesregierung jedoch zu einer schnellen Umsetzung.
Die Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung setze wichtige Impulse, insbesondere für mehr privates Kapital, bessere Wachstumsfinanzierung, weniger Bürokratie und die Gewinnung von Fachkräften, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei jetzt, dass die Verbesserungen schnell bei denjenigen ankommen, die gründen wollen, mahnte sie.
„Unternehmensgründungen sind der Motor für neue Dynamik, gerade nach den Jahren schwachen Wachstums.“ Deutschlands Gründer brauchten weniger Papier und mehr Geschwindigkeit. „Daran wird sich der Erfolg dieser Strategie messen lassen“, sagte Melnikov. (afp/dpa/dts/red)
Die deutsche Autobranche steckt tief in der Krise. Ein neues Gesetz soll einen fließenden Jobwechsel ermöglichen. (Archivbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
In Kürze:
Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.
Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.
Bas: Unkompliziert wechseln
„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.
720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen
Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.
BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung
Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.
dbb: Kein Vorwand für Personalabbau
Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
Der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius gibt am 21. Juli 2026 während eines Besuchs beim Versorgungsbataillon 7 der Bundeswehr in Unna eine Erklärung ab. - Foto: Ina Fassbender / AFP via Getty Images
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat bekräftigt, dass die Bundesregierung trotz des verschobenen Börsengangs am geplanten Einstieg beim Rüstungskonzern KNDS festhält.
Beim Besuch des KNDS-Werks in Kassel sagte er, Ziel sei es, wichtige Schlüsseltechnologien unter deutschem Einfluss zu sichern und gleichzeitig auf Augenhöhe mit Frankreich zusammenzuarbeiten. Über die konkrete Ausgestaltung werde in den kommenden Wochen entschieden.
Börsengang vorerst verschoben
Deutschland und Frankreich hatten Ende Juni vereinbart, dass sich der Bund an KNDS beteiligt. Grundlage dafür sollte ein Börsengang des Unternehmens sein. Wegen der unsicheren Lage an den Finanzmärkten wurde dieser Anfang Juli jedoch verschoben.
Geplant war, dass der französische Staatsanteil von 50 auf 40 Prozent sinkt. Gleichzeitig sollte der Bund einen gleich großen Anteil von der deutschen Eigentümerfamilie Wegmann übernehmen. Weitere 20 Prozent sollten an die Börse gehen.
KNDS entstand aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter. Der Konzern beschäftigt rund 11.000 Mitarbeitende und betreibt weltweit 34 Standorte, davon elf in Deutschland.
Zu den bekanntesten Produkten gehören der Kampfpanzer Leopard 2, der Schützenpanzer Puma, das gepanzerte Boxer-Fahrzeug sowie die Panzerhaubitze 2000.
Know-how soll in Deutschland bleiben
Pistorius betonte, KNDS sei ein zentraler Partner der Bundeswehr und stehe für deutschen Maschinenbau sowie moderne Verteidigungstechnologie. Mit dem geplanten Einstieg wolle die Bundesregierung sicherstellen, dass wichtiges Know-how erhalten bleibt und die Zusammenarbeit mit Frankreich langfristig gesichert wird.
Verteidigungsminister Boris Pistorius testet bei einem Bundeswehr-Besuch in Unna die Steuerung einer „Gereon“-Drohne von ARX Robotics.
Foto: Ina Fassbender / AFP via Getty Images
Unterstützung für Autoindustrie in der Rüstungsproduktion
Der Verteidigungsminister sprach sich außerdem dafür aus, dass Unternehmen aus der Automobilbranche stärker in die Rüstungsproduktion einsteigen. Die Branche verfüge über große Erfahrung bei der schnellen und flexiblen Produktion. Eine Umstellung der Fertigung könne helfen, Standorte und Arbeitsplätze zu sichern. Diese Entwicklung finde seine volle Unterstützung. (afp/red)
Bürokratieabbau zählt zu den zentralen wirtschaftspolitischen Forderungen von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. - Foto: Monika Skolimowska/dpa
In Kürze:
IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten weiterhin von einer steigenden Bürokratiebelastung und einem wachsenden Verwaltungsaufwand.
Regierung und NKR: Die Bundesregierung hat erste Entlastungsmaßnahmen eingeleitet. Der Nationale Normenkontrollrat sieht Anzeichen für eine Trendwende, hält weitere Schritte zum Bürokratieabbau jedoch für erforderlich.
Bilanz nach einem Jahr: Ob die angekündigten Reformen Unternehmen tatsächlich spürbar entlasten, lässt sich nach Einschätzung der Studienautoren derzeit noch nicht abschließend bewerten.
Umfangreiche „Dokumentations- und Meldepflichten, mangelnde Flexibilität, lange Verfahren sowie Vollzugsprobleme in Behörden“ wurden von CDU und CSU als Belastungen für Unternehmen bezeichnet, die „unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal“ binden würden. Der Bürokratieabbau wurde daher zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Thema des Bundestagswahlprogramms 2025 von CDU und CSU.
CDU und CSU verbanden den Bürokratieabbau mit dem Ziel, „Freiheit zurückzugeben“ und eine „Kultur des Machens und nicht der Fehlervermeidung“ zu fördern. Die angekündigten Maßnahmen wurden anschließend in weiten Teilen in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung aufgenommen. Darin vereinbarten CDU, CSU und SPD unter anderem, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren, Berichts- und Dokumentationspflichten im Gesundheitswesen abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele vorangekommen ist. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) berichten Unternehmen weiterhin mehrheitlich von einer steigenden Bürokratiebelastung. Grundlage der Untersuchung ist das IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Unternehmen befragt wurden.
Nach Angaben der Autoren müssen Unternehmen derzeit rund 100.000 Berichtspflichten erfüllen. Die jährlichen Bürokratiekosten werden auf etwa 64 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalaufwand: Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge entstanden innerhalb von drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das IW sieht darin einen Hinweis auf einen gestiegenen Verwaltungsaufwand in Unternehmen.
Laut Befragung geben 54,7 Prozent der Unternehmen an, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Weitere 23,8 Prozent berichten von einer leichten Zunahme. Lediglich 1,5 Prozent nehmen eine Entlastung wahr. Insgesamt berichten somit knapp vier von fünf Unternehmen von einer gestiegenen Bürokratiebelastung. Besonders häufig äußern größere Unternehmen diese Einschätzung: Knapp 78 Prozent der Großunternehmen berichten von einer starken Zunahme des Verwaltungsaufwands. Bei mittelständischen Unternehmen liegt der Anteil bei rund zwei Dritteln und bei kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bei mehr als der Hälfte.
Unternehmen berichten von wachsender Belastung
Auch zwischen den Branchen bestehen Unterschiede. Im sonstigen verarbeitenden Gewerbe geben 94 Prozent der Unternehmen an, dass die Bürokratiebelastung gestiegen sei. Im Großhandel sowie in Logistik und Verkehr liegt dieser Anteil bei rund 87 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie bei knapp 85 Prozent.
Die Unternehmen berichten nicht nur von zusätzlichen Berichtspflichten, sondern auch von einem höheren Zeitaufwand für deren Erfüllung. Weniger als acht Prozent der Beschäftigten geben an, dass sich der Aufwand für Dokumentationspflichten in den vergangenen zwei Jahren verringert habe. Rund ein Drittel berichtet dagegen von einem gestiegenen Zeitaufwand. Führungskräfte nehmen diese Entwicklung häufiger wahr als andere Beschäftigte.
Die Ergebnisse stehen im Gegensatz zum Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamtes, der seit 2012 einen Rückgang der Bürokratiekosten ausweist. Nach Darstellung des IW lässt sich diese Abweichung durch Unterschiede in der Methodik erklären. Der Index berücksichtigt ausschließlich Informations- und Dokumentationspflichten aus Bundesgesetzen. Nicht einbezogen werden unmittelbar geltendes EU-Recht, Vorschriften der Länder und Kommunen sowie zusätzlicher Aufwand durch häufige Gesetzesänderungen oder neue Erfüllungspflichten. Nach Einschätzung des IW erfasst der Index daher nicht alle Faktoren der von Unternehmen wahrgenommenen Bürokratiebelastung.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Foto: Destatis
Entlastungsmaßnahmen und internationale Vergleiche
Die Autoren des Gutachtens betrachten auch die bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Genannt werden unter anderem der „Bauturbo“, die Registermodernisierung, Änderungen im Vergaberecht, die Einführung der europäischen digitalen Identität (EUDI-Wallet) sowie der Wegfall einzelner Betriebsbeauftragter. Nach Einschätzung der Autoren könnten diese Maßnahmen Verwaltungsverfahren vereinfachen. Ihre Wirkung werde jedoch vielfach erst nach Abschluss der Umsetzung sichtbar. Zahlreiche Vorhaben befänden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder müssten von Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Eine spürbare Entlastung für Unternehmen lasse sich nach Einschätzung der Autoren daher bislang nur eingeschränkt feststellen.
Die Autoren des Gutachtens untersuchen zudem frühere Entlastungsmaßnahmen. Als Beispiel nennen sie das Bürokratieentlastungsgesetz III, von dessen ausgewiesener Entlastung ein wesentlicher Teil auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfiel. Nach Einschätzung des IW führte die elektronische Übermittlung in der Praxis jedoch nicht in allen Fällen zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, da Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Arbeitsschritte durchführen müssten. Zudem weist das Gutachten darauf hin, dass neue gesetzliche Vorgaben frühere Entlastungen teilweise wieder aufheben können. Als Beispiele nennen die Autoren zusätzliche Dokumentationspflichten aus neuen Regelungsvorhaben. Dadurch könnten die Bürokratiekosten trotz einzelner Vereinfachungen insgesamt weiter steigen.
Neben der Unternehmensbefragung verweist das IW auf internationale Vergleichsdaten. Laut den Product Market Regulation Indicators der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist Deutschland bei den bürokratischen Anforderungen für Unternehmensgründungen im internationalen Vergleich einen hohen Aufwand auf. Innerhalb der Europäischen Union liegt Deutschland demnach auf dem letzten Platz, im Gesamtranking auf Rang drei von hinten. Hinter Deutschland liegen lediglich Costa Rica und Japan. Die OECD nennt als Gründe unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Verfahren bei Unternehmensgründungen.
Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) berichtet von Fortschritten, sieht jedoch weiterhin weiteren Handlungsbedarf. In seinem Jahresbericht 2025 spricht das Beratungsgremium der Bundesregierung von einer „Trendwende“ beim Bürokratieabbau, da der Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum erstmals deutlich gesunken sei. Gleichzeitig weist der NKR darauf hin, dass die Wirtschaft weiterhin jährlich Bürokratiekosten von rund 64 Milliarden Euro trage und dass seit 2011 ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 13,2 Milliarden Euro entstanden sei. Der Rat empfiehlt daher, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbauziele umzusetzen, bestehende Dokumentations- und Kontrollpflichten zu überprüfen sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben.
Unterschiedliche Bewertung der bisherigen Reformen
Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt das IW. Nach Angaben der Autoren werden beschlossene Entlastungen teilweise durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten sowie häufige Änderungen gesetzlicher Vorgaben ausgeglichen. Dadurch könne der Anpassungsaufwand in Unternehmen trotz einzelner Vereinfachungen weiter steigen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet die Ergebnisse der Untersuchung als Bestätigung ihrer bisherigen Einschätzung. Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: „Die Bundesregierung nennt es Entlastungskabinett, doch die Unternehmen nennen es die x-te Ankündigung.“ Aus Sicht der INSM reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht aus, um den Verwaltungsaufwand spürbar zu verringern. Alsleben forderte eine konsequente Umsetzung der angekündigten Reformen und erklärte: „Die Regierung muss endlich liefern, nicht nur ankündigen – sonst verfestigt sich, dass Bürokratie Standortnachteil Nummer 1 und ein echtes Investitionshindernis bleibt.“
Ob die von der Bundesregierung angestrebte Entlastung in den Unternehmen tatsächlich ankommt, wird sich im weiteren Verlauf der Legislaturperiode zeigen. Während der Nationale Normenkontrollrat erste Fortschritte beim Bürokratieabbau sieht, berichten viele der vom IW befragten Unternehmen bislang weiterhin von einer hohen Bürokratiebelastung.
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst Alltag. Vom 2. August an gelten in der EU neue Transparenzpflichten für KI-Systeme und künstlich erzeugte Inhalte. - Foto: Nenad Cavoski/iStock
In Kürze:
Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindlicheStrafen.
Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner
„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.
Wo die Abgrenzung schwierig wird
Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).
Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn
Regeln stehen, Hilfen kommen später
Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.
Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau
Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.
Der Omnibus soll für Ordnung sorgen
Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.
Foto: monkeybusinessimages/iStock
Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden
Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.
Die Regeln müssen im Alltag bestehen
Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
EU-Fahnen (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die EU will die Regulierung des europäischen Bankensektors lockern und grenzüberschreitende Bankgeschäfte erleichtern. Die EU-Kommission werde im ersten Quartal 2027 entsprechende Vorschläge vorlegen, sagte ein hochrangiger EU-Vertreter anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors am Freitag. So könnten etwa die Eigenkapitalanforderungen sowie die Berichtspflichten abgeschwächt werden.
In ihrem ersten Bericht dieser Art wirbt die EU-Kommission für eine Vertiefung des Binnenmarkts für Banken. Die Zersplitterung, etwa durch unterschiedliche nationale Vorgaben, erschwere grenzüberschreitende Fusionen und Kreditvergaben, heißt es darin. Explizit kritisiert die Behörde „nationale Eingriffe bei Bankfusionen“. Diese hinderten Banken daran, auf EU-Ebene zu wachsen und „auf den globalen Finanzmärkten (…) wirksam zu konkurrieren“.
Dies dürfte nicht zuletzt in Deutschland für Aufsehen sorgen, wo sich die Commerzbank seit Monaten – zum Teil mit Unterstützung aus der Politik – gegen eine Übernahme durch die italienische Großbank Unicredit wehrt.
US-Banken seien auch auf dem europäischen Markt wettbewerbsfähiger, weil sie „um ein Vielfaches größer“ seien, argumentierte ein hochrangiger EU-Vertreter. „Das ermöglicht es ihnen, Dinge zu tun, die unsere Banken nicht tun können.“
Die Kommission will zudem überprüfen, inwiefern die Umsetzung der sogenannten Basel-Standards besser an die Wirtschaft in der EU angepasst werden kann.
So sei das europäische Bankensystem sehr vielfältig – von global agierenden Großbanken bis hin zu kleineren Banken mit einem „eher traditionellen oder weniger komplexen Geschäftsmodell“, die etwa für die Finanzierung kleinerer und mittlerer Unternehmen im ländlichen Raum wichtig sind. In Deutschland sind dies vor allem die Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Die Regeln gälten jedoch unabhängig von Größe und Geschäftsmodell, heißt es in dem Bericht. Dies führe zu „unnötiger Komplexität und Verwaltungsaufwand“.
Die europäischen Banken kritisieren seit langem die ihrer Ansicht nach übertrieben strenge Anwendung der Vorschriften durch die EU. Dies beeinträchtige ihre Fähigkeit, die europäische Wirtschaft zu finanzieren, argumentieren sie. Die US-Aufsichtsbehörde hatte Anfang des Jahres vorgeschlagen, die Kapitalvorschriften zu lockern.
Nach der Finanzkrise der Jahre 2007 und 2008 hatte sich der sogenannte Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, bestehend aus Notenbanken und Finanzaufsichtsbehörden aus Ländern wie den USA, China und Indien, im Grundsatz auf das Regelwerk Basel III geeinigt.
Es schreibt den Banken unter anderem eine bestimmte Eigenkapitalquote vor. Damit sollen die Geldinstitute im Falle einer Finanzkrise Verluste auffangen können, ohne sofort insolvenzgefährdet zu sein.
Die Finanzkrise war ab 2007 durch hochspekulative Immobilienkredite in den USA verursacht worden und weitete sich auf die weltweiten Finanzmärkte aus. Ihren Höhepunkt fand sie 2008 mit der Pleite der US-Bank Lehman Brothers, woraufhin die USA in eine Rezession stürzten.
Die Bundesbank warnte vor einer Deregulierung des Bankensektors. Kapitalanforderungen seien „kein Selbstzweck, sondern eine Voraussetzung dafür, dass Banken Verluste tragen können, ohne sofort ihre Kreditvergabe einzuschränken“, erklärte die deutsche Zentralbank.
Die Bankenrettung nach der letzten Finanzkrise habe die öffentlichen Haushalte „in hoher zweistelliger Milliardenhöhe“ belastet. Das schließe noch nicht indirekte Kosten durch Kreditverknappung, geringeres Wachstum, Arbeitslosigkeit oder Rentenkürzungen ein.
Der Europäische Bankenverband begrüßte den Bericht der EU-Kommission, mahnte aber gleichzeitig kurzfristige Maßnahmen an.(afp/red)
Die Deutsche Bahn muss laut einem Beschluss der Bundesnetzagentur auf hochbelasteten Strecken im Fernverkehr mehr Platz für die Konkurrenz machen. (Archivbild) - Foto: Christian Charisius/dpa
Die Deutsche Bahn muss auf stark belasteten Strecken künftig mehr Platz für Wettbewerber im Fernverkehr machen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach einem vorläufigen Beschluss Ende Juni nun endgültig entschieden, wie die Behörde mitteilte. Doch die Entscheidung sehen die Bahn und mehrere Bundesländer äußerst kritisch. Denkbar sind auch rechtliche Schritte gegen den Beschluss.
Bahn muss in den Knoten mehr Platz machen
Mit dem Beschluss werde die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB Infrago, dazu verpflichtet, auf wichtigen Fernverkehrsstrecken Platz für Konkurrenten einzuräumen, wie die Bonner Behörde mitteilte. Diese Wettbewerbsklausel soll demnach für die Erstellung des Netzfahrplans für 2028 wirksam werden.
Ab dann will Italo Fernzugverbindungen auf den stark frequentierten und daher besonders profitablen Strecken von München über Köln nach Dortmund und von München nach Berlin anbieten. Bislang wird der Fernverkehr in Deutschland von der DB dominiert.
Im Detail ist vorgesehen, dass die Infrago die Trassen auf stark befahrenen Korridoren künftig nur noch zu maximal 60 bis 75 Prozent an ein einziges Unternehmen vergeben darf. Beim genauen Prozentwert hat die Infrago demnach Spielraum. „Auf diese Weise ist sichergestellt, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr AG tatsächlich verkehren kann“, erklärte die Bundesnetzagentur.
Die Behörde sei sich bewusst, „dass die Entscheidung einen Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr einleiten kann“, erklärte die Netzagentur. „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen“, argumentierte Behördenchef Klaus Müller. „Wir sind überzeugt, dass unsere Entscheidung den Wettbewerb im Fernverkehr in Bewegung bringen wird.“
„Verfahrens- und Aufklärungsfehler“
In der Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wirft die InfraGo der Behörde „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler“ vor. Es fehle die tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen seitens der BNetzA. Schließlich sei die Vergabe von Trassenkapazitäten durch die InfraGo an Wettbewerber bisher rechtlich nicht beanstandet worden.
Bedenken haben aber auch die Bundesländer, wie aus mehreren Stellungnahmen hervorgeht, die der dpa ebenfalls vorliegen. Das Land Bayern etwa befürchtet, dass insbesondere der Regionalverkehr (SPNV) in der Fläche leiden werde, wenn die Entscheidung der BNetzA Bestand habe.
„Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden“, schreibt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) in dem Papier.
Brandenburg fürchtet um Fernverkehrsangebot in der Fläche
Das Land Brandenburg wiederum warnt vor einer Angebotsreduzierung des Fernverkehrs in der Fläche. „Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Trassen fokussieren dürfte“, heißt es in der Stellungnahme des Landes. „Die bisherige Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfällt.“
Geändert haben die Stellungnahmen gleichwohl nichts. Der Beschluss der Behörde steht unverändert. Beteiligte wie die Bahn könnten nun rechtlich gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht in Köln vorgehen. Was das für den von Italo für 2028 anvisierten Marktantritt bedeutet, ist offen. (dpa/afp/red)
Foto: Sean Gallup/Getty Images, Cineberg/iStock, Montage Epoch Times
An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.
Steuerbetrüger im Visier
Künftig will die Regierung härter gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Geplant ist unter anderem, die Straffreiheit bei einer Selbstanzeige abzuschaffen. Es wird ein bundesweites Datenanalysezentrum eingerichtet. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird auf 15 Jahre erhöht. Zudem sollen Unternehmen künftig steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in Deutschland speichern.
Seit drei Tagen brennt es im Nationalpark Müritz in Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem teilweise munitionsbelasteten Gelände stehen mittlerweile rund 320 Hektar in Flammen. Wegen Detonationsgefahr muss die Feuerwehr 1.000 Meter Abstand halten. Im Boden liegen noch panzerbrechende Geschosse aus dem 2. Weltkrieg. Die Behörden sind überzeugt, die Lage im Griff zu haben – sie setzen auf Regen und nachlassenden Wind.
In mehreren ukrainischen Städten haben Hunderte Menschen gegen die Regierungsumbildung von Präsident Wolodymyr Selenskyj protestiert. Auslöser ist der Rücktritt des Verteidigungsministers Mychailo Fedorow. Das Parlament bestätigte derweil Serhij Korezkyj, den bisherigen Chef des staatlichen Energiekonzerns Naftogaz, als neuen Regierungschef. Er soll die Nachfolge von Julia Swyrydenko antreten.
US-Außenminister Marco Rubio hat zu einer internationalen Konferenz zum Thema „linksextremer politischer Terrorismus“ eingeladen. Laut „Reuters“ sollen heute Vertreter aus mindestens 65 Staaten daran teilnehmen und über Antiterrorismusmaßnahmen beraten. Die US-Regierung sieht linkstextremen Terrorismus als eine weltweit wachsende Bedrohung an.
Ein Fahrzeug eines Sicherheitsdienstes während der ASML-Hauptversammlung am 22. April 2026 vor dem Firmensitz in Veldhoven (Niederlande). ASML stellt hochmoderne Maschinen zur Fertigung von Halbleiterchips her. - Foto: Freek Van den Bergh/ANP/AFP via Getty Images
Der Boom bei Künstlicher Intelligenz wirkt sich in der Technologiebranche deutlich auf die Geschäftszahlen von Unternehmen aus.
Der niederländische Technologieriese ASML, zentraler Lieferant für die globale Chipindustrie, hob angesichts einer starken Nachfrage seinen Ausblick deutlich an. Der US-Traditionskonzern IBM musste hingegen einen herben Einbruch beim Aktienkurs hinnehmen.
ASML – das wertvollste Unternehmen Europas
Wie ASML mitteilte, führte die große Nachfrage nach KI-Systemen zu einem deutlichen Gewinnanstieg im zweiten Quartal: Verbucht wurden demnach 2,9 Milliarden Euro – rund 26 Prozent mehr als die 2,3 Milliarden Euro des Vorjahreszeitraums.
Außerdem erwartet das nach Marktkapitalisierung wertvollste Unternehmen Europas nun für das gesamte Geschäftsjahr einen Nettoumsatz zwischen 43 und 45 Milliarden Euro. Zuvor war eine Spanne von 36 bis 40 Milliarden prognostiziert worden.
ASML stellt Maschinen her, die weltweit zur Chipfertigung benötigt werden. Damit gilt die Entwicklung des Unternehmens auch als wichtiger Indikator für den Technologiesektor. Denn zuletzt hatte es bei Anlegern teils Befürchtungen gegeben, eine mögliche KI-Blase könne kurz vor dem Platzen stehen.
Börsenkurs der Niederländer steigt
Unternehmenschef Christophe Fouquet hob nun hervor, dass „laufende Investitionen im KI-Bereich und kontinuierliche Fortschritte bei KI-Technologien“ die Nachfrage insbesondere nach fortschrittlichen Speicher- und Logikchips weiter antrieben, was die Wachstumsaussichten der Halbleiterindustrie stärke.
„Unser Auftragseingang blieb im ersten Halbjahr außerordentlich stark“, erklärte er.
An der Amsterdamer Börse schnellte der Kurs der ASML-Aktie am Mittwochmorgen um mehr als sechs Prozent in die Höhe. Im weiteren Verlauf gab die Aktie wieder etwas nach, notierte aber weiter deutlich im Plus.
Ungewöhnlich steil abwärts ging es hingegen am 14. Juli für den US-Technologieriesen IBM. Bei Handelsschluss in New York stand die Aktie mehr als 25 Prozent im Minus. Grund dafür ist, dass die Ergebnisse im zweiten Quartal hinter den Erwartungen zurückblieben – vor allem aber auch, dass Kunden ihre Ausgaben verstärkt in Richtung KI-Infrastruktur verlagern.
„Wir haben uns nicht schnell genug angepasst oder gehandelt, und viele Großaufträge kamen nicht rechtzeitig zum Abschluss; das erklärt zu einem großen Teil unser schlechteres Abschneiden“, erklärte IBM-Chef Arvind Krishna.
„In den letzten Juniwochen beobachteten wir, dass Kunden ihre Investitionsausgaben für das Quartal auf den Kauf von Servern sowie Speicher- und Arbeitssicherungskomponenten verlagerten – sie sicherten sich also Infrastrukturprodukte, deren Verfügbarkeit begrenzt ist, in Erwartung künftiger Preiserhöhungen.“
Im Zuge der Verlagerung von Investitionen litt IBM zuletzt unter schwindendem Interesse an eigenen Produkten, insbesondere im Bereich Software und Mainframes, also großen Rechnersystemen, die für den Unternehmenseinsatz konzipiert sind.
Auch Bedenken mit Blick auf die Cybersicherheit hätten im gesamten Sektor die Nachfrage gedämpft, sagte IBM.
Zuletzt hatte insbesondere das neue KI-Modell Mythos von Anthropic, das Softwareschwachstellen schnell aufspüren kann, Befürchtungen mit Blick auf mögliche Cyberangriffe genährt. Angesichts dessen stockten Unternehmen ihre Budgets für Cybersicherheit auf – und schichteten dabei auch Mittel um, die ursprünglich für andere Projekte vorgesehen waren. (afp/red)
Jeden Mittwoch trifft sich das Bundeskabinett. Dieses Mal soll es vor allem um Bürokratieabbau gehen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Das Kabinett hat die Finanzplanung für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen. Dieser soll insbesondere die klimafreundliche Umgestaltung der Wirtschaft finanzieren.
Der Regierungsentwurf sieht schrittweise sinkende Einnahmen und Ausgaben bis 2030 vor.
Angesichts von Sparzwängen sei es gelungen, im Einvernehmen mit den Ressorts die Programmausgaben anzupassen und auf klare Prioritäten auszurichten, hieß es dazu aus dem Bundesfinanzministerium. Das schaffe auch Spielraum für die notwendige Entlastung des Bundeshaushalts.
Finanziert vor allem aus CO2-Zertifikaten
Der Klima- und Transformationsfonds war unter der Ampel-Regierung aus dem Energie- und Klimafonds hervorgegangen – ein Sondervermögen des Bundes, das 2010 per Gesetz eingerichtet wurde.
Der KTF soll über den Bundeshaushalt hinaus Investitionen in den Klimaschutz und die Energiewende ermöglichen. Dazu zählt etwa der Ausbau erneuerbarer Energien, die Dekarbonisierung der Industrie, die energetischen Gebäudesanierung oder der Ausbau der Elektromobilität.
Finanziert wird der KTF vorwiegend durch Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten im Rahmen des europäischen Emissionshandels sowie seit 2025 auch durch Zuschüsse aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
Ausgaben von je rund 40 Milliarden Euro vorgesehen
Laut dem Regierungsentwurf sind im KTF in den Jahren 2027 bis 2029 Ausgaben von jeweils gut 40 Milliarden Euro vorgesehen.
Die größten Posten sind dabei der Klimaschutz im Gebäudebereich (13 Milliarden Euro im Jahr 2027) und Entlastungen bei den Energiekosten (13,3 Milliarden Euro im Jahr 2027). In diesen Bereichen sollen die Ausgaben bis 2030 auf gut zehn Milliarden beziehungsweise 11,6 Milliarden Euro sinken.
Die Einnahmen des Fonds sollen nach den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung von 38,9 Milliarden im Jahr 2027 sukzessive auf 32,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 sinken.
Zuletzt hatte es heftige Kritik von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) gegeben, aus dem KTF kommendes Jahr 2,7 Milliarden Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen.
Dies wird im Finanzministerium als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts gesehen. Allein für 2027 musste eine Lücke von 34 Milliarden Euro im Bundeshaushalt geschlossen werden.
Als weitere Einsparungen im KTF nennt das Ministerium eine höhere Effizienz bei der Mittelvergabe, eine schrittweise Reduzierung der Förderung in bestimmten Bereichen, etwa bei Wärmepumpen, sowie den Abbau bei der Förderung von Kleinstprogrammen.
Der KTF-Wirtschaftsplan soll nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. (afp/red)
Foodwatch untersucht seit Jahren die Vermarktung von Lebensmitteln und kritisiert irreführende Werbung sowie ungesunde Produkte für Kinder. (Archivbild) - Foto: John Macdougall /AFP via Getty Images
Eine Umfrage der Verbraucherorganisation Foodwatch hat ein Nahrungsergänzungsmittel der Marke LaVita zur „dreistesten Werbelüge“ des Jahres gekürt. 39 Prozent der gut 66.000 Teilnehmer an der Online-Umfrage stimmten für das „Mikronährstoffkonzentrat“ als Kandidat für den Negativpreis „Goldener Windbeutel“, wie Foodwatch am Dienstag, den 14. Juli mitteilte.
Nach Angaben der Organisation besteht das Produkt größtenteils aus Fruchtsaftkonzentrat und kostet dennoch umgerechnet 100 Euro pro Liter.
„LaVita kassiert Verbraucher mit dem Wunsch nach Gesundheit kräftig ab“, erklärte Alina Nitsche von Foodwatch. „Der Saft steht beispielhaft für die Abzocke mit irreführenden Gesundheitsversprechen.“
Das als „Saubertrank“ beworbene Produkt besteht zu 70 Prozent aus Fruchtsaftkonzentrat sowie aus zugesetzten Vitaminen und Nährstoffen – „teilweise überdosiert“, wie Foodwatch ergänzt.
„Der Markt für Lebensmittel mit Vitaminzusatz und Supplements boomt, kontrolliert wird er kaum“, kritisiert Nitsche. „Bund und Länder müssen die Lebensmittelüberwachung endlich so ausstatten, dass sie Verbrauchertäuschung stoppen kann.“
Auch Backpulver und Joghurt auf der Negativliste
Auf Platz zwei im Negativranking landete mit 21,9 Prozent der abgegebenen Stimmen das „Airfryer Backin Backpulver“ von Dr. Oetker. Es wird als Innovation für die Heißluftfritteuse beworben, unterscheidet sich laut Foodwatch aber nicht vom „deutlich günstigeren“ Standardbackpulver. Der Preis ist demnach mindestens doppelt so hoch.
Knapp dahinter mit 20,8 Prozent landete der Joghurt Matcha Mango von Andechser Natur. Die vermeintlich zentrale Zutat Matcha macht laut Foodwatch nur 0,1 Prozent des Joghurts aus. Für die grünliche Farbe sorgt demnach auch das Algenpulver Spirulina.
Die Organisation verleiht den „Goldenen Windbeutel“ seit 2009, um auf das Problem der Verbrauchertäuschung im Lebensmittelbereich hinzuweisen. (afp/red)
Eine Empfehlung ist, die private Nutzung von Handys im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. (Illustration) - Foto: Marijan Murat/dpa
Social-Media-Verbot ab 13, 15 oder 16 Jahren: Zahlreiche EU-Länder wollen den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Onlinediensten einschränken. Brüssel bemüht sich um ein einheitliches Vorgehen, am Montag stellt ein Expertengremium seine Empfehlungen vor. Sie sollen die Grundlage für ein EU-weites Gesetz bilden. Der Entwurf für das Gesetz wird für September erwartet.
Kommt das EU-weite Verbot?
Das ist noch unklar. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich zwar dafür ausgesprochen, will aber die Empfehlungen der Experten abwarten. Beobachter verweisen auf die Ergebnisse des deutschen Gremiums, das im Juni ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren als mögliche Lösung präsentierte. Das entspricht den Geschäftsbedingungen von Plattformen wie Instagram und Snapchat, wird bisher aber nicht durchgesetzt.
Wie würde ein Verbot funktionieren?
Nach EU-Recht ist die Kommission für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig. Nur sie kann die Plattformen zu Änderungen zwingen und bei Verstößen Strafen verhängen. Selbst wenn die 27 EU-Länder unterschiedliche Altersgrenzen einführen würden, läge die Umsetzung also in Brüsseler Verantwortung.
Welche Alternativen gibt es?
Die EU-Kommission könnte Beschränkungen für einzelne Dienste je nach Risiko vorschlagen. Brüssel will außerdem erreichen, dass die Plattformen ihre Angebote altersgerecht gestalten – ohne süchtig machende Algorithmen. Personalisierte Werbung ist für Minderjährige bereits verboten.
„Unabhängig von den Entscheidungen über Altersgrenzen – wir müssen auch die Geschäftsmodelle und das Design angehen, die täglich die Online-Erlebnisse von Kindern prägen“, sagte Verbraucherschutzkommissar Michael McGrath der Nachrichtenagentur AFP.
Wie geht die EU gegen Onlinedienste vor?
Gegen fast alle großen Onlinedienste laufen in Brüssel bereits Verfahren wegen mangelnden Jugendschutzes. Die Kommission wies die Videoplattform Tiktok bereits im Februar an, ihre „süchtig machende“ Funktionsweise zu ändern.
Am Freitag folgten ähnliche Aufforderungen an den Meta-Konzern mit seinen Plattformen Instagram und Facebook. Verweigern die Unternehmen die Änderungen, drohen ihnen Bußgelder.
Wo steht Deutschland?
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) arbeitet an einem Gesetzentwurf, der bis zum Jahresende stehen soll. Das deutsche Expertengremium hat jedoch von nationalen Alleingängen abgeraten – Prien will sich deshalb für eine europäische Lösung einsetzen.
Und andere Länder?
Weltweiter Vorreiter ist Australien. Dort trat Ende vergangenen Jahres ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren in Kraft, bei der Umsetzung gibt es jedoch Probleme. Innerhalb der EU gibt es in zahlreichen Staaten ähnliche Pläne, unter anderem in Frankreich, Dänemark, Spanien, Italien und Österreich. (afp/red)
Eine Person in einem Sensenmannkostüm steht vor dem Werkseingang, während VW-Mitarbeiter am 9. Juli 2026 an einer von IG Metall organisierten Kundgebung teilnehmen, um gegen Umstrukturierungsmaßnahmen und Pläne für einen massiven Stellenabbau im VW-Werk in Zwickau zu protestieren. - Foto: Jens Schlüter/AFP via Getty Images
„Der Umgang des Vorstands mit der Belegschaft ist an Respektlosigkeit nicht mehr zu überbieten“, erklärte die Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo am Donnerstag Abend mit. Es sei „unverantwortlich, die Belegschaft im Unklaren zu lassen und so in den Urlaub zu schicken“.
Komme der Konzernchef der Aufforderung nicht nach, werde es nach der Sommerpause „VW-weit und zeitgleich außerordentliche Betriebsversammlungen“ geben, „um die Vorstände dort ans Mikrophon zu zitieren“, erklärte der Betriebsrat. Cavallo betonte, dass es keine Werksschließungen geben dürfe und Stellenabbau nur auf freiwilliger Basis und sozialverträglich ablaufen dürfe.
Der Konzernvorstand teilte am Abend nach der Aufsichtsratssitzung mit, die „strategische Neuausrichtung“ des Unternehmens werde fortgesetzt. Die Modellpalette werde auf die „attraktivsten Marktsegmente konzentriert“ und schrittweise um bis zu 50 Prozent „gestrafft“. Die Angebotskomplexität – zum Beispiel die Anzahl möglicher Ausstattungsoptionen – werde um bis zu 75 Prozent reduziert. Die Produktionskapazitäten würden auf neun Millionen Fahrzeuge pro Jahr angepasst. Angaben zu Stellenstreichungen und Werksschließungen machte der Konzern nicht.
Medienberichten zufolge sollen bei Volkswagen bis zu 100.000 der rund 657.000 Arbeitsplätze weltweit gestrichen werden. Zudem erwägt Konzernchef Blume demnach, die Kernmarke Volkswagen und Teile der Komponentenfertigung aus der bestehenden Konzernstruktur der Volkswagen AG herauszubrechen und in eigenständige Gesellschaften zu überführen, um die besonderen Mitbestimmungsrechte und die Sperrminorität des Landes Niedersachsen zu unterlaufen, die im VW-Gesetz verankert sind. (afp/red)
Die Windräder in der Nord- und Ostsee weisen inzwischen eine Leistung von 10,2 Gigawatt auf. (Archivbild) - Foto: Kurt Desplenter/BELGA/dpa
Die Bundesregierung will mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 errichten lassen. Derzeit sind knapp zehn Gigawatt installiert. Doch die Situation der Branche habe sich „dramatisch verschlechtert“. „Windturbinen, Logistik, Kabel – alles ist teurer geworden. Im Fünf-Jahres-Vergleich liegt die Kostensteigerung bei 30 bis 40 Prozent, über 15 Jahre bei mehr als 50 Prozent“, so Stamatelopoulos, Vorstandsvorsitzende des Energieversorgers EnBW. Deshalb schlägt er vor: „Lasst uns erst einmal 55 Gigawatt bauen, und dann sehen wir weiter.“
EnBW betreibt bislang mit Baltic I, Baltic II, Hohe See und Albatros vier Parks. Im Spätsommer soll zudem He Dreiht mit rund 960 Megawatt hinzukommen. 55 der 64 Turbinen seien bereits installiert und etwa 30 davon in Betrieb.
Den Kurs von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verteidigt Stamatelopoulos grundsätzlich. „Die Bundesregierung geht Dinge an, die seit langer Zeit geregelt werden müssen. Die Energiewende ist ein Langzeitprojekt, und das, was vor 20 Jahren richtig war, muss nicht unbedingt jetzt auch noch richtig sein.“ Jedoch verkaufe Reiche ihre Politik „mitunter kommunikativ schlecht“.
Zudem hält er den geplanten Redispatchvorbehalt für falsch. Er schlägt stattdessen vor, dass die Betreiber von Wind- und Solarparks jeweils für fünf Jahre auf je 200 Stunden Entschädigung verzichten, wenn in einem Jahr fünf bis zehn Prozent des erzeugten Stroms abgeregelt werden müssen. Anders als bei Reiches Vorschlag könne „die Bank dieses Risiko der Erlösminderung konkret abschätzen“, sodass der Bau leichter zu finanzieren werde. (dts/red)
In den unteren Gehaltsgruppen mit einem Bruttolohn bis zu 2.500 Euro hat laut der Alterssicherungskommission nur rund ein Drittel der Beschäftigten Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. (Archivbild) - Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Die Betriebsrente erfreut sich bei Arbeitnehmern größter Beliebtheit. Auch für Unternehmen ist die firmeninterne Altersvorsorge laut einer Allianz-Umfrage Mittel der Wahl bei den Zusatzleistungen für die Belegschaft.
Bei der Befragung von 1.073 Beschäftigten zur attraktivsten Zusatzleistung des Arbeitgebers landete die Betriebsrente auf Platz eins. Bei der gleichzeitigen Erhebung unter den Führungskräften und Personalverantwortlichen in 162 Unternehmen zu den wichtigsten Bestandteilen eines Benefit-Pakets stand die Betriebsrente auf dem ersten Rang.
Großunternehmen bieten meist Betriebsrente – kleinere Firmen nicht
Allianz Pension Partners – eine Gesellschaft der Allianz Lebensversicherung – führte die Erhebung über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis Ende April durch. Anlass war die Rentendebatte.
Nach Zahlen der Alterssicherungskommission des Bundes gibt es in Sachen Betriebsrente ein erhebliches Gefälle zwischen großen Unternehmen auf der einen und kleinen und mittleren Firmen auf der anderen Seite.
Demnach bieten 86 Prozent der Großunternehmen ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente an. In kleinen Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern sind es dagegen nur 25 Prozent.
Niedrigverdiener bekommen häufig auch keine Betriebsrente
In den unteren Gehaltsgruppen mit einem Bruttolohn bis zu 2.500 Euro hat laut Kommission nur rund ein Drittel der Beschäftigten Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Die Kommission hatte auch die Stärkung der Betriebsrente in ihre 33 Vorschläge für eine Rentenreform aufgenommen, allerdings in eher unverbindlicher Form. So empfiehlt die Kommission einen „Sozialpartnerdialog“ noch in diesem Jahr, der dann konkrete Schritte erarbeiten könnte.
In der Allianz-Umfrage waren sich Beschäftigte und Vorgesetzte noch in einem weiteren Punkt einig. Die zweitbeliebteste Zusatzleistung ist die Möglichkeit, im Heimbüro zu arbeiten.
Erst auf Platz drei gab es einen Unterschied. Führungskräfte nannten hier das Gesundheitsmanagement – beispielsweise Gesundheitschecks oder Fitnessstudio. Sen befragten Arbeitnehmern war eine betriebliche Krankenversicherung lieber. (dpa/red)
Philipp Amthor (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Bundesregierung geht davon aus, dass ihr versprochenes Ziel, die Bürokratiekosten für Unternehmen um 25 Prozent zu senken, mit dem nun beschlossenen Reformpaket „theoretisch in einem Schritt erreicht werden“ könnte.
Das sagte der Staatssekretär im Digitalministerium, Philipp Amthor (CDU), dem „Handelsblatt“.
Berichtspflichten sollen fallen
Das nun geplante Berichtsentlastungsgesetz führt laut Amthor eine gesetzliche Generalklausel ein, die bestehende Berichtspflichten aussetzt. „Wir reden dabei nicht von zwölf oder 50 Berichtspflichten, sondern eher von einem vierstelligen Bereich“, sagte Amthor.
Er hoffe auf eine Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr. Dadurch sollen 16 Milliarden Euro pro Jahr an Bürokratiekosten für die Wirtschaft wegfallen. Ministerien könnten allerdings noch per Verordnung bestimmen, welche Berichtspflichten bleiben sollen.
Warnung vor Widerständen
Der Präsident des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), Lutz Goebel, warnte deshalb vor „gewaltigen Beharrungskräften“. Viele Leute in den Ministerien fragten sich: „Warum soll ich abschaffen, was ich selbst gemacht habe?“, sagte Goebel dem „Handelsblatt“.
Der Regierungsberater fordert darum strenge Voraussetzungen, um Berichtspflichten beibehalten zu können. „Leider gibt es immer noch eine Reihe von Ministerien, die beim Bürokratieabbau nicht richtig mitspielen“, kritisierte der NKR-Chef und nannte das Umwelt-, das Justiz- und das Finanzministerium. (dts/red)
Eine Mehrheit der befragten Unternehmen nennt Vertrauensverlust in demokratische Institutionen und gesellschaftliche Spaltung als Gefahren. - Foto: kasto80/iStock
Unternehmen in Deutschland befürchten einer Studie zufolge eine Schwächung der Demokratie. Eine große Mehrheit nennt Vertrauensverlust in demokratische Institutionen und gesellschaftliche Spaltung als Gefahren, wie die Bertelsmann Stiftung am Montag mitteilte. Zudem werde wirtschaftliche Schwäche als Risiko für die Demokratie aufgefasst.
Der Studie zufolge, an der auch das Institut der deutschen Wirtschaft und die Universität St. Gallen beteiligt waren, wissen Betriebe, was sie an der Demokratie haben: „Die große Mehrheit der Unternehmen betrachtet Demokratie als zentrale Grundlage erfolgreichen Wirtschaftens.“
Klare Standortvorteile in Deutschland seien etwa Rechtsstaatlichkeit, Planungssicherheit, unternehmerische Freiheit, Schutz vor Willkür und offene Diskurse.
30 Prozent sehen Betriebsklima durch gesellschaftliche Polarisierung belastet
Gesellschaftliche Risse machen sich den Angaben zufolge allerdings mehr und mehr auch in den Betrieben bemerkbar. Rund 30 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass die gesellschaftliche Polarisierung das Betriebsklima belastet. Auch reflektierten Unternehmen zunehmend, „ob politisches Engagement unter veränderten geopolitischen oder innenpolitischen Bedingungen riskanter wird“.
Rund 60 Prozent der Unternehmen gaben an, dass sie auch sich selbst in demokratischer Verantwortung sehen. Konkretes demokratisches Engagement bleibt dann aber meist nach innen gerichtet: „Besonders häufig sind demokratische Werte im Leitbild, Engagement über Verbände oder interne Kommunikation“, erklärte die Bertelsmann-Stiftung. „Öffentliche Positionierungen sind deutlich seltener und vor allem bei kleineren Unternehmen umstritten.“
Die Studienautoren befragten von Februar bis April Vertreter von 903 Unternehmen. Zudem wurden 25 Interviews mit Geschäftsleitern und -leiterinnen aus verschiedenen Branchen geführt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfängt am Montag Unternehmensvertreter zum Thema Engagement für Demokratie in Berlin. (afp/red)
Hohe Kerosinpreise sind laut EU-Kommission kein außergewöhnlicher Umstand: Fluggäste müssen bei Flugstreichungen entschädigt werden. - Foto: Boris Roessler/dpa
Kostenlose Familiensitzplätze und schnellere Entschädigungen: Das Europaparlament stimmt am Dienstag über neue gesetzliche Rechte für Fluggäste ab. Die große Reform blieb nach jahrelangen Verhandlungen aus, die fälligen Entschädigungen bei Verspätungen werden trotz lauter Beschwerden der Fluggesellschaften nicht angetastet.
Wann gibt es einen Anspruch auf Entschädigung?
Ab einer Verspätung von drei Stunden können Passagiere eine pauschale Entschädigung beantragen, sofern die Fluggesellschaft die Wartezeit verschuldet hat. Für Flüge bis 1.500 Kilometer gilt ein Anspruch in Höhe von 250 Euro, für Flüge bis 3.500 Kilometer bekommen Passagiere 400 Euro und für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 Kilometern 600 Euro. Das gilt auch bei Flügen, die weniger als zwei Wochen vor Abflug gestrichen werden.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die sogenannten außergewöhnlichen Umstände. Das sind etwa Naturkatastrophen oder Sicherheitsrisiken am Start- oder Zielort. Ein Streik der Angestellten der Fluggesellschaft selbst ist kein außergewöhnlicher Umstand, ein Streik anderer Beschäftigten wie etwa beim Sicherheitspersonal des Flughafens häufig aber schon. Ein technischer Defekt am Flugzeug ist kein solcher Umstand.
Was soll sich ändern?
Die EU will dafür sorgen, dass mehr Passagiere ihren Anspruch geltend machen können. Fluggesellschaften werden deshalb verpflichtet, ihre Passagiere höchstens vier Tage nach Ankunft zu informieren, wo sie eine Entschädigung beantragen können. Sie haben danach 30 Tage Zeit, um entweder die Entschädigung zu zahlen oder den Antrag begründet abzulehnen.
Dann gibt es keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Wer einen Hin- und Rückflug gebucht hat und den Hinflug verpasst, kann aber eine Erstattung für den nicht genutzten Rückflug beantragen. Passagiere, die trotz verpasstem Flug an ihren Zielort gelangt sind, können den Rückflug nutzen.
Was gilt für das Handgepäck?
Auch hier gibt es nur kleine Änderungen, Forderungen nach einer einheitlichen Größe für Handgepäckkoffer setzten sich nicht durch. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass die Fluggesellschaften bei der Buchung je einen Preis ohne und mit zusätzlichem Handgepäck anbieten sollen.
Welche Rechte haben Familien?
Eltern können künftig kostenlos einen Sitzplatz neben ihren Kindern buchen. Billigfluggesellschaften verlangten dafür bislang teils zusätzliche Gebühren, gerieten deshalb aber bereits ins Visier der Behörden. In Großbritannien strich Ryanair die Gebühr kürzlich, nachdem die dortige Wettbewerbsbehörde eine Untersuchung begonnen hatte.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Abstimmung im Europaparlament ist die letzte politische Hürde für die Reform. Der Rat der 27 EU-Staaten hat schon grundsätzlich zugestimmt, muss das Gesetz aber noch einmal formal absegnen.
Mitarbeiter in der Autoproduktion: Gerade in der Industrie entscheiden Investitionen darüber, wo künftig Wertschöpfung entsteht. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
In Kürze:
McKinsey: Deutschland investiert zu wenig in neue Produktionskapazitäten.
Standortnachteil: Hohe Kosten und lange Genehmigungen bremsen Investitionen.
DIHK: Unternehmen setzen zunehmend auf Erhalt statt Wachstum.
Deutschland galt bis vor ein paar Jahren als der wettbewerbsfähigste Industriestandort der Welt. Im letzten „Competitive Industrial Performance Index“ der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung belegte Deutschland aufgrund von Daten des Jahres 2022 Platz eins unter 153 Volkswirtschaften.
Gemessen wurden dabei unter anderem die industrielle Wertschöpfung, die Exportleistung und die technologische Leistungsfähigkeit der Industrie. Deutschland rangierte zudem weltweit auf Platz zwei bei den Exporten von Industriegütern.
Diese Bestandsaufnahme beschreibt allerdings die industrielle Stärke, die über Jahrzehnte entstanden ist. Ob sie sich erhalten lässt, hängt davon ab, was in den kommenden Jahren von Unternehmen in unserem Land investiert wird. Mit jeder Entscheidung für eine neue Fabrik, ein Forschungszentrum oder ein Rechenzentrum legen Unternehmen fest, wo künftig produziert, entwickelt und Wertschöpfung erzielt wird.
Genau dort sieht das McKinsey Global Institute erhebliche Schwächen. Die gerade veröffentlichte Studie „Catalyzing Competitiveness: Where Investment Happens and Why“ (zu Deutsch: Wettbewerbsfähigkeit fördern: Wo investiert wird und warum) zeigt, dass Unternehmen in Deutschland kaum noch zusätzlich in Fabriken, Anlagen und andere produktive Infrastrukturen investieren.
Die Nettoinvestitionen – also die Investitionen, die nach Abzug der Abschreibungen tatsächlich zusätzliche Produktionskapazitäten schaffen – betragen nur noch 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit bildet Deutschland unter den großen Industriestaaten das Schlusslicht und liegt damit deutlich hinter den Vereinigten Staaten, China und auch dem Durchschnitt der Mitgliedsländer der Europäischen Union.
Investitionen als Maßstab der Wettbewerbsfähigkeit
Das McKinsey Global Institute wählt einen anderen Zugang zur Frage der Wettbewerbsfähigkeit als andere ökonomische Studien. Statt Steuerbelastungen, Lohnkosten oder Bürokratie in den Mittelpunkt zu stellen, betrachten die Autoren die Investitionsentscheidungen der Unternehmen. Dahinter steht die Überlegung, dass Investitionen dort erfolgen, wo optimale wirtschaftliche Aussichten erwartet werden. Im Bericht heißt es:
„Unternehmen investieren dort, wo sie die besten Erfolgschancen sehen.“
Berücksichtigt werden dabei produktive Investitionen, also Ausgaben für Fabriken, Maschinen, Infrastruktur sowie für Forschung, Software und andere immaterielle Vermögenswerte. Sie entscheiden nicht nur darüber, wo heute produziert wird, sondern auch darüber, welche Regionen künftig ihre Produktivität steigern und neue Technologien entwickeln können.
International entwickeln sich diese Investitionen seit Jahren sehr unterschiedlich. China investiert jährlich rund 5,9 Billionen US-Dollar (5,17 Billionen Euro) in produktive Anlagen, die Vereinigten Staaten etwa 5,1 Billionen Dollar (4,47 Billionen Euro) und die Summe der Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU-27) 2,27 Billionen Euro. Noch deutlicher wird der Unterschied beim Blick auf die Nettoinvestitionen.
China erweitert seinen Kapitalstock jedes Jahr um rund 23 Prozent seiner Wirtschaftsleistung. Die Vereinigten Staaten kommen auf etwa 4 Prozent, die EU-27 auf rund 2 Prozent. Deutschland erreicht lediglich 0,2 Prozent. Nach Berechnungen der Autoren müsste Europa seine produktiven Investitionen jährlich um 750 bis 800 Milliarden Euro erhöhen, um diese Lücke zu schließen.
Hohe Kosten bremsen neue Projekte
Warum Unternehmen neue Produktionsstätten häufig anderswo errichten, untersuchte die Studie anhand von zehn konkreten Investitionsvorhaben. Verglichen werden unter anderem Halbleiterwerke, Batteriefabriken, Chemieanlagen, Rechenzentren sowie Forschungsprojekte in der Pharma- und Automobilindustrie.
Dabei fließen sämtliche Kosten über den gesamten Lebenszyklus eines Projekts ein – vom Bau über Finanzierung und Energie bis zum laufenden Betrieb. Für Deutschland ergibt sich ein einheitliches Bild. Je nach Branche liegen die Gesamtkosten neuer Investitionen zwischen 40 und mehr als 250 Prozent über denen des jeweils wettbewerbsfähigsten Standorts.
Bei Halbleiterwerken beträgt der Kostennachteil gut 40 Prozent. Die Entwicklung neuer Elektrofahrzeugplattformen oder innovativer Biopharmazeutika verursacht bei deutschen oder amerikanischen Unternehmen Kosten, die drei- bis viermal so hoch sind wie bei chinesischen Wettbewerbern. In der chemischen Industrie verteuert primär der Energiepreis die Produktion. Die Herstellung von Polyethylen kostet in Deutschland aufgrund der Erdgaspreise ungefähr doppelt so viel wie in den Vereinigten Staaten oder Saudi-Arabien.
Mehr als ein Energieproblem
Die hohen Strompreise gehören zu den bekanntesten Standortnachteilen Deutschlands. Nach Auffassung der Autoren greifen sie als Erklärung jedoch zu kurz. Die Wettbewerbsfähigkeit werde durch mehrere Faktoren gleichzeitig beeinträchtigt. Dazu zählen höhere Löhne, die sich nach Ansicht der Autoren nicht mehr vollständig in einer entsprechend höheren Produktivität niederschlagen. Hinzu kommen gestiegene Baukosten, lange Projektlaufzeiten und ein hohes Maß an Bürokratie.
Besonders deutlich wird dies bei Genehmigungsverfahren. Für ein nicht wohnwirtschaftliches Bauprojekt vergehen in Deutschland laut der Studie durchschnittlich rund 200 Tage, bis eine Genehmigung vorliegt. In den Vereinigten Staaten dauert ein vergleichbares Verfahren etwa 60, in China rund 40 Tage. Gerade in Branchen, in denen Produkte immer schneller auf den Markt kommen müssen, wird die Zeit damit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor.
Nicht jeder Kostennachteil kann beseitigt werden
Die Autoren weisen allerdings darauf hin, dass Unternehmen Investitionsentscheidungen nicht allein nach den niedrigsten Kosten treffen.
Jan Mischke, Partner beim McKinsey Global Institute, sagte: „Kosten sind dabei nur ein Kriterium. Über den Standort entscheiden auch politische Stabilität, Kapitalmarktzugang, Verfügbarkeit von Talenten und Infrastruktur. Unsere Analyse legt bewusst die reine Kostenperspektive offen.“
Zugleich warnt er davor, die Analyse auf eine reine Standortkritik zu reduzieren. „Deutschland hat enormes industrielles Know-how. Entscheidend ist jetzt, dass Investitionsvorhaben hier wieder schneller und verlässlicher gerechnet werden können.“
Aus den Ergebnissen leiten die Autoren mehrere Ansatzpunkte für Unternehmen ab. Sie messen ein größeres Gewicht bei einer konsequenten Industrialisierung des Bauens sowie einem stärkeren Einsatz von Automatisierung und künstlicher Intelligenz.
Weiterhin plädieren sie dafür, sich stärker auf Technologien und Branchen zu spezialisieren und zu konzentrieren, bei denen Deutschland nicht über den Preis konkurrieren muss. Dazu zählen industrielle Anwendungen Künstlicher Intelligenz, Halbleiterausrüstung, Feststoffbatterien oder industrielle Biotechnologie.
Für Mischke wäre es allerdings ein Fehler, auf bessere Rahmenbedingungen zu warten. „Wenngleich das Investitionsumfeld sicher nicht ideal ist, bleibt Abwarten für Unternehmen die teuerste Option. Gerade große und dynamische Unternehmen können vorangehen und das Umfeld selbst gestalten.“
Die Studie beschreibt damit keinen raschen Verlust der industriellen Stärke Deutschlands. Im Gegenteil: Die Daten der UNIDO zeigen, dass die Bundesrepublik ihre Spitzenposition in der Industrie bis vor Kurzem behauptet hat.
Der Befund lautet vielmehr, dass diese Stärke zunehmend auf früheren Investitionen beruht. Ob Deutschland auch künftig zu den führenden Industriestandorten zählt, wird davon abhängen, ob Unternehmen wieder häufiger neue Produktionsanlagen, Forschungseinrichtungen und Zukunftstechnologien im Land aufbauen.
Investitionsbereitschaft auf einem Tiefstand
Dass dies derzeit eher unwahrscheinlich erscheint, zeigt die Konjunkturumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer aus dem Frühsommer dieses Jahres unter mehr als 23.000 Unternehmen.
Die Investitionsbereitschaft ist demnach weiter gesunken: Nur noch 23 Prozent der Betriebe beabsichtigen, ihre Investitionsbudgets auszuweiten, 34 Prozent planen Kürzungen. Der Saldo der Investitionsabsichten fiel auf minus 11 Punkte, den niedrigsten Stand seit der Corona-Pandemie.
Gleichzeitig geben 67 Prozent der Unternehmen an, vorwiegend in den Ersatz bestehender Anlagen zu investieren. Lediglich 19 Prozent planen noch Kapazitätserweiterungen. Das ist laut DIHK ein Wert, der zuletzt während der Finanzkrise 2009 ähnlich niedrig war.
DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov fasst die Lage entsprechend drastisch zusammen: „Anders als in früheren Krisen haben viele Betriebe kaum noch Reserven, um den Belastungen etwas entgegenzusetzen. Wir leben in Deutschland von der Substanz.“
Damit zeichnet die DIHK ein ähnliches Bild wie die McKinsey-Studie, allerdings aus der Perspektive der Unternehmen.
Während McKinsey zeigt, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb zu wenig neue Produktionskapazitäten aufbaut, macht die Umfrage deutlich, warum: Viele Betriebe konzentrieren sich inzwischen darauf, bestehende Anlagen zu erhalten, statt in Wachstum zu investieren. Genau darin liegt die eigentliche Herausforderung für den Industriestandort Deutschland.