In Kürze:
- Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach.
- Am Mittwoch wurden unter anderem seine Privatwohnung und die Berliner SPD-Zentrale durchsucht.
- Hintergrund ist offenbar eine zurückgezahlte Spende von 9.900 Euro während eines laufenden Vergabeverfahrens.
- Krach weist einen persönlichen Zusammenhang mit dem Spender zurück und will den Wahlkampf fortsetzen.
Am Donnerstag, 10. September, hat der Spitzenkandidat der SPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl, Steffen Krach, spontan eine Pressekonferenz einberufen. Anlass waren laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover. Im Zuge dieser war es am Mittwoch zu Durchsuchungen an drei Adressen gekommen. Es handelt sich dabei um Krachs Privatwohnung, die Berliner SPD-Zentrale und Büroräume Krachs in Hannover.
Staatsanwaltschaft hält sich mit Aussagen zu möglicher Rolle von Steffen Krach zurück
Krach hatte im November 2021 seinen Posten als Regionspräsident der Region Hannover angetreten. Seit März 2026 ist Krach für seine restliche Amtszeit als Regionspräsident beurlaubt. Grund ist seine Kandidatur für die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September. Seit Mai 2026 ist er zusammen mit Bettina König auch Landesvorsitzender der SPD Berlin.
Die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht dazu geäußert, in welchem Kontext die Durchsuchung stattfand und was man dort finden wolle. Krach selbst erklärte, von seinem privaten Anwesen seien unter anderem alte Handys, iPads und Festplatten mitgenommen worden. Dort könne man zwar viele Familienfotos finden, aber kaum Sachdienliches aus Sicht der Ermittlungsbehörden. Krach kritisierte auch, dass die Durchsuchung an seiner Privatadresse seine Kinder traumatisiert habe. Gegenüber den Reportern äußerte er über die beteiligten Einsatzkräfte:
„Sie können gerne jederzeit noch einmal vorbeikommen, aber dann bitte in anderer Weise.“
Protokolle und Akten habe er noch nicht im Detail eingesehen. Er bezeichnete es jedoch als „erstaunlich“, dass die Durchsuchung ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt stattfinde. In vier Tagen stehen in Krachs Herkunftsbundesland Niedersachsen Kommunalwahlen an, in elf Tagen die Abgeordnetenhauswahlen in Berlin. Er deutete auf Nachfrage allerdings an, nicht von einer gezielten Schädigungsabsicht auszugehen:
„Ich bin überzeugter Demokrat und glaube an die Unabhängigkeit der Justiz.“
Betrag kurz nach Kenntnisnahme von Anweisung wieder zurücküberwiesen
Bereits am Mittwoch hatte Krach in mehreren Interviews erläutert, dass offenbar der Verdacht der Bestechlichkeit im Raum stehe. Hintergrund sei ein Vergabeverfahren im Zusammenhang mit einem Klinikum in der Region Hannover. Das Klinikum, in dem er Aufsichtsratsvorsitzender gewesen sei, stand demzufolge zum Verkauf an, weil daraus ein regionales Gesundheitszentrum entstehen solle. Dem NDR zufolge handelte es sich um das Krankenhaus in Lehrte.
Einer der Bieter habe noch während des laufenden Vergabeverfahrens eine Summe im 9.000-Euro-Bereich angewiesen. Daraus konstruiere die Staatsanwaltschaft Hannover nun offenbar einen Bestechungsverdacht. Krach betonte jedoch, dass weder er privat noch die SPD Berlin eine Spende des Bieters angenommen habe. Dieser habe später im Übrigen auch nicht den Zuschlag bekommen. Den Spendenbetrag habe die Partei auch auf sein Drängen hin „innerhalb von 24 Stunden zurücküberwiesen“.
Dem RBB zufolge sind 9.900 Euro von einem Unternehmer am 29. Dezember 2025 auf dem Konto der SPD Berlin eingegangen. Am 9. Januar 2026 habe diese Belegen zufolge, die dem Sender vorlägen, den Betrag zurücküberwiesen. Die Landesgeschäftsführung habe eigenen Angaben zufolge erst am 7. Januar Kunde von der angewiesenen Summe erhalten. Schatzmeister Fabian Fischer zufolge wurde „auf Weisung unseres Spitzenkandidaten umgehend entschieden, diese Spende abzuweisen“.
SPD Berlin hält an Steffen Krach als Spitzenkandidat fest
Krach betonte, er habe „nichts zu verbergen“, und er habe mit dem in Rede stehenden Unternehmer keinen persönlichen Kontakt gehabt. Er werde Transparenz gewährleisten und mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Bei dem Spender habe es bereits im Mai 2026 eine Durchsuchung von Geschäftsräumen gegeben, berichtet der NDR unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Hannover.
Demnach sei der Vorwurf „wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen“ im Raum gestanden. Der Bieter habe erst ein niedrigeres Gebot als ein Mitbewerber abgegeben und kurz vor Ende des Bieterverfahrens ein neues – nur unwesentlich über dem Höchstgebot des Mitbewerbers. Unklar bleibt weiterhin, was konkret Steffen Krach mit diesem Vorgehen zu tun gehabt haben soll und welche Beweismittel wofür man vonseiten der Staatsanwaltschaft an den durchsuchten Adressen sichern wollte.
Krach wolle von der Spitzenkandidatur in Berlin nicht abrücken und den Wahlkampf weiterführen. Eine Sondersitzung der Fraktion und des Landesvorstandes war für Mittwochabend angekündigt. Die Berliner SPD hält an ihrem Spitzenkandidaten fest. Anders als in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Sozialdemokraten im Wahlkampffinish Rückenwind verspüren, liegt die Partei in Berlin laut Umfragen abgeschlagen auf Platz 5.
mit Material der dpa


