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Nach Zwangsräumung einer 87-Jährigen: Protestcamp gegen Wohnungsnot in Spanien

Auf dem Puerta del Sol im Herzen der spanischen Hauptstadt Madrid ist ein Protestcamp mit hunderten Bewohnern entstanden. Die Demonstranten diskutieren, halten Reden, beschriften Protestplakate, während Helfer zwischen den Zelten Essen und Getränke verteilen. Grund für die Proteste ist die Wohnungskrise in Spanien – und der Auslöser die Zwangsräumung der Wohnung einer 87-Jährigen.
Seitdem die Rentnerin Maricarmen Abascal vergangene Woche nach 70 Jahren aus ihrer Wohnung in Madrid geworfen wurde, kommt Spanien nicht zur Ruhe. Der Fall führt das Ausmaß der Wohnungsnot und Mietenexplosion in dem Land vor Augen. „Wir alle sind Maricarmen“, steht auf Protestplakaten.

Menschen versammeln sich neben einem Transparent: „Keine weitere Maricarmen“. Die 87-Jährige wurde aus ihrer Madrider Wohnung vertrieben. Die Demonstranten campieren am 27. September 2026 vor dem Sitz der Regionalregierung von Madrid auf der Puerta del Sol in Madrid, um gegen Zwangsräumungen und die Wohnungskrise zu protestieren.

Foto: Thomas Coex/AFP via Getty Images

Demonstranten: „Wir bleiben hier so lange, wie es nötig ist“

Die Zwangsräumung von Maricarmens Wohnung sei „der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat“, sagt der 24-jährige Mietrechtsaktivist Alberto Macías. „Sie sind dabei, die ganze Arbeiterklasse aus unseren Stadtvierteln zu werfen, wo wir immer gewohnt haben.“ Die Demonstranten fordern von der Regierung schnelles Handeln: „Wir bleiben hier so lange, wie es nötig ist“, sagt Macías.
Auch Promis lassen sich im Protestcamp blicken, am Sonntag schaut Regie-Legende Pedro Almodóvar vorbei. „Es ist absolut unerträglich für die spanische Gesellschaft, dieses Problem einen weiteren Tag zu haben“, sagt er mit Blick auf die Wohnungskrise.
Erinnerungen werden wach an die Bewegung der Empörten (Indignados) im Jahr 2011: Damals hatten Demonstranten aus Protest gegen Einschnitte bei Sozialprogrammen und Korruption wochenlang auf der Puerta del Sol campiert. Aus der landesweiten Bewegung ging später die Linkspartei Podemos hervor.

Problem Nummer 1: Wohnraum

Drastisch gestiegene Mieten und Wohnraummangel sind Umfragen zufolge für die Spanier schon seit geraumer Zeit das Problem Nummer eins im Land. Laut dem Immobilienportal Idealista haben sich die Durchschnittsmieten in Spanien in zehn Jahren fast verdoppelt. Die spanische Zentralbank schätzt, dass landesweit mehr als 700.000 Wohnungen fehlen.
Vor allem für junge Menschen wird es deswegen immer schwieriger, eine eigene Wohnung zu mieten oder gar zu kaufen. Sie müssen – auch wenn sie gute Jobs haben – weiter bei ihren Eltern leben oder in Wohngemeinschaften ziehen.
Und während die Gründe für die Krise komplex sind, machen viele Menschen auf hohe Gewinne spekulierende Investmentfonds für die Lage verantwortlich. Von „Geierfonds“ sprechen Aktivisten und linke Politiker.

Protestaktion gegen Zwangsräumungen und die Wohnungskrise: In Madrid protestieren viele Menschen vor dem Sitz der Regionalregierung auf der Puerta del Sol am 27. September 2026.

Foto: Thomas Coex/AFP via Getty Images

Der sozialistische Ministerpräsident Pedro Sánchez hat für den 29. September im Kabinett ein Gesetzesdekret gegen die Wohnungskrise angekündigt. Bei seinen Sozialisten und dem linken Koalitionspartner Sumar gehen die Meinungen darüber auseinander, wie weit die Maßnahmen gehen sollen.
Erst vor wenigen Wochen hatten sich die Sozialisten im Parlament bei einer Abstimmung über einen Sumar-Gesetzesvorschlag enthalten, der Investmentfonds den Kauf von Wohnungen verbieten sollte.

Sánchez setzt auf die öffentliche Empörung

Sánchez führt eine Minderheitsregierung, die im Parlament auf die Unterstützung anderer Parteien mit unterschiedlichen ideologischen Ausrichtungen angewiesen ist. Darunter die Linkspartei Podemos, die Geierfonds enteignen will, und die katalanische Regionalpartei Junts, die davor warnt, „kleine Besitzer zu kriminalisieren“.
Im Frühjahr war im Parlament – unter anderem am Widerstand von Junts – ein Gesetzentwurf gescheitert, der bestimmte Mietverträge verlängert und Mieterhöhungen beschränkt hätte.
Sánchez hofft, dass er jetzt angesichts der öffentlichen Empörung über den Fall Maricarmen parlamentarische Hürden überwinden kann. Das für Dienstag angekündigte Gesetzesdekret wird zwar durch einen Kabinettsbeschluss gültig, muss dann aber vom Parlament bestätigt werden. Auf die Unterstützung der oppositionellen konservativen Volkspartei PP und der ultrarechten Partei Vox kann Sánchez nicht setzen.

Maricarmen: „Kämpft, verteidigt das, was euch gehört“

Im Protestcamp auf dem Platz Puerta del Sol gibt es Zweifel zu dem Gesetz. „Wir müssen sehen, was wirklich in dem Dekret stehen wird, und wie sie versuchen, es uns zu verkaufen“, sagt der 28-jährige Sergio, der seinen Nachnamen nicht nennen will. Und die gleichaltrige María warnt an die Adresse der Politiker: „Wir werden uns nicht mit Krümeln zufrieden geben.“
Unterstützung bekommen die Demonstranten von Maricarmen. Am 23. September war ihre Wohnung zwangsgeräumt worden, nachdem ein Investor die Immobilie erworben hatte und die Miete um 275 Prozent auf 2650 Euro monatlich erhöhen wollte.
In einem Onlinevideo – aufgenommen in dem Krankenhaus, in dem die 87-Jährige seit der Zwangsräumung wegen Erschöpfung behandelt wird – ruft sie die Protestierenden nun auf, den Widerstand fortzusetzen: „Ich bitte euch alle um Mut, kämpft, verteidigt das, was euch gehört.“(afp/red)
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Zehntausende demonstrieren bei DGB-Aktionstag gegen Sozialkürzungen

Zehntausende Menschen haben am Samstag in 15 deutschen Großstädten gegen die Kürzung von Sozialleistungen protestiert. Zu dem bundesweiten Aktionstag hatten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften aufgerufen. Diese sprachen im Anschluss von rund 175.000 Teilnehmern.
Von den Demonstrationen und Kundgebungen sollte laut DGB „ein deutliches Zeichen für einen starken Sozialstaat, sichere Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und den Schutz von Arbeitnehmerrechten“ ausgehen.

DGB-Chefin in Essen

Veranstaltungen fanden unter anderem in Bremen, Hamburg, Leipzig, Essen, Magdeburg, Nürnberg und Stuttgart statt. Die Aktion stand unter dem Motto: „Hart verdient! Deine Arbeit. Deine Gesundheit. Deine Rente.“
Wie hier in Stuttgart demonstrierten bundesweit Zehntausende für einen starken Sozialstaat.

Wie hier in Stuttgart demonstrierten bundesweit Zehntausende für einen starken Sozialstaat.

Foto: Enrique Kaczor/dpa

DGB-Chefin Yasmin Fahimi hielt bei der Kundgebung in Essen eine Rede. Darin kritisierte sie laut DGB unter anderem Forderungen nach längeren Arbeitszeiten und einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tages. „Wir lassen uns nicht einfach nehmen, was wir in vielen Jahren an sozialen Standards aufgebaut haben“, sagte sie demnach. „Das alles ist hart verdient.“
Die DGB-Vorsitzende verteidigte den Angaben zufolge außerdem die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren. Menschen, die so lange Beiträge gezahlt hätten, müssten ohne Abschläge in Rente gehen können.

Ver.di und Linke beteiligen sich

Der Vorsitzende der Dienstleitungsgewerkschaft ver.di, Frank Werneke, sprach auf der Kundgebung in Frankfurt am Main. In seiner Rede kritisierte er ein „Eindreschen auf Arbeitnehmerinnenrechte und Sozialstaat“ und forderte ein „Schluss mit dem Klassenkampf von oben“.
Die Angriffe reichten von der Abschaffung des Acht-Stunden-Tags über Krankschreibungen mit Attestpflicht vom ersten Tag an bis zur massiven Ausweitung der sachgrundlosen Befristungen.
Die Linke beteiligte sich an der Aktion und wollte diese Parteiangaben zufolge „mit eigenen Blöcken, Zubringer-Demonstrationen und Redebeiträgen“ unterstützen. „Wir stellen uns gegen jede Kürzung bei Gesundheit, Lohn und Rente, gegen die explodierenden Preise“, erklärte vorab Linken-Chefin Ines Schwerdtner. „Wir wollen die Merz-Agenda stoppen.“ (afp/red)
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Ein Erbe des Kaiserreichs: Was unterscheidet gesetzliche und private Kassen?

Die Wurzeln reichen zurück in eine andere Zeit: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine der Institutionen in der Bundesrepublik, die noch aus der Zeit des Kaiserreichs stammen und deren Grundsätze – etwa die Versicherungspflicht für weite Bevölkerungskreise – sich seit ihrer Gründung 1883 bis heute erhalten haben.
Auch das Nebeneinander von gesetzlichen und privaten Kassen reicht in diese Zeit zurück. Es ist eine Zweiteilung, die heute von manchen als sozial ungerecht empfunden wird und aktuell für politische Debatten sorgt.

Solidarprinzip vs. Krankheitsrisiko

Die tragende Säule des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Solidarprinzip. Die Versicherten zahlen einen nach Einkommen gestaffelten Beitrag. Bei den anschließenden Leistungen für Erkrankte – also etwa Arztbehandlung und Medikamente – spielt das Einkommen aber keine Rolle.
Die Beiträge bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden ganz anders kalkuliert: Hier wird das Krankheitsrisiko – und damit auch Kostenrisiko – jedes einzelnen Versicherten geprüft, und auf dieser Grundlage wird die Prämie berechnet.
Die PKV kann also Menschen, die absehbar hohe medizinische Kosten verursachen, mit entsprechend hohen Prämien belegen. Sie versichert tendenziell jüngere und gesündere Menschen. Das Risiko für chronisch Kranke oder ältere Menschen verbleibt in der GKV.
Aktuell sind rund 90 Prozent der Versicherten in der GKV – das entspricht rund 74,5 Millionen Menschen. In der PKV sind rund zehn Prozent, das entspricht neun Millionen Menschen.

Warum wird diese Zweiteilung kritisiert?

Das nebeneinander von GKV und PKV wird als Zwei-Klassen-Medizin und als Bruch mit dem Solidarprinzip kritisiert. Die privaten Kassen sind finanziell besser aufgestellt und können Ärzten höhere Honorare zahlen.
Deswegen werden ihre Versicherten oft bei der Terminvergabe bevorzugt. Hinzu kommen bessere Leistungen wie etwa Chefarztbehandlungen und moderne Medizinmethoden.
In die PKV wechseln vor allem Menschen mit hohem Einkommen, Beamte und Selbstständige. Dadurch fehlen der gesetzlichen Solidargemeinschaft wichtige Beitragszahler.

Versicherungspflicht zunächst für Arbeiter und Handwerker

Gegründet wurde die GKV im Kaiserreich mit dem Ziel, Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben vor dem Kostenrisiko von Erkrankungen zu schützen. Der Kreis der Versicherten wurde dann ständig ausgeweitet, ebenso der Leistungskatalog.
Heute ist im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben, wer in der GKV pflichtversichert ist: Arbeitnehmer, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner, Studenten, Künstler sowie Land und Forstwirte.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Menschen, deren Jahresgehalt eine bestimmte Grenze überschreitet, sind von der Versicherungspflicht ausgenommen – aktuell ist das ein Jahresgehalt von 77.400 Euro. Bei ihnen geht der Staat davon aus, dass sie weniger schutzbedürftig sind und das Risiko von Erkrankungen finanziell selbst absichern können.
Auch Beamte müssen nicht in die GKV, weil sie anderweitig hinreichend abgesichert sind – etwa durch das Beihilfesystem für Staatsbedienstete. Weitere Ausnahmen sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben: Selbstständige, Geistliche, Richter und Soldaten.
Auch das System der Privatkassen reicht weit in die Geschichte zurück. Schon im Kaiserreich spielten sie eine wichtige Rolle, weil die GKV zunächst fast ausschließlich auf Arbeiter beschränkt war. (afp/red)
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Kranken- und Rentenversicherung wird für Gutverdiener teurer

Erwerbstätige mit höheren Einkommen müssen sich auf steigende Renten- und Krankenversicherungsbeiträge im kommenden Jahr einstellen. Das sieht die jährliche Anpassung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen vor.
Ein entsprechender Verordnungsentwurf des zuständigen Bundessozialministeriums ist in der regierungsinternen Abstimmung, wie das Ministerium bestätigte. Kabinett und Bundesrat müssen die Verordnung beschließen.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Grenze des Monatsgehalts Beiträge fällig werden, vom darüber liegenden Gehalt werden dann keine Beiträge mehr abgezogen.

Bemessungsgrenze soll auf 6.375 Euro pro Monat steigen

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll diese Grenze von aktuell 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro angehoben werden, in der Rentenversicherung von heute 8.450 auf 8.850 Euro.
Das bedeutet, wer mehr als 5.812,50 Euro brutto im Monat verdient und gesetzlich krankenversichert ist, zahlt künftig mehr für die Krankenkasse, wer mehr als 8.450 Euro brutto hat, auch mehr für die Rente.
Das Ministerium verwies auf die gesetzliche Pflicht, die Werte gemäß der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr fortzuschreiben. 2025 legten die Bruttolöhne demnach um 4,38 Prozent zu.
Durch die jährliche Fortschreibung werde sichergestellt, dass sich alle Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligten.
Beim Wert für die Krankenversicherung ist dieses Mal zudem eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro enthalten, die auf das vor dem Sommer in der Koalition vereinbarte Gesundheitssparpaket zurückgeht. Dieses soll die Kassen wegen ständig steigender Gesundheitsausgaben entlasten. (dpa/red)
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Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch

Der Aktionsplan von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ist auf ein gemischtes Echo gestoßen. Der Deutsche Landkreistag begrüßte das Vorhaben am Donnerstag als wichtigen und überfälligen Schritt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) warnte jedoch, der Aktionsplan verschärfe „die ohnehin prekäre Lage“ wohnungsloser EU-Bürgerinnen und Bürger. Aus der Union kam indes die Forderung nach weiteren Verschärfungen.

Ansatz an den richtigen Stellen

Der Aktionsplan setze „an den richtigen Stellen an“, sagte Landkreistag-Hauptgeschäftsführer Kay Ruge dem „Tagesspiegel“ vom Donnerstag. „Organisierter Sozialleistungsmissbrauch, Scheinbeschäftigung und ausbeuterische Geschäftsmodelle schaden den Betroffenen, belasten die Kommunen und untergraben das Vertrauen in den Sozialstaat.“
Bas hatte den Aktionsplan am Mittwoch vorgelegt. Er richtet sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden.

Forderung nach praxistauglicher Umsetzung

Der Landkreistag forderte nun eine praxistaugliche Umsetzung des Aktionsplans. Die kommunalen Jobcenter müssten „technisch gleichberechtigt in den Datenaustausch einbezogen werden und auf alle erforderlichen Informationen zugreifen können“, sagte Ruge dem „Tagesspiegel“. Zugleich sei wichtig, klar zwischen organisiertem Missbrauch und den Menschen zu unterscheiden, die selbst Opfer von Ausbeutung und kriminellen Strukturen geworden sind.

Dobrindt: „klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich zufrieden mit dem „harten Maßnahmenplan“. „Wir zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“, sagte Dobrindt der „Welt“. Sozialleistung bekomme künftig nur noch, wer sich als EU-Ausländer rechtmäßig fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten habe. Die Übernahme von unangemessenen Mieten für Unterkünfte in sogenannten Schrottimmobilien durch das Jobcenter stelle die Bundesregierung ab.
Nach Angaben des Sozialministeriums soll der Aktionsplan noch in diesem Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Regelungen könnten dann zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Union will weitere Verschärfungen

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) stellte aber weitere Forderungen an die Bundesregierung. Er forderte in der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) noch strengere Regelungen für die Auszahlung von Grundsicherung an Straftäter. Der Aktionsplan sieht hier vor, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter keine Grundsicherung mehr bekommen, wenn sie sich dem Haftantritt entziehen.
Krings forderte den Entzug schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung etwa für Menschen, „die per Haftbefehl gesucht werden und untergetaucht sind“. Dasselbe müsse für ausreisepflichtige Migranten gelten, die untergetaucht sind. „Wer sich vor dem Rechtsstaat versteckt, sollte nicht vom Steuerzahler finanziert werden.“

Wohnungslosenhilfe: Maßnahmen treffen die Falschen

Die vorgesehenen Verschärfungen träfen „nicht organisierten Missbrauch, sondern Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten oder arbeitsuchend sind“, kritisierte unterdessen die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W).
So seien von 133.640 Verdachtsverfahren wegen Sozialleistungsmissbrauchs, die 2025 bundesweit in Jobcentern eingeleitet worden seien, lediglich 377 von organisiertem, bandenmäßigen Missbrauch betroffen gewesen. Die Arbeitsgemeinschaft kritisierte auch die Verkürzung der Dauer von Überbrückungsleistungen von einem Monat auf zwei Wochen, wenn kein Anspruch auf reguläre Sozialhilfe besteht. (afp/red)
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Plan von Bas und Dobrindt gegen Sozialbetrug – Armutsmigranten im Visier

Die Bundesregierung plant ein schärferes Vorgehen gegen den betrügerischen Bezug von Sozialleistungen. Ein Aktionsplan aus dem Bundesarbeitsministerium, der der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, zielt vor allem auf den Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten ab. Durch einen verstärkten Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln soll dieser Missbrauch künftig erschwert werden. Zudem soll die Auszahlung von Grundsicherung an Personen gestoppt werden, die mit einem vollstreckbaren Haftbefehl gesucht werden.

Bundesarbeitsministerin zeigt klare Kante

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte, dass die Regierung mit dem Aktionsplan klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug zeige.
Sie betonte zwar die hohe Bedeutung ausländischer Beschäftigter für die deutsche Wirtschaft, stellte jedoch klar, dass die Freizügigkeit nicht ausgenutzt werden dürfe, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch zu nutzen. Gegen diesen Missbrauch werde sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen, da er der Gesellschaft schade und das Vertrauen in den Sozialstaat schwäche.

Bessere Kontrollen und Maßnahmen gegen Schrottimmobilien

Um Schlupflöcher zu schließen, soll der Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert werden, damit man Sozialbetrügern schneller auf die Schliche kommt. Kommunen sollen mehr Handhabe im Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen, und Hintermänner der organisierten Ausbeutung sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden.
Auch Arbeitgeber, die auf Schwarzarbeit setzen, werden künftig stärker in Haftung genommen.Zudem will die Bundesregierung auf EU-Ebene aktiv werden, damit bereits über die europäischen Freizügigkeitsregeln dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben wird. Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, soll bereits in den Herkunftsländern klar über deutsche Standards und faire Arbeitsbedingungen informiert werden.

Kriminelle Banden nutzen Notlage aus

Nach Angaben des Bundessozialministeriums berichten immer mehr Kommunen von erheblichen Problemen mit bestimmten Zuwanderergruppen aus EU-Staaten. Das gängige Betrugsmodell läuft so ab, dass organisierte Banden von Armut betroffene Menschen aus südosteuropäischen EU-Ländern nach Deutschland holen.
Sie werden in Schrottimmobilien untergebracht und mit fingierten Arbeitsverträgen ausgestattet, um unter Berufung auf die EU-Freizügigkeit Sozialleistungen wie das Kindergeld zu beanspruchen. Dabei sind sie tatsächlich nur in sehr geringem Umfang erwerbstätig oder in Scheinarbeitsverhältnissen gemeldet und bringen oft nur wenige Qualifikationen und Sprachkenntnisse mit.
Das Ministerium betont, dass die Leistungsempfänger dabei häufig selbst Opfer kriminell organisierter und menschenhandelsähnlicher Strukturen sind. Sie werden zu teilweise überteuerten Mieten in den abgenutzten Immobilien untergebracht, wobei die Sozialbehörden oft für diese Kosten aufkommen müssen.
Da dieser Missbrauch das Gerechtigkeitsempfinden verletzt, erhalten die Kommunen neue Instrumente zum Vorgehen gegen diese Immobilien, wie Instandsetzungsgebote, ein Vorkaufsrecht sowie Möglichkeiten zu Enteignung und Nutzungsuntersagung. Zudem werden die Jobcenter über unbewohnbare Wohneinheiten oder Scheinadressen informiert, um die Mietzahlungen einstellen zu können.

Zeitplan und Kritik der Opposition

Ein regionaler Schwerpunkt dieser Betrugsdelikte ist das Ruhrgebiet. Dies ist auch die Heimat von Ministerin Bas, die den Wahlkreis Duisburg im Bundestag vertritt. Sie hatte bereits zu Beginn ihrer Amtszeit Maßnahmen gegen den Sozialbetrug angekündigt und steht im regelmäßigen Austausch mit den betroffenen Kommunen.
Der Aktionsplan soll noch in diesem Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden, damit die neuen Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten können.
Mit Blick auf den Aktionsplan warf die Linkspartei der Regierung verfehlte Prioritäten vor. Cansin Köktürk, die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, erklärte, dass das größte Problem für die Mehrheit der Menschen ein Sozialstaat sei, der ihnen zu wenig Sicherheit gebe. Sie erwarte von der Arbeitsministerin mit derselben Energie einen Aktionsplan für einen starken Sozialstaat, auf den sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können. (dpa/(afp/red)
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Wohnungsnot in Europa: EU nimmt Ferienwohnungen ins Visier

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen.
„Wir befinden uns in einer Wohnungskrise, wir müssen handeln“, sagte der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, in Brüssel. Kurzzeitvermietungen seien ein Teil des Problems, wenn auch nicht allein verantwortlich.

Gemeinsamer Rahmen, lokale Entscheidungen

Die EU kann zu diesem Thema keine europaweiten verbindlichen Regeln schaffen. Die EU-Kommission schlägt den zuständigen Behörden vor, wie sie selbst den Wohnungsmarkt vor Ort bewerten können und welche Maßnahmen beschlossen werden könnten. Dabei geht es neben Kurzzeitvermietung unter anderem auch um Zweitwohnungen oder längerfristigen Leerstand.
Ob Maßnahmen ergriffen werden oder nicht, bleibt jedoch in nationaler, regionaler und lokaler Zuständigkeit. Die Brüsseler Behörde betonte, dass es nicht darum gehe, bestimmte Plattformen oder Geschäftsmodelle zu regulieren. Das Gesetz solle für mehr Sicherheit sorgen, wie unter anderem Kommunen handeln können, ohne gegen die Regeln des EU-Binnenmarkts zu verstoßen.
Damit der Vorschlag in Kraft tritt, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten nötig.

Jørgensen: Gesetz wird Wohnungsprobleme nicht sofort lösen

„Wir wissen, dass dies nicht von heute auf morgen zu erschwinglichen Wohnungen für alle in Europa führen wird – das ist klar“, sagte Jørgensen. Aber dadurch könne ein Faktor, der dazu geführt habe, dass Menschen ihre Wohnung aufgeben und Städte verließen, angegangen werden.
Kritik an dem Gesetzentwurf wurde nach der Vorstellung laut: „Die zentrale Frage ist, warum zu wenig gebaut wird und welche europäischen Rechtsakte dem Bauen im Wege stehen“, kritisierte Markus Ferber (CSU), Abgeordneter im Europäischen Parlament. Die Kommission setze hier auf den falschen Weg.
Die Präsidentin der EU-Regionen, Kata Tüttö, sprach von einem ersten wichtigen Schritt, verwies aber auch auf die Notwendigkeit von mehr Investitionen. Der Entwurf stehe im Widerspruch zum Vorschlag der EU-Kommission für den EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034.
Darin schwäche sie die Rolle der Städte und Regionen bei der Steuerung der EU-Investitionen drastisch und streiche alle Finanzinstrumente, die bisher von den lokalen Behörden zur Unterstützung und zur Verbesserung der Qualität ihrer Wohnungsbaustrategien genutzt würden.
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sah gegenüber der Funke Mediengruppe die Ursache einer europäischen Wohnungskrise nicht in Kurzzeitvermietungen. „Richtig ist deshalb, dass Eingriffe nur dort möglich sein sollen, wo tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass Kurzzeitvermietungen den regulären Wohnungsmarkt über Jahre spürbar belasten.“ Dafür brauche es keine europäischen Vorgaben.

Millionen Übernachtungen

2025 waren nach Zahlen des europäischen Statistikamts Eurostat 11,2 Prozent der deutschen Bevölkerung durch Wohnkosten überbelastet, das heißt ihre Haushalte mussten mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Im EU-Durchschnitt betrifft dies 7,7 Prozent.
Wie viele Wohnungen in Deutschland für kurze Zeit vermietet werden, ist unklar. Allein über die drei großen Online-Plattformen Booking, Airbnb und Expedia wurden im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamts 68,3 Millionen Übernachtungen gebucht.
Die Situation unterscheidet sich laut EU-Kommission europaweit deutlich. Besonders in Städten, die bereits unter großem Druck auf dem Wohnungsmarkt stehen, gibt es viele Kurzzeitvermietungen. Im Zentrum von Madrid kommen beispielsweise rund 40 Kurzzeitvermietungen auf 100 Wohnungen, die dem Langzeitmietmarkt zur Verfügung stehen. (dpa/red)
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Paritätischer: Sinkende Kinderzahlen lösen Kita-Probleme nicht

Sinkende Kinderzahlen lösen aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands die strukturellen Betreuungsprobleme in vielen Kitas nicht.
In seinem Kita-Bericht 2026 verwies der Wohlfahrtsverband am Mittwoch auf starke regionale Unterschiede, zu geringe Personalschlüssel und eingeschränkte Betreuung. Vor allem in vielen ostdeutschen Bundesländern gebe es Probleme.

Personalmangel als Dauerzustand

Für die Studie erfasste der Verband 3267 Einrichtungen zur Kinderbetreuung. Trotz sinkender Kinderzahlen und bundesweit mehr als 550.000 ungenützten Kita-Plätzen sei der Fachkräftemangel kein „Problem von gestern“, erklärte der Verband.
Personalmangel sei vielmehr vielerorts zum Dauerzustand geworden: Bundesweit fehlten rechnerisch rund 107.000 pädagogische Mitarbeiter, während zwei Drittel der Einrichtungen den vorhandenen Personalschlüssel für unzureichend hielten.
„Wer glaubt, weniger Kinder bedeute automatisch weniger Druck auf die Kitas, irrt“, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock. „Wo eine Kita schließt, verschwindet eine Infrastruktur, die übermorgen wieder gebraucht werden könnte. Für Familien bedeutet das oft längere Wege und weniger Zeit füreinander.“

Fachkräfte: Personalschlüssel wird nicht entsprochen

Der Rückgang der Kinderzahlen in den ostdeutschen Bundesländern habe „bereits massive Auswirkungen auf die Kita-Teams“, erklärte der Verband. In Sachsen sei die Hälfte der Betreuungsteams geschrumpft, weil mehr Fachkräfte gingen, als neue hinzukämen.
Ähnlich angespannt sei die Lage in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Gleichzeitig stieg dem Bericht zufolge der Anteil der Fachkräfte, die angeben, dass den Bedürfnissen der Kinder mit dem vorgegebenen Personalschlüssel nicht entsprochen werden könne. Er liege mit 65,3 Prozent auf einem neuen Rekordwert.
Es geht auch um die Löhne von Erzieherinnen. Die Arbeitgeber sehen die Inflationsrate als Orientierungsgröße. (Symbolfoto)

.Die Arbeit mit kleinen Kindern ist anstrengend (Symbolfoto)

Foto: picture alliance / dpa

Der Personalmangel und -ausfall wirke sich spürbar auf den Alltag von Familien aus: 51,5 Prozent der Kitas mussten in den vier Wochen vor der Befragung die Betreuung zeitweise einschränken, wie der Verband erklärte. In mehr als jeder vierten Kita (28,2 Prozent) seien Betreuungseinschränkungen wegen Personalmangels innerhalb von nur vier Wochen sogar mehrfach erforderlich.

Hohe Belastung in den Kitas

Die höhere Belastung schlage unmittelbar auf das Personal durch. Die psychische Belastung von Fachkräften habe „ein alarmierendes Niveau erreicht“: Fast 90 Prozent der Einrichtungen berichteten von einer starken psychischen Beanspruchung des Personals, und in 43,5 Prozent der Kitas habe innerhalb eines Jahres mindestens eine Fachkraft die Einrichtung aus psychischen Gründen verlassen.
Gerade Kinder, die von guter frühkindlicher Bildung am stärksten profitieren würden, träfen vielerorts auf die größten Personalengpässe und die höchsten Belastungen im System, hieß es weiter.
Demnach zeigt die Auswertung, dass Einrichtungen mit vielen Kindern aus sozial benachteiligten Familien besonders häufig berichten, dass der vorhandene Personalschlüssel nicht ausreiche, um den Sprachförderbedarf zu decken. Gleichzeitig gebe es dort häufiger Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache und erhöhtem Sprachförderbedarf. (afp/red)
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Sozialreformen: 81 Prozent der Deutschen sorgen sich um ihre Absicherung

Die laufenden Debatten über Reformen des Sozialsystems führen zu einer massiven Verunsicherung in der Bevölkerung. Laut einer am Freitag veröffentlichten Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sorgen sich 81 Prozent der erwachsenen Deutschen um ihre soziale Absicherung. 42 Prozent der Menschen schränken demnach deswegen ihren privaten Konsum ein, was die Binnennachfrage schwäche.
Die Studie beruht auf einer repräsentativen Online-Befragung von rund 4.000 Menschen in Deutschland im Alter von 18 bis 75 Jahren im Zeitraum vom 17. Juni bis 13. Juli. Aus der Umfrage geht laut IMK auch hervor, dass 76 Prozent der Befragten die geplanten oder teilweise schon beschlossenen Maßnahmen ablehnen. 55 Prozent äußerten sich sogar stark ablehnend.
Konkret beziehen sich diese Aussagen den Angaben zufolge auf folgende möglichen oder beschlossenen Reformmaßnahmen: Erhöhung des Renteneintrittsalters, Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung, Leistungskürzungen bei der Pflegeversicherung und Streichung der Entgeltfortzahlung am ersten Krankheitstag. Besonders ausgeprägt ist demnach die Ablehnung von Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung mit Anteilen von 83 beziehungsweise 85 Prozent aller Befragten.
„Dies deutet darauf hin, dass die Bevölkerung dem bestehenden Niveau der sozialen Absicherung einen hohen Stellenwert beimisst“, erklärten die Studienautoren Jan Behringer, Sebastian Dullien und Lukas Endres. „Insgesamt zeigen die Umfrageergebnisse, dass die aktuelle Debatte über Reformen des Sozialstaats an sich zu einem Wachstumsrisiko für die deutsche Wirtschaft und zugleich zu einem politischen Risiko für die Bundesregierung geworden ist“, warnten sie weiter.

Reformdebatte bremst den Konsum

Zwischen den Anhängern der verschiedenen Parteien gibt es bei den Ergebnissen der Befragung Unterschiede, einheitlich ist aber die mehrheitliche Ablehnung der Reformmaßnahmen. Bei Union und FDP fällt diese mit 51 beziehungsweise 62 Prozent knapper aus. Besonders stark ist die Ablehnung mit Werten deutlich über 80 Prozent bei Linkspartei, BSW und AfD. Bei Grünen und SPD sind es jeweils rund 75 Prozent.
Sorgen wegen der eigenen sozialen Absicherung sind laut Umfrage bei unter 30-Jährigen mit einem Anteil von 92 Prozent besonders groß. Bei höherem Alter sind ebenfalls erhebliche Sorgen vorhanden, aber in etwas geringerem Ausmaß. Von den Befragten, die angaben, sie machten sich „große Sorgen“ um ihre finanzielle Absicherung sagten rund 71 Prozent, sie würden ihren Konsum bereits zurückfahren. (afp/red)
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Kabinettsklausur: Merz bleibt bei „Rente mit 63“ hart – Klingbeil plant Steuerreform

Bei der Kabinettsklausur im brandenburgischen Schloss Neuhardenberg hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch, den 26. August, die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ bekräftigt. Zugleich kündigte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an, die Einkommensteuerreform in der kommenden Kabinettssitzung vorzulegen.
Merz betonte, dass sich der Koalitionsausschuss bereits auf die vollständige Umsetzung der Rentenreform geeinigt habe. „Wir werden in der Bundesregierung hier bei diesem Kurs bleiben, den wir uns gemeinsam vorgenommen haben“, sagte der Kanzler.
Die Forderung der ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten, die „Rente mit 63“ beizubehalten, habe ihn „etwas erstaunt“, sagte Merz. Aus seiner Sicht sei sie „nicht mit ausreichenden Sachargumenten unterlegt“ gewesen.
CDU, SPD und CSU seien sich im Koalitionsausschuss Anfang Juli einig gewesen, „dass wir alle Anreize zur Frühverrentung beenden müssen“. Daran müsse festgehalten werden, betonte Merz: „Das ist ein Kernstück der Reform.“

Abschaffung der vorzeitigen Verrentung

Die Abschaffung der vorzeitigen Verrentung nach 45 Beitragsjahren – bekannt als „Rente mit 63“ – ist Teil des Maßnahmenkatalogs, den eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission für eine grundlegende Reform des Rentensystems ausgearbeitet hat.
Mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen im Parlament sagte Merz, es werde „keine Eins-zu-eins-Umsetzung geben, das hat es noch nie gegeben“. Die Vorschläge müssten aber „in ihrer Gesamtheit“ in ein Gesetzgebungsverfahren gehen.
Der Kanzler kündigte zudem eine Härtefall-Regelung an. „Aber der Trend zur Frühverrentung bei einer älter werdenden Gesellschaft, der muss gestoppt werden – und darüber sind wir uns in der Koalition einig.“

Ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung

Die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten hatten sich gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung für langjährig Versicherte ausgesprochen. Sie begründeten dies damit, dass Menschen in Ostdeutschland besonders davon betroffen seien, weil hier viele Menschen neben der gesetzlichen Rente keine andere Form der Altersvorsorge hätten.
Merz sagte dazu nun: „Ich will ausdrücklich betonen, das ist kein Ost-West-Thema.“
Es gebe auch im Westen „eine Zahl von Versicherten, die außer der gesetzlichen Rentenversicherung keine Altersversorgung haben – der Anteil dort ist etwas kleiner als im Osten, aber er ist auch im Westen vorhanden.“

Bundeskanzler Friedrich Merz (4.r) leitet am 25. August 2026 in Neuhardenberg im Nordosten Deutschlands eine zweitägige Klausurtagung des Bundeskabinetts.

Foto: Liesa Johannssen|POOL/AFP via Getty Images

Klingbeil: Kabinett beschließt Einkommensteuerreform kommende Woche

Das Bundeskabinett soll nach den Worten von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) schon bald die Reform der Einkommensteuer beschließen.
„In der kommenden Kabinettssitzung werde ich die Reform der Einkommensteuerreform vorlegen, die wir gemeinsam im Koalitionsausschuss vereinbart haben“, sagte Klingbeil am Mittwoch nach der Kabinettsklausur im brandenburgischen Neuhardenberg.
„Ja, wir haben knappe Kassen. Und ja, wir mussten priorisieren.“ Deshalb habe die Reform „einen klaren Schwerpunkt“.
„Wir wollen, dass Familien entlastet werden“, betonte der Minister. „Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit zwei Kindern um etwa 600 Euro im Jahr entlastet werden.“
Klingbeil fügte hinzu: „Das sollte niemand kleinreden. Das ist wichtig für Familien, gerade in diesen Zeiten.“

Pläne für die Einkommensteuer

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich bei ihrem letzten Koalitionsausschuss Anfang Juli auf eine Einkommensteuerreform geeinigt. Für die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag ist Finanzminister Klingbeil zuständig.
Seinen Plänen nach sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen entlastet werden – und zwar in der Endstufe 2028 um insgesamt zehn Milliarden Euro. Im Gegenzug sollen die Reichensteuer erhöht und einige Steuervergünstigungen gestrichen werden.

Kritik aus der Union

In der Union stießen die Pläne auf scharfe Kritik. So wurde unter anderem bemängelt, dass die Reform die sogenannte kalte Progression nicht ausgleichen würde, also schleichende Steuererhöhungen durch die Inflation.
Die nächste Kabinettssitzung findet am 2. September statt. (afp/red)
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„Das sind keine beliebten Projekte“: Kanzleramt will Reformkurs vorantreiben

Das Kanzleramt will den Reformkurs trotz großer Vorbehalte in der Bevölkerung vorantreiben. „Das sind alles keine beliebten Projekte, sie sind aber notwendig“, sagte Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“. Sie räumte ein, dass die Reformvorhaben etwa bei der Rente oder der Pflege „auch zu Einschnitten bei den Bürgerinnen und Bürgern“ führten. „Dafür braucht es Mut, und dafür ist man dann nicht unbedingt auch beliebt – aber darum geht es auch nicht, sondern es muss jetzt gehandelt werden.“
Für die Bundesregierung geht nun die Sommerpause zu Ende. Bei einer zweitägigen Kabinettsklausur ab Dienstag auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg will die Regierung Tritt fassen und ihre Pläne für die kommenden Monate festzurren. „Wir müssen schauen, dass unser Land wieder wettbewerbsfähiger wird, als es jetzt ist“, sagte Warken.

Reformen sollen im Herbst kommen

Dies sei „ein großes Ziel der Bundesregierung“, und es gebe „ganz viele Stellschrauben, die wir jetzt drehen müssen“. Die Ministerin nannte hier etwa die Lohnnebenkosten, die Energiekosten, die Frage von mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten. Hier gebe es „großen Handlungsbedarf“.
Die „großen Reformpakete“ etwa bei Rente und Pflege seien unverzichtbar und müssten nun im Herbst beschlossen werden, sagte Warken weiter. Dafür brauche es einen langen Atem, weil die Wirkungen der Reformen nicht sofort einträten. „Zunächst wird nicht unbedingt alles am ersten Tag besser werden, sondern das braucht ein Stück“, sagte die CDU-Politikerin. Deswegen müsse die Regierung trotz der laut Umfragen großen Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger Kurs halten.

Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und Großkonzernen

Wirtschaftsverbände und Großkonzerne wie BMW und Siemens forderten die Bundesregierung in einem gemeinsamen Schreiben zu schnellen Reformen auf. Wegen hoher Energiekosten und sich wandelnder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen stünden Unternehmen in Deutschland unter „erheblichen Druck“, heißt es in dem Schreiben. „Gerade in dieser Lage entscheidet die konkrete Ausgestaltung sozial- und wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen darüber, ob Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, Arbeitsplätze halten und Investitionen an unseren Standorten tätigen können.“
Ministerin Warken wollte dem Befund der Unternehmen nicht widersprechen. „Da gibt es keinen Dissens, das sehen wir ganz genauso“, sagte sie im ZDF zu dem Brief.

Kabinettsklausur lädt Gäste aus der Wirtschaft

Nach Angaben eines Regierungssprechers hat die Bundesregierung mehrere Wirtschaftsvertreter zu Vorträgen bei der Kabinettsklausur eingeladen, unter anderem  Siemens-Chef Roland Busch, der Chef des KI-Unternehmens Cohere, Aidan Gomez, und Handwerkspräsident Jörg Dittrich. Zentrale Themen der Klausur seien Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Schlüsseltechnologien. Zudem sollen die Kabinettsmitglieder einer Vorführung der neuesten Abfangdrohne von Tytan Technologies beiwohnen und einer Präsentation von Bundeskriminalamt und Zoll zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. (afp/red)
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Städtetag will Pflegevollversicherung und Kostendeckel

In der Debatte um die anstehende Pflegereform fordert der Deutsche Städtetag die Einführung einer Pflegevollversicherung. „So würden Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, nicht mehr wegen der Pflegekosten in die Sozialhilfe fallen“, sagte Städtetags-Präsident Burkhard Jung (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe). Für die kommunalen Haushalte wäre eine solche Umstellung „Jahr für Jahr eine Entlastung in Milliardenhöhe“.
Der Verband dringt auch auf eine Begrenzung der Belastung für Heimbewohner. „Eine Möglichkeit wäre, einen Deckel für Eigenanteile aufzusetzen, der je nach Einkommen höher oder niedriger ausgelegt ist“, sagte Jung. Orientieren könne man sich am Ansatz der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), Eigenanteile über 1.500 Euro von den Kassen zahlen zu lassen. Bund, Länder und Kommunen müssten einen Deckel gemeinsam mitfinanzieren.

Pflegekassen droht Defizit von 22,5 Milliarden Euro

Grund für den Vorstoß sei auch die zunehmende finanzielle Überlastung der Städte und Gemeinden. „Mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro jedes Jahr stehen die Kommunen komplett an der Wand“, so Jung. Diese müssten jedoch einspringen, wenn Senioren die Heimplätze nicht mehr selbst bezahlen können.
In Leipzig, wo Burkhard Jung Oberbürgermeister ist, seien die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“ innerhalb von fünf Jahren um 300 Prozent gestiegen. Vor allem im Osten seien immer weniger Menschen in der Lage, ihren Eigenanteil zu bezahlen. „Es kann doch nicht sein, dass das Sozialamt zur Regelfinanzierung der Pflege wird“, mahnte Jung.
Angesichts eines drohenden Defizits von etwa 22,5 Milliarden Euro bei den Pflegekassen in den kommenden zwei Jahren will die Regierung noch 2026 eine Pflegereform verabschieden. (dts/red)
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Ruhr-Kommunen fordern härteres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch

Kommunalpolitiker aus dem Ruhrgebiet fordern vom Bund mehr Tempo im Kampf gegen Sozialmissbrauch. Die Bundesagentur für Arbeit hat im Juli mit dem Aufbau eines zentralen Kompetenzzentrums Leistungsmissbrauch und fünf regionaler Außenstellen begonnen, um systematisch Daten zusammenzuführen und zu analysieren.
Diesen Schritt bezeichnet der Oberbürgermeister von Hagen, Dennis Rehbein (CDU), in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) als wichtig und längst überfällig. Ein Durchbruch sei es aber nicht. Auch Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Andrea Henze (SPD) sieht das so.
Es gelte, Leistungsmissbrauch „energisch und systematisch“ zu bekämpfen, sagte Henze. Dafür brauche es nicht noch mehr Zuständigkeiten auf dem Papier, sondern konkrete, durchsetzungsfähige Strukturen vor Ort und eine Gesamtstrategie von Bund, Ländern und Kommunen. Rehbein zeigte sich enttäuscht, dass ein von der Bundesregierung eigentlich für Juli angekündigter Aktionsplan immer noch nicht vorliegt.

Aktionsplan der Bundesregierung lässt auf sich warten

Der Plan soll sich mit der Bekämpfung von Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung, befassen und wird gerade mit dem Bundesinnenministerium erarbeitet, wie eine Sprecherin von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) der FAS mitteilte. Die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch sei ein zentrales Thema für diese Legislaturperiode, sagte die Sprecherin.
Er schade der Gesellschaft und schwäche das Vertrauen in den Sozialstaat. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen zu beenden, den Datenaustausch der Behörden zu verbessern und Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, deutlich zu reduzieren.
Wann die Bundesregierung ihren Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch vorlegt, sagte das Arbeitsministerium auf Anfrage der FAS nicht. Rehbein reagierte verärgert darauf. Beim Kampf gegen Sozialmissbrauch dürfe keine Zeit verloren werden, sagte er. Die Kommunen bräuchten jetzt klare gesetzliche Verbesserungen und wirksame Instrumente statt weiterer Verzögerungen.

Kommunen fordern bessere Zusammenarbeit

Viele Kommunen im Ruhrgebiet haben mit den Folgen der Armutsmigration aus Südosteuropa zu kämpfen. Henze sagte der FAS, die Bürger ihrer Stadt hätten mittlerweile ein starkes Gefühl von Ungerechtigkeit, weil Menschen einfach durch eine Wohnortwahl Sozialsysteme ausnutzten, in die sie zuvor nicht eingezahlt hätten.
Der Staat dürfe nicht zulassen, dass Menschen aus dem Ausland nach Deutschland gelockt, in menschenunwürdigen Unterkünften untergebracht und gleichzeitig von kriminellen Strukturen ausgebeutet würden, sagte sie. Schon Anfang des Jahres hieß es in einem Bericht der Gelsenkirchener Verwaltung, die soziale Segregation im Stadtgefüge nehme massiv zu, der soziale Friede in vielen Stadtteilen sei gefährdet.
Eine große Hürde im Kampf gegen Sozialmissbrauch stellt nach übereinstimmender Einschätzung der betroffenen Kommunen der Datenschutz dar. Die betroffenen Städte bräuchten dringend die praxisgerechte Lockerung von Datenschutzbestimmungen an einigen Schnittstellen, sagte der Sozialdezernent von Essen, Peter Renzel, der FAS.
Aus Duisburg heißt es, der Datenschutz erschwere oft die wirksame Kontrolle, weshalb Betrug oft nur schwer nachgewiesen werden könne. Henze sagte: „Natürlich müssen Persönlichkeitsrechte geschützt werden, aber der Staat muss gleichzeitig in der Lage sein, Betrug und Missbrauch wirksam aufzudecken. Datenschutz darf nicht zum Schutzschild für Sozialleistungsmissbrauch werden.“ (dts/red)
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Frühstartrente: Kapitalbildung für das Alter von Kindheit an

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Sie soll als Teil der privaten Altersvorsorge das Rentensystem stärken helfen. Eckpunkte hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. An diesem Mittwoch will das Kabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) billigen. Was nach den bisher veröffentlichten Plänen vorgesehen ist:

Wie funktioniert die Frühstartrente?

Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein. Dieser Betrag kann beispielsweise von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Das Depot können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.

Gibt es dafür Vorgaben?

Das Finanzministerium schreibt für die Verträge einen Deckel bei den tatsächlichen Kosten von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Ab wann gibt es die Frühstartrente?

Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.

Was passiert, wenn Eltern nichts unternehmen?

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für etwaige Aufstockbeträge der Eltern sind allerdings keine Steuervorteile vorgesehen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.

Kombination mit Kapitalrente

Die von der Regierung eingesetzte Kommission für die Rentenreform hat empfohlen, die Ausgestaltung der Frühstartrente mit der von ihr generell vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen. Dies solle Synergien und besonders lange Ansparzeiten ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.

Lohnt sich die Frühstartrente?

Aus den staatlichen Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich eine Einzahlsumme von 1440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers „Finanztip“ würde dies bei einer durchschnittlichen Verzinsung abzüglich der Kosten in dem Zeitraum auf 2200 Euro anwachsen. Würde dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot übertragen und weiter verzinst, stünde demnach beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung. (afp/red)
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SPD kämpft für Rente nach 45 Beitragsjahren

Das geplante Aus für die abschlagsfreie vorgezogene Rente für Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren stößt in der SPD weiter auf Widerstand. Menschen, „die 45 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben“, müssten von ihrer Lebensleistung profitieren, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ laut Mitteilung vom Mittwoch. Weitere SPD-Politikerinnen und -Politiker äußerten sich ähnlich.
Lies bekannte sich grundsätzlich zur geplanten Rentenreform. Zugleich forderte er, Bund und Länder müssten gemeinsam Lösungen finden, die unterschiedliche Lebensleistungen und Lebensrealitäten ausreichend berücksichtigten. Es dürfe keine „Lösungen mit der Gießkanne“ geben.

AGS fordert strukturelle Reformen

Die Arbeitsgemeinschaft Selbstständige in der SPD (AGS) erklärte: „Wer 45 Jahre gearbeitet hat, soll nicht zum Sparmodell der Rentenreform werden.“ Diese Menschen hätten Anspruch auf Verlässlichkeit, betonten die AGS-Vorsitzenden Ralph Weinbrecht und Renate Kürzdörfer. Die abschlagsfreie Rente sei keine Sonderleistung, sondern Ausdruck eines fairen Generationenvertrags.
Zur Sicherung der Rentenfinanzierung fordert die AGS strukturelle Reformen. Dazu zählen die schrittweise Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Sozialversicherung, die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, eine stärkere Orientierung der Rente an tatsächlichen Beitragszeiten sowie der Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.

Schwesig: Auch Berufsanfänger schützen

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sprach sich dafür aus, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren auch für heutige Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger zu erhalten. Dem TV-Sender Welt sagte sie, es sei nicht gerecht, wenn jemand, der mit 16 Jahren ins Berufsleben starte, länger arbeiten müsse als jemand, der erst mit 26 beginne.

Krach schlägt Gegenfinanzierung vor

Der Berliner SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach verwies bei RTL und ntv darauf, dass laut einer Umfrage 81 Prozent der Deutschen das Reformpaket der Bundesregierung nicht für sozial ausgewogen hielten. Das sei ein „Alarmsignal“. Er schlug vor, den Erhalt der Rente nach 45 Beitragsjahren unter anderem durch Einschränkungen beim steuerlichen Dienstwagenprivileg und die Wiedereinführung der Vermögensteuer zu finanzieren.

Wiese setzt auf Härtefälle und Vertrauensschutz

SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese räumte ein, dass das Aus der sogenannten Rente mit 63 für die SPD „nicht auf Platz eins“ stehe. Er warnte jedoch davor, einzelne Elemente aus den Vorschlägen der Reformkommission herauszulösen. Das sei „wie bei einem Jenga-Turm“ – ziehe man einzelne Bausteine heraus, werde das gesamte Konzept instabil.
Stattdessen sprach sich Wiese für Härtefallregelungen aus, insbesondere für stark belastete Beschäftigte wie Schichtarbeiter. Viele von ihnen erreichten die derzeitige Altersgrenze von 64,5 Jahren für den abschlagsfreien Renteneintritt nicht. Eine frühere Härtefallregelung könne dies abfedern.
Zudem pochte Wiese auf Vertrauensschutz. Viele Menschen hätten ihre Lebensplanung auf die geltenden Regeln ausgerichtet. „Es darf keine harte Abbruchkante geben“, sagte er. Seine Vorschläge bewegten sich im Rahmen der Empfehlungen der Reformkommission, die auf die Zeit ab 2032 zielten.

Unterstützung auch aus Ostdeutschland

In den vergangenen Tagen hatten mehrere ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten sowie SPD-Politikerinnen und -Politiker aus verschiedenen Teilen Deutschlands gefordert, an der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte festzuhalten. Ein Argument lautet, dass insbesondere in Ostdeutschland viele Menschen im Alter ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen seien.

Experte warnt vor hohen Kosten

Der Rentenexperte Jörg Rocholl wies in der „Bild“-Zeitung darauf hin, dass ein Festhalten an der vorgezogenen Rente nach 45 Versicherungsjahren den angestrebten Entlastungseffekt um rund zehn Milliarden Euro verringern würde. Dieses Geld würde dann für den geplanten Aufbau eines Kapitalstocks in der Rentenversicherung fehlen. (afp/red)
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Neue Debatten in Koalition über Abkehr von „Rente mit 63“

Der Protest mehrerer ostdeutscher CDU-Ministerpräsidenten gegen eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte hat neue kontroverse Debatten auch in der Koalition in Berlin ausgelöst.
Politiker von CDU und CSU pochten darauf, an dem besprochenen Aus für die „Rente mit 63“ festzuhalten. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf stellte hingegen klar, dass die Abschaffung eine Forderung der Union, nicht aber der SPD sei.

CDU: Mit SPD ist vereinbart, die Rentenvorschläge in Gesamtheit umzusetzen

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) drang darauf, den Vorschlag der Rentenreform-Kommission für die Abschaffung der vorgezogenen abschlagsfreien Rente umzusetzen.
„Was die Rente mit 63 anbelangt, glaube ich, dass der Vorschlag, den die Alterssicherungskommission gemacht hat, ein wirklich kluger Vorschlag ist“, sagte Frei der „BILD“. Dies sei auch „gerecht im Sinne der Generationengerechtigkeit“.
Der Fraktionschef verwies auch auf diesbezügliche Absprachen zwischen Union und SPD hinsichtlich der Kommissionsvorschläge: „Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, dass wir dieses Gesamtkunstwerk, das es ist, auch in seinen Grundzügen so umsetzen möchten.“
Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, warnte im Berliner „Tagesspiegel“ vor einem „leichtfertigen Spiel“ mit bereits getroffenen Absprachen zur Rentenreform. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Tilman Kuban forderte ein Festhalten an den von der Kommission empfohlenen Maßnahmen. „Das Rentenpaket ist der Auftakt, um Deutschland wieder auf Kurs zu bringen“, sagte er dem „Tagesspiegel“.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann mahnte in der „Augsburger Allgemeinen“ zur Koalitionsdisziplin. „Diese Reform verfolgt ein klares Ziel: Wir wollen die Rente verlässlich und generationengerecht ausgestalten.“

SPD: Umdenken in Ost-CDU „richtiges Signal“

Klüssendorf (SPD) sagte der „BILD“-Zeitung vom Samstag, die Abschaffung der „Rente mit 63“ sei „immer eine zentrale Forderung der CDU“ gewesen. Für die SPD wäre die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren hingegen allenfalls „ein schmerzhafter Bestandteil eines Gesamtpakets zur Rentenreform“.
„Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen“, betonte der SPD-Generalsekretär. Insofern sei ein Umdenken auch in der CDU „ein richtiges Signal“, verwies er auf die Forderungen der ostdeutschen Länderchefs.
Für ihn sei die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können, „eine Frage von Respekt und Solidarität“, sagte auch der SPD-Politiker Ralf Stegner im „Tagesspiegel“ vom Sonntag.
Wenn nun auch CDU-Ministerpräsidenten diese Möglichkeit erhalten wollten, „sollten wir gemeinsam einen Weg finden können“, fügte er hinzu. Ohne einen „guten Kompromiss“ werde die Rentenreform im Bundestag keine Mehrheit finden, warnte Stegner.

Was hatten drei Ost-CDU-Ministerpräsidenten vorgeschlagen?

Die drei CDU-Ministerpräsidenten in Ostdeutschland – Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) – hatten am Donnerstag gemeinsam gefordert, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren doch zu erhalten.
Sie begründeten dies damit, dass eine Abschaffung die Menschen in Ostdeutschland besonders hart treffen würde, wo viele im Alter ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Ähnlich äußerten sich auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD).
Gegen das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wandte sich erneut der Sozialverband VdK. Diese Pläne stießen Menschen vor den Kopf, „die lange gearbeitet und lange eingezahlt haben“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der „Rheinischen Post“. Es sei wichtig, dass bei der Reform „niemand unter die Räder kommt“.
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte sei „absolut richtig angesichts der Lebensleistung der Menschen, die so lange gearbeitet haben“, sagte auch die Linken-Sozialexpertin Sarah Vollath der Nachrichtenagentur AFP. Sie begrüßte daher den Vorstoß der Ost-Ministerpräsidenten, sah darin jedoch in erster Linie ein Wahlkampfmanöver vor den Landtagswahlen im September.
Die abschlagsfreie Rente können derzeit Menschen in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Dies galt ursprünglich ab einer Altersgrenze von 63 Jahren, diese steigt jedoch schrittweise auf 65 Jahre an. Für den Geburtsjahrgang 1961 beträgt der Grenzwert 64,5 Jahre. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Rentenreform auf Grundlage der Kommissionsvorschläge vor. (afp/red)
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Ost-CDU gegen Merz: Streit um Rente nach 45 Jahren

Nach der Entschärfung des CDU-internen Konflikts um die Kabinettsumbildung droht Bundeskanzler Friedrich Merz neuer Ärger. Die drei Ost-Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stellen sich gegen eine Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren und damit gegen einen wichtigen Baustein der geplanten Reform der Alterssicherung.
Die CDU-Politiker fordern, die besonderen Realitäten im Osten zu berücksichtigen. Demonstrativ verweisen sie auf ihre Position im Bundesrat.
„Gerade im Osten ist wichtig: Wer 45 Jahre eingezahlt hat, der muss auch abschlagsfrei in die Rente gehen können“, sagte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt am Rande eines gemeinsamen Termins in Braunsbedra mit seinen Amtskollegen Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Michael Kretschmer aus Sachsen.
„Das ist unsere gemeinsame Haltung“, betonte Kretschmer. Und er wies darauf hin, dass die drei Länder zusammen zwölf Stimmen im Bundesrat haben.
Damit könnten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ein Gesetz in der Länderkammer allein aber nicht aufhalten, weil es dort insgesamt 69 Stimmen gibt.
Die Mehrheit beträgt also 35 Stimmen. Allerdings hat auch schon Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Pläne zur Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren scharf kritisiert.

Ost-Regierungschefs steuern auf Konflikt mit Kanzler zu

Die drei CDU-Ministerpräsidenten provozieren mit ihrer Forderung einen Konflikt mit Kanzler Merz. Dieser hatte sich zusammen mit Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) voll hinter die Vorschläge der von der Koalition eingesetzten Rentenkommission gestellt. „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden“, betonte Merz im Juni.
Die Kommission hatte zur Stabilisierung des Rentensystems ein Paket mit 33 Punkten vorgelegt. Einer sieht vor, die Rente für „besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Berufsjahren abzuschaffen. Das Modell wurde als „Rente mit 63“ bekannt. Heute müssen Arbeitnehmer mit 45 Berufsjahren allerdings schon bis zum Alter von 64,5 Jahren arbeiten.

Merz hofft auf Ruhe nach Streit um Kabinettsumbildung

Der Bundeskanzler hatte gehofft, nach dem Streit um seine Kabinettsumbildung jetzt in ruhigeres Fahrwasser zu kommen. Er hatte den Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für einen größeren Umbau in Fraktion, Regierung und Partei genutzt.
Es dauerte aber elf Tage, bis er mit der Ernennung neuer Minister und der Wahl von Thorsten Frei zum neuen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Personalrochade abschließen konnte.

Weiter Unmut an der CDU-Basis

Vor allem der Austausch von Verkehrsminister Patrick Schnieder befeuerte den Unmut in der Partei. Dass die Stimmung dort immer noch gereizt ist, zeigt der Rücktritt der Landeschefin der Jungen Union (JU) Brandenburg, Laura Strohschneider.
Sie trat auch aus der CDU aus und begründete dies mit einer verloren gegangenen Glaubwürdigkeit des Spitzenpersonals der Union und einem falschen Kurs der Bundesregierung.
Für Schnieder kam der bisherige Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), an die Spitze des Verkehrsministeriums.
Der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wurde an Stelle von Nina Warken (CDU) Bundesgesundheitsminister. Diese wechselte auf den Posten der Kanzleramtsministerin.
Der neue CDU/CSU-Fraktionschef Frei forderte die Union auf, sich nun wieder auf die Sacharbeit zu konzentrieren. „Wir müssen, glaube ich, in dieser Situation auch aufpassen, dass wir nicht zu sehr um uns selbst zu kreisen“, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk.
Er sei sehr dafür, selbstkritisch zu sein und permanent zu versuchen, besser zu werden. „Aber wir selbst sind ja kein Selbstzweck“, betonte Frei. Es gehe darum, etwas für das Land und die Menschen zu tun. Hier stehe man vor gewaltigen Aufgaben.

Viele Ostdeutsche auf Rente angewiesen

Die Ministerpräsidenten der drei ostdeutschen Länder stehen massiv unter Druck, weil die AfD dort in den Umfragen weit vor der CDU liegt. Dies betrifft vor allem Sachsen-Anhalt, wo am 6. September ein neuer Landtag gewählt wird.
Sachsen-Anhalts Regierungschef Schulze betonte, dass das Rentensystem für Ostdeutschland anders betrachtet werden müsse als im Westen.
„Die Menschen, die hart gearbeitet haben, Männer und Frauen übrigens gleichermaßen, die haben es verdient, dass ihre Rente anerkannt ist“, sagte der 46-Jährige. Viele im Osten hätten nur die Basisrente und keine zusätzlichen Einnahmen. „Und deswegen muss man davon auch in Zukunft leben können.“

Wollen das Beste für die Menschen in unserem Land erreichen

In einem gemeinsamen Positionspapier bezeichnen die CDU-Regierungschefs die geplante Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren als den für ihre drei Länder einschneidendsten Punkt des geplanten Rentenreformpakets. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt.
Diesen Grundsatz geben wir nicht auf“, heißt es in dem Papier. Voigt sagte dazu: „Wir sind ja nicht dafür gewählt, angenehm in Berlin aufzufallen, sondern das Beste für unsere Menschen im Land zu erreichen.“
Die drei Regierungschefs fordern in ihrem Papier Übergangsfristen, die ostdeutsche Erwerbsbiografien berücksichtigten. „Für die rentennahen Jahrgänge braucht es deshalb langen Vertrauensschutz und eine Härtefallregelung, die körperlich belastende Berufe und sehr lange Beitragszeiten anerkennt.“ (dpa/red)
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Merz’ Personalrochade: Jetzt ist die CDU an der Reihe

Nach den von Bundeskanzler Friedrich Merz bekanntgegebenen Personalwechseln in Kabinett, Kanzleramt und Bundestagsfraktion ist nun die Partei an der Reihe. Es wird erwartet, dass der CDU-Chef am Montag in einer Pressekonferenz (12:00 Uhr) bekanntgeben wird, wer den künftigen Gesundheitsminister Carsten Linnemann auf dem Posten des CDU-Generalsekretärs ablösen soll.
Dafür gilt in der Union seit einigen Tagen die bisherige Schatzmeisterin Franziska Hoppermann als gesetzt. Eine offizielle Bestätigung gab es allerdings noch nicht.
Merz schnürt seit dem Rücktritt von Bundestagsfraktionschef Jens Spahn (CDU) vor gut einer Woche ein großes Personalpaket. Zum Nachfolger Spahns soll am Mittwoch der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei gewählt werden.
Auf seinen Posten in der Regierungszentrale wechselt Gesundheitsministerin Nina Warken, die von Linnemann abgelöst wird. Der bisherige Digital-Staatssekretär Philipp Amthor wird Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt.

Bilger freut sich auf Rückkehr ins Ministerium

Und der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, löst Verkehrsminister Patrick Schnieder ab, mit dem Merz unzufrieden war. Bilger gilt als ausgewiesener Verkehrsexperte, saß jahrelang im Fachausschuss im Bundestag und war später Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium.
Er freue sich, dorthin zurückzukehren, schrieb Bilger am Abend auf X: „Verkehrspolitik war viele Jahre mein Schwerpunktthema.“
Steffen Bilger soll neuer Verkehrsminister werden. (Archivfoto)

Steffen Bilger soll neuer Verkehrsminister werden. (Archivfoto)

Foto: Michael Kappeler/dpa

Unmut über Umgang mit Schnieder

Besonders über den Umgang mit Schnieder gibt es Unmut in der Union. Das dürfte in den Sitzungen von Parteipräsidium und -vorstand (ab 10:00 Uhr) vor der Pressekonferenz zur Sprache kommen.
Merz hatte Schnieder bereits am Donnerstag darüber informiert, dass er ihn entlassen will. Wegen der kurzfristigen Absage des für die Nachfolge vorgesehenen Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler wurde das aber drei Tage lang nicht kommuniziert. Am Sonntag bat Schnieder dann selbst um Entlassung, um den „unwürdigen Zustand“ zu beenden.
Der frühere Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) schrieb am Wochenende auf X, was viele aktive Politiker der Union hinter vorgehaltener Hand sagen: Der Umgang mit Schnieder mache ihn betroffen und wütend und werde weder der Person des Noch-Verkehrsministers noch seiner Leistung gerecht. Schnieders Bruder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU), teilte den Post kommentarlos – ein Zeichen der Unterstützung für diese Haltung.

Söder nimmt Merz in Schutz

Auch Bundestagsabgeordnete und hochrangige Parteivertreter sprechen von handwerklichen Fehlern, von einem „Desaster“, das Merz zu verantworten habe.
CSU-Chef Markus Söder nahm Merz dagegen in Schutz. Die Verantwortung für die Hängepartie sieht er bei Güntzler. „Wenn man mit jemandem am Abend ausmacht, dass er kommt, und dann in der Früh um 4:00 Uhr hört, dass es nicht klappt, das macht es manchmal nicht leichter. Da liegt also die Verantwortung sicher nicht beim Bundeskanzler“, sagte der bayerische Ministerpräsident im ZDF.

Personalrochade geht weiter

Ausgelöst worden war die Personalrochade durch den Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn vor mehr als einer Woche. Er war unter Druck geraten, weil er und sein Ehemann sich für eine in Deutschland verbotene Leihmutterschaft in den USA entschieden hatten.
Damit ist die Personalrochade aber noch nicht beendet. Neben dem Verkehrsminister soll nach Informationen der dpa auch die Staatsministerin für Sport im Kanzleramt, Christiane Schenderlein, abgelöst werden. Die 44-jährige Sächsin soll bereits über den geplanten Schritt informiert worden sein.
Und auch für die Nachfolge von Bilger, Amthor und Hoppermann – falls sie Generalsekretärin wird – auf ihren bisherigen Posten müssen noch Lösungen gefunden werden. (dpa/red)
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag – SPD will Kürzungen nicht mittragen

Die SPD will die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplanten Einschnitte beim staatlichen Unterhaltsvorschuss nicht mittragen. Das würde Familien treffen, denen es finanziell „besonders schlecht“ gehe, sagte der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, am Sonntag im Radioprogramm MDR Aktuell.
Die Kürzungen könne die SPD so nicht passieren lassen, sagte Reichardt. „Das geht einfach nicht“. „Dementsprechend werden wir da auch noch nacharbeiten müssen, wenn ein Gesetzentwurf irgendwann dann im Parlament liegt.“
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler, nannte den Gesetzentwurf aus dem Familienministerium „unverantwortlich“. Alleinerziehende und ihre Kinder hätten ein besonders hohes Armutsrisiko, betonte Wissler im Deutschlandfunk. Ähnlich äußerte sich das Kinderhilfswerk.

Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/afp/red)
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/red)