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Widerspruchslösung bei Organspenden: Sachverständige informieren im Gesundheitsausschuss

Im Bundestag befasst sich am Mittwoch der Gesundheitsausschuss mit einer möglichen Reform der Organspenden. Ab 18 Uhr äußern sich dort Sachverständige über eine mögliche Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden. Die Sitzung ist auf 90 Minuten angelegt, drei Gesetzesentwürfe liegen vor.
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Der CSU-Politiker und stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Stephan Pilsinger, hat sich klar gegen eine Widerspruchslösung ausgesprochen. „Menschen – vor allem solche, die sich mit dieser schwierigen Frage vielleicht gar nicht auseinandersetzen können – per Gesetz zu Organspendern zu bestimmen, halte ich für ethisch falsch“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).
Weiter sagte Pilsinger, was verbessert werden müsse, seien die Strukturen im System und die Aufklärung der Bevölkerung. Aus Spenden dürften keine Zwangsabgaben werden. Die Organspende solle und müsse auch weiterhin eine freiwillige und bewusste Spende bleiben, so der CSU-Politiker.
Der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht im aktuellen erneuten Anlauf für eine Neuregelung der Organspende bessere Chancen als bei der Debatte 2020. Auf der Warteliste gebe es viele Menschen „ohne realistische Perspektive, solange es keine Widerspruchslösung gibt“, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).
Die Einführung der Widerspruchslösung zielt darauf ab, dass künftig grundsätzlich alle als Organspender in Frage kommen, die dem nicht ausdrücklich widersprechen. Damit soll die Zahl dringend benötigter Organspenden erhöht werden.
Über die erneut in Angriff genommene Reform könnte demnächst final abgestimmt werden. Das könnte ohne Fraktionszwang erfolgen, als Gewissensentscheidung, wie das bei medizinethischen Themen oft der Fall ist. Im Jahr 2020 war die Einführung einer Widerspruchslösung gescheitert, es blieb bei der Zustimmungslösung.
(red/dts/afp)

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