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Schüsse in der Schweiz – was wir wissen und was nicht

Bei einer Veranstaltung im schweizerischen Aarau sind in der Nacht Schüsse gefallen. Es gibt mehrere Opfer, die laut Polizei Besucher auf einem Rave-Festival auf einer Pferderennbahn gewesen waren.

Was wir wissen

  • Zeitpunkt: Bei einer Veranstaltung in Aarau in der Schweiz sind in der Nacht Schüsse gefallen.
  • Opfer: Nach vorläufigen Erkenntnissen der Kantonspolizei Aargau gibt es ein Todesopfer und fünf Verletzte. Einige wurden schwer verletzt. Die Opfer sind laut Polizei Besucher eines Rave-Festivals.
  • Tatort: Tatort war die Pferderennbahn in Schachen, auf der zum Zeitpunkt des Geschehens laut Polizei ein Rave stattfand.
  • Einsatz: Die Polizei ist mit einem Großaufgebot im Einsatz. Das Gebiet wurde weiträumig abgesperrt. Auch auf deutscher Seite ist die Polizei nach Angaben des Polizeipräsidiums Freiburg auch an den allgemeinen Fahndungsmaßnahmen beteiligt.
  • Zeugen: Die Bevölkerung wurde aufgefordert, das Gebiet zu meiden, Zeugen wurden von der Polizei aufgefordert Fotos und Videos des Vorfalls zur Verfügung zu stellen.

Was wir nicht wissen

  • Zusammenhang mit dem Festival: Bisher gibt es von den Behörden keine Angaben dazu, wo genau die Schlüsse fielen und welchen Zusammenhang es genau zu der Rave-Veranstaltung gab. Die Organisatoren haben sich noch nicht geäußert.
  • Täter: Wer geschossen hat, ist bislang nicht bekannt. Die Fahndung nach der Täterschaft läuft. Es ist bislang nicht bekannt, ob es einen oder mehrere Täter gab.
  • Opfer: Ob es weitere Opfer gibt, ist noch unklar.
  • Hintergrund: Warum die Schüsse fielen, die genauen Umstände und der Ablauf der Tat sind bisher noch unklar und Gegenstand der Ermittlungen.
Die Polizei ist mit vielen kräften im Einsatz.

Die Polizei ist mit vielen kräften im Einsatz.

Foto: Michael Buholzer/KEYSTONE/dpa

(dpa/red)
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Alkoholverbot an vier weiteren Bahnhöfen am 1. September

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt, am Dienstag beginnt die Umsetzung an vier weiteren Stationen.
Der bundeseigene Konzern erhofft sich dadurch unter anderem mehr Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte, auch die Sauberkeit in den Bahnhöfen soll sich verbessern.
An welchen Bahnhöfen gilt so ein Verbot, wo tritt es am Dienstag in Kraft? Und naht danach ein Alkoholverbot in allen Zügen? Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wo tritt das Alkoholkonsumverbot in Kraft?

Laut Bahn gilt das Alkoholkonsumverbot ab Dienstag neu am Berliner Hauptbahnhof, der Station Berlin-Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig.

An wie vielen Bahnhöfen gibt es das Verbot bereits?

An mehr als 30 Stationen deutschlandweit, darunter die Hauptbahnhöfe Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München.
Die Bahn hat nach eigenen Angaben bisher sehr positive Erfahrungen mit der Maßnahme gemacht: „In den Modellprojekten konnte gezeigt werden, dass deutlich weniger Müll anfällt und das Verbot auch dazu beiträgt, Gewaltkriminalität, Konflikte und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss zu verringern, wie zum Beispiel am Hamburger Hauptbahnhof.“
Dadurch verbessere sich das Sicherheitsgefühl für Fahrgäste, der Reinigungsaufwand gehe zurück.

Ab wann gilt das Verbot an allen Bahnhöfen?

Bis zum 15. Oktober 2026 soll es schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Das Konsumverbot gelte dann im gesamten Bahnhofsbereich inklusive der Bahnsteige, hieß es von der Bahn.
In einigen Kommunen zählen auch die Vorplätze dazu, die der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen können dort gelten, wo zum Beispiel Bahnhofsgebäude nicht der DB gehören.
In den gastronomischen Betrieben im Bahnhof darf weiterhin Alkohol verkauft und getrunken werden. Grundsätzlich ist auch erlaubt, Alkohol mit sich zu führen – nur der Konsum ist verboten.

Was passiert bei Verstößen gegen das Verbot?

Bei Verstößen erfolgt nach Angaben der Deutschen Bahn ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall soll ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Kann so ein Verbot überhaupt bundesweit durchgesetzt werden?

Klare Antwort: nein. Für die Durchsetzung zuständig ist die DB Sicherheit. Die Bahn müsste dort aber unzählige neue Mitarbeiter einstellen, um eine flächendeckende Kontrolle möglich zu machen. Geplant ist das nicht.
Bei den Sicherheitsbehörden ist die Bundespolizei für die Bahnhöfe zuständig, aber auch sie wird nicht einspringen können, Gewerkschaften klagen regelmäßig über Personalengpässe. Die Bundespolizei wird absehbar bei Konflikten hinzugerufen werden.
Gleichzeitig stellt sich aber auch die Frage, wie wichtig eine konsequente Durchsetzung ist und ob das Verbot bereits eine ausreichende, abschreckende Wirkung hat. Mit den Entwicklungen an den Stationen, an denen bisher ein Alkoholkonsumverbot gilt, ist die Bahn zufrieden – und auch dort wird nicht flächendeckend scharf kontrolliert.

Besondere Herausforderung Fußball: Wie will die Bahn an Bundesliga-Spieltagen vorgehen?

An Spieltagen der Fußball-Bundesliga sind Zehntausende Fans mit der Bahn unterwegs, viele von ihnen mit Bier oder anderem Alkohol. Das neue Konsumverbot dürfte vor allem an solchen Tagen auf eine harte Probe gestellt werden.
„Um das Alkoholkonsumverbot an den Bahnhöfen durchzusetzen, gehen wir bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen mit Augenmaß vor“, teilte die DB mit. „Polizei und DB Sicherheit sind im Bahnhof sichtbar präsent und deeskalieren, falls nötig.“

Kommt als nächstes ein Alkoholverbot in allen Zügen?

Nach Angaben der Bahn ist das in den Fernzügen nicht geplant. In den Bordbistros verkauft die Bahn selbst alkoholische Getränke.
Auch mitgebrachten Alkohol könnten die Fahrgäste an Bord der Züge trinken, „sofern dies in angemessenem Rahmen geschieht und Mitreisende nicht gestört werden“. Entscheidend sei die gegenseitige Rücksichtnahme.
Im Regionalverkehr gibt es bereits jetzt sehr unterschiedliche Regelungen. Einige Verbünde, etwa in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg, untersagen den Alkoholkonsum in den Regionalbahnen generell.
Wer eine Gefahr für andere Fahrgäste oder die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstelle, könne generell des Zugs verwiesen werden. Auch einige Privatbahnen setzen bereits seit vielen Jahren auf Alkoholkonsumverbote in den Zügen. (dpa/red)
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Hackergruppe erpresst Berlin nach Datenklau – offenbar Millionenforderung

Nach dem Datendiebstahl bei einem Hackerangriff wird das Land Berlin erpresst. „Berlin ist Opfer einer schweren Straftat geworden“, sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Freitag.
Die Forderung sei am frühen Donnerstagabend eingetroffen. Darauf werde jedoch nicht eingegangen, betonte Wegner: „Das Land Berlin wird sich nicht erpressen lassen.“ Laut einem Pressebericht verlangen die Erpresser rund zwei Millionen Euro.
Wegen des Hackerangriffs waren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz am 14. August für rund eine Woche vom Landesnetz isoliert worden. Wegen der Cyberattacke konnte in Berlin unter anderem tagelang kein Wohngeld beantragt oder ausgezahlt werden.
Zunächst hieß es, sensible Daten seien nicht erbeutet worden. Am Mittwoch hieß es dann, dass auch personenbezogene oder sonstige nicht-öffentliche Daten betroffen sein könnten.
Der „Spiegel“ berichtete am Freitag, hinter dem Angriff stecke offenbar die bekannte Ransomware-Gruppierung Rhysida. Das gehe aus einem aktuellen Eintrag auf der Leak-Seite der Gruppierung im Darknet hervor. Sicherheitskreise hätten bestätigt, dass es sich bei den Erpressern um die Gruppe Rhysida handele.
In ihrer Mitteilung behaupten die Hacker laut „Spiegel“, bei ihrem Raubzug insgesamt knapp sechs Terabyte an Daten erbeutet zu haben. Sie forderten vom Land Berlin die Zahlung von 30 Bitcoin (rund 2,05 Millionen Euro) – sonst würden sie die Daten veröffentlichen. Daneben laufe eine Countdown-Anzeige, derzufolge Berlin noch eine Woche Zeit habe, die geforderte Summe zu bezahlen.
Die Sicherheitsbehörden von Land und Bund arbeiteten mit Hochdruck daran, die „Tätergruppe“ zu fassen, sagte Wegner. Gleichzeitig werde weiterhin überprüft, welche Daten abgeflossen seien.
Die Rhysida-Gruppe, die 2023 durch eine Attacke auf die British Library bekannt wurde, behauptet laut „Spiegel“, nicht nur über die Daten von knapp 80.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren und mehr als 46.500 Verträgen zu verfügen.
Zudem habe sie auch Informationen über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, sensible Justizunterlagen, Notfallpläne, Passwörter und knapp 6000 Dateien mit Login-Daten abgegriffen.
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) betonte unterdessen erneut, dass die Abgeordnetenhauswahl am 20. September durch den Vorfall nicht gefährdet sei. „Die Wahl ist zu 100 Prozent abgesichert“, sagte sie.(afp/red)
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Notfallteam kommt nach tödlichem Angriff auf Schulcampus

Nach dem tödlichen Angriff an einer Schule nahe Berlin kommt heute ein Notfallteam des Schulamts auf den Campus. Schulpsychologische Fachkräfte werden Schülern und Lehrern der Schule in Gosen-Neu Zittau unterstützend zur Seite stehen, wie das Bildungsministerium in Brandenburg mitteilte.
Auch die Notfallseelsorge wird wieder vor Ort sein. Bereits am Donnerstag waren acht bis neun Vertreter an der Schule in Ostbrandenburg und sprachen mit Betroffenen. „Wir versuchen, ein Schutzraum zu sein“, sagte Stefan Baier von der Notfallseelsorge Brandenburg im „RBB-Spezial“.
Bei der Gewalttat waren am Donnerstag eine Frau und ein Mann getötet worden. Ein 19 Jahre alter Deutscher gilt als Tatverdächtiger und wurde vorläufig festgenommen. Bei dem männlichen Opfer soll es sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur um den Hausmeister der Schule handeln, bei der Frau um die Ex-Freundin des Tatverdächtigen. Der RBB schrieb, sie sei eine Schülerin und 18 Jahre alt gewesen.
Neben der Privatschule auf dem Docemus-Campus befindet sich auf demselben Gelände auch eine öffentliche Grundschule. Das Schulamt habe dem privaten Träger sofort Unterstützung angeboten, hieß es aus dem Ministerium. Der Unterricht in der Grundschule werde am Freitag nicht regulär stattfinden, die Kinder würden psychologisch betreut.

Notfallseelsorger betreuen Schüler und Lehrer

Nach der Tat kümmerten sich Notfallseelsorger um Schüler sowie Lehrer und Angehörige. Einige Minderjährige wurden noch am späten Nachmittag in der Turnhalle betreut, bis ihre Eltern sie abholten.
Viele Fragen zur Tat sind weiterhin ungeklärt – die Ermittlungsbehörden hielten sich nicht nur mit Informationen zu den Opfern zurück, sondern machten auch keine Angaben zum Motiv oder zur Tatwaffe. In einem Schreiben rief die Polizei dazu auf, sich bei Hinweisen zur Tat bei ihr zu melden.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach den Angehörigen und Freunden der Opfer sein Mitgefühl aus. „Bei einem furchtbaren Angriff sind zwei Menschen ums Leben gekommen. Diese Tat erschüttert unser gesamtes Land.“ (dpa/red)
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Gewalttat an Brandenburger Schule – zwei Tote

An einer Schule in Brandenburg ist am Donnerstag eine Gewalttat verübt worden. Ein Mann sei vorläufig festgenommen worden, sagte eine Polizeisprecherin in Frankfurt an der Oder. Es gebe vermutlich Verletzte.
Weitere Details zur Tat sowie zum mutmaßlichen Täter und zu möglichen Opfern nannte sie vorerst nicht.
Die Schule befindet sich in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau an der Landesgrenze zu Berlin. Am frühen Nachmittag seien mehrere Anrufe wegen einer Gewalttat eingegangen, sagte die Sprecherin. Es handle sich aber nicht um eine Amoktat, betonte sie.(afp/red)
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Cyberangriff auf Berliner Landesnetz: Sensible Daten womöglich abgeflossen

Bei der Cyberattacke auf das Berliner Landesnetz sind womöglich doch sensible Daten abgeflossen. Konkret geht es um den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, wie die Senatskanzlei mitteilte.
„Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch personenbezogene oder sonstige nicht-öffentliche Daten betroffen sind“, hieß es.
Inhalt und Umfang der betroffenen Daten werden derzeit noch geprüft.
Noch in der vergangenen Woche hatte der Senat erklärt, nach ersten Erkenntnissen seien keine sensiblen Daten abgeflossen. Bislang war nur die Rede von Geodaten, die ohnehin im Netz frei verfügbar seien.

Hackerangriff wurde am 14. August entdeckt

Der Zeitpunkt des Datenabflusses lag den Angaben nach vor dem 14. August, also bevor die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz vom Landesnetz abgetrennt wurden. Der Hackerangriff war am 14. August entdeckt worden.
„Sobald wir belastbare Erkenntnisse zum Umfang und Inhalt der Daten haben, werden wir die zuständigen parlamentarischen Gremien und Stellen informieren“, erklärte Florian Hauer, Staatssekretär für Digitalisierung.
„Derzeit gehen wir davon aus, dass der Angriff eingedämmt werden konnte. Die forensischen Untersuchungen und das Scanning des Landesnetzes Berlin dauern jedoch bis auf Weiteres an. Auch der IKT-Notfallstab bleibt bis
auf Weiteres aktiv.“ (dpa/red)
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Epstein-Affäre: Ehemaliges Model verklagt französischen Staat

Wegen zögerlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit der Epstein-Affäre hat das ehemalige Model Ebba Karlsson den französischen Staat verklagt. Karlsson wirft der französischen Justiz „grobe Fahrlässigkeit“ vor, weil diese den französischen Modelagenten Daniel Siad nicht verhört habe, dem sie Vergewaltigung vorwirft.
Die Klage wurde am 21. August eingereicht, wie AFP am Mittwoch erfuhr. Der mutmaßliche Helfer des US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein war im Juli in der Nähe von Paris tot aufgefunden worden.

50.000 Euro Schadensersatz gefordert

Karlssons Anwälte sprechen von schuldhaftem Unterlassen, da Siad weder festgenommen noch angehört worden war. Sie fordern 50.000 Euro Schadensersatz für ihre Mandantin.
Die Schwedin hatte Anfang des Jahres Anzeige gegen Siad erstattet. Nach eigener Aussage hatte sie ihn auf einem Foto in den Epstein-Akten wiedererkannt. Karlsson warf ihm vor, sie in den 90er Jahren in Frankreich vergewaltigt zu haben. Siad wies die Vorwürfe zurück.

Der Wohnsitz des Model-Agenten Daniel Siad in Colombes bei Paris, wo er am 20. Juli 2026 tot aufgefunden wurde. Gegen Siad wurde wegen mehrerer Vorwürfe, darunter Vergewaltigung, ermittelt. (Archivbild)

Foto: Xavier Galiana / AFP via Getty Images

Die Pariser Staatsanwaltschaft erklärte nach Siads Tod, eine von ihr angeordnete Telefonüberwachung habe keinen Anlass geboten, den Modelagenten sofort festzunehmen.

Weitere Klage gegen den französischen Staat

Eine Vereinigung potenzieller Epstein-Opfer reichte ebenfalls Klage gegen den französischen Staat ein. Sie teile die „Wut aller Opfer“, betonte die Gruppe „Innocence en danger“.
Sie warf der französischen Justiz „Langsamkeit“ im Fall Epstein vor und verwies auf zahlreiche Verbindungen, die dieser nach Frankreich hatte. Epstein war regelmäßig nach Paris gereist und hatte enge Beziehungen zu mehreren Modelagenten.
Nach der Veröffentlichung von Millionen Dokumenten im Zusammenhang mit Epstein hatte die Pariser Staatsanwaltschaft Anfang 2026 angekündigt, Ermittlungsrichter einzusetzen, um mögliche Straftaten mit Bezug zu Franzosen zu prüfen.

Fünf Frauen erstatteten Anzeige gegen Siad

Gegen Siad hatten insgesamt fünf Frauen Anzeige wegen Vergewaltigung und Menschenhandels erstattet.
Sein Name taucht mehr als tausend Mal in den Epstein-Akten auf. Zahlreiche Dokumente stellen ihn als einen bezahlten Mädchenjäger im Auftrag Epsteins dar. In zahlreichen schriftlichen Mitteilungen pries er junge Mädchen und Frauen an, schickte Fotos von ihnen und schlug Epstein Treffen vor. Er erwähnte dabei mehrfach Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren.
2018 wies Epstein seinen Buchhalter an, Siad ein Darlehen in Höhe von 25.000 Dollar zu gewähren.

Epstein starb 2019 in Haft

Der bis in höchste Kreise von Politik und Wirtschaft vernetzte US-Investor Epstein soll mehr als 1000 Minderjährige und junge Frauen missbraucht und teils an Prominente weitergereicht haben.
Er war 2008 wegen Anstiftung einer Minderjährigen zur Prostitution verurteilt worden. 2019 wurde er wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen erneut festgenommen.
Wenig später wurde Epstein tot in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden. Nach offiziellen Angaben beging er Suizid. (afp/red)
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Fall Fabian: Vernehmungsvideo macht Widersprüche deutlich

Im Prozess um den getöteten Jungen Fabian musste die Verteidigung am 23. Prozesstag einen Rückschlag hinnehmen. Trotz ihres Widerspruchs begutachtete das Gericht das Video der ersten Vernehmung der Angeklagten kurz nach dem Auffinden der Leiche im Oktober vergangenen Jahres. Dabei wurde die Widersprüchlichkeit ihrer Aussagen demonstriert. Die Videoshow rief auch im Publikum teilweise emotionale Reaktionen hervor.
Bei der im Gericht gezeigten stundenlangen Vernehmung hatte die Angeklagte zunächst behauptet, den ermordeten Fabian am 14. Oktober 2025 zufällig bei einem Spaziergang mit einer Freundin entdeckt zu haben. „Das Problem ist: Ich kann nicht lügen“, sagte sie an einer Stelle.
Als die Polizei sie kurz danach mit der Aussage ihrer Freundin konfrontierte, dass der Fund nicht zufällig gewesen sei, änderte sie überraschend schnell ihre Stellungnahme.
„Ich wollte eine Person rauslassen“, räumte sie ein. Demnach hatte sie schon in der Nacht zum 13. Oktober bei einer Suche mit einem Freund etwas entdeckt, aber nicht genau gewusst, was es ist. Der Freund habe ihr gesagt, es handle sich um eine verbrannte Puppe und habe sie gebeten, erst am folgenden Tag die Polizei zu verständigen.
Sie habe Angst „und ein komisches Bauchgefühl“ gehabt, aber trotzdem geschwiegen, sagte die Angeklagte in dem Video. Bei dieser Beschreibung ging ein Raunen durch das Publikum.

Veto gegen Vernehmungsvideo und Zeugenbefragung abgelehnt

Die Verteidigung hatte zu Beginn der Verhandlung eine vom Richter empfohlene weitere Befragung der Angeklagten abgelehnt. „Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde“, sagte Anwalt Thomas Löcker zur Begründung. Die Angeklagte sei nach ihren Einlassungen am vorherigen Verhandlungstag emotional sehr labil.
Ihr sei womöglich zum ersten Mal in diesem Prozess klar geworden, was für sie auf dem Spiel stehe – eine Haftstrafe von 30 Jahren oder sogar mehr.
Im Anschluss bemängelten die Verteidiger Verfahrensfehler und versuchten, die Befragung der vernehmenden Polizistin als Zeugin und die Vorführung des Vernehmungsvideos zu verhindern. Die Aussagen der Zeugin müssten daher aus dem Protokoll gestrichen und die Aufzeichnungen der Vernehmung dürften nicht genutzt, so ihre Forderung.
Die Anwälte begründeten dies damit, dass die Angeklagte damals noch als Zeugin vernommen worden sei, obwohl gegen sie schon ein Tatverdacht bestanden habe. Sie sei bei der Vernehmung nicht über ihre Rechte informiert worden. Das Gericht wies den Einspruch nach längerer Beratungspause zurück.
Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben.
Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. In dem seit dem 28. April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt.

Mehrfach revidierte Aussage

Die Angeklagte hat ihre Aussage im Prozessverlauf nochmals revidiert. In der zuletzt verlesenen Erklärung hatte sie die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden, als sie mit zwei unterschiedlichen Freunden jeweils am Fundort war.
Die Freunde hätten ihr aber eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen, sagte die 30-Jährige. Sie meldete den Fund dann erst am 14. Oktober. Eine Beteiligung an der Tat streitet sie nach wie vor ab.
Die Verteidigung hat den Antrag gestellt, einen neuen rechtsmedizinischen Sachverständigen zu bestellen. Dieser solle nachweisen, wie lange die Leiche gebrannt habe. Nach Angaben der Verteidiger ist die Frage der Brenndauer entscheidend dafür, ob der angenommene Tatablauf so möglich ist wie von der Staatsanwaltschaft angenommen. (dpa/red)
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Berliner CDU plant separate Schulen für gewalttätige Schüler


In Kürze:

  • Gewaltbarometer: Eine Studie zeigt das Ausmaß von Gewalt an Berliner Schulen.
  • CDU-Pläne: Besonders gewalttätige Schüler sollen künftig in separaten Schulen unterrichtet werden.
  • Deutschlandweit: Auch in anderen Bundesländern nehmen Gewaltdelikte an Schulen zu.

 
Im Mai 2025 sticht in Berlin-Spandau ein 13-Jähriger auf einen 12-jährigen Klassenkameraden ein. Nehmen die Gewalttaten an Schulen zu oder hat sich nur die Wahrnehmung verändert?

CDU vor Berlin-Wahl: Verschärfung von Maßnahmen

Die Berliner Schulen stehen immer wieder im Fokus von massiver Gewalt. Darauf will die in der Bundeshauptstadt regierende CDU nun reagieren. Kurz vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September hat die CDU vor der Presse neue Pläne gegen Gewalt an Schulen vorgestellt.
So beabsichtigt die Berliner CDU etwa Aufsichten in „Gebetsräumen“ und mehr Befugnisse beim Umgang mit gewalttätigen Schülern. „Kein Kind wird von allein zum Gefährder, zum Islamisten, zum Gewalttäter“, wird CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers von der Presse zitiert.
Außerdem plant die CDU separate Schulen für besonders gewalttätige Schüler. Ein Einverständnis der Eltern soll dafür nicht erforderlich sein. Als Grund wird die steigende Gewalt an Schulen in der deutschen Hauptstadt genannt. Auch „religiös“ motivierte Gewalt habe zugenommen. Nach den von der CDU vorgestellten Plänen geht es dabei insbesondere um Fälle, in denen islamistische Einstellungen mit Gewalt oder anderen Formen von Druck verbunden sind.
Als Grundlage für die Neubewertung der Lage an den Berliner Schulen dient der CDU eine kürzlich vom Berliner Senat vorgestellte Studie. Diese war von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch beim Allensbach-Institut für Demoskopie in Auftrag gegeben worden, da bisher „belastbare Erkenntnisse über Ursachen, Ausmaß, Erscheinungsformen und Handlungsbedarfe fehlten“, heißt es in einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung. Berlin ist damit das erste Bundesland, das eine solche Studie vorlegt. Insgesamt wurden dafür 14.000 Schüler der Klassenstufen 6, 9 und 12 sowie Berufsschulen und 2.570 Lehrer zwischen November 2025 und Januar 2026 befragt.

Realität: Scharia steht oft über Schulregeln

Aus dem „Konflikt- und Gewaltbarometer“ geht hervor, dass neben Mobbing und Erpressung vor allem ältere Schüler der Klassen 9 bis 12 nicht nur mit offener Gewalt, sondern auch mittels „Anpassungsdruck“ angegangen werden, wenn sie bestimmte islamische Regeln bei der Kleidung oder beim Essen nicht einhalten. 40 Prozent der muslimischen Neuntklässler (14–15 Jahre) behaupten zudem, islamische Regeln (Scharia) hätten Vorrang vor den allgemeinen Schulregeln.
56 Prozent der befragten Lehrer gaben an, dass sie Gewalt von Schülern als großes oder sehr großes Problem wahrnehmen. An Grundschulen, integrierten Sekundarschulen und an Gemeinschaftsschulen sehen sogar 66–75 Prozent der Lehrkräfte dieses Problem als besonders gravierend an, während bei Berufsschulen 31 Prozent und an Gymnasien nur 15 Prozent des Lehrpersonals Gewalt als Problem für ihre Schulen sehen. Die Zahlen zeigen, dass Lehrkräfte an Schulen mit niedrigerem Bildungsniveau häufiger von Gewalt als großem oder sehr großem Problem berichten.
Dort, wo Gewalt unter Schülern am höchsten ist, bindet nach Aussagen von 79 Prozent der Lehrkräfte der Umgang mit Gewalt „so viele Ressourcen, dass der übrige Schulbetrieb in hohem Maße leidet“. Für Präventionsarbeit bleibe deshalb „keine Zeit“, gaben die befragten Pädagogen in der Studie an. Und: Je älter die Schüler werden, desto stärker steigt die Gewalt. Das „Gewaltbarometer“ nennt als Gewalterfahrungen Anschreien, Ausgrenzungen, Schlagen, Treten, „unangemessene Berührungen“ im Bereich sexualisierter Gewalt bis hin zu Bedrohungen mit Waffen.
Als mögliche Gründe nannten die befragten Pädagogen mangelnde Frustrationstoleranz und eine niedrige Impulskontrolle. Für Grundschulen gaben dies 91 Prozent der befragten Lehrkräfte an.

Polizei: Schulen Spiegel der Gesellschaft

Wie nimmt die Berliner Polizei die Sicherheitslage an den Berliner Schulen wahr? Benjamin Jendro, Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin, nennt gegenüber Epoch Times als häufigste Straftaten an Schulen Diebstahl, Sachbeschädigungen, Beleidigungen und verschiedene Formen der Körperverletzung. Es gebe „Vorfälle mit Pfefferspray“. Diese seien eine „gefährliche Körperverletzung“, da Pfefferspray als Waffe eingesetzt werde. Gelegentlich würden aber auch Messerbedrohungen, Sexualstraftaten und Drogendelikte von der Polizei festgestellt.
Wenn die Polizei an eine Schule gerufen wird, käme es auch „manchmal“ zu Angriffen auf die Beamten in Form von Beleidigungen, Bespucken und in einigen Fällen auch zu Körperverletzungen. Jendro macht zudem darauf aufmerksam, dass Schulhöfe „offene Plätze“ sind, die auch von Personen, die nicht zur Schule gehören, betreten werden können. Auch durch diese Personen käme es zu Gewalttaten an Schulen, etwa durch Drogendealer.
Grundsätzlich könnten die Schulen nach Ansicht des Gewerkschaftsvertreters selbst mehr dafür tun, Gewaltvorfälle auf Schulhöfen zu reduzieren. Als Beispiel nennt er von den Schülern gestellte „Schulordner“. Diese würden etwa bereits an einigen Schulen in verschiedenen Bundesländern erfolgreich eingesetzt.
Als weitere Maßnahme zur Vorbeugung von Gewalttaten an Schulen nennt Jendro mehr Präventionsarbeit, insbesondere beim Umgang mit sozialen Medien. Diese könnten zur Verbreitung und Verschärfung von Konflikten beitragen. Diese könne seiner Meinung nach auch „im Deutschunterricht oder anderen Fächern“ durchgeführt werden und müsse sich nicht nur auf eigens dafür vorgesehene Präventionsmaßnahmen beschränken. Es gäbe zwar Präventionsbeauftragte der Polizei für Schulen, doch könne seiner Meinung nach die „beste Prävention im Elternhaus geleistet werden“. Die Polizei habe ohnehin eine große Palette an Aufgaben.
Insgesamt stellt Jendro fest: „Wir haben eine generelle Verrohung in der Gesellschaft. Schulen sind ein Spiegel dieser negativen Entwicklung.“

Lage in Deutschland

Doch eine ähnliche und teilweise sogar schlimmere Lage als in Berlin weisen andere Bundesländer auf. Ein Beispiel ist ein Vorfall am Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium in Wuppertal im August 2025, bei dem ein 17-jähriger Schüler mit einem Messer Mitschüler angriff.
Das „Deutsche Schulportal“, das unter anderem von der Robert-Bosch-Stiftung getragen wird, alarmierte im Oktober vergangenen Jahres, dass die Gewalt an Schulen deutschlandweit zunehme. „In einigen Bundesländern haben sich die Zahlen innerhalb von zwei Jahren bis 2024 um mehr als 60 Prozent erhöht“, heißt es dort. Der höchste Anstieg von Gewalttaten um 72,6 Prozent sei in Bremen festgestellt worden.
Aus der jüngsten Polizeistatistik (PKS) geht hervor, dass 28,9 Prozent der Gewaltkriminalität, die von Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahren ausgeübt wird, im „Bildungswesen“ – also an Schulen – stattfinden.
Zwar stieg der Anteil von Kindern an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen von 3,8 Prozent im Jahr 2016 auf 4,6 Prozent im Jahr 2023. Gleichzeitig ging die Zahl der Tatverdächtigen in diesen Altersgruppen insgesamt zurück: bei Kindern um mehr als 6 Prozent und bei Jugendlichen um mehr als 10 Prozent. Im Kinder- und Jugendbereich seien die Tatverdächtigen „überwiegend männlich“, stellt die PKS fest.
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Mutmaßliche Sabotage legt Bahnverkehr bei Backnang lahm

Der Betonschacht unter der Brücke ist nur schwer zu erreichen. Eine steile Böschung führt hinab in ein abgelegenes Gelände am Stadtrand von Backnang. Die Kabel verlaufen unter der Brücke hindurch über wenige Meter entlang der Bahnstrecke.
Dort sollen Unbekannte mehrere Kabel durchtrennt und damit den Zugverkehr sowie die Internet- und Telefonversorgung in Teilen der Stadt beeinträchtigt haben.
Die Polizei geht von einer mutwilligen Tat aus. Deshalb ermittelt die Fachinspektion Staatsschutz wegen des Verdachts der Sabotage. An dem Schacht seien vermutlich Werkzeugspuren gesichert worden, sagte ein Polizeisprecher in Aalen.
Zudem sei nach DNA-Spuren gesucht worden. Wer hinter der Tat steckt und welches Motiv die Unbekannten gehabt haben könnten, war zunächst offen.

Bahn: Es gab dort keine Bauarbeiten

Einen Unfall bei Bauarbeiten hält die Polizei als Ursache für den Schaden an der Strecke nordöstlich von Stuttgart für eher unwahrscheinlich. „Der erste Anschein hat nicht nach einem Bagger ausgesehen, dem das aus Versehen passiert ist“, sagte der Polizeisprecher.
„Sondern es schaut aus, als habe das jemand mutwillig durchschnitten.“ Nach Angaben einer Bahn-Sprecherin gab es auf dem betroffenen Streckenabschnitt auch keine Bauarbeiten.
Diese wurde nach ihren Angaben am Sonntag durch eine Fehlermeldung auf den Schaden aufmerksam. Die beschädigten Kabel verursachten eine sogenannte Rotausleuchtung. Dieses Signal zeigt an, dass ein Gleisabschnitt oder eine Weiche von einem Zug besetzt oder blockiert ist – auch wenn tatsächlich kein Zug dort steht.

Beschädigte Kabel verursachten eine Rotausleuchtung: Das Signal zeigt einen belegten oder blockierten Gleisabschnitt an, obwohl dort kein Zug steht. (Symbolbild)

Foto: Ralph Orlowski/Getty Images

Reparatur in der Nacht

Der Schaden hatte nach Polizeiangaben zu Datenausfällen und Einschränkungen im Zugverkehr geführt. Auch die Internet- und Telefonversorgung in der rund 38.000 Einwohner zählenden Stadt Backnang war beeinträchtigt. Wie viele Züge betroffen waren und wie lange die Störungen insgesamt dauerten, war zunächst nicht bekannt.
Für die Reparatur der Kabel wurde die Strecke in der Nacht von Sonntag auf Montag vorübergehend gesperrt. Zwischen etwa Mitternacht und 3.30 Uhr konnten die Arbeiten an dem Betonschacht erledigt werden, teilte die Bahn mit. Nach ihren Angaben ist die Strecke inzwischen wieder frei, die Züge fahren an der betroffenen Stelle weitgehend pünktlich vorbei.

Polizei bittet um Hinweise

Die Ermittler suchen nun Menschen, die rund um die Bahnstrecke verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Dabei geht es insbesondere um Personen oder Fahrzeuge auf den Feld- und Wanderwegen in der Nähe des Betonschachts. Auch Hinweise auf mögliche Arbeiter, die durch mitgeführtes Werkzeug aufgefallen sein könnten, könnten für die Polizei wichtig sein. (dpa/red)
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Fall Fabian: Im Mordprozess hat die Angeklagte das Wort

Vor dem Landgericht Rostock wird heute mit Spannung die erste Aussage der Angeklagten im Fall des getöteten achtjährigen Fabian erwartet. Das Gericht rechnet mit über 100 Zuschauern und zahlreichen Medienvertretern.
Ob sich die Angeklagte selbst äußert, eine Erklärung verlesen lässt oder auf Fragen des Gerichtes antwortet, ist noch völlig offen. Einer ihrer Verteidiger hatte aber zuletzt die Chancen, dass seine Mandantin auf Nachfragen eingehen wird, als „minimal klein“ eingestuft.
Die Staatsanwaltschaft hält sie für die Mörderin von Fabian und wirft ihr vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Seit Beginn des Prozesses am 28. April schwieg die Frau.
Dennoch war ihre Stimme an fast jedem Prozesstag zu hören, denn die Kammer spielte zahllose Sprachnachrichten, abgehörte Telefongespräche und Videoaufnahmen aus der JVA ab, wo sie seit 7. November vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzt.
Oft schickte sie im Minutentakt Sprachnachrichten an Fabians Vater, mit dem sie bis August 2025 eine vierjährige Beziehung führte. In den Chats ging es um Liebe, Trennung, Vorwürfe der Lüge und Eifersucht. Die Frau war auch auf die materielle Hilfe von Fabians Vater angewiesen, denn sie hat fünf Pferde. Wegen einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen bezieht sie seit Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Fabians Mutter als Nebenklägerin

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ziel- und zweckgerichtet gehandelt zu haben, um durch die Tötung des Jungen einen Streitpunkt mit Fabians Vater zu beseitigen und diesen nach der Trennung wieder für sich wiedergewinnen zu können. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
An dem Prozess nimmt von Beginn an auch Fabians Mutter mit ihrer Anwältin Christine Habetha als Nebenklägerin teil. Sie war am 30. April die erste Zeugin des Verfahrens und schilderte damals, wie sie den Tag des Verschwindens ihres Sohnes und die Tage darauf erlebte.

Prozessende am 10. September geplant

Fabian war am 10. Oktober, einem Freitag, nicht zur Schule gegangen, weil es ihm nicht gut ging. Die Mutter ging zur Arbeit, kam aber danach direkt nach Hause, wo sie gegen 15.30 Uhr ankam und eine leere Wohnung vorfand.
Abends ging sie zur Polizei und gab eine Vermisstenanzeige auf, nachdem sie und Freunde zuvor überall nach „Fabi“ gesucht hätten. Der Junge wurde erst vier Tage später nach intensiver Suche tot aufgefunden.
Die erste Aussage der Angeklagten fällt auf den 22. Verhandlungstag – geplant sind bislang 27 Prozesstage bis zum 10. September. Ob der Zeitplan für das Urteil eingehalten werden kann, ist noch nicht klar. (dpa/red)
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Bahngewerkschaft droht mit bundesweiten Streiks ab Januar

Die Bahngewerkschaft EVG hat mit bundesweiten Streiks im Regionalverkehr ab Januar gedroht, sollte die Bundesregierung das Strafmaß bei Angriffen auf Zugbegleiter nicht bald verschärfen.
„Das versprochene Gesetz für härtere Strafen bei Angriffen auf Zugpersonal muss noch in diesem Jahr in den Bundestag, sonst legen wir im Januar den Betrieb lahm“, sagte der Gewerkschaftschef Martin Burkert der „BILD am Sonntag“.
„Ein Zugbegleiter wurde vor einem halben Jahr im Dienst getötet und seitens der Politik gab es betroffene Gesichter und große Worte, aber keine Taten. Die Regierung betreibt Arbeitsverweigerung, die Eisenbahner zahlen dafür mit ihrer Gesundheit oder gar ihrem Leben“, so Burkert. „Die Politiker haben Serkan vergessen. Wir nicht.“

Ministerium: Anpassung des Strafgesetzbuchs ist in Arbeit

Die Bundesregierung hatte Ende 2025 ein Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens angekündigt; Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte im Februar in Aussicht, dass Bahnmitarbeiter – wie Sanitäter, Feuerwehrleute, Ärzte und Pfleger – als besonders gefährdete Berufsgruppe aufgenommen werden.
Das Justizministerium teilte am Sonntag mit, der Gesetzentwurf befinde sich noch in der regierungsinternen Abstimmung. Ziel sei, dass der Bundestag den Entwurf noch in diesem Jahr „beraten und gegebenenfalls beschließen kann“.
Für den Fall, dass dies nicht gelingt, wollen EVG-Betriebsräte die Januar-Dienstpläne bei der Deutsche-Bahn-Tochter DB Regio und bei privaten Regionalbahnen ablehnen – dazu haben sie gesetzlich das Recht, wie die EVG betonte.
Ein Streik im juristischen Sinne wäre das nicht. Streiks zur Erreichung politischer Ziele sind in Deutschland nicht erlaubt, das Streikrecht im Grundgesetz ist auf tarifliche Ziele begrenzt.

Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter

Anfang Februar war der Zugbegleiter Serkan Çalar in einem Regionalexpress von einem Fahrgast angegriffen und tödlich verletzt worden. Der Fahrgast wurde später wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hatte vor kurzem betont: „Sicherheit im Zug ist kein Randthema. Sie ist eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden öffentlichen Verkehr.“
Bilger kündigte Gespräche in der Regierung an, um auch bei Angriffen gegen Zugbegleiter zu höheren Strafmaßen zu kommen wie schon für Rettungskräfte.
Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats bei DB Regio, Ralf Damde, sagte der „BILD am Sonntag“: „Es reicht! Statistisch gesehen werden jeden Tag acht Kollegen im Dienst angegriffen. Keiner weiß vor seiner Schicht, ob er wieder gesund nach Hause kommt. Wenn das Gesetz weiter Staub im Ministerium ansetzt, verweigern wir als Betriebsräte die Zustimmung zu den Dienstplänen. Der Politik-Stillstand wird dann zum Zug-Stillstand.“ (dpa/afp/red)
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Schweden unter Schock: 17-Jährige stirbt bei Schwert-Angriff an Schule

Nach einem Schwert-Angriff an einer Schule in der schwedischen Kleinstadt Fagersta mit einer Toten und drei Verletzten hat die Polizei am Wochenende weiter zu den Hintergründen der Gewalttat ermittelt.
Bei dem Todesopfer habe es sich um eine 17-jährige Schülerin gehandelt, teilte die schwedische Polizei am Samstag mit. Das Motiv für den Angriff war weiterhin unklar. Der schwedische Regierungschef Ulf Kristersson gedachte am Tatort der Opfer.
Ein Angreifer verletzte an der Schule mehrere Menschen, eine Person starb.

Ein Angreifer verletzte an der Schule mehrere Menschen, eine Person starb.

Foto: Fredrik Sandberg/TT News Agency/AP/dpa

Die Ermittlungen zum Tathergang liefen auf Hochtouren, erklärte die Polizei. Es gab demnach Durchsuchungen an zwei verschiedenen Adressen, die mit dem Täter in Verbindung stehen.

Angriff am Gymnasium in Fagersta

Am Freitag war ein 18-Jähriger mit einem Schwert in das Gymnasium in Fagersta eingedrungen und hatte eine Schülerin getötet und drei weitere Menschen verletzt. Der Angreifer wurde von der Polizei angeschossen und festgenommen.
Zwei Schüler im Alter von zwölf und 17 Jahren wurden bei dem Angriff schwer verletzt, wie die Region Västmanland mitteilte. Einer von ihnen musste notoperiert werden. Zu dem dritten Verletzten gab es zunächst keine Informationen.
Schwedischen Medienberichten zufolge handelte es sich bei dem Täter um einen ehemaligen Schüler der Schule, der wegen Körperverletzung vorbestraft war. Er habe einen Helm getragen sowie ein Schwert bei sich gehabt.
Das erinnert an einen rassistisch motivierten Angriff in einer Schule im Jahr 2015 im westschwedischen Trollhättan, bei dem ein 21-Jähriger mit einem Schwert drei Menschen getötet hatte.
Ein Tiktok-Konto, das Berichten zufolge dem Angreifer in Fagersta gehörte, wurde laut Medienangaben von der Polizei untersucht. Das Konto wurde gelöscht. Die Nachrichtenagentur AFP konnte es vor der Löschung einsehen. Es enthielt mehrere Videos, die sich auf Angriffe auf Schulen bezogen. Der letzte Beitrag zeigte das Foto eines Schwertes.
Regierungschef Ulf Kristersson (l) und die Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, Magdalena Andersson, gedachten der Opfer.

Regierungschef Ulf Kristersson (l) und die Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, Magdalena Andersson, gedachten der Opfer.

Foto: Magnus Lejhall/TT News Agency/AP/dpa

Trauer in der Stadt

In der Nähe der Schule legten Menschen am Samstag Blumen und Kerzen nieder. Dort gedachte Schwedens Regierungschef Kristersson am Morgen gemeinsam mit der sozialdemokratischen Oppositionschefin Magdalena Andersson der Opfer.
Minnea, eine Schülerin des Gymnasiums, sagte dem schwedischen Sender SVT, es sei „schrecklich, sich vorzustellen, dass jemand, mit dem man am selben Tisch saß, mit dem man gesprochen hat, plötzlich tot ist“.
In Schweden hatte es in den vergangenen Jahren mehrere Angriffe auf Schulen gegeben. Im Februar 2025 war ein 35-jähriger ehemaliger Schüler in ein Bildungszentrum für Erwachsene in der Stadt Örebro eingedrungen und hatte zehn Menschen und sich selbst erschossen. Es war der schlimmste Schusswaffenangriff in der Geschichte Schwedens.
Die Polizei teilte damals mit, der Täter habe aufgrund finanzieller und psychischer Probleme seinem Leben ein Ende setzen wollen. 2022 hatte ein 18-jähriger Schüler an einer Schule in Malmö zwei Lehrerinnen erstochen. (afp/red)
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Schwert-Attacke an Schule schockt Schweden

Schock kurz nach den Sommerferien: An einer Schule in Schweden hat eine Person mit einem Schwert mindestens zwei Menschen verletzt. Nach Informationen des schwedischen Rundfunks soll es sich um zwei minderjährige Jungen handeln.
Zu dem Vorfall kam es in der Stadt Fagersta nordwestlich von Stockholm. Der mutmaßliche Täter – laut Medien ein Mann – befindet sich nach Angaben der Kommune in Polizeigewahrsam.
Laut Boulevardmedien hat die Polizei dem Angreifer ins Bein geschossen. Informationen des schwedischen Rundfunks zufolge soll es sich bei dem Angreifer um einen 18 Jahre alten früheren Schüler der weiterführenden Schule handeln.
Einen endgültigen Überblick über die Anzahl der Verletzten sowie die Art der Verletzungen gab es am Abend noch nicht. „Wir haben zwei Schwerverletzte aufgenommen“, sagte Jonas Cederberg, Gesundheitsdirektor der Region Västmanland, dem schwedischen Rundfunk. Eine weitere Person werde mit leichten Verletzungen behandelt.

Schüler berichtet von dramatischen Szenen

Ein Schüler erzählte dem schwedischen Fernsehen, er habe gesehen, wie der Angreifer einen Mitschüler in den Arm gestochen habe. „Sein ganzer Arm war voller Blut, er sagte: Ruft die Polizei! Ruft die Polizei!“ Plötzlich seien alle gerannt. „Ich fühle mich nicht sicher“, sagte ein anderer Schüler. „Und ich bin traurig.“
Der Alarm war um 14.00 Uhr eingegangen. Medien berichteten von mehreren Rettungswagen und einem Polizeihubschrauber am Einsatzort. Die Polizei durchsuchte das Gebäude, befragte Zeugen und führte eine technische Untersuchung durch. „Wir werden auch prüfen, ob es möglicherweise Kameraaufnahmen gibt, die für die Ermittlungen hilfreich sein könnten“, sagte ein Polizeisprecher der Nachrichtenagentur TT.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich nach der Tat noch in der Schule befanden, durften das Gebäude laut Medienberichten stundenlang nicht verlassen. Besorgte Eltern warteten auf dem Schulhof, manche weinten nach Angaben des Fernsehsenders SVT. „Man ist unruhig“, sagte eine Frau, deren Tochter am Nachmittag in der Schule ausharren musste, einer Reporterin.
Das Mädchen habe sehr viel Angst, es gehe ihr schlecht. Gegen 18 Uhr gab die Kommune Entwarnung. Eltern könnten ihre Kinder nun abholen, hieß es in einer Mitteilung. Auch in anderen Kindergärten und Schulen in der Umgebung hatten Kinder aus Sicherheitsgründen zunächst bleiben müssen.

„Schreckliche Nachrichten“: Reaktionen auf den Angriff

Schwedens Regierungschef Ulf Kristersson schrieb in einer SMS an den Fernsehsender SVT, man wisse noch nicht, was hinter der Tat stecke, „aber wir wissen, dass die Polizei sehr intensiv arbeitet“. Justizminister Gunnar Strömmer sagte dem schwedischen Fernsehen: „Die Regierung steht in engem Kontakt mit der Polizei und verfolgt die Entwicklungen laufend.“
Auch die Chefin der schwedischen Sozialdemokraten, Magdalena Andersson, kommentierte den Vorfall. Bei der Plattform X schrieb sie: „Schreckliche Nachrichten aus Fagersta. Meine Gedanken sind bei den Betroffenen und allen, die davon berührt sind.“ Ganz Schweden stehe in dieser schweren Stunde an der Seite von Fagersta.
Bei der Schule handelt es sich den Angaben zufolge um eine weiterführende Schule in der Kommune Fagersta mit rund 500 Schülerinnen und Schülern.(dpa/red)
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Cum-Ex und Cum-Cum: Zahl der aufgeklärten Fälle gestiegen

Die Aufarbeitung der Cum-Ex- und der Cum-Cum-Geschäfte, mit denen der Fiskus um Milliarden geprellt wurde, kommt voran: In beiden Bereichen stieg sowohl die Zahl der aufgeklärten Fälle als auch die Summe der Rückforderungen, berichtete am Freitag das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestages.
Bei den Cum-Ex-Verdachtsfällen wurden demnach bislang 208 Fälle rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 3,57 Milliarden Euro zurückgefordert beziehungsweise wurden entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt.
Im Bereich Cum-Cum wurden demnach in 96 Fällen Steuerverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Staat forderte bei der Kapitalertragsteuer 840 Millionen Euro zurück oder verweigerte die Anrechnung auf die Steuerschuld. Das sind jeweils deutlich mehr als Ende 2024.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Isabelle Vandre sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Wo konsequent geprüft wird, wird auch Geld zurückgeholt oder gar nicht erst ausgezahlt. Aber gemessen am geschätzten Schaden von 28,5 Milliarden Euro bleibt das nur ein Bruchteil.“
Cum-Ex-Geschäfte waren seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. Investoren schieben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt wurde.
2021 bestätigte der BGH, dass diese Praxis strafbar ist. Seitdem sind eine ganze Reihe von Banken und Bankmanagern deshalb angeklagt und zum Teil rechtskräftig verurteilt worden. Bei Cum-Cum-Geschäften verleihen ausländische Anleger ihre Anteile an einem deutschen Unternehmen kurz vor dem Dividendenstichtag an eine deutsche Bank.

Forderung nach dem Gemeinsamen Zentrum

Vandre sagte dem RND, das angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität sei ein richtiger Schritt. „Jetzt darf es aber nicht bei Ankündigungen bleiben.
Die Bundesregierung muss konkret sagen: Wann steht das Zentrum, mit wie viel Personal und welchen Befugnissen wird es ausgestattet und landen die Cum/Ex- und Cum/Cum-Fälle dort auf dem Tisch?“
Die bisherigen Erfahrungen gäben Anlass zur Skepsis, betonte die Linken-Politikerin: „Die IT-Plattform gegen Dividendentricks hing nach jüngster Auskunft der Bundesregierung noch im Vergabeverfahren, einen Zeitplan für ihre Inbetriebnahme konnte sie nicht nennen.“
Und die neuen Meldepflichten, mit denen Banken Steuerbescheinigungen künftig lückenlos den zugrunde liegenden Aktiengeschäften zuordnen müssen, griffen erst ab 2027. (afp/red)
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Waffenlager-Fund nahe Berlin: Sicherheitsbehörden gehen von Anschlagsversuch aus

Nach dem Fund eines Waffenlagers in einem Wald nahe Berlin gehen die Sicherheitsbehörden von einem geplanten Anschlag aus. Der Generalbundesanwalt habe in dem Fall die Ermittlungen übernommen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag in Berlin.

Waffen sollten für Anschläge genutzt werden

Der Verdacht laute auf geheimdienstliche Agententätigkeit und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Eine „Beteiligung fremder Mächte“ sei dabei nicht auszuschließen. Medienberichten zufolge soll das Waffenlager im Auftrag russischer Geheimdienste angelegt worden sein.
Nach Dobrindts Angaben erlangte der Verfassungsschutz bereits im vergangenen Oktober Kenntnis von dem Waffenversteck in einem Wald bei Berlin. Gemeinsam mit dem Berliner Landeskriminalamt sei es gelungen, dieses Versteck zu lokalisieren. Darin seien „zwei Handfeuerwaffen und entsprechend Munition hinterlegt“ worden, sagte der Bundesinnenminister.
Die Waffen und die Munition seien „sicherlich vorgesehen gewesen, um Anschlagsplanungen durchzuführen“, sagte Dobrindt. Zum Ziel des möglichen Anschlags lägen noch keine Erkenntnisse vor.
Ein Verdächtiger befinde sich zurzeit in Rumänien in Haft. Angaben zu dessen Identität wollte der Minister unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht machen.

Hohe Gefährdungslage und hybride Bedrohungen

„Dieser Fall zeigt, dass wir von einer hohen Gefährdungslage ausgehen“, betonte der Minister. Er bette sich ein „in hybride Bedrohungsszenarien, ohne damit jetzt deutlich zu machen, dass es einen Zusammenhang zwischen diesem Fall und anderen aktuellen Vorfällen gibt“.
Zuletzt hatte der Fund einer mit Sprengstoff beladenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle die Sicherheitsbehörden in Atem gehalten. Dass sie nicht detonierte, war offenbar nur dem Zufall zu verdanken, denn der Zünder war defekt.
In ihrer Nähe befanden sich mehrere ukrainische Frachtflugzeuge. Der Flughafen gilt als Umschlagplatz für militärische Hilfslieferungen für die Ukraine im Krieg gegen Russland.
Nach Recherchen von Norddeutschem Rundfunk (NDR), Westdeutschem Rundfunk (WDR) und „Süddeutscher Zeitung“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz Hinweise darauf, dass das Waffenlager im Auftrag russischer Geheimdienste angelegt wurde.
Deutsche Sicherheitsbehörden seien inzwischen davon überzeugt, dass die Waffen für Agenten hinterlegt worden seien, die im Auftrag Russlands in Deutschland so genannte kinetische Operationen ausführen sollten, also etwa Attentate.
Eine „Beteiligung fremder Mächte“ sei nicht auszuschließen, sagte Dobrindt, ohne dabei Russland ausdrücklich zu nennen. „Das laufende Verfahren wird weitere Erkenntnisse in dieser Hinsicht liefern können.“
Der Waffenfund sei jedoch „kein Einzelfall“ mit sogenannten Low-Level-Agenten. Es habe in der Vergangenheit und auch in diesem Jahr eine Vielzahl von Fällen mit Wegwerfagenten und mehrere Festnahmen „im Zusammenhang mit dem Agieren von Low-Level-Agenten und den hybriden Bedrohungslagen gegeben“.

Überwachung ohne Ergebnis

Zu dem Waffenfund führte Dobrindt weiter aus, dass Waffen und Munition „ausgetauscht beziehungsweise funktionsunfähig gemacht“ worden sei, um eine mögliche Gefahr auszuschließen.
Das Versteck sei anschließend überwacht worden, „um mögliche Abnehmer zu identifizieren“. Diese Überwachung habe aber kein Ergebnis gebracht: „Es gab keinen Abholer.“(afp/dpa/red)
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Untersuchungshaft für ukrainischen Taucher nach Nord-Stream-Anschlägen

Ein Gericht in Kroatien hat nach der Festnahme des ukrainischen Tauchers Vladimir Z. im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines Untersuchungshaft angeordnet.
Das Gericht in Pula teilte am Donnerstag, den 20. August, mit, eine Richterin habe wegen Fluchtgefahr U-Haft verhängt – mit Blick auf seine mögliche Auslieferung an Deutschland. Zuvor war Z. von einem Staatsanwalt vernommen worden.

Festnahme am Filmset in Pula

Z. wurde am Mittwochmorgen in einem Hotel in Pula auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls von der kroatischen Polizei festgenommen. Berichten zufolge erfolgte die Festnahme am Rande von Dreharbeiten für den Hollywood-Film „Snake Island“ des US-Regisseurs Doug Lima, in dem Adrien Brody und Sean Penn mitspielen. Dem „Spiegel“ zufolge soll Z. das Filmteam beraten haben.

Schwerer Verdacht der Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft wirft Z. vor, vor vier Jahren zusammen mit anderen Tauchern die Sprengsätze an den Gasleitungen angebracht zu haben. Er wird des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken dringend verdächtigt.
Bereits vor einem Jahr war Z. in Polen festgenommen worden. Ein polnisches Gericht verweigerte damals seine Auslieferung nach Deutschland, sodass er zunächst wieder freikam.

Weiterer Tatverdächtiger bereits in Deutschland

Ein weiterer mutmaßlicher Täter sitzt bereits in Deutschland in Untersuchungshaft: Der frühere ukrainische Offizier Serhii K. wurde im August 2025 in Italien gefasst und später ausgeliefert. Ende Juni klagte ihn die Bundesanwaltschaft als Mittäter eines Kriegsverbrechens sowie wegen weiterer schwerer Delikte an.
Nach Überzeugung der deutschen Ermittler wurden die Pläne für die Anschläge im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt. Ziel soll es gewesen sein, Gaslieferungen über die Pipelines dauerhaft zu stoppen und Russland Einnahmen zur Finanzierung des Kriegs zu entziehen.

Gasaustritt aus einem Leck an der Nord-Stream-2-Pipeline in der Ostsee am 27. September 2022 – Aufnahme der schwedischen Küstenwache. (Archivbild)

Foto: Swedish Coast Guard via Getty Images

Hintergrund: Die Nord-Stream-Anschläge

Die Nord-Stream-Leitungen waren für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden. Bei den Anschlägen im September 2022 wurden sie schwer beschädigt. Zum Zeitpunkt der Explosionen waren sie nicht in Betrieb: Russland hatte die Lieferungen über Nord Stream 1 bereits gestoppt, Nord Stream 2 ging nie in Betrieb. (afp/red)
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Bestechungsskandal in JVA Bremen: 23 Verdächtige im Visier

Sechs JVA-Beschäftigte, zehn Häftlinge, insgesamt 23 Verdächtige: Wieder ist es zu einem Bestechungsfall in einem Gefängnis gekommen. Nach jüngsten Fällen in Nordrhein-Westfalen ist nun die Justizvollzugsanstalt Bremen betroffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 23 Verdächtige, wie die Ermittler mitteilten.
Im Zuge der Ermittlungen sind unter anderem zehn Wohnungen in Bremen und Niedersachsen sowie elf Gefängniszellen in der JVA Bremen-Oslebshausen durchsucht worden.

Ermittlungen auch gegen zehn Häftlinge

Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die JVA-Mitarbeiter diverse Gegenstände, darunter Kommunikationsgeräte, Lebensmittel und Drogen in das Gefängnis eingeschleust haben. Gefangene sollen die Gegenstände dort weiter verkauft oder verteilt haben. Die Ermittlungen richten sich den Angaben zufolge auch gegen zehn Häftlinge, die die Gegenstände in dem Gefängnis verteilt haben sollen.
Wer die weiteren Verdächtigen sind, war zunächst nicht bekannt. Frank Passade, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bremen, sprach von „Beschuldigten außerhalb dieses Dunstkreises der JVA“.
Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-Beschäftigte. (Archivbild)

Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-Beschäftigte. (Archivbild)

Foto: Focke Strangmann/dpa

Die Beweismittel würden aktuell ausgewertet, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zu der Frage, ob bei den Durchsuchungen Betäubungsmittel gefunden worden seien, könne er „aktuell noch gar keine Angaben machen“.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Verdächtigen unter anderem Bestechung und Bestechlichkeit sowie das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Einigen wird Beihilfe zu den Taten vorgeworfen.

„Wir brauchen jetzt eine rückhaltlose Aufklärung“

So werde derzeit auch geprüft, ob möglicherweise Papier mit synthetischen Cannabinoiden getränkt und über eine in der JVA tätige Lehrerin in die JVA gebracht worden sei, erläuterte Passande.
„Mit aller Kraft müssen wir uns wehrhaft zeigen, wenn Straftäter unsere Beschäftigten angehen und – wie hier – dazu bringen, verbotene Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt zu schaffen“, wurde die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) in einer Mitteilung ihrer Behörde zitiert.
„Korruption ist inakzeptabel und untergräbt die Fundamente der Justiz. Die heutige Aktion hat gezeigt, dass wir dagegen gemeinsam entschlossen vorgehen.“
Für die Bediensteten, gegen die sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten, haben die Vorfälle bereits dienstrechtliche Folgen. Dazu zählen laut Mitteilung Hausverbote bis zur Klärung der Vorfälle und Freistellungen vom Dienst.
„Wir brauchen jetzt eine rückhaltlose Aufklärung. Diese ist auch wichtig für die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt, die ihren Dienst einwandfrei und pflichtbewusst verrichten“, sagte Schilling.

Ähnliche Fälle in NRW

Jüngst gab es vergleichbare Fälle in Nordrhein-Westfalen. Anfang Mai gab es eine Razzia in der Anstalt Euskirchen, wo mehrere Bedienstete gegen regelrechte „Bestechungs-Abos“ – also monatsweise Bezahlung – Häftlinge unter anderem vor Kontrollen gewarnt haben sollen. Wenig später wurde ein Fall in der JVA Rheinbach bekannt.
Dort wird laut Staatsanwaltschaft gegen fünf männliche und drei weibliche Justizbedienstete sowie aktuelle und ehemalige Inhaftierte ermittelt. Auch in zwei weiteren NRW-Gefängnissen, Siegburg und Willich, kam es zu Durchsuchungen.

CDU: Bei Korruption im Justizvollzug keine Nachsicht

Die Opposition in Bremen forderte Aufklärung. „Die Vorwürfe wiegen schwer. Eine Justizvollzugsanstalt darf kein Umschlagplatz für Drogen, Mobiltelefone und andere verbotene Gegenstände sein – schon gar nicht unter möglicher Mitwirkung eigener Beschäftigter“, sagte Simon Zeimke, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, einer Mitteilung zufolge.
„Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen konsequente straf-, dienst- und disziplinarrechtliche Folgen gezogen werden. Das gilt auch für die weitere Zusammenarbeit mit einem möglicherweise beteiligten und öffentlich finanzierten freien Träger.“
Marcel Schröder, Sprecher für Inneres der FDP-Fraktion Bremen und Vorsitzender des Rechtsausschusses, nannte die Vorwürfe „äußerst schwerwiegend“ und forderte bei der Aufklärung „weder Vorverurteilungen noch falsche Rücksichtnahme“. (dpa/red)
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Nach illegalem Handel mit Leichenteilen: Uni Harvard zahlt Millionenabfindung

Nach einem illegalen Handel mit Leichenteilen am medizinischen Institut in Harvard zahlt die US-Eliteuni den betroffenen Familien laut Medienberichten insgesamt 53 Millionen Dollar (45,64 Millionen Euro) an Abfindungen.
Ein Richter im US-Bundesstaat Massachusetts gab laut US-Medienberichten am Dienstag sein vorläufiges Einverständnis zu einer von der Universität vorgeschlagenen außergerichtlichen Verständigung. Eine endgültige Einigung wird demnach im Dezember erwartet.
Der frühere Chef der Leichenhalle in Harvard hatte Ermittlungen zufolge zwischen den Jahren 2018 und 2022 Organe und andere Teile von Leichen gestohlen, die dem Institut für die medizinische Forschung gespendet worden waren.
Ohne das Wissen der Angehörigen und seines Arbeitgebers nahm er demnach Hände, Köpfe, Gesichter und Gehirne mit nach Hause und verkaufte sie gemeinsam mit seiner Frau an Interessenten.
Der 58-Jährige wurde im Mai 2023 festgenommen und im vergangenen Dezember zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Ehefrau wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr Haft verurteilt. Sechs Menschen bekannten sich schuldig, Leichenteile gekauft zu haben, und wurden ebenfalls verurteilt.
Die Studierendenzeitung „Harvard Crimson“ sowie der Radiosender NPR zitierten nun aus einem Brief des medizinischen Instituts. Die Fakultät will demnach zwei Entschädigungsfonds im Umfang von insgesamt 53 Millionen Dollar einrichten.
Die Taten des ehemaligen Leichenhallenchefs seien „verachtenswert, abscheulich und ein ungeheuerlicher Verrat an unseren Werten als medizinische Gemeinde“, heißt es darin.(afp/red)
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München: Polizisten schießen auf 14-Jährigen mit Waffenattrappe

Ein mit einer Waffenattrappe hantierender 14-Jähriger ist nahe einer Straßenbahnhaltestelle in München von Polizisten angeschossen und schwer verletzt worden.
Er habe sich mit erhobener Waffe zu zwei Beamten umgedreht, die ihn gerade lautstark angesprochen hätten, teilte die Polizei in der bayerischen Landeshauptstadt mit. Der Vorfall ereignete sich demnach am 18. August. Ein Passant hatte die Beamten zuvor per Notruf alarmiert.
Laut Polizei hatte der Zeuge eine jüngeren Mann mit einer Schusswaffe nahe einem U-Bahnhof im Stadtteil Schwabing gemeldet, der in einen Linienbus stieg.
Zahlreiche Einsatzkräfte wurden mobilisiert. Zwei Zivilpolizisten entdeckten den Verdächtigen mit einem Begleiter kurz darauf an einer Straßenkreuzung im Bereich der Straßenbahnhaltestelle.

Jugendlicher angeschossen, keine Lebensgefahr

Nach bisherigen Erkenntnissen habe der Verdächtige unter den Augen der Beamten „einen waffenähnlichen Gegenstand“ aus dem Hosenbund gezogen und eine Bewegung gemacht, die an das Durchladen einer Waffe erinnerte. Als die Polizisten ihn aufforderten, den Gegenstand fallen zu lassen, habe er sich „mit erhobener Waffe“ zu diesen umgedreht.
Ein Beamter schoss daraufhin einmal und traf den 14-Jährigen in den Oberkörper. Der Jugendliche kam in ein Krankenhaus, Lebensgefahr bestand offenbar nicht.
„Der bei dem Verletzten sichergestellte waffenähnliche Gegenstand sieht einer echten Waffe zum Täuschen ähnlich“, erklärte die Polizei.
Die Ermittlungen der Münchner Kriminalpolizei, des Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft liefen. Dabei wird auch die Rechtmäßigkeit der Schussabgabe geprüft. (afp/red)