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Mordprozess Fabian: Tatortfotos und Spurenanalysen im Fokus des Gerichts

Tatorte von Verbrechen sind immer schrecklich. Der Ort, an dem der achtjährige Fabian im Oktober vorigen Jahres gefunden wurde, ist dazu noch besonders trostlos.
Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war.
„Wildschweinkuhle“ nennt ihn ein Bildbericht der Polizei. Der Tatort spielte am achten Verhandlungstag im Mordprozess vor dem Landgericht Rostock eine zentrale Rolle.
Über 150 Fotos von dem Ort unweit von Klein Upahl (Landkreis Rostock) wurden gezeigt – davon waren viele schwer zu ertragen. Hinzu kam eine detaillierte 3D-Tatortrekonstruktion, durch die Abstände exakt bestimmt werden konnten.
Auch diesmal warnte der Vorsitzende Richter Holger Schütt die rund 90 Zuschauer im Gerichtssaal vor den Fotos. Wer dies möglicherweise nicht ertragen könne, der solle besser den Saal verlassen.

Detaillierte Fotos werden gezeigt

Gezeigt wurden nicht nur Fotos von Fußabdrücken und dem Acker, auf dem sich der Tümpel befindet. Auch detaillierte Aufnahmen des nahezu vollständig verbrannten Leichnams wurden gezeigt.
Die 30-jährige Angeklagte soll den Jungen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 erstochen und danach angezündet haben, um Spuren zu verwischen. Die Frau schweigt bislang zu den Vorwürfen. Damals wurde Fabian erst nach vier Tagen intensiver Sucher gefunden.
Die Angeklagte selbst informierte am 14. Oktober die Polizei und führte die Beamten und zum Fundort der Leiche.
Sie und eine Bekannte hätten damals angegeben, mit Hunden spazieren gewesen zu sein, sagte ein Polizist vor dem Landgericht Rostock, der als erster Beamter an dem Tümpel war. Die Angeklagte habe dort den leblosen Körper des Jungen gefunden.
Die beiden Frauen hätten die Polizei am Vormittag in die Nähe der Stelle geführt und den Beamten erklärt, wo der Leichnam genau liege. Beide seien aufgeregt gewesen. Auf ihn hätten sie aber nicht tief betroffen oder geschockt gewirkt, sagte der Beamte.
Vor Ort sei er dann durch hohes Gras zu dem toten Jungen gegangen. Die Angeklagte sei zuvor selbst am Fundort gewesen und habe die Polizei darüber informiert, dass deshalb dort auch Spuren von ihr zu finden sein müssten.
Die Ermittler fanden sowohl Fußabdruckspuren des Jungen als auch der Angeklagten. Mehrere dicht beieinander liegende Spuren der jeweiligen Schuhabdrücke wurden dokumentiert und am achten Verhandlungstag in einem Bildbericht vorgestellt.
Allerdings gab der Sachverständige zu bedenken, dass die Spuren nicht zu einer klaren Identifizierung dienten. Belegt seien aber Abdruckspuren mit dem Profil von Turnschuhen, von denen die Angeklagten drei Paar besessen habe.

Ausschluss der Öffentlichkeit für Rechtsmedizin-Gutachten?

Die des Mordes angeklagte Frau lebt mit Fabians Vater in einer „On/Off“-Beziehung und sitzt seit November vorigen Jahres in Untersuchungshaft.
Sie ist inzwischen wieder mit dem Vater liiert, der ihre Pferde versorgt, sie in der Haftanstalt besucht und nach eigenen Worten an ihre Unschuld glaubt. Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin meist persönlich an der Verhandlung teil. Wegen der gezeigten Fotos war sie aber auch diesmal nicht anwesend.
Ihre Anwältin Christine Habetha beantragte in ihrem Namen den Ausschluss der Öffentlichkeit für die am Donnerstag geplante Präsentation des rechtsmedizinischen Gutachtens.
Sie verwies zur Begründung auf postmortale Persönlichkeitsrechte als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten. Das Gericht will vor Beginn des neunten Prozesstages am Donnerstag über den Antrag entscheiden.

Lange Zeugenliste

Bei der am 28. April begonnenen Verhandlung sagten bereits die Mutter, der Vater und auch die Großmutter mütterlicherseits von Fabian aus. Auch Freunde des Achtjährigen wurden in einer Video-Schalte als Zeugen gehört.
Hinzu kamen mehrere Sachverständige, Ermittler sowie Nachbarn, Mitarbeiter eines Jugendzentrums und Fabians Lehrerin. Für den Prozess sind Termine bis zum 10. September geplant. Am kommenden Donnerstag soll ein gerichtsmedizinisches Gutachten erörtert werden.
Fabian wurde laut Anklage mit sechs Messerstichen getötet. Doch die Tatwaffe konnte bislang nicht gefunden werden. Forensiker untersuchten bereits mehr als ein Dutzend unterschiedliche Messer. Bei keinem konnte aber menschliches Blut nachgewiesen werden, wie eine DNA-Forensikerin vorige Woche mitteilte.

Beziehungsprobleme als Tatmotiv?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte den Jungen in der Erwartung tötete, die zu dem Zeitpunkt beendete Beziehung mit dem Vater des Jungen wiederherstellen zu können.
Sie habe dabei ziel- und zweckgerichtet gehandelt, um durch die Tötung einen Streitpunkt mit dem Vater zu beseitigen, und diesen wieder für sich gewinnen zu können.
Sie habe bedenkenlos das Leben des achtjährigen Kindes zerstört in der vagen Hoffnung, die Beziehung zu reparieren, hieß es.
Obwohl die Angeklagte seit dem 28. April schweigt, ist ihre Stimme im Saal 2.002 des Landgerichts oft präsent, da die Schwurgerichtskammer zahllose Sprachnachrichten zwischen ihr und Fabians Vater abspielt.
Dabei schickte vor allem die Angeklagte oft im Minuten- und Sekundentakt Sprachnachrichten, in denen sie den 35-Jährigen flehentlich bat zurückzukehren.
Auch nachdem Fabian am 10. Oktober verschwunden war, schickte sie in den Tagen darauf teils bis tief in die Nacht Sprachnachrichten und bat den Vater, sie bei der Suche mithelfen zu lassen.
Die Angeklagte und der Vater hatten bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung. Zu Beginn habe Fabian seinen Vater, der getrennt von Fabians leiblicher Mutter lebt, noch regelmäßig aufgesucht, auch um mit dem etwa ein Jahr jüngeren Sohn der Angeklagten zu spielen. (dpa/red)
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Streit in Supermarkt: 29-Jähriger mit Messer getötet

Bei einem Streit in einem Supermarkt in Hamburg ist ein 29-Jähriger mit einem Messer tödlich verletzt worden. Wie die Polizei heute mitteilte, starb der Mann in einem Krankenhaus. Tatverdächtig ist ein 31-Jähriger.
Beide sollen am Montagabend gegen 21:30 Uhr im Bezirk Altona vor dem Supermarkt aneinander geraten sein.
Der Streit verlagerte sich kurz darauf in den Supermarkt, wo der Tatverdächtige den 29-Jährigen mit einem Messer angriff. Dabei erlitt das Opfer mehrere Schnitt- und Stichverletzungen am Oberkörper, an denen er später starb.

Angreifer festgenommen

Alarmierte Einsatzkräfte nahmen den mutmaßlichen Angreifer noch am Tatort fest. Der 31-Jährige kam anschließend in ein Untersuchungsgefängnis. Die Entscheidung eines Haftrichters über einen möglichen Haftbefehl stand noch aus.
Das mutmaßliche Tatmesser wurde beschlagnahmt. Zu den Hintergründen der Tat lagen zunächst keine Angaben vor. Die Ermittlungen einer Mordkommission dauerten an. (afp/red)
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Hammer- und Axtangriff in ICE: 21-Jähriger vor Gericht

Nach einem Axtangriff in einem ICE auf dem Weg von Hamburg nach Wien im vergangenen Juli steht seit Dienstag ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Regensburg.
Das Sicherungsverfahren habe mit der Verlesung der Antragsschrift begonnen, teilte ein Gerichtssprecher in der bayerischen Stadt mit. Anschließend sei eine erste Zeugin vernommen worden.

Angriff auf Fahrgäste

Der damals 20-jährige Syrer soll während der Fahrt zwischen Obertraubling und Passau unvermittelt vier Fahrgäste – drei davon ebenfalls aus Syrien – angegriffen haben.
Er soll mit einer Axt und einem Hammer bewaffnet zunächst durch den Zug gegangen sein und zwei Passagiere mit feindlichem Blick fixiert haben.
Als einer der beiden, ein 39 Jahre alter Mann, den Notruf wählte, soll der Angreifer ihm unvermittelt mit der Axt auf den Kopf geschlagen haben. Der 39-Jährige erlitt dabei einen Bruch des Stirnbeins und wurde bewusstlos.
Anschließend soll der Angreifer einen 25 Jahre alten Syrer mit der Axt zu töten versucht haben, was dessen 51 Jahre alte Mutter verhindern konnte, indem sie sich schützend vor ihren Sohn warf. Die Frau erlitt einen offenen Bruch ihres Schädels.

Schuldunfähig, Angeklagte will Unterbringung in Psychiatrie

Als der 15 Jahre alte zweite Sohn der Frau schützend eingreifen wollte, sei er durch Schläge, Tritte und Bisse des Angreifers verletzt worden. Letztlich konnte der 25-jährige Sohn den Angreifer überwältigen, wobei auch weitere Passagiere halfen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Mann strafrechtlich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, wegen seiner psychischen Erkrankung aber schuldunfähig. Die Anklagebehörde beantragte eine dauerhafte Unterbringung des Angreifers in der Psychiatrie. (afp/red)
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Mutmaßliches Gewaltverbrechen an Berliner Unternehmer: Zweiter Verdächtiger in Haft

Nach dem mutmaßlichen gewaltsamen Tod eines in Berlin verschleppten Unternehmers haben Ermittler einen zweiten Tatverdächtigen festgenommen.
Es handelt sich um einen 32-Jährigen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag, 1. Juni, in der Hauptstadt mitteilten. Der Verdächtige kam demnach bereits am Freitag in Untersuchungshaft.
Ein 40-jähriger erster Verdächtiger war bereits Mitte Mai festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden.

Unternehmer seit April vermisst

Hintergrund ist die mutmaßliche Entführung eines Unternehmers, der nach Ermittlerangaben am 23. April in einem Waldstück in Berlin von mehreren Männern in einen Transporter gezerrt und anschließend vermisst wurde.
Etwa einen Monat später wurde in einem Wald nahe der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam ein Leichnam gefunden, bei dem es sich um den mutmaßlich Entführten handeln könnte.
Die Identitätsfeststellung dauere aber weiterhin an, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag. Diese sei ein Bestandteil der weiterhin laufenden Ermittlungen. (afp/red)
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gesellschaft

170.000 Euro wert: Gestohlene Handtücher in Hamburger Lager entdeckt

In einer Lagerhalle in Hamburg haben Ermittler gestohlene Handtücher mit einem Verkaufswert von knapp 170.000 Euro entdeckt.
Bei der Durchsuchung am Freitag wurden in der Halle auch eine tatverdächtige 49-jährige Frau und ihr mutmaßlicher 68-jähriger Komplize angetroffen, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, in der Hansestadt mitteilte.

Ware auf Europaletten gelagert

Die 21.000 Gastronomiehandtücher waren auf sechs Europaletten sowie in 44 Umzugskartons verpackt.
Die Handtücher waren im November 2025 von einem Geschäftsführer eines Restpostenhandels als gestohlen gemeldet worden. Sie waren aus seinem Lager verschwunden. Die Ermittlungen führten schließlich zu der 49-Jährigen. (afp/red)
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Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe für 36-jährigen Syrer

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.
Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie sie von der Bundesanwaltschaft beantragt worden war. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt. Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte.
Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer habe dabei „Allahu akbar“ gerufen, sagte der Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld.
Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Staatsanwalt: IS-Vergangenheit in Syrien

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.
Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.
Er habe möglichst viele Menschen töten wollen. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet.

Deutliche Worte des Psychiaters

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit.
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt. (dpa/red)
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deutschland

31-Jähriger in Oberfranken getötet – 25-Jährige festgenommen

In Bayern ist ein 31-jähriger Mann offenbar Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Er wurde am frühen Sonntagmorgen leblos in einer Wohnung im oberfränkischen Konradsreuth gefunden, wie die Polizei am Sonntagabend in Bayreuth mitteilte. Ersten Feststellungen zufolge starb er eines gewaltsamen Todes.
Festgenommen wurde eine 25-jährige Frau. Sie wurde einem Haftrichter vorgeführt und sitzt laut Polizei mittlerweile in Untersuchungshaft.
(afp/red)
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ausland

Macron über Krawalle: „Das muss ein Ende haben“

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat die gewaltsamen Auseinandersetzungen rund um den Champions-League-Triumph von Paris Saint-Germain scharf verurteilt. „Ich will mich nicht daran gewöhnen“, sagte Macron bei der Ehrung des Teams im Élysée-Palast.
Dabei kündigte er ein hartes Vorgehen als Reaktion an. „Das ist kein Fußball, das ist kein Sport, das ist nicht, was wir lieben. Wir werden gegenüber denjenigen, die erwischt wurden, kompromisslos sein“, sagte Macron der Nachrichtenagentur AP zufolge. „Wir wollen nicht, dass sich dies wiederholt. Es ist vorbei. Wir haben genug. Das muss ein Ende haben.“

Innenminister: 57 Polizisten verletzt

Einer Zwischenbilanz von Innenminister Laurent Nuñez zufolge wurden landesweit inzwischen rund 780 Menschen festgenommen, darunter etwa 480 allein in Paris. Zudem wurden 57 Polizisten bei den Einsätzen verletzt.
Im Vergleich zu einem ähnlichen Vorjahresevent entspricht dies einem Anstieg von rund 30 Prozent. Die Behörden gehen davon aus, dass sich die Zahlen im Laufe der weiteren Auswertungen noch verändern könnten.
Das Team wurde am Tag nach dem Finalsieg über den FC Arsenal in Budapest nahe des Eiffelturms wieder in Paris empfangen. Zahlreiche Anhänger versammelten sich Berichten zufolge friedlich am Champ de Mars und bejubelten das Team um Kapitän Marquinhos und Trainer Luis Enrique.
Am Abend zuvor kam es in rund 15 Städten zu Zwischenfällen, es gab Plünderungen in Rennes, Straßburg, Clermont-Ferrand und Grenoble. „Es gab feierliche Demonstrationen, die von einer Reihe von Ausschreitungen begleitet waren, was der Situation entspricht, die wir erwartet und daher vorausgesehen hatten. Diese Ausschreitungen sind absolut inakzeptabel“, erklärte Nuñez.

Rund 22.000 Polizisten landesweit im Einsatz

Besonders rund um den Prachtboulevard Champs-Élysées, wo sich Tausende Menschen versammelt hatten, war die Lage eskaliert: Vermummte Personen und Einsatzkräfte gerieten mehrfach aneinander, Wurfgeschosse und Tränengas wurden eingesetzt. Auf Videos in den sozialen Medien ist zu sehen, wie Autos brennen, Barrikaden errichtet und Feuerwerkskörper auf Menschen gefeuert werden.
Im Parc des Princes wurde das Spiel aus Budapest per Public Viewing übertragen. Nach Angaben der französischen Medien war das Stadion nahezu vollständig gefüllt und bot Platz für etwa 40.000 Zuschauer. Rund 8.000 Polizisten waren in Paris im Einsatz, landesweit insgesamt 22.000.
Die Szenen erinnerten an die Ausschreitungen nach dem Champions-League-Triumph im Vorjahr. Damals gab es zwei Tote, knapp 200 Verletzte sowie 559 Festnahmen. Die Behörden zählten zudem knapp 700 Brände, insbesondere von Autos. Krawalle am Rande der Feiern gab es besonders in Paris. (dpa/red)
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Explosion in Shishabar in der Kölner Innenstadt

Am frühen Sonntagmorgen hat es im Eingangsbereich einer Shishabar in der Kölner Innenstadt eine Explosion gegeben.
Aktuell geht die Polizei davon aus, dass die Detonation am Friesenwall mutwillig herbeigeführt wurde. Gäste befanden sich nach Angaben eines Polizeisprechers nicht mehr in der Bar.
Nach Zeugenaussagen flüchteten kurz nach der Explosion mehrere Täter vom Tatort. Den ausgelösten Brand löschte die Feuerwehr. Ein Bewohner der darüberliegenden Wohnungen erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung. Die Spurensicherung und die Fahndung nach den Tätern dauern an.
Einen Zusammenhang mit den Schüssen aus einem fahrenden Auto im Bereich der Zülpicher Straße sieht die Polizei derzeit nicht. (dpa/red)
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gesellschaft wirtschaft

Köln: Passant durch Schüsse aus Auto verletzt – Explosion an Shishabar

In Köln ist am frühen Sonntagmorgen ein Passant durch Schüsse aus einem fahrenden Auto schwer verletzt worden. Tatmotiv und Hintergründe seien unklar, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.
Der 32-Jährige sei gegen 4:00 Uhr getroffen und anschließend in einer Klinik operiert worden.
Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen zu dem Vorfall an der Straße im Stadtteil Neustadt-Süd. Zeugen werden um Hinweise zum Geschehensablauf und Verdächtigen gebeten.
Laut Ermittlern wurden aus dem Auto mehrere Schüsse abgefeuert, getroffen wurde demnach „ein Passant“, weitere Details wurden nicht genannt.

Explosion an einer Shishabar

Ebenfalls am Sonntagmorgen kam es in Köln zu einer Explosion an einer Shishabar. Der Eingang sowie Teile des Innenbereich des Lokals seien durch die Detonation und einen nachfolgenden Brand zerstört worden, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft.
In der Bar im Stadtteil Altstadt-Nord hielt sich niemand auf, ein Bewohner einer Wohnung über dem Lokal erlitt eine leichte Rauchvergiftung.
Laut Zeugen sollten mehrere Menschen nach der Explosion gegen 6:00 Uhr vom Tatort geflüchtet sein, eine Großfahndung der Polizei blieb erfolglos.

Zusammenhänge sind unklar

Zu etwaigen Zusammenhängen zwischen beiden Vorfällen äußerten sich die Ermittler nicht. Beide Tatorte liegen schätzungsweise zwei Kilometer auseinander.
Im Fall der Explosion an der Shisahbar prüften Polizei und Staatsanwaltschaft demnach mögliche Zusammenhänge mit einer früheren Serie ähnlicher Zwischenfälle.
Deshalb wurde eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, den Hintergrund bildeten damals mutmaßliche Konflikte von Drogenhändlern. Es gab unter anderem Festnahmen in den Niederlanden. (afp/red)
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ausland

In Portugal ausgesetzte Kinder zurück in Frankreich

Die zwei in Portugal ausgesetzten Kinder aus Colmar sind nach Frankreich zurückgekehrt und dort an Angehörige übergeben worden. Die Übergabe sei „unter Bedingungen, die ihre Sicherheit gewährleisten“, erfolgt, teilte die Staatsanwaltschaft Colmar nach Angaben französischer Medien mit.
Die beiden Jungen seien am Freitag wieder in Frankreich eingetroffen, hieß es. Zudem erklärte der Staatsanwalt, es würden keine weiteren Informationen zur Betreuung der Kinder veröffentlicht.
Die Brüder waren am 19. Mai von einem Autofahrer weinend am Straßenrand der Nationalstraße zwischen Alcácer do Sal und dem Badeort Comporta gefunden worden, rund hundert Kilometer südlich von Lissabon. Die Mutter und ihr Partner wurden zwei Tage später in der Nähe von Fátima im Zentrum des Landes festgenommen.

Mutter in Untersuchungshaft

Die französischen Behörden hatten seit dem 11. Mai nach der Mutter und den Kindern gesucht, nachdem der Vater ihr Verschwinden in Colmar gemeldet hatte. Die portugiesischen Behörden erklärten, die Kinder hätten üblicherweise bei ihrer Mutter gelebt; der Vater habe nur ein eingeschränktes und beaufsichtigtes Umgangsrecht gehabt.
Die Mutter, eine 41-jährige Französin, wurde von der portugiesischen Justiz in Untersuchungshaft genommen und wegen „Gefährdung oder Aussetzung“ angeklagt, ebenso ihr Partner, ein 55-jähriger Franzose, dem zudem „schwere Körperverletzung“ an einem der beiden Jungen vorgeworfen wird. (dpa/red)
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Gefängnisgewerkschaft fordert Suspendierung krimineller JVA-Beamter

Angesichts der schweren Vorwürfe gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen dringt der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) auf konsequente personelle Konsequenzen, sollten sich die Straftaten bestätigen.
„Wenn JVA-Beamte sich kriminell verhalten – und das ist das passende Wort für diese Vorwürfe – gehören sie selbstredend vom Dienst suspendiert“, sagte der BSBD-Vorsitzende Rene Müller der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz).

Forderung nach Konsequenzen

Müller wehrte sich deutlich gegen eine Pauschalisierung der gesamten Berufsgruppe, stellte mit Blick auf die aktuellen Berichte über die bayerische Anstalt jedoch klar: „Was aus Augsburg zu hören ist, klingt allerdings derart nach struktureller Verrohung, da lässt sich kaum was schönreden“.
Er forderte daher eine lückenlose Aufklärung durch die Ermittlungsbehörden, bis dahin werde es keine Vorverurteilung von der Strafvollzugsgewerkschaft geben. „Wir erleben es sehr oft, das Kollegen ohne Grund Straftaten bezichtigt werden“, sagte er der noz weiter. Die JVA Augsburg-Gablingen steht derzeit im Fokus, weil dort JVA-Beamte über Jahre hinweg Häftlinge gefoltert und gedemütigt haben sollen. Mittlerweile wurde Anklage gegen mehrere Beamte erhoben.

Reaktion der Gewerkschaft

Jüngst hatte der Bayerische Rundfunk zudem aus internen Chatgruppen berichtet, in denen sich die mutmaßlichen Täter mit ihrem Vorgehen brüsteten. Selbst wenn sich solche Nachrichten nur als Angeberei entpuppen sollten, steht für Gewerkschaftschef Müller fest: „Professionell ist das alles nicht und hat so auch nichts in einer JVA zu suchen.“ (dts/red)
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Zeugin im Block-Prozess: Wir wurden falsch beraten

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat die Verteidigung eine mutmaßliche Täterin mit furchtbaren Einzelheiten aus der Silvesternacht 2023/24 konfrontiert. Die 51-Jährige aus Israel hatte zuvor in ihrer Zeugenaussage moniert, der mitangeklagte Familienanwalt der Blocks, Andreas Costard, habe erklärt, es werde keine rechtlichen Konsequenzen für das Team geben, wenn die Kinder zurück in Deutschland seien.
„Alles war falsch“, sagte die Frau, die in Hamburg den Alias-Namen „Olga“ trug. Sie war Mitarbeiterin einer israelischen Sicherheitsfirma, die für die Tat verantwortlich sein soll.
Costards Verteidiger Marko Voß feuerte daraufhin eine Frage nach der anderen bezogen auf das Geschehen in Dänemark ab: Habe Costard jemals erklärt, es werde keine rechtlichen Konsequenzen haben, den Vater zu Boden zu bringen? Die beiden Kinder zu fesseln und in den Fußraum eines Autos zu drücken? Klebetape um den Kopf zu wickeln? Ein Kind über die Schulter zu werfen und bei Nacht durch einen Wald zu tragen? „Nein“, antwortete die Zeugin knapp auf jede seiner Fragen.
Das alles hätten ihre Teammitglieder aber in der Silvesternacht anscheinend gemacht, betonte Voß. Wie solle sein Mandant falsch beraten haben, wenn über diese Dinge nie vorher gesprochen worden sei?

Familienanwalt gehört zu den Hauptangeklagten

Der langjährige Anwalt der Familie Block gehört im aktuellen Prozess neben Christina Block (53) und einem 36-jährigen Israeli zu den Hauptangeklagten. Dem 64-Jährigen wird vorgeworfen, zusammen mit der Mutter den Auftrag zur Entführung der Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark erteilt zu haben.
Vorausgegangen war ein erbitterter Sorgerechtsstreit. Der Anwalt ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Elysée Hotel AG Hamburg. Er soll das israelische Team im Hotel Grand Elysée unentgeltlich einquartiert haben.
Die Anklage gegen Costard lautet auf gemeinschaftliche schwere Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung sowie gemeinschaftliche Freiheitsberaubung. Der Angeklagte selbst hat in der Verhandlung bisher geschwiegen.

Befragung der Zeugin dauerte vier Verhandlungstage

Die Befragung der Zeugin dauerte vier Prozesstage. Die 51-Jährige war laut Anklage „die rechte Hand“ des Chefs der israelischen Sicherheitsfirma, die für die Entführung verantwortlich sein soll. Sie hatte sich erst im laufenden Prozess aus Israel gemeldet und bekam sicheres Geleit für ihre Aussage.
Die Zeugin hatte sich vor der Tat mit der Hamburger Unternehmerin Christina Block angefreundet, die die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, ist.

Verteidiger wollen Widersprüche aufzeigen

Auch Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott hatte zuvor versucht, Widersprüche in der Aussage der Zeugin aufzuzeigen. Der Anwalt hielt der Frau vor, alle mutmaßlichen Entführer hätten unterschiedliche Zeitpunkte für ein angebliches Treffen mit seiner Mandantin in dem Hotel Ende Dezember 2023 genannt. Auch die Behauptungen zu einem vermeintlichen Code „Happy new year“ für die erfolgte Rückholaktion seien in sich zusammengefallen, erklärte Bott am Rande der Verhandlung.
Für ihn stehe fest: „Es ist sehr deutlich geworden anhand der Aussage der Zeugin, dass meine Mandantin Frau Block nicht wusste, was in der Silvesternacht geschehen werde.“
Ganz anders sah das der Vertreter der Nebenklage: Die israelischen Zeugen und Beschuldigten hätten deutlich gemacht, dass die Entführung so stattgefunden habe wie sie angeklagt sei, sagte Philip von der Meden, der Anwalt von Blocks Ex-Mann Stephan Hensel. Dieser hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch bei ihm nicht wie vereinbart nach Hamburg zurückgebracht.

Ins Team sollten „keine Verbrecher“

Die mutmaßliche Entführerin berichtete zudem, nach welchen Kriterien das Team ausgewählt wurde. Das höre sich komisch an, sagte die Zeugin auf Englisch laut Übersetzung. „Dass es keine Verbrecher sind.“ Es hätten gute Leute sein sollen. Es sei immer gesagt worden, es dürfe keine Gewalt geben.
Vier Beschuldigte aus Israel bekamen für ihre Zeugenaussagen schon vor Monaten sicheres Geleit. Nun wurde bekannt, dass noch ein weiterer Zeuge, Jonathan C., hinzukommt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft teilte dies auf Nachfrage mit, zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

Ermittlungsgericht traf die Entscheidung

Im Fall von Jonathan C. hatte die Staatsanwaltschaft bisher betont, seine Rolle in diesem Verfahren sei nicht bedeutend genug. Nun aber sei vom sogenannten Ermittlungsgericht entschieden worden, dem Beschuldigten auf seinen Antrag hin sicheres Geleit für die Dauer einer Zeugenaussage zu gewähren, teilte die Sprecherin mit.
„Die Staatsanwaltschaft hatte keinen entsprechenden Antrag gestellt, weil die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift aus Ihrer Sicht nicht vorlagen.“ In der Strafprozessordnung heißt es: „Das sichere Geleit gewährt Befreiung von der Untersuchungshaft.“ Eine Gerichtssprecherin erklärte zu den israelischen Zeugen: „Sie werden sich aber einem eigenen Verfahren stellen müssen.“

Model sollte bei Rückholung mit Kindern Deutsch sprechen

Der Mann, der als Model arbeitete und nach eigenen Worten früher lange in Hamburg lebte, hatte sich im Frühjahr aus Israel in Interviews in Deutschland zu Wort gemeldet. Darin hatte er betont, ihm sei vorher gesagt worden, die Rückholaktion der Block-Kinder sei rechtmäßig.
Er habe helfen wollen. Nach Aussage anderer mutmaßlicher Entführer war Jonathan C. erst kurzfristig in das Team geholt worden, weil er gut Deutsch sprach und mit den Kindern kommunizieren sollte.
Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt. (dpa/red)
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Verkäufer von „Suizid-Sets“ im Internet bekennt sich in Kanada schuldig

„Ich bekenne mich schuldig“, sagte Kenneth Law, ein ehemaliger Koch, am Freitag vor einem Gericht in Newmarket in der kanadischen Provinz Ontario. Der 60-Jährige sah sich 14 Anklagen wegen Beihilfe und Empfehlung zum Suizid gegenüber. 14 zunächst erhobene Mordanklagen waren wieder zurückgezogen worden.
Der Angeklagte hatte Hunderte von Paketen mit einer legalen Substanz verschickt, die ab einer bestimmten Dosis tödlich sein kann.
Law befand sich mit seinen Anwälten in einem abgetrennten Bereich des Gerichtssaals. Er räumte vor dem Gericht ein, Pakete an Hunderte Menschen in mehreren Ländern verschickt zu haben, darunter Australien, Frankreich, Belgien und Großbritannien.

Umfang der Taten

Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt,voraussichtlich im September, festgelegt. Rechtsexperten betonten, dass die Anstiftung zum Suizid ein schweres Verbrechen ist und Law eine Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren drohen könnte.
„Angesichts der abscheulichen Natur dieses Verbrechens wäre ich überrascht, wenn Kenneth Law nicht eine ziemlich hohe Strafe erhalten würde“, erklärte Robert Currie, Rechtsprofessor an der Universität Dalhousie in Halifax.
Nach Angaben der kanadischen Polizei hatte Law von 2020 bis zu seiner Festnahme im Jahr 2023 mehr als 1200 sogenannte Suizid-Sets an Empfänger in etwa 40 Ländern verschickt. Ihm wird zudem vorgeworfen, mehrere Onlineforen betrieben zu haben, in denen er jungen Menschen in Not Ratschläge zum Suizid gab. Die bekannt gewordenen Einzelheiten dazu lösten öffentlich Empörung aus.
In Kanada steht Laws Handeln in Verbindung mit dem Tod von 14 Menschen, die zwischen 16 und 36 Jahre alt waren. Im Ausland soll es noch viele weitere Fälle geben. Allein in Großbritannien werden nach Angaben der Behörde für Verbrechensbekämpfung (NCA) 112 Todesfälle mit Laws Aktivitäten in Verbindung gebracht. Laut der Polizei in Großbritannien bestellten dort mindestens 272 Menschen Produkte über Laws Websites. 88 von ihnen starben.
In Italien wurden neun Käufer ermittelt, von denen mindestens einer starb. Auch in den USA, Australien und Neuseeland ermittelten die Beamten.
In seinem Heimatland sah sich Law 14 Anklagen wegen Mordes sowie weiteren 14 Anklagen wegen Beihilfe und Empfehlung zum Suizid gegenüber. Nach Angaben von Laws Verteidiger und den Angehörigen seiner Opfer hat die Staatsanwaltschaft die Mordanklagen zurückgezogen. Grund ist nach Angaben des Rechtsprofessors Currie eine Rechtslücke. Im Gegenzug sollte sich Law bei den weniger schweren Straftaten schuldig bekennen.

Enttäuschung der Opferfamilien

Die Nachricht, dass Law in Kanada nicht wegen Mordes angeklagt ist, war für einige Familien der Opfer eine Enttäuschung. Leonardo Bedoya, dessen 18-jährige Tochter Jeshennia Bedoya Lopez im Jahr 2022 mit mutmaßlicher Hilfe von Law Suizid begangen hatte, äußerte sich im kanadischen Sender CTV wütend: „Er ist ein Mörder. Ein Serienmörder. Man sollte ihn wie einen Mörder behandeln.“
Der Brite David Parfett, dessen Sohn Thomas 22 Jahre alt war, als er sich 2021 mit mutmaßlich von Law bereitgestellten Materialien das Leben nahm, sagte der Nachrichtenagentur AFP, die kanadischen Behörden ließen eine Gelegenheit verstreichen, die Schwere von Laws Verhalten festzustellen.
„Hätte (Law) keine detaillierten Anweisungen dazu gegeben, wie man sich das Leben nimmt, wäre mein Sohn wahrscheinlich noch am Leben. Für mich ist es Mord“, sagte Parfett.
Die britische Staatsanwaltschaft informierte unterdessen am Freitag die Hinterbliebenen, dass in Großbritannien in dem Fall keine Anklage erhoben werde. In einer gemeinsamen Erklärung der NCA und der Staatsanwaltschaft hieß es: „Großbritannien ist weltweit das einzige Land, dessen Ermittlungen so detailliert sind, dass sie in die kanadische Strafverfolgung einfließen können.“
Die NCA erklärte, sie untersuche 112 Todesfälle in Großbritannien, die mit Law in Verbindung stehen. Parfett sagte mit Blick auf die Entscheidung: „Ich bin wütend, aber nicht überrascht“. (afp/red)
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Nach Millionen-Einbruch: Erste Sparkassenkunden erhalten Wertsachen zurück

Fünf Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse bekommen erste Schließfachkunden Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle oder sogar Bargeld zurück. Das kündigte die Sparkasse am Freitag an.
Sie gehören zu den rund 50.000 Gegenständen, die die Einbrecher Ende 2025 in dem verwüsteten Tresorraum zurückgelassen hatten.
Dabei handele es sich durchaus in einigen Fällen um erhebliche Werte, hieß es in einer Sparkassen-Mitteilung. Natürlich könne „nur ein Teil der Betroffenen ihr Eigentum vollständig zurückerhalten“, erklärte Sparkassen-Chef Michael Klotz.

Keine Rückgabe ohne genaue Beschreibung

Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft die zunächst beschlagnahmten Gegenstände zur Rückgabe an die Eigentümer freigegeben. Im ersten Schritt wurden namentlich zuzuordnende Dokumente zurückgegeben.
Voraussetzung für die Rückgabe der Wertsachen sei eine genaue Beschreibung der Gegenstände in Inventarlisten der Kunden, damit die Gegenstände auch dem richtigen Eigentümer zugeordnet werden können, betonte die Sparkasse.
Bei dem spektakulären Einbruch hatten sich die unbekannten Täter nach Weihnachten 2025 mit einem Kernbohrer Zutritt zum Tresorraum verschafft und fast alle der 3.100 Schließfächer aufgebrochen.
Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen.

Polizei hat weiter keine heiße Spur

Mit großem Personalaufwand würden rund 650 Spuren zu den Tätern verfolgt, einen Durchbruch gebe es aber weiterhin nicht, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag.
Am 11. Juni beginnen vor dem Landgericht Essen zwei erste Zivilprozesse von Schließfachkunden gegen die Sparkasse. Sie werfen der Bank mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vor und fordern vollen Schadenersatz für ihre verlorenen Schließfachinhalte – in einem Fall fordert der Kläger 391.000 Euro. Die Sparkasse weist die Kritik an ihren Sicherheitsvorkehrungen zurück. (dpa/red)
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21-Jähriger fährt bei Kehl auf Polizisten zu – Bundespolizei schießt auf flüchtendes Auto

Bundespolizisten haben an der deutsch-französischen Grenze bei Kehl in Baden-Württemberg auf ein flüchtendes Auto geschossen.
Der mutmaßliche Fahrer, ein 21-Jähriger, war zuvor gezielt auf Beamte zugefahren, wie die Polizei in Offenburg am Freitag, 29. Mai, mitteilte.
Das Auto sollte demnach in der Nacht an der Europabrücke bei der Einreise nach Deutschland von der Bundespolizei kontrolliert werden.
Statt anzuhalten habe der Mann beschleunigt und sei auf die Bundespolizisten zugefahren, die zur Seite springen mussten, um nicht erfasst zu werden.
Danach wendete der Fahrer und fuhr wieder in Richtung Frankreich, wobei die Beamten erneut versuchten, den Wagen zu stoppen. Auch hierbei soll der Fahrer auf Polizisten zugehalten haben.
Zwei Bundespolizisten gaben daraufhin Schüsse auf den Wagen ab, mussten zugleich aber ausweichen, um eine Kollision zu vermeiden.
Der 21-Jährige wurde später auf französischem Staatsgebiet festgenommen. Durch Schüsse wurde er nach Polizeiangaben nicht getroffen. Ein zweiter Verdächtiger flüchtete zu Fuß. (afp/red)
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Schuldspruch wegen geplantem Anschlag auf Taylor-Swift-Konzert

Im Prozess um einen geplanten Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien ist der Angeklagte Beran A. am Donnerstag, 28. Mai verurteilt worden.
Die Geschworenen sprachen den 21-Jährigen schuldig, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten.

Schuldbekenntnis und volle Verurteilung

Der Angeklagte war nach einer Warnung von US-Geheimdiensten einen Tag vor dem geplanten Anschlag im August 2024 festgenommen worden.
Beran A. war wegen der Planung des Anschlags sowie der Bildung einer IS-Terrorzelle mit zwei weiteren Österreichern angeklagt.
Zum Prozessauftakt im April hatte er ein weitgehendes Schuldbekenntnis abgelegt und sich in allen Anklagepunkten schuldig bekannt – auch wegen Beihilfe zum versuchten Mord wurde er am Donnerstag schuldig gesprochen.

IS-Anschlag auf Swift-Konzert geplant

A. hatte zugegeben, einen Anschlag auf ein Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion geplant zu haben und berichtete, wie er Instruktionen von der Dschihadistengruppe Islamischer Staat (IS) erhalten habe, der er seit 2023 angehört habe.
Zudem schilderte er, wie er vergeblich versucht habe, eine Bombe zu bauen.
Zu den drei Auftritten von Taylor Swift im Rahmen ihrer „Eras“-Welttournee waren in Wien mehr als 170.000 Zuschauer erwartet worden.
Nachdem die österreichischen Behörden mit Hilfe von US-Geheimdiensten die Anschlagspläne aufgedeckt hatten, wurden die Konzerte abgesagt. (afp/red)
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Mord an Luise: Familie erhält 125.000 Euro Schmerzensgeld

Der brutale Tod der zwölfjährigen alten Luise aus Freudenberg im Siegerland ist ein Schock gewesen – nicht nur für die Familien und die Menschen in ihrer Heimstadt.
Auch bundesweit war das Aufsehen groß. Luise verblutete nach einer Vielzahl an Messerstichen in einem Waldstück in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen.
Ebenso schockierend: Zwei Mädchen, die selbst erst 12 und 13 Jahre alt waren, gestanden die Tat.
Mehr als drei Jahre später hat das Landgericht Koblenz nun eine Entscheidung in einem Zivilverfahren unter anderem um Schmerzensgeld verkündet. Dabei ging es nicht um die Frage, wer Schuld trägt – ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten nicht statt.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat entschieden, dass die geständigen Mädchen eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen müssen. Eine Grundlage dafür ist, dass die Kammer festgestellt hat, dass die Ansprüche auf einer „vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen“.
Dem Gericht zufolge stehen den Eltern und der Schwester insgesamt 85.000 Euro zu, für die Getötete kämen 40.000 Euro hinzu, insgesamt beträgt die Höhe des Schmerzensgelds damit 125.000 Euro.
Auch die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro sollen die Beschuldigten übernehmen. Hinzu kämen weitere Kosten wie Anwaltskosten der Familie in Höhe von rund 4.000 Euro.
Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen habe, müssten die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einstehen.
Damit sprach die Kammer der Klage weitgehend zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

War es Mord?

„Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet“, sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn.
Bei den beiden beklagten Teenagern habe die Kammer die individuelle Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Tat gesehen.

Wie lange kämpfte Luise mit dem Tod?

Für die Höhe des Schmerzensgelds gilt die Dauer und Schwere des Leidens als entscheidend. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe und mindestens wenige Minuten extreme Panik und Todesangst erlebt habe, wie der Richter sagte.
Es sei davon auszugehen, dass der Todeskampf maximal 30 Minuten gedauert habe. Das sei unter anderem an Spuren von Gegenwehr erkennbar.
Es sei ein heimtückischer und geplanter Mord gewesen, der die Kammer fassungslos mache.

Was war geschehen?

Luise wurde am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin als vermisst gemeldet. Es folgte eine Suchaktion mit Mantrailer-Spürhunden, einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Drohnen sowie Kräften von Polizei und Feuerwehr.
Die Leiche des Mädchens wurde am 12. März einige Kilometer von ihrem Zuhause entfernt gefunden.
Nach Angaben des Gerichts führten die Beklagten – eine davon soll Luises beste Freundin gewesen sein – das arglose Mädchen unter dem Vorwand einer Überraschung in eine Schlucht.
Dort hätten sie zunächst versucht Luise mit einem Plastikbeutel zu erwürgen und dann mit 74 Messerstichen auf sie eingestochen.
Zu Prozessbeginn im Juli 2025 erklärte ein Richter, Luise sei an Blutverlust sowie einem Pneumothorax – einfach ausgedrückt: eine Luftansammlung im Brustraum – gestorben.

Wer hat Luise getötet?

Zwei tatverdächtige Mädchen von damals 12 und 13 Jahren gerieten in das Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen.
Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat gestanden.
Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen. Später zeigten Chatverläufe dem Richter zufolge, dass sich die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung unterhalten hätten.

Was ist zum Motiv bekannt?

Die Ermittlungsbehörden hielten sich mit Aussagen zu möglichen Motiven zurück – es ist davon auszugehen, dass die Frage nach dem Warum für die Öffentlichkeit unbeantwortet bleiben wird.
Dahinter stecke vor allem der Schutz der jungen Beschuldigten, sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz, Mario Mannweiler. „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen.“

Warum gab es keinen Strafprozess?

Wegen ihres Alters sind die Beschuldigten aus Sicht der Justiz strafunmündig. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich schuldunfähig – selbst bei einem so schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag.
Es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Eine erste Maßnahme des Jugendamts war, dass die betroffenen Mädchen vorerst nicht mehr bei ihren Familien lebten, jedoch weiterhin Kontakt mit ihren Eltern hatten.

Was unterscheidet ein Strafverfahren von einem Zivilverfahren?

Anders als im Strafrecht können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, im Zivilrecht für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden, wenn sie eine sogenannte Verantwortungsreife besitzen. Dem Gericht in Koblenz zufolge besaßen die beiden Mädchen die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen. (dpa/red)
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48 Tote bei Kämpfen zwischen Guerillagruppen in Kolumbien

Wenige Tage vor der Präsidentschaftswahl in Kolumbien sind bei Kämpfen zwischen zwei Splittergruppen der früheren Farc-Guerilla nach Angaben eines Bürgermeisters 48 Menschen getötet worden.
Die Toten lägen „auf einem Haufen“ und müssten geborgen werden, sagte der Bürgermeister von San José del Guaviare, Willy Rodríguez, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Kämpfe in abgelegener Amazonasregion

Die Kämpfe ereigneten sich demnach im kolumbianischen Amazonasgebiet, in der abgelegenen Ortschaft Pipiral in der Provinz Guaviare.
Die Behörden konnten die schwer zugängliche Gegend zunächst nicht erreichen. Die vorläufige Opferzahl beruhe auf Angaben aus der betroffenen Gemeinde, sagte Rodríguez. Rettungskräfte warteten darauf, dass die bewaffneten Gruppen ihnen Zugang zu dem vermutlich verminten Gebiet gewährten.
Kolumbien erlebt derzeit die schwerste Gewaltwelle seit mehr als einem Jahrzehnt. In Guaviare kämpfen bewaffnete Gruppen um die Kontrolle über Gebiete sowie Einnahmen aus dem Drogenhandel und illegalem Bergbau.
Das Gebiet gilt als eine historische Hochburg der Guerilla. Heute wird es von Dissidentengruppen umkämpft, die das Friedensabkommen von 2016 zwischen dem kolumbianischen Staat und den Farc ablehnten.

Gewalt überschattet Präsidentschaftswahl

Verteidigungsminister Pedro Sánchez sagte dem Sender Blu Radio, die Gruppen hätten „ein einziges Ziel: die kriminelle Wirtschaft, vom Drogenhandel zu leben“. Ein Einsatz aus der Luft sei wegen des Wetters nicht möglich gewesen, Truppen rückten auf dem Landweg vor.
Nach Angaben aus einer Militärquelle hatten die Kämpfe am Montag begonnen. Ob sie weiter andauerten, war zunächst unklar.
Die Sicherheitslage gehört vor der Präsidentschaftswahl am 31. Mai zu den wichtigsten Sorgen vieler Kolumbianer.
Der seit seinem Sieg bei der Wahl im Jahr 2022 regierende linksgerichtete Präsident Gustavo Petro hatte vergeblich versucht, im Rahmen seiner Strategie eines „totalen Friedens“ mit allen bewaffneten Gruppen zu verhandeln.
Die rechtsgerichtete Opposition wirft ihm vor, nachgiebig mit den bewaffneten Gruppen zu sein. Der amtierende Präsident darf gemäß der Verfassung nicht erneut antreten.
Als aussichtsreichster Präsidentschaftskandidat gilt der linksgerichtete Senator Iván Cepeda, der Petros Kurs fortsetzen will. Gegen ihn tritt der rechtsgerichtete Abelardo de la Espriella an, der unter anderem zusammen mit der US-Armee Luftangriffe gegen bewaffnete Gruppen fliegen will. (afp/red)
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Terrorakt mit Messer am Bahnhof Winterthur: Drei Verletzte

Am Schweizer Bahnhof Winterthur sind bei einem Terrorakt drei Männer mit einem Messer verletzt worden, einer von ihnen schwer. Der Täter, der 2015 wegen Verbreitung von Propaganda für die Terrororganisation Islamischer Staat angezeigt worden war, stach mit einem Messer auf die Personen ein, wie die Kantonspolizei Zürich mitteilte.
Er sei fünf Minuten nach dem Auslösen des Alarms festgenommen worden. Es habe keine weiteren Täter gegeben.
Augenzeugen hatten berichtet, der 31-Jährige habe bei den Taten „Allahu Akbar“ („Gott ist groß“) gerufen, was Islamisten bei Anschlägen oft als religiösen Kampfruf verwenden.
Winterthur mit rund 120.000 Einwohnern liegt etwa 50 Kilometer südwestlich von Konstanz am Bodensee.

Polizei hatte Mann vorher in die Psychiatrie gebracht

Der Schweizer, der auch die türkische Staatsbürgerschaft hat, war nach Angaben der Polizei noch vor wenigen Tagen in der Psychiatrie.
„Es ist ein Mensch, der ganz offensichtlich eine Verwirrung hat, die jihadistisch motiviert ist“, sagte Mario Fehr, Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich, bei einer Pressekonferenz.
Er habe sich am 25. Mai bei der Stadtpolizei Winterthur gemeldet und dabei „wirre Aussagen“ gemacht, sagte der Kommandant der Kantonspolizei, Marius Weyermann.
Dabei habe er aber keine Gewaltdrohungen ausgestoßen. Die Polizei sei dennoch ausgerückt und habe ihn in die psychiatrische Einrichtung gebracht, die er aber am nächsten Tag wieder verlassen habe.
Er sei zunächst gesucht worden, aber ein Arzt habe bescheinigt, dass er keine Gefahr für sich und andere darstelle.
Am Bahnhof seien mutige Leute gewesen, sagte Weyermann. So habe sich eine Lehrerin schützend vor ihre Klasse gestellt, die zufällig gerade am Bahnhof vorbeiging.

Ein Opfer musste operiert werden

Bei den Opfern handelt es sich um drei Schweizer. Ein 28-Jähriger habe eine Stichverletzung am Bein erlitten, ein 43-Jähriger am Hals. Beide hätten nach der Versorgung im Krankenhaus nach Hause gehen können.
Ein 52-Jähriger sei schwerer verletzt worden. Er habe nach einer Stichverletzung am Oberschenkel operiert werden müssen.
Der mutmaßliche Täter sei in der Schweiz geboren und 2009 eingebürgert worden, hieß es von den Behörden. Er habe sich aber 2024 abgemeldet und sei in die Türkei gezogen.
Nach Informationen der Polizei kehrte er erst vor kurzem zurück in die Schweiz.
Fehr geht davon aus, dass er sich in der Türkei radikalisiert hat. „Wir wollen, dass solche Leute das Land verlassen“, sagte er. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft sei möglich. (dpa/red)