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Online-Falle: Wie Fake-Shops Tausende Kunden abzocken

Mit Fake-Shops im Internet nehmen Betrüger mitunter Millionen ein. Sie verkaufen online Waren, die sie nie verschicken – ob Handys, Sneaker oder Fahrräder. Angesichts der Fußball-WM warnen Verbraucherschützer vor betrügerischen Angeboten von Fanartikeln und Tickets. Die Verbraucherschutzminister der Länder befassen sich heute bei ihrer Konferenz in Potsdam mit dem Online-Handel und der Bekämpfung von Fake-Shops.
Fake-Shops seien zu einem gefährlichen Massenphänomen geworden, das Verbraucher immer wieder in die Falle locke und hohe finanzielle Schäden verursache, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (SPD), die den Konferenz-Vorsitz innehat, der Deutschen Presse-Agentur.

Was ist ein Fake-Shop?

Laut Polizeilicher Kriminalprävention der Länder und des Bundes sind Fake-Shops täuschend echt aussehende Verkaufsplattformen – teils Kopien real existierender Webseiten. Betreiber, die oft im Ausland sitzen, werben auch unrechtmäßig mit bekannten oder auch frei erfundenen Gütesiegeln.
Mit Künstlicher Intelligenz ist es laut Bundeskriminalamt zudem leichter geworden, einen echt wirkenden Internetauftritt für einen gefälschten Shop zu bauen.
Verbraucher sollten laut Polizei misstrauisch werden, wenn als Zahlungsart oft nur Vorkasse beziehungsweise eine Sofort-Überweisung übrig bleibt. Der Kauf auf Rechnung sei sicherer. Auch fehlende Impressums-Angaben seien ein Warnzeichen.

Wie häufig ist Betrug über Fake-Shops?

Jeder vierte Verbraucher (24 Prozent) in Deutschland ist schon einmal Opfer von Online-Betrug geworden, wie eine Umfrage im Auftrag der Schufa unter 1.000 Erwachsenen im Februar 2025 ergab. Sechs von zehn Betrugsopfern (61 Prozent) erlitten nach eigenen Angaben einen finanziellen Schaden – etwa, weil ihnen keine oder minderwertige Ware geliefert wurde.
Bei den Verbraucherzentralen gingen 2025 zu Fake-Shops rund 10.000 Beschwerden ein, so der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Das sei nur „die Spitze des Eisbergs“, sagte die Expertin für Online-Shopping beim Verband, Stefanie Grunert.
Allein Thüringen meldete im vergangenen Jahr einen Schaden von rund 600.000 Euro durch Fake-Shops.

Wie lässt sich der Betrug erkennen?

Verbraucherzentralen haben Checklisten erstellt, die helfen sollen, Fake-Shops anhand verschiedener Kriterien zu erkennen. Als Fake-Shop-Warnungen werden im Internet auch aktuelle Fälle aufgelistet.
Verbraucherzentralen raten dazu, über einen Fake-Shop-Finder vor einer Bestellung zu prüfen, ob ein Anbieter seriös ist (www.fakeshopfinder.de). Bei einem Betrug sollte man Beweise wie Bestellbestätigung und andere E-Mails sichern, Screenshots machen und bei der Polizei Anzeige erstatten. Über die Bank sollte versucht werden, die Zahlung rückgängig zu machen.

Wo sehen Verbraucherzentralen Möglichkeiten?

Einen Fake-Shop aus dem Netz zu nehmen, scheint rechtlich und organisatorisch nicht einfach. Der Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin kritisierte auch, dass die polizeilichen Zuständigkeiten und das Vorgehen in den Bundesländern unterschiedlich seien.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband müssen Online-Plattformen ihrer Verantwortung stärker nachkommen. Denn Verbraucher gelangten immer wieder über Plattformen und Suchmaschinen auf Fake-Shops, so Stefanie Grunert.
„Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sind dazu verpflichtet, eigenständig systemische Risiken zu erkennen und zu mindern. Dies umfasst auch betrügerische Werbung.“

Was wollen die Minister erreichen?

Für den Verbraucherschutz zuständige Minister fordern wirksamere Maßnahmen gegen Fake-Shops. „Es reicht nicht, punktuell einzelne Anbieter zu sperren – wir brauchen eine umfassende, nationale Strategie zur Bekämpfung von Fake-Shops, die Bund und Länder gemeinsam umsetzen“, so Mittelstädt. „Für eine effektive Bekämpfung von Fake-Shops bedarf es einer strategischen Koordinierung durch den Bund.“
Ein wichtiger Baustein ist aus Ländersicht eine stärkere Identitätsprüfung bei der Registrierung von Internet-Domains. Auch die Möglichkeiten zur Sperrung betrügerischer Domains sollen verbessert werden, wie Hessens Verbraucherschutzminister Ingmar Jung (CDU) vor Beginn der Konferenz mitteilte.
Im Mai dieses Jahres ging die Polizei gegen einen mutmaßlich führenden Betreiber von gefälschten Online-Shops vor – nach jahrelangen Ermittlungen. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen soll rund 1.000 Menschen um teils erhebliche Summen gebracht haben. Er wurde auf Mallorca gefasst. (dpa/red)
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Attacken auf Einsatzkräfte an Silvester: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen

Bei den Beschuldigten handelt es sich um Männer im Alter von 21 bis 29 Jahren. Fünf Wohnungen in Dormagen wurden durchsucht, Beweismittel wie Datenträger und Kleidung beschlagnahmt.
Die Verdächtigen mussten die Ermittler zeitweise auf eine Polizeiwache begleiten, blieben aber auf freiem Fuß.

Vorfall

In der Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 waren Einsatzkräfte im Dormagener Stadtteil Hackenbroich gezielt mit Feuerwerkskörpern beschossen und beworfen worden, unter anderem bei Löscharbeiten eines Wohnungsbrandes. Eine Polizistin wurde leicht verletzt, ein Streifenwagen beschädigt.
Die Polizei betonte, solche Angriffe auf Einsatzkräfte nicht zu dulden. „Feuerwehr und Polizei sind für das Wohl jedes Einzelnen verantwortlich und dürfen nicht zur Zielscheibe von Unzufriedenheit und Gewalt gemacht werden.“ (afp/red)
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Angeklagte im Fabian-Mord will sich am 6. August erstmals äußern

Die wegen des Mordes an dem achtjährigen Fabian angeklagte Frau will sich am 6. August erstmals vor Gericht äußern. Dies kündigte ihr Verteidiger Thomas Löcker am Ende des 13. Verhandlungstags vor dem Landgericht Rostock an.
In welchem Umfang und zu welchen Punkten sich die 30-Jährige äußern werde, sei noch offen. Die Kammer will für die Aussage den Vormittag des 6. August reservieren.
Zwischen dem 9. Juli und dem 6. August ist eine vierwöchige Verhandlungspause angesetzt, die die Verteidigung zur Vorbereitung nutzen will.

Vorwurf der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, den aus Güstrow stammenden Jungen am 10. Oktober 2025 mit sechs Messerstichen getötet und die Leiche anschließend angezündet zu haben. Die Angeklagte hatte den Fund des Leichnams am 14. Oktober der Polizei gemeldet und angegeben, ihn zufällig beim Spaziergang mit dem Hund entdeckt zu haben. Bislang schwieg sie vor Gericht.

Widersprüchliche Aussagen einer früheren Freundin

Eine ehemalige Freundin und Nachbarin der Angeklagten sagte am 18. Juni als Zeugin aus, die 30-Jährige habe ihr am Morgen des 14. Oktober am Telefon gesagt: „Wir haben ihn gefunden. Er ist tot.“
Die Zeugin berichtete weiter, sie sei mit der Angeklagten und zwei Hunden zum Fundort an einem Tümpel bei Klein Upahl gefahren. Dort habe die Angeklagte zielstrebig das Gelände abgesucht. Die Zeugin äußerte den Verdacht, die Angeklagte habe sie und die Hunde nur für ein Alibi mitgenommen. „Das kam mir alles sehr komisch vor.“
Zuvor hatten bereits zwei andere Zeugen ausgesagt, sie seien mit der Angeklagten am Abend des 13. Oktober am selben Ort gewesen, wo die stark verbrannte Leiche des Jungen lag.

Beziehungsprobleme und finanzielle Lage

Die Zeugin berichtete zudem von schwierigen Beziehungsproblemen zwischen der Angeklagten und Fabians Vater. Das Verhältnis habe zwischen Harmonie und Eskalation geschwankt.
„Man wusste nie, was einen erwartet.“ Finanziell habe die Angeklagte stets unter Druck gestanden.
Der Prozess wird am 23. Juni fortgesetzt. Dann sollen mehrere Polizeibeamte gehört werden. Insgesamt sind Verhandlungstage bis zum 10. September terminiert. (dpa/red)
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Bei 38. Freigang geflohen: Fahndung nach Mörder läuft

Fahnder suchen weiter mit Hochdruck nach einem in Niedersachsen geflohenen Mörder. Bisher ohne Erfolg, wie das Landeskriminalamt auf Nachfrage mitteilte.
Verschiedene Maßnahmen seien ergriffen worden, unter anderem gebe es Befragungen, sagte ein Sprecher ohne weitere Details zu nennen. In den Hinweisen zu bevorzugten Aufenthaltsorten nennen die Ermittler neben Peine auch Kassel in Hessen.
Der 42-Jährige war am Dienstagnachmittag während eines begleiteten Freigangs in Peine geflohen. Am Mittwoch informierten die Behörden über die Öffentlichkeitsfahndung nach dem möglicherweise gefährlichen Mann.
Nach Angaben des Justizministeriums in Hannover hatte der Straftäter während seines Freigangs gemeinsam mit dem Begleiter die Wohnung seiner Mutter besucht.

Für Mord an 23-jähriger Melanie verurteilt

Der Geflohene mit deutscher Staatsbürgerschaft verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung.
Er hatte 2010 die damals 23-jährige Melanie aus Peine mit etlichen Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Der Fall hatte weit über die Grenzen des Landkreises für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt.
Für den Mord an der Internet-Bekanntschaft verurteilte das Landgericht Hildesheim den damals 27-Jährigen 2011 zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Eine vorzeitige Entlassung des Täters aus der Haft nach 15 Jahren war damit nahezu ausgeschlossen. Der Mann hatte die Tat gestanden.

130 Kilo schwerer Mann

Während des Besuchs nutzte der Mann nun einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage, um mit einem Motorrad zu fliehen. Nach Ministeriumsangaben war es der 38. Begleitausgang des Strafgefangenen seit September 2023. Die vorherigen 37 Ausgänge seien beanstandungslos verlaufen.
Nach einer ersten erfolglosen Suche startete das LKA die Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos, Namen und Personenbeschreibung des etwa 192 Zentimeter großen und etwa 130 Kilogramm schweren Straftäters.
Demnach trug der 42-Jährige bei seiner Flucht eine schwarze Motorradjacke, ein schwarzes T-Shirt mit Schriftaufdruck „Metallica“, eine schwarze Cargohose und schwarze Schuhe.

Fahnder warnen: Geflohenem nicht nähern

Wer den Geflohenen mit kurzen Haaren und Bart sieht, soll sich ihm nicht nähern, sondern über den Notruf die Polizei verständigen. Nach LKA-Angaben ist möglich, dass sich der Gesuchte bevorzugt in den Städten Peine und Kassel aufhält.
Die Fahnder betonen ausdrücklich, dass für die beiden Städte keine konkrete Gefahrenlage bestehe. (dpa/red)
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Innenministerkonferenz: Migration, Sozialstaat und Sicherheitspolitik im Fokus


In Kürze:

  • Debatte über härtere Abschieberegeln und Schutzstatus
  • Pläne für Einschränkungen bei Bürgergeld und Kindergeld für EU-Bürger
  • Diskussion über Cannabis-Verbot im öffentlichen Raum und Krisenvorsorge

 
In Hamburg hat die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder begonnen. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen der inneren Sicherheit, der Migrationspolitik, der sozialen Sicherungssysteme sowie der zivilen Verteidigungsfähigkeit. Parallel dazu werden auch politische Spannungsfelder diskutiert, die sich aus möglichen Machtverschiebungen in den Ländern ergeben könnten.

Debatte um mögliche AfD-Regierungsbeteiligung

Ein Hintergrundthema der Gespräche ist die Frage, wie die Innenministerkonferenz reagieren würde, falls die AfD nach kommenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern einen Innenminister stellen sollte. Aus Länderkreisen heißt es, es werde dabei über mögliche Änderungen der Arbeitsweise der IMK nachgedacht, etwa über eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip oder Einschränkungen beim Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen.
Offiziell wird diese Debatte jedoch deutlich relativiert. Der hessische Innenminister Roman Poseck sagte dazu: „Die AfD ist nicht unser ‚weißer Elefant‘ im Raum.“ Damit wies er die Darstellung zurück, das Thema dominiere die Konferenz. Auch aus Bayern kommt Ablehnung gegenüber solchen Szenarien. Innenminister Joachim Herrmann erklärte, er halte das Nachdenken über „Was-wäre-wenn“-Konstellationen für „völlig fehl am Platz“.
Der Hamburger Innensenator Andy Grote betonte als Vorsitzender der Konferenz, dass es dazu keine Beschlüsse gebe und die AfD nicht auf der offiziellen Tagesordnung stehe.

Schwerpunkt: Zivile Verteidigung und Krisenvorsorge

Ein zentrales Thema der dreitägigen Konferenz ist die Stärkung der zivilen Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Erstmals nimmt auch Verteidigungsminister Boris Pistorius an den Beratungen teil. Ziel ist es, das Land angesichts möglicher Krisen und hybrider Bedrohungen widerstandsfähiger zu machen.
Geplant ist ein sogenannter „Fahrplan Zivile Verteidigungsfähigkeit“, der Deutschland bis 2029 besser auf Krisen vorbereiten soll. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Schutz kritischer Infrastruktur sowie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Ausnahmelagen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat noch keine Entscheidung über Projektpartner für die Entwicklung eines neuen Kampfflugzeugs getroffen.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat noch keine Entscheidung über Projektpartner für die Entwicklung eines neuen Kampfflugzeugs getroffen.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Verschärfung der Migrations- und Abschiebepolitik

Besonders deutlich werden die politischen Differenzen beim Thema Migration. Hamburgs Innensenator Andy Grote drängt auf strengere Regeln bei der Rückführung straffälliger Geflüchteter. Nach seiner Auffassung müssten die bestehenden Hürden deutlich gesenkt werden.
Er sagte dazu: „Wir müssen bei der Rückführung von Straftätern die hohen rechtlichen Hürden bei Menschen mit Schutzstatus senken – und zwar unabhängig vom Herkunftsland.“ Zugleich warnte er davor, dass die Akzeptanz des Asylsystems leide, wenn schwer kriminelle Personen trotz Verurteilungen im Land bleiben könnten: „Wir können der Bevölkerung nicht vermitteln, dass Menschen, die hier zum Teil wiederholt schwere Straftaten begehen, trotzdem bleiben können.“
Grote sprach sich zudem für intensivere Rückführungen etwa nach Syrien und Afghanistan aus und stellte auch den Umgang mit ukrainischen Geflüchteten zur Diskussion. Dabei sagte er: „Ähnliches gilt übrigens auch für ukrainische Geflüchtete.“ Damit knüpft er den Schutzstatus stärker an das individuelle Verhalten der Betroffenen.

Diskussion über Sozialleistungen und Missbrauchskontrolle

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz betrifft mögliche Änderungen bei Sozialleistungen für EU-Bürger. Diskutiert wird unter anderem, den Zugang zum Bürgergeld zu erschweren sowie Kindergeldregelungen für im Ausland lebende Kinder zu überprüfen. Ziel sei es, Fehlanreize und möglichen Missbrauch stärker einzudämmen.
Zur Begründung wird aus einer Beschlussvorlage zitiert, dass Sozialleistungsbetrug erhebliche Folgen für das System habe. Dort heißt es: „Sozialleistungsbetrug bzw. -missbrauch gefährdet die öffentliche Akzeptanz sozialer Leistungen, untergräbt die Integrität und Funktionsfähigkeit der staatlichen Unterstützungsmechanismen und stellt bundesweit eine erhebliche Belastung für die Sozialsysteme und den Staatshaushalt dar.“ Der Einsatz digitaler Datenanalysen und Künstlicher Intelligenz soll helfen, verdächtige Fälle schneller zu erkennen.

Rückkehr zu strengeren Regeln beim Cannabis

Auch die seit 2024 geltende Teillegalisierung von Cannabis steht erneut zur Diskussion. Nach den vorliegenden Vorschlägen soll sich die Innenministerkonferenz dafür aussprechen, den öffentlichen Konsum wieder zu verbieten. Außerdem wird geprüft, ob die Zahl der Anbauvereinigungen begrenzt werden sollte.
Begründet wird dies mit Problemen bei der Strafverfolgung und der Einschätzung, dass trotz Legalisierung weiterhin stabile illegale Marktstrukturen bestehen. Ziel sei es, die Kontrolle des Staates über den Markt wieder zu stärken.
Die Konferenz zeigt insgesamt eine deutliche Konzentration auf Sicherheits- und Ordnungspolitik. Während die Innenminister einerseits die staatliche Krisenfestigkeit verbessern wollen, rücken andererseits strengere Regeln in den Bereichen Migration, Sozialleistungen und Drogenpolitik in den Vordergrund. Die Debatten verdeutlichen damit eine politische Linie, die stärker auf Kontrolle, Begrenzung und Sicherheitsinteressen ausgerichtet ist. (afp/dts/dpa/red)
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Huawei-Affäre: EU hebt Immunität von Abgeordnetem auf

Wegen einer mutmaßlichen Bestechungsaffäre um den chinesischen Technologiekonzern Huawei hat das Europaparlament die Immunität des Abgeordneten Fulvio Martusciello (EVP) aufgehoben.
Die belgische Staatsanwaltschaft darf nun zu der Frage ermitteln, ob der Italiener Gefälligkeiten von Huawei angenommen und sich damit der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat. Drei weitere verdächtige Abgeordnete behalten dagegen ihre Immunität.
Martusciello wird vorgeworfen, sich gegen Geld in der EU-Politik für Huaweis Interessen eingesetzt zu haben. Er soll 2021 unter anderem einen Brief aufgesetzt haben, in dem er um Unterstützung für nicht-europäische Firmen wie Huawei beim Ausbau des 5G-Netzes warb.
Martusciello sei „mutmaßlich über komplexe Finanzkreisläufe bezahlt“ worden, heißt es in der Begründung des Parlaments für die Aufhebung seiner Immunität.

Drei weitere Abgeordnete im Visier

Die belgische Staatsanwaltschaft hatte die Aufhebung der Immunität von drei weiteren Abgeordnete beantragt.
Im Fall des maltesischen Sozialdemokraten Daniel Attard und des Bulgaren Nikola Minschew (Liberale) ging es um Einladungen zu Fußballspielen. Bei dem Italiener Salvatore De Meo um ein gemeldetes Abendessens.
Das Parlament lehnte diese Anträge am Dienstag jedoch ab. Es warf den Ermittlern vor, keine ausreichenden Beweise für Bestechlichkeit geliefert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts, dass Lobbyisten des chinesischen Telekom-Konzerns Huawei seit 2021 EU-Parlamentarier und -Assistenten mit Geld und Geschenken bestochen haben.
So seien EU-Parlamentarier für politische Stellungnahmen mit „unangemessenen Geschenken“ wie der Übernahme von Reisekosten und Essensrechnungen oder mit regelmäßigen Einladungen zu Fußballspielen belohnt worden. (afp/red)
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gesellschaft

Mehr als hundert Laptops aus Schule gestohlen

Bei einem Einbruch in einer Schule in Schleswig-Holstein haben Unbekannte mehr als hundert Laptops gestohlen.
Wie die Polizei in Bad Segeberg mitteilte, verschafften sich die Täter zwischen 12. und 14. Juni Zugang zum Gebäude einer Gemeinschaftsschule in Norderstedt.
Dort drangen sie gewaltsam in mehrere Klassenräume ein und stahlen offenbar gezielt Laptops aus Rollcontainern.
Insgesamt erbeuteten sie demnach eine „dreistellige Zahl“ an Laptops. Den Schaden schätzte die Polizei auf einen unteren sechsstelligen Betrag.
Wie die Täter in das Gebäude gelangten, war noch unklar. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauerten an. (afp/red)
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Hamas plante konkreten Anschlag in Europa – Bekennervideo war schon fertig

Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für die Terrororganisation Hamas gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass die Gruppe einen konkreten Anschlag in Europa verfolgte.
„Bei einem der Beschuldigten wurde ein vorgefertigtes Bekennervideo sichergestellt“, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in Karlsruhe.
Seit Herbst letzten Jahres hatte die Bundesanwaltschaft insgesamt neun mutmaßliche Anhänger der Hamas festnehmen lassen. Die Behörde wirft ihnen vor, spätestens seit Sommer 2025 in den Transport und die Lagerung von Waffen und Munition für die Vereinigung involviert gewesen zu sein.

Anschlag im Oktober 2025 geplant?

In dem Bekennervideo sei ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel angekündigt worden – also um den 7. Oktober 2025 herum, sagte Rommel am Montagabend weiter.
Die ersten drei Verdächtigen in dem Komplex hatte seine Behörde am 1. Oktober 2025 – also wenige Tage vor dem Jahrestag – festnehmen lassen.
Die Bundesanwaltschaft ist als oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde vor allem für die Bereiche Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig. Generalbundesanwalt Rommel steht seit März 2024 an der Spitze der Karlsruher Behörde. (dpa/red)
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Bewährungsstrafen für Unterstützer der Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag, 15. Juni, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Männern im Alter von 58, 59 und 63 Jahren wurde vorgeworfen, die spätestens Anfang 2022 gegründete sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben.
Die auch als Vereinte Patrioten bekannte Gruppe wollte den Ermittlungen zufolge durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auslösen und diese zur Abschaffung der Demokratie nutzen.
Die Gruppe wurde 2022 von den Behörden zerschlagen. Bundesweit gab es bereits verschiedene Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer, die teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen endeten.
In dem nun in Stuttgart zu Ende gegangenen Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, die ihnen bekannten Pläne der Gruppierung befürwortet und aktiv gefördert zu haben.
Zwei der angeklagten Männer sollen unter anderem ihre Mitwirkung an Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung zugesagt haben, einer der Angeklagten haben dafür ein Umspannwerk in Südbaden als mögliches Anschlagsziel ausgespäht.
Der dritte Angeklagte soll der Vereinigung einen von ihm betriebenen Server für überwachungssichere Kommunikation zur Verfügung gestellt und dort einen Gruppenchat verwaltet haben. Alle drei legten nach Gerichtsangaben ein umfassenden Geständnis ab und distanzierten sich von den früheren Umsturzplänen.
Die 59 und 63 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils eine Freiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 58-jährige Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (afp/red)
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Hessen fordert Vorgehen gegen „Indymedia“

Die Innenminister von Hessen und Sachsen dringen vor der Innenministerkonferenz in Hamburg auf ein schärferes Vorgehen gegen linksextreme Gewalt.
Hessen fordert laut der „Welt“ unter anderem die Prüfung eines Verbots der Plattform „Indymedia“, Sachsen eine gemeinsame Datei Linksextremismus von Bund und Ländern.

Hessen nimmt „Indymedia“ ins Visier

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte der „Welt“, „Indymedia“ sei „das zentrale Propaganda-Medium der linksextremen Szene“. Auf der Plattform erscheinen regelmäßig Bekennerschreiben zu mutmaßlich linksextremen Straftaten. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese Plattform Straf- und Gewalttaten fördert“, sagte Poseck der „Welt“.
Die Zahl der politisch motivierten Kriminalität stieg zuletzt um rund 35 Prozent auf mehr als 13.000 Fälle an. Linksextreme Gewalttaten legten um 42,6 Prozent auf 1.087 Fälle zu, machen also nur einen kleinen Anteil aus. In Hessen hat sich die Zahl der Gewaltdelikte mit einem Anstieg von rund 153 Prozent von 19 auf 48 Fälle mehr als verdoppelt, so das hessische Innenministerium.
„Das sind keine abstrakten Zahlen. Hinter ihnen stehen Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr und Anschläge auf kritische Infrastruktur“, sagte Poseck der „Welt“. Zuletzt hatte ein Brandanschlag auf ein Umspannwerk in Reutlingen zu einem großflächigen Stromausfall geführt, wobei die Hintergründe derzeit noch ermittelt werden.
Hessen fordert zudem ein aktuelles Bundeslagebild zum gewaltorientierten Linksextremismus, das „Vernetzungsstrukturen und Mobilisierungspotenziale transparent macht“. Poseck sagte der „Welt“: „Die notwendige Konzentration auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den Linksextremismus zu verharmlosen.“
Außerdem schlägt Hessen vor, konsequente „Ein- und Ausreise-Untersagungen“ für mutmaßlich gewaltbereite Linksextremisten zu prüfen, die zu Aufmärschen und Ausschreitungen anreisen wollten.

Sachsen schlägt Extremismus-Datei vor

Auch Sachsen fordert eine stärkere Beobachtung der Szene. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus greifen Sicherheitsbehörden seit Jahren auf gemeinsame Informationssysteme zurück, etwa seit 2012 auf die Rechtsextremismus-Datei (RED). Sie entstand als Konsequenz aus den NSU-Morden.
Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte der „Welt“: „Für die Ermittlungen und Fahndungen nach Tätern, zur Aufklärung von Netzwerken und Strukturen halte ich eine neue gemeinsame Datei Linksextremismus der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern für ein wichtiges Instrument, um weiße Flecken zu verringern.“ Angesichts der Lageentwicklung sei es nur konsequent, dass die Bundessicherheitsbehörden dem Linksextremismus eine höhere Priorität einräumten. (dts/red)
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Fünf Polizisten in Hannover vorläufig des Dienstes enthoben

Wegen dienstrechtlicher Ermittlungen sind fünf Beamte der Polizeidirektion Hannover vorläufig des Dienstes enthoben worden. Betroffen seien vier Polizeivollzugsbeamte und eine Polizeivollzugsbeamtin, teilte die Polizeidirektion mit.
Gegen zwei weitere Polizeibeamte seien wegen verschiedener dienstrechtlicher Verstöße ebenfalls Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Sie seien in andere Dienstbereiche der Polizeidirektion umgesetzt worden.

Auch strafrechtliche Verstöße festgestellt

Im Zuge der Ermittlungen seien auch strafrechtliche Verstöße festgestellt worden. Gegen die betroffenen Personen seien entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Nähere Angaben zu den konkreten Tatvorwürfen machte die Polizei aus ermittlungstaktischen und rechtlichen Gründen nicht. Die Disziplinarverfahren seien zum Teil bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt worden.
„Die Vorwürfe treffen uns als Polizeibehörde und beschädigen das Vertrauen, das die Menschen zu Recht in uns setzen“, sagte Hannovers Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies laut der Polizeipräsidentin nicht nur ein möglicher Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Werte und Maßstäbe der Polizei.

Bis zum Abschluss der Ermittlungen gelte die Unschuldsvermutung

Die Behörde werde notwendige rechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen. Zugleich gelte bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung.
Die Polizeidirektion Hannover arbeitet nach eigenen Angaben eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Über wesentliche Entwicklungen wolle die Behörde informieren, soweit dies rechtlich zulässig sei. (dpa/red)
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Vergewaltigung und sexueller Missbrauch: 39-jähriger Berliner Lehrer zu Haftstrafe verurteilt

Weil er eine Schülerin vergewaltigt und mehrere weitere Jugendliche missbraucht haben soll, ist ein Berliner Lehrer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht der Hauptstadt sprach den 39-Jährigen der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 16 Fällen sowie des Besitzes jugendpornographischer Inhalte schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte.

Tatort: Gartenlaube

Laut Anklage missbrauchte der Lehrer drei seiner damals 16 und 17 Jahre alten Schülerinnen sexuell. Dabei nutzte er aus Sicht der Staatsanwaltschaft seine Stellung als Autoritätsperson beziehungsweise die familiäre Notlage einer Schülerin bewusst aus. Darüber hinaus vergewaltigte er 2018 ein 15-jährigen Mädchen. Alle Taten beging er laut Anklage in seiner Gartenlaube.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, der bereits am Freitag zu Ende ging, eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Nebenklägerinnen forderten Freiheitsstrafen beziehungsweise stellten die Strafhöhe in das Ermessen des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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Nach Angriff in Essener Berufskolleg: Schüler als islamistischer Messerangreifer vor Gericht

Mit dem Messer in den Heiligen Krieg: Ein Schüler eines Berufskollegs soll in Essen islamistisch motivierte Messerattacken verübt haben. Jetzt begann der Prozess gegen den inzwischen 18 Jahre alten Angeklagten im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm dreifachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vor. Der junge Mann soll am 5. September 2025 mehrfach auf seine 45-jährige Klassenlehrerin eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Der Frau gehe es nach wie vor nicht gut, sagte deren Nebenklage-Vertreterin.

Die Opfer: Klassenlehrerin, Hausmeister, Obdachloser

Auch einen Hausmeister an einer Grundschule und einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle soll der junge Kosovar angegriffen haben. Danach habe er „als eine Art Höhepunkt“ seiner Anschlagsplanung möglichst viele Juden töten wollen, aber keine gefunden, als er zweimal an der Alten Synagoge in Essen erschien und nach ihnen Ausschau gehalten habe, sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Da sich der Hausmeister wehrte, habe der Verdächtige ihn nicht mit dem Messer verletzen können.
Alle Opfer überlebten, trugen aber teils schwere Verletzungen davon. Mehrere hundert Schüler und Lehrer mussten viereinhalb Stunden im Berufskolleg ausharren, bevor sie es verlassen konnten. Viele Eltern warteten in großer Sorge vor dem von der Polizei abgeriegelten Gebäude.

Anklage sieht islamistisch motivierten Überzeugungstäter

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft waren die Taten islamistisch motiviert: Der damals 17-Jährige sei als überzeugter Islamist gegen vermeintliche Ungläubige in den Dschihad gezogen. Eine Auswertung von Datenträgern hatte nach der Tat Hinweise auf Islamismus als Tatmotiv ergeben. Der Jugendliche soll entsprechende Videos angefertigt haben.
Eine Woche nach den Attacken hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. „Bei den Angriffen handelte der Beschuldigte aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet“, hatte die Karlsruher Behörde mitgeteilt.

Mit Schuss ins Gesicht gestoppt

Um seinen Märtyrertod zu provozieren, sei der Verdächtige schließlich in einem Park in der Nähe des Essener Hauptbahnhofs mit vorgehaltenem Messer auf Polizisten zugelaufen, hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt. Durch einen Schuss wurde er gestoppt und im Gesicht verletzt; er musste operiert und auf einer Intensivstation behandelt werden. Der Wuppertaler Verteidiger des Angeklagten wollte vor Prozessbeginn keine Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen abgeben.
Noch vor Verlesung der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses einschließlich Urteilsverkündung aus. Ausschlaggebend sei, dass der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, sagte der Vorsitzende Richter. Für das Verfahren sind bis 9. September 13 Verhandlungstage angesetzt. (dpa/red)
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Sechs brennende Autos auf Firmengelände: Ermittlungen wegen Brandstiftung

Auf dem Gelände eines Telekommunikationsunternehmens in Berlin-Lichtenberg sind in der Nacht zu Montag sechs Firmenautos in Brand geraten.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Brandstiftung, wie die Beamten in der Bundeshauptstadt am Montag mitteilten. Ein Passant bemerkte demnach gegen 01.50 Uhr Feuer auf dem eingezäunten Betriebsgelände und alarmierte die Feuerwehr. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
 

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Die Autos hätten bereits in Vollbrand gestanden, hieß es weiter. Die Einsatzkräfte konnten das Feuer löschen. Zu den Hintergründen lagen zunächst keine Angaben vor. Die weiteren Ermittlungen übernahm ein Brandkommissariat des Landeskriminalamts. (afp/red)
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Sechs brennende Autos auf Firmengelände: Ermittlungen wegen Brandstiftung

Auf dem Gelände eines Telekommunikationsunternehmens in Berlin-Lichtenberg sind in der Nacht zu Montag sechs Firmenautos in Brand geraten.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Brandstiftung, wie die Beamten in der Bundeshauptstadt am Montag mitteilten. Ein Passant bemerkte demnach gegen 01.50 Uhr Feuer auf dem eingezäunten Betriebsgelände und alarmierte die Feuerwehr. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
 

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Vergewaltigungsprozess: Vier Jahre Haft für Marius Borg Høiby

Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Hoiby, ist wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Ein Gericht in Oslo befand den 29-Jährigen am Montag wegen zwei der vier ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen schuldig. In das Hafturteil flossen außerdem Gewalt gegen eine seiner früheren Freundinnen, Drohungen sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ein.
Das Urteil trifft Hoiby und seine Mutter in einer schwierigen Zeit: Mette-Marit, bei der 2018 eine seltene Form von Lungenfibrose diagnostiziert worden war, wartet derzeit auf eine Spender-Lunge. Der Gesundheitszustand der 52-Jährigen hatte sich jüngst deutlich verschlechtert. Hoibys Verteidiger war dennoch mit dem Antrag gescheitert, seinen Mandanten vor der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Hoiby hatte im Februar und März wegen 40 Anklagepunkten vor Gericht gestanden, unter anderem wegen der Vergewaltigung von vier Frauen, die zum Tatzeitpunkt schliefen oder bewusstlos waren. Zudem wurde dem 29-Jährige zur Last gelegt, mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate Haft für Hoiby gefordert. Sein Verteidiger verlangte dagegen Freispruch bei den am schwersten wiegenden Anklagepunkten.
Hoiby ist Mette-Marits Sohn aus einer früheren Beziehung vor ihrer Hochzeit mit Kronprinz Haakon. Er gehört formell nicht dem Königshaus an. (afp/red)
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Sexualverbrechen in Halle: Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren unter Verdacht

Nach mutmaßlichen Sexualstraftaten gegen Mädchen ermittelt die Polizei in Halle in Sachsen-Anhalt gegen vier Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren.
Mutmaßlicher Tatort sei am Samstagabend eine Wohnung im südlichen Stadtgebiet gewesen, teilte die örtliche Polizei am Sonntag mit. Zwei der Opfer kamen demnach zur stationären Behandlung ins Krankenhaus.
Drei bereits strafmündige Verdächtige wurden nach Angaben der Beamten vorläufig festgenommen und befanden sich zunächst in Gewahrsam.
Die Ermittlungen unter anderem zu Tathintergründen und den genauen Abläufen des Geschehens würden mit „hoher Priorität“ geführt.
Laut Polizei trugen sich die Taten nach derzeitigem Erkenntnisstand am Samstagabend in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses zu.
Die Rede war von „einem schweren Sexualdelikt zum Nachteil mehrerer Mädchen“. Genauere Angaben machten die Beamten unter Verweis auf den Opferschutz und die noch laufenden Ermittlungen nicht.
Zwei Mädchen wurden laut Polizeiangaben stationär in einem Krankenhaus in Halle aufgenommen und medizinisch versorgt. Zwei weitere Geschädigte seien ambulant behandelt worden, teilten die Ermittler mit.
Es liefen Untersuchungen auf Alkohol oder bewusstseins- und willensbeeinflussende Substanzen. Rechtsmedizinisch seien außerdem Spuren gesichert worden.
Die Strafmündigkeitsgrenze liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Jüngere Menschen gelten im strafrechtlichen Sinne als noch nicht schuldfähig.(afp/red)
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Entwarnung nach Bombendrohung in Konstanz

Nach einer Bombendrohung sind ein 24-Stunden-Flohmarkt und der Bahnhof in Konstanz wieder freigegeben. Bei Durchsuchungen sei eine verdächtige Tasche gefunden worden, wie eine Sprecherin der Polizei mitteilte. Nach umfassender Überprüfung gab das Landeskriminalamt am Mittag aber Entwarnung.
Die Bereiche an der Grenze zu Kreuzlingen in der Schweiz waren am frühen Morgen evakuiert worden und mehrere Stunden gesperrt. Weil die Sperrung auch den Bahnhof betraf, war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden.

Am Morgen wegen unklarer Bedrohungslage geräumt

Am frühen Morgen hatte die Polizei von einer unklaren Bedrohungslage gesprochen, später bestätigte die Behörde, dass es sich um eine Bombendrohung handelte. Gegen 2 Uhr hatte demnach ein anonymer
Hinweisgeber bei der Polizei in Konstanz angerufen und in mehreren Telefonaten vor Bomben auf dem Flohmarkt gewarnt.
Daraufhin sperrte die Polizei den Bereich und durchsuchte ihn mit Sprengstoff-Spürhunden. Nach Überprüfung der verdächtigen Tasche schloss der Entschärfungsdienst schließlich eine Gefahrenlage aus. Die Ermittlungen dauern laut Polizei aber noch an. (dpa/red)
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Zehn Jahre nach Brückeneinsturz von A7 immer noch Verfahren

Zehn Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt mit einem Toten ist die juristische Aufarbeitung des Unglücks bislang nicht abgeschlossen.
Allein beim Landgericht Schweinfurt seien noch ein Strafverfahren und drei Zivilverfahren anhängig, in denen es etwa um Schadenersatz und Schmerzensgeld für die Opfer gehe, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Insgesamt waren am Landgericht vier Männer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt – drei Prüfingenieure und ein Statiker.
Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck im Norden Bayerns eingestürzt, als gerade 1.500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Etliche Männer fielen mehr als 20 Meter in die Tiefe. Ein Bauarbeiter starb, es gab 14 Verletzte. Die meisten Geschädigten kommen nach Gerichtsangaben aus Kroatien.

Zweimal Haftstrafe

Die Strafprozesse gegen drei Angeklagte sind mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen. Das Landgericht Schweinfurt hatte im Mai 2023 einen heute 62 Jahre alten Ingenieur wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Seine Revision gegen diese Entscheidung hatte keinen Erfolg.
Die Vorsitzende Richterin sprach im Urteil von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das aufgebaute Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können.
In dem Verfahren wurde zudem ein heute 52-Jähriger zu neun Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Wegen eines Formfehlers hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung allerdings auf und wies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Ein Termin für einen neuerlichen Prozess gegen den Prüfingenieur gibt es bisher nicht.

Freispruch und Einstellung

Ein dritter Prüfingenieur, mittlerweile 68 Jahre alt, wurde freigesprochen. Der Prozess gegen den vierten Angeklagten, einen Statiker, war 2023 von den anderen Verfahren abgetrennt worden, weil seine Verteidigerin aus gesundheitlichen Gründen verhindert war.
Im Mai 2025 stellte das Landgericht das Verfahren gegen den heute 54-Jährigen dann ein, weil die Kammer die Schuld des Angeklagten als geringfügig ansah. Der Mann wurde zu einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro verpflichtet, zu zahlen an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt.

Mehrere Zivilverfahren anhängig

Die zivilrechtlichen Ansprüche sind von den Entscheidungen in den Strafprozessen unberührt. Die Verteidigerin des einstmals angeklagten Statikers hatte in dem Prozess von sieben zivilrechtlichen Verfahren allein gegen den 54-Jährigen gesprochen.
„Da geht’s um mehrere Millionen“, sagte die Anwältin, erwähnte allerdings die zuständigen Gerichte nicht.
Die 1965 gebaute Brücke musste unter anderem wegen ihres schlechten Zustandes erneuert werden. Die Dauerbelastung mit tonnenschweren Sattelschleppern hat auf der Autobahn 7 Spuren hinterlassen.
Der Ende 2019 fertiggestellte Neubau ist 236 Meter lang, bis zu 22 Meter hoch und kostete nach Angaben der Autobahndirektion Nordbayern etwa 18 Millionen Euro. (dpa/red)
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Mehr Gewalt durch Kinder: Schweden will Strafmündigkeit auf 14 Jahre senken


In Kürze:

  • Die geplante Herabsetzung des Strafalters auf 13 Jahre war nicht durchsetzbar.
  • Schweden steht bei Bombenanschlägen und Schießereien europaweit mit an der Spitze.
  • Netzwerke heuern Jugendliche ab elf Jahren für kriminelle Taten an.
  • 18-jähriger Norweger sollte 25.000 Euro für einen Auftragsmord bekommen.

 
Die schwedische Regierung hat Pläne angekündigt, das Alter der Strafmündigkeit auf 14 Jahre zu senken. Abgerückt ist sie hingegen von dem Vorhaben, gewalttätige Straftäter bereits ab 13 Jahren in speziellen Hafteinrichtungen unterzubringen.

Tausende Bandenmitglieder

Anfang des Monats wollte der schwedische Justizminister Gunnar Strömmer das Alter von 15 auf 13 Jahre senken. Am 11. Juni erklärte er jedoch, es gebe dafür im Parlament keine ausreichende Unterstützung. „Wir werden daher vorschlagen, das Alter der Strafmündigkeit auf 14 statt auf 13 Jahre zu senken“, sagte Strömmer vor Journalisten.
Derzeit werden Personen unter 15 Jahren, die im Verdacht stehen, eine schwere Straftat begangen zu haben, in eine von den Sozialdiensten betriebene Jugendeinrichtung eingewiesen. Zu einer Gefängnisstrafe können sie nicht verurteilt werden. Strömmer gab an, dass im Jahr 2025 mehr als 50 Kinder unter 15 Jahren im Verdacht standen, einen Mord oder versuchten Mord begangen zu haben.
In den vergangenen 20 Jahren erlebte Schweden einen starken Anstieg der Bandenkriminalität und der drogenbezogenen Gewalt. Das Land weist inzwischen eine der höchsten Raten an Schießereien und Bombenanschlägen in Europa auf, wobei Dutzende dieser Taten von Minderjährigen verübt wurden. Die schwedische Polizei schätzt die Anzahl der aktiven Bandenmitglieder auf 17.500. Hinzu kommen etwa 50.000 Personen, die in loser Verbindung zu diesen Gruppen stehen.
Magnus Lindgren, ehemaliger Polizeichef der Provinz Uppsala und derzeitiger Generalsekretär der Stiftung „Safer Sweden“, erklärte im vergangenen Jahr gegenüber Epoch Times, dass es in Schweden etwa 15.000 „hochgefährliche Kriminelle“ gebe. Diese verteilten sich zu gleichen Teilen auf Rockergruppen, Fußballhooligans und Kriminelle aus rund 60 Vierteln mit hoher Kriminalitätsrate.
Banden der organisierten Kriminalität, wie das „Foxtrot-Netzwerk“, nutzten dabei soziale Medien, um Jugendliche für Gewalttaten – darunter Bombenanschläge und Morde – zu rekrutieren. Darunter befänden sich auch Elfjährige.

Mehr Befugnisse für die Polizei

Die anonym agierenden Anwerber schalten Anzeigen in speziellen Gruppen sozialer Medien und bieten Geldzahlungen über Banking-Apps an. Die EU-Strafverfolgungsbehörde Europol rief im April 2025 die Einsatzgruppe „GRIMM“ ins Leben. Damit will sie gegen das sogenannte „Violence-as-a-Service“-Modell (Gewalt als Dienstleistung) vorgehen. Dabei sollen nach Angaben der Behörde häufig „junge Täter“ zum Einsatz kommen.
Nach den Wahlen im Jahr 2022 bildete Ulf Kristersson, Vorsitzender der konservativ-liberalen Moderaten, eine Regierung, der auch die Christdemokraten und die Liberalen angehören. Sie stützt sich jedoch maßgeblich auf die rechten Schwedendemokraten. Diese waren im Wahlkampf gegen Einwanderung und für eine härtere Strafjustiz eingetreten.
Die Regierung Kristersson reformierte das schwedische Strafrechtssystem grundlegend. So räumte sie der Polizei mehr Befugnisse ein und bestrafte Gewaltverbrechen härter. Den neuen Plänen zufolge sollen diesbezüglich verurteilte 14-Jährige in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt, das Mindestalter für die Strafmündigkeit auf nicht weniger als 14 Jahre festzulegen. Dies entspricht dem Durchschnitt in der Europäischen Union.
Schwedische Netzwerke der organisierten Kriminalität sind auch in Dänemark, Norwegen und Finnland sowie in den Niederlanden und Belgien aktiv. In den beiden letztgenannten Ländern befinden sich mit Rotterdam und Antwerpen die beiden wichtigsten Häfen für die Einfuhr von in Frachtgut versteckten Drogen.
Am 12. März 2025 verhängte das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums Sanktionen gegen Rawa Majid, den mutmaßlichen Anführer des „Foxtrot-Netzwerks“. Es handelt sich dabei um eine der größten Gruppierungen der organisierten Kriminalität in Schweden.

„Ich dachte, sie würden mich umbringen“

Laut OFAC handelte die Bande mit Drogen. Zudem soll sie im Auftrag der iranischen Regierung Anschläge auf Israelis und Juden in Europa verübt haben.
Die Polizei nahm im März 2025 den norwegischen Jugendlichen Johannes Natland im englischen Huddersfield fest. Er steht derzeit in London vor Gericht; dort plädierte er im Verfahren wegen Verschwörung zum Mord im Auftrag des Foxtrot-Netzwerks auf „nicht schuldig“. Natland, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, war bei seiner Festnahme im Besitz von zwei Handfeuerwaffen sowie 17 Schuss Munition. Er gab zu, dass die Waffen ihm gehörten.
Wie die BBC berichtete, sagte Natland diese Woche vor Gericht aus. Demnach seien ihm 25.000 Euro für einen Auftragsmord angeboten worden. Er habe jedoch geplant, sich selbst in den Fuß zu schießen, um sich der Tat zu entziehen. „Ich dachte, wenn ich ablehne, gerate ich in große Gefahr – sie würden meiner Familie etwas antun“, sagte Natland. „Ich dachte, sie würden mich umbringen.“ Epoch Times bat Natlands Anwalt, Paul Hynes, um eine Stellungnahme, erhielt jedoch bisher keine Antwort.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Sweden Plans to Lower Criminal Age to 14 Amid Rise in Violent Crime by Children“. (deutsche Bearbeitung: os)