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ADAC erwartet Stauhöhepunkt zum Ferienwochenende

Aufgrund der Ferien in vielen Bundesländern erwartet der ADAC am kommenden Wochenende starken Fernreiseverkehr. Mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg befänden sich derzeit alle Bundesländer in den Sommerferien, teilte der Automobilklub am Montag in München mit.
Am Wochenende könne der Ferienverkehr daher einen neuen Höhepunkt erreichen. Auch der Urlaubs- und Transitverkehr aus dem Ausland nehme aufgrund von Schulferien zu.

Ferienverkehr nimmt zu

Die Autobahnen sollen dem ADAC zufolge vor allem am Freitagnachmittag und Samstagvormittag stark befahren sein. Neben Urlaubern seien dann auch zahlreiche Tagesausflügler unterwegs.
Besonders voll dürfte es demnach auf den Strecken in Richtung Süddeutschland, Alpen sowie Nord- und Ostsee werden. Bei schönem Wetter gilt dies zusätzlich auf den Straßen zu Ausflugszielen etwa im Mittelgebirgsraum und an Seen.

Baustellen bremsen Verkehr

Bundesweit wird der Verkehr dem ADAC zufolge durch rund 1000 Baustellen zusätzlich ausgebremst. Am Wochenende soll es außerdem zu einem erhöhten Stauaufkommen aufgrund des Rückreiseverkehrs kommen.
An den deutschen Grenzen könne es aufgrund von Kontrollen zu längeren Wartezeiten kommen.

Wartezeiten im Ausland

Auf viel genutzten Reiserouten im Ausland müssen Urlauber laut ADAC ebenfalls Geduld mitbringen. In Österreich gelte dies etwa auf der West-, Pyhrn-, Tauern-, Inntal- und Brennerautobahn.
Staugefährdet seien ebenfalls die Arlberg- und Fernpass-Route, hieß es. Auf der Luegbrücke komme es wegen Sanierungsarbeiten weiter zu Einschränkungen.
In der Schweiz müsse insbesondere auf der Gotthardroute, der San-Bernardino-Route sowie den Autobahnen A1 und A3 mit langen Wartezeiten gerechnet werden.
Reisende auf dem Weg an die niederländische Nordseeküste müssten sich auf eine Vollsperrung der A12 zwischen Grijsoord und Maanderbroek einstellen.
An staugefährdeten Streckenabschnitten in Deutschland und Österreich ist laut ADAC zudem am Wochenende mit Abfahrtssperren zu rechnen, um Ausweichverkehr zu vermeiden. (afp/red)
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Fernverkehr: Weg frei für Italo – Deutsche Bahn erwägt Anfechtung

Die Deutsche Bahn muss auf stark belasteten Strecken künftig mehr Platz für Wettbewerber im Fernverkehr machen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach einem vorläufigen Beschluss Ende Juni nun endgültig entschieden, wie die Behörde mitteilte. Doch die Entscheidung sehen die Bahn und mehrere Bundesländer äußerst kritisch. Denkbar sind auch rechtliche Schritte gegen den Beschluss.

Bahn muss in den Knoten mehr Platz machen

Mit dem Beschluss werde die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB Infrago, dazu verpflichtet, auf wichtigen Fernverkehrsstrecken Platz für Konkurrenten einzuräumen, wie die Bonner Behörde mitteilte. Diese Wettbewerbsklausel soll demnach für die Erstellung des Netzfahrplans für 2028 wirksam werden.
Ab dann will Italo Fernzugverbindungen auf den stark frequentierten und daher besonders profitablen Strecken von München über Köln nach Dortmund und von München nach Berlin anbieten. Bislang wird der Fernverkehr in Deutschland von der DB dominiert.
Im Detail ist vorgesehen, dass die Infrago die Trassen auf stark befahrenen Korridoren künftig nur noch zu maximal 60 bis 75 Prozent an ein einziges Unternehmen vergeben darf. Beim genauen Prozentwert hat die Infrago demnach Spielraum. „Auf diese Weise ist sichergestellt, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr AG tatsächlich verkehren kann“, erklärte die Bundesnetzagentur.
Die Behörde sei sich bewusst, „dass die Entscheidung einen Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr einleiten kann“, erklärte die Netzagentur. „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen“, argumentierte Behördenchef Klaus Müller. „Wir sind überzeugt, dass unsere Entscheidung den Wettbewerb im Fernverkehr in Bewegung bringen wird.“

„Verfahrens- und Aufklärungsfehler“

In der Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wirft die InfraGo der Behörde „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler“ vor. Es fehle die tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen seitens der BNetzA. Schließlich sei die Vergabe von Trassenkapazitäten durch die InfraGo an Wettbewerber bisher rechtlich nicht beanstandet worden.
Bedenken haben aber auch die Bundesländer, wie aus mehreren Stellungnahmen hervorgeht, die der dpa ebenfalls vorliegen. Das Land Bayern etwa befürchtet, dass insbesondere der Regionalverkehr (SPNV) in der Fläche leiden werde, wenn die Entscheidung der BNetzA Bestand habe.
„Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden“, schreibt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) in dem Papier.

Brandenburg fürchtet um Fernverkehrsangebot in der Fläche

Das Land Brandenburg wiederum warnt vor einer Angebotsreduzierung des Fernverkehrs in der Fläche. „Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Trassen fokussieren dürfte“, heißt es in der Stellungnahme des Landes. „Die bisherige
Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfällt.“
Geändert haben die Stellungnahmen gleichwohl nichts. Der Beschluss der Behörde steht unverändert. Beteiligte wie die Bahn könnten nun rechtlich gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht in Köln vorgehen. Was das für den von Italo für 2028 anvisierten Marktantritt bedeutet, ist offen. (dpa/afp/red)
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EU-Kommission will Emissionshandel reformieren – Industrie fordert Entlastung


In Kürze:

  • Die EU-Kommission präsentiert Reformvorschläge für den Europäischen Emissionshandel (ETS).
  • Industrie und mehrere Mitgliedstaaten fordern Entlastungen wegen hoher CO₂-Kosten und Wettbewerbsnachteile.
  • Zur Debatte stehen Änderungen bei kostenlosen Zertifikaten, dem CO₂-Grenzausgleich und dem ETS 2 für Gebäude und Verkehr.
  • Die Mitgliedstaaten sind zwischen ambitionierter Klimapolitik und wirtschaftlicher Entlastung zunehmend gespalten.

Am Freitag, 17. Juli, wird die EU-Kommission ein Paket mit Reformvorschlägen zum Europäischen Emissionshandel (ETS) vorlegen. Auf diese Weise will Brüssel auf immer vehementere Forderungen und Kritik reagieren, die hauptsächlich aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten kommen.
Diese warnen vor einer verstärkten Abwanderung von Unternehmen, da die CO₂-Bepreisung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gegenüber Produzenten aus Drittländern schwächt. Die hohen Energiekosten und die sinkende Kaufkraft angesichts von Teuerungseffekten im Alltag der Bürger lähmen die Wirtschaft. Angesichts dessen wird der Ruf nach Entlastungen immer lauter.

Emissionshandel seit 2005 kontinuierlich erweitert

Bereits seit 2005 gilt in der EU der Emissionshandel für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie. Sieben Jahre später bezog die EU auch den innereuropäischen Flugverkehr in das System mit ein. Seit 2024 unterliegt auch die Seefahrt dem ETS 1. Die Zahl der verfügbaren Zertifikate, die zum Herbeiführen von Emissionen berechtigen, soll Jahr für Jahr sinken, um Anreize für emissionsfreie Produktionsformen zu schaffen.
Die EU bestimmt, wie viel Kohlendioxid die jeweils betroffenen Sektoren insgesamt maximal ausstoßen dürfen. Betroffene Unternehmen müssen CO₂-Zertifikate kaufen – auch als „Verschmutzungszertifikate“ bekannt. Diese können sie auch untereinander handeln. Derzeit liegt der Preis von CO₂-Emissionsrechten bei etwa 80 Euro pro Tonne.
Unternehmen profitieren, wenn sie weniger verbrauchen, weil sie durch den Verkauf nicht in Anspruch genommener Zertifikate selbst Einnahmen generieren können. Wer sein Kontingent ausschöpft, muss regelmäßig teurere Zertifikate nachkaufen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Zahl der verfügbaren Zertifikate kontinuierlich sinkt. Dass dadurch der Preis der vorhandenen Zertifikate steigt, ist beabsichtigt.

Anhaltender Widerstand gegen ETS 2

In Brüssel ging man davon aus, dass Innovationsschübe stattfinden und emissionsfreie Alternativen attraktiver werden würden. Tatsächlich wurden die Zertifikate teurer, aber ein entsprechender breiter Umstieg auf klimaneutrale Produktionsformen fand nicht statt. Dies liegt vor allem auch daran, dass deren Ausbau die Energiekosten nicht in gleichem Maße zu senken vermochte. Auch die Verteilung kostenloser CO₂-Zertifikate an Hersteller in betroffenen Branchen mit starkem internationalem Wettbewerb half nur wenig.
Deshalb gerieten vor allem energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Düngemittelherstellung sowie die Strom- und Wärmeproduktionen in die Krise. Einige von ihnen hörten auf, zu produzieren, oder verlagerten ihre Produktionsstätten in Drittstaaten. Auf die Verbraucher wirkte sich das System nur indirekt aus – und auch nur in dem Umfang, in dem die Produzenten ihre Mehrkosten an sie weitergaben.
Bereits für das Jahr 2027 war die Einführung des sogenannten ETS 2 geplant. Dieser Emissionshandel sollte auch die Sektoren Gebäude und Verkehr einbeziehen. Mehrere Staaten, darunter Polen und Tschechien, wehrten sich jedoch, da sie einen starken Anstieg der Verbraucherpreise befürchteten. In Brüssel einigte man sich vorerst darauf, den ETS 2 erst 2028 in Kraft treten zu lassen. Ob dieser Termin haltbar sein wird, dazu könnte sich auch am Freitag die EU-Kommission äußern. Polen und Tschechien fordern eine Abschwächung oder zumindest eine weitere Verschiebung.

Weiterer Preisschub befürchtet

Außerhalb der EU gibt es häufig keine vergleichbaren, politisch veranlassten Kosten für CO₂. Deshalb steht die Kommission weiter unter Zugzwang. Es werden mehrere mögliche Optionen diskutiert, um der befürchteten weiteren Verschlechterung der Wettbewerbssituation durch den Emissionshandel entgegenzuwirken.
Eine davon ist die Verlängerung des ETS-Zeitraums über 2040 hinaus. Denn viele industrielle Investitionen haben Amortisationszeiten von 20 bis 40 Jahren. Ohne klare ETS-Regeln bis mindestens 2040+ fehlen die Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung.
Eine weitere Option wären Anpassungen bei der Vergabe kostenloser Zertifikate für energieintensive Industrien. Ursprünglich sollte die Praxis der Ausgabe kostenloser Zertifikate im Jahr 2034 auslaufen. Stattdessen sollte der sogenannte CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) Platz greifen.
Dieser sollte als eine Importgebühr Güter aus Ländern ohne entsprechenden Emissionshandel verteuern und so den Wettbewerbsnachteil verringern. Die Folge wäre jedoch lediglich eine erneute Angleichung der Preise nach oben. Insofern gibt es auch für eine Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) keine einhellige Rückendeckung.

Nur noch wenige Länder verfolgen ambitionierte Klimapolitik

Die Kommission könnte eine Einbeziehung noch weiterer Sektoren in den Emissionshandel vorschlagen, um die Lasten der CO₂-Einsparung breiter zu verteilen. In der Abfallindustrie fällt vor allem bei der Müllverbrennung eine große Menge an Kohlendioxid an. Ein weiterer möglicher Schritt wäre eine Ausweitung des Emissionshandels auf internationale Flüge mit einem Zielflughafen in der EU, was jedoch auf Widerstand bei den Fluggesellschaften stößt.
Die angespannte Wirtschaftslage in der EU hat die Länder, die sich gerne als Vorreiter einer ambitionierten Klimapolitik sehen, zunehmend isoliert. Deutschland und Frankreich gehören zwar noch zu diesem Lager und verteidigen den ETS, ihnen folgen jedoch nur noch wenige Länder. Dazu gehören am ehesten noch Schweden, Finnland, Dänemark, die Benelux-Staaten sowie Spanien und Portugal.
Polen und Italien führen demgegenüber eine „pragmatische“ Gruppe an, der es vor allem um eine Entlastung der Industrie geht – notfalls zulasten der Klimaambitionen. Sie finden vor allem in den ost- und südosteuropäischen Ländern Rückendeckung. Allerdings gibt es auch innerhalb dieser Lager Abstufungen und eigene Wege – darunter Länder, die auf Kernkraft setzen.
Deutschland hat bereits beschlossen, den nationalen CO₂-Preis im Jahr 2027 auf dem Niveau von 2026 einzufrieren. Erst mit dem Start des ETS 2 soll die Preisbildung stärker über den Zertifikatemarkt erfolgen. Um die angekündigten Ausgleichsmechanismen für Preissteigerungen, wie den EU-Klimasozialfonds oder ein deutsches Klimageld, ist es zuletzt auch ruhig geworden.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Ipsos-Umfrage: Bundesregierung bleibt hinter Erwartungen zurück

Laut einer neuen Umfrage des Instituts Ipsos hat sich die Sicht der Deutschen auf die Situation in fast allen zentralen Politikfeldern unter Schwarz-Rot eher verschlechtert als verbessert. Eine Ausnahme bildet die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr: Hier überwiegt der Eindruck des Fortschritts, so eines der Ergebnisse der Erhebung, die am Dienstag, den 14. Juli, veröffentlicht wird.

Bundeswehr mit bester Bewertung

Ein knappes Drittel der Deutschen (32 Prozent) nimmt demnach unter der aktuellen Bundesregierung eine Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr wahr, 30 Prozent sehen eine Verschlechterung.
Weitere 32 Prozent der Befragten erkennen hier keine Veränderung. Damit ist die Verteidigungspolitik der Bereich mit der besten Bewertung.
Dennoch bleibt das Ergebnis deutlich hinter den Erwartungen vom Juni 2025, also kurz nach Amtsantritt der aktuellen Regierung, zurück: Der Anteil derjenigen, die Fortschritte sehen, liegt 21 Prozentpunkte unter dem damaligen Wert.

Wirtschaft und Verkehr enttäuschen Erwartungen

Die größte Diskrepanz zwischen den Erwartungen zu Beginn der Legislaturperiode und der aktuellen Wahrnehmung zeigt sich beim Blick auf die Wirtschaft und die Verkehrs-infrastruktur. Nur 10 Prozent sagen in der neuen Ipsos-Umfrage, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt wurde, 65 Prozent sehen keine Veränderung.
Damit liegt der Anteil derjenigen, die seit Beginn der Koalition aus CDU/CSU und SPD eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage wahrnehmen, 32 Prozentpunkte unter dem Erwartungswert vom Juni 2025.
Beim Ausbau und der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur erkennen 12 Prozent Fortschritte, die Hälfte der Bevölkerung (50 Prozent) nimmt Rückschritte wahr. Die Lücke zu den anfänglichen Erwartungen beträgt somit 25 Prozentpunkte.

Skepsis bei Sicherheit und Rente

In den Bereichen innere Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung sehen lediglich 15 Prozent der Bundesbürger Verbesserungen, 46 Prozent berichten von Verschlechterungen. Der Anteil positiver Bewertungen bleibt damit 22 Prozentpunkte hinter dem Wert vom Juni 2025 zurück.
Bei der Sicherung der Rente weicht die aktuelle Einschätzung am wenigsten von den Erwartungen aus dem Vorjahr ab: Der Anteil derer, die Fortschritte in der Rentenpolitik wahrnehmen, verfehlt die kurz nach der Regierungsbildung geäußerten Erwartungen lediglich um 9 Prozentpunkte.
Dennoch überwiegt auch in diesem Bereich die Skepsis deutlich: Nur 11 Prozent der Deutschen sprechen von Verbesserungen, rund zwei Drittel (65 Prozent) bewerten die Entwicklung unter Schwarz-Rot als rückläufig.

Stillstand bei Digitalisierung und Klimaschutz

In Schlüsselbereichen des Wandels wie der Digitalisierung, dem Klimaschutz und dem Abbau der Bürokratie dominiert der Eindruck von Stillstand.
Bei der Digitalisierung geben 39 Prozent an, die Situation habe sich weder verbessert noch verschlechtert. 36 Prozent sehen vor allem Rückschritte, immerhin 19 Prozent nehmen Fortschritte wahr.
In Bezug auf den Klimaschutz sagen 40 Prozent, es habe sich nichts verändert. Nur 9 Prozent glauben, dass die Bundesregierung wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt hat. Zugleich überwiegen negative Bewertungen: 46 Prozent der Deutschen sehen Rückschritte beim Klimaschutz.

Wohnungsbau mit schlechtester Bewertung

Im Bereich Bürokratieabbau halten 38 Prozent die Lage für unverändert, 49 Prozent für rückläufig; lediglich 12 Prozent für verbessert. Am negativsten fällt das Urteil bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aus.
Nur 6 Prozent der Deutschen sehen in diesem Bereich Verbesserungen, eine klare Mehrheit von 69 Prozent nimmt unter der aktuellen Bundesregierung Verschlechterungen wahr – der negativste Wert unter allen abgefragten Politikfeldern.
Trotz der ohnehin niedrigen Erwartungshaltung aus dem Vorjahr liegt der Anteil derjenigen, die Fortschritte wahrnehmen, 13 Prozentpunkte unter dem damaligen Wert vom Juni 2025.

Umfrage von Ipsos

Ipsos hatte nach eigenen Angaben eine quotierte Online-Befragung von 1.000 Wahlberechtigten im Alter von 18 bis 75 Jahren in Deutschland durchgeführt, gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region und Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl. Die Befragung wurde vom 3. bis 5. Juli 2026 durchgeführt. (dts/red)
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Managementproblem? Bahn-Konzept der Vollsperrung in der Kritik

Die sogenannten Generalsanierungen besonders wichtiger Strecken sollen der Befreiungsschlag sein für die Deutsche Bahn. Die Fahrgäste müssen dabei monatelange Sperrungen in Kauf nehmen, sollen danach aber auf einer grundlegend modernisierten und zuverlässigen Strecke unterwegs sein. Das Problem: Der Deal funktioniert derzeit so nicht.
Die Strecke von Hagen über Wuppertal nach Köln ist nun bereits die Dritte in diesem Jahr, bei der es nach Abschluss der Arbeiten nicht rundläuft oder die nicht rechtzeitig fertig wird. Davor: Hamburg-Berlin – sechs Wochen Verzögerung, der Bahn zufolge wegen des strengen Winters mit viel Frost.
Und Nürnberg-Regensburg – Inbetriebnahme um drei Wochen verschoben wegen Verzögerungen bei der Sicherheitsüberprüfung der Stellwerkstechnik.
Wie lange mit Einschränkungen auf der Strecke Hagen-Wuppertal-Köln zu rechnen ist, konnte die Bahn bislang noch nicht sagen. Am Freitag, dem letzten Tag der Generalsanierung, war dort aufgefallen, dass eine Brücke marode ist. Deshalb konnte die Strecke nur eingleisig freigegeben werden.
Wer von Berlin nach Köln fahren will, muss deshalb im Moment einen Umweg über das Ruhrgebiet fahren und in Düsseldorf umsteigen. Wer nach Hagen, Wuppertal oder Solingen will, muss auf Regionalzüge umsteigen – doch auch die fahren nur stark eingeschränkt.
Die betroffene Brücke wurde nach Angaben der Bahn bei der abgeschlossenen Korridorsanierung nicht erneuert, weil die bisherigen Inspektionen – zuletzt Ende 2025 – keine Schäden gezeigt hätten.

Trotz Generalsanierung weiter Probleme mit alten Stellwerken

Kritiker bezweifeln, dass nun nach einer Brückensanierung alles besser wird. Denn bei der knapp 800 Millionen Euro teuren Generalsanierung der Strecke Hagen-Köln hat die Bahn die teils maroden Stellwerke komplett ausgeklammert.
Dabei sind nach früheren Angaben des Bundesverkehrsministeriums von acht Stellwerken in der Region lediglich drei in gerade noch befriedigendem Zustand. Zuletzt fuhr wegen defekter Stellwerke rund um Wuppertal mehr als zwei Wochen lang fast kein Zug.
Die Bahn will die störanfällige Technik erst weit in den 2030er Jahren erneuern. Wuppertals Oberbürgermeisterin Miriam Scherff (SPD) warf der Bahn daraufhin in einem wütenden Brief „Missmanagement“ vor.
„Die Probleme der letzten Tage, Wochen und Monate untergraben die Akzeptanz in den öffentlichen Verkehr als Ganzes“, schrieb die Rathauschefin.

Konzept soll auf den Prüfstand

Das Konzept der Generalsanierung verliert damit immer weiter an Akzeptanz bei den Fahrgästen und auch in der Branche. „Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass das Konzept der Korridorsanierung das richtige ist“, sagte kürzlich Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). „Aber wir müssen überlegen, so wie es jetzt aufgesetzt ist, erreichen wir die Ziele, die wir uns vorgenommen haben?“
Bahnchefin Evelyn Palla kündigte vergangene Woche an, dass das Konzept auf den Prüfstand komme. Sie habe entschieden, dass deshalb „die Art und Weise, wie wir mit der Korridorsanierung umgehen, wie wir planen, wie wir umsetzen, wie wir in Betrieb nehmen“ noch mal umfassend auf den Prüfstand gestellt werde, sagte sie bei einem gemeinsamen Auftritt mit dem Minister.

Sanierungsprogramm dauert bis Mitte der 2030er Jahre

Als das Sanierungskonzept vor einigen Jahren vom damaligen Bundesverkehrsminister Volker Wissing und Ex-Bahnchef Richard Lutz vorgestellt wurde, galt es weithin als alternativlos. Dem maroden Schienennetz sei nur noch beizukommen, wenn rund 40 besonders wichtige Strecken nicht mehr im laufenden Betrieb saniert würden.
Vollsperren, dafür das Bauvolumen hochschrauben und die Strecken komplett auf Vordermann bringen – das war die Wunschvorstellung. Bis Anfang der 2030er sollten alle Generalsanierungen erledigt sein, inzwischen ist von der Mitte der 2030er Jahre die Rede.
Doch schon bei der ersten Generalsanierung zwischen Frankfurt und Mannheim (Riedbahn) wurde deutlich, dass die Hindernisse größer sind als gedacht und dass auch die Effekte nicht so riesig sind wie erwünscht.
Die Bauzeit konnte eingehalten werden, dafür wurde am Volumen geschraubt, das eigentlich vorgesehene digitale Leit- und Sicherheitssystem ETCS erst später aufgeschaltet. Die Zahl der Störungen auf der Strecke fiel deutlich, aber lange nicht um die von Bahnmanagern in den Raum gestellten 80 Prozent.

14 Monate Bauzeit zwischen Berlin und Hannover

In der Planung weiterer Sanierungen wurde zudem deutlich, dass eine Bauzeit von etwa einem halben Jahr nicht auf allen Verbindungen reichen wird.
Auf der Strecke Hamburg-Berlin wurde letztlich mehr als zehn Monate gearbeitet, die anstehende Sanierung auf der Strecke von Berlin Richtung Hannover wird 14 Monate dauern, allerdings nicht mit dauerhafter Vollsperrung.
Und wenig überraschend wurden die Sanierungen teils auch deutlich teurer als geplant.

Wann kann die marode Brücke in NRW saniert werden?

Besonders laut fällt die Kritik der privaten Güterbahnen, der Konkurrenten der Deutschen Bahn im Logistikbereich, aus. Sie müssen bei den Vollsperrungen oft lange Umwege in Kauf nehmen und fühlen sich auch über die Generalsanierungen hinaus nicht fair vom bundeseigenen Konzern und der zugehörigen Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo behandelt.
„Vollsperrungen für gebündeltes Bauen sind nicht per se falsch. Das Problem ist: Sie brauchen operative Exzellenz“, sagte Verbandsgeschäftsführer Peter Westenberger der dpa. Er sieht daher ein Managementproblem.
„Das Verkehrsministerium hat seit über einem Jahr den Auftrag, das Konzept zu überprüfen. Die gut 40 Korridore einfach immer weiter zu strecken, reicht nicht aus“, sagte Westenberger. Die DB InfraGo sei auch mit Blick auf die vielen weiteren Baustellen weit von einer „gemeinschaftlichen Konzeption des Bauprogramms“ entfernt, was zuletzt als Ziel vereinbart wurde.
Auf der Strecke Hagen-Wuppertal-Köln ist nun entscheidend, wie lange die Einschränkungen anhalten werden und welchen Einfluss die Sanierung der betroffenen Brücke auf den Bahnverkehr haben wird.
Ein noch theoretisches Szenario: In drei Monaten beginnt die bereits erwähnte Generalsanierung zwischen Berlin und Hannover beziehungsweise Lehrte. Zwei große Baustellen auf dem Weg von Berlin nach Köln – das wäre wohl nur ganz hart gesottenen Fahrgästen noch zu vermitteln. (dpa/red)
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Sommerreisewelle: Dort sind am Wochenende Staus zu erwarten

Aufgrund des Ferienverkehrs erwartet der ADAC am kommenden Wochenende ein deutlich erhöhtes Reiseaufkommen. Mit dem Ferienbeginn in Nordrhein-Westfalen werde der nächste Höhepunkt der Sommerreisewelle erreicht, teilte der Automobilklub am Montag in München mit.
Mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg seien damit ab dem Wochenende nun alle Bundesländer in den Sommerferien. Dazu komme ein erhöhtes Reiseaufkommen durch Urlauber aus Nachbarländern.
Auf den Autobahnen werden dem Automobilklub zufolge vor allem am Freitagnachmittag und Samstagvormittag lange Staus erwartet. Neben Urlaubern seien dann auch zahlreiche Tagesausflügler unterwegs. Besonders voll dürfte es demnach auf den Strecken in Richtung Süden, an Küsten und Seen, im Mittelgebirgsraum sowie in Umgebung von Ballungsräumen werden.

Baustellen und Großveranstaltungen

Bundesweit wird der Verkehr dem ADAC zufolge durch rund 1.000 Baustellen zusätzlich ausgebremst. Großveranstaltungen wie das Deichbrand Festival bei Cuxhaven und die Große Kirmes am Rhein in Düsseldorf würden ebenfalls für erhebliche Verkehrsbehinderungen sorgen. In den Abendstunden am Samstag und Sonntag könne es zudem zu dichtem Rückreiseverkehr kommen.
Auf viel genutzten Reiserouten im Ausland müssen Urlauber laut ADAC ebenfalls Geduld mitbringen. In Österreich gelte dies etwa auf der West-, Tauern-, Inntal- und Brennerautobahn. In der Schweiz müsse insbesondere auf der Gotthardroute, der San-Bernardino-Route sowie den Autobahnen A1 und A3 mit langen Wartezeiten gerechnet werden.
Besonders an den Grenzübergängen sollten Urlauber laut ADAC bei der Rückreise mögliche Wartezeiten einplanen. Aufgrund von Grenzkontrollen könne es an den Übergängen aus Österreich, Polen, Tschechien und der Schweiz zu Verzögerungen kommen. (afp/red)
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EU stärkt Rechte: Entschädigung für Fluggäste wird einfacher

Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU künftig leichter ihre Rechte geltend machen können. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht. Die Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen.
Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die Entschädigung beantragen können.
Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht.

Neu für Familien

Verbraucher bekommen auch einige neue Rechte, die zum Beispiel Zusatzkosten betreffen. Sie betreffen Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Kinder unter 14 Jahren dürfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen außerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.

Ab drei Stunden Verspätung gibt es Ausgleich

Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten und gestrichenen Flügen sollen dagegen im Wesentlichen unverändert bleiben. Darüber waren sich Staaten und Parlament lange uneins.
Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2025 dafür ausgesprochen, dass künftig erst bei einer längeren Verspätung ein Anspruch entsteht. Je nach Entfernung sollten die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte damals nicht zugestimmt. Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher.
Nun ist beschlossene Sache: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verschulden hat. (dpa/red)
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Marode Brücken: Experten halten hohe Kosten für vermeidbar

Ob die Bonner Nordbrücke, die Rahmede-Talbrücke der A45 oder die Ringbahnbrücke in Berlin: Immer wieder wurden zuletzt zentrale Verkehrsbrücken plötzlich gesperrt – oder stürzten im Fall der Carolabrücke in Dresden sogar ein. Deutschland kümmere sich zu wenig um die Instandhaltung von Brücken, kritisierte Steffen Marx von der Technischen Universität Dresden.
„Die Pflege von Brücken ist vergleichbar mit dem Zähneputzen: Wenn ich einen Tag meine Zähne nicht putze, ist das nicht so schlimm.“ Eine Brücke halte es gut aus, wenn sie ein Jahr lang nicht gepflegt werde. „Wenn ich mich aber 30 Jahre lang nicht um die Instandhaltung kümmere – wie in Deutschland geschehen – dann beschleunigt sich der Schadensfortschritt.“
Aufsehen erregte etwa die Ringbahnbrücke der Berliner Stadtautobahn. Wegen Schäden im Tragwerk wurde sie im Frühjahr 2025 kurzfristig gesperrt und abgerissen. Der millionenschwere Neubau soll in der ersten Jahreshälfte 2027 fertig sein. Aktuell werden dafür Stahlüberbauten eingehoben.

Reparatur viel teurer als Pflege

Verglichen mit den Kosten für die Pflege müsse man das Vielfache investieren, um eine Brücke zu reparieren oder neu zu bauen, sagte Marx, Direktor am Institut für Massivbau der TU. Ein defekter Abfluss zum Beispiel sei leicht auszubessern. Passiere das aber nicht, durchfeuchte die Brücke, der Stahl roste, und es werde viel aufwendiger und teurer, den Schaden zu beseitigen.
Meist erfolgt eine Vollsperrung dann plötzlich, weil erhebliche Schäden entdeckt werden und Experten Einsturzgefahr bescheinigen. Fahrbahn, Fuß- und Radwege der Bonner Nordbrücke dürfen seit Anfang Juni nicht mehr genutzt werden.
2025 traf es die Ringbahnbrücke in Berlin, 2024 die Elbbrücke in Bad Schandau, 2021 die Rahmede-Talbrücke im Sauerland. Mit der Carolabrücke stürzte vor etwa zwei Jahren gar eine Brücke im laufenden Betrieb ein.
„Der Zustand vieler vielbefahrener Brücken in Deutschland ist kritisch“, sagte Martin Claßen von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH). Das gelte insbesondere im Autobahnnetz. „Die aktuelle Situation ist kein plötzliches Problem, sondern das Ergebnis einer langfristigen Entwicklung.“

Strategie „build and forget“

Viele Brücken seien nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut worden und auf eine Nutzungsdauer von 80 Jahren ausgelegt, sagte Marx. Oft seien sie für eine andere Belastung geplant gewesen. „Wir haben heute viel mehr Schwerlastverkehr und Verkehr insgesamt als in der Zeit, zu der viele Brücken geplant und gebaut wurden.“
Danach sei auf eine Erhaltungsstrategie gesetzt worden, die man „build and forget“ („bau es und vergiss es“) nennen könne, meinte Marx. „Die Brücken werden gebaut, aber dann nicht gepflegt.“ Es fänden lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen alle sechs Jahre statt. „Deshalb kommt nun eine große Welle von Brücken in schlechtem Zustand auf uns zu.“
Bei so vielen Brücken in sehr schlechtem Zustand wiederum gebe es zwangsläufig einige, die in noch schlechterem Zustand seien als ohnehin angenommen – Einstürze seien irgendwann nahezu unvermeidbar.
Die Carolabrücke sei seit dem Zweiten Weltkrieg aber die erste Brücke, die im laufenden Betrieb eingestürzt sei. Ursache seien versteckte Drahtbrüche im Inneren gewesen – bei den Inspektionen habe man sie nicht sehen können.
Das Verkehrsministerium hatte unter der Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP 4.000 Brücken von Autobahnen erfasst, die für den Verkehr besonders wichtig, aber modernisierungsbedürftig sind. Sie sollen binnen weniger Jahre saniert oder erneuert werden – ein Ziel, an dem auch die aktuelle Bundesregierung festhält.

Neubau wäre oft gar nicht nötig

Unter Modernisierung verstehe die Regierung allerdings größtenteils den Abriss und Neubau, meinte Marx. Dabei könne etwa die Hälfte der Brücken, die abgerissen würden, saniert werden – was erheblich Kosten spare.
„Die relevanten Teile müssen repariert werden, aber die Brücke muss nicht nagelneu aussehen.“ Auch Claßen ist überzeugt, dass nicht jede Brücke sofort ersetzt werden muss. „Bei vielen Bauwerken kann eine intelligente Zustandsbewertung helfen, Maßnahmen effizient zu staffeln.“
Beim Ersatz von Brücken wiederum liege die größte Herausforderung oft bei Planung, Genehmigung und Vergabe. Ein wichtiger Hebel seien sogenannte funktionale Ausschreibungen: „Statt Projekte bis ins letzte Detail vorzudefinieren, sollte stärker beschrieben werden, welche Funktion ein Bauwerk erfüllen muss. Das schafft Raum für innovative und effizientere Lösungen.“
Zudem brauche es mehr Standardisierung und Modularisierung. „Viele Brücken werden noch immer als Einzelprojekte behandelt“, sagte Claßen. Dabei gebe es technisch ausgereifte Schnellbauansätze, mit denen Bauzeiten – und damit auch Sperrzeiten – drastisch reduziert werden könnten.
Wichtig sei zudem, die bestehenden Überwachungsstrategien für Brücken zu verbessern, sagte Claßen. Und: trotz aller Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten: „Das Risiko eines unerwarteten Einsturzes bleibt in Deutschland insgesamt gering.“ (dpa/red)
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Alles wegen einer Fahrkarte: Urteil nach Tod von Schaffner

Regungslos und mit gesenktem Blick nimmt der Angeklagte das Urteil zur Kenntnis. Zehn Jahre Gefängnis, weil er Anfang Februar einen Schaffner bei einer Ticketkontrolle totgeprügelt hat.
Der Anlass: Der 26-Jährige hatte keinen Fahrschein. Die Tat in Rheinland-Pfalz sorgte bundesweit für Entsetzen und löste eine Debatte über Sicherheit in Zügen aus.
Fünf Monate später spricht das Landgericht Zweibrücken den Mann schuldig – wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nicht wegen Totschlags oder Mordes, wie es die Hinterbliebenen vehement gefordert hatten.
Warum? Nach Überzeugung der ersten Strafkammer hatte der Grieche den 36 Jahre alten Zugbegleiter nicht töten wollen – und sieht somit keinen Tötungsvorsatz.

„Don’t touch me“

Ioanni V. habe „die Gefährlichkeit seines Handels“ nicht erkannt, sagte Richter Andreas Herzog in seiner nur knapp 20 Minuten dauernden Begründung. Das Opfer hatte keine äußeren Verletzungen – auch andere Passagiere seien nicht davon ausgegangen, dass die Auseinandersetzung tödlich ende.
Serkan Calar aus Ludwigshafen, alleinerziehender Vater von zwei Söhnen, stirbt zwei Tage später im Krankenhaus an einer Hirnblutung.
Der Angeklagte habe nach der Tat gesagt: „That will teach him not to touch strange people“ (Das wird ihm eine Lehre sein, dass er keine fremden Menschen anfasst), so der Richter. Diese Aussage zeige, dass er davon ausging, dass der Schaffner überleben werde.
Der Grieche mit Wohnsitz in Luxemburg habe am 2. Februar „aus einer situativen Missstimmung, spontan und aufgeladen“ gehandelt.
Er hatte seinen Job verloren, anders als erwartet kein Geld bei der Bank bekommen und am Vormittag schon Stress in einem anderen Zug gehabt, weil er ohne Ticket fuhr.

„Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers“

Als Serkan Calar ihn dann bei der Fahrscheinkontrolle im Regionalexpress von Landstuhl nach Homburg (Saarland) angetippt habe, sei er schnell aggressiv geworden. Ihm habe nicht gefallen, dass der Schaffner Deutsch redete – und er reagierte: „Don`t touch me“ (Fass mich nicht an).
Durch Überwachungskameras ist das Geschehen – tonlos – dokumentiert. Der Angeklagte habe sich vor dem Schaffner aufgebaut, und Calar habe versucht, ihn auf Abstand zu halten, ihn leicht zurückgetippt – dann schlug der Angeklagte zu.
Mit beiden Fäusten und mit Wucht – gegen Kopf und Schläfen. Auch als der Mann in Uniform auf einen Sitz sackte, schlug er weiter.
Dennoch: „Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers“, sagt der Richter. Es gebe keine Hinweise, dass der Angeklagte professionelle Boxerfahrung habe. Er habe aber eine Abneigung gegen Berührungen von Fremden und gegen Anweisungen von Amtsträgern.

Nebenklage will Urteil anfechten

Mit dem Richterspruch endet vorerst ein Verfahren, das über Rheinland-Pfalz hinaus Aufmerksamkeit erregt hat.
Doch während die Justiz ein Urteil fällt, kämpfen Hinterbliebene mit einer Frage: Wie lebt man weiter, wenn ein Vater, Ehemann, Sohn oder Kollege zur Arbeit geht und nicht wiederkommt?
Für viele Zugbegleiter hat der Fall bedrückende Symbolkraft. Wer heute Fahrgäste anspreche, sagen sie, denke daran, dass eine Situation kippen könne. Freundlichkeit sei selbstverständlich geblieben – Sorglosigkeit nicht.
Im Gegensatz zum Angeklagten regieren die Angehörigen des Opfers mit massiver Enttäuschung sowie viel Wut und Ärger.
Familie und Freude kritisieren, dass das Gericht nicht Totschlag oder Mord in Betracht gezogen hat. Keiner von ihnen erscheint zur Urteilsverkündung im Saal – demonstrativ.

Großer Frust bei der Opferfamilie

„Die Familie muss nun ein Leben lang mit dem Tod von Serkan leben, während der Angeklagte bei guter Führung seinen 30. Geburtstag möglicherweise schon in Freiheit feiern kann“, sagt Yalcin Tekinoglu, der Anwalt der Familie.
Den beiden Kindern, zehn und zwölf Jahre alt, werde man vorerst nichts von dem Urteil erzählen. „Sie sollen sich jetzt in den Schulferien erst einmal zumindest ein wenig erholen können. Ihnen fehlt der Vater schmerzhaft.“
Die Familie kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. „Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht“, sagt Tekinoglu. Der Richterspruch sei ein „Fehlurteil“.
Das Gericht habe zu Unrecht angenommen, dass der Täter kein trainierter Kampfsportler gewesen sei.
Tekinoglu betont, der Familie gehe es nicht allein um ein höheres Strafmaß. Vielmehr müsse von dem Urteil ein klares Signal gegen die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr ausgehen. Auch die Verteidigung erwägt eine Überprüfung des Urteils.

Unverständnis bei Zuschauern

Dauernd gebe es Übergriffe auf öffentliche Bedienstete, sagt eine Zuschauerin aus dem Saarland. „Wenn so ein Urteil dann so ausfällt, braucht ja kein Täter mehr Angst zu haben.“
Für sie sei die Tat nicht nur ein Totschlag. „Der Schaffner ist ermordet worden.“ Eine andere sagt: „Es war so unnötig. Alles wegen einer Fahrkarte.“ Und: Wer so zuschlage wie der Angeklagte, müsse doch damit rechnen, dass das Opfer sterbe.

Für Serkan Calar entsteht Gedenkort

Klar ist, die Erinnerung an Serkan Calar wird wachgehalten – auch sichtbar. Für den Zugbegleiter soll es einen Mahn- und Gedenkort am Mannheimer Hauptbahnhof geben, seinem Dienstort.
Die Bahn ist dazu nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Familie des Getöteten in der Planung. Der Ort solle „die Erinnerung an unseren geschätzten Kollegen und lieben Menschen, aber auch an die schreckliche Tat im Bewusstsein halten“. (dpa/red)
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EU-Parlament stimmt für neue Fluggastrechte

Das Europaparlament hat neuen europäischen Fluggastrechten zugestimmt. Die Mehrheit von 646 Abgeordneten stimmte für die Reform, die unter anderem vorsieht, dass Eltern im Flugzeug künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können und Ticketpreise übersichtlich dargestellt werden müssen.
Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten Flügen sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Das hatten Vertreter des Parlaments in langen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Nun müssen auch die EU-Staaten der Änderung noch formell zustimmen. Das gilt als Formalie.

Flug verspätet?

Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Fluggäste künftig erst bei größeren Verspätungen entschädigt werden und je nach Entfernung auch mit weniger Geld. Nach einer Einigung im Juni bleibt es aber dabei.
Fluggäste haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet).
Diese Schwellen sollen auch gelten, wenn der Flug ganz gestrichen wurde – solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.
Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Anders ans Ziel kommen

Fluggäste sollen außerdem bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nah am Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren.
Die Reisebedingungen müssen vergleichbar sein – also beispielsweise Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, dürfen nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen.
Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. Wenn sie in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)
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Verkehrsbranche sucht Zehntausende neue Bus- und Bahnfahrer

Was den Fahrermangel angeht, können die Verkehrsunternehmen und ihre Fahrgäste derzeit etwas durchatmen – doch in den kommenden Jahren dürfte sich das Problem wieder verschärfen. Weil derzeit in vielen Branchen aus konjunkturellen Gründen in großem Umfang Arbeitsplätze abgebaut würden, könnten die Unternehmen derzeit viele neue Fahrer als Quereinsteiger einstellen, teilte der Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Ingo Wortmann, der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die Verkehrsunternehmen bekämen ihren Personalbedarf derzeit daher vielfach gedeckt, betont er. Doch das sei nur eine Atempause. Die Herausforderungen durch den demografischen Wandel blieben hoch.

40 Prozent der Fahrer mindestens 55 Jahre alt

40 Prozent der Bus- und Straßenbahnfahrer sind mindestens 55 Jahre alt, wie eine Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (Kofa) am arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt.
Mehr als 60.000 scheiden bis 2041 aus dem Arbeitsmarkt aus. Diese geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge, die nun nach und nach in Ruhestand gehen, seien deutlich größer als die nachrückenden Generationen. Der Jahrgang 1964 sei etwa doppelt so groß wie der 2024.
Bereits heute gebe es im ÖPNV personalbedingte Ausfälle und Fahrplananpassungen, sagte Kofa-Studienautor Jurek Tiedemann. „Wenn viele Fahrer in Rente gehen und nicht genügend Personal nachkommt, könnten solche Einschränkungen häufiger werden.“ Dadurch würde die Mobilitätswende ausgebremst.

BVG weiter mit geringerem Bus-Angebot

Prominentes Beispiel waren vor einigen Jahren die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Aufgrund des Fahrermangels dünnte das Unternehmen einige Buslinien aus. Zuletzt gelang es der BVG zwar ebenfalls, den Personalbedarf zu decken. Doch das Angebot konnte Deutschlands größtes Verkehrsunternehmen bisher nicht wieder aufstocken.
„Das Phänomen ist ein branchen- und damit bundesweites“, sagte VDV-Präsident Wortmann. „Solche Szenarien sind zwar zum Glück nicht die Regel, kommen aber immer wieder mal vor.“
Dem Verband zufolge gehen allein bis 2030 jährlich rund 6.000 Fahrer in den Ruhestand. Um diese Lücke auszugleichen und die politischen Wachstumsziele im öffentlichen Nahverkehr zu erfüllen, bräuchte es bis dahin ein Fünftel mehr Mitarbeiter im Fahrdienst. Bundesweit würden Zehntausende Fahrer gesucht für Busse, Straßen- und Stadtbahnen sowie den Bahn-Regionalverkehr, betonte Wortmann.

Jüngere Generation will mehr Flexibilität

Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, müssten sich die Unternehmen auf eine neue Kultur einstellen. Die früheren Generationen seien von einem starken Miteinander und einer kollegialen Solidarität geprägt, sagte der VDV-Präsident. „Man fährt dann für den anderen am Wochenende, springt im Krankheitsfalle ein.“ Die jüngere Generation erwarteten hingegen andere Arbeitsbedingungen. Vermehrt gehe es etwa um flexiblere Arbeitszeitmodelle.
Viel erhofft sich die Branche zudem von autonom fahrenden Bussen. Das Potenzial sei enorm, betonte Wortmann. Bisher werde der öffentliche Nahverkehr in der politischen Diskussion aber noch zu wenig berücksichtigt.
„Die Branche hat die Einsatzmöglichkeiten in Projekten erprobt, doch um wirklich effizient und wirtschaftlich tragfähig in das autonome Fahren einzusteigen, braucht es beim Bus entsprechende Flottengrößen, die eine Skalierung ermöglichen.“ Hier müssten Bund und Länder in Abstimmung mit den Kommunen und der Branche Finanzierungsmöglichkeiten schaffen.

Zunehmende Engpässe in Bauberufen drohen

Nicht nur im Nahverkehr, auch bei Lkw-Fahrern drohen zunehmende Engpässe. In den nächsten 10 bis 15 Jahren gehen laut Kofa-Autor Tiedemann rund 200.000 von ihnen in Rente. Stark betroffen sein könnten zudem zentrale Berufe in der Bauwirtschaft. Laut Kofa sind gut 41 Prozent der Spezialisten für die Aufsicht im Hochbau bereits 55 Jahre oder älter. Rechnerisch können hier heute bereits mehr als 1.200 offene Stellen nicht besetzt werden. Wenn sich die Engpässe verschärften, könne das Lieferketten und Bauprojekte zusätzlich belasten, sagt Tiedemann.
Die Experten empfehlen, Ältere länger im Erwerbsleben zu halten. Sinnvoll seien altersgerechte Arbeitsgestaltung, flexible Arbeitszeitmodelle, betriebliches Gesundheitsmanagement und Wissenstransfer in altersgemischten Teams. „Unternehmen sollten nicht erst reagieren, wenn der Renteneintritt kurz bevorsteht“, sagt Tiedemann. Wer früh über Arbeitszeit, Wissenstransfer und Weiterbeschäftigung spreche, gewinne Zeit für eine geordnete Nachfolge. (dpa/red)
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Lange Wartezeiten am Flughafen: Das müssen Reisende wissen

Die europäischen Flughäfen sehen einen kritischen Punkt erreicht. Ihr Verband ACI berichtet von Wartezeiten von bis zu 5 Stunden für Passagiere, Menschenschlangen in Terminalgebäuden und auf dem Flughafenvorfeld, verpassten Anschlussflügen. Ursache soll neben dem starken Passagierandrang im Sommer das neue Grenzsystem der EU sein, das an den Schengen-Außengrenzen zu aufwändigeren Kontrollen einzelner Reisender führt.

Um welche Kontrollen geht es?

Zum besseren Schutz ihrer Außengrenzen hat die EU seit Oktober 2025 schrittweise ein neues digitales Verfahren zur Ein- und Ausreise (Entry-Exit-System – EES) von Bürgern eingeführt, die nicht aus dem Schengenraum kommen. Bei diesen Menschen werden vor jedem Grenzübertritt biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Foto) und Passdaten erfasst, was pro Person derzeit länger dauert als das frühere Verfahren. Der Stempel im Pass entfällt hingegen. Schon in den ersten Monaten wurden laut EU-Kommission tausende Einreisen verweigert und hunderte Verdächtige identifiziert.

Wo hakt es beim EES-System bislang?

Das Problem ist vor allem, dass die Schritte des neuen Verfahrens bislang meist am Flughafen stattfinden müssen. Vor dem eigentlichen Grenzübertritt sind sogenannte Self-Service-Kioske eingerichtet, an denen sich die Reisenden selbst vorregistrieren müssen. Die dafür nötige Infrastruktur scheint nicht von allen Mitgliedsländern gleichermaßen gut vorbereitet worden zu sein. Eine entsprechende EU-App, mit der Reisende ihre Daten und Merkmale schon vorab eingeben können, ist bislang nur von Schweden und Portugal übernommen worden. „Die Kontrollen dauern einfach länger“, sagt ein Sprecher der Bundespolizei. Ausreichend Personal stelle man zur Verfügung.

Was gilt für Bürger aus dem Schengenraum?

Zum Schengenraum gehören die Kernterritorien von 25 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Deutsche und Staatsangehörige der anderen Mitgliedsländer müssen bei Ein- und Ausreise nicht durch das neue EU-Grenzsystem. Bei Reisen ins Schengen-Ausland stehen den Menschen andere Kontroll-Verfahren zur Verfügung. Die Bundespolizei Frankfurt empfiehlt die Teilnahme an dem vollautomatischen System Easypass. Hier wird kurz der Pass gescannt und live mit dem Gesicht des oder der Reisenden abgeglichen. Grenzbeamte greifen nur noch bei Zweifelsfällen oder zu Stichproben ein. Zu längeren Wartezeiten komme es dort nicht.

Wie haben die EU-Staaten bislang reagiert?

Besonders Flughäfen in klassischen Urlaubsländern wie Griechenland, Portugal und Italien, aber auch Frankreich und Belgien setzten die Erfassung biometrischer Daten immer wieder aus. Wohl auch um Urlauber und Touristen vor allem aus Großbritannien nicht weiter zu verärgern. Britischen Medienberichten zufolge reduzierten etwa griechische und portugiesische Flughäfen die Kontrollen auf das Nötigste, um die Reisenden nicht abzuschrecken.
Die Aussetzung von Teilen der Kontrollen ist nach EU-Regeln erlaubt, wenn etwa die notwendigen Kapazitäten fehlen und sich große Schlangen bilden. Eigentlich nur für sechs Stunden, allerdings kann die temporäre Ausnahme beliebig oft und hintereinander wiederholt werden.

Wie läuft es in Deutschland?

Vergleichsweise gut. Die EU hat Deutschland vor einigen Wochen sogar als Musterschüler bezeichnet. Aber auch hier sind nach Angaben der Bundespolizei die Kontrollen in Einzelfällen schon ausgesetzt worden. Der Frankfurter Flughafen bittet EES-Reisende, mindestens drei Stunden vor Abflug am Terminal zu sein.
Schlangen an der Ausreise bilden sich immer wieder. Der Betreiber Fraport versucht zu verhindern, dass sich EU-Bürger falsch einreihen und so unnötige Wartezeiten erdulden müssten. In den Terminals sind dafür eine größere Zahl von Lotsen und anderen Servicekräften unterwegs. Nach Einschätzung der Berliner Flughafen-Chefin und ADV-Vorsitzenden Aletta von Massenbach sind die Abfertigungszeiten deutlich angestiegen und es komme zu „unzumutbar langen Wartezeiten“.

Wie beurteilt die EU-Kommission die Situation?

Trotz immer wieder aufflammender Kritik hält die Europäische Kommission seit Monaten an ihrer Bewertung fest: Grundsätzlich laufe das System gut. In den meisten EU-Staaten seien die Auswirkungen auf Reisende begrenzt, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Wo Mitgliedsländer nicht in der Lage seien, die nötige Infrastruktur und Kapazität bereitzustellen, sei die EU-Kommission bereit zu unterstützen. Zudem soll es im Hinblick auf die Sommerreisezeit in den nächsten Tagen ein Treffen mit Vertretern der Branche geben, fügte er hinzu. Grundsätzlich hatten demnach alle Mitgliedsländer vor Einführung des neuen EU-Grenzsystems ihre Bereitschaft signalisiert.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen räumte am Freitag ein, dass es noch einiges zu tun gebe, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten technische Probleme zu lösen. Das System habe aber nicht die Regeln zur Ein- und Ausreise geändert, sondern sorge für Transparenz.

Was fordern die Flughäfen?

Der europäische Flughafenverband ACI verlangt, dass Mitgliedstaaten zumindest in den Hauptreisemonaten Juli und August die Kontrollen vollständig aussetzen dürfen. Zudem müsse ein vorläufiger Mechanismus eingerichtet werden, der es den Grenzkontrollbehörden erlaubt, das Verfahren bei besonders großem Andrang anzuhalten. Dieser Mechanismus solle erst wieder abgeschafft werden, wenn das EES und die Vorregistrierungs-App überall voll funktionsfähig seien.
Der deutsche Flughafenverband ADV fordert Bundesinnenministerium und Bundespolizei auf, die bestehenden Flexibilitätsmöglichkeiten konsequent zu nutzen. Von Massenbach sagt: „Europas Sicherheitsarchitektur muss hohe Sicherheitsstandards gewährleisten, ohne die Leistungsfähigkeit des Luftverkehrs und die Reisequalität für internationale Passagiere unnötig zu beeinträchtigen.“ (dpa/red)
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Staus zu Ferienbeginn: Hier müssen Sie mehr Zeit einplanen

Der Beginn der Sommerferien im Osten und Norden könnte für Autofahrer an diesem Wochenende zur Geduldsprobe werden. Der Automobilclub ADAC warnt vor einer erhöhten Staugefahr auf den Autobahnen. Wann und wo es besonders eng werden könnte und was die Ursachen dafür sind.

Spitzenzeiten am Freitag und am Wochenende

Eine besonders hohe Staugefahr erwartet der ADAC am Freitagnachmittag sowie am Samstagvormittag und Sonntagnachmittag. Wer flexibel ist, sollte auf ruhigere Tage ausweichen, rät der Autoclub. Als entspannte Reisetage eigneten sich besonders der Montag und der Dienstag außerhalb des Berufsverkehrs.

Besonders stark befahrene Strecken

Als besonders belastete Staustrecken zählt der ADAC 28 Autobahnen auf – von der A1 von Köln bis Fehmarn über die A7 von Füssen bis Flensburg und den Berliner Ring (A10 bis 12) bis hin zur A95 im Süden (München – Garmisch-Partenkirchen) und zum Autobahnring München (A99).
Auch im Ausland gibt es zahlreiche Staustrecken wie die Tauern- und die Inntalautobahn in Österreich oder die Brennerroute Richtung Italien. „Fast jede Urlaubsfahrt endet im Stau“, schätzte der ADAC ein.

Weshalb staut sich der Verkehr?

Neben den vielen Urlaubsreisenden selbst sorgen laut ADAC Baustellen dafür, dass es stellenweise wohl nur zäh vorangehen wird. Aktuell gebe es rund 1.000 Baustellen auf Deutschlands Autobahnen.
Wegen Brückenbauarbeiten ist etwa die A1 in Hamburg zwischen Stillhorn und Harburg an diesem Wochenende nicht befahrbar. Auf der A2 ist das Kamener Kreuz in Fahrrichtung Hannover dicht.

Hitzeschäden wieder repariert

Die extreme Hitze am vergangenen Wochenende hatte für zusätzliche Probleme gesorgt. In Sachsen-Anhalt waren die Fahrbahnen der A2 und der A14 durch sogenannte Blow-Ups beschädigt worden. Mehrere Abschnitte wurden gesperrt. Laut Autobahn GmbH des Bundes sollte der Verkehr aber auf allen betroffenen Abschnitten am Donnerstag wieder rollen.

Welche Bundesländer Ferien haben

In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein geht das Schuljahr an diesem Freitag (3. Juli) zu Ende. Niedersachsen und Bremen hatten bereits am Mittwoch den letzten Schultag. In Hessen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz sind ebenfalls bereits Sommerferien. Brandenburg und Berlin folgen am Donnerstag nächster Woche (9. Juli). (dpa/red)
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Erster Mittagssprung nach Tankrabatt fällt eher klein aus

Der befürchtete extreme Preissprung bei Benzin und Diesel am ersten Mittag nach Ende des Tankrabatts ist ausgeblieben. Im Gegenteil: Die Kraftstoffe verteuerten sich bei der typischen Erhöhung zur Mittagszeit etwas weniger als in den Tagen zuvor, wie aus Daten des ADAC hervorgeht. Das liegt allerdings auch daran, dass sie davor viel weniger gesunken waren, als sonst üblich.
Um 12.15 Uhr kostete ein Liter E10 im bundesweiten Durchschnitt 2,15 Euro. Das waren 18,2 Cent mehr als vor dem Preissprung um 11.45 Uhr. Diesel verteuerte sich um 20,4 Cent auf 2,11 Euro pro Liter. Am Montag und Dienstag waren die Mittagssprünge bei beiden Kraftstoffen etwas höher ausgefallen.
Nach dem Mittagssprung war Super E10 um 11,7 Cent pro Liter teurer als zum gleichen Zeitpunkt am Dienstag, Diesel um 12 Cent. Das ist sogar etwas weniger als am Vormittag. Wegen der zuletzt abweichenden Preismuster sind Vergleiche allerdings weniger aussagekräftig als sonst. (dpa/red)
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Mehr Wettbewerb im Fernverkehr – gut für Fahrgäste?

Die Bundesnetzagentur will die Monopolstellung der Deutschen Bahn im Fernverkehr aufbrechen – und verspricht sich davon vor allem Vorteile für die Fahrgäste. Die Behörde will den bundeseigenen Konzern dazu verpflichten, mindestens ein Viertel der Kapazitäten auf bereits hochbelasteten Strecken an Wettbewerber abzugeben.
Die Bahn, die bislang rund 95 Prozent des Fernverkehrs in Deutschland dominiert, muss also bald mehr lukrative Trassen an Konkurrenten abtreten. Ein Überblick.

Was hat die BNetzA konkret entschieden?

Dem Beschluss der BNetzA zufolge darf die für das Schienennetz zuständige Bahntochter DB InfraGo auf hochbelasteten Strecken künftig nur noch 60 bis 75 Prozent der Kapazitäten an ein einziges Unternehmen vergeben. Den genauen Prozentsatz könne die InfraGo selbst festlegen.
Das bedeutet: Auf stark ausgelasteten Korridoren mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist, muss die InfraGo sicherstellen, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr tatsächlich verkehren kann.
„Die Wettbewerberklausel gilt nur, wenn das Unternehmen vertaktete Verkehre anbietet“, teilte die Netzagentur mit. „Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird.“
Außerdem will die BNetzA die InfraGo dazu verpflichten, auch in den Bahnhöfen Platz für Wettbewerber zu machen und dort Flächen „nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien zu vergeben“.

Was bedeutet die Entscheidung für die Fahrgäste?

Mit der neuen Wettbewerbsklausel sollen Konkurrenten es einfacher haben, gegen die Bahn im Fernverkehr anzutreten. Die Bundesnetzagentur erhofft sich davon niedrigere Ticketpreise und mehr Qualität für Reisende im Fernverkehr, weil das in der Regel eine Folge von mehr Wettbewerb ist.
Doch die Bahn sieht das anders. Sie hat bereits angekündigt, weniger stark nachgefragte Fernverkehrsanbindungen in der Fläche reduzieren zu müssen, sollte sie auf den Rennstrecken Trassen verlieren. Denn dort verdiene der Konzern das Geld, mit dem er die Verbindungen in der Fläche finanziere.
Die InfraGo weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass die neuen Regelungen nicht flächendeckend, sondern nur für ohnehin stark frequentierte Abschnitte gälten.
„Mit dieser Regel würden auf hochbelasteten Strecken immer mindestens zwei Anbieter von Schienenpersonenfernverkehr Trassen erhalten“, teilte die Bahn mit. „Die geplante Regelung würde damit das strukturelle Problem von Knoten und Kapazität verschärfen.“

Bringt mehr Wettbewerb auch mehr Pünktlichkeit?

Das ist unwahrscheinlich. Die Unpünktlichkeit der Deutschen Bahn liegt vor allem am maroden und an vielen Stellen überlasteten Schienennetz.
Staus in den Knoten und Tausende neue Baustellen jährlich bremsen alle Verkehrsarten auf der Schiene aus. Auch ein neuer Wettbewerber wie Italo wird da wenig ausrichten können.

Was ist der Hintergrund der Entscheidung?

Hintergrund der Entscheidung ist der geplante Einstieg des italienischen Zugunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehrsmarkt. Die Pläne sehen vor, zunächst die Strecken München-Frankfurt-Köln-Dortmund im Stundentakt und München-Berlin-Hamburg alle zwei Stunden zu fahren.
Italo will dafür 30 Hochgeschwindigkeitszüge für 56 tägliche Zugverbindungen ab dem Frühjahr 2028 auf die Gleise schicken.
Damit sich die Investition lohnt, will Italo die Wettbewerbsbedingungen ändern und hat dafür die Bundesnetzagentur angerufen. Entsprechend positiv äußerte sich das Unternehmen nun zu der Entscheidung.
„Sie sendet ein klares Signal, dass Deutschland bereit ist für echten Wettbewerb im Hochgeschwindigkeitsverkehr zum Nutzen aller Fahrgäste“, teilte Italo mit.
Neben dem Münchner Verkehrsunternehmen Flix wären die Italiener der zweite nennenswerte Wettbewerber der Deutschen Bahn im Fernverkehr. Auch Flix hat für 2028 eine neue Offensive mit zusätzlichen Zügen und neuen Verbindungen angekündigt.

Wie geht es jetzt weiter?

Bei dem Beschluss der Bundesnetzagentur handelt es sich noch um einen Entwurf. Dieser wird nun dem Eisenbahninfrastrukturbeirat zugeleitet, der dazu angehört wird.
In zwei Wochen soll dann die finale Entscheidung fallen. Die neuen Regeln muss die InfraGo dann bei der Trassenvergabe für das Jahr 2028 anwenden.

Was sagt die Branche?

Nicht nur die Deutsche Bahn, auch andere Akteure der Branche haben sich gegen einen Markteintritt von Italo ausgesprochen. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG etwa teilt die Befürchtung der Bahn, dass mit mehr Wettbewerbern die Anbindung in der Fäche bedroht ist.
Die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr wiederum fürchten, dass der Regionalverkehr auf der Schiene auf bestimmten Abschnitten das Nachsehen hat, die auf den hochbelasteten Korridoren liegen. (dpa/red)
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Tankrabatt läuft heute aus

Nach zwei Monaten läuft der sogenannte Tankrabatt heute aus. Der Preis für Benzin und Diesel dürfte dadurch morgen deutlich steigen.
Denn für Sprit, der am 1. Juli das Tanklager oder die Raffinerie verlässt, gilt dann wieder die alte, höhere Steuer. Inklusive Mehrwertsteuer macht das 16,7 Cent pro Liter aus.
Der Tankstellenverband bft erwartet, dass sich das an den Zapfsäulen erst morgen Mittag bemerkbar macht. Denn die Preise dürfen nur um 12:00 Uhr mittags angehoben werden, nicht um Mitternacht, wenn der Steuerrabatt endet.
Er war eingeführt worden, nachdem die Ölpreise infolge des Iran-Kriegs stark angestiegen waren. Autofahrer sollten entlastet werden.
Den Bund kostete der Tankrabatt rund 1,6 Milliarden Euro – das war eine Schätzung des Finanzministeriums. Wie viel die Steuerentlastung am Ende wirklich gekostet hat, wird erst in mehreren Monaten klar sein, heißt es von dort. (dpa/red)
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Waldbrand am Chiemsee – A8 wegen des Rauchs gesperrt

Weil am Chiemsee in Bayern Tausende Quadratkilometer Wald und Moor in Flammen stehen, ist die nahegelegene A8 komplett gesperrt. Durch den aufsteigenden Rauch komme es zu Sichtbehinderungen, sagte ein Polizeisprecher. Die Feuerwehr warnt auch die Bevölkerung und bittet, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Wie lange die Sperrung der Autobahn zwischen Übersee und Bernau noch dauert, war zunächst unklar. Das hänge vor allem von der Windrichtung und der Geschwindigkeit der Löscharbeiten ab, so der Sprecher weiter. Am Morgen soll auch ein Hubschrauber der Polizei bei den Löscharbeiten helfen und Wasser über dem brennenden Gebiet abwerfen. Auf beiden Seiten der Sperrung bildeten sich am Morgen laut Kartendienst Google Maps längere Staus.
Seit dem späten Sonntagabend versuchen rund 200 Feuerwehrleute, den Flammen Einhalt zu gebieten. Bei den Löscharbeiten wurde demnach ein Feuerwehrmann leicht verletzt.
Laut der Feuerwehr stehen 5,5 Hektar Wald und Moor in Flammen, das entspricht einer Fläche von knapp acht Fußballfeldern. Verletzt wurde nach bisherigen Erkenntnissen niemand. Was den Brand verursacht hat, blieb zunächst unklar. (dpa/red)
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Ende des Tankrabatts: Lieber noch mal volltanken – nur wann?

Zwei Monate lang gilt der Tankrabatt – bald läuft er aus. Noch bis Monatsende sind die Steuerentlastungen wirksam.
Für Sprit, der am 1. Juli das Tanklager oder die Raffinerie verlässt, gilt dann wieder die alte, höhere Steuer. Inklusive Mehrwertsteuer macht das 16,7 Cent pro Liter aus.
Der Kraftstoffmarktexperte des ADAC, Christian Laberer, sagt: „Es ist zu befürchten, dass die Preise in etwa um diese Summe nach oben gehen werden.“

Was passiert bei der 12-Uhr-Regel?

Hier gibt es eine Besonderheit, denn nach der geltenden 12-Uhr-Regel, dürfen die Preise nur um 12:00 Uhr mittags angehoben werden, nicht um Mitternacht, wenn der Steuerrabatt endet. Eine Ausnahme für das Ende des Tankrabatts ist laut Wirtschaftsministerium nicht vorgesehen.
Möglicherweise werden daher Tankstellen bereits am 30. Juni mittags die Preise stärker anheben oder am Nachmittag langsamer senken. Bei vielen wird der große Preissprung wohl am 1. Juli mittags kommen.
Da für die Steuer nicht der Verkaufszeitpunkt, sondern dessen Lieferung entscheidend ist, dürften die allermeisten Tankstellen am Vormittag des 1. Juli noch steuerlich verbilligten Sprit haben. Teilweise auch darüber hinaus.
„Eigentlich dürften die Preise erst in den ersten Juli-Tagen steigen“, sagt Laberer, hält das aus den Erfahrungen mit dem ersten Tankrabatt im Jahr 2022 aber für unwahrscheinlich.

Kostet Sprit dann wieder mehr als 2 Euro pro Liter?

„Wenn die Entspannung bei den Ölpreisen anhält, müssten die Spritpreise fairerweise auch ohne Tankrabatt unter 2 Euro bleiben“, sagt Laberer. Darauf deuten die Preise der letzten Tage zumindest bei Diesel hin. Bei Benzin wird es knapp.

Wann sollten Autofahrer tanken?

„Auf jeden Fall noch im Juni und am späten Vormittag“, rät Laberer. „Da es kurz vor dem täglichen Preissprung um 12:00 Uhr, wenn Benzin am billigsten ist, möglicherweise Schlangen an den Tankstellen geben könnte, sollte man dabei nicht zu knapp kalkulieren.“
Das gilt angesichts der Unsicherheit, wann die Preise steigen, auch für den Tag: „Mit dem 29. Juni ist man wahrscheinlich auf der sicheren Seite.“

Was hat die Aktion gekostet?

Den Bund kostet der Tankrabatt rund 1,6 Milliarden Euro – das war die Schätzung des Finanzministeriums.
Wie viel die Steuerentlastung am Ende wirklich gekostet hat, wird erst in mehreren Monaten klar sein, heißt es von dort. Die von der Koalition eingesetzte Taskforce begründete das Auslaufen des Tankrabatts auch mit den Kosten.
„Der Steuereuro kann nur einmal ausgegeben werden“, sagt der CDU-Politiker Sepp Müller als ein Leiter der Taskforce. „Deshalb investieren wir ihn lieber in eine Einkommensteuerreform, die dauerhaft entlastet.“ Die Reform soll zum 1. Januar 2027 wirken, Details sind allerdings offen.

Wurde der Steuerrabatt vollständig weitergegeben?

Das ist umstritten. Der Branchenverband en2x versichert, dass dies geschehen sei. Die Monopolkommission und das Ifo-Institut haben bei Untersuchungen der Weitergabe dagegen Defizite festgestellt.
Auf Basis der ersten sechs Wochen des Rabatts schätzt die Monopolkommission, dass konservativ gerechnet etwa 100 bis 200 Millionen Euro an Steuerentlastungen nicht bei den Verbrauchern angekommen sind. Bei Diesel war die Weitergabe den Experten zufolge etwas schlechter als bei Benzin.

Was hat der Tankrabatt einem typischen Autofahrer gebracht?

Der finanzielle Effekt hält sich in Grenzen. Einem typischen Dieselfahrer mit 17.000 Kilometern pro Jahr und einem Verbrauch von 7 Litern auf 100 Kilometern hätte er bei kompletter Weitergabe rein rechnerisch rund 33 Euro gebracht – bei geschicktem Tanken vielleicht einige Euro mehr.
Bei einem typischen Benziner mit 9.500 Kilometern im Jahr und 8 Litern auf 100 Kilometern wären es 21 Euro.

Plant die Koalition neue Entlastungen?

Neue Entlastungen im Anschluss an den Tankrabatt sind zunächst nicht geplant. Laut einer Umfrage befürwortet allerdings eine Mehrheit weitere Erleichterungen von hohen Preisen.
Dass es danach „auf jeden Fall“ neue Entlastungsmaßnahmen geben sollte, finden 49 Prozent der Befragten, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im dpa-Auftrag ergab. Zumindest „eher ja“ dazu sagen weitere 21 Prozent. Folge-Entlastungen für tendenziell nicht angebracht halten 22 Prozent der Befragten.
Die Taskforce der Koalition will die Preisentwicklung nach dem Auslaufen des Tankrabatts genau beobachten. Die Politik habe dem Kartellamt zusätzliche Instrumente an die Hand gegeben, um gegen zu hohe Preise vorzugehen.
„Ändert sich die Lage ab 1. Juli dramatisch, können wir schnell reagieren“, sagte Unions-Fraktionsvize Müller. „Sollte sich zeigen, dass weitere Entlastungen notwendig werden, müssen diese deutlich zielgerichteter sein als eine pauschale Senkung der Energiesteuer.“
Eine mögliche Maßnahme wäre eine temporäre Anhebung der Pendlerpauschale, was allerdings nicht sofort wirken würde. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte vor der Entscheidung über den Tankrabatt eine Senkung der Dieselsteuer für die Güter- und Logistikbranche ins Spiel gebracht. Forderungen aus der SPD nach einem staatlichen Spritpreisdeckel erteilte sie eine Absage.
SPD Fraktionsvize Armand Zorn sieht dies anders. Er halte „die Einführung eines Spritpreisdeckels nach Luxemburger Vorbild für sinnvoll“, sagt er. „Wir müssen die Gewinnmargen für die Mineralölwirtschaft begrenzen.“

Wie fällt das Fazit aus?

„Der Tankrabatt war von Anfang an als zeitlich begrenzte Maßnahme konzipiert“, sagte Müller. „Ziel war, in der Zeit rasanter Preissteigerungen schnell zu entlasten.“ Das habe funktioniert.
Ähnlich sieht das Zorn, der zudem darauf verweist, dass der Rabatt die Inflation gedämpft habe. Auch Laberer zieht ein positives Fazit: „Es ist gut, dass die Autofahrer besonders in der Zeit der hohen Preise direkt entlastet wurden“, sagt er.
Allerdings gab und gibt es unter anderem von Wirtschaftswissenschaftlern auch viel Kritik an der Maßnahme. Sie sei sozial nicht ausgewogen, schlecht für die Umwelt und dämpfe die eigentlich sinnvolle Wirkung der hohen Preise auf den Verbrauch. (dpa/red)
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80 Jahre Vespa: Rom feiert Kultroller mit Parade

Mit einer großen Vespa-Parade ist in Rom der 80. Geburtstag des italienischen Kult-Motorrollers gefeiert worden. Bei hochsommerlichen Temperaturen fuhren zahlreiche Fans aus aller Welt auf ihren Vespas durch die italienische Hauptstadt. Die Route führte unter anderem am Kolosseum und den Kaiserforen vorbei. Zu der Parade wurden Zehntausende Teilnehmer erwartet.
Die mehrtägigen Feierlichkeiten zum Jubiläum der Vespa hatten bereits am Donnerstag begonnen. Im Norden Roms war dafür ein Vespa Village eingerichtet worden, in dem sich Fans und Mitglieder von Vespa-Clubs aus aller Welt trafen. Dort fanden Ausstellungen und Treffen der Teilnehmer statt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt

1946 rollten im Stammwerk des Herstellers Piaggio im toskanischen Pontedera die ersten Modelle vom Band. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Vespa als günstiges Fortbewegungsmittel für die breite Masse entwickelt. Sie entwickelte sich in den folgenden Jahrzehnten zu einem Kultfahrzeug. Seit Produktionsbeginn wurden laut Piaggio fast 20 Millionen Exemplare verkauft.
Angemeldet für die Parade waren mehr als 60 Vespa-Clubs aus aller Welt. Auch deutsche „vespisti“ – so nennen sich Vespa-Liebhaber – sollten dabei sein. Etwa 600 bis 800 offiziell angemeldete Fans aus Deutschland hatten zuvor ihre Teilnahme bestätigt, auch zahlreiche Fans ohne Vespa wollten nach Rom reisen.

Audrey Hepburn flitzte auf der Vespa durch Rom

Für Italien gilt die Vespa als Nationalsymbol. Im Ausland ist der Zweirad-Roller auch sehr beliebt. Für viele gilt er als Inbegriff italienischen Lebensgefühls. Zur internationalen Bekanntheit verholfen hat auch das Kino: Im Film „Ein Herz und eine Krone“ flitzten Audrey Hepburn und Gregory Peck 1953 auf der Vespa durch Rom. Auch in anderen Produktionen kam die Vespa später vor. (dpa/red)
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Rente, Steuern, Flüge — was sich im Juli ändert

Während die Uhr für die diesjährige Steuererklärung tickt, könnte deren Abgabe für manche Menschen einfacher werden. Zwei Gruppen können sich zudem auf mehr Geld auf dem Konto freuen. Was sich im Juli alles ändert:

Renten steigen

Die mehr als 21 Millionen Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Eine Beispielrechnung: Wer eine monatliche Rente von rund 1.000 bezieht, bekommt etwa 42,40 Euro mehr. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Steuererklärung mit einem Klick

Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.
Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Apropos Steuererklärung, die für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht.
Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.

Ticketsteuer

Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft.
Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Kölner Dom kostet Eintritt

Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.

Punktehandel wird strafbar

Zu schnell oder bei Rot gefahren? Bei Verkehrsverstößen füllt sich schnell das Punktekonto in Flensburg. Doch die Punkte auf jemand anderen abzuwälzen, klappt ab 1. Juli nicht mehr. Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz verbietet das nun ausdrücklich. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Leichterer Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat. (dpa/red)