Der Bundesinnenminister spricht von einem «hybriden Anschlagsszenario». - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält den Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle für einen Anschlag, der auf hochprofessionelle Täter zurückgeht. Dabei schließt er auch „fremde Mächte“ als Drahtzieher nicht aus.
Es handele sich um ein „hybrides Anschlagsszenario“, sagte Dobrindt am Abend in einer Pressekonferenz am Flughafen. Solche hybriden Bedrohungslagen müssten sehr professionell vorbereitet und umgesetzt werden.
Man brauche dafür ein hohes Maß an Technikerfahrung und Erfahrung im Umgang mit Sprengstoff. Außerdem sei davon auszugehen, dass es sich bei dem verwendeten Sprengstoff um militärischen Sprengstoff handele.
„Das alles deutet nicht auf amateurhaftes Vorgehen hin. Wir reden hier von einer professionellen hybriden Bedrohungslage, mit der wir uns weiter auseinandersetzen müssen“, so Dobrindt.
Dobrindt unterbrach seinen Urlaub für eine Lagebesprechung vor Ort.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Drohne in der Nähe einer ukrainischen Transportmaschine
Die Drohne mit der Sprengvorrichtung war in der Nacht zum Mittwoch auf der Start- und Landebahn „Südpiste“ am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt worden. Sie befand sich nach Angaben aus Sicherheitskreisen in der Nähe einer ukrainischen Transportmaschine vom Typ Antonow AN-124 Condor. Spezialisten der Bundespolizei entschärften die Sprengvorrichtung.
Die Sprengung des 800-Gramm-Sprengsatzes, gesprochen wird von einem Semtex-Sprengstoff, erfolgte laut der „Leipziger Landeszeitung“ kontrolliert gegen 17:15 Uhr auf einer Fläche auf dem Vorfeld der Südpiste.
Ein mutmaßlich zweites unbekanntes Flugobjekt sei mit einem Frachtflugzeug zusammengestoßen, nachdem das Flugzeug wegen der zuvor erfolgten Sperrung der Landebahn wieder durchgestartet sei, erklärte das sächsische Landeskriminalamt (LKA). An der Maschine wurden nach der Landung in Hannover leichte Beschädigungen festgestellt.
Der Flughafen ist seit vielen Jahren ein wichtiger Wartungs- und Betriebsstandort für Antonow-Flugzeuge. Die ukrainische Fluggesellschaft Antonov Airlines betreibt hier seit 2006 eine Wartungsbasis, ein Großteil der An-124-Flotte wurde mit Beginn des Krieges nach Leipzig verlegt. Der Flughafen fungiert faktisch als deren europäische Basis, derzeit wird ein neuer Wartungshangar errichtet.
Lagebesprechung mit den Spitzen der Sicherheitsbehörden
Dobrindt hatte nach dem Vorfall seinen Sommerurlaub unterbrochen, um zu einer Lagebesprechung mit dem sächsischen Innenminister Armin Schuster (CDU) und den Spitzen der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern am Flughafen Halle/Leipzig zu reisen.
In einer Pressekonferenz sagte er, alle Spekulationen über die Art des Sprengstoffs, die Konstruktion der Drohne, ihre Herkunft und die Frage, wer dahinterstecke, seien jetzt Teil der Ermittlungen. „Alle Spekulationen, die es darüber gibt, müssen nicht in die richtige Richtung gehen, können einfach grundfalsch sein.“ Man müsse in alle Richtungen ermitteln.
Aber: „Dass eine Drohne bewaffnet mit Sprengstoff sich hier auf einem Flughafengelände befindet, das ist ein neues Bedrohungsszenario“, so Dobrindt. Man habe es mit einem Wettbewerb zu tun, der „möglicherweise auch fremde Mächte“ mit einschließe, die offensichtlich zu erheblicher Verunsicherung in Deutschland beitragen wollten.
Mit hybriden Angriffen sind in der Regel Angriffe im Verborgenen gemeint, die nicht auf direkte Konfrontation abzielen, sondern Verunsicherung schaffen sollen. Dabei können verschiedene Instrumente wie Sabotage, wirtschaftlicher Druck oder Desinformation zusammenkommen.
Laut Sicherheitskreisen wurde die Drohne in der Nähe eines ukrainischen Frachtflugzeugs gefunden.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Flughafenverband sieht Lücken
Wie an anderen Flughäfen auch musste der Flugverkehr in Leipzig in den vergangenen Jahren nach Drohnensichtungen mehrmals eingestellt werden. Im vergangenen Herbst hatte etwa der Betrieb am Flughafen München wegen Drohnen-Überflügen wiederholt eingestellt werden müssen.
In der Folge wurde ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum zum Austausch zwischen Bund und Bundesländern bei der Bundespolizei eingerichtet, das laut Dobrindt auch im aktuellen Fall aktiv ist.
Auf die vom Innenministerium zugesagte Ausstattung mit Systemen zur Detektion und Abwehr von Drohnen warten die Flughäfen Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Leipzig/Halle und Köln/Bonn allerdings noch, wie der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV, Ralph Beisel, erklärte.
Auf der Südpist des Flughafens Leipzig/Halle Airport.
Foto: Jens Schlueter/Getty Images
Luftverkehrsexperte: Sicherheitslage noch nicht gut zu bewerten
Der Dresdner Luftverkehrsexperte Hartmut Fricke sieht eine neue Dimension der Bedrohung für kritische Infrastruktur. Anders als bei bisherigen Drohnenvorfällen gehe es nicht mehr allein um die Gefahr einer Kollision mit einem Flugzeug oder Schäden durch die Drohne selbst.
Eine Sprengvorrichtung erhöhe das Gefahrenpotenzial erheblich, sagte der Professor für Technologie und Logistik des Luftverkehrs an der TU Dresden dpa.
Die Ermittlungen müssten nun vor allem klären, woher die Drohne kam, wie sie unbemerkt in die Flugverbotszone des Flughafens gelangen konnte und warum sie erst auf der Start- und Landebahn entdeckt wurde. Zudem müsse überprüft werden, wie zuverlässig bestehende Sicherheitssysteme kleine Multicopter überhaupt erkennen können. Erst dann lasse sich die Sicherheitslage richtig bewerten.
Sollte sich ein gezielter Anschlagsversuch bestätigen, zeige der Vorfall, „dass wir in der Entdeckung derart kleiner Objekte an kritischen Infrastrukturen noch nicht gut sind“, sagte Fricke. Das gelte sowohl für die verfügbaren Technologien als auch für die Geschwindigkeit, mit der diese in der Praxis eingeführt würden.
Technik vorhanden – Einführung dauert zu lange
Grundsätzlich seien geeignete Technologien zur Drohnenerkennung verfügbar. Radar-, Laser-, Kamera- und Infrarotsysteme könnten miteinander kombiniert werden, um Drohnen möglichst früh zu entdecken. Mithilfe von Algorithmen lasse sich zudem ihre Flugbahn vorhersagen.
„Die Entwicklungen gehen auf prototypischer Ebene gut voran, aber die Implementierung am Markt beziehungsweise in den Einrichtungen muss schneller werden“, sagte Fricke. Aus Sicht Frickes sollten neue Systeme schneller aus der Forschung in die praktische Anwendung gelangen. Nicht alle Funktionen müssten dabei von Anfang an verfügbar sein. Stattdessen plädierte er für ein „gestaffeltes Implementieren“ neuer Technologien.
Als eine der größten technischen Herausforderungen bezeichnete Fricke die Vorhersage der Flugbahn einer bereits entdeckten Drohne. Gerade diese Fähigkeit sei entscheidend, um Sicherheitskräfte rechtzeitig reagieren zu lassen.
Mit Blick auf die weitere Entwicklung zeigte sich der Luftverkehrsexperte wenig optimistisch. Auf die Frage, ob künftig häufiger mit vergleichbaren Vorfällen zu rechnen sei, antwortete er: „Leider ja, solange die Russland-Aggression nicht stoppt.“ (dpa/red)
Der Bundesinnenminister spricht von einem «hybriden Anschlagsszenario». - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält den Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle für einen Anschlag, der auf hochprofessionelle Täter zurückgeht. Dabei schließt er auch „fremde Mächte“ als Drahtzieher nicht aus.
Es handele sich um ein „hybrides Anschlagsszenario“, sagte Dobrindt am Abend in einer Pressekonferenz am Flughafen. Solche hybriden Bedrohungslagen müssten sehr professionell vorbereitet und umgesetzt werden.
Man brauche dafür ein hohes Maß an Technikerfahrung und Erfahrung im Umgang mit Sprengstoff. Außerdem sei davon auszugehen, dass es sich bei dem verwendeten Sprengstoff um militärischen Sprengstoff handele.
„Das alles deutet nicht auf amateurhaftes Vorgehen hin. Wir reden hier von einer professionellen hybriden Bedrohungslage, mit der wir uns weiter auseinandersetzen müssen“, so Dobrindt.
Dobrindt unterbrach seinen Urlaub für eine Lagebesprechung vor Ort.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Drohne in der Nähe einer ukrainischen Transportmaschine
Die Drohne mit der Sprengvorrichtung war in der Nacht zum Mittwoch auf der Start- und Landebahn „Südpiste“ am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt worden. Sie befand sich nach Angaben aus Sicherheitskreisen nahe einer ukrainischen Transportmaschine vom Typ Antonow AN-124 Condor. Spezialisten der Bundespolizei entschärften die Sprengvorrichtung.
Ein mutmaßlich zweites unbekanntes Flugobjekt sei mit einem Frachtflugzeug zusammengestoßen, nachdem das Flugzeug wegen der zuvor erfolgten Sperrung der Landebahn wieder durchgestartet sei, erklärte das sächsische Landeskriminalamt (LKA). An der Maschine wurden nach der Landung in Hannover leichte Beschädigungen festgestellt.
Lagebesprechung mit den Spitzen der Sicherheitsbehörden
Dobrindt hatte nach dem Vorfall seinen Sommerurlaub unterbrochen, um zu einer Lagebesprechung mit dem sächsischen Innenminister Armin Schuster (CDU) und den Spitzen der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern am Flughafen Halle/Leipzig zu reisen.
In einer Pressekonferenz sagte er, alle Spekulationen über die Art des Sprengstoffs, die Konstruktion der Drohne, ihre Herkunft und die Frage, wer dahinterstecke, seien jetzt Teil der Ermittlungen. „Alle Spekulationen, die es darüber gibt, müssen nicht in die richtige Richtung gehen, können einfach grundfalsch sein.“ Man müsse in alle Richtungen ermitteln.
Aber: „Dass eine Drohne bewaffnet mit Sprengstoff sich hier auf einem Flughafengelände befindet, das ist ein neues Bedrohungsszenario“, so Dobrindt. Man habe es mit einem Wettbewerb zu tun, der „möglicherweise auch fremde Mächte“ mit einschließe, die offensichtlich zu erheblicher Verunsicherung in Deutschland beitragen wollten.
Mit hybriden Angriffen sind in der Regel Angriffe im Verborgenen gemeint, die nicht auf direkte Konfrontation abzielen, sondern Verunsicherung schaffen sollen. Dabei können verschiedene Instrumente wie Sabotage, wirtschaftlicher Druck oder Desinformation zusammenkommen.
Laut Sicherheitskreisen wurde die Drohne in der Nähe eines ukrainischen Frachtflugzeugs gefunden.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Flughafenverband sieht Lücken
Wie an anderen Flughäfen auch musste der Flugverkehr in Leipzig in den vergangenen Jahren nach Drohnensichtungen mehrmals eingestellt werden. Im vergangenen Herbst hatte etwa der Betrieb am Flughafen München wegen Drohnen-Überflügen wiederholt eingestellt werden müssen.
In der Folge wurde ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum zum Austausch zwischen Bund und Bundesländern bei der Bundespolizei eingerichtet, das laut Dobrindt auch im aktuellen Fall aktiv ist.
Auf die vom Innenministerium zugesagte Ausstattung mit Systemen zur Detektion und Abwehr von Drohnen warten die Flughäfen Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Leipzig/Halle und Köln/Bonn allerdings noch, wie der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV, Ralph Beisel, erklärte.
Auf der Südpist des Flughafens Leipzig/Halle Airport.
Foto: Jens Schlueter/Getty Images
Luftverkehrsexperte: Sicherheitslage noch nicht gut zu bewerten
Der Dresdner Luftverkehrsexperte Hartmut Fricke sieht eine neue Dimension der Bedrohung für kritische Infrastruktur. Anders als bei bisherigen Drohnenvorfällen gehe es nicht mehr allein um die Gefahr einer Kollision mit einem Flugzeug oder Schäden durch die Drohne selbst.
Eine Sprengvorrichtung erhöhe das Gefahrenpotenzial erheblich, sagte der Professor für Technologie und Logistik des Luftverkehrs an der TU Dresden dpa.
Die Ermittlungen müssten nun vor allem klären, woher die Drohne kam, wie sie unbemerkt in die Flugverbotszone des Flughafens gelangen konnte und warum sie erst auf der Start- und Landebahn entdeckt wurde. Zudem müsse überprüft werden, wie zuverlässig bestehende Sicherheitssysteme kleine Multicopter überhaupt erkennen können. Erst dann lasse sich die Sicherheitslage richtig bewerten.
Sollte sich ein gezielter Anschlagsversuch bestätigen, zeige der Vorfall, „dass wir in der Entdeckung derart kleiner Objekte an kritischen Infrastrukturen noch nicht gut sind“, sagte Fricke. Das gelte sowohl für die verfügbaren Technologien als auch für die Geschwindigkeit, mit der diese in der Praxis eingeführt würden.
Technik vorhanden – Einführung dauert zu lange
Grundsätzlich seien geeignete Technologien zur Drohnenerkennung verfügbar. Radar-, Laser-, Kamera- und Infrarotsysteme könnten miteinander kombiniert werden, um Drohnen möglichst früh zu entdecken. Mithilfe von Algorithmen lasse sich zudem ihre Flugbahn vorhersagen.
„Die Entwicklungen gehen auf prototypischer Ebene gut voran, aber die Implementierung am Markt beziehungsweise in den Einrichtungen muss schneller werden“, sagte Fricke. Aus Sicht Frickes sollten neue Systeme schneller aus der Forschung in die praktische Anwendung gelangen. Nicht alle Funktionen müssten dabei von Anfang an verfügbar sein. Stattdessen plädierte er für ein „gestaffeltes Implementieren“ neuer Technologien.
Als eine der größten technischen Herausforderungen bezeichnete Fricke die Vorhersage der Flugbahn einer bereits entdeckten Drohne. Gerade diese Fähigkeit sei entscheidend, um Sicherheitskräfte rechtzeitig reagieren zu lassen.
Mit Blick auf die weitere Entwicklung zeigte sich der Luftverkehrsexperte wenig optimistisch. Auf die Frage, ob künftig häufiger mit vergleichbaren Vorfällen zu rechnen sei, antwortete er: „Leider ja, solange die Russland-Aggression nicht stoppt.“ (dpa/red)
Auffälliger Alkoholkonsum blieb 2025 die häufigste Ursache für eine MPU. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
In Deutschland gibt es immer weniger medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU). Mit den Tests werden Verkehrsteilnehmer überprüft, die auffallen, weil sie Verkehrsregeln missachten und damit andere gefährden – zum Beispiel aufgrund von Alkohol- oder Cannabismissbrauch. Umgangssprachlich werden die Prüfungen auch „Idiotentest“ genannt.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) in Bergisch Gladbach bei Köln sank die Zahl der MPU im Jahr 2025 auf 70.135. Das waren fast 7 Prozent weniger als 2024. Auch in den Jahren zuvor war die Zahl bereits zurückgegangen.
Alkohol bleibt häufigster Grund
Der häufigste Anlass für den Eignungstest war weiterhin auffälliger Alkoholkonsum. Er machte 44 Prozent der Untersuchungen aus. Dahinter folgten Untersuchungen, bei denen ein Zusammenhang mit Drogen und Medikamenten bestand (rund 21 Prozent).
Bei den Ergebnissen gab es kaum Veränderungen. 58 Prozent der begutachteten Personen wurden als „geeignet“ eingestuft (2024: 56 Prozent). 38 Prozent wurden als „ungeeignet“ bewertet (2024: 39 Prozent). Etwa 4 Prozent wurde ein Aufbaukurs empfohlen.
Der Rückgang der MPU-Zahlen hat nach Einschätzung des ADAC mehrere Gründe. „Ein Faktor wird sein, dass der Alkoholkonsum in der Gesellschaft insgesamt zurückgeht und gleichzeitig das Bewusstsein für die Gefahren von Alkohol am Steuer gestiegen ist“, sagte ein Sprecher.
Das zeige sich auch in den Unfallzahlen. „Weniger Alkoholfahrten führen folglich auch zu weniger Fällen, in denen eine MPU angeordnet wird.“
Eine MPU wird angeordnet, wenn das Risiko für eine erneute Auffälligkeit im Straßenverkehr als besonders hoch gilt. (dpa/red)
Der Rhein am 30. Juli 2026 in der Nähe von Leverkusen. - Foto: Ina Fassbender/AFP via Getty Images
Angesichts des Niedrigwassers im Rhein weichen betroffene Unternehmen zunehmend auf Transporte über die Schiene oder per Lkw aus.
Die Bahn-Frachtsparte DB Cargo erklärte, sie stehe „im ständigen Dialog mit Kunden der Branchen, die vom Niedrigwasser auf dem Rhein betroffen sind“. Im Rahmen der Verfügbarkeit der Schienen-Infrastruktur suchten sie mit betroffenen „gemeinsam nach pragmatischen Lösungen“.
Lanxess stellt auf Bahn und Straße um
„Die Lieferungen per Schiff sind stark eingeschränkt und die Schiffe mit deutlich weniger Ladung als üblich unterwegs“, erklärte der in Köln ansässige Spezialchemiekonzern Lanxess. „Da einzelne Lade- und Entladestellen nicht mehr erreichbar sind, stellen wir möglichst auf Bahn- und Straßentransporte um.“
Ein Expertenteam beobachte die Situation kontinuierlich, erklärte Lanxess weiter. Erfolgreich gegengesteuert werde zudem mit einem „flexiblen Logistikmanagement“, sodass die Produktion „bislang ohne größere Einschränkungen laufen kann“.
Niedrigwasser am Rhein in Köln.
Foto: Oliver Berg/dpa
BASF setzt mehr Schiffe ein
Der Chemieriese BASF mit Sitz in Ludwigshafen teilte auf Anfrage mit, der Binnenschifftransport habe „durch den Einsatz einer größeren Anzahl an Niedrigwasser-Schiffen“ weitestgehend aufrechterhalten werden können.
„Durch eine Verlagerung von Mengen auf alternative Transportmittel wie Lkw und Schiene wird die Versorgung mit wichtigen Rohstoffen gestützt“, fügte der Konzern hinzu. In „Einzelfällen“ komme es angesichts sinkender Pegel zu Lieferengpässen.
ThyssenKrupp: Kundenversorgung nicht gefährdet
Der Stahlproduzent ThyssenKrupp Steel Europe erklärte, dass sich „die anhaltende und sich verschärfende Niedrigwassersituation“ mittlerweile auch auf die Rohstoffversorgung des Duisburger Werks des Konzerns auswirke.
„Unsere eigene Schubschifffahrt wurde aufgrund der niedrigen Pegelstände eingestellt“, teilte das Unternehmen mit. „Derzeit nutzen wir vorsorglich angemietete, externe Schiffe, die wegen ihres niedrigeren Tiefgangs auch bei den aktuellen Wasserständen eingesetzt werden können.“
Die Kundenversorgung sei „aktuell noch nicht gefährdet“, hob der Stahlhersteller hervor. Die weitere Entwicklung und deren Auswirkungen auf Versorgung und Produktion würden fortlaufend bewertet.
Ein Containerschiff fährt am 3. August 2026 auf dem Rhein am Hochofen Schwelgern des Stahlwerks der Thyssenkrupp Steel Europe AG in Duisburg,, vorbei.
Foto: Ina Fassbender/AFP via Getty Images
Evonik: Die meisten Standorte „nicht ernsthaft betroffen“
Der Chemiekonzern Evonik mit Sitz in Essen teilte mit, dass die niedrigen Wasserstände im Rhein die Logistik- und Versorgungsketten vor „große Herausforderungen“ stellten. „Die Transportmengen der Schiffe müssen reduziert werden“, erläuterte das Unternehmen.
„Das hat in einzelnen Fällen auch Auswirkungen auf die Produktion von Evonik im Chemiepark Marl sowie auf andere Unternehmen, die Vorprodukte an Evonik liefern.“
Evonik begegne dieser Entwicklung mit „umfangreichen Vorsorgemaßnahmen“ und verlagere einen Teil der Gütertransporte auf die Schiene oder die Straße. Zudem nutze das Unternehmen Fernleitungen. Die meisten Evonik-Standorte seien vom Niedrigwasser indes „nicht ernsthaft betroffen“.
Konferenz am 6. August in Bonn
Angesichts der niedrigen Pegelstände des Rheins, der ein wichtiger Transportweg für Industrierohstoffe ist, hat Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) für Donnerstag eine Fachkonferenz in Bonn einberufen.
Wie ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin sagte, sind für das für 13:30 Uhr angesetzte Spitzengespräch auch Vertreter der betroffenen Industrien eingeladen. Ziel sei es, „Problemstellungen und Herausforderungen zu identifizieren und dann gemeinsam in eine Umsetzung möglicher Lösungen zu kommen“.
Der Rhein am 4. August 2026 im niederländischen Tolkamer.
Foto: Emiel Muijderman/ANP/AFP via Getty Images
Rheinvertiefung wieder im Gespräch
Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Michael Ebling (SPD) forderte von der Bundesregierung am Mittwoch mehr Tempo bei der Rheinvertiefung am Mittelrhein.
Der Rhein müsse als wichtigste Binnenwasserstraße Deutschlands und zentrale Transportachse für die Belieferung von Unternehmen mit Rohstoffen „auch bei Niedrigwasser verlässlich funktionieren“, erklärte er in Mainz. Ein Schlüsselprojekt wie die Mittelrheinvertiefung müsse daher „jetzt“ angegangen werden, mahnte er.
Bei der Rheinvertiefung gehe es auch um die Versorgung der Bevölkerung, hob Ebling hervor und verwies unter anderem auf die Gefahr höherer Spritpreise an den Zapfsäulen. Zudem sei der Schiffstransport klimafreundlicher als Lkw-Verkehre auf der Straße, erklärte er. (afp/red)
Am Flughafen Leipzig/Halle hat die Polizei eine verdächtige Drohne sichergestellt. - Foto: Tobias Junghanns/dpa
Am Leipziger Flughafen kam es in der Nacht zu mehreren Vorfällen. Zum einen ist laut einem NATO-Sprecher eine Drohne in der Nähe eines ukrainischen Flugzeugs sichergestellt worden. Die Ermittlungen würden von deutschen Behörden geführt, hieß es.
Nach Informationen aus Sicherheitskreisen vom Morgen soll an der Drohne ein Sprengstoff mit Zünder befestigt gewesen sein. Zuvor hatte „BILD“ über den Vorfall berichtet. Ein Sprengstoffroboter war im Einsatz.
Innenministerium: Kollision mit unbekanntem Objekt – Flugzeug landete dann in Hannover
Das Bundesinnenministerium hat den Fund der Drohne offiziell bestätigt. Aufgrund laufender Ermittlungen könne man aktuell dazu keine weiteren Details veröffentlichen.
Ein Sprecher des Innenministeriums sagte in Berlin zudem, in der Nähe des Flughafens sei in der Nacht eine Maschine mit einem bislang unbekannten Objekt kollidiert. Ein Flugzeug konnte wegen des Funds einer Drohne dort nicht landen und musste durchstarten. Dabei sei es „anscheinend mit etwas kollidiert“ und habe anschließend in Hannover landen können.
Laut „BILD“ handelte es sich um eine DHL-Frachtmaschine. Sie sei durch den Zusammenstoß im Frontbereich beschädigt worden.
Das Verteidigungsministerium teilte mit, in die Ermittlungen nicht involviert zu sein. Das sei „reine Sache der Bundespolizei“, hieß es.
Vom Verkehrsministerium hieß es, man sei sich „der Gefährdung des Luftverkehrs durch unbemannte Luftfahrtsysteme durchaus bewusst“. „Unsere Aufgabe ist es, die Sicherheit des Flugbetriebs aufrechtzuerhalten. Manchmal ist das nur durch vorübergehendes Einstellen des Flugbetriebs gewährleistet.“
Die Polizei sprach von einem „sicherheitsrelevanten Vorfall“. Akute Gefahr besteht demnach nicht.
Sprengstoff und Zünder
Die Polizei habe das Fluggerät gesichert, hieß laut Sicherheitskreisen. Die Drohne war demnach kurz vor Mitternacht nahe einer ukrainischen Antonow-Transportmaschine bemerkt worden.
Die Bundespolizei war nach Angaben aus Sicherheitskreisen am frühen Morgen im Einsatz. Die Drohne sei inzwischen mit einem Röntgengerät untersucht worden.
Der Flughafen Leipzig/Halle hatte in der Nacht den Flugbetrieb eingestellt, nachdem ein unbekanntes Flugobjekt in der Nähe des Flughafens und zudem ein verdächtiger Gegenstand im Bereich der Südpiste gefunden wurden.
Ein Passagierflug und mehrere Frachtmaschinen mussten umgeleitet werden. Die Passagiermaschine landete zunächst am Flughafen Nürnberg und erreichte später in der Nacht Leipzig. Der Frachtverkehr am DHL-Hub war ungefähr ab Mitternacht erheblich behindert.
Betrieb zum Teil wieder angelaufen
Der Nordbereich ist seit den frühen Morgenstunden wieder in Betrieb. Die Südpiste ist für die Ermittlungen derzeit noch gesperrt.
Der Flugbetrieb im Nordbereich wurde demnach kurz vor 2:00 Uhr morgens wieder aufgenommen. Die Landespolizei habe die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei aufgenommen.
GdP sieht Bundespolizei gut gerüstet für Drohnenabwehr
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Zusammenarbeit der Behörden und hob die gute technische Ausstattung der Bundespolizei hervor.
Die Vorkommnisse am Leipziger Flughafen hätten gezeigt, dass sich die hochmoderne Ausrüstung auszahle und die Alarmsysteme gut funktioniert hätten, sagte der GdP-Chef für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der „Rheinischen Post“.
Auch hätten die Behörden wie die Flugsicherung, die Landespolizei und die Feuerwehr gut mit der Bundespolizei zusammengearbeitet.
Die Bundespolizei sei an den deutschen Flughäfen mittlerweile gut dafür ausgestattet, um die Flugbewegungen von Drohnen zu beobachten und Gegenmaßnahmen einzuleiten, sagte Roßkopf. Zugleich sagte er: „Vollständig verhinderbar sind mutmaßliche Attacken durch Drohnen aber nicht.“ (dpa/afp/dts/red)
Am Flughafen Leipzig/Halle hat die Polizei eine verdächtige Drohne sichergestellt. - Foto: Tobias Junghanns/dpa
Am Leipziger Flughafen ist nach Angaben eines NATO-Sprechers eine Drohne in der Nähe eines ukrainischen Flugzeugs sichergestellt worden. Die Ermittlungen würden von deutschen Behörden geführt, hieß es.
Nach Informationen aus Sicherheitskreisen vom Morgen soll an der Drohne ein Sprengstoff mit Zünder befestigt gewesen sein. Zuvor hatte „BILD“ über den Vorfall berichtet. Ein Sprengstoffroboter war im Einsatz.
Sprengstoff und Zünder
Die Polizei habe das Fluggerät gesichert, hieß laut Sicherheitskreisen. Die Drohne war demnach kurz vor Mitternacht nahe einer ukrainischen Antonow-Transportmaschine bemerkt worden.
Die Bundespolizei war nach Angaben aus Sicherheitskreisen am frühen Morgen im Einsatz. Die Drohne sei inzwischen mit einem Röntgengerät untersucht worden.
Der Flughafen Leipzig/Halle hatte in der Nacht den Flugbetrieb eingestellt, nachdem ein unbekanntes Flugobjekt in der Nähe des Flughafens und zudem ein verdächtiger Gegenstand im Bereich der Südpiste gefunden wurden.
Mehrere Maschinen, unter anderem eine Passagiermaschine, wurden laut einer Mitteilung der Polizeidirektion Leipzig umgeleitet. Die Polizei sprach von einem „sicherheitsrelevanten Vorfall“. Demnach besteht keine akute Gefahr.
Betrieb zum Teil wieder angelaufen
Der Nordbereich ist seit den frühen Morgenstunden wieder in Betrieb. Die Südpiste ist für die Ermittlungen derzeit noch gesperrt.
Der Flugbetrieb im Nordbereich wurde demnach kurz vor 2:00 Uhr morgens wieder aufgenommen. Die Landespolizei habe die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei aufgenommen. (dpa/red)
Am Flughafen Leipzig/Halle hat die Polizei eine verdächtige Drohne sichergestellt. - Foto: Tobias Junghanns/dpa
Am Leipziger Flughafen ist nach Angaben eines NATO-Sprechers eine Drohne in der Nähe eines ukrainischen Flugzeugs sichergestellt worden. Die Ermittlungen würden von deutschen Behörden geführt, hieß es.
Nach Informationen aus Sicherheitskreisen vom Morgen soll an der Drohne ein Sprengstoff mit Zünder befestigt gewesen sein. Zuvor hatte „BILD“ über den Vorfall berichtet. Ein Sprengstoffroboter war im Einsatz.
Die Polizei sprach von einem „sicherheitsrelevanten Vorfall“. Akute Gefahr besteht demnach nicht.
Sprengstoff und Zünder
Die Polizei habe das Fluggerät gesichert, hieß laut Sicherheitskreisen. Die Drohne war demnach kurz vor Mitternacht nahe einer ukrainischen Antonow-Transportmaschine bemerkt worden.
Die Bundespolizei war nach Angaben aus Sicherheitskreisen am frühen Morgen im Einsatz. Die Drohne sei inzwischen mit einem Röntgengerät untersucht worden.
Der Flughafen Leipzig/Halle hatte in der Nacht den Flugbetrieb eingestellt, nachdem ein unbekanntes Flugobjekt in der Nähe des Flughafens und zudem ein verdächtiger Gegenstand im Bereich der Südpiste gefunden wurden.
Ein Passagierflug und mehrere Frachtmaschinen mussten umgeleitet werden. Die Passagiermaschine landete zunächst am Flughafen Nürnberg und erreichte später in der Nacht Leipzig. Der Frachtverkehr am DHL-Hub war ungefähr ab Mitternacht erheblich behindert.
Betrieb zum Teil wieder angelaufen
Der Nordbereich ist seit den frühen Morgenstunden wieder in Betrieb. Die Südpiste ist für die Ermittlungen derzeit noch gesperrt.
Der Flugbetrieb im Nordbereich wurde demnach kurz vor 2:00 Uhr morgens wieder aufgenommen. Die Landespolizei habe die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei aufgenommen.
GdP sieht Bundespolizei gut gerüstet für Drohnenabwehr
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Zusammenarbeit der Behörden und hob die gute technische Ausstattung der Bundespolizei hervor.
Die Vorkommnisse am Leipziger Flughafen hätten gezeigt, dass sich die hochmoderne Ausrüstung auszahle und die Alarmsysteme gut funktioniert hätten, sagte der GdP-Chef für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der „Rheinischen Post“.
Auch hätten die Behörden wie die Flugsicherung, die Landespolizei und die Feuerwehr gut mit der Bundespolizei zusammengearbeitet.
Die Bundespolizei sei an den deutschen Flughäfen mittlerweile gut dafür ausgestattet, um die Flugbewegungen von Drohnen zu beobachten und Gegenmaßnahmen einzuleiten, sagte Roßkopf. Zugleich sagte er: „Vollständig verhinderbar sind mutmaßliche Attacken durch Drohnen aber nicht.“ (dpa/afp/dts/red)
Neue Regeln für Roboterautos: Hersteller müssen Sicherheit gewährleisten und Nutzer klar über die Möglichkeiten und Grenzen der Systeme aufklären. (Archivbild) - Foto: Kevin Frayer/Getty Images
Chinas Regierung hat Sicherheitsregeln für die wachsende Flotte von Roboterautos im Land angekündigt. Sie sollen ab Juli 2027 in Kraft treten, teilte Peking am Dienstag mit. Vorgeschrieben ist dann vor allem ein Deaktivierungssystem.
Hintergrund ist ein Unfall im vergangenen Jahr mit einem automatisiert fahrenden Auto des Herstellers Xiaomi, bei dem in China drei junge Menschen gestorben waren.
Regeln für automatisiertes Fahren der Stufen 3 und 4
Die neuen Sicherheitsregeln sollen für automatisiertes Fahren auf Niveau 3 und 4 gelten.
Niveau 3 bedeutet, dass ein Auto die Steuerung zeitweilig selbst übernimmt, der Fahrer aber jederzeit bereit zum Eingreifen sein muss.
Niveau 4 steht für vollautomatisiertes Fahren. Das Auto fährt dabei in bestimmten Bereichen, etwa in einem Parkhaus oder einem Stadtviertel, komplett selbst.
Hersteller müssen Grenzen der Technik deutlich machen
Autohersteller müssen künftig nach Angaben des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologien gewährleisten, dass ihre Fahrsysteme ein Sicherheitsniveau erreichen, das auch mit einem Menschen am Steuer erreicht wird.
Sie müssen die Käufer ihrer Autos klar auf die Grenzen der Technologie hinweisen. Außerdem sollen sie eine „unsachgemäße Nutzung“ oder einen Missbrauch der Technik verhindern.
Bei Autos mit Fahrsystemen auf Niveau 3 müssen die Hersteller sicherstellen, dass das System erkennt, ob ein Autofahrer in der Lage ist, das Steuer zu übernehmen.
Anfang Juli hatten sich die Mitgliedsländer der UNO auf künftige Zulassungsregeln für autonom fahrende Autos geeinigt. China hatte den Text unterstützt. (afp/red)
Tanken in Bayern ist teilweise um 8 Cent günstiger als Sachsen-Anhalt und Bremen (Symbolbild). - Foto: Pia Bayer/dpa
In Bayern tankt es sich derzeit am günstigsten. Bei Diesel teilt sich der Freistaat diesen Titel (Stand 4. August 6:30 Uhr) mit dem Saarland.
Bei Superbenzin der Sorten E5 trägt er ihn alleine, bei E10 teilt Bayern ihn mit Berlin. Das geht aus Daten des Spritpreiseportals Tankerkönig hervor. Bei Super E5 war Bayern um 8 Cent günstiger als Sachsen-Anhalt und Bremen am anderen Ende der Skala.
Bei E10 ist der Unterschied zwischen Bayern und Berlin als billigsten und Hessen, Bremen und Sachsen-Anhalt mit 7 Cent etwas niedriger.
Bei Diesel sind es ebenfalls 7 Cent – hier zwischen Bayern und Saarland am günstigen Ende und Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hessen am teuren Ende.
Ebenfalls eher günstig war Diesel in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Benzin ebenfalls in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Berlin, dem Saarland und Brandenburg.
Ebenfalls eher teuer waren Sachsen, Thüringen und Hessen bei Benzin sowie Sachsen bei Diesel. Je nach Region innerhalb der Länder und je nach Tankstelle und Uhrzeit können die Werte aber stark abweichen.
Median statt Durchschnitt
Spritpreisdaten können sich je nach Ermittlungsmethode leicht unterscheiden. Ein direkter Vergleich der Preise unterschiedlicher Analysen ist daher problematisch. Aussagen über Preisunterschiede innerhalb eines Systems lassen sich damit gut tätigen.
Unter anderem nutzt Tankerkönig bei seinem regionalen Vergleich nicht den Durchschnittspreis, sondern den Median.
Dieser gibt denjenigen Preis an, der von allen ermittelten Preisen in der Mitte liegt. Dadurch ist er weniger anfällig für einzelne Extremwerte als der Durchschnitt. Bei einer Zahlenreihe von 1, 2, 3, 4, 40 wäre beispielsweise der Median 3 – der in der Mitte der Reihe liegende Wert -, der Durchschnitt jedoch 10 – die Werte aufaddiert und durch die Anzahl der Werte geteilt. (dpa/red)
Der Verkehr in Deutschland wird dichter. (Foto:Archiv) - Foto: Christian Butt/dpa
Für das kommende Wochenende rechnet der ADAC erneut mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen auf den deutschen Autobahnen. Staus auf den wichtigsten Fernstraßen sind aufgrund der andauernden Ferien nahezu unvermeidlich, wie der Automobilklub am Montag in München mitteilte. In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gehen die Sommerferien bereits am Wochenende zu Ende.
In Kombination mit dem Ferienverkehr aus vielen europäischen Nachbarstaaten seien zahlreiche Urlauber gleichzeitig auf Hin- und Rückreisen unterwegs. Vor allem am Freitagnachmittag und -abend seien die Strecken Richtung Süden, Alpen sowie Küstenregionen stark befahren. Am Sonntagnachmittag und -abend werde der Verkehr dagegen besonders in der entgegengesetzten Richtung dichter sein.
Rund 1.000 Baustellen
Neben Urlaubern seien bei gutem Wetter auch zahlreiche Tagesausflügler unterwegs, die zudem in Richtung des Mittelgebirges sowie verschiedener Seen für ein hohes Verkehrsaufkommen sorgen. Bundesweit wird der Verkehr dem Automobilklub zufolge durch rund 1.000 Baustellen zusätzlich ausgebremst.
Auf viel befahrenen Reiserouten im Ausland müssen Urlauber laut ADAC ebenfalls mit Staus rechnen. In Österreich gilt dies etwa auf der West-, Tauern-, Inntal- und Brennerautobahn sowie der Fernpassroute, in der Schweiz für die Gotthardroute und San-Bernardino-Route und in Italien für die Verlängerung der Brennerautobahn. (afp/red)
Wieder einmal kontrolliert die Polizei verstärkt, ob sich Fahrzeuge ans Tempolimit halten. (Symbolbild) - Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Die Polizei ist in den nächsten Tagen verstärkt Temposündern auf den Straßen auf der Spur. Am Montag beginnt der sogenannte Blitzermarathon, auch Speedweek genannt. Laut dem Autofahrerclub ADAC beteiligen sich daran mehrere Bundesländer, allerdings nicht alle. Die Aktion fällt mitten in die Ferienzeit und trifft diesmal auch viele Urlauber.
Bereits im Frühjahr gab es gezielte Kontrollen über mehrere Tage. Ziel der Aktion bis zum kommenden Sonntag ist es laut Polizei und Innenministerien der beteiligten Länder, die Zahl der schweren Verkehrsunfälle zu reduzieren. 2025 starben bei Unfällen im Straßenverkehr mehr als 2.800 Menschen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren das 62 Getötete mehr als im Jahr zuvor. Das sind deutlich weniger als 1995, als noch 9.500 Menschen starben.
Weshalb kontrolliert wird
Nach Einschätzung von Experten ist zu schnelles Fahren eine häufige Unfallursache. Insbesondere an Unfallschwerpunkten müssten Autofahrer mit Tempokontrollen rechnen. Die Innenministerien von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen teilten zum Beispiel nicht vorab mit, wo genau mobile und stationäre Blitzer in den kommenden Tagen stehen werden.
„Wir werden unsere Geschwindigkeitsmessgeräte nicht nur auf Bundesautobahnen aufstellen, sondern uns auf die ländlichen Bereiche, insbesondere Alleen, konzentrieren“, sagte die Leiterin der Verkehrspolizei in der Brandenburger Polizeidirektion West, Peggy Baier. Anders als bei der Aktion im Frühjahr gibt es laut ADAC diesmal keinen Hauptkontrolltag.
Was Automobilclubs zu der Aktion sagen
Der ADAC Nordrhein befürwortet dauerhaft mehr gezielte Kontrollen gerade an Unfallschwerpunkten. Auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) fordert, an Unfallschwerpunkten kontinuierlich zu kontrollieren. Er kritisiert aber den Zeitpunkt der Aktionswoche in der Hauptreisezeit. Kontrollen sollten nicht den Eindruck erwecken, „in erster Linie der Einnahmeerzielung zu dienen“.
Die Speedweek ist eine vom europäischen Polizeinetzwerk Roadpol europaweit abgestimmte Aktion. Jedes Jahr im April und im August finden dabei solche Kontrollwochen statt, bei denen die Polizei die Geschwindigkeit auf den Straßen strenger überwacht.
Allein in Baden-Württemberg wurden bei der europaweit abgestimmten Geschwindigkeitskontrollwoche im April 58.347 Verstöße festgestellt. (dpa/red)
Steffen Bilger wird neuer Verkehrsminister. - Foto: Marijan Murat/dpa
Er gilt als fachlich geeignet, ist sehr gut vernetzt, arbeitete in der schwarz-roten Koalition bislang aber vor allem im Hintergrund: der neue Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU). Der 47-Jährige soll nach den Worten von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dafür sorgen, „dass wir schneller und besser werden beim Thema Aufbruch in Deutschland“ – und das bei Erfolg auch entsprechend anpreisen.
Bilger solle die „Chancen“ nutzen, die das Investitionsprogramm aus dem Sondervermögen biete, forderte Merz. „Dazu gehört, dass privates Kapital zur Finanzierung unserer Infrastrukturmodernisierung mobilisiert wird.“ Das Sondervermögen ist 500 Milliarden Euro schwer und soll den Investitionsstau bei Verkehr, Energie, Digitalisierung und Klimaschutz abbauen.
Erfahren im Bereich Verkehr
Der gelernte Rechtsanwalt Bilger stammt aus Baden-Württemberg und ist ausgewiesener Verkehrsexperte: Er saß schon als frisch gebackener Bundestagsabgeordneter von 2009 bis 2013 im Verkehrsausschuss. Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Wiederwahl von Angela Merkel (CDU) 2017 war er als Vertreter der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur beteiligt. 2018 wurde er dann Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium.
Mit dem Gang in die Opposition 2021 stieg Bilger zum Vize-Fraktionsvorsitzenden der Union auf – und wechselte das Fachgebiet: Er war zuständig für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt und damit für Kritik am damaligen Minister Cem Özdemir (Grüne). Seit Antritt der schwarz-roten Koalition im vergangenen Jahr war Bilger Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, also ein wichtiger Strippenzieher im Hintergrund.
In dieser Position war er um eine gute Zusammenarbeit mit der SPD und um Ausgleich bemüht. Im Auftreten ist Bilger stets freundlich; in Gesprächen formulierte er stets vorsichtig, als Wadenbeißer trat er nicht in Erscheinung.
„Ich freue mich, ins BMV zurückzukehren“, schrieb Bilger nach Bekanntwerden der Personalie am Sonntagabend im Onlinenetzwerk X. Er betonte, Verkehrspolitik sei „viele Jahre“ sein Schwerpunktthema gewesen und dankte – mit Ausrufezeichen – für das Vertrauen des Bundeskanzlers.
Vorgänger Patrick Schnieder (CDU) war Medienberichten zufolge bei Merz in Ungnade gefallen, weil er weder die marode Straßeninfrastruktur noch die Probleme der Deutschen Bahn (DB) in den Griff bekommen habe. Außerdem komme er mit seinem Etat nicht aus – der ist mit knapp 28 Milliarden Euro in diesem Jahr der drittgrößte eines Ministeriums (nach Arbeit und Soziales sowie Verteidigung).
Infrastruktur bleibt herausfordernd
Schneller zu werden und besser dazustehen dürfte aber für Bilger nicht einfach sein – Infrastruktur und die Bahn gelten als Aufgabe mit langem Zeithorizont. DB-Chefin Evelyn Palla hatte erst vor kurzem die Ziele des Staatskonzerns in Sachen Pünktlichkeit, Digitalisierung und Wachstum deutlich nach unten geschraubt. Bröckelnde Brücken und daraus resultierende plötzliche Vollsperrungen wie in Berlin oder Bonn dürften auch Bilger erwarten.
Seine Zeit im Verkehrsministerium könnte von vielen zudem eher als Hypothek denn als Vorteil gewertet werden: Minister damals war Andreas Scheuer (CSU), Verantwortlicher für das Pkw-Maut-Desaster und der letzte einer Reihe von Verkehrsministern, für die die Bahn kein hohe Priorität hatte. Linken-Chef Luigi Pantisano kritisierte zudem, dass Bilger ein „glühender Befürworter“ des „Katastrophenprojekts“ Stuttgart 21 sei. Insgesamt stehe der neue Ressortchef nicht für eine „zukunftsfähige, klimagerechte Verkehrspolitik“.
Ein erstes Statement Bilgers als Minister ist am Mittwochmittag bei der Amtsübergabe im Verkehrsministerium angekündigt. Persönlich bedeutet das neue Amt für Bilger wohl weniger Zeit für die Familie. Er ist seit 2013 verheiratet und hat drei Kinder, die jüngste Tochter ist erst 2021 geboren.
Tanken ist teuer, zuletzt ging es aber minimal nach unten. (Archivbild) - Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Der stark sinkende Ölpreis kommt bisher nur minimal bei den Autofahrern an. Am Montagvormittag deuteten die Preise leicht nach unten, wie der ADAC mitteilt. Davor waren die Preise bereits über das Wochenende etwas niedriger. „Der rückläufige Ölpreis scheint also langsam bei den Kraftstoffpreisen anzukommen“, sagt ein Sprecher des Verkehrsclubs. Auch Zahlen beim Portal Tankerkönig zeigten am Montagvormittag eine minimal rückläufige Tendenz.
Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Sonntags kostete Super E10 laut ADAC 2,157 Euro pro Liter, Diesel 2,21 Euro. Das war jeweils rund ein Cent weniger als am vergangenen Donnerstag, als Rohöl der für Europa wichtigen Sorte Brent mehr als 100 Dollar pro Barrel (159 Liter) gekostet hatte. Seither ist der Rohölpreis aber stark gefallen.
Ölpreis schlägt vergleichsweise schwach an den Zapfsäulen durch
Normalerweise gilt der Rohölpreis als zentraler Treiber für Preisschwankungen beim Sprit. Zuletzt hatte er aber – insbesondere bei Benzin – ungewöhnlich schwach an der Zapfsäule durchgeschlagen. Vor dem aktuellen Rückgang hatte sich Rohöl ab Mitte Juli stark verteuert, die Spritpreise waren im selben Zeitraum aber nur um einige Cent gestiegen.
Neben dem Rohölpreis gibt es allerdings auch andere Faktoren, die sich auf den Spritpreis auswirken. Dazu gehören Raffineriekapazitäten und Wechselkurse.
ADAC: Bereits seit Wochen zu teuer
Aus Sicht des ADAC bewegen sich die Kraftstoffpreise „bereits seit Wochen auf einem zu hohen Niveau“. Der jetzige Rückgang des Ölpreises lasse aber hoffen, „dass auch die Kraftstoffpreise zeitnah spürbar sinken werden“.
Insgesamt liegen die Preise derzeit wieder sehr hoch. Im Vergleich zum letzten Tag vor Beginn des Iran-Krieges ist ein Liter Super E10 knapp 38 Cent teurer, ein Liter Diesel gut 46 Cent. Auf eine Tankfüllung von 50 Litern umgerechnet sind das 19 beziehungsweise 23 Euro. (dpa/red)
Immer wieder sorgt die Sperrung maroder Brücken für Aufsehen. (Archivbild) - Foto: Benjamin Westhoff/dpa
Die deutsche Infrastrukturkrise, die sich in den vergangenen Jahren in immer mehr Städten bemerkbar macht, hat nun auch Bonn erfasst. Seit Juni 2026 steckt die frühere Bundeshauptstadt in einem Verkehrskollaps.
Wie zuvor in Dresden mit der Carolabrücke oder in Berlin mit der A100 ist ein Schaden an einer Brücke der Ausgangspunkt einer Kettenreaktion, die am Ende Auswirkungen auf den gesamten Stadtverkehr hat.
Straßenbahnverkehr in Bonn zu vier Fünfteln außer Gefecht
Am 3. Juni wurde die vollständige Sperrung der Bonner Nordbrücke, auch Friedrich-Ebert-Brücke genannt, die Teil der A565 ist, angekündigt. „Strukturelle Schäden am Tragwerk“ machten laut der Autobahn GmbH des Bundes eine weitere Verwendung unmöglich. Vielmehr sei ein Abriss unumgänglich und ein Neubau wird vor 2028 nicht abgeschlossen sein.
Anfang der Woche zogen dann die Stadtwerke Bonn kurzfristig 60 von 75 Straßenbahnen aus dem Verkehr. Grund dafür war die Befürchtung „frühzeitigerer Materialermüdung“ an einigen Bauteilen. Wann hier wieder eine Normalisierung zu erwarten ist, bleibt offen.
Derzeit versuchen die Kölner Verkehrs-Betriebe, durch die Leihgabe von 20 Straßenbahnen auszuhelfen. Die Situation macht jedoch deutlich, wie gering auch die Reserven des ÖPNV sind.
Die für Pendler wichtige linke Rheinstrecke der Bahn fällt wegen einer Streckensanierung aus. Die Rodenkirchener Brücke in Köln ist auch in einem wenig zufriedenstellenden Zustand und muss ersetzt werden.
IHK befürchtet täglichen Schaden von mehr als 1 Million Euro
Die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich. Die IHK NRW schätzt den volkswirtschaftlichen Schaden allein durch den Ausfall der Nordbrücke auf über 1 Million Euro täglich. Eine ADAC-Modellrechnung geht von mehr als 170 Millionen Euro Schaden pro Jahr bei einer längerfristigen Sperrung aus.
Unternehmen klagen über längere Lieferzeiten, steigende Transportkosten, Planungsunsicherheit, Lieferengpässe und sinkende Umsätze im Einzelhandel. Die IHK NRW befürchtet durch die angespannte Verkehrslage auch langfristig einen Wettbewerbsnachteil.
Für Radfahrer und Fußgänger könnte im Spätsommer 2026 eine teilweise Freigabe der Nordbrücke erfolgen. Der Autoverkehr soll Ende 2028 dort wieder rollen.
Eine Vielzahl der Brücken in der Stadt stammt aus den 1960er- und 1970er-Jahren. Die Nordbrücke wurde 1967 eröffnet.
Notwendige Sanierungen finden häufig spät oder noch gar nicht statt. Bisweilen erfolgt eine Instandhaltung erst zu einem Zeitpunkt, als die Schäden als kritisch zu erkennen waren. Dass Ausweichstrecken nicht selten selbst in die Jahre gekommen sind, verschärft das Problem.
Bonn steht in dieser Situation auch noch vor haushaltspolitischen Herausforderungen, die zuletzt ein rigides Sparprogramm erforderlich machten. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen, strebt die Stadt laut dem Verwaltungsvorstand Einsparungen in „dreistelliger Millionenhöhe“ für das Jahr 2027 an.
Der Mann wollte zunächst nicht anhalten. (Symbolbild) - Foto: Markus Lenhardt/dpa
Nach einer Verfolgungsfahrt über die Autobahnen 9 und 6 hat ein Polizist nach Polizeiangaben auf ein Auto geschossen. Der Mann sei mit seinem Wagen auf den Polizisten zugefahren, sagte ein Polizeisprecher im baden-württembergischen Aalen. Verletzt wurde demnach bei dem Einsatz niemand. Die Verfolgungsfahrt habe auf der Autobahn 9 bei Greding im mittelfränkischen Landkreis Roth begonnen.
Beamte wollten das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen den Angaben zufolge einer Kontrolle unterziehen, doch der Fahrer entzog sich ihr. „Er ist unter Schlangenlinien und im Zickzack der Polizei davongefahren“, sagte der Sprecher. Es habe der Verdacht bestanden, dass der Mann unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln gestanden habe.
Die Verfolgungsfahrt setzte sich demnach auf der A6 bis nach Baden-Württemberg fort. Polizisten aus beiden Bundesländern waren an dem Einsatz beteiligt. Im Bereich einer Engstelle nahe der Anschlussstelle Schnelldorf in Mittelfranken – laut dem Polizeisprecher aber schon auf baden-württembergischem Gebiet – konnte das Fahrzeug schließlich gestoppt werden.
Als Polizisten den Mann kontrollieren wollten, fuhr er den Angaben nach mit seinem Wagen auf einen der Beamten zu. Dieser habe aus Notwehr auf das Auto geschossen und es getroffen. Der Fahrer wurde anschließend widerstandslos festgenommen. (dpa/red)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe befürchtet neue Härten (Symbolbild). - Foto: Sina Schuldt/dpa
Union und SPD sehen die Bahn bei der Durchsetzung des geplanten Alkoholverbots an Bahnhöfen in der Pflicht.
„Dass die Deutsche Bahn ihre eigenen Sicherheitsbemühungen verstärkt, begrüße ich ausdrücklich“, sagte der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU), der „Welt“. „Dazu gehört aber auch, dass sie diese Regeln mit eigenem Personal durchsetzt.“
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sagte: „Eine Umsetzung kann nur in Betracht kommen, sofern die Bahn eine erhebliche personelle Verstärkung bei der DB Sicherheit nachweist.“
Bahn soll mehr Personal stellen
Ähnlich sieht es die Deutsche Polizeigewerkschaft. Deren Vorsitzender Heiko Teggatz rief die Bahn in der „Welt“ dazu auf, das Personal für die Überwachung des Alkoholverbots bereitzustellen: „Das ist eine Sache des Hausrechts der Bahn. Sie muss dafür sorgen, mehr Sicherheitspersonal zu stellen.“
Nach dem Willen der Deutschen Bahn soll es künftig bundesweit untersagt sein, auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen außerhalb der Bahnhofsgastronomie Bier, Wein oder Schnaps zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßt im Grundsatz den Vorstoß von Bahnchefin Evelyn Palla. Die Frage der Durchsetzung eines solchen Verbots sei allerdings „eine problematische“.
Er würde auch gern mit Palla darüber sprechen, welche Grundlage ihr Vorstoß habe und welche Informationen und Studien sie vielleicht zu dieser Idee veranlasst haben.
Für die Sicherheit an Bahnhöfen ist neben den DB-Sicherheitskräften die Bundespolizei zuständig. Diese untersteht dem Bundesinnenministerium.
Bislang gilt ein Verbot des Alkoholkonsums vor allem an großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln. Insgesamt setzt die Deutsche Bahn deutschlandweit rund 4.500 Sicherheitskräfte an Bahnhöfen ein.
Auswirkungen für Obdachlose befürchtet
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe befürchtet neue Härten für obdachlose Menschen mit Alkoholsucht.
„Ein Verbot verändert nicht die Lebenslage der Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten, sondern verdrängt sie lediglich aus dem Blickfeld“, sagte Vize-Geschäftsführer Joachim Krauß dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Der Bahnhof gehöre für viele zu den wenigen witterungsgeschützten und gut zugänglichen öffentlichen Orten. „Durch das Verbot werden die Menschen in Bereiche gedrängt, die weniger Schutz bieten und weniger Anschluss an das Hilfesystem haben“, sagte Krauß.
In Hamburg, wo ein entsprechendes Verbot bereits gilt, habe man die Erfahrung gemacht, dass die Menschen in angrenzende Stadtteile verdrängt wurden. (dpa/red)
Gibt es Streit, ist oft Alkohol im Spiel. - Foto: picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa
Kein Alkohol auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen – die Deutsche Bahn plant einen radikalen Schritt mit der Hoffnung auf mehr Sicherheit für die Fahrgäste und die Beschäftigten.
Wie der Konzern mitteilte, soll es künftig an den bundesweit 5.400 Bahnhöfen untersagt sein, Bier, Wein, Schnaps oder anderen Alkohol zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die „Bild“-Zeitung berichtete zuerst über das sogenannte Alkoholkonsumverbot.
Ausnahmen für Bahnhofsgastronomie
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, sagte Bahnchefin Evelyn Palla laut Mitteilung. Es gehe dabei um den Schutz der Kollegen und der Reisenden.
Ausgenommen sein soll der Konsum innerhalb der lizenzierten Bahnhofsgastronomie. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen soll weiterhin gestattet bleiben.
Von Verboten innerhalb der Züge ist derzeit ebenfalls nicht die Rede. In ihren Fernzügen verkauft die Bahn auch selbst Alkohol.
Anlass für Verbot ist ein gewalttätiger Vorfall von Freitag
Bislang gilt ein Konsumverbot in mehr als 30 Bahnhöfen, darunter die Hauptbahnhöfe in Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Die Regelung soll über das Hausrecht der Bahn ausgeweitet werden.
Die lokalen Hausordnungen sollten dazu in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst werden. „Als nächstes werden zum 1. September die Bahnhöfe Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei“, teilte die Bahn mit.
In einigen Kommunen wird das Alkoholkonsumverbot dem Konzern zufolge auch auf den Bahnhofsvorplätzen gelten, wenn sie der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen könne es bei den Stationen geben, wenn zum Beispiel die Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehören.
Ein Auslöser für das Verbot war ein Vorfall am 17. Juli in Baden-Württemberg. Ein 26 Jahre alter Bahn-Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten.
Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Offen ist, wieso die Tür nachgab. Der 36-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein.
In diesem Regionalzug kam es zu der Prügelei.
Foto: Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa
Bahn verspricht sich von Verbot weniger Streitereien
Die Einhaltung des geplanten Verbots dürfte von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. „Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus“, teilte die Bahn mit.
Ein generelles Alkoholverbot in allen DB-Zügen gibt es bisher nicht, bei einigen anderen Bahnunternehmen dagegen schon. Dafür ist Rauchen in Zügen grundsätzlich untersagt. Auf Bahnhöfen wiederum ist Rauchen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.
Die Deutsche Bahn verspricht sich von einem Alkoholverbot mehr Sicherheit und weniger Streitigkeiten unter Alkoholeinfluss. Entsprechende Erfahrungen hat sie unter anderem am Hauptbahnhof Hamburg gemacht.
Nachdem der Konsum von Alkohol dort im April 2024 verboten worden war, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. Das Sicherheitsgefühl für Fahrgäste habe sich verbessert, zudem sei der Reinigungsaufwand zurückgegangen, hieß es damals in einer ersten Bilanz.
Verbände reagieren positiv – Probleme bei Durchsetzung?
Beim Fahrgastverband Pro Bahn, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommt der Plan der Deutschen Bahn grundsätzlich gut an.
„Ein Alkoholverbot an Bahnhöfen kann das Sicherheitsgefühl stärken und die Aufenthaltsqualität verbessern. Entscheidend ist aber, dass es konsequent und mit Augenmaß durchgesetzt wird“, sagte EVG-Chef Martin Burkert der dpa.
„Wir wissen aus der Praxis, dass schon Ticketkontrollen immer wieder zu Eskalationen führen können. Deshalb darf die Durchsetzung des Alkoholverbots nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.“
Nötig sei mehr eigenes, gut geschultes Sicherheitspersonal und eine deutlich stärkere Präsenz der Bundespolizei an den Bahnhöfen.
Die Gewerkschaft der Polizei geht nicht davon aus, dass das Verbot angesichts der aktuellen Personallage konsequent umgesetzt werden kann. „Wir sind gebunden in Veranstaltungen, Großveranstaltungen und Grenzkontrollen mit der Bundespolizei. Das wird schwer, das umzusetzen“, sagte Alexander Poitz, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, im „Frühstart“ von RTL/ntv.
Gleichzeitig plädierte er für ein Alkoholverbot auch in Zügen. „Es macht keinen Sinn, an den Bahnhöfen ein Alkoholverbot umzusetzen und dann aber in der Bahn selbst Alkohol konsumieren zu dürfen“, sagte Poitz.
Pro Bahn erwartet, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Mehrheit der Fahrgäste durch die Maßnahme steigen wird. Wichtig sei, dass das Bahnpersonal mit gutem Vorbild vorangehe und zum Beispiel ein Feierabendbier dann auch erst außerhalb der Bahnhöfe öffne.
„Hier sehen wir beim Thema Rauchverbot bereits heute, dass spätestens, wenn Zugpersonal außerhalb der Rauchverbotszonen raucht, deren Einhaltung durch die Fahrgäste endgültig aufgegeben wird“, schrieb der Verband auf Anfrage. (dpa/red)
Gibt es Streit, ist oft Alkohol im Spiel. - Foto: picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa
Kein Alkohol auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen – die Deutsche Bahn plant einen radikalen Schritt mit der Hoffnung auf mehr Sicherheit für die Fahrgäste und die Beschäftigten.
Wie der Konzern mitteilte, soll es künftig an den bundesweit 5.400 Bahnhöfen untersagt sein, Bier, Wein, Schnaps oder anderen Alkohol zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die „Bild“-Zeitung berichtete zuerst über das sogenannte Alkoholkonsumverbot.
Ausnahmen für Bahnhofsgastronomie
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, sagte Bahnchefin Evelyn Palla laut Mitteilung. Es gehe dabei um den Schutz der Kollegen und der Reisenden.
Ausgenommen sein soll der Konsum innerhalb der lizenzierten Bahnhofsgastronomie. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen soll weiterhin gestattet bleiben.
Von Verboten innerhalb der Züge ist derzeit ebenfalls nicht die Rede. In ihren Fernzügen verkauft die Bahn auch selbst Alkohol.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Vorstoß der Deutschen Bahn für ein Alkoholverbot an Bahnhöfen grundsätzlich begrüßt, sieht aber auch Diskussionsbedarf.
Er finde es „erstmal positiv, dass es eine Initiative der Deutschen Bahn gibt, genau in diese Richtung die Situation an Bahnhöfen zu verbessern“, sagte Dobrindt am Dienstag in Berlin. Die Frage der Durchsetzung sei allerdings eine „problematische“, fügte er hinzu.
Er verstehe das Anliegen, „dass man mit dem Thema Alkohol an den Bahnhöfen möglicherweise etwas, was auch an Aggressionspotenzialen da vorhanden ist, reduzieren kann oder glaubt, dass man das reduzieren könnte“, sagte der Minister.
Er würde gerne mit Bahnchefin Evelyn Palla „darüber sprechen, welche Grundlage, welche Informationen oder welche Studien sie vielleicht dazu hat“, die sie zu dieser Idee veranlasst hätten, fügte Dobrindt hinzu. „Aber es ist keine Idee, die man vom ersten Moment an direkt in die Tonne treten sollte.“
Anlass für Verbot ist ein gewalttätiger Vorfall von Freitag
Bislang gilt ein Konsumverbot in mehr als 30 Bahnhöfen, darunter die Hauptbahnhöfe in Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Die Regelung soll über das Hausrecht der Bahn ausgeweitet werden.
Die lokalen Hausordnungen sollten dazu in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst werden. „Als nächstes werden zum 1. September die Bahnhöfe Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei“, teilte die Bahn mit.
In einigen Kommunen wird das Alkoholkonsumverbot dem Konzern zufolge auch auf den Bahnhofsvorplätzen gelten, wenn sie der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen könne es bei den Stationen geben, wenn zum Beispiel die Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehören.
Ein Auslöser für das Verbot war ein Vorfall am 17. Juli in Baden-Württemberg. Ein 26 Jahre alter Bahn-Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten.
Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Offen ist, wieso die Tür nachgab. Der 36-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein.
In diesem Regionalzug kam es zu der Prügelei.
Foto: Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa
Bahn verspricht sich von Verbot weniger Streitereien
Die Einhaltung des geplanten Verbots dürfte von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. „Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus“, teilte die Bahn mit.
Ein generelles Alkoholverbot in allen DB-Zügen gibt es bisher nicht, bei einigen anderen Bahnunternehmen dagegen schon. Dafür ist Rauchen in Zügen grundsätzlich untersagt. Auf Bahnhöfen wiederum ist Rauchen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.
Die Deutsche Bahn verspricht sich von einem Alkoholverbot mehr Sicherheit und weniger Streitigkeiten unter Alkoholeinfluss. Entsprechende Erfahrungen hat sie unter anderem am Hauptbahnhof Hamburg gemacht.
Nachdem der Konsum von Alkohol dort im April 2024 verboten worden war, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. Das Sicherheitsgefühl für Fahrgäste habe sich verbessert, zudem sei der Reinigungsaufwand zurückgegangen, hieß es damals in einer ersten Bilanz.
Verbände reagieren positiv – Probleme bei Durchsetzung?
Beim Fahrgastverband Pro Bahn, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommt der Plan der Deutschen Bahn grundsätzlich gut an.
„Ein Alkoholverbot an Bahnhöfen kann das Sicherheitsgefühl stärken und die Aufenthaltsqualität verbessern. Entscheidend ist aber, dass es konsequent und mit Augenmaß durchgesetzt wird“, sagte EVG-Chef Martin Burkert der dpa.
„Wir wissen aus der Praxis, dass schon Ticketkontrollen immer wieder zu Eskalationen führen können. Deshalb darf die Durchsetzung des Alkoholverbots nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.“
Nötig sei mehr eigenes, gut geschultes Sicherheitspersonal und eine deutlich stärkere Präsenz der Bundespolizei an den Bahnhöfen.
Die Gewerkschaft der Polizei geht nicht davon aus, dass das Verbot angesichts der aktuellen Personallage konsequent umgesetzt werden kann. „Wir sind gebunden in Veranstaltungen, Großveranstaltungen und Grenzkontrollen mit der Bundespolizei. Das wird schwer, das umzusetzen“, sagte Alexander Poitz, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, im „Frühstart“ von RTL/ntv.
Gleichzeitig plädierte er für ein Alkoholverbot auch in Zügen. „Es macht keinen Sinn, an den Bahnhöfen ein Alkoholverbot umzusetzen und dann aber in der Bahn selbst Alkohol konsumieren zu dürfen“, sagte Poitz.
Pro Bahn erwartet, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Mehrheit der Fahrgäste durch die Maßnahme steigen wird. Wichtig sei, dass das Bahnpersonal mit gutem Vorbild vorangehe und zum Beispiel ein Feierabendbier dann auch erst außerhalb der Bahnhöfe öffne.
„Hier sehen wir beim Thema Rauchverbot bereits heute, dass spätestens, wenn Zugpersonal außerhalb der Rauchverbotszonen raucht, deren Einhaltung durch die Fahrgäste endgültig aufgegeben wird“, schrieb der Verband auf Anfrage. (dpa/red)
Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.
Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?
In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.
Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock
Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.
Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.
Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.
Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?
In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.
Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
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Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.
Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.
Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.