Author: tecnavia
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gab weitere Namen für den Umbau seines Teams bekannt und ging auf den CSD-Anschlag ein. Auf CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann folgt die Bundestagsabgeordnete Franziska Hoppermann.
Beide nahmen an der Pressekonferenz teil.
Aufrufe zu Besonnenheit

Am 26. Juli 2026 legen Menschen an einer provisorischen Gedenkstätte im Berliner Tiergarten Blumen und Botschaften für die Opfer des CSD-Anschlags nieder.
Foto: John Macdougall / AFP via Getty Images)
Ablauf des Anschlags
Gedenken in vielen Städten

Foto: Omer Messinger/Getty Images
Offizielle Reaktionen der Länder
In Kürze:
- Der neue Verkehrsminister Steffen Bilger gilt als Fachmann des Metiers.
- Ex-Gesundheitsministerin Nina Warken ist nun Kanzleramtschefin.
- Die ehemalige Fußballnationalspielerin Nadine Keßler ist neue Staatsministerin für Sport und Ehrenamt.
Bilger: Erfahrener Verkehrspolitiker mit Einfluss
Gesundheitspolitik als neue Aufgabe für Linnemann
Nina Warken wird Kanzleramtschefin
Keßler wird Staatsministerin für Sport und Ehrenamt
Sparrunde folgt auf Sparrunde
Gewinneinbruch ohne Beispiel
Porsche-Werke nicht ausgelastet

Foto: Ronny Harmann /AFP via Getty Images
Was Leiters mit Porsche vorhat
Das Dilemma mit Wolfsburg
In Kürze:
- Friedrich Merz verteidigt die Ablösung von Verkehrsminister Patrick Schnieder.
- Innerhalb der CDU wächst der Unmut über den Umgang mit Schnieder.
- Schnieder zieht Konsequenzen und bittet um seine Entlassung.

Marodes Schienennetz, marode Brücken: Viele Aufgaben warten auf den Verkehrsminister. (Archiv-Fotos)
Foto: Michael Ukas/dpa
CDU-Unmut über Umgang mit Schnieder wächst
Kritik aus Rheinland-Pfalz verschärft sich
Unterschiedliche Reaktionen auf den geplanten Ministerwechsel
Schnieder zieht Konsequenzen und kündigt Rücktritt an
Wer dahintersteckt
Hohes Interesse an Ladenhütern
Juristisches Schlupfloch?

Auf der 62. Frankfurter Buchmesse in Frankfurt am Main werden antiquarische Bücher ausgestellt (7. Oktober 2010).
Foto: Daniel Roland/AFP via Getty Images
Urheberrechtsklage als Auslöser?
„Fair Use“ und Urheberrecht
Aktiver Widerspruch nötig
Mario Voigt und die eingescannten Bücher
Heikle Phase für deutschen Sport
In Kürze:
- Das Startup Tornyol Systems entwickelt eine Drohne, die Stechmücken den Kampf ansagt.
- In einem Test konnte das Fluggerät zumindest eine Motte erfassen und ausschalten.
- Schon jetzt bietet das Unternehmen die Drohne zur Vorbestellung an.
- Zweifel bestehen jedoch aufgrund der Zielerkennung und der geringen Akkulaufzeit.
Erfolgreicher Test gegen eine Motte
„Dies ist ein großer Schritt auf dem Weg zur vollständigen Ausrottung von Mücken.“
So soll die Anti-Mosquito-Drohne aussehen.
Foto: Bildschirmfoto Tornyol
380 Mikrofone erstellen ein Lagebild
Unternehmen bietet Drohne bereits an
Es bestehen noch Zweifel
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
As-salamu alaikum – der Friede sei mit Euch. Mit diesem Wunsch begrüßen sich muslimische Gläubige. Und in Sure 109 im Koran heißt es: „Ihr habt Eure Religion und ich habe meine.“ Gelegentlich ist es nötig, dass sich alle, ob Christen, Juden oder Muslime, an diese Aussage der Heiligen Schrift der Muslime erinnern. Doch immer wieder gibt es Fanatiker, die Unfrieden zwischen den Religionsgemeinschaften säen wollen, indem sie die Friedfertigkeit ihres Glaubens verdrehen, um damit eine Ausschließlichkeit ihrer Religion begründen zu wollen.
Hinter der Einstufung des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) als „islamistisch“ steht die Tatsache, dass der Attentäter Abdul Ballout den Behörden seit November 2025 offiziell als islamistischer Gefährder bekannt war und als gewaltbereit eingeschätzt wurde. Diese Einstufung stützte sich auf die polizeiliche Erkenntnis, dass der Täter mehrfach versucht hatte, Deutschland zu verlassen, um sich in Syrien einer der nach wie vor existierenden Zellen der islamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.
45 Prozent finden, dass Islam nicht zu Deutschland passt
Der letzten Studie zum Thema „Passt der Islam zu Deutschland?“ zufolge, die im Jahr 2021 von der Alice-Schwarzer-Stiftung beim Allensbach-Institut in Auftrag gegeben wurde, gaben nur 5 Prozent von den rund 1.000 Befragten an, dass sie dieser These „ohne Einschränkung zustimmten“. 45 Prozent sagten, der Islam „passt gar nicht zu Deutschland“ und 44 Prozent stimmten zu, dass „nur friedliche Formen des Islam“ als Teil der deutschen Gesellschaft akzeptabel seien
Dennoch steht laut dieser Studie „für die große Mehrheit die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit nicht zur Debatte“. Der „Tagesspiegel“-Kolumnist Sebastian Leber glaubte 2025, wer nicht zwischen Islam und Islamismus unterscheidet, sei „Teil des Problems“. Und weiter: „Viele Deutsche schaffen es immer noch nicht, zwischen einer Religion und einer menschenverachtenden Ideologie zu trennen.“ Worin aber liegt der Unterschied?

Muhsin Hendricks war ein südafrikanischer Imam und Aktivist, der als weltweit erster offen homosexueller Imam galt und eine inklusive Gemeinde in Kapstadt leitete. Er wurde im Februar 2025 im Alter von 58 Jahren in Südafrika erschossen.
Foto: Jens Büttner/dpa
Was ist Islamismus?
An dieser Stelle sei einmal keine westliche Expertenmeinung zitiert, sondern eine authentische muslimische Quelle aus den Vereinigten Arabischen Emiraten: Im Nachrichtenportal „Al-Ittihad“ erklärte vor einem halben Jahr der muslimische Geistliche Imam Mohammad Tawhidi: Der Islam sei eine Religion, „in deren Mittelpunkt der Glaube an Gott, moralische Verantwortung und gemeinschaftliche Gottesverehrung stehen“.
Der Islamismus hingegen stelle laut Tawahidi „eine Abkehr von diesem spirituellen Rahmen dar. Er entstand als ideologische Reaktion auf Kolonialismus, Moderne und säkularen Nationalismus und verwandelte den Islam von einem persönlichen Glauben in ein umfassendes politisches Projekt.“
Der Islamismus strebe die Errichtung eines islamischen Staates an, „der ausschließlich nach seiner Auslegung der Scharia [islamisches Recht] regiert wird, und lehnt dabei oft Pluralismus, rechtliche Vielfalt und die Trennung religiöser Autorität von politischer Macht ab“. Auf diese Weise stelle er die Religion „eher als Instrument für eine politische Herrschaftsform dar, denn als moralische Orientierung“.
Die Rolle der Muslimbruderschaft
Der Islamismus habe sich laut Ima Tawhidi im 20. Jahrhundert besonders unter dem Einfluss von Extremisten wie Sayyid Qutb entwickelt. Der ägyptische Journalist Qutb (1905 – 1966) war laut Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) „der wichtigste Vordenker der Muslimbruderschaft“. Während eines Aufenthalts in den USA habe Qutb „starke anti-westliche Tendenzen“ entwickelt.
Er führte den vermeintlichen moralischen Verfall der arabischen Gesellschaften auf „den Modernismus westlichen Typs“ zurück und erklärte in seinen Publikationen „diejenigen Muslime, die modernen Ideen anhängen, für Ungläubige“. Qutbs Denkweise „bildet die Grundlage für Attentate und terroristische Anschläge“, so die KAS. Qutb wurde 1966 auf Veranlassung des ägyptischen Präsidenten Gamal Abdel Nasser zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Muslimbruderschaft gilt in Ägypten, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Bahrain, Syrien und in Jordanien als terroristische Organisation und ist dort verboten.
Ableger: Al-Kaida und IS
Der islamische Geistliche Mohammad Tawhidi erklärt zur 1928 gegründeten Muslimbruderschaft: Diese habe „eine ausdrücklich expansionistische Vision des politischen Islam“ vertreten. Bereits der Gründer Hassan al-Banna habe die Ansicht vertreten, „dass der Islam das öffentliche Leben dominieren und seine rechtliche und politische Ordnung weltweit durchsetzen müsse“. Die Bruderschaft habe sich im Laufe der Zeit zu einer Ausgangsbewegung entwickelt, „aus der zahlreiche extremistische Ableger hervorgegangen seien, darunter Al-Kaida und der IS“.
Und Tawahidi stellt klar:
„„Was die gesellschaftliche Perspektive betrifft, hat der Islam historisch gesehen seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, mit religiösen Minderheiten zu koexistieren und Vielfalt innerhalb seiner rechtlichen und theologischen Traditionen zu berücksichtigen.“
Der Islamismus hingegen vertrete „eine binäre Weltanschauung, die die Gesellschaft in Gläubige und Ungläubige oder in islamische und ‚heidnische‘-Staaten unterteilt, ideologische Konformität fordert und oft Ausgrenzung legitimiert.“ Der Islamismus strebe „die Verschmelzung von Religion und Staatsmacht an.
Insofern sei der Islamismus „kein Ausdruck religiöser Hingabe, sondern eine politische Ideologie“, die versuche, ihre Legitimität durch eine religiöse Sprache zu erlangen. Kritikern, die keinen Unterschied zwischen Islamismus und Islam machen wollen, hält der Geistliche entgegen, sie würden „die historische Vielfalt islamischer Regierungsformen und die seit Langem bestehende Pluralität des muslimischen Rechts- und politischen Denkens“ übersehen.
Gelingt keine Unterscheidung, gewinnen die Extremisten
Imam Tawahide ist davon überzeugt, dass der Islamismus „eine moderne ideologische Verzerrung ist, die die Religion für politische Zwecke instrumentalisiert“. Und er mahnt, dass eine Unterscheidung zwischen Religion und Ideologie „unerlässlich“ ist, um „die Religionsfreiheit zu bewahren und extremistischen Bewegungen wirksam entgegenzuwirken“. Wenn dies nicht gelinge, werde der Islam nicht nur falsch dargestellt, sondern es würden auch „Spaltung und Missverständnisse“ aufrechterhalten, die letztlich nur den Extremisten dienen.
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