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BBC: Labour kassiert auch in Wales herbe Niederlage

Die Labour-Partei des britischen Premierministers Keir Starmer hat außer bei den Kommunalwahlen in England auch bei der Regionalwahl in Wales eine herbe Niederlage erlitten.
Laut einer endgültigen Zählung, die der britische Sender BBC am Freitag, 8. Mai, veröffentlichte, gewann die Mitte-links-Partei Plaid Cymru, welche die Unabhängigkeit von Wales anstrebt. Labour verlor damit zum ersten Mal seit der Gründung des walisischen Regionalparlaments vor 27 Jahren dort die Mehrheit.
Plaid Cymru habe bei dem Urnengang am Donnerstag 43 der insgesamt 96 Sitze errungen, berichtete die BBC. Damit verfehlte die Partei knapp die absolute Mehrheit.
Die einwanderungsfeindliche Partei Reform UK wurde demnach mit 34 Sitzen zweitstärkste Kraft. Weit abgeschlagen dahinter landete Labour mit nur noch neun Mandaten. Auch die walisische Labour-Chefin Eluned Morgan verlor ihren Sitz und kündigte nach dem „katastrophalen Ergebnis“ ihrer Partei ihren Rücktritt an.
Bei den Kommunalwahlen in England, die ebenfalls am Donnerstag abgehalten worden waren, lag Reform UK deutlich vorn: Die Rechtsaußen-Partei kam am Abend nach Auszählung von rund drei Viertel der Stadträte auf 1079 Sitze, während Labour demnach nur 688 Sitze errang und 911 verlor.
Auch beim Ergebnis der Regionalwahl in Schottland zeichnete sich ein Debakel für die sozialdemokratische Labour-Partei ab.
Starmer lehnte am Freitag einen Rücktritt allerdings ab. Trotz der „sehr harten“ Ergebnisse sei er weiter entschlossen, „den Wandel herbeizuführen, den ich versprochen habe“, sagte der britische Regierungschef. (afp/red)
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USA: Pentagon beginnt mit der Freigabe von UFO-Akten

In Kürze:

  • Die von Trump angekündigte Veröffentlichung von UFO-Akten hat begonnen.
  • FBI-Chef Patel weicht der Frage zur Existenz von UFOs aus.
  • Veteran berichtet von Repressalien seitens des Pentagons nach UFO-Meldungen.

 
Wie angekündigt hat das US-Kriegsministerium am Freitag, 8. Mai, die ersten UFO-Dokumente freigegeben. In einem Beitrag auf X erklärte das Ministerium, die erste Veröffentlichung „neuer, bisher unveröffentlichter Akten zu unidentifizierten anomalen Phänomenen (UAP)“ sei Teil des „Präsidentiellen Entsiegelungs- und Meldesystems für UAP-Begegnungen (PURSUE)“.

Hegseth: Bekenntnis zur Transparenz

Kriegsminister Pete Hegseth sagte, diese Akten, „die hinter Geheimhaltungsstufen verborgen sind, haben seit Langem berechtigte Spekulationen genährt“. Es sei an der Zeit, dass sich die amerikanische Bevölkerung selbst ein Bild davon machen könne. „Diese Freigabe der Dokumente beweist das ernsthafte Bekenntnis der Trump-Regierung zu beispielloser Transparenz“, fügte er hinzu.
Das Pentagon setzte Trumps Exekutivanordnung vom Februar 2026  um und veröffentlichte mehr als 160 Akten, die bis zu 80 Jahre zurückreichen. Ein Beispiel dafür ist die FBI-Akte 62-HQ-83894 auf der neuen Website war.gov/UFO. Sie enthält Ermittlungsberichte, Augenzeugenaussagen und öffentliche Berichte über unidentifizierte Flugobjekte (UFOs) aus dem Zeitraum von Juni 1947 bis Juli 1968.
Die Akten enthalten Berichte über aufsehenerregende Vorfälle, fotografische Beweise von Orten wie Oak Ridge in Tennessee und technische Vorschläge zu „potenziellen Antriebssystemen“. Angesichts des großen Umfangs dieser Aufgabe erklärte das Kriegsministerium, dass es neue Materialien fortlaufend veröffentlichen werde, sobald diese entdeckt und freigegeben worden seien. Die Veröffentlichung erfolgt demnach in mehreren Tranchen alle paar Wochen.
In einem Interview mit Sean Hannity in dessen Podcast „Hang Out With Sean Hannity“ am Dienstag, 5. Mai erklärte FBI-Chef Kash Patel, dass seine Behörde bereits weitere Informationen zu UFOs übermittelt habe, die in Kürze veröffentlicht würden. „Es gibt nichts zu diesem Thema, was wir nicht veröffentlichen wollen“, sagte er.

Trump äußert sich nicht zur Existenz von UFOs

Auf Hannitys Frage, ob die Behörden jemals außerirdische Lebensformen gefunden hätten, antwortete Patel: „Dazu habe ich keine konkreten Informationen.“ Hannity erwiderte daraufhin, Trump schweige, wenn er nach UFOs gefragt werde.
In einem kurzen Beitrag vom Donnerstag, 7. Mai, auf X schrieb die Abgeordnete Anna Luna (Republikaner): „8 Uhr morgens“. Dies galt als Hinweis auf die erwartete Veröffentlichung der Akten. Luna leitet die Task-Force des Aufsichtsausschusses des Repräsentantenhauses zur Freigabe von Bundesgeheimnissen.
Während einer Anhörung des Aufsichtsausschusses des Repräsentantenhauses am 9. September 2025 sagten mehrere ehemalige und amtierende Beamte des US-Kriegsministeriums aus, dass sie während ihrer Militärzeit UFOs beziehungsweise unbemannte Flugobjekte gesehen hätten. Die Anhörung trug den Titel „Wiederherstellung des öffentlichen Vertrauens durch Transparenz bei UAP und Schutz von Hinweisgebern“.
Der Luftwaffenveteran Dylan Borland berichtete den Abgeordneten, dass er nach seiner Meldung über ein angebliches UFO, das er 2012 auf einem Militärstützpunkt gesehen hatte, anhaltenden Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen seitens des Pentagons ausgesetzt gewesen sei. „Ich sah ein etwa 30 Meter langes gleichseitiges Dreieck in der Nähe des NASA-Hangars auf dem Stützpunkt starten“, sagte Borland.

Flüssigkeit, die um das Flugobjekt floss

„Das Flugobjekt störte mein Telefon, war geräuschlos, und das Material, aus dem es bestand, wirkte flüssig oder dynamisch“, schilderte er. „Ich befand mich einige Minuten unter dem dreieckigen Flugobjekt. Dann stieg es innerhalb von Sekunden rasant auf die Höhe eines Verkehrsflugzeugs auf. Kinetische Störungen, Geräusche oder Windverdrängung zeigte es dabei nicht.“
Das Flugobjekt selbst sei mit schwarzer, metallischer Fluglackierung versehen gewesen. Darüber habe sich eine Art goldene Lava-Plasma-Schicht befunden, eine Art Flüssigkeit, die über und um das Flugobjekt geflossen sei. Am Ende der Anhörung sagte Luna mit Bezug auf die Veröffentlichungen: „Wir können das Vertrauen in die Regierung nicht aufrechterhalten, wenn wir die amerikanische Bevölkerung im Dunkeln lassen.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Department of War Begins UFO Files Release“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Rheinmetall plant Produktion von Marschflugkörpern

Deutschlands größte Waffenschmiede Rheinmetall steht in den Startlöchern, um Marschflugkörper mit recht großer Reichweite herzustellen.
„Noch in diesem Jahr werden wir damit beginnen, Cruise Missiles für Deep-Strike-Operationen in Unterlüß zu fertigen“, erklärt Konzernchef Armin Papperger im Manuskript einer Rede, die der Manager bei der Hauptversammlung der Firma am kommenden Dienstag halten möchte und die vorab auf der Firmen-Webseite publiziert wurde.
Im niedersächsischen Unterlüß ist das größte Werk von Rheinmetall, dort arbeiten mehr als 4000 Beschäftigte.
Bei den Marschflugkörpern möchte Rheinmetall mit der niederländischen Rüstungsfirma Destinus zusammenarbeiten, deren neues System Ruta 2 bei einer Nutzlast von 250 Kilogramm eine Reichweite von 700 Kilometern haben soll.
Bei der Zielerkennung wird Künstliche Intelligenz genutzt. Das Vorgänger-Modell Ruta 1 ist nach den Worten von Papperger „schon erfolgreich gegen strategische russische Ziele in der Ukraine zum Einsatz“ gekommen.
Andere Marschflugkörper von Destinus sind leichter und haben eine geringere Reichweite, eigenen Angaben zufolge stellt das in den Niederlanden angesiedelte Unternehmen pro Jahr bereits 2000 Marschflugkörper her.
Nach dem Schulterschluss mit Rheinmetall könnte das Produktionsvolumen deutlich steigen.

Reichweite deutlich geringer als „Tomahawks“

Rheinmetall und Destinus hatten im April bekanntgegeben, in der zweiten Jahreshälfte ein Gemeinschaftsunternehmen namens „Rheinmetall Destinus Strike Systems“ gründen zu wollen.
Die Firma soll „fortschrittliche Raketensysteme herstellen, vermarkten und liefern“, es gehe um Marschflugkörper und ballistische Raketenartillerie.
Die niederländisch-deutschen Marschflugkörper könnten europäischen NATO-Staaten dabei helfen, der russischen Bedrohung eigene neue Waffensysteme entgegenzusetzen.
Auf US-amerikanische Tomahawk-Mittelstreckenraketen wird Deutschland möglicherweise nicht mehr zählen können. Entsprechende Pläne zur Stationierung solcher Waffensysteme in Deutschland aus dem Jahr 2024 könnten die USA womöglich zurücknehmen.
Deren Reichweite wird mit bis zu 2500 Kilometer angegeben – das wäre deutlich weiter als die maximale Reichweite von Marschflugkörpern, die Destinus und Rheinmetall zusammen produzieren wollen. (dpa/red)
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Bulgarien: Neue Regierung mit Radew als Chef gebildet

Bulgarien hat knapp drei Wochen nach der achten Parlamentswahl in fünf Jahren eine neue Regierung. Das Parlament in Sofia billigte ein von Ex-Staatschef Rumen Radew formiertes Einparteienkabinett. Die neue Regierung mit ihm als Ministerpräsident löste nach Ablegen des Amtseids ein Übergangskabinett ab.
Die Volksversammlung wählte Radew mit einer Mehrheit von 124 Stimmen zum Regierungschef. Sein Regierungsteam erhielt 122 Stimmen. Es gab jeweils 70 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen.
Radews Mitte-Links-Partei Progressives Bulgarien (PB) war aus der Neuwahl am 19. April mit 44,59 Prozent der Stimmen als stärkste Kraft hervorgegangen. Der Ex-General sagte der „Korruption und Oligarchie“ den Kampf an.

Europäischer Kurs, bulgarische Interessen

Radew bekräftigte in seiner Regierungserklärung, Bulgarien werde ein „würdiges und effektives“ Land in Europa und in der Welt sein.
Allerdings wolle seine Regierung in den Allianzen, in denen Bulgarien Mitglied ist, wie etwa der EU und der NATO, das „bulgarische Interesse verteidigen“.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gratulierte Radew zu seiner Wahl zum Ministerpräsidenten.

Haushalt wichtigstes Anliegen

Bulgarien führte zu Jahresbeginn den Euro ein – allerdings ohne einen Haushalt für 2026 zu haben. Erstrangige Aufgabe für seine Regierung ist nach Radews Worten die Verabschiedung eines aktuellen Haushaltsplans.
Als vorrangige Aufgaben nannte der frühere Kampfjet-Pilot auch das Abrufen der EU-Wiederaufbauhilfen, den Kampf gegen galoppierende Preise und eine Justizreform.
Radew war im Januar 2026, ein Jahr vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit, als Staatsoberhaupt zurückgetreten, um an der anstehenden Parlamentswahl teilzunehmen.
Er gilt als russlandfreundlich und hatte sich stets für eine diplomatische Lösung im Ukraine-Krieg eingesetzt. Zudem hatte er sich gegen die Russland-Sanktionen der EU ausgesprochen, da sie Bulgariens Wirtschaft schadeten. (dpa/red)
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Sinzig: Geisel befreit, Täter flüchtig

Die Geiselnahme in einer Bank im rheinland-pfälzischen Sinzig ist nach Polizeiangaben ohne Verletzte beendet worden.

Die Polizei stürmte am Nachmittag die betroffene Bank sowie angrenzende Wohneinheiten.

Wie das Polizeipräsidium Koblenz mitteilte, durchsuchten Spezialkräfte das Gebäude nach möglichen Tätern. Dabei konnten zwei Personen unverletzt aus einem verschlossenen Raum befreit werden.

Die mutmaßlichen Täter hätten sich nicht mehr am Tatort befunden.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand haben der oder die Täter die beiden Personen in einen Tresorraum eingeschlossen und sich anschließend auf bislang unbekanntem Weg vom Tatort entfernt.

Die Polizei sagte, der Schutz möglicher Opfer habe von Beginn an oberste Priorität gehabt.

Die Hintergründe der Tat sind noch unklar. Die Ermittlungen zu den flüchtigen Tätern dauern an.

Was wir wissen

  • Befreiung: Nach mehreren Stunden befreien Spezialkräfte der Polizei zwei Menschen aus einem verschlossenen Raum der Bank – von den Tätern fehlt jede Spur.
  • Alarmierung: Die Beamten wurden um 9.00 Uhr über den Vorfall informiert. Dabei handelte es sich laut Polizei um einen automatisierten Notruf, der bei Banken üblich sei. Der vor der Volksbank abgestellte Geldtransporter stand am Nachmittag noch da.
  • Opfer der Tat: Unter ihnen waren laut Polizei wohl keine Kunden. Bei einer Geisel handelte es sich um den Fahrer eines Geldtransporters, zur anderen Geisel machte die Polizei keine genauen Angaben.
  • Großaufgebot: Die Polizei und Rettungskräfte waren mit einem massiven Aufgebot vor Ort. Unter anderem waren Spezialkräfte und ein Verhandlungsteam der Polizei angerückt. Zu den mutmaßlichen Geiselnehmern bestand über die gesamte Zeit kein Kontakt.
  • Als Vorsichtsmaßnahme wurde vom DRK und vom Katastrophenschutz Ahrweiler eine Rettungsstation eingerichtet.
  • Keine Gefahr für Unbeteiligte: Für Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb der Absperrung befinden, bestand keine Gefahr, auch nicht für Menschen, die in der Absperrung wohnten, sollten die Häuser nicht verlassen.
  • Für betroffene Anwohner, die nicht in ihre Wohnungen in der Sperrzone konnten, wurde eine Betreuungsstelle eingerichtet.
  • Ort: Sinzig liegt in Rheinland-Pfalz, etwa 26 Kilometer südlich von Bonn in Nordrhein-Westfalen.

Was wir nicht wissen

  • Täter: Unklar ist, wie viele es genau waren. Es gibt noch keine Personenbeschreibung und keine Angaben zu Geschlecht, Alter oder Nationalitäten.
  • Ablauf: Wie genau lief die Tat ab? Wann flüchteten die Täter? Die Polizei will nun erst einmal ermitteln und setzt auch auf die Aussagen der beiden Opfer
  • Beute: Es ist unklar, ob die Täter mit Geld flüchteten.
  • Tatvorwurf: Der genaue Vorwurf muss nun geklärt werden – war es eine vielleicht auch kurze Geiselnahme, ein Raub, ein Banküberfall oder eine Freiheitsberaubung? Das sollen die Ermittlungen zeigen.
  • Waren die beiden Opfer im Tresorraum eingesperrt? Das wollte die Polizei nicht dementieren, bestätigt es aber auch nicht. Unklar ist auch, wie genau es den Opfern geht.
  • Vorgehen der Polizei: Dazu machten die Beamten keine Angaben.
  • Waffen: Über welche Waffen verfügen die Geiselnehmer? Hierzu gibt es noch keine Informationen. (dpa/dts/afp/red)
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Ungarn: Neuer proeuropäischer Regierungschef Magyar wird vereidigt

In Ungarn wird am Samstag, 9. Mai, der neue Regierungschef Peter Magyar vereidigt, der die Beziehungen seines Landes zur Europäischen Union deutlich verbessern will.
Im neuen Parlament, das zusammenkommt, hat Magyars konservative Tisza-Partei eine Zweidrittelmehrheit. Mit ihrem Wahlsieg Mitte April bereitete sie der langen Regierungszeit des pro-russischen Ministerpräsidenten Viktor Orban ein Ende.
Im Wahlkampf hatte Magyar versprochen, gegen Korruption vorzugehen und öffentliche Dienstleistungen sowie das Gesundheitswesen zu verbessern.
Ende April reiste Magyar bereits nach Brüssel, um bei EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Freigabe eingefrorener EU-Gelder für sein Land zu werben.
Brüssel hält wegen Verstößen gegen die Rechte von LGBTQ-Menschen sowie Eingriffen in die Unabhängigkeit der Gerichte unter Orban EU-Gelder in Milliardenhöhe für Ungarn zurück.
Um eine Freigabe zu erreichen, muss Magyar in Budapest Reformen durchsetzen. Die EU hofft außerdem, dass Ungarn unter seinem neuen 45-jährigen Regierungschef Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine unterstützt statt sie zu blockieren. (afp/red)
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wirtschaft

Bundesrat will Gesetzeslücke bei Cum-Ex schließen

Der Bundesrat will eine Gesetzeslücke beim Vorgehen gegen Cum-Ex-Geschäfte und weitere komplexe Fälle von Steuerhinterziehung schließen.
Die Länderkammer beschloss am Freitag, 8. Mai, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem illegale Gewinne aus solchen Geschäften leichter eingezogen werden können.
Zu dem Vorhaben der Länder muss sich nun die Regierung äußern. Anschließend ist der Bundestag dran, der darüber entscheidet, ob er ihn auf die Tagesordnung setzt.

Vorstoß zur Änderung des Strafrechts

Bei der Initiative geht es um eine Änderung im Strafgesetzbuch. Bisher können Gewinne bei Dritten nur dann eingezogen werden, wenn sie „durch die Tat“ erzielt wurden, nicht aber, wenn die Betroffenen sie „für die Tat“ erhalten haben.
Das liegt vor allem daran, dass Leerverkäufer in dem komplexen System rund um Cum-Ex-Geschäfte in einem frühen Stadium und damit im Vorfeld der Tat bezahlt werden.
Das soll sich nach dem Willen der Länderkammer ändern. Der Gesetzgeber müsse „diesen Fehler beseitigen“, teilte der Bundesrat mit.
Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien um einen Dividendenstichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli 2021, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte.
Anne Brorhilker, Chefin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende, lobte die Initiative aus Hessen als „wichtigen Schritt“, um eine klaffende Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. Nur so könnten hoch professionalisierte, gravierende Steuerkriminalitätsmodelle wie Cum-Ex-Geschäfte unattraktiv gemacht werden.
Dabei seien vor allem Banken als Leerverkäufer aufgetreten, deren Erlöse hätten aber zeitlich vor der Steuererstattung durch das Finanzamt gelegen – damit hätten sie nicht eingezogen werden können. „Diesen Fehler zu korrigieren ist völlig richtig.“ (afp/red)
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deutschland

8. Mai: 1.000 Euro Prämie gekippt | Rekord-Unzufriedenheit bei Merz | Geiselnahme in Bankfiliale

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1.000 Euro Prämie gekippt

Der Bundesrat hat heute der bereits vom Bundestag beschlossenen steuerfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro nicht zugestimmt. Unternehmen hätten diese an ihre Beschäftigten auszahlen können. Die Länder kritisieren, dass sie fast zwei Drittel der Kosten der Prämie hätten tragen müssen. Zudem wäre die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer allein dem Bund zugekommen.

Rekord-Unzufriedenheit bei Merz

Die Zustimmung zu Bundeskanzler Friedrich Merz im ARD-„Deutschlandtrend“ ist auf den niedrigsten Wert gesunken, der je für einen Kanzler erhoben wurde. Nur noch 16 Prozent der Befragten sind mit der Arbeit des Kanzlers zufrieden, 83 Prozent sind unzufrieden. Einen Monat nach Merz’ Amtsantritt waren noch 39 Prozent mit der Arbeit des amtierenden Regierungschefs zufrieden.

Geiselnahme in Bankfiliale

In Sinzig in Rheinland-Pfalz ist es zu einer Geiselnahme gekommen. Der Fahrer eines Geldtransporters wurde beim Betreten einer Bank abgefangen, bedroht und in der Bank festgehalten. Als SEK-Elitepolizisten die Bank stürmten, war der Täter bereits geflüchtet. Zwei Geiseln konnten unverletzt aus einem verschlossenen Raum befreit werden. Der Täter ist auf der Flucht.

Feuergefechte im Iran

Trotz neuer Gefechte zwischen den US-Streitkräften und den iranischen Revolutionsgarden bestehe die Waffenruhe weiterhin, erklärte US-Präsident Donald Trump. Den USA zufolge griff der Iran drei US-Kriegsschiffe an, die die Straße von Hormus durchfuhren. Dabei kamen Raketen, Drohnen und Boote zum Einsatz. Anschließend hätten die US-Streitkräfte iranische Militäreinrichtungen angegriffen.

Gedenkenfeier in Moskau

Trotz einer von Russland verkündeten Feuerpause haben sich Russland und die Ukraine gegenseitig angegriffen. Kiew und Moskau meldeten in der Nacht Drohnenangriffe der jeweils anderen Seite. Anlässlich der Militärparade am Samstag in Moskau hatte Russland einseitig eine zweitägige Waffenruhe ausgerufen. Die Feuerpause trat ab Freitag um Mitternacht in Kraft.
 
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Bundesrat lehnt Entlastungsprämie ab

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu. Die Bundesregierung kann dazu nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu finden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro zahlen können, die nicht versteuert werden muss.
Zur Begründung heißt es im Entwurf, der Irankrieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Die Bundesregierung hat dabei vor allem die hohen Energiepreise im Blick.

Länder kritisieren einseitige Verteilung der Kosten

Die Kritik der Länder entzündet sich vor allem an den Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die von ihr verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme aber allein dem Bund zu, es gebe für Länder und Kommunen also keine Kompensation.
Aus Sicht der Länder ist dies ein weiteres Beispiel dafür, dass der Bund immer wieder Maßnahmen beschließt, die finanziell zulasten von Ländern und Kommunen gehen. Dies belastet deren ohnehin schon schwierige Haushaltslage weiter. Die Länder fordern, dass der Bund grundsätzlich die Kosten übernimmt, die er mit seinen Beschlüssen ihnen und den Kommunen aufbürdet. Um eine solche Regelung ringen beide Seiten seit langem.

Städte- und Gemeindebund begrüßt den Stopp

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat die Bundesratsentscheidung begrüßt. „Bei dem Vorschlag des Bundes handelte es sich um ein klassisches Geschäft zu Lasten Dritter“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger dem „Tagesspiegel“.
Die Städte und Gemeinden in Deutschland seien in einer existenziellen Finanzkrise, so Berghegger. Sie wären in ihrer Rolle als Arbeitgeber, bei aller Wertschätzung für den großen Einsatz ihrer Mitarbeiter, ohnehin nicht in der Lage gewesen, diese Prämie zu zahlen. Die Länder hätten zurecht auf zusätzlich drohende Einnahmeverluste aufgrund von Steuerausfällen für Länder und Kommunen hingewiesen. „Insofern ist es gut, dass diese Idee jetzt vom Tisch ist“, sagte Berghegger.

Kritik aus Grünen, SPD und Linken

Der aus dem Amt scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warf dem Bund vor, er plane regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung.
„Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen.“
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kritisierte: „Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung gesorgt, aber nur bei sich.“ Er müsse zumindest die Kosten von 700 Millionen Euro für die Kommunen tragen.
„Es ist wirklich die unfähigste Bundesregierung aller Zeiten“, sagte Linken-Ko-Chefin Ines Schwerdtner. Statt frühzeitig mit den Ländern und Kommunen „pragmatische Lösungen zur Entlastung der Menschen zu finden“, würden „Gesetze halb fertig präsentiert und scheitern anschließend am Widerstand im Bundesrat“.

Steuerfreie Prämien gab es schon in anderen Krisen

Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Vorbild der Prämie sind Regelungen während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. (dpa/red)
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Widerstand der Bügerinitiativen – und der Widerstand gegen sie


In Kürze:

  • Lange Zeit leistete die bayerische Bürgerinitiative BIZEK Widerstand gegen einen geplanten Windpark.
  • Der Bau von elf neuen Windkraftanlagen ist dennoch in Vorbereitung.
  • Um das zu erreichen, war vonseiten der Behörden selbst viel Widerstand gegen die Bürgerinitiative nötig.
  • Auch andere Bürgerinitiativen gegen Windkraft erleben unterschiedliche Schwierigkeiten.

 
„Immer, wenn ich in den Kitschenrain gehe, laufe ich mit Tränen in den Augen durch den Wald. Ich möchte nicht wissen, wie alles nach der Fertigstellung aussieht“, teilte Karin Bauer, Hochschulsekretärin von der Uni Bayreuth, der Epoch Times mit.
Im Waldgebiet Kitschenrain, das rund 15 Kilometer südlich der nordbayerischen Stadt Bayreuth liegt, sollen elf neue Windkraftanlagen entstehen. Die Vorbereitungsarbeiten laufen bereits auf Hochtouren. „Ende 2025 wurde mit den Fällungen der Bäume begonnen“, schilderte Bauer. „Die Fällungen erstrecken sich über mehrere Kilometer – und das alles sieht sehr schlimm aus.“
Im Jahr 2010 erfuhren Bauer und ihre Mitstreiterin Rosemarie Ballwieser erstmals von den Plänen – damals sollten es noch 18 Windräder sein. Daraufhin bildeten sie mit anderen Anwohnern eine Bürgerinitiative, um das Projekt zu verhindern. Bauer ist allerdings keine Gegnerin der Energiewende. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen Erneuerbare. Wir sind gegen Windräder im Wald – also den Standort“, schilderte sie ihren Standpunkt und den von der Bürgerinitiative BIZEK (Bürgerinitiative zum Erhalt des Kitschenrain).
Trotz Umfragen per Unterschriftenlisten mit – laut Bauer – teils „überwältigender Mehrheit gegen den Bau der Windräder“ und anderen Aktionen genehmigte letztlich das Landratsamt Bayreuth den Bau des Windparks Schnabelwaid.

Zwei Gegnerinnen der geplanten Windkraftanlagen im Wald, Karin Bauer (r.) und Rosemarie Ballwieser (l.), am 17. Juli 2023 in Schnabelwaid. Dort haben die Einwohner und die Gemeinde letztlich der Installation von Windkraftanlagen neben ihrem ländlichen bayerischen Dorf zugestimmt.

Foto: Christof Stache/AFP via Getty Images

Nach aktuellem Stand sollen im Kitschenrain elf Anlagen vom Typ Vestas V172 mit je 7,2 Megawatt (MW) Nennleistung entstehen. Die künftige Betreiberfirma ist Uhl Windkraft. In Summe kommt der Windpark auf eine Nennleistung von 79,2 MW. Uhl Windkraft datiert die Inbetriebnahme auf 2027.

Kein Einzelfall

In den vergangenen Jahren hat es hierzulande in zahlreichen Regionen solche konfliktreichen Situationen gegeben. Weil viele Bürger mit neuen Windkraftprojekten in ihrer Nähe nicht einverstanden waren, bildeten sich Hunderte Bürgerinitiativen.
Vor gut fünf Jahren kam die Recherchegruppe „Europäische-Energiewende-Community“ zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der tatsächlich aktiven Bürgerinitiativen bei 290 liegt. Die genaue Zahl, wie viele Bürgerinitiativen gegen Windkraft heute existieren und wirklich aktiv sind, ist nicht bekannt.
Zum einen herrscht hier eine vollkommen dezentrale Struktur, gleichzeitig sind keine Kontrollmechanismen bekannt, die die Bürgerinitiativen erfassen. Die einzelnen Gruppen agieren gänzlich eigenständig.
Ob eine Bürgerinitiative aktiv ist, hängt maßgeblich vom Engagement der Mitglieder ab – und von der jeweiligen Situation vor Ort. Wenn sich bei der Planung für ein geplantes Windkraftprojekt nichts mehr tut oder der Widerstand erfolgreich scheint, flaut die Aktivität der Initiative meist ab.
Das war auch bei der BIZEK für knapp zehn Jahre der Fall. Nach Angaben von Bauer habe die Firma Uhl gegen Ende 2010 ihre Baupläne zunächst eingestellt. Auch der Bürgermeister vom Markt Schnabelwaid, Hans-Walter Hofmann, habe daraufhin per Brief der Regierung von Oberfranken mitgeteilt, die Windräder nicht mehr bauen zu wollen. Der Widerstand schien erfolgreich gewesen zu sein, BIZEK musste nichts mehr unternehmen – vorerst.
Im Juli 2020 erfuhr die Bürgerinitiative, dass es neue Pläne für die Windräder im Kitschenrain gebe. Die BIZEK trat daraufhin wieder in Aktion.

Wie gehen Bürgerinitiativen generell vor?

Die Vorgehensweise vieler Bürgerinitiativen entspricht dabei reiner Basisarbeit. Sie informieren zunächst sich selbst und anschließend ihre Mitmenschen über die jeweilige Situation vor Ort. Ebenso „äußern sie verstärkt bei den Politikern in Gemeinde- und Kreistagssitzungen ihren Unmut“. Das erklärte Thomas Lang von der Bürgerinitiative Für-sinnvolle-Energie im Landkreis Harburg und Sprecher von 25 Bürgerinitiativen.
„Maßnahmen der Bürgerinitiativen gibt es zu den Themen Schall, Ewigkeitschemikalien, Trinkwasserschutzgebiete, Naturschutz – Gefährdung von Insekten, Fledermäusen und Vögeln, Blinkfeuer, Schlagschatten und die Gefährdung durch Havarien wie Brand oder Bruch von Rotorblättern“, so Lang. Weitere häufig diskutierte Themen sind der Infraschall und der Wertverlust der Immobilien in der direkten Umgebung.
„Die Medien verbreiten diese Informationen leider nicht“, beklagte Lang. „Viele Medien sperren sich sogar, die von den Bürgerinitiativen übermittelten Daten und Presseberichte zu drucken, und tragen damit zur Desinformation ihrer Nutzer bei.“
Lang habe zudem beobachtet, dass viele Menschen bereits von der regionalen Politik der „Geheimhaltung“ enttäuscht wären. Deshalb würden die Menschen inzwischen wachsamer verfolgen, was in den Amtsblättern steht.
Ein Problem sei ebenfalls, dass die örtliche Presse „so gut wie keine Information“ über die Windkraftprojekte erhält und Informationsveranstaltungen selten sind. Laut Lang komme es zudem vor, dass mancherorts Flächennutzungspläne gar nicht erst geändert würden, „um die Einspruchsmöglichkeit der Bevölkerung zu unterbinden“.

Auf welche Widerstände stoßen die Bürgerinitiativen?

Während die Bürgerinitiativen meist engagierten Widerstand gegen die Windkraft in ihrer Nachbarschaft leisten, erfahren sie selbst ebenso Widerstand. Wie im Falle von BIZEK zeigt sich das in der Ablehnung von Unterschriftenlisten, Petitionen oder Bürgerbegehren durch Bürgermeister und Behörden.
Eine weitere Methode liegt im Bereich der Gegen-Informationsverbreitung. Während Bürgerinitiativen über die erwähnten Auswirkungen und Nachteile von Windkraftanlagen informieren, gehen die Gemeinden mancherorts ähnlich vor. Mit Informationsveranstaltungen und Hausverteilungen versuchen sie, die Zustimmung der Bevölkerung für das Windkraftprojekt zu gewinnen.
So verteilten die Behörden am Schnabelwaid im Februar 2022 einen eigenen zwölfseitigen Flyer an die Haushalte. Darin waren mehrere Punkte aufgeführt, die die Bürger vom geplanten Windprojekt überzeugen sollten. Unter anderem wurden Zuwächse in der regionalen Wertschöpfung genannt. Demzufolge prognostizierte die Firma Uhl für die Gemeinde einen Ertrag von rund 2 Millionen Euro über die Gesamtlaufzeit von 20 Jahren. Das seien Einnahmen zur freien Verfügung, ohne selbst ein finanzielles Risiko eingehen zu müssen. Zudem stuften die Behörden mehrere „Behauptungen“ der BIZEK als falsch ein.

Wenn Bürgerbegehren, dann auch ein Ratsbegehren

In dem Streitfall gab ein Verwaltungsgericht 2023 der BIZEK recht, wie ein Protokoll belegt. Die lokalen Behörden mussten ein von der Bürgerinitiative beantragtes Bürgerbegehren zulassen.
Einen Monat später beschlossen der Bürgermeister und der Gemeinderat laut Bauer, gleichzeitig zum Bürgerbegehren ein Ratsbegehren durchzuführen. Damit hatten die Bürger drei Stimmen. Je eine für oder gegen das Ratsbegehren und den Bürgerentscheid und eine für eine Stichfrage, welches Begehren im Zweifelsfall zu bevorzugen sei.
Die Fragestellung beim Ratsbegehren im April 2023 zielte auf das Thema der Wasserversorgung in der Region ab. Dabei sei durch die Gemeindeverwaltung „insbesondere zu gewährleisten, dass die gemeindliche Trinkwasserversorgung aus den Quellen am Kitschenrain nicht gefährdet wird“.

Stimmzettel für das Ratsbegehren und den Bürgerentscheid.

Foto: BIZEK

Bauer zeigte sich ungläubig: „Wie kann jemand gewährleisten, dass die Trinkwasserversorgung beim Bau von Windrädern nicht gefährdet ist?“ Zudem habe ein im April 2022 fertiggestelltes Gutachten von einem Ingenieurbüro für Hydrogeologie und Umweltschutz darauf hingewiesen, dass die Windräder unter anderem die Quellen verunreinigen könnten.
Demnach sei „von einem sehr hohen Gefährdungspotenzial des Grundwassers bei Eingriffen in den Untergrund auszugehen“. Dieser Eingriff ist spätestens beim Fundamentbau gegeben.

Denkbar knappes Ergebnis

Das Ergebnis der Bürgerbefragung fiel nicht mehr so deutlich aus wie bei den Unterschriftenlisten. Für das Ratsbegehren haben 300 Schnabelwaider gestimmt, 260 stimmten dagegen. „Unser Bürgerbegehren wurde aufgrund eines Patts für ungültig erklärt und abgewiesen“, berichtete Bauer. Am Ende standen sich dort jeweils 277 Für- und Gegenstimmen gegenüber. „Wobei wir bei der Stichfrage um einige Stimmen vor dem Ratsbegehren lagen und damit die Wahl gewonnen hätten.“
Der regionale Planungsverband Oberfranken Ost stimmte in einer internen Abstimmung geschlossen für das Windkraftvorranggebiet im Kitschenrain. Dieses Ergebnis reichte schließlich, um dem Windpark Schnabelwaid grünes Licht geben zu können.
Die Firma Uhl berief sich bei unserer Anfrage nach der Berechtigung des Windparks auf das Ergebnis des Bürgerentscheids. „Die Mehrheit [hat] für die Weiterführung der Windparkplanung gestimmt“, so Dr. Matthias Pavel von der Firma Uhl. „Der Windpark wird also nicht gegen den Willen der Bevölkerung gebaut, sondern mit deren Unterstützung. Diese Unterstützung ist auch vor Ort spürbar.“
Zuletzt standen Anschuldigungen wie angebliche Bestechung im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark gegen drei Personen im Raum. Einer der drei ist Bürgermeister Hofmann. Nach einer Untersuchung der Polizei sollen sich die Vorwürfe jedoch nicht bestätigt haben. Laut Medienberichten will Hofmann selbst rechtliche Schritte prüfen.

Widerstand trifft auf Widerstand – nicht nur im Kitschenrain

Auf reichlich Widerstand stieß auch die baden-württembergische Bürgerinitiative Pro-Heuchelberg e. V. Für den Höhenzug bei Heilbronn sind 13 Windkraftanlagen mit jeweils 250 Metern Gesamthöhe geplant. Wie Ingolf Weber, Vorstand der Bürgerinitiative, schilderte, war schon der Start der Bürgerinitiative schwierig. „Schon die Gründung als eingetragener Verein war ein kleiner Hindernislauf“, sagte er gegenüber Epoch Times. Weiter kritisierte er: „Pachtverträge, Abmachungen, Gutachten – alles wird behandelt, als handele es sich um Staatsgeheimnisse.“
Er fasst den Widerstand gegen die Bürgerinitiative zusammen: „Wir kämpfen nicht nur gegen Windräder, sondern gegen ein System, das Bürgerbeteiligung als Störung empfindet. Aber wir bleiben dran – weil Demokratie nicht funktioniert, wenn man sie nur dann zulässt, wenn sie bequem ist.“
Im Fall von Bauer am Kitschenrain scheint der Kampf gegen die Windmühlen verloren. Der Bau des Windparks Schnabelwaid befindet sich in Vorbereitung. Zu Trauer der Hochschulsekretärin über die Abholzungen gesellt sich nun eine Befürchtung: „Stehen erst einmal die Windräder, kommen immer noch welche dazu – wie auf der anderen Seite des Dorfes im Lindenhardter Forst.“
Studien nähren dies. In Gegenden, in denen bereits Windkraftanlagen stehen, akzeptieren Menschen sie eher als in Gegenden, in denen sich noch keine befinden.
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Erste UFO-Akten durch Pentagon veröffentlicht

Außerirdische und andere unbekannte Phänomene: Das US-Verteidigungsministerium hat damit begonnen, neue Akten zu UFOs zu veröffentlichen.
Es sei die erste Veröffentlichung bisher geheimer Akten „zu nicht identifizierten anomalen Phänomenen“, teilte das Pentagon in Washington mit. Die amerikanische Bevölkerung habe nun sofortigen Zugriff auf die Dokumente.
Auf einer Pentagon-Website zu nicht identifizierten anomalen Phänomenen finden sich neben Schwarz-Weiß-Aufnahmen von Flugobjekten auch ältere Dokumente von Ministerien und Behörden. Die erste Veröffentlichung umfasst gut 160 Dateien.

Trump: „Viel Spaß und genießt es!“

US-Präsident Donald Trump hatte eine Veröffentlichung bereits vor Monaten angekündigt. Nun sei die erste Tranche zur öffentlichen Einsicht freigegeben worden, schrieb er auf seiner Plattform Truth Social.
Er habe seine Regierung angewiesen, „Regierungsakten zu identifizieren und bereitzustellen, die sich auf außerirdisches Leben, nicht identifizierte Luftphänomene und nicht identifizierte Flugobjekte beziehen“.
Während es frühere Regierungen versäumt hätten, in dieser Angelegenheit Transparenz zu zeigen, könnten die Menschen mit diesen neuen Dokumenten und Videos nun selbst entscheiden: „Viel Spaß und genießt es!“, so Trump weiter.
Auch im Beitrag des Ministeriums auf der Plattform X heißt es, während frühere Regierungen versucht hätten, die amerikanische Bevölkerung zu diskreditieren oder abzuschrecken, lege Präsident Trump „großen Wert darauf, der Öffentlichkeit maximale Transparenz zu bieten, damit sie sich letztlich selbst ein Urteil über die in diesen Akten enthaltenen Informationen bilden kann.“

Trump im Februar: „hochkomplexe, äußerst interessante Themen“

Trump hatte im Februar angekündigt, Akten zu diesen und weiteren „hochkomplexen, aber äußerst interessanten und wichtigen Themen“ veröffentlichen zu lassen.
Aufgrund des „enormen Interesses“ habe er Verteidigungsminister Pete Hegseth sowie weitere Ministerien und Behörden angewiesen, entsprechendes Material zu identifizieren und freizugeben.
An der Initiative sind neben dem Pentagon den Angaben zufolge das Weiße Haus, das Büro des Direktors der Nationalen Nachrichtendienste, das Energieministerium, die Luft- und Raumfahrtbehörde NASA, das FBI sowie weitere Abteilungen der US-Nachrichtendienste beteiligt.
Verteidigungsminister Hegseth betonte, die hinter Geheimhaltungsstufen verborgenen Akten hätten lange Zeit berechtigte Spekulationen angeheizt. „Und es ist an der Zeit, dass das amerikanische Volk sich selbst ein Bild davon macht.“
Geheimdienstkoordinatorin Tulsi Gabbard sprach von einem ersten Schritt. FBI-Direktor Kash Patel betonte, die Freigabebemühungen würden mit Sorgfalt und Integrität unterstützt, Sicherheit habe oberste Priorität. (dpa/red)
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Hantavirus: Auch Spanien meldet Verdachtsfall – Frau saß mit Niederländerin im Flugzeug

Nach dem Hantavirus-Ausbruch auf einem niederländischen Kreuzfahrtschiff hat Spanien einen Verdachtsfall gemeldet.
Wie Gesundheitsstaatssekretär Javier Padilla am Freitag, 8. Mai, in Madrid bekanntgab, handelt es sich um eine Frau, die in einem Flugzeug kurzzeitig zwei Reihen hinter einer Niederländerin von dem Schiff gesessen hatte, die später in Südafrika gestorben war.
Die Spanierin aus der Stadt Alicante wurde demnach mit Symptomen wie Husten ins Krankenhaus eingeliefert.
Sie wurde den Angaben zufolge in einem Isolationszimmer untergebracht und einem PCR-Test unterzogen, wie Padilla auf einer Pressekonferenz sagte. Das Testergebnis steht demnach noch aus.
Bei dem Flugzeug handelt es sich um eine Maschine der niederländischen Fluggesellschaft KLM, die am 25. April von Johannesburg nach Amsterdam geflogen war.
Die Niederländerin, die nach Angaben von KLM nur „kurzzeitig“ an Bord der Maschine gewesen war und wegen ihres „Gesundheitszustands“ vor dem Start wieder aussteigen musste, starb am 26. April in Johannesburg.
Die Verstorbene war zuvor auf dem Kreuzfahrtschiff gewesen, auf dem zuvor bereits ihr Mann am Hantavirus gestorben war. (afp/red)
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Bayerns Innenminister warnt vor Anschlägen durch iranischen Geheimdienst

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor möglichen Anschlägen durch regimetreue iranische Täter in Deutschland gewarnt.
„Wir müssen davon ausgehen, dass zum Beispiel der iranische Geheimdienst – in welcher Form auch immer – eine ganze Reihe von Leuten beschäftigt, die in Deutschland aufhältig sind und die auch im Prinzip in der Lage sind, hier Straftaten zu begehen, schwere Straftaten zu begehen, möglicherweise Anschläge zu begehen“, sagte Herrmann dem TV-Sender „Welt“ am Freitag, 8. Mai.
Die könnten sich richten „nach Leuten iranischer Abstammung, die hier als Gegner des Teheraner Systems bekannt sind, die können sich aber auch gegen jüdische Einrichtungen beispielsweise richten“.
Er erinnerte an einen Anschlag auf das israelische Restaurant Eclipse in München im April. Da gebe es den konkreten Verdacht auf „iranischstämmige Täter“, sagte der CSU-Politiker.
„Und es sind auf jeden Fall noch weitere Risiken bekannt. Wir haben im Moment nach meiner Kenntnis keine konkreten Hinweise auf geplante Anschläge, aber das Risiko ist auf jeden Fall da.“
Herrmann äußerte sich vor dem Hintergrund eines Berichts der New York Times, wonach es Streit zwischen deutschen Geheimdiensten und der Bundesregierung über die Einschätzung der Gefährdungslage gibt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hätten Bedrohungen zwar öffentlich angesprochen, deren Schwere aber eher als hypothetisch dargestellt, heißt es in diesem Bericht. (dts/red)
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Milliardenlücke in der Pflegeversicherung: Defizit höher als erwartet

Das Defizit in der gesetzlichen Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr wesentlich größer sein als bislang angenommen.
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, beträgt die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht sechs Milliarden Euro, wie Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ursprünglich mitgeteilt hatte, sondern mehr als 7,5 Milliarden Euro.
Darüber habe Warken nun den Gesundheitsministern der Länder bei der Vorstellung des geplanten Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) informiert.
Für 2028 erwarte die Ministerin sogar ein Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro. (dts/red)
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ausland

Ukrainekrieg: Feuerpause verflüchtigt sich im Drohnenhagel

In der ersten Nacht der von Moskau einseitig ausgerufenen Waffenruhe hat die Ukraine mit Drohnen- und Raketenangriffen teils schwere Schäden in Russland verursacht. Eines der am stärksten betroffenen Gebiete war das südrussische Rostow, wie auch offizielle Stellen bestätigten.
Es ist damit bereits der zweite Versuch einer Waffenruhe, der kurz vor dem Scheitern steht. Russland hatte die Feuerpause, die ab Mitternacht gelten sollte, ausgerufen, um die Feierlichkeiten rund um den Tag des Sieges am 9. Mai abzuhalten.
Speziell geht es um den Schutz der Militärparade in Moskau, die vor den Augen von Wladimir Putin stattfindet. An der Parade sollen auch Kämpfer, die Moskau in der Ukraine einsetzt, teilnehmen.
Allerdings hatte Russland eine zuvor von Kiew schon ab dem 6. Mai verkündete Feuerpause ignoriert. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj kündigte daraufhin „spiegelbildliche“ Aktionen an. Diese sind nun dem Anschein nach in großem Umfang erfolgt.

Schwere Schäden in der Region Rostow

Es gebe Zerstörungen durch Drohnentrümmer in mehreren Städten, teilte der Gouverneur von Rostow, Juri Sljussar, bei Telegram mit. Seinen Angaben nach wurden in den Städten Rostow am Don, Taganrog und Bataisk sowie in einem Landkreis Einschläge registriert. Tote und Verletzte gebe es nicht, betonte er. In der Region gab es auch Raketenalarm.
Nach Angaben Sljussars wurden in Rostow selbst mehrere private Wohnhäuser und ein Lkw beschädigt. In einem Verwaltungsgebäude sei ein Brand ausgebrochen.
Später teilte das russische Verkehrsministerium mit, dass eine Drohne ein regionales Flugleitzentrum beschädigt habe. 13 Flughäfen in Südrussland, darunter Sotschi, Krasnodar und Wolgograd, wurden geschlossen. 14.000 Passagiere hingen damit fest. Rostow selbst wird seit Kriegsbeginn nicht mehr von zivilen Fluggesellschaften angesteuert.
Ukrainische Telegram-Kanäle veröffentlichten derweil zahlreiche Videos aus Rostow, die schwere Brände zeigen, die demnach bis in den Morgen anhielten. Bei einem der getroffenen Objekte soll es sich um einen Rüstungskonzern handeln. Unabhängig konnten diese Berichte zunächst nicht bestätigt werden.

Raffinerien im Visier

Aus der knapp 300 Kilometer nordöstlich von Moskau gelegenen Stadt Jaroslawl wurden ebenfalls Einschläge gemeldet. Nach Angaben des Internetportals „Astra“ war einmal mehr die dortige Raffinerie im Fokus der Attacken. Auf im Internet verbreiteten Videos und Bildern sind schwere Brände zu sehen.
Gouverneur Michail Jewrajew bestätigte den Beschuss, ohne konkret von der Raffinerie zu sprechen. Getroffen worden sei ein Industrieobjekt, der Brand sei aber schnell gelöscht worden, schrieb er.
Unter Beschuss geriet auch die Region Perm am Ural. Es war bereits die vierte Drohnenattacke auf die mehr als 1.500 Kilometer von der Grenze zur Ukraine entfernte Region. „Industriezonen des Gebiets Perm wurden von feindlichen Drohnen getroffen“, teilte Gouverneur Dmitri Machonin mit. Tote und Verletzte habe es nicht gegeben. Nach Angaben von „Astra“ wurde erneut eine Ölraffinerie getroffen, die bereits zweimal zuvor schwer in Brand geraten war.

Waldbrand nahe Tschernobyl

In der Sperrzone um das einstige Atomkraftwerk Tschernobyl in der Ukraine brach nach einem Drohnenabsturz ein großer Waldbrand aus. Das Feuer wütete am Freitag nach Behördenangaben auf einer Fläche von rund 1100 Hektar. Die radioaktiven Strahlungswerte lagen demnach „innerhalb der normalen Grenzen“.
Zur Herkunft der Drohne wurden keine Angaben gemacht. Sie war den Behörden zufolge am Donnerstag in der Nähe des stillgelegten Atomkraftwerks abgestürzt, in dem es 1986 zur schlimmsten zivilen Nuklearkatastrophe der Geschichte gekommen war.

Mehr als 200 ukrainische Drohnen im Einsatz

In zahlreichen russischen Regionen herrschte in der Nacht Luftalarm. In der tschetschenischen Hauptstadt Grosny soll unter anderem eine Basis des Geheimdienstes FSB getroffen worden sein. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums in Moskau hat die Flugabwehr nach Mitternacht insgesamt 264 Drohnen abgeschossen.
Angegriffen wurde dabei laut offiziellen Angaben auch Moskau. Bürgermeister Sergej Sobjanin meldete den Abschuss von 30 Drohnen, die Richtung Hauptstadt geflogen seien.

Gegenseitige Vorwürfe und Drohungen

Auch an der Front gehen die Kämpfe offenbar weiter. „Die ukrainischen militärischen Verbände haben weiter Schläge mit Drohnen und Artillerie auf Positionen unserer Einheiten sowie zivile Objekte in den grenznahen Kreisen der Gebiete Belgorod und Kursk verübt“, teilte das russische Verteidigungsministerium mit. Insgesamt habe die Ukraine mehr als 1.300 Mal gegen die Waffenruhe verstoßen, heißt es.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat derweil dem russischen Militär vorgeworfen, sich nicht an die von Moskau ausgerufene Feuerpause zu halten. „Alles deutet darauf hin, dass es von der russischen Seite nicht mal zum Schein einen Versuch gab, das Feuer an den Fronten einzustellen“, schrieb er bei Telegram.
Seinen Angaben nach hat Russland bis in den Morgen mehr als 850 Drohnen eingesetzt, mehr als 140 Mal ukrainische Positionen beschossen und ein Dutzend Sturmversuche unternommen. Beide Seiten nehmen für sich in Anspruch, auf die jeweiligen Angriffe des Gegners „spiegelbildlich zu antworten“.
Das russische Verteidigungsministerium drohte mit einem Vergeltungsangriff, sollte die Ukraine die russischen Gedenkfeierlichkeiten zum Sieg über Nazi-Deutschland am 9. Mai attackieren. Moskau rief die Bewohner Kiews und ausländische Diplomaten auf, die Stadt „rechtzeitig“ zu verlassen.
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) schloss am Donnerstag jedoch einen Abzug des deutschen Botschaftspersonals in Kiew aus. Ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel erklärte, dass auch die EU ihre Botschaft in Kiew nicht räumen werde.

Selenskyj hofft auf Besuch der US-Vermittler

Die diplomatischen Bemühungen zur Beendigung des Ukrainekriegs haben bislang keinen Durchbruch gebracht und sind durch den Irankrieg in den Hintergrund geraten. Moskau fordert, dass sich die Ukraine aus vier ukrainischen Regionen zurückzieht, die Russland für sich beansprucht. Kiew weist das als inakzeptabel zurück.
Selenskyj erklärte am Freitag, er hoffe auf einen baldigen Neustart der Verhandlungen. Er rechne mit einem Besuch der Unterhändler von US-Präsident Donald Trump in der Ukraine in den kommenden Wochen.
Der ukrainische Chefunterhändler Rustem Umerow war am Donnerstag nach Miami gereist. Nach Angaben aus Kiew war ein Treffen Umerows mit Trumps Gesandtem Steve Witkoff und Präsidentenschwiegersohn Jared Kushner geplant. (dpa/afp/red)
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Bundestagsgutachten bremst Linken-Vorstoß zu Abgeordnetendiäten


In Kürze:

  • Wissenschaftliche Dienste des Bundestags sehen enge verfassungsrechtliche Grenzen für eine drastische Kürzung der Abgeordnetendiäten.
  • Die Linke diskutiert über eine Deckelung der Bezüge auf Höhe des Durchschnittslohns.
  • Das Gutachten betont die Pflicht zur Sicherung von Unabhängigkeit und Existenzgrundlage der Abgeordneten.
  • Parallel wächst parteiübergreifend die Debatte über die automatische Diätenerhöhung ab Juli.

 
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen keinen hinreichenden Spielraum für den Vorstoß von Teilen der Linkspartei, die Diäten ihrer Abgeordneten drastisch zu kürzen. Der „SPIEGEL“ berichtete am Donnerstag, 7. Mai, über ein entsprechendes Gutachten, das der Linken-Abgeordnete Michael Arndt in Auftrag gegeben hatte.
Laut Willen der Parteivorsitzenden Jan van Aken und Ines Schwerdtner soll im Juni der Bundesparteitag der Linken über einen Antrag abstimmen, der die verpflichtende Deckelung der Bezüge ihrer Abgeordneten auf der Höhe des deutschen Durchschnittslohns vorsieht. Dieser liegt derzeit bei 2.850 Euro netto. In der Fraktion selbst stößt er hingegen auf breite Ablehnung.

Antwort an Linke: Deckelung von Diäten möglich – aber keine so weitreichende Kürzung

In dem Gutachten heißt es laut „SPIEGEL“ zwar, die grundsätzliche Möglichkeit, Deckelungsregelungen bezüglich der Abgeordnetenentschädigung zu beschließen, bestehe. Allerdings müsse diese konform gehen mit der Rolle und den Aufgaben, die die Verfassung und das Abgeordnetengesetz gewählten Vertretern zumessen. Insbesondere müsse ein Abgeordneter in der Lage sein, sein Mandat frei und unabhängig auszuüben.
Als Voraussetzung dafür gilt, die Existenzgrundlage der Abgeordneten zu sichern. Seit Juli 2025 beläuft sich die gesetzlich bestimmte „Aufwandsentschädigung“ für Abgeordnete auf ein monatliches Netto von 11.833,47 Euro.
Dazu kommen Amtszulagen. Diese sollen es den Gewählten unter anderem ermöglichen, Personal zu beschäftigen, Büroinfrastruktur zu unterhalten, Wahlkreisarbeit zu leisten oder Ausschussfunktionen auszuüben.
Eine Kürzung auf deutlich weniger als die Hälfte der derzeit gesetzlich zustehenden Bezüge würde – so das Gutachten – dies nicht gewährleisten. Deshalb wäre eine Absenkung der Diäten auf ein so niedriges Niveau nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste auch unzulässig.

Partei für Deckelung – Fraktion mehrheitlich gegen den Vorstoß

Gleichzeitig lässt das Gutachten die Tür zu einer Deckelung grundsätzlich offen. Abgeordnete sollen die Möglichkeit haben, ihr Gehalt freiwillig zu reduzieren. Die Grenze sei jene der Angemessenheit.
Bezugsregelungen, die unter diesem Standard bleiben, wären hingegen unzulässig und mutmaßlich auch verfassungswidrig. Eine feste Mindestzahl oder eine Referenzhöhe nennt das Gutachten nicht.
Arndt kritisierte, dass die interne Debatte über den Gehaltsdeckel der politischen Arbeit der Linken schade. Sie treibe „unnötigerweise einen Spaltkeil zwischen Partei und Fraktion“ und drohe, Debatten um inhaltliche Weichenstellungen auf dem Bundesparteitag zu überlagern. Dieser wird vom 19. bis 21. Juni in Potsdam stattfinden.

Debatte über Diäten auch in den anderen Parteien

Ein Anlass für die Diskussion ist unter anderem die bevorstehende Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zum 1. Juli. In allen im Bundestag vertretenen Parteien gibt es mittlerweile Stimmen für eine Aussetzung des seit 2014 geltenden automatischen Anpassungsmechanismus.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Helge Limburg, sprach gegenüber der „Rheinischen Post“ von einem „falschen Signal“, das von einer Diätenerhöhung ausgehe. Auch der Unionsabgeordnete Wilhelm Gebhard erklärte gegenüber dem Medium, man würde „in der aktuellen Krisenlage gut daran tun, uns in Verzicht zu üben“. Fraktionschef Jens Spahn plant hingegen, an der geltenden Regelung festzuhalten.

Objektiver Maßstab sollte wiederkehrende Grundsatzdebatten beenden

Ab 1. Juli würde ohne einen expliziten Aussetzungsbeschluss die monatliche Abgeordnetenentschädigung um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro steigen. Grundlage dafür ist das Abgeordnetengesetz. Maßstab ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Nominallohnindex.
Die Regelung sollte einen objektiven Mechanismus schaffen, der eine ständige Wiederkehr von Debatten über die Angemessenheit von Abgeordnetenbezügen verhindern soll. Der neugewählte Bundestag muss diesen in den ersten drei Monaten einer Wahlperiode erneut bestätigen. Andernfalls bleibt die zu diesem Zeitpunkt geltende Entschädigung während der gesamten Legislatur unverändert.
Der objektive und automatische Mechanismus soll die Frage der Abgeordnetenbezüge aus dem politischen Tagesgeschäft nehmen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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wirtschaft

Bundesrat gibt grünes Licht für den Start der E-Auto-Prämie

Das neue Förderprogramm für Elektroautos kann wie geplant rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang genutzt werden. Dem hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat in Berlin zugestimmt.
Vorgesehen ist, dass die staatliche Förderung von Privatkunden beim Kauf von reinen Elektroautos, Plug-in-Hybriden und Elektroautos mit Range Extender beantragt werden kann. Je nach Fahrzeugart und persönlichen Umständen liegt sie zwischen 1.500 und 6.000 Euro.
Allerdings gibt es Einkommensobergrenzen, bis zu denen sie ausgezahlt wird. Diese liegen bei 80.000 Euro Haushaltseinkommen im Jahr, mit zwei Kindern bei 90.000 Euro.

Förderung für reine E-Autos fängt bei 3.000 Euro an

Die Basisförderung beträgt für reine Elektroautos 3.000 Euro.
Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro.
Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro.
Die Regelung für den Zeitpunkt 1. Januar, von dem an die Förderung in Anspruch genommen werden kann, war angehängt an das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Abschluss von Kreditverträgen.
Der Bundesrat stimmte also nicht getrennt über die E-Auto-Förderung ab. Den inhaltlichen Details der neuen Kaufprämie mussten Bundestag und Bundesrat nicht zustimmen. (dpa/red)
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gesellschaft

Flugausfall: Erstattung auch bei teurem Kerosin

Wenn ein Flug wegen hoher Kerosinkosten gestrichen wird, haben Verbraucher auch in der derzeitigen Energiekrise ein Recht auf Erstattung.
Wie die Europäische Kommission mitteilte, gelten die EU-Fluggastrechte auch in diesem Fall für Reisende. „Sie haben Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen sowie auf Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen“, bekräftigte die Brüsseler Behörde.
Anders sieht es aus, wenn ein Flug wegen Treibstoffmangels nicht abhebt: Ein solcher Mangel kann ein außergewöhnlicher Umstand sein und damit Fluggesellschaften von Zahlung einer finanziellen Ausgleichsleistung befreien.
Infolge der wegen des Iran-Kriegs gestörten Öltransporte durch die Straße von Hormus schnellten die Preise für den Flugtreibstoff Kerosin in die Höhe. Die Lufthansa und andere Airlines wie etwa die skandinavische SAS sagten deswegen bereits Flüge ab.
Derzeit gebe es allerdings keine konkreten Hinweise auf Treibstoffengpässe, so die Kommission. „Sollte der Konflikt jedoch andauern, könnten Versorgungsunterbrechungen auftreten, insbesondere bei Kerosin“, hieß es. Reisende müssten möglicherweise mit Beeinträchtigungen rechnen.

Ticketpreis darf nicht nachträglich verändert werden

Die EU-Kommission stellte darüber hinaus klar, dass der Ticketpreis für Verbraucher von Anfang an klar sein muss und nicht nachträglich noch erhöht werden darf. So seien etwa Treibstoffzuschläge nicht zulässig.
Bei Pauschalreisen gälten unter Umständen andere Regeln.
Wie aus veröffentlichten Leitlinien der Kommission zudem hervorgeht, prüfen Branchenvertreter derzeit die vorübergehende Nutzung einer anderen Kerosinart in Europa, um die Versorgung auch bei möglichen Engpässen aufrechterhalten zu können.
Hier sieht die EU-Kommission keine Hindernisse, sondern verweist auf entsprechende Regelungen der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA. (dpa/red)
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gesellschaft

Unfall mit Linienbus in Hamburg: Ein Toter und drei Schwerverletzte

Bei einem Unfall zwischen einem Linienbus und einem Transporter sind am Freitag in Hamburg ein Mensch getötet und weitere teils schwer verletzt worden. Wie die Feuerwehr in der Hansestadt mitteilte, handelte es sich bei dem Getöteten um einen Insassen des Transporters. Zudem wurden drei Fahrgäste im Bus schwer sowie 14 weitere leicht verletzt.
Nach Angaben der Feuerwehr ereignete sich der Unfall am Freitagmorgen im Stadteil Cranz südlich der Elbe. Unter den Passagieren im Bus waren auch mehrere Kinder mit ihren Eltern. Ein Großaufgebot von rund 80 Rettungs- und Feuerwehrkräften war im Einsatz, auch zwei Rettungshubschrauber wurden entsandt. Insgesamt acht Verletzte kamen in Krankenhäuser.
Ein Insasse des Transporters wurde nach Feuerwehrangaben in seinem Wagen eingeklemmt und mit hydraulichem Rettungsgerät befreit. Trotz notärztlicher Versorgung starb er noch an der Unfallstelle.
Für zusätzliche Probleme sorgte demnach ein bei dem Unfall beschädigter Strommast, den Einsatzkräfte zunächst abschalten mussten. Genauere Angaben zum Unglückshergang und den Betroffenen lagen zunächst nicht vor. (afp/red)
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Zahl der Toten nach Explosion in Feuerwerksfabrik in China auf 37 gestiegen

Das Unglück hatte sich am Montag in einer Feuerwerksfabrik in Liuyang in der Provinz Hunan ereignet. Videos in Onlinediensten zeigten mehrere Detonationen und eine gewaltige Rauchwolke über dem Unglücksort. Am Freitag waren die Such- und Bergungsarbeiten laut CCTV „weitgehend abgeschlossen“. Die Polizei hat demnach mittlerweile acht Verdächtige festgenommen.
Liuyang ist das Zentrum der Feuerwerksproduktion in China und stellt rund 60 Prozent der in China verkauften Feuerwerkskörper und 70 Prozent der exportierten Feuerwerkskörper her.
Industrieunfälle sind in China aufgrund lascher Sicherheitsstandards häufig. Im vergangenen Jahr waren bei einer Explosion in einer Feuerwerksfabrik in Hunan neun Menschen ums Leben gekommen. Im Februar kamen bei Explosionen in Feuerwerksläden in den Provinzen Hubei und Jiangsu zwölf beziehungsweise acht Menschen ums Leben. (afp/red)