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Bundesweiter „Klinikaufstand“ gegen Warkens Pläne

Die Proteste von Klinikbeschäftigten gegen die Kürzungspläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung haben Fahrt aufgenommen. Wie die Gewerkschaft ver.di mitteilte, sind heute und in den kommenden Tagen an über 50 Krankenhäusern im ganzen Bundesgebiet Aktionen geplant.

„Rote Karten für Frau Warken“

Unter anderem fand am Donnerstagmittag in Berlin im Rahmen des „Klinikaufstands“ am Sana-Klinikum Lichtenberg die Aktion „Rote Karten für Frau Warken“ statt, an der sich auch Linken-Chefin Ines Schwerdtner beteiligte.
Diese warf der Bundesregierung vor, die „Kettensäge“ an die Gesundheitsversorgung zu setzen. Eine weitere Aktion in Berlin war für Donnerstag zudem für die Charité angekündigt, bei der auch die DGB-Bundesvorsitzende Yasmin Fahimi auftreten soll.
„Die Beschäftigten der Krankenhäuser sind wütend über die Sparorgie der Bundesgesundheitsministerin, die vor allem auf ihre Kosten gehen soll“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
„Ihre Antwort ist der Klinikaufstand.“ Warken setze sehenden Auges die Qualität der Krankenversorgung aufs Spiel. „Sie will die Erfolge der letzten Jahre zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen zurückdrehen.“
Zudem gefährde die Ministerin hunderttausende Arbeitsplätze in der Branche. „Das alles ist das Gegenteil von guter Gesundheitspolitik und ruft unseren Widerstand hervor“, so Bühler.

Gewerkschaft rechnet mit schlechteren Behandlungen

Laut ver.di würden die Regierungspläne den Krankenhäusern bis 2030 fast 30 Milliarden Euro entziehen und einer Studie des HCB-Instituts zufolge fast die Hälfte der Kliniken in akute Insolvenzgefahr stürzen.
Die Gewerkschaft befürchtet, dass die schlechtere Refinanzierung von Tariferhöhungen und der Pflege am Bett Stellenstreichungen in der Pflege und bei anderen Berufsgruppen nach sich ziehen würde.
Immer noch könnten in vielen Kliniken Patienten nicht „bedarfsgerecht“ versorgt werden, weil das Personal fehle, so Bühler. „Dieser Zustand würde sich infolge des Gesetzes dramatisch verschlimmern – bis hin zur Gefährdung von Menschenleben.“
Tariflöhne nicht mehr vollständig erstatten zu wollen, stehe auch völlig konträr zu dem Ziel der Bundesregierung, die Tarifbindung zu stärken.
Ver.di kündigte an, in der Sache weiter Druck machen zu wollen. Unter anderem soll bei der Gesundheitsministerkonferenz am 10. Juni 2026 in Hannover eine Großkundgebung stattfinden. (dts/red)
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Ebola: Lauterbach würde weitere US-Patienten aufnehmen

Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) würde weitere US-Patienten aufnehmen, die sich mit dem Ebola-Virus infiziert haben. Die USA hatten zuvor erklärt, keine mit Ebola infizierten Personen ins Land zu lassen.
„In Not befindliche amerikanische Patienten sollten wir nicht abweisen“, sagte der SPD-Politiker dem Nachrichtenportal „Politico“.
Falls die USA wirklich ihre eigenen Erkrankten nicht zur Behandlung einreisen ließen, wäre das ein Fehler. Es könne in Zukunft dazu führen, dass Kranke unbehandelt versuchten, zurückzukommen, warnte er.
US-Außenminister Marco Rubio hatte am 27. Mai erklärt: „Wir können und werden nicht zulassen, dass Ebola-Fälle in die Vereinigten Staaten gelangen.“ Ziel sei, „das amerikanische Volk zu schützen“.

USA hat Bundesregierung um Unterstützung gebeten

Aktuell wird bereits ein amerikanischer Arzt in der Berliner Charité behandelt, der sich in der Demokratischen Republik Kongo mit Ebola infiziert hatte. Seine Frau und seine vier Kinder sind ebenfalls in dem Krankenhaus isoliert und werden dort betreut.
Der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer bekräftigte, die US-Regierung habe die Bundesregierung bei der Aufnahme des US-Bürgers um Unterstützung gebeten.
„Dieser Bitte haben wir entsprochen. Zum einen verfügt Deutschland über Expertise bei der Behandlung von Ebola-Patienten, zum anderen ist die Flugzeit nach Deutschland deutlich geringer, sodass die Behandlung hier sehr viel schneller aufgenommen werden konnte“, sagte Meyer zu „Politico“. (dts/red)
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Hürden bei Arztbesuchen: Flüchtlinge müssen lange warten

Wer nach Deutschland flüchtet, stößt vor allem in den ersten Jahren nach der Ankunft auf Hürden beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das zeigen die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Neben langen Wartezeiten erschwerten auch finanzielle Belastungen und teils große Entfernungen eine rasche Behandlung. Zudem fällt es vielen Flüchtlingen demnach schwer, sich im deutschen Gesundheitssystem zu orientieren.
Auch aus ökonomischer Sicht, sei diese Unterversorgung problematisch, sagt die Autorin der DIW-Studie, Louise Biddle. Werde die medizinische Versorgung in den ersten Jahren nach der Ankunft verzögert, „verschlechtere das ihre Gesundheit und führt langfristig zu höheren Kosten im Gesundheitssystem“.
An der Befragung nahmen 2023 bundesweit 6.197 Flüchtlinge teil, im darauffolgenden Jahr wurden laut DIW 4.992 geflüchtete Menschen befragt.

Hausärzte und Fachärzte

Jeder dritte Teilnehmer der repräsentativen Befragung (33,1 Prozent) findet es den Angaben zufolge schwierig oder sehr schwierig herauszufinden, wo man bei gesundheitlichen Problemen im konkreten Fall professionelle Hilfe erhält.
Die Geschwindigkeit, mit der Menschen in Deutschland die richtige medizinische Behandlung erhalten, variiert mit Blick auf die gesamte Bevölkerung stark je nach Versorgungsbereich. Bei Hausärzten ist die Situation vergleichsweise gut.
Bei Fachärzten gestaltet sich die Situation deutlich schwieriger. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin beträgt inzwischen 42 Tage – 2019 waren es noch 33 Tage.

Langes Warten auf den Arzttermin

Ukrainer berichteten laut Studie rund 40 Prozent von langen Wartezeiten bei der Suche nach medizinischer Behandlung. Weite Wege sind demnach vor allem eine Hürde für nicht-ukrainische Flüchtlinge, die nach 2021 eingereist sind.
Von ihnen gaben 14 Prozent an, Entfernungen verzögerten ihre Versorgung. Das trifft vor allem auf diejenigen zu, die in Gemeinschaftsunterkünften in ländlichen Regionen und schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr leben.
Für Asylsuchende gilt nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst das Asylbewerberleistungsgesetz. Gesundheitsleistungen beschränken sich bei ihnen auf die Behandlungen von akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsbehandlungen und Impfungen. Weitere Behandlungen hängen vom Ermessen der Ärzte und Sozialämter ab.
Flüchtlinge aus der Ukraine unterliegen derzeit nicht dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten Sozialleistungen und haben Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung, die den von Menschen mit regulärem Aufenthalt entspricht.
Das Kabinett hat zwar im November beschlossen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, künftig wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Allerdings steht eine Beratung über das Vorhaben im Bundestag noch aus. (dpa/red)
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Unions-Fraktionsvize Stegemann: Auch Eigenheim bei Pflege heranziehen

In der Diskussion um die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung hat sich Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) dafür ausgesprochen, auch das Eigenheim bei der Eigenbeteiligung von Betroffenen mit einzubeziehen.
„Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der „BILD“. „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“
Stegemann betonte zudem die Notwendigkeit stärkerer privater Vorsorge: „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum -, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet bei der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen 22,5 Milliarden Euro.
Die Ministerin will mit einer großen Pflegereform gegensteuern. Ein Gesetzentwurf dazu war für Mai angekündigt, dann aber verschoben worden: Er soll nun bis Anfang Juli vorliegen. (afp/red)
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Ebola: Uganda schließt Grenze zum Kongo – Patient in Berlin „stabil“

Uganda hat zur Eindämmung der Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo seine Grenze zu dem Nachbarland vorübergehend geschlossen.
Der Schritt erfolge „mit sofortiger Wirkung“, teilte das Gesundheitsministerium in Kampala am Mittwoch, 27. Mai, mit.
Ausgenommen davon seien lediglich „autorisierte Ebola-Einsatzteams, humanitäre Einsätze, der Transport von Lebensmitteln und Fracht sowie Sicherheitskräfte, die strengen Gesundheitskontrollen und Überwachungsabläufen unterliegen“, sagte die Staatssekretärin Diana Atwine.
Sie kündigte zudem eine 21-tägige Quarantäne für alle Einreisenden aus der DR Kongo sowie regelmäßige Kontrollen von Schülern an grenznahen Schulen an. Uganda hatte in der vergangenen Woche bereits den gesamten öffentlichen Verkehr in die DR Kongo eingestellt.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte die Nachbarstaaten der DR Kongo zwei Tage zuvor zu einem „unverzüglichen“ Vorgehen gegen eine Ausbreitung des Ebola-Virus aufgerufen.
Die an die DR Kongo angrenzenden Länder seien „einem besonders hohen Risiko“ ausgesetzt und sollten „unverzügliche Maßnahmen ergreifen“, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus am Montag bei virtuellen Ministerberatungen zu der Ebola-Epidemie.
Die DR Kongo ist das Epizentrum der Ebola-Epidemie. Die Zahl der Ebola-Verdachtsfälle stieg dort laut der WHO inzwischen auf über 900. Nach Angaben der WHO wurde in der DR Kongo bei zehn Todesfällen das Ebola-Virus als Ursache bestätigt, zudem starb ein an mit dem Virus infizierter Mann in Uganda.
Bei rund 220 weiteren Todesfällen in der DR Kongo besteht außerdem der Verdacht, dass das Virus verantwortlich ist.

Berliner Ebola-Patient ist „stabil“

Der Berliner Ebola-Patient ist offensichtlich auf dem Weg der Besserung. Das sagte Leif Erik Sander, Direktor der Klinik für Infektiologie und Intensivmedizin an der Charité, am Mittwoch nach einem Besuch der Gesundheitsministerin.
Der Patient habe eine kombinierte antivirale Therapie bekommen, bestehend aus einem Antikörperpräparat und einem anderen Medikament, das zwar einmal für Ebola entwickelt wurde, aber eigentlich für die Behandlung von Covid-19 zugelassen wurde.
Die Entwicklung des Patienten sei „sehr positiv“, er habe „fast wieder normale Laborwerte“. Auf der anderen Seite habe man mit der festgestellten Virusvariante „nicht so viel klinische Erfahrung“.
„Insofern können wir das momentan einfach nur beschreiben und sind sehr zufrieden mit dem klinischen Verlauf“, sagte Sander.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die sich in der Charité über die Lage informiert hatte, gab sich zufrieden. „Hier hat sich gezeigt, dass wirklich Strukturen, Abläufe sehr gut geklappt haben“, so die Ministerin.
Es sei wichtig, die entsprechenden Einrichtungen zu haben „und auch ausreichend auszustatten“. Dies müsse auch bei knapper werdenden Mitteln sichergestellt werden. (afp/dts/red)
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Trump: Gesundheitscheck ist „perfekt“ verlaufen

Knapp drei Wochen vor seinem 80. Geburtstag hat sich US-Präsident Donald Trump einem großen Gesundheitscheck unterzogen.
„Alles ist perfekt gelaufen“, schrieb Trump am Dienstag, 26. Mai in seinem Onlinedienst Truth Social, ohne Details zu nennen.

Fragen zu Trumps Fitness

Zuletzt hatten Blutergüsse an Trumps rechter Hand, Schwellungen an seinen Knöcheln und Anfälle von Schläfrigkeit bei offiziellen Terminen Fragen über seine Fitness aufgeworfen.
Trump dankte den Ärzten und anderen Mitarbeitern im Walter-Reed-Militärkrankenhaus nördlich von Washington.
Nach der Untersuchung kehrte er ins Weiße Haus zurück, um eine politische Sitzung zu leiten, bei der es unter anderem um den Iran-Krieg gehen sollte.

Trumps Gesundheitscheck

Der Gesundheitscheck umfasste nach Angaben des Weißen Hauses eine medizinische und zahnmedizinische Untersuchung. Im vergangenen Juli hatten Ärzte bei Trump eine „chronische Veneninsuffizienz“ diagnostiziert.
Dies sei eine „gutartige und häufige Erkrankung, insbesondere bei Menschen über 70 Jahren“, erklärte das Weiße Haus.
Trump wird am 14. Juni 80 Jahre alt. Er ist der älteste Präsident, der jemals in den USA vereidigt wurde. Trump bescheinigt sich selbst eine „ausgezeichnete“ körperliche und mentale Fitness.

Frühere Untersuchungen

Im vergangenen Jahr hatte sich Trump mehreren ärztlichen Untersuchungen unterzogen. Neben dem regulären Gesundheitscheck im April ließ er sich zudem im Oktober unangekündigt untersuchen. Das nährte neue Spekulationen über seinen Zustand.
Das Weiße Haus begründete die blauen Flecken an seiner rechten Hand mit der Einnahme von Aspirin und häufigem Händeschütteln.
Mindestens in einem Fall wurde er mit einem roten Ausschlag am Hals gesehen, den sein Arzt mit einer vorbeugenden Behandlung erklärte. (afp/red)
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Pflegekassen in Not: Reform soll Abhilfe schaffen

Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Es gibt immer mehr Pflegebedürftige, zu wenig Pflegekräfte und Milliardendefizite.
Die schwarz-rote Bundesregierung plant deshalb eine große Pflegereform, einen Gesetzentwurf will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möglichst bald vorlegen. Um was geht es?

Es gilt Versicherungspflicht

Die Pflegeversicherung gehört wie die Kranken- und die Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Dabei gilt eine Versicherungspflicht: Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein: Dies sind bundesweit – bis auf Sachsen – jeweils 1,8 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gibt es noch einen Zuschlag von 0,6 Prozent, den nur die Arbeitnehmer zahlen.
Von der Versicherung bekommen Pflegebedürftige Leistungen bezahlt, die unter anderem vom Pflegegrad und der Art der Pflege abhängen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist dabei explizit als Teilversicherung angelegt: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Den Rest, die sogenannten Eigenanteile, müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst bezahlen.

Ausgaben auf 73,8 Milliarden Euro gestiegen

Dem Medizinischen Dienst des Bundes zufolge erhielten Ende 2025 rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und dürfte weiter ansteigen.
Dafür verantwortlich sind sowohl aufgrund die Alterung der Gesellschaft als auch – nach einer Reform im Jahr 2017 – eine breitere Erfassung von Bedürftigen. Die Folge sind enorm gestiegene Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung: Diese kletterten von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr.

Defizit von 4,2 Milliarden erwartet

In diesem Jahr erwarten die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 4,2 Milliarden Euro. Für 2027 geht Ministerin Warken von einem Fehlbetrag von über 7,5 Milliarden Euro aus, für das Jahr darauf von über 15 Milliarden Euro.
Immer mehr Bedürftigen stehen gleichzeitig zu wenige Pflegekräfte gegenüber: Bis 2034 könnten bis zu 500.000 Pfleger fehlen, warnte der Deutsche Pflegerat.
Zugleich stieg in den letzten Jahren die Bezahlung der Pflegekräfte. Auch dies hat die Eigenanteile für die Pflegeheim-Unterbringung kräftig steigen lassen – auf bis zu 3.200 Euro monatlich.

Was plant die Koalition?

Als Notfallmaßnahme hat der Bund die Pflegeversicherung kurzfristig mit Milliardendarlehen stabilisiert: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro und 2026 mit 3,2 Milliarden Euro.
Dadurch sollen Beitragserhöhungen verhindert werden. Damit ist das grundsätzliche Problem bei der Pflege jedoch nicht gelöst – dass die Ausgaben viel schneller steigen als die Einnahmen.
Deswegen will Warken eine umfassende Strukturreform angehen, die Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel vereinbart haben. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat dazu Vorschläge vorgelegt, auf deren Grundlage Warken ein Gesetz ausarbeiten will. Es soll bis zur Anfang Juli beginnenden Sommerpause des Bundestags vorliegen.

Pflegegrade schwerer erreichbar

Erste Reformentwürfe sehen spürbare Einschnitte vor: So könnten die gestaffelten Zuschüsse, die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.
Damit würde es länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Umgekehrt spart die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe.
Zudem könnte es schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt beziehungsweise in die unteren Pflegegrade eingestuft zu werden. Konkret soll ein höherer Grad an Einschränkung notwendig sein, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Diese Änderung dürfte einen deutlichen Einfluss auf die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt und damit die Ausgaben der Versicherung haben.

Beitragsfreie Mitversicherung einschränken

Außerdem soll wie in der Krankenversicherung geplant auch bei der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt werden. Für mitversicherte Ehepartner, die weder kleine Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, müsste dann ein zusätzlicher Beitrag von 0,7 Prozent an die Pflegeversicherung gezahlt werden.
Heute berichte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ zudem, dass Warken die Beiträge für Kinderlose erhöhen will: Deren Beitragszuschlag soll um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent steigen. (afp/red)
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Ebola-Ausbruch durch seltene Virusvariante: Impfstoffforschung im globalen Wettlauf


In Kürze:

  • Seltene Ebola-Variante (Bundibugyo) treibt Ausbruch in Kongo und Uganda
  • Oxford und Serum Institute entwickeln experimentellen ChAdOx1-Impfstoff
  • WHO und Partner setzen kurzfristig vor allem auf Eindämmung statt Impfung

 

Wissenschaftler arbeiten intensiv daran, Impfstoffe gegen eine seltene Virusvariante zu testen und zu entwickeln. Diese Variante verursacht derzeit einen Ebola-Ausbruch in Afrika.

Forscher der University of Oxford und des Serum Institute of India befinden sich in einem Wettlauf gegen die Zeit. Sie wollen eine experimentelle Impfung verfügbar machen, die nach ihrer Einschätzung gegen das Bundibugyo-Virus wirken könnte. Dieses Virus steht im Zentrum eines wachsenden Ausbruchs im Kongo.
Ein Sprecher des Serum Institute erklärte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times in einer E-Mail vom 24. Mai, dass das von der University of Oxford bereitgestellte virale Ausgangsmaterial es ermögliche, „unsere Zellbank schnell zu inokulieren“. Dadurch könne in Rekordzeit mit der Produktion von Impfstoffdosen begonnen werden. Das Unternehmen rechne mit einer Produktionszeit von 20 bis 30 Tagen und sei „vollständig bereit zu skalieren“.

Experimenteller Impfstoff und internationale Zusammenarbeit

Der experimentelle Impfstoff ist bislang weltweit nicht zugelassen und basiert auf derselben ChAdOx1-Plattform wie der COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca/Oxford.
Die Oxford Vaccine Group teilte mit, dass sie gemeinsam mit ihrer klinischen Biomanufacturing-Einrichtung und dem Serum Institute an einer schnellen Produktion von Impfstoffdosen gegen Bundibugyo arbeitet. Der Impfstoff trägt den Namen ChAdOx1 BDBV. Gleichzeitig arbeite man mit internationalen Partnern daran, „unterstützende präklinische Daten für die klinische Entwicklung und Erprobung des ChAdOx1 BDBV-Impfstoffs in Ausbruchsszenarien zu beschleunigen, während weiterhin etablierte wissenschaftliche, ethische und regulatorische Standards eingehalten werden“.
Bereits im Jahr 2022 hatten Oxford und das Serum Institute Impfstoffdosen gegen einen anderen Ebola-Stamm (Sudan-Ebolavirus) innerhalb von 80 Tagen nach Beginn eines Ausbruchs produziert und ausgeliefert.
Der aktuelle Ausbruch umfasst bestätigte Fälle im Kongo und in Uganda.

Eine Mutter hilft ihren Kindern, sich vor dem Betreten des Kyeshero-Krankenhauses in Goma die Hände zu waschen. Dort gibt es Kontrollen mit Handhygiene und Temperaturmessung als Ebola-Präventionsmaßnahmen. 18. Mai 2026.

Foto: Jospin Mwisha/AFP via Getty Images

Diskussion über Einsatz experimenteller Impfstoffe

Kongolesische Behörden haben laut Jean-Jacques Muyembe, Virus-Experte am National Institute of Biomedical Research, bereits über den Einsatz experimenteller Impfstoffe während des Ausbruchs diskutiert.
Vasee Moorthy, Senior-Berater der Weltgesundheitsorganisation (WHO), erklärte auf einer Pressekonferenz am 20. Mai, dass der Impfstoff eine der zwei besten verfügbaren Optionen gegen das Virus sei, das bislang nur zwei bekannte Ausbrüche verursacht hat. Er fügte hinzu, der experimentelle Impfstoff könne innerhalb von zwei bis drei Monaten für Studien verfügbar sein, betonte jedoch, dass derzeit keine präklinischen Daten vorliegen.
Als derzeit beste verfügbare Option gilt laut Moorthy der Impfstoff Ervebo des Unternehmens Merck, der gegen das Zaire-Virus wirkt – die häufigere Form des Ebola verursachenden Orthoebolavirus. Eine angepasste Version für das Bundibugyo-Virus würde jedoch schätzungsweise sechs bis neun Monate bis zur Testphase benötigen.
Merck selbst hat bislang nicht auf Anfragen reagiert.

Internationale Organisationen und Entwicklungspläne

Die in der Schweiz ansässige Impfstoffallianz Gavi, finanziert unter anderem von Staaten und der Gates Foundation, erklärte am 21. Mai, dass die vorhandenen Daten zu gelagerten Impfstoffen gegen das Zaire-Virus hinsichtlich möglicher Kreuzschutzwirkungen gegen das Bundibugyo-Virus „extrem begrenzt“ seien.
Gavi arbeitet gemeinsam mit der norwegischen Organisation CEPI, die Impfstoffentwicklung finanziert, an der Beschleunigung entsprechender Entwicklungsprogramme, einschließlich des Oxford-Impfstoffs.
CEPI teilte am 20. Mai mit, man konzentriere sich derzeit auf die Bewertung möglicher Behandlungen und Impfstoffe gegen Bundibugyo. Allerdings befinde sich kein Kandidat bislang in klinischen Phase-1-Studien.
Sobald diese Bewertung abgeschlossen sei, sei man bereit, „at-risk“ zu arbeiten – also Entwicklungsprozesse parallel voranzutreiben, selbst wenn ein Produkt möglicherweise nicht erfolgreich ist oder nicht benötigt wird –, um die Entwicklung und Verfügbarkeit präklinischer Impfstoffkandidaten zu beschleunigen.

Priorität: Eindämmung des Ausbruchs

Angesichts des Mangels an zugelassenen Impfstoffen und Therapien gegen das durch Bundibugyo verursachte Ebola betonte die Gates Foundation in einer aktuellen Stellungnahme, dass die oberste Priorität in der schnellen Erkennung von Fällen und der raschen Unterbrechung der Übertragung liege.
Patrick Muyaya, Sprecher der kongolesischen Regierung, erklärte am 25. Mai, dass das Land Überwachung, Massentests und Aufklärungsmaßnahmen deutlich ausgeweitet habe, um weitere Fälle frühzeitig zu erkennen und einzudämmen.
Zudem sei es zu Verzögerungen bei der Identifizierung des Ausbruchs gekommen, da frühe Tests die durch das Bundibugyo-Virus verursachten Ebola-Fälle nicht korrekt erkennen konnten.
„Wir holen nun einen schnell fortschreitenden Ausbruch ein“, sagte Tedros Adhanom Ghebreyesus, Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, auf der Plattform X. Er warnte, dass der Ausbruch aufgrund der verzögerten Erkennung sowie des Mangels an zugelassenen Impfstoffen und Behandlungen „wahrscheinlich schlimmer wird, bevor er besser wird“.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Scientists Rush to Produce Vaccines Against Rare Ebola Strain Behind Outbreak“. (deutsche Bearbeitung zk)
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Mitarbeiter entlassen: US-Unternehmen zahlt Millionen wegen Impfpflicht-Klage


In Kürze:

  • Impfpflicht 2021 ohne Ausnahmen im Unternehmen
  • 43 Mitarbeiter wegen fehlender Impfung entlassen
  • 4,25 Millionen US-Dollar Vergleich wegen Diskriminierungsvorwürfen

 
Das im US-Bundesstaat Oklahoma ansässige Unternehmen für Kompressoranlagen AG Equipment Company wird 4,25 Millionen Dollar (3,9 Millionen Euro) zahlen, um eine Diskriminierungsklage beizulegen, die im Namen von 43 ehemaligen Mitarbeitern eingereicht wurde. Dies teilte die US-Gleichbehandlungsbehörde EEOC am 18. Mai in einer Erklärung mit.
Im Herbst 2021 verpflichtete AG Equipment alle Beschäftigten zur COVID-19-Impfung und erklärte, dass keine Ausnahmen erlaubt seien. „Trotzdem beantragten mehrere Mitarbeiter Ausnahmen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen. Ein Mitarbeiter legte zusätzlich ein ärztliches Attest vor, das eine Ausnahme wegen einer medizinischen Erkrankung empfahl“, so die EEOC.
„Das Unternehmen weigerte sich, die Anträge der Mitarbeiter zu prüfen, und entließ alle Personen, die keinen Impfnachweis vorlegen konnten, am 15. Oktober 2021, einschließlich derjenigen, die um eine Ausnahme ersucht hatten.“

Vorwürfe der Diskriminierung und rechtliche Grundlage

Das Verhalten von AG Equipment verstoße gegen den Titel VII des Civil Rights Act von 1964, der Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund von Religion, nationaler Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe und Rasse verbietet, so die Behörde. Dem Unternehmen wird außerdem ein Verstoß gegen den Americans with Disabilities Act (ADA) vorgeworfen, der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben untersagt.
Die Zahlung von 4,25 Millionen Dollar dient der Beilegung der Klage wegen religiöser und behinderungsbezogener Diskriminierung, die von der EEOC gegen das Unternehmen eingereicht wurde.

Auflagen der Einigung und Arbeitgeberpflichten

Darüber hinaus verpflichtet sich die Einigung AG Equipment, künftig keine Diskriminierung aufgrund von Religion oder Behinderung gegenüber seinen Mitarbeitern zu begehen. Das Unternehmen muss Führungskräfte in Bezug auf die Einhaltung von Titel VII und ADA schulen und die Mitarbeiter über ihre Rechte auf religiöse und gesundheitliche Ausnahmen informieren. Titel VII verpflichtet Arbeitgeber, angemessene Vorkehrungen für religiöse Überzeugungen zu treffen, sofern dies keine unzumutbare Belastung für das Unternehmen darstellt, so die EEOC.
Zu solchen Maßnahmen gehören flexible Arbeitszeiten, Versetzungen auf andere Stellen, interne Versetzungen sowie freiwilliger Schichttausch. Eine Maßnahme kann als unzumutbare Belastung gelten, wenn sie beispielsweise hohe Kosten verursacht, die Sicherheit oder Effizienz am Arbeitsplatz beeinträchtigt oder die Rechte anderer Mitarbeiter verletzt.
EEOC-Vorsitzende Andrea R. Lucas kommentierte die Einigung mit den Worten: „Wenn eine Anpassung ohne unzumutbare Belastung möglich ist, verlangt das Gesetz sie – die Pandemie entband Arbeitgeber nicht von ihren gesetzlichen Pflichten nach Titel VII und dem ADA.“
„Die EEOC wird unter meiner Leitung weiterhin Arbeitgeber zur Verantwortung ziehen, greifbare Ergebnisse liefern und die Würde amerikanischer Arbeitnehmer wiederherstellen, die durch weitverbreitete COVID-19-Impf-bezogene Verletzungen ihrer Bürgerrechte geschädigt wurden.“

Eine Krankenschwester hält einen COVID-19-Impfstoff in einer Archivillustration in Miami.

Foto: Joe Raedle/Getty Image

Weitere Entscheidungen der Gleichbehandlungsbehörde

Die Epoch Times kontaktierte AG Equipment für eine Stellungnahme, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Am 18. Mai gab die EEOC außerdem eine Entscheidung in einem weiteren Fall bekannt und stellte fest, dass das Innenministerium / Bureau of Indian Education gegen Titel VII verstoßen habe, indem es religiöse Ausnahmeanträge von drei Mitarbeitern ablehnte, die eine Befreiung vom bundesweiten COVID-19-Impfmandat der vorherigen Regierung beantragt hatten.
Zahlreiche Unternehmen und Bundesbehörden führten während der Pandemie strenge Impfpflichten ein, nachdem eine breitere Richtlinie von Regierungen und globalen Gesundheitsorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation angestoßen worden war. Klagen und entsprechende Einigungen laufen weiterhin.

Politische und gesundheitspolitische Entwicklungen

Im vergangenen Jahr kündigte Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. an, dass die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) keine COVID-19-Impfungen mehr für Schwangere und gesunde Kinder empfehlen würden. Kennedy sagte, diese Empfehlung sei trotz fehlender klinischer Daten zur wiederholten Auffrischungsstrategie bei Kindern eingeführt worden.
Zu diesem Zeitpunkt sagte Dr. Marty Makary, damals FDA-Kommissar, es gebe „keine Evidenz dafür, dass gesunde Kinder sie heute brauchen, und die meisten Länder empfehlen sie nicht mehr für Kinder.“
Gegen die Entscheidung wurde im Juli 2025 Klage eingereicht. Die Kläger warfen dem Gesundheitsminister vor, willkürlich und ohne ausreichende Begründung gehandelt zu haben. Die von der American Academy of Pediatrics und anderen Ärzteverbänden eingereichte Klage behauptete, die Maßnahme verstoße gegen den Administrative Procedure Act.
„Die Richtlinie ist nur ein Beispiel für die Agenda des Ministers, die lang etablierte, vom Kongress autorisierte, wissenschafts- und evidenzbasierte Impfstruktur zu demontieren, die den Tod unzähliger Amerikaner verhindert hat“, hieß es in der Klage.
Der Fall ist weiterhin vor Gericht anhängig.

Entschädigungsprogramme für Impfgeschädigte

Personen, die COVID-19-Impfungen erhalten haben und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Ansprüche im Rahmen des Countermeasures Injury Compensation Programms einreichen. Ansprüche können auch im Todesfall eines Angehörigen geltend gemacht werden.
Erfolgreiche Ansprüche können Entschädigungen für entgangenes Einkommen, Hinterbliebenenleistungen sowie nicht erstattete medizinische Kosten umfassen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Oklahoma Company Will Pay $4.25 Million to Settle Suit Over COVID-19 Vaccination Mandate“. (deutsche Bearbeitung zk)
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Beitrag zur Pflege: Warken will Zuschlag für Kinderlose auf 0,7 Prozent steigern

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant angesichts der enormen Finanzlöcher in der Pflegeversicherung auch eine höhere Belastung der Kinderlosen.
Nach Informationen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ aus Koalitionskreisen sieht die Ministerin in ihrer Reform vor, den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozent anzuheben.
Versicherte ohne Kinder müssten dann ab einem Alter von 23 Jahren insgesamt einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Bei Versicherten mit Kindern bliebe es dagegen bei den bisherigen Sätzen von 3,6 Prozent (ein Kind), 3,35 Prozent (zwei Kinder) beziehungsweise 3,1 Prozent (drei Kinder).

Warken erwartet 22-Milliarden-Euro-Defizit

Warken rechnet in der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen über 22 Milliarden Euro. Das ist deutlich mehr als bisher erwartet.
Bekannt ist, dass Warken die Zuschüsse für die Eigenanteile im Pflegeheim kürzen, die Bedingungen für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung verschärfen und die Beiträge für Gutverdiener anheben will.
Derzeit werden ihre Pläne in der sogenannten Frühkoordinierung in der Bundesregierung beraten. Details sind öffentlich noch nicht bekannt. (dts/red)
 
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Ebola als Mythos: Patienten flüchten bei Brand von Behandlungszelten

In der Provinz Ituri im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo, in der es die meisten der mehr als 900 Ebola-Verdachtsfälle gibt, hält nach Angaben der Hilfsorganisation ActionAid etwa jeder Dritte die Krankheit für einen Mythos.
Am Sonntag flohen Ebola-Patienten aus dem Krankenhaus in der Ortschaft Mungwalu, als Angehörige eines Toten Behandlungszelte in Brand setzten, weil ihnen die Herausgabe der Leiche eines Verstorbenen verweigert wurde.
Auch verstorbene Ebola-Patienten sind hochansteckend und müssen unter Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen beigesetzt werden. Die geflüchteten Ebola-Patienten wurden bisher nicht wieder gefunden.

Aufklärung gegen Misstrauen und Mythen

„Wir kämpfen nicht nur gegen ein tödliches Virus, sondern auch gegen Mythen, Angst und tiefsitzendes Misstrauen“, sagte Saani Yakubu, Landesdirektor von ActionAid in der Demokratischen Republik Kongo.
Helfer des Roten Kreuzes betreiben Aufklärung über Ebola - aber zahlreiche Menschen in der betroffenen Region halten die Krankheit für einen Mythos.

Helfer des Roten Kreuzes betreiben Aufklärung über Ebola – aber zahlreiche Menschen in der betroffenen Region halten die Krankheit für einen Mythos.

Foto: Moses Sawasawa/AP/dpa

„Wir arbeiten intensiv daran, in den Gemeinden Aufklärungskampagnen durchzuführen, um Mythen und falsche Informationen zu widerlegen“, sagte er. Dies solle die Bevölkerung auch zu einem „schutzorientierten Verhalten“ führen.
Während manche die Existenz von Ebola komplett leugnen, glaubten andere, sich mit starken alkoholischen Getränken vor einer Ansteckung schützen zu können. (dpa/red)
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Sozialverband SoVD fordert Bürgerversicherung für Beamte in Pflege und Gesundheit

In der Debatte um die künftige Finanzierung der Sozialsysteme fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) die konsequente Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
„Um die gesetzliche Krankenversicherung zukunftssicher aufzustellen, fordern wir seit Jahren eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen – also auch Beamte“, sagte SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

Diskussion über gerechtere Beitragsverteilung

Am Montag hatte bereits der Wirtschaftsweise Achim Truger die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung gefordert.
Dieser Forderung schloss sich der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis am Dienstag, 26. Mai an. Ein solidarisches Gesundheitssystem funktioniere nur, wenn sich langfristig alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen, sagte Pantazis.
Die SoVD-Vorsitzende Engelmeier sagte, die Pflege sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sowohl gesetzlich Versicherte als auch Beamte erhielten dort die gleichen Leistungen. Daher sei „eine Finanzierung durch alle nur gerecht“.

Kritik an Bürgerversicherungsplänen der PKV

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) wandte sich klar gegen eine Einbeziehung von Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Dies würde „kein einziges Problem“ lösen, erklärte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Im Gegenteil: Neubeamte in die GKV zu zwingen, würde die öffentlichen Haushalte sofort zusätzlich belasten“.
Gerade bei jungen Beamten wäre der Arbeitgeberzuschuss zur GKV deutlich teurer als die bisherige Beteiligung an den tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten.
„Damit würde sich die finanzielle Schieflage der öffentlichen Haushalte sogar noch verschärfen.“

Forderung nach kapitalgedeckter Vorsorge

Die jahrzehntealte Forderung nach einer Bürgerversicherung sei „das Sinnbild für verschleppte Strukturreformen in den umlagefinanzierten Sozialversicherungen“, betonte Reuther.
Wer die sozialen Sicherungssysteme in der alternden Gesellschaft wirklich zukunftsfest machen wolle, müsse die kapitalgedeckte Vorsorge stärken.
Beamte in der Privaten Krankenversicherung trügen dazu entscheidend bei: „Sie entlasten die öffentlichen Kassen und bilden Rücklagen, mit denen steigende Gesundheitskosten im Alter nachhaltig abgesichert werden.“ (afp/red)
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Zahl mutmaßlicher Ebola-Toter steigt auf über 200

Bei dem Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo steigt die Zahl der Todesopfer weiter an. Nach Angaben der kongolesischen Regierung wurden seit Beginn des Ausbruchs 867 Verdachtsfälle gemeldet, von denen 204 Erkrankte verstorben sind. Das sind mehr als 100 Infektionen und gut 30 Todesfälle mehr als noch am Vortag.
Im Labor bestätigt wurden bislang 91 Infektionen, darunter 10 mit tödlichem Verlauf. Im Nachbarland Uganda sind bislang fünf weitere bestätigte Fälle bekannt, die mit dem Ausbruch im Ostkongo in Zusammenhang stehen. Zahlen zu Verdachtsfällen veröffentlicht das Land nicht.

Zahl der Fälle wahrscheinlich deutlich höher

Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass die tatsächliche Fallzahl deutlich höher liegt, weil der Ausbruch im Ostkongo wochenlang unbemerkt blieb und nicht alle Fälle gemeldet werden. Häufungen von ungeklärten Todesfällen wurden bereits vorher untersucht.
Drei freiwillige Rotkreuz-Helfer hätten sich wahrscheinlich schon am 27. März infiziert, als sie in der kongolesischen Provinz Ituri mit Toten in Kontakt gekommen seien, teilte die Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) in Genf mit.
Sie seien in einer anderen humanitären Angelegenheit im Einsatz gewesen – also bevor bekannt wurde, dass das Ebola-Virus grassiert. Sie starben den Angaben zufolge am 5., 15. und 16. Mai. Da es sich bei dem aktuellen Ausbruch aber um den seltenen Bundibugyo-Typ des Ebola-Virus handelt, wurde der Erreger mit herkömmlichen Tests zunächst nicht bestätigt.

Ausbruch blieb wochenlang unentdeckt

Bislang war die früheste bekannte Infektion des aktuellen Ausbruchs ein Mann aus dem Kongo, der am 24. April mit Symptomen behandelt und drei Tage später gestorben war. Die ersten Ebola-Fälle waren erst am 15. Mai im Labor bestätigt worden.
Am 17. Mai erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits mehr als 240 bekannte mutmaßliche Infektionen.
Der Ausbruch grassierte damit wochenlang unbemerkt in Ituri, einer mehr als 1.500 Kilometer Luftlinie von der Hauptstadt Kinshasa entfernten Provinz an der Grenze zu Uganda und zum Südsudan.
Dort leben nach UN-Angaben schätzungsweise acht Millionen Menschen, darunter fast eine Million Binnenflüchtlinge. Mehrere Milizen üben dort Gewalt aus, zudem gehen in dem rohstoffreichen Bergbaugebiet viele Arbeiter und Händler in der Grenzregion ein und aus.

Bislang weder Impfung noch Therapie für seltene Ebola-Variante

Ebolafieber ist eine ansteckende und lebensbedrohliche Infektionskrankheit. Der aktuelle Ausbruch ist besonders schwer einzudämmen, weil es für den seltenen Bundibugyo-Typ weder einen Impfstoff noch eine spezielle Therapie gibt.
Die WHO betrachtet das Risiko einer Ansteckung im Kongo als sehr hoch, in der Region als hoch, weltweit aber als gering. Ebola überträgt sich anders als etwa das Coronavirus nicht durch Tröpfchen in der Luft, sondern durch engen Kontakt mit Körperflüssigkeiten eines Infizierten. (dpa/red)
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Ebola: Wenn Rebellen das Gesundheitswesen kontrollieren

Ein Ausbruch der hochgefährlichen Ebola-Infektionskrankheit würde das Gesundheitssystem in jedem Land vor enorme Herausforderungen stellen.
Bei dem aktuellen Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo kommen zusätzliche Komplikationen hinzu: Das zweitgrößte afrikanische Land ist riesig – und in weiten Teilen davon ist das Straßennetz sehr dürftig.
Vor allem aber ist das vom Ebola-Ausbruch betroffene Gebiet von Unsicherheit, bewaffneten Rebellengruppen und einer großen Zahl von Binnenflüchtlingen geprägt. Das macht die Lage vor Ort schwierig.

Anhaltende Kämpfe im Ostkongo

Die östlichen Provinzen des Landes werden seit Jahrzehnten von schweren Kämpfen erschüttert. Der Einfluss der Regierung in der fernen Hauptstadt Kinshasa und der Regierungsarmee FARDC erreicht längst nicht alle Gebiete.
Mehr als 100 Milizengruppen sind im Land aktiv – von Warlords, die ihr Heimatdorf kontrollieren, bis hin zur Rebellengruppe M23: Diese hat große Teile der Provinzen Nord-Kivu und Süd-Kivu einschließlich der Provinzhauptstädte Goma und Bukavu unter Kontrolle, treibt in den Gebieten Steuern ein und stellt eigene Bürgermeister.
Häufig finanzieren die Milizen ihren Kampf und Waffenkäufe durch den Abbau von Rohstoffen in der Region, die hohe Vorkommen seltener Mineralien und Metalle birgt.
Der jetzige Ebola-Ausbruch betrifft nach Angaben der Gesundheitsbehörde CDC Africa eine Bergbauregion, die durch dichte Besiedlung und hohe Mobilität geprägt ist.
Im Ostkongo leben bis zu vier Millionen Binnenflüchtlinge oft unter sehr beengten Verhältnissen. (Archivbild)

Im Ostkongo leben bis zu vier Millionen Binnenflüchtlinge oft unter sehr beengten Verhältnissen. (Archivbild)

Foto: Moses Sawasawa/AP/dpa

Hunderttausende Binnenflüchtlinge

Allein in der Provinz Ituri, die die Mehrzahl der Krankheitsfälle verzeichnet, leben nach UN-Angaben mehr als 920.000 Binnenflüchtlinge. Mehr als 100.000 Menschen mussten in den ersten drei Monaten des Landes vor wieder aufgeflammten Kämpfen flüchten.
Insgesamt gibt es im Ostkongo bis zu vier Millionen Binnenflüchtlinge, die oft unter sehr beengten Verhältnissen in provisorischen Lagern leben. Ein Ebola-Ausbruch in einem Flüchtlingslager wäre für Experten ein Schreckensszenario.
In Ituri gibt es vier bewaffnete Gruppen, darunter die islamistische Terrorgruppe ADF. Allein im vergangenen Monat wurden dort rund 70 Menschen bei Angriffen der Miliz Codeco getötet. Und während die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs anlief, überfiel die ADF christliche Dörfer und verübte dort Massaker.

Reise zu Gesundheitseinrichtungen kann lebensgefährlich sein

„Die Arbeit findet statt in einem Kontext, wo es ständig Gewalt gibt“, sagt der Berliner Epidemiologe Maximilian Gertler, der für die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) schon mehrfach im Ebola-Einsatz war.
Das gilt aber nicht nur für Helfer, sondern auch für die Menschen vor Ort. „Das Verlassen des Dorfes oder die Reise zur nächsten Stadt mit einer medizinischen Einrichtung kann unter Umständen lebensgefährlich sein“, betont er – abgesehen davon, dass sich viele Menschen das nicht leisten könnten.
In viele abgelegene Orte kommen Helfer nur sehr schwer. Setzt erst die Regenzeit ein, verwandeln sich Straßen häufig in Schlammpisten.
Der Berliner Arzt Maximilian Gertler bei einem Ebola-Einsatz für Ärzte ohne Grenzen (Handout)

Der Berliner Arzt Maximilian Gertler bei einem Ebola-Einsatz für Ärzte ohne Grenzen (Handout)

Foto: Medecins sans Frontieres/dpa

„Ärzte ohne Grenzen verfügt über viele Angestellte in der Region, die wir zum Beispiel mit Motorrädern ausrüsten. Das ist oft eines der besten Mittel, um abgelegene Orte zu erreichen und dort auch neue Cluster aufzuspüren“, erläutert Gertler ein wichtiges Element der Epidemie-Bekämpfung. „Denn nur dort, wo die Übertragung auch entdeckt wird, kann man sie stoppen.“

Rebellen machen Gesundheitsmanagement

Eine besondere Lage besteht in den M23-Gebieten, wo die Rebellen zum Teil seit Jahren eigene Verwaltungsstrukturen haben und nun auch das Gesundheitswesen betreiben.
So gab es in Goma, der Provinzhauptstadt von Nord-Kivu, zwei Ebola-Fälle, ein weiterer Fall wurde in Süd-Kivu bestätigt. Der Sprecher der Miliz informierte in Kommuniqués und über soziale Medien über Fallzahlen.
Die Miliz M23 kontrolliert große Teile der Kivu-Provinzen im Ostkongo. (Archivbild)

Die Miliz M23 kontrolliert große Teile der Kivu-Provinzen im Ostkongo. (Archivbild)

Foto: Brian Inganga/AP/dpa

„Für den ersten Todesfall in Goma hat die M23 189 Kontakte erfasst“, sagt Ursula Langkamp, Leiterin des dortigen Büros der Welthungerhilfe. Allerdings wurde diese Zahl in Lageberichten der Regierung nicht genannt.
„Das wirft die Frage auf, ob die Zusammenarbeit zwischen der kongolesischen Regierung und den M23-Rebellen schon klappt“, meint Langkamp.
Offiziell reden Regierung und Rebellen nicht miteinander, und eine formelle Zusammenarbeit gibt es auch nicht bei Ebola. In einem Statement des politischen Arms der Miliz wurde jedoch betont, Leben und Gesundheit der Kongolesen müssten über allen politischen Gräben stehen.
Eine Epidemie kenne keine Verwaltungsgrenzen, Kampflinien und politischen Zugehörigkeiten, betonte Corneille Nangaa, Chef der Congo River Alliance, dem politischen Flügel der M23. Die Lage erfordere Verantwortung, Zusammenarbeit und Prävention.
Der kongolesische Gesundheitsminister Roger Kamba sagte in Kampala, es gebe zwar keine direkten Gespräche mit der M23, aber Gespräche über die Partner USA und Katar, die bereits als Vermittler in Gesprächen über eine Waffenruhe auftraten.
Wichtig sei eine einheitliche Reaktion auf Ebola, die in der gesamten Region umgesetzt werde, betonte er. Er bemühe sich daher um die Öffnung des Flughafens Goma und Zugang zu Süd-Kivu. (dpa/red)
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Drei Rotkreuz-Helfer unter ersten Ebola-Opfern im Kongo

Zu den ersten Todesopfern des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo gehören drei freiwillige Rotkreuz-Helfer. Das berichtet die Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) in Genf.
Man gehe davon aus, dass die drei sich schon am 27. März infiziert hätten, als sie sich um Leichen kümmerten, teilte die Föderation mit. „Sie gehören zu den ersten bekannten Opfern des Ausbruchs.“ Sie seien in einer anderen humanitären Angelegenheit im Einsatz gewesen, bevor bekannt war, dass das Ebolavirus grassiert. Sie starben den Angaben zufolge am 5., 15. und 16. Mai.

Krankheit wochenlang unentdeckt

Die ersten Ebola-Fälle waren erst am 15. Mai im Labor bestätigt worden. Experten gehen davon aus, dass der Ausbruch zuvor über Wochen unentdeckt blieb. Häufungen von ungeklärten Todesfällen wurden bereits vorher untersucht. Da es sich bei diesem Ausbruch aber um den seltenen Bundibugyo-Typ des Ebolavirus handelt, wurde der Erreger mit herkömmlichen Tests zunächst nicht bestätigt.
Am 17. Mai erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC). Sie betrachtet das Risiko einer Ansteckung im Kongo als sehr hoch, in der Region als hoch, weltweit aber als gering. Ebola überträgt sich anders als etwa das Coronavirus nicht durch Tröpfchen in der Luft, sondern nur durch engen Kontakt mit Körperflüssigkeiten eines Infizierten. Auch Leichen können noch Tage nach dem Tod eine hohe Virenlast aufweisen. (dpa/red)
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WHO: 750 Ebola-Verdachtsfälle und 177 Tote im Kongo

Bei dem Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo steigen die Fallzahlen weiter an. Mittlerweile gibt es nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fast 750 Verdachtsfälle und 177 mutmaßliche Todesfälle in dem zentralafrikanischen Land.
Es gebe zwar Fortschritte bei Überwachungsmaßnahmen und Labortests, schrieb WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus auf X. Doch Gewalt und Unsicherheit behinderten die Bekämpfung der Epidemie
82 Infektionen und 7 Todesfälle wurden laut Tedros im Labor bestätigt. Die WHO geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Infektionen deutlich höher liegt, weil nicht alle Krankheitsfälle registriert und gemeldet werden.
Im Nachbarland Uganda seien bis auf zwei bekannte Infektionen bislang keine weiteren neuen Fälle gemeldet worden, hieß es weiter.

Seltener Bundibugyo-Typ des Ebolavirus

Der Ebola-Ausbruch begann laut der afrikanischen Gesundheitsbehörde Africa CDC im Kongo in der nordöstlichen Provinz Ituri, die an Uganda und den Südsudan grenzt. Es handelt sich um den insgesamt 17. registrierten Ebola-Ausbruch im Kongo seit 1976.
Der Ausbruch des seltenen Bundibugyo-Typs des Ebolavirus, gegen den es weder einen Impfstoff noch eine Therapie gibt, macht die Lage besonders schwierig.
Ebolafieber ist eine ansteckende und lebensbedrohliche Infektionskrankheit. Das Virus wird durch Körperkontakt und Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen. In den Jahren 2014 und 2015 waren bei einer Ebola-Epidemie in Westafrika mehr als 11.000 Menschen gestorben. (dpa/red)
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Bornavirus-Erkrankung in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erkrankung durch das seltene, aber gefährliche Bornavirus nachgewiesen worden. Betroffen ist eine Person im südwestlichen Landkreis Ludwigslust-Parchim, wie ein Sprecher des Landkreises mitteilte. Es sei der erste Nachweis in dem Landkreis.
Bornavirus-Erkrankungen verlaufen den Angaben zufolge in der Regel lebensbedrohlich. Das Virus verursache beim Menschen schwere Entzündungen des Gehirns, hieß es. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hatte die Infektion mit dem Erreger im Mai bestätigt. Wie es der betroffenen Person geht, wurde nicht mitgeteilt. Sie sei am Leben, hieß es lediglich.

Seltene Übertragung auf Menschen

Das Bornavirus wird den Angaben zufolge in seltenen Fällen von Feldspitzmäusen auf den Menschen übertragen. Dies sei seit 2018 bekannt. „Das Robert Koch-Institut geht von fünf bis zehn Erkrankungen pro Jahr in Deutschland aus“, so der Landkreis-Sprecher. Übertragungen von Mensch zu Mensch wurden demnach bisher nicht beschrieben. Die Tierseuche selbst ist seit mehr als 100 Jahren bekannt.

Keine Behandlungsmöglichkeit

„Bei einer Infektion kommt es zu schweren neurologischen Symptomen mit Verhaltensauffälligkeiten, Sprach- und Gangstörungen, die sich bis zum Koma verstärken können“, erläuterte der Sprecher. „Da zum jetzigen Zeitpunkt keine Behandlung zur Verfügung steht, ist der Schutz vor Ansteckung das höchste Gebot.“
Infizierte Feldspitzmäuse scheiden das Virus laut Landkreis unter anderem über Kot, Urin und Speichel aus, ohne selbst zu erkranken. „Die Übertragung des Virus kann am ehesten durch den Kontakt mit den Ausscheidungen der Feldspitzmaus erfolgen, beispielsweise beim Ausfegen von Scheunen, Schuppen, Hühnerställen oder Holzlagern.“

Beim Schuppen-Ausfegen FFP2-Maske tragen

Das Gesundheitsamt rät deshalb zum Tragen von Handschuhen und FFP2-Maske beim Ausfegen von Schuppen oder Scheune. Tote Mäuse und andere Tiere sollten grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden.
Das Gesundheitsamt rät weiter, Einmalhandschuhe zu tragen und Hilfsmittel wie eine Schaufel oder ähnliche Gegenstände zu verwenden, wenn Tierkadaver beseitigt werden. Es sei unbekannt, wie häufig Feldspitzmäuse im Landkreis das Bornavirus in sich tragen. (dpa/red)
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Apothekenreform beschlossen – mehr Befugnisse und finanzielle Stärkung

Die Apothekenreform kommt: Das am Freitag, 22. Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern.
Apotheken dürfen künftig mehr Impfungen anbieten, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept abgeben und Blutabnahmen für Diagnosen ausführen. Die Reform soll den Apothekenbetrieb vor allem auf dem Land sichern.
Opposition und Krankenkassen äußerten Zweifel und kritisierten die hohen Kosten für die Versicherten.
Der Bundestag verabschiedete die Reform mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Mehr Befugnisse für Apotheker

Die Reform binde Apotheken „breiter in die Versorgung ein – durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Apotheken sollten als „feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen“ gestärkt werden.
Patienten mit chronischen Erkrankungen sollen künftig verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten, ohne jedes Mal ein ärztliches Rezept vorlegen zu müssen.
Zudem sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente bei „akuten, unkomplizierten Formen“ bestimmter Erkrankungen ohne Verschreibung abgeben dürfen.
So dürfen Apotheker künftig mehr Impfungen verabreichen – nämlich alle Impfungen mit Totimpfstoffen, etwa gegen Tetanus oder FSME. Bislang boten Apotheken nur Impfungen gegen Grippe und Covid-19 an.
Apotheker sollen künftig zudem nach ärztlicher Schulung venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken ausführen dürfen.

Erhöhung des Apothekenfixums

Weitere Maßnahmen des Reformgesetzes sehen vor, Apotheken von Bürokratie zu entlasten und ihre wirtschaftliche Situation zu stärken. Dies soll insbesondere die Apothekenversorgung im ländlichen Raum sicherstellen.
Geplant ist unter anderem die Erhöhung des so genannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
In ländlichen Regionen soll zudem ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden.
Im Rahmen eines Testlaufs soll zudem pharmazeutisch-technischen Assistenten erlaubt werden, selbst für maximal 20 Tage im Jahr die Apotheke zu leiten, sofern dies der Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen dient. (afp/red)
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Krankenkassen warnen vor Milliardenkosten durch Apothekenreform

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben scharfe Kritik an der Apothekenreform der Bundesregierung geäußert und vor Mehrkosten in Milliardenhöhe gewarnt.
„Für nächstes Jahr kommen damit Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf uns zu“, kritisierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, am Freitag, 22. Mai, kurz vor der geplanten Verabschiedung der Reform im Bundestag.

Kassen kritisieren höheres Apothekenfixum

Bezahlen müssten das „die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber“.
Solche „horrenden Ausgabenaufwüchse“ stünden „völlig im Widerspruch zu dem aktuell laufenden Reformprozess zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte Stoff-Ahnis.
„Mit diesem Gesetz werden auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Geschenke an die Apotheken und die Pharmaindustrie verteilt.“
Der GKV-Spitzenverband beklagt vor allem die geplante Erhöhung des Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
Diese Erhöhung werde die gesetzlichen Kassen rund 875 Millionen Euro pro Jahr kosten, erklärte der GKV-Spitzenverband. „Hier werden in Zeiten leerer Kassen Beitragsgelder mit der Gießkanne über alle Apotheken im Land verteilt“, kritisierte er.

Rabattverträge erst ab 2028 erweitert

Des weiteren kritisierten die Kassen, dass die im Zuge der Reform geplante erweiterte Möglichkeit der Krankenkassen für Rabattverträge mit Pharmaherstellern auf 2028 verschoben wurde.
Dies sei „ein Geschenk für die Pharmaindustrie, welches von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern teuer bezahlt werden muss“, kritisierte Stoff-Ahnis. „Dadurch entfallen kurzfristig mögliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro.“ (afp/red)
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Ebola-Ausbruch im Kongo: Behörden bestätigen ersten Infektionsfall in Provinz Süd-Kivu

Nach dem Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo haben die Behörden einen ersten Infektionsfall in der östlichen Provinz Süd-Kivu  bestätigt. Die Behörden sprachen am Donnerstag, 21. Mai von einem bestätigten Fall und einem Verdachtsfall in der Provinz.
Ein Sprecher der M23-Miliz sagte, der oder die Infizierte sei bereits an den Folgen der Infektion gestorben. Der Fall sei in der Provinzhauptstadt Bukavu registriert worden, die seit Februar vergangenen Jahres unter Kontrolle der bewaffneten Gruppe steht.

Neuer Fall aus Tshopo: M23 vor Ebola-Herausforderung

Der oder die Infizierte kam den Angaben zufolge aus Kisangani, einer Stadt in der östlichen Provinz Tshopo, in der bislang keine Ebola-Fälle verzeichnet worden waren.
Die von Ruanda unterstützte M23-Miliz hat seit 2021 große Gebiete im Osten der Demokratischen Republik Kongo unter ihre Kontrolle gebracht. Sie hat in den besetzten Gebieten seitdem eigene Behörden aufgebaut.
Mit der Eindämmung einer schwerwiegenden Epidemie wie dem aktuellen Ebola-Ausbruch hat sie bisher keine Erfahrung.
Der Ausbruch war am Freitag vergangener Woche zuerst in der von ebenfalls von bewaffneten Konflikten betroffenen Provinz Ituri gemeldet worden.

Offiziell 64 Fälle, geschätzt 160 Tote

Auch in der Provinz Nord-Kivu und im benachbarten Uganda wurden seitdem Fälle registriert, in Süd-Kivu und Tshopo bisher nicht.
Die gewaltsamen Konflikte im Kongo wie die Kämpfe zwischen der M23-Miliz und der kongolesischen Armee erschweren die Eindämmung enorm.
Nach Angaben der kongolesischen Gesundheitsbehörde INSP vom Donnerstag sind in dem Land bislang 64 Ebola-Fälle und sechs Tote im Zusammenhang mit einer Infektion bestätigt.
Die tatsächliche Zahl dürfte allerdings höher liegen: Die Behörde selbst schätzt die Zahl der Toten im Land auf 160 und die Zahl der Verdachtsfälle auf an die 700.

Eskalierende Wut: Bevölkerung attackiert Ebola-Zelte

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte zuvor von fast 600 Verdachtsfällen gesprochen, darunter gebe es 139 Todesfälle.
Vor einem Krankenhaus in Rwampara, einem der Schwerpunkte des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo, zündeten junge Menschen am Donnerstag zwei Zelte für infizierte Patienten an. Ein Fotograf der Nachrichtenagentur AFP sah die verkohlten Überreste.
Den Angreifern war offenbar der Zugang zu der Klinik verwehrt worden, als sie den Leichnam eines Verstorbenen abholen wollten. Ein Krankenhausmitarbeiter sagte, ein Beschäftigter sei durch Steinwürfe verletzt worden. Anschließend seien Sicherheitskräfte eingeschritten. (afp/red)