Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Es gibt immer mehr Pflegebedürftige, zu wenig Pflegekräfte und Milliardendefizite.
Die schwarz-rote Bundesregierung plant deshalb eine große Pflegereform, einen Gesetzentwurf will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möglichst bald vorlegen. Um was geht es?
Es gilt Versicherungspflicht
Die Pflegeversicherung gehört wie die Kranken- und die Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Dabei gilt eine Versicherungspflicht: Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein: Dies sind bundesweit – bis auf Sachsen – jeweils 1,8 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gibt es noch einen Zuschlag von 0,6 Prozent, den nur die Arbeitnehmer zahlen.
Von der Versicherung bekommen Pflegebedürftige Leistungen bezahlt, die unter anderem vom Pflegegrad und der Art der Pflege abhängen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist dabei explizit als Teilversicherung angelegt: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Den Rest, die sogenannten Eigenanteile, müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst bezahlen.
Ausgaben auf 73,8 Milliarden Euro gestiegen
Dem Medizinischen Dienst des Bundes zufolge erhielten Ende 2025 rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und dürfte weiter ansteigen.
Dafür verantwortlich sind sowohl aufgrund die Alterung der Gesellschaft als auch – nach einer Reform im Jahr 2017 – eine breitere Erfassung von Bedürftigen. Die Folge sind enorm gestiegene Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung: Diese kletterten von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr.
Defizit von 4,2 Milliarden erwartet
In diesem Jahr erwarten die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 4,2 Milliarden Euro. Für 2027 geht Ministerin Warken von einem Fehlbetrag von über 7,5 Milliarden Euro aus, für das Jahr darauf von über 15 Milliarden Euro.
Immer mehr Bedürftigen stehen gleichzeitig zu wenige Pflegekräfte gegenüber: Bis 2034 könnten bis zu 500.000 Pfleger fehlen, warnte der Deutsche Pflegerat.
Zugleich stieg in den letzten Jahren die Bezahlung der Pflegekräfte. Auch dies hat die Eigenanteile für die Pflegeheim-Unterbringung kräftig steigen lassen – auf bis zu 3.200 Euro monatlich.
Was plant die Koalition?
Als Notfallmaßnahme hat der Bund die Pflegeversicherung kurzfristig mit Milliardendarlehen stabilisiert: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro und 2026 mit 3,2 Milliarden Euro.
Dadurch sollen Beitragserhöhungen verhindert werden. Damit ist das grundsätzliche Problem bei der Pflege jedoch nicht gelöst – dass die Ausgaben viel schneller steigen als die Einnahmen.
Deswegen will Warken eine umfassende Strukturreform angehen, die Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel vereinbart haben. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat dazu Vorschläge vorgelegt, auf deren Grundlage Warken ein Gesetz ausarbeiten will. Es soll bis zur Anfang Juli beginnenden Sommerpause des Bundestags vorliegen.
Pflegegrade schwerer erreichbar
Erste Reformentwürfe sehen spürbare Einschnitte vor: So könnten die gestaffelten Zuschüsse, die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.
Damit würde es länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Umgekehrt spart die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe.
Zudem könnte es schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt beziehungsweise in die unteren Pflegegrade eingestuft zu werden. Konkret soll ein höherer Grad an Einschränkung notwendig sein, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Diese Änderung dürfte einen deutlichen Einfluss auf die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt und damit die Ausgaben der Versicherung haben.
Beitragsfreie Mitversicherung einschränken
Außerdem soll wie in der Krankenversicherung geplant auch bei der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt werden. Für mitversicherte Ehepartner, die weder kleine Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, müsste dann ein zusätzlicher Beitrag von 0,7 Prozent an die Pflegeversicherung gezahlt werden.
Heute berichte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ zudem, dass Warken die Beiträge für Kinderlose erhöhen will: Deren Beitragszuschlag soll um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent steigen. (afp/red)


