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Österreich führt Gesetz gegen Mogelpackungen ein – Deutschland ohne Regelung


In Kürze:

  • „Shrinkflation“ beschreibt, wenn Verpackungen mehr Inhalt suggerieren, als tatsächlich enthalten ist.
  • Ein Treiber ist der Wettbewerb auf dem Markt; ein Gesetzesvorstoß in Deutschland scheiterte an der FDP.
  • Das Ministerium prüft nun, ob eine europäische Lösung Vorrang haben sollte.

 
Kürzlich waren im Glas noch 500 Gramm Joghurt, nun sind es nur noch 400 Gramm – zum gleichen Preis. Auch in der Salamipackung stecken statt 100 nur noch 80 Gramm. Am Kaufpreis hat sich nichts geändert. Das entspricht jeweils 20 Prozent weniger und damit einem spürbaren Preisanstieg.
Auch die Chipstüte kostet weiterhin gleich viel, enthält jedoch deutlich mehr Luft. Verbraucher bemerken diese Veränderungen oft erst beim genaueren Hinsehen, da sich die äußere Verpackung kaum verändert hat.

Ein mittlerweile weitverbreitetes Phänomen

„Shrinkflation“ nennt sich dieser ungewöhnliche Begriff, ein Kofferwort, das sich aus dem englischen Wort für „schrumpfen“ und dem Begriff „Inflation“, also Preissteigerung, zusammensetzt. In der Wirtschaft bezeichnet Shrinkflation die Praxis, die Größe oder Menge eines Produkts zu verringern, während der Preis unverändert bleibt oder leicht ansteigt.
In manchen Fällen kann der Begriff auch eine Minderung der Qualität eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe bedeuten, während der Preis gleich bleibt, erläutert das Corporate Finance Institute (CFI) auf seiner Internetseite.
Der britischen Ökonomin Pippa Malmgren wird allgemein die Prägung dieses Begriffs im Jahr 2009 zugeschrieben. Das Phänomen ist in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mittlerweile weitverbreitet.
Wie das CFI weiter ausführt, gelten steigende Produktionskosten als Hauptursache für Shrinkflation. Preisanstiege bei Inhalts- und Rohstoffen, Energieträgern sowie Arbeitskräften treiben die Herstellungskosten nach oben und drücken die Gewinnmargen der Hersteller. Durch eine Reduzierung von Gewicht, Volumen oder Menge bei gleichbleibendem Verkaufspreis lassen sich die Gewinnspannen wieder verbessern, während viele Verbraucher die geringfügige Mengenreduzierung nicht sofort bemerken und das Absatzvolumen weitgehend stabil bleibt.
Ein weiterer Treiber ist der intensive Wettbewerb auf dem Markt. In Branchen wie der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in denen zahlreiche Alternativprodukte verfügbar sind, suchen Hersteller nach Wegen, die Kundengunst zu erhalten und zugleich die Profitabilität zu sichern. Shrinkflation stellt dem CFI zufolge eine solche Strategie dar. Sie ist aber nicht als Betrug oder falsche Darstellung von Produkten anzusehen. Die Hersteller geben Gewicht, Volumen oder Menge ihrer Produkte stets auf den Verpackungsetiketten an. Das ist nicht illegal, lediglich „hinterlistig“.

Schilder müssen 60 Tage auf Änderung hinweisen

Um dieses Vorgehen künftig transparent zu machen, gilt in Österreich seit April 2026 ein Gesetz, das Supermärkte und Drogerien zur Kennzeichnung verpflichtet. Als Vorbild gilt dafür Frankreich, das 2024 Warnhinweise einführte, schreibt das Portal „chip.de“.
Sinkt der Inhalt eines Produkts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis, muss ein Warnschild direkt am Regal deutlich darauf hinweisen. Die Geschäfte sind verpflichtet, diese 60 Tage lang angebracht zu lassen. Händler, die die Vorgabe umgehen, riskieren Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Hersteller die reduzierte Inhaltsmenge freiwillig deutlich auf der Verpackung angeben.
In Deutschland gibt es kein solches Gesetz. Eine Initiative scheiterte 2023. So erarbeitete das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium seinerzeit einen Gesetzentwurf für weniger Verpackungsmüll. Dabei wollte die Behörde auch gegen Mogelpackungen vorgehen. So sollte die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig sein.
Die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte die Mogelpackungen „ein großes Ärgernis“. Sie führten die Verbraucher „in die Irre“. Die Grünen, damals in der Ampelkoalition mit SPD und FDP in Regierungsverantwortung, bekamen zwar Unterstützung von Sozialdemokraten, Kontra gab es hingegen von den Liberalen.
Als einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“ bezeichnete Carsten Träger (SPD) damals die angestrebte Gesetzesänderung. Hingegen wies die FDP die Pläne zurück: „Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht“, meinte die liberale Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm.
Kunden, die sich vom Produkt getäuscht fühlten, sollten beim nächsten Einkauf zu einer anderen Marke greifen, sagte sie. Die FDP kritisierte aber vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrwegpflicht. Demnach hätten Händler ab 2025 mindestens ein wiederverwendbares Produkt für Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch anbieten müssen. Der Entwurf blieb im parlamentarischen Verfahren stecken und kam nie zur Abstimmung.

Koalitionsvertrag sieht verbesserte Transparenz vor

Grundsätzlich bestehe durch die verpflichtende Grundpreisauszeichnung gemäß Paragraf 4 Preisangabenverordnung ein hohes Informations- und Verbraucherschutzniveau, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage von Epoch Times mit. Bestimmte Arten von Mogelpackungen seien zudem bereits im geltenden Recht verboten, zum Beispiel aufgrund von Verstößen gegen die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, erläutert ein Sprecher.
Versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen seien aber ein Ärgernis, denn sie verhinderten „informierte Konsumentscheidungen“. Ein wirkungsvoller Schutz vor Mogelpackungen sei deshalb gerade in einer Zeit wichtig, „in der insbesondere gestiegene Lebensmittelpreise viele Menschen vor Herausforderungen stellen“.
Daher plane die Bundesregierung, sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen. In dem Zusammenhang verwies der Sprecher auf den zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag (S. 42, Zeile 1.295 und 1.296). Hierzu prüft sie, auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung – unter anderem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2024 (I ZR 43/23) und des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2025 (33 O 56/24 KfH) – sowie der in anderen Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen, insbesondere in Frankreich und in Österreich, wie der bestehende Regelungsrahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben sinnvoll ergänzt werden könne.

Viele Aspekte sind zu überprüfen

Lösungen des Problems seien jedoch nicht einfach. Mehrere Regelungsbereiche, unter anderem Wettbewerbs- beziehungsweise Lauterkeitsrecht, Verpackungsrecht, Lebensmittel- oder Preisangabenrecht, seien betroffen. Vorgaben auf europäischer Ebene mit unterschiedlichen Harmonisierungsgraden beschränkten den Spielraum für nationale Regelungen.
Auch wegen der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, sei daher zu prüfen, ob eine europäische Regelung vorzugswürdig wäre. So hatte es beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband im Positionspapier „Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen“ vom 18. Dezember 2025 gefordert.
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kultur

Berliner Theatertreffen schafft Frauenquote wieder ab

Das Berliner Theatertreffen verzichtet in den nächsten beiden Jahren auf die Frauenquote. Für das Bühnenfestival werden die zehn bemerkenswertesten Inszenierungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgewählt. Seit 2020 galt dabei, dass mindestens die Hälfte von Frauen oder überwiegend weiblichen Kollektiven stammen muss.
„Die neue Jury hat sich nach ausgiebiger Beratung entschieden, für die Festivalausgaben 2027 und 2028 ohne Frauenquote zu sichten und einzuladen“, teilte das Festival zum Abschluss des diesjährigen Theatertreffens am Sonntagabend mit. Mehrere Medien berichteten darüber.
Zwei Jurymitglieder erklärten in der Zeitung „Welt“ und auf dem Kritikerportal „Nachtkritik“, was ihrer Meinung nach für die Entscheidung spricht. Der Anteil von Regisseurinnen im Theater sei zum Beispiel gestiegen, außerdem gebe es non-binäre Regieführende. Eine Quote bedeute immer auch, dass bei der Juryauswahl eben doch ein weiteres Kriterium zähle. Und brauche es dann nicht auch Quoten für andere Eigenschaften?

Jurymitglied: „Uneingeschränkt das künstlerisch Bemerkenswerte“

„Es wird im nächsten Jahr wieder uneingeschränkt um das künstlerisch Bemerkenswerte gehen, egal von wem“, schrieb Jurymitglied Jakob Hayner in der „Welt“. „Und es wird darum gehen, genauer hinzuschauen, was aus Sicht der Kritik im Betrieb für wen gut oder schlecht läuft.“
Denn beim nächsten Theatertreffen werde die Jury „ihre Beobachtungen und Sichtungserfahrungen zu strukturellen Ungleichheiten“ mit der Öffentlichkeit teilen, teilte das Festival mit.
Die Frauenquote war 2019 eingeführt worden für die Festivalausgaben 2020 und 2021. Für jedes weitere Jahr sei sie dann von der jeweils amtierenden Jury neu beraten und beschlossen worden. (dpa/red)
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gesellschaft

67-Jährige nach Angriff von Kuhherde in Tirol gestorben

Eine Frau ist in Österreich beim Angriff einer Kuhherde ums Leben gekommen.
Die 67-Jährige und ihr 65 Jahre alter Mann seien am Sonntag in Tirol von den Kühen attackiert worden, teilte die Polizei mit. Der 65-Jährige sei mit schweren Verletzungen per Hubschrauber in eine Klinik geflogen worden.
Nach Polizeiangaben befanden sich dutzende Kühe mehrerer Bauern zusammen auf der Weide.
Bereits im September wurde ein 85-Jähriger beim Wandern in Österreich von einer Kuhherde attackiert, er starb kurz darauf im Krankenhaus.
Im Sommer 2024 war eine Frau, die zwei kleine Hunden dabei hatte, beim Wandern im Bundesland Salzburg von einer Kuhherde angegriffen und getötet worden.
Ähnliche Vorfälle gab es auch schon 2017 und 2014. Damals hatten die österreichischen Behörden Tipps zum richtigen Umgang mit Weidetieren herausgegeben: Wanderer sollen Abstand halten und ihre Hunde an der kurzen Leine führen. Im Falle eines Angriffs sollen Hunde aber sofort von der Leine gelassen werden. (afp/red)
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kultur

Bulgarien gewinnt überraschend Eurovision Song Contest

Europa hat Lust auf „Bangaranga“: Überraschend konnte Bulgarien in der Nacht zum Sonntag mit dem gleichnamigen Titel von Sängerin Dara den Eurovision Song Contest (ESC) deutlich vor Israel gewinnen.
Für Deutschland endete der weltweit am meisten beachtete Musikwettbewerb mit einer Enttäuschung – die deutsche Starterin Sarah Engels erreichte nur den drittletzten Platz.
Die Wettbüros hatten seit Wochen Finnland als Sieger des ESC prognostiziert, doch das finnische Duo Linda Lampenius und Pete Parkkonen konnte weder die Jury noch das Publikum voll überzeugen und schaffte es lediglich auf Platz sechs.
Das wie im Vorjahr zweitplatzierte Israel profitierte von einem starken Ergebnis in der Publikumsabstimmung, Dritter wurde ebenfalls durch viele Publikumsstimmen Rumänien. Das von den Wettbüros hoch gehandelte Australien landete auf dem vierten Platz vor dem fünftplatzierten Italien.

„Bangaranga“ steht für „alles ist möglich“

Bulgarien war nach dreijähriger Pause erst in diesem Jahr wieder zum Eurovision Song Contest zurückgekehrt. Es ist der erste Sieg für das osteuropäische Land in dem Wettbewerb. Sängerin Dara konnte bei der Abstimmung sowohl die Jury- als auch die Publikumsabstimmung gewinnen.
Die 27 Jahre alte Sängerin kam so auf 516 Punkte und ließ den Israeli Noam Bettan mit 343 Punkten deutlich hinter sich. Damit schaffte Dara auch den größten Vorsprung auf einen Zweitplatzierten in der 70-jährigen ESC-Geschichte – sie löste damit den Norweger Alexander Rybak ab.
Auf die Frage, was „Bangaranga“ bedeute, sagte Dara im ESC-Finale, es stehe für ein Gefühl. Es gehe um spezielle Energie und den Gedanken, „alles ist möglich“. Das Wort soll aus dem jamaikanischen Dialekt stammen und dort Revolution bedeuten.

ESC 2027 findet in Sofia statt

Wie die bulgarische Delegation erklärte, soll das ESC-Finale im nächsten Jahr in Sofia stattfinden. Dara sagte, sie hoffe darauf, dass das Finale dann die Länder wieder verbinden könne und das ESC-Motto „United by Music“ – vereint durch Musik – wahr werde.
Wegen eines Streits um die Teilnahme Israels hatten in diesem Jahr fünf Länder den Wettbewerb boykottiert. Sie kritisieren Israels Vorgehen im Gazastreifen. Anders als im ersten Halbfinale am Dienstag wurde der Auftritt von Noam Bettan im Finale aber nicht durch Störer beeinträchtigt.

Deutschland bekam nur 12 Punkte

Während Bulgarien mit dem Sieg allen Grund zum Feiern hat und im nächsten Jahr den ESC austragen wird, endete der Wettbewerb für Deutschland mit einer Enttäuschung. Die deutsche Sängerin Sarah Engels landete auf dem drittletzten Platz.
Die 33-Jährige bekam insgesamt nur zwölf Punkte, wie die Auszählung in der Nacht zum Sonntag ergab. Das reichte lediglich zu Platz 23 von 25 Startern. Letzter wurde Großbritannien, Vorletzter der Vorjahressieger Österreich.
Engels bekam nur von der Jury Punkte, beim Publikum ging sie leer aus. Für Deutschland bedeutet das einen deutlichen Rückschlag. Im vergangenen Jahr war das deutsche Duo Abor & Tynna immerhin auf Platz 15 gelandet, im Jahr davor wurde Isaak für Deutschland sogar Zwölfter. Der Südwestrundfunk verantwortete innerhalb der ARD in diesem Jahr zum ersten Mal den ESC, in den Jahren davor war der Norddeutsche Rundfunk zuständig.

SWR ist enttäuscht

Engels hatte einen ordentlichen, fehlerfreien Auftritt hingelegt. Allerdings war ihr Lied „Fire“ bereits nach dem deutschen Vorentscheid als zu gewöhnlich kritisiert worden. Trotz des schlechten Abschneidens reagierte Engels gelassen auf ihre Platzierung.
„Für Deutschland beim weltweit größten Musikwettbewerb zu singen, ist eine Ehre – ganz unabhängig davon, wie am Ende die Platzierungen ausfallen“, erklärte Engels in einer vom Südwestrundfunk verbreiteten Erklärung. Es sei für sie „ein großes Fest“ gewesen. „Deshalb habe ich mir über Platzierungen von Beginn an nicht den Kopf zerbrochen.“
Anders als die deutsche Starterin zeigte sich SWR-Programmdirektor Clemens Bratzler enttäuscht von der Platzierung. Engels habe mit großer Leidenschaft, hoher Professionalität und enormer Bühnenpräsenz einen überzeugenden Auftritt hingelegt.
„Wir wollten beweisen, dass Deutschland eine Performance auf hohem Niveau an den Start bringt. Trotzdem sind wir natürlich enttäuscht über die Platzierung, auch wenn für uns diese eine Zahl nicht im Fokus stand.“

Rund 9 Millionen Zuschauer

Das Finale hat der ARD hohe Einschaltquoten beschert. Im Ersten und im Spartensender One schauten insgesamt rund 8,9 Millionen Menschen die Übertragung der Show aus Wien, wie sich aus den Zahlen der AGF-Videoforschung ergibt. Im Vergleich zum ESC-Finale vor einem Jahr bedeutete dies einen kleinen Rückgang, die Sendung war mit Abstand die erfolgreichste des Samstags.
Herausragend war die Einschaltquote in der für die Werbung relevanten Altersgruppe der 14- bis 49-Jährigen mit einem Marktanteil von insgesamt 64,5 Prozent. Vor einem Jahr schaffte das ESC-Finale in dieser Altersgruppe einen Marktanteil von fast 80 Prozent und holte damals damit einen neuen Allzeitrekord bei den Einschaltquoten. (afp/red)
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Eurovision Song Contest hat begonnen – Finnland und Australien Favoriten

In der österreichischen Hauptstadt Wien hat am Samstagabend das Finale des Eurovision Song Contest (ESC) begonnen. Insgesamt 25 Länder treten in dem weltweit am meisten beachteten Musikwettbewerb gegeneinander an, der Gewinner wird mit einem gläsernen Mikrofon ausgezeichnet.
In den Wettbüros gilt schon seit Wochen Finnland als Favorit. Kurz vor dem Finale konnten allerdings Australien und Bulgarien aufholen. Über den Sieger entscheiden je zur Hälfte Jurys und Publikum. Mit einem Ergebnis wird erst nach Mitternacht gerechnet.

70 Jahre ESC

Für Deutschland startet Sarah Engels mit der Popnummer „Fire“ beim ESC. Die 33-Jährige wurde kurz vor dem Finale auf einem der hinteren Plätze gesehen. Wien ist Gastgeberstadt, weil im vergangenen Jahr der österreichische Sänger JJ den Wettbewerb gewinnen konnte.
Der ESC feiert in diesem Jahr 70-jähriges Bestehen. Getrübt wird das Jubiläum von einem Streit über die Teilnahme Israels. Mit den Niederlanden, Spanien, Irland, Slowenien und Island boykottieren fünf Länder den Wettbewerb aus Protest gegen Israels Vorgehen im Gazastreifen.
Am Rande des ESC kam es am Samstagnachmittag zu einer Kundgebung und Demonstration gegen die Teilnahme Israels. Einige hundert Menschen protestierten, dabei wurden zahlreiche palästinensische Flaggen gezeigt. Die Proteste blieben ohne größere Zwischenfälle. Die Teilnehmerzahlen lagen deutlich unter den Erwartungen der Veranstalter.

Neue Regeln

Vergangenes Jahr in Basel gewann der österreichische Countertenor JJ die weltweit größte Musikshow. Deshalb tragen Österreich und seine Rundfunkanstalt ORF diesmal die Show aus.
Moderiert wird der ESC von der „Let’s Dance“-Moderatorin Victoria Swarovski und dem Schauspieler Michael Ostrowski.
Für den ESC 2026 wurden die Regeln angepasst. Neu war etwa, dass in den Halbfinalen über das Weiterkommen nicht mehr allein das Publikum entschied. Die Hälfte der Punkte vergaben wieder die nationalen Jurys – ein Regelwerk, das zuletzt nur im Finale gegolten hatte.
Außerdem: Die maximale Anzahl der Stimmen des Publikums via App, SMS und Anruf wurde von 20 auf 10 reduziert. Damit reagierte die Europäische Rundfunkunion (EBU) auf das Ergebnis des ESC 2025.  (afp/dpa/red)
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Wiener Polizei vor ESC-Finale: Lage „sehr ruhig“

Vor der Final-Show des streng bewachten Eurovision Song Contest (ESC) und den angekündigten Demonstrationen in Wien hat ein Polizeisprecher die Lage als „sehr ruhig“ bezeichnet. Das sei schon während der ganzen ESC-Woche so gewesen und habe sich bislang nicht geändert, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Die Polizei war dennoch auch am Samstag mit einem deutlich sichtbaren Großaufgebot an Beamten und Spezialkräften im Einsatz. Für Samstagnachmittag ist bei Regenwetter und niedrigen Temperaturen eine propalästinensische Demonstration mit einigen tausend Teilnehmern angemeldet. Sie richtet sich gegen die Teilnahme Israels am ESC. Aber auch eine Kundgebung gegen Antisemitismus und Antizionismus wird erwartet.

Sperrgebiet um Wiener Stadthalle

Beide Protestveranstaltungen sollen räumlich voneinander getrennt in der Nähe der Stadthalle stattfinden, wo das ESC-Finale am Abend über die Bühne geht. Direkt zum Veranstaltungsort dürfen die Demonstranten allerdings nicht. Denn dort wurde eine Sperrzone eingerichtet, zu der nur ESC-Beteiligte, Zuschauer und Anwohner Zutritt haben. Im Umkreis der Veranstaltungsorte herrscht zudem ein Drohnen-Flugverbot.
Das Innenministerium hat für Österreich die vierthöchste von fünf Terrorwarnstufen festgelegt – aber nicht erst vor dem ESC, sondern bereits seit Oktober 2023, als Hamas-Extremisten und andere Terrorgruppen ein Massaker in Israel verübten und danach die Lage im Gazastreifen eskalierte. Ein mutmaßlich geplanter und vereitelter Anschlagsversuch rund um ein Taylor-Swift-Konzert im Jahr 2024 in Wien hatte das Risikopotenzial bei Großveranstaltungen noch verdeutlicht. (dpa/red)