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Polizist nach Schüssen in Göttingen schwer verletzt

Bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen ist ein Polizist im niedersächsischen Göttingen angeschossen und schwer verletzt worden. Die Polizei ist mit einem Großaufgebot im Einsatz und fahndet nach dem flüchtigen Täter.
Die Hintergründe der Auseinandersetzung zwischen den beiden Personengruppen waren auch am Morgen nach der Tat weiter unklar. Die Schüsse waren gestern Abend gegen 22:15 Uhr Schüsse gefallen, danach berichtete ein Polizeisprecher von einer „dynamischen Lage“. Sanitäter brachten den verletzten Polizisten ins Krankenhaus.

Schüsse fielen während des Stadtfests

Zum Zeitpunkt der Tat feierten Tausende Menschen in der Innenstadt die „Nacht der Kulturen“. Bei dem Stadtfest treten auf mehreren Bühnen verteilt Musiker, Artisten und andere Künstler auf.
Die Tat spielte sich laut Polizeiangaben entfernt am Rand der Innenstadt ab – direkt auf einem Gehweg neben der Bundesstraße 27, die aus Göttingen hinausführt.

Polizei sucht mit Hubschrauber nach Täter

Laut den Ermittlern flüchtete eine Person direkt nach den Schüssen vom Tatort. Zahlreiche Einsatzkräfte suchten in der Nacht nach ihm. Auch ein Hubschrauber kreiste über der Stadt. Die Polizei riet Bürgern, den Tatort zu meiden. Gefahr für die Bevölkerung habe zu keinem Zeitpunkt bestanden, auch nicht für die Besucher des Stadtfests.
In der Nacht gingen laut dem Sprecher diverse Hinweise bei der Polizei ein. Zeugen sollen sich beispielsweise zur Fluchtrichtung des Verdächtigen geäußert haben. Auch Videos von der Tat in den sozialen Netzwerken würden ausgewertet.
Ob eine scharfe Schusswaffe mit potenziell tödlichen Kugeln oder eine Gaspistole zum Einsatz kam, konnte die Polizei zunächst nicht sagen. Auch zu den Hintergründen des Streits und der Schussabgabe gab sie keine Auskunft. Ebenso ungeklärt blieb, welche Verletzungen der Polizist erlitt.
Die Stadt Göttingen liegt im südlichen Teil von Niedersachsen. Mit rund 127.000 Einwohner ist die Universitätsstadt die sechstgrößte Stadt in dem Bundesland. (dpa/red)
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Sprengsätze für Geldautomaten hergestellt? Explosion in Amsterdamer Wohngebiet

Nach der Explosion an einem Wohnblock in Amsterdam mit sieben Verletzten und 400 evakuierten Anwohnern ermittelt die Polizei, ob Kriminelle das Unglück durch Aktivitäten mit Sprengstoff ausgelöst haben.
Drei Menschen seien festgenommen worden, teilte die Polizei mit. Nach einem umfangreichen Rettungseinsatz gehe man nicht mehr davon aus, dass sich noch Menschen unter den Trümmern befinden.
In der Nacht zu Freitag war es in einem Nebengebäude eines Wohnblocks zu einer heftigen Explosion gekommen. Das Gebäude geriet in Brand und stürzte teilweise ein.

Rettungskräfte sind am 12. Juni 2026 nach einer schweren Explosion und einem Brand in einem Wohnhaus in Amsterdam im Einsatz.

Foto: Josh Walet/ANP/AFP via Getty Images

Wie die Zeitungen „Het Parool“ und „De Telegraaf“ unter Verweis auf Angaben der Feuerwehr und von Zeugen berichteten, soll eine Gruppe junger Männer in Kellerräumen des Gebäudes Sprengsätze angefertigt haben, wie sie für das Aufsprengen von Geldautomaten verwendet werden.
Konkret soll es um die Vorbereitung eines entsprechenden Überfalls in Deutschland gegangen sein.

Wusste Polizei von Sprengstoffaktivitäten in Wohngebiet?

Die Amsterdamer Bürgermeisterin Femke Halsema bezeichnete die mutmaßliche Herstellung von Sprengsätzen mitten in einem Wohngebiet als „asozial“. Da Anwohner anscheinend darüber Bescheid wussten, stelle sich die Frage, ob dies der Polizei bekannt war, sagte Halsema dem Sender NOS.
Seit Jahren wird eine Gruppierung aus den Niederlanden für Sprengungen von Geldautomaten in Deutschland verantwortlich gemacht. Unabhängig davon kommt es regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen im kriminellen Milieu, die sich gegen Wohnungen und Firmengebäude richten.
„Wir versuchen, diejenigen aufzuspüren, die die Sprengsätze herstellen und platzieren“, sagte Halsema. Sie bezeichnete die Vorbereitungen auf Sprengstoffanschläge in Wohngebieten als „gigantisches“ Problem. (dpa/red)
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Tote Frau in Wohnung: Polizei nimmt Partner fest

Ein 30-jähriger Mann wird verdächtigt, seine Partnerin getötet zu haben, wie die Staatsanwaltschaft in Hildesheim am Samstag mitteilte. Die Polizei fand demnach in der Nacht in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus die tote Frau sowie mehrere äußerlich unverletzte Kinder. Nachbarn hätten die Einsatzkräfte verständigt, weil sich der Mann im Hausflur „auffällig“ verhalten habe.
Die Beamten trafen den Mann vor Ort an, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Sie betraten die Wohnung und fanden dort „mehrere Kinder sowie eine leblose Frau“ vor. „Aufgrund der festgestellten Verletzungen wird derzeit von einem Tötungsdelikt ausgegangen“, hieß es weiter. Der 30-Jährige wurde vorläufig festgenommen, weitere Angaben machten die Behörden zunächst nicht. (afp/red)
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Trump: Anführer der venezolanischen Drogenbande Tren de Aragua bei US-Angriff getötet

Der Anführer der venezolanischen Drogenbande Tren de Aragua ist nach Angaben von US-Präsident Donald Trump bei einem US-Angriff getötet worden.
Das für Lateinamerika zuständige US-Südkommando habe „einen schnellen und tödlichen kinetischen Schlag“ ausgeführt, „um Niño Guerrero, den berüchtigten Anführer von Tren De Aragua, einer der blutrünstigsten Terrororganisationen auf diesem Planeten, erfolgreich zu exekutieren“, schrieb Trump am Freitagabend, 12. Juni, in seinem Onlinedienst Truth Social.

Gemeinsamer Einsatz mit Venezuela

Der Angriff sei in enger Abstimmung „mit unseren Freunden in Venezuela“ erfolgt, „mit denen wir sehr gut zusammenarbeiten“, fügte Trump offenbar mit Blick auf die Übergangsregierung in Caracas hinzu. Trump verbreitete auch ein Video, das ein Gebäude mit einem grünen Dach und dann eine Explosion zeigt. Angaben zum genauen Ort des Angriffs machte er nicht.
Venezuela bestätigte kurz darauf die Tötung Guerreros. Das Kommunikationsministerium erklärte, bei einem “ Einsatz“ mit den Vereinigten Staaten seien „Strukturen der organisierten Kriminalität“ im Süden des Landes zerschlagen worden.
„Es kam zu Gefechten mit Mitgliedern dieser kriminellen Strukturen, bei denen Héctor Rusthenford Guerrero Flores alias Niño Guerrero neutralisiert wurde“, hieß es in der Erklärung.

Tren de Aragua international aktiv

Die Bande Tren de Aragua hatte sich in einem Gefängnis in Venezuela gegründet, sie ist aber auch in Kolumbien, Peru und Chile aktiv. Die USA haben Tren de Aragua als „ausländische Terrororganisation“ eingestuft.
Gegen ihren Anführer Héctor Rusthenford Guerrero Flores alias Niño Guerrero hatte die New Yorker Staatsanwaltschaft im Dezember Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Drogen- und Waffenvergehen erhoben. Er sei maßgeblich daran beteiligt gewesen, aus „einer venezolanischen Gefängnisbande eine transnationale Terrororganisation“ zu machen, erklärte der Staatsanwalt Jay Clayton.
Unter seiner Führung habe Tren de Aragua „unzählige Gewalttaten, Erpressungen und Drogengeschäfte in ganz Nordamerika, Südamerika und Europa begangen“. Die USA setzten eine Belohnung von fünf Millionen Dollar (4,3 Millionen Euro) für seine Ergreifung aus.
Im Januar war Venezuelas linksnationalistischer Präsident Nicolás Maduro bei einem US-Militäreinsatz in der Hauptstadt Caracas gefangen genommen und in die USA gebracht worden. Er sitzt in New York in Haft, wo ihm wegen „Drogenterrorismus“ der Prozess gemacht werden soll. Seine ehemalige Stellvertreterin Delcy Rodríguez wurde zur Übergangspräsidentin ernannt. (afp/red)
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Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann weiter observieren.
Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr“ bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.
Nach Angaben der Polizei in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt hatte ein Gericht zunächst eine erneute Verlängerung der Observation für Christian B. abgelehnt.
Sie ging dagegen mit einer sofortigen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig vor. Nun sei der Beschwerde stattgegebenen worden, teilten die Beamten am Freitag mit.
Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Mann war im September aus einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen entlassen worden, nachdem er eine siebenjährige Gefängnisstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung abgesessen hatte. Mit dem Fall Maddie hatte das nichts zu tun. Inzwischen wohnt er in einer städtischen Unterkunft in Kiel.
Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Es gibt aktuell aber keine rechtliche Grundlage für etwaige freiheitsentziehende Maßnahmen.
Im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht wurden ihm allerdings Weisungen erteilt, welche die Rückfallgefahr mindern sollen. Unter anderem muss er eine elektronische Fußfessel zur permanenten Positionsbestimmung tragen.
Diese Maßnahmen wären von einem etwaigen Auslaufen der polizeilichen Observation ohnehin nicht betroffen gewesen. Dabei handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen aus dem Bereich der sogenannten Gefahrenabwehr.
Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall der 2007 verschwundenen Maddie ein. Das gab sie 2020 bekannt, Anklage erhob sie bisher nicht. Maddie war aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen.
Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur, der Fall sorgt seit jeher für ein großes Medieninteresse. Laut Ermittlern lebte B. zeitweise in Portugal.(afp/red)
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Zeuge: Angeklagte war am Fundort – Täterwissen oder Zufall?

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian prüft das Rostocker Landgericht, ob die des Mordes angeklagte Frau einen Bekannten möglicherweise vorab und wissentlich zum Leichnam führte.
Die Angeklagte habe am Abend des 13. Oktober 2025 unbedingt zu dem Tümpel bei Klein Upahl gewollt, sagte der 37-jährige Bekannte, der sie damals begleitete und nun als Zeuge aussagte.
Sie sei in der Dunkelheit dann an der Böschung stehen geblieben, während er zum Tümpel runter gegangen sei. Dann habe sie gesagt „Da liegt was. Das ist er“, schilderte der Zeuge den Abend. „Für mich fühlte sich das so an, als wüsste sie genau, wo sie hin wollte.“
Er selbst habe damals nichts Genaues erkannt und habe gedacht, dass es sich um Rohre handelt. Es sei stockdunkel gewesen und die Angeklagte habe mit der Handy-Lampe geleuchtet.
Er habe sich nur kurz hingehockt. Danach habe er nur noch weggewollt. Das sei damals ein Schockmoment gewesen. Sie seien vom Tümpel über den Acker zum Auto gelaufen. Gesprochen hätten er und die Angeklagte dann nicht: „Im Auto war Totenstille.“
Beide informierten an dem Abend weder die Polizei noch den Vater Fabians. Dieses Verhalten wertete Richter Holger Schütt als schwer begreifbar. „Die ganz Welt sucht Fabian.
Und jetzt finden sie was. Und dann wird mit der Information gar nichts gemacht?“ Auch der Zeuge räumte ein, das sei ein Fehler gewesen. Am 15. Oktober habe er dann den Kontakt zu der Frau komplett abgebrochen.

1.431 WhatsApp-Nachrichten in vier Wochen

Breiten Raum der Befragung nahm die Beziehung zwischen der deutschen Angeklagten und dem Zeugen ein, die sich zwar schon seit Jahren kennen, aber erst im September 2025 intensiver in Kontakt traten und sich in vier Wochen laut Gericht unter anderem 1.431 WhatsApp-Nachrichten schickten.
Die persönlichen Treffen wurden geheim gehalten, auch die Ehefrau des Zeugen wusste in der Zeit nichts davon.
Er habe nur ein freundschaftliches Verhältnis zu der Angeklagten gewollt, so der Zeuge. Das wurde von der Verteidigung und der Nebenklage-Vertreterin allerdings in Zweifel gezogen.
Zudem deutete Verteidiger Thomas Löcker an, dass die Angeklagte ihr Schweigen in dem Prozess brechen könnte. Man müsse abwarten, was sie später sagen werde, sagte der Strafverteidiger.
Zeuge und Angeklagte kennen sich aus dem Dorf in Kreis Rostock, in dem beide leben. Sie tauschten sich ab September für etwa vier Wochen intensiv vor allem über die schwierige Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater aus. Damals war das Verhältnis beendet, weil der Vater den Kontakt zu Fabian nicht aufs Spiel setzen wollte.
Die Angeklagte wollte nach Angaben des Zeugen einen „Keil“ zwischen Fabian und dem Vater treiben. So habe sie es ihm gesagt.
Laut Anklage starb der Junge am 10. Oktober. Vier Tage lang wurde damals mit zahlreichen Polizisten intensiv nach ihm gesucht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihn mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Die Angeklagte selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Saal 2.002 voll besetzt

Am 14. Oktober meldete sich die Angeklagte dann bei der Polizei. Dort sagte sie, dass sie den Leichnam Fabians an dem Tag zufällig beim Spaziergang mit dem Hund an dem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt habe. Diese Aussage steht im Widerspruch zu der des Zeugen.
Am elften Verhandlungstag waren die Zuschauerreihen im großen Saal 2.002 bis auf den letzten Platz besetzt. Etwa 130 Personen waren gekommen.
Sie alle mussten durch eine Sicherheitsschleuse. Das Öffentlichkeitsinteresse und auch die Medienpräsenz sind seit Beginn des Verfahrens am 28. April sehr hoch.
Die Mutter nimmt persönlich als Nebenklägerin an dem Prozess teil. Sie verließ nur kurz den Saal, als der Richter ihrer Anwältin andeutete, dass nun Fotos vom Fundort gezeigt wurden.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann soll ein Zeuge aussagen, der als Zweiter mit der Angeklagten am Fundort gewesen sein soll. (dpa/red)
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Clan, Staat und Bibel: Warum westliche Gesellschaften schwer zu verstehen sind


In Kürze:

  • Der Journalist Per Brinkemo befasst sich mit der Bedeutung der Clans.
  • Ein Blick in das Alte Testament ist für ihn wie eine Offenbarung.
  • Westliche Staaten haben die Funktion der Familie weitgehend ersetzt.

 
Als ich vor gut zehn Jahren das Buch „Zwischen Clan und Staat“ schrieb, hatte ich so etwas wie eine Offenbarung. In den vergangenen vier Jahren, nach fast zwei Jahrzehnten als Journalist, arbeitete ich in einem somalischen Verein in Rosengård, einem Stadtteil von Malmö. Ich begann, etwas zu ahnen, was ich zuvor nicht verstanden hatte: die Bedeutung der Clangesellschaft, sowohl historisch als auch in vielen Teilen der Welt heute.

Der Clan als Form der sozialen Organisation

Ein zuvor undenkbarer Gedanke durchfuhr mich plötzlich. Gab es im Alten Testament nicht irgendwo ein Kapitel, das sich mit dem befasste, worüber ich gerade schrieb, das ich aber als junger Mann weder verstand noch zu lesen wagte?
Ich holte meine ledergebundene Bibel mit Reißverschluss und meinem Namen in Gold auf dem Einband aus dem Bücherregal. Einst war sie viel gelesen worden, doch nach vielen Jahren hatte sie größtenteils Staub angesetzt. Nun entdeckte ich all die Verse mit Unterstreichungen und Notizen zwischen den abgenutzten Seiten wieder.
Ja, da war es, im ersten Buch der Chronik. Seite auf und Seite ab, Bände voller Kapitel mit unzähligen Namen, wer der Sohn von wem war – Stammbäume. Damals, als junger freiberuflicher Bibellehrer in der Freikirche, erschien mir die Fixierung auf Blutsverwandtschaft nicht nur uninteressant, sondern seltsam.
Plötzlich begriff ich es: Es ist genau wie bei Somalis, Arabern, Afghanen und anderen Migrantengruppen, die nach Schweden gekommen sind. In Somalia, wie auch in Afghanistan und weiten Teilen des Nahen Ostens, ist der Clan als Form der sozialen Organisation selbstverständlich. Er ist etwas, das aus einer Art Notwendigkeit heraus existiert. Wo der Staat entweder nicht existiert oder so dysfunktional ist, dass er keine Legitimität in der Bevölkerung genießt, findet man den Clan oder die größere Einheit, den Stamm.

Kinder lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig

In ihm suchen die Menschen Schutz, Sicherheit, Geborgenheit und Identität. Innerhalb und zwischen verschiedenen Clangruppen wird Recht gesprochen nach einem Rechtssystem, das im Falle von Ungerechtigkeit oder Gewaltverbrechen entweder auf Wiedergutmachung oder Blutrache basiert.
So seltsam es für moderne Schweden auch klingen mag: Kinder in Clangesellschaften lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig, oft bis in die 20. oder 30. Generation zurück. Es ist eine Möglichkeit, Wissen darüber zu erlangen, wer man im Verhältnis zu anderen, die der sogenannten Eigengruppe beziehungsweise Fremdgruppe angehören, ist. Das Bewusstsein der Clanzugehörigkeit hat dieselbe Funktion wie unsere Ausweispapiere mit Sozialversicherungsnummern.
Als ich mich nun mit meinem Wissen über den Clan als Organisationsform wieder der Bibel zuwandte, erkannte ich, dass die Abstammungslinien im ersten Teil des Alten Testaments patrilinear sind.
Das bedeutet, dass man die Abstammung nur von der männlichen Seite erbt. Daher rührt auch die intensive Auseinandersetzung im Buch der Chroniken mit der Frage, wer wessen Sohn ist. Etwa 80 Prozent aller bestehenden Clangesellschaften sind patrilinear, 20 Prozent matrilinear. Dort wird die Abstammung auch von der weiblichen Seite erfasst. Da wir im Westen die Abstammung seit Langem bilateral, also von Mutter und Vater, vererben, ist es für uns kaum nachvollziehbar, dass man die Abstammung nur von einem Elternteil erben kann.
Da der westliche Wohlfahrtsstaat die ehemals sehr konkrete Funktion der Familie im Alltag weitgehend ersetzt hat, fällt es uns schwer, Menschen zu verstehen, die nicht über die uns vertrauten engen familiären Bindungen verfügen. Je mehr ich den Clan als Organisationsform erforscht habe, desto mehr erscheint mir der Staat, wie wir ihn erleben, wie ein Wunder.

Die Bibel als Schlüssel zum besseren Verständnis

Da alle Gesellschaften ursprünglich in kleinere Gruppierungen zersplittert waren, lautete für mich die zentrale Frage: Wie können diese oft feindseligen Gruppen in unserer Region unter einem größeren Ganzen vereint werden? Und wie können wir unsere Gesellschaftsordnung Migranten verständlich machen, die keine Erfahrung mit einem Staat haben, den wir gemeinhin als positiv betrachten?
Ich wandte mich dem Neuen Testament zu. Das Matthäusevangelium beginnt mit der Darstellung der Genealogie Jesu. Matthäus listet 41 Generationen von Abraham über König David bis zu Jesus auf.
Erstaunlicherweise heißt es, Männer hätten Söhne gezeugt: „Abraham zeugte Isaak, und Isaak zeugte Jakob […].“ Ausgehend von der Erkenntnis, dass Ethnizität und Abstammung entscheidend waren, präsentiert das Neue Testament die revolutionäre Botschaft, die Paulus im Brief an die Galater wie folgt zusammenfasst: „Hier gibt es weder Juden noch Griechen, weder Sklaven noch Freie, weder Mann noch Frau. Denn ihr seid alle eins in Christus Jesus.“ Es war gewiss ein schwieriger und langwieriger Prozess, doch hier erkennen wir das ideologische Fundament der heutigen westlichen Gesellschaften: Menschen sind in der Lage, sich unter etwas Größerem zu vereinen, jenseits von Blut, Geschlecht und Status.
In der biblischen Geschichte finden sich Schlüssel zu einem besseren Verständnis. Das gilt für uns selbst ebenso wie für jene, die mit völlig anderen Erfahrungen in unser Land gekommen sind. Immer öfter denke ich: Die Botschaft der Bibel ist besser, als viele Christen annehmen.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Som en uppenbarelse“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Brandanschläge auf Stromnetz bei Regensburg

Unbekannte haben nahe einem Wasserkraftwerk in Regensburg einen Brandanschlag auf das Stromnetz verübt. Der oder die Täter setzten in der Nacht zum Montag mehrere Kabel in einem Lüftungsschacht in Brand, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Freitag, 12. Juni, mitteilte.
Ein größerer Stromausfall sei dadurch nicht entstanden. Der Sachschaden belief sich demnach auf rund 30.000 Euro.

Polizei sucht nach Zeugen

In derselben Nacht hatte sich zuvor in der Nähe eines Solarparks zwischen Regensburg und Pentling ein versuchter Brandanschlag ereignet. Dabei versuchten Unbekannte, mit einem selbstgebauten Brandsatz Kabel an einem Strommast zu beschädigen.
Die Vorrichtung zündete zwar, ein Feuer brach jedoch nicht aus. Die Polizei bat Zeugen der Vorfälle um Hinweise. (afp/red)
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Mann in Sachsen erschossen – zwei Verdächtige festgenommen

Im sächsischen Strehla ist ein Mann erschossen worden. Die Polizei nahm zwei Tatverdächtige fest, wie die Beamten am Freitag, 12. Juni, in Dresden mitteilten. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar.
Zeugen alarmierten am Donnerstagabend die Beamten, nachdem vor einem Haus in Strehla im Landkreis Meißen Schüsse gefallen waren. Die Rettungskräfte fanden einen 42-jährigen tödlich verletzten Mann.
Mit Unterstützung eines Hubschraubers suchten die Einsatzkräfte nach den mutmaßlichen Tätern, zu denen Zeugenangaben vorlagen. Kurze Zeit später nahmen Beamte in Riesa zwei 37 und 41 Jahre alte Männer Männer fest.
Deren Beteiligung an der Tat sei Gegenstand der Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts. (afp/red)
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Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln

Wegen der Übernahme eines bezahlten Mordauftrags ist ein 18-Jähriger vom Landgericht Köln zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es am Donnerstag, 11. Juni als erwiesen an, dass sich der in Schweden lebende Angeklagte im September vergangenen Jahres über einen Messengerdienst gegen Geld in unbekannter Höhe hatte anwerben lassen.

Vom Mordauftrag zur Festnahme

Nach Feststellungen des Gerichts war der damals 17-Jährige für den Mordauftrag nach Köln gereist. Er erhielt von seinen Auftraggebern unter anderem eine Schusswaffe, ein Handy und Informationen über den zu Tötenden.
Der Jugendliche begab sich demnach zwischen dem 9. und dem 11. Oktober dreimal zur Anschrift des Opfers, traf dieses aber nicht an.
Am 11. Oktober erfuhr die deutsche Polizei durch schwedische Behörden von dem Plan und nahm den Angeklagten fest, seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Gericht weist Ausrede des Täters zurück

Schuldig gesprochen wurde er wegen sogenannten Sichbereiterklärens zu einem Mord sowie Waffenrechtsverstößen. Der Prozess fand laut Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der schwedische Staatsbürger legte in der Verhandlung demnach ein Teilgeständnis ab. Seinen Angaben nach sollte der Auftrag lediglich darin bestehen, das Opfer durch Beinschüsse zu verletzen.
Das glaubte das Gericht aber nicht – unter anderem wegen des großen Aufwands bei der Tatplanung und der Tatsache, dass das Opfer wenige Wochen später durch Schüsse lebensgefährlich verletzt wurde. (afp/red)
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Gelsenkirchener Millionen-Coup: Erste Klagen starten

Es geht um einen der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit möglicherweise dreistelligem Millionen-Schaden. Nach Weihnachten 2025 drangen Unbekannte in eine Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale ein und räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus.
Am 11. Juni starten beim Essener Landgericht die ersten beiden Zivilprozesse, in denen geschädigte Kunden volle Haftung von der Bank verlangen. Allein die erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.

Was ist passiert?

Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr gibt es bei der Feuerwehr Gelsenkirchen Brandalarm für die Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Die Einsatzkräfte finden aber keine brennende, sondern eine geknackte Bank.
Unbekannte Täter haben sich während der Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus zunächst Zugang zu einem Archivraum verschafft. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor.
Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den Eigentümern bekannt ist.
Sie könnte auch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minuziös vorbereitet haben, gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.

Wer sind die Kläger?

In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle.
Sie sei nun mittellos, sagt ihr Anwalt. Sie sei noch kurz vor der Tat zusammen mit ihrer Tochter am Schließfach gewesen. Diese könne bezeugen, dass das Geld im Fach war.
Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute.
Jetzt seien nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern – unersetzlicher Familienschmuck – gemeldeter Schaden fast 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, sagte der 63-Jährige bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls vor Gericht ziehen wollen, gilt gleichermaßen: Die Haftung der Sparkasse ist laut dem Schließfachvertrag auf 10.300 Euro beschränkt, falls nicht ausdrücklich zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Dagegen geht der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vor. Mehrere Anwaltskollegen bereiten ebenfalls Verfahren vor, um höhere Entschädigungen für ihre Mandanten zu erreichen. Viele Sparkassenkunden sind wütend – sie fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht.

Warum soll die Sparkasse zahlen?

Die Kläger fordern unbegrenzte Haftung und werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Wegen ihres fahrlässigen Verhaltens hafte sie in vollem Umfang, sagt der Klägeranwalt.
Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden.
Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten.
Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt geblieben – die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab.

Was sagt die Sparkasse?

Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum blockte sie dabei monatelang ab.
Kein Außenstehender bekam den Raum zu sehen, nicht einmal die wenigen Kunden, deren Fächer nicht geknackt worden sind. Sie können sich ihr Eigentum abholen, aber nicht im Tresorraum. Die Wertsachen werden unter notarieller Aufsicht herausgeholt und an einem anderen Ort übergeben.
Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum zurückgelassen haben – darunter auch durchaus werthaltige Dinge.
Die Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel Zeit. Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben seien.

Was ist vom Prozess zu erwarten?

Es handelt sich um zwei Zivilprozesse. Es geht dabei „nur“ um Geld, nicht um Straftaten und ihre Sühne – logischerweise, denn die Täter sind ja noch flüchtig. Am Anfang des Zivilprozesses steht eine Güteverhandlung.
Der Vorsitzende Richter fragt die Bereitschaft zu einem Vergleich ab. Diese dürfte angesichts der hohen Summen, die auf dem Spiel stehen, äußerst gering sein.
Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.
Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand hintereinander – eine abschließende Lösung der komplexen Fragen scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden.

Wie lange dauert das alles?

So unsicher der Ausgang der Verfahren auch ist – eins scheint ziemlich klar: Es wird wohl Jahre dauern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Bei einem vergleichbaren Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre bis zu einer ersten Entscheidung beim Landgericht Hamburg zugunsten einer höheren Kunden-Entschädigung.
Dann folgten Berufung, Gutachten und Gegen-Gutachten und Ende Mai dieses Jahres – also nach fast fünf Jahren – hob das OLG die Landgerichtsentscheidung wieder auf. Gegen die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt. (dpa/red)
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Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Tod eines zweijährigen Kindes durch Schläge und Schütteln ist der ehemalige Lebensgefährte der Kindsmutter erneut zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Trier sprach den mittlerweile 22-Jährigen am Donnerstag, 11. Juni des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es verurteilte den zur Tatzeit Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.

Die Hintergründe des Falls

Die Mutter hatte dem Angeklagten das Kleinkind im Juli 2024 während eines Arzttermins zur Betreuung überlassen. Als es unruhig wurde, schlug er es und schüttelte es etliche Mal für mehrere Sekunden massiv. Das Kind erlitt dadurch unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und starb sechs Wochen später.
Im Januar 2025 wurde der Angeklagte wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der leibliche Vater des Kindes, der als Nebenkläger aufgetreten war, legte daraufhin Revision ein. Aus seiner Sicht wurde nicht hinreichend geprüft und erörtert, ob sich der Angeklagte des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht habe.
Dem gab der Bundesgerichtshof Recht, so dass erneut vor dem Landgericht Trier verhandelt werden musste. (afp/red)
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Schweden zieht umstrittenen Vorstoß zur Inhaftierung 13-Jähriger zurück

Nach heftiger Kritik hat die schwedische Regierung ihr umstrittenes Vorhaben zurückgezogen, straffällig gewordene Kinder bereits ab dem Alter von 13 Jahren zu inhaftieren. Justizminister Gunnar Strömmer sagte, die Regierung wolle in den kommenden Wochen einen überarbeiteten Entwurf vorlegen.
In diesem sei das Alter von derzeit 15 dann auf 14 Jahre abgesenkt. Eigentlich sollte das schwedische Parlament am 15. Juni über den Entwurf abstimmen. Strömmer erwartet nun, dass das Gesetz bis August verabschiedet wird.
„Die Dinge sind im Parlament ein bisschen unsicher, deshalb haben wir uns entschieden, in dieser Situation verantwortungsvoll zu handeln, indem wir heute Morgen die Entscheidung trafen, den Entwurf zurückzuziehen“, sagte Strömmer vor Journalisten. „Ich glaube, die meisten fühlen sich mit 14 besser.“

Es geht um Mord und schwere Straftaten

Die konservative Regierung in Stockholm hatte die geplante Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 15 auf 13 Jahre Ende Januar angekündigt. Dabei geht es um Jugendliche, die des Mordes oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt wurden.
Die geplante Änderung war in Schweden auf viel Kritik gestoßen. Eine Mehrheit der 126 von der Regierung zu Rate gezogenen Behörden und Organisationen hatte sich kritisch geäußert oder den Entwurf abgelehnt, darunter die Polizei und der Justizvollzugsdienst.
Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hatte schon ursprünglich vorgeschlagen, das Alter für schwere Straftaten auf 14 zu senken, die Regierung entschied dann aber, es noch weiter auf 13 Jahre abzusenken. Die oppositionellen Sozialdemokraten befürworten eine Altersgrenze von 14 Jahren.

Mit eigener Schule und Sporthalle

So sollen die Kinder in den Gefängnissen von erwachsenen Häftlingen getrennt werden und nachts elf Stunden lang in ihren Zimmern eingeschlossen sein, wie Strömmer mitteilte. Bei erwachsenen Häftlingen gilt für die Nacht eine 14-Stunden-Regel.
Überdies sollen die inhaftierten Kinder zur Schule gehen und Zugang zu einem eigenen Pausenhof, einer Sporthalle und einer Krankenstation haben. Die Regelung soll zunächst für fünf Jahre eingeführt werden.

Banden rekrutieren mit Absicht Minderjährige

Schweden kämpft seit mehr als einem Jahrzehnt gegen zunehmende Gewalt im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Hauptsächlich ist diese auf Konflikte zwischen rivalisierenden Banden und Kämpfe um die Kontrolle des Drogenmarktes zurückzuführen.
Die Banden rekrutieren zunehmend Minderjährige unter 15 Jahren für Anschläge und Schusswaffenangriffe, da ihnen bisher im Falle einer Festnahme keine Haftstrafe droht. (afp/red)
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Gelsenkirchen: Hohe Schadenersatzklagen gegen Sparkasse

Knapp sechs Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen beginnen die ersten zwei Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei geschädigte Kunden Schadenersatz.
Im ersten Verfahren am heutigen Donnerstag (14:00 Uhr) klagt eine Kundin, die 391.000 Euro von der Bank verlangt. Ihr sei Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus dem aufgebrochenen Schließfach gestohlen worden.
Direkt im Anschluss (14:30 Uhr) verhandelt das Gericht die Klage eines Kunden auf knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck.
Nach Weihnachten waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem Kernbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Von ihnen fehlt jede Spur. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.

Streit über Sicherheitsmaßnahmen und Schließfachinhalte

Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Dabei handele es sich um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands, kritisierte Anwalt Daniel Kuhlmann vor dem Prozess.
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an. Es gebe seitens der Sparkasse keine Pflichtverletzungen.
Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank verweist darauf, keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt gehabt zu haben. Zudem bestreitet sie, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt im Schließfach befanden. Auch sei bislang nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen wurde.
Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten mehrere 100.000 Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern zugeordnet werden müssen. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen – zunächst vor allem Dokumente – zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei.

Bis zu 10.300 Euro Versicherungsschutz oder „volle Haftung“?

Die Sparkasse betont, dass die Schließfächer mit maximal 10.300 Euro versichert sind, sofern keine höheren Summen vereinbart wurden.
Der Klägeranwalt hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für geboten. Die Klägerin, die 391.000 Euro fordert, sei um ihre Altersabsicherung gebracht worden und nun völlig mittellos.
Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro. Die beiden Verfahren sollen aus seiner Sicht als Musterklagen dienen.
Dazu strebe er einen „Unterwerfungsvergleich“ mit der Sparkasse an. Im Erfolgsfall würde die Bank demnach grundsätzlich Ansprüche seiner Mandanten anerkennen. Andernfalls werde er „im schlimmsten Fall“ hunderte Klagen erheben und die Sparkasse „in Grund und Boden klagen“.

Ein Vergleich scheint extrem unwahrscheinlich

Nach Angaben des Gerichtssprechers Matthias Murawski müssen beide Parteien persönlich erscheinen. Vorsitzender Richter Stefan Ostheide werde zunächst die Möglichkeit eines Vergleichs ausloten, andernfalls ihre Positionen anhören.
Der weitere Verlauf nach Prozessbeginn sei völlig offen. Beim Landgericht seien bereits weitere acht Klagen eingegangen und von Juli bis September terminiert. Die Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. (dpa/red)
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BKA meldet Schlag gegen internationales Rauschgiftnetzwerk

Dem Bundeskriminalamt ist ein Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen. Wie die Behörden mitteilten, wurden in insgesamt 15 Objekten richterliche Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Duisburg vollstreckt. Die Maßnahmen fanden zeitgleich in NRW, Hessen und Bulgarien statt.
Bei der Aktion arbeiteten das Bundeskriminalamt, die Polizei Nordrhein-Westfalen, die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft Varna in Bulgarien zusammen.
Dabei wurden umfangreiche Beweismittel, darunter eine scharfe Schusswaffe, etwa 20.000 Euro Bargeld und eine erhebliche Menge an Betäubungsmitteln, sichergestellt.

Eine Festnahme

Im Zuge der Maßnahmen wurde einer der Hauptbeschuldigten vorläufig festgenommen. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis und des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge.
Er sollte noch heute dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dinslaken vorgeführt werden, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Internationales Firmennetzwerk

Die Ermittlungen richten sich gegen ein Netzwerk aus elf Beschuldigten verschiedener Nationalitäten im Alter zwischen 26 und 63 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, ein Firmennetzwerk aufgebaut zu haben, um erhebliche Mengen an Rauschgift aus Südamerika und Thailand illegal nach Deutschland einzuführen.
Bereits eine Lieferung von 140 Kilogramm Marihuana konnte sichergestellt werden. Zudem steht das Netzwerk im Verdacht, mehrere Millionen Euro ungeklärter Herkunft ins Ausland transferiert zu haben.
Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall geführt. (dts/red)
 
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Vietnamesen für Geld eingebürgert: Neue Anklage in Münchner Ausländerbehörde

Im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen innerhalb der Ausländerbehörde der Stadt München hat die Staatsanwaltschaft München I eine zweite Anklage erhoben.
Einer 36 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats würden Bestechlichkeit in 85 Fällen sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen, teilte die Behörde mit.
Zwei 31 und 34 Jahre alten Männern würden gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie Beihilfe zur Bestechlichkeit vorgeworfen, einem von ihnen auch Urkundenfälschung.

Ermittler fordern 850.000 Euro zurück

In einem ersten Verfahren in dem Tatkomplex waren im Januar bereits zwei ehemalige Mitarbeiter der Stadt rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.
Ein dritter Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die nun Angeklagten als Bande vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Geldzahlung die Möglichkeit zum rechtswidrigen Aufenthalt in Deutschland verschafft haben.
Dazu soll die städtische Mitarbeiterin Aufenthaltsgenehmigungen und Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen.
Die vietnamesischen Staatsangehörigen sollen dafür jeweils im fünfstelligen Bereich Geld bezahlt haben. Im Prozess will die Staatsanwaltschaft mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.
Bei einer Razzia wurden bereits rund hunderttausend Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber beschlagnahmt. (afp/red)
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Fall Fabian: Ein Smartphone als Spurenquelle

Im Mordprozess um den im Oktober vorigen Jahres getöteten achtjährigen Fabian sind die Auswertungsergebnisse des Handys der Angeklagten vorgestellt worden.
Die 30-Jährige habe das Smartphone intensivst genutzt und binnen viereinhalb Tagen unter anderem 1.100 Sprachnachrichten geschickt, 207 Telefonate geführt und über 3.100-mal Messengerdienste genutzt, sagte der für die Auswertung verantwortliche Polizeibeamte und Digitalforensiker am Landgericht Rostock.
Anhand der Auswertung von WhatsApp-Nachrichten und Fotos konnte unter anderem belegt werden, dass die Angeklagte am 10. Oktober 2025 ihr Auto reinigte.
An dem Tag wurde Fabian laut Staatsanwaltschaft an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) ermordet und die Leiche dann fast völlig verbrannt.
Vier Tage später, als die Leiche des Jungen gefunden wurde, habe die Angeklagte der Polizei gegenüber gesagt, dass sie das Auto seit langem nicht gereinigt habe.

Angeklagte sprach von Brandleiche

Am 13. Oktober, also einen Tag vor dem Auffinden des Leichnams, chattete die Angeklagte dann unter anderem mit einem Bekannten, der heute als Zeuge vor Gericht aussagte.
Beide tauschten sich über eine Suchaktion der Polizei am Inselsee aus, wo Spürhunde angeschlagen hatten. Dabei wies die Angeklagte von sich aus darauf hin, dass Wasserleichen keine DNA-Spuren aufwiesen, und auch Brandleichen wenig DNA-Spuren hätten.
Diese Angabe zur Brandleiche sei aus dem Nichts gekommen, bemerkte der Richter. Auch der Digitalforensiker der Polizei sagte, das Wort Brandleiche sei damals erstmalig von der Angeklagten eingeführt worden.
Anhand der Kameraaufnahme ihres Pkw wurde auch festgestellt, dass sich das Auto der Angeklagten am 10. Oktober vor der Wohnung Fabians in Güstrow aufhielt. (dpa/red)
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Darf Høiby nach Hause? Höhere Instanz soll Entscheidung prüfen

Ein Gericht will den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit aus der Untersuchungshaft entlassen, damit dieser bei seiner schwer kranken Mutter sein kann.
Damit gaben die Richter in Oslo einem Antrag von Marius Borg Høiby am Montagabend statt. Gegen die Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft jedoch umgehend Berufung mit aufschiebender Wirkung ein. Høiby muss deshalb in U-Haft bleiben, bis eine höhere Instanz den Fall geprüft hat.
Die Polizei hatte sich zuvor gegen eine Freilassung ausgesprochen. Das Gericht sah das anders: „Die Fortsetzung der Inhaftierung wäre nicht nur für Høiby, sondern auch für seine Mutter in der ohnehin schwierigen Lage, in der sie sich befinden, sehr belastend“, zitierte die Zeitung „Verdens Gang“ das Gericht.
In einer Woche wird das Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen den 29-Jährigen verkündet. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung einen Freispruch von den schwersten Vorwürfen – vier Fällen von Vergewaltigung.
„Da drinnen zu sitzen, während Mama so krank ist, ist nicht auszuhalten“, sagte Høiby bei dem Gerichtstermin in Oslo laut der Zeitung „Verdens Gang“.
Es sei sehr hart für ihn, seiner Mutter in ihrer Situation nicht beistehen zu können. Vor Gericht beteuerte der Norweger, dass er jetzt „niemals etwas tun würde, dass die Situation verschlimmert. Das ist undenkbar für mich.“
Ein Bild aus glücklicheren Zeiten: Mette-Marit (links) und ihr Sohn Marius. (Archivbild)

Ein Bild aus glücklicheren Zeiten: Mette-Marit (links) und ihr Sohn Marius. (Archivbild)

Foto: Vegard Wivestad Grott/NTB SCANPIX/EPA/dpa

Høiby: Jeder Besuch von Mama im Gefängnis könnte der letzte sein

Zuvor hatte Høiby das Gefängnis am Montag Medienberichten zufolge für einige Stunden verlassen dürfen, um an einem Informationstreffen zum Gesundheitszustand der Kronprinzessin teilzunehmen. Dieser hatte sich nach Angaben des norwegischen Hofs in letzter Zeit erneut drastisch verschlechtert.
Wegen ihrer „lebensbedrohlichen chronischen Lungenkrankheit“ sei Mette-Marit nun auf eine Warteliste für eine Transplantation gekommen, hieß es am Freitag. Bereits im Dezember hatte das Königshaus mitgeteilt, dass die Kronprinzessin eine neue Lunge braucht. Sie leidet an der unheilbaren Krankheit Lungenfibrose. Im Alltag benutzt sie inzwischen ein Sauerstoffgerät.
Das Informationstreffen habe am Sitz der Kronprinzenfamilie, Schloss Skaugum, stattgefunden, sagte Høiby laut „Verdens Gang“ vor Gericht: „Mama zu Hause zu sehen war ein ganz anderes Erlebnis, als sie im Gefängnis in Oslo zu sehen. Das war eine ganz andere Mama, das war unglaublich gut zu sehen.“
Am Sonntag hatte Mette-Marit ihren ältesten Sohn gemeinsam mit ihrem Mann Haakon in der Haft besucht. „Jeder Sonntag, an dem wir uns sehen, kann das letzte Mal sein, dass wir uns sehen“, sagte Høiby den Angaben zufolge.

Høiby blitzte mit früherem Antrag bei Gericht ab

Die Freilassung aus der U-Haft mit einer elektronischen Fußfessel hatte Høiby bereits im Mai beantragt – ohne Erfolg. Damals ging die Sache bis vor das höchste norwegische Gericht. Den neuen Antrag hatten die Verteidiger mit Mette-Marits verändertem Gesundheitszustand begründet.
Der Sohn der Kronprinzessin sitzt seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Er hatte mehrfach gegen ein Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin verstoßen, die auch als mutmaßliches Opfer im Prozess gegen ihn ausgesagt hatte. Høiby bestreitet, dass Wiederholungsgefahr bestehen könnte.
Seine Ex-Freundin scheint das nicht so zu sehen: Mehrere Personen in Høibys Umfeld hätten in letzter Zeit versucht, ihre Mandantin dazu zu bewegen, das Kontaktverbot aufheben zu lassen, sagte die Anwältin der Ex-Freundin, Mette Yvonne Larsen, der Zeitung „Aftenposten“. „Sie hat gesagt, dass sie das Kontaktverbot aufrechterhalten möchte“, sagte Larsen der Zeitung. (dpa/red)
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Terroranschlag geplant: Jahrelange Haft und Psychiatrie

Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Mann wegen eines geplanten Terroranschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Richter legen dem Angeklagten Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Explosion und Terrorismus-Finanzierung zur Last. Sein psychisch kranker Komplize und Neffe sei nur eingeschränkt steuerungsfähig, entschied das Gericht. Der 20-Jährige wurde freigesprochen, muss jedoch in eine Psychiatrie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Denkbare Ziele: Öffentliche Großveranstaltung oder Synagoge

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass die beiden Deutschen im vergangenen Sommer ihre Pläne konkretisiert hatten. Sie wollten demnach mit Schusswaffen möglichst viele Menschen töten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte habe sich der 20-Jährige mit einer selbst gebastelten Sprengstoffweste in die Luft sprengen sollen. Als denkbares Ziel hätten sie eine Klinik ins Auge gefasst, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven.
Die Männer wollten die Sprengstoffweste bei der Mutter des 35-jährigen Angeklagten bauen, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Die Frau bestellte drei Stoffe für einen Test in ihrer Küche. Am Ende durchkreuzten Beamte die Pläne. Sie stießen im Rahmen anderer Ermittlungen zufällig auf Chats zwischen den Männern und nahmen sie fest.
Der jüngere Angeklagte legte im Prozess ein Geständnis ab, sein Onkel schwieg zu den Vorwürfen. (dpa/red)
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MDR: Zwei Festnahmen nach Hauseinsturz in Görlitz

Nach dem tödlichen Einsturz eines Hauses im sächsischen Görlitz sind zwei Verdächtige festgenommen worden. „Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung“, sagte Kai Siebenäuger, Pressesprecher der Görlitzer Polizei, in der MDR-Sendung „Kripo live“.
Bei den Verdächtigen handele sich um einen 27 Jahre alten Polen und einen 33-jährigen Afghanen. Die Männer seien bereits „in anderer Sache“ in Untersuchungshaft, so Siebenäuger. Als Ursache für den Hauseinsturz war eine Gasexplosion vermutet worden.

Diebesgut gesucht

Dem Sprecher zufolge sollen beide Männer am Tatnachmittag in der Straße, in der das Haus stand, Diebesgut gesucht haben. „Insbesondere Fahrräder, Schrott beziehungsweise auch Kupferleitungen, Buntmetall.
“ Sie sollen in das später eingestürzte Haus gelangt sein – hierzu werde aktuell ermittelt, erläuterte Siebenäuger. Die Polizei sucht nun Zeugen, die die beiden Tatverdächtigen am Ereignisort am 18. Mai gesehen haben.

Tagelange Suche

Bei dem Unglück am 18. Mai waren zwei Touristinnen aus Rumänien im Alter von 25 und 26 Jahren ums Leben gekommen. Zudem starb ein 48-jähriger Mann, der aus Bulgarien stammte und auch die deutsche Staatsbürgerschaft besaß.
Hunderte Einsatzkräfte von Feuerwehr, THW, Polizei und Rettungshundestaffeln suchten tagelang nach den drei Vermissten. Zum Teil arbeiteten sie sich mit Schaufeln und bloßen Händen durch den Trümmerberg. (dpa/red)