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Erneut Todesfall durch Bornavirus in Bayern

In Bayern ist erneut ein Mensch an dem durch Feldspitzmäuse übertragenen Bornavirus gestorben.
Die Erkrankung wurde bei einer Obduktion festgestellt, wie das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg an der Donau am Mittwoch, 24. Juni, mitteilte. Weitere Infos zu dem oder der Toten teilte der Landkreis nicht mit.
Für die Bevölkerung bestehe keine erhöhte Gefahr. Es handele sich um einen äußerst seltenen Einzelfall.
Weitere Erkrankungen seien im Landkreis nicht bekannt. Unter natürlichen Bedingungen werde das Virus nicht von Mensch zu Mensch übertragen. „Wichtig ist, die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Spitzmäusen einzuhalten“, erklärte das Gesundheitsamt.
Wie sich der verstorbene Mensch anstecken konnte, blieb unklar. Seit Einführung der Meldepflicht am 1. März 2020 seien dem Robert Koch-Institut (RKI) pro Meldejahr bis zu sieben akute Fälle gemeldet worden. Deutschlandweit seien bislang etwas mehr als 60 Infektionen registriert worden. Über 90 Prozent der Fälle traten in Bayern auf.

Behörden raten zu Vorsicht bei Spitzmäusen

Ursprünglich wurde das Virus als Erreger einer Tierseuche bei Säugetieren beschrieben. Seit 2018 ist bekannt, dass es auch beim Menschen schwere, meist tödlich verlaufende Gehirnentzündungen verursachen kann.
Überträger ist die Feldspitzmaus. Infizierte Tiere scheiden das Virus über Kot, Urin und Speichel aus, ohne selbst daran zu erkranken. Eine Übertragung auf den Menschen ist bei Kontakt mit Feldspitzmäusen möglich. Der genaue Übertragungsweg ist aber bislang unbekannt.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit empfahl, den Kontakt mit Spitzmäusen und ihren Ausscheidungen zu vermeiden. Die Behörde warnte davor, lebende oder tote Spitzmäuse mit den bloßen Händen anzufassen und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Erst im Mai hatten die Behörden einen am Bornavirus Verstorbenen in Augsburg gemeldet. Zuvor war im bayerischen Landkreis Unterallgäu ein Mensch an den Folgen einer Infektion mit dem Bornavirus des Typs BoDV-1 gestorben. (afp/red)
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Erster Ebola-Fall in Frankreich – Arzt aus dem Kongo infiziert

Frankreich hat einen ersten Fall von Ebola gemeldet. Dabei handele es sich um einen Arzt, der aus der Demokratischen Republik Kongo zurückgekehrt sei, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch, 24. Juni, mit.
Der Mann habe einen Linienflug von Kinshasa nach Paris genommen. Der Aufenthaltsort des Patienten wurde zunächst nicht bekannt. Nach Angaben der Hilfsorganisation Alima handelt es sich um einen ihrer Ärzte.
Der Betroffene weise nur eine geringe Viruslast auf, erklärte das Ministerium. Seine Kontakte würden derzeit ermittelt. Beim Abflug habe er so gut wie keine Symptome gehabt, während des Fluges habe sich sein Zustand leicht verschlechtert. Bei seiner Ankunft sei er umgehend isoliert und in ein spezialisiertes Krankenhaus gebracht worden. Sein Zustand sei stabil.

Ansteckungsrisiko gilt als gering

Es ist der erste Ebola-Fall seit Beginn der jüngsten Epidemie, der außerhalb des afrikanischen Kontinents festgestellt wurde. Das Ansteckungsrisiko wird für die europäische Bevölkerung als gering eingestuft.
Im Mai war ein mit Ebola infizierter US-Arzt aus der Demokratischen Republik Kongo in die Berliner Charité gebracht worden. Nach gut zweiwöchiger Behandlung in einer Sonderisolierstation wurde er Anfang Juni gesund entlassen.
In der Demokratischen Republik Kongo überschritt die Zahl der bestätigten Ebola-Infektionen offiziellen Angaben zufolge vor wenigen Tagen die 1000er-Marke. Mehr als 250 Menschen kamen ums Leben.
Fast alle Infektionen und Todesfälle traten in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes auf, die Schauplatz bewaffneter Konflikte ist. Die Isolierung von Infizierten und die Nachverfolgung von Kontaktpersonen gestaltet sich nach wie vor schwierig.
Zu Beginn der Epidemie waren die örtlichen Krankenhäuser schnell überlastet. Die anschließend mit Teams der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und mehrerer Nichtregierungsorganisationen eingerichteten Ebola-Behandlungszentren sind zu 80 Prozent ausgelastet.
Das Virus breitete sich auch auf das Nachbarland Uganda aus, wo die Weltgesundheitsorganisation 20 Infektionen und zwei Todesfälle verzeichnet hat.
Der jüngste Ebola-Ausbruch war erstmals am 15. Mai gemeldet worden. Er wurde von der seltenen Bundibugyo-Variante des Ebola-Virus ausgelöst, gegen die es weder einen Impfstoff noch eine spezifische Behandlung gibt. Ebola verläuft oftmals tödlich, die Übertragung geschieht durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten eines Infizierten. (afp/red)
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Streeck und Lauterbach für legale Drogenabgabe

Der steigende Crack-Konsum in der Öffentlichkeit stellt die Drogenpolitik in Deutschland vor immer neue Herausforderungen. Die Oberbürgermeister von Köln und Dortmund wollen die Weitergabe von Substanzen in Drogenkonsumräumen legalisieren.
Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), kann dem Vorstoß etwas abgewinnen. „Es ist klar, dass die Situation rund um schwere Suchterkrankungen in Großstädten sich nicht allein mit polizeilichen Maßnahmen lösen lässt“, sagte Streeck dem „Spiegel“.
Sucht sei eine Erkrankung und es brauche Hilfen und Unterstützung, nicht nur Repression. Er sieht das Konzept aus der Schweiz als gute Lösung auch für Deutschland.
Modelle wie in Zürich könnten erfolgreich sein, wenn die Suchthilfen und Arbeit vor Ort auf der Straße massiv ausgebaut werde, so Streeck. Eine reine Tolerierung des Mikrohandels ohne weitere Maßnahmen führe zum Verlust von Rechtsstaatlichkeit, Sicherheitsgefühl und Glaubwürdigkeit.

Lauterbach: Weg ist umstritten, aber richtig

Auch der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) findet: „Dieser Weg ist umstritten, aber richtig.“ Die Abhängigkeit von Crack sei viel gefährlicher als eine Heroinabhängigkeit, sagte er dem „Spiegel“.
Konsum und Handel müssten verboten bleiben. Es gehe darum, einen so oder so stattfindenden Mikrohandel so zu kontrollieren, dass ein möglichst geringer Schaden für die Bevölkerung entstehe. (dts/red)
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Wer zahlt fürs Pflegeheim? Mehrheit gegen höhere Belastung der Kinder

Eine große Mehrheit der Deutschen lehnt eine stärkere Beteiligung von erwachsenen Kindern an den Pflegekosten ihrer Eltern ab. Das berichtet der „Stern“ unter Berufung auf eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Magazins und von RTL.
Demnach sind 73 Prozent der Befragten dagegen, die Einkommensgrenze zu senken, ab der Kinder für die Pflege ihrer Eltern aufkommen müssen. Nur 25 Prozent halten eine stärkere Beteiligung für richtig. Zwei Prozent antworteten mit „weiß nicht“.

Warken will 100.000-Euro-Grenze senken

Bisher müssen Erwachsene, die mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und das Vermögen der Eltern aufgebraucht ist.
Laut den Plänen von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wird in der Regierung diskutiert, ob diese Grenze gesenkt werden soll.
Am ehesten könnten sich die Anhänger der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD eine Beteiligung auch für Kinder mit niedrigeren Einkommen vorstellen. Vor allem die Anhänger der Linken und der AfD sprechen sich gegen eine Senkung der 100.000-Euro-Grenze aus.

Oft springt die Sozialhilfe für die Pflegekosten ein

Die Kosten für Pflegebedürftige steigen – und damit auch der Druck auf die schwarz-rote Koalition, die eine Pflegereform angekündigt hat. Durchschnittlich liegt der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim im ersten Jahr derzeit bei 3.245 Euro pro Monat. Diese hohen monatlichen Kosten übersteigen die Einkünfte vieler Rentner.
Werden die Kosten für die monatliche Pflege nicht durch die Pflegeversicherung und die eigenen Einkünfte gedeckt, springt in der Regel die Sozialhilfe ein. Hubertus Heil (SPD) von der damaligen schwarz-roten Regierung hatte 2019 das sogenannte Angehörigenentlastungsgesetz eingeführt.
Seitdem müssen erwachsene Kinder, die weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, nicht für die Pflege ihrer Eltern aufkommen. Gesundheitsministerin Warken hat nun eine „Rücknahme“ dieser Regelung angekündigt, sie will die Grenze streichen, um die Kommunen zu entlasten.
Zuständig für die entsprechenden Änderungen des Gesetzes ist Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Oppositionspolitiker und Sozialverbände kritisieren Warkens Pläne, sie befürchten einen Anstieg der Altersarmut und fordern eine faire Lastenverteilung.
Das Meinungsforschungsinstitut Forsa befragte 1.004 Deutsche für die Erhebung am 18. und 19. Juni 2026. (dts/red)
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Wissenschaftler fanden heraus: Dieses Schlaffenster hält Organe länger jung

In Kürze:

  • Zu wenig oder zu viel Schlaf kann die Alterung der Organe beschleunigen.
  • Eine Studie zeigt: Abweichungen vom optimalen Schlaffenster erhöhen das Risiko für chronische Krankheiten.
  • Entscheidend für gesundes Altern sind Schlafdauer und -qualität.

Wer regelmäßig weniger als 6,5 Stunden oder mehr als 8 Stunden schläft, lässt seine Organe möglicherweise schneller altern. Eine aktuelle Studie zeigt, dass eine Schlafdauer außerhalb des optimalen Bereichs von 6,4 bis 7,8 Stunden die Organalterung beschleunigt.
Zudem steigt für diese Menschen das Risiko für chronische Erkrankungen wie Diabetes, Herzerkrankungen und Depressionen. Das richtige Schlafgleichgewicht ist demnach ein entscheidender Schlüssel dafür, im Alter gesünder und biologisch jünger zu bleiben.

Das enge Schlafzeitfenster ist am besten für die Gesundheit

Die Studie stützte sich auf selbst gemeldete Daten von 500.000 Teilnehmern zwischen 37 und 84 Jahren der UK Biobank. Mithilfe von 23 Computermodellen, sogenannten Alterungsuhren, wurde abgeschätzt, wie schnell verschiedene Organe im Verhältnis zum tatsächlichen Alter einer Person altern.
Diese Alterungsuhren basieren auf strukturellen Daten aus der medizinischen Bildgebung, organspezifischen Proteinen sowie im Blut nachgewiesenen Molekülen.
Sie ermöglichen personalisierte Einblicke in den Alterungsprozess einzelner Organe, darunter Gehirn, Herz und Lunge.
Die kürzlich in „Nature“ veröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass eine Schlafdauer von 6,4 bis 7,8 Stunden für Frauen am gesündesten ist, während für Männer ein Bereich von 6,4 bis 7,7 Stunden optimal ist.
„Alle sind begeistert von diesen Alterungsuhren und ihrer Fähigkeit, Krankheits- und Sterberisiken vorherzusagen“, sagte Studienleiter Junhao Wen, Assistenzprofessor für Radiologie am Vagelos College of Physicians and Surgeons der Columbia University, in einer Pressemitteilung.
„Für mich ist jedoch die spannendere Frage: Können wir Alterungsuhren mit einem Lebensstilfaktor verknüpfen, der rechtzeitig verändert werden kann, um den Alterungsprozess zu verlangsamen?“
Obwohl diese Beobachtungsstudie nicht beweist, dass die Schlafdauer direkt zu schnellerem Altern führt, zeigt sie einen Zusammenhang zwischen Schlafgewohnheiten und der allgemeinen Gesundheit.

Schlafgewohnheiten und chronische Erkrankungen

Sowohl zu wenig als auch zu viel Schlaf stehen mit schnellerem Altern fast aller Organe in Verbindung. Das stützt die Annahme, dass Schlaf eine zentrale Rolle für das spielt, was Studienleiter Wen als „ein koordiniertes Gehirn-Körper-Netzwerk, einschließlich Stoffwechselgleichgewicht und eines gesunden Immunsystems“, beschreibt.
Die Studie verknüpft eine abnormale Schlafdauer zudem mit zahlreichen Erkrankungen, darunter Adipositas, Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, Herzerkrankungen und Herzrhythmusstörungen.
Auch Zusammenhänge mit Atemwegserkrankungen wie chronisch obstruktiver Lungenerkrankung und Asthma sowie mit Magen-Darm-Problemen wie Sodbrennen und Gastritis wurden festgestellt.
Daten von neun der Alterungsuhren zeigen darüber hinaus statistisch signifikante Zusammenhänge zwischen Schlafdauer und der Alterung verschiedener Organe, darunter Gehirn, Herz, Immunsystem und Haut. Besonders ausgeprägt waren diese Zusammenhänge bei Menschen mit kürzerer Schlafdauer.

Erhöhtes Risiko für Depressionen im Alter

Wen und sein Team stellten fest, dass zu wenig Schlaf auch mit psychischen Problemen wie Depressionen und Angstzuständen in Verbindung steht. Zugleich fanden die Forscher Hinweise darauf, dass auch zu viel Schlaf das Depressionsrisiko beeinflussen könnte – möglicherweise durch Veränderungen im Alterungsprozess des Gehirns und des Fettgewebes.
Dr. Alex Dimitriu, Facharzt für Psychiatrie und Schlafmedizin, der nicht an der Studie beteiligt war, erklärte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, die Ergebnisse deckten sich mit seinen Beobachtungen aus der Praxis. Sowohl zu wenig als auch zu viel Schlaf seien mit schlechteren gesundheitlichen Folgen verbunden.
„Das untermauert, dass 7 bis 8 Stunden für die meisten Erwachsenen der ideale Schlafumfang sind“, sagte er. „Es ist ein veränderbarer Risikofaktor, den wir kontrollieren können.“
Dimitriu sagte, es sei auch gut, zu wissen, dass 7 Stunden für die meisten Erwachsenen ausreichend sein könnten.
„Wir sollten also aufhören, uns Vorwürfe zu machen, wenn wir keine 8 [Stunden] schaffen“, sagte er. „Man darf das nur nicht zu einem Teufelskreis werden lassen und anfangen, nur noch 6 Stunden zu schlafen!“

Die Schlafqualität ist genauso wichtig wie die Schlafdauer

Sowohl die Schlafqualität als auch die Schlafdauer sind für die allgemeine Gesundheit unerlässlich, sagte Chelsie Rohrscheib, leitende Schlafexpertin und Neurowissenschaftlerin bei Wesper, einer Plattform für klinische Schlaftests und Schlafmanagement, die nicht an der Studie beteiligt war, gegenüber Epoch Times.
„Schlechter Schlaf in einem der beiden Bereiche kann das Risiko für zahlreiche chronische Erkrankungen erhöhen und gleichzeitig die Lebensqualität beeinträchtigen“, sagte sie.
Eine im vergangenen Jahr in der Fachzeitschrift „Health Data Science“ veröffentlichte Studie hat 172 verschiedene Krankheiten mit schlechten Schlafgewohnheiten in Verbindung gebracht.
Rohrscheib sagte, es gebe Warnzeichen dafür, dass sich die Schlafgewohnheiten negativ auf die Gesundheit auswirken könnten. Dazu gehören:
    • Chronische Tagesmüdigkeit
    • Konzentrationsschwierigkeiten
    • Gedächtnisprobleme
    • Reizbarkeit
    • Gedrückte Stimmung
    • Verminderte Leistungsfähigkeit bei der Arbeit oder in der Schule
Dimitriu empfiehlt, das von ihm sogenannte Schlaffenster durch gedämpftes Licht, möglichst wenig Reize und eine ruhige Abendroutine bewusst zu schützen.
„Wenn man 8 Stunden anstrebt, erhält man in der Regel etwa 7 Stunden guten Schlaf“, sagte er. Das ist laut dieser Studie genau das, was man für optimale Ergebnisse im Alter anstreben sollte.

 
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Scientists Find a Sleep Duration Sweet Spot for Healthy Aging“. (deutsche Bearbeitung: vm)
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deutschland

Krankenhäuser vor Kollaps: DKG warnt vor Massenentlassungen und Klinikpleiten

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor einer Pleitewelle und einem massiven Arbeitsplatzabbau in der Branche, sollte das Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unverändert beschlossen werden.
Eine aktuelle Studie komme zu dem Schluss, dass die Kliniken in diesem Fall zehn Prozent des gesamten Personals entlassen müssten, sagte Verbandschef Gerald Gaß dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Betroffen seien damit rund 140.000 Beschäftigte.

Risiko für Klinikstandorte

Die Experten gingen davon aus, dass 2030 ohne eine Korrektur der Kürzungspläne 49 Prozent aller Krankenhausstandorte eine „hohe Ausfallwahrscheinlichkeit“ bevorstehe, fügte Gaß hinzu: „Übersetzt heißt das: Es ist damit zu rechnen, dass jede zweite Klinik pleitegeht.“ Am Montag ist im Bundestag eine Expertenanhörung zum Sparpaket geplant.
„Kommen die Einsparungen wie geplant, verlieren wir 2027 insgesamt acht Prozent unserer Erlöse. Dann fallen viele Kliniken weit unter die Nulllinie“, sagte Gaß. Das Kürzungsgesetz „zieht den Standorten quasi den Boden unter den Füßen weg“.
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Foto: Marcus Brandt/dpa

Streit um Sparpaket

Viele Kliniken, die im Rahmen der Krankenhausreform eigentlich erhalten, umgewandelt oder ergänzt werden sollten, würden vorher pleitegehen, warnte er. Gaß forderte, die Koalition müsse die Krankenhausreform nun auch wirken lassen. „Die planlosen Kürzungsmaßnahmen gefährden diesen notwendigen Wandel und die gesetzten Ziele.“
Gaß zeigte sich gleichzeitig zu Kompromissen bereit. Die Kliniken seien willens, über eine Begrenzung der zuletzt stark gestiegenen Pflegeausgaben zu sprechen. Hier gebe es Handlungsbedarf, weil eine Obergrenze fehle, sagte er. Zur Kompensation forderte er die Streichung von Personalvorgaben.
„Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, ob nun zum Beispiel eine Intensivpflegekraft immer besser für zwei, zweieinhalb oder drei Patienten zuständig sein sollte. Das sind aus abstrakten Berechnungen abgeleitete Zahlen nach dem Prinzip: Viel hilft viel“, beklagte er. (dts/red)
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gesellschaft

Drogenbeauftragter will höhere Steuern auf Tabak und Alkohol

Der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), dringt auf höhere Steuern für Alkohol und Tabak. Gemessen an den Schäden, die sie verursachten, seien Tabak und Alkohol in Deutschland zu billig, sagte Streeck der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
Die Gewinne entstünden beim Verkauf. Die Folgekosten landeten später bei allen, den Versicherten, Arbeitgebern, Familien, in den Kliniken und im Gesundheitssystem, so Streeck. Deshalb brauche es höhere Steuern auf Tabak und Alkohol nach dem Verursacherprinzip. Das sei keine Symbolpolitik, sondern faire Prävention.

Gesundheitliche und finanzielle Folgen

Höhere Preise schützten besonders junge Menschen vor dem Einstieg und helfen, langfristig Krankheitskosten zu senken, sagte Streeck. Ein Verlust von möglichen Steuereinnahmen dürfe kein Gegenargument sein, da ein Staat nicht darauf bauen dürfe, dass Menschen rauchen, trinken, krank werden und früher sterben.
Auch eine mögliche Verschiebung hin zu einem größeren Schwarzmarkt sei kein Gegenargument. „Natürlich müssen wir den Schwarzmarkt ernst nehmen, aber wir dürfen nicht hinnehmen, dass ein Regelbruch zu einem Vetorecht wird. Gesundheit muss sich stärker lohnen als Krankheit. Das muss der politische Auftrag sein“, so Streeck.
Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck hält die Verbotspläne für überfällig. (Archivbild)

Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck hält die Verbotspläne für überfällig. (Archivbild)

Foto: Michael Kappeler/dpa

Unterstützung aus der Ärzteschaft

Auch Ärzte mahnen eine höhere Tabak- und Alkoholsteuer an. „Aus gesundheitspolitischer Sicht ist eine höhere Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten richtig und notwendig“, sagte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, der Zeitung. „Rauchen bleibt eine der größten vermeidbaren Gesundheitsgefahren.“
Allein die Behandlung tabakbedingter Erkrankungen koste das Gesundheitswesen rund 30 Milliarden Euro im Jahr, sagte Reinhardt. Jeder Mensch, der nicht zu rauchen beginne oder rechtzeitig aufhöre, entlaste das Gesundheitssystem. (dts/red)
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Wissenschaftler kritisieren Pestizid-Pläne der EU-Kommission scharf

Wissenschaftler von 27 europäischen Forschungseinrichtungen haben vor einer Schwächung zentraler Schutzmechanismen bei der Zulassung von Pestiziden gewarnt.
Ihre Empfehlungen für das geplante Gesetzespaket der EU-Kommission veröffentlichte die Autorengruppe unter Leitung von Dimitry Wintermantel von der Universität Freiburg und Julia Osterman von der Universität Göteborg im „Policy Forum“ der renommierten Zeitschrift „Science“.
Derzeit sind Pestizid-Wirkstoffe meist für zehn Jahre auf EU-Ebene zugelassen. Danach können Hersteller eine Weiterzulassung beantragen und müssen dabei Daten zur Sicherheit des Wirkstoffs vorlegen. Dieser durchläuft dann eine erneute Risikoanalyse.
Die Wissenschaftler kritisieren nun, dass mit dem geplanten Omnibus-Paket die meisten Wirkstoffe unbegrenzt zugelassen würden und die regelmäßige Neubewertung entfallen würde.
Problematisch sei dabei, dass es nach der Zulassung weder ein systematisches Monitoring gebe, das Pestizid-Risiken aufdecke, noch einen Mechanismus, der daraufhin automatisch eine Nachprüfung auslöse. Zudem erfolge dadurch eine Beweislastumkehr vom Hersteller zu den Behörden.
„Das Omnibus-Paket würde die regelmäßige Neubewertung von Pestizid-Wirkstoffen weitgehend abschaffen und bestehende Schwachstellen der Risikoabschätzung vor der Marktzulassung unkorrigiert lassen“, sagte dazu Wintermantel. „Das erhöht die Risiken von Pestiziden für die Biodiversität und die menschliche Gesundheit. Wir sind der Auffassung, dass das Paket damit eindeutig das Vorsorgeprinzip untergräbt und europäischen und internationalen Umweltschutzzielen entgegenwirkt.“
In der Praxis habe sich die regelmäßige Neubewertung als ein wichtiges Instrument erwiesen. „Seit 2011 haben 59 Wirkstoffe aufgrund von Gesundheits- oder Umweltbedenken keine Neu-Zulassung erhalten“, sagte Wintermantel.
Während die EU für die Zulassung von Pestizid-Wirkstoffen zuständig ist, werden die einzelnen Pestizid-Produkte auf nationaler Ebene der Mitgliedsstaaten genehmigt. Das Omnibus-Paket würde laut den Forschern dazu führen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse auch bei der Zulassung solcher Produkte weniger einbezogen würden.
Bislang müssen EU-Mitgliedsstaaten dabei den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen. Das Paket würde dies zwar formal nicht aufheben, jedoch neu definieren: Als maßgeblich gelte künftig der Wissensstand der letzten EU-Wirkstoffprüfung, der bei unbegrenzter Zulassung weit zurückliegen könne.
Erhält ein Pestizid-Wirkstoff keine erneute Zulassung, dürfen Produkte, die ihn enthalten, nach der aktuellen Verordnung noch bis zu 18 Monate lang aufgebraucht werden.
Das Omnibus-Paket würde diese Übergangsfrist auf bis zu drei Jahre verlängern – auch wenn der Wirkstoff seine Zulassung wegen Gesundheits- oder Umweltbedenken verloren habe, solange diese nicht als unmittelbar und schwerwiegend eingestuft würden.
„Entgegen dem Ziel des Omnibus-Vorschlags, Innovation zu fördern, birgt der Vorschlag vielmehr das Risiko, Innovationsanreize zu schwächen“, sagte Osterman. „Wenn ältere Produkte länger auf dem Markt verbleiben und keiner regelmäßigen Überprüfung mehr unterliegen, verringert sich der Druck, sicherere und innovativere Alternativen zu entwickeln.“
Um Zulassungsprüfungen zu beschleunigen und hohe Schutzstandards zu sichern, sollten nicht die Antragsteller selbst auswählen, welcher Mitgliedsstaat Pestizide bewerte, fordern die Wissenschaftler.
Stattdessen solle die EU die Aufgabe nach Expertise verteilen. Die EU müsse Bewertungskriterien vereinheitlichen und die Beweislast klar bei den Pestizidherstellern verankern.
Außerdem sollten Zulassungsstudien öffentlich zugänglich sein, um unabhängige Nachforschungen zu ermöglichen. Um mögliche Risiken nach der Zulassung aufzudecken, sollten Anwendungsdaten mit bestehendem Monitoring – etwa zu Bestäubern – verknüpft werden. Solche Anwendungsdaten erheben Landwirte bereits jetzt.
Zudem sollten verstärkt Pestizidrückstände in der Umwelt gemessen werden. Die gemeinsame Analyse dieser Daten würde Pestizide mit hohem Gefahrenpotenzial aufdecken und gezielte Nachprüfungen ermöglichen. Mit diesen Maßnahmen, so das Fazit der Wissenschaftler, ließe sich die Zulassung von Pestiziden wissenschaftlich fundierter, transparenter und effizienter gestalten, ohne das Vorsorgeprinzip oder europäische Umweltschutzziele auszuhebeln. (dts/red)
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WHO: Weiterhin schnelle Ausbreitung von Ebola im Kongo

Das Ebola-Virus breitet sich in der Demokratischen Republik Kongo nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weiterhin schnell aus.
Die Lage sei deshalb immer noch „ernst“, sagte die Leiterin der Noteinsätze der WHO in Afrika, Marie-Roseline Bélizaire, am Freitag. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie würden aber „von Tag zu Tag stärker“, sagte sie in einer Videoschalte aus Bunia, der Hauptstadt der besonders betroffenen Provinz Ituri.
Die WHO hatte wegen der Ebola-Epidemie Mitte Mai eine „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ ausgerufen – ihre zweithöchste Alarmstufe.
Nach aktuellen Angaben der WHO wurden in dem zentralafrikanischen Land seitdem 896 Infektionsfälle bestätigt, darunter 232 Todesfälle. 21 Fälle kamen demnach binnen 24 Stunden neu hinzu.
Die Übertragung des Ebola-Virus erfolgt durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Infizierten. Die aktuelle Epidemie wird von der erstmals 2007 nachgewiesenen seltenen Bundibugyo-Variante des Virus verursacht.
Gegen sie gibt es keinen Impfstoff und keine gezielte Therapie. Der Ausbruch ist auch schwer einzudämmen, weil die betroffenen Provinzen schwer zugänglich und seit Jahren Schauplatz bewaffneter Konflikte sind.(afp/red)
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Tulsi Gabbard veröffentlicht Dokumente zu Fauci und Wuhan-Laborfinanzierung

Die Diskussion um den Ursprung der COVID-19-Pandemie erhält neuen politischen Zündstoff. Im Zentrum stehen nun erneut Vorwürfe gegen den US-Immunologen Anthony Fauci.
Die scheidende US-Geheimdienstchefin Tulsi Gabbard hat am Donnerstag, 18. Juni, Dokumente veröffentlicht, die eine mögliche Rolle von Dr. Anthony Fauci bei der Steuerung von US-Finanzierungen für sogenannte „gefährliche Gain-of-Function-Forschung“ in einem Labor in Wuhan nahelegen sollen. Dieses Labor wird mit dem Ursprung des COVID-19-Virus in Verbindung gebracht.

Dr. Anthony Fauci sagt am 3. Juni 2024 vor dem Unterausschuss für die Coronavirus-Pandemie in Washington aus.

Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times

Verschleierungsvorwürfe gegen Fauci

In einer Videoerklärung auf der Plattform X erklärte Gabbard, die Unterlagen deuteten darauf hin, dass Fauci, der früher das Nationale Institut für Allergien und Infektionskrankheiten (National Institute of Allergy and Infectious Diseases) leitete, versucht habe, die Laborhypothese zur Herkunft des Virus zu verschleiern. Zudem habe er 2024 unter Eid falsche Angaben vor dem US-Kongress gemacht.
„Die Taktiken, die verwendet wurden, um die Wahrheit zu verbergen, stammen direkt aus dem Strategiehandbuch des Deep State: politisierte, eigennützige Führungspersonen wie Dr. Fauci vertuschten ihr eigenes Fehlverhalten und Machtmissbrauch, manipulierten Geheimdienstinformationen, belogen den Kongress und untergruben einen rechtmäßig gewählten Präsidenten, indem sie ihm den Zugang zu wichtigen Informationen verwehrten, die notwendig waren, um das Land sicher zu halten“, sagte Gabbard in einer von ihrem Büro veröffentlichten Erklärung.
Und weiter: „Es ist Zeit, dass die amerikanische Öffentlichkeit die wahre Geschichte erfährt“.
Diese Geschichte entwickelt sich und wird aktualisiert.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Gabbard Releases Documents on Fauci’s Alleged Role in Wuhan Lab Research Linked to COVID“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Verabschiedung der Gesundheitsreform verschoben

Pantazis begründete die Verzögerung mit weiterem Beratungsbedarf. „Gute Gesetzgebung braucht Gründlichkeit – insbesondere bei einer Reform dieser Größenordnung“, erklärte er.
Die Koalitionsfraktionen wollten die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung umfassend auswerten und in die weiteren Beratungen einbeziehen. Das gemeinsame Ziel bleibe ein Abschluss noch vor der Sommerpause.

Kritik an dem Vorhaben

Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) waren bereits bei der ersten Lesung im Bundestag vor einer Woche auf breiten Widerstand gestoßen. Oppositionspolitiker von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Reform als unsozial und unwirksam. Auch die Bundesländer äußerten im Bundesrat massive Kritik.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Begrenzung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern, höhere Zuzahlungen für Medikamente sowie kostendämpfende Maßnahmen bei der Vergütung von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen vor.
Ziel ist die Stabilisierung der zuletzt stark gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge. (afp/red)
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Teures Masken-Urteil: Bund droht Millionen-Zahlung

In erster Instanz hatte das Landgericht Bonn dem klagenden Maskenhändler mit Sitz auf Mallorca noch rund 33 Millionen Euro zugesprochen. Das Oberlandesgericht Köln erhöhte den Betrag nun auf etwa 220 Millionen Euro. Hinzu kommen Zinsen und Zinseszinsen von voraussichtlich mehr als 100 Millionen Euro.

Umstrittene Beschaffung 2020

Zu Beginn der Pandemie hatte das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) im März 2020 ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet. Es gab weder eine Begrenzung der Lieferantenzahl noch der Gesamtmenge. Der Bund bot 4,50 Euro pro FFP2-Maske.
Nachdem das Marktangebot schnell zunahm und die Preise fielen, nahm der Bund viele bestellte Masken nicht ab – unter anderem wegen angeblicher Mängel oder Fristversäumnisse. Zahlreiche Händler klagten daraufhin.

Gesamtes Risiko in Milliardenhöhe

Das Gesundheitsministerium beziffert das gesamte Streitvolumen aller anhängigen Verfahren inzwischen auf 2,3 Milliarden Euro. Bislang sind nur wenige Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Im konkreten Fall hatte das Landgericht Bonn die Zahlungspflicht noch auf beanstandete Masken beschränkt. Das Oberlandesgericht Köln verpflichtete den Bund nun auch zur Zahlung für Masken, die wegen angeblicher Fristversäumnis nicht abgenommen wurden. (dpa/red)
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Einigungsdruck bei Gesundheits-Sparpaket und viel Skepsis

Beim umkämpften Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge steigt der Einigungsdruck in der schwarz-roten Koalition.
Im Bundestag steht Anfang nächster Woche eine Mammut-Anhörung mit mehr als 80 geladenen Organisationen an, und dafür bringen sich Verbände und Patientenvertreter noch mit Forderungen und Warnungen in Stellung.
Das Gesetz könnte dann nach vorläufiger Planung Ende kommender Woche zur Verabschiedung ins Parlament kommen. Vor der heißen Phase treffen die Pläne in der Bevölkerung laut einer Umfrage auf viel Skepsis – einzelne Maßnahmen werden aber unterstützt.
Das zentrale Ziel von Ministerin Nina Warken (CDU), die seit Jahren stark steigenden Gesundheitsausgaben zu bremsen, lehnen 61 Prozent ab, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab. Voll und ganz lehnen es 32 Prozent ab, eher dagegen sind 29 Prozent. Tendenziell zustimmend äußerten sich ebenfalls 29 Prozent.

Lasten gerecht verteilt?

Gefragt nach ihrem persönlichen Eindruck, gaben 72 Prozent der Befragten an, dass Lasten bei Einsparungen zwischen Anbietern im Gesundheitswesen und Versicherten „eher nicht gerecht verteilt“ würden.
Als „eher gerecht verteilt“ erscheinen sie demnach 10 Prozent der Befragten. Jedoch antworteten auch 18 Prozent auf die Frage nach ihrem Gerechtigkeitseindruck mit „weiß nicht“. Für die Umfrage wurden vom 12. bis 15. Juni 2.154 Personen ab 18 Jahren befragt.
Das Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 in Milliardenhöhe entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche kommen.
Auf Patienten kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu.

Größere Milliardenlücke 2027

Nach einem rasanteren Anstieg der Kassen-Ausgaben zu Jahresbeginn hat Warken das Sparziel inzwischen noch angehoben. Für 2027 abgedeckt werden muss nun eine Lücke von 18,8 Milliarden Euro.
Dazu müssen Union und SPD jetzt noch mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr an Entlastungen herausholen, als der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf vorsieht. Verständigungen sollen auch noch zu einer Reihe strittiger Punkte bei den Sparinstrumenten her.
Die Verbraucherzentralen monieren bisher unausgewogen hohe Belastungen für Patientinnen und Patienten. „Das kommt anderen Akteuren zugute, allen voran dem Bundeshaushalt, den Leistungserbringern und der pharmazeutischen Industrie“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands zur Anhörung am Montag.
Verpasst werde die Chance, Patienten auch positive Aussichten zu vermitteln, etwa sinkende Beitragssätze oder bessere Versorgung. Bei einer geplanten Zuckerabgabe für Getränke bleibe es nur bei Ankündigungen. Dabei sollte ein Gesetz mit einschneidenden Maßnahmen auch Zuversicht auslösen, mahnen die Verbraucherzentralen.

Beitragszahler schon in „Vorleistung“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen lehnt noch weitere Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber ab. Durch die Anhebungen der Zusatzbeiträge von 2024 bis 2026 seien sie bereits mit 49 Milliarden Euro in Vorleistung getreten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt mit Nachdruck vor Beeinträchtigungen der Versorgung. „Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen werden sich auch in dringenden Fällen und Behandlungsanlässen verlängern“, heißt es in der Stellungnahme.
Bei der Akzeptanz einzelner Sparmaßnahmen unter den Bundesbürgern zeigt die YouGov-Umfrage ein gemischtes Bild.
Auf Zustimmung trifft, dass Gutverdiener über eine Anhebung der Bemessungsgrenze auf einen größeren Einkommensteil Beiträge zahlen sollen – voll und ganz befürworten das 36 Prozent, weitere 33 Prozent äußerten sich eher befürwortend.
Mehrheitlich positiv kommt auch an, dass homöopathische Mittel nicht mehr von den Kassen bezahlt werden sollen – voll und ganz dafür sind 30 Prozent, eher dafür weitere 23 Prozent.

Breites Nein zu höheren Zuzahlungen

Von fast drei Vierteln (72 Prozent) abgelehnt wird dagegen laut Umfrage die geplante Anhebung der Zuzahlungen für Medikamente in Apotheken – voll und ganz dagegen sind 44 Prozent, eher ablehnend äußerten sich 28 Prozent.
Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern lehnen demnach 36 Prozent voll und ganz ab, weitere 21 Prozent lehnen dies eher ab. (dpa/red)
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Private Haushalte finanzieren mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben

Privathaushalte haben 2024 mehr als die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben finanziert.
Sie übernahmen 286,8 Milliarden Euro der Gesamtausgaben in Höhe von 528,5 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Damit betrug der Anteil 54,3 Prozent. Die Privathaushalte trugen 8,7 Prozent mehr zur Finanzierung bei als im Vorjahr.
Der Anteil lag damit wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Corona-Pandemie. Bis 2022 war der Anteil auf 49,5 Prozent gesunken.
Neben den Privathaushalten beteiligen sich Unternehmen, der Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck an den Gesundheitskosten.

Die Unternehmen zahlen etwa ein Drittel

Die Finanzierungsbeiträge der Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr prozentual mit einem Plus von 9,5 Prozent am stärksten und lagen 2024 bei 31,1 Prozent.
Der Beitrag des Staates blieb mit 14,0 Prozent hingegen nahezu unverändert. Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck haben hingegen 3,4 Prozent mehr für die laufenden Gesundheitskosten ausgegeben und kamen auf einen Anteil von 0,6 Prozent.
Knapp die Hälfte der von den Privathaushalten finanzierten Mittel entfiel auf Sozialversicherungsbeiträge.
Rund ein Fünftel waren sonstige inländische Einnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben, die von Privathaushalten für ambulante oder stationäre Pflege oder den Kauf von rezeptfreien Medikamenten finanziert wurden.
Bei den Unternehmen waren 85 Prozent des Finanzierungsbeitrags auf Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber zurückzuführen. Der Staat brachte 90,1 Prozent seines Finanzierungsbeitrags für Transfers und Zuschüsse auf.
Dazu zählen unter anderem der jährliche Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds und die Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber. (afp/red)
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Kronprinzessin Mette-Marit hat neue Lunge erhalten

Die schwer kranke norwegische Kronprinzessin Mette-Marit (52) hat eine neue Lunge bekommen. Das teilte das norwegische Königshaus mit. „Die Lungentransplantation ist so weit erfolgreich verlaufen“, zitierte das norwegische Königshaus Abteilungsleiter Arnt Fiane vom Universitätskrankenhaus in Oslo.
Die Kronprinzessin werde jetzt für mehrere Wochen im Krankenhaus bleiben müssen – erst bei ihrer Entlassung sei das nächste Update zu erwarten. Ihr Mann, Kronprinz Haakon, werde sein Programm in nächster Zeit weiter anpassen, um seiner Frau beistehen zu können.
Mette-Marit litt unter einer schweren Lungenfibrose – ihr war es in den vergangenen Monaten immer schlechter gegangen. Vor einigen Wochen hatte der Hof mitgeteilt, dass die Kronprinzessin auf die Warteliste für eine neue Lunge gesetzt worden war. Nun ging es anscheinend sehr schnell.

Kurzfristige Entscheidung über Eingriff

Spenderlungen sind rar, daher wird über solch einen Eingriff sehr kurzfristig entschieden. Bei einer Lungenfibrose bilden sich Narben im Lungengewebe, was Atemnot, Kurzatmigkeit und Husten verursachen kann. Die Krankheit gilt als nicht heilbar.
Die Krankheit hat Konsequenzen für die gesamte Kronprinzenfamilie. So wird das Kronprinzenpaar nicht wie geplant im August seine silberne Hochzeit feiern. Kronprinz Haakon hatte wegen seiner kranken Frau in letzter Zeit immer wieder Termine abgesagt und zuletzt auch eine Reise deshalb verkürzt.
Aus Sorge um ihre Mutter war zudem die Tochter der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Prinzessin Ingrid Alexandra, vorläufig aus Australien nach Hause zurückgekommen. Seit dem vergangenen Sommer studiert sie an der Universität von Sydney internationale Beziehungen und politische Ökonomie.

Krankheit und Skandale

Zusätzlich zu ihrer Krankheit belasten mehrere Skandale die Kronprinzessin. Durch die Veröffentlichungen im Fall Jeffrey Epstein war Mette-Marits frühere Freundschaft zu dem Sexualstraftäter bekanntgeworden.
In einem Fernsehinterview sagte sie in diesem Frühjahr, Epstein habe sie manipuliert und getäuscht. Von seinen Verbrechen habe sie nichts gewusst. Viele ihrer Landsleute nahmen ihr das enge Verhältnis zu dem Sexualstraftäter sehr übel.
Sorgen macht Mette-Marit auch ihr Sohn aus einer früheren Beziehung. Am Montag wurde Marius Borg Høiby unter anderem wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht zu vier Jahren Haft verurteilt.
Er hatte in den vergangenen Monaten immer wieder versucht, aus der Untersuchungshaft freizukommen – es sei unerträglich, nicht bei seiner kranken Mutter sein zu können, argumentierte er. Das Kronprinzenpaar hat außerdem zwei gemeinsame Kinder: Erbprinzessin Ingrid Alexandra und Prinz Sverre Magnus. (dpa/red)
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Wenn Krankenhausreformen Kliniken in den Abgrund treiben

Das GKV-Sparpaket und das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bilden die Grundlage einer kontroversen Diskussion. Während Ministerin Warken (CDU) ihren Fokus auf Kostendämpfung und Spezialisierung setzt, kommen Einwände und Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Ärzteschaft sowie den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem erheblichen Stellenabbau und Gefahren für die Patientensicherheit.

Die Gewinner, die Verlierer und die Kennzahlen

Zum Auftakt des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung. Als einen „Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen bezeichnete der BÄK-Präsident die mangelnde Bereitschaft des Bundesfinanzministers, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Familienversicherung oder die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu befreien.
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu auszuloten und mit allen Akteuren der Versorgung gemeinschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform auf eine Bündelung von Kapazitäten. Sie unterstreicht dabei, dass der Fokus auf mehr Spezialisierung gerichtet werden muss. Warken sieht hier die Sicherstellung sowie Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung. Sie bezeichnet die geplante Reform als einen Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte und sorgen damit für ein Ungleichgewicht. Dies könne auf Dauer so nicht funktionieren, argumentierte Warken. Für diesen Strukturwandel stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro als Unterstützung zur Verfügung.

Gesundheitsministerin Nina Warken am 26.03.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Durch die Bündelung medizinischer Eingriffe in neu definierte Leistungsgruppen erhalten die Kliniken Vergütungen für spezialisierte Behandlungen nur noch dann, wenn sie festgesetzte Standards technisch und personell nachweisen.
Die Grundversorgung soll auch in ländlichen Regionen gesichert bleiben. Dazu dienen Spezialisierung und Bündelung von Kapazitäten, die Sicherung der Notfallversorgung sowie ein zielgerichteter Personaleinsatz. Personal soll an spezialisierten Standorten konzentriert werden. Das würde vorhandene Schichtsysteme stabiler machen und eine Überlastung des Einzelnen senken.
Derzeit versuchen viele Krankenhäuser mit gleichen Abteilungen, dieselben Fachkräfte (Ärzte, OP-Personal) anzuwerben. Dies führt zu einem erheblichen Personalmangel, in dessen Folge viele Stationen Betten sperren müssen. Überdies räumt das neue Gesetz den Bundesländern Freiräume für die Umsetzung ein.

Kurskorrektur gefordert

Die DKG fordert die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur auf. In ihrer Pressemitteilung vom 6. Mai warnte sie vor den unmittelbaren Folgen der gegenwärtigen Kürzungspolitik. Laut DKG werde die Hälfte der Klinikstandorte in eine existenzbedrohende Insolvenzgefahr geraten.
Im vergangenen Jahr wurden die Krankenhäuser mit einem Sonderopfer von rund 1,8 Milliarden Euro belastet. Als gebrochenes Versprechen sieht die DKG die Aussage von Ministerin Warken im vergangenen Jahr, dass beim nächsten Sparpaket andere betroffen wären.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß erklärte hierzu:
„Das Versprechen, Einsparungen verursachergerecht zu verteilen, wird damit eindeutig gebrochen.“
Gaß beklagte zudem, dass sich der Bund seiner eigenen finanziellen Verantwortung entziehe. Dieser Vorgang koste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bis einschließlich 2030 rund 50 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweigere die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken und wälze das finanzielle Risiko komplett auf Länder, Träger und Kommunen ab. Die Patienten, die Beitragszahler der GKV und die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden vollumfänglich zur Kasse gebeten und zahlten für dieses Vorgehen des Finanzministers, so Gaß.

Effizienzsteigerungen statt Kürzungen

Die Krankenhausreform werde nicht als Gesamtkonzept, sondern in Etappen umgesetzt. Die daraus resultierende Planungsunsicherheit verschärfe die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich, beklagte Marcel Koch, Geschäftsführer der kommunalen Erzgebirgskliniken gGmbH. Das Gelingen einer Krankenhausreform hänge entscheidend von Stabilität, Planungssicherheit und realistischen Übergangsregelungen ab. Zusätzliche Kürzungen bewirkten das Gegenteil, betonte der Geschäftsführer.
Auf eine mehr als 800-jährige Geschichte blickt die Alexianer GmbH zurück. Ihr Sprecher, Hauptgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, steht notwendigen Veränderungen offen gegenüber. Dennoch sieht er in den aktuellen Reformen existenzgefährdende Prozesse. Die Geschichte seines christlichen Unternehmens ist geprägt von Nächstenliebe und dem Einsatz für Menschen am Rande der Gesellschaft. Diese Grundsätze seien durch die Reform bedroht.
Von Klitzing hofft auf nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt kurzfristiger Kürzungen. Reale Effizienzsteigerungen führten mittel- und langfristig zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich, erklärte der Geschäftsführer.
Der steigende Finanzierungsdruck für das deutsche Gesundheitswesen zwingt die gesamte Branche dazu, effizienzbasierte Lösungen zu finden. Eine vom BDI beauftragte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (iGW) zeigt: Durch medizinische, technologische und digitale Lösungen lassen sich Effizienzpotenziale von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr realisieren.
Weiterhin kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es dadurch nicht nur zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen komme, sondern auch der Standort Deutschland in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gewinne. Ein umfassendes Deregulierungs- und Entbürokratisierungsprogramm könnte den Kliniken ermöglichen, ihre Prozesse zu optimieren und Kosten eigenständig zu senken.
Die resultierenden Einsparungen bewirken systemkonform einen langsameren Anstieg der GKV-Ausgaben für die Krankenhausversorgung. Gaß richtet sich mit seinem Appell an den Bund und nennt zwei elementare Punkte: Die hochwertige, qualitative und flächendeckende Krankenhausversorgung darf nicht durch eine kurzsichtige Kürzungspolitik gefährdet werden.
Ver.di, DGB, Ärzte- und Pflegeverbände fordern vom Bund einen vollen Inflations- und Tarifausgleich für Kliniken, einen Stopp der Leistungskürzungen, verbindliche, gesetzliche Personalvorgaben sowie Steuerzuschüsse statt Beitragsanhebungen.

Patientensicherheit großgeschrieben

Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Budgetkürzungen. Die finanziellen Einsparungen werden schrittweise eingeführt. Im Jahr 2030 tritt dann das neue Vergütungssystem vollständig in Kraft. Mit dem umstrittenen Reformpaket sollen laut Warken rund 20 Milliarden Euro Gesamteinsparungen erfolgen.
In einer Stellungnahme vom 27. August 2025 meldete das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) einen erheblichen Anlass zur Sorge. Auf dem mehr als 111 Seiten starken Entwurf zum KHAG findet sich kein einziger Hinweis zum zentralen Thema der Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis sieht hier die klare Ausrichtung der Reform auf Struktur- und Finanzinteressen.
Doch Patientensicherheit als optionales Zusatzthema zu behandeln, stuft das Aktionsbündnis als fatal ein. Es ist die Grundlage für Vertrauen, Qualität und Resilienz im Gesundheitssystem. Schwachstellen benennt das APS in Bezug auf Qualitätskriterien für die Krankenhausversorgung. Diese könnten abgeschwächt oder umgangen werden. Die Vereinigung fordert einen ehrlichen Blick auf zentrale Qualitätsvorgaben. Ebenso mahnt sie in puncto Ethik ein gleichwertiges Sicherheitskonzept an.

Widersprüchlicher Gesetzentwurf

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Kooperation mit dem Forum Gesundheitsziele Deutschland und der Organisation GVG „Soziale Sicherheit weiterdenken“ die Patientensicherheit als nationales Gesundheitsziel deklariert. Ein Widerspruch in sich: Weshalb lässt sich im gesamten Gesetzentwurf keine detaillierte Erklärung hierzu finden?
Die prekäre Situation der Kliniken zeigt eine Schieflage des Gesundheitssystems. Patientensicherheit ist ein weitgreifender Begriff und bezieht sich nicht nur auf den Kliniksektor.
Geht es doch um den Menschen, der im Gesundheitssystem Heilung sucht.

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Warken vs. Realität: Wenn Krankenhausreformen Kliniken in den Abgrund treiben

Das GKV-Sparpaket und das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bilden die Grundlage einer kontroversen Diskussion. Während Ministerin Warken (CDU) ihren Fokus auf Kostendämpfung und Spezialisierung setzt, kommen Einwände und Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Ärzteschaft sowie den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem erheblichen Stellenabbau und Gefahren für die Patientensicherheit.

Die Gewinner, die Verlierer und die Kennzahlen

Zum Auftakt des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung. Als einen „Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen bezeichnete der BÄK-Präsident die mangelnde Bereitschaft des Bundesfinanzministers, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Familienversicherung oder die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu befreien.
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu auszuloten und mit allen Akteuren der Versorgung gemeinschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform auf eine Bündelung von Kapazitäten. Sie unterstreicht dabei, dass der Fokus auf mehr Spezialisierung gerichtet werden muss. Warken sieht hier die Sicherstellung sowie Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung. Sie bezeichnet die geplante Reform als einen Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte und sorgen damit für ein Ungleichgewicht. Dies könne auf Dauer so nicht funktionieren, argumentierte Warken. Für diesen Strukturwandel stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro als Unterstützung zur Verfügung.

Gesundheitsministerin Nina Warken am 26.03.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Durch die Bündelung medizinischer Eingriffe in neu definierte Leistungsgruppen erhalten die Kliniken Vergütungen für spezialisierte Behandlungen nur noch dann, wenn sie festgesetzte Standards technisch und personell nachweisen.
Die Grundversorgung soll auch in ländlichen Regionen gesichert bleiben. Dazu dienen Spezialisierung und Bündelung von Kapazitäten, die Sicherung der Notfallversorgung sowie ein zielgerichteter Personaleinsatz. Personal soll an spezialisierten Standorten konzentriert werden. Das würde vorhandene Schichtsysteme stabiler machen und eine Überlastung des Einzelnen senken.
Derzeit versuchen viele Krankenhäuser mit gleichen Abteilungen, dieselben Fachkräfte (Ärzte, OP-Personal) anzuwerben. Dies führt zu einem erheblichen Personalmangel, in dessen Folge viele Stationen Betten sperren müssen. Überdies räumt das neue Gesetz den Bundesländern Freiräume für die Umsetzung ein.

Kurskorrektur gefordert

Die DKG fordert die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur auf. In ihrer Pressemitteilung vom 6. Mai warnte sie vor den unmittelbaren Folgen der gegenwärtigen Kürzungspolitik. Laut DKG werde die Hälfte der Klinikstandorte in eine existenzbedrohende Insolvenzgefahr geraten.
Im vergangenen Jahr wurden die Krankenhäuser mit einem Sonderopfer von rund 1,8 Milliarden Euro belastet. Als gebrochenes Versprechen sieht die DKG die Aussage von Ministerin Warken im vergangenen Jahr, dass beim nächsten Sparpaket andere betroffen wären.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß erklärte hierzu:
„Das Versprechen, Einsparungen verursachergerecht zu verteilen, wird damit eindeutig gebrochen.“
Gaß beklagte zudem, dass sich der Bund seiner eigenen finanziellen Verantwortung entziehe. Dieser Vorgang koste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bis einschließlich 2030 rund 50 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweigere die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken und wälze das finanzielle Risiko komplett auf Länder, Träger und Kommunen ab. Die Patienten, die Beitragszahler der GKV und die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden vollumfänglich zur Kasse gebeten und zahlten für dieses Vorgehen des Finanzministers, so Gaß.

Effizienzsteigerungen statt Kürzungen

Die Krankenhausreform werde nicht als Gesamtkonzept, sondern in Etappen umgesetzt. Die daraus resultierende Planungsunsicherheit verschärfe die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich, beklagte Marcel Koch, Geschäftsführer der kommunalen Erzgebirgskliniken gGmbH. Das Gelingen einer Krankenhausreform hänge entscheidend von Stabilität, Planungssicherheit und realistischen Übergangsregelungen ab. Zusätzliche Kürzungen bewirkten das Gegenteil, betonte der Geschäftsführer.
Auf eine mehr als 800-jährige Geschichte blickt die Alexianer GmbH zurück. Ihr Sprecher, Hauptgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, steht notwendigen Veränderungen offen gegenüber. Dennoch sieht er in den aktuellen Reformen existenzgefährdende Prozesse. Die Geschichte seines christlichen Unternehmens ist geprägt von Nächstenliebe und dem Einsatz für Menschen am Rande der Gesellschaft. Diese Grundsätze seien durch die Reform bedroht.
Von Klitzing hofft auf nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt kurzfristiger Kürzungen. Reale Effizienzsteigerungen führten mittel- und langfristig zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich, erklärte der Geschäftsführer.
Der steigende Finanzierungsdruck für das deutsche Gesundheitswesen zwingt die gesamte Branche dazu, effizienzbasierte Lösungen zu finden. Eine vom BDI beauftragte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (iGW) zeigt: Durch medizinische, technologische und digitale Lösungen lassen sich Effizienzpotenziale von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr realisieren.
Weiterhin kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es dadurch nicht nur zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen komme, sondern auch der Standort Deutschland in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gewinne. Ein umfassendes Deregulierungs- und Entbürokratisierungsprogramm könnte den Kliniken ermöglichen, ihre Prozesse zu optimieren und Kosten eigenständig zu senken.
Die resultierenden Einsparungen bewirken systemkonform einen langsameren Anstieg der GKV-Ausgaben für die Krankenhausversorgung. Gaß richtet sich mit seinem Appell an den Bund und nennt zwei elementare Punkte: Die hochwertige, qualitative und flächendeckende Krankenhausversorgung darf nicht durch eine kurzsichtige Kürzungspolitik gefährdet werden.
Ver.di, DGB, Ärzte- und Pflegeverbände fordern vom Bund einen vollen Inflations- und Tarifausgleich für Kliniken, einen Stopp der Leistungskürzungen, verbindliche, gesetzliche Personalvorgaben sowie Steuerzuschüsse statt Beitragsanhebungen.

Patientensicherheit großgeschrieben

Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Budgetkürzungen. Die finanziellen Einsparungen werden schrittweise eingeführt. Im Jahr 2030 tritt dann das neue Vergütungssystem vollständig in Kraft. Mit dem umstrittenen Reformpaket sollen laut Warken rund 20 Milliarden Euro Gesamteinsparungen erfolgen.
In einer Stellungnahme vom 27. August 2025 meldete das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) einen erheblichen Anlass zur Sorge. Auf dem mehr als 111 Seiten starken Entwurf zum KHAG findet sich kein einziger Hinweis zum zentralen Thema der Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis sieht hier die klare Ausrichtung der Reform auf Struktur- und Finanzinteressen.
Doch Patientensicherheit als optionales Zusatzthema zu behandeln, stuft das Aktionsbündnis als fatal ein. Es ist die Grundlage für Vertrauen, Qualität und Resilienz im Gesundheitssystem. Schwachstellen benennt das APS in Bezug auf Qualitätskriterien für die Krankenhausversorgung. Diese könnten abgeschwächt oder umgangen werden. Die Vereinigung fordert einen ehrlichen Blick auf zentrale Qualitätsvorgaben. Ebenso mahnt sie in puncto Ethik ein gleichwertiges Sicherheitskonzept an.

Widersprüchlicher Gesetzentwurf

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Kooperation mit dem Forum Gesundheitsziele Deutschland und der Organisation GVG „Soziale Sicherheit weiterdenken“ die Patientensicherheit als nationales Gesundheitsziel deklariert. Ein Widerspruch in sich: Weshalb lässt sich im gesamten Gesetzentwurf keine detaillierte Erklärung hierzu finden?
Die prekäre Situation der Kliniken zeigt eine Schieflage des Gesundheitssystems. Patientensicherheit ist ein weitgreifender Begriff und bezieht sich nicht nur auf den Kliniksektor.
Geht es doch um den Menschen, der im Gesundheitssystem Heilung sucht.

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Sorge um Mette-Marit: Kronprinz Haakon passt Terminkalender an

Der norwegische Kronprinz Haakon wird seine öffentlichen Auftritte in nächster Zeit reduzieren.
Wie das Königshaus am Dienstag mitteilte, möchte der Thronfolger mehr Zeit mit seiner erkrankten Ehefrau verbringen.

Haakon sagt Termine ab

Aufgrund des gesundheitlichen Zustands der Kronprinzessin wird der Terminkalender des Thronfolgers flexibel angepasst.
Haakon hatte bereits am Freitag die wöchentliche Kabinettssitzung ausgelassen und sagte auch die für Dienstag und Mittwoch geplanten offiziellen Auftritte ab.

Verschlechterung bei Mette-Marit

Die 52-jährige Kronprinzessin leidet an einer seltenen Form von Lungenfibrose, die schwere Atembeschwerden verursacht.
Da sich ihr Zustand zuletzt stark verschlechtert hat, steht sie nun auf der Warteliste für eine Spenderlunge. Eine solche Transplantation wird medizinisch in der Regel als letztes Mittel in Betracht gezogen. (afp/red)
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Dieser Bluttest schlägt jeden normalen Cholesterin-Check

In Kürze:

  • Viele herkömmliche Cholesterintests messen nur das Gesamtgewicht des LDL-Cholesterins und suggerieren Patienten damit oft eine falsche Sicherheit.
  • Der ApoB-Test hingegen zählt die tatsächliche Anzahl der schädlichen Transportpartikel im Blut und entlarvt das wahre Risiko für Herzinfarkte präziser – insbesondere bei jüngeren Erwachsenen.
  • Aktuell wird das Verfahren von den Krankenkassen als Vorsorgeuntersuchung nicht routinemäßig bezahlt und muss als Eigenleistung angefordert werden.

 
Ein einfacher Bluttest, der von den Krankenkassen meist nicht routinemäßig übernommen wird, kann ein verstecktes Risiko für Herzerkrankungen aufdecken, das über die Standard-Lipidprofile hinausgeht: die Messung von Apolipoprotein B (ApoB).

Partikelanzahl schlägt Gesamtmasse

Standardtests messen in der Regel das Gesamtgewicht des im Blut zirkulierenden LDL-Cholesterins, das umgangssprachlich oft als „schlechtes“ Cholesterin bezeichnet wird. Das gibt jedoch nur einen groben Überblick, denn das Risiko für Atherosklerose hängt laut Studien nicht nur von der Menge des Cholesterins, sondern auch von der Anzahl seiner Transportpartikel ab.
Selbst bei einem normalen Gesamt-LDL-Wert können kleinere LDL-Partikel in gefährlich hoher Anzahl vorliegen, sich in den Arterienwänden ablagern und Atherosklerose verursachen.
Da an jedes Transportpartikel exakt ein ApoB-Protein gebunden ist, liefert der ApoB-Test eine präzise Zählung dieser potenziell schädlichen Partikel.
„Zwei Menschen können denselben LDL-Cholesterinspiegel haben, aber derjenige mit mehr ApoB-haltigen Partikeln trägt ein höheres kardiovaskuläres Risiko“, so Yiyi Zhang, Assistenzprofessorin am Columbia University Medical Center, die sich in ihrer Forschung unter anderem mit der Epidemiologie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen beschäftigt.
Weichen LDL- und ApoB-Werte voneinander ab, sprechen Mediziner von einer „Diskordanz“ – ein falsches Gefühl der Sicherheit bei vermeintlich guten Cholesterinwerten ist die Folge.

Apolipoprotein B ist das orangefarbene Protein auf der rechten Seite des Transportpartikels für Cholesterin.

Foto: The Epoch Times/Shutterstock

Kosteneffizienter Leitfaden für die Therapie

Die Bestimmung von ApoB ist nicht nur präziser, sondern laut einer im Fachmagazin „JAMA Network“ veröffentlichten Simulationsstudie auch kosteneffizienter als die herkömmliche Praxis.
Die Forscher stellten fest, dass die Einbeziehung von ApoB in die Therapieentscheidungen insgesamt den größten Nutzen brachte. Dies führte dazu, dass die medikamentöse Behandlung bei Bedarf gezielt verstärkt wurde, was wiederum mehr Herzinfarkte und Schlaganfälle verhinderte und zu mehr gesunden Lebensjahren führte als die reine Orientierung an LDL-Werten.

Frühwarnsystem für jüngere Erwachsene

Besonders relevant ist der Marker für 18- bis 39-Jährige. Herkömmliche Risikorechner unterschätzen das Risiko junger Menschen oft, da das Alter in den mathematischen Modellen stark gewichtet wird.
Eine Langzeitstudie mit über 10.000 Erwachsenen zeigte: Bei jüngeren Erwachsenen war ein Anstieg des ApoB-Wertes mit einem um 53 Prozent höheren Risiko für atherosklerotische Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbunden, während der Zusammenhang bei Personen, die älter als 40 Jahre waren, mit 13 Prozent deutlich schwächer ausfiel.

Bisher keine Standarduntersuchung

Trotz der aktuellen Datenlage ist die ApoB-Messung bisher kein Teil des routinemäßigen Check-ups, bei dem etablierte Leitlinien, nach wie vor primär auf LDL-Grenzwerte zur Einschätzung des Atherosklerose-Risikos setzen.
„LDL- und Nicht-HDL-Cholesterin liefern nach wie vor nützliche Informationen, so Kohli-Lynch, Korrespondenzautorin der in „JAMA Network“ veröffentlichten Simulationsstudie. Doch ApoB stehe in einem direkteren Zusammenhang mit dem Herzinfarktrisiko, da es die Anzahl der schädlichen, cholesterinhaltigen Partikel im Blut widerspiegelt.
Für manche Menschen – insbesondere für diejenigen mit Diabetes, Fettlebererkrankung oder Adipositas – hilft diese zusätzliche Klarheit den Ärzten bei der Entscheidung, wann mit der Behandlung begonnen werden sollte, bevor sich der Zustand zu etwas entwickelt, das nur schwer rückgängig zu machen ist.
Als Vorsorgeuntersuchung muss eine AboB-Messung in der Regel als individuelle Gesundheitsleistung selbst bezahlt werden (Kostenpunkt: circa 20 bis 40 Euro).

 
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Why ApoB May Be a Better Test Than Cholesterol“. (deutsche Bearbeitung: vm) 
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Studie: Bis zu 2,1 Millionen Demenzkranke bis 2060 erwartet

Die Zahl der Demenzkranken in Deutschland könnte bis zum Jahr 2060 auf bis zu 2,1 Millionen steigen.
Das ergaben Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) in Kooperation mit den Universitäten Trier, Rostock und Köln, wie die Universität Trier am Montag mitteilte. Aktuell sind rund 1,3 Millionen Menschen in der Bundesrepublik von der Krankheit betroffen.
Die Prognose basiert auf einem neuartigen Simulationsverfahren der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsgruppe Mikrosim.
Ralf Münnich von der Wirtschafts- und Sozialstatistik der Universität Trier, der die Gruppe leitet, sagte, die Modelle erlaubten Vorhersagen zu allen erdenklichen demografischen Fragen bis hinab auf die Haushaltsebene. Die Forscher erweiterten ihre Modelle um epidemiologische Kennzahlen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Höherer Anteil auf dem Land

Die Studie zeigt ein deutliches Gefälle zwischen Stadt und Land. Während in München für 2060 ein Anteil von 1,7 Prozent Demenzerkrankungen errechnet wird, sind es im brandenburgischen Landkreis Elbe-Elster 6,2 Prozent.
Auch die Belastung für die Erwerbstätigen steigt: Kamen 2020 nur 2,6 Personen mit Demenz auf 100 Erwerbstätige, könnte diese Zahl in der schlechtesten Prognose für 2060 auf 4,7 steigen, in einzelnen Kreisen sogar auf fast 21.
Den Forschern zufolge handelt es sich um konservative Schätzungen, die die untere Grenze der erwartbaren Fallzahlen darstellen. Durch Präventionsmaßnahmen wie die Behandlung von Bluthochdruck und Diabetes ließe sich die Zahl aber bei 1,3 bis 1,5 Millionen Fällen stabilisieren. (dts/red)