In erster Instanz hatte das Landgericht Bonn dem klagenden Maskenhändler mit Sitz auf Mallorca noch rund 33 Millionen Euro zugesprochen. Das Oberlandesgericht Köln erhöhte den Betrag nun auf etwa 220 Millionen Euro. Hinzu kommen Zinsen und Zinseszinsen von voraussichtlich mehr als 100 Millionen Euro.
Umstrittene Beschaffung 2020
Zu Beginn der Pandemie hatte das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) im März 2020 ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet. Es gab weder eine Begrenzung der Lieferantenzahl noch der Gesamtmenge. Der Bund bot 4,50 Euro pro FFP2-Maske.
Nachdem das Marktangebot schnell zunahm und die Preise fielen, nahm der Bund viele bestellte Masken nicht ab – unter anderem wegen angeblicher Mängel oder Fristversäumnisse. Zahlreiche Händler klagten daraufhin.
Gesamtes Risiko in Milliardenhöhe
Das Gesundheitsministerium beziffert das gesamte Streitvolumen aller anhängigen Verfahren inzwischen auf 2,3 Milliarden Euro. Bislang sind nur wenige Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Im konkreten Fall hatte das Landgericht Bonn die Zahlungspflicht noch auf beanstandete Masken beschränkt. Das Oberlandesgericht Köln verpflichtete den Bund nun auch zur Zahlung für Masken, die wegen angeblicher Fristversäumnis nicht abgenommen wurden. (dpa/red)

