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Nach Uniper-Rettung: Bund leitet Wiederverkauf ein

Rund dreieinhalb Jahre nach der milliardenschweren Verstaatlichung des Energiekonzerns Uniper während der Gaskrise beginnt die Bundesregierung mit dem Wiederverkauf des Unternehmens.
Dabei prüft der Bund neben einem Verkauf offenbar auch einen Börsengang, wie aus einer in der „Financial Times“ veröffentlichten Verkaufsanzeige hervorgeht. Eine endgültige Entscheidung über Umfang, Zeitpunkt oder Form einer möglichen Transaktion ist demnach aber noch nicht gefallen.
Uniper war als größter deutscher Gasimporteur 2022 in Schieflage geraten, als Russland nach dem Beginn des Ukrainekrieges kein Gas mehr lieferte. Deutschland rettete das Unternehmen mit einer Kapitalspritze von 13,5 Milliarden Euro vor der Pleite und wurde quasi Alleineigentümer.
Die EU hatte die Beihilfen damals unter vielen Auflagen erlaubt. Eine davon ist, dass Deutschland seine Beteiligung bis spätestens Ende 2028 auf höchstens 25 Prozent plus eine Aktie wieder reduzieren muss. Es wird damit gerechnet, dass der Bund durch den Verkauf der Mehrheit mehrere Milliarden Euro erlösen wird.
Auch die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am Dienstag, 19. Mai ähnlich unter Berufung auf eigene Informationen. Demnach scheint der Bund für einen Verkauf eines oder mehrerer Aktienpakete an Investoren offen, infrage komme aber auch ein Börsengang sowie eine Kombination aus beidem.
Der Börsenwert von Uniper liegt derzeit bei rund 18 Milliarden Euro. Diese Summe sei angesichts der sehr geringen Zahl gehandelter Anteilsscheine aber „mit Vorsicht zu genießen“, schreibt die „Süddeutsche“.
So könnte der Aktienkurs in dem Moment, da der Bund größere Mengen zum Verkauf anbietet, deutlich sinken. Dennoch deuteten die derzeitigen Werte darauf hin, dass Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit mindestens hohen einstelligen Milliardeneinnahmen rechnen könnte.
Mögliche Abschlüsse seien dann bis November geplant. Parallel dazu werde an einem Börsengang im Januar 2027 gearbeitet.

Bund will jetzt Interesse von möglichen Investoren herausfinden

Eine Ministeriumssprecherin erklärte, mit der Veröffentlichung der Anzeige sei der offizielle Prozess zur Bestimmung der Nachfrage potenzieller Kaufinteressenten gestartet. Investoren könnten ihr Interesse jetzt bis zum 12. Juni, 12.00 Uhr mittags, registrieren lassen, hieß es in der Anzeige.
Ein Börsengang bleibe aber „weiterhin eine mögliche und gleichberechtigte Option“, betonte die Sprecherin.
Das Privatisierungskonzept des Finanzministeriums sehe vor, dass der Bund seine Beteiligung ab Ende 2026 von aktuell 99,1 Prozent auf 25 Prozent plus eine Aktie reduziert, berichtete die Zeitung.
Die Bundesregierung werde sich damit eine Sperrminorität sichern.

Uniper-Chef: Konzern jetzt „stabiler und klarer aufgestellt“

„Uniper freut sich über die heutige Ankündigung des Bundesministeriums der Finanzen“, erklärte Uniper-Chef Michael Lewis in einem Statement des Unternehmens. Der Konzern sei nun stabiler, resilienter und strategisch klarer aufgestellt.
Das Geschäft sei konsequent auf verlässliche Erträge ausgerichtet und Uniper verfüge über eine starke Bilanz.
„Damit sind wir nicht nur wieder in der Lage, Dividenden auszuschütten, sondern können zugleich gezielt in Wachstum und Transformation investieren – mit einer klaren Strategie für nachhaltigen Wert und Versorgungssicherheit.“ Über Form und Zeitplan der Reprivatisierung entscheide aber der Bund, betonte der Konzern.

Uniper ist einer der größten Energiekonzerne Europas

Uniper zählt bei Stromerzeugung und Gashandel zu den größten Energieunternehmen Europas. Zu seinen Kunden zählen rund 1.000 Stadtwerke und Industrieunternehmen. Der Konzern betreibt unter anderem Steinkohle- und Gaskraftwerke in Deutschland, Großbritannien und Schweden.
Strom erzeugt Uniper auch aus Wasserkraft. In Schweden ist Uniper Mehrheitseigentümerin eines Atomkraftwerks.
In Deutschland ist das Unternehmen auch größter Betreiber von Gasspeichern. Ende März beschäftigte die Firma mit Hauptsitz in Düsseldorf knapp 7.200 Menschen. (dpa/afp/red)
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Kuba im Energie-Notstand: Stromnetz stabilisiert sich kurzzeitig nach landesweiten Blackouts

Nach einem erneuten Stromausfall in weiten Teilen Kubas ist die Energieversorgung weitgehend wieder intakt. Wie der staatliche Energieversorger UNE am Freitag mitteilte, wurde in allen Teilen des Landes die Stromversorgung wieder aufgenommen, nachdem diese in sieben von 15 Provinzen zusammengebrochen war. Eine Analyse der Nachrichtenagentur AFP ergab, dass allein am Dienstag rund 65 Prozent des Karibikstaates von Stromausfällen betroffen waren.
Das kommunistisch regierte Kuba befindet sich seit Monaten in einer massiven Energiekrise. Die von Russland gelieferten Ölreserven seien „aufgebraucht“, sagte Energieminister Vicente de la O Levy am Donnerstag im Staatsfernsehen. In der Hauptstadt Havanna waren Menschen aus Protest gegen die anhaltenden Stromausfälle auf die Straßen gegangen und hatten ihren Frust gezeigt, indem sie auf Töpfe und Pfannen schlugen.

Energiekrise verschärft sich

Kuba steckt derzeit in der schwersten Wirtschaftskrise seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion. In Havanna kommt es täglich zu Stromausfällen von mehr als 19 Stunden, in mehreren Provinzen dauern die Stromausfälle sogar tagelang an. Der öffentliche Nahverkehr in dem Inselstaat ist eingeschränkt, Benzin wurde rationiert. Mehrere Fluggesellschaften fliegen die Karibikinsel wegen der dortigen Treibstoffknappheit mittlerweile nicht mehr an.
Im Januar war Venezuelas Präsident Nicolás Maduro bei einem US-Militäreinsatz gefangen genommen und in die USA gebracht worden. Anschließend sorgte Washington dafür, dass Venezuela, der bis dahin wichtigste Öllieferant Kubas, seine Lieferungen einstellte. Ende Januar drohte US-Präsident Donald Trump dann Staaten, die Erdöl an Kuba liefern, mit zusätzlichen US-Strafzöllen.

Russisches Öl erreicht Kuba trotz Blockade

Ende März erreichte dennoch erstmals seit Beginn der US-Blockade gegen Kuba Ende Januar ein Öltanker mit russischem Rohöl an Bord einen kubanischen Hafen. Trump hatte zuvor erklärt, die Durchfahrt des russischen Tankers zu gestatten. (afp/red)
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deutschland

Der Bund fördert wieder den Kauf von E-Autos: Wie man einen Antrag stellt


In Kürze:

  • Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
  • Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
  • Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.

 
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge

Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.

Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.

Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

BundID-Konto ist Voraussetzung

Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.
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deutschland

Bundeskabinett beschließt Ausschreibung neuer Gaskraftwerke

Noch in diesem Jahr soll der Bau neuer Gaskraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 9 Gigawatt ausgeschrieben werden. Das Bundeskabinett verabschiedete in Berlin ein Gesetz zur Sicherung von Kraftwerksleistungen.
Im Jahr 2027 würden weitere 2 Gigawatt ausgeschrieben, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). „Damit stellen wir sicher, dass Kraftwerke, die wir dringend benötigen, bis zum Jahr 2031 errichtet werden können.“

Es besteht 36 Gigawatt zusätzlicher Bedarf

Reiche begründet den Schritt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Kohleausstieg. Strom müsse auch dann sicher verfügbar sein, „wenn Wind und Sonne pausieren“.
Die Bundesnetzagentur habe deshalb bis 2035 einen zusätzlichen Bedarf von 36 Gigawatt Kraftwerkskapazität identifiziert. Reiche hatte lange mit der EU-Kommission über die Genehmigung für neue Kraftwerke verhandelt.
Nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr hatte sie angekündigt, dass neue Gaskraftwerke mit einer Gesamtkapazität von mindestens 20 GW gebaut werden sollen, um sogenannte Dunkelflauten auszugleichen, wenn Wind- und Solarstrom nicht hinreichend zur Verfügung stehen.
Da die Kraftwerke als Back-up allerdings nur begrenzte Betriebszeiten haben sollen, benötigen sie für einen wirtschaftlichen Betrieb staatliche Fördermittel.

Stromspeicher de facto ausgeschlossen

Derartige Subventionen müssen auf EU-Ebene beihilferechtlich genehmigt werden, weil sie einen Eingriff in den europäischen Strommarkt darstellen. Aus Brüssel erhielt Reiche schließlich nur die Genehmigung für deutlich weniger Gaskraftwerke.
Die Ausschreibungen müssen zudem technologieoffener sein und auch Technologien wie große Stromspeicher zulassen.
Die nun angekündigte Ausschreibung von 9 Gigawatt Leistung schließt Stromspeicher de facto aus. „In den kommenden Jahren können aber auch andere Technologien in den Kapazitätsmarkt mitbieten“, sagte Reiche.
In den kommenden Jahren soll es zudem weitere Ausschreibungen für den Umstieg auf Wasserstoffbetrieb von Kraftwerken geben. (afp/red)