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Dobrindt will Kampf gegen Linksextremismus verstärken

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Kampf gegen Linksextremismus intensivieren. Dieses Phänomen trete in Deutschland wieder verstärkt auf, besonders in Form von Brandanschlägen gegen die Infrastruktur.
Der Anschlag in Berlin vom 3. Januar sei auch deswegen sehr bedrohlich gewesen, weil er durch das Inbrandsetzen einer einzigen Stromleitung mehr als 100.000 Menschen von Strom und Wärme abgeschnitten habe – und das mitten im Winter. Das sagte der Innenminister den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Es sei kein Zufall, sondern geplantes Vorgehen gewesen. Es zeige die höhere Qualität und die gestiegene Bereitschaft in der linksextremistischen Szene, auch den Schaden der Bevölkerung aktiv in Kauf zu nehmen.
Der Verfassungsschutz sei gut ausgerüstet im Kampf gegen den Rechtsextremismus und den islamistischen Terrorismus. Doch der Kampf gegen den Linksextremismus sei in den vergangenen Jahren nicht im Fokus der Politik gewesen, kritisierte Dobrindt. Deswegen lege er jetzt einen zusätzlichen Schwerpunkt darauf.

Keine Antisemiten einbürgern

Dobrindt warnt davor, Menschen mit antisemitischer Einstellung einzubürgern. Es sei vollkommen inakzeptabel, dass es auf deutschen Straßen Israel-Hass und offen anti-jüdische Demonstrationen gebe, sagte der CSU-Politiker.
Ihm falle besonders auf, dass man es in den letzten Jahren mit einem eingewanderten Antisemitismus zu tun habe. Deswegen müsse es eine besondere Aufmerksamkeit der Behörden geben, damit eingewanderter Antisemitismus nicht zu eingebürgertem Antisemitismus werde.
Der Einschätzung, Antisemitismus von Links sei inzwischen gefährlicher als rechter oder islamistischer Judenhass, wollte sich Dobrindt nicht anschließen.
Er mache keinen Unterschied zwischen rechtem, linkem oder islamistischem Antisemitismus, sagte er. Sein Kampf gelte jeglicher Form von Antisemitismus.

Software-Auswahl mit europäischem Blick

Dobrindt nannte zudem bei der Funke-Mediengruppe auch europäische Interessen bei der Auswahl einer Software zur Datenanalyse für die deutschen Sicherheitsbehörden.
„Welches Produkt am Schluss zum Einsatz kommt, ist aus heutiger Sicht offen“, sagte Dobrindt. „Allerdings haben wir ein großes Interesse daran, technologische Souveränität in Europa zu erreichen.“ Das sei Teil des Auswahlprozesses.
In Deutschland wird diskutiert, ob die hiesigen Behörden zur Analyse großer Datenmengen auch Software des US-Unternehmens Palantir einsetzen sollten.
Dobrindt sagte, er führe keine Debatte über einzelne Unternehmen oder deren Produkte. Seine Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass Sicherheit durch moderne Datenanalysen geschaffen werde, die den Sicherheitsapparat entlasteten und zu schnelleren und besseren Ergebnissen führten, um gegen Bedrohungen vorzugehen.
Der Innenminister wollte Berichte nicht bestätigen, nach denen das Bundesamt für Verfassungsschutz sich gegen Palantir entschieden hat und künftig die Software ArgonOS der französischen Firma ChapsVision einsetzt.
„Es ist der Wesenskern der Nachrichtendienste, dass sie geheim arbeiten. Also kann ich dazu nichts sagen“, sagte Dobrindt. „Wir schaffen die Rechtsgrundlage dafür, dass wir große Datenmengen automatisiert analysieren können. Dafür brauchen wir entsprechende Softwareprogramme und Künstliche Intelligenz“, fügte der CSU-Politiker hinzu. „Aber wir gehen dabei technologieoffen vor.“ (dts/red)
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gesellschaft

Diakonie gewinnt jahrelangen Rechtsstreit

In einem seit Jahren ausgetragenen Streit über einen Job bei der Diakonie hat das Bundesarbeitsgericht endgültig zugunsten der evangelischen Kirche entschieden.
Vor dem obersten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt scheiterte am Donnerstag, 21.Mai die Klage einer konfessionslosen Sozialpädagogin, die sich 2012 auf eine Stelle für ein Forschungsprojekt bewarb. Sie wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, ein evangelischer Bewerber bekam den Posten. (Az. 8 AZR 194/25 (F))

Selbstbestimmungsrecht vs. Diskriminierungsverbot

Der Fall warf die grundlegende Frage auf, wann die Kirchen für eine Stelle die Kirchenmitgliedschaft voraussetzen dürfen. Er ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Gerichte mussten abwägen zwischen dem Diskriminierungsverbot in deutschem und europäischem Recht und dem im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
Die erfolglose Bewerberin forderte eine Entschädigung von etwa 9800 Euro. Das BAG entschied aber nun, dass sie nicht unzulässig wegen der Religion benachteiligt worden sei.
Die Benachteiligung sei ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen. Religionsgemeinschaften könnten eine Kirchenmitgliedschaft verlangen, „wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt“, erklärte das Gericht.
Es entschied damit anders als zum ersten Mal, als es mit dem Fall befasst war. 2016 hatte es das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur europarechtlichen Lage vorgelegt. Dieser urteilte im April 2018, dass Kirchen zwar konfessionslose Bewerber für bestimmte Positionen ablehnen dürfen.

Verfassungsgericht stärkt Kirchen – Diakonie siegt

Gerichte müssten aber überprüfen können, ob Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die konkrete Stelle „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sei. Daraufhin sprach das BAG der Klägerin im Oktober 2018 eine Entschädigung von 3915 Euro zu.
Der Prozess war damit aber nicht zu Ende. Denn die Diakonie wandte sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Und dieses kippte im September 2025 das Erfurter Urteil und sprach kirchlichen Arbeitgebern einen größeren Ermessensspielraum zu.
Das BAG habe das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht ausreichend berücksichtigt. Es musste erneut verhandeln und urteilte nun im Sinne der Kirchen.
Die Diakonie zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es bestätige „im Grundsatz unseren Weg: Kirche und Diakonie dürfen besondere Anforderungen an Stellen mit besonderer Verantwortung für das christliche Profil stellen“, erklärte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt.
Er wies zudem darauf hin, dass Kirche und Diakonie schon 2024 „ihre Regelungen reformiert und die Einstellungsvoraussetzungen weit geöffnet“ hätten. (afp/red)
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ausland

Kanada: Kritik an säkularer Auslegung von Justiz und Verfassung


In Kürze:

  • Redner kritisieren die zunehmende staatliche Macht und sehen religiöse Freiheiten unter Druck.
  • Sie werfen der Justiz vor, die ursprüngliche religiöse Grundlage des Charta-Textes zu unterlaufen.
  • Ohne göttliche oder religiöse Leitprinzipien könnte der Staat zur obersten Autorität werden.
  • Ex-Premierminister Peckford fordert dazu auf, unbeirrt an der Verfassung festzuhalten.

 
Der ehemalige Premierminister von Neufundland, Brian Peckford, wirft den kanadischen Gerichten vor, sie würden „versuchen, unsere Nation zu säkularisieren“. Dabei gäben sie den ursprünglichen Rahmen der Charta auf, der seiner Auffassung nach in „der Vorherrschaft Gottes und der Rechtsstaatlichkeit“ verankert sei. Der 83-Jährige ist der letzte noch lebende „First Minister“, der an der Ausarbeitung der kanadischen Verfassung von 1982 beteiligt war.

Kritik an der Auslegung der Charta durch Gerichte

„Was ist aus Gott geworden?“, fragte Peckford die Zuhörer auf der vom „Council of Alberta Lawyers“ am 16. Mai in Calgary ausgerichteten Konferenz „Dominion of Canada“. „Am häufigsten verletzt werden die Vorherrschaft Gottes und die Rechtsstaatlichkeit – jene Worte, die den Auftakt der Charta bilden. Wir bezeichneten sie nicht als Präambel. Es waren die einleitenden Worte, die als Rahmen für die Auslegung der übrigen Verfassung dienen sollten.“
Die Charta der Rechte und Freiheiten ist Teil des umfassenderen Verfassungsgesetzes, das 1982 verabschiedet wurde. Peckford erklärte, dass aus seiner Sicht viele moderne Gerichtsentscheidungen und Interpretationen die Bedeutung der Charta – so, wie er und andere sie konzipiert hatten – ignorierten und „gekapert“ hätten.
„Sie haben sie in vielen späteren Entscheidungen ignoriert“, kritisierte er. Stattdessen hätten sie eine „Doktrin des lebenden Baumes“ (Living Tree Doctrine) übernommen. Dies sehe er als Teil eines Versuchs, „unsere Nation zu säkularisieren“. (Anm. d. Red.: Die „Doktrin des lebenden Baumes“ ist eine Methode der Verfassungsauslegung, bei der die Verfassung im Laufe der Zeit weiterentwickelt wird, ohne ihren Grundcharakter zu verlieren.)
Peckford führte aus, dass die Verfassung nach dem Willen ihrer Verfasser durch Änderungen gewählter Amtsträger weiterentwickelt werden sollte, nicht durch abweichende richterliche Interpretationen. Als Beispiel für eine aus seiner Sicht problematische Auslegung nannte er die Rechtsprechung zur Beihilfe zum Suizid. „Die gesamte Frage des Rechts auf Beihilfe zum Suizid beruht auf einer Interpretation nach der ‚Doktrin des lebenden Baumes‘. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundverständnis, das auf der Vorrangstellung Gottes fußt“, so der Politiker.

Kritik am Machtzuwachs des Staates

Die „Conference for Dominion of Canada“ konzentrierte sich auf Kanadas christliche, rechtliche und gesellschaftliche Wurzeln. Neben Peckford traten dort Pastoren, Historiker, Aktivisten und Juristen auf.
Im Verlauf der Veranstaltung argumentierten die Redner, dass die Aushöhlung der Vorrangstellung Gottes – wie sie in den einleitenden Worten der Charta verankert sei – zu einem Machtzuwachs des Staates führe und das moralische Gefüge der Gesellschaft zersetze.
„Regime, die die Existenz Gottes geleugnet und einer atheistischen oder strikt säkularistischen Philosophie gefolgt sind, haben am wenigsten Achtung vor den Menschenrechten gezeigt“, erklärte der ehemalige Reformabgeordnete Eric Lowther und verwies dabei auf Gräueltaten marxistischer Regime. „Wenn kein Gott anerkannt wird, kann der Staat allzu leicht selbst zu Gott werden – mit entsetzlichen Folgen“, fügte er hinzu. Die Vorrangstellung Gottes sei ein Prinzip, dem Gerichte und das Parlament in ihren Entscheidungen zunehmend weniger Gewicht beimaßen.
Seine Bedenken teilte Pastor Tim Stephens. Er merkte an, dass der Staat durch seine Rolle als Schiedsrichter des Pluralismus zu viel Macht an sich reiße. „Wo religiöser Pluralismus herrscht, nimmt der Staat eine Position der Neutralität ein“, sagte Stephens. „Das Problem dabei ist jedoch, dass der Staat dadurch keineswegs neutral wird. In einem solchen Szenario wird der Staat faktisch zu Gott; er nimmt die höchste Stellung ein“, fügte er hinzu.
Stephens führte aus, dass die kanadische Gesellschaft bereits klare Trennlinien zwischen Kirche und Staat ziehe, dabei jedoch weiterhin innerhalb eines christlich geprägten moralischen und rechtlichen Rahmens agiere. „Es gab eine Zusammenarbeit, doch es herrschte keinerlei Verwirrung“, sagte Stephens.
Der Rechtsanwalt Roger Song unternahm einen historischen Exkurs, um den Vorrang Gottes im kanadischen Rechtsrahmen zu begründen. Dabei verwies er auf Bezüge zu Gott in der Magna Carta, im englischen Common Law sowie in der britischen Monarchie selbst.

Warnung vor einer „Tyrannei des Bösen“

„Der Gott, auf den die kanadische Verfassung Bezug nimmt, ist der Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs“, erklärte Song. „Jener Gott, der das Universum und die Menschheit nach seinem Ebenbild erschuf – als Mann und Frau.“ Er merkte jedoch an, dass dieses Verständnis schrittweise aufgegeben worden sei. Als Beispiel führte er eine Entscheidung des Berufungsgerichts von British Columbia aus dem Jahr 1999 an. Dort habe Richterin Mary Southin im Fall R. v. Sharpe ausgeführt, dass „die Worte vom Vorrang Gottes in der Charta zu einem toten Buchstaben geworden sind“.
Song weiter: „Die Richter sowohl des Obersten Gerichtshofs von Kanada als auch der nachgeordneten Gerichte lehnen den Vorrang der Autorität Gottes und des göttlichen Rechts in unserer Verfassung sowie in ihren eigenen richterlichen Entscheidungen offen und unverblümt ab.“ Er äußerte die Überzeugung, dass eine Nation, sobald sie Gott als Grundlage für Demokratie und Recht aufgebe, unter „die Tyrannei des Bösen“ geraten könne.
Unter Verweis auf eigene Erfahrungen während seiner Kindheit im kommunistischen China beschrieb Song entsprechende Entwicklungen. Dort seien Menschen darauf verpflichtet worden, eine Partei und deren Führungspersonen zu verehren. „Während meiner gesamten schulischen und akademischen Laufbahn – von der Grundschule bis zum Jurastudium in China – wurde ich darauf konditioniert, an den Vorrang der Kommunistischen Partei Chinas und ihres großen Führers zu glauben“, berichtete er.

Rolle der Juristen in der Pandemiedebatte

Der ebenfalls als Redner auftretende Autor Michael Wagner zog Parallelen dazu, wie das kanadische Justizwesen säkulare Entwicklungen aus den Vereinigten Staaten übernehme. Dabei verwies er auf zwei wegweisende Urteile des US-Obersten Gerichtshofs, durch die das Schulgebet und das Bibellesen aus öffentlichen Schulen verbannt wurden. „Kanada ist Teil der westlichen Zivilisation, die von biblischen Werten geprägt war und ist“, sagte Wagner. Im Verlauf seiner Rede verwies er auf Gerichtsurteile aus den vergangenen Jahrzehnten, die seiner Ansicht nach „das Christentum aus den öffentlichen Schulen Ontarios verdrängt haben“.
Der Rechtsanwalt Leighton Gray erklärte, dass sich juristische Institutionen zunehmend vom Konzept der „biblischen Gerechtigkeit“ hin zu „sozialer Gerechtigkeit“ bewegt hätten. Er forderte einen entschiedeneren Widerstand gegen Säkularisierung und staatliche Eingriffe in die Freiheit. „Wir hätten dort auf den Zinnen stehen und die Gesellschaft schützen sollen“, sagte Gray dem Publikum. Zudem merkte er an, dass Juristen während der Pandemiebeschränkungen nicht hätten schweigen dürfen.
Der Jurist Grant Abraham sagte, Kanada sei in eine Phase des „Postnationalismus“ eingetreten. „Die einfachste Art zu erklären, was Postnationalismus bedeutet, ist: Er steht für den Tod Kanadas“, so Abraham. „Dies sei eine gezielte Entwicklung, um das Fundament dieser Nation zu zersetzen.“
Er und die Aktivistin Faytene Grasseschi erklärten übereinstimmend, dass ein wesentlicher Teil der Gegenwehr gegen diese Entwicklung darin bestehe, den Fokus auf Alberta zu richten. Die Provinz werde dabei als entscheidend für den Widerstand gegen Kanadas Abgleiten in Säkularismus und Postnationalismus gesehen. „Alberta ist der letzte Brückenkopf für die Befreiung des übrigen Kanadas“, betonte Abraham. Grasseschi bezeichnete die Provinz als „Epizentrum des Kampfes für viele der Werte, die uns am Herzen liegen – Glaube, Familie, Freiheit“.

Anerkennung der „Hoheit Gottes“ in der Gesellschaft

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand nicht die Frage einer möglichen Abspaltung Albertas. In den vergangenen Jahren hatte die Provinz eine Reihe politischer Maßnahmen und Gesetze zu zentralen gesellschaftlichen Themen verabschiedet, darunter unter anderem die Begrenzung der Euthanasie-Richtlinien der Bundesregierung sowie Regelungen im Bereich medizinischer Eingriffe bei Minderjährigen.
Im Verlauf der Konferenz betonten die Redner – unabhängig von ihren jeweiligen Glaubensüberzeugungen und trotz ihrer Kritik an einer aus ihrer Sicht zunehmenden Säkularisierung und staatlichen Einflussnahme –, dass sie keine Theokratie anstrebten. Vielmehr sprachen sie sich für eine klare Trennung von Kirche und Staat aus. „Wir wollen nicht, dass die Kirche dem Volk ihre Gesetze und Vorschriften aufzwingt“, betonte Pastor Stephens.
Ihnen gehe es stattdessen darum, die demokratische und verfassungsrechtliche Ordnung – so wie sie sie verstehen – zu stärken und in einen übergeordneten moralischen Rahmen zu stellen, der auf dem Glauben an Gott beruht. Dieser solle die künftige Ausrichtung des Landes sowie die Auslegung von Recht und Verfassung leiten, ohne individuelle Glaubensüberzeugungen zu reglementieren.
Peckford betonte, dass es sich aus seiner Sicht weniger um eine politische als vielmehr um eine grundlegende gesellschaftliche und spirituelle Frage handele. „Hoffnung für unser Land kann sich nur daraus ergeben, dass unsere Nation Buße tut und zu Gott zurückfindet“, sagte er. „Es ist unsere Aufgabe als Kanadier, die Hoheit Gottes anzuerkennen, unbeirrt an der Verfassung festzuhalten und für unsere Nation zu beten.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „‚What Happened to God?‘: Speakers Say Supremacy of God Being Replaced in Canada’s Judiciary“. (deutsche Bearbeitung: os)
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gesellschaft

Mehrere Tote nach Angriff auf Moschee in San Diego – Trump spricht von „schrecklicher Situation“

Bei einem Schusswaffenangriff auf einem Moscheegelände in der kalifornischen Stadt San Diego sind nach Behördenangaben mehrere Menschen getötet worden. Polizeichef Scott Wahl sprach am 18. Mai von drei Toten und von zwei toten mutmaßlichen Angreifern.
Diese töteten sich nach ersten Erkenntnissen selbst. Die Polizei geht nach eigenen Angaben derzeit von einer islamfeindlichen Tat aus, es lägen aber noch keine genaueren Angaben zum Motiv der Täter vor.
US-Präsident Donald Trump sprach im Weißen Haus von einer „schrecklichen Situation“. Er habe erste Informationen erhalten, sagte Trump, die Behörden würden den Fall „sehr gründlich“ prüfen.
Der Gouverneur von Kalifornien, Gavin Newsom, dankte den Einsatzkräften und rief die Bevölkerung auf, den Anweisungen der örtlichen Behörden zu folgen.

Moschee mit Schule betroffen

Der Angriff ereignete sich in einem islamischen Zentrum, das nach eigenen Angaben die größte Moschee der Hafenstadt sowie eine Schule beherbergt.
Die ersten Einsatzkräfte seien binnen vier Minuten nach einem Notruf wegen eines aktiven Schützen eingetroffen, sagte Polizeichef Wahl. Vor dem Zentrum hätten sie „drei tote Opfer“ gefunden. Daraufhin sei die Polizei mit einem Einsatzkonzept für aktive Schützen in die Moschee und die angrenzende Schule vorgedrungen.
Nach den Schüssen in San Diego.

Nach den Schüssen in San Diego.

Foto: Gregory Bull/AP/dpa

Nach Angaben Wahls gingen zudem Notrufe über weitere Schüsse in der Nähe ein; ein dort arbeitender Landschaftsgärtner sei beschossen, aber nicht getroffen worden.
Unter den Todesopfern war nach Polizeiangaben ein Sicherheitsmitarbeiter des Islamischen Zentrums. Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler habe er „eine entscheidende Rolle“ dabei gespielt, Schlimmeres zu verhindern, sagte Wahl. Die Identität der beiden weiteren Todesopfer wurde zunächst nicht veröffentlicht.

Alle Mitarbeiter und Kinder in Sicherheit

Der Imam des Zentrums, Taha Hassane, erklärte, alle Mitarbeiter, Lehrkräfte und Kinder seien in Sicherheit. „Wir haben noch nie eine solche Tragödie erlebt“, sagte er.
Er bete für die betroffenen Familien und stehe solidarisch an der Seite der muslimischen Gemeinde. Es sei „äußerst empörend, einen Ort des Gebets anzugreifen“. (afp/red)
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deutschland

Zentralratspräsident fordert Ausweisung antisemitischer Täter

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, spricht sich für eine mögliche Ausweisung ausländischer Täter antisemitischer Gewalt aus.
Mit Blick auf antisemitische Straftaten sagte Schuster der „Welt am Sonntag“, wenn es um Taten gehe, die Leib und Leben gefährdeten, halte er es für legitim, solche Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls auch anzuwenden. Der Staat müsse in der Lage sein, seine Bürger zu schützen. Zugleich plädierte Schuster für eine Verschärfung des Strafrechts bei israelfeindlichen Delikten. Auf die Frage, ob etwa die Leugnung des Existenzrechts Israels strafrechtlich schärfer verfolgt werden müsse, sagte er, er halte entsprechende Verschärfungen für sinnvoll.

Ursachen des Antisemitismus

Kritisch äußerte er sich über eine aus seiner Sicht zu große Nachsicht gegenüber Tätern. Das Verständnis für die Täterperspektive sei bisweilen größer als für die Opfer, sagte Schuster. Bewährungsstrafen dürften nicht den Eindruck erwecken, man gehe als freier Mensch ohne Konsequenzen aus dem Gerichtssaal.
Im Interview äußerte sich Schuster auch zu den Ursachen des Antisemitismus. Auf die Frage, ob er sich mit seiner Warnung von 2015 bestätigt fühle, die Masseneinwanderung syrischer Flüchtlinge könne den Antisemitismus verstärken, antwortete er mit einem „Jein“. Die Entwicklung sei komplexer verlaufen, als er sie damals eingeschätzt habe. Seit dem 7. Oktober 2023 sehe man eine Form von Antisemitismus, die sich aus verschiedenen Quellen speise – aus dem rechtsextremen Spektrum, aus linken Milieus und aus islamistischen Kreisen. Diese Gemengelage sei in ihrer Gesamtheit das eigentlich Besorgniserregende. Man könne heute durchaus argumentieren, dass die Zuwanderung auch indirekte Effekte gehabt habe, etwa insofern, als sie in Teilen der Gesellschaft, gerade am rechten Rand, zusätzliche Ressentiments befördert habe. Zugleich räumte er selbstkritisch ein, dass er die Entwicklung so nicht vorausgesehen habe.

Bewertung der Bedrohungslage

Eine Rangfolge der Bedrohungen lehnte Schuster ab. Für die Betroffenen mache es keinen Unterschied, ob die Bedrohung von rechts, von links oder aus islamistischen Kreisen komme. Allerdings habe der rechtsextreme Antisemitismus innerhalb der deutschen Mehrheitsgesellschaft nach wie vor den größeren Resonanzraum. Er sei tiefer verankert, historisch gewachsen und deshalb in seiner Wirkung nicht zu unterschätzen. Die Gleichzeitigkeit und das Zusammenwirken dieser unterschiedlichen Strömungen mache die Lage heute so schwierig.
Zum Verhältnis zu Moscheegemeinden sagte Schuster, viele stünden unter türkischem Einfluss, insbesondere solche, die von Ditib betrieben würden. Die politische Agitation aus der Türkei finde ihren Weg auch in die Gemeinden – bis in die Predigten hinein, und zwar in einer Tonlage, die antisemitische Narrative bediene. Auf die Frage nach ausreichendem Widerstand aus den muslimischen Gemeinden gegen Antisemitismus sagte er, er nehme vor allem ein sehr lautes Schweigen wahr. Nach außen gebe es mitunter Erklärungen, die für ihn oft eher ein Feigenblatt seien. Innerhalb der Gemeinden selbst scheine das Thema kaum stattzufinden. Zugleich betonte er, es wäre falsch, pauschal allen Muslimen antisemitische Einstellungen zu unterstellen.

Gesellschaftliche Entwicklung und Zukunft

Schuster forderte von den islamischen Verbänden, dass Antisemitismus in den Gemeinden offensiv thematisiert werde – in all seinen Facetten. Es müsse klar sein, dass es sich um eine Form der Menschenfeindlichkeit handele. Gerade von Menschen, die selbst Diskriminierung erführen, erwarte er hier mehr Solidarität.
Auf die Frage, ob die Zivilgesellschaft schwächele, sagte Schuster, die politische Propaganda aus pro-palästinensischen Kreisen sei breiter aufgestellt und oft wirkungsvoller als die israelische oder jüdische Perspektive. Hinzu komme ein deutliches zahlenmäßiges Ungleichgewicht: Auf rund 5,5 Millionen Muslime kämen nur etwa 125.000 Juden. Das beeinflusse auch die mediale Durchschlagskraft.
Zur Metapher des gepackten Koffers sagte Schuster, sie stehe heute für eine neue Qualität. Während sie früher eher symbolisch gewesen sei, gebe es inzwischen reale Überlegungen – insbesondere bei der jüngeren Generation -, ob jüdisches Leben in Deutschland dauerhaft eine Zukunft habe. Einen Rückzug jüdischen Lebens aus der Öffentlichkeit sieht er bereits. Viele Gemeinden verlagerten Aktivitäten ins Innere und stünden dabei unter erheblichem Schutz. Die Perspektive, dass jüdische Einrichtungen ohne Polizeischutz auskommen, sehe er auf absehbare Zeit nicht mehr. (dts/red)
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ausland

Trump: Zweithöchster IS-Kommandeur von US- und nigerianischen Streitkräften getötet

Das US-Militär hat nach Angaben von US-Präsident Donald Trump in Nigeria gemeinsam mit Streitkräften des afrikanischen Landes einen ranghohen Kommandeur der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) getötet. Bei einer „sorgfältig geplanten und äußerst komplexen Mission“ der US-Streitkräfte sei „Abu-Bilal al-Minuki, die weltweite Nummer zwei des IS“ am Freitagabend in Zusammenarbeit mit den nigerianischen Streitkräften „auf dem Schlachtfeld eliminiert“ worden, erklärte Trump in der Nacht zu Samstag in seinem Onlinedienst Truth Social.
Bei dem Getöteten handele es sich „um den aktivsten Terroristen der Welt“, erklärte Trump weiter. Al-Minuki habe geglaubt, sich „in Afrika verstecken zu können, aber er wusste nicht, dass wir über Quellen verfügen, die uns über alles, was er tat, auf dem Laufenden hielten“.

Bedeutung für den Kampf gegen den IS

Der IS ist im Westen Afrikas stark vertreten. Die USA hatten 2023 Sanktionen gegen al-Minuki verhängt. Er werde die Menschen in Afrika nun „nicht länger terrorisieren oder dabei helfen, Aktionen zu planen, die auf Amerikaner abzielen“, erklärte Trump. Durch seine „Ausschaltung“ seien die weltweiten Einsätze des IS „massiv geschwächt“ worden. Trump dankte zudem Nigerias Regierung für die Zusammenarbeit bei dem Einsatz.
Das westafrikanische Nigeria wird von zahlreichen Konflikten zwischen verschiedenen Ethnien und Bevölkerungsgruppen erschüttert, denen Christen wie Muslime gleichermaßen zum Opfer fallen. Das bevölkerungsreichste Land Afrikas ist in einen mehrheitlich muslimischen Norden und einen weitgehend christlichen Süden geteilt. Die nigerianischen Behörden weisen Vorwürfe zurück, die Christen im Land würden verfolgt.

Nigeria im Dauerkrieg gegen Terrorgruppen

Nigerias Armee kämpft gegen bewaffnete Banditen und Dschihadisten gleichermaßen, darunter der regionale IS-Ableger Islamischer Staat in Westafrika (ISWAP) sowie die rivalisierende Islamisten-Miliz Boko Haram. Obwohl die „Banditen“ von finanziellen Interessen motiviert sind, arbeiten sie zunehmend mit Dschihadisten aus dem Nordosten zusammen.
Die US-Armee hatte am ersten Weihnachtstag IS-Ziele im Nordwesten Nigerias angegriffen und dabei mehrere mutmaßliche IS-Kämpfer getötet. Zur Begründung der Angriffe führte US-Präsident Donald Trump die Tötung „unschuldiger Christen“ an. Zuvor hatte er mehrfach die angebliche „gezielte Tötung“ von Christen in Nigeria angeprangert. (afp/red)
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gesellschaft wissen

Die Lust am Wandern: Warum Unterwegssein beflügelt und erdet


In Kürze:

  • Wandern wirkt nicht nur körperlich, sondern schafft Abstand vom Alltag und öffnet den Blick für das Wesentliche.
  • Der deutsche Begriff „Wanderlust“ fand als Lehnwort Eingang in andere Landessprachen, ähnlich wie „Zeitgeist“ oder „Schadenfreude“.
  • Längere Wanderungen schaffen besondere Erlebnisse und machen das Unterwegssein zum Sinnbild persönlicher Reifung.
  • Ein wachsender Trend: Jugendliche tauschen Mallorca-Partys gegen gemeinsame Wander- und Naturerlebnisse.

 
„Das Wandern ist des Müllers Lust“: Kaum eine Zeile aus dem deutschen Volksgut hat sich so tief in das Gedächtnis eingegraben wie diese. Generationen von Schulkindern sangen sie auf Wandertagen, in Jugendherbergen und am Lagerfeuer.
Der Dichter Wilhelm Müller schrieb den Text 1821 als Teil seines Zyklus „Die schöne Müllerin“. Franz Schubert vertonte ihn kunstvoll, ehe Carl Friedrich Zöllner daraus jenes bis heute bekannte Wanderlied machte. Doch das Lied beschreibt kein romantisches Naturidyll. Es spiegelt die uralte Sehnsucht nach Bewegung und Freiheit wider, die die deutsche Kultur seit Jahrhunderten prägt.

Heimat braucht Ferne

Die Deutschen gelten als heimatverbunden und wanderfreudig zugleich. Gerade in dieser besonderen Spannung liegt vielleicht der Kern ihrer Wanderkultur. Heimweh und Fernweh entspringen derselben seelischen Landschaft. Beide setzen voraus, dass es einen Ort gibt, dem man sich verbunden fühlt, den man vermisst oder den man neu entdecken will.
England kennt seinerseits mit dem „rambling“, einer Wortschöpfung aus dem 19. Jahrhundert, eine lebendige Tradition des gemeinschaftlichen Landschaftswanderns, die stärker auf Geselligkeit und das Recht auf das Betreten setzt. In Spanien prägen lange Pilgerwege wie der Jakobsweg das Bild des Unterwegsseins, oft mit spiritueller Zielsetzung. Jede Form teilt das Naturerlebnis und die körperliche Herausforderung.
„Wanderlust“ jedoch scheint dies zusätzlich zur deutlichen inneren Suche und erlebbaren romantischen Resonanz zu verdichten. Vielleicht erklärt das, warum das altdeutsche Wort als sogenanntes Lehnwort in fremde Sprachen übernommen wurde. Es beinhaltet die besondere Mischung aus Sehnsucht, persönlicher Erneuerung und dem Verlangen, die Welt zu Fuß zu entdecken.

Auf dem Weg zur Reife

Diese Sehnsucht war es, die in Deutschland bereits früh konkrete Formen annahm und so eine Kultur des Gehens hervorbrachte, die weit über reine Fortbewegung hinausging. Im Mittelalter gingen Handwerksgesellen nach ihrer Lehrzeit „auf Wanderschaft“. Über Jahre hinweg wanderten sie von Stadt zu Stadt, arbeiteten bei verschiedenen Meistern und reiften dabei, sowohl beruflich als auch persönlich. Noch heute begegnet man gelegentlich jungen Zimmerleuten in schwarzer Kluft und mit Wanderstab, die nach alter Tradition für mehrere Jahre unterwegs sind, bevor sie mit ihrem in der Fremde erworbenen Erfahrungsschatz zurückkehren.
Die Vorstellung, dass sich Bildung und Charakter erst in der Fremde weiterentwickeln, prägte auch die deutsche Romantik. Joseph von Eichendorffs Wanderer, getrieben von unbestimmter Sehnsucht, offen für das Ungeplante, wurde zur Schlüsselgestalt einer ganzen Ära. Und als die Industrialisierung die Städte verdichtete und lärmend machte, wurde die Natur zum Gegenentwurf. Sie wurde zu einem begehbaren Ort der Stille, des Schutzes und des Seelenheils.

Kollektives Wandern bewegt bis heute

Eben jene Sehnsucht nach dergleichen trieb um 1900 die Wandervogel-Bewegung an. Tausende Jugendliche verließen an Wochenenden die Städte, um singend durch Wälder und Mittelgebirge zu ziehen. Sie entflohen so dem engen Korsett des wilhelminischen Zeitalters und fanden dabei in Einfachheit, Gemeinschaft und Naturerlebnissen, was ihnen die bürgerliche Gesellschaft verweigerte. In dieser Bewegung wurzeln noch heute der schulische Wandertag ebenso wie große Wallfahrten, etwa die Pilgerfahrten nach Kevelaer.
Dass kollektives Unterwegssein in Deutschland bis heute nicht nur religiöse, sondern auch säkulare und feierliche Ausprägungen hat, zeigt der Brauch an Christi Himmelfahrt. Der sogenannte Vatertag – regional auch Herrentag oder Männertag –, der dieses Jahr mit dem Tag des Wanderns zusammenfällt, verbindet ausgelassene Männerausflüge mit dem Motiv des gemeinsamen Ziehens durch die Landschaft – eine unterhaltsame Fortsetzung der langen Praxis, in Gruppen draußen Erlebnis und Gemeinschaft zu suchen.

Eine neue Generation wandert

Das Wandern steht jedoch nicht nur für Geselligkeit oder Sportliches, es kann auch ausgleichend und meditativ wirken. Rhythmisches Gehen ordnet die Gedanken, entschärft im Erkunden der weitläufigen Landschaft den Blick und verändert das Zeitgefühl. In einer Zeit der permanenten Erreichbarkeit und zunehmenden Reizüberflutung gewinnt genau diese Erfahrung wieder eine neue Bedeutung. Der Weg durch den Wald schafft eine Brücke ins Innere und bewirkt einen heilsamen Ausgleich.
Deshalb pilgern seit Jahrzehnten Menschen aus ganz Europa nach Santiago de Compostela. Viele suchen dabei weniger religiöse Erfüllung als eine Form innerer Klärung und Erkenntnis. Das Gehen über Wochen hinweg schafft einen Zustand zwischen Konzentration und Loslassen. Und am Ende, so berichten viele Pilger, wartet nicht Erschöpfung oder Ermüdung, sondern Klarheit.
Genau das scheinen auch jüngere Generationen (wieder) für sich zu entdecken. Die Trendstudie „Jugend reist 2022“ zeigte, dass Jugendliche verstärkt Interesse an Erlebnisreisen und dem Wandern haben. Das spiegelt sich auch in Angeboten von Veranstaltern und Verbänden wider, die neben Mallorca inzwischen Alpenüberquerungen und mehrtägige Wanderungen als Abschlussfahrt anbieten. Verbirgt sich hier ein leiser kultureller Wandel, auf der Suche nach Ausgleich, Regeneration und einem neuen Gemeinschaftssinn?

Eine Sehnsucht, die erdet

Erfahrene Wanderer wissen: Gute Wege entstehen dort, wo Zeit bleibt für eine Rast, für entspannte Gespräche und für stille Einkehr oder gemeinsame Verbindung. Die Strecke wird nach Rhythmus und Einklang gewählt, nicht nach sportlichem Ehrgeiz.
Genau deshalb wurden Pilgerwege restauriert, Bahntrassen zu Naturpfaden umgebaut und in den Mittelgebirgen wie Eifel, Harz und Schwarzwald Wanderwege neu erschlossen. Was die Menschen dort hinzieht, ist das archetypische Gefühl der stillen und beruhigenden Zuflucht, während sie auf dem Weg zu sich selbst sind – ein Empfinden, das die deutsche Wanderkultur seit Jahrhunderten trägt.
Von den Gesellen auf der Walz über romantische Dichter bis hin zu jungen Menschen, die wieder längere Wege durch die Natur suchen, zieht sich ein Gedanke durch die Zeit: Wandern ist mehr als Fortkommen. Es schafft Abstand, öffnet den Blick und verschiebt die Perspektive auf das eigene Leben.
In dieser Bewegung zwischen Heimweh und Fernweh, Walz und Jakobsweg, Lagerfeuer und Naturpfad spiegelt sich auch eine leise Antwort auf die Unruhe der Gegenwart. Nicht alles muss schneller, lauter oder weiter werden. Manchmal reicht es, mit offener Wahrnehmung und bewusstem Blick zu gehen. Und so kann schon ein langer Fußmarsch genügen, um das Wesentliche wieder zu spüren: die erhellenden Einsichten, die erst entstehen, wenn sich der Mensch auf der erfüllenden Reise zu sich selbst befindet.
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Caritas warnt vor Mehrbelastung in der Pflege durch Warken-Reform

Vor dem Hintergrund einer Reform der Pflegeversicherung warnt die Caritas vor einer noch stärkeren Belastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.
„Bei der stationären Pflege muss die Ministerin dafür Sorge tragen, dass die finanzielle Belastung für die Pflegebedürftigen nicht noch weiter steigt“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Eigenanteile könnten später sinken

„Aktuell wird diskutiert, die Eigenanteile erst nach 18 Monaten Aufenthalt in einer Einrichtung zu senken, statt wie bisher nach zwölf Monaten. Das würde zwar der Pflegeversicherung kurzfristig Kosten ersparen, dauerhaft aber das Stufenmodell der Entlastung diskreditieren, das schon heute vielen als ungenügend gilt.“
Mitte Mai will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorlegen.
Welskop-Deffaa befürchtet falsche Anreize: „Die Neuregelung würde den Anreiz erhöhen, vorhandenes Vermögen vor Eintritt des Pflegefalls an Kinder und Enkel zu verschenken, wie es Ratgeber regelmäßig empfehlen. Die Loyalität der Versicherten mit ihrer solidarischen Pflegeversicherung darf durch Anreizeffekte dieser Art nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

Entlastung für Angehörige gefordert

Zudem forderte sie, pflegende Familienangehörige zu entlasten: „Die allermeisten Leistungen für Pflegebedürftige werden immer noch in der Familie erbracht.“ Diese Verantwortungsbereitschaft von pflegenden Angehörigen müsse unbedingt geschützt werden.
„Bei der Reform der Pflegeversicherung darf es auf keinen Fall zu Verschlechterungen bei der beitragsfreien Familienmitversicherung, der nach Kinderzahl gestaffelten Beitragshöhe und der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige kommen.“
„Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung, die sich signifikant auf die familiäre Generationensolidarität stützt“, so Welskop-Deffaa.
„Hier erinnern wir daran, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt hat, dass der `generative Beitrag` in der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden muss als in den anderen Zweigen der Sozialversicherung.“ (dts/red)