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Mitarbeiter entlassen: US-Unternehmen zahlt Millionen wegen Impfpflicht-Klage


In Kürze:

  • Impfpflicht 2021 ohne Ausnahmen im Unternehmen
  • 43 Mitarbeiter wegen fehlender Impfung entlassen
  • 4,25 Millionen US-Dollar Vergleich wegen Diskriminierungsvorwürfen

 
Das im US-Bundesstaat Oklahoma ansässige Unternehmen für Kompressoranlagen AG Equipment Company wird 4,25 Millionen Dollar (3,9 Millionen Euro) zahlen, um eine Diskriminierungsklage beizulegen, die im Namen von 43 ehemaligen Mitarbeitern eingereicht wurde. Dies teilte die US-Gleichbehandlungsbehörde EEOC am 18. Mai in einer Erklärung mit.
Im Herbst 2021 verpflichtete AG Equipment alle Beschäftigten zur COVID-19-Impfung und erklärte, dass keine Ausnahmen erlaubt seien. „Trotzdem beantragten mehrere Mitarbeiter Ausnahmen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen. Ein Mitarbeiter legte zusätzlich ein ärztliches Attest vor, das eine Ausnahme wegen einer medizinischen Erkrankung empfahl“, so die EEOC.
„Das Unternehmen weigerte sich, die Anträge der Mitarbeiter zu prüfen, und entließ alle Personen, die keinen Impfnachweis vorlegen konnten, am 15. Oktober 2021, einschließlich derjenigen, die um eine Ausnahme ersucht hatten.“

Vorwürfe der Diskriminierung und rechtliche Grundlage

Das Verhalten von AG Equipment verstoße gegen den Titel VII des Civil Rights Act von 1964, der Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund von Religion, nationaler Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe und Rasse verbietet, so die Behörde. Dem Unternehmen wird außerdem ein Verstoß gegen den Americans with Disabilities Act (ADA) vorgeworfen, der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben untersagt.
Die Zahlung von 4,25 Millionen Dollar dient der Beilegung der Klage wegen religiöser und behinderungsbezogener Diskriminierung, die von der EEOC gegen das Unternehmen eingereicht wurde.

Auflagen der Einigung und Arbeitgeberpflichten

Darüber hinaus verpflichtet sich die Einigung AG Equipment, künftig keine Diskriminierung aufgrund von Religion oder Behinderung gegenüber seinen Mitarbeitern zu begehen. Das Unternehmen muss Führungskräfte in Bezug auf die Einhaltung von Titel VII und ADA schulen und die Mitarbeiter über ihre Rechte auf religiöse und gesundheitliche Ausnahmen informieren. Titel VII verpflichtet Arbeitgeber, angemessene Vorkehrungen für religiöse Überzeugungen zu treffen, sofern dies keine unzumutbare Belastung für das Unternehmen darstellt, so die EEOC.
Zu solchen Maßnahmen gehören flexible Arbeitszeiten, Versetzungen auf andere Stellen, interne Versetzungen sowie freiwilliger Schichttausch. Eine Maßnahme kann als unzumutbare Belastung gelten, wenn sie beispielsweise hohe Kosten verursacht, die Sicherheit oder Effizienz am Arbeitsplatz beeinträchtigt oder die Rechte anderer Mitarbeiter verletzt.
EEOC-Vorsitzende Andrea R. Lucas kommentierte die Einigung mit den Worten: „Wenn eine Anpassung ohne unzumutbare Belastung möglich ist, verlangt das Gesetz sie – die Pandemie entband Arbeitgeber nicht von ihren gesetzlichen Pflichten nach Titel VII und dem ADA.“
„Die EEOC wird unter meiner Leitung weiterhin Arbeitgeber zur Verantwortung ziehen, greifbare Ergebnisse liefern und die Würde amerikanischer Arbeitnehmer wiederherstellen, die durch weitverbreitete COVID-19-Impf-bezogene Verletzungen ihrer Bürgerrechte geschädigt wurden.“

Eine Krankenschwester hält einen COVID-19-Impfstoff in einer Archivillustration in Miami.

Foto: Joe Raedle/Getty Image

Weitere Entscheidungen der Gleichbehandlungsbehörde

Die Epoch Times kontaktierte AG Equipment für eine Stellungnahme, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Am 18. Mai gab die EEOC außerdem eine Entscheidung in einem weiteren Fall bekannt und stellte fest, dass das Innenministerium / Bureau of Indian Education gegen Titel VII verstoßen habe, indem es religiöse Ausnahmeanträge von drei Mitarbeitern ablehnte, die eine Befreiung vom bundesweiten COVID-19-Impfmandat der vorherigen Regierung beantragt hatten.
Zahlreiche Unternehmen und Bundesbehörden führten während der Pandemie strenge Impfpflichten ein, nachdem eine breitere Richtlinie von Regierungen und globalen Gesundheitsorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation angestoßen worden war. Klagen und entsprechende Einigungen laufen weiterhin.

Politische und gesundheitspolitische Entwicklungen

Im vergangenen Jahr kündigte Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. an, dass die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) keine COVID-19-Impfungen mehr für Schwangere und gesunde Kinder empfehlen würden. Kennedy sagte, diese Empfehlung sei trotz fehlender klinischer Daten zur wiederholten Auffrischungsstrategie bei Kindern eingeführt worden.
Zu diesem Zeitpunkt sagte Dr. Marty Makary, damals FDA-Kommissar, es gebe „keine Evidenz dafür, dass gesunde Kinder sie heute brauchen, und die meisten Länder empfehlen sie nicht mehr für Kinder.“
Gegen die Entscheidung wurde im Juli 2025 Klage eingereicht. Die Kläger warfen dem Gesundheitsminister vor, willkürlich und ohne ausreichende Begründung gehandelt zu haben. Die von der American Academy of Pediatrics und anderen Ärzteverbänden eingereichte Klage behauptete, die Maßnahme verstoße gegen den Administrative Procedure Act.
„Die Richtlinie ist nur ein Beispiel für die Agenda des Ministers, die lang etablierte, vom Kongress autorisierte, wissenschafts- und evidenzbasierte Impfstruktur zu demontieren, die den Tod unzähliger Amerikaner verhindert hat“, hieß es in der Klage.
Der Fall ist weiterhin vor Gericht anhängig.

Entschädigungsprogramme für Impfgeschädigte

Personen, die COVID-19-Impfungen erhalten haben und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Ansprüche im Rahmen des Countermeasures Injury Compensation Programms einreichen. Ansprüche können auch im Todesfall eines Angehörigen geltend gemacht werden.
Erfolgreiche Ansprüche können Entschädigungen für entgangenes Einkommen, Hinterbliebenenleistungen sowie nicht erstattete medizinische Kosten umfassen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Oklahoma Company Will Pay $4.25 Million to Settle Suit Over COVID-19 Vaccination Mandate“. (deutsche Bearbeitung zk)
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gesellschaft

„So wahr mir Gott helfe“: Gott in der Politik

„Was ist aus Gott geworden?“, fragte am 16. Mai im kanadischen Calgary der ehemalige Ministerpräsident von Neufundland, Alfred Brian Peckford, die Zuhörer auf einer Konferenz für Anwälte. Er warf den kanadischen Juristen eine zunehmende Säkularisierung von Justiz und Verfassung in Kanada vor.

Die meisten Deutschen sind Kirchenmitglieder

In Deutschland sind Staat und Kirche offiziell voneinander getrennt. Dennoch kooperiert der Staat mit den beiden christlichen Großkirchen. Das bekannteste Beispiel ist der Einzug der Kirchensteuer für die evangelische sowie für die katholische Kirche. Hier tritt der Staat jedoch nur als Dienstleister auf und lässt sich von den Kirchen dafür auch bezahlen.
Evangelische Freikirchen und andere christliche religiöse Gemeinschaften hingegen, wie die Neuapostolische Kirche, Baptisten, Mennoniten, Pfingstler, Adventisten, Mormonen oder die Heilsarmee, finanzieren sich über freiwillige Spenden und sind vom Staat bewusst unabhängig. Insgesamt bekennen sich laut „Statista“ knapp 900.000 Christen in Deutschland zu Freikirchen.
Zum katholischen Glauben bekennen sich 19,4 Millionen Deutsche, zum evangelischen Glauben 17,4 Millionen. Zusammengenommen bekennen sich unter den 83,4 Millionen Deutschen 37,7 Millionen zum Christentum und stellen damit eine leichte Mehrheit dar.

Christliche Grundsätze in der Politik

So verwundert es nicht, dass sich auf den ersten Blick in der Politik und in manchen staatlichen Einrichtungen ein christliches Grundverständnis der deutschen Gesellschaft abbildet. Etwa in christlich-religiösen Grundsätzen und Symbolen. Die Partei Christlich Demokratische Union (CDU) zum Beispiel definiert ihre Politik laut eigenem Grundsatzprogramm von 2024 über „das christliche Verständnis vom Menschen“.
Theologisch konkret wird die CDU mit dieser Aussage jedoch nicht. Vielmehr fühlt sie sich auch „den Traditionen der Aufklärung verpflichtet und erklärt, allen Menschen offen zu stehen, die – unabhängig von der eigenen religiösen Überzeugung“ die Grundwerte der Partei teilen.
Damit ist die CDU trotz Namensgebung keine explizit christliche Partei. Da sie sich zudem auf das Zeitalter der Aufklärung beruft, deren Grundgedanke der Humanismus ist, gibt es Christen, die der Partei ihr vermeintliches „Christsein“ gänzlich absprechen.
Nach jeder Bundeskanzlerwahl sind in erster Linie Christen daran interessiert, welche Eidesformel der neue Bundeskanzler spricht. Der Amtseid des Bundeskanzlers ist in Artikel 56 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 64, Absatz 2 GG festgelegt und entspricht dem Eid des Bundespräsidenten. Die Schlussworte „So wahr mir Gott helfe“ am Ende der Eidesformel sind ein freiwilliger Zusatz. Diese Option drückt damit Respekt vor der Glaubensfreiheit gemäß Artikel 4 GG aus.
Während Friedrich Merz (CDU) den Amtseid mit dem religiösen Zusatz ablegte, nutzte sein Vorgänger Olaf Scholz (SPD) den weltlichen Zusatz „Ich schwöre es“. Gerhard Schröder (SPD) war der erste Bundeskanzler, der auf Gottes Hilfe bei seinem Amtseid verzichtete.
Auch Bundesminister sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit schwören einen ähnlichen Eid, bei dem der religiöse Zusatz optional ist.
Laut der einstigen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die als Pfarrerstochter aufwuchs, war der Zusatz ein selbstverständliches Bekenntnis. „Die Formel ‚So wahr mir Gott helfe‘ macht uns Menschen bewusst, dass all unser Handeln und Bestreben fehlbar und begrenzt ist“, wird sie auf dem von katholischen Kirche betriebenen Onlineportal „katholisch.de“ zitiert.

Gott im Grundgesetz

Im Grundgesetz sticht die Präambel mit einem Gottesbezug hervor: Dort heißt es im ersten Satz: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen […] hat sich das Deutsche Volk […] dieses Grundgesetz gegeben.“ In diesem ersten Satz wird eine Selbstbegrenzung der staatlichen Macht ausgedrückt. Die letzte Instanz sei nicht der Mensch, sondern Gott.
Obwohl die Gründerväter und -mütter der Bundesrepublik höchstwahrscheinlich bei dem Begriff „Gott“ an den christlich-jüdischen Gott der Bibel bzw. der Thora dachten, kann Gott heute auch für die dritte abrahamitische Glaubensrichtung, den Islam, gelten und grenzt Muslime nicht aus. Denn im Arabischen nutzen auch Christen den Begriff „Allah“ für den biblischen Gott.

Staatliche Neutralität

Wie aber steht es um die weltanschauliche Neutralität des Staates? Dazu hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages im Jahr 2016 eine Stellungnahme herausgegeben.
Darin heißt es: „Ein Widerspruch der Präambel zu der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates läge nur dann vor, wenn die Präambel sich für einen christlichen Staat ausspräche oder den Einzelnen auf den christlichen Glauben festlegen würde.“
Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf Artikel 4, Absatz 1 des GG verwiesen: Das dort verankerte Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit schütze die innere Freiheit des Einzelnen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu bilden und diese nach außen zu bekennen und zu verbreiten. Zudem sei auch das Recht, keinen Glauben oder keine Weltanschauung zu teilen, geschützt.

Jesus mahnte, nicht zu schwören

Dennoch bleibt die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, bei der Vereidigung der höchsten Staatsvertreter und bei der Verbeamtung einen Eid anzubieten, bei dem die Option besteht, auf Gott zu schwören oder nicht. Schließlich erleben alle christlichen Religionsgemeinschaften jedes Jahr massive Austritte und die deutsche Gesellschaft wird zunehmend säkular.
Außerdem verbietet das Neue Testament der christlichen Bibel sogar ausdrücklich das Schwören. In der Bergpredigt (Matthäus 5,34) stellte Jesus eine Forderung auf: „Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt.“ Und wenig später (Matthäus 5, 37) mahnte er: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen.“
Kurzum: Wer schwört, um seine Worte zu untermauern, dessen normale Worte scheinen offenbar weniger glaubwürdig. Jesus aber ermahnt oder ermutigt dazu, dass auch ohne Schwur die Worte eines Menschen glaubhaft gemeint sein sollen.
In einer Auslegung der katholischen Kirche, dem „Katechismus“ heißt es, Jesu Worte würden nur das „mitmenschliche Verhalten“ betreffen „und nicht unmittelbar die Eidesableistung vor Gericht“. Und weiter: „Die katholische Kirche sucht der Forderung der Heiligen Schrift dadurch zu entsprechen, dass sie die Eidesleistung möglichst einschränkt und sie nur für erlaubt ansieht, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen.“
Zudem wird in dem Katechismus darauf hingewiesen, dass auch die evangelische Theologie „die sittliche Erlaubtheit des Eides, der ein Bekenntnis zu Gott zum Ausdruck bringt“, bekräftige. Unter zahlreichen Freikirchen wird indes jegliche Form von Eid oder Schwur abgelehnt. Die ältesten christlichen Glaubensrichtungen dieser Art sind die Mennoniten, die Herrnhuter Brüdergemeine
und die Quäker.

Christliches Abendland – eine Fiktion?

In sechs Bundesländern – Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – gibt es in den Landesverfassungen keinen Bezug zu Gott. Ähnlich uneinheitlich wie in Deutschland sieht es auch bei den Mitgliedsstaaten der EU aus. Neben Deutschland finden sich nur in Dänemark, Griechenland und Irlands in den Verfassungen ausdrücklich ein direkter Gottesbezug.
In Großbritannien, das immerhin drei Kreuze in der Nationalflagge des Vereinigten Königreichs, dem „Union Jack“, führt, ist staatliches Schwören auf Gott häufiger verbreitet. Wer etwa in England eingebürgert werden will, muss einen Eid schwören, der folgendermaßen beginnt: „Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen“.
Parlamentarier des Ober- und Unterhauses haben – wie in Deutschland – die Option, bei ihrer Vereidigung zu sagen „So help me God“ oder diesen Zusatz wegzulassen. Britische Monarchen haben bisher ihren Krönungseid ebenfalls mit der Formulierung „So help me God“ abgeschlossen.
Bei so wenig Gottesbezug in Europa muss gefragt werden: Wie christlich ist das „christliche Abendland“? Die katholische Kirche hat darauf eine klare Antwort. In einem Beitrag von „katholisch.de“ heißt es: „Das christliche Abendland ist Fiktion.“
Der Theologe der Hochschule Vallendar, Manfred Becker-Huberti erklärte im Jahr 2016 vor dem Hintergrund der Pegida-Bewegung in Deutschland, der Begriff „christliches Abendland“ sei ab dem 5. Jahrhundert „ursprünglich als Bezeichnung für die ehemaligen römischen Provinzen des westlichen Europas verwendet“ und als „Kampfbegriff“ gegen die griechisch-orthodoxe Kirche von Byzanz gebraucht worden.
In ähnlicher Weise werde der Begriff heute wieder angewandt, um „sich gegen eine drohende Islamisierung“ zu verteidigen. Wer den Begriff „Christliches Abendland“ in dieser Weise benutze, wolle „etwas verteidigen, was es so in der Form nie gegeben hat“, erklärt der katholische Theologe.

Jeder ist seines Glückes Schmied

Die Frage nach einem Leben mit oder ohne Gott ist eine der ältesten Fragen der Menschheit. Leben mit einem Gott gibt Milliarden von Menschen auf der Welt Sinn und Halt, spendet Trost in Krisen und dient meist als gesellschaftlicher Zusammenhalt.
Leben ohne Gott – oft bezeichnet als Atheismus, Agnostizismus oder Humanismus – stellt die Selbstbestimmung des Menschen in den Vordergrund. Mit dieser Weltanschauung wird jeder Mensch zu seines Glückes Schmied. Säkulare Personen empfinden dies oft als die ultimative Freiheit der Menschheit.
Am Ende sind jedoch beide Weltanschauungen stets für ihr Handeln selbst verantwortlich. Zumindest in dieser Hinsicht gibt es Einigkeit unter religiösen und nichtreligiösen Menschen.
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Dobrindt will Kampf gegen Linksextremismus verstärken

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Kampf gegen Linksextremismus intensivieren. Dieses Phänomen trete in Deutschland wieder verstärkt auf, besonders in Form von Brandanschlägen gegen die Infrastruktur.
Der Anschlag in Berlin vom 3. Januar sei auch deswegen sehr bedrohlich gewesen, weil er durch das Inbrandsetzen einer einzigen Stromleitung mehr als 100.000 Menschen von Strom und Wärme abgeschnitten habe – und das mitten im Winter. Das sagte der Innenminister den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Es sei kein Zufall, sondern geplantes Vorgehen gewesen. Es zeige die höhere Qualität und die gestiegene Bereitschaft in der linksextremistischen Szene, auch den Schaden der Bevölkerung aktiv in Kauf zu nehmen.
Der Verfassungsschutz sei gut ausgerüstet im Kampf gegen den Rechtsextremismus und den islamistischen Terrorismus. Doch der Kampf gegen den Linksextremismus sei in den vergangenen Jahren nicht im Fokus der Politik gewesen, kritisierte Dobrindt. Deswegen lege er jetzt einen zusätzlichen Schwerpunkt darauf.

Keine Antisemiten einbürgern

Dobrindt warnt davor, Menschen mit antisemitischer Einstellung einzubürgern. Es sei vollkommen inakzeptabel, dass es auf deutschen Straßen Israel-Hass und offen anti-jüdische Demonstrationen gebe, sagte der CSU-Politiker.
Ihm falle besonders auf, dass man es in den letzten Jahren mit einem eingewanderten Antisemitismus zu tun habe. Deswegen müsse es eine besondere Aufmerksamkeit der Behörden geben, damit eingewanderter Antisemitismus nicht zu eingebürgertem Antisemitismus werde.
Der Einschätzung, Antisemitismus von Links sei inzwischen gefährlicher als rechter oder islamistischer Judenhass, wollte sich Dobrindt nicht anschließen.
Er mache keinen Unterschied zwischen rechtem, linkem oder islamistischem Antisemitismus, sagte er. Sein Kampf gelte jeglicher Form von Antisemitismus.

Software-Auswahl mit europäischem Blick

Dobrindt nannte zudem bei der Funke-Mediengruppe auch europäische Interessen bei der Auswahl einer Software zur Datenanalyse für die deutschen Sicherheitsbehörden.
„Welches Produkt am Schluss zum Einsatz kommt, ist aus heutiger Sicht offen“, sagte Dobrindt. „Allerdings haben wir ein großes Interesse daran, technologische Souveränität in Europa zu erreichen.“ Das sei Teil des Auswahlprozesses.
In Deutschland wird diskutiert, ob die hiesigen Behörden zur Analyse großer Datenmengen auch Software des US-Unternehmens Palantir einsetzen sollten.
Dobrindt sagte, er führe keine Debatte über einzelne Unternehmen oder deren Produkte. Seine Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass Sicherheit durch moderne Datenanalysen geschaffen werde, die den Sicherheitsapparat entlasteten und zu schnelleren und besseren Ergebnissen führten, um gegen Bedrohungen vorzugehen.
Der Innenminister wollte Berichte nicht bestätigen, nach denen das Bundesamt für Verfassungsschutz sich gegen Palantir entschieden hat und künftig die Software ArgonOS der französischen Firma ChapsVision einsetzt.
„Es ist der Wesenskern der Nachrichtendienste, dass sie geheim arbeiten. Also kann ich dazu nichts sagen“, sagte Dobrindt. „Wir schaffen die Rechtsgrundlage dafür, dass wir große Datenmengen automatisiert analysieren können. Dafür brauchen wir entsprechende Softwareprogramme und Künstliche Intelligenz“, fügte der CSU-Politiker hinzu. „Aber wir gehen dabei technologieoffen vor.“ (dts/red)
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Diakonie gewinnt jahrelangen Rechtsstreit

In einem seit Jahren ausgetragenen Streit über einen Job bei der Diakonie hat das Bundesarbeitsgericht endgültig zugunsten der evangelischen Kirche entschieden.
Vor dem obersten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt scheiterte am Donnerstag, 21.Mai die Klage einer konfessionslosen Sozialpädagogin, die sich 2012 auf eine Stelle für ein Forschungsprojekt bewarb. Sie wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, ein evangelischer Bewerber bekam den Posten. (Az. 8 AZR 194/25 (F))

Selbstbestimmungsrecht vs. Diskriminierungsverbot

Der Fall warf die grundlegende Frage auf, wann die Kirchen für eine Stelle die Kirchenmitgliedschaft voraussetzen dürfen. Er ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Gerichte mussten abwägen zwischen dem Diskriminierungsverbot in deutschem und europäischem Recht und dem im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
Die erfolglose Bewerberin forderte eine Entschädigung von etwa 9800 Euro. Das BAG entschied aber nun, dass sie nicht unzulässig wegen der Religion benachteiligt worden sei.
Die Benachteiligung sei ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen. Religionsgemeinschaften könnten eine Kirchenmitgliedschaft verlangen, „wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt“, erklärte das Gericht.
Es entschied damit anders als zum ersten Mal, als es mit dem Fall befasst war. 2016 hatte es das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur europarechtlichen Lage vorgelegt. Dieser urteilte im April 2018, dass Kirchen zwar konfessionslose Bewerber für bestimmte Positionen ablehnen dürfen.

Verfassungsgericht stärkt Kirchen – Diakonie siegt

Gerichte müssten aber überprüfen können, ob Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die konkrete Stelle „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sei. Daraufhin sprach das BAG der Klägerin im Oktober 2018 eine Entschädigung von 3915 Euro zu.
Der Prozess war damit aber nicht zu Ende. Denn die Diakonie wandte sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Und dieses kippte im September 2025 das Erfurter Urteil und sprach kirchlichen Arbeitgebern einen größeren Ermessensspielraum zu.
Das BAG habe das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht ausreichend berücksichtigt. Es musste erneut verhandeln und urteilte nun im Sinne der Kirchen.
Die Diakonie zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es bestätige „im Grundsatz unseren Weg: Kirche und Diakonie dürfen besondere Anforderungen an Stellen mit besonderer Verantwortung für das christliche Profil stellen“, erklärte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt.
Er wies zudem darauf hin, dass Kirche und Diakonie schon 2024 „ihre Regelungen reformiert und die Einstellungsvoraussetzungen weit geöffnet“ hätten. (afp/red)
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ausland

Kanada: Kritik an säkularer Auslegung von Justiz und Verfassung


In Kürze:

  • Redner kritisieren die zunehmende staatliche Macht und sehen religiöse Freiheiten unter Druck.
  • Sie werfen der Justiz vor, die ursprüngliche religiöse Grundlage des Charta-Textes zu unterlaufen.
  • Ohne göttliche oder religiöse Leitprinzipien könnte der Staat zur obersten Autorität werden.
  • Ex-Premierminister Peckford fordert dazu auf, unbeirrt an der Verfassung festzuhalten.

 
Der ehemalige Premierminister von Neufundland, Brian Peckford, wirft den kanadischen Gerichten vor, sie würden „versuchen, unsere Nation zu säkularisieren“. Dabei gäben sie den ursprünglichen Rahmen der Charta auf, der seiner Auffassung nach in „der Vorherrschaft Gottes und der Rechtsstaatlichkeit“ verankert sei. Der 83-Jährige ist der letzte noch lebende „First Minister“, der an der Ausarbeitung der kanadischen Verfassung von 1982 beteiligt war.

Kritik an der Auslegung der Charta durch Gerichte

„Was ist aus Gott geworden?“, fragte Peckford die Zuhörer auf der vom „Council of Alberta Lawyers“ am 16. Mai in Calgary ausgerichteten Konferenz „Dominion of Canada“. „Am häufigsten verletzt werden die Vorherrschaft Gottes und die Rechtsstaatlichkeit – jene Worte, die den Auftakt der Charta bilden. Wir bezeichneten sie nicht als Präambel. Es waren die einleitenden Worte, die als Rahmen für die Auslegung der übrigen Verfassung dienen sollten.“
Die Charta der Rechte und Freiheiten ist Teil des umfassenderen Verfassungsgesetzes, das 1982 verabschiedet wurde. Peckford erklärte, dass aus seiner Sicht viele moderne Gerichtsentscheidungen und Interpretationen die Bedeutung der Charta – so, wie er und andere sie konzipiert hatten – ignorierten und „gekapert“ hätten.
„Sie haben sie in vielen späteren Entscheidungen ignoriert“, kritisierte er. Stattdessen hätten sie eine „Doktrin des lebenden Baumes“ (Living Tree Doctrine) übernommen. Dies sehe er als Teil eines Versuchs, „unsere Nation zu säkularisieren“. (Anm. d. Red.: Die „Doktrin des lebenden Baumes“ ist eine Methode der Verfassungsauslegung, bei der die Verfassung im Laufe der Zeit weiterentwickelt wird, ohne ihren Grundcharakter zu verlieren.)
Peckford führte aus, dass die Verfassung nach dem Willen ihrer Verfasser durch Änderungen gewählter Amtsträger weiterentwickelt werden sollte, nicht durch abweichende richterliche Interpretationen. Als Beispiel für eine aus seiner Sicht problematische Auslegung nannte er die Rechtsprechung zur Beihilfe zum Suizid. „Die gesamte Frage des Rechts auf Beihilfe zum Suizid beruht auf einer Interpretation nach der ‚Doktrin des lebenden Baumes‘. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundverständnis, das auf der Vorrangstellung Gottes fußt“, so der Politiker.

Kritik am Machtzuwachs des Staates

Die „Conference for Dominion of Canada“ konzentrierte sich auf Kanadas christliche, rechtliche und gesellschaftliche Wurzeln. Neben Peckford traten dort Pastoren, Historiker, Aktivisten und Juristen auf.
Im Verlauf der Veranstaltung argumentierten die Redner, dass die Aushöhlung der Vorrangstellung Gottes – wie sie in den einleitenden Worten der Charta verankert sei – zu einem Machtzuwachs des Staates führe und das moralische Gefüge der Gesellschaft zersetze.
„Regime, die die Existenz Gottes geleugnet und einer atheistischen oder strikt säkularistischen Philosophie gefolgt sind, haben am wenigsten Achtung vor den Menschenrechten gezeigt“, erklärte der ehemalige Reformabgeordnete Eric Lowther und verwies dabei auf Gräueltaten marxistischer Regime. „Wenn kein Gott anerkannt wird, kann der Staat allzu leicht selbst zu Gott werden – mit entsetzlichen Folgen“, fügte er hinzu. Die Vorrangstellung Gottes sei ein Prinzip, dem Gerichte und das Parlament in ihren Entscheidungen zunehmend weniger Gewicht beimaßen.
Seine Bedenken teilte Pastor Tim Stephens. Er merkte an, dass der Staat durch seine Rolle als Schiedsrichter des Pluralismus zu viel Macht an sich reiße. „Wo religiöser Pluralismus herrscht, nimmt der Staat eine Position der Neutralität ein“, sagte Stephens. „Das Problem dabei ist jedoch, dass der Staat dadurch keineswegs neutral wird. In einem solchen Szenario wird der Staat faktisch zu Gott; er nimmt die höchste Stellung ein“, fügte er hinzu.
Stephens führte aus, dass die kanadische Gesellschaft bereits klare Trennlinien zwischen Kirche und Staat ziehe, dabei jedoch weiterhin innerhalb eines christlich geprägten moralischen und rechtlichen Rahmens agiere. „Es gab eine Zusammenarbeit, doch es herrschte keinerlei Verwirrung“, sagte Stephens.
Der Rechtsanwalt Roger Song unternahm einen historischen Exkurs, um den Vorrang Gottes im kanadischen Rechtsrahmen zu begründen. Dabei verwies er auf Bezüge zu Gott in der Magna Carta, im englischen Common Law sowie in der britischen Monarchie selbst.

Warnung vor einer „Tyrannei des Bösen“

„Der Gott, auf den die kanadische Verfassung Bezug nimmt, ist der Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs“, erklärte Song. „Jener Gott, der das Universum und die Menschheit nach seinem Ebenbild erschuf – als Mann und Frau.“ Er merkte jedoch an, dass dieses Verständnis schrittweise aufgegeben worden sei. Als Beispiel führte er eine Entscheidung des Berufungsgerichts von British Columbia aus dem Jahr 1999 an. Dort habe Richterin Mary Southin im Fall R. v. Sharpe ausgeführt, dass „die Worte vom Vorrang Gottes in der Charta zu einem toten Buchstaben geworden sind“.
Song weiter: „Die Richter sowohl des Obersten Gerichtshofs von Kanada als auch der nachgeordneten Gerichte lehnen den Vorrang der Autorität Gottes und des göttlichen Rechts in unserer Verfassung sowie in ihren eigenen richterlichen Entscheidungen offen und unverblümt ab.“ Er äußerte die Überzeugung, dass eine Nation, sobald sie Gott als Grundlage für Demokratie und Recht aufgebe, unter „die Tyrannei des Bösen“ geraten könne.
Unter Verweis auf eigene Erfahrungen während seiner Kindheit im kommunistischen China beschrieb Song entsprechende Entwicklungen. Dort seien Menschen darauf verpflichtet worden, eine Partei und deren Führungspersonen zu verehren. „Während meiner gesamten schulischen und akademischen Laufbahn – von der Grundschule bis zum Jurastudium in China – wurde ich darauf konditioniert, an den Vorrang der Kommunistischen Partei Chinas und ihres großen Führers zu glauben“, berichtete er.

Rolle der Juristen in der Pandemiedebatte

Der ebenfalls als Redner auftretende Autor Michael Wagner zog Parallelen dazu, wie das kanadische Justizwesen säkulare Entwicklungen aus den Vereinigten Staaten übernehme. Dabei verwies er auf zwei wegweisende Urteile des US-Obersten Gerichtshofs, durch die das Schulgebet und das Bibellesen aus öffentlichen Schulen verbannt wurden. „Kanada ist Teil der westlichen Zivilisation, die von biblischen Werten geprägt war und ist“, sagte Wagner. Im Verlauf seiner Rede verwies er auf Gerichtsurteile aus den vergangenen Jahrzehnten, die seiner Ansicht nach „das Christentum aus den öffentlichen Schulen Ontarios verdrängt haben“.
Der Rechtsanwalt Leighton Gray erklärte, dass sich juristische Institutionen zunehmend vom Konzept der „biblischen Gerechtigkeit“ hin zu „sozialer Gerechtigkeit“ bewegt hätten. Er forderte einen entschiedeneren Widerstand gegen Säkularisierung und staatliche Eingriffe in die Freiheit. „Wir hätten dort auf den Zinnen stehen und die Gesellschaft schützen sollen“, sagte Gray dem Publikum. Zudem merkte er an, dass Juristen während der Pandemiebeschränkungen nicht hätten schweigen dürfen.
Der Jurist Grant Abraham sagte, Kanada sei in eine Phase des „Postnationalismus“ eingetreten. „Die einfachste Art zu erklären, was Postnationalismus bedeutet, ist: Er steht für den Tod Kanadas“, so Abraham. „Dies sei eine gezielte Entwicklung, um das Fundament dieser Nation zu zersetzen.“
Er und die Aktivistin Faytene Grasseschi erklärten übereinstimmend, dass ein wesentlicher Teil der Gegenwehr gegen diese Entwicklung darin bestehe, den Fokus auf Alberta zu richten. Die Provinz werde dabei als entscheidend für den Widerstand gegen Kanadas Abgleiten in Säkularismus und Postnationalismus gesehen. „Alberta ist der letzte Brückenkopf für die Befreiung des übrigen Kanadas“, betonte Abraham. Grasseschi bezeichnete die Provinz als „Epizentrum des Kampfes für viele der Werte, die uns am Herzen liegen – Glaube, Familie, Freiheit“.

Anerkennung der „Hoheit Gottes“ in der Gesellschaft

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand nicht die Frage einer möglichen Abspaltung Albertas. In den vergangenen Jahren hatte die Provinz eine Reihe politischer Maßnahmen und Gesetze zu zentralen gesellschaftlichen Themen verabschiedet, darunter unter anderem die Begrenzung der Euthanasie-Richtlinien der Bundesregierung sowie Regelungen im Bereich medizinischer Eingriffe bei Minderjährigen.
Im Verlauf der Konferenz betonten die Redner – unabhängig von ihren jeweiligen Glaubensüberzeugungen und trotz ihrer Kritik an einer aus ihrer Sicht zunehmenden Säkularisierung und staatlichen Einflussnahme –, dass sie keine Theokratie anstrebten. Vielmehr sprachen sie sich für eine klare Trennung von Kirche und Staat aus. „Wir wollen nicht, dass die Kirche dem Volk ihre Gesetze und Vorschriften aufzwingt“, betonte Pastor Stephens.
Ihnen gehe es stattdessen darum, die demokratische und verfassungsrechtliche Ordnung – so wie sie sie verstehen – zu stärken und in einen übergeordneten moralischen Rahmen zu stellen, der auf dem Glauben an Gott beruht. Dieser solle die künftige Ausrichtung des Landes sowie die Auslegung von Recht und Verfassung leiten, ohne individuelle Glaubensüberzeugungen zu reglementieren.
Peckford betonte, dass es sich aus seiner Sicht weniger um eine politische als vielmehr um eine grundlegende gesellschaftliche und spirituelle Frage handele. „Hoffnung für unser Land kann sich nur daraus ergeben, dass unsere Nation Buße tut und zu Gott zurückfindet“, sagte er. „Es ist unsere Aufgabe als Kanadier, die Hoheit Gottes anzuerkennen, unbeirrt an der Verfassung festzuhalten und für unsere Nation zu beten.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „‚What Happened to God?‘: Speakers Say Supremacy of God Being Replaced in Canada’s Judiciary“. (deutsche Bearbeitung: os)
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gesellschaft

Mehrere Tote nach Angriff auf Moschee in San Diego – Trump spricht von „schrecklicher Situation“

Bei einem Schusswaffenangriff auf einem Moscheegelände in der kalifornischen Stadt San Diego sind nach Behördenangaben mehrere Menschen getötet worden. Polizeichef Scott Wahl sprach am 18. Mai von drei Toten und von zwei toten mutmaßlichen Angreifern.
Diese töteten sich nach ersten Erkenntnissen selbst. Die Polizei geht nach eigenen Angaben derzeit von einer islamfeindlichen Tat aus, es lägen aber noch keine genaueren Angaben zum Motiv der Täter vor.
US-Präsident Donald Trump sprach im Weißen Haus von einer „schrecklichen Situation“. Er habe erste Informationen erhalten, sagte Trump, die Behörden würden den Fall „sehr gründlich“ prüfen.
Der Gouverneur von Kalifornien, Gavin Newsom, dankte den Einsatzkräften und rief die Bevölkerung auf, den Anweisungen der örtlichen Behörden zu folgen.

Moschee mit Schule betroffen

Der Angriff ereignete sich in einem islamischen Zentrum, das nach eigenen Angaben die größte Moschee der Hafenstadt sowie eine Schule beherbergt.
Die ersten Einsatzkräfte seien binnen vier Minuten nach einem Notruf wegen eines aktiven Schützen eingetroffen, sagte Polizeichef Wahl. Vor dem Zentrum hätten sie „drei tote Opfer“ gefunden. Daraufhin sei die Polizei mit einem Einsatzkonzept für aktive Schützen in die Moschee und die angrenzende Schule vorgedrungen.
Nach den Schüssen in San Diego.

Nach den Schüssen in San Diego.

Foto: Gregory Bull/AP/dpa

Nach Angaben Wahls gingen zudem Notrufe über weitere Schüsse in der Nähe ein; ein dort arbeitender Landschaftsgärtner sei beschossen, aber nicht getroffen worden.
Unter den Todesopfern war nach Polizeiangaben ein Sicherheitsmitarbeiter des Islamischen Zentrums. Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler habe er „eine entscheidende Rolle“ dabei gespielt, Schlimmeres zu verhindern, sagte Wahl. Die Identität der beiden weiteren Todesopfer wurde zunächst nicht veröffentlicht.

Alle Mitarbeiter und Kinder in Sicherheit

Der Imam des Zentrums, Taha Hassane, erklärte, alle Mitarbeiter, Lehrkräfte und Kinder seien in Sicherheit. „Wir haben noch nie eine solche Tragödie erlebt“, sagte er.
Er bete für die betroffenen Familien und stehe solidarisch an der Seite der muslimischen Gemeinde. Es sei „äußerst empörend, einen Ort des Gebets anzugreifen“. (afp/red)
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Zentralratspräsident fordert Ausweisung antisemitischer Täter

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, spricht sich für eine mögliche Ausweisung ausländischer Täter antisemitischer Gewalt aus.
Mit Blick auf antisemitische Straftaten sagte Schuster der „Welt am Sonntag“, wenn es um Taten gehe, die Leib und Leben gefährdeten, halte er es für legitim, solche Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls auch anzuwenden. Der Staat müsse in der Lage sein, seine Bürger zu schützen. Zugleich plädierte Schuster für eine Verschärfung des Strafrechts bei israelfeindlichen Delikten. Auf die Frage, ob etwa die Leugnung des Existenzrechts Israels strafrechtlich schärfer verfolgt werden müsse, sagte er, er halte entsprechende Verschärfungen für sinnvoll.

Ursachen des Antisemitismus

Kritisch äußerte er sich über eine aus seiner Sicht zu große Nachsicht gegenüber Tätern. Das Verständnis für die Täterperspektive sei bisweilen größer als für die Opfer, sagte Schuster. Bewährungsstrafen dürften nicht den Eindruck erwecken, man gehe als freier Mensch ohne Konsequenzen aus dem Gerichtssaal.
Im Interview äußerte sich Schuster auch zu den Ursachen des Antisemitismus. Auf die Frage, ob er sich mit seiner Warnung von 2015 bestätigt fühle, die Masseneinwanderung syrischer Flüchtlinge könne den Antisemitismus verstärken, antwortete er mit einem „Jein“. Die Entwicklung sei komplexer verlaufen, als er sie damals eingeschätzt habe. Seit dem 7. Oktober 2023 sehe man eine Form von Antisemitismus, die sich aus verschiedenen Quellen speise – aus dem rechtsextremen Spektrum, aus linken Milieus und aus islamistischen Kreisen. Diese Gemengelage sei in ihrer Gesamtheit das eigentlich Besorgniserregende. Man könne heute durchaus argumentieren, dass die Zuwanderung auch indirekte Effekte gehabt habe, etwa insofern, als sie in Teilen der Gesellschaft, gerade am rechten Rand, zusätzliche Ressentiments befördert habe. Zugleich räumte er selbstkritisch ein, dass er die Entwicklung so nicht vorausgesehen habe.

Bewertung der Bedrohungslage

Eine Rangfolge der Bedrohungen lehnte Schuster ab. Für die Betroffenen mache es keinen Unterschied, ob die Bedrohung von rechts, von links oder aus islamistischen Kreisen komme. Allerdings habe der rechtsextreme Antisemitismus innerhalb der deutschen Mehrheitsgesellschaft nach wie vor den größeren Resonanzraum. Er sei tiefer verankert, historisch gewachsen und deshalb in seiner Wirkung nicht zu unterschätzen. Die Gleichzeitigkeit und das Zusammenwirken dieser unterschiedlichen Strömungen mache die Lage heute so schwierig.
Zum Verhältnis zu Moscheegemeinden sagte Schuster, viele stünden unter türkischem Einfluss, insbesondere solche, die von Ditib betrieben würden. Die politische Agitation aus der Türkei finde ihren Weg auch in die Gemeinden – bis in die Predigten hinein, und zwar in einer Tonlage, die antisemitische Narrative bediene. Auf die Frage nach ausreichendem Widerstand aus den muslimischen Gemeinden gegen Antisemitismus sagte er, er nehme vor allem ein sehr lautes Schweigen wahr. Nach außen gebe es mitunter Erklärungen, die für ihn oft eher ein Feigenblatt seien. Innerhalb der Gemeinden selbst scheine das Thema kaum stattzufinden. Zugleich betonte er, es wäre falsch, pauschal allen Muslimen antisemitische Einstellungen zu unterstellen.

Gesellschaftliche Entwicklung und Zukunft

Schuster forderte von den islamischen Verbänden, dass Antisemitismus in den Gemeinden offensiv thematisiert werde – in all seinen Facetten. Es müsse klar sein, dass es sich um eine Form der Menschenfeindlichkeit handele. Gerade von Menschen, die selbst Diskriminierung erführen, erwarte er hier mehr Solidarität.
Auf die Frage, ob die Zivilgesellschaft schwächele, sagte Schuster, die politische Propaganda aus pro-palästinensischen Kreisen sei breiter aufgestellt und oft wirkungsvoller als die israelische oder jüdische Perspektive. Hinzu komme ein deutliches zahlenmäßiges Ungleichgewicht: Auf rund 5,5 Millionen Muslime kämen nur etwa 125.000 Juden. Das beeinflusse auch die mediale Durchschlagskraft.
Zur Metapher des gepackten Koffers sagte Schuster, sie stehe heute für eine neue Qualität. Während sie früher eher symbolisch gewesen sei, gebe es inzwischen reale Überlegungen – insbesondere bei der jüngeren Generation -, ob jüdisches Leben in Deutschland dauerhaft eine Zukunft habe. Einen Rückzug jüdischen Lebens aus der Öffentlichkeit sieht er bereits. Viele Gemeinden verlagerten Aktivitäten ins Innere und stünden dabei unter erheblichem Schutz. Die Perspektive, dass jüdische Einrichtungen ohne Polizeischutz auskommen, sehe er auf absehbare Zeit nicht mehr. (dts/red)
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Trump: Zweithöchster IS-Kommandeur von US- und nigerianischen Streitkräften getötet

Das US-Militär hat nach Angaben von US-Präsident Donald Trump in Nigeria gemeinsam mit Streitkräften des afrikanischen Landes einen ranghohen Kommandeur der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) getötet. Bei einer „sorgfältig geplanten und äußerst komplexen Mission“ der US-Streitkräfte sei „Abu-Bilal al-Minuki, die weltweite Nummer zwei des IS“ am Freitagabend in Zusammenarbeit mit den nigerianischen Streitkräften „auf dem Schlachtfeld eliminiert“ worden, erklärte Trump in der Nacht zu Samstag in seinem Onlinedienst Truth Social.
Bei dem Getöteten handele es sich „um den aktivsten Terroristen der Welt“, erklärte Trump weiter. Al-Minuki habe geglaubt, sich „in Afrika verstecken zu können, aber er wusste nicht, dass wir über Quellen verfügen, die uns über alles, was er tat, auf dem Laufenden hielten“.

Bedeutung für den Kampf gegen den IS

Der IS ist im Westen Afrikas stark vertreten. Die USA hatten 2023 Sanktionen gegen al-Minuki verhängt. Er werde die Menschen in Afrika nun „nicht länger terrorisieren oder dabei helfen, Aktionen zu planen, die auf Amerikaner abzielen“, erklärte Trump. Durch seine „Ausschaltung“ seien die weltweiten Einsätze des IS „massiv geschwächt“ worden. Trump dankte zudem Nigerias Regierung für die Zusammenarbeit bei dem Einsatz.
Das westafrikanische Nigeria wird von zahlreichen Konflikten zwischen verschiedenen Ethnien und Bevölkerungsgruppen erschüttert, denen Christen wie Muslime gleichermaßen zum Opfer fallen. Das bevölkerungsreichste Land Afrikas ist in einen mehrheitlich muslimischen Norden und einen weitgehend christlichen Süden geteilt. Die nigerianischen Behörden weisen Vorwürfe zurück, die Christen im Land würden verfolgt.

Nigeria im Dauerkrieg gegen Terrorgruppen

Nigerias Armee kämpft gegen bewaffnete Banditen und Dschihadisten gleichermaßen, darunter der regionale IS-Ableger Islamischer Staat in Westafrika (ISWAP) sowie die rivalisierende Islamisten-Miliz Boko Haram. Obwohl die „Banditen“ von finanziellen Interessen motiviert sind, arbeiten sie zunehmend mit Dschihadisten aus dem Nordosten zusammen.
Die US-Armee hatte am ersten Weihnachtstag IS-Ziele im Nordwesten Nigerias angegriffen und dabei mehrere mutmaßliche IS-Kämpfer getötet. Zur Begründung der Angriffe führte US-Präsident Donald Trump die Tötung „unschuldiger Christen“ an. Zuvor hatte er mehrfach die angebliche „gezielte Tötung“ von Christen in Nigeria angeprangert. (afp/red)
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gesellschaft wissen

Die Lust am Wandern: Warum Unterwegssein beflügelt und erdet


In Kürze:

  • Wandern wirkt nicht nur körperlich, sondern schafft Abstand vom Alltag und öffnet den Blick für das Wesentliche.
  • Der deutsche Begriff „Wanderlust“ fand als Lehnwort Eingang in andere Landessprachen, ähnlich wie „Zeitgeist“ oder „Schadenfreude“.
  • Längere Wanderungen schaffen besondere Erlebnisse und machen das Unterwegssein zum Sinnbild persönlicher Reifung.
  • Ein wachsender Trend: Jugendliche tauschen Mallorca-Partys gegen gemeinsame Wander- und Naturerlebnisse.

 
„Das Wandern ist des Müllers Lust“: Kaum eine Zeile aus dem deutschen Volksgut hat sich so tief in das Gedächtnis eingegraben wie diese. Generationen von Schulkindern sangen sie auf Wandertagen, in Jugendherbergen und am Lagerfeuer.
Der Dichter Wilhelm Müller schrieb den Text 1821 als Teil seines Zyklus „Die schöne Müllerin“. Franz Schubert vertonte ihn kunstvoll, ehe Carl Friedrich Zöllner daraus jenes bis heute bekannte Wanderlied machte. Doch das Lied beschreibt kein romantisches Naturidyll. Es spiegelt die uralte Sehnsucht nach Bewegung und Freiheit wider, die die deutsche Kultur seit Jahrhunderten prägt.

Heimat braucht Ferne

Die Deutschen gelten als heimatverbunden und wanderfreudig zugleich. Gerade in dieser besonderen Spannung liegt vielleicht der Kern ihrer Wanderkultur. Heimweh und Fernweh entspringen derselben seelischen Landschaft. Beide setzen voraus, dass es einen Ort gibt, dem man sich verbunden fühlt, den man vermisst oder den man neu entdecken will.
England kennt seinerseits mit dem „rambling“, einer Wortschöpfung aus dem 19. Jahrhundert, eine lebendige Tradition des gemeinschaftlichen Landschaftswanderns, die stärker auf Geselligkeit und das Recht auf das Betreten setzt. In Spanien prägen lange Pilgerwege wie der Jakobsweg das Bild des Unterwegsseins, oft mit spiritueller Zielsetzung. Jede Form teilt das Naturerlebnis und die körperliche Herausforderung.
„Wanderlust“ jedoch scheint dies zusätzlich zur deutlichen inneren Suche und erlebbaren romantischen Resonanz zu verdichten. Vielleicht erklärt das, warum das altdeutsche Wort als sogenanntes Lehnwort in fremde Sprachen übernommen wurde. Es beinhaltet die besondere Mischung aus Sehnsucht, persönlicher Erneuerung und dem Verlangen, die Welt zu Fuß zu entdecken.

Auf dem Weg zur Reife

Diese Sehnsucht war es, die in Deutschland bereits früh konkrete Formen annahm und so eine Kultur des Gehens hervorbrachte, die weit über reine Fortbewegung hinausging. Im Mittelalter gingen Handwerksgesellen nach ihrer Lehrzeit „auf Wanderschaft“. Über Jahre hinweg wanderten sie von Stadt zu Stadt, arbeiteten bei verschiedenen Meistern und reiften dabei, sowohl beruflich als auch persönlich. Noch heute begegnet man gelegentlich jungen Zimmerleuten in schwarzer Kluft und mit Wanderstab, die nach alter Tradition für mehrere Jahre unterwegs sind, bevor sie mit ihrem in der Fremde erworbenen Erfahrungsschatz zurückkehren.
Die Vorstellung, dass sich Bildung und Charakter erst in der Fremde weiterentwickeln, prägte auch die deutsche Romantik. Joseph von Eichendorffs Wanderer, getrieben von unbestimmter Sehnsucht, offen für das Ungeplante, wurde zur Schlüsselgestalt einer ganzen Ära. Und als die Industrialisierung die Städte verdichtete und lärmend machte, wurde die Natur zum Gegenentwurf. Sie wurde zu einem begehbaren Ort der Stille, des Schutzes und des Seelenheils.

Kollektives Wandern bewegt bis heute

Eben jene Sehnsucht nach dergleichen trieb um 1900 die Wandervogel-Bewegung an. Tausende Jugendliche verließen an Wochenenden die Städte, um singend durch Wälder und Mittelgebirge zu ziehen. Sie entflohen so dem engen Korsett des wilhelminischen Zeitalters und fanden dabei in Einfachheit, Gemeinschaft und Naturerlebnissen, was ihnen die bürgerliche Gesellschaft verweigerte. In dieser Bewegung wurzeln noch heute der schulische Wandertag ebenso wie große Wallfahrten, etwa die Pilgerfahrten nach Kevelaer.
Dass kollektives Unterwegssein in Deutschland bis heute nicht nur religiöse, sondern auch säkulare und feierliche Ausprägungen hat, zeigt der Brauch an Christi Himmelfahrt. Der sogenannte Vatertag – regional auch Herrentag oder Männertag –, der dieses Jahr mit dem Tag des Wanderns zusammenfällt, verbindet ausgelassene Männerausflüge mit dem Motiv des gemeinsamen Ziehens durch die Landschaft – eine unterhaltsame Fortsetzung der langen Praxis, in Gruppen draußen Erlebnis und Gemeinschaft zu suchen.

Eine neue Generation wandert

Das Wandern steht jedoch nicht nur für Geselligkeit oder Sportliches, es kann auch ausgleichend und meditativ wirken. Rhythmisches Gehen ordnet die Gedanken, entschärft im Erkunden der weitläufigen Landschaft den Blick und verändert das Zeitgefühl. In einer Zeit der permanenten Erreichbarkeit und zunehmenden Reizüberflutung gewinnt genau diese Erfahrung wieder eine neue Bedeutung. Der Weg durch den Wald schafft eine Brücke ins Innere und bewirkt einen heilsamen Ausgleich.
Deshalb pilgern seit Jahrzehnten Menschen aus ganz Europa nach Santiago de Compostela. Viele suchen dabei weniger religiöse Erfüllung als eine Form innerer Klärung und Erkenntnis. Das Gehen über Wochen hinweg schafft einen Zustand zwischen Konzentration und Loslassen. Und am Ende, so berichten viele Pilger, wartet nicht Erschöpfung oder Ermüdung, sondern Klarheit.
Genau das scheinen auch jüngere Generationen (wieder) für sich zu entdecken. Die Trendstudie „Jugend reist 2022“ zeigte, dass Jugendliche verstärkt Interesse an Erlebnisreisen und dem Wandern haben. Das spiegelt sich auch in Angeboten von Veranstaltern und Verbänden wider, die neben Mallorca inzwischen Alpenüberquerungen und mehrtägige Wanderungen als Abschlussfahrt anbieten. Verbirgt sich hier ein leiser kultureller Wandel, auf der Suche nach Ausgleich, Regeneration und einem neuen Gemeinschaftssinn?

Eine Sehnsucht, die erdet

Erfahrene Wanderer wissen: Gute Wege entstehen dort, wo Zeit bleibt für eine Rast, für entspannte Gespräche und für stille Einkehr oder gemeinsame Verbindung. Die Strecke wird nach Rhythmus und Einklang gewählt, nicht nach sportlichem Ehrgeiz.
Genau deshalb wurden Pilgerwege restauriert, Bahntrassen zu Naturpfaden umgebaut und in den Mittelgebirgen wie Eifel, Harz und Schwarzwald Wanderwege neu erschlossen. Was die Menschen dort hinzieht, ist das archetypische Gefühl der stillen und beruhigenden Zuflucht, während sie auf dem Weg zu sich selbst sind – ein Empfinden, das die deutsche Wanderkultur seit Jahrhunderten trägt.
Von den Gesellen auf der Walz über romantische Dichter bis hin zu jungen Menschen, die wieder längere Wege durch die Natur suchen, zieht sich ein Gedanke durch die Zeit: Wandern ist mehr als Fortkommen. Es schafft Abstand, öffnet den Blick und verschiebt die Perspektive auf das eigene Leben.
In dieser Bewegung zwischen Heimweh und Fernweh, Walz und Jakobsweg, Lagerfeuer und Naturpfad spiegelt sich auch eine leise Antwort auf die Unruhe der Gegenwart. Nicht alles muss schneller, lauter oder weiter werden. Manchmal reicht es, mit offener Wahrnehmung und bewusstem Blick zu gehen. Und so kann schon ein langer Fußmarsch genügen, um das Wesentliche wieder zu spüren: die erhellenden Einsichten, die erst entstehen, wenn sich der Mensch auf der erfüllenden Reise zu sich selbst befindet.
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Caritas warnt vor Mehrbelastung in der Pflege durch Warken-Reform

Vor dem Hintergrund einer Reform der Pflegeversicherung warnt die Caritas vor einer noch stärkeren Belastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.
„Bei der stationären Pflege muss die Ministerin dafür Sorge tragen, dass die finanzielle Belastung für die Pflegebedürftigen nicht noch weiter steigt“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Eigenanteile könnten später sinken

„Aktuell wird diskutiert, die Eigenanteile erst nach 18 Monaten Aufenthalt in einer Einrichtung zu senken, statt wie bisher nach zwölf Monaten. Das würde zwar der Pflegeversicherung kurzfristig Kosten ersparen, dauerhaft aber das Stufenmodell der Entlastung diskreditieren, das schon heute vielen als ungenügend gilt.“
Mitte Mai will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorlegen.
Welskop-Deffaa befürchtet falsche Anreize: „Die Neuregelung würde den Anreiz erhöhen, vorhandenes Vermögen vor Eintritt des Pflegefalls an Kinder und Enkel zu verschenken, wie es Ratgeber regelmäßig empfehlen. Die Loyalität der Versicherten mit ihrer solidarischen Pflegeversicherung darf durch Anreizeffekte dieser Art nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

Entlastung für Angehörige gefordert

Zudem forderte sie, pflegende Familienangehörige zu entlasten: „Die allermeisten Leistungen für Pflegebedürftige werden immer noch in der Familie erbracht.“ Diese Verantwortungsbereitschaft von pflegenden Angehörigen müsse unbedingt geschützt werden.
„Bei der Reform der Pflegeversicherung darf es auf keinen Fall zu Verschlechterungen bei der beitragsfreien Familienmitversicherung, der nach Kinderzahl gestaffelten Beitragshöhe und der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige kommen.“
„Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung, die sich signifikant auf die familiäre Generationensolidarität stützt“, so Welskop-Deffaa.
„Hier erinnern wir daran, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt hat, dass der `generative Beitrag` in der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden muss als in den anderen Zweigen der Sozialversicherung.“ (dts/red)