Im jahrelangen Streit um gesundheitliche Folgen des Pflanzenschutzmittels Glyphosat hat der Oberste Gerichtshof der USA zugunsten des Bayer-Konzerns aus Leverkusen entschieden.
Dem Urteil zufolge kann Bayer nicht wegen fehlender Krebs-Warnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden.
Bundesweite Warnhinweise in den USA hätten Vorrang vor solchen der Bundesstaaten, hieß es in dem am Donnerstag in Washington veröffentlichten Urteil.
Bayer begrüßte die Entscheidung und erklärte, dadurch dürften „aktuelle Klagen abgewiesen und mögliche künftige Klagen verhindert werden – soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen“. (afp/dpa/red)
