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Gelsenkirchen: Hohe Schadenersatzklagen gegen Sparkasse

Knapp sechs Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen beginnen die ersten zwei Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei geschädigte Kunden Schadenersatz.
Im ersten Verfahren am heutigen Donnerstag (14:00 Uhr) klagt eine Kundin, die 391.000 Euro von der Bank verlangt. Ihr sei Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus dem aufgebrochenen Schließfach gestohlen worden.
Direkt im Anschluss (14:30 Uhr) verhandelt das Gericht die Klage eines Kunden auf knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck.
Nach Weihnachten waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem Kernbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Von ihnen fehlt jede Spur. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.

Streit über Sicherheitsmaßnahmen und Schließfachinhalte

Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Dabei handele es sich um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands, kritisierte Anwalt Daniel Kuhlmann vor dem Prozess.
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an. Es gebe seitens der Sparkasse keine Pflichtverletzungen.
Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank verweist darauf, keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt gehabt zu haben. Zudem bestreitet sie, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt im Schließfach befanden. Auch sei bislang nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen wurde.
Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten mehrere 100.000 Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern zugeordnet werden müssen. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen – zunächst vor allem Dokumente – zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei.

Bis zu 10.300 Euro Versicherungsschutz oder „volle Haftung“?

Die Sparkasse betont, dass die Schließfächer mit maximal 10.300 Euro versichert sind, sofern keine höheren Summen vereinbart wurden.
Der Klägeranwalt hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für geboten. Die Klägerin, die 391.000 Euro fordert, sei um ihre Altersabsicherung gebracht worden und nun völlig mittellos.
Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro. Die beiden Verfahren sollen aus seiner Sicht als Musterklagen dienen.
Dazu strebe er einen „Unterwerfungsvergleich“ mit der Sparkasse an. Im Erfolgsfall würde die Bank demnach grundsätzlich Ansprüche seiner Mandanten anerkennen. Andernfalls werde er „im schlimmsten Fall“ hunderte Klagen erheben und die Sparkasse „in Grund und Boden klagen“.

Ein Vergleich scheint extrem unwahrscheinlich

Nach Angaben des Gerichtssprechers Matthias Murawski müssen beide Parteien persönlich erscheinen. Vorsitzender Richter Stefan Ostheide werde zunächst die Möglichkeit eines Vergleichs ausloten, andernfalls ihre Positionen anhören.
Der weitere Verlauf nach Prozessbeginn sei völlig offen. Beim Landgericht seien bereits weitere acht Klagen eingegangen und von Juli bis September terminiert. Die Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. (dpa/red)
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Fall Fabian: Ein Smartphone als Spurenquelle

Im Mordprozess um den im Oktober vorigen Jahres getöteten achtjährigen Fabian sind die Auswertungsergebnisse des Handys der Angeklagten vorgestellt worden.
Die 30-Jährige habe das Smartphone intensivst genutzt und binnen viereinhalb Tagen unter anderem 1.100 Sprachnachrichten geschickt, 207 Telefonate geführt und über 3.100-mal Messengerdienste genutzt, sagte der für die Auswertung verantwortliche Polizeibeamte und Digitalforensiker am Landgericht Rostock.
Anhand der Auswertung von WhatsApp-Nachrichten und Fotos konnte unter anderem belegt werden, dass die Angeklagte am 10. Oktober 2025 ihr Auto reinigte.
An dem Tag wurde Fabian laut Staatsanwaltschaft an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) ermordet und die Leiche dann fast völlig verbrannt.
Vier Tage später, als die Leiche des Jungen gefunden wurde, habe die Angeklagte der Polizei gegenüber gesagt, dass sie das Auto seit langem nicht gereinigt habe.

Angeklagte sprach von Brandleiche

Am 13. Oktober, also einen Tag vor dem Auffinden des Leichnams, chattete die Angeklagte dann unter anderem mit einem Bekannten, der heute als Zeuge vor Gericht aussagte.
Beide tauschten sich über eine Suchaktion der Polizei am Inselsee aus, wo Spürhunde angeschlagen hatten. Dabei wies die Angeklagte von sich aus darauf hin, dass Wasserleichen keine DNA-Spuren aufwiesen, und auch Brandleichen wenig DNA-Spuren hätten.
Diese Angabe zur Brandleiche sei aus dem Nichts gekommen, bemerkte der Richter. Auch der Digitalforensiker der Polizei sagte, das Wort Brandleiche sei damals erstmalig von der Angeklagten eingeführt worden.
Anhand der Kameraaufnahme ihres Pkw wurde auch festgestellt, dass sich das Auto der Angeklagten am 10. Oktober vor der Wohnung Fabians in Güstrow aufhielt. (dpa/red)
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Darf Høiby nach Hause? Höhere Instanz soll Entscheidung prüfen

Ein Gericht will den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit aus der Untersuchungshaft entlassen, damit dieser bei seiner schwer kranken Mutter sein kann.
Damit gaben die Richter in Oslo einem Antrag von Marius Borg Høiby am Montagabend statt. Gegen die Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft jedoch umgehend Berufung mit aufschiebender Wirkung ein. Høiby muss deshalb in U-Haft bleiben, bis eine höhere Instanz den Fall geprüft hat.
Die Polizei hatte sich zuvor gegen eine Freilassung ausgesprochen. Das Gericht sah das anders: „Die Fortsetzung der Inhaftierung wäre nicht nur für Høiby, sondern auch für seine Mutter in der ohnehin schwierigen Lage, in der sie sich befinden, sehr belastend“, zitierte die Zeitung „Verdens Gang“ das Gericht.
In einer Woche wird das Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen den 29-Jährigen verkündet. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung einen Freispruch von den schwersten Vorwürfen – vier Fällen von Vergewaltigung.
„Da drinnen zu sitzen, während Mama so krank ist, ist nicht auszuhalten“, sagte Høiby bei dem Gerichtstermin in Oslo laut der Zeitung „Verdens Gang“.
Es sei sehr hart für ihn, seiner Mutter in ihrer Situation nicht beistehen zu können. Vor Gericht beteuerte der Norweger, dass er jetzt „niemals etwas tun würde, dass die Situation verschlimmert. Das ist undenkbar für mich.“
Ein Bild aus glücklicheren Zeiten: Mette-Marit (links) und ihr Sohn Marius. (Archivbild)

Ein Bild aus glücklicheren Zeiten: Mette-Marit (links) und ihr Sohn Marius. (Archivbild)

Foto: Vegard Wivestad Grott/NTB SCANPIX/EPA/dpa

Høiby: Jeder Besuch von Mama im Gefängnis könnte der letzte sein

Zuvor hatte Høiby das Gefängnis am Montag Medienberichten zufolge für einige Stunden verlassen dürfen, um an einem Informationstreffen zum Gesundheitszustand der Kronprinzessin teilzunehmen. Dieser hatte sich nach Angaben des norwegischen Hofs in letzter Zeit erneut drastisch verschlechtert.
Wegen ihrer „lebensbedrohlichen chronischen Lungenkrankheit“ sei Mette-Marit nun auf eine Warteliste für eine Transplantation gekommen, hieß es am Freitag. Bereits im Dezember hatte das Königshaus mitgeteilt, dass die Kronprinzessin eine neue Lunge braucht. Sie leidet an der unheilbaren Krankheit Lungenfibrose. Im Alltag benutzt sie inzwischen ein Sauerstoffgerät.
Das Informationstreffen habe am Sitz der Kronprinzenfamilie, Schloss Skaugum, stattgefunden, sagte Høiby laut „Verdens Gang“ vor Gericht: „Mama zu Hause zu sehen war ein ganz anderes Erlebnis, als sie im Gefängnis in Oslo zu sehen. Das war eine ganz andere Mama, das war unglaublich gut zu sehen.“
Am Sonntag hatte Mette-Marit ihren ältesten Sohn gemeinsam mit ihrem Mann Haakon in der Haft besucht. „Jeder Sonntag, an dem wir uns sehen, kann das letzte Mal sein, dass wir uns sehen“, sagte Høiby den Angaben zufolge.

Høiby blitzte mit früherem Antrag bei Gericht ab

Die Freilassung aus der U-Haft mit einer elektronischen Fußfessel hatte Høiby bereits im Mai beantragt – ohne Erfolg. Damals ging die Sache bis vor das höchste norwegische Gericht. Den neuen Antrag hatten die Verteidiger mit Mette-Marits verändertem Gesundheitszustand begründet.
Der Sohn der Kronprinzessin sitzt seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Er hatte mehrfach gegen ein Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin verstoßen, die auch als mutmaßliches Opfer im Prozess gegen ihn ausgesagt hatte. Høiby bestreitet, dass Wiederholungsgefahr bestehen könnte.
Seine Ex-Freundin scheint das nicht so zu sehen: Mehrere Personen in Høibys Umfeld hätten in letzter Zeit versucht, ihre Mandantin dazu zu bewegen, das Kontaktverbot aufheben zu lassen, sagte die Anwältin der Ex-Freundin, Mette Yvonne Larsen, der Zeitung „Aftenposten“. „Sie hat gesagt, dass sie das Kontaktverbot aufrechterhalten möchte“, sagte Larsen der Zeitung. (dpa/red)
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Terroranschlag geplant: Jahrelange Haft und Psychiatrie

Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Mann wegen eines geplanten Terroranschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Richter legen dem Angeklagten Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Explosion und Terrorismus-Finanzierung zur Last. Sein psychisch kranker Komplize und Neffe sei nur eingeschränkt steuerungsfähig, entschied das Gericht. Der 20-Jährige wurde freigesprochen, muss jedoch in eine Psychiatrie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Denkbare Ziele: Öffentliche Großveranstaltung oder Synagoge

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass die beiden Deutschen im vergangenen Sommer ihre Pläne konkretisiert hatten. Sie wollten demnach mit Schusswaffen möglichst viele Menschen töten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte habe sich der 20-Jährige mit einer selbst gebastelten Sprengstoffweste in die Luft sprengen sollen. Als denkbares Ziel hätten sie eine Klinik ins Auge gefasst, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven.
Die Männer wollten die Sprengstoffweste bei der Mutter des 35-jährigen Angeklagten bauen, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Die Frau bestellte drei Stoffe für einen Test in ihrer Küche. Am Ende durchkreuzten Beamte die Pläne. Sie stießen im Rahmen anderer Ermittlungen zufällig auf Chats zwischen den Männern und nahmen sie fest.
Der jüngere Angeklagte legte im Prozess ein Geständnis ab, sein Onkel schwieg zu den Vorwürfen. (dpa/red)
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Gelsenkirchener Millionen-Coup: Erste Klagen starten

Es geht um einen der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit möglicherweise dreistelligem Millionen-Schaden. Nach Weihnachten 2025 drangen Unbekannte in eine Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale ein und räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus.
Am 11. Juni starten beim Essener Landgericht die ersten beiden Zivilprozesse, in denen geschädigte Kunden volle Haftung von der Bank verlangen. Allein die erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.

Was ist passiert?

Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr gibt es bei der Feuerwehr Gelsenkirchen Brandalarm für die Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Die Einsatzkräfte finden aber keine brennende, sondern eine geknackte Bank.
Unbekannte Täter haben sich während der Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus zunächst Zugang zu einem Archivraum verschafft. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor.
Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den Eigentümern bekannt ist.
Sie könnte auch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minuziös vorbereitet haben, gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.

Wer sind die Kläger?

In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle.
Sie sei nun mittellos, sagt ihr Anwalt. Sie sei noch kurz vor der Tat zusammen mit ihrer Tochter am Schließfach gewesen. Diese könne bezeugen, dass das Geld im Fach war.
Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute. Jetzt seien nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern – unersetzlicher Familienschmuck – gemeldeter Schaden fast 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, sagte der 63-Jährige bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls vor Gericht ziehen wollen, gilt gleichermaßen: Der Versicherungsschutz der Sparkassenkunden ist laut dem Schließfachvertrag auf 10.300 Euro beschränkt, falls nicht ausdrücklich höhere Summen vereinbart wurden.
Dagegen geht der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vor. Mehrere Anwaltskollegen bereiten ebenfalls Verfahren vor, um höhere Entschädigungen für ihre Mandanten zu erreichen. Viele Sparkassenkunden sind wütend – sie fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht.

Warum soll die Sparkasse zahlen?

Die Kläger fordern unbegrenzte Haftung und werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Wegen ihres fahrlässigen Verhaltens hafte sie in vollem Umfang, sagt der Klägeranwalt.
Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden.
Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten.
Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt geblieben – die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab.

Was sagt die Sparkasse?

Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum blockte sie dabei monatelang ab.
Kein Außenstehender bekam den Raum zu sehen, nicht einmal die wenigen Kunden, deren Fächer nicht geknackt worden sind. Sie können sich ihr Eigentum abholen, aber nicht im Tresorraum. Die Wertsachen werden unter notarieller Aufsicht herausgeholt und an einem anderen Ort übergeben.
Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum zurückgelassen haben – darunter auch durchaus werthaltige Dinge. Die Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel Zeit.
Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben seien.

Was ist vom Prozess zu erwarten?

Es handelt sich um zwei Zivilprozesse. Es geht dabei „nur“ um Geld, nicht um Straftaten und ihre Sühne – logischerweise, denn die Täter sind ja noch flüchtig. Am Anfang des Zivilprozesses steht eine Güteverhandlung. Der Vorsitzende Richter fragt die Bereitschaft zu einem Vergleich ab. Diese dürfte angesichts der hohen Summen, die auf dem Spiel stehen, äußerst gering sein.
Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.
Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand hintereinander – eine abschließende Lösung der komplexen Fragen scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden.

Wie lange dauert das alles?

So unsicher der Ausgang der Verfahren auch ist – eins scheint ziemlich klar: Es wird wohl Jahre dauern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Bei einem vergleichbaren Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre bis zu einer ersten Entscheidung beim Landgericht Hamburg zugunsten einer höheren Kunden-Entschädigung.
Dann folgten Berufung, Gutachten und Gegen-Gutachten und Ende Mai dieses Jahres – also nach fast fünf Jahren – hob das OLG die Landgerichtsentscheidung wieder auf. Gegen die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt. (dpa/red)
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Pflegekinder jahrelang misshandelt – mehrjährige Haftstrafe

Vier Kinder sind in einer Wohngruppe über neun Jahre hinweg Gewalt ausgesetzt gewesen. Rund sieben Jahre nach der Auflösung des Projekts ist ein damaliger Leiter zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Berlin sprach den 45-jährigen Erzieher der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen schuldig.
„Der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt hat zum Alltag der Kinder gehört, sie haben jeden Tag Angst verspürt“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Sogenannte Polizeigriffe habe der Angeklagte eingesetzt, ständig an den Haaren gezogen, die Kinder beleidigt, sie häufig nachts wegen Vorkommnissen am Tage geweckt und aus den Betten gezogen.

Ein Kind kam mit Verbrühungen ins Krankenhaus

Es sei zu Schlägen und teils zu erheblichen Verletzungen gekommen. Ein Junge sei fünf oder sechs Jahre alt gewesen, als ihn der Angeklagte viel zu heiß geduscht habe. Das Kind sei mit Verbrühungen am Rücken in ein Krankenhaus gekommen.
Zu Übergriffen kam es laut Anklage von Februar 2010 bis August 2019 in Berlin-Spandau und in Oranienburg (Brandenburg). Die Geschwister – anfangs zwei bis acht Jahre alt – hätten damals in einer familienanalogen Wohngruppe unter der Leitung des Angeklagten und seiner Ehefrau gelebt.
Beide seien allerdings kurz nach abgeschlossener Erzieherausbildung ohne Erfahrung gewesen, es habe auch keine wesentlichen Unterstützungsangebote durch den Träger gegeben und kaum Kontrollen.

Akten blieben jahrelang liegen

Das Verfahren war 2019 ins Rollen gekommen. Damals hatte das älteste Mädchen erste Vorwürfe erhoben und damit die Notbremse gezogen, so das Gericht. Auch ihre Geschwister hätten danach über Vorfälle berichtet.
Die Wohngruppe habe sich nicht halten lassen. 2020 seien die Kinder von der Polizei zwar vernommen worden, danach aber sei lange nichts passiert – „die Akten lagen rum“. Im Strafmaß habe das Gericht das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt. (dpa/red)
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EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen „angemessenen Lebensstandard“ gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern umfasst.

Anstoß für das Urteil gab ein Fall aus Deutschland

Ein Afghane hatte den bayerischen Landkreis Schweinfurt verklagt, weil ihm im Januar und Februar 2022 Sozialleistungen gekürzt wurden, nachdem sein Asylantrag in Deutschland wegen der Zuständigkeit von Rumänien abgelehnt wurde.
Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen – das regelt die Dublin-III-Verordnung.
Der junge Mann erhielt nach der Ablehnung in Deutschland nur noch Sachleistungen in Form von Unterkunft, Verpflegung, Heizung, Körperpflege und Gesundheit.
Auf Leistungen wie Kleidung und Haushaltsgüter sowie Geld für grundlegende persönliche Bedürfnisse, also etwa Ausgaben für Transport, Kultur oder Kommunikation, musste er verzichten.
Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz sieht solche Kürzungen bei den Menschen vor, die ihr Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in einen anderen Mitgliedstaat führen müssten.

Seit 2024 sehen deutsche Regelungen auch Leistungsausschluss vor

Die Klage des Afghanen ging bis vor das Bundessozialgericht. Dieses legte dem EuGH die Frage vor, ob die deutsche Regelung mit der bisherigen EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar ist.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten klar: Nein, denn zum einen gehöre Kleidung zu den „elementarsten Bedürfnissen“.
Zum anderen seien Geldleistungen für den täglichen Bedarf, etwa für Fahrkarten, Kommunikationsmittel oder Körperpflegeprodukte, notwendig, um ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ zu gewährleisten.
Über den konkreten Fall müssen noch die deutschen Gerichte entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.
Die deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem Gerichtshof ging, wurde 2024 sogar noch verschärft:
Schutzsuchende, für die nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, sollen gar keine Asylbewerberleistungen bekommen, wenn eine Ausreise für sie „rechtlich und tatsächlich möglich“ ist. Sie können lediglich Überbrückungsleistungen für zwei Wochen beziehen.

GEAS-Reform: Neue Asylregeln ab kommender Woche

Laut dem Asylexperten Constantin Hruschka ist auch die verschärfte deutsche Regelung EU-rechtswidrig. Wenn man Leistungen schon nicht kürzen dürfe, dann erst recht nicht komplett entziehen.
„Die Behörden müssen jetzt sofort aufhören, Leistungen einzuschränken und den Leistungsentzug beenden“, sagt Hruschka.
Bislang äußerten auch viele Sozialgerichte Zweifel an der Vereinbarkeit des vollständigen Leistungsausschlusses mit EU-Recht und Verfassungsrecht.
Die bisherige Aufnahmerichtlinie, die Vorgaben zu den Leistungen macht, wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU allerdings durch neue Regeln abgelöst.
Diese erlauben Leistungseinschränkungen explizit, wenn Asylbewerber sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen – also für die sogenannten Dublin-Fälle.

Muss das deutsche Recht nun angepasst werden?

Die jetzige Entscheidung bedeutet laut dem Rechtsexperten Hruschka für die Zukunft, dass das menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet sein muss – dazu gehöre nach den Ausführungen des Gerichtshofs die Deckung des Bedarfs an Kleidung und Haushaltsprodukten.
„Auch in der neuen Regelung steht drin, dass ein Mindeststandard im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet sein muss“, betont er. Bisher Betroffene könnten darüber hinaus einen Nachzahlungsanspruch wegen gekürzter oder entzogener Leistungen haben. Die Schwierigkeit dabei sei jedoch, den Betrag zu beziffern.
Laut dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bedarf es nun einer eingehenden Prüfung, ob und inwieweit sich aus der EuGH-Entscheidung eine Notwendigkeit ergibt, die Rechtslage oder Rechtspraxis in Deutschland anzupassen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kommentierte, dass Leistungskürzungen durch das Urteil erschwert würden.
„Wir nehmen das zur Kenntnis, sehen aber auch, dass wir mit GEAS eine komplett neue Rechtslage haben.“ Daher habe das Urteil nur eine sehr beschränkte Wirkung, so Dobrindt.

Kritik an bestehender Praxis

Der asylpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Erik Marquardt, teilte mit: „Das Urteil muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein, die Achtung von Grundrechten und Menschenwürde wieder zum Leitbild ihrer Politik zu machen.“
Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation Pro Asyl, Wiebke Judith, merkte an, dass Deutschland jahrelang Asylsuchenden ihnen zustehende Leistungen verweigert habe. „Jetzt ist klar: Das ist europarechtswidrig und ein handfester Skandal“, so Judith.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr insgesamt gut 5.400 Menschen nach Dublin-Regeln in andere EU-Länder überstellt, bei knapp 36.000 Übernahmeersuchen von Deutschland. (dpa/red)
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Gutachten im Fall Fabian: Landgericht lässt Öffentlichkeit zu

Das Landgericht Rostock hat im Mordprozess um das Gewaltverbrechen an dem achtjährigen Fabian einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt.
Die Bilder vom stark verbrannten Leichnam des Jungen seien bereits in den letzten Verhandlungstagen gezeigt worden und somit auch der Öffentlichkeit bekannt, sagte Richter Holger Schütt.
Es gebe zwar auch postmortal ein schutzwürdiges Interesse, das im vorliegenden Fall aber mit der Inaugenscheinnahme der Bilder des Gutachtens nur geringfügig verletzt werde.
Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Art und Weise der Tötung sei für die grundsätzliche Einordnung der Spurenlage von essenzieller Bedeutung und in öffentlicher Beweisaufnahme durchzuführen.

Postmortales Persönlichkeitsrecht

Die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Mutter hatte dagegen zur Antragsbegründung auf das postmortale Persönlichkeitsrecht als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde verwiesen. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten.
Fabian war laut Anklage am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet worden. Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die bislang zu den Vorwürfen schweigt. (dpa/red)
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BGH-Urteil: Mietwagen müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück

Anders als Taxis müssen Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt. (Az. I ZR 123/25)
Diese Regelung sei nicht verfassungswidrig, befand der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Er sah auch keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es um einen rein nationalen Sachverhalt gehe: Die betroffenen Firmen im konkreten Fall haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Menschen in Deutschland.

Revision hat keinen Erfolg

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt.
Ein Fahrer parkte laut BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10:10 bis 10:22 Uhr an Ort und Stelle. In der Zeit sei eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert worden. Erst Minuten später habe sich der Fahrer in der Uber-App abgemeldet.
Schon die Vorinstanzen hatten der Klägerin einen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht zugesprochen. Der BGH bestätigte dies, die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.

Disput zwischen Fahrdienst-Anbietern und Taxigewerbe

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht die Rückkehrpflicht als wichtiges Puzzleteil, um den Markt zu ordnen. „Sie ist aber nicht alleine entscheidend“, sagte Geschäftsführer Michael Oppermann.
Aus Sicht von Uber ist die aus den 1980er Jahren stammende Regelung hingegen „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. (dpa/red)
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Mordprozess Fabian: Tatortfotos und Spurenanalysen im Fokus des Gerichts

Tatorte von Verbrechen sind immer schrecklich. Der Ort, an dem der achtjährige Fabian im Oktober vorigen Jahres gefunden wurde, ist dazu noch besonders trostlos.
Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war.
„Wildschweinkuhle“ nennt ihn ein Bildbericht der Polizei. Der Tatort spielte am achten Verhandlungstag im Mordprozess vor dem Landgericht Rostock eine zentrale Rolle.
Über 150 Fotos von dem Ort unweit von Klein Upahl (Landkreis Rostock) wurden gezeigt – davon waren viele schwer zu ertragen. Hinzu kam eine detaillierte 3D-Tatortrekonstruktion, durch die Abstände exakt bestimmt werden konnten.
Auch diesmal warnte der Vorsitzende Richter Holger Schütt die rund 90 Zuschauer im Gerichtssaal vor den Fotos. Wer dies möglicherweise nicht ertragen könne, der solle besser den Saal verlassen.

Detaillierte Fotos werden gezeigt

Gezeigt wurden nicht nur Fotos von Fußabdrücken und dem Acker, auf dem sich der Tümpel befindet. Auch detaillierte Aufnahmen des nahezu vollständig verbrannten Leichnams wurden gezeigt.
Die 30-jährige Angeklagte soll den Jungen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 erstochen und danach angezündet haben, um Spuren zu verwischen. Die Frau schweigt bislang zu den Vorwürfen. Damals wurde Fabian erst nach vier Tagen intensiver Sucher gefunden.
Die Angeklagte selbst informierte am 14. Oktober die Polizei und führte die Beamten und zum Fundort der Leiche.
Sie und eine Bekannte hätten damals angegeben, mit Hunden spazieren gewesen zu sein, sagte ein Polizist vor dem Landgericht Rostock, der als erster Beamter an dem Tümpel war. Die Angeklagte habe dort den leblosen Körper des Jungen gefunden.
Die beiden Frauen hätten die Polizei am Vormittag in die Nähe der Stelle geführt und den Beamten erklärt, wo der Leichnam genau liege. Beide seien aufgeregt gewesen. Auf ihn hätten sie aber nicht tief betroffen oder geschockt gewirkt, sagte der Beamte.
Vor Ort sei er dann durch hohes Gras zu dem toten Jungen gegangen. Die Angeklagte sei zuvor selbst am Fundort gewesen und habe die Polizei darüber informiert, dass deshalb dort auch Spuren von ihr zu finden sein müssten.
Die Ermittler fanden sowohl Fußabdruckspuren des Jungen als auch der Angeklagten. Mehrere dicht beieinander liegende Spuren der jeweiligen Schuhabdrücke wurden dokumentiert und am achten Verhandlungstag in einem Bildbericht vorgestellt.
Allerdings gab der Sachverständige zu bedenken, dass die Spuren nicht zu einer klaren Identifizierung dienten. Belegt seien aber Abdruckspuren mit dem Profil von Turnschuhen, von denen die Angeklagten drei Paar besessen habe.

Ausschluss der Öffentlichkeit für Rechtsmedizin-Gutachten?

Die des Mordes angeklagte Frau lebt mit Fabians Vater in einer „On/Off“-Beziehung und sitzt seit November vorigen Jahres in Untersuchungshaft.
Sie ist inzwischen wieder mit dem Vater liiert, der ihre Pferde versorgt, sie in der Haftanstalt besucht und nach eigenen Worten an ihre Unschuld glaubt. Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin meist persönlich an der Verhandlung teil. Wegen der gezeigten Fotos war sie aber auch diesmal nicht anwesend.
Ihre Anwältin Christine Habetha beantragte in ihrem Namen den Ausschluss der Öffentlichkeit für die am Donnerstag geplante Präsentation des rechtsmedizinischen Gutachtens.
Sie verwies zur Begründung auf postmortale Persönlichkeitsrechte als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten. Das Gericht will vor Beginn des neunten Prozesstages am Donnerstag über den Antrag entscheiden.

Lange Zeugenliste

Bei der am 28. April begonnenen Verhandlung sagten bereits die Mutter, der Vater und auch die Großmutter mütterlicherseits von Fabian aus. Auch Freunde des Achtjährigen wurden in einer Video-Schalte als Zeugen gehört.
Hinzu kamen mehrere Sachverständige, Ermittler sowie Nachbarn, Mitarbeiter eines Jugendzentrums und Fabians Lehrerin. Für den Prozess sind Termine bis zum 10. September geplant. Am kommenden Donnerstag soll ein gerichtsmedizinisches Gutachten erörtert werden.
Fabian wurde laut Anklage mit sechs Messerstichen getötet. Doch die Tatwaffe konnte bislang nicht gefunden werden. Forensiker untersuchten bereits mehr als ein Dutzend unterschiedliche Messer. Bei keinem konnte aber menschliches Blut nachgewiesen werden, wie eine DNA-Forensikerin vorige Woche mitteilte.

Beziehungsprobleme als Tatmotiv?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte den Jungen in der Erwartung tötete, die zu dem Zeitpunkt beendete Beziehung mit dem Vater des Jungen wiederherstellen zu können.
Sie habe dabei ziel- und zweckgerichtet gehandelt, um durch die Tötung einen Streitpunkt mit dem Vater zu beseitigen, und diesen wieder für sich gewinnen zu können.
Sie habe bedenkenlos das Leben des achtjährigen Kindes zerstört in der vagen Hoffnung, die Beziehung zu reparieren, hieß es.
Obwohl die Angeklagte seit dem 28. April schweigt, ist ihre Stimme im Saal 2.002 des Landgerichts oft präsent, da die Schwurgerichtskammer zahllose Sprachnachrichten zwischen ihr und Fabians Vater abspielt.
Dabei schickte vor allem die Angeklagte oft im Minuten- und Sekundentakt Sprachnachrichten, in denen sie den 35-Jährigen flehentlich bat zurückzukehren.
Auch nachdem Fabian am 10. Oktober verschwunden war, schickte sie in den Tagen darauf teils bis tief in die Nacht Sprachnachrichten und bat den Vater, sie bei der Suche mithelfen zu lassen.
Die Angeklagte und der Vater hatten bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung. Zu Beginn habe Fabian seinen Vater, der getrennt von Fabians leiblicher Mutter lebt, noch regelmäßig aufgesucht, auch um mit dem etwa ein Jahr jüngeren Sohn der Angeklagten zu spielen. (dpa/red)
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Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe für 36-jährigen Syrer

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.
Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie sie von der Bundesanwaltschaft beantragt worden war. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt. Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte.
Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer habe dabei „Allahu akbar“ gerufen, sagte der Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld.
Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Staatsanwalt: IS-Vergangenheit in Syrien

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.
Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.
Er habe möglichst viele Menschen töten wollen. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet.

Deutliche Worte des Psychiaters

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit.
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt. (dpa/red)
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Zeugin im Block-Prozess: Wir wurden falsch beraten

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat die Verteidigung eine mutmaßliche Täterin mit furchtbaren Einzelheiten aus der Silvesternacht 2023/24 konfrontiert. Die 51-Jährige aus Israel hatte zuvor in ihrer Zeugenaussage moniert, der mitangeklagte Familienanwalt der Blocks, Andreas Costard, habe erklärt, es werde keine rechtlichen Konsequenzen für das Team geben, wenn die Kinder zurück in Deutschland seien.
„Alles war falsch“, sagte die Frau, die in Hamburg den Alias-Namen „Olga“ trug. Sie war Mitarbeiterin einer israelischen Sicherheitsfirma, die für die Tat verantwortlich sein soll.
Costards Verteidiger Marko Voß feuerte daraufhin eine Frage nach der anderen bezogen auf das Geschehen in Dänemark ab: Habe Costard jemals erklärt, es werde keine rechtlichen Konsequenzen haben, den Vater zu Boden zu bringen? Die beiden Kinder zu fesseln und in den Fußraum eines Autos zu drücken? Klebetape um den Kopf zu wickeln? Ein Kind über die Schulter zu werfen und bei Nacht durch einen Wald zu tragen? „Nein“, antwortete die Zeugin knapp auf jede seiner Fragen.
Das alles hätten ihre Teammitglieder aber in der Silvesternacht anscheinend gemacht, betonte Voß. Wie solle sein Mandant falsch beraten haben, wenn über diese Dinge nie vorher gesprochen worden sei?

Familienanwalt gehört zu den Hauptangeklagten

Der langjährige Anwalt der Familie Block gehört im aktuellen Prozess neben Christina Block (53) und einem 36-jährigen Israeli zu den Hauptangeklagten. Dem 64-Jährigen wird vorgeworfen, zusammen mit der Mutter den Auftrag zur Entführung der Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark erteilt zu haben.
Vorausgegangen war ein erbitterter Sorgerechtsstreit. Der Anwalt ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Elysée Hotel AG Hamburg. Er soll das israelische Team im Hotel Grand Elysée unentgeltlich einquartiert haben.
Die Anklage gegen Costard lautet auf gemeinschaftliche schwere Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung sowie gemeinschaftliche Freiheitsberaubung. Der Angeklagte selbst hat in der Verhandlung bisher geschwiegen.

Befragung der Zeugin dauerte vier Verhandlungstage

Die Befragung der Zeugin dauerte vier Prozesstage. Die 51-Jährige war laut Anklage „die rechte Hand“ des Chefs der israelischen Sicherheitsfirma, die für die Entführung verantwortlich sein soll. Sie hatte sich erst im laufenden Prozess aus Israel gemeldet und bekam sicheres Geleit für ihre Aussage.
Die Zeugin hatte sich vor der Tat mit der Hamburger Unternehmerin Christina Block angefreundet, die die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, ist.

Verteidiger wollen Widersprüche aufzeigen

Auch Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott hatte zuvor versucht, Widersprüche in der Aussage der Zeugin aufzuzeigen. Der Anwalt hielt der Frau vor, alle mutmaßlichen Entführer hätten unterschiedliche Zeitpunkte für ein angebliches Treffen mit seiner Mandantin in dem Hotel Ende Dezember 2023 genannt. Auch die Behauptungen zu einem vermeintlichen Code „Happy new year“ für die erfolgte Rückholaktion seien in sich zusammengefallen, erklärte Bott am Rande der Verhandlung.
Für ihn stehe fest: „Es ist sehr deutlich geworden anhand der Aussage der Zeugin, dass meine Mandantin Frau Block nicht wusste, was in der Silvesternacht geschehen werde.“
Ganz anders sah das der Vertreter der Nebenklage: Die israelischen Zeugen und Beschuldigten hätten deutlich gemacht, dass die Entführung so stattgefunden habe wie sie angeklagt sei, sagte Philip von der Meden, der Anwalt von Blocks Ex-Mann Stephan Hensel. Dieser hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch bei ihm nicht wie vereinbart nach Hamburg zurückgebracht.

Ins Team sollten „keine Verbrecher“

Die mutmaßliche Entführerin berichtete zudem, nach welchen Kriterien das Team ausgewählt wurde. Das höre sich komisch an, sagte die Zeugin auf Englisch laut Übersetzung. „Dass es keine Verbrecher sind.“ Es hätten gute Leute sein sollen. Es sei immer gesagt worden, es dürfe keine Gewalt geben.
Vier Beschuldigte aus Israel bekamen für ihre Zeugenaussagen schon vor Monaten sicheres Geleit. Nun wurde bekannt, dass noch ein weiterer Zeuge, Jonathan C., hinzukommt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft teilte dies auf Nachfrage mit, zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

Ermittlungsgericht traf die Entscheidung

Im Fall von Jonathan C. hatte die Staatsanwaltschaft bisher betont, seine Rolle in diesem Verfahren sei nicht bedeutend genug. Nun aber sei vom sogenannten Ermittlungsgericht entschieden worden, dem Beschuldigten auf seinen Antrag hin sicheres Geleit für die Dauer einer Zeugenaussage zu gewähren, teilte die Sprecherin mit.
„Die Staatsanwaltschaft hatte keinen entsprechenden Antrag gestellt, weil die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift aus Ihrer Sicht nicht vorlagen.“ In der Strafprozessordnung heißt es: „Das sichere Geleit gewährt Befreiung von der Untersuchungshaft.“ Eine Gerichtssprecherin erklärte zu den israelischen Zeugen: „Sie werden sich aber einem eigenen Verfahren stellen müssen.“

Model sollte bei Rückholung mit Kindern Deutsch sprechen

Der Mann, der als Model arbeitete und nach eigenen Worten früher lange in Hamburg lebte, hatte sich im Frühjahr aus Israel in Interviews in Deutschland zu Wort gemeldet. Darin hatte er betont, ihm sei vorher gesagt worden, die Rückholaktion der Block-Kinder sei rechtmäßig.
Er habe helfen wollen. Nach Aussage anderer mutmaßlicher Entführer war Jonathan C. erst kurzfristig in das Team geholt worden, weil er gut Deutsch sprach und mit den Kindern kommunizieren sollte.
Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt. (dpa/red)
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Mord an Luise: Familie erhält 125.000 Euro Schmerzensgeld

Der brutale Tod der zwölfjährigen alten Luise aus Freudenberg im Siegerland ist ein Schock gewesen – nicht nur für die Familien und die Menschen in ihrer Heimstadt.
Auch bundesweit war das Aufsehen groß. Luise verblutete nach einer Vielzahl an Messerstichen in einem Waldstück in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen.
Ebenso schockierend: Zwei Mädchen, die selbst erst 12 und 13 Jahre alt waren, gestanden die Tat.
Mehr als drei Jahre später hat das Landgericht Koblenz nun eine Entscheidung in einem Zivilverfahren unter anderem um Schmerzensgeld verkündet. Dabei ging es nicht um die Frage, wer Schuld trägt – ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten nicht statt.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat entschieden, dass die geständigen Mädchen eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen müssen. Eine Grundlage dafür ist, dass die Kammer festgestellt hat, dass die Ansprüche auf einer „vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen“.
Dem Gericht zufolge stehen den Eltern und der Schwester insgesamt 85.000 Euro zu, für die Getötete kämen 40.000 Euro hinzu, insgesamt beträgt die Höhe des Schmerzensgelds damit 125.000 Euro.
Auch die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro sollen die Beschuldigten übernehmen. Hinzu kämen weitere Kosten wie Anwaltskosten der Familie in Höhe von rund 4.000 Euro.
Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen habe, müssten die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einstehen.
Damit sprach die Kammer der Klage weitgehend zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

War es Mord?

„Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet“, sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn.
Bei den beiden beklagten Teenagern habe die Kammer die individuelle Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Tat gesehen.

Wie lange kämpfte Luise mit dem Tod?

Für die Höhe des Schmerzensgelds gilt die Dauer und Schwere des Leidens als entscheidend. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe und mindestens wenige Minuten extreme Panik und Todesangst erlebt habe, wie der Richter sagte.
Es sei davon auszugehen, dass der Todeskampf maximal 30 Minuten gedauert habe. Das sei unter anderem an Spuren von Gegenwehr erkennbar.
Es sei ein heimtückischer und geplanter Mord gewesen, der die Kammer fassungslos mache.

Was war geschehen?

Luise wurde am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin als vermisst gemeldet. Es folgte eine Suchaktion mit Mantrailer-Spürhunden, einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Drohnen sowie Kräften von Polizei und Feuerwehr.
Die Leiche des Mädchens wurde am 12. März einige Kilometer von ihrem Zuhause entfernt gefunden.
Nach Angaben des Gerichts führten die Beklagten – eine davon soll Luises beste Freundin gewesen sein – das arglose Mädchen unter dem Vorwand einer Überraschung in eine Schlucht.
Dort hätten sie zunächst versucht Luise mit einem Plastikbeutel zu erwürgen und dann mit 74 Messerstichen auf sie eingestochen.
Zu Prozessbeginn im Juli 2025 erklärte ein Richter, Luise sei an Blutverlust sowie einem Pneumothorax – einfach ausgedrückt: eine Luftansammlung im Brustraum – gestorben.

Wer hat Luise getötet?

Zwei tatverdächtige Mädchen von damals 12 und 13 Jahren gerieten in das Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen.
Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat gestanden.
Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen. Später zeigten Chatverläufe dem Richter zufolge, dass sich die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung unterhalten hätten.

Was ist zum Motiv bekannt?

Die Ermittlungsbehörden hielten sich mit Aussagen zu möglichen Motiven zurück – es ist davon auszugehen, dass die Frage nach dem Warum für die Öffentlichkeit unbeantwortet bleiben wird.
Dahinter stecke vor allem der Schutz der jungen Beschuldigten, sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz, Mario Mannweiler. „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen.“

Warum gab es keinen Strafprozess?

Wegen ihres Alters sind die Beschuldigten aus Sicht der Justiz strafunmündig. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich schuldunfähig – selbst bei einem so schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag.
Es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Eine erste Maßnahme des Jugendamts war, dass die betroffenen Mädchen vorerst nicht mehr bei ihren Familien lebten, jedoch weiterhin Kontakt mit ihren Eltern hatten.

Was unterscheidet ein Strafverfahren von einem Zivilverfahren?

Anders als im Strafrecht können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, im Zivilrecht für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden, wenn sie eine sogenannte Verantwortungsreife besitzen. Dem Gericht in Koblenz zufolge besaßen die beiden Mädchen die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen. (dpa/red)
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Was den Prozess von RAF-Terroristin Klette besonders macht

Die mutmaßliche Serienräuberin und ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette steht seit März 2025 vor dem Landgericht Verden.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr bewaffnete Raubüberfälle mit Millionenbeute vor. An diesem Mittwoch könnte vor dem Landgericht Verden das Urteil gesprochen werden. Zeit für einen Blick auf das, was dieses Verfahren außergewöhnlich machte:

Angeklagte mit besonderer Vergangenheit und Botschaft

Daniela Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen bei den Raubüberfällen, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg, waren Mitglieder der linksextremistischen Gruppe Rote Armee Fraktion (RAF), die sich im Jahr 1998 auflöste.
Mehr als 30 Jahre lang lebte Klette im Untergrund – mit falschen Identitäten. Sie gehörte zu den meistgesuchten Frauen Deutschlands. Ihre Festnahme im Februar 2024 in Berlin war eine Sensation. In ihrer Wohnung fanden Ermittler Waffen, Munition, Geld und eine täuschend echt aussehende Panzerfaust.
Im Gerichtssaal sah Klette aus wie eine freundliche Nachbarin. Wenn sie den Saal betrat, lächelte sie und winkte Unterstützern im Publikum zu. Das Verhältnis zu ihrem Anwalt Lukas Theune und ihrer Anwältin Undine Weyers wirkte innig. Sie umarmten sich zur Begrüßung und schauten sich freundschaftlich an. Klette trug schlichte, gepflegte Kleidung. Auf ihrem Stuhl im Gerichtssaal machte sie einen entspannten Eindruck, zog mitunter ihre Schuhe aus, lehnte sich zurück oder drehte sich mit ihrem Stuhl hin und her.
Den Prozess nutzte die 67-Jährige immer wieder für politische Botschaften. Sie kritisierte den Kapitalismus, das Vorgehen Israels im Gazastreifen und den US-Militäreinsatz in Venezuela. Ungewöhnlich war auch, dass die Angeklagte eine eigene Verteidigungsrede hielt.
Mehr als eine Stunde lang schilderte sie ihre Sicht auf die ihr vorgeworfenen Taten, die politische Weltlage und die Notwendigkeit für ihr früheres Leben im Untergrund. Nur in der Illegalität hätten sie und andere die Möglichkeit gehabt, als radikale Linke weiterzubestehen, sagte sie. Eine Beteiligung an den ihr zur Last gelegten Taten räumte sie nicht direkt ein. Dass einige Betroffene der Raubüberfälle bis heute leiden, tue ihr leid, sagte sie.

Wo früher Pferde trabten – außergewöhnlicher Verhandlungsort

Für den Prozess wurde eine Reithalle am Stadtrand von Verden in einen Gerichtssaal umgebaut. Dass das Gelände früher eine Reitanlage war, ist sichtbar. Wer zum Gerichtssaal läuft, geht an eingezäunten Auslaufflächen für Pferde vorbei. Der frühere Reiterhof ist nun ein Hochsicherheitstrakt: Sicherheitszäune, Stacheldraht und Sichtschutz sichern die Einfahrten, Kameras überwachen das Gelände, bewaffnete Polizisten und Justizbeamte überprüfen, wer das Gelände und den Gerichtssaal betritt. Dort sitzt das Publikum hinter einer Sicherheitsscheibe.
Die Miete der Anlage inklusive der Ausgaben für den Umbau kostet laut niedersächsischem Justizministerium rund 3,6 Millionen Euro. Der Vertrag läuft bis Ende Mai 2027 und kann bei Bedarf verlängert werden. Ob die Halle nach dem Urteil weiter genutzt wird, ist unklar.
Warum brauchte es diese teure Halle? Dem Justizministerium zufolge gibt es im Landgericht Verden und auch an keinem anderen Gerichtsstandort in Niedersachsen einen passenden Saal mit Platz für all die Richter, Anwälte, Zeugen, Sachverständige, Medien und das Publikum. Theoretisch hätten sich mehr als 20 Betroffene und deren Anwälte als Nebenkläger am Prozess beteiligen können, dafür sollte ausreichend Platz sein.

Auch das Publikum wird genau kontrolliert

Die Angeklagte und das Gerichtsgelände werden streng bewacht. Ein Konvoi aus gepanzerten Polizeifahrzeugen bringt Klette von der Haftanstalt zum Gericht und wieder zurück. Nur im Gerichtssaal selbst darf sich die Angeklagte etwas frei bewegen und ohne Hand- oder Fußfesseln zu ihrem Platz laufen.
Wer den Prozess im Zuschauerraum verfolgen möchte, wird streng kontrolliert und abgetastet. Der Ausweis wird fotografiert, alle müssen die Schuhe für eine Überprüfung ausziehen und durch eine Sicherheitsschleuse laufen. Auch Journalistinnen und Journalisten dürfen nur wenige Dinge wie Block und Stift, eine Plastiktrinkflasche und etwas Essen mit in den Saal nehmen. Technische Geräte müssen im Schließfach bleiben. (dpa/red)
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Ex-Tagesvater gesteht schweren Missbrauch von Kita-Kindern

Weil er ihm anvertraute Kinder vielfach schwer sexuell missbraucht haben soll, steht ein früherer Tagesvater in Stuttgart vor Gericht.
Die Anklage wirft dem 53-Jährigen unter anderem schweren Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie die Herstellung kinderpornografischer Inhalte vor. Der Mann räumte die Vorwürfe vor Gericht ein.
Der Angeklagte betrieb laut Staatsanwaltschaft bis zu seiner Festnahme im Oktober 2025 als Tagesvater eine Kindertagesstätte. Dort betreute er zum Schluss acht Kinder, um die er sich teils auch nachts und am Wochenende kümmerte.
Mit einigen sei er auch in den Urlaub gefahren, sagte der Staatsanwalt bei Verlesung der Anklage im Landgericht.

Opfer waren zwischen 0 und 12 Jahre alt

Dem Mann wird vorgeworfen seit 2020 in zahlreichen Fällen sexuelle Handlungen an oder vor den von ihm betreuten Mädchen und Jungen vorgenommen zu haben.
Auch soll er die Kinder aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an ihm zu vollziehen. Die Opfer des Mannes waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 0 und 12 Jahre alt, aber überwiegend Kleinkinder.
Zudem soll er nichts dagegen unternommen haben, dass sein Sohn die Kinder ebenfalls in mehreren Fällen missbraucht habe. Der Sohn wird laut Staatsanwaltschaft gesondert verfolgt.
Auch soll der 53-Jährige Bilder und Videos, die Missbrauch von Kindern zeigen, erstellt, besessen und geteilt haben. Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann 45 Fälle vor.

Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Die Vorwürfe räumte der Mann vor dem Landgericht vollumfänglich ein. „Alles, was mir vorgeworfen wird, stimmt“, sagte der ehemalige Tagesvater. Das, was er den Kindern angetan habe, könne er nicht mehr gutmachen.
Die Ermittler waren dem Mann nach früheren Angaben mit Hilfe bayerischer Strafverfolgungsbehörden auf die Schliche gekommen – im Rahmen von Ermittlungen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk. Das sind Tauschbörsen für Missbrauchsdarstellungen von Kindern.
Für das Verfahren hat das Gericht in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg insgesamt neun Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte demnach Mitte Juli fallen. (dpa/red)
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Air France und Airbus wegen Todesflug Rio-Paris verurteilt

Im Berufungsprozess um den Absturz eines Air-France-Flugs von Rio de Janeiro nach Paris im Jahr 2009 mit 228 Toten haben die Richter die Airline und den Flugzeugbauer Airbus schuldig gesprochen.
Das Berufungsgericht in Paris verurteilte beide Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung und verhängte eine Geldstrafe von jeweils 225.000 Euro. Bei dem Absturz waren damals auch 28 Deutsche ums Leben gekommen. Das Gericht urteilte, dass ausschließlich die Airline und der Flugzeugbauer für den Absturz und den Schadenersatz verantwortlich seien.
Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Brasilien in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4.000 Metern Tiefe geborgen.

Vereiste Sonden und unvorbereitete Piloten

Konkret wurde Airbus in dem Prozess vorgehalten, die Folgen eines Ausfalls der für die Geschwindigkeitsmessung zuständigen Sonden unterschätzt zu haben.
Diese waren auf dem Flug vereist. Air France soll seine Piloten nicht ausreichend geschult und auf eine Extremsituation wie bei dem Unglücksflug vorbereitet haben, hatte es in der Anklage geheißen. Ein Expertengutachten hatte 2012 geurteilt, die Crew sei danach mit der eigentlich beherrschbaren Lage überfordert gewesen.
In erster Instanz waren Air France und Airbus vor zwei Jahren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Gericht hatte damals geurteilt, dass sie zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt hätten, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück sich nicht herstellen lasse.
Im Urteil hieß es dennoch, Vorfälle mit den Sonden seien von Airbus nicht ausreichend nachverfolgt worden, zudem seien Informationen zurückgehalten worden. Air France hätte seine Piloten besser auf Probleme mit den Sonden hinweisen können, hieß es.

Langes juristische Tauziehen

Das Gericht stellte außerdem eine zivilrechtliche Verantwortung der Unternehmen fest. Air France und Airbus hatten die Verantwortung für den Todesflug von sich gewiesen. Die Staatsanwaltschaft war gegen die erstinstanzliche Entscheidung in Berufung gegangen. Im Berufungsverfahren forderte sie nun eine Verurteilung.
Die juristische Aufarbeitung zog sich nach dem Absturz über lange Jahre. Dass es 2022 überhaupt zu einem Prozess kam, war für die Hinterbliebenen ein Erfolg. Denn noch 2019 hatten Ermittlungsrichter ein Verfahren abgewiesen. (dpa/red)
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Nach mysteriösem Tod von Mango-Gründer: Sohn unter Verdacht

Ein mutmaßliches Verbrechen im Umfeld der Gründerfamilie erschüttert den weltweit erfolgreichen spanischen Modekonzern Mango – und sorgt in ganz Spanien für Aufsehen.
Knapp eineinhalb Jahre nach dem Tod von Firmengründer Isak Andic wurde nun dessen Sohn als Verdächtiger festgenommen. Bisher war man von einem Unfall ausgegangen.
Jonathan Andic sei in Barcelona in Gewahrsam genommen worden, berichteten der staatliche TV-Sender RTVE und weitere Medien unter Berufung auf Ermittlerkreise. Ein Sprecher der Polizei bestätigte die Festnahme auf Anfrage.
Isak Andic war am 14. Dezember 2024 bei einem Familienausflug im Montserrat-Gebirge circa 40 Kilometer nordwestlich von Barcelona in den Tod gestürzt. Er war damals 71 Jahre alt. Ein Unfall hieß es seinerzeit.
Der mehrfache Milliardär sei in den Salpeterhöhlen von Collbató ausgerutscht und 150 Meter in die Tiefe gefallen.
Im weiteren Verlauf der Untersuchungen wurden irgendwann jedoch Zweifel laut, der Gründer-Sohn geriet in den Fokus der Ermittlungen. Laut Medien wurde auch sein Handy untersucht.

Sohn verwickelte sich in Widersprüche

Nach bisherigen Erkenntnissen der katalanischen Polizei Mossos d’Esquadra war Jonathan Andic die einzige Begleitperson, als der Mango-Gründer in die Tiefe stürzte.
Dem 44-Jährigen werde nun Totschlag vorgeworfen, berichtete RTVE. Die Polizei habe Widersprüche in seiner Aussage festgestellt. Die Lebenspartnerin von Isak Andic, die Profi-Golfspielerin Estefanía Knuth, habe von einem schlechten Verhältnis zwischen Vater und Sohn erzählt.
Der Verdächtige sollte noch am Dienstag, 19. Mai dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. Dieser könnte Untersuchungshaft anordnen oder den Verdächtigen unter Auflagen freisetzen. Zuständig sei das Untersuchungsgericht Nr. 5 in Martorell bei Barcelona.
Familienvertreter teilten der Nachrichtenagentur Europa Press mit, Jonathan Andic habe am Dienstagvormittag bereits eine erste Aussage gemacht. Wegen der Geheimhaltung des Verfahrens könne man keine weiteren Angaben machen, hieß es weiter. Man arbeite aber eng mit den Behörden zusammen.

Sogar Spaniens Königin Letizia trägt Mango

Mit einem geschätzten Vermögen von rund 4,5 Milliarden Euro galt Andic als einer der wohlhabendsten Männer Spaniens. Er war begeisterter Bergsteiger und Wanderer.
Andic habe nicht nur die katalanische, sondern auch die globale Modebranche unauslöschlich geprägt, schrieb der katalanische Regionalpräsident Salvador Illa nach dem Tod auf der Nachrichtenplattform X.
Sogar Spaniens Königin Letizia trägt Mango. Nach der überraschenden Wende gaben weder Illa noch andere Persönlichkeiten zunächst Stellungnahmen ab.
Die Familie des 1953 in Istanbul geborenen Unternehmers war 1969 nach Spanien ausgewandert. Im Alter von 17 Jahren verkaufte er bereits Kleidung und Schuhe auf Märkten.
Anfang der 1980er Jahre eröffnete Andic in Barcelona und in Madrid mehrere Modegeschäfte unter dem Namen Isak Jeans. Vor etwas mehr als 40 Jahren benannte er diese in Mango um. Neben Jonathan hatte Andic zwei Töchter, Judith und Sarah, die ebenfalls im Unternehmen tätig sind.

Knapp 3.000 Verkaufspunkte in mehr als 120 Ländern

„Isak war ein Vorbild für uns alle“, hatte Mango-CEO Toni Ruiz in der Mitteilung kurz nach dem Tod gesagt.
„Er hat sein Leben dem Mango-Projekt gewidmet und einen unauslöschlichen Eindruck hinterlassen, dank seiner strategischen Vision, seiner inspirierenden Führungsqualitäten und seinem unerschütterlichen Engagement für Werte, die er selbst in unser Unternehmen eingebracht hat.“

Ein Geschäft des spanischen Modehändlers Mango in Düsseldorf. (Archivbild)

Foto: Andreas Rentz/Getty Images

Mit 2.900 Verkaufspunkten in mehr als 120 Ländern und mehr als 18.000 Mitarbeitern schloss Mango das vergangene Geschäftsjahr 2025 mit einem Umsatzrekord von mehr als 3,7 Milliarden Euro ab.
Das entsprach einem Wachstum von 13 Prozent im Vergleich zu 2024. Knapp 80 Prozent des Umsatzes wird inzwischen nach Konzernangaben außerhalb Spaniens erzielt. (dpa/red)
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Köln: Mit Auto in Schülergruppe gefahren – 20-Jähriger vor Gericht

Vier Sekunden Rot und ein ungebremster Aufprall: Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Unfall, nachdem er mit seinem Auto in Hürth bei Köln eine rote Ampel überfahren und eine Gruppe Grundschüler erfasst haben soll, muss sich ein 20-Jähriger vor dem Kölner Landgericht verantworten. Eine zehnjährige Schülerin und ein 25 Jahre alter Schulbegleiter waren damals ums Leben gekommen. Angeklagt ist der Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
Bei Prozessbeginn am Montag übernahm der 20-Jährige Verantwortung für das Unglück. „Ich habe einen fürchterlichen Unfall gebaut, bei dem zwei junge Menschen ums Leben gekommen sind“, hieß es in einer vom Verteidiger verlesenen Einlassung.

Vom Aufprall durch die Luft geschleudert

Laut Anklage soll der 20-Jährige gegen Mittag des 4. Juni 2025 mit einem BMW eine bereits vier Sekunden Rot anzeigende Ampel mit bis zu 57 Kilometern in der Stunde überfahren haben. Zu dem Zeitpunkt habe eine Gruppe Viertklässler mit Lehrern und Begleitpersonen den Fußgängerüberweg bei Grün überquert. Drei Schüler und ein Schulbegleiter seien vom Fahrzeug des Angeklagten erfasst worden, der zudem nicht abgebremst habe.
Während zwei Schüler leicht an den Füßen verletzt wurden, wurden eine Zehnjährige und ein Schulbegleiter frontal erfasst und vom Aufprall durch die Luft geschleudert. Beide erlitten unter anderem schwere Kopfverletzungen. Das Mädchen starb zwei, der 25-Jährige neun Tage nach dem Unfall.
Der 20-Jährige ist bereits mehrfach nach Jugendstrafrecht vorbestraft. Neben fahrlässiger Tötung und Körperverletzung wird ihm zudem noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Handel mit rund 122 Gramm Cannabis vorgeworfen. Ein Urteil in dem Fall soll Anfang Juni gesprochen werden. (dpa/red)
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Darf eine Waffe „Obelix“ heißen? EU-Gericht urteilt

Im Streit um die Marke „Obelix“ verkündet das Gericht der Europäischen Union sein Urteil. Eine polnische Waffenfirma will die Wortmarke für Waffen und Munition nutzen.
Dagegen hat der französische Verlag geklagt, der hinter der bekannten Asterix-Comicreihe mit der Figur Obelix steht. Zugunsten des Verlags ist seit 1998 „Obelix“ als Marke eingetragen, zum Beispiel für Bücher, Kleidung und Spiele.
2022 hatte das Europäische Markenamt die Marke darüber hinaus für Waren der polnischen Firma eingetragen. Der Verlag kritisiert, dass das Rüstungsunternehmen die Bekanntheit sowie das Ansehen der älteren Marke ausnutzen und dem Ruf schaden könnte.

Nutzt das polnische Unternehmen Obelix‘ Ansehen aus?

Obelix, eine der Hauptfiguren des Kult-Comics von René Goscinny und Albert Uderzo, ist für seine Stärke und Größe bekannt. Es gibt wohl kaum einen Comicfan, der den Gallier nicht kennt.
Nach Angaben des Verlags im Verfahren vor dem Markenamt wurden die Bücher in 111 Sprachen übersetzt und weltweit 375 Millionen Mal verkauft. Die Rüstungsfirma wählte aus Sicht des Verlags die Marke für ihre Produkte als Anspielung auf die „Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke“ der Obelix-Figur.
Normalerweise würde selbst bei einer identischen Marke im Falle der Waffenfirma und des Comicverlags keine Markenverletzung vorliegen, da die betroffenen Produktbereiche „nicht einmal entfernt ähnlich“ seien, erklärt Markenrechtsexperte Jens Fusbahn aus Düsseldorf.
Bei bekannten Marken reiche der Schutz aber weiter. Die Nutzung solcher Marken, auch für gänzlich andere Waren und Dienstleistungen, sei nämlich verboten, wenn damit die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt werde.
Für eine unlautere Nutzung spreche, wenn ein Unternehmen eine starke Assoziation mit den Merkmalen, die Obelix zugeschrieben werden, quasi als „Trittbrettfahrer“ zu seinem Vorteil ausnutze, so der Rechtsanwalt. Außerdem habe die Comicfigur einen positiven, humoristischen Familiencharakter. Dieser kann laut Fusbahn durch eine Verbindung mit Waffen und Munition durchaus beschädigt werden.

Markenamt stellt sich gegen Verlag

Das Europäische Markenamt hält die Argumentation des Verlags nicht für plausibel. Zunächst sei die Bekanntheit der älteren Marke nicht sicher.
Darüber hinaus sei zweifelhaft, dass Käufer von Waffen deren Eigenschaften gedanklich mit denjenigen der Comicfigur in Verbindung bringen würden, heißt es von der Behörde.
Das Angebot des polnischen Unternehmens richte sich schließlich an ein ganz spezielles Publikum, „im Prinzip militärisches Personal, Jäger, Sicherheits- und Polizeibeamte“. Nur in seltenen Fällen und nur unter strikten Regeln würden die Waren von Teilen der breiten Öffentlichkeit erworben. (dpa/red)
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„Horrorhaus“-Fall: Deutsche Eltern in Spanien verurteilt

Berge von Müll, Exkremente auf dem Boden und drei kleine Kinder, die jahrelang kaum Kontakt zur Außenwelt gehabt haben sollen: Als die Polizei im April 2025 ein Haus am Stadtrand von Oviedo im Norden Spaniens betrat, waren selbst erfahrene Ermittler erschüttert.
Der Einsatzleiter sprach von einem „Horrorhaus“. „Eine solche Situation hatten wir hier in Oviedo noch nie“, erzählte er damals sichtlich mitgenommen vor Journalisten.
Jetzt, ein gutes Jahr später, wurden die deutschen Eltern unter anderem wegen psychischer Gewalt gegen ihre Kinder zu einer Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der Mann (54) und die Frau (49) wurden vom Provinzgericht auch wegen Vernachlässigung in der Familie schuldig gesprochen, wie die Justiz in Oviedo in der nordspanischen Region Asturien mitteilte.

Anwälte der Eltern erwägen Einspruch

Vom schwerwiegenderen Vorwurf der Freiheitsberaubung seien beide hingegen freigesprochen worden, hieß es.
Bei der mehrtägigen mündlichen Verhandlung im März hatte die Staatsanwaltschaft für den Deutschen und für die Deutsch-Amerikanerin eine Haftstrafe von jeweils 25 Jahren und vier Monaten gefordert.
Die Verteidigung erwägt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Javier Muñoz, der Anwalt der Mutter, zeigte sich nach der Verkündung des Urteils zwar „mäßig zufrieden“ – insbesondere, weil das Gericht die drei Vorwürfe der Freiheitsberaubung verworfen habe.
Man sei aber der Auffassung, „dass dieser Fall vor allem sozial und fürsorgerisch hätte behandelt werden müssen – und nicht strafrechtlich“, sagte er der Zeitung „La Nueva España“.

Die Eltern hatten Angst vor Krankheiten

Das Paar hatte seine drei Kinder nach Behördenangaben dreieinhalb Jahre lang in Oviedo in einem verwahrlosten Haus voller Müll eingesperrt.
Die Eltern beteuerten immer wieder und auch beim Prozess ihre Unschuld. Sie behaupteten, sie hätten ihre drei kleinen Kinder vor der Außenwelt isoliert, um sie vor einer Ansteckung mit Krankheiten wie Corona zu schützen.
Die Opfer, damals achtjährige Zwillinge und ein zehnjähriger Junge, wurden Ende April 2025 in Fitoria am Stadtrand Oviedos befreit, nachdem eine misstrauische Nachbarin die Polizei alarmiert hatte.

Inmitten von Exkrementen auch eine schwer kranke Katze

Den Beamten bot sich während des dreieinhalbstündigen Einsatzes ein Bild des Grauens. „Alle waren fassungslos“, sagte damals der Einsatzleiter Javier Lozano vor Journalisten.
Medien veröffentlichten erschütternde Details, die ein Sprecher der Polizei in Oviedo auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. „Die Kinder waren schmutzig, in Schlafanzügen und schwer vernachlässigt“, hieß es. Sie seien auch „deutlich unterernährt“ gewesen.
Das Haus sei „überall mit Müll übersät“ gewesen, „selbst unter den Betten“. Man habe dort inmitten von Exkrementen auch eine schwer kranke Katze gefunden.

Achtjährige konnten weder lesen noch schreiben

Die Kinder hätten in zum Teil zu kleinen Gitterbetten schlafen müssen. Sie seien von ihren Eltern gezwungen worden, Windeln und Mundnasenmasken zu tragen, und völlig von der Außenwelt abgeschottet gewesen. Nicht einmal in den Garten des Hauses hätten sie gedurft.
„Wir haben drei Minderjährigen das Leben zurückgegeben. Ich hätte nie gedacht, dass so etwas in diesem Land passieren könnte“, sagte Einsatzleiter Lozano.
Die Zwillinge konnten nach dem Bericht der Ermittler weder lesen noch schreiben. Alle drei Kinder waren demnach unbeweglich, gingen gebückt und hatten Schwierigkeiten, Treppen zu steigen.
Einen Arzt hatten sie zuletzt 2019 in Deutschland gesehen. Die Eltern sollen die gesundheitlichen Probleme der Familie selbst diagnostiziert und behandelt haben. Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei auch große Mengen verschiedener Medikamente ohne ärztliche Verschreibung.
Die Kinder werden seit ihrer Befreiung von den Sozialbehörden Asturiens betreut. Es werde nach der Verurteilung unter anderem erwogen, sie zur Adoption freizugeben, sagte eine Justizsprecherin.
Die Behörden hatten nach eigenen Angaben zeitweilig geprüft, ob die Eltern der Mutter die Vormundschaft für die Kinder übernehmen könnten, nachdem das Gericht den Eltern das Sorgerecht entzogen hatte.
Diese Option erwies sich jedoch als wenig praktikabel, da die Großeltern in die USA zurückgekehrt seien. Weitere Angehörige konnten bis zuletzt nicht ausfindig gemacht werden. (dpa/red)