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BGH-Urteil: Mietwagen müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück

Anders als Taxis müssen Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt. (Az. I ZR 123/25)
Diese Regelung sei nicht verfassungswidrig, befand der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Er sah auch keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es um einen rein nationalen Sachverhalt gehe: Die betroffenen Firmen im konkreten Fall haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Menschen in Deutschland.

Revision hat keinen Erfolg

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt.
Ein Fahrer parkte laut BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10:10 bis 10:22 Uhr an Ort und Stelle. In der Zeit sei eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert worden. Erst Minuten später habe sich der Fahrer in der Uber-App abgemeldet.
Schon die Vorinstanzen hatten der Klägerin einen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht zugesprochen. Der BGH bestätigte dies, die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.

Disput zwischen Fahrdienst-Anbietern und Taxigewerbe

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht die Rückkehrpflicht als wichtiges Puzzleteil, um den Markt zu ordnen. „Sie ist aber nicht alleine entscheidend“, sagte Geschäftsführer Michael Oppermann.
Aus Sicht von Uber ist die aus den 1980er Jahren stammende Regelung hingegen „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. (dpa/red)
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Mordprozess Fabian: Tatortfotos und Spurenanalysen im Fokus des Gerichts

Tatorte von Verbrechen sind immer schrecklich. Der Ort, an dem der achtjährige Fabian im Oktober vorigen Jahres gefunden wurde, ist dazu noch besonders trostlos.
Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war.
„Wildschweinkuhle“ nennt ihn ein Bildbericht der Polizei. Der Tatort spielte am achten Verhandlungstag im Mordprozess vor dem Landgericht Rostock eine zentrale Rolle.
Über 150 Fotos von dem Ort unweit von Klein Upahl (Landkreis Rostock) wurden gezeigt – davon waren viele schwer zu ertragen. Hinzu kam eine detaillierte 3D-Tatortrekonstruktion, durch die Abstände exakt bestimmt werden konnten.
Auch diesmal warnte der Vorsitzende Richter Holger Schütt die rund 90 Zuschauer im Gerichtssaal vor den Fotos. Wer dies möglicherweise nicht ertragen könne, der solle besser den Saal verlassen.

Detaillierte Fotos werden gezeigt

Gezeigt wurden nicht nur Fotos von Fußabdrücken und dem Acker, auf dem sich der Tümpel befindet. Auch detaillierte Aufnahmen des nahezu vollständig verbrannten Leichnams wurden gezeigt.
Die 30-jährige Angeklagte soll den Jungen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 erstochen und danach angezündet haben, um Spuren zu verwischen. Die Frau schweigt bislang zu den Vorwürfen. Damals wurde Fabian erst nach vier Tagen intensiver Sucher gefunden.
Die Angeklagte selbst informierte am 14. Oktober die Polizei und führte die Beamten und zum Fundort der Leiche.
Sie und eine Bekannte hätten damals angegeben, mit Hunden spazieren gewesen zu sein, sagte ein Polizist vor dem Landgericht Rostock, der als erster Beamter an dem Tümpel war. Die Angeklagte habe dort den leblosen Körper des Jungen gefunden.
Die beiden Frauen hätten die Polizei am Vormittag in die Nähe der Stelle geführt und den Beamten erklärt, wo der Leichnam genau liege. Beide seien aufgeregt gewesen. Auf ihn hätten sie aber nicht tief betroffen oder geschockt gewirkt, sagte der Beamte.
Vor Ort sei er dann durch hohes Gras zu dem toten Jungen gegangen. Die Angeklagte sei zuvor selbst am Fundort gewesen und habe die Polizei darüber informiert, dass deshalb dort auch Spuren von ihr zu finden sein müssten.
Die Ermittler fanden sowohl Fußabdruckspuren des Jungen als auch der Angeklagten. Mehrere dicht beieinander liegende Spuren der jeweiligen Schuhabdrücke wurden dokumentiert und am achten Verhandlungstag in einem Bildbericht vorgestellt.
Allerdings gab der Sachverständige zu bedenken, dass die Spuren nicht zu einer klaren Identifizierung dienten. Belegt seien aber Abdruckspuren mit dem Profil von Turnschuhen, von denen die Angeklagten drei Paar besessen habe.

Ausschluss der Öffentlichkeit für Rechtsmedizin-Gutachten?

Die des Mordes angeklagte Frau lebt mit Fabians Vater in einer „On/Off“-Beziehung und sitzt seit November vorigen Jahres in Untersuchungshaft.
Sie ist inzwischen wieder mit dem Vater liiert, der ihre Pferde versorgt, sie in der Haftanstalt besucht und nach eigenen Worten an ihre Unschuld glaubt. Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin meist persönlich an der Verhandlung teil. Wegen der gezeigten Fotos war sie aber auch diesmal nicht anwesend.
Ihre Anwältin Christine Habetha beantragte in ihrem Namen den Ausschluss der Öffentlichkeit für die am Donnerstag geplante Präsentation des rechtsmedizinischen Gutachtens.
Sie verwies zur Begründung auf postmortale Persönlichkeitsrechte als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten. Das Gericht will vor Beginn des neunten Prozesstages am Donnerstag über den Antrag entscheiden.

Lange Zeugenliste

Bei der am 28. April begonnenen Verhandlung sagten bereits die Mutter, der Vater und auch die Großmutter mütterlicherseits von Fabian aus. Auch Freunde des Achtjährigen wurden in einer Video-Schalte als Zeugen gehört.
Hinzu kamen mehrere Sachverständige, Ermittler sowie Nachbarn, Mitarbeiter eines Jugendzentrums und Fabians Lehrerin. Für den Prozess sind Termine bis zum 10. September geplant. Am kommenden Donnerstag soll ein gerichtsmedizinisches Gutachten erörtert werden.
Fabian wurde laut Anklage mit sechs Messerstichen getötet. Doch die Tatwaffe konnte bislang nicht gefunden werden. Forensiker untersuchten bereits mehr als ein Dutzend unterschiedliche Messer. Bei keinem konnte aber menschliches Blut nachgewiesen werden, wie eine DNA-Forensikerin vorige Woche mitteilte.

Beziehungsprobleme als Tatmotiv?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte den Jungen in der Erwartung tötete, die zu dem Zeitpunkt beendete Beziehung mit dem Vater des Jungen wiederherstellen zu können.
Sie habe dabei ziel- und zweckgerichtet gehandelt, um durch die Tötung einen Streitpunkt mit dem Vater zu beseitigen, und diesen wieder für sich gewinnen zu können.
Sie habe bedenkenlos das Leben des achtjährigen Kindes zerstört in der vagen Hoffnung, die Beziehung zu reparieren, hieß es.
Obwohl die Angeklagte seit dem 28. April schweigt, ist ihre Stimme im Saal 2.002 des Landgerichts oft präsent, da die Schwurgerichtskammer zahllose Sprachnachrichten zwischen ihr und Fabians Vater abspielt.
Dabei schickte vor allem die Angeklagte oft im Minuten- und Sekundentakt Sprachnachrichten, in denen sie den 35-Jährigen flehentlich bat zurückzukehren.
Auch nachdem Fabian am 10. Oktober verschwunden war, schickte sie in den Tagen darauf teils bis tief in die Nacht Sprachnachrichten und bat den Vater, sie bei der Suche mithelfen zu lassen.
Die Angeklagte und der Vater hatten bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung. Zu Beginn habe Fabian seinen Vater, der getrennt von Fabians leiblicher Mutter lebt, noch regelmäßig aufgesucht, auch um mit dem etwa ein Jahr jüngeren Sohn der Angeklagten zu spielen. (dpa/red)
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Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe für 36-jährigen Syrer

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.
Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie sie von der Bundesanwaltschaft beantragt worden war. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt. Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte.
Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer habe dabei „Allahu akbar“ gerufen, sagte der Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld.
Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Staatsanwalt: IS-Vergangenheit in Syrien

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.
Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.
Er habe möglichst viele Menschen töten wollen. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet.

Deutliche Worte des Psychiaters

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit.
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt. (dpa/red)
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Zeugin im Block-Prozess: Wir wurden falsch beraten

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat die Verteidigung eine mutmaßliche Täterin mit furchtbaren Einzelheiten aus der Silvesternacht 2023/24 konfrontiert. Die 51-Jährige aus Israel hatte zuvor in ihrer Zeugenaussage moniert, der mitangeklagte Familienanwalt der Blocks, Andreas Costard, habe erklärt, es werde keine rechtlichen Konsequenzen für das Team geben, wenn die Kinder zurück in Deutschland seien.
„Alles war falsch“, sagte die Frau, die in Hamburg den Alias-Namen „Olga“ trug. Sie war Mitarbeiterin einer israelischen Sicherheitsfirma, die für die Tat verantwortlich sein soll.
Costards Verteidiger Marko Voß feuerte daraufhin eine Frage nach der anderen bezogen auf das Geschehen in Dänemark ab: Habe Costard jemals erklärt, es werde keine rechtlichen Konsequenzen haben, den Vater zu Boden zu bringen? Die beiden Kinder zu fesseln und in den Fußraum eines Autos zu drücken? Klebetape um den Kopf zu wickeln? Ein Kind über die Schulter zu werfen und bei Nacht durch einen Wald zu tragen? „Nein“, antwortete die Zeugin knapp auf jede seiner Fragen.
Das alles hätten ihre Teammitglieder aber in der Silvesternacht anscheinend gemacht, betonte Voß. Wie solle sein Mandant falsch beraten haben, wenn über diese Dinge nie vorher gesprochen worden sei?

Familienanwalt gehört zu den Hauptangeklagten

Der langjährige Anwalt der Familie Block gehört im aktuellen Prozess neben Christina Block (53) und einem 36-jährigen Israeli zu den Hauptangeklagten. Dem 64-Jährigen wird vorgeworfen, zusammen mit der Mutter den Auftrag zur Entführung der Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark erteilt zu haben.
Vorausgegangen war ein erbitterter Sorgerechtsstreit. Der Anwalt ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Elysée Hotel AG Hamburg. Er soll das israelische Team im Hotel Grand Elysée unentgeltlich einquartiert haben.
Die Anklage gegen Costard lautet auf gemeinschaftliche schwere Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung sowie gemeinschaftliche Freiheitsberaubung. Der Angeklagte selbst hat in der Verhandlung bisher geschwiegen.

Befragung der Zeugin dauerte vier Verhandlungstage

Die Befragung der Zeugin dauerte vier Prozesstage. Die 51-Jährige war laut Anklage „die rechte Hand“ des Chefs der israelischen Sicherheitsfirma, die für die Entführung verantwortlich sein soll. Sie hatte sich erst im laufenden Prozess aus Israel gemeldet und bekam sicheres Geleit für ihre Aussage.
Die Zeugin hatte sich vor der Tat mit der Hamburger Unternehmerin Christina Block angefreundet, die die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, ist.

Verteidiger wollen Widersprüche aufzeigen

Auch Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott hatte zuvor versucht, Widersprüche in der Aussage der Zeugin aufzuzeigen. Der Anwalt hielt der Frau vor, alle mutmaßlichen Entführer hätten unterschiedliche Zeitpunkte für ein angebliches Treffen mit seiner Mandantin in dem Hotel Ende Dezember 2023 genannt. Auch die Behauptungen zu einem vermeintlichen Code „Happy new year“ für die erfolgte Rückholaktion seien in sich zusammengefallen, erklärte Bott am Rande der Verhandlung.
Für ihn stehe fest: „Es ist sehr deutlich geworden anhand der Aussage der Zeugin, dass meine Mandantin Frau Block nicht wusste, was in der Silvesternacht geschehen werde.“
Ganz anders sah das der Vertreter der Nebenklage: Die israelischen Zeugen und Beschuldigten hätten deutlich gemacht, dass die Entführung so stattgefunden habe wie sie angeklagt sei, sagte Philip von der Meden, der Anwalt von Blocks Ex-Mann Stephan Hensel. Dieser hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch bei ihm nicht wie vereinbart nach Hamburg zurückgebracht.

Ins Team sollten „keine Verbrecher“

Die mutmaßliche Entführerin berichtete zudem, nach welchen Kriterien das Team ausgewählt wurde. Das höre sich komisch an, sagte die Zeugin auf Englisch laut Übersetzung. „Dass es keine Verbrecher sind.“ Es hätten gute Leute sein sollen. Es sei immer gesagt worden, es dürfe keine Gewalt geben.
Vier Beschuldigte aus Israel bekamen für ihre Zeugenaussagen schon vor Monaten sicheres Geleit. Nun wurde bekannt, dass noch ein weiterer Zeuge, Jonathan C., hinzukommt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft teilte dies auf Nachfrage mit, zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

Ermittlungsgericht traf die Entscheidung

Im Fall von Jonathan C. hatte die Staatsanwaltschaft bisher betont, seine Rolle in diesem Verfahren sei nicht bedeutend genug. Nun aber sei vom sogenannten Ermittlungsgericht entschieden worden, dem Beschuldigten auf seinen Antrag hin sicheres Geleit für die Dauer einer Zeugenaussage zu gewähren, teilte die Sprecherin mit.
„Die Staatsanwaltschaft hatte keinen entsprechenden Antrag gestellt, weil die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift aus Ihrer Sicht nicht vorlagen.“ In der Strafprozessordnung heißt es: „Das sichere Geleit gewährt Befreiung von der Untersuchungshaft.“ Eine Gerichtssprecherin erklärte zu den israelischen Zeugen: „Sie werden sich aber einem eigenen Verfahren stellen müssen.“

Model sollte bei Rückholung mit Kindern Deutsch sprechen

Der Mann, der als Model arbeitete und nach eigenen Worten früher lange in Hamburg lebte, hatte sich im Frühjahr aus Israel in Interviews in Deutschland zu Wort gemeldet. Darin hatte er betont, ihm sei vorher gesagt worden, die Rückholaktion der Block-Kinder sei rechtmäßig.
Er habe helfen wollen. Nach Aussage anderer mutmaßlicher Entführer war Jonathan C. erst kurzfristig in das Team geholt worden, weil er gut Deutsch sprach und mit den Kindern kommunizieren sollte.
Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt. (dpa/red)
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Mord an Luise: Familie erhält 125.000 Euro Schmerzensgeld

Der brutale Tod der zwölfjährigen alten Luise aus Freudenberg im Siegerland ist ein Schock gewesen – nicht nur für die Familien und die Menschen in ihrer Heimstadt.
Auch bundesweit war das Aufsehen groß. Luise verblutete nach einer Vielzahl an Messerstichen in einem Waldstück in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen.
Ebenso schockierend: Zwei Mädchen, die selbst erst 12 und 13 Jahre alt waren, gestanden die Tat.
Mehr als drei Jahre später hat das Landgericht Koblenz nun eine Entscheidung in einem Zivilverfahren unter anderem um Schmerzensgeld verkündet. Dabei ging es nicht um die Frage, wer Schuld trägt – ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten nicht statt.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat entschieden, dass die geständigen Mädchen eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen müssen. Eine Grundlage dafür ist, dass die Kammer festgestellt hat, dass die Ansprüche auf einer „vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen“.
Dem Gericht zufolge stehen den Eltern und der Schwester insgesamt 85.000 Euro zu, für die Getötete kämen 40.000 Euro hinzu, insgesamt beträgt die Höhe des Schmerzensgelds damit 125.000 Euro.
Auch die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro sollen die Beschuldigten übernehmen. Hinzu kämen weitere Kosten wie Anwaltskosten der Familie in Höhe von rund 4.000 Euro.
Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen habe, müssten die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einstehen.
Damit sprach die Kammer der Klage weitgehend zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

War es Mord?

„Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet“, sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn.
Bei den beiden beklagten Teenagern habe die Kammer die individuelle Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Tat gesehen.

Wie lange kämpfte Luise mit dem Tod?

Für die Höhe des Schmerzensgelds gilt die Dauer und Schwere des Leidens als entscheidend. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe und mindestens wenige Minuten extreme Panik und Todesangst erlebt habe, wie der Richter sagte.
Es sei davon auszugehen, dass der Todeskampf maximal 30 Minuten gedauert habe. Das sei unter anderem an Spuren von Gegenwehr erkennbar.
Es sei ein heimtückischer und geplanter Mord gewesen, der die Kammer fassungslos mache.

Was war geschehen?

Luise wurde am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin als vermisst gemeldet. Es folgte eine Suchaktion mit Mantrailer-Spürhunden, einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Drohnen sowie Kräften von Polizei und Feuerwehr.
Die Leiche des Mädchens wurde am 12. März einige Kilometer von ihrem Zuhause entfernt gefunden.
Nach Angaben des Gerichts führten die Beklagten – eine davon soll Luises beste Freundin gewesen sein – das arglose Mädchen unter dem Vorwand einer Überraschung in eine Schlucht.
Dort hätten sie zunächst versucht Luise mit einem Plastikbeutel zu erwürgen und dann mit 74 Messerstichen auf sie eingestochen.
Zu Prozessbeginn im Juli 2025 erklärte ein Richter, Luise sei an Blutverlust sowie einem Pneumothorax – einfach ausgedrückt: eine Luftansammlung im Brustraum – gestorben.

Wer hat Luise getötet?

Zwei tatverdächtige Mädchen von damals 12 und 13 Jahren gerieten in das Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen.
Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat gestanden.
Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen. Später zeigten Chatverläufe dem Richter zufolge, dass sich die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung unterhalten hätten.

Was ist zum Motiv bekannt?

Die Ermittlungsbehörden hielten sich mit Aussagen zu möglichen Motiven zurück – es ist davon auszugehen, dass die Frage nach dem Warum für die Öffentlichkeit unbeantwortet bleiben wird.
Dahinter stecke vor allem der Schutz der jungen Beschuldigten, sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz, Mario Mannweiler. „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen.“

Warum gab es keinen Strafprozess?

Wegen ihres Alters sind die Beschuldigten aus Sicht der Justiz strafunmündig. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich schuldunfähig – selbst bei einem so schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag.
Es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Eine erste Maßnahme des Jugendamts war, dass die betroffenen Mädchen vorerst nicht mehr bei ihren Familien lebten, jedoch weiterhin Kontakt mit ihren Eltern hatten.

Was unterscheidet ein Strafverfahren von einem Zivilverfahren?

Anders als im Strafrecht können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, im Zivilrecht für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden, wenn sie eine sogenannte Verantwortungsreife besitzen. Dem Gericht in Koblenz zufolge besaßen die beiden Mädchen die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen. (dpa/red)
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Was den Prozess von RAF-Terroristin Klette besonders macht

Die mutmaßliche Serienräuberin und ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette steht seit März 2025 vor dem Landgericht Verden.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr bewaffnete Raubüberfälle mit Millionenbeute vor. An diesem Mittwoch könnte vor dem Landgericht Verden das Urteil gesprochen werden. Zeit für einen Blick auf das, was dieses Verfahren außergewöhnlich machte:

Angeklagte mit besonderer Vergangenheit und Botschaft

Daniela Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen bei den Raubüberfällen, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg, waren Mitglieder der linksextremistischen Gruppe Rote Armee Fraktion (RAF), die sich im Jahr 1998 auflöste.
Mehr als 30 Jahre lang lebte Klette im Untergrund – mit falschen Identitäten. Sie gehörte zu den meistgesuchten Frauen Deutschlands. Ihre Festnahme im Februar 2024 in Berlin war eine Sensation. In ihrer Wohnung fanden Ermittler Waffen, Munition, Geld und eine täuschend echt aussehende Panzerfaust.
Im Gerichtssaal sah Klette aus wie eine freundliche Nachbarin. Wenn sie den Saal betrat, lächelte sie und winkte Unterstützern im Publikum zu. Das Verhältnis zu ihrem Anwalt Lukas Theune und ihrer Anwältin Undine Weyers wirkte innig. Sie umarmten sich zur Begrüßung und schauten sich freundschaftlich an. Klette trug schlichte, gepflegte Kleidung. Auf ihrem Stuhl im Gerichtssaal machte sie einen entspannten Eindruck, zog mitunter ihre Schuhe aus, lehnte sich zurück oder drehte sich mit ihrem Stuhl hin und her.
Den Prozess nutzte die 67-Jährige immer wieder für politische Botschaften. Sie kritisierte den Kapitalismus, das Vorgehen Israels im Gazastreifen und den US-Militäreinsatz in Venezuela. Ungewöhnlich war auch, dass die Angeklagte eine eigene Verteidigungsrede hielt.
Mehr als eine Stunde lang schilderte sie ihre Sicht auf die ihr vorgeworfenen Taten, die politische Weltlage und die Notwendigkeit für ihr früheres Leben im Untergrund. Nur in der Illegalität hätten sie und andere die Möglichkeit gehabt, als radikale Linke weiterzubestehen, sagte sie. Eine Beteiligung an den ihr zur Last gelegten Taten räumte sie nicht direkt ein. Dass einige Betroffene der Raubüberfälle bis heute leiden, tue ihr leid, sagte sie.

Wo früher Pferde trabten – außergewöhnlicher Verhandlungsort

Für den Prozess wurde eine Reithalle am Stadtrand von Verden in einen Gerichtssaal umgebaut. Dass das Gelände früher eine Reitanlage war, ist sichtbar. Wer zum Gerichtssaal läuft, geht an eingezäunten Auslaufflächen für Pferde vorbei. Der frühere Reiterhof ist nun ein Hochsicherheitstrakt: Sicherheitszäune, Stacheldraht und Sichtschutz sichern die Einfahrten, Kameras überwachen das Gelände, bewaffnete Polizisten und Justizbeamte überprüfen, wer das Gelände und den Gerichtssaal betritt. Dort sitzt das Publikum hinter einer Sicherheitsscheibe.
Die Miete der Anlage inklusive der Ausgaben für den Umbau kostet laut niedersächsischem Justizministerium rund 3,6 Millionen Euro. Der Vertrag läuft bis Ende Mai 2027 und kann bei Bedarf verlängert werden. Ob die Halle nach dem Urteil weiter genutzt wird, ist unklar.
Warum brauchte es diese teure Halle? Dem Justizministerium zufolge gibt es im Landgericht Verden und auch an keinem anderen Gerichtsstandort in Niedersachsen einen passenden Saal mit Platz für all die Richter, Anwälte, Zeugen, Sachverständige, Medien und das Publikum. Theoretisch hätten sich mehr als 20 Betroffene und deren Anwälte als Nebenkläger am Prozess beteiligen können, dafür sollte ausreichend Platz sein.

Auch das Publikum wird genau kontrolliert

Die Angeklagte und das Gerichtsgelände werden streng bewacht. Ein Konvoi aus gepanzerten Polizeifahrzeugen bringt Klette von der Haftanstalt zum Gericht und wieder zurück. Nur im Gerichtssaal selbst darf sich die Angeklagte etwas frei bewegen und ohne Hand- oder Fußfesseln zu ihrem Platz laufen.
Wer den Prozess im Zuschauerraum verfolgen möchte, wird streng kontrolliert und abgetastet. Der Ausweis wird fotografiert, alle müssen die Schuhe für eine Überprüfung ausziehen und durch eine Sicherheitsschleuse laufen. Auch Journalistinnen und Journalisten dürfen nur wenige Dinge wie Block und Stift, eine Plastiktrinkflasche und etwas Essen mit in den Saal nehmen. Technische Geräte müssen im Schließfach bleiben. (dpa/red)
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Ex-Tagesvater gesteht schweren Missbrauch von Kita-Kindern

Weil er ihm anvertraute Kinder vielfach schwer sexuell missbraucht haben soll, steht ein früherer Tagesvater in Stuttgart vor Gericht.
Die Anklage wirft dem 53-Jährigen unter anderem schweren Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie die Herstellung kinderpornografischer Inhalte vor. Der Mann räumte die Vorwürfe vor Gericht ein.
Der Angeklagte betrieb laut Staatsanwaltschaft bis zu seiner Festnahme im Oktober 2025 als Tagesvater eine Kindertagesstätte. Dort betreute er zum Schluss acht Kinder, um die er sich teils auch nachts und am Wochenende kümmerte.
Mit einigen sei er auch in den Urlaub gefahren, sagte der Staatsanwalt bei Verlesung der Anklage im Landgericht.

Opfer waren zwischen 0 und 12 Jahre alt

Dem Mann wird vorgeworfen seit 2020 in zahlreichen Fällen sexuelle Handlungen an oder vor den von ihm betreuten Mädchen und Jungen vorgenommen zu haben.
Auch soll er die Kinder aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an ihm zu vollziehen. Die Opfer des Mannes waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 0 und 12 Jahre alt, aber überwiegend Kleinkinder.
Zudem soll er nichts dagegen unternommen haben, dass sein Sohn die Kinder ebenfalls in mehreren Fällen missbraucht habe. Der Sohn wird laut Staatsanwaltschaft gesondert verfolgt.
Auch soll der 53-Jährige Bilder und Videos, die Missbrauch von Kindern zeigen, erstellt, besessen und geteilt haben. Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann 45 Fälle vor.

Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Die Vorwürfe räumte der Mann vor dem Landgericht vollumfänglich ein. „Alles, was mir vorgeworfen wird, stimmt“, sagte der ehemalige Tagesvater. Das, was er den Kindern angetan habe, könne er nicht mehr gutmachen.
Die Ermittler waren dem Mann nach früheren Angaben mit Hilfe bayerischer Strafverfolgungsbehörden auf die Schliche gekommen – im Rahmen von Ermittlungen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk. Das sind Tauschbörsen für Missbrauchsdarstellungen von Kindern.
Für das Verfahren hat das Gericht in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg insgesamt neun Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte demnach Mitte Juli fallen. (dpa/red)
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Air France und Airbus wegen Todesflug Rio-Paris verurteilt

Im Berufungsprozess um den Absturz eines Air-France-Flugs von Rio de Janeiro nach Paris im Jahr 2009 mit 228 Toten haben die Richter die Airline und den Flugzeugbauer Airbus schuldig gesprochen.
Das Berufungsgericht in Paris verurteilte beide Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung und verhängte eine Geldstrafe von jeweils 225.000 Euro. Bei dem Absturz waren damals auch 28 Deutsche ums Leben gekommen. Das Gericht urteilte, dass ausschließlich die Airline und der Flugzeugbauer für den Absturz und den Schadenersatz verantwortlich seien.
Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Brasilien in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4.000 Metern Tiefe geborgen.

Vereiste Sonden und unvorbereitete Piloten

Konkret wurde Airbus in dem Prozess vorgehalten, die Folgen eines Ausfalls der für die Geschwindigkeitsmessung zuständigen Sonden unterschätzt zu haben.
Diese waren auf dem Flug vereist. Air France soll seine Piloten nicht ausreichend geschult und auf eine Extremsituation wie bei dem Unglücksflug vorbereitet haben, hatte es in der Anklage geheißen. Ein Expertengutachten hatte 2012 geurteilt, die Crew sei danach mit der eigentlich beherrschbaren Lage überfordert gewesen.
In erster Instanz waren Air France und Airbus vor zwei Jahren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Gericht hatte damals geurteilt, dass sie zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt hätten, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück sich nicht herstellen lasse.
Im Urteil hieß es dennoch, Vorfälle mit den Sonden seien von Airbus nicht ausreichend nachverfolgt worden, zudem seien Informationen zurückgehalten worden. Air France hätte seine Piloten besser auf Probleme mit den Sonden hinweisen können, hieß es.

Langes juristische Tauziehen

Das Gericht stellte außerdem eine zivilrechtliche Verantwortung der Unternehmen fest. Air France und Airbus hatten die Verantwortung für den Todesflug von sich gewiesen. Die Staatsanwaltschaft war gegen die erstinstanzliche Entscheidung in Berufung gegangen. Im Berufungsverfahren forderte sie nun eine Verurteilung.
Die juristische Aufarbeitung zog sich nach dem Absturz über lange Jahre. Dass es 2022 überhaupt zu einem Prozess kam, war für die Hinterbliebenen ein Erfolg. Denn noch 2019 hatten Ermittlungsrichter ein Verfahren abgewiesen. (dpa/red)
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Nach mysteriösem Tod von Mango-Gründer: Sohn unter Verdacht

Ein mutmaßliches Verbrechen im Umfeld der Gründerfamilie erschüttert den weltweit erfolgreichen spanischen Modekonzern Mango – und sorgt in ganz Spanien für Aufsehen.
Knapp eineinhalb Jahre nach dem Tod von Firmengründer Isak Andic wurde nun dessen Sohn als Verdächtiger festgenommen. Bisher war man von einem Unfall ausgegangen.
Jonathan Andic sei in Barcelona in Gewahrsam genommen worden, berichteten der staatliche TV-Sender RTVE und weitere Medien unter Berufung auf Ermittlerkreise. Ein Sprecher der Polizei bestätigte die Festnahme auf Anfrage.
Isak Andic war am 14. Dezember 2024 bei einem Familienausflug im Montserrat-Gebirge circa 40 Kilometer nordwestlich von Barcelona in den Tod gestürzt. Er war damals 71 Jahre alt. Ein Unfall hieß es seinerzeit.
Der mehrfache Milliardär sei in den Salpeterhöhlen von Collbató ausgerutscht und 150 Meter in die Tiefe gefallen.
Im weiteren Verlauf der Untersuchungen wurden irgendwann jedoch Zweifel laut, der Gründer-Sohn geriet in den Fokus der Ermittlungen. Laut Medien wurde auch sein Handy untersucht.

Sohn verwickelte sich in Widersprüche

Nach bisherigen Erkenntnissen der katalanischen Polizei Mossos d’Esquadra war Jonathan Andic die einzige Begleitperson, als der Mango-Gründer in die Tiefe stürzte.
Dem 44-Jährigen werde nun Totschlag vorgeworfen, berichtete RTVE. Die Polizei habe Widersprüche in seiner Aussage festgestellt. Die Lebenspartnerin von Isak Andic, die Profi-Golfspielerin Estefanía Knuth, habe von einem schlechten Verhältnis zwischen Vater und Sohn erzählt.
Der Verdächtige sollte noch am Dienstag, 19. Mai dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. Dieser könnte Untersuchungshaft anordnen oder den Verdächtigen unter Auflagen freisetzen. Zuständig sei das Untersuchungsgericht Nr. 5 in Martorell bei Barcelona.
Familienvertreter teilten der Nachrichtenagentur Europa Press mit, Jonathan Andic habe am Dienstagvormittag bereits eine erste Aussage gemacht. Wegen der Geheimhaltung des Verfahrens könne man keine weiteren Angaben machen, hieß es weiter. Man arbeite aber eng mit den Behörden zusammen.

Sogar Spaniens Königin Letizia trägt Mango

Mit einem geschätzten Vermögen von rund 4,5 Milliarden Euro galt Andic als einer der wohlhabendsten Männer Spaniens. Er war begeisterter Bergsteiger und Wanderer.
Andic habe nicht nur die katalanische, sondern auch die globale Modebranche unauslöschlich geprägt, schrieb der katalanische Regionalpräsident Salvador Illa nach dem Tod auf der Nachrichtenplattform X.
Sogar Spaniens Königin Letizia trägt Mango. Nach der überraschenden Wende gaben weder Illa noch andere Persönlichkeiten zunächst Stellungnahmen ab.
Die Familie des 1953 in Istanbul geborenen Unternehmers war 1969 nach Spanien ausgewandert. Im Alter von 17 Jahren verkaufte er bereits Kleidung und Schuhe auf Märkten.
Anfang der 1980er Jahre eröffnete Andic in Barcelona und in Madrid mehrere Modegeschäfte unter dem Namen Isak Jeans. Vor etwas mehr als 40 Jahren benannte er diese in Mango um. Neben Jonathan hatte Andic zwei Töchter, Judith und Sarah, die ebenfalls im Unternehmen tätig sind.

Knapp 3.000 Verkaufspunkte in mehr als 120 Ländern

„Isak war ein Vorbild für uns alle“, hatte Mango-CEO Toni Ruiz in der Mitteilung kurz nach dem Tod gesagt.
„Er hat sein Leben dem Mango-Projekt gewidmet und einen unauslöschlichen Eindruck hinterlassen, dank seiner strategischen Vision, seiner inspirierenden Führungsqualitäten und seinem unerschütterlichen Engagement für Werte, die er selbst in unser Unternehmen eingebracht hat.“

Ein Geschäft des spanischen Modehändlers Mango in Düsseldorf. (Archivbild)

Foto: Andreas Rentz/Getty Images

Mit 2.900 Verkaufspunkten in mehr als 120 Ländern und mehr als 18.000 Mitarbeitern schloss Mango das vergangene Geschäftsjahr 2025 mit einem Umsatzrekord von mehr als 3,7 Milliarden Euro ab.
Das entsprach einem Wachstum von 13 Prozent im Vergleich zu 2024. Knapp 80 Prozent des Umsatzes wird inzwischen nach Konzernangaben außerhalb Spaniens erzielt. (dpa/red)
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Köln: Mit Auto in Schülergruppe gefahren – 20-Jähriger vor Gericht

Vier Sekunden Rot und ein ungebremster Aufprall: Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Unfall, nachdem er mit seinem Auto in Hürth bei Köln eine rote Ampel überfahren und eine Gruppe Grundschüler erfasst haben soll, muss sich ein 20-Jähriger vor dem Kölner Landgericht verantworten. Eine zehnjährige Schülerin und ein 25 Jahre alter Schulbegleiter waren damals ums Leben gekommen. Angeklagt ist der Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
Bei Prozessbeginn am Montag übernahm der 20-Jährige Verantwortung für das Unglück. „Ich habe einen fürchterlichen Unfall gebaut, bei dem zwei junge Menschen ums Leben gekommen sind“, hieß es in einer vom Verteidiger verlesenen Einlassung.

Vom Aufprall durch die Luft geschleudert

Laut Anklage soll der 20-Jährige gegen Mittag des 4. Juni 2025 mit einem BMW eine bereits vier Sekunden Rot anzeigende Ampel mit bis zu 57 Kilometern in der Stunde überfahren haben. Zu dem Zeitpunkt habe eine Gruppe Viertklässler mit Lehrern und Begleitpersonen den Fußgängerüberweg bei Grün überquert. Drei Schüler und ein Schulbegleiter seien vom Fahrzeug des Angeklagten erfasst worden, der zudem nicht abgebremst habe.
Während zwei Schüler leicht an den Füßen verletzt wurden, wurden eine Zehnjährige und ein Schulbegleiter frontal erfasst und vom Aufprall durch die Luft geschleudert. Beide erlitten unter anderem schwere Kopfverletzungen. Das Mädchen starb zwei, der 25-Jährige neun Tage nach dem Unfall.
Der 20-Jährige ist bereits mehrfach nach Jugendstrafrecht vorbestraft. Neben fahrlässiger Tötung und Körperverletzung wird ihm zudem noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Handel mit rund 122 Gramm Cannabis vorgeworfen. Ein Urteil in dem Fall soll Anfang Juni gesprochen werden. (dpa/red)
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Darf eine Waffe „Obelix“ heißen? EU-Gericht urteilt

Im Streit um die Marke „Obelix“ verkündet das Gericht der Europäischen Union sein Urteil. Eine polnische Waffenfirma will die Wortmarke für Waffen und Munition nutzen.
Dagegen hat der französische Verlag geklagt, der hinter der bekannten Asterix-Comicreihe mit der Figur Obelix steht. Zugunsten des Verlags ist seit 1998 „Obelix“ als Marke eingetragen, zum Beispiel für Bücher, Kleidung und Spiele.
2022 hatte das Europäische Markenamt die Marke darüber hinaus für Waren der polnischen Firma eingetragen. Der Verlag kritisiert, dass das Rüstungsunternehmen die Bekanntheit sowie das Ansehen der älteren Marke ausnutzen und dem Ruf schaden könnte.

Nutzt das polnische Unternehmen Obelix‘ Ansehen aus?

Obelix, eine der Hauptfiguren des Kult-Comics von René Goscinny und Albert Uderzo, ist für seine Stärke und Größe bekannt. Es gibt wohl kaum einen Comicfan, der den Gallier nicht kennt.
Nach Angaben des Verlags im Verfahren vor dem Markenamt wurden die Bücher in 111 Sprachen übersetzt und weltweit 375 Millionen Mal verkauft. Die Rüstungsfirma wählte aus Sicht des Verlags die Marke für ihre Produkte als Anspielung auf die „Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke“ der Obelix-Figur.
Normalerweise würde selbst bei einer identischen Marke im Falle der Waffenfirma und des Comicverlags keine Markenverletzung vorliegen, da die betroffenen Produktbereiche „nicht einmal entfernt ähnlich“ seien, erklärt Markenrechtsexperte Jens Fusbahn aus Düsseldorf.
Bei bekannten Marken reiche der Schutz aber weiter. Die Nutzung solcher Marken, auch für gänzlich andere Waren und Dienstleistungen, sei nämlich verboten, wenn damit die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt werde.
Für eine unlautere Nutzung spreche, wenn ein Unternehmen eine starke Assoziation mit den Merkmalen, die Obelix zugeschrieben werden, quasi als „Trittbrettfahrer“ zu seinem Vorteil ausnutze, so der Rechtsanwalt. Außerdem habe die Comicfigur einen positiven, humoristischen Familiencharakter. Dieser kann laut Fusbahn durch eine Verbindung mit Waffen und Munition durchaus beschädigt werden.

Markenamt stellt sich gegen Verlag

Das Europäische Markenamt hält die Argumentation des Verlags nicht für plausibel. Zunächst sei die Bekanntheit der älteren Marke nicht sicher.
Darüber hinaus sei zweifelhaft, dass Käufer von Waffen deren Eigenschaften gedanklich mit denjenigen der Comicfigur in Verbindung bringen würden, heißt es von der Behörde.
Das Angebot des polnischen Unternehmens richte sich schließlich an ein ganz spezielles Publikum, „im Prinzip militärisches Personal, Jäger, Sicherheits- und Polizeibeamte“. Nur in seltenen Fällen und nur unter strikten Regeln würden die Waren von Teilen der breiten Öffentlichkeit erworben. (dpa/red)
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„Horrorhaus“-Fall: Deutsche Eltern in Spanien verurteilt

Berge von Müll, Exkremente auf dem Boden und drei kleine Kinder, die jahrelang kaum Kontakt zur Außenwelt gehabt haben sollen: Als die Polizei im April 2025 ein Haus am Stadtrand von Oviedo im Norden Spaniens betrat, waren selbst erfahrene Ermittler erschüttert.
Der Einsatzleiter sprach von einem „Horrorhaus“. „Eine solche Situation hatten wir hier in Oviedo noch nie“, erzählte er damals sichtlich mitgenommen vor Journalisten.
Jetzt, ein gutes Jahr später, wurden die deutschen Eltern unter anderem wegen psychischer Gewalt gegen ihre Kinder zu einer Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der Mann (54) und die Frau (49) wurden vom Provinzgericht auch wegen Vernachlässigung in der Familie schuldig gesprochen, wie die Justiz in Oviedo in der nordspanischen Region Asturien mitteilte.

Anwälte der Eltern erwägen Einspruch

Vom schwerwiegenderen Vorwurf der Freiheitsberaubung seien beide hingegen freigesprochen worden, hieß es.
Bei der mehrtägigen mündlichen Verhandlung im März hatte die Staatsanwaltschaft für den Deutschen und für die Deutsch-Amerikanerin eine Haftstrafe von jeweils 25 Jahren und vier Monaten gefordert.
Die Verteidigung erwägt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Javier Muñoz, der Anwalt der Mutter, zeigte sich nach der Verkündung des Urteils zwar „mäßig zufrieden“ – insbesondere, weil das Gericht die drei Vorwürfe der Freiheitsberaubung verworfen habe.
Man sei aber der Auffassung, „dass dieser Fall vor allem sozial und fürsorgerisch hätte behandelt werden müssen – und nicht strafrechtlich“, sagte er der Zeitung „La Nueva España“.

Die Eltern hatten Angst vor Krankheiten

Das Paar hatte seine drei Kinder nach Behördenangaben dreieinhalb Jahre lang in Oviedo in einem verwahrlosten Haus voller Müll eingesperrt.
Die Eltern beteuerten immer wieder und auch beim Prozess ihre Unschuld. Sie behaupteten, sie hätten ihre drei kleinen Kinder vor der Außenwelt isoliert, um sie vor einer Ansteckung mit Krankheiten wie Corona zu schützen.
Die Opfer, damals achtjährige Zwillinge und ein zehnjähriger Junge, wurden Ende April 2025 in Fitoria am Stadtrand Oviedos befreit, nachdem eine misstrauische Nachbarin die Polizei alarmiert hatte.

Inmitten von Exkrementen auch eine schwer kranke Katze

Den Beamten bot sich während des dreieinhalbstündigen Einsatzes ein Bild des Grauens. „Alle waren fassungslos“, sagte damals der Einsatzleiter Javier Lozano vor Journalisten.
Medien veröffentlichten erschütternde Details, die ein Sprecher der Polizei in Oviedo auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. „Die Kinder waren schmutzig, in Schlafanzügen und schwer vernachlässigt“, hieß es. Sie seien auch „deutlich unterernährt“ gewesen.
Das Haus sei „überall mit Müll übersät“ gewesen, „selbst unter den Betten“. Man habe dort inmitten von Exkrementen auch eine schwer kranke Katze gefunden.

Achtjährige konnten weder lesen noch schreiben

Die Kinder hätten in zum Teil zu kleinen Gitterbetten schlafen müssen. Sie seien von ihren Eltern gezwungen worden, Windeln und Mundnasenmasken zu tragen, und völlig von der Außenwelt abgeschottet gewesen. Nicht einmal in den Garten des Hauses hätten sie gedurft.
„Wir haben drei Minderjährigen das Leben zurückgegeben. Ich hätte nie gedacht, dass so etwas in diesem Land passieren könnte“, sagte Einsatzleiter Lozano.
Die Zwillinge konnten nach dem Bericht der Ermittler weder lesen noch schreiben. Alle drei Kinder waren demnach unbeweglich, gingen gebückt und hatten Schwierigkeiten, Treppen zu steigen.
Einen Arzt hatten sie zuletzt 2019 in Deutschland gesehen. Die Eltern sollen die gesundheitlichen Probleme der Familie selbst diagnostiziert und behandelt haben. Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei auch große Mengen verschiedener Medikamente ohne ärztliche Verschreibung.
Die Kinder werden seit ihrer Befreiung von den Sozialbehörden Asturiens betreut. Es werde nach der Verurteilung unter anderem erwogen, sie zur Adoption freizugeben, sagte eine Justizsprecherin.
Die Behörden hatten nach eigenen Angaben zeitweilig geprüft, ob die Eltern der Mutter die Vormundschaft für die Kinder übernehmen könnten, nachdem das Gericht den Eltern das Sorgerecht entzogen hatte.
Diese Option erwies sich jedoch als wenig praktikabel, da die Großeltern in die USA zurückgekehrt seien. Weitere Angehörige konnten bis zuletzt nicht ausfindig gemacht werden. (dpa/red)
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Die offene Milliarden-Frage zur VW-Dieselaffäre

Investorenprozess – Für Volkswagen vielleicht das letzte Stichwort, das in der Wolfsburger Konzernzentrale nach der Dieselaffäre noch Unruhe auslöst.
Denn mehr als zehn Jahre nach Auffliegen der Abgasmanipulation könnte der Ausgang dieses Verfahrens noch richtig viel Geld kosten. Anleger wollen für Verluste entschädigt werden und verlangen Milliarden. Nach einer langen Pause wird nun am Dienstag und Mittwoch weiter verhandelt.

Worum geht es in dem Prozess?

Aktionäre fordern in dem Musterverfahren Schadenersatz in Milliardenhöhe. Es geht in diesem Prozess aber nicht um den Betrug selbst. Die entscheidende Frage ist eher: Hat VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre rund um die millionenfach manipulierten Dieselmotoren informiert?
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen – zeitweise verloren die Vorzugspapiere des Konzerns fast die Hälfte ihres Werts. Für die Verluste wollen Anleger bis heute entschädigt werden.

Musterverfahren – Was bedeutet das?

Mit dem Prozess wird kein strafrechtliches Handeln einzelner Personen überprüft. Es handelt sich um ein Zivilverfahren, bei dem um viel Geld in Form von Schadenersatz gestritten wird. Während sich im Normalfall dabei zwei Parteien gegenüberstehen, erlaubt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine Ausnahme.
In dem Musterprozess können viele Parallelverfahren für eine einheitliche Entscheidung gebündelt werden. Derzeit warten rund 2.000 ausgesetzte Ausgangsverfahren mit rund 3.400 Klageparteien.
Am Ende des Verfahrens am Oberlandesgericht Braunschweig soll es einen Musterentscheid geben. Wenn dieser rechtskräftig ist, sind die Feststellungen für die Gerichte aller ausgesetzten Verfahren bindend.

Wer streitet eigentlich vor Gericht?

Der Braunschweiger Zivilsenat hat die Deka Investment GmbH als Musterkläger bestimmt. Musterbeklagte sind die Volkswagen AG und der VW-Hauptaktionär Porsche SE.
Während sich Volkswagen mit Blick auf die vielen Strafprozesse und Hafturteile gegen frühere Konzern-Manager betont unbeteiligt gibt, ist das für dieses Verfahren nicht möglich. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen den Autobauer und die Porsche SE.

Ist das nach so langer Zeit überhaupt noch wichtig?

Von Bedeutung ist der Prozess vor allem, weil es um sehr viel Geld geht. Den Streitwert beziffert das OLG Braunschweig derzeit mit rund 4,3 Milliarden Euro. Nach Einschätzung von Branchenexpertin Helena Wisbert, Professorin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule Wolfsburg, ist der Ausgang relevant für VW, weil damit Zahlungen und Vergleiche im Raum stehen, deren finanzielle Rückstellungen die Bilanz belasten.
Die Aufarbeitung der Affäre hat den VW-Konzern nach eigenen Angaben bereits mehr als 32 Milliarden Euro gekostet. Im schlimmsten Fall würden dem Unternehmen also weitere Milliarden für Investitionen fehlen.

Wie argumentieren die Kläger?

Die Klägerseite meint, dass dem VW-Vorstand spätestens seit 2007 klar war: Die strengen US-Vorgaben zum Stickoxidausstoß können nicht eingehalten werden. Danach habe VW betrogen – und weil die Anleger das nicht wussten, hätten sie Aktien viel zu teuer gekauft.
Das Musterverfahren in Braunschweig hat demnach gezeigt, dass der Vorstand mit dem damaligen Chef Martin Winterkorn ab einem sogenannten High-Level-Meeting im November 2007 wusste, dass VW nicht in der Lage war, regelkonforme Dieselfahrzeuge herzustellen.
„Die einschlägigen Unterlagen zu diesem Termin, insbesondere die dort gehaltene Präsentation, enthalten nach unserer Überzeugung unzweideutige Hinweise auf die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen“, sagt Klägeranwalt Axel Wegner.

Was entgegnen die Beklagten?

Sie streiten die Vorwürfe ab. In einer Klageerwiderung vor Verfahrensbeginn betonte VW, dass es aus Sicht des Konzerns keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre gab, bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 unerwartet mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gingen.
„Die Volkswagen AG ist überzeugt, zu jeder Zeit die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben“, sagt ein Konzernsprecher. Fast wortgleich lautet die Einschätzung aus Stuttgart: „Die Porsche SE ist überzeugt, jederzeit ihren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten entsprochen zu haben“, teilt ein Sprecher von dort mit.
Nach fast acht Jahren Verhandlungszeit sieht sich bei VW niemand genötigt, von dieser Sichtweise abzurücken. „Vor dem Hintergrund der laufenden Beweisaufnahme und den bisherigen Zeugenbefragungen sehen wir uns in unserer Überzeugung bestätigt“, sagt der Konzernsprecher.

Warum dauert das Verfahren so unendlich lang?

Schon 2020 – nach zwei Jahren Verhandlung – erklärte eine OLG-Sprecherin, dass in dem komplexen und umfangreichen Verfahren kein Ende absehbar sei. Damals sprach sie von rund 5.500 Blatt Akten, zahlreichen Anlagen und 21 Privatgutachten.
2023 verkündete das Gericht, dass es eine Beweisaufnahme durchführen und dafür rund 80 Zeugen hören sowie eine Vielzahl an Dokumenten sichten will. Auf der Zeugenliste fanden sich unter anderem die Namen der früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.
Von September 2023 bis September 2025 wurden nach einer Auflistung des Gerichts 63 Zeugen und drei Parteien vernommen. Zu der schwierigen Bewertung der Aussagen kommt, dass einige der eingeplanten Zeugen sich auf ein aus ihrer Sicht umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht beriefen.

Kommt bald die Entscheidung?

Für die beiden Termine in dieser Woche werden weitere Zeugenbefragungen erwartet. Spannend könnte dabei werden, was der mittlerweile rechtskräftig verurteilte ehemalige Audi-Motorenchef Wolfgang Hatz aussagt.
Alle Beteiligen erhoffen sich zudem eine Einschätzung der Richter, was die Beweisaufnahme bisher erbracht hat und wie es im Prozess weitergehen soll. Der Musterentscheid ist und bleibt aber nicht absehbar. (dpa/red)
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Richter an Fabians Vater gerichtet: „Ich flehe Sie fast an“

Mit verschränkten Armen dreht sich die Angeklagte im Gerichtssaal 2.002 des Landgerichts Rostock auf ihrem Drehstuhl hin und her. Gerade gibt das Gericht Einblick in die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Rostock, die sie beschuldigt den achtjährigen Fabian aus Güstrow ermordet zu haben.
Da ist das Video einer Überwachungskamera, das während der Verhandlung abgespielt wird. Es zeigt den Wagen der Angeklagten binnen weniger Minuten zweimal unweit Fabians Adresse am Vormittag des 10. Oktobers 2025.
Im entsprechenden Zeitraum wurde Auswertungen zufolge nach zuvor permanenter Aktivität das Display von Fabians Handy deaktiviert. Es wurde demnach erst wieder am Nachmittag angeschaltet, als seine Mutter nach Hause kam, dort das Handy, aber nicht den Jungen auffand.
Außerdem wird das Foto eines Waldweges gezeigt, das am Vormittag des mutmaßlichen Tattages mit dem Handy der 30-Jährigen gemacht wurde und auch ihren Hund zeigt. Laut Ermittlern befindet sich der Weg unweit des späteren Fundortes von Fabians Leiche.

Auffällige Internet-Suchen

Die Angeklagte schweigt vor Gericht bislang zu den Vorwürfen. Ihr wird vorgeworfen, den Jungen am 10. Oktober vergangenen Jahres mit einem Messer getötet zu haben.
Das Tatmotiv soll mit dem Ende der mehrjährigen Beziehung zusammenhängen, die sie zu Fabians Vater hatte, und die er im August 2025 beendete.
Den Ermittlungen zufolge wurde mit dem Account der Angeklagten am Tag des Verschwindens frühzeitig nach Stichworten wie „Polizei“ oder auch „Person vermisst“ im Internet gesucht.
Den Ausführungen des Gerichts zufolge passierte dies schon, bevor Fabians Vater ihr mitteilte, dass sein Sohn vermisst wird.
Über den Account der 30-jährigen Beschuldigten wurde demnach ferner am Tag nach Verschwinden des Jungen mit Stichworten gesucht wie „fressen Wildschweine tote Menschen“.

Vater glaubt an Unschuld der Angeklagten

Mittlerweile sind beide nach Aussage des Vaters wieder ein Paar. Er habe die Frau, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, regelmäßig in der Untersuchungshaft besucht. Und er sagt: „Ich glaub‘ an ihre Unschuld.“
Im Gericht werden auch Audionachrichten der Angeklagten abgespielt, in denen sie einem Bekannten vorschlägt, unter anderem bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow nach dem damals noch vermissten Jungen zu suchen. Schlussendlich wurde die Leiche unweit des Ortes gefunden. Den Fund hatte die Beschuldigte der Polizei gemeldet.
Der dritte Verhandlungstag im Prozess um Fabians Tod ist eine Marathonsitzung – einziger Zeuge: der Vater des Jungen. Seine Befragung hatte bereits am zweiten Verhandlungstag vergangene Woche begonnen.
Anhand der im Prozess präsentierten Nachrichten wird deutlich, wie der Vater und die Angeklagte auch nach der Trennung vom Sommer 2025 ausgiebig die Probleme der Beziehung diskutierten. „Sie drehen die Beziehung hin und her“, sagt der Vorsitzende Richter Holger Schütt.

„Angst davor, die Wahrheit zu erfahren?“

Dabei ging es wiederholt auch um das angespannte Verhältnis der Beschuldigten zur Familie von Fabians Vater. Demnach störte sie, dass er für Absprachen den Sohn betreffend Kontakt mit der Mutter hielt.
Bereits kurz vor Fabians Verschwinden hatten sich der Vater und die Angeklagte zeitweise wieder angenähert.
Der Vater relativiert auf Nachfrage Chat- und Audionachrichten oder auch eigene vorhergehende Aussagen, die zuungunsten der Beschuldigten ausgelegt werden könnten.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack zeigt sich vom zurückhaltenden Engagement des Vaters im Verfahren irritiert, der sich anders als Fabians Mutter nicht als Nebenkläger anwaltlich vertreten lässt.
Er hatte bislang nach eigener Aussage keine direkte Akteneinsicht und bezieht seine Informationen nur aus den Medien oder von Dritten. „Haben Sie Angst davor, die Wahrheit zu erfahren?“, fragt Nowack ihn.
Auch Richter Schütt wird angesichts der teilweisen zurückhaltenden Aussagen des Zeugen deutlich: „Ich flehe Sie fast an, das ist Ihr Sohn, nicht meiner.“

Trauerrede per ChatGPT

Deutliche Emotionen zeigt die Beschuldigte kaum. Auch Fabians Mutter gibt sich bewusst gefasst, aufrecht sitzend den Blick nach vorn gerichtet mit den Händen auf dem Tisch.
Tränen fließen bei der Beschuldigten, als es um den Tod eines Pferdes vor wenigen Jahren geht. Dieses kannte sie laut Fabians Vater seit ihrer Jugend und bestritt mit ihm erfolgreich Turniere. Bei den entsprechenden Schilderungen muss die Angeklagte zum Taschentuch greifen.
Gegen Ende des langen Prozesstages liest Rechtsanwalt Thomas Löcker eine berührende Trauerrede für Fabian vor, wohl in dem Versuch, die Beschuldigte als einfühlsamen Menschen darzustellen.
Sie hatte die Rede für den Vater verfasst, nachdem dieser vor der Beerdigung um Hilfe gebeten hatte. Allerdings verweist Richter Schütt später auf die Auswertung des Handys der Frau.
Demnach stammten die Formulierungen nur zum Teil von ihr. Sie fütterte damit die Künstliche Intelligenz von ChatGPT, die letztlich die Rede verfasste. (dpa/red)