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Hessen: Mann soll Mutter im Beisein der Großmutter angezündet haben

Im mittelhessischen Hünfelden soll ein Mann nach Polizeiangaben seine 76-jährige Mutter im Rahmen eines Streites angegriffen und angezündet haben. Die Frau sei noch vor Ort an ihren Verletzungen gestorben, teilte die Polizei mit.
Der 45-jährige Tatverdächtige sei zunächst vom Tatort geflüchtet. Im Rahmen einer Fahndung, bei der auch ein Polizeihubschrauber, Polizeihunde sowie eine Einheit des hessischen Polizeipräsidiums zum Einsatz kamen, sei der Mann am Abend gefunden und festgenommen worden.

103-jährige Großmutter muss schwer verletzt ins Krankenhaus

Den Angaben zufolge waren die Beamten zunächst am frühen Abend zu einem Brand in einem Wohnhaus im Hünfeldener Ortsteil Kirberg gerufen worden. Vor Ort sei die leblose 76-jährige Frau aufgefunden worden.
Die 103 Jahre alte Großmutter des Mannes, die sich ebenfalls vor Ort aufhielt, sei zudem mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht worden. Sie soll bei dem mutmaßlichen Tötungsdelikt auch anwesend gewesen sein.
Die Umstände und Hintergründe der Tat seien noch offen und Gegenstand der Ermittlungen, erklärte die Polizei. Weitere Auskünfte können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. So blieb zunächst offen, welcher Art die Verletzungen der 103-Jährigen waren.
Vor Ort waren am Abend zahlreiche Beamte im Einsatz. Sie sperrten unter anderem eine Straße ab, an dem Wohnhaus wurden Spuren gesichert. Die Gemeinde Kirberg hat rund 2.400 Einwohner und liegt im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg. (dpa/red)
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Alles wegen einer Fahrkarte: Urteil nach Tod von Schaffner

Regungslos und mit gesenktem Blick nimmt der Angeklagte das Urteil zur Kenntnis. Zehn Jahre Gefängnis, weil er Anfang Februar einen Schaffner bei einer Ticketkontrolle totgeprügelt hat.
Der Anlass: Der 26-Jährige hatte keinen Fahrschein. Die Tat in Rheinland-Pfalz sorgte bundesweit für Entsetzen und löste eine Debatte über Sicherheit in Zügen aus.
Fünf Monate später spricht das Landgericht Zweibrücken den Mann schuldig – wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nicht wegen Totschlags oder Mordes, wie es die Hinterbliebenen vehement gefordert hatten.
Warum? Nach Überzeugung der ersten Strafkammer hatte der Grieche den 36 Jahre alten Zugbegleiter nicht töten wollen – und sieht somit keinen Tötungsvorsatz.

„Don’t touch me“

Ioanni V. habe „die Gefährlichkeit seines Handels“ nicht erkannt, sagte Richter Andreas Herzog in seiner nur knapp 20 Minuten dauernden Begründung. Das Opfer hatte keine äußeren Verletzungen – auch andere Passagiere seien nicht davon ausgegangen, dass die Auseinandersetzung tödlich ende.
Serkan Calar aus Ludwigshafen, alleinerziehender Vater von zwei Söhnen, stirbt zwei Tage später im Krankenhaus an einer Hirnblutung.
Der Angeklagte habe nach der Tat gesagt: „That will teach him not to touch strange people“ (Das wird ihm eine Lehre sein, dass er keine fremden Menschen anfasst), so der Richter. Diese Aussage zeige, dass er davon ausging, dass der Schaffner überleben werde.
Der Grieche mit Wohnsitz in Luxemburg habe am 2. Februar „aus einer situativen Missstimmung, spontan und aufgeladen“ gehandelt.
Er hatte seinen Job verloren, anders als erwartet kein Geld bei der Bank bekommen und am Vormittag schon Stress in einem anderen Zug gehabt, weil er ohne Ticket fuhr.

„Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers“

Als Serkan Calar ihn dann bei der Fahrscheinkontrolle im Regionalexpress von Landstuhl nach Homburg (Saarland) angetippt habe, sei er schnell aggressiv geworden. Ihm habe nicht gefallen, dass der Schaffner Deutsch redete – und er reagierte: „Don`t touch me“ (Fass mich nicht an).
Durch Überwachungskameras ist das Geschehen – tonlos – dokumentiert. Der Angeklagte habe sich vor dem Schaffner aufgebaut, und Calar habe versucht, ihn auf Abstand zu halten, ihn leicht zurückgetippt – dann schlug der Angeklagte zu.
Mit beiden Fäusten und mit Wucht – gegen Kopf und Schläfen. Auch als der Mann in Uniform auf einen Sitz sackte, schlug er weiter.
Dennoch: „Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers“, sagt der Richter. Es gebe keine Hinweise, dass der Angeklagte professionelle Boxerfahrung habe. Er habe aber eine Abneigung gegen Berührungen von Fremden und gegen Anweisungen von Amtsträgern.

Nebenklage will Urteil anfechten

Mit dem Richterspruch endet vorerst ein Verfahren, das über Rheinland-Pfalz hinaus Aufmerksamkeit erregt hat.
Doch während die Justiz ein Urteil fällt, kämpfen Hinterbliebene mit einer Frage: Wie lebt man weiter, wenn ein Vater, Ehemann, Sohn oder Kollege zur Arbeit geht und nicht wiederkommt?
Für viele Zugbegleiter hat der Fall bedrückende Symbolkraft. Wer heute Fahrgäste anspreche, sagen sie, denke daran, dass eine Situation kippen könne. Freundlichkeit sei selbstverständlich geblieben – Sorglosigkeit nicht.
Im Gegensatz zum Angeklagten regieren die Angehörigen des Opfers mit massiver Enttäuschung sowie viel Wut und Ärger.
Familie und Freude kritisieren, dass das Gericht nicht Totschlag oder Mord in Betracht gezogen hat. Keiner von ihnen erscheint zur Urteilsverkündung im Saal – demonstrativ.

Großer Frust bei der Opferfamilie

„Die Familie muss nun ein Leben lang mit dem Tod von Serkan leben, während der Angeklagte bei guter Führung seinen 30. Geburtstag möglicherweise schon in Freiheit feiern kann“, sagt Yalcin Tekinoglu, der Anwalt der Familie.
Den beiden Kindern, zehn und zwölf Jahre alt, werde man vorerst nichts von dem Urteil erzählen. „Sie sollen sich jetzt in den Schulferien erst einmal zumindest ein wenig erholen können. Ihnen fehlt der Vater schmerzhaft.“
Die Familie kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. „Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht“, sagt Tekinoglu. Der Richterspruch sei ein „Fehlurteil“.
Das Gericht habe zu Unrecht angenommen, dass der Täter kein trainierter Kampfsportler gewesen sei.
Tekinoglu betont, der Familie gehe es nicht allein um ein höheres Strafmaß. Vielmehr müsse von dem Urteil ein klares Signal gegen die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr ausgehen. Auch die Verteidigung erwägt eine Überprüfung des Urteils.

Unverständnis bei Zuschauern

Dauernd gebe es Übergriffe auf öffentliche Bedienstete, sagt eine Zuschauerin aus dem Saarland. „Wenn so ein Urteil dann so ausfällt, braucht ja kein Täter mehr Angst zu haben.“
Für sie sei die Tat nicht nur ein Totschlag. „Der Schaffner ist ermordet worden.“ Eine andere sagt: „Es war so unnötig. Alles wegen einer Fahrkarte.“ Und: Wer so zuschlage wie der Angeklagte, müsse doch damit rechnen, dass das Opfer sterbe.

Für Serkan Calar entsteht Gedenkort

Klar ist, die Erinnerung an Serkan Calar wird wachgehalten – auch sichtbar. Für den Zugbegleiter soll es einen Mahn- und Gedenkort am Mannheimer Hauptbahnhof geben, seinem Dienstort.
Die Bahn ist dazu nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Familie des Getöteten in der Planung. Der Ort solle „die Erinnerung an unseren geschätzten Kollegen und lieben Menschen, aber auch an die schreckliche Tat im Bewusstsein halten“. (dpa/red)
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Bilanz der Bundespolizei: Weniger Straftaten – mehr Gewalt

Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, wo sie für die Sicherheit zuständig ist, festgestellt. Wie aus ihrem Jahresbericht für 2025 hervorgeht, stieg die Zahl der Gewaltdelikte im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent auf rund 35.400 Fälle.
Gemäß der Eingangsstatistik der Bundespolizei zählen zur Gewaltkriminalität sämtliche Körperverletzungs- und Raubdelikte, Straftaten gegen das Leben, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie Taten, die sich gegen die öffentliche Ordnung richten. Sexualdelikte werden separat erfasst.

Über 3.100 Polizisten angegriffen

Bei Gewaltdelikten mit bekannten Tatverdächtigen lag der Anteil deutscher Staatsangehöriger demnach bei 53 Prozent. Ein Messer wurde bei 3,9 Prozent aller Gewaltdelikte mitgeführt.
3.185 Einsatzkräfte der Bundespolizei wurden den Angaben nach angegriffen – ein Anstieg um 7,4 Prozent. Dabei schlugen, traten, bissen oder bespuckten Angreifer die Beamten.
Verletzt wurden den Angaben zufolge 818 Polizisten – ein Anstieg um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 53 Prozent derjenigen, die Einsatzkräfte angriffen, standen laut Bundespolizei unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Weniger Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz

Dass die Zahl der im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei – also vor allem auf dem Gebiet der Bahnanlagen, an 13 Flughäfen und an den Grenzen – registrierten Straftaten 2025 insgesamt um 5,8 Prozent auf rund 604.700 Straftaten gesunken ist, hat vor allem damit zu tun, dass weniger Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt wurden.
An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 Grenzkontrollen bei Einreisen, zuvor war das bereits teilweise der Fall. Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmals Asyl beantragt haben, ist seit 2023 deutlich gesunken.
Im Mai 2025 wurden die Grenzkontrollen intensiviert. Seither werden – abgesehen von Ausnahmen etwa für Kranke und Schwangere – auch Asylsuchende zurückgewiesen.
Bis zu 14.000 Beamtinnen und Beamte sind bei Grenzkontrollen eingesetzt. (Archivbild)

Bis zu 14.000 Beamte sind bei Grenzkontrollen eingesetzt. (Archivbild)

Foto: Peter Kneffel/dpa

Werden die Grenzkontrollen weiter verlängert?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat in Aussicht gestellt, die Binnengrenzkontrollen zu lockern, sollte die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) so funktionieren, wie erhofft.
Kern der Reform, deren Regeln seit dem 12. Juni gelten, ist eine Registrierungspflicht für alle Asylsuchenden an den Außengrenzen. Menschen, die aus Staaten stammen, bei denen eine Anerkennung als schutzbedürftig wenig wahrscheinlich ist, sollen dort ein schnelles Asylverfahren durchlaufen.
Im Schengen-Raum sind Kontrollen an den Binnengrenzen eigentlich nicht vorgesehen. Wenn Mitgliedstaaten sie dennoch vorübergehend einführen, müssen sie die EU-Kommission darüber vorab informieren und die Maßnahme begründen. Die Kontrollen an den deutschen Landgrenzen gelten bis September 2026.
Bundespolizeipräsident Dieter Romann sagte: „Die flexiblen und smarten Grenzkontrollen haben auch 2025 ihre Wirkung gezeigt.“ Ob und wie lange sie fortgesetzt würden, hänge auch vom Gelingen und der Wirkung der Geas-Reform ab.
In den ersten Wochen nach Inkrafttreten der Reform hat die Bundespolizei zwar etliche unerlaubte Einreisen festgestellt, die an den Außengrenzen nicht registriert worden waren. Jedoch ist gut möglich, dass die Menschen bereits vor dem 12. Juni in die EU gekommen waren.

Gründe für den Rückgang irregulärer Migration

Die Bundespolizei führt den Rückgang der irregulären Migration auf mehrere Faktoren zurück. Zum einen habe die geänderte Zurückweisungspraxis eine „Signalwirkung“ gehabt, zum anderen kämen weniger Migranten aus wichtigen Herkunftsländern wie Afghanistan, Syrien, der Türkei und der Ukraine nach Deutschland.
Vor allem die Grünen hatten sich bei den Verhandlungen über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz der Ampel-Koalition für den Anspruch auf einen Pflichtanwalt bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam eingesetzt. (Archivfoto)

Vor allem die Grünen hatten sich bei den Verhandlungen über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz der Ampel-Koalition für den Anspruch auf einen Pflichtanwalt bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam eingesetzt. (Archivfoto)

Foto: Boris Roessler/dpa

Viele Rückführungen scheitern

Von den 58.795 Rückführungen, die im vergangenen Jahr geplant wurden, scheiterten 34.848 – in mehr als 33.000 Fällen bereits vor der Übergabe der Ausreisepflichtigen durch die Länder an die Bundespolizei.
In 1.353 Fällen seien Rückführungen nach Übernahme durch die Bundespolizei abgesagt worden, vor allem weil Transportunternehmen die Beförderung verweigerten, sich der Zielstaat querstellte, der Abzuschiebende passiven Widerstand leistete oder wegen eines Verwaltungsgerichtsbeschlusses in letzter Minute.

Mehr Personal

Wie bereits in den Jahren zuvor stieg die Zahl der Beschäftigten der Bundespolizei 2025 an – um 0,7 Prozent auf 55.369 Mitarbeiter (Stichtag 31. Dezember). Neue Aufgaben kamen etwa bei der Drohnenabwehr hinzu.
Die Zahl der Einsatzstunden sank laut Jahresbericht im gleichen Zeitraum um rund 6,4 Prozent – die für Grenzschutz-Aufgaben stieg jedoch um 5,2 Prozent. In seinem Grußwort im Jahresbericht dankt Dobrindt den Polizisten für ihren Einsatz an den Grenzen.
Dieser trage dazu bei, „dass wir das Migrationsgeschehen neu ordnen konnten“. Seit Mai 2025 seien „über 32.000 illegale Einreisen unmittelbar verhindert, Schleuserkriminalität eingedämmt und das Asylsystem entlastet worden“. (dpa/red)
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Die Schule geht weiter: Nach der Gewalttat in Oberbayern

Nach der mutmaßlichen Amoktat an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau geht dort heute die Schule weiter. Zur Tagesordnung übergehen wolle man aber nicht, sagte ein Sprecher des zuständigen Landratsamtes.
Kriseninterventionsteams sollen für Gespräche vor Ort sein und den Schülern und Lehrern helfen, um das zu verarbeiten, was gestern an ihrer Schule geschehen ist.
Einige der Schüler erlebten hautnah, wie ein ehemaliger Mitschüler das Schulgelände betrat, laut Polizei einen Schuss aus einer Pistole abgab und dann, als die Waffe versagte, mit einem Messer auf zwei 13-Jährige losging.
Die Schülerinnen wurden dabei so schwer verletzt, dass eine von ihnen mit einem Rettungshubschrauber in die Klinik geflogen werden musste. Inzwischen sind beide außer Lebensgefahr.

Wie gehen der Ort und die Schule mit der Tat um?

Doch das Geschehene dürfte nachwirken in dem 12.000 Einwohner-Ort und vor allem in der Schule mit ihren 800 Schülerinnen und Schülern und 80 Lehrkräften.
Lehrkräfte waren es auch, die die Polizei dabei unterstützten, den mutmaßlichen Täter zu überwältigen. Dabei handelt es sich um einen 16-Jährigen, der laut Polizei wegen psychischer Probleme in Behandlung war und schon vorher Drohungen ausgesprochen haben soll.
Einsatzwagen auf dem Schulhof.

Einsatzwagen auf dem Schulhof.

Foto: Lennart Preiss/dpa

Wie er an die Schusswaffe kam und was ihn zu der Tat bewegt haben könnte, sind Fragen, die noch zu klären sind.
Ebenso, wie es den Schülern und Lehrern geht, die nach der Tat unter Schock standen und betreut werden mussten. Der Jugendliche soll sich in einer „psychischen Ausnahmesituation“ befunden haben.
Das Gelände wurde abgesucht.

Das Gelände wurde abgesucht.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

„Schreckliche Stunden“ in Schongau

Der 16-Jährige kam nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach der Tat in Untersuchungshaft.
„Wir erleben schreckliche Stunden hier in Schongau“, hatte er nach einem Besuch in der Schule gesagt, die in seinem Bundestagswahlkreis liegt. „Wir stehen schockiert vor dieser irrsinnigen Tat.“ (dpa/red)
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Die Schule geht weiter: Nach der Gewalttat in Oberbayern

Nach der mutmaßlichen Amoktat an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau geht dort heute die Schule weiter. Zur Tagesordnung übergehen wolle man aber nicht, sagte ein Sprecher des zuständigen Landratsamtes.
Kriseninterventionsteams sollen für Gespräche vor Ort sein und den Schülern und Lehrern helfen, um das zu verarbeiten, was gestern an ihrer Schule geschehen ist.
Einige der Schüler erlebten hautnah, wie ein ehemaliger Mitschüler das Schulgelände betrat, laut Polizei einen Schuss aus einer Pistole abgab und dann, als die Waffe versagte, mit einem Messer auf zwei 13-Jährige losging.
Die Schülerinnen wurden dabei so schwer verletzt, dass eine von ihnen mit einem Rettungshubschrauber in die Klinik geflogen werden musste. Inzwischen sind beide außer Lebensgefahr.

Wie gehen der Ort und die Schule mit der Tat um?

Doch das Geschehene dürfte nachwirken in dem 12.000 Einwohner-Ort und vor allem in der Schule mit ihren 800 Schülerinnen und Schülern und 80 Lehrkräften.
Lehrkräfte waren es auch, die die Polizei dabei unterstützten, den mutmaßlichen Täter zu überwältigen. Dabei handelt es sich um einen 16-Jährigen, der laut Polizei wegen psychischer Probleme in Behandlung war und schon vorher Drohungen ausgesprochen haben soll.
Einsatzwagen auf dem Schulhof.

Einsatzwagen auf dem Schulhof.

Foto: Lennart Preiss/dpa

Wie er an die Schusswaffe kam und was ihn zu der Tat bewegt haben könnte, sind Fragen, die noch zu klären sind.
Ebenso, wie es den Schülern und Lehrern geht, die nach der Tat unter Schock standen und betreut werden mussten. Der Jugendliche soll sich in einer „psychischen Ausnahmesituation“ befunden haben.
Das Gelände wurde abgesucht.

Das Gelände wurde abgesucht.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

„Schreckliche Stunden“ in Schongau

Der 16-Jährige kam nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach der Tat in Untersuchungshaft.
„Wir erleben schreckliche Stunden hier in Schongau“, hatte er nach einem Besuch in der Schule gesagt, die in seinem Bundestagswahlkreis liegt. „Wir stehen schockiert vor dieser irrsinnigen Tat.“ (dpa/red)
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Mehrere Verletzte an Gymnasium: Was wir wissen und was nicht

Bei einem Vorfall an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau sind nach Angaben der Polizei mehrere Menschen verletzt worden. Ein mutmaßlicher Täter wurde festgenommen. Was zu dem Vorfall bislang bekannt ist und welche Fragen noch offen bleiben:

Was wir wissen

  • Vorfall: Am Welfen-Gymnasium in Schongau hat es nach Angaben der Polizei einen Vorfall gegeben, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden.
  • Amoklage: Nach dem Vorfall deutet laut einem Polizeisprecher vieles auf eine Amoklage hin.
  • Festnahme: Der mutmaßliche Täter ist laut der Polizei nach dem Vorfall festgenommen worden. Es handele sich um einen Mann.
  • Ungefähre Zahl der Verletzten: Ein Polizeisprecher sprach von einer einstelligen Zahl an Verletzten.
  • Einsatz: Die Polizei hatte zuvor mitgeteilt, dass sie mit zahlreichen Beamten am Gymnasium im Einsatz sei. Menschen vor Ort wurden aufgerufen, das Areal zu meiden.
  • Ort: Das Welfen-Gymnasium liegt in Schongau, eine Kleinstadt am Ufer des Lechs im westlichen Oberbayern mit mehr als 12.000 Einwohnern.
  • Anlaufstelle: Für Angehörige und Eltern von Schülern wurde eine Anlaufstelle am Feuerwehrhaus eingerichtet.

Was wir nicht wissen

  • Details zu den Verletzten: Wie viele Menschen genau verletzt wurden und wie schwer sie verletzt sind, wird laut der Polizei derzeit noch abgeklärt.
  • Ablauf des Vorfalls: Unklar ist, wie sich der Vorfall am Gymnasium genau abgespielt hat und wie die Menschen verletzt wurden.
  • Details zum Täter: Informationen zum festgenommenen, mutmaßlichen Täter teilte die Polizei bislang nicht mit.
  • Motiv: Auch zu einem möglichen Motiv des Vorfalls machte die Polizei bislang keine Angaben.
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Schüsse in Offenburg – größerer Polizeieinsatz

In Offenburg sind nach Angaben eines Polizeisprechers am Morgen Schüsse gefallen. Es laufe ein größerer Polizeieinsatz, auch mehrere Rettungskräfte seien im Einsatz, teilte die Polizei mit. Eine Gefahr für die Öffentlichkeit bestehe nicht, teilte der Sprecher auf Anfrage mit.
Der Bereich sei derzeit abgesperrt, die Ermittlungen dauerten an, hieß es. Weitere Angaben machte der Sprecher zunächst nicht. (dpa/red)
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Schüsse in Offenburg – Mann tot und Frau schwer verletzt

In Offenburg im Westen Baden-Württembergs hat die Polizei am Montag nach mehreren Zeugenmeldungen von Schüssen einen tödlich verletzten Mann gefunden. Außerdem sei eine schwerverletzte Frau entdeckt worden, bei der Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet worden seien, teilte die örtliche Polizei mit. Der Einsatz findet im Nordosten der Stadt in einem Wohngebiet statt.
 

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Der Polizei zufolge gingen am Montagmorgen mehrere Notrufe mit Hinweisen auf Schüsse ein. Am Tatort seien dann die zwei durch Schüsse getroffenen Menschen entdeckt worden. Für die Bevölkerung bestehe keine Gefahr.
Der Bereich sei derzeit abgesperrt, die Ermittlungen dauerten an, hieß es. Weitere Angaben machte der Sprecher zunächst nicht. (dpa/red)
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Streit am Rande einer Party: Ein Toter und mehrere Verletzte

Bei einer nächtlichen Auseinandersetzung am Rande einer Party in Essen ist ein 56 Jahre alter Sicherheitsmitarbeiter gestorben. Der Mann habe im Verlauf des eskalierenden Streits vor einer Eventlocation das Bewusstsein verloren, teilte die Polizei mit.
Drei Männer im Alter zwischen 40 und 48 Jahren erlitten Stichverletzungen. Ein 46-Jähriger, der die drei Männer mutmaßlich mit einem Messer schwer verletzt haben soll, sei festgenommen worden.

Streit zwischen mehreren Gästen

Nach Polizeiangaben waren am Rande der Veranstaltung mit etwa 150 Personen in der Nacht zum Sonntag mehrere Gäste in Streit geraten. Im Laufe der Eskalation verlor der Sicherheitsmitarbeiter das Bewusstsein.
Er sei nicht Teil der ursprünglichen Auseinandersetzung gewesen, erklärte die Polizei. Beamte und Zeugen hätten noch versucht, den Mann zu reanimieren. Die genaue Todesursache müsse nun ermittelt werden.
Die Beamten waren in der Nacht mit vielen Kräften vor Ort und sicherten Spuren.

Die Beamten waren in der Nacht mit vielen Kräften vor Ort und sicherten Spuren.

Foto: Michael Weber/WTVnews/dpa

Die drei verletzten Männer seien ins Krankenhaus gekommen. Laut Polizei sind sie außer Lebensgefahr.
Auch der 46 Jahre alte Tatverdächtige sei verletzt worden und in eine Klinik gekommen. Er sollte am Sonntag vor den Haftrichter kommen. Das Messer sei sichergestellt worden.
Die Beamten waren in der Nacht mit vielen Kräften vor Ort und sicherten Spuren. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen. (dpa/red)
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Gewalttat in Stade: Mehr als 620.000 Euro Spenden für Waisen

Nach den tödlichen Schüssen in Stade nehmen viele Menschen Anteil am Schicksal der Opfer – und dem zweier kleiner Kinder. Für die Drei- und Vierjährigen, deren Mutter getötet wurde und die bereits zuvor ihren Vater verloren hatten, kamen über die Spendenplattform GoFundMe binnen kurzer Zeit mehr als 620.000 Euro zusammen.
Zudem erhält der niedersächsische Migrationsbeauftragte nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Verwicklung seiner Schwiegermutter in die Gewalttat Rückendeckung. Am Montag waren in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade sechs Menschen getötet worden.

45-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft

Ein 45 Jahre alter Mann soll im Kontext eines Sorgerechtsstreites um seine kleine Tochter geschossen haben, vier Frauen und zwei Männer wurden brutal aus dem Leben gerissen. Darunter waren zwei Frauen und ein Mann aus dem Raum Hannover, die als Beschäftigte des Jugendamtes der Region Hannover in der Stader Einrichtung waren.
Auch die 32 Jahre alte Mutter der beiden kleinen Kinder starb. Getötet wurden außerdem drei Beschäftigte der Stader Jugendhilfeeinrichtung, unter ihnen zwei Frauen und ein Mann.
Der tatverdächtige 45-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sechsfachen Mord vor. Der Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit soll während eines Gesprächstermins in der Einrichtung plötzlich mit einer mitgebrachten Schusswaffe auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschossen haben. Fünf Menschen starben am Tatort, ein weiteres Opfer im Krankenhaus.
Spendenaufruf: „Ein Mensch mit einem unglaublich großen Herzen“
Nach Angaben der Spendenseite beteiligten sich bis Mittag über 24.000 Menschen an der Aktion. Dem Aufruf zufolge hatten die beiden Drei- und Vierjährigen wenige Wochen zuvor schon ihren Vater verloren.
„Am 9. Juni nahm die Familie Abschied vom Vater der Kinder. Nur 20 Tage später wurde auch ihre Mama viel zu früh aus dem Leben gerissen“, steht in dem Aufruf.
Auf der Spendenseite heißt es über die 32-Jährige: „Sie war eine außergewöhnliche Frau. Eine liebevolle Mutter, eine starke Persönlichkeit und ein Mensch mit einem unglaublich großen Herzen.“ Weiter heißt es dort: „Ihre eigenen Kinder waren ihr größter Schatz.
Sie waren ihr Stolz, ihre Freude und ihr Ein und Alles. Sie hat ihnen Liebe, Geborgenheit und Sicherheit geschenkt und alles dafür getan, dass es ihnen gut geht. Auch nach dem Verlust ihres Mannes blieb sie stark und kämpfte jeden Tag für ihre beiden Kinder.“

Kindern soll sicherer Start in die Zukunft ermöglicht werden

Mit dem Geld solle den Kindern ein möglichst sicherer Start in die Zukunft ermöglicht werden. Dabei gehe es um Versorgung, Betreuung, Bildung, mögliche therapeutische Unterstützung sowie Kosten rund um die Beerdigung. Wie der weitere Weg der Kinder aussehe, sei noch ungewiss.
Die Plattform GoFundMe teilte auf Anfrage mit: „Unser Team für Vertrauen und Sicherheit ist in Kontakt mit der Organisatorin, um sicherzustellen, dass die betroffene Familie beziehungsweise ein Vormund der Kinder als Spendenbegünstigte hinterlegt wird.“ So werde sichergestellt, dass alle gesammelten Gelder an die im Spendenaufruf genannten Menschen gingen.

Lies gibt dem Migrationsbeauftragten Rückendeckung

Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies unterstützt den niedersächsischen Migrationsbeauftragten nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Verwicklung von dessen Schwiegermutter in die Gewalttat: „Deniz Kurku hat richtig gehandelt, offen zu informieren, dass seine Schwiegermutter in das Geschehene verwickelt ist“, betonte der SPD-Politiker. „Ihn trifft selbst keine Schuld. Wir stehen an seiner Seite.“
Kurku hatte zuvor eine Stellungnahme veröffentlicht: „Unmittelbar, nachdem ich aufgrund von Medienberichten von der Betroffenheit meiner Schwiegermutter Kenntnis erhalten hatte, habe ich dieses den Ermittlungsbehörden und weiteren Stellen in meinem beruflichen Umfeld mitgeteilt“, ließ der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe über einen Rechtsanwalt mitteilen.

Noch ist unklar: Wie viel wusste die Schwiegermutter?

Die Schwiegermutter des Migrationsbeauftragten soll am Steuer des Fluchtwagens gesessen haben, mit dem mutmaßlichen Schützen als Beifahrer. Die Polizei stoppte das Auto mit Schüssen.
Ob die 65-Jährige von den Plänen des mutmaßlichen Täters wusste und welche Rolle sie bei der Tat spielte, war nach Angaben der Ermittler zunächst unklar. Die Frau soll eine enge Verbindung zur Familie des Mannes haben. (dpa/red)
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Explosion in Monaco: Ukrainerin aus Deutschland verdächtigt

Nach der Explosion in Monaco mit Schwerverletzten suchen die Behörden eine Ukrainerin mit Wohnsitz in Deutschland. Anders als zunächst gedacht, handle es sich bei der verdächtigen Person um eine Frau und nicht um einen Mann, sagte Morgan Raymon von der Staatsanwaltschaft Monaco. Die Verdächtige, die sich als Mann verkleidet hatte, werde mit internationalem Haftbefehl gesucht.
„Nach ersten Erkenntnissen und Ermittlungen der monegassischen Strafverfolgungsbehörden hatten sich Bezüge nach Hessen ergeben“, teilte das Landeskriminalamt (LKA) Hessen mit. Am Donnerstag sei im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens eine von der 39 Jahre alten Ukrainerin angemietete Wohnung im Main-Taunus-Kreis durchsucht worden. „Des Weiteren wurde ein von ihr genutztes Fahrzeug durchsucht und sichergestellt.“
Die Frau stehe im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, schrieb das LKA. Beweismittel seien an die monegassischen Behörden übergeben worden. „Die gesuchte Frau befindet sich aktuell auf der Flucht.“

Drei Schwerverletzte bei Explosion

Am Montagabend hatte es am Eingang eines Wohngebäudes eine heftige Explosion in Monaco gegeben. Drei Menschen wurden dabei schwer verletzt. Zuvor hatte eine Person dort den Angaben nach ein Paket abgelegt, später war sie geflohen. Ermittelt werde wegen versuchter Tötung und einer Sprengstoffstraftat.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Verdächtige nicht alleine gehandelt hat. Zwischenzeitlich nahmen sie zwei Männer fest. Weil diese aber wohl nicht aktiv an der Tat beteiligt waren, kamen sie wieder frei.
Zur Identität der Opfer hatte die Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht. Nach Medienberichten in Monaco, Frankreich und der Ukraine soll es sich um einen ukrainischen Oligarchen, seine Ehefrau und einen Sohn des Paares handeln. (dpa/red)
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2. Juli: Reform der Einkommensteuer | Krankmelden wird schwieriger | Verfassungsrechtliche Zweifel

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Reform der Einkommensteuer

Union und SPD haben sich auf ein Reformpaket mit insgesamt 34 Maßnahmen geeinigt. Dazu gehört auch eine Reform der Einkommensteuer, die im Januar in Kraft treten soll. Geplant sind unter anderem höhere Freibeträge. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro soll dadurch mehr als 600 Euro Steuern im Jahr sparen. Finanziert werden die Entlastungen unter anderem durch eine höhere Reichensteuer.

Krankmelden wird schwieriger

Die Koalition schafft die telefonische Krankschreibung ab. Künftig soll bereits ab dem 1. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Ziel sei es, die hohen Fehlzeiten in den Unternehmen zu senken. Betriebe können jedoch durch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen von dieser Regelung abweichen.

Verfassungsrechtliche Zweifel

Das geplante neue Heizungsgesetz soll verfassungswidrig sein. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Solaranlagen- und Wärmepumpenanbieter Enpal in Auftrag gegeben hat. Kritisiert wird die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel. Doch auch die Erlaubnis, künftig wieder fossile Heizungen einbauen zu dürfen, verstoße gegen die Anforderungen der Klimapolitik.

Neue Chipfabrik eröffnet

Der Halbleiterkonzern Infineon hat heute seine neue Produktionsstätte in Dresden eröffnet. Diese soll Europa unabhängiger bei Mikrochips machen. Dort werden sogenannte Leistungshalbleiter gefertigt, die unter anderem in Elektromobilität und Rechenzentren für Künstliche Intelligenz zur Stromsteuerung eingesetzt werden. Laut dem Unternehmen sollen rund 1000 neue Arbeitsplätze entstehen.

Proteste gegen Migration

Eine Welle fremdenfeindlicher Proteste und Ausschreitungen hat Südafrika erfasst. Hunderte Menschen wurden bereits festgenommen. Hinter der Eskalation stehen wirtschaftliche Probleme, hohe Kriminalität und eine zunehmend angespannte politische Lage.
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Proteste gegen Migration: Gewaltätige Ausschreitungen erschüttern Südafrika


In Kürze:

  • Rund 900 Menschen wurden bei Protesten und Ausschreitungen in Südafrika festgenommen.
  • Präsident Cyril Ramaphosa verurteilte die Gewalt und kündigte eine härtere Migrationspolitik an.
  • Wirtschaftliche Probleme, politische Instabilität und hohe Kriminalität gelten als zentrale Ursachen der Eskalation.
  • Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und der hohen Gewaltkriminalität bleibt fraglich.

 
Südafrika wird seit mehreren Wochen von einer Welle fremdenfeindlicher Rhetorik und Ausschreitungen in verschiedenen Städten erschüttert. Wie „SBS News“ berichtet, nahm die Polizei am Dienstag, dem 30. Juni, landesweit rund 900 Personen wegen verschiedener Straftaten im Zusammenhang mit den Unruhen fest.
Nach Angaben des stellvertretenden Nationalen Polizeikommissars Tebello Mosikili verliefen am Mittwoch 108 der insgesamt 120 landesweiten Kundgebungen friedlich. Bei zwölf Veranstaltungen mussten die Sicherheitskräfte jedoch eingreifen, nachdem es am Rande der Proteste zu Gewalttaten, Plünderungen und Raubdelikten gekommen war.
 
Einige Festnahmen betrafen zudem undokumentierte Einwanderer, die gegen Ausweispflichten verstoßen hatten, sowie Personen, die ihnen Unterkunft gewährten. In Johannesburg wurde nach einer Plünderung im Stadtteil Alexandra ein junger Mann erschossen. Ein ausländischer Staatsangehöriger sprang aus dem achten Stock eines Gebäudes, nachdem er befürchtet hatte, von Randalierern angegriffen zu werden.

Gewalt trifft auch legale Einwanderer

Im Vorfeld hatte die von der ehemaligen Radiomoderatorin Jacinta Ngobese-Zuma organisierte Bewegung „March and March“ irregulär im Land lebenden Einwanderern ein „Ultimatum“ gestellt. Sie sollten Südafrika bis zum 30. Juni verlassen. Tatsächlich richteten sich die Ausschreitungen jedoch auch gegen ausländische Staatsangehörige, die sich teils seit Jahren legal im Land aufhalten.
Die südafrikanische Zeitung „News24“ berichtet von selbst ernannten Bürgerwehren, die Passanten und Geschäftsleute anhalten, ihre Ausweise kontrollieren oder sie zur Polizei bringen. Um nicht selbst ins Visier des Mobs zu geraten, sollen einige Vermieter ihre ausländischen Mieter vor die Tür gesetzt haben. Davon seien unter anderem rund 100 Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo betroffen gewesen.
Präsident Cyril Ramaphosa verurteilte die Gewalt, kündigte zugleich jedoch eine strengere Migrationspolitik sowie härtere Strafen für Personen an, die undokumentierte Migranten beschäftigen. Gleichzeitig warnte er vor Selbstjustiz, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Rassismus. Die Sicherheitsbehörden wurden inzwischen in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt.

Ausländer machen nur vier Prozent der Bevölkerung Südafrikas aus

Die derzeit größte Gewaltwelle gegen Einwanderer seit Mai 2008 fällt in eine politisch angespannte Phase. Im November 2026 sollen landesweite Kommunalwahlen stattfinden, wobei die Wahlkommission auch einen Termin im Januar 2027 nicht ausschließt. Gleichzeitig wächst die südafrikanische Wirtschaft nur noch schwach. Im ersten Quartal 2026 lag das Bruttoinlandsprodukt 1,9 Prozent über dem Vorjahreswert.
Für das Gesamtjahr rechnen Ökonomen lediglich mit einem Wirtschaftswachstum von etwas mehr als einem Prozent. Mitte der 2000er-Jahre hatte dieses noch bei über fünf Prozent gelegen. Für viele Menschen wird es dadurch zunehmend schwieriger, Armut und Arbeitslosigkeit zu überwinden. Gruppierungen wie „March and March“ oder „Operation Dudula“ beziehen Einwanderung in ihre politischen Positionen ein. Nach Angaben der Statistikbehörde Stats SA machen Einwanderer rund vier Prozent der Bevölkerung aus.
Hinzu kommt eine zunehmende politische Instabilität. Der seit dem Ende der Apartheid dominierende Afrikanische Nationalkongress (ANC) hat seine jahrzehntelange absolute Mehrheit verloren. Parteispaltungen und der wachsende Einfluss kleinerer Parteien haben das Vertrauen in die Regierungsfähigkeit des ANC zusätzlich geschwächt. Korruptionsvorwürfe sowie die Wahrnehmung, dass staatliche Institutionen ihre Aufgaben in vielen Bereichen nur eingeschränkt erfüllen, verstärken die Unzufriedenheit in der Bevölkerung.

Kriminalität schon vor 1994 auf hohem Niveau – und seit 2012 wieder steigend

Bewegungen wie „March and March“ thematisieren irreguläre Einwanderung im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität. Tatsächlich ist die Kriminalitätsbelastung vor allem in großen Städten erheblich – auch das Auswärtige Amt rät Reisenden deshalb zur Vorsicht.
Im Jahr 2024 war in Südafrika eine Mordrate von knapp 42 pro 100.000 Einwohner zu beklagen. Dies entsprach einer Anzahl von 26.232 Tötungsdelikten oder etwa 72 pro Tag. Zuletzt ging die Kriminalitätsrate leicht zurück, verharrte jedoch immer noch auf einem hohen Niveau. In Umfragen erklären 54 Prozent der Bürger, dass ihnen die Kriminalität im Lande Sorgen bereite.
Ein direkter Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und der jüngeren Entwicklung der Gewaltkriminalität lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht eindeutig ableiten. In einzelnen Regionen kann es jedoch zu einer Verstärkung bestehender Problemlagen kommen. Vielmehr ist das hohe Maß an Gewaltkriminalität in Südafrika ein seit Jahrzehnten bekanntes Problem. Noch 1993 – im letzten Jahr vor dem Ende der Apartheid – lag die Mordrate bei 70 auf 100.000 Einwohner. Bis 2012 ging diese auf etwa 30 zurück, ehe sie anschließend wieder anstieg.

Südafrika als Zielland für Einwanderer aus ärmeren Nachbarländern

Der Großteil der Kriminalität konzentriert sich auf bestimmte Hotspots, in denen organisierte Kriminalität eine erhebliche Rolle spielt. Unter Präsident Jacob Zuma verstärkten sich zudem Probleme mit Vetternwirtschaft und Korruption innerhalb der Polizei, was deren Effektivität deutlich beeinträchtigte. Parallel dazu bildeten sich Bürgerwehren, häufig in Form bewaffneter Selbstschutzorganisationen. In vielen Fällen verlief diese Entwicklung entlang ethnischer oder religiöser Linien.
Südafrika bleibt trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten die größte Volkswirtschaft in Subsahara-Afrika. Menschen aus Nachbarländern wie Simbabwe, Lesotho, Eswatini, Mosambik oder Malawi versuchen daher häufig, ihren Lebensmittelpunkt ins wohlhabendere Südafrika zu verlagern. Verschärfungen der Migrationspolitik führen regelmäßig zu verstärkten Versuchen irregulärer Einreise. Gleichzeitig leben auch zahlreiche Arbeitsmigranten aus Ländern wie Pakistan oder Bangladesch im Land.
Der Aufstieg von Bewegungen wie „March and March“ könnte bei den Kommunalwahlen insbesondere für die Economic Freedom Fighters problematisch werden. Die Bewegung rund um den Linkspolitiker Julius Malema profitierte in der Vergangenheit von verbreiteter Unzufriedenheit und Proteststimmung. Sie beruft sich auf den Marxismus-Leninismus sowie den antikolonialen Vordenker Frantz Fanon und hatte unter anderem eine umfassende Enteignung weißer Farmer als Mittel zur Bekämpfung sozialer Ungleichheit vorgeschlagen.

Vision „Afrika ohne Grenzen“ könnte Malema Stimmen kosten

Mittlerweile stößt ihr Ansatz eines vereinten Afrikas ohne Grenzen selbst in Teilen der eigenen Wählerschaft auf nachlassende Zustimmung. Malema warnte in mehreren Reden vor einer Wiederkehr von Tribalismus und gesellschaftlicher Spaltung innerhalb der afrikanischen Bevölkerung.
Bereits im Mai sagte er auf einer Kundgebung: „Heute jagt ihr die Menschen aus Simbabwe, weil ihr glaubt, sie nähmen eure Jobs weg. Morgen sagt ihr, die Venda aus Johannesburg gehörten nicht hierher, übermorgen sind es die Zulu aus Gauteng. Wenn ihr einmal das Feuer des Hasses entfacht, könnt ihr nicht mehr kontrollieren, welches Haus es verbrennt – es wird das ganze Dorf verbrennen.“
Nach seiner Ansicht gebe es keine Migrationskrise, sondern eine Krise staatlichen Versagens. Sowohl Südafrikaner als auch Asylsuchende litten unter der Unfähigkeit der Behörden, verlässliche Dokumente bereitzustellen, die Zugang zu Arbeit, Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglichen.
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Nord-Stream-Anschläge: Erste Anklage erhoben

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen sorgten 2022 weltweit für Schlagzeilen. Seit Jahren suchen deutsche Ermittler nach dem siebenköpfigen Team, das damals die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Jetzt wurde erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben, wie seine Anwälte bestätigten.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer Serhij K. laut mehreren Medienberichten Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands bestätigte die Angaben zunächst nicht.
Nach früheren Angaben ist sie überzeugt, dass der Mann die Operation in der Ostsee koordinierte. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann der Prozess stattfindet.

Festnahme im Italien-Urlaub

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.
Allerdings war in den Monaten zuvor – nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden.
Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Er ging zwischenzeitlich in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte.

Auslieferung nach Deutschland

Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.
In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht Andromeda, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.

Im Auftrag eines fremden Staates?

Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.
Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher für die mutmaßliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen.

BGH sieht keine Immunität

So hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss im Dezember erklärt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“ gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmäßige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhij K. wohl nicht berufen. Zum einen sei verdecktes Handeln von Militärangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte.
Auch, dass die Taten in internationalen Gewässern stattfanden, störte den dritten Strafsenat in Karlsruhe damals nicht. Die deutsche Strafgewalt – also die Befugnis, die Taten hier zu verfolgen und Strafen zu vollstrecken – sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten, hieß es. Das Gericht bestätigte zudem die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Bewertung könnte auch für den Prozess in Hamburg relevant werden.

Polen lehnte Auslieferung ab

Die strafrechtliche Verfolgung der Anschläge war im vergangenen Herbst auf ein anderes Hindernis gestoßen. Ein mutmaßlich ebenfalls an den Anschlägen beteiligter Taucher wurde im September in Polen gefasst und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab. Der Ukrainer kam frei.
Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline. (dpa/red)
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Festnahme nach Sprengstoff-Drohung in Sozialbürgerhaus

Nach einer Sprengstoff-Drohung in einem Sozialbürgerhaus in München ist ein Mensch festgenommen worden. Die Person sei am Nachmittag in die Einrichtung für soziale Angebote und Leistungen im Norden der Stadt an den Empfang gegangen und habe dort gedroht, sagte eine Polizeisprecherin. Daraufhin sei ein größerer Polizeieinsatz ausgelöst worden.
Wenig später hätten Beamten die Person widerstandslos festgenommen, sagte ein Polizeisprecher vor Ort. Auch ein verdächtiger Gegenstand sei gesichert worden, Sprengstoff hätten die Beamten dabei aber nicht gefunden. Nach ersten Polizeiangaben wurde bei dem Einsatz niemand verletzt.
Am Nachmittag waren Polizisten sicherheitshalber noch mit der Absuche des Gebäudes im Stadtteil Milbertshofen-Am Hart beschäftigt. Eine Polizeisprecherin sagte, mehr als 20 Streifen seien dort im Einsatz gewesen. Das Motiv für die Bedrohung blieb laut Polizei zunächst unklar. (dpa/red)
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Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen das Urteil des Landgerichts vor. Die Verteidigung von Taleb A. legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt am Mittwoch sagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Strafgericht muss das Urteil damit auf Rechtsfehler überprüfen.
Der 51 Jahre alte A. war am Freitag vergangener Woche zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Magdeburger Landgericht sprach ihn nach 40 Verhandlungstagen unter anderem des Mordes in sechs Fällen und des vielfachen versuchten Mordes schuldig. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist damit praktisch ausgeschlossen, wenn das Urteil bestätigt wird.
Außerdem ordnete das Landgericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte genau wie die Nebenklage für A. die Höchststrafe. Damit wäre die Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.

Amokfahrt im Dezember 2024

Nach Überzeugung des Gerichts war A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte dabei zahlreiche Besucher erfasst. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
In dem Prozess räumte der Angeklagte zwar ein, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war vor Gericht immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Medienberichten zufolge wurde A. am Dienstag von Sachsen-Anhalt aus in ein Berliner Gefängnis verlegt. Wann der BGH in dem Fall entscheidet, war noch nicht bekannt. (afp/red)
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Stade: Mordkommission ermittelt – OLG entscheidet über Sorgerecht

Zwei Tage nach den tödlichen Schüssen von Stade hat eine extra eingerichtete Mordkommission die Ermittlungen zum Tatgeschehen mit sechs Opfern übernommen. Ausgewertet werden vor allem Hinweise aus der Bevölkerung.
Die Polizei bittet Zeugen weiter um Fotos und Videos, die etwas zur Aufklärung der Schüsse in der Jugendhilfeeinrichtung am Montag beitragen können. Unterdessen ist der Tatverdächtige in Untersuchungshaft gekommen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Taten aufgrund des Vorliegens von Mordmerkmalen, insbesondere Heimtücke und niederen Beweggründen, als sechsfachen Mord. Der Tatverdächtige mit türkischer Staatsangehörigkeit hatte demnach einen Termin bezüglich des Sorgerechts für seine drei Monate alte Tochter.

OLG entscheidet über Sorgerecht

In dem Sorgerechtsstreit entscheidet demnächst das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Beide Elternteile hätten Beschwerde gegen ein familiengerichtliches Eilverfahren vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberge eingelegt, bestätigte eine Sprecherin des OLG.
Das Amtsgericht hatte angeordnet, dass die Kindsmutter und die Tochter gemeinsam in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden sollen. Zudem bestätigte das Amtsgericht in seiner Entscheidung, dass den Eltern die Gesundheitssorge entzogen bleibt. Das Gespräch mit den Eltern im Rahmen der Jugendhilfe habe nicht auf Anordnung oder Veranlassung der Gerichte stattgefunden, hieß es weiter.
Dass ein Hilfeplangespräch wie in Stade in der Einrichtung und nicht auf einer Polizeiwache oder bei einem Gericht stattfindet, ist laut niedersächsischem Sozialministerium gängig.
„Es gab vereinzelt Fälle in der Vergangenheit, wo auch die Polizei dazugeholt wurde von der Kommune, vom Jugendamt, wenn die Gefahrenlage so eingeschätzt wurde, dass das nötig ist“, sagte Ministeriumssprecherin Lea Karrasch. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.
Wenn es beim Jugendamt Kenntnisse über Gefährdungen gebe, dann werde das natürlich berücksichtigt und es gebe Ratgeber dafür, sagte Karrasch. „Ob es darüber hinaus noch weitere Vorgaben geben muss über Sicherheitsvorkehrungen, darüber wird auf jeden Fall zu sprechen sein.“ In welcher Form und in welchem Ausmaß, ließe sich zu diesem Zeitpunkt aber nicht sagen.

Andacht für die Opfer in Hannover

Unter den sechs Toten sind drei Mitarbeiter des Jugendamtes der Region Hannover und drei der Jugendhilfeeinrichtung der Hansestadt. Für die Opfer fand am Dienstag eine Andacht in Stade statt, der Andrang von Angehörigen, Kollegen und Feuerwehrleuten war riesig. Für Mittwoch, den 1. Juli war zudem in der Marktkirche Hannover ein Gedenken für die drei Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region geplant.
Mit Gebeten, Texten und Musik soll ein Zeichen der Verbundenheit gesetzt werden, auch für alle Mitarbeitenden der Jugendämter.
In Bezug auf die beiden tatverdächtigen Frauen hat die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Sowohl die 34 Jahre alte Mutter der gemeinsamen Tochter als auch die Begleiterin des 45-Jährigen mutmaßlichen Täters sind aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden. Nach der Schließung der betroffenen Mutter-Kind-Gruppe sind die 34-Jährige und ihr Baby anderweitig untergebracht worden, wie das Sozialministerium mitteilte.

Arbeit mit erhöhtem Risiko von verbaler und physischer Gewalt

Die Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen stehen oft unter Druck, aber ist ein größerer Schutz möglich? Wenn es um Sorgerecht oder Kindeswohlgefährdung gehe, seien die Beschäftigten in solchen Einrichtungen einem erhöhten Risiko von verbaler und physischer Gewalt ausgesetzt, sagt die stellvertretende Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Doreen Siebernik.
„Sie erleben immer wieder Entgleisungen und Übergriffe, die tief in den Dynamiken von häuslicher Gewalt und patriarchalem Kontrollwahn verwurzelt sind“, beschreibt sie.
Zum Schutz der Einrichtungen bedarf es aus Sicht der GEW eines funktionierenden Systems von Jugendamt, Polizei und Trägern. Siebernik benennt aber offen das „Dilemma“ dabei. „Einerseits müssen Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und das Leben der Angestellten schützen.
Andererseits leben soziale Arbeit und Jugendhilfe von Vertrauen und Zugänglichkeit“, sagt sie. Sollten die Orte zu „Festungen“ mit Sicherheitsschleusen mit bewachten Eingängen ausgebaut werden, könne dies die Hemmschwelle für Hilfesuchende vergrößern. (dpa/red)
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Rumäne in Deutschland festgenommen – wegen mutmaßlicher Terrorpläne

In Baden-Württemberg ist ein junger Rumäne festgenommen worden, der von Deutschland aus versucht haben soll, den rumänischen Staat zu bekämpfen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe versuchte er, eine rechtsextremistische Gruppe zu gründen, die in Rumänien einen „Krieg des Terrors“ entfachen sollte.
Das sollte den Ermittlern zufolge zum Untergang des rumänischen Staats beitragen. Dem Festgenommenen, Nichita P., habe ein neuer Staat nach nationalsozialistischem Vorbild vorgeschwebt. Auch zur Errichtung eines solchen Staats habe die Gruppe beitragen sollen.

Aufruf zu Straftaten

Ab 2023 soll P. versucht haben, sie zu gründen. Dazu betrieb er zwei Kanäle in einem Messengerdienst, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. Diese hätten sich vor allem an junge Rumänen gerichtet. P. habe Abonnenten und Mitglieder dazu aufgefordert, Straftaten zu begehen.
Dabei ging es den Angaben zufolge unter anderem um das Töten von Menschen und um Brandanschläge auf Gebäude, die von Migranten oder queeren Menschen genutzt werden. Er habe auch dazu aufgefordert, junge Mädchen zur Selbstverletzung zu verleiten.
Auf den Kanälen soll er außerdem Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen sowie zum Bau von Molotowcocktails und Autobomben veröffentlicht haben. Im Tatzeitraum sei P. teils noch Heranwachsender gewesen, also unter 21 Jahren alt, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Festnahme im Enzkreis

Festgenommen wurde er von Polizeikräften aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg im Enzkreis. Noch am Montag sollte er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zur Entscheidung über die Untersuchungshaft vorgeführt werden.
Vorgeworfen wird P. der Versuch, als Rädelsführer eine ausländische terroristische Vereinigung zu gründen. Hinzu kommt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. (afp/red)
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Bundeskanzler Merz zu Stade: „Viele Menschen, die helfen und schützen wollten, haben ihr Leben verloren“

Nach dem Schusswaffenangriff mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade liegt das Motiv nach ersten Erkenntnissen der Ermittler in einem Sorgerechtsstreit.
Bei dem kurz nach der Tat festgenommenen mutmaßlichen Schützen handle es sich um einen 45-jährigen Deutschen mit türkischen Wurzeln, dessen drei Monate alte Tochter mitsamt der 34-jährigen Kindsmutter in der Einrichtung untergebracht gewesen sei.
Das teilte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol am Montag vor Journalisten in Stade mit. Die Getöteten waren demnach Mitarbeiter eines Jugendhilfeträgers und des Jugendamts.
Schuol sprach von einem „Sorgerechtsstreit“ als mutmaßlichem Hintergrund des Verbrechens.

Innenministerin: Das wird „Spuren hinterlassen“

Niedersachsens Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete dieses als „kaltblütige Gewalttat ohne politische oder wirtschaftliche Hintergründe“, die aus mutmaßlich „familiären Motiven“ begangen worden sei. Die Tat werde weit über die unmittelbar Betroffenen und die Stadt Stade hinaus „Spuren hinterlassen“, fügte Behrens hinzu.
Nach Angaben Schuols gab es in der Sorgerechtsangelegenheit am Montag einen Termin in der Einrichtung, zu der neben mehreren Getöteten auch der im Raum Hannover wohnhafte Verdächtige geladen war.
Die Einrichtung eines privaten Trägers, in der sich Mutter-Kind-Wohnungen befinden, wird demnach vom Jugendamt Hannover genutzt. Bei den getöteten Mitarbeitenden handelte es sich um vier Frauen und zwei Männer. Die Kindsmutter und das Kind des Tatverdächtigen blieben bei dem Geschehen demnach unverletzt.

Polizeibeamte stehen zusammen mit Mitarbeitern einer Jugendhilfeeinrichtung und Zeugen in der Nähe des Tatorts, an dem am 29. Juni 2026 bei einer Schießerei in Stade sechs Menschen ums Leben kamen.

Foto: Ibrahim Ot/AFP via Getty Images

Vier Menschen waren sofort tot

Erste Notrufe über Schüsse in der Einrichtung erreichten die Polizei in der Stadt unweit von Hamburg gegen Mittag. Den eintreffenden Einsatzkräften habe sich ein „grausames Bild“ geboten, sagte Schuol.
Vier Opfer seien sofort tot gewesen, ein fünftes trotz Reanimation noch vor Ort verstorben. Ein weiterer Mensch starb später im Krankenhaus an seinen Schussverletzungen.
Der Verdächtige flüchtete laut Polizei zunächst in einem von einer 65-jährigen Frau gesteuerten Auto, das Beamte nach kurzer Zeit bei großangelegten Fahndungs- und Einsatzmaßnahmen stoppten.
Dabei fielen auch Schüsse, der mutmaßliche Schütze und die Fahrerin des Fluchtwagens blieben demnach unverletzt. Beide wurden festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Stade will am Dienstag über die Beantragung von Haftbefehlen entscheiden.

Verdächtige war amtsbekannt

Auch die mutmaßliche Tatwaffe ist beschlagnahmt. Woher der Verdächtige sie hatte, war zunächst unklar. Eine waffenrechtliche Erlaubnis habe er nicht besessen, sagte Schuol.
Ihren Angaben zufolge war der Mann bereits wegen Bedrohung amtsbekannt, galt laut polizeilichen Auskunftssystemen aber nicht als „absolut gewalttätig“. Bei der ebenfalls festgenommenen mutmaßlichen Fluchtautofahrerin handelte es sich laut Ermittlern um eine Frau aus dem erweiterten Familien- oder Bekanntenkreis des 45-Jährigen.
Zunächst befand sich außerdem ein weitere Mensch in Polizeigewahrsam, wie die Polizeipräsidentin am Montagabend weiter sagte. Deren „Status“ ist aktuell noch in Klärung.
Die Kindsmutter werde von der Polizei betreut und befragt. Warum diese mit ihrer Tochter in der Einrichtung war, war zunächst ebenfalls noch offen. Zur Unterbringungssituation könnten die Ermittler aktuell konkret noch nicht sagen, betonte Schuol.

Bundeskanzler Merz dankt den Polizisten

Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus. „Die Nachricht aus Stade erschüttert bis ins Mark“, schrieb Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Onlinedienst X.
„Viele Menschen, die helfen und schützen wollten, haben ihr Leben verloren oder wurden verletzt. Mein Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Angehörigen.“ Merz dankte zudem den Polizisten für ihren schnellen Einsatz.

Die Polizei setzt einen Hund ein, während sie am 29. Juni 2026 in der Nähe des Tatorts in Stade ermittelt.

Foto: Ibrahim Ot/AFP via Getty Images

„Ich bin tief erschüttert über das Ausmaß der Gewalt in einem Raum, der Schutz geben soll“, erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Berlin. „Meine Anteilnahme gilt den Angehörigen der Toten und Verletzten, die so viel Schmerz ertragen müssen.“ Sein Dank gehe an alle Einsatzkräfte und Ärzte.
Als „erschütternd“ bezeichnete Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) das Geschehen. Die Tat mache „die gesamte Landesregierung tief betroffen“, erklärte er in Hannover.
Zugleich bat er darum, „jetzt keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und den Ermittlungen den nötigen Raum zu geben“. Es sei „die Zeit für Trauer, Anteilnahme und sachliche Ermittlungsarbeit und nicht für Spekulationen und Verunsicherung“. (afp/red)
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Italienischer Mafiaboss „Don Mico“ in Spanien gefasst

Die spanische Polizei hat einen mutmaßlich hochrangigen italienischen Mafia-Boss gefasst. Der Mann gelte als Chef eines Clans der mächtigen Verbrecherorganisation ‚Ndrangheta, die in Kalabrien im Süden Italiens beheimatet ist, teilte die Nationalpolizei mit. Der Italiener sei in Soria rund 200 Kilometer nordöstlich von Madrid festgenommen worden. Nach einer Mitteilung der zuständigen italienischen Staatsanwaltschaft von Reggio Calabria handelt es sich um den berüchtigten Mafiaboss Domenico Paviglianiti – genannt „Don Mico“.
Gegen den Mann, dessen Identität von der spanischen Polizei zunächst nur mit den Initialen DP angegeben wurde, lag seit Juli 2022 ein Europäischer Haftbefehl vor. Die italienische Justiz werfe ihm unter anderem Gewaltdelikte, Drogenhandel und Geldwäsche vor, hieß es in der Mitteilung der spanischen Nationalpolizei. Ihm drohe eine 19-jährige Haftstrafe. Der Zugriff war nach Polizeiangaben das Ergebnis monatelanger Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden.
Auf einem von der „Policía Nacional“ auf X veröffentlichten Video ist zu sehen, wie der Mann mit auf dem Rücken gefesselten Händen in einen Transporter gebracht wird. Er leistet dabei keinen Widerstand.
„In den kommenden Tagen werden die Verfahren für seine Überstellung nach Italien eingeleitet, wo er die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe verbüßen muss“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft von Reggio Calabria.

Bereits mehrfach in Spanien festgenommen

Nach spanischen Medienberichten handelt es sich bei dem Mann um einen 65-Jährigen, der in Italien zu den meistgesuchten Kriminellen gehört. Er sei bereits zum dritten Mal in Spanien festgenommen worden. Bereits 1996 sei er im Zuge einer internationalen Anti-Mafia-Operation gefasst und 1999 an Italien ausgeliefert worden, berichteten die Zeitungen „El Mundo“ und „El País“.
Dort verbüßte der Mann eine rund 20-jährige Haftstrafe, bevor er nach einem Berechnungsfehler bei der Reststrafe vorzeitig entlassen wurde. Anschließend entzog er sich der italienischen Justiz. 2021 wurde er in Madrid erneut festgenommen, später jedoch wegen abgelaufener Haftfristen wieder freigelassen.

Ein unauffälliges Leben in der Provinz

Laut „El Mundo“ führte „Don Mico“ in seinem Versteck in der beschaulichen und besonders stark unter der Abwanderung junger Menschen leidenden 40.000-Einwohner-Gemeinde Soria in den vergangenen Jahren zwar ein unauffälliges Leben. Er soll aber von einem Leibwächter beschützt worden sein.
Die ‚Ndrangheta gilt als eine der mächtigsten und gefährlichsten Mafiaorganisationen der Welt. Den Medienberichten zufolge spielte DP in den 1980ern und Anfang der 1990er Jahre eine bedeutende Rolle im sogenannten zweiten ‚Ndrangheta-Krieg, einem blutigen Machtkampf rivalisierender Clans in Kalabrien, bei dem rund 700 Menschen getötet wurden. (dpa/red)