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Nach der Kettensäge nun die Fußfessel: So will Milei Argentinien vor Verschuldung bewahren


In Kürze:

  • Argentiniens Präsident Milei will strukturell defizitäre Haushalte unmöglich machen.
  • Staatliche Ausgaben werden so lange eingefroren, bis die Bücher wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.
  • Dazu zählen auch Gehälter von Amtsträgern.
  • In Deutschland wäre eine automatische Streichung von Diäten zur Zeit nicht möglich.

 
Der argentinische Präsident Javier Milei hat ein neues Gesetzespaket angekündigt. Ein Mechanismus soll dafür sorgen, dass im Falle einer zu hohen Verschuldung des Staates nicht essenzielle staatliche Ausgaben automatisch eingestellt werden.
Dazu gehört, dass die Gehälter politischer Amtsträger ausgesetzt werden. Das heißt, Politiker auf Bundesebene – vom Präsidenten und Vizepräsidenten über die Minister und Staatssekretäre bis zu sämtlichen Parlamentariern – würden keinen einzigen Peso mehr sehen. Und zwar so lange, bis sie den Haushalt wieder ausgeglichen haben.
Milei nennt das „grillete fiscal“ – oder fiskalische Fußfessel –, die Teil einer dauerhaften Fiskalregel werden soll. Das berichtet das argentinische Nachrichtenportal „parlamentario.com“.

Unterschiede zum amerikanischer „Shutdown“

Seit seinem Amtsantritt hat sich Milei auf die Fahnen geschrieben, die Staatsfinanzen dauerhaft zu stabilisieren und die Inflation einzudämmen.
In einer landesweit ausgestrahlten Fernsehansprache am 30. Juli kündigte der Präsident dazu ein umfangreiches Reformpaket an.
Die „fiskalische Fußfessel“ orientiert sich grob am „Shutdown“ in den USA. In den USA tritt ein „Shutdown“ ein, wenn es keine politische Einigung zwischen Exekutive und Legislative gibt und der Kongress den Haushalt daher nicht verabschieden kann.
„Doch während in den Vereinigten Staaten der Schwerpunkt eher auf der institutionellen Ebene liegt, geht es bei Mileis Vorschlag darum, den Haushaltsüberschuss abzusichern“, erläutert ein Regierungsmitglied der Tageszeitung „La Nacion“.
„Wir wollen um jeden Preis ein Defizit verhindern, denn das ist das große Problem Argentiniens“, so die Quelle weiter. Während der Mechanismus in den Vereinigten Staaten also darauf abzielt, eine Einigung über den Haushalt zu erzwingen, verfolgt die libertäre Regierung in Argentinien eine andere Strategie.
Mit Plänen wie diesem soll der Haushaltsüberschuss durch gesetzliche Mechanismen gesichert werden. „Milei schlägt dies vor, um zu verhindern, dass künftig jemand kommt und sagt: ‚Wir drucken neues Geld‘“, so die Quelle gegenüber „La Nacion“.

Ausnahme bei Renten und Sozialprogrammen

Milei sieht das mangelnde Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben als eine der Hauptursachen für die wirtschaftlichen Probleme Argentiniens in den vergangenen Jahrzehnten.
Eine Verschuldung der Staatshaushalte zahle die Gesellschaft in Form von Steuererhöhungen oder Inflation, so Milei bei der Vorstellung des Entwurfs. Daher sehe er die Notwendigkeit einer Regelung, die die Ordnung der öffentlichen Finanzen vorschreibt.
„Es handelt sich um eine dauerhafte finanzpolitische Regel, die sicherstellen soll, dass Argentinien keinen Haushalt mit Defizit mehr verabschieden oder dauerhaft fortführen kann“, sagte er.
Wenn der Haushalt über mehrere Monate nicht ausgeglichen ist, wird der Staat automatisch abgeschaltet. Sobald alle Haushaltsmittel aufgebraucht sind und kein Geld mehr vorhanden ist, bleibt der Staat so lange abgeschaltet, bis eine Aufstockung des Haushalts beschlossen wird.
Es soll jedoch Ausnahmen geben. Renten, Sozialprogramme, Schuldendienstzahlungen sowie Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung sind als essenziell eingestuft und wären von einem „argentinischen Shutdown“ nicht betroffen.
Mileis Gesetzentwurf sieht zudem neue Regeln für die argentinische Zentralbank vor. So soll es strengere Grenzen für die Finanzierung staatlicher Ausgaben durch neu geschaffenes Zentralbankgeld geben, und die Unabhängigkeit der Notenbank soll zusätzlich garantiert werden.

Grundgesetz sichert feste Entschädigung

In Deutschland ist eine automatische vorläufige Streichung oder Aussetzung von Politikergehältern bei Haushaltsdefiziten rechtlich nicht vorgesehen. Abgeordnete haben gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“.
Zudem wurde die vom Grundgesetz vorgesehene Schuldenbremse wiederholt durch sogenannte „Sondervermögen“, Notlagenbeschlüsse und kreditfinanzierte Nebenhaushalte umgangen.
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Spahn für Aussetzung der Diätenerhöhung im Bundestag

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat einer Aussetzung der Diätenerhöhung in diesem Jahr zugestimmt.
„Ich verstehe, dass viele Bürgerinnen und Bürger das so sehen, dass sie auch sagen, wenn wir gerade viel verzichten müssen, (…) dann erwarten wir das auch von den Abgeordneten“, sagte Spahn in einem Podcast des Nachrichtenportals „The Pioneer“.
Er verwies unter anderem auf die von der schwarz-roten Koalition geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, „die ja für viele eine zusätzliche Belastung bedeutet“.
Er könne sich daher „vorstellen, dass (…) wir zu einer Aussetzung der Diätenerhöhung für dieses Jahr kommen“, sagte Spahn in dem Podcast, der am Sonntag, 17. Mai, aufgezeichnet wurde und am Montag erscheinen soll.
Entsprechende Forderungen waren bereits vom Koalitionspartner der Union geäußert worden. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte Anfang Mai gesagt, seine Partei wolle die anstehende Erhöhung „unbedingt aussetzen“.
Zur Begründung verwies er auf die beschlossenen Sparmaßnahmen für die Bürger. Auch die Grünen und die Linke sprachen sich dafür aus, die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge im Bundestag ausfallen zu lassen.
Seit 2014 sind die Diäten der Bundestagsabgeordneten an die Entwicklung des Nominallohnindexes gekoppelt und erhöhen sich dementsprechend automatisch.
Zum 1. Juli würde deshalb ein Plus von 4,2 Prozent anstehen. Die monatlichen Bezüge würden damit von derzeit rund 11.833 Euro auf etwa 12.330 Euro vor Steuern steigen.
Spahn sprach sich dafür aus, nach einer Aussetzung in diesem Jahr wieder zu dem Mechanismus zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“ (afp/red)
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Bundestagsgutachten bremst Linken-Vorstoß zu Abgeordnetendiäten


In Kürze:

  • Wissenschaftliche Dienste des Bundestags sehen enge verfassungsrechtliche Grenzen für eine drastische Kürzung der Abgeordnetendiäten.
  • Die Linke diskutiert über eine Deckelung der Bezüge auf Höhe des Durchschnittslohns.
  • Das Gutachten betont die Pflicht zur Sicherung von Unabhängigkeit und Existenzgrundlage der Abgeordneten.
  • Parallel wächst parteiübergreifend die Debatte über die automatische Diätenerhöhung ab Juli.

 
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen keinen hinreichenden Spielraum für den Vorstoß von Teilen der Linkspartei, die Diäten ihrer Abgeordneten drastisch zu kürzen. Der „SPIEGEL“ berichtete am Donnerstag, 7. Mai, über ein entsprechendes Gutachten, das der Linken-Abgeordnete Michael Arndt in Auftrag gegeben hatte.
Laut Willen der Parteivorsitzenden Jan van Aken und Ines Schwerdtner soll im Juni der Bundesparteitag der Linken über einen Antrag abstimmen, der die verpflichtende Deckelung der Bezüge ihrer Abgeordneten auf der Höhe des deutschen Durchschnittslohns vorsieht. Dieser liegt derzeit bei 2.850 Euro netto. In der Fraktion selbst stößt er hingegen auf breite Ablehnung.

Antwort an Linke: Deckelung von Diäten möglich – aber keine so weitreichende Kürzung

In dem Gutachten heißt es laut „SPIEGEL“ zwar, die grundsätzliche Möglichkeit, Deckelungsregelungen bezüglich der Abgeordnetenentschädigung zu beschließen, bestehe. Allerdings müsse diese konform gehen mit der Rolle und den Aufgaben, die die Verfassung und das Abgeordnetengesetz gewählten Vertretern zumessen. Insbesondere müsse ein Abgeordneter in der Lage sein, sein Mandat frei und unabhängig auszuüben.
Als Voraussetzung dafür gilt, die Existenzgrundlage der Abgeordneten zu sichern. Seit Juli 2025 beläuft sich die gesetzlich bestimmte „Aufwandsentschädigung“ für Abgeordnete auf ein monatliches Netto von 11.833,47 Euro.
Dazu kommen Amtszulagen. Diese sollen es den Gewählten unter anderem ermöglichen, Personal zu beschäftigen, Büroinfrastruktur zu unterhalten, Wahlkreisarbeit zu leisten oder Ausschussfunktionen auszuüben.
Eine Kürzung auf deutlich weniger als die Hälfte der derzeit gesetzlich zustehenden Bezüge würde – so das Gutachten – dies nicht gewährleisten. Deshalb wäre eine Absenkung der Diäten auf ein so niedriges Niveau nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste auch unzulässig.

Partei für Deckelung – Fraktion mehrheitlich gegen den Vorstoß

Gleichzeitig lässt das Gutachten die Tür zu einer Deckelung grundsätzlich offen. Abgeordnete sollen die Möglichkeit haben, ihr Gehalt freiwillig zu reduzieren. Die Grenze sei jene der Angemessenheit.
Bezugsregelungen, die unter diesem Standard bleiben, wären hingegen unzulässig und mutmaßlich auch verfassungswidrig. Eine feste Mindestzahl oder eine Referenzhöhe nennt das Gutachten nicht.
Arndt kritisierte, dass die interne Debatte über den Gehaltsdeckel der politischen Arbeit der Linken schade. Sie treibe „unnötigerweise einen Spaltkeil zwischen Partei und Fraktion“ und drohe, Debatten um inhaltliche Weichenstellungen auf dem Bundesparteitag zu überlagern. Dieser wird vom 19. bis 21. Juni in Potsdam stattfinden.

Debatte über Diäten auch in den anderen Parteien

Ein Anlass für die Diskussion ist unter anderem die bevorstehende Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zum 1. Juli. In allen im Bundestag vertretenen Parteien gibt es mittlerweile Stimmen für eine Aussetzung des seit 2014 geltenden automatischen Anpassungsmechanismus.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Helge Limburg, sprach gegenüber der „Rheinischen Post“ von einem „falschen Signal“, das von einer Diätenerhöhung ausgehe. Auch der Unionsabgeordnete Wilhelm Gebhard erklärte gegenüber dem Medium, man würde „in der aktuellen Krisenlage gut daran tun, uns in Verzicht zu üben“. Fraktionschef Jens Spahn plant hingegen, an der geltenden Regelung festzuhalten.

Objektiver Maßstab sollte wiederkehrende Grundsatzdebatten beenden

Ab 1. Juli würde ohne einen expliziten Aussetzungsbeschluss die monatliche Abgeordnetenentschädigung um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro steigen. Grundlage dafür ist das Abgeordnetengesetz. Maßstab ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Nominallohnindex.
Die Regelung sollte einen objektiven Mechanismus schaffen, der eine ständige Wiederkehr von Debatten über die Angemessenheit von Abgeordnetenbezügen verhindern soll. Der neugewählte Bundestag muss diesen in den ersten drei Monaten einer Wahlperiode erneut bestätigen. Andernfalls bleibt die zu diesem Zeitpunkt geltende Entschädigung während der gesamten Legislatur unverändert.
Der objektive und automatische Mechanismus soll die Frage der Abgeordnetenbezüge aus dem politischen Tagesgeschäft nehmen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)