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Große Mehrheit sieht heimliches Filmen im privaten Umfeld kritisch

Eine große Mehrheit der Deutschen hält heimliches Filmen in privaten oder intimen Momenten für ein gesellschaftliches Problem.
85 Prozent der Befragten einer repräsentativen Umfrage sehen geheime Filmaufnahmen – etwa in der Sauna oder im Bikini am Strand – als „sehr großes Problem“ (47 Prozent) oder als „großes Problem“ (38 Prozent).
Unter den befragten Frauen lag der Gesamtwert bei 89 Prozent.
Für die Umfrage hatte das Institut Infratest Dimap im Auftrag des „team.recherche“ des SWR Ende März insgesamt 1.316 Wahlberechtigte per Telefon und online repräsentativ befragt.
Die Untersuchung ist Teil einer SWR-Dokumentation über digitale Gewalt, mit einem besonderen Fokus auf sogenannte Smart Glasses.
Smart Glasses sind mit einer Kamera und Mikrofon ausgestattete Brillen, die sich optisch kaum von gewöhnlichen Brillen unterscheiden.
In sozialen Netzwerken und Online-Foren haben sich laut SWR inzwischen regelrechte Gemeinschaften von Smart Glasses Nutzern gebildet, die sich gegenseitig Tipps geben, wie sich Frauen unbemerkt etwa beim Sex filmen lassen. (dpa/red)
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gesellschaft

Handel: Ver.di kündigt bundesweite Warnstreiks für Freitag an

In den laufenden Tarifverhandlungen im Handel hat die Gewerkschaft ver.di zu den ersten Warnstreiks aufgerufen.
Am Freitag, 15. Mai, sollen bundesweit Betriebe bestreikt werden, sagte Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer. In Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart und Dortmund finden zudem Streikkundgebungen statt.
In Hamburg und Nordrhein-Westfalen hatte die Arbeitgeberseite in dieser Woche erste Tarifangebote für den Einzelhandel vorgelegt. Die Gewerkschaft wies sie zurück.
Zimmer sprach von „vergifteten Angeboten“, die nicht einmal die Inflation ausgleichen würden. Die Arbeitgeber bieten ab November eine Erhöhung um zwei Prozent und ab August 2027 eine weitere um 1,5 Prozent. Ver.di fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro.

HDE sieht „kaum Spielraum“

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel starteten im April in den ersten Landesbezirken. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte zuvor bereits vor unrealistischen Forderungen gewarnt.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebe es „dieses Mal kaum Spielraum“ für Lohnerhöhungen.
Im Handel arbeiten laut Verdi hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorigen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin.
Am Ende konnten sich die Beschäftigten im Einzelhandel für 2023 bis 2025 über ein Einkommensplus von insgesamt etwa 14 Prozent freuen. Die Tarifbindung in der Branche ist seit Jahren rückläufig und vergleichsweise gering. (dpa/red)
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Weltklimarat revidiert RCP 8.5 – Klimakatastrophe findet nicht statt


In Kürze:

  • 44 IPCC-Autoren haben drei Klimamodelle im Rahmen einer Neubewertung als „unplausibel“ erklärt und zurückgezogen: RCP8.5, SSP5-8.5. und SSP1-1.9.
  • Erstere Szenarien prognostizierten Erwärmungen von bis über 5 Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts.
  • Sie dienten damit tausenden Wissenschaftlern und Regierungen weltweit als Grundlage für Studien und Klimapolitik.
  • Mit dem Wegfall der wissenschaftlichen Grundlage müssten diese Arbeiten und Gesetze ebenfalls revidiert oder mindestens grundlegend überarbeitet werden.

 
Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur vom langjährigen Mittel der Satellitenmessungen ist im dritten Monat in Folge praktisch unverändert. Im April 2026 lag sie +0,39 Grad Celsius über dem Mittelwert der vergangenen 30 Jahre. Im März betrug die Abweichung +0,38 °C, im Februar +0,39 °C in Bezug auf den jeweiligen Mittelwert.
Der durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 beträgt 0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt oder 1,6 °C in einem Jahrhundert. Dieser mäßige Anstieg vertrug sich nie mit den Katastrophenszenarien des sogenannten Weltklimarats, offiziell das Zwischenstaatliche Gremium für Klimawandel (IPCC), der in seinen Szenarien einen Temperaturanstieg von 3 bis 5 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 weissagte.
Das ist seit dem 7. April 2026 der Schnee von gestern. Wissenschaftler des IPCC haben an diesem Tag in einer aufsehenerregenden Veröffentlichung die bisherigen Untergangsszenarien kassiert.
In Politik, Medien und Wissenschaft müsste dies als eine große Erleichterung aufgenommen werden und zu einer sofortigen Korrektur der Klimapolitik führen. Doch die Diskussion findet in Deutschland nicht statt. Sondersendung im ARD, Sondersitzung des Deutschen Bundestages, Regierungserklärung der Bundesregierung zu den fehlerhaften Grundlagen des Klimaschutzgesetzes: Alles Fehlanzeige. Der Klimapopanz bleibt aufgebauscht, denn damit konnte man herrlich grüne und linke Politik machen.

IPCC-Autoren verabschieden sich von Katastrophenszenarien

Am 7. April 2026 erschien eine Veröffentlichung von 44 IPCC-Autoren, die mit für die Klimaszenarien des Weltklimarats verantwortlich sind. Unter der Federführung von Prof. Detlef van Vuuren erklärten die Wissenschaftler, dass die bislang in den letzten beiden Klimaberichten von 2013/2014 (AR5) sowie von 2021 bis 2023 (AR6) aufgeführten Szenarien, die zu Temperaturerhöhungen bis über 5 Grad Celsius im Jahre 2100 führen sollten, „implausible“ (unplausibel) sind.
In diesen Szenarien (RCP 8.5) wurde angenommen, dass die CO₂-Emissionen sich im Verlaufe dieses Jahrhunderts mehr als verdreifachen würden. Da das IPCC in seinen Modellen CO₂ als den wesentlichen Klimafaktor zugrunde legt, kam man so auf erschreckende Temperaturanstiege. Im Modell RCP8.5 sollte es nach dem letzten Bericht (AR6) bis zum Jahre 2100 um 4,4 bis 5,7 Grad wärmer werden.
Seit vielen Jahren weisen Wissenschaftler, darunter auch ich in mehreren Beiträgen und in einem eigenen Kapitel in meinem Buch „Unerwünschte Wahrheiten“ darauf hin, dass in diesem Extremszenario schon 2080 der weltweite Kohlenstoff in Form von Öl, Gas und Kohle erschöpft wäre. Mit anderen Worten, wir können nicht so viel CO₂ erzeugen, wie erforderlich.

Eine weitreichende Entscheidung?

Trotzdem hielt man an diesem Szenario fest und beschrieb es sogar als „business as usual“. Der Trick ging weitgehend auf: Das Schreckensszenario beherrschte mit Schlagzeilen wie „Bis zu 5 Grad Erwärmung …“ die Medien.
Mit diesem Szenario wurde auch im politischen Raum gearbeitet und damit Gesetze zur Einführung der CO₂-Steuer, Klimaschutzprogramme und Verbrennerverbote begründet. Selbst das Bundesverfassungsgericht stützt sich auf die IPCC-Berichte, die das Gericht als „zuverlässige Zusammenfassung des aktuellen Kenntnisstands zum Klimawandel“ ansieht. Das Gericht begründet seine Entscheidung in den Randnummern 19 und 22 seines Beschlusses vom 21. März 2021 wie folgt:
„Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich.“
Als Quelle verweist man auf den IPCC-Bericht von 2012/13 – Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger. Auf Seite 25 findet man dort als Quelle eine Grafik, die die Temperaturentwicklung bis 2100 aufgrund des Szenarios RCP8.5 beschreibt:
Das Bundesverfassungsgericht nimmt also als Basis seiner Entscheidung eine Temperaturprognose, die mittlerweile als unplausibel verworfen worden ist. Und zwar nicht von irgendwem, sondern von den Wissenschaftlern, die für die Szenarien des Weltklimaberichts verantwortlich sind.
Hätte das Bundesverfassungsgericht und nachfolgend die Bundesregierung die damals schon vorhandene Kritik an den Katastrophenszenarien des IPCC zur Kenntnis genommen – wie man es bei einer solch folgenschweren Entscheidung eigentlich voraussetzen sollte–, hätte man einen solch schwerwiegenden Fehler, der Deutschland ins Unglück stürzt, vermeiden können. Die federführende Richterin Britz schrieb lieber in den Beschluss Formulierungen hinein, die auch schon ihr Ehemann, der damalige Vorsitzende der Grünen in Frankfurt, Bastian Bergerhoff, nahezu wortgleich auf seiner persönlichen Webseite Monate vor dem Beschluss veröffentlicht hatte.

Was sind die neuen IPCC-Weissagungen?

Der US-Klimawissenschaftler Roger Pielke Jr. hat die Veröffentlichung der 44 Wissenschaftler vom 7. April 2026 untersucht. Die Veröffentlichung behandelt nur noch sieben Szenarien mit hohen, mittleren und niedrigen CO₂‑Emissionen. Das neue hohe Emissionsszenario („CMIP7 High“) wird von den Autoren selbst als unwahrscheinlich bezeichnet. Darin würden die Emissionen noch einmal um 30 Prozent ansteigen – und im Verlaufe dieses Jahrhunderts auch nicht mehr absinken.
Dieses neue Hoch-Szenario ist auch deswegen absurd, weil es eine Bevölkerungsexplosion von heute 8,2 Milliarden auf 14,5 Milliarden Menschen annimmt. Die heutigen Bevölkerungsprognosen gehen von einer maximalen Bevölkerung von 9 bis 10 Milliarden Menschen in diesem Jahrhundert aus.

Entwicklung der CO₂-Emissionen aus fossilen Kraftstoffen und Industrie (FFI) im 21. Jahrhundert nach Vorhersage verschiedener Klimamodelle. Das Szenario mit den höchsten Emissionen (SSP5-8.5) wurde von den verantwortlichen Autoren revidiert. Das neue „Hoch“-Szenario geht von 40 Prozent geringeren Emissionen aus. Das neue „Sehr-Niedrig“-Szenario repliziert im Wesentlichen das ebenfalls zurückgezogene Szenario SSP1-1.9.

Das mittlere Szenario („CMIP7 Medium“) orientiert sich an den aktuellen Prognosen der Internationalen Energieagentur IEA und ist wohl die wahrscheinlichste Entwicklung. Sie wird beschrieben als Fortsetzung der heutigen Politik „current policies“ und führt bis 2050 und darüber hinaus zu unmerklich höheren Emissionen als heute. Sie belaufen sich damit am Ende des Jahrhunderts auf etwa ein Drittel der RCP8.5-Prognose.
Nach den Berechnungen der 44 Wissenschaftler errechnet sich daraus eine Erwärmung bis zum Jahre 2100 von 2,56 Grad Celsius gegenüber dem Jahre 1860. Da im Jahre 2025 gegenüber dem Basisjahr 1860 bereits eine Erwärmung von 1,45 Grad Celsius festgestellt wurde, geht das mittlere und wahrscheinlichste Szenario von einer Erwärmung um nur 1,1 Grad Celsius bis zum Jahre 2100 aus.

Die Klimakatastrophe findet nicht statt. Und nun?

Das wäre alles andere als eine Katastrophe. Wenn man wie das IPCC annimmt, dass die Erwärmung im Wesentlichen vom CO₂ bestimmt wird, dann kann man auch den Anteil Deutschlands an dieser Erwärmung bis 2100 berechnen. Deutschland hat einen Anteil von zuletzt 1,46 Prozent an den globalen, anthropogenen CO₂‑Emissionen. 1,46 Prozent von 1,1 Grad machen 0,016 Grad bis zum Jahre 2100 aus.
Und für diese nicht sicher messbare Veränderung zerstört grüne und linke Politik den Wohlstand des eigenen Landes?
Die schlimmste Erfahrung der letzten Wochen ist aber, dass die doch so gute Nachricht, dass die Klimakatastrophe abgesagt werden kann, in Deutschland nicht diskutiert wurde. Wenn man das ernsthaft täte, müssten alle Gesetze, Programme und Subventionen, die den angeblich zu erwartenden Klimanotstand bekämpfen sollen, rigoros abgeschafft werden. Das wäre zwar mehr als peinlich für unsere Klimakämpfer in Regierungen und Medien. Aber es wäre der Beginn eines neuen deutschen Wirtschaftswunders.
Dieser Artikel erschien im Original auf klimanachrichten.de unter dem Titel: Fritz Vahrenholt: Der Weltklimarat sagt, die Klimakatastrophe findet nicht statt. (redaktionelle Bearbeitung: ts/Epoch Times)
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ausland

Palantir-Chef wirbt für ukrainische Rüstungstechnologie in Europa

Der CEO des US-Datenanalyse-Unternehmens Palantir Technologies, Alex Karp, hat europäische Staaten aufgerufen, in ukrainische Rüstungstechnologien zu investieren.
Angesichts der stark gestiegenen Rüstungsausgaben warnt er vor Fehlinvestitionen in nicht erprobte Produkte, berichtet die „BILD“.
Am Dienstag, 12. Mai, hatte die ukrainische Regierung nach einem Treffen von Präsident Wolodymyr Selenskyj mit Alex Karp bekanntgegeben, dass die jahrelange Zusammenarbeit mit Palantir vertieft werde.
Anschließend hatte Karp die Leistungen der ukrainischen Streitkräfte gelobt. Die Ukraine habe „eines der wichtigsten militärischen Verteidigungssysteme der Welt aufgebaut“. Die ukrainische Armee steuere das Schlachtfeld so „wie ein Technologieunternehmen seine Kundschaft“ bediene.
Karp warb dafür, dass andere europäische Staaten sich dieses Können zunutze machten, indem sie die erprobten ukrainischen Technologien kaufen. Dies tue er nach eigenen Angaben ohne nennenswertes Eigeninteresse.
„Welche Produkte wird Europa kaufen, um sich zu verteidigen? Werden sie Produkte kaufen, die in PowerPoint-Präsentationen getestet wurden?“, fragte er. „Oder werden sie die Produkte kaufen, die im Alleingang eine große Militärmacht aufhalten?“
Das Schlachtfeld sei „der unerbittlichste Ort der Welt“, um festzustellen, ob etwas funktioniere. Deshalb hoffe er, „dass die Europäer offen sind für in der Ukraine entwickelte Produkte“.

Warnung vor Fehlinvestitionen

Über die massiven Rüstungsinvestitionen auf dem europäischen Kontinent äußerte sich der US-Unternehmer kritisch. Er mache sich große Sorgen, dass zu viel davon von Menschen verteilt werde, die keine Ahnung hätten, wie man es sinnvoll einsetze.
Das werde verfestigte Interessen schaffen – von Leuten, die „technisch unterlegene, nicht funktionierende Lösungen“ produzierten, die aber politisch stark seien. Dann sei es sehr schwer, sie wieder loszuwerden.
Über die Nutzung von Palantir-Systemen durch die Ukraine sagte Karp der Zeitung, man könne es sich gewissermaßen wie ein Betriebssystem für den Krieg vorstellen.

Ukraine baut eigene Systeme

So wie Firmen Betriebssysteme nutzten, habe die Ukraine „eines für das moderne Schlachtfeld“. Dabei nutze die Ukraine nur Komponenten des Palantir-Systems, entwickle jedoch zahlreiche Funktionen selbst.
Der Palantir-Chef behauptete, sein Unternehmen habe keinen Zugriff auf ukrainische Daten, auch wenn das Militär Teile seiner Software nutze. Wenn sie Luftverteidigung betrieben oder Zielerfassung durchführten, sei nahezu der gesamte Code von ihnen selbst geschrieben und unter ihrer Kontrolle.
„Wir haben keinen Zugriff darauf. In diesem Sinne gibt es aus meiner Sicht kein Souveränitätsproblem. Ich könnte Ihnen nicht sagen, was sie tun, wie sie vorgehen, und ich kann sie auch nicht daran hindern. Das liegt vollständig in ihrer Kontrolle.“ (dts/red)
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wirtschaft

Wirtschaft begrüßt Einigung der Koalition auf Reformfahrplan

Industrie und Handwerk haben die Einigung der Koalitionsspitzen auf einen Reform-Fahrplan begrüßt – und zugleich weitere Entlastungen gefordert.
„Es ist richtig, dass sich die Koalition auf einen konkreten Arbeitsprozess geeinigt hat“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov am Mittwoch, 13. Mai. „Daran hat es in den vergangenen Wochen gefehlt.“
Entscheidend für Deutschland sei, „dass daraus zügig ein umfassendes Reformpaket mit spürbaren Entlastungen für die Menschen und Unternehmen entsteht“.

Verbände verlangen klare Reformen

Melnikov betonte: „Weitere unausgereifte Einzelmaßnahmen wie bei der Entlastungsprämie bringen uns nicht weiter.“ Notwendig seien „mutige, konsistente Entscheidungen“.
An erster Stelle stünden dabei sinkende Kosten und Steuern, erklärte die IHK-Geschäftsführerin. Bürger wie Unternehmen ächzten unter einer im internationalen Vergleich hohen Steuer- und Abgabenlast.
Zentral seien zudem dauerhaft niedrige Energiekosten, dazu gehöre eine Senkung der Stromsteuer für alle.
Ähnlich äußerte sich Handwerkspräsident Jörg Dittrich. Die Koalition habe „gut daran getan, keine weiteren unausgereiften Schnellschüsse zu liefern, sondern sich auf einen Arbeitsprozess zu verständigen, in dem die anstehenden Reformen sorgfältig vorbereitet werden sollen“.

Kritik an Entlastungsprämie

Dittrich betonte: „Wer bei Sozialstaat und Steuern dauerhaft etwas verändern will, darf nicht hektisch durchs politische Schaufenster laufen wie zuletzt bei der sogenannten Entlastungsprämie.“
Ziel müsse „ein tragfähiges und konsistentes Gesamt-Reformpaket“ sein. Das sei grundsätzlich der bessere Weg. „Schlechte und unausgereifte Beschlüsse helfen niemandem.“
Deutschland brauche Ruhe im Verfahren und verlässliches Regierungshandeln, erklärte der Verbandschef. Zentral sei jetzt, dass aus dem Arbeitsprozess auch Reform-Entscheidungen werden. „Die Regierungskoalition muss jetzt liefern.“
Die Spitzen von Union und SPD hatten sich im Koalitionsausschuss am Dienstagabend auf einen Fahrplan für die Reformprojekte der Bundesregierung geeinigt.
Der Koalitionsausschuss sei sich „einig, dass die anstehenden Reformen abgestimmt in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden sollen“, hieß es aus Koalitionskreisen. Dafür sei ein „Arbeitsprozess vereinbart“ worden.
Vereinbart wurde zudem, dass die 1000-Euro-Entlastungsprämie nicht weiter verfolgt wird. Diese war am Freitag im Bundesrat gescheitert. (afp/red)
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wirtschaft

Standortkrise für deutsche Autoindustrie: Bis zu 225.000 Jobs bedroht


In Kürze:

  • VDA erhöht Prognose auf bis zu 225.000 gefährdete Arbeitsplätze bis 2035
  • Bereits rund 100.000 Jobs seit 2019 verloren gegangen
  • Zulieferer durch E-Mobilität unter Druck
  • Hohe Energiepreise, Bürokratie und Steuern belasten Standort Deutschland
  • China-Konkurrenz und US-Zölle verschärfen die Krise zusätzlich
  • Mercedes verkauft weitere Niederlassungen im Zuge des Konzernumbaus

 
Der Strukturwandel in der deutschen Automobilindustrie steht möglicherweise vor einer neuen Eskalationsstufe. Besonders betroffen davon sind klassische Industriearbeitsplätze in Produktion, Zulieferung und Vertrieb. Laut Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), hat sich die Lage gemessen an den bisherigen Prognosen zuletzt sogar noch zugespitzt.

Pessimistische Prognosen für die Autoindustrie möglicherweise übertroffen

Bislang ging der Verband davon aus, dass bis 2035 etwa 190.000 Arbeitsplätze in der Autoindustrie und bei Zulieferern verloren gehen würden. Damit war der VDA noch pessimistischer als der Automobilexperte Stefan Bratzel, der Anfang 2024 prognostiziert hatte, dass durch die Transformation zur Elektromobilität bis zu 160.000 Jobs wegfallen könnten.
Müller wies jedoch in einem Gespräch mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ darauf hin, dass bereits zwischen 2019 und 2025 etwa 100.000 Arbeitsplätze verloren gegangen seien. Der Prozess sei jedoch weit davon entfernt, abgeschlossen zu sein, und krisenhafte externe Effekte verschärften die Situation noch weiter. Mittlerweile hat der VDA seine Prognose um weitere 35.000 potenziell Betroffene hochgeschraubt und spricht nun von bis zu 225.000 Arbeitsplätzen weniger.
Die Verbandspräsidentin sieht dabei vorrangig drei Aspekte als entscheidend an. Zum einen reduziert der zunehmende Wechsel vom Verbrennungsmotor zum Elektroauto den Bedarf an klassischen Komponenten. Dies setzt insbesondere die Zulieferer unter Druck. Elektromotoren kommen mit weniger Teilen und damit weniger Fertigungsschritten aus. Mittelständische Zulieferer geraten dadurch unter Kostendruck.

Zu hausgemachten Belastungen stoßen externe Krisenfaktoren

Dazu kommen hohe Energiepreise, hohe Steuern, Bürokratie und steigende Lohnkosten. Diese Faktoren führen zu dem, was Müller als „gravierende und anhaltende Standortkrise“ bezeichnet, die Deutschland und Europa insgesamt umfasst.
Zu diesen weitgehend hausgemachten Faktoren kommen nun auch zunehmend externe hinzu, die die krisenhaften Entwicklungen noch verstärken. Dazu gehört etwa ein noch stärkerer internationaler Wettbewerbsdruck, der sich im Bereich der E-Mobilität besonders drastisch zeigt. Während China auf dem Verbrennermarkt in Europa kaum eine Rolle gespielt hat, streben chinesische Elektroautos auf den hiesigen Markt – mit preiswerten Angeboten.
Die offensive Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump und der eskalierende Handelskonflikt setzen den heimischen Markt zusätzlich unter Druck. Trump lockt europäische Anbieter zudem mit optimierten Standortbedingungen in den USA – und viele machen von dieser Option auch Gebrauch. Neben der Verlagerung der Produktion sorgen auch noch Digitalisierung und Automatisierung für Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt.

Neben der Autoindustrie sind auch Zulieferer betroffen

VDA-Präsidentin Müller verbindet ihre Warnungen ausdrücklich mit Kritik an den Regulierungsbestrebungen der EU. Würde diese auf Technologieoffenheit setzen, könnte Müller zufolge der Arbeitsplatzverlust bis 2035 auf etwa 75.000 Stellen begrenzt werden. Dies setze jedoch voraus, dass Plug-in-Hybride, Range Extender, moderne Verbrenner sowie synthetische und erneuerbare Kraftstoffe künftig eine größere Rolle spielen.
Schaffte man es, Klimaneutralität nicht auf Kosten industrieller Beschäftigung zu verfolgen, könnten rund 50.000 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Etwa diese Anzahl an Arbeitsplätzen ist jedoch allein im Vorjahr verloren gegangen.
Auch für das Jahr 2026 gehen Experten wie Ferdinand Dudenhöffer davon aus, dass weitere 20.000 bis 50.000 Stellen durch Zölle, Insolvenzen und Offshoring wegfallen. Insgesamt könne die Beschäftigtenzahl in der Autoindustrie auf unter 700.000 sinken, schreibt Dudenhöffer in seiner Marktprognose vom Dezember.
VW-Chef Oliver Blume hatte jüngst in einem Brief an Aktionäre einen Abbau von 50.000 Stellen in Deutschland bis 2030 angekündigt. Zudem stehen Medienberichten zufolge auch Werksschließungen im Raum.
Sparprogramme, die auch einen Wegfall von Stellen beinhalten, betreffen auch mehrere Zulieferer. So sollen bei der ZF Friedrichshafen bis zu 14.000 Stellen wegfallen, bei Bosch rund 13.000, wie „FOCUS“ berichtete.

Stellenabbau und Sparprogramme auch in anderen Industrien

Insgesamt laufen derzeit bei zahlreichen großen deutschen Unternehmen Sparprogramme. Neben der Autoindustrie sind auch andere Branchen von Stellenabbau betroffen. Die Bandbreite reicht dabei von Deutsche Bahn (8.250 Stellen) und Deutsche Post (8.000) über Lufthansa (4.000), Commerzbank (3.000) und BioNTech (1.900) bis zu ALDI (1.250), wie „FOCUS“ berichtete.
Demgegenüber stehen aber auch zwei Expansionsprogramme: Waffenhersteller HENSOLDT kündigte an, 1.600 zusätzliche Stellen zu schaffen. Beim Laborzulieferer Sartorius sollen 350 Personen neu eingestellt werden.
Nicht alle der Sparprogramme führen automatisch zu Massenentlassungen. In vielen Fällen werden auch Stellen nach freiwilligem Wechsel oder Eintritt in den Ruhestand nicht mehr nachbesetzt.

Kanadische Unternehmensgruppe übernimmt Berliner Autohäuser von Mercedes-Benz

Für besondere Aufmerksamkeit sorgte jüngst auch der geplante Verkauf mehrerer Niederlassungen von Mercedes-Benz. Aktuelle Berichte sprechen von einem Verkauf der Autohäuser in Berlin und Brandenburg mit zusammen sieben Standorten an die kanadische Unternehmensgruppe Global Auto Holdings.
Zwischenzeitlich kursierten sogar Berichte über einen möglichen Verkauf aller Mercedes-Niederlassungen in Deutschland. Diese Darstellung wurde später teilweise relativiert.
Der Stuttgarter Autobauer erklärte, dass die „schrittweise“ Veräußerung von Niederlassungen sich bisher „als großer Erfolg“ erwiesen habe und am Markt auf „sehr breites Interesse“ stoße.
Bereits 2025 hatte der Konzern demnach die Niederlassungen in Koblenz, Neu-Ulm, Mainz, Dortmund und Lübeck veräußert. Anfang 2026 seien zudem Verträge zum Verkauf der Autohäuser in Aachen, Kassel, Würzburg, Wuppertal, Reutlingen und Hannover unterzeichnet worden, erklärte Mercedes-Benz. Auch hier solle der Vollzug noch im laufenden Geschäftsjahr 2026 erfolgen.
Hintergrund der Veräußerungen ist eine strategische Neuausrichtung des Konzerns. Man beabsichtigt, sich auf das Luxussegment und die Fahrzeugentwicklung zu konzentrieren. Dazu kommt der Ausbau digitaler Vertriebskanäle, während man eine geringere Kapitalbindung im stationären Handel anstrebt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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wirtschaft

US-Tech-Riesen zur Kasse bitten? Telekom gibt Forderung auf

Im Ringen um eine finanzielle Beteiligung von US-Technologieriesen wie Google und Netflix an Netzkosten vollzieht die Deutsche Telekom einen Kurswechsel. „Ich möchte mit den großen Konzernen natürlich meinen Frieden haben“, sagte Telekom-Chef Tim Höttges in Bonn.
Die EU erkenne zwar den Handlungsbedarf an, es gebe aber keine konkrete Regulierung und damit auch keine wirkliche Hilfestellung. „Bevor ich mich politisch verkämpfe, werde ich dann Partnerschaften suchen mit den großen Partnern.“
Höttges und andere Chefs großer europäischer Telekommunikationskonzerne hatten in den vergangenen Jahren immer wieder darauf gedrängt, die US-Technologieriesen an Kosten zu beteiligen, schließlich nutzten deren Datendienste die europäischen Netze und zahlten dafür keinen Cent.
Sie wollten einen „Fair Share“, also eine faire Beteiligung an den Kosten. Die US-Firmen wiederum argumentierten, dass die Nachfrage nach gutem Internet erst wegen ihrer Dienste so hoch sei und dass davon auch die Netzbetreiber profitierten.

Telekom-Chef moniert Mangel an politischer Unterstützung

In der deutschen und europäischen Politik stießen die Netzbetreiber mit ihrer Haltung zwar auf Verständnis, EU und Bundesregierung wollten deswegen aber keinen Konfrontationskurs mit den USA.
Diese Tatsache bringt Telekom-Chef Höttges nun zähneknirschend zu der Erkenntnis, dass seine „Fair Share“-Forderung keinen Erfolg haben wird. „Die Deutsche Telekom hat eigentlich diese Fair-Share-Debatte aufgegeben“, sagte der Manager.
„Wir schaffen hier keinen Fortschritt und wir kriegen auch keine politische Unterstützung für das Thema. Deswegen suche ich momentan die Nähe zu den großen Internetkonzernen in Amerika, dass wir hier zu einem partnerschaftlichen Austausch der Datenverkehre kommen.“ Man müsse sehen, wie man die entstehenden Kosten anderweitig kompensieren könne.
In einem langwierigen Rechtsstreit hatte die Deutsche Telekom im Februar vor Gericht durchgesetzt, dass der Facebook-Mutterkonzern Meta ihr rund 30 Millionen Euro für den Datentransport in einem bestimmten Zeitraum zahlen muss.
Man habe den Prozess zwar gewonnen und erwarte jetzt die Zahlung, sagte Höttges. Er fügte hinzu, dass er nun aber seinen Frieden haben möchte. (dpa/red)
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Tödliche Attacke auf Zugbegleiter: Tatverdächtiger gesteht Angriff

Dreieinhalb Monate nach einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Mittwoch Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen veröffentlicht. Der Tatverdächtige sitzt demnach weiterhin in Untersuchungshaft.
Er habe das Tatgeschehen eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten, erklärten die Ermittler. Teils habe er sich auf Erinnerungslücken berufen.
Die forensisch-psychiatrische Begutachtung des 26-Jährigen habe vorläufig keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt oder aufgehoben war. Weitere rechtsmedizinische Gutachten standen noch aus, die Ermittlungen dauerten an.
Der Beschuldigte soll Anfang Februar ohne Ticket mit der Bahn gefahren sein und den Zugbegleiter bei einer Kontrolle in der Nähe von Landstuhl brutal angegriffen haben. Der 36-Jährige starb später an seinen Verletzungen.
Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus, eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals begann. Mitte Februar richtete die Bahn einen „Sicherheitsgipfel“ mit Gewerkschaftern sowie Vertretern aus Politik und Behörden aus.
Beschlossen wurden unter anderem die Einstellung von 200 zusätzlichen Kräften bei der DB Sicherheit, eine Verbesserung der Schutzausrüstung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine bessere Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. (afp/red)
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deutschland

Özdemir zum Ministerpräsidenten Baden-Württembergs gewählt

Der Grünen-Politiker Cem Özdemir ist neuer Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Die Abgeordneten des Landtags wählten ihn in Stuttgart zum Regierungschef. 93 Parlamentarier stimmen mit Ja, 26 mit Nein, es gab 4 Enthaltungen. Die grün-schwarze Koalition hat eine Mehrheit von 112 Stimmen im Parlament.
Özdemir ist damit der erste Regierungschef mit türkischen Wurzeln in der Geschichte der Bundesrepublik. Er folgt auf Langzeit-Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der nach 15 Jahren aus dem Amt scheidet, und ist nach ihm der zweite grüne Ministerpräsident Deutschlands.
Zuvor hatte die AfD-Fraktion den CDU-Chef Manuel Hagel, der Vizeregierungschef der neuen Regierung werden soll, als Gegenkandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Hagel kam auf 34 Stimmen. In der AfD-Fraktion sitzen 35 Abgeordnete. Die Wahl erfolgte geheim.

Keine stärkste Fraktion im neuen Landtag

Özdemir führt im Südwesten eine Neuauflage der grün-schwarzen Koalition an. Grüne und CDU regieren in Baden-Württemberg bereits seit zehn Jahren miteinander. Die Grünen waren bei der Landtagswahl am 8. März mit 30,2 Prozent knapp stärkste Kraft geworden, dicht gefolgt von der CDU mit 29,7 Prozent. Im neuen Landtag verfügen beide Parteien über jeweils 56 Mandate.
Grüne und CDU hatten sich in wochenlangen und teils zähen Verhandlungen auf ein gemeinsames Regierungsprogramm für die kommenden fünf Jahre geeinigt. Am Montag erst hatten Özdemir und CDU-Landeschef Manuel Hagel den Koalitionsvertrag unterzeichnet.
Geplant sind unter anderem ein kostenloses und verpflichtendes letztes Kindergartenjahr sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Am Dienstag trat der baden-württembergische Landtag in seiner neuen Zusammensetzung erstmals zusammen.

Kernpunkte des Koalitionsvertrags

Der neue Koalitionsvertrag beinhaltet unter anderem das Ziel, das Bundesland bis 2040 klimaneutral zu machen und damit fünf Jahre früher als der Bund. Außerdem sollen Unternehmensgründungen künftig innerhalb von 48 Stunden möglich sein.
Weitere Vorhaben: Ein verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr, ein Effizienzgesetz mit einer „One-in, two-out“-Regel, wonach für jede neue Vorschrift zwei alte abgebaut werden müssen. Ein „Zukunftsfonds“ soll zur Hebelung privater Investitionen, für Gründungen, Skalierung und technologische Wertschöpfung eingesetzt werden.
Die Landesregierung will sich auf europäischer Ebene für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren einsetzen. Eine Milliarde Euro sollen für kommunale Investitionen in energetische Sanierung und Energieeffizienz investiert werden. Ein neuer Gebäudetyp „BW-Standard“ soll kostengünstigeres Bauen und Umbauen möglich machen.(dpa/dts/red)
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Bundeskabinett beschließt Ausschreibung neuer Gaskraftwerke

Noch in diesem Jahr soll der Bau neuer Gaskraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 9 Gigawatt ausgeschrieben werden. Das Bundeskabinett verabschiedete in Berlin ein Gesetz zur Sicherung von Kraftwerksleistungen.
Im Jahr 2027 würden weitere 2 Gigawatt ausgeschrieben, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). „Damit stellen wir sicher, dass Kraftwerke, die wir dringend benötigen, bis zum Jahr 2031 errichtet werden können.“

Es besteht 36 Gigawatt zusätzlicher Bedarf

Reiche begründet den Schritt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Kohleausstieg. Strom müsse auch dann sicher verfügbar sein, „wenn Wind und Sonne pausieren“.
Die Bundesnetzagentur habe deshalb bis 2035 einen zusätzlichen Bedarf von 36 Gigawatt Kraftwerkskapazität identifiziert. Reiche hatte lange mit der EU-Kommission über die Genehmigung für neue Kraftwerke verhandelt.
Nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr hatte sie angekündigt, dass neue Gaskraftwerke mit einer Gesamtkapazität von mindestens 20 GW gebaut werden sollen, um sogenannte Dunkelflauten auszugleichen, wenn Wind- und Solarstrom nicht hinreichend zur Verfügung stehen.
Da die Kraftwerke als Back-up allerdings nur begrenzte Betriebszeiten haben sollen, benötigen sie für einen wirtschaftlichen Betrieb staatliche Fördermittel.

Stromspeicher de facto ausgeschlossen

Derartige Subventionen müssen auf EU-Ebene beihilferechtlich genehmigt werden, weil sie einen Eingriff in den europäischen Strommarkt darstellen. Aus Brüssel erhielt Reiche schließlich nur die Genehmigung für deutlich weniger Gaskraftwerke.
Die Ausschreibungen müssen zudem technologieoffener sein und auch Technologien wie große Stromspeicher zulassen.
Die nun angekündigte Ausschreibung von 9 Gigawatt Leistung schließt Stromspeicher de facto aus. „In den kommenden Jahren können aber auch andere Technologien in den Kapazitätsmarkt mitbieten“, sagte Reiche.
In den kommenden Jahren soll es zudem weitere Ausschreibungen für den Umstieg auf Wasserstoffbetrieb von Kraftwerken geben. (afp/red)
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deutschland wissen

Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

 
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachten Gesetzesentwurf verabschiedet. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.
Damit reformiert die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung.

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„Die starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote entfällt. Die Zwangsberatung entfällt. Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“
Bereits die Ampelregierung hatte das GEG reformiert. Die Reform wurde als Heizungsgesetz bekannt und sah insbesondere vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder „abzuschaffen“. Die Pflicht, eine noch funktionierende Heizung auszutauschen, sah auch das Heizungsgesetz der Ampelregierung nicht vor.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
 
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gesellschaft

Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen

Wer unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss. Mit der Gesetzesverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von K.O.-Tropfen ausgeht.
„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.O.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, erklärte Hubig. „Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren.“
Hubig sprach von „sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen“. Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben. Die Strafverschärfung sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt, betonte die Ministerin. Insbesondere Frauen müssten besser vor Übergriffen geschützt werden.

BGH-Urteil löste Handlungsdruck aus

Das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits heute strafverschärfend berücksichtigt werden. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2024, dass die Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien.
Damit handelt es sich bei Fällen mit K.O.-Tropfen nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht.
Stattdessen liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren Freiheitsstrafe. Mit dem Gesetzentwurf soll diese nun auf fünf Jahre erhöht werden. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei Raub- oder Sexualdelikten gleichgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.
K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht. (afp/red)
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ausland

Hantavirus: Worauf man achten sollte, um eine Erkrankung zu vermeiden


In Kürze:

  • Mäuse und Ratten gelten als Hauptüberträger des Hantavirus.
  • Lebensbedrohliche Erkrankungen von Herz, Lunge oder Nieren sind möglich.
  • Das aktuell in den Fokus gerückte Andes-Virus war hauptsächlich in Lateinamerika verbreitet.

 
Der Ausbruch des Hantavirus auf dem Kreuzfahrtschiff MV „Hondius“ füllt seit einigen Tagen die Schlagzeilen in den Medien. Was ist über das Virus bekannt und wie kann es zu einer Ansteckung kommen?

Das Risiko für die öffentliche Gesundheit ist gering

Die Weltgesundheitsorganisation bestätigte kürzlich, dass es sich um die Variante Andes handelt. Sie sei der einzige Hantavirustyp, der von Mensch zu Mensch übertragbar sei. Das Risiko für die öffentliche Gesundheit wird jedoch weiterhin als gering eingeschätzt.
Was sind Hantaviren und wie wirken sie sich auf den Menschen aus?
Das Hantavirus ist ein winziges Virus mit einem Durchmesser von etwa 100 Nanometern. Es ist so klein, dass tausend davon auf die Breite eines menschlichen Haares passen würden.
Hantaviren sind eine Virusgattung aus der Familie der Hantaviridae (früher Bunyaviridae) und werden hauptsächlich von Nagetieren, insbesondere Mäusen und Ratten, übertragen. In Nordamerika gelten Hirschmäuse als die häufigsten Überträger.
Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit infiziertem Nagetierurin, -kot oder -speichel oder durch Einatmen von mit diesen Ausscheidungen kontaminierten Aerosolen. Weltweit sind mehr als 50 Arten bekannt.
Eine Infektion kann zwei unterschiedliche Krankheitsbilder hervorrufen: das Hantavirus-Pulmonalsyndrom (HPS), das zu lebensbedrohlichen Lungen- und Herzproblemen führt, und das Hämorrhagische Fieber mit renalem Syndrom (HFRS), eine schwere Nierenerkrankung.
Es gibt bislang keine spezifische Behandlung für eine Hantavirusinfektion. Das antivirale Medikament Ribavirin hat sich zwar bei der Variante mit Nierenversagen laut Forschungen als hilfreich erwiesen, jedoch nicht bei HPS.
Von allen bekannten Stämmen ist nur beim Andes-Virus eine potenzielle Übertragung von Mensch zu Mensch dokumentiert. Doch selbst dann erfordert die Ansteckung in der Regel engen, längeren Kontakt und ist selten.

2019 gab es elf Tote in Patagonien

Vor dem erneuten Ausbruch war das Andes-Virus auf Teile Lateinamerikas, insbesondere Argentinien, beschränkt. Einer der größten gemeldeten Ausbrüche des Andes-Virus ereignete sich zwischen Ende 2018 und Anfang 2019 in Epuyén, einem Dorf mit rund 2.000 Einwohnern in Patagonien, Argentinien. Es gab 29 bestätigte Krankheitsfälle, darunter elf Todesfälle. Bislang ist dies der bekannteste Ausbruch mit der Übertragung von Mensch zu Mensch. Im Fall der MV „Hondius“ vermuten Experten der Weltgesundheitsorganisation, dass sich der erste Passagier, der mutmaßlich an dem Hantavirus starb, wahrscheinlich in dem südamerikanischen Land infiziert hat. Beim Betreten des Schiffes verbreitete er das Virus dann unter den anderen Passagieren.
In Argentinien liegt die Sterblichkeitsrate bei HPS bei bis zu 50 Prozent. Die Behörden dämmten die Ausbreitung durch strenge Quarantänemaßnahmen, Kontaktverfolgung, Isolation enger Kontaktpersonen und aktive Überwachung ein. Diese Maßnahmen erinnern an die Reaktion des öffentlichen Gesundheitswesens während der COVID-19-Pandemie.
Dr. Tyler B. Evans, Facharzt für Infektionskrankheiten und öffentliches Gesundheitswesen und erster leitender Amtsarzt von New York City während der COVID-19-Pandemie, sagte gegenüber der Epoch Times, die Gefahr eines Schiffes wie der MV „Hondius“ bestehe darin, dass es sich um ein kleines Expeditionsschiff handele, das in einigen der entlegensten Gewässer der Erde operiere.
Da sich nur ein Arzt an Bord befinde und abgelegene Orte mit minimaler medizinischer Infrastruktur angelaufen würden, bestehe die Reaktion im Falle einer kritischen Erkrankung nicht in einer schnellen Verlegung in einen nahe gelegenen Hafen mit modernen Einrichtungen, so Evans. „Es handelt sich um eine Evakuierung über mehrere Tage, die Erkrankte möglicherweise nicht überleben.“
HPS beginnt typischerweise mit grippeähnlichen Symptomen. Die Inkubationszeit – die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der Symptome – beträgt bis zu acht Wochen. Die meisten Symptome treten etwa zwei bis vier Wochen nach der Ansteckung auf.

Verschiedene Symptome

Das Gefährliche an dieser Krankheit ist ihr rasanter Verlauf. „Es können Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen sowie Husten auftreten, die einige Tage bis zu einer Woche anhalten können“, erklärte Dr. Andrew Handel, Spezialist für pädiatrische Infektionskrankheiten am Stony Brook Children’s Hospital in New York, gegenüber Epoch Times. „Die größte Gefahr bei Hantaviren geht jedoch vom kardiopulmonalen Syndrom aus, das zu einem raschen Kreislaufkollaps führen kann.“
Wenn dieser Kollaps eintritt, ist die Sterblichkeitsrate innerhalb der ersten 24 Stunden hoch, so Handel. Im weiteren Verlauf kann es rasch zu einer Flüssigkeitsansammlung in der Lunge kommen. Wird sie nicht behandelt, kann sie zu Atemversagen führen.
HFRS hingegen äußert sich durch Symptome wie Fieber, Hautrötung, Kopfschmerzen, Nierenprobleme, Blutungen unter der Haut oder aus anderen Körperöffnungen und in schweren Fällen durch Schock.
Für die Bevölkerung stellen Hantaviren ein geringes Risiko dar. In den Vereinigten Staaten werden jährlich zwischen 15 und 50 Fälle registriert. In Asien und Europa ist HFRS häufiger. Das gilt vor allem für Länder wie China, Korea und Russland, wo jährlich Tausende Fälle gemeldet werden. Im Jahr 2023 wurden in Europa laut European Centre for Disease Prevention and Control 1.885 Fälle von Hantavirusinfektionen gemeldet.
Das Virus benötigt bestimmte Bedingungen, um Menschen zu infizieren. Dazu gehört etwa das Einatmen von infektiösen Aerosolpartikeln über einen längeren Zeitraum. Allerdings tragen die meisten Nagetierpopulationen das Virus nicht und wenige Menschen kommen regelmäßig mit Nagetieren in Berührung, was das Gesamtrisiko weiter reduziert.
Wer jedoch in ländlichen Gebieten, auf Bauernhöfen, in Hütten oder in Regionen mit hohem Nagetieraufkommen lebt, erhöht sein Expositionsrisiko.
Der Schlüssel zur Vorbeugung liegt darin, den Kontakt mit Nagetieren zu minimieren. Die wichtigste Maßnahme ist, Nagetiere vom eigenen Zuhause und Arbeitsplatz fernzuhalten. Löcher und Spalten sollten abgedichtet, Lebensmittel in luftdichten Behältern aufbewahrt werden. Um zu verhindern, dass sich die Nager einnisten, sollte man Unrat entfernen.

Hanta ist in Deutschland meldepflichtig

Beim Reinigen von mit Nagetierkot verunreinigten Bereichen ist es wichtig, nicht zu fegen oder zu saugen, da dies das Virus in die Luft wirbeln kann. Stattdessen sollte man zunächst gründlich lüften. Desinfektionsmittel und feuchte Tücher werden zum Reinigen empfohlen. Dabei sollte man Handschuhe und eine Maske tragen, um das Einatmen oder den Kontakt mit Viren zu vermeiden.
Auch das Robert Koch‑Institut (RKI) weist darauf hin, dass Hantaviren in der Umwelt mehrere Wochen lang überleben können. Menschen benötigen deshalb keinen direkten Kontakt zu infizierten Nagern, um sich anzustecken. Wer im Keller oder Schuppen arbeitet oder Feuerholz umschichtet, kann dabei mit virushaltigem Material in Berührung kommen.
Laut RKI steigt das Infektionsrisiko, wenn verletzte Haut mit kontaminiertem Staub oder anderen belasteten Materialien in Kontakt kommt. Auch der Verzehr von Lebensmitteln, die mit Ausscheidungen infizierter Nagetiere verunreinigt wurden, kann eine Ansteckung auslösen.
Kinder erkranken sehr selten, haben aber ebenso wie Menschen mit einem geschwächten Immunsystem bei Kontakt mit Nagetieren ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
In Deutschland ist eine Hantaviruserkrankung meldepflichtig. Im Süden und Westen Deutschlands dient laut RKI die Rötelmaus als Zwischenwirt, in Nord- und Ostdeutschland wird die Brandmaus mit den Infektionen in Verbindung gebracht.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Hantavirus: A Rare yet Deadly Virus Strikes Cruise Ship — What to Watch Out For“. (deutsche Bearbeitung: os)
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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deutschland

Cum-Ex-Skandal: Hanno Berger soll zehn Jahre in Haft

Der in den Cum-Ex-Steuerskandal verstrickte Anwalt Hanno Berger soll insgesamt zehn Jahre in Haft. Berger war zwei Mal rechtskräftig verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verrechnete nun die beiden Strafen, wie ein Gerichtssprecher heute sagte.
Das Bonner Gericht hatte den Juristen zu acht Jahren Haft verurteilt, am Landgericht Wiesbaden erging ein weiteres Urteil über acht Jahre und drei Monate.
Beide Male wurde Berger schwere Steuerhinterziehung in jeweils drei Fällen vorgeworfen. Beide Verfahren hätten daher theoretisch auch gemeinsam verhandelt werden können, wie der Bonner Gerichtssprecher ausführte.

Berger gilt als Schlüsselfigur

Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine nachträgliche Verrechnung der Strafen vor. Die entsprechende Entscheidung fiel den Angaben nach bereits zu Anfang der vergangenen Woche. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet.
Berger gilt als Schlüsselfigur des Cum-Ex-Steuertricks, der dem womöglich umfassendsten System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zugrunde liegt.
Investoren schieben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt wurde. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt.

Berger flüchte neun Jahre in die Schweiz

Der Anwalt hatte lange als Bankenprüfer in der hessischen Finanzverwaltung gearbeitet, bevor er zu internationalen Steuerkanzleien wechselte und vermögende Kunden zur „Minimierung ihrer Steuerlast“ beriet.
2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei in Frankfurt und eine Privatwohnung. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Neun Jahre später wurde er verhaftet und im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert.
Cum-Ex war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof die Geschäfte für strafbar. Berger wurde im Dezember 2022 in Bonn und im Mai 2023 in Wiesbaden verurteilt. In beiden Verfahren wandte er sich an den Bundesgerichtshof, scheiterte dort jedoch. (afp/red)
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gesellschaft

DLRG rettet 1.154 Menschen das Leben

Rettungsschwimmer der DLRG haben im vergangenen Jahr bundesweit deutlich mehr als 1.000 Menschen das Leben gerettet. Insgesamt bewahrten sie 1.154 Menschen vor dem Tod – ein Jahr zuvor waren es sogar 1.446, wie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft mitteilte.
Das schließt diejenigen mit Herzinfarkt oder anderen Herz-Kreislauf-Erkrankungen am Strand oder auch abseits des Strandes ein. Vor dem Ertrinken bewahrten die Wasserretter 704 Menschen, ein Jahr zuvor waren es 699.
Mindestens 393 Menschen konnten die Lebensretter im vergangenen Jahr allerdings nicht mehr helfen, sie ertranken. 2024 waren es 411.
Die DLRG ist nach eigenen Angaben die größte Wasserrettungsorganisation der Welt: Mehr als 642.000 Mitglieder zum Ende des vergangenen Jahres bedeuteten den Angaben zufolge den höchsten Stand in der Geschichte der Organisation – und einen Anstieg um gut 2,3 Prozent im Vergleich mit 2024.
Bundesweit sorgten laut DLRG über 51.000 Helfer für Sicherheit im und auf dem Wasser. Ein Jahr zuvor waren es sogar fast 55.000. (dpa/red)
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ausland gesellschaft

Wie sich Europas Väter mit ihren Kindern beschäftigen

Bei der familiären Kinderbetreuung beteiligen sich Väter in Europa einer Studie zufolge vor allem an interaktiven Aufgaben wie Spielen. Auch beim Zubettbringen oder dem Organisieren von Freizeitaktivitäten gibt in den untersuchten neun Ländern jeweils die Mehrheit der Väter an, dies mindestens ebenso häufig zu übernehmen wie ihre Partnerin.
Das geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden hervor. Die Anteile variieren zwischen 68 Prozent in Deutschland und 95 Prozent in Norwegen.

Versorgende Aufgaben schwerer mit Arbeitszeit zu vereinbaren

Bei versorgenden Aufgaben wie der Betreuung kranker Kinder, dem Anziehen oder Zubereiten von Mahlzeiten, beteiligen sich Väter hingegen seltener. Während in Norwegen 80 Prozent und in Finnland 67 Prozent diese Aufgaben ebenso oft übernehmen wie die Partnerin, sind es in Tschechien nur knapp 29 Prozent und in Deutschland 42 Prozent.
„Versorgende Tätigkeiten sind häufig stärker an feste Zeiten gebunden und lassen sich schwerer mit Erwerbsarbeit vereinbaren“, erklärte BiB-Mitautorin Stefanie Hoherz. „Interaktive und freizeitbezogene Tätigkeiten bieten dagegen größere zeitliche Flexibilität und können häufiger außerhalb von klassischen Kernarbeitszeiten übernommen werden – etwa nach Feierabend oder am Wochenende.“
Das Forscherteam bezog in der Auswertung die Daten von rund 5.500 Vätern ein, die je nach Land zwischen den Jahren 2020 und 2024 erhoben wurden.

Gemeinsames Spielen macht zufriedener als Krankenbetreuung

Die Studie habe sich zudem mit dem Zusammenhang zwischen einzelnen Aufgaben der Kinderbetreuung und dem Wohlbefinden von Vätern beschäftigt, ergänzte das BiB.
Das Ergebnis: Väter, die nach eigenen Angaben mindestens so oft wie ihre Partnerinnen gemeinsam mit den Kindern spielen, berichteten über eine höhere Lebenszufriedenheit. Die Betreuung kranker Kinder sei mit einer geringeren Lebenszufriedenheit verbunden. (dpa/red)
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gesellschaft

Viehdiebe holen Rinder von der Weide – Bande am Werk?

Zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen haben Viehdiebe Dutzende Rinder von Weiden in Südbrandenburg gestohlen.
Landesbauernpräsident Henrik Wendorff hält es für wahrscheinlich, dass die Tiere illegal im Ausland geschlachtet werden. „Da muss man davon ausgehen, dass eine Truppe unterwegs ist, die das professionell macht.“

Landwirt: „Das ist ein absoluter Schock“

Am 12. Mai wurde die Polizei informiert, dass in dem kleinen Dorf Grano im Spree-Neiße-Kreis unweit der polnischen Grenze Rinder von der Weide verschwunden seien. Der betroffene Landwirt sagte der dpa, es seien 31 Rinder gestohlen worden.
„Das ist ein absoluter Schock. Es waren richtig hochwertige Zuchttiere.“ Die Tiere seien über Nacht mit einem Laster abtransportiert worden.
Der wirtschaftliche Schaden liegt nach Angaben der Polizei im sechsstelligen Eurobereich. Nach einer ersten Spurensicherung übernahm die Kriminalpolizei weiterführende Ermittlungen.
Erst vor einigen Tagen meldete die Polizei, dass im Örtchen Raddusch im Kreis Oberspreewald-Lausitz 48 Rinder gestohlen wurden. Der Wert: 75.000 Euro. Im Elbe-Elster-Kreis waren im April sogar 70 Weide-Rinder verschwunden, dort wurde der Schaden mit rund 50.000 Euro angegeben.

Bauernpräsident: Alle Rinder sind registriert

Der Präsident des Landesbauernverbandes, Wendorff, sagte, eine legale Verwertung gestohlener Tiere innerhalb Deutschlands sei nahezu unmöglich: Jedes Rind trage eine Ohrmarke und sei in einer Datenbank erfasst. „Ohne Registrierung ist eine legale Schlachtung nicht möglich.“
Deshalb liege der Verdacht nahe, dass die Tiere ins Ausland gebracht würden, möglicherweise sogar außerhalb der Europäischen Union, meinte Wendorff.

Wendorff: In einer Nacht zu schaffen

Für einen solchen Diebstahl sei ein spezialisierter Lkw für den Tiertransport notwendig. „Wenn man es professionell macht, kriegt man die Tiere in einer Nacht auch verladen“, sagte der Verbandspräsident. Die Preise für Rindfleisch sind derzeit gut. „Eine gute Kuh kann Erlöse von mehr als 2.000 Euro bringen.“
Die Landwirte in Südbrandenburg werden ihm zufolge ihre Weiden nun wahrscheinlich häufiger kontrollieren. Die Überwachung großer Weideflächen mit Videokameras hält Wendorff für schwierig. (dpa/red)
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deutschland

DIW: Mehr Fehltage nicht allein wegen E-Krankschreibung

Anders als häufig angenommen ist die Zahl der Krankheitstage nach Erhebungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht in erster Linie wegen der elektronischen Krankschreibung stark angestiegen.
Die Forscher halten zwei andere Gründe für bedeutsamer: Zum einen hätten Atemwegserkrankungen zugenommen, zum anderen bleibe ein Teil der Beschäftigten bei ansteckenden Krankheiten eher zu Hause als früher. Diese Menschen seien seit der Corona-Pandemie vorsichtiger geworden.

Im Jahr fast drei Arbeitswochen krank

Seit 2022 liegen die jährlichen Fehlzeiten der Beschäftigten höher als zuvor. 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt 14,8 Arbeitstage, 3,6 Tage mehr als vor der Einführung der elektronischen Krankschreibung 2022.
Das Amt und auch Krankenkassen gehen von einem statistischen Effekt aus. Die elektronische Krankschreibung führe dazu, dass vor allem kurzzeitige Erkrankungen vollständiger erfasst werden.
Das DIW widerspricht: Mit der elektronischen Krankschreibung habe das nur bedingt zu tun. Das Institut beruft sich auf seine Langzeitbefragung Sozio-oekonomisches Panel sowie auf Diagnosedaten der AOK.

Institut: Corona machte Beschäftigte vorsichtiger

„Der sprunghafte Anstieg an Fehltagen erklärte sich demnach vor allem aus dem häufigeren Auftreten von Atemwegserkrankungen“, erklärte Studienautor Markus Grabka. „Gleichzeitig hat sich nach der Corona-Pandemie wohl das Verhalten im Krankheitsfall geändert.“
Vor allem ältere Erwerbstätige und Beschäftigte, die sich große Sorgen um die eigene Gesundheit machten, blieben gerade bei ansteckenden Erkrankungen eher zu Hause als früher.
Um wieder zu weniger Fehltagen zu kommen, spricht das DIW sich dafür aus, eine Teilkrankschreibung einzuführen. Damit könnten leicht erkrankte Beschäftigte in begrenztem Umfang weiterarbeiten. (dpa/red)
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Schwerin: AfD bei Wählern weiter deutlich vorn – SPD legt leicht zu

Rund vier Monate vor der Landtagswahl bleibt die AfD stärkste Kraft in Mecklenburg-Vorpommern.
In einer Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des Norddeutschen Rundfunks kam die Partei auf 36 Prozent, das war ein Prozentpunkt mehr als in der jüngsten Infratest-Umfrage im Januar. Die SPD legte zwei Punkte zu und kam auf 27 Prozent.

Linke vor CDU, Grüne unter 5-Prozent-Hürde

Die Linke erreichte mit 13 Prozent den dritten Platz (plus eins) und überholte damit die CDU, die nur noch auf zehn Prozent kam. Das BSW erreichte fünf Prozent und muss demnach um den Einzug in den Landtag bangen.
Die Grünen kämen mit vier Prozent derzeit nicht ins Parlament, ebenso wenig wie die FDP, deren Ergebnis nicht mehr gesondert ausgewiesen wurde.
Die Umfrage zeigte auch, dass die Zufriedenheit mit der Landesregierung gesunken ist. Nur noch 38 Prozent der Befragten gaben an, mit der aktuellen Koalition zufrieden zu sein. 58 Prozent waren es nicht.

Seit 1998 regiert die SPD

In Mecklenburg-Vorpommern wird am 20. September gewählt. Seit 1998 regiert dort die SPD mit wechselnden Koalitionspartnern. Seit der Wahl 2021 führt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) eine gemeinsame Regierung mit den Linken. Sie will das Land weiterhin regieren.
Spitzenkandidat der AfD ist Enrico Schult, nachdem der zuvor bestimmte Leif-Erik Holm nach einem internen Machtkampf auf die Kandidatur verzichtet hatte. Holm bewirbt sich als Direktkandidat in jenem Schweriner Wahlkreis, in dem auch Schwesig antritt.
Laut NDR wurden die Daten zwischen dem 7. und 11. Mai erhoben. Befragt wurden 1.153 Wahlberechtigte mittels computergestützter Telefon- und Online-Interviews.  (afp/red)
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gesellschaft

Großrazzia in Berlin – Polizei geht gegen Schusswaffen vor

Mit einer umfangreichen Razzia geht die Berliner Polizei gegen organisierte Kriminalität und die Verbreitung von Schusswaffen vor.
Zahlreiche Polizisten durchsuchen seit dem frühen Morgen Wohnungen und andere Räume in verschiedenen Stadtteilen. Genauere Informationen sollten im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, sagte ein Polizeisprecher.
Nach einem Bericht der Zeitung „B.Z.“ sind mehrere Hundert Polizisten im Einsatz. Darunter sollen auch Spezialeinsatzkommandos (SEK) sein.
Wegen der verbreiteten Gewaltkriminalität in Berlin mit zahlreichen Schießereien seit mehr als einem Jahr gründete das Landeskriminalamt im November 2025 eigens die Sondereinheit „Ferrum“. Auch die Staatsanwaltschaft setzte eine extra Ermittlungsgruppe „Telum“ ein. (dpa/red)