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Abschiebezentren erlaubt: Neue Asylregeln der EU

Die EU ebnet den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und weitere Verschärfungen von Asylregeln. Das teilten Vertreter des Europäischen Parlaments nach Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten mit.
„Alle noch offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig vereinbart“ – mit Ausnahme der Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen, hieß es in der Mitteilung.

Zeitpunkt noch offen

Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. Sie forderten ursprünglich, dass die meisten Regelungen der neuen Rückführungsverordnung nach zwei Jahren in Kraft treten – mit Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren.
Vonseiten des Parlaments möchte man eine sofortige Umsetzung. Der nächste Verhandlungstermin ist am 1. Juni geplant.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können.
Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen gibt es die Möglichkeit dagegen schon.

Deutschland will Abkommen mit Drittstaaten schließen

Deutschland bemüht sich derzeit gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die dazu bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten.
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Einigung legt Verhandlungskreisen nach fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht.
Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate in bestimmten Fällen.
Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei unter Führung von Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. (dpa/red)
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Innenministerium prüft höhere Rückkehrprämie für Syrer

Die Bundesregierung will neue Anreize schaffen, um mehr syrische Flüchtlinge zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen.
Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) prüft eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro, wie das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Regierungskreise berichtet.

Innenministerium prüft Pauschalbetrag

Bislang erhalten Rückkehrer im Schnitt 1.000 Euro als Unterstützung für den Neuanfang in Syrien. Allerdings ist die derzeitige Rückkehrprämie mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da der genaue Betrag individuell für jeden Flüchtling berechnet wird.
Bei der gegenwärtig geprüften Förderung in Höhe von 8.000 Euro soll es sich hingegen um einen Pauschalbetrag handeln.
Angesichts der bislang überschaubaren Zahl an syrischen Rückkehrern wurde zuletzt die Forderung nach mehr Anreizen laut. Der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, sagte kürzlich im „Spiegel“, die derzeitige Prämie reiche seiner Meinung nach nicht aus. Über die Höhe solle man sprechen.
Der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym hält attraktivere Rückkehrprämien für einen „sinnvollen Baustein“, mahnte aber: „Geld alleine ist kein Heilsbringer.“ Der Migrationsrechtsexperte forderte eine Mischung aus „Zuckerbrot und Peitsche“.
Neben Anreizen und Geldleistungen brauche es umgekehrt auch Drohungen wie laufende Widerrufsverfahren von Schutztiteln und erste Abschiebeflüge.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hält es für richtig, über stärkere finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien nachzudenken. Wenn dadurch mehr Syrer zu einer Ausreise bewegt werden können, könne dies auch ökonomisch sinnvoll sein.
„Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, sagte er dem Focus.
Ziel müsse es sein, ausreisepflichtigen Personen ohne Bleibeperspektive einen geordneten Neustart im Herkunftsland zu ermöglichen und zugleich den Sozialstaat nachhaltig zu entlasten.
Gleichzeitig pocht der CDU-Politiker auf mehr Abschiebungen nach Syrien. Freiwillige Rückkehr funktioniere dauerhaft nur dann, wenn ausreisepflichtige Personen wüssten, dass andernfalls auch konsequent abgeschoben werde.

Kritik von Grünen und Experten

Deutliche Kritik an dem Vorhaben kommt hingegen aus der Opposition. Der Grünen-Politiker Max Lucks sagte dem Focus, es sei völlig abenteuerlich, über erhöhte Rückführungsprämien für Syrien zu spekulieren, während dort Islamisten herrschten und das BAMF die desolate Lage im Land weitgehend ausblende.
Während die Bundesregierung Integrationsleistungen kürze, solle sie nicht noch mehr Steuergeld für ideologiegetriebene Politik verpulvern.
In Deutschland leben derzeit über 900.000 Syrer ohne deutschen Pass. Mehr als 500.000 haben einen befristeten Aufenthaltstitel auf Grundlage eines subsidiären Schutztitels oder eines Flüchtlingsschutzes.
Mit dem Sturz des langjährigen Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 ist der Bürgerkrieg in Syrien beendet. Für Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt es damit „keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland“, wie er im vergangenen November sagte. (dts/red)
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Rückkehr nach Syrien: Kein Bundesland erhielt seit Januar Passersatzpapiere

Seit Ende Januar hat kein Bundesland von der Bundespolizei ein Passersatzpapier erhalten, um einen ausreisepflichtigen Syrer abschieben zu können.
Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Beamte der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Eine entsprechende Anfrage wollte das Bundespolizeipräsidium in Potsdam, das Innenminister Alexander Dobrindt untergeordnet ist, demnach weder dementieren noch bestätigen.

Rund 11.000 Syrer ausreisepflichtig

Wie die Bundespolizei der Zeitung mitteilte, sind rund 11.100 Syrer in Deutschland ausreisepflichtig – zum Stand Ende März.
Nachdem seit 2011 kein einziger der rund eine Million syrischen Asylzuwanderer zurückgebracht worden war, gelangen unter Minister Dobrindt im Dezember 2025 und im Januar dieses Jahres die ersten vier Abschiebungen.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vor einem Jahr angekündigt: Nach Syrien werde man abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.
Bayerns Innenministerium teilte der „Welt am Sonntag“ mit, die Organisation von Rückführungen nach Syrien unterscheide sich derzeit von regulären Verfahren vor allem dadurch, dass der Bund in der Anfangsphase für den gesamten Prozess einschließlich der Passersatzpapierbeschaffung beim Herkunftsstaat die Federführung übernommen habe, um tragfähige Rückführungswege aufzubauen.

Hessen hat keine Ersatzdokumente bekommen

Laut Roman Poseck (CDU), dem Innenminister Hessens, ist von den dort 533 ausreisepflichtigen Syrern derzeit keine Person kurzfristig rückführbar, weil Passersatzdokumente zum Zweck der Rückführung im Jahr 2026 von der syrischen Seite nicht ausgestellt worden seien.
Sein Land sei gut auf regelhafte Rückführungen nach Syrien vorbereitet. Poseck sagte der Zeitung, er könne die Bundesregierung nur ermutigen, in direkten Gesprächen mit der Regierung in Syrien dafür die Voraussetzungen zu schaffen.
3.850 Syrer stellten im laufenden Jahr bis Ende April Asylerstanträge in Deutschland. Laut einem vertraulich eingestuften Bericht des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration vom Februar, sind seit der Wiederanbindung syrischer Flughäfen an den internationalen Flugverkehr 2025 anhaltende Schleusungen auf dem Luftweg belegt – insbesondere durch Direktflüge der europäischen Fluggesellschaften Dan Air und Air Mediterranean nach Rumänien beziehungsweise Griechenland.
„Nach hier vorliegenden Informationen ist die Einrichtung von Direktflugverbindungen nach Deutschland seitens der Lufthansa AG, im Nachgang zu entsprechenden Erkundungsmissionen, bereits in konkreter Planung“, heißt es in dem internen Bericht zur illegalen Migration. (dts/red)
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3,2 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert

Zum Jahresende 2025 waren in Deutschland rund 3,2 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Das waren rund 3,9 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag, 12. Mai mit.

Mehrheit der Schutzsuchenden aus der Ukraine

Im Vergleich zum Jahresende 2024 ging die Zahl der registrierten Schutzsuchenden um 2,1 Prozent oder 68.000 Schutzsuchende zurück.
Schutzsuchende sind in der Definition des Bundesamts Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
Anteilig an der Gesamtbevölkerung lebten Ende 2025 die meisten Schutzsuchenden in Bremen (6,6 Prozent), im Saarland (5,3 Prozent) und in Berlin (5,2 Prozent), berechneten die Statistiker.
Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (3,0 Prozent), Bayern (3,0 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (3,3 Prozent). Nach der Staatsangehörigkeit betrachtet waren Ukrainer (1.164.000 Personen) die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden, gefolgt von syrischen (669.000) und afghanischen (321.000) Staatsangehörigen.

Mehrheit der Neueinreisenden aus der Ukraine männlich

Zusammen stellten diese drei Staatsangehörigkeiten zwei Drittel (66,5 Prozent) aller Schutzsuchenden.
Zum Jahresende 2025 waren laut Destatis 155.000 Schutzsuchende registriert, die im selben Jahr erstmals nach Deutschland eingereist waren.
Darunter waren Ukrainer mit 93.000 oder 60,3 Prozent aller Ersteingereisten die größte Gruppe, gefolgt von 13.000 Syrern (8,3 Prozent) und 13.000 Afghanen (8,1 Prozent).
Erstmals in den Jahren seit Beginn des Ukraine-Krieges waren unter den Ersteingereisten aus der Ukraine mehr Jungen und Männer (51.000) als Mädchen und Frauen (43.000).
Dies dürfte mit dem Ende August 2025 in der Ukraine aufgehobenen allgemeinen Ausreiseverbot für ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren zusammenhängen.

Zuwanderung sinkt – Großteil mit Schutzstatus

Auch vorläufige Ergebnisse der Wanderungsstatistik zeigen einen deutlichen Anstieg der Zuwanderung aus der Ukraine zwischen September und November 2025.
Insgesamt war die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender nach Angaben des Bundesamts zum Jahresende 2025 um fast die Hälfte (-46,4 Prozent oder -134.000 Personen) niedriger als ein Jahr zuvor (Ende 2024: 289.000 Personen).
Prozentual besonders stark war der Rückgang bei erstmals eingereisten Schutzsuchenden aus Syrien (-73,8 Prozent; -36.000 auf 13.000 Personen) und der Türkei (-65,0 Prozent; -11.000 auf 6.000 Personen).
Aber auch für die größte Gruppe unter den erstmals eingereisten Schutzsuchenden, die Ukrainer, war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (-32,5 Prozent; -45.000 auf 93.000 Personen).
Mit rund 2,7 Millionen Personen (2024: ebenfalls rund 2,7 Millionen) verfügte laut Destatis Ende 2025 der Großteil der Schutzsuchenden (83,4 Prozent) über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus.

Befristeter Schutz dominiert bei anerkannten Aufenthaltstiteln

Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (88,1 Prozent oder 2,4 Millionen Personen), lediglich 11,9 Prozent (321.000 Personen) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus.
Unter den Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war vorübergehender Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Aufenthaltstitel (1.090.000 Schutzsuchende oder 40,4 Prozent).

Schutzstatus: Anerkannt, offen oder ausreisepflichtig

An zweiter Stelle folgte die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (500.000 Schutzsuchende oder 18,5 Prozent) und an dritter Stelle subsidiärer Schutz (373.000 Schutzsuchende oder 13,8 Prozent).
Bei 361.000 Schutzsuchenden (2024: 427.000) lag Ende 2025 ein offener Schutzstatus vor; das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden.
178.000 Schutzsuchende waren nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig (2024: 171.000). Davon waren 140.000 Personen oder 78,8 Prozent im Besitz einer Duldung (2024: 136.000).
14.000 Schutzsuchende (7,8 Prozent) waren latent und 24.000 Schutzsuchende (13,4 Prozent) vollziehbar ausreisepflichtig. Latent Ausreisepflichtige können noch Rechtsmittel gegen die Begründung ihrer Ausreisepflicht einlegen. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen ist die Begründung zu ihrer Ausreisepflicht rechtskräftig.

Mehr Schutz- und Integrationsaufenthalte

Den größten prozentualen Anstieg bei Aufenthaltstiteln im Vergleich zum Vorjahr gab es laut Destatis bei der Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (+42,5 Prozent; +18.000 auf 60.000 Personen), den größten absoluten Anstieg beim vorübergehenden Schutz (+4,9 Prozent; +51.000 auf 1.090.000 Personen).
Der Anstieg bei den Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration steht in Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das von Ende 2022 bis Ende 2025 in Kraft war. Dieses 18-monatige „Aufenthaltsrecht auf Probe“ bot langjährig Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Perspektive auf eine Aufenthaltsgewährung.
Insgesamt schließt die Zahl der rund 60.000 Schutzsuchenden mit einer Aufenthaltsgewährung nach § 25b AufenthG aufgrund nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland auch Aufenthaltsgewährungen für Ehegatten, Lebenspartner sowie minderjährige Kinder ein. (dts/red)
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Dobrindts Grenzbilanz: Fast 48.000 illegale Einreisen verhindert

Beamte der Bundespolizei haben an den deutschen Grenzen zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 7. Mai 2026 nach offizieller Zählung 47.659 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine Auswertung des Sondermeldedienstes der Bundespolizei.
Demnach wurden 34.914 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. 1.371 Migranten wurden gemäß Paragraf 18 Absatz 1 des Asylgesetzes zurückgewiesen und 69 Personen gemäß Paragraf 18 Absatz 3 zurückgeschoben.
Passieren durften 294 Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu vulnerablen Gruppen, diese durften ein Asylgesuch äußern. 1.821 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert.

1.400 Schleuser festgenommen

1.415 Schleuser wurden vorläufig festgenommen. Als Beifang konnten 8.842 Personen mit offenen Haftbefehlen festgenommen werden. Darunter waren viele Personen aus dem extremistischen Spektrum.
So stellte die Bundespolizei 1.581 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum fest.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der „Bild“, dass die Verschärfung der Grenzkontrollen das sichtbare Signal sei, dass sich die Migrationspolitik in Deutschland „grundlegend geändert“ habe. Es sei das erfolgreiche Instrument, den kriminellen Schleuserbanden einen empfindlichen Schlag zu verpassen. (dts/red)
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Mehrheit widerspricht Migrationsaussagen von Friedrich Merz und Bärbel Bas

Zentrale Aussagen aus der Bundesregierung zur Migrationspolitik stoßen laut einer Umfrage auf breite Skepsis in der Bevölkerung. Das zeigt eine Erhebung des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild am Sonntag“.
So teilen nur elf Prozent der Befragten die Einschätzung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), wonach „große Teile“ des Migrationsproblems inzwischen gelöst seien.
78 Prozent widersprechen dieser Aussage, elf Prozent machten keine Angabe. Auch unter Anhängern der Union findet die Einschätzung nur begrenzte Zustimmung: Rund jeder fünfte Unionswähler stimmt ihr zu, 73 Prozent nicht.

Skepsis auch gegenüber Bärbel Bas

Kritisch bewertet wird auch eine Aussage von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Sie hatte erklärt: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein.“
Dieser Aussage stimmen 20 Prozent der Befragten zu, während 57 Prozent sie ablehnen. 23 Prozent äußerten sich nicht oder machten keine Angabe. Auch unter SPD-Anhängern überwiegt die Skepsis: 45 Prozent stimmen Bas nicht zu, 35 Prozent unterstützen ihre Aussage.
Für die „Bild am Sonntag“ hat INSA am 7. und 8. Mai 2026 insgesamt 1.003 Personen befragt. (dts/red)