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EU drängt Deutschland zum Ende der Grenzkontrollen

Die EU hat Deutschland und acht anderen europäischen Ländern nahegelegt, ihre Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums zu beenden.
Die EU-Kommission sagte, das neue System für digitale Grenzkontrollen an den Außengrenzen sowie das bevorstehende Inkrafttreten des Asylpakts würde die Notwendigkeit von Binnenkontrollen verringern.
„Unter diesen Voraussetzungen sind die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten“, argumentierte EU-Innenkommissar Magnus Brunner.

EU mahnt „effizientere und wirksamere“ Alternativen an

Nach Angaben der Kommission kontrollieren derzeit neben Deutschland noch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden an ihren Grenzen zu anderen Schengenländern. Norwegen ist zwar kein EU-Mitglied, aber Teil des Schengenraums.
Die EU-Kommission verweist im Zusammenhang mit den Kontrollen auf „effizientere und wirksamere“ Alternativen, wie „nichtsystematische Polizeikontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugortungstechnologien“.
Zudem werde das Inkrafttreten des Asylpakts „die strukturellen Voraussetzungen deutlich stärken, die für eine schrittweise Aufhebung der Binnengrenzkontrollen erforderlich sind“, argumentierte die Behörde.
Auch das neue elektronische Schengen-Einreisesystem EES soll die Kontrolle an den Außengrenzen verbessern und so die Kontrollen an den Binnengrenzen überflüssig machen.

Berlin verlängerte die Grenzkontrollen bis Ende Sommer

Nach Angaben der EU-Kommission wichen Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 490 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab. Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ wieder an den Grenzen kontrollieren – und zwar „vorübergehend“ und als „letztes Mittel“.
Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 mit wechselnder Intensität durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt im Februar eine Verlängerung der eigentlich im März auslaufenden Grenzkontrollen um weitere sechs Monate angekündigt.
Unter dem Eindruck wachsender Zustimmung für rechte Parteien verschärft die EU seit einigen Jahren ihre Migrationspolitik. Am 1. Juni einigten sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf eine neue Rückführungsverordnung, die es EU-Ländern unter anderem grundsätzlich erlaubt, Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, in Abschiebezentren in Drittstaaten zu überführen.
In diesem Sommer tritt die 2024 beschlossene Verschärfung der Asylregeln in Kraft. Das Gesetzespaket ermöglicht Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sowie beschleunigte Abschiebungen.
Laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex gingen die von den Behörden festgestellten irregulären Grenzübertritte in die EU in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 40 Prozent zurück. (afp/dts/red)
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EU-Einigung: Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
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Weniger Asylerstanträge – niedrigster Stand seit 2020

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz beantragen, ist im Mai weiter gesunken.
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 5.556 Asylerstanträge gestellt – so wenig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Erstanträge um rund 30 Prozent zurück. Bereits im April hatten deutlich weniger Menschen (6.144) erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt als im entsprechenden Monat des Vorjahres.

Dobrindt spricht von „Migrationswende“

Obgleich Migrationsforscher eher die Situation in Herkunftsländern wie Syrien und Aufnahme- beziehungsweise Transitstaaten wie der Iran oder die Türkei als Ursachen für den Rückgang sehen, verbucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese als Ergebnis der veränderten Flüchtlingspolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Er sagte: „Die Migrationswende setzt sich fort.“ Es bleibe Ziel dieser Regierung, „die Migration wirksam zu ordnen und die Belastungen weiter zu reduzieren“. (dpa/red)
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Tote auf See, politischer Streit an Land: EU-Migrationspakt startet am 12. Juni


In Kürze:

  • Rekordzahl an Todesfällen auf der Mittelmeerroute 2026
  • Politischer Streit zwischen Abschreckung und legalen Zugangswegen
  • EU ringt um neuen Migrations- und Asylpakt

 
In Europa hat das Jahr 2026 neue, düstere Rekorde im Mittelmeerraum gebracht. Laut der Internationalen Organisation für Migration sind seit Januar über 1.200 Migranten auf See ums Leben gekommen oder werden vermisst.
Rund 1.000 dieser Todesfälle wurden im ersten Quartal verzeichnet. Es ist der tödlichste Jahresauftakt seit Beginn der Datenerfassung durch die Organisation im Jahr 2014. Zwischen Ende März und Anfang April sind fünf Schiffe mit Flüchtlingen gesunken, dabei starben in einer einzigen Woche mehr als 180 Menschen.
„Diese menschliche Tragödie“ sei völlig vermeidbar, sagt die französische Abgeordnete und Vizepräsidentin des Rassemblement National, Edwige Diaz, in einem Interview mit Epoch Times.
Diaz machte sozialistische Politik dafür verantwortlich. Dies förderte gefährliche Überfahrten – indem sie die Illusion nährte, dass in Europa bessere Chancen auf die Migranten warteten.
„In der Europäischen Union und insbesondere in Frankreich verschlechtern sich die Lebensbedingungen für die Staatsangehörigen, die Sozialsysteme sind überlastet. Unser wirtschaftlicher Niedergang führt zu einer Überlastung der sozialen Unterstützungssysteme. Wir haben nicht mehr die Mittel, eine Bevölkerung aufzunehmen, die weitgehend auf Kosten der Einheimischen lebt“, sagte sie.

Sozialisten: Legale Wege und Solidarität

Parteien mit sozialpolitischer Ausrichtung in Europa sind sich weitgehend einig, dass die Zahl der Todesfälle im Mittelmeer vor allem durch den Ausbau legaler Zugangswege gesenkt werden soll, statt durch eine weitere Verschärfung der Grenzpolitik.
In Frankreich schlug die „Nouvelle Front Populaire“ (Volksfront; NFP) die Einrichtung einer staatlichen Rettungsagentur für See- und Landrettung vor und forderte die Anerkennung eines Status als „Klimaflüchtling“. Das NFP ist ein Bündnis von Parteien mit sozialistischen Programmen, das während der Parlamentswahlen 2024 gegründet wurde.
Dabei verwies die NFP auf eine Schätzung der Weltbank, wonach bis 2050 216 Millionen Menschen zur Migration gezwungen sein könnten. Sie forderte zudem die Ausweitung sozialer Hilfen für Migranten sowie die Legalisierung von Arbeitskräften ohne Papiere, die sich bereits auf französischem Staatsgebiet befinden.
In Deutschland legten die Sozialdemokraten und die Grünen in ihren Wahlprogrammen für 2025 einen ähnlichen Ansatz vor. Beide Parteien lehnten Grenzschließungen und Zurückweisungen als unvereinbar mit dem deutschen Verfassungsrecht und den EU-Verpflichtungen ab.
Sie forderten stattdessen eine verbindliche EU-weite Verteilung von Asylanten, eine schnellere Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und erweiterte humanitäre Korridore. Die Grünen sprachen sich darüber hinaus dafür aus, Klimamigration in internationale Schutzrahmen einzubeziehen.

Konservative: Abschreckung, Grenzkontrollen und Abschiebung

Diaz äußert zum Vorschlag der staatlichen Rettungsagentur: „Das spielt den Schleusern in die Hände“. Ihre Partei spricht sich dafür aus, Migrantenboote, die versuchen, die europäischen Küsten zu erreichen, abzufangen. Sie sollten anschließend unter Gewährleistung der Sicherheit aller Passagiere an Bord in ihren Ausgangshafen zurückgeschickt werden.
Zum Status als Klimaflüchtling äußerte sie sich ebenso deutlich. „Das ist Wahnsinn. Linke sind gefährliche Ideologen. Frankreich kann nicht das Dreifache seiner Bevölkerung aufnehmen. Wo sollen diese Menschen leben?“, sagte sie.
Konservative und konservativ ausgerichtete Parteien haben sich in der Grundausrichtung weitgehend angenähert, unterscheiden sich jedoch im Umfang der Maßnahmen und in den politischen Instrumenten.
Diaz fordert, potenziellen Migranten deutlich zu vermitteln, dass eine illegale Einreise keine spätere Legalisierung nach sich zieht, dass irregulär Eingereiste keinen Anspruch auf Sozialwohnungen oder Sozialleistungen haben und dass Rückführungsentscheidungen konsequent umgesetzt werden.
„Sagt ihnen: Es lohnt sich nicht“, erklärte sie gegenüber Epoch Times. Sie stellte die Abschreckung der – von ihr so bezeichneten – aktuellen Politik der De-facto-Integration für jeden gegenüber, der französischen Boden erreicht. „Genau diese Politik nährt die tödlichen menschlichen Tragödien auf See.“

Italien hält an Albanien-Modell fest

Sie verwies zudem auf mögliche sicherheitspolitische Auswirkungen massiver Migration. Laut dem jüngsten SPACE-I-Bericht des Europarats (Daten von 2025) beträgt der Anteil ausländischer Gefängnisinsassen rund 25 Prozent in Frankreich, 31 Prozent in Italien und etwa 33 Prozent in Spanien. In Deutschland lag dieser Anteil im Vorjahr bei 49 Prozent, in Österreich bei 53 Prozent.
In Deutschland drängt das Bündnis unter Bundeskanzler Friedrich Merz auf dauerhafte Grenzkontrollen, die Bearbeitung von Asylanträgen in sicheren Drittstaaten sowie die Aussetzung der Familienzusammenführung für Personen mit subsidiärem Schutzstatus.
In Italien führte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ein Modell ein, das inzwischen europaweit Beachtung findet: das Italien-Albanien-Protokoll. Demnach werden auf See gerettete Migranten in von Italien betriebene Aufnahmezentren auf albanischem Staatsgebiet gebracht.
Italienische Gerichte blockierten das Vorhaben wiederholt, migrationsfreundliche Organisationen kritisierten es. Meloni hielt dennoch daran fest und verwies auf den EU-Migrations- und Asylpakt, der am 12. Juni in Kraft tritt, als rechtliche Grundlage. Dessen geplante Umsetzung würde es ermöglichen, das Projekt vollständig umzusetzen.
„Die Zentren werden genau so funktionieren, wie sie es von Anfang an hätten tun sollen“, sagte sie Ende 2025 auf einem Gipfeltreffen in Rom.
Während Melonis erstem vollen Regierungsjahr 2023 stieg die Zahl der Ankünfte deutlich auf 157.651, nach 105.131 im Vorjahr. 2024 sank sie auf 66.617 und blieb 2025 mit 66.316 nahezu unverändert.

Ein neuer EU-Pakt – und keine Seite ist zufrieden

Für Europas Konservative gehen selbst die Maßnahmen, die derzeit in Brüssel auf den Weg gebracht werden, nicht weit genug.
Die Europäischen Konservativen und Reformer, Patriots for Europe sowie Europe of Sovereign Nations, drei konservative Fraktionen im Europäischen Parlament, stimmten im März dieses Jahres für die EU-Einwanderungsreform.
Sie betonten jedoch, diese lediglich als Mindeststandard und nicht als Obergrenze zu verstehen. Die Reform sieht strengere Maßnahmen gegen Migranten vor, die sich einer Abschiebung widersetzen, darunter längere Haftzeiten und EU-weite Einreiseverbote im Schengen-Raum.
Sozialistische Parteien argumentieren hingegen, dass Abschreckung ohne zusätzliche legale Zugangswege Migranten lediglich auf gefährlichere Routen treibe. Konservative entgegnen, dass erweiterte legale Wege und garantierte Seenotrettung wiederum zusätzliche Anreize für Schleusernetzwerke schaffen könnten. Aus ihrer Sicht könne Abschreckung nur wirken, wenn Mitgliedstaaten nicht zur Aufnahme verpflichtet werden oder bei Ablehnung finanzielle Ausgleichszahlungen leisten müssen.

Gegensätzliche Antworten

Der EU-Migrations- und Asylpakt, der am 12. Juni in Kraft tritt, stellt keine der beiden Seiten zufrieden.
Im Rahmen seines Solidaritätsmechanismus müssen die Mitgliedstaaten entweder 21.000 umgesiedelte Migranten aufnehmen oder 420 Millionen Euro in einen gemeinsamen Fonds einzahlen – 20.000 Euro pro abgewiesenen Migranten. Alternativ können sie Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, logistische oder materielle Hilfe leisten.
Für die Sozialisten stellen die beschleunigten Grenzverfahren und erweiterten Abschiebebefugnisse des Pakts eine Anpassung an innenpolitischen Druck dar.
Für die Konservativen hingegen sind die verpflichtenden finanziellen Beiträge faktisch eine Einschränkung nationaler Souveränität, ohne dass dadurch eine spürende abschreckende Wirkung auf Neuankömmlinge erzielt werde.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „1,200 Dead in the Mediterranean: Europe’s Open-Border Policies in the Dock“. (deutsche Bearbeitung: ks)
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Tote auf See, politischer Streit an Land: EU-Migrationspaket startet am 12. Juni


In Kürze:

  • Rekordzahl an Todesfällen auf der Mittelmeerroute 2026
  • Politischer Streit zwischen Abschreckung und legalen Zugangswegen
  • EU ringt um neuen Migrations- und Asylpakt

 
In Europa hat das Jahr 2026 neue, traurige Rekorde im Mittelmeerraum gebracht. Laut der Internationalen Organisation für Migration sind seit Januar über 1.200 Flüchtlinge auf See ums Leben gekommen oder werden vermisst.
Rund 1.000 dieser Todesfälle wurden im ersten Quartal verzeichnet. Es ist der tödlichste Jahresauftakt seit Beginn der Datenerfassung durch die Organisation im Jahr 2014. Zwischen Ende März und Anfang April sind fünf Schiffe mit Flüchtlingen gesunken. Dabei starben in einer einzigen Woche mehr als 180 Menschen.
„Diese menschliche Tragödie“ sei völlig vermeidbar, sagt die französische Abgeordnete und Vizepräsidentin des Rassemblement National, Edwige Diaz, in einem Interview mit der französischen Epoch Times.
Diaz machte „sozialistische Politik“ dafür verantwortlich. Diese ermutige gefährliche Überfahrten – indem sie die Illusion nährte, dass in Europa bessere Chancen auf die Flüchtlinge warteten.
Diaz führt überlastete Sozialsysteme in Frankreich an. „Wir haben nicht mehr die Mittel, eine Bevölkerung aufzunehmen, die weitgehend auf Kosten der Einheimischen lebt“, sagte sie.

Sozialisten: Legale Wege und Solidarität

Parteien mit sozialpolitischer Ausrichtung in Europa sind sich weitgehend einig, dass die Zahl der Todesfälle im Mittelmeer vor allem durch den Ausbau legaler Zugangswege gesenkt werden soll, statt durch eine weitere Verschärfung der Grenzpolitik.
In Frankreich schlug die „Nouvelle Front Populaire“ (Volksfront; NFP) die Einrichtung einer staatlichen Rettungsagentur für See- und Landrettung vor und forderte die Anerkennung eines Status als „Klimaflüchtling“. Die NFP ist ein Bündnis von Parteien mit sozialistischen Programmen, das während der Parlamentswahlen 2024 gegründet wurde.
Dabei verwies die NFP auf eine Schätzung der Weltbank, wonach bis 2050 216 Millionen Menschen zur Migration gezwungen sein könnten. Sie forderte zudem die Ausweitung staatlicher Hilfen für Flüchtlinge sowie die Legalisierung von Arbeitskräften, die unerlaubt eingereist sind und die sich bereits auf französischem Staatsgebiet befinden.
In Deutschland legten die Sozialdemokraten und die Grünen in ihren Wahlprogrammen für 2025 einen ähnlichen Ansatz vor. Beide Parteien lehnten Grenzschließungen und Zurückweisungen als unvereinbar mit dem deutschen Verfassungsrecht und den EU-Verpflichtungen ab.
Sie forderten stattdessen eine verbindliche EU-weite Verteilung von Asylanten, eine schnellere Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und erweiterte humanitäre Korridore. Die Grünen sprachen sich darüber hinaus dafür aus, Klimamigration in internationale Schutzrahmen einzubeziehen.

Konservative: Abschreckung, Grenzkontrollen und Abschiebung

Diaz äußert zum Vorschlag der staatlichen Rettungsagentur: „Das spielt den Schleusern in die Hände.“ Ihre Partei spricht sich dafür aus, Flüchtlingsboote, die versuchen, die europäischen Küsten zu erreichen, abzufangen. Sie sollten anschließend unter Gewährleistung der Sicherheit aller Passagiere an Bord in ihren Ausgangshafen zurückgeschickt werden.
Konservative und konservativ ausgerichtete Parteien haben sich in der Grundausrichtung weitgehend angenähert, unterscheiden sich jedoch im Umfang der Maßnahmen und in den politischen Instrumenten.
Diaz fordert, potenziellen Flüchtlingen deutlich zu vermitteln, dass eine illegale Einreise keine spätere Legalisierung nach sich zieht, dass unerlaubt Eingereiste keinen Anspruch auf Sozialwohnungen oder Sozialleistungen haben und dass Rückführungsentscheidungen konsequent umgesetzt werden.

Italien hält am Albanien-Modell fest

Sie verwies zudem auf mögliche sicherheitspolitische Auswirkungen massiver Migration. Laut dem jüngsten SPACE-I-Bericht des Europarats (Daten von 2025) beträgt der Anteil ausländischer Gefängnisinsassen rund 25 Prozent in Frankreich, 31 Prozent in Italien und etwa 33 Prozent in Spanien. In Deutschland lag dieser Anteil im Vorjahr bei 49 Prozent, in Österreich bei 53 Prozent.
In Deutschland drängt die Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf dauerhafte Grenzkontrollen, die Bearbeitung von Asylanträgen in sicheren Drittstaaten sowie die Aussetzung der Familienzusammenführung für Personen mit subsidiärem Schutzstatus.
In Italien führte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ein Modell ein, das inzwischen europaweit Beachtung findet: das Italien-Albanien-Protokoll. Demnach werden auf See gerettete Flüchtlinge in von Italien betriebenen Aufnahmezentren auf albanischem Staatsgebiet gebracht.
Italienische Gerichte blockierten das Vorhaben wiederholt, Flüchtlings-NGOs kritisierten es. Meloni hielt dennoch daran fest und verwies auf das EU-Migrations- und Asylpaket, das am 12. Juni in Kraft tritt, als rechtliche Grundlage. Dessen geplante Umsetzung würde es ermöglichen, das Projekt vollständig umzusetzen.
„Die Zentren werden genau so funktionieren, wie sie es von Anfang an hätten tun sollen“, sagte sie Ende 2025 auf einem Gipfeltreffen in Rom.
Während Melonis erstem vollen Regierungsjahr 2023 stieg die Zahl der Ankünfte deutlich auf 157.651, nach 105.131 im Vorjahr. 2024 sank sie auf 66.617 und blieb 2025 mit 66.316 nahezu unverändert.

Das neue EU-Paket – und keine Seite ist zufrieden

Für drei konservative Fraktionen im Europäischen Parlament gehen die Maßnahmen, die derzeit in Brüssel auf den Weg gebracht werden, nicht weit genug.
Die Europäischen Konservativen und Reformer, Patriots for Europe sowie Europe of Sovereign Nations stimmten im März dieses Jahres für die EU-Einwanderungsreform.
Sie betonten jedoch, diese lediglich als Mindeststandard und nicht als Obergrenze zu verstehen. Die Reform sieht strengere Maßnahmen gegen Flüchtlinge vor, die sich einer Abschiebung widersetzen, darunter längere Haftzeiten und EU-weite Einreiseverbote im Schengen-Raum.
Sozialistische Parteien argumentieren hingegen, dass Abschreckung ohne zusätzliche legale Zugangswege Flüchtlinge lediglich auf gefährlichere Routen treibe. Konservative entgegnen, dass erweiterte legale Wege und garantierte Seenotrettung wiederum zusätzliche Anreize für Schleusernetzwerke schaffen könnten. Aus ihrer Sicht könne Abschreckung nur wirken, wenn Mitgliedstaaten nicht zur Aufnahme verpflichtet werden oder bei Ablehnung finanzielle Ausgleichszahlungen leisten müssen.

Gegensätzliche Antworten

Das EU-Migrations- und Asylpaket, das am 12. Juni in Kraft treten wird, stellt keine der beiden Seiten zufrieden.
Im Rahmen seines Solidaritätsmechanismus müssen die Mitgliedstaaten entweder 21.000 umgesiedelte Flüchtlinge aufnehmen oder 420 Millionen Euro in einen gemeinsamen Fonds einzahlen – 20.000 Euro pro abgewiesenen Flüchtling. Alternativ können sie Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, logistische oder materielle Hilfe leisten.
Für die Sozialisten stellen die beschleunigten Grenzverfahren und erweiterten Abschiebebefugnisse des Pakts eine Anpassung an den innenpolitischen Druck dar.
Für die Konservativen hingegen sind die verpflichtenden finanziellen Beiträge faktisch eine Einschränkung nationaler Souveränität, ohne dass dadurch eine spürende abschreckende Wirkung auf Neuankömmlinge erzielt werde.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „1,200 Dead in the Mediterranean: Europe’s Open-Border Policies in the Dock“. (deutsche Bearbeitung: ks)
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Grenzkontrollen: Wenige Zurückgewiesene stellen später Asylantrag

Nur ein kleiner Teil der an der Grenze zurückgewiesenen Ausländer stellt später einen Asylantrag in Deutschland. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor, über die die „Welt“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Daten zu Asyl und Grenzschutz im Vergleich

Demnach werden monatlich relativ konstant meist zwischen 3.000 und 4.000 Personen zurückgewiesen. Ebenfalls relativ konstant stellen monatlich meist zwischen 300 und 400 Person einen Asylantrag in Deutschland, die in der Vergangenheit schon einmal zurückgewiesen worden waren.
„Zwischen dem 1. Mai 2025 und 30. April 2026 haben insgesamt 5.020 Personen einen Asylantrag gestellt, oder einen Schutzstatus erhalten, die zuvor bereits schon einmal – gegebenenfalls vor langer Zeit – an einer Grenze zu Deutschland zurückgewiesen wurden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
„Von diesen haben 845 Personen im genannten Zeitraum einen Schutzstatus erhalten, die zuvor bereits schon einmal – ggf. vor langer Zeit – an einer Grenze zu Deutschland zurückgewiesen wurden.“
Weiter antwortet die Bundesregierung, dass die Bundespolizei „im Zeitraum 1. Mai 2025 bis 31. März 2026 insgesamt 38.831 Personen zurückgewiesen“ habe.
Da diese Daten auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei beruhten, seien sie bisher nur bis März 2026 abbildbar und könnten sich aufgrund von Nacherfassungen noch geringfügig ändern.

Forderungen nach härterer Migrationspolitik

AfD-Fraktionsvize Sebastian Münzenmeier, der die Anfrage gestellt hatte, sagte der „Welt“, dass seiner Ansicht nach Grenzkontrollen wichtig seien und bleiben müssten.
„Es darf aber nicht sein, dass Migranten, die an der Grenze abgewiesen werden, es einfach am nächsten Tag oder 200 Meter weiter nochmals versuchen und damit erfolgreich sind.
Wer aus triftigen Gründen zurückgewiesen wird, sollte nicht kurz darauf einreisen und Asyl beantragen dürfen“, forderte Münzenmeier. „Hier braucht es eine Sperrfrist.“
Münzenmeier pochte darauf, Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU auszulagern. Als Sofort-Maßnahme schlägt der AfD-Politiker vor, „den Sozialstaatmagneten abzudrehen.
Wenn Asylsuchende hier nur noch Bett, Brot und Seife bekommen, wird ihr Zustrom von ganz allein abnehmen.
Und das schafft dann auch Entlastung an der Grenze. Das alles zeigt: Für eine echte Migrationswende ist noch viel zu tun.“

Migrationsforscher kritisieren vereinfachtes Push-Pull-Modell

In der Migrationsforschung wird das Modell der Push- und Pull-Faktoren aus den 1960er Jahren heute kritisch gesehen, weil es die Komplexität von Migrationsprozessen stark vereinfacht.
Der vielfach angeführte „Pullfaktor Sozialstaat“ wird isoliert betrachtet nicht als ausschlaggebend bewertet.
Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft DPolG, Heiko Teggatz, sagt, dass die Grenzkontrollen wirkten.
Jeder, der durch die Bundespolizei bei der „unerlaubten Einreise“ festgestellt und gegebenenfalls zurückgewiesen werde, werde erkennungsdienstlich behandelt, sagte er der Zeitung. Es würden Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder gefertigt.

Bundespolizei (Archivlbild).

Foto: MICHAELA STACHE/AFP via Getty Images

Es könne also nicht sein, dass viel mehr Zurückgewiesene später Asylanträge stellen, als in den BMI-Daten angegeben, weil vergangene Zurückweisungen nicht erfasst wurden.
„Unabhängig davon, ob die Person ein Schutzersuchen äußert oder nicht werden diese Daten gespeichert und auch im Ausländerzentralregister erfasst“, so Teggatz.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge könne dann bei einer späteren erfolgreichen Einreise sehen, dass diese Person „bereits bei einer unerlaubten Einreise aus einem anderen EU-Staat aktenkundig wurde oder gar dorthin zurückgewiesen wurde.
Das erleichtert die Feststellung, welches europäische Land für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.“ (dts/red)
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Dobrindt will Kampf gegen Linksextremismus verstärken

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Kampf gegen Linksextremismus intensivieren. Dieses Phänomen trete in Deutschland wieder verstärkt auf, besonders in Form von Brandanschlägen gegen die Infrastruktur.
Der Anschlag in Berlin vom 3. Januar sei auch deswegen sehr bedrohlich gewesen, weil er durch das Inbrandsetzen einer einzigen Stromleitung mehr als 100.000 Menschen von Strom und Wärme abgeschnitten habe – und das mitten im Winter. Das sagte der Innenminister den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Es sei kein Zufall, sondern geplantes Vorgehen gewesen. Es zeige die höhere Qualität und die gestiegene Bereitschaft in der linksextremistischen Szene, auch den Schaden der Bevölkerung aktiv in Kauf zu nehmen.
Der Verfassungsschutz sei gut ausgerüstet im Kampf gegen den Rechtsextremismus und den islamistischen Terrorismus. Doch der Kampf gegen den Linksextremismus sei in den vergangenen Jahren nicht im Fokus der Politik gewesen, kritisierte Dobrindt. Deswegen lege er jetzt einen zusätzlichen Schwerpunkt darauf.

Keine Antisemiten einbürgern

Dobrindt warnt davor, Menschen mit antisemitischer Einstellung einzubürgern. Es sei vollkommen inakzeptabel, dass es auf deutschen Straßen Israel-Hass und offen anti-jüdische Demonstrationen gebe, sagte der CSU-Politiker.
Ihm falle besonders auf, dass man es in den letzten Jahren mit einem eingewanderten Antisemitismus zu tun habe. Deswegen müsse es eine besondere Aufmerksamkeit der Behörden geben, damit eingewanderter Antisemitismus nicht zu eingebürgertem Antisemitismus werde.
Der Einschätzung, Antisemitismus von Links sei inzwischen gefährlicher als rechter oder islamistischer Judenhass, wollte sich Dobrindt nicht anschließen.
Er mache keinen Unterschied zwischen rechtem, linkem oder islamistischem Antisemitismus, sagte er. Sein Kampf gelte jeglicher Form von Antisemitismus.

Software-Auswahl mit europäischem Blick

Dobrindt nannte zudem bei der Funke-Mediengruppe auch europäische Interessen bei der Auswahl einer Software zur Datenanalyse für die deutschen Sicherheitsbehörden.
„Welches Produkt am Schluss zum Einsatz kommt, ist aus heutiger Sicht offen“, sagte Dobrindt. „Allerdings haben wir ein großes Interesse daran, technologische Souveränität in Europa zu erreichen.“ Das sei Teil des Auswahlprozesses.
In Deutschland wird diskutiert, ob die hiesigen Behörden zur Analyse großer Datenmengen auch Software des US-Unternehmens Palantir einsetzen sollten.
Dobrindt sagte, er führe keine Debatte über einzelne Unternehmen oder deren Produkte. Seine Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass Sicherheit durch moderne Datenanalysen geschaffen werde, die den Sicherheitsapparat entlasteten und zu schnelleren und besseren Ergebnissen führten, um gegen Bedrohungen vorzugehen.
Der Innenminister wollte Berichte nicht bestätigen, nach denen das Bundesamt für Verfassungsschutz sich gegen Palantir entschieden hat und künftig die Software ArgonOS der französischen Firma ChapsVision einsetzt.
„Es ist der Wesenskern der Nachrichtendienste, dass sie geheim arbeiten. Also kann ich dazu nichts sagen“, sagte Dobrindt. „Wir schaffen die Rechtsgrundlage dafür, dass wir große Datenmengen automatisiert analysieren können. Dafür brauchen wir entsprechende Softwareprogramme und Künstliche Intelligenz“, fügte der CSU-Politiker hinzu. „Aber wir gehen dabei technologieoffen vor.“ (dts/red)
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Union befürwortet 8.000 Euro Rückkehrprämie für Syrer

Die Union steht höheren Rückkehrprämien für syrische Flüchtlinge offen gegenüber. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, prüft das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) derzeit eine Rückkehrförderung für Syrer in Höhe von 8.000 Euro.

Union: Freiwillige Rückkehr als beste Lösung

„Die freiwillige Rückkehr ist für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung“, sagte Günter Krings, Fraktionsvize der Union im Bundestag, dem Focus. „Insofern ist es richtig, dass wir über höhere Rückkehrförderungen nachdenken.“
Wer als Migrant von deutschen Sozialleistungen lebe, erhalte schon in wenigen Monaten des Aufenthalts in Deutschland einen namhaften vierstelligen Euro-Betrag. „Auch jede unterstützte freiwillige Rückkehr ist daher eine positive Nachricht für den Steuerzahler“, so der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium.

Forderung nach deutlich mehr Abschiebungen

Der CDU-Politiker pochte darauf, „dass wir auch die Abschiebungen nach Syrien deutlich erhöhen.“ Neben den Rückführungen von Straftätern müsse die Bundesregierung auch „die schlecht Integrierten in den Blick nehmen: insbesondere die Syrer, die seit Jahren hier leben, ohne das eigene Leben zu finanzieren.“ Krings sah auch keine Gründe dafür, bei sunnitischen Männern ein humanitäres Aufenthaltsrecht zu verlängern.
Siegfried Lorek, Migrationsstaatsekretär in Baden-Württemberg, hielt Rückkehrberatungen und Rückkehrprämien für „wichtige Instrumente“. Diese seien günstiger als zwangsweise Rückführungen. „Deshalb stehen wir einer Weiterentwicklung dieser Instrumente grundsätzlich offen gegenüber“, sagte der CDU-Politiker dem Focus. Wie Krings drängte auch Lorek darauf, „dass regelmäßige Abschiebungsmöglichkeiten für Straftäter etabliert werden.“

Länderpolitiker sehen höhere Prämien positiv

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hielt ebenfalls großzügigere Rückkehrsummen für denkbar. „Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, erklärte er gegenüber „Focus“.
Ähnliche Töne schlug auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im April dem Focus an: „Eine stärkere finanzielle Unterstützung ist notwendig – insbesondere für Menschen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die ersten Monate nach ihrer Ankunft abzusichern.“

Skepsis bei der SPD und Forderung nach Gesamtstrategie

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zeigte sich hingegen skeptisch: Ob eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro tatsächlich dazu führen wird, „dass deutlich mehr Syrerinnen und Syrer freiwillig in ihre von einem verheerenden Bürgerkrieg gezeichnete Heimat zurückkehren, halte ich für fraglich, aber auch nicht für vollkommen ausgeschlossen“, sagte sie dem Focus.
Vom Bundesinnenministerium forderte sie mit Blick auf die hier lebenden Syrer eine „konstruktive Gesamtstrategie“. Die SPD-Politikerin zeigte sich enttäuscht über die bislang schleppenden Abschiebungen nach Syrien. „Seit den ersten wenigen Einzelmaßnahmen zum Ende des vergangenen und dem Beginn dieses Jahres ist in dieser Frage bis heute nichts mehr passiert“, so Behrens.
Gleichzeitig forderte sie Bleibeperspektiven für gut integrierte Syrer. In einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz im Juni, aus der das Magazin Focus berichtet, forderte sie das Bundesinnenministerium dazu auf, „für diese Personen Rechtssicherheit und eine verlässliche Bleibeperspektive“ zu schaffen.

Aktuelle Praxis und geplante Pauschale

Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Rückkehr. Allerdings ist die derzeitige Rückkehrprämie mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da der genaue Betrag individuell für jeden Flüchtling berechnet wird.
Bei den gegenwärtig geprüften 8.000 Euro soll es sich hingegen laut Focus-Bericht um einen Pauschalbetrag handeln. Das Bundesinnenministerium wollte die Pläne bis dato weder bestätigen noch dementieren. (dts/red)
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Bund gab 2025 knapp 25 Milliarden für Flucht und Migration aus

Der Bund hat im Jahr 2025 knapp 25 Milliarden Euro für Leistungen im Bereich Flucht und Migration ausgegeben. Das geht aus dem Flüchtlingskostenbericht des Bundesfinanzministeriums hervor, der in der kommenden Woche im Kabinett beschlossen werden soll und aus dem das Magazin Politico berichtet.
Die Kosten beliefen sich auf 24,8 Milliarden Euro. Sie fielen damit um 3,2 Milliarden Euro niedriger aus als noch 2024 und erreichten den niedrigsten Stand seit 2021 (21,7 Milliarden Euro).
Unter die Kosten fallen unter anderem die Beteiligung des Bundes an den Flüchtlings- und Integrationskosten von Ländern und Kommunen sowie eine Pauschale pro Asylerstantrag, die von Bundesseite 7.500 Euro beträgt und über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt wird.
Für das Jahr 2025 betrug diese Abschlagszahlung 1,25 Milliarden Euro. Der Bericht geht davon aus, dass sich für 2025 ein Rückforderungsanspruch des Bundes gegenüber den Ländern in Höhe von 250 Millionen Euro ergibt.
Im Bericht des BMF, der den Mittelabruf der Länder und die Weitergabe der Gelder an die Kommunen beschreibt, kritisierten die Länder, dass ihre Gesamtkosten im Bereich Flucht und Migration deutlich höher seien als die Umsatzsteuermittel, die ihnen auf Basis der Pauschale zur Verfügung stehen.
Bayern merkte in seinem Teilbericht an, dass die Leistungen des Freistaates an die Kommunen für Unterbringung, Versorgung und Integration die Entlastungsmittel des Bundes erheblich übersteigen.
Hamburg forderte, dass eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung sowie deren anschließende Dynamisierung dringend notwendig sei. Eine hohe Kostenbelastung stellt für viele Länder die Entlastung der Kommunen für Ausgaben bei unbegleiteten, minderjährigen Ausländern dar.
Wie der Bericht zeigt, hat Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 beispielsweise rund 667 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an die Kommunen gezahlt.
Nach einem Anstieg um rund 147 Millionen Euro in 2024 im Vergleich zum Vorjahr betrug der Mehrbedarf der Kommunen im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 rund 320 Millionen Euro.
Mit einer schnellen Absenkung dieses enormen Mehrbedarfs sei aufgrund der anhaltend hohen Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht zu rechnen, hieß es in der Beschreibung aus NRW. (dts/red)
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Abschiebezentren erlaubt: Neue Asylregeln der EU

Die EU ebnet den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und weitere Verschärfungen von Asylregeln. Das teilten Vertreter des Europäischen Parlaments nach Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten mit.
„Alle noch offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig vereinbart“ – mit Ausnahme der Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen, hieß es in der Mitteilung.

Zeitpunkt noch offen

Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. Sie forderten ursprünglich, dass die meisten Regelungen der neuen Rückführungsverordnung nach zwei Jahren in Kraft treten – mit Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren.
Vonseiten des Parlaments möchte man eine sofortige Umsetzung. Der nächste Verhandlungstermin ist am 1. Juni geplant.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können.
Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen gibt es die Möglichkeit dagegen schon.

Deutschland will Abkommen mit Drittstaaten schließen

Deutschland bemüht sich derzeit gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die dazu bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten.
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Einigung legt Verhandlungskreisen nach fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht.
Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate in bestimmten Fällen.
Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei unter Führung von Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. (dpa/red)
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deutschland

Innenministerium prüft höhere Rückkehrprämie für Syrer

Die Bundesregierung will neue Anreize schaffen, um mehr syrische Flüchtlinge zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen.
Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) prüft eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro, wie das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Regierungskreise berichtet.

Innenministerium prüft Pauschalbetrag

Bislang erhalten Rückkehrer im Schnitt 1.000 Euro als Unterstützung für den Neuanfang in Syrien. Allerdings ist die derzeitige Rückkehrprämie mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da der genaue Betrag individuell für jeden Flüchtling berechnet wird.
Bei der gegenwärtig geprüften Förderung in Höhe von 8.000 Euro soll es sich hingegen um einen Pauschalbetrag handeln.
Angesichts der bislang überschaubaren Zahl an syrischen Rückkehrern wurde zuletzt die Forderung nach mehr Anreizen laut. Der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, sagte kürzlich im „Spiegel“, die derzeitige Prämie reiche seiner Meinung nach nicht aus. Über die Höhe solle man sprechen.
Der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym hält attraktivere Rückkehrprämien für einen „sinnvollen Baustein“, mahnte aber: „Geld alleine ist kein Heilsbringer.“ Der Migrationsrechtsexperte forderte eine Mischung aus „Zuckerbrot und Peitsche“.
Neben Anreizen und Geldleistungen brauche es umgekehrt auch Drohungen wie laufende Widerrufsverfahren von Schutztiteln und erste Abschiebeflüge.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hält es für richtig, über stärkere finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien nachzudenken. Wenn dadurch mehr Syrer zu einer Ausreise bewegt werden können, könne dies auch ökonomisch sinnvoll sein.
„Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, sagte er dem Focus.
Ziel müsse es sein, ausreisepflichtigen Personen ohne Bleibeperspektive einen geordneten Neustart im Herkunftsland zu ermöglichen und zugleich den Sozialstaat nachhaltig zu entlasten.
Gleichzeitig pocht der CDU-Politiker auf mehr Abschiebungen nach Syrien. Freiwillige Rückkehr funktioniere dauerhaft nur dann, wenn ausreisepflichtige Personen wüssten, dass andernfalls auch konsequent abgeschoben werde.

Kritik von Grünen und Experten

Deutliche Kritik an dem Vorhaben kommt hingegen aus der Opposition. Der Grünen-Politiker Max Lucks sagte dem Focus, es sei völlig abenteuerlich, über erhöhte Rückführungsprämien für Syrien zu spekulieren, während dort Islamisten herrschten und das BAMF die desolate Lage im Land weitgehend ausblende.
Während die Bundesregierung Integrationsleistungen kürze, solle sie nicht noch mehr Steuergeld für ideologiegetriebene Politik verpulvern.
In Deutschland leben derzeit über 900.000 Syrer ohne deutschen Pass. Mehr als 500.000 haben einen befristeten Aufenthaltstitel auf Grundlage eines subsidiären Schutztitels oder eines Flüchtlingsschutzes.
Mit dem Sturz des langjährigen Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 ist der Bürgerkrieg in Syrien beendet. Für Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt es damit „keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland“, wie er im vergangenen November sagte. (dts/red)
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Rückkehr nach Syrien: Kein Bundesland erhielt seit Januar Passersatzpapiere

Seit Ende Januar hat kein Bundesland von der Bundespolizei ein Passersatzpapier erhalten, um einen ausreisepflichtigen Syrer abschieben zu können.
Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Beamte der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Eine entsprechende Anfrage wollte das Bundespolizeipräsidium in Potsdam, das Innenminister Alexander Dobrindt untergeordnet ist, demnach weder dementieren noch bestätigen.

Rund 11.000 Syrer ausreisepflichtig

Wie die Bundespolizei der Zeitung mitteilte, sind rund 11.100 Syrer in Deutschland ausreisepflichtig – zum Stand Ende März.
Nachdem seit 2011 kein einziger der rund eine Million syrischen Asylzuwanderer zurückgebracht worden war, gelangen unter Minister Dobrindt im Dezember 2025 und im Januar dieses Jahres die ersten vier Abschiebungen.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vor einem Jahr angekündigt: Nach Syrien werde man abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.
Bayerns Innenministerium teilte der „Welt am Sonntag“ mit, die Organisation von Rückführungen nach Syrien unterscheide sich derzeit von regulären Verfahren vor allem dadurch, dass der Bund in der Anfangsphase für den gesamten Prozess einschließlich der Passersatzpapierbeschaffung beim Herkunftsstaat die Federführung übernommen habe, um tragfähige Rückführungswege aufzubauen.

Hessen hat keine Ersatzdokumente bekommen

Laut Roman Poseck (CDU), dem Innenminister Hessens, ist von den dort 533 ausreisepflichtigen Syrern derzeit keine Person kurzfristig rückführbar, weil Passersatzdokumente zum Zweck der Rückführung im Jahr 2026 von der syrischen Seite nicht ausgestellt worden seien.
Sein Land sei gut auf regelhafte Rückführungen nach Syrien vorbereitet. Poseck sagte der Zeitung, er könne die Bundesregierung nur ermutigen, in direkten Gesprächen mit der Regierung in Syrien dafür die Voraussetzungen zu schaffen.
3.850 Syrer stellten im laufenden Jahr bis Ende April Asylerstanträge in Deutschland. Laut einem vertraulich eingestuften Bericht des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration vom Februar, sind seit der Wiederanbindung syrischer Flughäfen an den internationalen Flugverkehr 2025 anhaltende Schleusungen auf dem Luftweg belegt – insbesondere durch Direktflüge der europäischen Fluggesellschaften Dan Air und Air Mediterranean nach Rumänien beziehungsweise Griechenland.
„Nach hier vorliegenden Informationen ist die Einrichtung von Direktflugverbindungen nach Deutschland seitens der Lufthansa AG, im Nachgang zu entsprechenden Erkundungsmissionen, bereits in konkreter Planung“, heißt es in dem internen Bericht zur illegalen Migration. (dts/red)
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3,2 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert

Zum Jahresende 2025 waren in Deutschland rund 3,2 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Das waren rund 3,9 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag, 12. Mai mit.

Mehrheit der Schutzsuchenden aus der Ukraine

Im Vergleich zum Jahresende 2024 ging die Zahl der registrierten Schutzsuchenden um 2,1 Prozent oder 68.000 Schutzsuchende zurück.
Schutzsuchende sind in der Definition des Bundesamts Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
Anteilig an der Gesamtbevölkerung lebten Ende 2025 die meisten Schutzsuchenden in Bremen (6,6 Prozent), im Saarland (5,3 Prozent) und in Berlin (5,2 Prozent), berechneten die Statistiker.
Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (3,0 Prozent), Bayern (3,0 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (3,3 Prozent). Nach der Staatsangehörigkeit betrachtet waren Ukrainer (1.164.000 Personen) die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden, gefolgt von syrischen (669.000) und afghanischen (321.000) Staatsangehörigen.

Mehrheit der Neueinreisenden aus der Ukraine männlich

Zusammen stellten diese drei Staatsangehörigkeiten zwei Drittel (66,5 Prozent) aller Schutzsuchenden.
Zum Jahresende 2025 waren laut Destatis 155.000 Schutzsuchende registriert, die im selben Jahr erstmals nach Deutschland eingereist waren.
Darunter waren Ukrainer mit 93.000 oder 60,3 Prozent aller Ersteingereisten die größte Gruppe, gefolgt von 13.000 Syrern (8,3 Prozent) und 13.000 Afghanen (8,1 Prozent).
Erstmals in den Jahren seit Beginn des Ukraine-Krieges waren unter den Ersteingereisten aus der Ukraine mehr Jungen und Männer (51.000) als Mädchen und Frauen (43.000).
Dies dürfte mit dem Ende August 2025 in der Ukraine aufgehobenen allgemeinen Ausreiseverbot für ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren zusammenhängen.

Zuwanderung sinkt – Großteil mit Schutzstatus

Auch vorläufige Ergebnisse der Wanderungsstatistik zeigen einen deutlichen Anstieg der Zuwanderung aus der Ukraine zwischen September und November 2025.
Insgesamt war die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender nach Angaben des Bundesamts zum Jahresende 2025 um fast die Hälfte (-46,4 Prozent oder -134.000 Personen) niedriger als ein Jahr zuvor (Ende 2024: 289.000 Personen).
Prozentual besonders stark war der Rückgang bei erstmals eingereisten Schutzsuchenden aus Syrien (-73,8 Prozent; -36.000 auf 13.000 Personen) und der Türkei (-65,0 Prozent; -11.000 auf 6.000 Personen).
Aber auch für die größte Gruppe unter den erstmals eingereisten Schutzsuchenden, die Ukrainer, war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (-32,5 Prozent; -45.000 auf 93.000 Personen).
Mit rund 2,7 Millionen Personen (2024: ebenfalls rund 2,7 Millionen) verfügte laut Destatis Ende 2025 der Großteil der Schutzsuchenden (83,4 Prozent) über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus.

Befristeter Schutz dominiert bei anerkannten Aufenthaltstiteln

Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (88,1 Prozent oder 2,4 Millionen Personen), lediglich 11,9 Prozent (321.000 Personen) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus.
Unter den Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war vorübergehender Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Aufenthaltstitel (1.090.000 Schutzsuchende oder 40,4 Prozent).

Schutzstatus: Anerkannt, offen oder ausreisepflichtig

An zweiter Stelle folgte die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (500.000 Schutzsuchende oder 18,5 Prozent) und an dritter Stelle subsidiärer Schutz (373.000 Schutzsuchende oder 13,8 Prozent).
Bei 361.000 Schutzsuchenden (2024: 427.000) lag Ende 2025 ein offener Schutzstatus vor; das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden.
178.000 Schutzsuchende waren nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig (2024: 171.000). Davon waren 140.000 Personen oder 78,8 Prozent im Besitz einer Duldung (2024: 136.000).
14.000 Schutzsuchende (7,8 Prozent) waren latent und 24.000 Schutzsuchende (13,4 Prozent) vollziehbar ausreisepflichtig. Latent Ausreisepflichtige können noch Rechtsmittel gegen die Begründung ihrer Ausreisepflicht einlegen. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen ist die Begründung zu ihrer Ausreisepflicht rechtskräftig.

Mehr Schutz- und Integrationsaufenthalte

Den größten prozentualen Anstieg bei Aufenthaltstiteln im Vergleich zum Vorjahr gab es laut Destatis bei der Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (+42,5 Prozent; +18.000 auf 60.000 Personen), den größten absoluten Anstieg beim vorübergehenden Schutz (+4,9 Prozent; +51.000 auf 1.090.000 Personen).
Der Anstieg bei den Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration steht in Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das von Ende 2022 bis Ende 2025 in Kraft war. Dieses 18-monatige „Aufenthaltsrecht auf Probe“ bot langjährig Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Perspektive auf eine Aufenthaltsgewährung.
Insgesamt schließt die Zahl der rund 60.000 Schutzsuchenden mit einer Aufenthaltsgewährung nach § 25b AufenthG aufgrund nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland auch Aufenthaltsgewährungen für Ehegatten, Lebenspartner sowie minderjährige Kinder ein. (dts/red)
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Dobrindts Grenzbilanz: Fast 48.000 illegale Einreisen verhindert

Beamte der Bundespolizei haben an den deutschen Grenzen zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 7. Mai 2026 nach offizieller Zählung 47.659 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine Auswertung des Sondermeldedienstes der Bundespolizei.
Demnach wurden 34.914 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. 1.371 Migranten wurden gemäß Paragraf 18 Absatz 1 des Asylgesetzes zurückgewiesen und 69 Personen gemäß Paragraf 18 Absatz 3 zurückgeschoben.
Passieren durften 294 Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu vulnerablen Gruppen, diese durften ein Asylgesuch äußern. 1.821 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert.

1.400 Schleuser festgenommen

1.415 Schleuser wurden vorläufig festgenommen. Als Beifang konnten 8.842 Personen mit offenen Haftbefehlen festgenommen werden. Darunter waren viele Personen aus dem extremistischen Spektrum.
So stellte die Bundespolizei 1.581 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum fest.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der „Bild“, dass die Verschärfung der Grenzkontrollen das sichtbare Signal sei, dass sich die Migrationspolitik in Deutschland „grundlegend geändert“ habe. Es sei das erfolgreiche Instrument, den kriminellen Schleuserbanden einen empfindlichen Schlag zu verpassen. (dts/red)
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Mehrheit widerspricht Migrationsaussagen von Friedrich Merz und Bärbel Bas

Zentrale Aussagen aus der Bundesregierung zur Migrationspolitik stoßen laut einer Umfrage auf breite Skepsis in der Bevölkerung. Das zeigt eine Erhebung des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild am Sonntag“.
So teilen nur elf Prozent der Befragten die Einschätzung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), wonach „große Teile“ des Migrationsproblems inzwischen gelöst seien.
78 Prozent widersprechen dieser Aussage, elf Prozent machten keine Angabe. Auch unter Anhängern der Union findet die Einschätzung nur begrenzte Zustimmung: Rund jeder fünfte Unionswähler stimmt ihr zu, 73 Prozent nicht.

Skepsis auch gegenüber Bärbel Bas

Kritisch bewertet wird auch eine Aussage von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Sie hatte erklärt: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein.“
Dieser Aussage stimmen 20 Prozent der Befragten zu, während 57 Prozent sie ablehnen. 23 Prozent äußerten sich nicht oder machten keine Angabe. Auch unter SPD-Anhängern überwiegt die Skepsis: 45 Prozent stimmen Bas nicht zu, 35 Prozent unterstützen ihre Aussage.
Für die „Bild am Sonntag“ hat INSA am 7. und 8. Mai 2026 insgesamt 1.003 Personen befragt. (dts/red)