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Wirtschaftsministerin Reiche fordert Stopp von Frühverrentungsprogrammen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in der Debatte um die Reform der Altersvorsorge einen „Stopp von Frühverrentungsprogrammen“ gefordert.
Andernfalls werde Deutschland „selbst bei sehr hoher Produktivität pro Stunde“ gegen andere Volkswirtschaften verlieren, sagte Reiche dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitagsausgabe).

Mehr Arbeitsvolumen gefordert

Während in Deutschland Beschäftigte im Schnitt 1337 Stunden pro Jahr arbeiteten, seien es in China rund 2000. „Wir müssen darüber nachdenken, wie wir das Arbeitsvolumen steigern“, sagte die CDU-Politikerin.
Es müsse für Unternehmen möglich sein, auch älteren Arbeitnehmern, die dazu in der Lage und willens seien, Angebote für eine weitere Beschäftigung zu machen, sagte Reiche.
Die Aktivrente sei dafür „ein erster Ansatz“. Die Aktivrente ist für Menschen vorgesehen, die über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen.

Steuerreform soll früher kommen

Angesichts der Konjunkturschwäche dringt Reiche zudem darauf, den Einstieg in die geplante Körperschaftsteuerreform vorzuziehen. Derzeit ist eine schrittweise Senkung des wichtigen Unternehmenssteuersatzes ab dem Jahr 2028 geplant. „Die Reform muss früher greifen“, betonte Reiche.
Rund eine Woche vor ihrer geplanten Chinareise macht die Ministerin zudem klar, dass sie gegenüber der Volksrepublik deutsche Wirtschaftsinteressen offensiv vertreten werde. Das sei neu. „Wir haben unsere Interessen in der Vergangenheit nicht klar genug benannt.“ (afp/red)
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Bas und Wildberger kündigen digitales Sozialportal an

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigen die Schaffung eines „digitalen Sozialportals“ an.
Geplant sei „ein einheitlicher Zugang zur Sozialverwaltung für Bürgerinnen und Bürger – unabhängig davon, welche Behörde am Ende zuständig ist“, schreiben die beiden Bundesminister in einem gemeinsamen Gastbeitrag für das Nachrichtenportal „t-online“.

„Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort.“

„Leistungen sollen künftig einfach von zu Hause beantragt werden können“, schreiben sie und weiter: „Der Stand eines Antrags soll jederzeit einsehbar sein. Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort. (…) Ein digitaler Workflow macht aus vielen einzelnen Behördenschritten heute zukünftig ein schnelles bürgerfreundliches Verfahren.“
Dafür müssten die Verwaltungssysteme modernisiert und miteinander verbunden werden. So sollen sie etwa an das bundesweite Datenaustauschsystem NOOTS angeschlossen werden.
Ebenfalls eine wichtige Rolle soll das EUDI-Wallet, „die digitale Brieftasche auf dem Smartphone“, spielen. Künstliche Intelligenz solle zudem die Verwaltung entlasten.

Den Sozialstaat neu bauen

Es gehe jedoch nicht darum, persönliche Beratung zu ersetzen. „Entscheidungen über Leistungen bleiben in menschlicher Hand“, schreiben Bas und Wildberger. Die Minister kündigen an: „Jetzt beginnt die Umsetzung.“
Ein Expertengremium unter der gemeinsamen Leitung beider Ministerien nimmt am 20. Mai die Arbeit auf.
„Wir werden den Sozialstaat nicht von heute auf morgen neu bauen“, so Bas und Wildberger. „Aber wir können ihn Schritt für Schritt einfacher, schneller und wirksamer machen.“
Am Mittwochnachmittag tagt zum ersten Mal das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“. Zuvor wollen Bas und Wildberger vor die Presse treten. (dts/afp/red)
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Bas und Wildberger kündigen digitales Sozialportal an

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigen die Schaffung eines „digitalen Sozialportals“ an.
Geplant sei „ein einheitlicher Zugang zur Sozialverwaltung für Bürgerinnen und Bürger – unabhängig davon, welche Behörde am Ende zuständig ist“, schreiben die beiden Bundesminister in einem gemeinsamen Gastbeitrag für das Nachrichtenportal „t-online“.

„Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort.“

„Leistungen sollen künftig einfach von zu Hause beantragt werden können“, schreiben sie und weiter: „Der Stand eines Antrags soll jederzeit einsehbar sein. Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort. (…) Ein digitaler Workflow macht aus vielen einzelnen Behördenschritten heute zukünftig ein schnelles bürgerfreundliches Verfahren.“
Dafür müssten die Verwaltungssysteme modernisiert und miteinander verbunden werden. So sollen sie etwa an das bundesweite Datenaustauschsystem NOOTS angeschlossen werden.
Ebenfalls eine wichtige Rolle soll das EUDI-Wallet, „die digitale Brieftasche auf dem Smartphone“, spielen. Künstliche Intelligenz solle zudem die Verwaltung entlasten.

Den Sozialstaat neu bauen

Es gehe jedoch nicht darum, persönliche Beratung zu ersetzen. „Entscheidungen über Leistungen bleiben in menschlicher Hand“, schreiben Bas und Wildberger. Die Minister kündigen an: „Jetzt beginnt die Umsetzung.“
Ein Expertengremium unter der gemeinsamen Leitung beider Ministerien nimmt am 20. Mai die Arbeit auf.
„Wir werden den Sozialstaat nicht von heute auf morgen neu bauen“, so Bas und Wildberger. „Aber wir können ihn Schritt für Schritt einfacher, schneller und wirksamer machen.“
Am Mittwochnachmittag tagt zum ersten Mal das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“. Zuvor wollen Bas und Wildberger vor die Presse treten. (dts/afp/red)
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Im Euroraum nimmt die Beschäftigung zu – in Deutschland ab

In Deutschland waren im ersten Quartal dieses Jahres weniger Menschen erwerbstätig als zuvor. Die Zahl der Erwerbstätigen sank im Vergleich zum Vorquartal um 486.000 Personen oder 1,1 Prozent auf 45,6 Millionen Menschen, wie das Statistische Bundesamt berichtete. Bereinigt um die zum Jahresbeginn üblichen Saisoneffekte bleibt immer noch ein Rückgang um 61.000 Menschen oder 0,1 Prozent.
Der Rückgang setzt einen seit Sommer 2025 verzeichneten Negativtrend fort. Auch im Jahresvergleich ging die Beschäftigung zurück: Sie lag 0,3 Prozent unter dem Wert aus 2025.

Jobs in der Industrie und am Bau fehlen

Vom Stellenabbau besonders stark betroffen sind das Produzierende Gewerbe (-2,1 Prozent) und das Baugewerbe (-1,1 Prozent). Diesen Verlusten standen nur geringe Zuwächse in den Dienstleistungsbereichen gegenüber: Hier nahm die Beschäftigung um 45.000 Personen oder 0,1 Prozent zu.
Allein der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit wuchs deutlich um 181.000 Stellen (+1,5 Prozent).
In der Volkswirtschaft sank die Zahl der sozialversicherungspflichtig versicherten Arbeitnehmer um 120.000 oder 0,3 Prozent auf 42 Millionen, die der Selbstständigen um 37.000 oder 1,0 Prozent auf 3,6 Millionen. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen blieb mit 15,7 Milliarden Stunden unverändert – weniger Personen arbeiten etwas länger.
Im Euroraum stieg die Erwerbstätigkeit im gleichen Zeitraum um 0,5 Prozent, in der gesamten EU um 0,6 Prozent. Deutschland entwickelt sich damit schwächer als der europäische Durchschnitt. (dpa/red)
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IW-Chef Hüther für andere Verteilung der Arbeitszeit

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, hat die Vorzüge der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit betont.
Der Acht-Stunden-Tag sei für die Industriegesellschaft wichtig gewesen, sagte Hüther im ARD-„Morgenmagazin“.
„Wir haben heute eine sehr viel stärker dienstleistungsorientierte Wirtschaft, wir haben ganz andere Bedingungen in den Familien, wo zwei arbeiten, und damit auch ganz andere Zeitausgleiche zwischen Arbeitszeit und Freizeit, zwischen Familie und Beruf zu organisieren sind.“
Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.
Die Arbeitgeber dringen auf Deregulierung und Entlastung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne ab.
Im Arbeitszeitgesetz heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Hüther: Es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit

Es gehe nicht darum, was ein Industriearbeiter jetzt zwölf Stunden am Stück machen könne, sondern es gehe im Kern um Bürojobs, sagte Hüther.
Mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten bedeuteten auch höhere Sicherheit für Arbeitsplätze, da der wirtschaftliche Handlungsrahmen der Unternehmen leichter und besser organisierbar sei.
„Es geht ja nicht um mehr Arbeitszeit, sondern es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit, die gegebenenfalls notwendig ist.“
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich von der geplanten Abschaffung des Acht-Stunden-Tags distanziert.
„Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an, aber es steht im Koalitionsvertrag“, sagte Bas, die auch SPD-Chefin ist.
Auf dem Bundeskongress des DGB rief sie dazu auf, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Lösung zu finden.
Juso-Chef Philipp Türmer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vorgeworfen, mit der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zu missachten.
Der Sozialverband Deutschland appellierte, den Rahmen für etwaige Anpassungen klar abzustecken.
Schon heute seien innerhalb des geltenden Arbeitszeitgesetzes flexible Lösungen möglich, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier einer Mitteilung zufolge. Deshalb dürfe es nicht darum gehen, Schutzstandards schrittweise auszuhöhlen.
„Niemand darf unter Druck geraten, längere Arbeitstage akzeptieren zu müssen. Die Entscheidung für flexible Modelle muss freiwillig bleiben“, betonte Engelmeier. (dpa/red)
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Nach Bas-Aussage: Das sagen die offiziellen Zahlen über Zuwanderung in Sozialsysteme


In Kürze:

  • Bundesarbeitsministerin Bas räumt die Realität von Sozialmissbrauch ein
  • Arbeitslosenquote unter allen Ausländern in Deutschland fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner
  • Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag 2025 bei 47,6 Prozent.

 
Die Debatte, inwiefern Zuwanderer in Deutschland von Sozialleistungen leben, gewinnt zunehmend an Fahrt – und könnte die Stimmung unter den Regierungsparteien weiter belasten.
Innenexperte Stephan Mayer (CSU) stellte im Gespräch mit der „BILD“ klar:
„Einwanderung in den Sozialstaat bedroht den Zusammenhalt! Fakt ist: Immer mehr Zuwanderer drängen in unser Sozialsystem – und bringen das System an die Belastungsgrenze und an den Rand des Kollapses.“
Der Bayer reagierte damit auf eine Aussage der SPD-Parteivorsitzenden und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Diese hatte in der Vorwoche auf Nachfrage des AfD-Abgeordneten René Springer im Bundestag am 6. Mai erklärt, dass „niemand“ in die deutschen Sozialsysteme einwandere.
Mayer vertrat gegenüber „BILD“ dagegen die Meinung, dass für Bedürftige „immer weniger Geld da“ sei, „weil die Falschen, die nie in das System einbezahlt haben und das nie tun werden, von uns alimentiert werden“.

Poseck: „Echte Belastung für die Gesellschaft“

Auch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete Zuwanderung in die Sozialsysteme in der „BILD“ als eine „echte Belastung für die Gesellschaft“. Wer Sozialbetrug begehe, untergrabe das Vertrauen in den Staat und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Sozialbetrug schadet der Allgemeinheit, belastet den Steuerzahler und entzieht denen die Mittel, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Poseck. Bas verschließe „offensichtlich die Augen vor der Realität“.
Inwiefern der Streit das Treffen der Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung im Bundeskanzleramt überschattet haben könnte, ist bislang nicht bekannt.

Bas spricht über Sozialmissbrauch

Wenige Stunden vor dem Treffen hatte Bas das Thema während ihrer Rede auf dem DGB-Bundeskongress noch einmal aufgegriffen. Bei der Befragung der Bundesregierung habe sie „leider zu kurz“ geantwortet, so die SPD-Chefin am Dienstag, 12. Mai, in Berlin.
Unstrittig sei, dass es „Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land“ gebe. Dieser werde auch von ihrer Partei scharf abgelehnt und bekämpft. Das sei „nur fair“ gegenüber jenen, „die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren“, argumentierte Bas ähnlich wie Poseck. Wie der SPD-Kampf gegen die illegale Ausnutzung des Sozialsystems derzeit konkret aussieht, ließ Bas offen.
Stattdessen warb sie für Verständnis für die Motive der Zuwanderer: „Es gibt viele Gründe, warum Menschen […] aus guten Gründen in unser Land kommen, weil sie vor Verfolgung, vor Krieg und Terror fliehen oder weil sie als Fachkräfte in diesem Land dringend gebraucht werden“, so Bas.
Dann schob sie einen Seitenhieb – wahrscheinlich in Richtung AfD – nach: Sie verabscheue es, „wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen“.

BA-Institut bestätigt überdurchschnittlich viele Sozialfälle unter Zuwanderern

Am 6. Mai, also am selben Tag, an dem Bas im Bundestag erklärt hatte, dass „niemand in unsere Sozialsysteme“ einwandern würde, war der jüngste Zuwanderungsmonitor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erschienen. Beim IAB handelt es sich um eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nach einer IAB-Grafik zu den Arbeitsmarktindikatoren gehen primär die in Deutschland registrierten 1,4 Millionen Ukrainer sowie 2,1 Millionen Angehörige der wichtigsten Asylherkunftsländer deutlich seltener einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Erwerbsarbeit nach als der Durchschnitt aller gut 14 Millionen Ausländer, die in Deutschland leben.
Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Die Gruppe „Insgesamt“ bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland (deutsche und ausländische Staatsangehörige).

Wie das IAB auf Nachfrage von Epoch Times bestätigte, wurde die Beschäftigungsquote auf der Basis jener Bevölkerungsgruppe errechnet, deren Angehörige im Januar mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt waren. Dieses Erwerbspersonenpotenzial sei rund 53 Millionen Menschen stark. Beschäftigte ab 65 Jahren seien nicht berücksichtigt worden. Die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands liegt derzeit bei knapp 84 Millionen.

Ukrainer und Asylbewerber mit höchster Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote war mit 37,5 Prozent bei den Ukrainern am höchsten, gefolgt mit 26,7 Prozent bei Staatsangehörigen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.
Unter allen in Deutschland lebenden Ausländern lag dieselbe Quote im Januar bei 15,3 Prozent, bei Zugewanderten aus der EU bei 10 Prozent und im Schnitt der Gesamtbevölkerung (Gruppe „Insgesamt“) bei 7,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote unter allen Ausländern war also fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner. Flüchtlinge waren dreieinhalbmal so oft erwerbslos. Ukrainer, von denen 40 Prozent im Jahr 2023 Alleinerziehende waren, waren sogar fast fünfmal so häufig erwerbslos.
Den 1,1-Punkte-Unterschied zur offiziellen BA-Arbeitslosenstatistik vom Januar 2026 (6,6 Prozent/3,085 Millionen) erklärte das IAB damit, dass seine Berechnungen auf einer anderen „periodengleichen und eingeschränkten Bezugsgröße“ basierten. „Vereinfacht gesagt fällt aus methodischen Gründen der Nenner etwas kleiner und die entsprechende Quote damit etwas größer aus“, erklärte ein IAB-Mitarbeiter auf Epoch-Times-Anfrage. Zu Details verwies er auf den Methodenbericht der BA.
Auf Bürgergeld als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II waren im Januar mit 52,1 Prozent mehr als die Hälfte der in Deutschland angemeldeten Ukrainer, 39,6 Prozent der Menschen aus Asylherkunftsländern und 19,1 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer angewiesen.
EU-Ausländer nahmen zu 8,8 Prozent SGB-II-Hilfsleistungen in Anspruch, waren also nur geringfügig bedürftiger als die Gesamtbevölkerung (8,1 Prozent).

Beschäftigungsquote bei Ukrainern und Flüchtlingen leicht gestiegen

Bei den Beschäftigungsquoten zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Während mehr als zwei Drittel des gesamten Erwerbspersonenpotenzials  (69,1 Prozent) einer abhängigen Arbeit nachgingen, waren es bei den Zugewanderten aus der EU 61,5 Prozent und unter allen Ausländern 56,7 Prozent.
Noch geringer war die Beschäftigungsquote in der Gruppe der Menschen aus Asylherkunftsländern (49,9 Prozent) und bei den Ukrainern (37 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (Februar 2025) hat sich die Quote bei den beiden letztgenannten Gruppen allerdings um 4,1 Prozentpunkte (Asylherkunftsländer) beziehungsweise um 4,6 Punkte (Ukraine) verbessert.
Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 betrifft Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Menschen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, und Ungarn. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 bezeichnet Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Eingewanderte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Erwerbstätige Beamte oder Selbstständige wurden in der Beschäftigungsstatistik nicht mit berücksichtigt.

Die Bundesregierung hatte geplant, Ukrainern, die nach dem 1. April 2025 einreisten, keine Bürgergeldleistungen mehr nach dem SGB II, sondern nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren.
Das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz (BT-Drucksache 21/3539) ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Nach der ersten Lesung im Bundestag befindet es sich noch im parlamentarischen Verfahren.

2,6 Millionen Ausländer erhalten Sozialleistungen

Nach Angaben von „Statista“, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, machten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 durchschnittlich rund 2,57 Millionen Ausländer Gebrauch von Grundsicherungsleistungen für ihren Lebensunterhalt. Darunter waren 1,87 Millionen Erwerbsfähige sowie 700.000 Nichterwerbsfähige, die Bürgergeld nach dem SGB II bekamen.
Unter allen Bürgergeldempfängern hatten Ausländer laut „Statista“ einen Anteil von 47,6 Prozent. Damit war jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer (20,3 Prozent) auf Sozialleistungen nach dem SGB II berechtigt.
Die Kosten für den Steuerzahler beliefen sich nach Informationen des „FOCUS“ auf 21,7 Milliarden Euro. SGB II-Empfänger, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren, schlugen mit 24,9 Milliarden Euro zu Buche.
Dazu kommen noch jene Personen, die Regelleistungen nach dem AsylbLG oder eine darüber hinausgehende Unterstützung erhalten. Im Jahr 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 461.000 Personen gewesen, die Asylbewerberregelleistungen erhielten.
Wenn ihr Status als Asylberechtigte, Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wird, können sie nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales grundsätzlich die gleichen Sozialleistungen wie Inländer beanspruchen.
Offizielle Zahlen zu den Gesamtkosten der Asylpolitik liegen nicht vor.
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Deutsche Stellenanzeigen sagen kaum etwas über das Gehalt

Kurz vor Auslaufen einer EU-Frist zur Lohntransparenz geizen deutsche Arbeitgeber weiterhin bei Stellenanzeigen mit Angaben zum Gehalt.
In einem europäischen Vergleich der Jobseite Indeed schnitt Deutschland am schlechtesten unter den sieben untersuchten europäischen Ländern ab. Nur 12,5 Prozent der Stellenanzeigen hierzulande hätten konkrete Angaben zum Gehalt enthalten, so das Ergebnis der Untersuchung.

Verhandlungsmacht wechselt wieder zu Arbeitgebern

„Statt eines präventiven Anstiegs verzeichnen wir aktuell sogar einen Rückgang der Transparenzquote in Deutschland und eine Stagnation in weiten Teilen Europas“, sagte die Indeed-Ökonomin Lisa Feist. „Diese Entwicklung verläuft parallel zu einem Arbeitsmarkt, der spürbar abkühlt und auf dem sich die Verhandlungsmacht wieder zugunsten der Arbeitgeber verschiebt.“
Der Druck auf die Arbeitgeber nehme ab, viele fielen in alte Muster zurück. „Eine dauerhafte und konjunkturunabhängige Offenheit bei Gehältern wird sich voraussichtlich erst dann als Standard durchsetzen, wenn gesetzliche Rahmenbedingungen vollumfänglich greifen“, sagte Feist.

In vielen Ländern mehr Transparenz

In Großbritannien (56 Prozent), den Niederlanden (48 Prozent) oder Frankreich (43 Prozent) sind die Anteile der Ausschreibungen mit Gehaltsangaben deutlich höher als in Deutschland. In Italien sei der Anteil mit Gehaltsangabe binnen eines Jahres von 22 auf 36 Prozent geklettert.
Die EU-Lohntransparenz-Richtlinie muss bis 7. Juni in nationales Recht überführt werden. Sie hat unter anderem zum Ziel, die Einkommensunterschiede von Männern und Frauen auszugleichen und verpflichtet Arbeitgeber dazu, schon vor dem Bewerbungsgespräch Angaben zum Gehalt zu machen.
In Deutschland gilt bisher: Vor allem bei besser bezahlten Jobs herrscht öffentlich Stillschweigen. Bei Reinigungsdiensten nannten immerhin 34,8 Prozent der Stellenanzeigen eine Vergütung, in der Sicherheitsbranche waren es 23,5 Prozent, im Transportwesen 22,3 Prozent und im Kundenservice 21,3 Prozent.

Arbeitnehmer wünschen sich mehr Gehaltsangaben

Dagegen enthielten in der Architektur nur sechs Prozent der Stellenanzeigen eine Gehaltsangabe, in der wissenschaftlichen Forschung 5,3 Prozent, in der Pharmazie 5,2 Prozent. Auch in der Informationstechnologie waren es nur 5 Prozent und im Bereich Daten und Analytics 4,4 Prozent.
Eine Indeed-Umfrage unter Arbeitnehmern hat hingegen ergeben, dass mehr als 60 Prozent sich nachhaltige Angaben zum Gehalt wünschen und auch eher geneigt sind, sich tatsächlich zu bewerben, wenn das Gehalt bekannt ist. (dpa/red)
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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IW-Studie: Bayern wirtschaftlich weiter vorn

Bayern kann sich im Deutschlandvergleich wirtschaftlich weiter behaupten. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die der „Spiegel“ berichtet.
Allerdings können nicht alle süddeutschen Regionen mithalten. „Im jahrzehntelangen Wettlauf um die Wohlstandskrone in Deutschland fällt Baden-Württemberg zurück“, sagte IW-Forscher Hanno Kempermann über das aktuelle Regionalranking.
Während Bayern mit Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik sowie Dienstleistungen breiter aufgestellt sei, müsse Baden-Württemberg „flächendeckend viel stärker mit der Krise in den Branchen Automotive, Maschinenbau und Metallerzeugnisse kämpfen“, so Kempermann.
Deutlich wird dies bei einer Langzeitbetrachtung der alle zwei Jahre veröffentlichten Regionalrankings. Während Baden-Württemberg heute im Vergleich zu 2016 nur noch 19 statt damals 30 Regionen in den Top 100 hat, konnte Bayern seine Dominanz ausbauen. Der Freistaat stellt nun 58 statt 53 Regionen.

14 Indikatoren in drei Bereichen

Zusammen mit Vanessa Hünnemeyer und Johannes Ewald hat Kempermann für alle 400 Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland sowohl den wirtschaftlichen Zustand als auch die Aussichten untersucht. Um zu ermitteln, ob eine Region erfolgreich ist, haben die Forscher 14 Indikatoren in den drei Bereichen Wirtschaftsstruktur, Arbeitsmarkt und Lebensqualität ausgemacht.
Einigen, wie der gemeindlichen Steuerkraft, messen sie in ihrer Auswertung ein höheres Gewicht zu als etwa dem Vorhandensein naturnaher Flächen. Untersucht wurden unter anderem auch Alterung, Ärztedichte, Frauenerwerbstätigkeit oder die private Überschuldung.

Suhl zählt zu schwächsten Regionen

Im Ranking dominieren neben bayerischen Regionen – darunter vor allem der Großraum München – auch das Rhein-Main-Gebiet mit dem Finanzplatz Frankfurt. Laut IW gaben bei letzterem der starke Arbeitsmarkt und eine leistungsfähige Wirtschaft den Ausschlag. Zu den schwächsten Regionen zählt neben mehreren Ruhrgebietsstädten die thüringische Stadt Suhl.
In einem zweiten Teil des Rankings, der die wirtschaftliche Dynamik von Regionen untersucht, sieht das Forscherteam große Fortschritte in bislang weniger starken Städten.
Das brandenburgische Cottbus etwa kann laut den IW-Forschern von einem Instandhaltungswerk der Deutschen Bahn profitieren, ebenso vom Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz. Im schleswig-holsteinischen Neumünster wiederum sei die Zahl registrierter Straftaten stark gesunken. Im Vorteil sind laut den Forschern Innovationsökosysteme, die regionale Wissenschaft, Wirtschaft und Start-ups verbinden. (dts/red)
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Handwerkspräsident warnt vor Belastung von Gutverdienern bei Steuerreform

Handwerkspräsident Jörg Dittrich hat vor einer Belastung der Gutverdiener bei der geplanten Steuerreform gewarnt. Viele Unternehmen seien Personenunternehmen, bei denen die Einkommensteuer zugleich die Unternehmenssteuer sei, sagte Dittrich der „Bild am Sonntag“.
Wenn dann gesagt werde, wer sechsstellig verdiene, könne mehr abgeben, treffe das direkt die Leistungsträger.
Während über Entlastungen bei der Körperschaftsteuer gesprochen werde, stünden im Handwerk „drei Viertel der Betriebe“ als Personenunternehmen außen vor. „Und die stehen im Regen und sollen mehr bezahlen. Wir machen es noch schlechter für die.“
Die geplante Steuerreform soll kleinere und mittlere Einkommen entlasten sowie Investitionen fördern. Im Gespräch ist, Unternehmenssteuern zu senken und das Steuersystem zu vereinfachen. Konkrete neue Steuersätze oder Freibeträge wurden bisher noch nicht veröffentlicht.

Dittrich: „Wenn ich mehr arbeite, habe ich nichts davon“

Dittrich sprach sich dafür aus, die Steuerpolitik stärker an Leistungsanreizen auszurichten. Er höre häufig den Vorwurf, nicht nur von Selbstständigen, sondern auch von Vorarbeitern, Leistungsträgern und angestellten Facharbeitern: Wenn ich mehr arbeite, habe ich nichts davon.
Eine Reform müsse daher das Signal setzen, dass sich Leistung wieder lohne. Es könne zwar sein, dass mehr Belastung notwendig sei für jemanden, sagte Dittrich.
„Aber bitte nicht für die Leistungsträger, die unternehmerisch in die Verantwortung gehen und von denen wir hoffen, dass sie investieren. Wie sollen sie das machen, wenn wir ihnen das Geld vorher wegnehmen?“

Arbeit zu stark mit Steuern und Abgaben belastet

Mit Blick auf die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme mahnte Dittrich strukturelle Reformen an. Arbeit sei zu stark mit Steuern und Abgaben belastet. Dadurch würden Leistungen zu teuer und unterblieben. „Und Leistungen, die nicht stattfinden, bringen auch keine Sozialabgaben. Das ist eine Todesspirale.“
In der Arbeitszeitdebatte plädierte Dittrich für mehr Flexibilität. Für Gewerkschaften sei der 8-Stunden-Tag ein zentraler Wert. Der Wunsch nach mehr Flexibilität komme aber oft von den Beschäftigten selbst.
Wenn Mitarbeiter zeitweise länger arbeiten und dafür später mehr Freizeit wollten, „sollte man das ausprobieren dürfen“. Zugleich müsse bei Missbrauch gegengesteuert werden. „Aber in einer stagnierenden Wirtschaft sollten wir neue Wege gehen und mehr Flexibilität zulassen.“ (dts/red)
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Ver.di plant weitere Streiks bei der Telekom

Die Gewerkschaft Ver.di setzt die Warnstreiks bei der Deutschen Telekom am 11. und 12. Mai fort. Damit soll anlässlich der dritten Verhandlungsrunde der Druck auf die Arbeitgeber erhöht werden, teilte Verdi mit.
Am Montag werden Beschäftigte aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen zum Streik aufgerufen.
Am Dienstag soll in Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg gestreikt werden.

Kundgebung in Potsdam

Anlässlich der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam werden zudem am Montagvormittag rund 3.000 Beschäftigte in Potsdam zu einer Kundgebung erwartet. Ver.di-Verhandlungsführer Frank Sauerland sprach am Samstag von einer „Hinhaltepolitik der Arbeitgeber als Zeichen mangelnder Wertschätzung“.
Die Mitarbeiter hätten in den letzten zwei Jahren „Rekordergebnisse für den Konzern erarbeitet“. Dennoch hätten die Arbeitgeber in zwei Verhandlungsrunden kein Angebot eingebracht.
Ver.di fordert in der diesjährigen Tarifrunde von der Deutschen Telekom eine Entgeltsteigerung in Höhe von 6,6 Prozent, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten.
Zusätzlich will die Gewerkschaft die Einführung eines „Mitgliederbonus“ in Höhe von 660 Euro im Jahr durchsetzen. Die Ausbildungsvergütungen sowie die Entgelte der dual Studierenden sollen um monatlich 120 Euro erhöht werden. (dts/red)
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Verdi-Chef warnt SPD vor „Kurs der Selbstzerstörung“

Vor dem am Sonntag beginnenden Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) warnt der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Werneke, die SPD vor Sozialabbau.
„Das Signal des DGB-Kongresses wird sein: Einen Kurs des Sozialabbaus, auch wenn er unter irgendeiner blümeranten Reformdebatte versteckt ist, wird es mit uns nicht geben“, sagte er dem „Handelsblatt“. „Die Arbeitgeberverbände und weite Teile der Union überbieten sich jeden Tag mit immer neuen Forderungen zum Sozialabbau und der Verschlechterung von Arbeitnehmerrechten“, kritisierte Werneke. Er erwarte von der SPD, dass sie hier dagegenhalte. Lasse sie sich stattdessen mitreißen, dann würde sie sich auf den „Kurs der Selbstzerstörung“ begeben.

Gewerkschaften kündigen Proteste an

Heftige Auseinandersetzungen erwartet Werneke über die Reform der Rente. Wenn die SPD sich auf eine Deckelung des Rentenniveaus einlasse oder auf eine Erhöhung des Renteneintrittsalters, dann werde es richtig brenzlig. Er könne sich daher auch politische Demonstrationen „sehr wohl vorstellen – bereits die Beteiligung am diesjährigen 1. Mai war deutlich stärker als in der Vergangenheit“, sagte der Chef der nach der IG Metall zweitgrößten Gewerkschaft. Schon in den kommenden Wochen werde Verdi weitere Aktionen zur Gesundheitsreform organisieren. (dts/red)
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Verdi kündigt Proteste gegen Sozialabbau an

Verdi-Chef Frank Werneke hat Proteste gegen Sozialabbau angekündigt.
„Zur Gesundheitsreform bereiten wir gerade Aktionen vor, und in den nächsten Wochen und Monaten wird noch viel zu hören sein von uns und dem Bündnis“, sagte Werneke der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgaben). Er verwies auf ein Bündnis der Gewerkschaften mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, das 20 Millionen Menschen repräsentiere.
Der Verdi-Chef lobt die Bundesregierung zwar für das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen, das Bundestariftreuegesetz und die Stabilisierung der Rente bis 2031, übte aber auch scharfe Kritik. „Wir sehen, orchestriert von den Arbeitgeberverbänden, gerade einen Angriff auf praktisch alle Bereiche des Sozialstaats. Auf Arbeitnehmerrechte, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf die soziale Sicherung wie Gesundheit, Pflege und Rente“, so Werneke.
Teile der Koalition glaubten, dass eine wirtschaftliche Erholung nur durch Sozialabbau und den Rückbau von Arbeitnehmerrechten möglich sei. „Zumindest Friedrich Merz, Katherina Reiche, Carsten Linnemann und Jens Spahn sind davon offenbar fest überzeugt“, sagte der Verdi-Chef. „Wir halten das für eine absolute Fehlanalyse und einen Irrweg.“ (dts/red)
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Söder fordert Kürzungen beim Bürgergeld

CSU-Chef Markus Söder hat auf eine Absenkung des Bürgergeldes vorgeschlagen, um die angespannte Haushaltslage zu verbessern.
„Der Bund hat durchaus Spielräume, etwa beim Sozialetat von rund 200 Milliarden Euro und beim Bürgergeld“, sagte der Ministerpräsident Bayerns der „Welt am Sonntag“. Zwar müsse der Staat helfen, wenn jemand in Not gerate, dafür sei der Sozialstaat da. Es brauche aber auch Anreize, wieder in Arbeit zu kommen und selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen. Beim Bürgergeld und den Regelsätzen der Grundsicherung gebe es „noch Potenzial“ für Anpassungen, so der CSU-Chef.

Ablehnung höherer Steuern

Steuererhöhungen lehnt Söder dagegen überwiegend ab. „Wir vertreten hier eine klare Linie: keine Erhöhungen beim Spitzensteuersatz, bei der Erbschaftssteuer und bei der Vermögenssteuer“, sagte er. Die CSU sei allerdings offen für grundlegende Reformen, sofern sie die Mitte entlasten, den Mittelstand stärken und das Steuersystem vereinfachen würden.
Söder hatte sich zuletzt offen für eine Anhebung der sogenannten Reichensteuer gezeigt, die ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro erhoben wird. Derzeit liegt der Satz bei 45 Prozent. Im Gegenzug forderte er eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags, der mittlerweile nur noch bei sehr hohen Einkommen fällig wird.

Konflikte bei Gesundheitsfinanzierung

Bei der Umsetzung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeichnet sich eine Verhärtung der Meinungsverschiedenheiten in der schwarz-roten Koalition und auch im Unionslager selbst ab. Söder sprach von „offenen Punkten, etwa bei der Finanzierung der Krankenhäuser oder der beitragsfreien Mitversicherung für Familien“.
Widerstand kündigte Söder auch gegen die aus seiner Sicht zu geringe Kostenübernahme der Leistungen für Bürgergeldempfänger aus Haushaltsmitteln an. „Es gibt da eine gewisse Unwucht. Das werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren aufarbeiten“, sagte er. Die Kostenübernahme für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln müsse steigen. „Zunächst 250 Millionen Euro pro Jahr ab 2027 sind zu wenig. Das reicht nicht als Entlastung der Beitragszahler. Das muss von Beginn an mehr sein und stärker als bislang geplant anwachsen.“ (dts/red)
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KI verändert Jobmarkt: Büroberufe unter Druck

Der Arbeitsmarkt verschiebt sich mit der Verbreitung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ (KI) zulasten klassischer Büroberufe, während handwerkliche Tätigkeiten vergleichsweise stabil gefragt bleiben.
Das zeigt eine Auswertung des Stellenmarktforschers Index, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet. Demnach ist die Zahl der ausgeschriebenen Stellen in Büro- und Verwaltungsberufen zuletzt deutlich gesunken. Im Sekretariat und Office Management lag das Minus bei 22 Prozent, im Personalwesen bei 19 Prozent. Im Bau, Handwerk und im Bereich Umwelt fiel der Rückgang mit 14 Prozent deutlich geringer aus.

KI und Konjunktur verändern Stellenmarkt

Noch klarer zeigt sich der Trend bei den Tätigkeitsprofilen, die von Industrieunternehmen ausgeschrieben werden: 2025 brach die Zahl offener Stellen für Geschäftsführer um 30 Prozent ein und für akademische Fachkräfte um 22 Prozent, aber bei Fachkräften mit Berufsausbildung betrug das Minus nur acht Prozent.
Die Daten basieren auf einer breiten Analyse von 197 Printmedien, 321 Onlinebörsen, dem Stellenportal der Bundesagentur für Arbeit sowie rund 969.000 Firmenwebsites. Die Auswertung deutet darauf hin, dass Berufe mit hohem Anteil an Routinetätigkeiten stärker unter Druck geraten. Neben Konjunktureffekten scheint auch der Einsatz generativer KI eine Rolle zu spielen.
„Akademiker sind nicht mehr immun“, sagte Enzo Weber, Forschungsbereichsleiter am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Gleichzeitig sei die Lage grundsätzlich angespannt. „In der aktuellen Konjunkturkrise gibt es insgesamt wenig neue Jobs.“

Handwerk bleibt gefragt

Vertreter des Handwerks sehen in der Entwicklung dennoch eine Chance. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sagte, während KI zunehmend standardisierte Tätigkeiten im Büro- und Wissensbereich übernehme, wachse zugleich die Nachfrage nach dem, was sie nicht leisten könne: handwerkliches Können, Erfahrung und Verantwortung.
„KI treibt das Handwerk um“, sagte auch Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Viele junge Menschen prüften ihre beruflichen Optionen neu und entdeckten dabei auch die Stabilität handwerklicher Tätigkeiten. „Es gibt keinen Automatismus: KI kommt und alle gehen ins Handwerk“, so Esser. Dennoch schärfe die Entwicklung den Blick für die Sicherheit praktischer Berufe. (dts/red)