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Wohnungswirtschaft warnt vor Minusrekord am Bau

Der Spitzenverband der deutschen Wohnungswirtschaft schlägt Alarm: Deutschland droht in diesem Jahr ein weiterer Minusrekord am Bau.
„Deutschland erlebt eine historische Wohnraumkrise“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Irankrieg, steigende Baukosten, Inflation und Zinsen, aber auch Koalitionsstreitigkeiten drohten, den „Aufschwung abzuwürgen“, bevor er begonnen habe.

Branche kritisiert hohe Kosten und Bürokratie

Im vergangenen Jahr wurden laut GdW-Zahlen noch 206.000 neue Wohnungen fertiggestellt – und das war schon ein Rekordtief. Gedaschko fürchtet, dass man dieses Jahr „sogar unter die Marke von 200.000 rutschen könnte. Und das, obwohl im sozialen Wohnungsbau quasi alle neuen Zusatzkosten bislang `weggefördert` werden. Das kann nicht mehr lange gut gehen für den Steuerzahler.“
Auch die Regierung treffe eine Mitverantwortung dafür, dass nicht wenigstens die Kosten gesenkt würden: „Wir bewegen uns in einem furchtbaren Bürokratie-Dschungel – nicht nur, weil bislang alle teuren DIN-Normen eingehalten werden müssen und immer neue, kostenträchtige erfunden werden“, sagte Gedaschko dem „Focus“.

Verband fordert einfachere Baustandards

Dem müsse man einen neuen, bezahlbaren, rechtssicheren Basisstandard entgegensetzen, den man auch im Mietrecht gut gebrauchen könnte. Der neue Standard entspräche etwa dem Bauen des Jahres 2006.
„Die beiden SPD-regierten Ministerien Bau und Justiz wollen leider etwas ganz anderes: eine jeweils individuell vertraglich völlig neu zu vereinbarende Regelung.“ Das werde noch teurer und sei „nicht die Deutschland-Geschwindigkeit, die wir dringend bräuchten“.
Fazit des Verbands-Präsidenten, dessen Mitgliedsunternehmen für rund sechs Millionen Wohnungen im Land stehen: „Wenn wir wenigstens den einfacheren Gebäudetyp E mit dem Basisstandard endlich hätten, könnten wir 15 Prozent günstiger bauen. Wir könnten dadurch mindestens zehn Prozent mehr Sozialwohnungen fürs gleiche Geld bauen. Will nur in Berlin irgendwie niemand hören.“
Gedaschkos Prognose fürs laufende Jahr: „Für Mieter wird sich auch mittelfristig an den akuten Notlagen nichts ändern. Der Markt wird weiterhin von Mangelverwaltung dominiert. Bauherren müssen mit erneut steigenden Kosten rechnen. Es wird also schlicht noch weniger gebaut als eh schon.“ (dts/red)
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Entgelttransparenz: Familienunternehmer warnen vor neuer Bürokratie

Der Verband der Familienunternehmer warnt die Bundesregierung vor einer Belastung der Wirtschaft durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz.
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist selbstverständlich“, sagte die Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann der „Rheinischen Post“.

Sorge vor mehr Berichtspflichten

Die Bundesregierung müsse bei der Umsetzung der EU-Richtlinie sehr genau darauf achten, dass Transparenz nicht zu einem neuen Dokumentations- und Berichtswesen ausufert, das schon wieder die Unternehmen belaste.
Viele Familienunternehmen würden bereits heute nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien zahlen.
„Die Sorge vor unverhältnismäßigen Belastungen der Wirtschaft ist groß“, so Ostermann weiter. Deutschland dürfe aus einer europäischen Mindestvorgabe nicht erneut ein Bürokratie-Maximum machen. (dts/red)
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Arbeitgeberpräsident lehnt verpflichtenden Reservedienst ab

Die Arbeitgeber wenden sich gegen eine verpflichtende Teilnahme von Arbeitnehmern an Reserveübungen der Bundeswehr, wie sie Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit dem neuen „Reservestärkungsgesetz“ plant.
„Die doppelte Freiwilligkeit hat sich als tragfähiges Modell bewährt, um die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft in Einklang zu bringen“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagsausgabe). Daran solle festgehalten werden.
Bisher setzt die Teilnahme an Reserveübungen nicht nur das Einverständnis der ehemaligen Soldaten voraus, für eine Freistellung im Beruf muss auch der Arbeitgeber zustimmen. Mit dem Ende vergangener Woche bekannt gewordenen Gesetzentwurf sollen Reservedienste künftig grundsätzlich verpflichtend werden.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mahnt dazu, die Anforderungen von Bundeswehr und Wirtschaft sorgfältig auszutarieren.
„Gerade beim Ausbau der Reserve und einer verbindlichen Heranziehung von Beschäftigten braucht es einen Ausgleich zwischen den personellen Bedarfen der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen“, sagte Dulger. Deutschlands Sicherheit entscheide sich auch an der Stärke seines Wirtschaftsstandorts.
Insbesondere benötigten die Unternehmen „Planbarkeit und rechtssichere Transparenz“. Sie müssten wissen, welche ihrer Beschäftigten zu Reservediensten einberufen werden könnten. Dazu empfiehlt die BDA die Einführung einer Auskunftspflicht für Arbeitnehmer.
Der neue Gesetzentwurf dient dem Ziel, für die Bundeswehr neben einer Verstärkung der aktiven Truppe künftig eine Reserve von 200.000 Personen aufzubauen, die im Ernstfall kurzfristig einsatzbereit sind. Dazu soll der Reservedienst neu geregelt werden.
Wer freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, könnte damit künftig bis zum 45. Lebensjahr für bis zu drei Wochen pro Jahr zum Dienst einberufen werden. Wer länger als Soldat gedient hat, könnte bis zum 65. Lebensjahr zu Übungen auch von längerer Dauer einberufen werden. (dts/red)
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31.000 Arbeitslose mehr als vor einem Jahr

Die Arbeitslosenzahlen sind im Mai wie im Frühjahr üblich gegenüber dem Vormonat gesunken, im Vorjahresvergleich aber gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2,95 Millionen. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit am Freitag, 29. Mai, mit.
Die dts Nachrichtenagentur sendet gleich weitere Details. (dts/red)
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Verdi und Telekom erzielen Tarifeinigung

In der Tarifrunde für die bundesweit rund 60.000 Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Telekom haben die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Arbeitgeber in der vierten Verhandlungsrunde am Donnerstag, 28. Mai ein Tarifergebnis erzielt.
Ein Kernelement der Einigung ist die Verlängerung des Schutzes vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen bis zum 31. Dezember 2028. Gleichzeitig sollen die Gehälter in diesem Zeitraum für Tarifbeschäftigte, deren Entgelttarifverträge zum 31. März 2026 ausgelaufen sind, in drei Schritten steigen.

Mehrstufige Gehaltserhöhungen bis 2028 vereinbart

Das sogenannte „Zusätzliche Monatsentgelt“ soll sich für Vollzeitbeschäftigte von aktuell 190 Euro im August 2026 dauerhaft um 150 Euro auf 340 Euro und in einem zweiten Schritt im Juli 2027 um weitere 140 Euro auf insgesamt 480 Euro pro Monat erhöhen.
Zusätzlich sollen im Juni 2028 die Entgelttabellen um weitere 2,4 Prozent steigen. Von der zweifachen Anhebung des Zusätzlichen Monatsentgelts sollen Mitarbeiter in unteren und mittleren Einkommensgruppen überdurchschnittlich profitieren.
Dies trage auch den außergewöhnlichen aktuellen Belastungen Rechnung, die in diesen Gruppen besonders spürbar werden, hieß es.
Für Auszubildende und Dual Studierende ist zu den gleichen Zeitpunkten eine monatliche Vergütungserhöhung um 4,1 Prozent im ersten Schritt, weitere 3,3 Prozent im zweiten Schritt sowie eine weitere Steigerung von 2,4 Prozent im dritten Schritt vorgesehen.

Telekom spricht von „ausgewogenem Abschluss“

Birgit Bohle, Vorständin Personal und Recht bei der Deutschen Telekom, zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Nach intensiven Verhandlungen haben wir einen ausgewogenen Abschluss erreicht“, sagte sie.
„Das Gesamtpaket setzt in einer Phase tiefgreifender Transformation ein klares Zeichen für Stabilität und Verlässlichkeit und sichert unseren Beschäftigten ein deutliches Gehaltsplus.“
Gleichzeitig halte man „die notwendige Balance, um weiter konsequent in unsere Netze und damit in die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens zu investieren“, so Bohle.

Verdi sieht zentrale Ziele erreicht

Auch Verdi zeigte sich zufrieden. „Mehr Geld, mehr Schutz, mehr Anerkennung, mehr Solidarität – das ist ein Vierklang, mit dem wir zentrale Ziele in dieser Tarifrunde erreichen konnten“, sagte Verdi-Verhandlungsführer Frank Sauerland.
„Ohne die starke Beteiligung der Beschäftigten an den Warnstreiks, Kundgebungen und Aktionen wäre das so nicht möglich gewesen.“
„Mehr Solidarität wird durch das Zusammenwachsen bisher gespaltener Tarifbereiche erreicht“, so Sauerland weiter.
Die Telekom-Gesellschaften PVG und DT SE würden nicht nur in das Ergebnis integriert, sondern es würden auch die unterschiedlichen Laufzeiten angepasst.
„Der zentrale Meilenstein ist die erstmalige Umsetzung eines exklusiven Mitgliederbonus für Verdi-Mitglieder“, so Sauerland. „Das ist ein überfälliges Zeichen der Anerkennung für Beschäftigte, die sich engagieren und so die innerbetriebliche Demokratie sowie den kollegialen Zusammenhalt stärken.“
Verdi will nun bis Mitte Juni eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis durchführen. Die Verdi-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis einstimmig zugestimmt und empfiehlt den Mitgliedern die Annahme des Tarifergebnisses.
Auf ihrer Sitzung am 19. Juni soll die Verdi-Tarifkommission mit Blick auf die Befragung final über das Tarifergebnis entscheiden. (dts/red)
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Berufskraftfahrer-Prüfung künftig in mehreren Sprachen möglich

Angehende Lkw- und Busfahrer sollen die Prüfung zur sogenannten beschleunigten Grundqualifikation künftig auch in acht Fremdsprachen ablegen können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, 27. Mai, eine Änderungsverordnung, mit der Zugangshürden für Berufskraftfahrer abgebaut werden sollen.
Sie sieht unter anderem vor, dass die Prüfung für Berufskraftfahrer auch in Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abgelegt werden kann.
Zudem sollen künftig in der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten auch in Deutschland anerkannt werden können.
Die Ukraine und Montenegro sollen überdies in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden, „so dass Führerscheine aus diesen Ländern künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können“, erklärte das Bundesverkehrsministerium. Noch in diesem Jahr soll die Änderungsverordnung in Kraft treten.
So würden „Fahrerinnen und Fahrer schneller in den Job“ gebracht, erklärte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), wies aber zugleich auf die Arbeitsbedingungen hin: „Unsere Maßnahmen können langfristig nur greifen, wenn die Branche selbst aktiv wird und den Job für Bus- und Lkw-Fahrer attraktiver macht.“ (afp/red)
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Neue Warnstreiks bei der Telekom

In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten bei der Deutschen Telekom hat die Gewerkschaft ver.di vor der vierten Verhandlungsrunde bundesweit zu Warnstreiks aufgerufen. Damit wolle man den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.
„Das bisherige Angebot ist vage, unvollständig und angesichts der langen Laufzeit vollkommen unzureichend“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Frank Sauerland. „Die Arbeitgeber sind am Zug, ein einigungsfähiges Angebot einzubringen, wenn sie keinen weitaus stärkeren Konflikt riskieren wollen.“
In der vergangenen Woche hatten sich nach Angaben der Gewerkschaft über 10.000 Telekom-Mitarbeiter an Demonstrationen in zwölf Städten beteiligt.
ver.di-Arbeitskampfleiter Pascal Röckert sagte, dass die Streikmaßnahmen „sehr wirkungsvoll“ gewesen seien, da es zu erheblichen Wartezeiten im Kundenservice gekommen sei und Techniker-Termine abgesagt werden mussten.
Die Gewerkschaft fordert eine Entgeltsteigerung von 6,6 Prozent bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten sowie einen Mitgliederbonus in Höhe von 660 Euro im Jahr. Die vierte Verhandlungsrunde ist für den 26. und 27. Mai 2026 angesetzt. (dts/red)
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deutschland

SPD: Prien soll woanders kürzen als beim Elterngeld

SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese fordert Familienministerin Karin Prien (CDU) auf, in ihrem Etat möglichst woanders zu kürzen als beim Elterngeld.
„Das Elterngeld ist für viele junge Familien sehr wichtig“, sagte Wiese der „Rheinischen Post“. Das habe man 2007 gemeinsam eingeführt, um die Familien in Deutschland zu unterstützen. Die Bundesregierung müsse jedoch auch Einsparungen im Haushalt vornehmen, das sei kein Geheimnis, sondern Fakt, so der SPD-Politiker.
An welcher Stelle Ministerin Prien für ihr Ressort die Einsparungen vornehme, liege in ihrer Verantwortung und ihrer Prioritätensetzung. Wenn es in ihrem Bereich andere Einsparpotenziale als das Elterngeld gebe, würde er das jedenfalls begrüßen, sagte Wiese.
Eine Arbeitsgruppe der Koalition prüfe überdies gerade intensiv, welche Subventionen und Steuervergünstigungen wie gekürzt werden könnten. „Welche Subventionen noch zeitgemäß und sinnvoll sind und ob wir hier auch über pauschale Kürzungen zu den erforderlichen Einsparungen gelangen können, wird sich zeitnah zeigen“, sagte Wiese.

Giffey: Trägt nicht zu höheren Geburtenzahlen bei

Auch die frühere Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat vor möglichen Kürzungen beim Elterngeld gewarnt. „Aktuell haben wir die niedrigste Geburtenrate seit 1946. Gerade in dieser Situation über Kürzungen beim Elterngeld zu sprechen, wird sicher nicht zu höheren Geburtenzahlen beitragen“, sagte Giffey den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Giffey, die zwischen 2018 und 2021 Bundesfamilienministerin war und jetzt Berlins Wirtschaftssenatorin ist, erklärte weiter, sie sehe im Elterngeld nicht nur eine Familienleistung, sondern auch ein arbeitsmarktpolitisches Instrument. Es helfe, Karrierebrüche – vor allem bei Frauen – zu reduzieren, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dieser Aspekt komme ihr in der Debatte zu kurz.
Giffey warb stattdessen für eine Reform des Elterngelds, mit der eine gerechtere partnerschaftliche Aufteilung möglich werde. Sie verwies darauf, dass noch immer 74 Prozent der Elterngeldbezieher Frauen seien. „Mehr Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld wäre nicht nur ein Gewinn für Familien, sondern auch für unsere Wirtschaft und die volle Ausnutzung aller unserer Potentiale“, sagte sie weiter.

Kubicki: Komplett falsche Signale

Ebenfalls sieht der designierte Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, mögliche Einschnitte beim Elterngeld kritisch.
„Mich erstaunt sehr, wie leicht sich die Koalition mit Kürzungen bei Familien tut, während man sich in anderen Bereichen keinen Millimeter bewegt. Ob bei der Mitversicherung für Familienangehörige oder jetzt beim Elterngeld – das sind die komplett falschen Signale an junge Familien, in denen beide Eltern arbeiten“,
sagte Kubicki den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Gerade Familien solle man unterstützen.

Zukunftsforum Familie fordert Reform

Die Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF), Britta Altenkamp, sieht in der Debatte um Kürzungen beim Elterngeld ein fatales Signal an Familien.
„Während überall die sinkende Geburtenrate und gesellschaftliche Verunsicherung bedauert wird, soll ausgerechnet die Leistung geschwächt werden, die Familien in dieser besonders sensiblen Lebensphase absichert“, erklärte sie gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Sie verwies auch darauf, dass die staatliche Lohnersatzleistung seit der Einführung 2007 nicht substanziell angepasst worden sei. Statt weiterer Kürzungen bräuchte es längst eine Reform, forderte sie und konkretisierte: „Mehr Anreize für eine paritätische Aufteilung der Sorgearbeit, etwa durch ein höheres Mindestelterngeld und eine deutliche Ausweitung der Partnermonate.“ Das habe die Bundesregierung auch angekündigt – nun rücke sie von diesem Versprechen ab, bemängelte Altenkamp.
Im Zuge der Haushaltsaufstellung soll auch Familienministerin Karin Prien in ihrem Ressort sparen. Dem Vernehmen nach soll sie rund 350 Millionen Euro beim Elterngeld kürzen. (dts/red)
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gesellschaft

Wirtschaftsweiser Truger stellt Beamtenstatus von Lehrern infrage

Der Wirtschaftsweise Achim Truger hat eine Einbeziehung aller Staatsdiener in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gefordert. „Man sollte sich fragen, ob es überhaupt so viele Beamte braucht“, sagte Truger der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Lehrer und Universitätsprofessoren wie er müssten beispielsweise nicht zwingend verbeamtet werden.
Langfristig sei dies ein guter Weg, Staatsdiener stärker in die Solidargemeinschaft einzubinden, um die Entstehung eines Klassensystems zu verhindern.
„Dass Beamte aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausgehalten werden, halte ich für völlig falsch“, so Truger. Durch die guten Gehälter der Beamten könne die Kassenlage der GKV gestärkt werden.
Zudem kritisierte Truger eine unfaire Verteilung der Kosten im Gesundheitssystem zulasten der Beitragszahler. „Dass es den Beamten zum Teil so gut geht, hängt auch damit zusammen, dass man das Leben der anderen über die Jahre verschlechtert hat“, sagte er.
Etwa indem der Beitragszahler für den Großteil der Kosten der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern aufkommen müsse. Da mache sich der Bund einen schlanken Fuß. (dts/red)
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wirtschaft

Umfrage: Deutsche Konzerne fordern mehr Präsenz im Büro

Bei deutschen Konzernen schwindet die Toleranz für Homeoffice. Der Anteil der Firmen mit mindestens drei Präsenztagen steigt auf 40 Prozent.
Das geht aus einer Umfrage der „Welt am Sonntag“ und „Business Insider“ bei 35 der größten deutschen Konzerne hervor. Demnach verlangen inzwischen 40 Prozent der Firmen, dass ihre Mitarbeiter drei oder mehr Tage pro Woche im Büro sind. Im Jahr 2023 hatte dieser Wert noch bei 25,7 Prozent gelegen. Nur noch 31 Prozent der befragten Unternehmen haben keine feste Vorgabe, stellen ihren Mitarbeitern also die Anwesenheit frei oder setzen auf individuelle Vereinbarungen in einzelnen Teams. Im Jahr 2023 hatten noch 45,7 Prozent der Firmen keine festen konzernweiten Vorgaben gesetzt.

Hybrides Arbeiten bleibt Standard

Allerdings bleibt das hybride Arbeiten stark verbreitet: Abgesehen vom US-Konzern Amazon, der gleichlautende Regelungen parallel in den USA und Deutschland einführte, ist keines der befragten Unternehmen zur Präsenzpflicht von fünf Tagen pro Woche zurückgekehrt. Für die Erhebung befragte „Business Insider“ seit 2023 jährlich 35 der größten deutschen Unternehmen, darunter mehr als 20 Dax-Konzerne.
Für das Jahr 2026 erweiterten der „Welt am Sonntag“ und „Business Insider“ die Erhebung. Befragt wurden 56 der größten Arbeitgeber in Deutschland, darunter die 40 Dax-Konzerne, zudem Wirtschaftsprüfer und Tech-Firmen. Bis Redaktionsschluss meldeten sich 50 der Unternehmen mit ihren Regeln für mobiles Arbeiten zurück.

Unterschiede zwischen Unternehmen

Auch in der breiteren Betrachtung bleibt die Tendenz erhalten. So erklärten 31 von 50 Unternehmen (62 Prozent), dass ihre Mitarbeiter eine konkrete Anzahl an Tagen vor Ort im Büro oder bei Kunden sein sollen – meist zwei bis drei Tage pro Woche. Nur drei Unternehmen (sechs Prozent) gaben an, ausdrücklich keine Anwesenheitsregeln zu haben. In 16 Unternehmen (32 Prozent) gilt keine generelle Präsenzpflicht, dort ist die Entscheidung den Führungskräften der Teams überlassen. (dts/red)
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wirtschaft

DB Cargo treibt Abbau von 6.200 Stellen voran

Die Bahntochter DB Cargo treibt den Abbau von 6.200 der 14.000 Stellen voran. „Bis Mitte Juni soll der Interessenausgleich stehen, der Stellenabbau soll bis 2030 umgesetzt sein“, sagte Konzernchef Bernhard Osburg der „Rheinischen Post“ (Freitagausgaben).
„Wir sind in guten Gesprächen mit den Betriebsräten und dem Aufsichtsrat.“ Die DB Cargo werde bis 2030 Sanierungsmaßnahmen im Gegenwert von einer Milliarde Euro erbringen.
Die Güterbahn hatte den Abbau im Februar angekündigt. Osburg verteidigte ihn nun. „Das ist sehr bitter, aber leider nötig. Das Sanierungsgutachten für unsere deutsche DB-Cargo-Mutter gibt vor, dass wir hier 6.200 Stellen abbauen müssen, um aus den roten Zahlen zu kommen und langfristig eine Rentabilität von drei Prozent zu erreichen“, sagte Osburg.
Der Cargo-Chef nannte erste Details zu Standorten. Der Stellenabbau werde sich „auch für Nordrhein-Westfalen nicht vermeiden lassen“. Dort habe man aktuell rund 3.300 Mitarbeitende und ein Dutzend Standorte.
Die Instandhaltung in Oberhausen werde an eine andere Bahntochter veräußert, hier gehe es um eine zweistellige Stellenzahl. Auch in dem großen Control Tower Duisburg, bei dem es um Planung, Disposition und Vertrieb geht, werde es „Veränderungen und Anpassungen ans künftige Geschäft geben müssen“, sagte er.
Ziel sei es, den Stellenabbau „sozialverträglich“ zu gestalten. Dabei helfe die Demografie – viele Beschäftigte seien im rentennahen Alter. Zudem helfe der große konzerninterne Arbeitsmarkt. Die Deutsche Bahn habe rund 220.000 Beschäftigte in Deutschland. Da sei immer etwas in Bewegung. (dts/red)
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wirtschaft

Wirtschaftsministerin Reiche fordert Stopp von Frühverrentungsprogrammen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in der Debatte um die Reform der Altersvorsorge einen „Stopp von Frühverrentungsprogrammen“ gefordert.
Andernfalls werde Deutschland „selbst bei sehr hoher Produktivität pro Stunde“ gegen andere Volkswirtschaften verlieren, sagte Reiche dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitagsausgabe).

Mehr Arbeitsvolumen gefordert

Während in Deutschland Beschäftigte im Schnitt 1337 Stunden pro Jahr arbeiteten, seien es in China rund 2000. „Wir müssen darüber nachdenken, wie wir das Arbeitsvolumen steigern“, sagte die CDU-Politikerin.
Es müsse für Unternehmen möglich sein, auch älteren Arbeitnehmern, die dazu in der Lage und willens seien, Angebote für eine weitere Beschäftigung zu machen, sagte Reiche.
Die Aktivrente sei dafür „ein erster Ansatz“. Die Aktivrente ist für Menschen vorgesehen, die über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen.

Steuerreform soll früher kommen

Angesichts der Konjunkturschwäche dringt Reiche zudem darauf, den Einstieg in die geplante Körperschaftsteuerreform vorzuziehen. Derzeit ist eine schrittweise Senkung des wichtigen Unternehmenssteuersatzes ab dem Jahr 2028 geplant. „Die Reform muss früher greifen“, betonte Reiche.
Rund eine Woche vor ihrer geplanten Chinareise macht die Ministerin zudem klar, dass sie gegenüber der Volksrepublik deutsche Wirtschaftsinteressen offensiv vertreten werde. Das sei neu. „Wir haben unsere Interessen in der Vergangenheit nicht klar genug benannt.“ (afp/red)
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deutschland

Bas und Wildberger kündigen digitales Sozialportal an

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigen die Schaffung eines „digitalen Sozialportals“ an.
Geplant sei „ein einheitlicher Zugang zur Sozialverwaltung für Bürgerinnen und Bürger – unabhängig davon, welche Behörde am Ende zuständig ist“, schreiben die beiden Bundesminister in einem gemeinsamen Gastbeitrag für das Nachrichtenportal „t-online“.

„Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort.“

„Leistungen sollen künftig einfach von zu Hause beantragt werden können“, schreiben sie und weiter: „Der Stand eines Antrags soll jederzeit einsehbar sein. Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort. (…) Ein digitaler Workflow macht aus vielen einzelnen Behördenschritten heute zukünftig ein schnelles bürgerfreundliches Verfahren.“
Dafür müssten die Verwaltungssysteme modernisiert und miteinander verbunden werden. So sollen sie etwa an das bundesweite Datenaustauschsystem NOOTS angeschlossen werden.
Ebenfalls eine wichtige Rolle soll das EUDI-Wallet, „die digitale Brieftasche auf dem Smartphone“, spielen. Künstliche Intelligenz solle zudem die Verwaltung entlasten.

Den Sozialstaat neu bauen

Es gehe jedoch nicht darum, persönliche Beratung zu ersetzen. „Entscheidungen über Leistungen bleiben in menschlicher Hand“, schreiben Bas und Wildberger. Die Minister kündigen an: „Jetzt beginnt die Umsetzung.“
Ein Expertengremium unter der gemeinsamen Leitung beider Ministerien nimmt am 20. Mai die Arbeit auf.
„Wir werden den Sozialstaat nicht von heute auf morgen neu bauen“, so Bas und Wildberger. „Aber wir können ihn Schritt für Schritt einfacher, schneller und wirksamer machen.“
Am Mittwochnachmittag tagt zum ersten Mal das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“. Zuvor wollen Bas und Wildberger vor die Presse treten. (dts/afp/red)
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Bas und Wildberger kündigen digitales Sozialportal an

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigen die Schaffung eines „digitalen Sozialportals“ an.
Geplant sei „ein einheitlicher Zugang zur Sozialverwaltung für Bürgerinnen und Bürger – unabhängig davon, welche Behörde am Ende zuständig ist“, schreiben die beiden Bundesminister in einem gemeinsamen Gastbeitrag für das Nachrichtenportal „t-online“.

„Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort.“

„Leistungen sollen künftig einfach von zu Hause beantragt werden können“, schreiben sie und weiter: „Der Stand eines Antrags soll jederzeit einsehbar sein. Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort. (…) Ein digitaler Workflow macht aus vielen einzelnen Behördenschritten heute zukünftig ein schnelles bürgerfreundliches Verfahren.“
Dafür müssten die Verwaltungssysteme modernisiert und miteinander verbunden werden. So sollen sie etwa an das bundesweite Datenaustauschsystem NOOTS angeschlossen werden.
Ebenfalls eine wichtige Rolle soll das EUDI-Wallet, „die digitale Brieftasche auf dem Smartphone“, spielen. Künstliche Intelligenz solle zudem die Verwaltung entlasten.

Den Sozialstaat neu bauen

Es gehe jedoch nicht darum, persönliche Beratung zu ersetzen. „Entscheidungen über Leistungen bleiben in menschlicher Hand“, schreiben Bas und Wildberger. Die Minister kündigen an: „Jetzt beginnt die Umsetzung.“
Ein Expertengremium unter der gemeinsamen Leitung beider Ministerien nimmt am 20. Mai die Arbeit auf.
„Wir werden den Sozialstaat nicht von heute auf morgen neu bauen“, so Bas und Wildberger. „Aber wir können ihn Schritt für Schritt einfacher, schneller und wirksamer machen.“
Am Mittwochnachmittag tagt zum ersten Mal das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“. Zuvor wollen Bas und Wildberger vor die Presse treten. (dts/afp/red)
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Im Euroraum nimmt die Beschäftigung zu – in Deutschland ab

In Deutschland waren im ersten Quartal dieses Jahres weniger Menschen erwerbstätig als zuvor. Die Zahl der Erwerbstätigen sank im Vergleich zum Vorquartal um 486.000 Personen oder 1,1 Prozent auf 45,6 Millionen Menschen, wie das Statistische Bundesamt berichtete. Bereinigt um die zum Jahresbeginn üblichen Saisoneffekte bleibt immer noch ein Rückgang um 61.000 Menschen oder 0,1 Prozent.
Der Rückgang setzt einen seit Sommer 2025 verzeichneten Negativtrend fort. Auch im Jahresvergleich ging die Beschäftigung zurück: Sie lag 0,3 Prozent unter dem Wert aus 2025.

Jobs in der Industrie und am Bau fehlen

Vom Stellenabbau besonders stark betroffen sind das Produzierende Gewerbe (-2,1 Prozent) und das Baugewerbe (-1,1 Prozent). Diesen Verlusten standen nur geringe Zuwächse in den Dienstleistungsbereichen gegenüber: Hier nahm die Beschäftigung um 45.000 Personen oder 0,1 Prozent zu.
Allein der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit wuchs deutlich um 181.000 Stellen (+1,5 Prozent).
In der Volkswirtschaft sank die Zahl der sozialversicherungspflichtig versicherten Arbeitnehmer um 120.000 oder 0,3 Prozent auf 42 Millionen, die der Selbstständigen um 37.000 oder 1,0 Prozent auf 3,6 Millionen. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen blieb mit 15,7 Milliarden Stunden unverändert – weniger Personen arbeiten etwas länger.
Im Euroraum stieg die Erwerbstätigkeit im gleichen Zeitraum um 0,5 Prozent, in der gesamten EU um 0,6 Prozent. Deutschland entwickelt sich damit schwächer als der europäische Durchschnitt. (dpa/red)
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IW-Chef Hüther für andere Verteilung der Arbeitszeit

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, hat die Vorzüge der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit betont.
Der Acht-Stunden-Tag sei für die Industriegesellschaft wichtig gewesen, sagte Hüther im ARD-„Morgenmagazin“.
„Wir haben heute eine sehr viel stärker dienstleistungsorientierte Wirtschaft, wir haben ganz andere Bedingungen in den Familien, wo zwei arbeiten, und damit auch ganz andere Zeitausgleiche zwischen Arbeitszeit und Freizeit, zwischen Familie und Beruf zu organisieren sind.“
Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.
Die Arbeitgeber dringen auf Deregulierung und Entlastung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne ab.
Im Arbeitszeitgesetz heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Hüther: Es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit

Es gehe nicht darum, was ein Industriearbeiter jetzt zwölf Stunden am Stück machen könne, sondern es gehe im Kern um Bürojobs, sagte Hüther.
Mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten bedeuteten auch höhere Sicherheit für Arbeitsplätze, da der wirtschaftliche Handlungsrahmen der Unternehmen leichter und besser organisierbar sei.
„Es geht ja nicht um mehr Arbeitszeit, sondern es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit, die gegebenenfalls notwendig ist.“
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich von der geplanten Abschaffung des Acht-Stunden-Tags distanziert.
„Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an, aber es steht im Koalitionsvertrag“, sagte Bas, die auch SPD-Chefin ist.
Auf dem Bundeskongress des DGB rief sie dazu auf, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Lösung zu finden.
Juso-Chef Philipp Türmer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vorgeworfen, mit der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zu missachten.
Der Sozialverband Deutschland appellierte, den Rahmen für etwaige Anpassungen klar abzustecken.
Schon heute seien innerhalb des geltenden Arbeitszeitgesetzes flexible Lösungen möglich, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier einer Mitteilung zufolge. Deshalb dürfe es nicht darum gehen, Schutzstandards schrittweise auszuhöhlen.
„Niemand darf unter Druck geraten, längere Arbeitstage akzeptieren zu müssen. Die Entscheidung für flexible Modelle muss freiwillig bleiben“, betonte Engelmeier. (dpa/red)
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Nach Bas-Aussage: Das sagen die offiziellen Zahlen über Zuwanderung in Sozialsysteme


In Kürze:

  • Bundesarbeitsministerin Bas räumt die Realität von Sozialmissbrauch ein
  • Arbeitslosenquote unter allen Ausländern in Deutschland fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner
  • Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag 2025 bei 47,6 Prozent.

 
Die Debatte, inwiefern Zuwanderer in Deutschland von Sozialleistungen leben, gewinnt zunehmend an Fahrt – und könnte die Stimmung unter den Regierungsparteien weiter belasten.
Innenexperte Stephan Mayer (CSU) stellte im Gespräch mit der „BILD“ klar:
„Einwanderung in den Sozialstaat bedroht den Zusammenhalt! Fakt ist: Immer mehr Zuwanderer drängen in unser Sozialsystem – und bringen das System an die Belastungsgrenze und an den Rand des Kollapses.“
Der Bayer reagierte damit auf eine Aussage der SPD-Parteivorsitzenden und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Diese hatte in der Vorwoche auf Nachfrage des AfD-Abgeordneten René Springer im Bundestag am 6. Mai erklärt, dass „niemand“ in die deutschen Sozialsysteme einwandere.
Mayer vertrat gegenüber „BILD“ dagegen die Meinung, dass für Bedürftige „immer weniger Geld da“ sei, „weil die Falschen, die nie in das System einbezahlt haben und das nie tun werden, von uns alimentiert werden“.

Poseck: „Echte Belastung für die Gesellschaft“

Auch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete Zuwanderung in die Sozialsysteme in der „BILD“ als eine „echte Belastung für die Gesellschaft“. Wer Sozialbetrug begehe, untergrabe das Vertrauen in den Staat und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Sozialbetrug schadet der Allgemeinheit, belastet den Steuerzahler und entzieht denen die Mittel, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Poseck. Bas verschließe „offensichtlich die Augen vor der Realität“.
Inwiefern der Streit das Treffen der Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung im Bundeskanzleramt überschattet haben könnte, ist bislang nicht bekannt.

Bas spricht über Sozialmissbrauch

Wenige Stunden vor dem Treffen hatte Bas das Thema während ihrer Rede auf dem DGB-Bundeskongress noch einmal aufgegriffen. Bei der Befragung der Bundesregierung habe sie „leider zu kurz“ geantwortet, so die SPD-Chefin am Dienstag, 12. Mai, in Berlin.
Unstrittig sei, dass es „Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land“ gebe. Dieser werde auch von ihrer Partei scharf abgelehnt und bekämpft. Das sei „nur fair“ gegenüber jenen, „die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren“, argumentierte Bas ähnlich wie Poseck. Wie der SPD-Kampf gegen die illegale Ausnutzung des Sozialsystems derzeit konkret aussieht, ließ Bas offen.
Stattdessen warb sie für Verständnis für die Motive der Zuwanderer: „Es gibt viele Gründe, warum Menschen […] aus guten Gründen in unser Land kommen, weil sie vor Verfolgung, vor Krieg und Terror fliehen oder weil sie als Fachkräfte in diesem Land dringend gebraucht werden“, so Bas.
Dann schob sie einen Seitenhieb – wahrscheinlich in Richtung AfD – nach: Sie verabscheue es, „wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen“.

BA-Institut bestätigt überdurchschnittlich viele Sozialfälle unter Zuwanderern

Am 6. Mai, also am selben Tag, an dem Bas im Bundestag erklärt hatte, dass „niemand in unsere Sozialsysteme“ einwandern würde, war der jüngste Zuwanderungsmonitor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erschienen. Beim IAB handelt es sich um eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nach einer IAB-Grafik zu den Arbeitsmarktindikatoren gehen primär die in Deutschland registrierten 1,4 Millionen Ukrainer sowie 2,1 Millionen Angehörige der wichtigsten Asylherkunftsländer deutlich seltener einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Erwerbsarbeit nach als der Durchschnitt aller gut 14 Millionen Ausländer, die in Deutschland leben.
Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Die Gruppe „Insgesamt“ bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland (deutsche und ausländische Staatsangehörige).

Wie das IAB auf Nachfrage von Epoch Times bestätigte, wurde die Beschäftigungsquote auf der Basis jener Bevölkerungsgruppe errechnet, deren Angehörige im Januar mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt waren. Dieses Erwerbspersonenpotenzial sei rund 53 Millionen Menschen stark. Beschäftigte ab 65 Jahren seien nicht berücksichtigt worden. Die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands liegt derzeit bei knapp 84 Millionen.

Ukrainer und Asylbewerber mit höchster Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote war mit 37,5 Prozent bei den Ukrainern am höchsten, gefolgt mit 26,7 Prozent bei Staatsangehörigen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.
Unter allen in Deutschland lebenden Ausländern lag dieselbe Quote im Januar bei 15,3 Prozent, bei Zugewanderten aus der EU bei 10 Prozent und im Schnitt der Gesamtbevölkerung (Gruppe „Insgesamt“) bei 7,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote unter allen Ausländern war also fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner. Flüchtlinge waren dreieinhalbmal so oft erwerbslos. Ukrainer, von denen 40 Prozent im Jahr 2023 Alleinerziehende waren, waren sogar fast fünfmal so häufig erwerbslos.
Den 1,1-Punkte-Unterschied zur offiziellen BA-Arbeitslosenstatistik vom Januar 2026 (6,6 Prozent/3,085 Millionen) erklärte das IAB damit, dass seine Berechnungen auf einer anderen „periodengleichen und eingeschränkten Bezugsgröße“ basierten. „Vereinfacht gesagt fällt aus methodischen Gründen der Nenner etwas kleiner und die entsprechende Quote damit etwas größer aus“, erklärte ein IAB-Mitarbeiter auf Epoch-Times-Anfrage. Zu Details verwies er auf den Methodenbericht der BA.
Auf Bürgergeld als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II waren im Januar mit 52,1 Prozent mehr als die Hälfte der in Deutschland angemeldeten Ukrainer, 39,6 Prozent der Menschen aus Asylherkunftsländern und 19,1 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer angewiesen.
EU-Ausländer nahmen zu 8,8 Prozent SGB-II-Hilfsleistungen in Anspruch, waren also nur geringfügig bedürftiger als die Gesamtbevölkerung (8,1 Prozent).

Beschäftigungsquote bei Ukrainern und Flüchtlingen leicht gestiegen

Bei den Beschäftigungsquoten zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Während mehr als zwei Drittel des gesamten Erwerbspersonenpotenzials  (69,1 Prozent) einer abhängigen Arbeit nachgingen, waren es bei den Zugewanderten aus der EU 61,5 Prozent und unter allen Ausländern 56,7 Prozent.
Noch geringer war die Beschäftigungsquote in der Gruppe der Menschen aus Asylherkunftsländern (49,9 Prozent) und bei den Ukrainern (37 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (Februar 2025) hat sich die Quote bei den beiden letztgenannten Gruppen allerdings um 4,1 Prozentpunkte (Asylherkunftsländer) beziehungsweise um 4,6 Punkte (Ukraine) verbessert.
Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 betrifft Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Menschen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, und Ungarn. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 bezeichnet Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Eingewanderte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Erwerbstätige Beamte oder Selbstständige wurden in der Beschäftigungsstatistik nicht mit berücksichtigt.

Die Bundesregierung hatte geplant, Ukrainern, die nach dem 1. April 2025 einreisten, keine Bürgergeldleistungen mehr nach dem SGB II, sondern nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren.
Das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz (BT-Drucksache 21/3539) ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Nach der ersten Lesung im Bundestag befindet es sich noch im parlamentarischen Verfahren.

2,6 Millionen Ausländer erhalten Sozialleistungen

Nach Angaben von „Statista“, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, machten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 durchschnittlich rund 2,57 Millionen Ausländer Gebrauch von Grundsicherungsleistungen für ihren Lebensunterhalt. Darunter waren 1,87 Millionen Erwerbsfähige sowie 700.000 Nichterwerbsfähige, die Bürgergeld nach dem SGB II bekamen.
Unter allen Bürgergeldempfängern hatten Ausländer laut „Statista“ einen Anteil von 47,6 Prozent. Damit war jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer (20,3 Prozent) auf Sozialleistungen nach dem SGB II berechtigt.
Die Kosten für den Steuerzahler beliefen sich nach Informationen des „FOCUS“ auf 21,7 Milliarden Euro. SGB II-Empfänger, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren, schlugen mit 24,9 Milliarden Euro zu Buche.
Dazu kommen noch jene Personen, die Regelleistungen nach dem AsylbLG oder eine darüber hinausgehende Unterstützung erhalten. Im Jahr 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 461.000 Personen gewesen, die Asylbewerberregelleistungen erhielten.
Wenn ihr Status als Asylberechtigte, Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wird, können sie nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales grundsätzlich die gleichen Sozialleistungen wie Inländer beanspruchen.
Offizielle Zahlen zu den Gesamtkosten der Asylpolitik liegen nicht vor.
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gesellschaft

Deutsche Stellenanzeigen sagen kaum etwas über das Gehalt

Kurz vor Auslaufen einer EU-Frist zur Lohntransparenz geizen deutsche Arbeitgeber weiterhin bei Stellenanzeigen mit Angaben zum Gehalt.
In einem europäischen Vergleich der Jobseite Indeed schnitt Deutschland am schlechtesten unter den sieben untersuchten europäischen Ländern ab. Nur 12,5 Prozent der Stellenanzeigen hierzulande hätten konkrete Angaben zum Gehalt enthalten, so das Ergebnis der Untersuchung.

Verhandlungsmacht wechselt wieder zu Arbeitgebern

„Statt eines präventiven Anstiegs verzeichnen wir aktuell sogar einen Rückgang der Transparenzquote in Deutschland und eine Stagnation in weiten Teilen Europas“, sagte die Indeed-Ökonomin Lisa Feist. „Diese Entwicklung verläuft parallel zu einem Arbeitsmarkt, der spürbar abkühlt und auf dem sich die Verhandlungsmacht wieder zugunsten der Arbeitgeber verschiebt.“
Der Druck auf die Arbeitgeber nehme ab, viele fielen in alte Muster zurück. „Eine dauerhafte und konjunkturunabhängige Offenheit bei Gehältern wird sich voraussichtlich erst dann als Standard durchsetzen, wenn gesetzliche Rahmenbedingungen vollumfänglich greifen“, sagte Feist.

In vielen Ländern mehr Transparenz

In Großbritannien (56 Prozent), den Niederlanden (48 Prozent) oder Frankreich (43 Prozent) sind die Anteile der Ausschreibungen mit Gehaltsangaben deutlich höher als in Deutschland. In Italien sei der Anteil mit Gehaltsangabe binnen eines Jahres von 22 auf 36 Prozent geklettert.
Die EU-Lohntransparenz-Richtlinie muss bis 7. Juni in nationales Recht überführt werden. Sie hat unter anderem zum Ziel, die Einkommensunterschiede von Männern und Frauen auszugleichen und verpflichtet Arbeitgeber dazu, schon vor dem Bewerbungsgespräch Angaben zum Gehalt zu machen.
In Deutschland gilt bisher: Vor allem bei besser bezahlten Jobs herrscht öffentlich Stillschweigen. Bei Reinigungsdiensten nannten immerhin 34,8 Prozent der Stellenanzeigen eine Vergütung, in der Sicherheitsbranche waren es 23,5 Prozent, im Transportwesen 22,3 Prozent und im Kundenservice 21,3 Prozent.

Arbeitnehmer wünschen sich mehr Gehaltsangaben

Dagegen enthielten in der Architektur nur sechs Prozent der Stellenanzeigen eine Gehaltsangabe, in der wissenschaftlichen Forschung 5,3 Prozent, in der Pharmazie 5,2 Prozent. Auch in der Informationstechnologie waren es nur 5 Prozent und im Bereich Daten und Analytics 4,4 Prozent.
Eine Indeed-Umfrage unter Arbeitnehmern hat hingegen ergeben, dass mehr als 60 Prozent sich nachhaltige Angaben zum Gehalt wünschen und auch eher geneigt sind, sich tatsächlich zu bewerben, wenn das Gehalt bekannt ist. (dpa/red)
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deutschland

Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.