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Neue Woche startet wechselhaft – erneut Regen und Gewitter

Zum Wochenausklang aufziehende Schauer und Gewitter bleiben auch in der neuen Woche erhalten.
Auf einen zunächst heiteren Start in den Montag folgen aus Westen kommende Wolkenfelder, wie der Deutsche Wetterdienst mitteilte. Lediglich im Südosten kann sich die Sonne noch bis zum Abend örtlich durchsetzen.
Am Nachmittag und am Abend kommt es den Meteorologen zufolge in der Westhälfte und an den Alpen zu einzelnen, teils kräftigen Gewittern.
Mit Blick auf die Temperaturen zeigen sich Osten und Westen zweigeteilt: Während die Werte im Südosten auf 24 bis 28 Grad klettern, zeigt sich der Nordwesten mit 20 bis 25 Grad etwas kühler.

Örtlich erneut Gewittergefahr

In der Nacht zum Dienstag zieht von Westen nach Osten schauerartiger Regen durchs Land. Teils kann es zu stärkeren Regenfällen und Gewitter kommen. Erwartet werden  Tiefstwerte zwischen 16 und 7 Grad.
Vor allem im Nordwesten muss am Dienstag mit einzelnen Gewittern und teilweisen stürmischen Böen gerechnet werden. Dort sowie im Rest des Landes treten zudem gebietsweise Regenschauer auf.
Südlich der Donau sei auch teils länger anhaltender, stärkerer Regen möglich. Bei Werten zwischen 15 und 20 Grad wird es spürbar kühler. Lediglich der Osten hält sich mit Höchstwerten bis 22 Grad über der 20 Grad-Marke.

Wechselhaftes Wetter bleibt zur Wochenmitte

In der Nacht zum Mittwoch regnet es südlich der Donau sowie an der Nordsee. Erneut sind einzelne Gewitter nicht auszuschließen. Sonst klart es vermehrt auf, die Temperaturen fallen dabei auf 11 bis 5 Grad.
Zur Wochenmitte kann es im Tagesverlauf immer wieder zu Schauern und kurzen Gewittern kommen. Dabei ist es wechselnd bewölkt. Die Temperaturen erreichen Werte zwischen 15 und 21 Grad. Örtlich warnt der Wetterdienst bei Schauern und Gewittern vor mitunter böigem Wind aus West bis Südwest. (dpa/red)
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Polizeitransporter kollidiert mit Taxi: Acht Verletzte

Beim Zusammenstoß zwischen einem vollbesetzten Polizeitransporter und einem Taxi sind am Samstagmorgen in Berlin mehrere Menschen verletzt worden. Nach Polizeiangaben kippte der Einsatzwagen durch den Aufprall auf die Seite.
Sieben Einsatzkräfte sowie der Taxifahrer erlitten Verletzungen. Sie kamen zur ambulanten Behandlung in Krankenhäuser. Auch ein Rettungshubschrauber war im Einsatz. Zunächst sprach die Polizei von teils schwer Verletzten.

Rote Ampel und Taxi

Es handelte sich demnach um das Gruppenfahrzeug einer Brennpunkteinheit. Solche Einheiten werden an Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt.
Der mit Blaulicht fahrende Polizeitransporter habe eine rote Ampel passiert, als es zu dem Zusammenstoß mit dem Taxi kam. Dabei wurde auch eine Fußgängerampel aus der Verankerung gerissen und eine Metallbrüstung beschädigt.
Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauerten demnach weiter an. (afp/red)
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Die Mehrheit hilft – es gibt mehr Kooperation als erwartet

Die Bereitschaft zur Kooperation mit Fremden ist einer Studie zufolge weltweit stark ausgeprägt. Dabei unterschätzen die meisten aber den Kooperationswillen ihrer Mitmenschen, wie die im Fachmagazin „Science“ veröffentlichte Studie eines Bonn-Frankfurter Forschungsteams zeigt. Besonders ausgeprägt ist dieses Phänomen demnach in Deutschland.
Die Forscher betonen, dass Kooperation eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliches Wohlergehen sei. Viele Herausforderungen ließen sich nur bewältigen, wenn Menschen bereit seien, über ihr Eigeninteresse hinaus zum Gemeinwohl beizutragen.
Die Datengrundlage der Studie bilden nach Angaben der Universität Bonn verhaltenswissenschaftliche Experimente mit über 100.000 Personen aus 125 repräsentativen Länderstichproben. Die Studie sei die weltweit erste, die menschliche Kooperation auf global repräsentativer Basis untersuche.

Für einen guten Zweck werden Nachteile in Kauf genommen

Im Mittelpunkt der Untersuchung stand ein weltweit einheitlich durchgeführtes Experiment: Jede teilnehmende Person wurde einer unbekannten Person aus dem eigenen Land zugeordnet, dann musste sie sich zwischen zwei Optionen entscheiden.
Die Option „nicht kooperieren“ brachte einen sicheren Ertrag von 100 Dollar, die Option „kooperieren“ dagegen nur 70 Dollar. Wenn sich jedoch beide Personen – unabhängig voneinander und ohne gemeinsame Beratung – für die Option „kooperieren“ entschieden, wurden zusätzlich 400 Dollar für Maßnahmen gegen den Klimawandel gespendet.
Die Teilnehmer standen also vor der Wahl zwischen einer höheren privaten oder einer gemeinschaftsorientierten Auszahlung.
Wie sich zeigte, war eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer von durchschnittlich 69 Prozent bereit, zugunsten des Beitrags für die Klimamaßnahmen auf einen höheren Geldbetrag für sich selbst zu verzichten.
Die Teilnehmer unterschätzten systematisch die Kooperationsbereitschaft ihrer Mitmenschen. Während die tatsächliche globale Kooperationsbereitschaft bei 69 Prozent lag, erwarteten die Befragten im Durchschnitt nur eine Kooperationsbereitschaft von 47 Prozent.
Diese pessimistische Fehlwahrnehmung fand sich in 124 von 125 Ländern, sie ist also fast allgemein. Die Forscher betonen deshalb: „Wir sind als Spezies kooperativer als wir selbst glauben.“

Deutsche haben zu pessimistisches Bild von ihren Mitbürgern

Ein auffälliges Ergebnis gab es für Deutschland. Dort wurde die Kooperationsbereitschaft der anderen besonders drastisch unterschätzt.
Während tatsächlich 86 Prozent kooperierten – ein besonders hoher Anteil –, erwarteten die Teilnehmer dies nur von 47,6 Prozent – eine Unterschätzung um fast 40 Prozentpunkte.
Wie kommt es dazu? „Meine Vermutung ist, dass wir schon eine Tendenz haben, das Glas halbleer zu sehen“, sagte einer der Autoren der Studie, Armin Falk von der Universität Bonn. „Das entspräche diesem Grundpessimismus, der ja auch häufig beklagt wird.“
Die wichtigste Erkenntnis aus der Studie ist für Falk jedoch diese: „Wir könnten, wenn wir weniger pessimistisch und damit realistischer wären, in einer besseren Welt leben.“
Viele Menschen erlägen einer kognitiven Selbsttäuschung, indem sie die anderen zu negativ einschätzten. „Und dadurch schwächen wir uns selber.“ (dpa/red)
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Feuer am Hafen in Ecuador: Mehr als 35 Boote brennen

Bei einem Brand an dem wichtigen Pazifikhafen von Manta in Ecuador sind Dutzende Fischerboote zerstört worden. Zwei Menschen wurden dabei verletzt, wie die Behörde für Risikomanagement mitteilte.
Die Ursache des Brandes blieb zunächst unklar. Vor dem Zwischenfall sollen nach Angaben von Zeugen auf einem der Boote Schweißarbeiten durchgeführt worden sein, wie die Feuerwehr mitteilte. Es werde ermittelt.
Laut Behörden gingen nach vorläufigen Informationen mindestens 35 Boote am Ankerplatz des Hafens in Flammen auf. Dabei handelte es sich um kleinere und mittelgroße Fischerboote aus leicht entflammbaren Materialien wie Glasfaser.
Der Brand sei unter Kontrolle gebracht worden, teilte das nationale Sekretariat für Risikomanagement mit. Auf Videos waren Flammen und schwarze Rauchsäulen zu sehen, die aus dem Wasser aufstiegen. (dpa/red)
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Bankkunden müssen zahlen: Girokonten kosten oft über 100 Euro Gebühren

Fast jeder vierte Bankkunde (23 Prozent) zahlt inzwischen mindestens 100 Euro pro Jahr für die Führung eines Girokontos. Das geht aus einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox hervor.
Bei 5 Prozent der Befragten summieren sich die jährlichen Gebühren sogar auf mehr als 200 Euro.
Für die Untersuchung befragte das Marktforschungsinstitut Innofact Ende April 2026 im Auftrag von Verivox 1.003 Personen im Alter von 18 bis 79 Jahren. Die Umfrage ist den Angaben nach repräsentativ in Bezug auf Alter, Geschlecht und Bundeslandzugehörigkeit.

Dichtes Filialnetz, hohe Kontogebühren

Besonders tief in die Taschen müssen der Umfrage zufolge Kunden der Sparkassen greifen. Dort zahlt mehr als jeder Dritte (34 Prozent) jährlich einen dreistelligen Betrag für sein Girokonto.
Bei Genossenschaftsbanken wie Volks- und Raiffeisenbanken liegt dieser Anteil bei fast 26 Prozent. Über ein komplett kostenfreies Konto verfügt insgesamt knapp ein Fünftel (18 Prozent) aller Befragten.
Viele Direktbanken und Smartphone-Banken bieten kostenfreie Girokonten an. Manche Anbieter verlangen aber dafür einen monatlichen Mindesteingang an Geldern. Zudem haben sie keine Filialen, die Kunden bei Fragen oder Problemen aufsuchen können.
„Nach wie vor betreiben die Sparkassen ein dichtes Filialnetz, das weit in den ländlichen Raum hineinreicht“, sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH, laut Mitteilung.
„Das ist teuer, bietet Verbrauchern, denen eine persönliche Vor-Ort-Beratung wichtig ist, aber auch einen Mehrwert. Deshalb ist es legitim, wenn diese Kundennähe in den Kontogebühren eingepreist wird.“ (dpa/red)
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Ebola-Patient aus Berliner Charité entlassen

Nach gut zwei Wochen Behandlung in der Berliner Charité ist der US-amerikanische Ebola-Patient aus dem Krankenhaus entlassen worden. Der Arzt, der sich in der Demokratischen Republik Kongo infiziert hatte, befinde sich in gutem Gesundheitszustand, teilte die Klinik mit. Seit dem 30. Mai sei kein Virus mehr bei ihm nachgewiesen worden. Im Einklang mit international üblichen Kriterien habe das zuständige Gesundheitsamt die Isolationsanordnung daher um 12.00 Uhr aufgehoben.
Der Arzt war am 20. Mai in der Charité aufgenommen worden. Bei ihm wurde nach Angaben der Universitätsklinik das seltene Bundibugyo-Virus, eine Art des Ebola-Virus, mit einem PCR-Test eindeutig nachgewiesen. Seine Ehefrau und vier Kinder kamen kurz darauf nach Berlin. Sie waren als „Hochrisikokontakte“ eingestuft, hatten aber keine Symptome und befanden sich in einem getrennten Teil der Station in Quarantäne.

Patient denkt an Menschen in Kongo

Der US-Patient selbst bedankte sich beim Charité-Team: „Ich wurde erstklassig versorgt, unter anderem mit experimentellen Therapien, die derzeit zur Behandlung dieser Virusart erprobt werden“, wurde er in einer Mitteilung der Charité zitiert. „Meine Dankbarkeit lässt sich mit Worten nicht angemessen beschreiben. (…) Unsere Gedanken sind auch bei den Menschen im Kongo, die nicht die Möglichkeit haben, eine solche Versorgung zu erhalten.“
Ebola-Fieber ist eine ansteckende und lebensbedrohliche Krankheit. Das Virus wird durch Körperkontakt und Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen. In der Demokratischen Republik Kongo in Zentralafrika, wo der US-Amerikaner tätig war, ist der jüngste Ebola-Ausbruch besonders schwer einzudämmen. Einer der Gründe: Für den Bundibugyo-Typ gibt es bislang weder einen Impfstoff noch eine spezielle Therapie.

Patient war in Sonderisolierstation

Der Charité-Patient war von Uganda aus mit einem Spezialflugzeug nach Berlin geflogen und dann unter hohen Sicherheitsvorkehrungen in die Charité gebracht worden. Dort wurde er in einer Sonderisolierstation auf dem Campus Virchow-Klinikum behandelt.
Dabei handelt es sich um eine geschlossene und geschützte Einheit getrennt vom regulären Klinikbetrieb, so dass kein Kontakt zu anderen Patienten entstehen kann. Laut Bundesgesundheitsministerium bestand daher weder für die Bevölkerung noch für andere Patienten Gefahr.

Schrittweise Besserung

Anfangs sei der Mann sehr geschwächt gewesen und habe typische Symptome einer Ebola-Virus-Infektion gezeigt, so die Klinik. Zudem habe er eine hohe Viruslast aufgewiesen. Im Zuge einer kombinierten antiviralen Therapie und weiteren begleitenden medizinischen Maßnahmen hätten sich die Krankheitszeichen bereits im Verlauf der ersten Woche deutlich zurückgebildet. Sein Zustand habe sich kontinuierlich gebessert, die Laborwerte normalisiert.
„Wir sind sehr erfreut über den erfolgreichen Behandlungsverlauf und werten diesen als bedeutenden therapeutischen Erfolg“, sagte der Direktor der Klinik für Infektiologie und Intensivmedizin der Charité, Leif Erik Sander. „Die Sonderisolierstation der Charité hat sich einmal mehr als unverzichtbarer Baustein in der Bewältigung hochpathogener Infektionen erwiesen.“

Schon viele Ebola-Tote in Afrika

Der Ebola-Ausbruch im Kongo und in Uganda ist nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch weit davon entfernt, unter Kontrolle zu sein.
Im Kongo gibt es nach Angaben der afrikanischen Gesundheitsbehörde Africa CDC mittlerweile 381 bestätigte Fälle, darunter 62 Todesfälle. Die WHO geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Im Nachbarland Uganda sind demnach bislang 16 Fälle und 1 Todesfall bestätigt worden.
Nach Angaben der WHO ist es nach wie vor schwierig, die Kontakte von Infizierten zu isolieren und zu überwachen. Bislang sei es Gesundheitspersonal vor Ort erst gelungen, 45 Prozent aller Personen nachzuverfolgen, mit der Ebola-Infizierte in Kontakt waren. Um die Ausbreitung der Viruskrankheit zu stoppen, seien es aber nötig, 90 Prozent aller Kontaktpersonen zu ermitteln.
In den Jahren 2014 und 2015 waren bei einer Ebola-Epidemie in Westafrika mehr als 11.000 Menschen gestorben. Beim zweitschwersten erfassten Ausbruch von 2018 bis 2020 im Ostkongo starben rund 2.300 Menschen. (dpa/red)
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Nach Attacke auf Frau: Hamburger Wolf wahrscheinlich tot

Vor gut zwei Monaten hat ein Wolf eine Frau in einer Hamburger Einkaufspassage verletzt – nun ist das Tier laut Umweltbehörde wahrscheinlich tot. Der junge männliche Wolf war nach der Attacke im Stadtteil Altona in der Innenstadt eingefangen und bei seiner Auswilderung mit einem Sender versehen worden.
Die automatisierten Sendedaten des Ortungshalsbandes liegen laut dem Behördensprecher bis Ende Mai vor. Dann sei das Signal abgerissen. „Die verwendeten Sender sind technisch äußerst verlässlich und erprobt; ein Defekt oder ein herkömmlicher Verlust des Halsbandes wird nach so kurzer Laufzeit als unwahrscheinlich eingeschätzt“, sagte er.

Umfangreiche Suchaktionen blieben erfolglos

Umfangreiche Suchaktionen nach dem jungen Wolf seien erfolglos geblieben. „Es konnten bislang weder das Tier noch der Sender lokalisiert werden“, so der Sprecher. „Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist der Tod des Tieres wahrscheinlich.“ Zuvor hatte der NDR berichtet.
Vor dem Zwischenfall war der Wolf tagelang durch Hamburg geirrt. Nach der Attacke lief er durch die Innenstadt und sprang in die Binnenalster, wo ihn die Polizei einfangen konnte. Er wurde in eine Wildtierstation nach Sachsenhagen im niedersächsischen Landkreis Schaumburg gebracht und Anfang April im südlichen Stadtgebiet von Hamburg wieder ausgewildert.
Anschließend habe sich der Wolf unauffällig in einem festen Revier in einem ländlichen Bereich in Niedersachsen, über 150 Kilometer weit weg von Hamburg, niedergelassen, teilte der Sprecher jetzt mit. „Auf seiner gesamten Route hat sich das Tier völlig unauffällig und wolfstypisch verhalten.“

Frau soll auf panisches Tier zugegangen sein

Nach früheren Angaben geht die Hamburger Umweltbehörde davon aus, dass der Wolf die Frau gebissen hat, als diese mutmaßlich auf das panische Tier zugegangen sei, um es durch die gläsernen Automatiktüren der Einkaufspassage nach draußen zu lassen.
Naturschützer bezweifeln, dass der Wolf die Frau angegriffen und gebissen hat. Sie verweisen etwa auf eine Zeugin, die gesehen haben will, dass der Wolf die Frau angesprungen, aber nicht gebissen habe. Dabei habe er sie möglicherweise mit der Pranke verletzt. (dpa/red)
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Gelsenkirchener Millionen-Coup: Erste Klagen starten

Es geht um einen der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit möglicherweise dreistelligem Millionen-Schaden. Nach Weihnachten 2025 drangen Unbekannte in eine Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale ein und räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus.
Am 11. Juni starten beim Essener Landgericht die ersten beiden Zivilprozesse, in denen geschädigte Kunden volle Haftung von der Bank verlangen. Allein die erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.

Was ist passiert?

Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr gibt es bei der Feuerwehr Gelsenkirchen Brandalarm für die Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Die Einsatzkräfte finden aber keine brennende, sondern eine geknackte Bank.
Unbekannte Täter haben sich während der Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus zunächst Zugang zu einem Archivraum verschafft. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor.
Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den Eigentümern bekannt ist.
Sie könnte auch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minuziös vorbereitet haben, gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.

Wer sind die Kläger?

In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle.
Sie sei nun mittellos, sagt ihr Anwalt. Sie sei noch kurz vor der Tat zusammen mit ihrer Tochter am Schließfach gewesen. Diese könne bezeugen, dass das Geld im Fach war.
Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute. Jetzt seien nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern – unersetzlicher Familienschmuck – gemeldeter Schaden fast 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, sagte der 63-Jährige bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls vor Gericht ziehen wollen, gilt gleichermaßen: Der Versicherungsschutz der Sparkassenkunden ist laut dem Schließfachvertrag auf 10.300 Euro beschränkt, falls nicht ausdrücklich höhere Summen vereinbart wurden.
Dagegen geht der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vor. Mehrere Anwaltskollegen bereiten ebenfalls Verfahren vor, um höhere Entschädigungen für ihre Mandanten zu erreichen. Viele Sparkassenkunden sind wütend – sie fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht.

Warum soll die Sparkasse zahlen?

Die Kläger fordern unbegrenzte Haftung und werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Wegen ihres fahrlässigen Verhaltens hafte sie in vollem Umfang, sagt der Klägeranwalt.
Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden.
Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten.
Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt geblieben – die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab.

Was sagt die Sparkasse?

Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum blockte sie dabei monatelang ab.
Kein Außenstehender bekam den Raum zu sehen, nicht einmal die wenigen Kunden, deren Fächer nicht geknackt worden sind. Sie können sich ihr Eigentum abholen, aber nicht im Tresorraum. Die Wertsachen werden unter notarieller Aufsicht herausgeholt und an einem anderen Ort übergeben.
Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum zurückgelassen haben – darunter auch durchaus werthaltige Dinge. Die Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel Zeit.
Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben seien.

Was ist vom Prozess zu erwarten?

Es handelt sich um zwei Zivilprozesse. Es geht dabei „nur“ um Geld, nicht um Straftaten und ihre Sühne – logischerweise, denn die Täter sind ja noch flüchtig. Am Anfang des Zivilprozesses steht eine Güteverhandlung. Der Vorsitzende Richter fragt die Bereitschaft zu einem Vergleich ab. Diese dürfte angesichts der hohen Summen, die auf dem Spiel stehen, äußerst gering sein.
Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.
Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand hintereinander – eine abschließende Lösung der komplexen Fragen scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden.

Wie lange dauert das alles?

So unsicher der Ausgang der Verfahren auch ist – eins scheint ziemlich klar: Es wird wohl Jahre dauern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Bei einem vergleichbaren Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre bis zu einer ersten Entscheidung beim Landgericht Hamburg zugunsten einer höheren Kunden-Entschädigung.
Dann folgten Berufung, Gutachten und Gegen-Gutachten und Ende Mai dieses Jahres – also nach fast fünf Jahren – hob das OLG die Landgerichtsentscheidung wieder auf. Gegen die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt. (dpa/red)
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Ermordete Elfjährige in Frankreich: Staatsanwalt bestätigt Identität des Opfers

Traurige Gewissheit nach dem Fund einer Kinderleiche in Frankreich: Bei den am Vortag gefundenen sterblichen Überresten handelt es sich nach Angaben der Justiz um die ermordete Lyhanna.
„Die Identität des Opfers wurde durch einen DNA-Abgleich bestätigt“, erklärte der Staatsanwalt der südwestfranzösischen Stadt Agen, Olivier Naboulet, am Freitag. Zuvor hatte Präsident Emmanuel Macron Missstände im französischen Justizsystem eingeräumt.
Die Leiche des Mädchens war in einem Getreidesilo im südfranzösischen Ort Puycasquier gefunden worden. Der Verdächtige, in dessen Auto das Mädchen zuletzt gesehen wurde, war in der Vergangenheit mehrfach wegen Vergewaltigung Minderjähriger angezeigt worden, ohne dass dies juristische Folgen hatte. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft und verweigert die Aussage.
„Es ist klar, dass es Schwachstellen gab“, sagte Macron am Freitag. Die Verantwortlichkeiten müssten geklärt und der Schutz von Kindern müsse verbessert werden. Der Fall der elf Jahre alten Lyhanna, deren Leiche am Donnerstag sechs Tage nach ihrem Verschwinden gefunden worden war, hat in Frankreich Entsetzen und Empörung ausgelöst.
Premierminister Sébastien Lecornu berief zu dem Fall die Justiz- und Innenminister ein. Erste Folgerungen einer behördeninternen Untersuchung sollen in spätestens zwei Wochen vorliegen.
In Regierungskreisen gab es Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Auch, wo bereits vor Monaten eine Vergewaltigungsanzeige gegen den Verdächtigen eingegangen war. Die seit Jahresbeginn geltende Vorschrift, Fälle mit minderjährigen Opfern vorrangig zu behandeln, sei nicht befolgt worden, hieß es.
Justizminister Gérard Darmanin sprach von „erheblichen und inakzeptablen Störungen“ bei der Bearbeitung der Strafanzeigen gegen den Verdächtigen. Er berief für Montag ein Treffen mit Vertretern der Staatsanwaltschaft ein.
Darmanin äußerte am Freitag seinen Unmut darüber, dass seine Weisungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige im Fall Lyhanna nicht umgesetzt worden seien. Aus seinem Umfeld hieß es, dass den zuständigen Justizbeamten Strafen drohen könnten, sollten sich die festgestellten Verstöße bestätigen.
Der mutmaßliche Täter Jérôme B. war in den vergangenen Jahren mehrfach wegen sexueller Übergriffe sowie wegen Vergewaltigung von Minderjährigen angezeigt worden. Ein Ermittlungsverfahren nach einer Anzeige 2022 wurde mangels Beweisen eingestellt. Eine weitere Strafanzeige vom Sommer 2025 hatte bislang nicht zu Vernehmungen des Verdächtigen oder der mutmaßlichen Zeugen geführt.
Am Mittwoch wurde B. erneut wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen angezeigt. Dabei handelt es sich vermutlich um den Fall einer Elfjährigen, die an einer Übernachtungsparty einer seiner Töchter teilgenommen hatte.
Die Eltern von Lyhanna waren nach einer solchen Übernachtungsparty im Haus des Verdächtigen auf Distanz zu dem Mann gegangen. (afp/red)
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Deutschland ringt um die Widerspruchslösung bei der Organspende


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Auch Martin Sichert, der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, hält den neuen Vorschlag für verfassungsrechtlich „höchst bedenklich“. Eine Widerspruchslösung drücke „den Geist, dass der Körper des Menschen der Allgemeinheit“ aus, so Sichert gegenüber Epoch Times.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

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Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.
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Fast vier Jahre Haft für Diebe von Goldhelm aus Museum

Die Täter des spektakulären Kunstdiebstahls aus einem niederländischen Museum sind zu jeweils fast vier Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht in Assen sprach die drei Männer schuldig und verurteilte sie zu jeweils 47 Monaten Haft. Sie hätten den Einbruch gemeinsam „auf raffinierte und professionelle Weise“ vorbereitet und umgesetzt.
Im Januar 2025 hatten die Männer in der Nacht den Eingang des kulturhistorischen Museums in Assen in der nördlichen Provinz Drente gesprengt.
Sie hatten Kulturschätze der Sonderausstellung „Dakien – das Reich aus Gold und Silber“ aus Rumänien gestohlen – drei goldene Armreifen und ein über 2.500 Jahre alter Goldhelm.
Die Verdächtigen im Alter von 21 bis 36 Jahren waren bereits nach wenigen Tagen festgenommen worden. Doch erst Anfang April war ein Großteil der Beute der Justiz übergeben worden. Ein goldener Armreifen fehlt bis heute.

Deal mit der Staatsanwaltschaft

Zwei der Männer hatten zuvor mit der Staatsanwaltschaft einen Deal gemacht. Sie gaben die Beute zurück und sollten dafür eine geringere Strafe bekommen.
Doch nun erhielten alle drei Männer dieselbe Strafe. Nach Ansicht des Gerichts lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, welchen Anteil jeder von ihnen an der Rückgabe der gestohlenen Kulturschätze hatte.

Rumänien geschockt

Die Tat hatte vor allem in Rumänien einen Schock ausgelöst. Der Goldhelm aus fast reinem Gold gilt als Kulturgut von unschätzbarem Wert und Symbol für die Geschichte Rumäniens. Der Goldhelm und die beiden Armreifen sind inzwischen an das Museum zurückgegeben worden. (dpa/red)
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Der Tag der Organspende 2026


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.
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Clankriminalität in Berlin nimmt spürbar zu

Die Clankriminalität in Berlin hat spürbar zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Menschen, die dem Phänomenbereich zugerechnet werden, um elf Prozent auf 685, wie die Senatsverwaltung für Inneres am Freitag, 5. Juni, mitteilte.
Clankriminalität sei wesentlich „durch die systematische Nutzung familiärer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen“ geprägt, um kriminelle Aktivitäten zu ermöglichen oder zu verschleiern.
2025 registrierten die Ermittler 952 Straftaten durch 342 Tatverdächtige aus Clans. Von diesen Tatverdächtigen wurden 289 bis zu vier Straftaten zugerechnet, 53 Tatverdächtige sollen fünf oder mehr Straftaten verübt haben.
Ein 20 Jahre alter Mann soll insgesamt 75 Straftaten begangen haben, darunter Taten vom einfachen bis zum schweren Diebstahl, drei verbotene Kraftfahrzeugrennen, Nötigung und Attacken auf Polizisten.

Rohheitsdelikte am häufigsten

Die Zahl der Straftaten stieg insgesamt damit um zwölf Prozent, die der tatverdächtigen Clanmitglieder um 16 Prozent. Mit 23 Prozent führten sogenannte Rohheitsdelikte die Liste der häufigsten Straftaten an. Dahinter folgen Verkehrsstraftaten und Diebstähle mit fast 16 Prozent.
Einen Anstieg gab es den Angaben des Innensenats zufolge auch bei Ordnungswidrigkeiten, die Clanmitgliedern in Berlin zugerechnet werden. Hier seien 127 Fälle registriert worden. Ein Drittel davon waren Verstöße gegen das Waffengesetz. (afp/red)
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40-Jähriger bei Streit in bayerischer Flüchtlingsunterkunft erstochen

In einer Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Herrsching am Ammersee ist ein 40-Jähriger bei einem Streit erstochen worden.
Ein 36-jähriger Verdächtiger wurde unmittelbar nach der Tat am Mittwoch in seinem Wohncontainer in der Unterkunft festgenommen, wie die Polizei in Ingolstadt am Freitag, 5. Juni, mitteilte.
Die Hintergründe des Geschehens waren noch unklar.
Nach Polizeiangaben handelte es sich bei beiden Männern um afghanische Staatsbürger. Während der Auseinandersetzung soll der 36-Jährige ein Messer gezogen und mehrfach auf seinen Kontrahenten eingestochen haben.
Zeugen alarmierten Polizei und Rettungsdienst. Der schwerstverletzte 40-Jährige starb nach erfolgloser Reanimation in einem Krankenhaus.
Ein Richter ließ den Verdächtigen am Donnerstag in Untersuchungshaft nehmen, er kam in eine Justizvollzugsanstalt. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck und die Staatsanwaltschaft München II ermitteln. (afp/red)
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Obduktion von Buckelwal „Timmy“ bringt keine Klarheit

Über Wochen machte der als „Timmy“ bekannte Buckelwal Schlagzeilen, nun sind von dem Tier nur noch Reste übrig. Die mit Spannung erwartete Obduktion des Buckelwals auf dem Strand der dänischen Insel Anholt ist am späten Donnerstagabend, 4. Juni, beendet worden.
Klar ist nun: Der Wal mit dem männlichen Namen ist wie vermutet ein Weibchen. Und: Eine klare Todesursache konnte zunächst nicht festgestellt werden.
Jetzt steht auf der Urlaubsinsel, vor der der tote Wal vor rund drei Wochen angespült wurde, noch der letzte Schritt an: der Abtransport der Reste. Die Abholung der Container mit den Überresten soll jedoch erst in den kommenden Tagen folgen.

Noch keine klare Todesursache festgestellt

Ausgestattet mit Schutzanzügen begannen die Experten am Donnerstagnachmittag mit der Obduktion. Zunächst wurde der gelb-bräunliche Kadaver begutachtet und vermessen.
Anschließend wurde er mit einem länglichen Messer aufgeschnitten, um Luft aus dem stark aufgeblähten Tier abzulassen. Danach wurde der Wal geöffnet und zerteilt. Rund um das Tier lagen zeitweise Organe und Eingeweide.
Eine klare Todesursache konnte das Expertenteam bei den Untersuchungen zunächst nicht feststellen, wie unter anderem die dänische Biologin Charlotte Bie Thøstesen, die bei der Obduktion dabei war, spätabends vor Reportern erklärte.
Das sei jedoch nicht ungewöhnlich, es sei oft sehr schwer, bei Kadavern wie diesem eine klare Todesursache festzustellen, sagte auch Veterinärmediziner Tim Jensen von der Universität Kopenhagen.
Etwa eine Verletzung sei nicht zu erkennen gewesen, was jedoch auch an der Verwesung liege. Zwar seien Parasiten festgestellt worden, für den Tod seien diese jedoch nicht verantwortlich.

„Timmy“ ist ein Weibchen

Klar ist nun auch, dass das Tier – wie bereits vermutet – ein Weibchen ist. Der Uterus wurde demnach entdeckt. Schwanger sei der Wal in den letzten Monaten allerdings nicht gewesen, hieß es.
Bei einem Blick ins Maul und in den Magen des Wals seien zudem keine Netze oder andere Gegenstände festgestellt worden, erklärte Jensen.
Das Team entnahm wie geplant auch Proben, etwa von den Nieren und der Leber, und untersuchte akribisch das Innere des Wals, das bei dem seit Wochen verwesenden Tier bereits stark in Mitleidenschaft gezogen worden war, wie Bilder zeigten.
„Wir haben Gewebeproben entnommen, und die werden nun analysiert“, sagte Jensen. Ergebnisse werden jedoch erst in den kommenden Monaten erwartet.

Biologin: Obduktion für Forschung wertvoll

Ein Bagger hievte im Laufe der Obduktion nach und nach die Teile des Kadavers in die vorbereiten Container.
Für das geübte Team sei ein solches Verfahren eine Standardprozedur, die jedoch sehr wertvoll sei, sagte Biologin Thøstesen bereits am Nachmittag.
Bei Buckelwalen handelt es sich demnach um Tiere, die nur schwer in ihrem natürlichen Lebensraum im Meer erforscht werden können. „Wenn wir hier also in Dänemark gestrandete Wale finden, nutzen wir sie, um Erkenntnisse über die wildlebenden Tiere zu gewinnen“, so Thøstesen.

Was passiert mit den Überresten?

Die Reste des Kadavers warten nun auf ihre Abholung. Die Container sollen voraussichtlich Anfang kommender Woche abtransportiert werden, wie Morten Abildstrøm vom dänischen Amt für Naturverwaltung sagte.
Ein Abtransport am Wochenende mache aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten der zuständigen Unternehmen wenig Sinn, hieß es.
Seit Wochen lag der Kadaver des Tieres bereits vor der Urlaubsinsel und war durch Fäulnisgase stark aufgebläht und von Möwen traktiert – entsprechend war die Obduktion nichts für schwache Nerven.
Um die Verwertung von Wal-Kadavern kümmert sich in der Regel ein Unternehmen wie Daka Dänemark. In einer Fabrik würden Überreste von Walen in seine Bestandteile getrennt, erklärte ein Sprecher zuletzt.
Bislang habe das Unternehmen aber noch keinen Auftrag für die Verwertung des Kadavers erhalten, hieß es am Mittwoch.
Alles wird allerdings nicht entsorgt: Manche Knochen des Tieres kommen laut Thøstesen zumindest teils in die Sammlung des Naturhistorischen Museums in der dänischen Hauptstadt Kopenhagen. Dazu gehören etwa Flossenknochen oder Beckenknochen. (dpa/red)
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Pflegekinder jahrelang misshandelt – mehrjährige Haftstrafe

Vier Kinder sind in einer Wohngruppe über neun Jahre hinweg Gewalt ausgesetzt gewesen. Rund sieben Jahre nach der Auflösung des Projekts ist ein damaliger Leiter zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Berlin sprach den 45-jährigen Erzieher der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen schuldig.
„Der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt hat zum Alltag der Kinder gehört, sie haben jeden Tag Angst verspürt“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Sogenannte Polizeigriffe habe der Angeklagte eingesetzt, ständig an den Haaren gezogen, die Kinder beleidigt, sie häufig nachts wegen Vorkommnissen am Tage geweckt und aus den Betten gezogen.

Ein Kind kam mit Verbrühungen ins Krankenhaus

Es sei zu Schlägen und teils zu erheblichen Verletzungen gekommen. Ein Junge sei fünf oder sechs Jahre alt gewesen, als ihn der Angeklagte viel zu heiß geduscht habe. Das Kind sei mit Verbrühungen am Rücken in ein Krankenhaus gekommen.
Zu Übergriffen kam es laut Anklage von Februar 2010 bis August 2019 in Berlin-Spandau und in Oranienburg (Brandenburg). Die Geschwister – anfangs zwei bis acht Jahre alt – hätten damals in einer familienanalogen Wohngruppe unter der Leitung des Angeklagten und seiner Ehefrau gelebt.
Beide seien allerdings kurz nach abgeschlossener Erzieherausbildung ohne Erfahrung gewesen, es habe auch keine wesentlichen Unterstützungsangebote durch den Träger gegeben und kaum Kontrollen.

Akten blieben jahrelang liegen

Das Verfahren war 2019 ins Rollen gekommen. Damals hatte das älteste Mädchen erste Vorwürfe erhoben und damit die Notbremse gezogen, so das Gericht. Auch ihre Geschwister hätten danach über Vorfälle berichtet.
Die Wohngruppe habe sich nicht halten lassen. 2020 seien die Kinder von der Polizei zwar vernommen worden, danach aber sei lange nichts passiert – „die Akten lagen rum“. Im Strafmaß habe das Gericht das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt. (dpa/red)
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Nach schwerer Krebserkrankung: Schauspieler Axel Schreiber ist tot

Der Schauspieler Axel Schreiber ist tot. Der aus der erfolgreichen ARD-Serie „Türkisch für Anfänger“ bekannte Künstler ist im Alter von 49 Jahren gestorben, wie seine Schauspielagentur Hübchen unter Berufung auf eine enge Freundin Schreibers bestätigte.
Demnach ist der Darsteller am 3. Juni „nach langer schwerer Krebserkrankung“ gestorben. Zuvor hatten die „Bild“-Zeitung und „Focus“ berichtet.
„Es ist ganz, ganz traurig“, sagte Sanna Hübchen, Mitinhaberin der Agentur. Bei Instagram veröffentlichten Regisseurin Laura Fischer und die Agentur einen emotionalen Post:
„Du warst für uns nicht nur ein wunderbarer Schauspieler, sondern auch Weggefährte, bester Freund, unsere Familie, Kumpel, Kollege, Traumdeuter, Reisender und Suchender“.
Weiter hieß es dort: „Hier in unserer Welt hast du dir definitiv ein Denkmal gebaut; in deinen Filmen, Serien, mit deinen Gemälden und mit uns – deinen Mitreisenden. Du hast uns immer wieder zum Lachen, Fühlen und Weinen gebracht – Axel du hast unser Leben bereichert!“

Emotionale Reaktionen

Schreibers letzter Wunsch sei „tiefer Frieden“ gewesen, schreiben seine Agentinnen und die Freundin weiter. Unter ihrem Post gab es zahlreiche Beileidsbekundungen. Auch zahlreiche Kollegen meldeten sich zu Wort.
„Türkisch für Anfänger“-Kollegin Josefine Preuß schrieb, sie sei unfassbar traurig: „Werde dich als Mensch, Freund und Kollege niemals vergessen. Danke für Dich! Ruhe in Frieden, mein „Axeli“..“
Schauspielerin Lea van Acken schrieb: „Wir werden dich so vermissen Axel, du schöne Seele.“ Annika Ernst, ebenfalls Schauspielerin, meinte: „Ich hoffe, dass seine Leichtigkeit und Weisheit ihm in den letzten schweren Zeiten geholfen haben.“

Erinnerung an den Schauspieler: Axel Schreiber (rechts) mit Kollege Franz Dinda bei einem Branchen-Event in Berlin. (Archivbild).

Foto: Andreas Rentz/Getty Images)

Schauspieler Christian Kahrmann zeigte sich erschüttert: „Nein! Das darf nicht sein… Was für ein feiner Kerl. Gute Reise, mein Freund …“ Auch Schauspielerin Judith Hoersch verabschiedete sich mit bewegenden Worten:
„Ich muss weinen und wünsche seinen Nächsten, also auch dir liebe Laura und seiner Familie nun Liebe und Halt in dieser schweren Zeit. Und dir Axel eine gute Reise und tiefen Frieden.“

Auch für Tatort vor der Kamera

Der im brandenburgischen Lübben geborene Schreiber wurde vor allem durch die Serie „Türkisch für Anfänger“ (2006-2008) an der Seite von Preuß und Elyas M’Barek bekannt.
Dort spielte er Axel Mende, der zeitweise mit der Protagonistin Lena (Preuß) zusammen war. 2006 wurde „Türkisch für Anfänger“ mit dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichnet.
Im Laufe seiner Karriere wirkte Schreiber auch an anderen Produktionen für Film und Fernsehen mit, zum Beispiel „Soko Leipzig“ oder im „Tatort“.
Im Jahr 2024 stand er für den deutschen Film „Für immer Freibad“ von Laura Fischer vor der Kamera, der im August vergangenen Jahres im ZDF ausgestrahlt wurde. 2025 stand Schreiber noch für „In aller Freundschaft“ vor der Kamera. (dpa/red)
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Sommermärchen-Nostalgie: Neue Podolski-Doku

In den kommenden Wochen jährt sich das deutsche Sommermärchen zum 20. Mal – und für viele Fußballfans ist das mit sehr viel Nostalgie verbunden.
Die Weltmeisterschaft im eigenen Land, schwarz-rot-goldene Fähnchen an den Autos, die Sportfreunde Stiller, „Schwarz und weiß“ von Oliver Pocher. Und dazu die jungen Wilden um das Traum-Duo Poldi und Schweini auf dem Platz, die ein ganzes Land elektrisierten.
Dieselbe Begeisterung ist so kurz vor der WM in den USA, Kanada und Mexiko noch nicht zu spüren. Viele Fans scheinen lieber in Erinnerungen zu schwelgen.
Pocher ist mit einer Partyversion seines alten WM-Hits am Start, im ZDF läuft die dreiteilige Doku „Mission Sommermärchen“ und ein Held von damals öffnet die Türen für die Netflix-Dokumentation „Poldi“.

Lukas Podolski und Oliver Pocher nach einem Prominenten-Fußballspiel im Rahmen des „Schauinsland Reisen Cup“ in der Schwalbe-Arena am 14. Januar 2024 in Gummersbach.

Foto: Joern Pollex/Getty Images

Der 90-minütige Film, der heute – an Lukas Podolskis 41. Geburtstag – startet, wird von der Kreativschmiede bildundtonfabrik („How To Sell Drugs Online (Fast)“) produziert.
Und das wird direkt zu Beginn deutlich. Da nehmen nach und nach Fußballgrößen wie Joachim Löw, Oliver Kahn, Toni Kroos und Thomas Müller Platz, um über ihre gemeinsame Zeit mit Podolski sprechen zu wollen.

Poldi will keine typische Sportler-Doku: „Zu langweilig“

Dieser erklärt währenddessen, wie langweilig er typische Sportler-Dokus findet, in der alte Weggefährten zu Wort kommen: „Da wird jetzt nix anderes kommen, was man schon kennt.“
Daraufhin stehen Löw und Co. wieder auf und verlassen das Setting. Eine nette Idee zum Einstieg.
Zwar kommen die Fußball-Granden später doch noch vereinzelt zu Wort, im Fokus steht aber in der Tat der Privatmensch Podolski, es reden Oma, Mutter, Vater, Schwester und Sohn.
Die Macher um das Regie-Duo Nicolas Berse-Gilles und Simone Schillinger (das auch für „Mission Sommermärchen“ verantwortlich ist) zeigen den in Polen geborenen Fußballer beim Sumo-Ringen in Japan, beim Radfahren mit seiner Familie oder beim Kölner Rosenmontagsumzug.
„Wir hatten einen anderen Ansatz, wollten ein bisschen weniger Fußball und ein bisschen mehr andere Szenen reinnehmen. Ich denke, das ist uns auch ganz gut gelungen“, sagte der Protagonist bei der Premiere im Kölner Stadion vergangene Woche.

Viel Überzeugungsarbeit: Ehefrau Monika gibt erstes Interview

Ehefrau Monika, die sich sonst fast komplett aus der Öffentlichkeit raushält, gibt in der Doku ihr erstes Interview. Auch wenn sie nicht vor der Kamera zu sehen ist, sondern nur zu hören.
„Meine Frau war von Anfang an nicht die, die im Vordergrund stehen möchte. Wir hatten einen Kompromiss. Da haben die Leute sehr viel Überzeugungsarbeit leisten müssen“, sagte Podolski zur dpa.
„Sie war offen für die Rolle, weil sie auch wollte, dass die Doku was Besonderes wird und sie dann auch etwas über mich erzählt.“
Die ebenfalls aus Polen stammende Monika Podolski spricht über ihr erstes Treffen mit dem damaligen Jugendspieler des FC Köln („An der Tischtennisplatte in der Schule“) und eine Ehekrise nach seinem erneuten Wechsel zum FC 2008:
„Es gab Momente in Köln, wo wir ein paar Wochen nicht miteinander gesprochen haben, wo wir uns gestritten haben, wo wir ein paar Wochen auch mal nicht zusammen waren.“ Doch die beiden hätten sich schnell wieder zusammengerauft.
Man fragt sich während der Doku ohnehin immer wieder, wie der Fußballprofi und Geschäftsmann mit eigener Döner-Kette, einem Eisladen und Musikfestival, sich auch noch um seine Familie kümmern kann.
Es scheint, als habe er deutlich mehr Zeit auf Fußballplätzen und in Flugzeugen verbracht, als am Küchentisch mit Frau und seinen drei Kindern. Darauf angesprochen, sagt Poldi: „Wer schläft, verliert.“ Was ihn antreibe? „Weiß ich nicht.“

So durchkreuzte Poldi die Pläne der Doku-Macher

Die Netflix-Doku hatte ursprünglich auch vor, Podolski bei seiner letzten Saison als Profifußballer bei seinem Jugendclub Górnik Zabrze zu begleiten. „Und ihr seid dabei auf der Reise“, verspricht er.
Doch dem ehrgeizigen Sportler kommen während des Drehs immer mehr Zweifel, ob er nicht doch weitermachen soll: „Warum sollst du das abgeben, was du so liebst?“
Am Ende hängt er noch eine Saison dran, was für die Doku-Macher überraschend, aber kein Problem gewesen sei. „Hätten wir eine reine Sportdoku gemacht, wäre die wirklich letzte Saison vermutlich die interessantere gewesen.
Immerhin ist Lukas mit seinem Verein Pokalsieger und Vizemeister geworden“, erklärten Simone Schillinger und Nicolas Berse-Gilles. „Doch unser Film ist eben keine klassische Sportdoku.“
„Poldi“ ist insgesamt sehenswert, kurzweilig und kreativ umgesetzt. Auch das Ende überrascht mit einer besonderen Pointe, die sich um das entscheidende Tor von Mario Götze zum Weltmeistertitel 2014 dreht.
Dass der größte Moment seiner Karriere erst im Abspann stattfindet, sagt ohnehin viel über den bodenständigen Podolski aus.
„Ich habe mich nie durch Pokale definiert. Dafür liebe ich den Fußball zu sehr, weil er viel mehr zu bieten hat als nur irgendwelche Pokale, sondern Stadien, Fans, das Ganze drumherum.“ (dpa/red)
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Magdeburg-Anschlag: Höchststrafe für Taleb A.

Rund eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag, 4. Juni vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen.
Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge „jede menschlich begreifbare Dimension“.

Schwere Vorwürfe vor dem Landgericht

An A.s Täterschaft gebe es keine ernsthaften Zweifel, sagte Böttcher. Er habe die Tat nach seiner Überzeugung „lange und im Voraus geplant“. Das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien daure bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“.
Laut Anklage war A. am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte zahlreiche Besucher erfasst. Sechs Menschen starben, mehr als 300 weitere wurden bei der Attacke verletzt.
Seit November muss sich der aus Saudi-Arabien stammende Arzt vor dem Landgericht unter anderem wegen sechsfachen Mordes und vielfachen versuchten Mordes verantworten.

Wirre Aussagen und fehlende Einsicht des Angeklagten

Er gestand, einen Angriff geplant zu haben, bestritt aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Seine Aussagen im Prozess waren teils wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Böttcher zufolge lag das eigentliche Tatmotiv in einem Konflikt des Beschuldigten mit einem Kölner Flüchtlingsverein, gegen den er einen Zivilprozess verloren hatte.
Dem Angeklagten sei es darum gegangen, für diese Niederlage sowie eine Reihe erfolgloser Strafanzeigen „Rache zu üben“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft handelte der Angeklagte aus persönlichen Motiven. „Es ging und geht dem Angeklagten immer nur um eins: um sich selbst“, sagte Böttcher.
Dies decke sich auch mit der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen, der dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigte. Der Angeklagte habe „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ zu Erkennen gegeben.

Anklage zerpflückt Verteidigungsstrategie

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft sprach angesichts der Tat von einer „mörderischen Fahrt“. Aussagen des Angeklagten, er habe nicht wahrgenommen, dass er Menschen überfahren habe, halten die Ankläger für unglaubwürdig.
Videoaufnahmen hätten eindrücklich gezeigt, wie Taleb A. mit seinem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen teils in Schlangenlinien und mit hoher Geschwindigkeit durch die Menschenmenge fuhr.
Der Angeklagte sei mit seinem Fahrzeug „durch die Menge gepflügt“, sagte Staatsanwalt Marco Reinl als weiterer Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft.
Die weiteren Schlussvorträge von Verteidigung und Nebenklage werden voraussichtlich mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Wann das Urteil gegen den Todesfahrer fallen könnte, war noch offen. (afp/red)
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EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen „angemessenen Lebensstandard“ gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern umfasst.

Anstoß für das Urteil gab ein Fall aus Deutschland

Ein Afghane hatte den bayerischen Landkreis Schweinfurt verklagt, weil ihm im Januar und Februar 2022 Sozialleistungen gekürzt wurden, nachdem sein Asylantrag in Deutschland wegen der Zuständigkeit von Rumänien abgelehnt wurde.
Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen – das regelt die Dublin-III-Verordnung.
Der junge Mann erhielt nach der Ablehnung in Deutschland nur noch Sachleistungen in Form von Unterkunft, Verpflegung, Heizung, Körperpflege und Gesundheit.
Auf Leistungen wie Kleidung und Haushaltsgüter sowie Geld für grundlegende persönliche Bedürfnisse, also etwa Ausgaben für Transport, Kultur oder Kommunikation, musste er verzichten.
Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz sieht solche Kürzungen bei den Menschen vor, die ihr Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in einen anderen Mitgliedstaat führen müssten.

Seit 2024 sehen deutsche Regelungen auch Leistungsausschluss vor

Die Klage des Afghanen ging bis vor das Bundessozialgericht. Dieses legte dem EuGH die Frage vor, ob die deutsche Regelung mit der bisherigen EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar ist.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten klar: Nein, denn zum einen gehöre Kleidung zu den „elementarsten Bedürfnissen“.
Zum anderen seien Geldleistungen für den täglichen Bedarf, etwa für Fahrkarten, Kommunikationsmittel oder Körperpflegeprodukte, notwendig, um ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ zu gewährleisten.
Über den konkreten Fall müssen noch die deutschen Gerichte entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.
Die deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem Gerichtshof ging, wurde 2024 sogar noch verschärft:
Schutzsuchende, für die nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, sollen gar keine Asylbewerberleistungen bekommen, wenn eine Ausreise für sie „rechtlich und tatsächlich möglich“ ist. Sie können lediglich Überbrückungsleistungen für zwei Wochen beziehen.

GEAS-Reform: Neue Asylregeln ab kommender Woche

Laut dem Asylexperten Constantin Hruschka ist auch die verschärfte deutsche Regelung EU-rechtswidrig. Wenn man Leistungen schon nicht kürzen dürfe, dann erst recht nicht komplett entziehen.
„Die Behörden müssen jetzt sofort aufhören, Leistungen einzuschränken und den Leistungsentzug beenden“, sagt Hruschka.
Bislang äußerten auch viele Sozialgerichte Zweifel an der Vereinbarkeit des vollständigen Leistungsausschlusses mit EU-Recht und Verfassungsrecht.
Die bisherige Aufnahmerichtlinie, die Vorgaben zu den Leistungen macht, wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU allerdings durch neue Regeln abgelöst.
Diese erlauben Leistungseinschränkungen explizit, wenn Asylbewerber sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen – also für die sogenannten Dublin-Fälle.

Muss das deutsche Recht nun angepasst werden?

Die jetzige Entscheidung bedeutet laut dem Rechtsexperten Hruschka für die Zukunft, dass das menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet sein muss – dazu gehöre nach den Ausführungen des Gerichtshofs die Deckung des Bedarfs an Kleidung und Haushaltsprodukten.
„Auch in der neuen Regelung steht drin, dass ein Mindeststandard im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet sein muss“, betont er. Bisher Betroffene könnten darüber hinaus einen Nachzahlungsanspruch wegen gekürzter oder entzogener Leistungen haben. Die Schwierigkeit dabei sei jedoch, den Betrag zu beziffern.
Laut dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bedarf es nun einer eingehenden Prüfung, ob und inwieweit sich aus der EuGH-Entscheidung eine Notwendigkeit ergibt, die Rechtslage oder Rechtspraxis in Deutschland anzupassen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kommentierte, dass Leistungskürzungen durch das Urteil erschwert würden.
„Wir nehmen das zur Kenntnis, sehen aber auch, dass wir mit GEAS eine komplett neue Rechtslage haben.“ Daher habe das Urteil nur eine sehr beschränkte Wirkung, so Dobrindt.

Kritik an bestehender Praxis

Der asylpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Erik Marquardt, teilte mit: „Das Urteil muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein, die Achtung von Grundrechten und Menschenwürde wieder zum Leitbild ihrer Politik zu machen.“
Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation Pro Asyl, Wiebke Judith, merkte an, dass Deutschland jahrelang Asylsuchenden ihnen zustehende Leistungen verweigert habe. „Jetzt ist klar: Das ist europarechtswidrig und ein handfester Skandal“, so Judith.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr insgesamt gut 5.400 Menschen nach Dublin-Regeln in andere EU-Länder überstellt, bei knapp 36.000 Übernahmeersuchen von Deutschland. (dpa/red)