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Gelsenkirchener Millionen-Coup: Erste Klagen starten

Es geht um einen der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit möglicherweise dreistelligem Millionen-Schaden. Nach Weihnachten 2025 drangen Unbekannte in eine Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale ein und räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus.
Am 11. Juni starten beim Essener Landgericht die ersten beiden Zivilprozesse, in denen geschädigte Kunden volle Haftung von der Bank verlangen. Allein die erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.

Was ist passiert?

Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr gibt es bei der Feuerwehr Gelsenkirchen Brandalarm für die Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Die Einsatzkräfte finden aber keine brennende, sondern eine geknackte Bank.
Unbekannte Täter haben sich während der Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus zunächst Zugang zu einem Archivraum verschafft. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor.
Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den Eigentümern bekannt ist.
Sie könnte auch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minuziös vorbereitet haben, gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.

Wer sind die Kläger?

In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle.
Sie sei nun mittellos, sagt ihr Anwalt. Sie sei noch kurz vor der Tat zusammen mit ihrer Tochter am Schließfach gewesen. Diese könne bezeugen, dass das Geld im Fach war.
Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute.
Jetzt seien nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern – unersetzlicher Familienschmuck – gemeldeter Schaden fast 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, sagte der 63-Jährige bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls vor Gericht ziehen wollen, gilt gleichermaßen: Die Haftung der Sparkasse ist laut dem Schließfachvertrag auf 10.300 Euro beschränkt, falls nicht ausdrücklich zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Dagegen geht der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vor. Mehrere Anwaltskollegen bereiten ebenfalls Verfahren vor, um höhere Entschädigungen für ihre Mandanten zu erreichen. Viele Sparkassenkunden sind wütend – sie fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht.

Warum soll die Sparkasse zahlen?

Die Kläger fordern unbegrenzte Haftung und werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Wegen ihres fahrlässigen Verhaltens hafte sie in vollem Umfang, sagt der Klägeranwalt.
Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden.
Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten.
Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt geblieben – die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab.

Was sagt die Sparkasse?

Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum blockte sie dabei monatelang ab.
Kein Außenstehender bekam den Raum zu sehen, nicht einmal die wenigen Kunden, deren Fächer nicht geknackt worden sind. Sie können sich ihr Eigentum abholen, aber nicht im Tresorraum. Die Wertsachen werden unter notarieller Aufsicht herausgeholt und an einem anderen Ort übergeben.
Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum zurückgelassen haben – darunter auch durchaus werthaltige Dinge.
Die Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel Zeit. Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben seien.

Was ist vom Prozess zu erwarten?

Es handelt sich um zwei Zivilprozesse. Es geht dabei „nur“ um Geld, nicht um Straftaten und ihre Sühne – logischerweise, denn die Täter sind ja noch flüchtig. Am Anfang des Zivilprozesses steht eine Güteverhandlung.
Der Vorsitzende Richter fragt die Bereitschaft zu einem Vergleich ab. Diese dürfte angesichts der hohen Summen, die auf dem Spiel stehen, äußerst gering sein.
Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.
Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand hintereinander – eine abschließende Lösung der komplexen Fragen scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden.

Wie lange dauert das alles?

So unsicher der Ausgang der Verfahren auch ist – eins scheint ziemlich klar: Es wird wohl Jahre dauern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Bei einem vergleichbaren Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre bis zu einer ersten Entscheidung beim Landgericht Hamburg zugunsten einer höheren Kunden-Entschädigung.
Dann folgten Berufung, Gutachten und Gegen-Gutachten und Ende Mai dieses Jahres – also nach fast fünf Jahren – hob das OLG die Landgerichtsentscheidung wieder auf. Gegen die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt. (dpa/red)
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Gelsenkirchen: Hohe Schadenersatzklagen gegen Sparkasse

Knapp sechs Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen beginnen die ersten zwei Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei geschädigte Kunden Schadenersatz.
Im ersten Verfahren am heutigen Donnerstag (14:00 Uhr) klagt eine Kundin, die 391.000 Euro von der Bank verlangt. Ihr sei Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus dem aufgebrochenen Schließfach gestohlen worden.
Direkt im Anschluss (14:30 Uhr) verhandelt das Gericht die Klage eines Kunden auf knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck.
Nach Weihnachten waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem Kernbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Von ihnen fehlt jede Spur. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.

Streit über Sicherheitsmaßnahmen und Schließfachinhalte

Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Dabei handele es sich um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands, kritisierte Anwalt Daniel Kuhlmann vor dem Prozess.
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an. Es gebe seitens der Sparkasse keine Pflichtverletzungen.
Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank verweist darauf, keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt gehabt zu haben. Zudem bestreitet sie, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt im Schließfach befanden. Auch sei bislang nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen wurde.
Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten mehrere 100.000 Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern zugeordnet werden müssen. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen – zunächst vor allem Dokumente – zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei.

Bis zu 10.300 Euro Versicherungsschutz oder „volle Haftung“?

Die Sparkasse betont, dass die Schließfächer mit maximal 10.300 Euro versichert sind, sofern keine höheren Summen vereinbart wurden.
Der Klägeranwalt hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für geboten. Die Klägerin, die 391.000 Euro fordert, sei um ihre Altersabsicherung gebracht worden und nun völlig mittellos.
Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro. Die beiden Verfahren sollen aus seiner Sicht als Musterklagen dienen.
Dazu strebe er einen „Unterwerfungsvergleich“ mit der Sparkasse an. Im Erfolgsfall würde die Bank demnach grundsätzlich Ansprüche seiner Mandanten anerkennen. Andernfalls werde er „im schlimmsten Fall“ hunderte Klagen erheben und die Sparkasse „in Grund und Boden klagen“.

Ein Vergleich scheint extrem unwahrscheinlich

Nach Angaben des Gerichtssprechers Matthias Murawski müssen beide Parteien persönlich erscheinen. Vorsitzender Richter Stefan Ostheide werde zunächst die Möglichkeit eines Vergleichs ausloten, andernfalls ihre Positionen anhören.
Der weitere Verlauf nach Prozessbeginn sei völlig offen. Beim Landgericht seien bereits weitere acht Klagen eingegangen und von Juli bis September terminiert. Die Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. (dpa/red)
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Hambacher Wald soll zu Wildnis werden: Einigung über dauerhaften Schutz

Der Hambacher Wald soll dauerhaft erhalten bleiben und sich ungestört zu einem Wildnisgebiet entwickeln. Darauf einigten sich das Land Nordrhein-Westfalen, Kommunen der Region, die RWE Power AG sowie Vertreter von Naturschutz und Landwirtschaft, wie das Umweltministerium in Düsseldorf am Dienstag, 9. Juni mitteilte.
Eine entsprechende gemeinsame Erklärung sei am gleichen Tag unterzeichnet worden.

Schutzgebiet statt Braunkohle

Nach der Vereinbarung sollen der Hambacher Wald und benachbarte Waldflächen unter Schutz gestellt und in öffentliches Eigentum überführt werden.
Spätestens bis 2035 soll der Wald offiziell als Wildnisentwicklungsgebiet ausgewiesen werden. Bereits zuvor werde RWE den Angaben zufolge die forstwirtschaftliche Nutzung einstellen, damit sich der Wald ungestört entwickeln könne.
Geplant seien zudem zwei breite Waldstreifen, die den Hambacher Wald mit benachbarten Waldgebieten verbinden sollen. Ziel sei eine großflächige ökologische Vernetzung der Lebensräume, hieß es weiter.

Historischer Tag für den Wald

Die vereinbarten Eckpunkte sollen demnach bis Ende des Jahres in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbindlich festgeschrieben werden.
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) sprach von einem „historischen Tag“ für den Hambacher Wald. „Er wird nun dauerhaft zu einem Ort des Schutzes, der Vielfalt und der Verantwortung für kommende Generationen“, erklärte er.
Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) wertete die Einigung als „Ergebnis harter Arbeit“, in deren Folge der Hambacher Wald nun in eine „sichere Zukunft überführt“ werde.

RWE gibt Wald an öffentliche Hand

Der Vorstand der Sparte RWE Power, Frank Weigand, sprach von einem verlässlichen Beitrag des Unternehmens für die Region. Mit den vereinbarten Eckpunkten bekräftige RWE die Bereitschaft, „den Hambacher Forst in die öffentliche Hand zu übertragen“, betonte Weigand.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßte die Einigung. Damit bestehe die Chance, „die ökologische Wiederbelebung der durch die Tagebaue geschundenen Region“ voranzubringen, erklärte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Holger Sticht.
Zugleich forderte Sticht eine zügige Umsetzung der Vereinbarungen.

Die Geschichte des Widerstands

Chronik des Widerstands: Seit der ersten Besetzung im Jahr 2012 und trotz einer polizeilichen Räumung 2018 erstritten Aktivisten den gerichtlichen Rodungsstopp. (Archivbild).

Foto: SASCHA SCHUERMANN/AFP via Getty Images

Der Hambacher Wald im Rheinischen Revier zwischen Köln und Aachen war durch Proteste von Umweltschützern zum Symbol für den Kampf gegen die Kohleverstromung geworden.
Ab 2012 besetzten Aktivisten Teile des Walds, um dessen Abholzung für den Braunkohletagebau zu verhindern.
Die Proteste gingen auch nach einer Räumungsaktion durch die Polizei im Jahr 2018 weiter. Es kam unter anderem zu gewaltsamen Konfrontationen. Im selben Jahr verhängte das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Rodungsstopp. (afp/red)
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Die Mehrheit hilft – es gibt mehr Kooperation als erwartet

Die Bereitschaft zur Kooperation mit Fremden ist einer Studie zufolge weltweit stark ausgeprägt. Dabei unterschätzen die meisten aber den Kooperationswillen ihrer Mitmenschen, wie die im Fachmagazin „Science“ veröffentlichte Studie eines Bonn-Frankfurter Forschungsteams zeigt. Besonders ausgeprägt ist dieses Phänomen demnach in Deutschland.
Die Forscher betonen, dass Kooperation eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliches Wohlergehen sei. Viele Herausforderungen ließen sich nur bewältigen, wenn Menschen bereit seien, über ihr Eigeninteresse hinaus zum Gemeinwohl beizutragen.
Die Datengrundlage der Studie bilden nach Angaben der Universität Bonn verhaltenswissenschaftliche Experimente mit über 100.000 Personen aus 125 repräsentativen Länderstichproben. Die Studie sei die weltweit erste, die menschliche Kooperation auf global repräsentativer Basis untersuche.

Für einen guten Zweck werden Nachteile in Kauf genommen

Im Mittelpunkt der Untersuchung stand ein weltweit einheitlich durchgeführtes Experiment: Jede teilnehmende Person wurde einer unbekannten Person aus dem eigenen Land zugeordnet, dann musste sie sich zwischen zwei Optionen entscheiden.
Die Option „nicht kooperieren“ brachte einen sicheren Ertrag von 100 Dollar, die Option „kooperieren“ dagegen nur 70 Dollar. Wenn sich jedoch beide Personen – unabhängig voneinander und ohne gemeinsame Beratung – für die Option „kooperieren“ entschieden, wurden zusätzlich 400 Dollar für Maßnahmen gegen den Klimawandel gespendet.
Die Teilnehmer standen also vor der Wahl zwischen einer höheren privaten oder einer gemeinschaftsorientierten Auszahlung.
Wie sich zeigte, war eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer von durchschnittlich 69 Prozent bereit, zugunsten des Beitrags für die Klimamaßnahmen auf einen höheren Geldbetrag für sich selbst zu verzichten.
Die Teilnehmer unterschätzten systematisch die Kooperationsbereitschaft ihrer Mitmenschen. Während die tatsächliche globale Kooperationsbereitschaft bei 69 Prozent lag, erwarteten die Befragten im Durchschnitt nur eine Kooperationsbereitschaft von 47 Prozent.
Diese pessimistische Fehlwahrnehmung fand sich in 124 von 125 Ländern, sie ist also fast allgemein. Die Forscher betonen deshalb: „Wir sind als Spezies kooperativer als wir selbst glauben.“

Deutsche haben zu pessimistisches Bild von ihren Mitbürgern

Ein auffälliges Ergebnis gab es für Deutschland. Dort wurde die Kooperationsbereitschaft der anderen besonders drastisch unterschätzt.
Während tatsächlich 86 Prozent kooperierten – ein besonders hoher Anteil –, erwarteten die Teilnehmer dies nur von 47,6 Prozent – eine Unterschätzung um fast 40 Prozentpunkte.
Wie kommt es dazu? „Meine Vermutung ist, dass wir schon eine Tendenz haben, das Glas halbleer zu sehen“, sagte einer der Autoren der Studie, Armin Falk von der Universität Bonn. „Das entspräche diesem Grundpessimismus, der ja auch häufig beklagt wird.“
Die wichtigste Erkenntnis aus der Studie ist für Falk jedoch diese: „Wir könnten, wenn wir weniger pessimistisch und damit realistischer wären, in einer besseren Welt leben.“
Viele Menschen erlägen einer kognitiven Selbsttäuschung, indem sie die anderen zu negativ einschätzten. „Und dadurch schwächen wir uns selber.“ (dpa/red)
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Bonner Autobahnbrücke: Lageeinschätzung binnen der kommenden 14 Tage

Nach der Vollsperrung der maroden Bonner Autobahnbrücke ist unklar, ob die Brücke noch „ertüchtigt“ werden kann – oder ob sie „dauerhaft gesperrt bleiben muss“.
Um mehr dazu sagen zu können, brauche es „jetzt mindestens 14 Tage“, sagte der Technische Geschäftsführer der Autobahn GmbH des Bundes, Dirk Brandenburger, am Freitag bei einem Ortstermin. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sicherte schnellstmögliche Abhilfe zu: Anspruch sei, „hier eine Befahrbarkeit so schnell als möglich sicherzustellen“.
Die Autobahn GmbH hatte die Friedrich-Ebert-Brücke am Mittwochnachmittag kurzfristig und bis auf Weiteres voll gesperrt. Grund sind strukturelle Schäden am Tragwerk der Vorlandbrücke am linken Rheinufer, die laut Autobahn GmbH eine „unverzügliche Sicherung“ erforderlich machten.
Die 1967 errichtete Brücke ist Teil der Autobahn 565 und für den Autoverkehr die wichtigste Ost-West-Verbindung für die Region Bonn/Rhein-Sieg.
Brandenburger sagte, es sei schon längere Zeit bekannt, dass die Brücke „statische Defizite“ aufweise. Im Februar sei die Brücke bereits für Lkw über 7,5 Tonnen gesperrt worden – dennoch hätten die Schäden an der Brücke zugenommen. Nicht alle Schäden seien dabei von außen zu sehen.
Brandenburger sprach von „Rissbildungen“, die sich verstärkt und geweitet hätten. Es gebe Korrosionsschäden am Betonstahl und an Spanngliedern sowie Risse „in einem kritischen Bereich des Bauwerkes, wo die Spannglieder zusammengekoppelt sind“.
„Zusammenfassend muss man sagen, das Bauwerk ist ermüdet“, sagte Brandenburger. „Jetzt sind wir an den Punkt gekommen, wo wir keine andere Wahl mehr hatten, aus Verkehrssicherheitsgründen das Bauwerk vom Verkehr komplett zu entlasten.“
Nun müssten weitere Berechnungen und Untersuchungen vorgenommen werden, um abzusehen, ob „das Bauwerk noch in irgendeiner Art und Weise mit technischen Möglichkeiten nochmal ertüchtigt werden“ könne oder „dauerhaft gesperrt bleiben“ müsse.
Schnieder versicherte, der Bund werde „mit aller Kraft dafür eintreten, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und so schnell wie möglich Abhilfe hier zu schaffen“. Genutzt würden „alle Beschleunigungsmaßnahmen, die wir nutzen können“. Dieses Projekt habe Priorität, über die Finanzierung müsse sich niemand Sorgen machen. (afp/red)
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Gelsenkirchener Millionen-Coup: Erste Klagen starten

Es geht um einen der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit möglicherweise dreistelligem Millionen-Schaden. Nach Weihnachten 2025 drangen Unbekannte in eine Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale ein und räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus.
Am 11. Juni starten beim Essener Landgericht die ersten beiden Zivilprozesse, in denen geschädigte Kunden volle Haftung von der Bank verlangen. Allein die erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.

Was ist passiert?

Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr gibt es bei der Feuerwehr Gelsenkirchen Brandalarm für die Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Die Einsatzkräfte finden aber keine brennende, sondern eine geknackte Bank.
Unbekannte Täter haben sich während der Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus zunächst Zugang zu einem Archivraum verschafft. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor.
Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den Eigentümern bekannt ist.
Sie könnte auch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minuziös vorbereitet haben, gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.

Wer sind die Kläger?

In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle.
Sie sei nun mittellos, sagt ihr Anwalt. Sie sei noch kurz vor der Tat zusammen mit ihrer Tochter am Schließfach gewesen. Diese könne bezeugen, dass das Geld im Fach war.
Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute. Jetzt seien nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern – unersetzlicher Familienschmuck – gemeldeter Schaden fast 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, sagte der 63-Jährige bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls vor Gericht ziehen wollen, gilt gleichermaßen: Der Versicherungsschutz der Sparkassenkunden ist laut dem Schließfachvertrag auf 10.300 Euro beschränkt, falls nicht ausdrücklich höhere Summen vereinbart wurden.
Dagegen geht der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vor. Mehrere Anwaltskollegen bereiten ebenfalls Verfahren vor, um höhere Entschädigungen für ihre Mandanten zu erreichen. Viele Sparkassenkunden sind wütend – sie fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht.

Warum soll die Sparkasse zahlen?

Die Kläger fordern unbegrenzte Haftung und werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Wegen ihres fahrlässigen Verhaltens hafte sie in vollem Umfang, sagt der Klägeranwalt.
Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden.
Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten.
Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt geblieben – die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab.

Was sagt die Sparkasse?

Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum blockte sie dabei monatelang ab.
Kein Außenstehender bekam den Raum zu sehen, nicht einmal die wenigen Kunden, deren Fächer nicht geknackt worden sind. Sie können sich ihr Eigentum abholen, aber nicht im Tresorraum. Die Wertsachen werden unter notarieller Aufsicht herausgeholt und an einem anderen Ort übergeben.
Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum zurückgelassen haben – darunter auch durchaus werthaltige Dinge. Die Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel Zeit.
Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben seien.

Was ist vom Prozess zu erwarten?

Es handelt sich um zwei Zivilprozesse. Es geht dabei „nur“ um Geld, nicht um Straftaten und ihre Sühne – logischerweise, denn die Täter sind ja noch flüchtig. Am Anfang des Zivilprozesses steht eine Güteverhandlung. Der Vorsitzende Richter fragt die Bereitschaft zu einem Vergleich ab. Diese dürfte angesichts der hohen Summen, die auf dem Spiel stehen, äußerst gering sein.
Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.
Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand hintereinander – eine abschließende Lösung der komplexen Fragen scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden.

Wie lange dauert das alles?

So unsicher der Ausgang der Verfahren auch ist – eins scheint ziemlich klar: Es wird wohl Jahre dauern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Bei einem vergleichbaren Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre bis zu einer ersten Entscheidung beim Landgericht Hamburg zugunsten einer höheren Kunden-Entschädigung.
Dann folgten Berufung, Gutachten und Gegen-Gutachten und Ende Mai dieses Jahres – also nach fast fünf Jahren – hob das OLG die Landgerichtsentscheidung wieder auf. Gegen die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt. (dpa/red)
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Sommermärchen-Nostalgie: Neue Podolski-Doku

In den kommenden Wochen jährt sich das deutsche Sommermärchen zum 20. Mal – und für viele Fußballfans ist das mit sehr viel Nostalgie verbunden.
Die Weltmeisterschaft im eigenen Land, schwarz-rot-goldene Fähnchen an den Autos, die Sportfreunde Stiller, „Schwarz und weiß“ von Oliver Pocher. Und dazu die jungen Wilden um das Traum-Duo Poldi und Schweini auf dem Platz, die ein ganzes Land elektrisierten.
Dieselbe Begeisterung ist so kurz vor der WM in den USA, Kanada und Mexiko noch nicht zu spüren. Viele Fans scheinen lieber in Erinnerungen zu schwelgen.
Pocher ist mit einer Partyversion seines alten WM-Hits am Start, im ZDF läuft die dreiteilige Doku „Mission Sommermärchen“ und ein Held von damals öffnet die Türen für die Netflix-Dokumentation „Poldi“.

Lukas Podolski und Oliver Pocher nach einem Prominenten-Fußballspiel im Rahmen des „Schauinsland Reisen Cup“ in der Schwalbe-Arena am 14. Januar 2024 in Gummersbach.

Foto: Joern Pollex/Getty Images

Der 90-minütige Film, der heute – an Lukas Podolskis 41. Geburtstag – startet, wird von der Kreativschmiede bildundtonfabrik („How To Sell Drugs Online (Fast)“) produziert.
Und das wird direkt zu Beginn deutlich. Da nehmen nach und nach Fußballgrößen wie Joachim Löw, Oliver Kahn, Toni Kroos und Thomas Müller Platz, um über ihre gemeinsame Zeit mit Podolski sprechen zu wollen.

Poldi will keine typische Sportler-Doku: „Zu langweilig“

Dieser erklärt währenddessen, wie langweilig er typische Sportler-Dokus findet, in der alte Weggefährten zu Wort kommen: „Da wird jetzt nix anderes kommen, was man schon kennt.“
Daraufhin stehen Löw und Co. wieder auf und verlassen das Setting. Eine nette Idee zum Einstieg.
Zwar kommen die Fußball-Granden später doch noch vereinzelt zu Wort, im Fokus steht aber in der Tat der Privatmensch Podolski, es reden Oma, Mutter, Vater, Schwester und Sohn.
Die Macher um das Regie-Duo Nicolas Berse-Gilles und Simone Schillinger (das auch für „Mission Sommermärchen“ verantwortlich ist) zeigen den in Polen geborenen Fußballer beim Sumo-Ringen in Japan, beim Radfahren mit seiner Familie oder beim Kölner Rosenmontagsumzug.
„Wir hatten einen anderen Ansatz, wollten ein bisschen weniger Fußball und ein bisschen mehr andere Szenen reinnehmen. Ich denke, das ist uns auch ganz gut gelungen“, sagte der Protagonist bei der Premiere im Kölner Stadion vergangene Woche.

Viel Überzeugungsarbeit: Ehefrau Monika gibt erstes Interview

Ehefrau Monika, die sich sonst fast komplett aus der Öffentlichkeit raushält, gibt in der Doku ihr erstes Interview. Auch wenn sie nicht vor der Kamera zu sehen ist, sondern nur zu hören.
„Meine Frau war von Anfang an nicht die, die im Vordergrund stehen möchte. Wir hatten einen Kompromiss. Da haben die Leute sehr viel Überzeugungsarbeit leisten müssen“, sagte Podolski zur dpa.
„Sie war offen für die Rolle, weil sie auch wollte, dass die Doku was Besonderes wird und sie dann auch etwas über mich erzählt.“
Die ebenfalls aus Polen stammende Monika Podolski spricht über ihr erstes Treffen mit dem damaligen Jugendspieler des FC Köln („An der Tischtennisplatte in der Schule“) und eine Ehekrise nach seinem erneuten Wechsel zum FC 2008:
„Es gab Momente in Köln, wo wir ein paar Wochen nicht miteinander gesprochen haben, wo wir uns gestritten haben, wo wir ein paar Wochen auch mal nicht zusammen waren.“ Doch die beiden hätten sich schnell wieder zusammengerauft.
Man fragt sich während der Doku ohnehin immer wieder, wie der Fußballprofi und Geschäftsmann mit eigener Döner-Kette, einem Eisladen und Musikfestival, sich auch noch um seine Familie kümmern kann.
Es scheint, als habe er deutlich mehr Zeit auf Fußballplätzen und in Flugzeugen verbracht, als am Küchentisch mit Frau und seinen drei Kindern. Darauf angesprochen, sagt Poldi: „Wer schläft, verliert.“ Was ihn antreibe? „Weiß ich nicht.“

So durchkreuzte Poldi die Pläne der Doku-Macher

Die Netflix-Doku hatte ursprünglich auch vor, Podolski bei seiner letzten Saison als Profifußballer bei seinem Jugendclub Górnik Zabrze zu begleiten. „Und ihr seid dabei auf der Reise“, verspricht er.
Doch dem ehrgeizigen Sportler kommen während des Drehs immer mehr Zweifel, ob er nicht doch weitermachen soll: „Warum sollst du das abgeben, was du so liebst?“
Am Ende hängt er noch eine Saison dran, was für die Doku-Macher überraschend, aber kein Problem gewesen sei. „Hätten wir eine reine Sportdoku gemacht, wäre die wirklich letzte Saison vermutlich die interessantere gewesen.
Immerhin ist Lukas mit seinem Verein Pokalsieger und Vizemeister geworden“, erklärten Simone Schillinger und Nicolas Berse-Gilles. „Doch unser Film ist eben keine klassische Sportdoku.“
„Poldi“ ist insgesamt sehenswert, kurzweilig und kreativ umgesetzt. Auch das Ende überrascht mit einer besonderen Pointe, die sich um das entscheidende Tor von Mario Götze zum Weltmeistertitel 2014 dreht.
Dass der größte Moment seiner Karriere erst im Abspann stattfindet, sagt ohnehin viel über den bodenständigen Podolski aus.
„Ich habe mich nie durch Pokale definiert. Dafür liebe ich den Fußball zu sehr, weil er viel mehr zu bieten hat als nur irgendwelche Pokale, sondern Stadien, Fans, das Ganze drumherum.“ (dpa/red)
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Chaos im Westen – Rheinbrücke bei Bonn dicht

Die Vollsperrung der Autobahnbrücke über den Rhein in Bonn auf unbestimmte Zeit ist nach Ansicht des ADAC eine „Vollkatastrophe für die Region“.
Autofahrer müssten pro Jahr Umwege von insgesamt 50 Millionen Kilometern in Kauf nehmen, Lkw Umwege von 5,5 Millionen Kilometern, erklärte der ADAC am Mittwoch. Viele Autofahrer müssten in den Kölner Raum ausweichen und würden dort das „ohnehin schon am Limit laufende Verkehrssystem belasten“.

IHK: „Lebensader gekappt“

Auch die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg sprach am von einer „Katastrophenmeldung“. Mit der Brücke werde eine „Lebensader“ gekappt, erklärte IHK-Präsident Stefan Hagen. Der Bonner Oberbürgermeister Guido Déus (CDU) berief eine Task Force Nordbrücke ein.
Die Autobahn GmbH hatte die Friedrich-Ebert-Brücke am 3. Juni kurzfristig voll gesperrt. Grund seien strukturelle Schäden am Tragwerk der Vorlandbrücke am linken Rheinufer, eine „unverzügliche Sicherung“ sei erforderlich, erklärte das Unternehmen.

Dauerproblem für Autofahrer

Die 1967 errichtete Brücke ist Teil der Autobahn 565 und laut ADAC die wichtigste Ost-West-Verbindung für die Region Bonn/Rhein-Sieg. Täglich fahren 120.000 Fahrzeuge darüber.
Auch weitere Abschnitte der A565 zwischen dem  Autobahnkreuz Bonn-Nord und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost sind gesperrt. So sind in Fahrtrichtung Koblenz keine Überfahrten mehr von der A59 aus Köln und Königswinter auf die A565 möglich, in Gegenrichtung sind im Kreuz Bonn-Nord sämtliche Verbindungen auf die A565 nach Siegburg gesperrt.
Der Fernverkehr muss nun entweder im Süden von Bonn über die Konrad-Adenauer-Brücke über die Autobahn A562 oder im Norden über die Rodenkirchener Brücke der A4 im Kölner Süden ausweichen.

ADAC: Sperrung führt zu Schaden von mehr als 170 Millionen Euro

Der ADAC hatte bereits im vergangenen Jahr in einer Modellstudie berechnet, was die Sperrung der Brücke für Folgen hat. Der volkswirtschaftliche Schaden beläuft sich demnach auf mehr als 170 Millionen Euro.
Die Autobahn GmbH hatte die Brücke bereits für Lkw über 7,5 Tonnen gesperrt. Dies habe aber nicht ausgereicht, um weitere Schäden zu verhindern, so das Unternehmen. Das hätten aktuelle Brückenprüfungen ergeben.
IHK-Präsident Hagen forderte die Autobahn GmbH auf, „alle Hebel in Bewegung“ zu setzen, um die bislang in den 2030er Jahren geplante neue Rheinquerung „so schnell wie möglich zu bauen“. Die Nordbrücke müsse „spätestens jetzt“ Chefsache von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) werden.  (afp/red)
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BGH-Urteil: Mietwagen müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück

Anders als Taxis müssen Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt. (Az. I ZR 123/25)
Diese Regelung sei nicht verfassungswidrig, befand der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Er sah auch keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es um einen rein nationalen Sachverhalt gehe: Die betroffenen Firmen im konkreten Fall haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Menschen in Deutschland.

Revision hat keinen Erfolg

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt.
Ein Fahrer parkte laut BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10:10 bis 10:22 Uhr an Ort und Stelle. In der Zeit sei eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert worden. Erst Minuten später habe sich der Fahrer in der Uber-App abgemeldet.
Schon die Vorinstanzen hatten der Klägerin einen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht zugesprochen. Der BGH bestätigte dies, die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.

Disput zwischen Fahrdienst-Anbietern und Taxigewerbe

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht die Rückkehrpflicht als wichtiges Puzzleteil, um den Markt zu ordnen. „Sie ist aber nicht alleine entscheidend“, sagte Geschäftsführer Michael Oppermann.
Aus Sicht von Uber ist die aus den 1980er Jahren stammende Regelung hingegen „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. (dpa/red)
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SEK-Einsatz in Dortmund: Schütze ergibt sich – Kinder wohlauf

Ein bewaffneter Gewalttäter, der in Dortmund einen Polizisten angeschossen und sich stundenlang mit seinen Kindern in einer Wohnung verschanzt hat, hat sich am Morgen ergeben.
Den drei Kindern gehe es den Umständen entsprechend gut, teilte die Polizei mit. Sie werden demnach vom Jugendamt betreut. Der Beamte sei leicht verletzt worden – eine Schussweste habe Schlimmeres verhindert.
Gegen 3:30 Uhr sei der 51 Jahre alte Täter nach stundenlangen Verhandlungen freiwillig vor die Tür des Gebäudes getreten, hieß es. Dort nahm ihn die mit einem Spezialeinsatzkommando angerückte Polizei widerstandslos fest. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an.

Ehefrau rief den Notruf

Das Geschehen nahm seinen Anfang am Dienstagabend, als sich die Ehefrau des Täters per Notruf bei der Polizei meldete und um Hilfe bat.
Als die Einsatzkräfte an einem Wohn- und Geschäftsgebäude im Stadtteil Höchsten eintrafen, schoss der Mann mit einer scharfen Pistole auf den Polizisten. Danach verschanzte er sich in seiner Wohnung, in der sich auch seine drei Kinder befanden.
Ort des Einsatzes ist der Dortmunder Stadtteil Höchsten.

Ort des Einsatzes ist der Dortmunder Stadtteil Höchsten.

Foto: Christoph Reichwein/dpa

Es sei unklar, ob der Mann während der gesamten Zeit in der Wohnung seine Waffe mit sich führte, sagte ein Polizeisprecher am Morgen. Ob die Mutter der Kinder zwischenzeitlich auch in der Wohnung war, ließ sich zunächst nicht sagen. Gefahr für Unbeteiligte habe zu keinem Zeitpunkt bestanden, erklärte die Polizei.

Bericht über Randale in Restaurant

Einem Bericht der „Bild“ zufolge hatte der Mann ursprünglich in einem Dortmunder Restaurant randaliert, Gäste bedroht und Pfefferspray versprüht. Anschließend sei er mit einem Auto geflüchtet.
Als die Polizei ihn aufhalten wollte, habe er durch die Scheibe geschossen und den Beamten getroffen. Von der Polizei gab es dafür zunächst keine Bestätigung. (dpa/red)
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12 Euro: Touristen zahlen für Dom-Besuch in Köln

Für den Besuch des Kölner Doms wird ab Juli eine Eintrittsgebühr von zwölf Euro fällig. Künftig sei der touristische Zugang zum Innenraum des Doms nur noch mit Ticket möglich, teilte das Domkapitel in Köln mit.
Hintergrund sind demnach gestiegene Erhaltungskosten für den Dom. Zum Besuch von Gottesdiensten bleibe der Eintritt weiterhin frei.

Freier Eintritt für Kinder bis 13 Jahre

Eine ermäßigte Gebühr von sechs Euro soll demnach unter anderem für Schüler ab 14 Jahren, Auszubildende oder Studenten gelten. Kinder bis einschließlich 13 Jahren haben weiterhin freien Eintritt.
Bislang war der Innenraum des Doms für Touristen kostenlos. (Archivbild)

Bislang war der Innenraum des Doms für Touristen kostenlos.

Foto: Federico Gambarini/dpa

Auch Menschen mit Schwerbehinderung samt Begleitung bleiben von der Gebühr befreit. Zudem sind einzelne kostenfreie Besuchszeiten etwa an kirchlichen Feiertagen und ausgewählten Aktionstagen vorgesehen.
Den Kölner Dom besuchen jährlich etwa sechs Millionen Menschen. Er zählt zu den weltweit bekanntesten katholischen Kirchen, dort werden die Reliquien der heiligen drei Könige verehrt.

Nordquerhaus für Gebete geöffnet

Dompropst Guido Assmann sagte, dass die öffentliche Diskussion der letzten Wochen gezeigt habe, dass viele Menschen die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzierung des Doms verstehen.
„Die neue Besichtigungsgebühr dient nicht dem Profit, sondern dem existenziellen Erhalt der Kathedrale.“ Die Einführung der Gebühr solle den Dom als sakralen Raum erfahrbar machen und den laufenden Betrieb sichern.
Dompropst Assmann zeigte sich zuversichtlich, dass sich das neue Konzept nach einer Eingewöhnungszeit bewähren werde und der Dom sowohl langfristig erhalten als auch spirituell geprägt bleibe.
Über den Nordeingang beim Hauptbahnhof können Menschen nach wie vor einen kleinen Bereich des Doms gratis zum Beten betreten. Über den westlichen Haupteingang müsse man das Ticket lösen.
Ob Menschen am Nordeingang tatsächlich beten wollen, werde man nicht überprüfen, teilte das Domkapitel mit. Touristen machen Dompropst Guido Assmann zufolge etwa 99 Prozent der Dom-Besucher aus.

Kölner Dom (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Notre-Dame und Petersdom ohne Gebühr zugänglich

In Deutschland sind Eintrittsgebühren für die touristische Besichtigung von Kirchen weiterhin die Ausnahme. Erhoben werden sie etwa im protestantischen Berliner Dom in der Bundeshauptstadt – hier sind es 15 Euro – und in einigen kleineren Kirchen.
Im internationalen Vergleich zeigt sich: Der Besuch von Notre-Dame in Paris ist kostenlos, obwohl die Kathedrale nach dem verheerenden Feuer von 2019 für Hunderte Millionen Euro restauriert werden musste.
Ebenso ist der Besuch des Petersdoms in Rom kostenlos. Gegner der neuen Gebühr in Köln befürchten, dass der Dom seine Funktion als für alle zugängliches Herz der Stadt einbüßen wird, wenn der Besuch nicht mehr kostenfrei ist.
Die frühere Dombaumeisterin Barbara Schock-Werner, die heute den Zentral-Dombau-Verein leitet, hatte vor der Bekanntgabe des Preises betont, es sei wichtig, dass der Eintritt unter zehn Euro bleibe. Nun sind es zwölf Euro.
Der Zentral-Dombau-Verein sammelt seit 1842 Geld für den Dom, zunächst für dessen Fertigstellung und seit der Vollendung 1880 für die Instandhaltung. (afp/dts/dpa/red)
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Neue App für Lkw-Fahrer: Parkplatzsuche für 1.850 Rastanlagen ist on

Ein neuer Info-Service soll ab sofort Lkw-Fahrern helfen, zügig einen der begehrten Parkplätze an Autobahn-Rastanlagen zu finden.
Der Stellplatz-Informationsdienst (SID) sei ein „digitales Upgrade mit großer Wirkung für den Güterverkehr und für den Logistikstandort Deutschland“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) an der Anlage Rhynern Süd an der A2 bei Hamm.
Ab heute seien die Belegungsdaten für alle 1.850 Autobahn-Rastanlagen kostenlos verfügbar. Das digitale System funktioniere echtzeitnah und sei einfach in der Nutzung.

Wie das SID-System funktioniert

Starker Lkw-Verkehr auf Autobahnen führt häufig zu überfüllten Rastanlagen. Für Fahrer wird es schwierig, einen freien Parkplatz für ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten zu finden, mitunter wird in riskanter Weise an Ein- und Ausfahrten von Rastanlagen, auf Auto-Parkplätzen oder am Autobahn-Seitenstreifen geparkt. Das SID soll Abhilfe schaffen.
Das neue System SID.

Das neue System SID.

Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Die Daten kommen aus dem Lkw-Mautsystem. Die Parkmöglichkeiten können von den Fahrern über verschiedene Apps abgerufen werden. Wird eine Auslastung angezeigt, können überfüllte Lkw-Rastplätze umfahren und gezielt freie Parkmöglichkeiten angesteuert werden.
Der flächendeckende Start des SID auf allen Rastanlagen an Autobahnen werde zur Reduzierung von Parksuchverkehren und zu mehr Sicherheit führen, betonte der Präsident des Bundesamts für Logistik und Mobilität, Christian Hoffmann, laut Mitteilung.
Im zweiten Schritt sollen auch die Rastanlagen an Bundesstraßen sowie private Parkraumanbieter und Autohöfe in den SID integriert werden. Das Ganze ist ein gemeinsames Projekt von Toll Collect, Bundesverkehrsministerium, der Bundesanstalt für Straßenwesen und weiteren Playern.

Digitalisierung löst nicht den Parkplatzmangel

Laut Bundesverkehrsministerium wird zugleich intensiv daran gearbeitet, die Zahl der Lkw-Parkplätze auf Autobahn-Rastanlagen kontinuierlich zu erhöhen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat geht von bundesweit 25.000 bis 40.000 fehlenden Stellplätzen aus.
„Wer nach stundenlanger Fahrt keinen sicheren Lkw-Stellplatz findet, steht vor einer unzumutbaren Entscheidung: gegen Vorschriften verstoßen oder trotz Übermüdung weiterfahren“, sagte Rats-Präsident Manfred Wirsch.
Die Kraftfahrer sorgten täglich dafür, dass die Wirtschaft funktioniere und die Regale gefüllt seien. „Sie verdienen sichere und verlässliche Bedingungen für ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten.“
Das neue SID-Angebot sei ein wichtiger und richtiger Schritt. „Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das System lückenlos funktioniert“, mahnte Wirsch.
Nötig sei zudem die Möglichkeit, verfügbare Stellplätze verbindlich reservieren zu können. Denn die Information über einen freien Parkplatz helfe nicht, wenn dieser bei der Ankunft dann doch bereits belegt sei. (dpa/red)
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15-jähriger Rollerfahrer stirbt nach Kollision mit Auto in Köln

Bei einem schweren Verkehrsunfall in Köln-Mülheim ist ein 15 Jahre alter Rollerfahrer tödlich verletzt worden.
Nach ersten Ermittlungen kam es am Sonntagabend zu einer Kollision zwischen dem Roller und einem in gleicher Richtung fahrenden Auto, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, mitteilte.
Ein 14-jähriger Mitfahrer des Jugendlichen sowie ein 45 Jahre alter Autofahrer wurden schwer verletzt.
Der 15-Jährige erlitt bei dem Unfall schwere Kopfverletzungen und starb später im Krankenhaus. Er war nach Angaben der Polizei ohne Helm unterwegs.
Eine Überprüfung des Rollers ergab zudem, dass dieser Anfang Mai gestohlen worden war. Der 15-Jährige verfügte zudem nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis.
Die Polizei sicherte vor Ort Spuren und nahm Ermittlungen zum genauen Unfallhergang auf. (afp/red)
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Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe für 36-jährigen Syrer

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.
Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie sie von der Bundesanwaltschaft beantragt worden war. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt. Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte.
Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer habe dabei „Allahu akbar“ gerufen, sagte der Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld.
Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Staatsanwalt: IS-Vergangenheit in Syrien

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.
Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.
Er habe möglichst viele Menschen töten wollen. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet.

Deutliche Worte des Psychiaters

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit.
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt. (dpa/red)
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Explosion in Shishabar in der Kölner Innenstadt

Am frühen Sonntagmorgen hat es im Eingangsbereich einer Shishabar in der Kölner Innenstadt eine Explosion gegeben.
Aktuell geht die Polizei davon aus, dass die Detonation am Friesenwall mutwillig herbeigeführt wurde. Gäste befanden sich nach Angaben eines Polizeisprechers nicht mehr in der Bar.
Nach Zeugenaussagen flüchteten kurz nach der Explosion mehrere Täter vom Tatort. Den ausgelösten Brand löschte die Feuerwehr. Ein Bewohner der darüberliegenden Wohnungen erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung. Die Spurensicherung und die Fahndung nach den Tätern dauern an.
Einen Zusammenhang mit den Schüssen aus einem fahrenden Auto im Bereich der Zülpicher Straße sieht die Polizei derzeit nicht. (dpa/red)
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Köln: Passant durch Schüsse aus Auto verletzt – Explosion an Shishabar

In Köln ist am frühen Sonntagmorgen ein Passant durch Schüsse aus einem fahrenden Auto schwer verletzt worden. Tatmotiv und Hintergründe seien unklar, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.
Der 32-Jährige sei gegen 4:00 Uhr getroffen und anschließend in einer Klinik operiert worden.
Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen zu dem Vorfall an der Straße im Stadtteil Neustadt-Süd. Zeugen werden um Hinweise zum Geschehensablauf und Verdächtigen gebeten.
Laut Ermittlern wurden aus dem Auto mehrere Schüsse abgefeuert, getroffen wurde demnach „ein Passant“, weitere Details wurden nicht genannt.

Explosion an einer Shishabar

Ebenfalls am Sonntagmorgen kam es in Köln zu einer Explosion an einer Shishabar. Der Eingang sowie Teile des Innenbereich des Lokals seien durch die Detonation und einen nachfolgenden Brand zerstört worden, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft.
In der Bar im Stadtteil Altstadt-Nord hielt sich niemand auf, ein Bewohner einer Wohnung über dem Lokal erlitt eine leichte Rauchvergiftung.
Laut Zeugen sollten mehrere Menschen nach der Explosion gegen 6:00 Uhr vom Tatort geflüchtet sein, eine Großfahndung der Polizei blieb erfolglos.

Zusammenhänge sind unklar

Zu etwaigen Zusammenhängen zwischen beiden Vorfällen äußerten sich die Ermittler nicht. Beide Tatorte liegen schätzungsweise zwei Kilometer auseinander.
Im Fall der Explosion an der Shisahbar prüften Polizei und Staatsanwaltschaft demnach mögliche Zusammenhänge mit einer früheren Serie ähnlicher Zwischenfälle.
Deshalb wurde eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, den Hintergrund bildeten damals mutmaßliche Konflikte von Drogenhändlern. Es gab unter anderem Festnahmen in den Niederlanden. (afp/red)
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Proteste gegen den Bau von Gaskraftwerken

Tausende Menschen haben am Samstag in Hamm gegen die Energiepolitik der Bundesregierung und den Bau neuer Gaskraftwerke protestiert. Rund 2.000 von ihnen formten laut Organisatoren in der Nähe des Gaskraftwerks Gersteinwerk ein Windrad und stellten demnach einen Weltrekord auf.
Greenpeace sprach von insgesamt 5.000 Teilnehmern an den Kundgebungen unter dem Motto „Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen“, die Polizei von 2.700.

Polizei: „Überwiegend friedlich“

Eine Polizei-Sprecherin sagte, die Proteste seien „überwiegend friedlich“ verlaufen. Die Polizei hatte im Vorfeld Kräfte aus ganz Nordrhein-Westfalen zusammengezogen.
Zu den Protestaktionen hatten die Organisationen Greenpeace, Campact, Fridays for Future und BUND aufgerufen. Anlass waren die Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), neue Gaskraftwerke zu bauen.
Die Organisatoren forderten einen sofortigen Kurswechsel in der aktuellen Energiepolitik, „weg von fossilem Gas und hin zu einer konsequenten, sozial gerechten Energiewende“, wie Greenpeace mitteilte.
Nach Ansicht des Bündnisses setzt Reiche „falsche energiepolitische Prioritäten“. Statt den Ausbau erneuerbarer Energien entschlossen voranzutreiben, würden zentrale Fortschritte der Energiewende ausgebremst und Milliardenbeträge in klimaschädliche fossile Infrastruktur investiert.

„Klimacamp“ in Hamm

Seit mehreren Tagen gibt es in Hamm auch ein „Klimacamp“, das noch bis zum 2. Juni im Lippepark stattfindet.
Die Organisation Ende Gelände berichtete am Samstagmorgen, ein Teil der Protestteilnehmer werde von der Polizei festgehalten und warf dieser vor, repressiv gegen friedlichen Protest vorzugehen.
An weiteren Orten in Nordrhein-Westfalen kam es am Freitag zu Blockaden. Rund 200 Aktivisten drangen auf das Gelände des Kraftwerks Scholven in Gelsenkirchen ein. (afp/red)
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Wüst sagt Merz volle Unterstützung zu

Vor dem Hintergrund der Debatte über einen angeblich parteiintern geforderten „Kanzlertausch“ hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst sich nach tagelanger Zurückhaltung zu Wort gemeldet – und Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) demonstrativ den Rücken gestärkt.
„Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Die Spekulationen der vergangenen Tage sind einfach Quatsch!“, sagte Wüst auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Ich kann vor solchen Gerüchten und Personalspekulationen auch nur warnen.“ Zuerst hatte die „Westfalenpost“ berichtet.
„Die Herausforderungen in Deutschland sind groß – nur darum geht es jetzt“, sagte Wüst weiter. Merz gehe seine großen Aufgaben für Deutschland in Europa und der Welt mit großer Entschlossenheit an. „Dabei hat er meine volle Unterstützung“, unterstrich Wüst. „Friedrich Merz kann sich auf die gesamte NRW-CDU bei seiner Arbeit verlassen.“
Medien hatten zuletzt von Gedankenspielen innerhalb der Union berichtet, ob Merz angesichts der schwierigen Lage der schwarz-roten Koalition durch einen anderen Politiker ersetzt werden könnte.
Dabei war der Name des NRW-Regierungschefs und CDU-Landesvorsitzenden Wüst gefallen. Auch aus dem Umfeld des Kanzlers waren die Gerüchte scharf zurückgewiesen worden. Die Idee zeuge von einer „gefährlichen Lust an der Zündelei“, hieß es.

Am Montag Treffen im Sauerland

Am kommenden Montag werden Wüst und Merz zu einer internen Klausur auf Einladung der nordrhein-westfälischen CDU im sauerländischen Meschede erwartet.
Das Treffen der Führung der NRW-CDU mit den Abgeordneten in Land, Bund und Europa sei eine wichtige Zusammenkunft im Jahr vor der Landtagswahl in NRW, sagte Wüst. „Ich freue mich, dass wir für dieses Arbeitstreffen im Sauerland zu Gast sind – in der Heimat von Friedrich Merz – und dass er selbst dabei sein kann.“ (dpa/red)
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Nach Millionen-Einbruch: Erste Sparkassenkunden erhalten Wertsachen zurück

Fünf Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse bekommen erste Schließfachkunden Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle oder sogar Bargeld zurück. Das kündigte die Sparkasse am Freitag an.
Sie gehören zu den rund 50.000 Gegenständen, die die Einbrecher Ende 2025 in dem verwüsteten Tresorraum zurückgelassen hatten.
Dabei handele es sich durchaus in einigen Fällen um erhebliche Werte, hieß es in einer Sparkassen-Mitteilung. Natürlich könne „nur ein Teil der Betroffenen ihr Eigentum vollständig zurückerhalten“, erklärte Sparkassen-Chef Michael Klotz.

Keine Rückgabe ohne genaue Beschreibung

Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft die zunächst beschlagnahmten Gegenstände zur Rückgabe an die Eigentümer freigegeben. Im ersten Schritt wurden namentlich zuzuordnende Dokumente zurückgegeben.
Voraussetzung für die Rückgabe der Wertsachen sei eine genaue Beschreibung der Gegenstände in Inventarlisten der Kunden, damit die Gegenstände auch dem richtigen Eigentümer zugeordnet werden können, betonte die Sparkasse.
Bei dem spektakulären Einbruch hatten sich die unbekannten Täter nach Weihnachten 2025 mit einem Kernbohrer Zutritt zum Tresorraum verschafft und fast alle der 3.100 Schließfächer aufgebrochen.
Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen.

Polizei hat weiter keine heiße Spur

Mit großem Personalaufwand würden rund 650 Spuren zu den Tätern verfolgt, einen Durchbruch gebe es aber weiterhin nicht, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag.
Am 11. Juni beginnen vor dem Landgericht Essen zwei erste Zivilprozesse von Schließfachkunden gegen die Sparkasse. Sie werfen der Bank mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vor und fordern vollen Schadenersatz für ihre verlorenen Schließfachinhalte – in einem Fall fordert der Kläger 391.000 Euro. Die Sparkasse weist die Kritik an ihren Sicherheitsvorkehrungen zurück. (dpa/red)
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Galeria mit Mieten für einige Filialen weiter im Rückstand

Die Warenhauskette Galeria ist bei den Mietzahlungen für einzelne Filialen immer noch in Verzug. Betroffen ist unter anderem der Standort am Berliner Alexanderplatz.
„Die Miete für April und auch für März wurde noch nicht voll gezahlt, die Miete für Mai ist Galeria nach wie vor säumig“, sagte ein Sprecher von Commerz Real, dem Eigentümer der Immobilie. Man bemühe sich um eine Lösung, sondiere aber auch Alternativen.
Commerz Real forderte die Eigentümer von Galeria zugleich auf, „stärker als bisher ihrer Betreiberverantwortung nachzukommen, zum Beispiel bei Instandhaltungen und dringend notwendigen Renovierungen“. Erwartet würden signifikante strategische Investitionen in die Modernisierung des Einzelhandelskonzepts. Beide Seiten hatten sich erst im Februar auf eine Verlängerung der Nutzungsvereinbarung bis Ende März 2027 verständigt.

Galeria in Gesprächen über neuen Kredit

Auch ein weiterer Vermieter bestätigte auf Nachfrage, dass die Miete im April und Mai von Galeria nicht gezahlt worden sei. Das Warenhausunternehmen wollte sich zu laufenden Gesprächen und Verhandlungen mit Vertragspartnern nicht äußern, dementierte die Vorwürfe aber nicht.
Einige Vermieter hatten bereits vor einigen Wochen beklagt, dass Mietzahlungen ausgeblieben waren. Galeria begründete dies mit Schwankungen der Liquidität und räumte ein, die Vermieter um eine Stundung gebeten zu haben. Das sei jedoch nicht von allen akzeptiert worden.
In einigen Fällen seien Zahlungen im Zuge von Verhandlungen zunächst gestoppt worden, sollten aber nachgeholt werden. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Unternehmenskreisen erfuhr, führt Galeria derzeit Gespräche über einen neuen Großkredit.

Weitere Filialschließungen möglich

Galeria beschäftigt rund 12.000 Menschen und betreibt derzeit 83 Warenhäuser. Das Filialnetz könnte jedoch weiter schrumpfen. Im März teilte die Kette mit, die Mietverträge von acht Standorten neu verhandeln zu wollen.
Schließungen seien nicht ausgeschlossen, hieß es. Betroffen sind Filialen in München (Rotkreuzplatz), Berlin (Kurfürstendamm, Hermannplatz), Köln (Hohe Straße, Breite Straße), Mannheim, Braunschweig und Aschaffenburg. Als Grund wurde die angespannte Lage im innerstädtischen Einzelhandel genannt.
Anfang 2024 hatte Galeria zum dritten Mal innerhalb von vier Jahren Insolvenz angemeldet. Grund dafür waren unter anderem die finanzielle Schieflage des Mutterkonzerns Signa sowie hohe Mietkosten. Im Sommer 2024 wurden neun Standorte geschlossen. Seitdem gehört Galeria der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsfirma des Unternehmers Bernd Beetz. (dpa/red)