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US-Senat verabschiedet Gesetzentwurf für Sanktionen gegen Beteiligte am Organraub in China


In Kürze:

  • Der US-Senat bringt ein Gesetz gegen Organraub in China auf den Weg.
  • Bei Inkrafttreten sind weitreichende Sanktionen für Beteiligte vorgesehen.
  • Nun soll das US-Repräsentantenhaus über die Senatsvorlage beraten.
  • Ein ähnlicher Gesetzentwurf des Repräsentantenhauses ist bereits im Senat anhängig.
  • Beide Gesetzesvorlagen sollen zu einer gemeinsamen Version für Präsident Trump zusammengeführt werden.

 
Der amerikanische Senat verabschiedete am Montag, 28. September, einen Gesetzentwurf, der sich gegen Personen richtet, die an erzwungenen Organentnahmen in China beteiligt sind.
Der parteiübergreifende „Falun Gong and Victims of Forced Organ Harvesting Protection Act“ (S.4009) wurde einstimmig angenommen. Die Vorlage liegt nun dem Repräsentantenhaus zur Beratung vor. Stimmt auch diese Kammer zu, wird der Entwurf US-Präsident Donald Trump vorgelegt, der ihn durch Unterzeichnung zu einem Gesetz machen kann.
Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, werden ausländische Einzelpersonen sanktioniert, die sich wissentlich und direkt an diesem Missbrauch beteiligt oder ihn in China ermöglicht haben. China ist ein Zielort für Patienten aus aller Welt, die verzweifelt nach Organen suchen.
Solche Personen dürfen dann nicht in die Vereinigten Staaten einreisen. Ihr US-amerikanisches Eigentum sowie ihre Transaktionen werden gesperrt. Zuwiderhandlungen können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 1 Million US-Dollar (rund 880.000 Euro) geahndet werden.

Aufforderung zur Untersuchung durch die US-Regierung

Der Gesetzentwurf fordert die US-Regierung zudem dazu auf, die Vorwürfe der gewaltsamen Organentnahmen in China, die „an Falun-Gong-Praktizierenden verübt werden“, zu untersuchen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Vereinigten Staaten „illegale, unter Zwang durchgeführte, ohne Einwilligung erfolgende oder intransparente Praktiken der Organbeschaffung und -transplantation, einschließlich der erzwungenen Organentnahme bei Gewissensgefangenen“ verurteilen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Der US-Außenminister soll dem Kongress innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes über Chinas Praktiken und Richtlinien im Bereich der Organtransplantation Bericht erstatten. In dem Bericht soll eine formelle Feststellung darüber getroffen werden, ob das chinesische Regime systematisch Zwangsorganentnahmen durchführt. Zudem sollen die Herkunft der Organe für Transplantationsoperationen, die Entnahmezeitpunkte der Organe sowie die relevanten Richtlinien in Bezug auf Gewissensgefangene, wie beispielsweise Falun-Gong-Praktizierende, bewertet werden. Im Jahr 2019 stuften Menschenrechtsermittler diese Glaubensgemeinschaft als Hauptquelle für Organe ein.

„Schwere Gräueltat“ – Verstoß gegen das Völkerstrafrecht

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass US-Beamte prüfen müssen, ob gewaltsame Organentnahmen in China tatsächlich in großem Umfang stattfinden und ob es sich dabei um eine „schwere Gräueltat“ handelt. Der Begriff bezeichnet einen im US-Recht verankerten völkerstrafrechtlichen Schwellenwert zur Einstufung von Schwerstverbrechen mit Höchststrafmaß, der zwingende Mechanismen auslöst.
Die traditionelle Meditationspraxis Falun Gong, auch Falun Dafa genannt, deren Praktizierende nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht leben, war in den 1990er-Jahren in China weit verbreitet. Schätzungen zufolge zählte sie bis 1999 landesweit zwischen 70 und 100 Millionen Praktizierende, als das Regime begann, sie zu eliminieren. Die Zahl der im Laufe der Jahre inhaftierten Falun-Gong-Praktizierenden dürfte laut dem Falun Dafa Informationszentrum in die Millionen gehen.
Der republikanische Senator Ted Cruz aus Texas erklärte, er sei stolz darauf, gemeinsam mit dem demokratischen Senator Jeff Merkley aus Oregon daran gearbeitet zu haben, den Gesetzentwurf durch den Senat zu bringen.
„Die Kommunistische Partei Chinas nimmt Falun-Gong-Praktizierende weiterhin durch ihre grausame, staatlich geförderte Organraubindustrie ins Visier“, sagte er gegenüber der
englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times. „Diese Gräueltaten sind ein Angriff auf die Religionsfreiheit und die grundlegenden Menschenrechte.“
Der Gesetzentwurf wird derzeit von elf unterzeichnenden US-Senatoren vorangebracht.

Zusammenführung der Gesetzesvorlagen zu einer gemeinsamen Version

Das Repräsentantenhaus hatte bereits im Mai 2025 eine eigene Version des Gesetzentwurfs (H.R. 1540) verabschiedet. Der Senat griff diese im Zuge seiner parallelen Gesetzesinitiative (S.4009) inhaltlich auf und erweiterte sie, um auch die US-Geheimdienste formell in die Untersuchungen einzubinden.
Erping Zhang, ein Sprecher von Falun Gong, lobte den Senat für diesen Schritt.
„S.4009 erkennt an, dass es sich hierbei nicht lediglich um ein Menschenrechtsproblem handelt – es wirft grundlegende Fragen in Bezug auf Rechenschaftspflicht, Transparenz und den Schutz schutzbedürftiger Menschen auf“, erklärte er gegenüber der Epoch Times.
Besonders begrüßte er die Bestimmungen, die eine umfassende Bewertung des chinesischen Organtransplantationssystems durch die USA sowie die Untersuchung der Behandlung von Gewissensgefangenen vorschreiben.
„Ein Thema dieser Tragweite verdient eine klare und fundierte Bewertung auf der Grundlage von Beweisen“, sagte Zhang.
Mit dem Gesetzentwurf werde sichergestellt, dass „sich die Vereinigten Staaten entschieden gegen erzwungene Organentnahmen und andere Formen von Menschenrechtsverletzungen aussprechen“, betonte er.
„Letztlich geht es um ein einfaches Prinzip: Niemand sollte verfolgt, inhaftiert oder getötet werden, damit ihm Organe für Transplantationen entnommen werden können.“
Zhang fügte hinzu, dass die Vereinigten Staaten als Führer der freien Welt „weiterhin ihre Gesetze und Institutionen nutzen sollten, um die Menschenwürde zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen“.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Senate Passes Bill to Sanction Perpetrators of Forced Organ Harvesting in China“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Bauernverband gegen staatliche Preisdiktate: Kritik an Pachtreform


In Kürze:

  • Landwirtschaftliche Verbände kritisieren den Pachtpreisdeckel im EEG-Entwurf der Bundesregierung.
  • Der Deutsche Bauernverband spricht unter anderem von einem unnötigen Markteingriff des Staates.
  • Auch andere Verbände weisen auf mehrere Nachteile für Landwirte hin wie geringere Einnahmen.
  • Der Pachtdeckel könnte ein Dämpfer für die Energiewende sein und ein Gewinn für die Landwirtschaft.

 
Die Verpachtung einer Agrar- oder Forstfläche für eine Windkraftanlage ist für die Besitzer – meist Landwirte – ein lukratives Geschäft. Aktuell bieten die Anlagenbetreiber Pachtpreise zwischen 20.000 und 50.000 Euro pro Jahr und Anlage, teilweise auch deutlich darüber. Nach jüngster Entwicklung kann eine Pacht auch bei über 400.000 Euro pro Jahr und Anlage liegen.
Für diese Energieanlagenverpachtung können Landwirte weitaus mehr Pacht erhalten als für eine Landwirtschaftsverpachtung. Der Faktor kann mehr als 2.000 sein, da eine herkömmliche Pacht für Feldanbau im Bundesdurchschnitt bei 357 Euro pro Hektar und Jahr liegt. Am teuersten ist sie mit 560 Euro in NRW. Hierbei ist zu erwähnen, dass Windräder oft nur einen halben Hektar an Fläche oder weniger benötigen.

Reformplan reduziert den Geldfluss deutlich

Doch diese äußerst ertragreiche Einkommensquelle könnte bald um bis über 70 Prozent schmaler werden. Denn das Bundeswirtschaftsministerium plant die Einführung eines Pachtpreisdeckels für Windräder. Das geht aus dem Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2027, kurz EEG-Entwurf, hervor. Aktuell befindet er sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Am 29. Juli hat das Bundeskabinett den Pachtdeckel im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit einer Änderung beschlossen. Auf Anfrage der Epoch Times teilte die Pressestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit, womit Landwirte ab 2027 rechnen müssen.
Die Bundesregierung hat sich „darauf verständigt, die maximal zulässige jährliche Pachthöhe auf 3,5 Prozent des jährlich erzielbaren Standortertrags der Windenergieanlage zu begrenzen“. Momentan sind hier Werte zwischen 7 und 12 Prozent üblich. Zuvor wurde über eine Beschränkung auf 2,5 Prozent nachgedacht.
Für Landwirte mit geeigneten, aber noch ungenutzten Flächen hat die Reform damit erhebliche finanzielle Konsequenzen. Bestehende Verträge sind davon nicht unmittelbar betroffen.
Die Ministeriumssprecherin Susanne Ungrad bezifferte „die maximal mögliche [künftige] Pachthöhe bei rund 35.000 Euro“ für Grundbesitzer und durchschnittliche Windkraftanlagen an Land. Der Wert könne je nach Windenergieanlagentyp und Windaufkommen noch von diesem Wert abweichen.

Geringere Einsparungen für den Bund

Laut Ungrad „bieten die in der Vergangenheit zum Teil sehr hohen Pachtkosten nach unseren Analysen erhebliches weiteres Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts“. Unter Berücksichtigung der neuerlichen Anpassung auf 3,5 Prozent erwartet das Ministerium für den Zeitraum von 2027 bis 2032 Einsparungen von rund 160 Millionen Euro weniger.
Der Grund ist die Einspeisevergütung durch das EEG-Konto: Die aktuellen Pachtpreise stellen für die Anlagenbetreiber Kosten dar, die in ihre Kalkulationen einfließen. Diese beeinflussen die Gebote in den EEG-Ausschreibungen. Je höher die Pachtkosten, umso höher sind auch die Förderkosten, die der Staat über den EEG-Haushalt tragen muss. Sind die Einnahmen aus der Vermarktung des Stroms niedriger als die Vergütung, gleicht der Staat die Differenz aus. Das zahlen letztlich die Steuerzahler.
So steuerte der Bund im vergangenen Jahr rund 16,5 Milliarden Euro an Steuergeldern in das EEG-Konto, im ersten Halbjahr 2026 waren es gut 7,5 Milliarden Euro. Die mögliche Einsparung bewegt sich also im Bereich von einem Prozent.
Mit der Begrenzung der Pachthöhen will das Ministerium gleichzeitig „die Kosten einzelner Windenergieprojekte spürbar senken“, so Ungrad. Das könnte diese nochmals rentabler machen, auch wenn die staatlichen Zuschüsse sinken.

Kritik an staatlichem Eingriff

Ob sich dieser Kürzungsplan der Bundesregierung bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens durchsetzen wird, ist allerdings ungewiss. Gegenwind kommt besonders von Bauern- und Forstverbänden.
Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist der geplante Pachtdeckel für Windenergieanlagen „völlig unverständlich“. In der Pressemitteilung vom 20. Juli, also noch vor der Lockerung im Kabinett, bezeichnet er dessen mögliche Nachteile:
„Er ist ein unnötiger Eingriff in den Markt, schränkt die Vertragsfreiheit der Flächeneigentümer ein und schafft zusätzliche Bürokratie.“
Der Unternehmerverband und Interessenvertreter für alle Landwirte in Deutschland erwartet „deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutliche Nachbesserungen“.

Vollständige Ablehnung des Pachtdeckels gefordert

Epoch Times fragte beim Bauernverband nach, welche Nachbesserungen dieser konkret erwartet. In der uns bereitgestellten Stellungnahme zum EEG 2027 forderte der Deutsche Bauernverband nicht weniger als den vollständigen „Verzicht des Windpachtdeckels“. Somit würde der Bauernverband auch die Lockerung des Kabinetts nicht tolerieren.
Der Verband kritisierte vor allem, dass der Bund trotz der genannten Einschränkungen für die Landwirte keinen „belastbaren Nachweis für eine Senkung der EEG-Förderkosten oder eine Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien“ darlegt. Das sind im EEG-Entwurf erklärte Ziele, die der Bund erreichen will.
Laut dem Verband bestimmen zahlreiche Faktoren im Wettbewerb der Ausschreibungen die Höhe der Förderkosten. Nur einer davon seien die Pachtzahlungen, sie seien somit nicht maßgeblich. „Flächeneigentümer sind unverzichtbare Partner der Energiewende“, heißt es in der Stellungnahme. Bisher habe die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Grundstückseigentümern und Projektierern „ohne staatliche Preiseingriffe erfolgreich funktioniert“ und die Windenergie wesentlich vorangebracht.
Viele Landesbauernverbände der einzelnen Bundesländer teilen die Kritik des Deutschen Bauernverbandes. So auch der Landesbauernverband Brandenburg e.V. Dort ist Ulrich Böhm Referent für allgemeine Agrarpolitik. Gegenüber Epoch Times teilte er mit, dass der geplante Pachtdeckel „ein nicht gerechtfertigter, einseitiger, staatlicher Eingriff in die private Vertragsgestaltung“ sei.
Durch diese Neuerung gingen „den Grundeigentümern bzw. Verpächtern und Betrieben Einnahmemöglichkeiten verloren“. Allerdings existiert diese Einnahmemöglichkeit erst durch die staatliche Förderung der Windkraft. Laut Böhm bestehe mit der Reform das Risiko, „dass die breitere Beteiligung der Bodeneigentümer und Landwirte an der Energiewende beeinträchtigt wird“.
Oder anders gesagt: Durch einen Pachtdeckel könnte die Energiewende wichtige Unterstützer im landwirtschaftlichen Sektor verlieren. Ob das jedoch das Flächenpotenzial der Windkraft einschränkt, ist noch unklar.

Ungünstigere Verhandlungsposition

Besonders kritisiert der Deutsche Bauernverband, dass die Regelung „die Verhandlungsposition der Flächeneigentümer verschlechtert“. Zwar seien auch mit der Reform in Zukunft noch rechtlich höhere Entgelte möglich. Die vorgesehenen Sanktionen erzeugen auf die Landwirte jedoch einen „erheblichen Druck, die staatlich vorgegebene Grenze einzuhalten“. Von diesem Preisdeckel würden einzig die Projektierer und Energieunternehmen profitieren.
Als weiteren Nachteil nennt der Verband Rechts- und Investitionsunsicherheiten für bereits abgeschlossene Verträge durch die Reform. „Sie greift in langfristig ausgehandelte Vertragsverhältnisse ein und untergräbt das Vertrauen in bestehende Vereinbarungen“, erklärte der Verband. Manche Vertragspartner könnten mit der Einführung des Pachtdeckels eine Vertragsanpassung fordern.
Anstatt einen Windpachtdeckel einzuführen, solle die Regierung laut dem Bauernverband „stattdessen die tatsächlichen Hemmnisse des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere Genehmigungsprozesse, Netzengpässe und Finanzierungsbedingungen, gezielt angehen.“
Der Bauernverband wies allerdings darauf hin, dass die Landwirtschaft grundsätzlich dazu bereit ist, „ihren Beitrag zu einer sicheren, heimischen und dezentralen Energieversorgung zu leisten“. Dafür könne die Bundesregierung mit dem EEG die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. „Zusätzliche Investitionshemmnisse müssen dabei aber zwingend vermieden werden“, so der Verband.
„Statt die Bereitschaft zur Flächenbereitstellung durch staatliche Preisdiktate zu schwächen, müssen Anreize für die Bereitstellung geeigneter Flächen erhalten bleiben.“
Bei weiterhin hundertfach erhöhten Pachterträgen ist davon auszugehen, dass letzteres weiterhin gegeben ist.

Wie Betreiber den Pachtdeckel betrachten

In Deutschland gibt es zahlreiche Betreiber von Windkraftanlagen. Zu ihrem Standpunkt äußerte sich das Unternehmen ABO Energy, das weltweit bereits mehr als 1.300 Windräder, davon rund 550 in Deutschland, realisiert hat. „Wir errichten Windenergieanlagen ausschließlich auf gepachteten Flächen“, teilte der Pressesprecher Dr. Daniel Duben der Epoch Times mit. Auch künftig plant der Projektentwickler ABO Energy in vergleichbarem Umfang Projekte zu errichten.
ABO Energy geht laut Duben davon aus, „dass sich die Pachten aufgrund des Preisdrucks am Markt auch ohne staatliche Eingriffe deutlich verringern werden“. Das begründete er mit der aktuellen massiven Überzeichnung der Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land. Demnach drücke der Wettbewerb die Preise weiter nach unten. Das Wirtschaftsministerium bestätigte diese Entwicklung.
„In der Mai-Ausschreibung erreichte die Vergütung mit einem durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswert von 5,06 Cent pro Kilowattstunde den niedrigsten Stand seit Jahren“, erklärte Duben. „Es liegt auf der Hand, dass bei fallenden Erlösen auf dieser Seite auch die zahlbaren Pachten auf der anderen Seite fallen müssen, damit sich die Projekte wirtschaftlich rechnen.“

Ein Gewinn für die Landwirtschaft?

Auch ein fertiges Windrad benötigt nur wenig Fläche. Neben den eigentlichen Bau- und angrenzenden Stellflächen sowie Zuwegen können Landwirte nach dem Bau der Anlage wieder Landwirtschaft betreiben, auch wenn das Areal der Windkraft gewidmet ist.
Eine Einschränkung gibt es dennoch. Speziell von den Rotorblättern können sich Mikropartikel ablösen, die unter anderem giftigen Chemikalien wie PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) und BPA (Bisphenol-A) enthalten. Pro Jahr können sich durch ein großes Windrad rund 100 Kilogramm in der direkten Umgebung der Anlage verteilen und die landwirtschaftliche Nutzung dadurch einschränken.
Falls der Pachtdeckel kommt und dadurch weniger noch verfügbare Flächen der Windkraft gewidmet werden, könnten diese uneingeschränkt für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben.