In Kürze:
- Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Ex-„dieBasis“-Politiker Reiner Fuellmich weitgehend verworfen.
- Fuellmich wurde wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
- Fünf Monate der Untersuchungshaft werden wegen seines Verhaltens während des Verfahrens nicht auf die Strafe angerechnet.
- Die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 700.000 Euro wurde vom BGH lediglich geringfügig korrigiert.
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag, 25. August, in einer Erklärung mitteilte, ist das Urteil gegen den früheren Rechtsanwalt Reiner Fuellmich mittlerweile rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des BGH hatte im März über die Revision entschieden. Dabei verwarf er diese weitgehend. Nun veröffentlichte der BGH die entsprechende Entscheidung.
Das Landgericht Göttingen hatte Fuellmich im April 2025 wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Landgericht die Einziehung von Taterträgen an. In diesem Punkt korrigierte der BGH das Urteil „geringfügig“.
Fuellmich als Anwalt für „Schrottimmobilien“
Gleichzeitig bestätigte der BGH die Entscheidung des Landgerichts, fünf Monate der Untersuchungshaft nicht auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. Das Göttinger Gericht hatte Fuellmich dies mit der Begründung verweigert, er habe das Verfahren verschleppt. Dies rechtfertige nach Auffassung des Gerichts eine Nichtanrechnung aufgrund des Nachtatverhaltens gemäß Paragraf 51 Abs. 1 Satz 2 StGB.
Fuellmich hatte sich in der Fachwelt als Rechtsanwalt einen gewissen Bekanntheitsgrad durch Prozesse im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien erworben, unter anderem gegen die Deutsche Bank. Während der Corona-Pandemie war er einer der Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses. Dieser organisierte Sitzungen, in denen verschiedene Experten zu den Maßnahmen und Folgen der Corona-Pandemie befragt wurden. Die Sitzungen wurden im Internet und über soziale Medien übertragen.
Fuellmich verbreitete dabei unter anderem unzutreffende Behauptungen über COVID-19 und die Corona-Impfung. Wegen mehrerer Fälle von Beleidigung und Volksverhetzung wurde er in den Jahren 2021 und 2022 zu Geldstrafen verurteilt. Im Zusammenhang mit einem im Internet verbreiteten Video erließ das Amtsgericht Göttingen 2022 einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung.
Spenden für vermeintliche Sammelklagen eingeworben
Die nunmehr rechtskräftige Verurteilung bezog sich auf den Vorwurf, Spenden in Höhe von insgesamt etwa 700.000 Euro zweckentfremdet zu haben. Fuellmich hatte die Gelder unter anderem mit der Ankündigung eingeworben, in mehreren Staaten, darunter den USA, Sammelklagen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen zu führen. Diese stellte er als Teil eines angeblich geplanten „Massenmordes“ oder „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ durch die Bundesregierung und deren wissenschaftliche Berater dar. Darüber hinaus soll er Rechnungen für angebliche gerichtliche Eingaben verschickt haben.
Im Juli 2021 kündigte Fuellmich unter anderem an, einen „Nürnberger Prozess“ gegen Verantwortliche für die Pandemiemaßnahmen einzuleiten. Zuvor hatte ein Gericht in Kanada eine sogenannte Class Action, an der Fuellmich beteiligt gewesen sein soll, als „querulatorisch“ abgewiesen.
Das Ausbleiben der angekündigten gerichtlichen Schritte sorgte auch im sogenannten Corona-Ausschuss für Unstimmigkeiten. Im September 2022 schloss die Stiftung Fuellmich aus. Auch in der Partei „dieBasis“ kam es zu heftigen internen Auseinandersetzungen, ehe Fuellmich im November 2022 von sich aus als Vorsitzender zurücktrat.
Fuellmich nach Ankunft in Frankfurt verhaftet
Im Jahr 2023 lebte Fuellmich im mexikanischen Tijuana. Im Oktober desselben Jahres wies ihn die mexikanische Regierung aus. Sicherheitskräfte verhafteten den Juristen nach seiner Ankunft in Frankfurt am Main. Den Feststellungen des Landgerichts zufolge, denen sich der BGH anschloss, hatte Fuellmich Spendengelder in Höhe von etwa 700.000 Euro für eigene Zwecke verwendet. Die Rechtsmittel Fuellmichs, der die Tatvorwürfe zurückgewiesen hatte, blieben erfolglos.
Mit Material der Nachrichtenagentur AFP

