In Kürze:
- EU-Verteidigungsminister beraten über Reform der Beistandsklausel
- Erste Krisenübung zeigte laut Kaja Kallas erhebliche Schwächen
- Szenarien reichten von NATO-Bündnisfall bis zu Cyberangriffen
- Österreich fordert bessere Vorbereitung und flexible Reaktionsmöglichkeiten
Am Dienstag, 12.5., fand ein Treffen der EU-Verteidigungsminister in Brüssel statt. Hauptthema war die Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 der EU-Verträge. Sie soll konkreter und praxistauglicher ausgestaltet werden. Die Debatte darüber begann bereits mit den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten. Die iranischen Angriffe auf einen britischen Stützpunkt auf Zypern verliehen dem Thema zusätzliche Dringlichkeit.
EU arbeitet an Konkretisierung der Beistandsklausel
Die sogenannte Beistandsklausel verpflichtet die übrigen EU-Mitgliedstaaten, einem Mitglied im Fall eines bewaffneten Angriffs auf dessen Hoheitsgebiet „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ zu leisten. Dies gilt zumindest so lange, bis sich der UN-Sicherheitsrat der Angelegenheit annimmt. Zugleich muss die Unterstützung „im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertragsorganisation eingegangenen Verpflichtungen“ erfolgen. Für EU-Mitglieder, die der NATO angehören, haben deren Verpflichtungen daher Vorrang.
Die Hilfe im Rahmen der Beistandspflicht kann von diplomatischer Unterstützung über technische und medizinische Hilfe bis hin zu zivilen oder militärischen Maßnahmen reichen. Anders als die NATO verfügt die EU bislang jedoch weder über detaillierte Einsatzpläne noch über fest etablierte militärische Strukturen für den Fall der Aktivierung der Beistandsklausel.
Derzeit arbeitet die EU an einem konkreten Konzept zur Präzisierung der Beistandspflicht sowie an einem operativen Umsetzungsplan. Anfang des Monats fand zudem eine erste Krisenübung statt, bei der die Vorbereitung auf einen möglichen großangelegten hybriden Angriff und die Aktivierung der Beistandsklausel erprobt wurden.
Kallas nicht zufrieden mit Ergebnissen der Übung
Auf dem Treffen am Dienstag ging es auch um eine Nachbesprechung der Übung. Die Bilanz fiel offenbar durchwachsen aus – darauf deutete EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas hin. Sie erklärte, jüngste Planspiele und Übungen hätten „erhebliche Lücken offengelegt“.
Demnach sei unklar, welche Institutionen im Ernstfall welche Aufgaben übernehmen. Auch sei nicht eindeutig geregelt, welche konkrete Unterstützung Mitgliedstaaten anfordern können. Zudem fehle eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst. Kallas betonte: „Wir müssen das Ganze wirklich mit mehr Substanz füllen.“
Bei der Übung wurden laut Kallas drei Szenarien durchgespielt: ein gleichzeitiger Angriff auf ein NATO- und EU-Mitglied, ein Angriff auf einen EU-Staat außerhalb der NATO-Strukturen sowie hybride Angriffe wie Cyberattacken oder Sabotage. Letztere gelten zunehmend als realistisches Bedrohungsszenario.
Tanner für flexible Lösungen zu EU-Beistandspflicht
Österreich gilt als Befürworter einer stärkeren und konkreteren Ausgestaltung der Beistandspflicht auf EU-Ebene. Bisher wurde diese nur einmal aktiviert – nach dem Terroranschlag des IS in Paris im November 2015. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner sprach sich dafür aus, flexible Lösungen statt starrer Vorgaben zu entwickeln.
Jede Krise verlaufe unterschiedlich, entsprechend müsse auch die Reaktion jeweils situationsabhängig erfolgen. Gleichzeitig sei eine bessere Vorbereitung europäischer Institutionen sowie eine engere koordinierte Krisenvorsorge entscheidend.
Parallel dazu setzt Österreich auch im Inland verstärkt auf Krisenvorsorge und staatliche Resilienz. Am Mittwoch unterzeichneten das österreichische Verteidigungsministerium und die Österreichische Notariatskammer eine Kooperationsvereinbarung. Ziel sei es, die Zusammenarbeit zwischen Bundesheer und Notariat im Bereich der Krisenvorsorge auszubauen.
Dabei gehe es insbesondere darum, auch in Krisen- oder Verteidigungsfällen funktionierende rechtliche Strukturen sicherzustellen. Notare sollen etwa Soldaten bei Auslandseinsätzen unterstützen, Vorsorgelösungen ermöglichen und die rechtliche Handlungsfähigkeit auch bei längerer Abwesenheit aus Österreich gewährleisten.




