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Film darf nicht ins Kino: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Spionageprozess um iranische Anschlagspläne

Zwei Männer sitzen im Hanseatische Oberlandesgericht auf der Anklagebank. Zumindest physisch nicht mit im Saal: die Islamische Republik Iran und seine mächtigen Revolutionsgarden, in deren Auftrag die 42 und 54 Jahre alten Männer in Deutschland Juden und Freunde Israels für Mord- und Brandanschläge ausgespäht haben sollen.
Ausgekundschaftet wurden von den beiden in Dänemark lebenden Männern laut Anklage der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck. Zudem soll der 54-Jährige Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen haben.

Ankläger: Revolutionsgarden sehen Deutschland als Handlungsraum

„Das Verfahren zeigt nicht nur, dass der Iran nach wie vor ein wesentlicher Akteur im Bereich der Spionage ist, sondern auch, dass die iranischen Revolutionsgarden Deutschland zunehmend als Handlungsraum für staatsterroristische Anschläge betrachten“, sagte Bundesanwalt Stephan Morweiser.
Seine Behörde wirft dem 54-Jährigen geheimdienstliche Agententätigkeit und versuchte „Beteiligung an Verbrechen des Mordes und der schweren Brandstiftung“ vor. Der 42-Jährige, ein afghanischer Staatsbürger geboren im Iran, soll sich für die versuchte Beteiligung an einem Mord verantworten.
Der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln habe seine Aufträge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der Revolutionsgarden. Zu ihren Aufgaben gehören auch verdeckte Geheimdienstoperationen im Ausland.

Brandanschlag auf koscheres Lebensmittelgeschäft geplant

Er habe sich dann mit dem 42-Jährigen in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Volker Beck zu gewinnen – oder zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf letzteres hätte man sich schließlich verständigt, so der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Anklageverlesung.
Für einen Brandanschlag auf das koschere Lebensmittelgeschäft in Berlin habe er sich bei seiner Tochter erkundigt, ob diese nicht eine somalische oder palästinensische Frau kenne, die Geld brauche und bereit sei, dafür nach Deutschland zu fliegen. 30.000 dänische Kronen – gut 4.000 Euro – soll er dafür als Gegenleistung in Aussicht gestellt haben.

Angeklagte schweigen zu Vorwürfen

Nach der Anklageverlesung wollte sich keiner der beiden Beschuldigten äußern. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde dann ein Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz in die Verhandlung eingeführt, dass den 54 Jahre alten Hauptangeklagten bei einem Besuch in Berlin im vergangenen Sommer observiert hatte.
Mitarbeiter des deutschen Geheimdienstes hatten ihn demzufolge im Juni vergangenen Jahres auf der Autobahn 7 kurz nach seiner Einreise aus Dänemark in Empfang genommen. In einem Wagen mit dänischem Kennzeichen ging es dann weiter nach Berlin.
Dort besuchte der Mann laut Observationsbericht die Geschäftsstelle der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, den koscheren Lebensmittelhandel und den Sitz des Deutschen Ethikrats, dem Josef Schuster angehört. An allen Orten soll er mit seinem Handy Fotos von den Gebäuden und deren Umgebung gemacht haben.

Tipp kam wohl von ausländischem Geheimdienst

Die dänische Polizei hatte ihn kurze Zeit nach seiner Rückkehr in Arhus festgenommen und später nach Deutschland überstellt. Sein mutmaßlicher Komplize war im vergangenen November ebenfalls in Dänemark festgenommen worden.
Den Tipp zu den Planungen der beiden bekamen die deutschen Sicherheitsbehörden offenkundig aus dem Ausland. Man habe mit mehreren ausländischen Diensten in der Sache kooperiert, hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach der Festnahme im vergangenen Jahr gesagt. Eine mit dem Thema vertraute Quelle bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad beteiligt war.

Volker Beck fordert Ausweisung des iranischen Botschafters

Volker Beck nahm als Zuschauer unter Personenschutz am ersten Verhandlungstag teil. Über seinen Antrag, als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen zu werden, hat das Gericht noch nicht entschieden.
Ihm sei es wichtig, die Angeklagten zu sehen, sagte er. „Ich würde denen auch gerne als Verfahrensbeteiligter im Prozess gegenübertreten, um zu zeigen, mit Drohungen von Gewalt lassen wir uns nicht einschüchtern, sondern dann denken wir über unsere Sicherheit nach, aber wir weichen nicht.“
Für Beck, der von 1994 bis 2017 für die Grünen im Bundestag saß, steht nach den Ausführung der Bundesanwaltschaft fest: „Auch die Mitarbeiter der iranischen Vertretung in Berlin sind Teil der Infrastruktur für terroristische Machenschaften des Iran. Und da kann nur eine Konsequenz sein: den Botschafter ausweisen und das Personal radikal zu reduzieren.“
Der Iran hatte die Vorwürfe bereits nach der Anklageerhebung zurückgewiesen. Die iranische Botschaft in Berlin sprach von „unbegründeten und gefährlichen Behauptungen“, wie die regierungsnahe Nachrichtenagentur Isna berichtete. (dpa/red)
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Hundertjährige überführt in Nordrhein-Westfalen Telefonbetrüger

Eine Hundertjährige hat in Nordrhein-Westfalen Telefonbetrüger überführt. Sie erkannte die Betrugsmasche, wie die Polizei Hagen am Freitag mitteilte. Demnach wurde die Frau am Donnerstag von einem Unbekannten angerufen. Dieser schilderte ihr, dass ein schwerstkranker Nachbar Geld für eine anstehende Behandlung bräuchte.
Nachdem sich der Anrufer bei der Frau über Wertsachen und Bargeld erkundigt hatte, durchschaute die Hundertjährige den Betrug und legte auf. (afp/red)
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Lebenslange Haft nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag, 26. Juni, zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.

Gericht verhängt Höchststrafe

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte genau wie die Nebenklage für den 51-Jährigen die Höchststrafe gefordert – damit wäre die an eine Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.
A. wurde für die Tat vom 20. Dezember 2024 außer wegen Mordes auch wegen vielfachen versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt.
40 Tage lang, seit vergangenem November, verhandelte das Landgericht gegen den Angeklagten, hörte Sachverständige, mehr als 100 Zeugen und zahlreiche Opfer. Insgesamt 204 Betroffene schlossen sich als Nebenkläger dem Verfahren an, sie wurden von rund 40 Rechtsanwälten vertreten. Aus Platzgründen verhandelte das Landgericht in einer eigens dafür errichteten Leichtbauhalle.

„Keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“

Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme nun überzeugt, dass Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast war und dabei zahlreiche Besucher erfasste. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher und sein Kollege von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatten in ihrem Schlussvortrag gesagt, das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien dauere bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“. Während des Prozesses in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt berichteten zahlreiche Opfer und Angehörige von Todesängsten, von schweren Verletzungen und wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet.
In dem Prozess hatte der Angeklagte zwar eingeräumt, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft warf A. vor, im Prozess „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ gezeigt zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war im Prozess immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen. (afp/red)
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BKA warnt vor wachsender Gewalt türkeistämmiger Banden

Das Bundeskriminalamt (BKA) beobachtet eine Zunahme von Straftaten und Gewaltdelikten junger türkeistämmiger Banden in Deutschland. Das berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen BKA-Sprecher.
Seit Mitte des vergangenen Jahres sei in Deutschland verstärkt eine neue Form der Organisierten Kriminalität mit Bezügen zu türkeistämmigen Gruppierungen zu beobachten, teilte der Sprecher mit.

Mehr Schusswaffen und Erpressungen

Die Kriminalermittler stellen eine bundesweite Zunahme von Gewaltdelikten mittels Verwendung von Schusswaffen fest. Oftmals geht es demnach um Erpressungen oder Bedrohungen von türkischen mittelständischen Unternehmen, insbesondere in Städten mit einem hohen türkischen Bevölkerungsanteil.
Mitglieder dieser neuen kriminellen Gruppierungen stammen laut BKA ursprünglich aus der Türkei und werden aufgrund ihrer Altersstruktur durch türkische Medien auch als die „Mafia der neuen Generation“ und sogenannte „GenZ-Mafia“ bezeichnet.
Der Sprecher des Bundeskriminalamts sagte: „Im Vergleich zu klassischen Mafia-Gruppierungen, die oftmals hierarchisch strukturiert sind, vorrangig im Verborgenen agieren und öffentlichkeitswirksame Auftritte eher vermeiden, handelt es sich bei der sogenannten GenZ-Mafia oftmals um eher lose Netzwerke, die unter Nutzung von Social Media in Verbindung bleiben.“

Illegaler Waffenhandel aus der Türkei

Dabei greifen die organisierten Kriminellen laut BKA auch auf Schusswaffen aus der Türkei zurück. Der illegale Handel, die Verbreitung und letztlich die Verfügbarkeit illegaler Schusswaffen erhöhten in diesem Kontext zusätzlich die Gefahr für die öffentliche Sicherheit, so der Sprecher.
Unter anderem würden in der Türkei produzierte Schreckschusswaffen wiederholt als voll-funktionsfähige, letale, illegal umgebaute Schusswaffen in Deutschland sichergestellt.
Der BKA-Sprecher hob hervor: „Daneben gewinnt aktuell das Phänomen illegal gefertigter Fälschungen von Schusswaffen an Bedeutung.“ Derartige Fälschungen von Schusswaffen seien bekannten Originalmodellen täuschend echt nachgebaut, jedoch außerhalb legaler Produktions- und Vertriebsstrukturen hergestellt.
Nach einer deutlichen Zunahme von Schusswaffenkriminalität waren Polizei und Justiz vor allem in Berlin zuletzt verstärkt gegen organisierte Kriminalität vorgegangen. Bei der Polizei wurde die Sondereinheit „Ferrum“ gegründet, die Staatsanwaltschaft zog mit der Ermittlungsgruppe „Telum“ nach.
Im Fokus von Razzien und Durchsuchungen standen nach Angaben der Ermittler Banden, deren Anführer von der Türkei aus agieren und die in Berlin und anderen Städten türkisch- und kurdischstämmige Ladeninhaber bedrohen, um hohe Geldsummen zu erpressen. (dts/red)
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Streit um Aussageerlaubnis einer Polizistin im Block-Prozess

Im Block-Prozess pocht die Verteidigung weiter darauf, dass die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei auch zu parallelen Verfahren in dem Fall aussagen darf. Die 44 Jahre alte Zeugin hatte bei vorherigen Prozesstagen zahlreiche Fragen mit der Begründung nicht beantwortet, dass sie für diese Bereiche keine Aussagegenehmigung habe.
Man brauche die „Erkenntnisse aus dem Gesamtkomplex“, sagte Anwältin Gül Pinar, die einen der sechs Mitangeklagten der Unternehmerin Christina Block verteidigt.
Die Zeugin sei lange mit dem Fall betraut gewesen und kenne auch die Ermittlungen gegen andere Personen, die in dem aktuellen Prozess nicht vor dem Landgericht Hamburg stehen.
Die Kammer lehnte es erneut ab, sich bei der zuständigen Behörde für eine Erweiterung dieser Genehmigung einzusetzen. Das löste heftige Diskussionen zwischen den Prozessbeteiligten aus.
Die Hauptermittlungsführerin sagt als Zeugin aus.

Die Hauptermittlungsführerin sagt als Zeugin aus.

Foto: Georg Wendt/dpa

Fall Block hat eine lange Vorgeschichte

Der Unternehmerin Christina Block wird vorgeworfen, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Ex-Mannes Stephan Hensel in Dänemark erteilt zu haben.
Die 53-Jährige ist die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block. Sie bestreitet die Vorwürfe der Anklage. Die Kinder waren in der Silvesternacht 2023/24 in ein Auto gezerrt, erst nach Süddeutschland und dann nach Hamburg gebracht worden.
Der Fall Block hat eine lange Vorgeschichte. Im August 2021 hatte der Vater den Jungen und das Mädchen, die damals bei ihrer Mutter in Hamburg lebten, nicht wie vereinbart nach Hamburg zurückgebracht.
Er erhob Gewaltvorwürfe, die nach Angaben von Christina Block nicht stimmen. Sie gibt an, ihr Ex-Mann habe die Kinder manipuliert. Gegen Hensel und seine neue Ehefrau läuft auch ein Verfahren.
Es gehört zu den Bereichen, für das die Kriminalbeamtin keine Aussagegenehmigung hat. Blocks Verteidiger, Ingo Bott, bezeichnete das im Gerichtssaal als „völlig absurd“. (dpa/red)
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AfD-Politiker Reichardt wegen Hitlergruß-Vorwurf in der Kritik

Der AfD-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt und Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt gerät wegen eines Fotos aus dem Jahr 2020 in Erklärungsnot.
Reichardt soll darauf zu sehen sein, wie er im Beisein von Parteikollegen angeblich den Hitlergruß zeigt. Die Geste sei auf einer Aufnahme dokumentiert, meldet das Magazin „Politico“.
Auch zwei Augenzeugen sollen dem Magazin gesagt haben, es habe sich um einen Hitlergruß gehandelt – die AfD bestreitet das aber.
Auf dem Foto ist außerdem ein Arzt und früherer AfD-Landtagskandidat zu sehen, der vor Reichardt kniet und ein Dokument in der Hand hält. Der Mann soll gegenüber „Politico“ bestätigt haben, dass es sich dabei um seinen Mitgliedsantrag für die AfD handelte. Er wurde jedoch nie in die Partei aufgenommen, da der damalige Bundesvorstand seine Aufnahme zweimal abgelehnt hatte.
Nach Angaben von zwei Zeugen soll der Mann Reichardt bei der Übergabe des Antrags angeblich mit den Worten „Mein Führer“ angesprochen haben, was dieser aber bestreitet. Er soll lediglich die Echtheit des Fotos bestätigt haben.

Reichardt weist Vorwürfe zurück

Reichardt selbst bestätigte die Echtheit des Fotos ebenfalls. Er bestritt allerdings, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Stattdessen habe es sich um einen „humoresken Ritterschlag“ für den Mann gehandelt, sagte er in einem Podcast.
Auch ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt teilte diese Darstellung mit: Die fragliche Geste sei kein Hitlergruß gewesen, sondern ein angedeuteter Ritterschlag.
Der damalige AfD-Bundesvorstand unter dem umstrittenen Vorsitzenden Jörg Meuthen habe einen Aufnahmeantrag des Mannes abgelehnt, was humoristisch als Ritterschlag gedeutet worden sei. Welche Worte in der fast sechs Jahre zurückliegenden Situation gewechselt wurden, sei keinem der Kontaktierten mehr erinnerlich.
Laut „Politico“ soll diese Darstellung jedoch der zeitlichen Abfolge widersprechen. Das Foto sei auf den 7. Juni 2020 datiert, auch der Mitgliedsantrag des Mannes trage dieses Datum. Die Ablehnung seiner Aufnahme durch den Bundesvorstand sei jedoch erst im September 2020 sowie im Januar 2021 erfolgt, so „Politico“.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme habe es somit keine abgelehnten Anträge, auf die sich ein Ritterschlag beziehen könnte, gegeben, behauptet das Magazin.
Eine Anfrage zur Erklärung dieses zeitlichen Widerspruchs ließ Reichardt unbeantwortet. Der Mann mit dem Mitgliedsantrag bezeichnete die Szene als „total lustig gemeint“ und sagte: „Es war ein reiner Joke.“
Den Vorwurf, Reichardt mit „Mein Führer“ angesprochen zu haben, wies er als „absoluten Schwachsinn“ zurück. Auf Nachfrage erklärte er zudem: „Ich mache Jokes, ohne dass mich in irgendeiner Weise interessiert, was die Political Correctness dazu sagt oder der Mainstream. Es interessiert mich nicht.“
Auch der Nationalsozialismus interessiere ihn nicht. „Mich interessiert Deutschland 2026, das interessiert mich.“

CDU fordert Konsequenzen

Am Mittwochnachmittag meldete sich in dieser Causa auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze zu Wort, dessen CDU vor der für September terminierten Landtagswahl in Umfragen klar hinter der AfD liegt. Für ihn ist klar, dass auf dem Foto ein Hitlergruß zu sehen ist. Dieser sei „ein Bekenntnis, kein Ausrutscher“.
Schulze weiter: „Wer so etwas zeigt, hat in einem Parlament nichts verloren. Und wer das relativiert, schweigt oder aussitzt, macht sich klar mitschuldig. Wer daneben steht und grinst, zeigt seine eigene Gesinnung auf erschreckende Art und Weise.“
Er spielt damit auf Hans-Thomas Tillschneider an, der ebenfalls auf dem Foto zu sehen sein soll. Dieser sei inhaltlich die „rechte Hand“ von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Geistesvater des AfD-Wahlprogramms für Sachsen-Anhalt. Er mache sich „genauso schuldig, wie Martin Reichardt selbst“.
Schulze fordert von seinem Herausforderer Ulrich Siegmund, dieser solle „heute zeigen, ob er Führung kann: Ausschluss, Rücktritt, klare Kante“. Tillschneider und Reichart müssten als untragbar ausgeschlossen werden. Alles andere sei nicht nur Billigung, es sei „Zustimmung und Nazi-Bekenntnis“, so Sachsen-Anhalts Ministerpräsident. (dts/red)
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Millionenbetrug in Corona-Testzentrum: Mehrjährige Haftstrafen in Hannover

Wegen Millionenbetrugs mit Coronaschnelltests während der Pandemie hat das Landgericht Hannover zwei Angeklagte zu Haftstrafen von fünfeinhalb und sechs Jahren verurteilt.
Nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch, 24. Juni, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten ein Testzentrum in Hannover betrieben und dort zwischen Ende 2021 und Anfang 2023 massenhaft tatsächlich gar nicht erfolgte Tests abrechneten.
Der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen entstand durch den Abrechnungsbetrug ein Schaden von 3,3 Millionen Euro. Das Gericht ordnete in seinem Urteil vom Dienstag die Einziehung dieser Summe bei den Angeklagten an, bei denen es sich Medienberichten zufolge um ein Ehepaar handelt.
Schuldig gesprochen wurden die Angeklagten demnach jeweils wegen Betrugs in 13 Fällen und dreifachen versuchten Betrugs.
Nach Gerichtsangaben bestritten die beiden Beschuldigten die Vorwürfe während des Prozesses und gaben jeweils an, der Betrug sei ohne ihr Wissen von ihrem Partner begangen worden. Die Kammer glaubte dies demnach aber nicht. Es ging davon aus, dass gemäß eines gemeinsamen Plans bewusst zusammenwirkten, um den großangelegten Betrug zu begehen.  (afp/red)
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Fund von Babyleiche: Legte die Mutter den Säugling dort ab?

Überraschende Wende nach dem Fund der Babyleiche in Renningen bei Stuttgart: Nun wird die Mutter des Säuglings verdächtigt, ihr eigenes drei Monate altes Kind selbst abgelegt und eine Entführung lediglich vorgetäuscht zu haben.
„Im Zuge der bisherigen Ermittlungen konnten keinerlei Hinweise auf eine Entführung des Säuglings erlangt werden“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. „Vielmehr wird nun gegen die 32-jährige Mutter des Kindes wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat ermittelt.“
Zweifelsfrei geklärt ist laut Polizei inzwischen, dass es sich bei dem gefundenen toten Jungen um das zwischenzeitlich vermisst gemeldete Baby handelt. Es sei durch einen DNA-Abgleich identifiziert worden, hieß es.
Unklar bleibt allerdings auch weiterhin, wie der Junge starb. Wurde er getötet? „Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern an“, teilten die Ermittler mit.

Ermittler werten auch Zeugenaussagen aus 

Nun versuchen die 13 Experten in der Ermittlungsgruppe „Wagen“ Antworten auf die noch offenen Fragen zu finden. Das tote Kind war am Freitag nach einer stundenlangen Suchaktion entdeckt worden. Die Mutter hatte ausgesagt, das Baby sei am späten Abend in einem unbeaufsichtigten Moment aus seinem Kinderwagen verschwunden. Lange Zeit war danach unklar, wo das Kind sein könnte.
Mit Hilfe von speziellen Vermessungen am Fundort der Leiche haben Experten des Landeskriminalamts zuletzt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein dreidimensionales Modell erstellt. Dadurch können sich mögliche Abläufe rekonstruieren lassen. Zudem werden mehrere Zeugenhinweise ausgewertet.
Polizei und Staatsanwaltschaft machen bislang keine Angaben dazu, ob sich die nun verdächtigte Mutter zum Verschwinden des Kindes äußert. (dpa/red)
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Versuchte Sabotage von deutscher Gasversorgung: Razzia in Zusammenhang mit Gazprom

Der Generalbundesanwalt untersucht den Verdacht, dass der Verkauf der Berliner Gazprom-Tochter 2022 die Gasversorgung in Deutschland sabotieren sollte. Heute wurden nach Angaben der Karlsruher Behörde Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht.
Ermittelt wird demnach wegen versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage und der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Bundesanwaltschaft vermutet Störung der Gasversorgung Deutschlands

Gazprom Germania war eine Tochter des staatlich kontrollierten russischen Gazprom-Konzerns. Ende März 2022, kurz nach Russlands Überfall auf die Ukraine, trennte sich der Mutterkonzern „über Anteilsverkäufe auf Umwegen“ von ihr, wie die Ermittler ausführten.
Als neuer Eigentümer trat demnach ein Moskauer Unternehmen ohne Bezug zur Branche auf. Es habe sofort die Liquidation angeordnet. Gazprom Germania hielt damals mindestens 25 Prozent der Speicherkapazitäten von Erdgas in Deutschland vor.
Für die Anordnung der Liquidierung habe es keine Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium gegeben – anders als das Gesetz es vorsehe.
Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass das Vorgehen die Gasversorgung in Deutschland stören sollte. Das wurde aber verhindert.
Denn schon Anfang April 2022 übernahm die Bundesnetzagentur treuhänderisch die Verwaltung von Gazprom Germania. Später verstaatlichte Deutschland das Unternehmen. Es heißt inzwischen Securing Energy for Europe (Sefe).

Razzia in Berlin und Frankfurt

Die Bundesanwaltschaft wirft einem russischen Staatsbürger vor, die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses mit dem Ziel der Sabotage unterstützt zu haben. Seine Räumlichkeiten in Berlin wurden durchsucht, ebenso die Räumlichkeiten von jemandem, der nicht verdächtigt wird. Außerdem gab es eine Razzia bei einem Unternehmen in Frankfurt.
Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Die polizeilichen Ermittlungen werden vom Zollkriminalamt geführt.
Die Gefahr der Sabotage und Spionage durch Russland ist nach Angaben der Behörden gestiegen. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Verdächtige gefasst, die von Deutschland aus für Russland spioniert haben sollen.
Vor einigen Tagen nahm in Berlin das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen seine Arbeit auf. Es soll als Plattform für die Sicherheitsbehörden dienen. (afp/red)
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Prozess um getöteten Zugbegleiter gestartet

Er soll einen Zugbegleiter bei einer Fahrscheinkontrolle in Rheinland-Pfalz mehrfach so heftig mit beiden Fäusten gegen den Kopf geschlagen haben, dass dieser später starb. Vor dem Landgericht Zweibrücken hat der Prozess gegen einen 26-jährigen Angeklagten begonnen. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.
Zum Prozessauftakt sind viele Angehörige des getöteten Serkan Çalar gekommen, darunter sein Vater, seine vier Brüder, Cousins, Tanten und Onkel. Es sei sehr wichtig, Serkan ein Gesicht zu geben, sagt Eray Çalar, einer der Brüder.
Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Foto: Boris Roessler/dpa

Sie hielten Leinwände mit Fotos des Opfers in den Händen. „Wir wollen zeigen, dass Serkan Çalar hier ist, dass er mit uns gekommen ist. Seine Seele ist hier“, sagt Bruder Ismail. In den Prozess gehe man mit gemischten Gefühlen; den mutmaßlichen Täter sehe man zum ersten Mal.

Zugbegleiter starb an Hirnblutung

Die Tat geschah Anfang Februar in einem Regionalexpress, der von Landstuhl in der Westpfalz nach Homburg im Saarland unterwegs war. Der 36 Jahre alte Schaffner hatte den Angeklagten aufgefordert, sein Ticket zu zeigen. Er hatte aber keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen.
Daraufhin wurde er aufgefordert, den Zug zu verlassen. Das habe den Mann so verärgert, dass er gewalttätig wurde, heißt es in der Anklage.
Der Grieche habe dem Zugbegleiter mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf und die Schläfen versetzt: Daraufhin kippte der Schaffner bewusstlos um. Zwei Tage später starb das Opfer im Krankenhaus – an einer Hirnblutung.

Anklage lautete zunächst auf Mord

Während die Staatsanwaltschaft den 26-Jährigen wegen Mordes angeklagt hatte, wertet das Landgericht die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Es gebe derzeit keine Gründe für einen Tötungsvorsatz, hieß es vom Gericht.
Der Angeklagte hat „das objektive Tatgeschehen“ laut Staatsanwaltschaft bereits eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten. Zum Teil könne er sich nicht mehr erinnern, hieß es.
Zum Prozessauftakt ist der Zuschauerandrang groß. Auch Mitarbeiter der Bahn sind gekommen. Çalar war der älteste von fünf Brüdern und alleinerziehender Vater von zwei Söhnen. „Es ist heute ein schwerer Tag“, sagte ein Cousin des Opfers aus Ludwigshafen.
Insgesamt sind am Landgericht derzeit acht Verhandlungstage geplant. Mit einem Urteil wäre dann am 9. Juli zu rechnen. (dpa/red)
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Bewährungsstrafe für Arzt wegen falscher Maskenatteste

Das Landgericht Hamburg hat einen Arzt wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste in 90 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Zudem soll er 12.000 Euro an die Organisation Ärzte ohne Grenzen zahlen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Arzt zwischen 2020 und 2021 falsche Atteste ausstellte.

Atteste gegen das Tragen von Masken

Konkret ging es darum, dass er den Betroffenen während der Corona-Pandemie Atteste ausstellte, mit denen sie von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit wurden. Eine entsprechende vorherige Untersuchung gab es nicht.
Er erstellte laut Gericht die Atteste unabhängig von individuellen gesundheitlichen Befunden. Pro Attest erhielt er zwischen 25 und 80 Euro.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zwei Jahre Haft zur Bewährung gefordert.
Die Verteidigung forderte für einige Fälle eine Verwarnung und für den Rest einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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Streeck und Lauterbach für legale Drogenabgabe

Der steigende Crack-Konsum in der Öffentlichkeit stellt die Drogenpolitik in Deutschland vor immer neue Herausforderungen. Die Oberbürgermeister von Köln und Dortmund wollen die Weitergabe von Substanzen in Drogenkonsumräumen legalisieren.
Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), kann dem Vorstoß etwas abgewinnen. „Es ist klar, dass die Situation rund um schwere Suchterkrankungen in Großstädten sich nicht allein mit polizeilichen Maßnahmen lösen lässt“, sagte Streeck dem „Spiegel“.
Sucht sei eine Erkrankung und es brauche Hilfen und Unterstützung, nicht nur Repression. Er sieht das Konzept aus der Schweiz als gute Lösung auch für Deutschland.
Modelle wie in Zürich könnten erfolgreich sein, wenn die Suchthilfen und Arbeit vor Ort auf der Straße massiv ausgebaut werde, so Streeck. Eine reine Tolerierung des Mikrohandels ohne weitere Maßnahmen führe zum Verlust von Rechtsstaatlichkeit, Sicherheitsgefühl und Glaubwürdigkeit.

Lauterbach: Weg ist umstritten, aber richtig

Auch der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) findet: „Dieser Weg ist umstritten, aber richtig.“ Die Abhängigkeit von Crack sei viel gefährlicher als eine Heroinabhängigkeit, sagte er dem „Spiegel“.
Konsum und Handel müssten verboten bleiben. Es gehe darum, einen so oder so stattfindenden Mikrohandel so zu kontrollieren, dass ein möglichst geringer Schaden für die Bevölkerung entstehe. (dts/red)
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Kampf gegen Drogenkartelle: Guatemalas Präsident schließt US-Einsätze in seinem Land aus

Guatemalas Präsident Bernardo Arévalo schließt US-Militäreinsätze zur Bekämpfung krimineller Banden in seinem Land aus. Die Verfassung verbiete Einsätze ausländischer Streitkräfte und „gemeinsame Militäroperationen“ in Guatemala, sagte Arévalo in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP während einer Reise nach Panama.
Guatemala ist Teil der von US-Präsident Donald Trump ausgerufenen Allianz zur Bekämpfung der Drogenkartelle in Lateinamerika.
Mit den USA sei eine Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung, eine Unterstützung bei der Planung von Razzien und der Austausch von Geheimdienstinformationen vorgesehen, sagte Arévalo. Der bewaffnete Einsatz gegen kriminelle Gruppen sei jedoch Aufgabe der guatemaltekischen Sicherheitskräfte.

US-Minister Hegseth für mögliche gezielte Angriffe

Arévalo reagierte auf Aussagen von US-Kriegsminister Pete Hegseth, der über gezielte US-Angriffe gegen Drogenkartelle in Guatemala gesprochen hatte.
In dem mittelamerikanischen Land sind Drogenkartelle und die verfeindeten kriminellen Banden Barrio 18 und Mara Salvatrucha (MS-13) aktiv, die von den US-Behörden als terroristische Vereinigungen eingestuft werden.

Soldaten der guatemaltekischen Armee, die im Rahmen des Plans „Belt of Fire“ am 3. März 2025 in Ocos, San Marcos, Guatemala, an der Grenze zwischen Guatemala und Mexiko am Fluss Suchiate patrouillieren. Es geht darum, Drogenkartelle abzuschrecken.

Foto: John Ordonez/AFP via Getty Images

In Venezuela hatte das US-Militär Mitte Juni den Anführer der Drogenbande Tren de Aragua getötet. Der Angriff sei in Abstimmung mit der venezolanischen Regierung erfolgt, teilte US-Präsident Donald Trump mit.
Mit der ecuadorianischen Armee führt das US-Militär nach Angaben Washingtons gemeinsame Einsätze im Grenzgebiet zu Kolumbien aus. (afp/red)
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Einzelhandel: Schäden durch Diebstahl steigen weiter – Diebe aggressiver

Spirituosen, Zigaretten und Kaffee sind besonders begehrt: Die Schäden durch Diebstahl im deutschen Einzelhandel steigen zum vierten Mal in Folge.
Laut einer Studie des Handelsforschungsinstituts EHI entwendeten Kunden, Beschäftigte, Lieferanten und Servicekräfte 2025 Waren im Wert von mehr als 4,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem neuen Höchstwert.
Als größte Herausforderung bezeichnete EHI-Experte Frank Horst den Kampf gegen organisierten und gewerbsmäßigen Diebstahl.
Auch die Zunahme beim „normalen“ Kundendiebstahl sei „besorgniserregend“. Laut Horst nehmen Übergriffe auf Beschäftigte zu. „Die Diebe werden immer aggressiver.“ Sicherheitsfirmen werde empfohlen, stichfeste Westen zu tragen.
Für 2026 rechnet Horst nicht mit einem erneuten Anstieg. Sofern keine weiteren politischen oder gesellschaftlichen Unwägbarkeiten eintreten, werde das Niveau vermutlich nicht weiter wachsen. Auch verbesserte Präventionsmaßnahmen dürften dämpfend wirken.

Ein Drittel wird organisiert geklaut

Mit rund 3,05 Milliarden Euro entfiel der größte Teil auf Kundendiebstahl. Ein Drittel davon wird organisierten Tätergruppen zugeschrieben. Eigene Beschäftigte der Handelsunternehmen verursachten Schäden von 910 Millionen Euro. Personal von Lieferanten und Servicefirmen, etwa Handwerker und Reinigungskräfte, weitere 370 Millionen Euro.
Zwischen 2020 und 2025 sind die Schäden um knapp 29 Prozent gestiegen, beim Kundendiebstahl sogar um gut 41 Prozent. Ein Teil des Anstiegs dürfte auf die hohe Inflation zurückzuführen sein. Die Verbraucherpreise legten im selben Zeitraum um mehr als 20 Prozent zu, die Preise für Lebensmittel um etwa 35 Prozent.
Die gesamten Inventurdifferenzen – also alle Verluste im Einzelhandel – stiegen 2025 zum Vorjahr um 3,2 Prozent auf 5,11 Milliarden Euro, ebenfalls ein Höchstwert. Hier sind auch organisatorische Fehler wie falsche Preisauszeichnungen eingerechnet. Händler verlieren im Schnitt rund ein Prozent ihres Umsatzes. Dem deutschen Staat entgehen dadurch laut EHI Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von etwa 590 Millionen Euro pro Jahr.
Für die Studie befragte das Institut 103 Unternehmen mit insgesamt 21.225 Geschäften. Die Firmen schätzten, wie sich die Verluste auf Kunden, Mitarbeiter und andere Verursacher verteilen. Anschließend wurden die Schäden auf den Gesamtmarkt hochgerechnet.

Was sind die Gründe?

Experte Horst verweist unter anderem auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. „Viele Händler sind der Ansicht, dass die aktuelle politische Lage und die wirtschaftlichen Aussichten viele Verbraucher und Beschäftigte unter finanziellen Druck setzen und somit zu mehr Gelegenheitsdiebstählen führen.“ Begünstigt würden Straftaten zudem durch Personalmangel.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) nennt auch schwindenden Respekt vor fremdem Eigentum, geringere Akzeptanz rechtlicher Regeln und Defizite bei der Strafverfolgung als Gründe.
Dem Verband bereitet die zunehmende Professionalisierung bandenmäßig agierender Ladendiebe Sorgen. „Hier werden regelrechte Bestelllisten von Auftraggebern aus der Unterwelt abgearbeitet“, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Selbstbedienungskassen verursachen laut EHI zwar höhere Verluste, sind aber nicht der Haupttreiber des Anstiegs. Ihr Anteil sei noch zu gering, der Großteil nicht bezahlter Artikel ginge auf Bedienfehler zurück.

Was klauen die Menschen besonders häufig?

Die Produkte unterscheiden sich je nach Geschäftstyp:
  • Lebensmittelhandel: alkoholische Getränke, Tabakwaren, Kaffee, Rasierklingen, Parfums, Energydrinks, Schreibwaren, Zeitschriften, Babynahrung, Batterien, Fleisch, Wurst, Käse, Nüsse, Öle und Schokolade.
  • Drogeriemärkte: Düfte, Kosmetikprodukte wie Lippen- oder Kajalstifte, Babynahrung und Rasierklingen.
  • Bekleidungshandel: Jeans, Schuhe, Wäsche, T-Shirts, Hemden und Accessoires wie Gürtel, Schals, Brillen, Modeschmuck, Lederjacken, Kleinlederwaren, Handtaschen, Sneaker und andere Sportschuhe.
  • Unterhaltungselektronik: Konsolen- und Videospiele, Speichermedien, Smartphones mit Zubehör, Bluetooth-Kopfhörer, Druckerpatronen und Elektrokleingeräte.
  • Baumärkte: akkubetriebene Elektromaschinen, hochwertige Handwerkzeuge, Werkzeugzubehör, digitale Messgeräte, Installationsmaterialien, Akkus, Ladegeräte, LED-Leuchten und Armaturen.
Oft seien es kleine, vergleichsweise teure Artikel, die sich leicht verstecken ließen, sagt Horst. Bei einigen Tätern spiele die leichte Wiederverkäuflichkeit eine große Rolle.

Weniger Anzeigen

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sank die Zahl der angezeigten Ladendiebstähle durch Kunden während der Geschäftszeit 2025 um 5,4 Prozent auf 383.096 Fälle. Knapp die Hälfte der Tatverdächtigten besitzt demnach eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Die Aussagekraft der Statistik ist Experten zufolge begrenzt. Sie bilde das tatsächliche Geschehen kaum ab, sagt Horst. Über 98 Prozent der Fälle würden nicht erkannt und nicht angezeigt.
2025 blieben laut EHI rechnerisch etwa 24,8 Millionen Ladendiebstähle im Wert von jeweils 123 Euro unentdeckt. Selbst erkannte Fälle werden oft nicht gemeldet, weil Anzeigen häufig fallen gelassen werden. Viele Unternehmen ersparen sich deshalb den Aufwand.

Handel versucht, sich besser zu schützen

Die Unternehmen äußern sich zum Thema nur zurückhaltend oder gar nicht. Der Einzelhandel versucht, sich besser zu schützen. Laut EHI investierte die Branche 2025 1,7 Milliarden Euro in Präventionsmaßnahmen wie Schulungen, Videoüberwachung und Ladendetektive.
Weitere 1,6 Milliarden flossen in interne Aktivitäten wie das Auswerten von Kameramaterial und Bestandskontrollen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 3,3 Milliarden Euro, vor fünf Jahren waren es noch 2,6 Milliarden Euro.
Immer häufiger wird begehrtes Diebesgut in Vitrinen verschlossen und nur auf Nachfrage herausgegeben. Einige Händler arbeiten mit unsichtbaren Warensicherungen in Regalböden, etwa bei Kaffee. Sobald zehn oder mehr Packungen gleichzeitig entnommen werden, gibt es einen Alarm.
Björn Fromm, Edeka-Kaufmann und Präsident des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels, gelang es 2025 mit mehr Kameras und Sicherheitspersonal, seine Verluste in einem Markt um mehrere Zehntausend Euro im Jahr zu reduzieren. Die Maßnahmen kosteten weit mehr, dennoch hält er sie für richtig. „Die Diebe merken ja, wo man besonders gut klauen kann.“

Was fordert der Branchenverband?

„Ladendiebstahl muss konsequent und spürbar verfolgt und bestraft werden. Hier verlieren viele Unternehmen Tag für Tag zunehmend das Vertrauen in Polizei und Justiz“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Genth.
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssten personell und technisch besser ausgestattet werden. Die Mindeststrafe bei bandenmäßig organisiertem Diebstahl müsse auf ein Jahr angehoben werden. (dpa/red)
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Mallorca: Deutsches Paar bei Überfall um Luxusuhren gebracht

Ein deutsches Paar ist auf Mallorca auf offener Straße Opfer eines gewaltsamen Raubüberfalls geworden, bei dem den beiden unter anderem Luxusuhren im Wert von insgesamt mehr als 200.000 Euro entwendet wurden. Zwei Verdächtige seien nun festgenommen worden, teilte die Polizeieinheit Guardia Civil (Zivilgarde) auf der spanischen Urlaubsinsel mit.
Der Überfall habe sich am Freitag im beliebten Badeort Palmanova im Westen der Insel ereignet, hieß es. Der Mann und die Frau seien demnach „gerade im Begriff gewesen, ein Lokal zu verlassen, als sie von mehreren Unbekannten von hinten angegriffen wurden“. Die Opfer stürzten zu Boden und konnten nicht verhindern, dass die Täter mit mehreren Wertgegenständen entkamen, darunter zwei Uhren mit einem Gesamtwert von mehr als 200.000 Euro.

Verdächtige wollten die Insel verlassen

Die Verdächtigen sind laut den Behörden 28 und 39 Jahre alt. Sie hätten sich im Rahmen der Ermittlungen unter falscher Identität ausgewiesen und seien offenbar kurz davor gewesen, die Insel zu verlassen. Ihnen werde unter anderem Raub mit Gewaltanwendung, Urkundenfälschung sowie Zugehörigkeit zu einer kriminellen Gruppe zur Last gelegt. Sie seien einem Richter vorgeführt worden, der für beide Untersuchungshaft ohne Kaution angeordnet habe.
Nach der Beute wird unterdessen weiterhin gesucht. Weitere Festnahmen seien nicht ausgeschlossen, hieß es in der Mitteilung. Die Polizei gab nicht bekannt, ob es sich bei den Opfern um Touristen handelt oder ob sie auf Mallorca leben. Ebenso wurde nicht mitgeteilt, aus welchem Teil Deutschlands sie stammen. (dpa/red)
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ausland

Taliban bauen diplomatische Präsenz in Deutschland aus – Hilfe bei Abschiebungen

Die Taliban-Regierung in Afghanistan baut mit Billigung der Bundesregierung ihre inoffizielle diplomatische Präsenz in Deutschland aus. Die personelle Verstärkung um „nicht mehr als vier“ afghanische Konsularbeamte solle die Voraussetzung schaffen für das Ziel der Bundesregierung, mehr afghanische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Montag in Berlin.
Für die Abschiebungen sei die Mitarbeit afghanischer Stellen erforderlich, sagte der Sprecher weiter. „Es müssen mehr Pässe ausgestellt werden, es müssen mehr Identitäten geprüft werden.“ Deshalb sei es nötig, „dass hier mehr Konsularbeamte daran mitarbeiten, genau das zu ermöglichen, was die Bundesregierung zum Ziel hat“.

Bis zu drei Charterflüge im Monat

Am Wochenende hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass künftig bis zu drei Charterflüge im Monat mit abzuschiebenden Afghanen von Deutschland nach Kabul fliegen sollen. Eine entsprechende Vereinbarung sei in „technischen Gesprächen“ mit Taliban-Vertretern erzielt worden.
Dies sei ein „erfreuliches Ergebnis“, sagte der Außenamtssprecher am Montag. Es sei im Interesse der Bundesregierung, dass die Steigerung der Abschiebezahlen „schnell beginnt“. Er kündigte zugleich eine gründliche Prüfung der afghanischen Konsularvertreter an, die zusätzlich nach Deutschland kommen. „Wir werden uns diese Leute natürlich ganz genau anschauen.“
Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit August 2021 geschlossen. Allerdings unterhält die Bundesregierung technische Kontakte mit Taliban-Vertretern, bei denen es etwa um Abschiebungen, um Zugang für humanitäre Hilfe und um Menschenrechte geht. (afp/red)
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2,7 Tonnen: Rekordmenge Kokain in Australien entdeckt

In geheimen unterirdischen Bunkern in einem Vorort von Sydney hat Australiens Polizei 2,7 Tonnen Kokain entdeckt – die größte jemals im Land sichergestellte Menge. Die Drogen, die unter Schiffscontainern gelagert waren, hätten auf dem Schwarzmarkt einen geschätzten Wert von rund 816 Millionen australischen Dollar (knapp 500 Millionen Euro) gehabt, teilte die Bundespolizei mit. Die Menge habe etwa drei Millionen einzelnen Deals entsprochen.
Dem Zugriff gingen größere Ermittlungen gegen ein internationales Drogennetzwerk voraus. Zusammen mit bereits zuvor beschlagnahmten 178 Kilogramm Kokain und 142 Kilogramm Methamphetamin wurden damit mittlerweile mehr als drei Tonnen Drogen aus dem Verkehr gezogen.
Das synthetisch hergestellte Crystal Meth bezeichnet eine Kristallform von Methamphetamin, was wiederum eine Abwandlung des Aufputschmittels Amphetamin ist.

Das synthetisch hergestellte Crystal Meth bezeichnet eine Kristallform von Methamphetamin, was wiederum eine Abwandlung des Aufputschmittels Amphetamin ist.

Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Verdächtige festgenommen

Die Ermittler fanden das Kokain in Kunststoffbehältern, die unter falschen Böden von Schiffscontainern auf einem Grundstück im Vorort Londonderry im Westen Sydneys versteckt waren. Zwei Männer im Alter von 21 und 25 Jahren hätten versucht zu fliehen, seien aber von Beamten gestellt und festgenommen worden.
Ihnen wird vorgeworfen, im Besitz einer kommerziellen Menge illegal importierter Drogen gewesen zu sein. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen lebenslange Haft. Zuvor waren im Rahmen der im Mai angelaufenen Ermittlungen bereits sechs Verdächtige festgenommen worden.
Nach Angaben der Behörden kam die Ladung zunächst an der Küste des Bundesstaates Queensland im Nordosten Australiens an. Die Polizei geht davon aus, dass die Drogen anschließend im Auftrag einer organisierten kriminellen Gruppe nach Sydney transportiert wurden. Die Ermittlungen gegen das Netzwerk und zur Herkunft des Rauschgifts dauern an.

Ermittlungen zur Herkunft der Drogen

Bundespolizei-Chef Stephen Jay betonte, der Plan, fast drei Tonnen Kokain auf den Markt zu bringen, zeige, wie gut organisiert und entschlossen die kriminellen Netzwerke seien. Australien gilt wegen der im weltweiten Vergleich sehr hohen Kokainpreise als besonders lukrativer Absatzmarkt für internationale Drogenschmuggler. (dpa/red)
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ausland

Schüsse an Schule: Drei Tote auf den Philippinen – Schüler als Verdächtige festgenommen

Bei einem Schusswaffenangriff an einer Schule auf den Philippinen sind drei Schüler getötet und mindestens fünf weitere verletzt worden. Der Vorfall ereignete sich nach Polizeiangaben am Morgen (Ortszeit) an der San Jose National High School in Tacloban City im Osten des Inselstaates, rund 575 Kilometer südöstlich der Hauptstadt Manila.
Zwei Verdächtige, 14 und 15 Jahre alt, wurden einem Polizeisprecher zufolge festgenommen. Sie waren demnach beide Schüler der High School. Woher sie die Schusswaffen hatten, wird noch untersucht. „Die Schule verfügt über mehrere Ein- und Ausgänge, aber zum Zeitpunkt des Vorfalls war nur ein Sicherheitsbeamter im Einsatz“, sagte der Sprecher.
In einem in sozialen Netzwerken veröffentlichten Video sind Schreie und weinende Schüler zu hören, während Schüsse fallen. Die Jugendlichen scheinen sich unter Tischen zu verstecken. Zwei männliche Schüler verbarrikadieren offenbar eine Tür, bevor erneut Schüsse fallen.

Ermittlungen zu den Hintergründen

Die Identität der Opfer sei derweil noch nicht bestätigt, teilte die Polizei weiter mit. Mehrere Verletzte seien umgehend in Krankenhäuser gebracht und dort behandelt worden, hieß es. Alle Schulen in der näheren Umgebung wurden zunächst geschlossen.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen des Vorfalls dauerten an. Die Polizei erklärte, man arbeite daran, alle Beteiligten zu identifizieren und das Motiv zu klären. „Auch werden geeignete polizeiliche Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen nach dem vollen Umfang des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden“, hieß es. Die Bevölkerung wurde aufgerufen, Ruhe zu bewahren. (dpa/red)
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Innenministerium weitet Abschiebungen nach Afghanistan in Absprache mit Taliban aus

In Absprache mit der radikalislamischen Taliban-Regierung in Kabul weitet die Bundesregierung die Abschiebungen afghanischer Straftäter in ihre Heimat aus.
Künftig seien drei Charterflüge pro Monat für derartige Abschiebungen möglich, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Darüber hinaus seien „jederzeit“ auch Einzelrückführungen über Linienflüge nach Afghanistan möglich.
Die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der afghanischen De-Facto-Regierung hätten „auf technischer Ebene“ stattgefunden, sagte die Sprecherin weiter. Damit bestätigte sie einen Bericht der „Bild am Sonntag“.
Diesem Bericht zufolge befinden sich derzeit noch mindestens einhundert abschiebebereite afghanische Straftäter in regulärer Haft oder in Abschiebehaft in Deutschland.
Die Grünen forderten Dobrindt zur Offenlegung seiner Absprachen mit den radikalislamischen Taliban auf. Angesichts der angekündigten Ausweitung der Rückführungsflüge stelle sich „die Frage, welchen Forderungen der islamistischen Taliban sich die Bundesregierung gebeugt hat, um die Abschiebungen zu ermöglichen“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Filiz Polat am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
„Die Antwort darauf ist uns der Innenminister schuldig.“ Dobrindt mache Deutschland durch seine „Zusammenarbeit mit den Taliban erpressbar“ und werte die Taliban-Regierung auf, der schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
Auch die Organisation Pro Asyl hatte kürzlich die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan scharf kritisiert – insbesondere wegen der damit einhergehenden diplomatischen Aufwertung der radikalislamischen Taliban.
„Für einen Abschiebedeal normalisiert Deutschland ein international geächtetes Regime, das Frauen völlig entrechtet und Oppositionelle systematisch verfolgt“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene. „Das ist menschenrechtlich verheerend und außenpolitisch töricht.“
Die Unionsfraktion wies derartige Kritik am Sonntag zurück. „Die Abschiebung von Vergewaltigern, Gefährdern und Drogenhändlern auch nach Afghanistan macht Deutschland sicherer“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Nachrichtenagentur AFP. „Genau darum geht es: Wir sind der Sicherheit und dem Wohle Deutschlands verpflichtet und kommen durch diese Abschiebeflüge dieser Verpflichtung nach.“(afp/red)