2018: Polizisten patrouillieren vor einem Internetcafé in Malmö, nachdem bei einer Schießerei im Umfeld rivalisierender Banden mehrere Menschen verletzt und drei getötet wurden. - Foto: Johan Nilsson/TT News Agency/AFP via Getty Images
In Schweden hat das Parlament dafür gestimmt, das Alter der Strafmündigkeit von 15 auf 14 Jahre zu senken. Für das Gesetz sprachen sich 281 Abgeordnete aus – darunter auch die oppositionellen Sozialdemokraten. 66 Abgeordnete votierten dagegen.
Das Parlament beschloss zudem, die Strafmilderung für Jugendliche zu streichen. Jugendliche unter 18 Jahren können nun zu Haftstrafen von bis zu 18 Jahren verurteilt werden. Das Gesetz tritt am 10. September in Kraft – und damit drei Tage vor der Parlamentswahl in dem skandinavischen Land.
2022: In Malmö ging ein Bus in Flammen auf, nachdem Unbekannte ein brennendes Objekt auf das Fahrzeug geworfen hatten.
Foto: Johan Nilsson/TT NEWS AGENCY/AP/dpa
Jugendliche drohen härtere Strafen
Eigentlich wollte die Mitte-Rechts-Regierung von Ministerpräsident Ulf Kristersson straffällig gewordene Kinder bereits ab dem Alter von 13 Jahren inhaftieren. Dabei ging es um Jugendliche, die des Mordes oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden. Sie musste diesen Vorschlag jedoch im Juni zurückziehen, da sie im Parlament dafür keine Mehrheit fand.
Die Regierung des seit 2022 amtierenden Ministerpräsidenten Kristersson wird von den Schwedendemokraten unterstützt. Sie hat bereits mehrere derartige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Kristersson hatte unter anderem die grassierende Bandengewalt in Schweden auf eine „verantwortungslose Einwanderungspolitik und eine gescheiterte Integration“ zurückgeführt. Seitdem wurden der Polizei erweiterte Befugnisse eingeräumt und härtere Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendkriminalität eingeführt.
Banden rekrutieren immer jüngere Täter
Schweden kämpft seit mehr als zehn Jahren gegen zunehmende Gewalt im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Hauptsächlich ist diese auf Konflikte zwischen rivalisierenden Banden und Kämpfe um die Kontrolle des Drogenmarktes zurückzuführen. Die Banden rekrutieren zunehmend Minderjährige unter 15 Jahren für Anschläge und Schusswaffenangriffe, da ihnen bisher im Falle einer Festnahme keine Haftstrafe drohte. (afp/red)
Laut „Financial Times“ nutzten mutmaßlich China verbundene Hacker erstmals ein weitgehend autonomes KI-Hacking-Werkzeug. (Symbolbild) - Foto: Joao Luiz Bulcao / Hans Lucas / AFP via Getty Images
Taiwan hat einen KI-gestützten Cyberangriff aus dem Ausland auf staatliche Behörden bestätigt. Die Cyberüberwachung habe den „ungewöhnlichen Angriff“ im Juli entdeckt, teilte das Digitalministerium mit. Seit dem 20. Juli seien Warnungen herausgegeben sowie Untersuchungen und Gegenmaßnahmen eingeleitet worden.
Die Hacker hätten manuelles Vorgehen mit KI-Agenten wie Open Claw kombiniert. Welche Behörden betroffen waren und ob Daten gestohlen wurden, teilte das Ministerium nicht mit.
Auch China, dem Taiwan immer wieder Hackerangriffe vorwirft, wurde nicht erwähnt. Die betroffenen Stellen hätten ihre Maßnahmen inzwischen abgeschlossen.
KI-Agenten arbeiten wie ein Hackerteam
Die britische Zeitung „Financial Times“ hatte einen Tag zuvor unter Berufung auf das israelische Cybersicherheitsunternehmen Dream über einen neuartigen Angriff mutmaßlich mit China verbundener Hacker berichtet.
Dream zufolge bauten die Angreifer aus frei verfügbaren KI-Agenten ein weitgehend autonom arbeitendes Werkzeug, das sich wie ein koordiniertes Hackerteam verhalten habe.
Anfang Juli habe das System über vier Tage zeitweise bis zu acht KI-Agenten gleichzeitig eingesetzt. Sie hätten 21 Netzwerke staatlicher Stellen erfasst, nach Schwachstellen gesucht und bei Widerstand ihre Vorgehensweise verändert.
Mindestens 85 Regierungskonten seien geknackt und mehr als 2.500 Personaldatensätze abgezogen worden. Der Angriff habe sich auch gegen Taiwans Atomaufsicht und mindestens sieben Energieunternehmen gerichtet.
Verdacht auf Verbindung nach China
Dream ordnete die Attacke keiner bestimmten Hackergruppe zu. Vereinfachte chinesische Schriftzeichen in der internen Kommunikation deuteten den Forschern zufolge jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Betreiber mit Verbindung zur Volksrepublik hin.
China betrachtet Taiwan als Teil seines Staatsgebiets und will die demokratisch regierte Insel notfalls mit militärischer Gewalt mit dem Festland vereinigen. (dpa/red)
Trauer nach CSD-Anschlag am 31.07.2026 - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Mehr als zwei Wochen nach dem Anschlag auf den Berliner CSD hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den toten mutmaßlichen Attentäter Abdul B. formal eingestellt.
Weiter ermittelt wird, ob es womöglich Mitwisser geben könnte, wie eine Sprecherin der Behörde in Karlsruhe am Mittwoch sagte. Bei dem vermutlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) war am 25. Juli eine Frau getötet worden.
31 weitere Menschen wurden verletzt. Bei der Teileinstellung des Ermittlungsverfahrens handelt es sich um eine Formalie, da gegen Tote nicht ermittelt werden kann. Der 21 Jahre alte B. soll am Rande der Abschlussveranstaltung der CSD-Demonstration in Berlin einen gemieteten Lieferwagen in eine Menschenmenge gesteuert und anschließend weitere Opfer mit einer Stichwaffe attackiert haben.
Die Fahrt endete an einem Baum im Tiergarten. Nach dem Attentäter wurde gefahndet – einen Tag später wurde B. bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage erschossen. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen wegen des mutmaßlich islamistischen Hintergrunds der Tat.
Der deutsche Staatsbürger B. mit libanesischen Wurzeln war den Behörden als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt und als Gefährder eingestuft. Er befand sich nach einer Gerichtsentscheidung aber auf freiem Fuß. Der Anschlag löste eine Diskussion über schärfere Gesetze und ein härteres Vorgehen gegen sogenannte Gefährder aus.
Ende Juli teilte die Karlsruher Behörde mit, dass auf einem im Tatfahrzeug entdeckten Handy des Verdächtigen ein IS-Bekennervideo gefunden wurde. Ein Vermummter, bei dem es sich mutmaßlich um B. handle, leiste darin einen Treueschwur auf die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Tatrelevante Spuren von anderen Menschen gab es in dem Fahrzeug nicht. Zuerst hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über die formale Einstellung des Verfahrens gegen B. berichtet.(afp/red)
Der Mann soll seine Ehefrau auf einer Feuertreppe erschossen haben. (Archivfoto) - Foto: Fabian Koss/onw-images/dpa
Besitzdenken und übersteigertes Ehrgefühl sollen einen 37 Jahre alten Mann zu einer unfassbaren Tat bewogen haben: Wegen Mordes an seiner Ehefrau steht der Angeklagte nun vor dem Landgericht Ellwangen.
Ihm wird vorgeworfen, die 38 Jahre alte Frau am gemeinsamen Dönerimbiss in Schrozberg (Kreis Schwäbisch Hall) mit einer Pistole erschossen zu haben – ausgerechnet am Tag des Geburtstags des ältesten der drei gemeinsamen Kinder. Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke und niedrigen Beweggründen aus.
Blutige Attacke am 18. Geburtstag des gemeinsamen Kindes
Der 37 Jahre alte Mann soll laut Landgericht am 10. Februar auf seine Ehefrau auf einer Feuertreppe hinter dem gemeinsam betriebenen Dönerimbiss gewartet haben.
Als die Frau im Begriff war, den Imbiss zu verlassen und über die Feuertreppe zur gemeinsamen Wohnung hinaufzusteigen, soll ihr der Angeklagte aus erhöhter Position und kurzer Distanz mit einer Walther PPK „in die Stirn“ geschossen haben. Die 38-Jährige erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen.
Rund sechs Monate nach den tödlichen Schüssen auf einer Feuertreppe beginnt der Prozess. (Archivbild)
Foto: Fabian Koss/onw-images/dpa
Der Angeklagte wurde am Tattag vorläufig festgenommen. Er soll selbst die Polizei gerufen haben. Am Folgetag wurde der Haftbefehl erlassen. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte und seine Ehefrau stammen nach Auskunft eines Gerichtssprechers aus demselben Dorf in der Türkei und gehören der Volksgruppe der Kurden an. Der Angeklagte ist laut Anklage deutscher und türkischer Staatsangehöriger. Die drei gemeinsamen Kinder sind demnach 9, 16 und 18 Jahre alt.
Heimtücke und niedrige Beweggründe
Die Frau soll sich laut dem Landgericht keines Angriffs auf ihr Leben bewusst gewesen sein, als sie den Dönerimbiss durch die Hintertüre in Richtung Feuertreppe verließ.
Diese Arg- und Wehrlosigkeit soll ihr auf der Feuertreppe wartende Ehemann bewusst ausgenutzt haben. Angeklagt ist deswegen Mord mit dem Mordmerkmal Heimtücke.
Die Anklage spricht auch vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Vorliegend wirft sie dem Angeklagten vor, aus Besitzdenken und übersteigertem Ehrgefühl, welches er durch die angebliche Untreue seiner Ehefrau geschädigt gesehen haben soll, gehandelt zu haben.
Für die angebliche Untreue sollte die Ehefrau nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Tode bestraft werden.
Am ersten Verhandlungstag wird nur die Anklageschrift verlesen. Es sind insgesamt sechs Verhandlungstage bis Ende September eingeplant. (dpa/red)
Angesichts der aktuellen Bedrohungslage sollten die Kompetenzen von Bund und Ländern noch stärker gebündelt werden, sagt Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). (Archivbild) - Foto: Frank Molter/dpa
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich angesichts der Bedrohungslage durch Drohnen dafür ausgesprochen, dass Bundeswehreinsätze auch im Inneren ermöglicht werden sollten. „Weil man bei Drohnen kaum unterscheiden kann, ob es sich um eine außenpolitische oder innenpolitische Bedrohung handelt. Und deswegen, glaube ich, müssen wir auch über eine Änderung des Grundgesetzes sprechen, und ich hoffe auch, dass wir da zu Ergebnissen kommen“, sagte Günther dem Deutschlandfunk.
Generell sei er davon überzeugt, dass beim Thema äußere und innere Sicherheit die strikte Trennung zwischen Bund und Ländern nicht mehr zeitgemäß sei. Stattdessen sollten angesichts der aktuellen Bedrohungslage die Kompetenzen von Bund und Ländern noch stärker gebündelt werden.
Günther: Es ist wichtig, mit der besten Technik ausgerüstet zu sein
Man merke bei den Drohnen, dass Profis am Werk sind. „Und so professionell, wie das gemacht ist, kann man sich kaum vorstellen, dass da nicht auch eine staatliche Infrastruktur dahintersteckt.“ Deshalb sei es wichtig, mit der besten Technik ausgerüstet zu sein. „Und das geht nur im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern.“
Die Drohnen-Diskussion hat in den vergangenen Tagen Fahrt aufgenommen, nachdem am Flughafen Leipzig/Halle am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt und von einem Mitarbeiter zum Absturz gebracht worden war. Ein infolge der Sperrung kurz danach durchstartendes Flugzeug kollidierte mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt, möglicherweise einer zweiten Drohne. (dpa/red)
Die Garage bleibt leer: Wer auf falsche Auto-Inserate reinfällt, bekommt kein Fahrzeug - aber auch kein Geld zurück. (Symbolbild) - Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/ZB
Polizei, Autohändler und Internetplattformen warnen vor gefälschten Auto-Angeboten. Jüngst wies die Pforzheimer Polizei via Instagram auf Täuschungsversuche hin, bei denen Betrüger angebliche Unfallfahrzeuge zu Schnäppchenpreisen feilbieten. „Das Problem: Weder das Fahrzeug noch die angeblichen Verkäufer existieren.“
Worum geht es?
Kriminelle nehmen sowohl private Käufer als auch Autohäuser aus. Unter Vortäuschung eines echten Verkaufsangebots werden sie zur Vorkasse gebeten. Am Ende sehen Opfer weder das Auto noch ihr Geld wieder.
Wie gehen die Kriminellen vor?
Die Maschen sind unterschiedlich und zielen darauf ab, dass jemand vorab Geld zahlt. „In manchen Fällen wird in Aussicht gestellt, dass das Fahrzeug mit einem Transportfahrzeug an die Geschädigten geliefert wird“, erklärt ein Sprecher der Polizei. Dann werde eine Anzahlung gefordert. „Nicht selten leisteten die Geschädigten dann „Anzahlungen“ in Höhe von mehreren Tausend Euro.“
Stefan Obert vom Bundesverband freier Kfz-Händler berichtet, aktuell würden häufig Autos aus angeblichen Insolvenzmassen angeboten. „Da werden vermeintliche Rechtsanwaltskanzleien oder Namen von real existierenden Kanzleien, Anwältinnen beziehungsweise Anwälten missbraucht und gefälschte Gerichtsbeschlüsse vorgelegt.“ Auch vermeintliche Kataloge einer großen Autohandelsgruppe aus Süddeutschland mit Sonderangeboten sind im Umlauf, wie der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg schreibt.
Warum werden auch professionelle Kfz-Händler Opfer?
Weil die Täter nicht zuletzt mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) immer professioneller agieren. Der baden-württembergische Verband berichtet von täuschend echten Fake-Webseiten und -Händlerprofilen – inklusive Logos, Impressum und Kontaktdaten. Zudem sei es bei Geschäften zwischen Betrieben üblich, Waren auch ungesehen zu kaufen, erklärt Obert. „Ein Katalog mit 30, 40 Seiten ist da keine Seltenheit.“ Die Preise seien oft günstig – „aber nicht so, dass jeder argwöhnisch wird“.
Wie haben sich die Fallzahlen entwickelt?
Die Polizei hat keine konkreten Zahlen, weil sie nicht ohne weiteres aus den Betrugsstraftaten gefiltert werden könnten. Solche Delikte verlagerten sich seit Jahren immer mehr ins Internet, erklärt der Sprecher. Dort könnten Täter eine Vielzahl an potenziellen Geschädigten ansprechen und betrügerische Inserate mehrfach einstellen – sei es auf unterschiedlichen Plattformen oder unter Angabe verschiedener Verkaufsadressen. Beim Autoclub ACE geht laut dessen Auskunft ein Großteil der Mitgliederanfragen auf betrügerische Inserate zurück.
Laut dem Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg nehmen Betrugsfälle merklich zu: „Bei geprellten Autohäusern sehen wir leider eine steigende Tendenz.“ Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß spricht von einer „Betrugswelle, die mit neuen Tricks Fahrt aufnimmt und an Professionalität gewinnt“. Beim Bundesverband geht man aber davon aus, dass viele Unternehmen inzwischen sensibilisiert seien. Den Höhepunkt an Meldungen habe der Verband 2024 erlebt, sagt Obert. „In diesem Jahr haben wir über 20 entsprechende Warnmeldungen ausgegeben.“
Was weiß man über die Betrüger?
„Die Täter befinden sich nicht selten im Ausland“, erklärt die Polizei. Vor einigen Jahren habe man die betrügerischen Inserate und den Mailverkehr anhand von Übersetzungsfehlern noch leichter als solche erkennen können. „Heute sind diese durch den Fortschritt von KI und KI-Übersetzungsprogrammen jedoch nicht mehr anhand des bloßen Textes zu identifizieren.“
Wie laufen die Ermittlungen?
Die Polizei nutzt unterschiedliche Ermittlungsansätze. „Der „Weg des Geldes“ ist hier häufig die heißeste Spur“, erläutert der Sprecher. Oft lägen Tage oder Wochen zwischen Tat und Anzeige. Nicht selten lande das Geld zunächst auf Geldwäschekonten. „Bis zur Anzeigenaufgabe wurden die Gelder in vielen Fällen bereits mehrfach weiterüberwiesen.“
Was machen Plattform-Betreiber zum Schutz?
Zur Aufklärung haben Autoscout24, mobile.de, Kleinanzeigen und der Autoclub ADAC mit der Polizei die „Initiative Sicherer Autokauf im Internet“ gegründet. Hinzu kommen technische Sicherheitsmechanismen – teils mit Hilfe von KI – und manuelle Prüfprozesse, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen, wie die Plattformbetreiber mitteilten. Verwarnungen, Sperren oder Kündigungen können folgen.
Wie schützen sich Kfz-Betriebe?
Der Bundesverband freier Kfz-Händler veröffentlicht seit 2023 „Warnmeldungen“ auf seiner Internetseite, um über aktuelle Betrugsmaschen aufzuklären. Der Kfz-Verband in Baden-Württemberg rät etwa, Mitarbeitende über neue Maschen zu informieren und wichtige Transaktionen und Verträge intern gegenprüfen zu lassen.
Was können Betrogene machen?
Ist das Geld einmal überwiesen, stehen die Chancen laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schlecht, es zurückzubekommen. Man müsse schnell die Bank oder Polizei einschalten, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht.
Die Bank könne das Geld vielleicht zurückhalten. Ermittler könnten das Empfängerkonto sperren lassen. Bei Kreditkarten gebe es Rückbuchungsverfahren. Die Plattformen erstatten nach eigenen Angaben kein Geld. (dpa/red)
Die Polizei sperrt den Tatort ab. - Foto: Christophe Gateau/dpa
Ein Mann ist nach einem Streit zwischen mehreren Menschen in Berlin auf offener Straße angeschossen und dabei tödlich verletzt worden. Sanitäter versuchten, den 30-Jährigen wiederzubeleben, er starb aber noch am Tatort im Stadtteil Charlottenburg, wie die Polizei auf X mitteilte.
Nach Angaben einer Polizeisprecherin sind die mutmaßlichen Täter auf der Flucht. Wie viele Schüsse bei dem Vorfall auf dem Hardenbergplatz vor dem Bahnhof Zoologischer Garten kurz vor Mitternacht abgefeuert wurden, sagte die Sprecherin nicht. Auch die Hintergründe des Streits blieben zunächst unklar. Die Mordkommission nahm die Ermittlungen auf.
Kurz vor 0 Uhr wurde ein 30-Jähriger in #Charlottenburg durch Schüsse verletzt. Trotz sofort eingeleiteter Reanimation, verstarb der 30-Jährige am Ort. Unsere 1. #Moko hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft #Berlin die Ermittlungen übernommen. ^tsm pic.twitter.com/W3X4gE4XJD
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Der Tatort liegt im Berliner Westen. Der Bahnhof Zoologischer Garten gilt im Berliner ÖPNV als wichtiger Knotenpunkt. Für viele Touristen, die den westlichen Teil der Hauptstadt erkunden wollen, dient der Bahnhof als Ausgangspunkt. Unter anderem liegen die bekannte Einkaufsmeile Kurfürstendamm und die Gedächtniskirche in der Nähe.
In Berlin kommt es immer wieder zu Vorfällen mit Schusswaffen. Erst am frühen Sonntagmorgen hatten Unbekannte auf die Scheibe einer Gaststätte in Neukölln geschossen. Am Wochenende zuvor war ein 38-Jähriger in Schöneberg angeschossen worden.
Laut Polizei hat der Einsatz von Schusswaffen in Berlin in der Vergangenheit stark zugenommen. „Streitigkeiten, die früher mit Fäusten ausgetragen wurden, werden heute vielleicht eher mit Schusswaffen ausgetragen“, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel etwa im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses im Februar. Im Jahr 2025 registrierte die Berliner Polizei 1.119 Fälle von Schusswaffengebrauch – ein Anstieg um 68 Prozent gegenüber 2024. Dabei wurde in mehr als 500 Fällen auch geschossen. (dpa/red)
Die Zahl der Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen ist im ersten Halbjahr deutlich gestiegen. (Archivbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
Die Zahl der Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen ist im ersten Halbjahr deutlich gestiegen. An den 15 internationalen Verkehrsflughäfen wurden in den ersten sechs Monaten 166 Drohnen gemeldet, wie aus Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS) hervorgeht. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 101 Fälle.
BER und Frankfurt besonders betroffen
Mit 28 Drohnensichtungen führt der Berliner Hauptstadtflughafen BER die Statistik an. In sieben Fällen musste der Flugbetrieb vorübergehend unterbrochen werden. Im gesamten Jahr 2025 waren dort lediglich acht Sichtungen registriert worden. Auf Platz zwei folgt der Frankfurter Flughafen mit 27 gemeldeten Drohnen.
Neues System könnte mehr Drohnen erfassen
Warum die Zahl bundesweit gestiegen ist, geht aus den Daten der Flugsicherung nicht hervor. Für den BER gibt es jedoch eine mögliche Erklärung: Nach Angaben der DFS hat die Bundespolizei dort in diesem Jahr ein neues Detektionssystem installiert, das Drohnen schneller und zuverlässiger erkennen soll. Die Bundespolizei äußerte sich dazu zunächst nicht.
Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte ein Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle: In der Nacht zum Mittwoch wurde auf der Südpiste eine Sprengstoffdrohne gefunden. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen lag sie in der Nähe einer ukrainischen Transportmaschine. Spezialisten der Bundespolizei entschärften die Sprengvorrichtung. (dpa/red)
Vor dem Landgericht Berlin hat der Prozess gegen einen 68-Jährigen wegen der Vergewaltigung betäubter Frauen begonnen. - Foto: Soeren Stache/dpa
Im Prozess um eine Serie von Vergewaltigungen zuvor betäubter Frauen hat ein 68-Jähriger gestanden. Der Mann, dem Übergriffe auf 14 Frauen vorgeworfen werden, erklärte vor dem Landgericht Berlin über seinen Verteidiger Jochen Schöfthaler: „Die Vergewaltigungen räume ich ein.“
Auch der in der Anklage geschilderte Ablauf der Taten sei zutreffend. Auf Details ging der Berliner, der seit März in Untersuchungshaft sitzt, zunächst nicht ein. Dies erfolge möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt, hieß es.
Wegen 22 Fällen angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat 22 Fälle in der Zeit von 2016 bis 2022 angeklagt. Die Vorwürfe lauten unter anderem Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Vier der betroffenen Frauen treten im Prozess als Nebenklägerinnen auf.
Laut Anklage soll der Deutsche die Frauen im Alter von 50 bis 60 Jahren über Online-Dating-Plattformen kennengelernt haben.
Mit Schlafmitteln in Kombination mit Alkohol soll der Elektriker sie dann bewusstlos gemacht und vergewaltigt haben. Bei einem Teil der Taten habe er Fotos und Videos aufgenommen, so der Vorwurf.
Hinweis aus Niedersachsen
Entdeckt wurden diese Aufnahmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin nach einem Hinweis der Polizei in Verden an der Aller in Niedersachsen.
Diese ermittelte wegen ähnlicher Vorwürfe Anfang 2025 gegen einen Mann, der inzwischen gestorben ist. Dieser soll ein Chat-Partner des Berliners gewesen sein, der nun vor Gericht steht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wussten die Frauen nichts von den Taten und erfuhren erst im Rahmen der Ermittlungen aufgrund von Videos, was ihnen widerfahren ist. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es insgesamt 58 Betroffene gibt. Zehn mutmaßliche Opfer seien bislang nicht identifiziert worden, hieß es bei Anklageerhebung.
Das Landgericht hat für den Prozess Verhandlungstage bis zum 1. Oktober eingeplant. Der Prozess soll am 18. August fortgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft strebt nach eigenen Angaben neben der Verurteilung des Mannes auch eine Anordnung der Sicherungsverwahrung nach einer Haftstrafe an. (dpa/red)
2025 fuhr in München ein Auto in eine Menschenmenge. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf die Münchner ver.di-Demonstration ist der Angeklagte Farhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt stellte bei dem aus Afghanistan stammenden 25-Jährigen am Donnerstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Bei dem Anschlag im Februar vergangenen Jahres kamen eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zweijähriges Kind ums Leben. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt.
Verteidigung plädierte auf 15 Jahre Haft
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei „ein einziges Trümmerfeld“ auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf 15 Jahre Haft sowie die Unterbringung ihres Mandanten in der Psychiatrie plädiert.
Das Gericht verurteilte N. wegen zweifachen Mordes und 23-fachen versuchten Mordes, damit wertete die Kammer einen Fall mehr als versuchten Mord als die Bundesanwaltschaft. Außerdem verurteilte das Gericht den 2016 nach Deutschland gekommenen Angeklagten wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung.
Die Bundesanwaltschaft stellte bei N. ein komplexes Motivbündel fest. Bei ihm sollen sowohl religiöse als auch politische Gründe eine Rolle für den Anschlag gespielt haben, dazu kamen Einsamkeit und diffuse Ängste. N. machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv. (afp/red)
An seiner Festnahme waren Einsatzkräfte des bayerischen LKA und der Thüringer Polizei beteiligt. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Wegen der Ausspähung eines Rüstungsbetriebs in Bayern ist ein Ukrainer festgenommen worden. Der 33-jährige mutmaßliche Agent wurde am Sonntag wegen Sabotageverdachts in Thüringen gefasst, wie die Generalstaatsanwaltschaft München und das Bayerische Landeskriminalamt mitteilten.
Er soll im Auftrag eines ausländischen Nachrichtendienstes im Juni zur Vorbereitung von Sabotageaktionen Aufnahmen vom Betriebsgelände eines bayerischen Rüstungsunternehmens gemacht und diese an seinen Auftraggeber weitergeleitet haben.
Haftbefehl gegen „Low-Level-Agent“ erlassen
Das Amtsgericht München erließ gegen den Beschuldigten am Montag Haftbefehl. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft. An seiner Festnahme waren Einsatzkräfte des bayerischen LKA und der Thüringer Polizei beteiligt.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Ermittlungsbehörden um einen sogenannten Low-Level-Agenten.
Laut Bundesamt für Verfassungsschutz handelt es sich dabei um Menschen, die niedrigschwellig durch ausländische Nachrichtendienste angeworben und für vergleichsweise einfache Operationen eingesetzt werden.
Die Festnahme sei das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten unter dem Dach des neu gegründeten GAZ-Hybrid, hieß es. Weitere Auskünfte wurden aufgrund der laufenden Ermittlungen zunächst nicht erteilt. (afp/dts/red)
Beamte des Secret Service, der für die Sicherheit des Präsidenten zuständig ist, sichern den Trump National Golf Club im Großraum Los Angeles. - Foto: Mark Schiefelbein/AP/dpa
Die Polizei hat auf Donald Trumps Golfplatz im Raum Los Angeles zwei Tage vor einem geplanten Auftritt des US-Präsidenten einen bewaffneten Mann festgenommen.
Sicherheitskräfte des Bundes in Zivil bemerkten ein Verhalten des 38-Jährigen, das nahelegte, dass er die Vorbereitungen der Sicherheitsvorkehrungen für den Besuch des Präsidenten beobachtete, wie die örtliche Polizei erklärte.
Bei der Festnahme am Sonntag fanden Beamte ein 16 Schuss fassendes Magazin. Im Auto des Verdächtigen auf dem Parkplatz des Golfplatzes fanden sie zudem eine geladene Pistole und ein weiteres Magazin, ebenfalls gefüllt mit Hohlspitzmunition.
Festgenommener polizeibekannt
Die Polizei im Bundesstaat Kalifornien wirft dem Mann das verdeckte Mitführen einer Waffe sowie den Besitz verbotener Munition vor. Gegen den 38-Jährigen wird demnach in anderer Sache bereits wegen eines Raubdeliktes ermittelt.
Bei einer anschließenden Durchsuchung seines nahen Wohnorts in Downey wurde laut dem Büro des Sheriffs im Bezirk Los Angeles unter anderem sichergestellt:
ein illegal modifiziertes Sturmgewehr vom Typ AR
eine Pistole
besonders große Magazine
größere Mengen Pistolen- und Gewehrmunition
eine kugelsichere Weste
„Mehrere Notizbücher mit besorgniserregenden Äußerungen“
Die Polizei machte keine näheren Angaben zum Inhalt der Notizbücher. Die Ermittlungen würden gemeinsam mit Anti-Terror-Kräften und dem Secret Service geführt, der für den Schutz des Präsidenten zuständig ist, erklärte die Polizei. Der Verdächtige befinde sich weiter in Gewahrsam. Die Staatsanwaltschaft prüfe die Vorwürfe, hieß es.
Der US-Präsident kam am Dienstagabend (Ortszeit) in den Trump National Golf Club im Vorort Rancho Palos Verdes, um dort bei einem Event Spenden für die republikanische Partei einzuwerben.
In einem Interview mit Fox-News in Kalifornien sagte er auf die Festnahme angesprochen, es spende ihm „ein bisschen Trost“, dass nur die bedeutenden Präsidenten zum Ziel würden.
Trump wurde bereits häufiger zum Ziel
Im aktuellen Fall wurde dem Verdächtigen laut Polizei zunächst kein Anschlagsplan zur Last gelegt. Allerdings war es nicht der erste Sicherheitsvorfall in Zusammenhang mit Trumps Golfplätzen.
Im September 2024 schoss der Secret Service auf Trumps Golfplatz im Bundesstaat Florida auf einen bewaffneten Mann, der sich in den Büschen versteckte. Der Verdächtige selbst feuerte keine Kugel ab, floh und wurde wenig später festgenommen. Wegen des versuchten Attentats wurde der Mann im Februar 2026 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Zuvor hatte im Juli 2024 ein Schütze bei einer Wahlkampfveranstaltung in Butler im Bundesstaat Pennsylvania von einem nahe gelegenen Dach auf Trump geschossen und ihn am rechten Ohr verletzt. Ein Besucher kam ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Der Täter wurde von Sicherheitskräften getötet. (dpa/red)
Linke fordert zunächst Aufklärung statt neuer Gesetze.
Der Innenausschuss des Bundestages kommt heute zu einer Sondersitzung zusammen, um den islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin aufzuarbeiten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) informiert gemeinsam mit Vertretern des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei, des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Generalbundesanwaltschaft über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Im Mittelpunkt stehen die bisherigen Erkenntnisse zum Anschlag, das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und mögliche Konsequenzen.
Laut Medienberichten halten Ermittler die Annahme, der Anschlag sei ausschließlich von einem Einzeltäter verübt worden, inzwischen für zunehmend unwahrscheinlich. Hintergrund sind mehrere Spuren, denen die Ermittlungsbehörden derzeit nachgehen. Dazu gehört insbesondere ein zweites Mobiltelefon, das im Tatfahrzeug sichergestellt wurde und derzeit vom Bundeskriminalamt ausgewertet wird. Nach Einschätzung der Ermittler könnte das Gerät Hinweise auf mögliche Kontaktpersonen oder Unterstützer liefern. Ein Nachweis weiterer Tatbeteiligter liegt bislang jedoch nicht vor; die Ermittlungen dauern an.
Dem Bericht zufolge untersuchen die Ermittler außerdem die Bewegungsdaten des Mietfahrzeugs. Demnach soll der spätere Attentäter vor der Tat keinen direkten Weg zum Anschlagsort genommen haben, sondern einen auffälligen Fahrverlauf mit mehreren Stopps zurückgelegt haben. Ob dies auf Absprachen oder Kontakte mit weiteren Personen hindeutet, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Auch hierzu gibt es bislang keine abschließenden Erkenntnisse.
Die Linke lehnt unterdessen schnelle Gesetzesverschärfungen infolge des Anschlags ab. Bevor über neue Sicherheitsgesetze diskutiert werde, müsse zunächst geklärt werden, warum die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Fall des späteren Attentäters Abdul B. nicht ausgeschöpft worden seien, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Bünger im ZDF-„Morgenmagazin“.
Nach ihren Angaben hätte bereits das Jugendstrafrecht die Möglichkeit eröffnet, einen Haftbefehl zu erlassen. Zudem müsse geklärt werden, warum ein als Hochrisikofall eingestufter Islamist nicht enger überwacht worden sei und ob sämtliche Erkenntnisse des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) den zuständigen Gerichten vollständig vorlagen.
Der spätere Attentäter war im Januar 2026 von der Berliner Polizei als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Anschließend befasste sich auch das GTAZ mit dem Fall. Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul B. bereits seit November 2021 bekannt. Obwohl gegen ihn eine noch nicht rechtskräftige Jugendstrafe verhängt worden war, befand er sich auf freiem Fuß.
Am 25. Juli fuhr der 21-Jährige am Rande des Christopher Street Days mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge. Anschließend griff er nach bisherigen Erkenntnissen weitere Menschen mit einer Machete an. Eine Frau kam ums Leben, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Einen Tag später wurde der Attentäter von einem Spezialeinsatzkommando erschossen, nachdem er Einsatzkräfte angegriffen haben soll.
Abdul B. stand nach seiner Haftentlassung unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Neben einer Observation sollen auch Telekommunikationsüberwachung und weitere Maßnahmen zum Einsatz gekommen sein. Trotzdem gelang es dem späteren Attentäter, den Anschlag vorzubereiten und auszuführen. Genau diese Frage – weshalb die bestehenden Überwachungsmaßnahmen den Anschlag nicht verhindern konnten – dürfte heute eine zentrale Rolle in der Sondersitzung des Innenausschusses spielen. (dpa/red)
Russland blockiert die Nutzung von Telegram stark. (Archivbild) - Foto: Fabian Sommer/dpa
Die oberste russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring hat den Gründer des sozialen Netzwerks Telegram, Pawel Durow, auf ihre Liste der Terroristen und Extremisten gesetzt.
Der Name des am 10. Oktober 1984 in Leningrad (heute St. Petersburg) geborenen, aber bisher nicht verurteilten Russen taucht nun neben vielen anderen Beschuldigten in der entsprechenden Behördendatei auf – ohne nähere Angaben. Rosfinmonitoring steht in der Kritik, dem Kreml als Instrument politischer Willkür gegen Andersdenkende zu dienen.
FSB wirft Durow Beihilfe zum Terror vor
Am Vortag hatte der Inlandsgeheimdienst FSB Durow Beihilfe zum Terror vorgeworfen und angekündigt, ihn zur Fahndung ausschreiben zu lassen. Hintergrund sind Vorwürfe, dass Telegram auch von den ukrainischen Geheimdiensten genutzt werde.
Konkret soll es um Kontaktanbahnung zu Russen gehen, die wiederum im Auftrag Kiews Sabotageakte, Terroranschläge und andere Straftaten begingen. Laut FSB sind mehrere Verdächtige in Haft, deren Aussagen die Vorwürfe gegen Telegram stützen sollen.
Der extrem populäre Messengerdienst verbreitet massenhaft Inhalte in russischer Sprache – sowohl von offiziellen Stellen als auch von Kremlgegnern. Telegram ist in Russland nicht verboten, aber blockiert, kann allerdings mit einem VPN – einer verschlüsselten Internetverbindung – genutzt werden.
Bisher keine Stellungnahme von Telegram
Die russischen Behörden hatten Durow immer wieder aufgefordert, für eine Löschung „extremistischer oder terroristischer Inhalte“ zu sorgen. Selbst geäußert zu den neuen Vorwürfen hat sich Durow, der in Dubai lebt und auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt, bisher nicht. Auch von Telegram selbst gab es keine Stellungnahme.
Durow hatte im Februar, als die Ermittlungen erstmals bekannt wurden, geschrieben: „Jeden Tag fabrizieren die Behörden neue Vorwände, um den Zugang der Russen zu Telegram einzuschränken, weil sie das Recht auf Privatsphäre und freie Rede einschränken wollen.“
Auch andere Staaten werfen Telegram vor, dass Extremisten oder Kriminelle die verschlüsselte Kommunikation nutzen. Durow wurde 2024 in Frankreich festgenommen, weil sein Messenger solchen Missbrauch nicht verhindere. Der gebürtige Russe kam gegen Kaution frei, das Verfahren läuft weiter. (dpa/red)
Die Schleuserkriminalität ist stark zurückgegangen. (Symbolbild) - Foto: Carsten Koall/dpa
Die in Deutschland entdeckte Schleuserkriminalität ist 2025 stark zurückgegangen – ebenso wie die unerlaubte Migration insgesamt. Dies zeigt ein neues Lagebild des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei. Demnach wurden insgesamt 4.622 Schleusungen registriert, 41,9 Prozent weniger als im Jahr davor.
Darunter sind 147 besonders schwere Fälle und solche, bei denen Menschen zu Tode kamen – ein Minus von 57,6 Prozent. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wertet den Trend als Erfolg konsequenten Handelns.
Es geht um kriminelle Geschäfte, bei denen Menschen ohne gültiges Visum oder Aufenthaltsrecht illegal ins Land gebracht werden. Das BKA zählt nach Angaben eines Sprechers jede geschleuste Person als eigenen Fall – entdeckt wurden also insgesamt 4.622 Menschen.
Davon wurden 4.190 von der Bundespolizei an den Außengrenzen erfasst, die übrigen von anderen Behörden. Die häufigsten Nationalitäten bei den von der Bundespolizei registrierten Fällen waren Afghanen, Syrer, Türken, Somalier und Ukrainer.
Brennpunkte blieben die östlichen Grenzen zu Polen und Österreich, allerdings mit starkem Abwärtstrend. Ein Teil verlagerte sich an die Westgrenzen. Die entdeckten mutmaßlichen Schleuser waren überwiegend junge Männer. Insgesamt wurden 3.088 Tatverdächtige registriert, ein Minus von 23,1 Prozent. Am stärksten vertreten waren Syrer, Deutsche und Türken.
Weniger Migration nach Deutschland und Europa
Der Rückgang der Schleusungen geht damit einher, dass insgesamt viel weniger Menschen unerlaubt einreisen als in den Jahren zuvor. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2025 insgesamt 187.220 Fälle von unerlaubter Einreise oder unerlaubtem Aufenthalt aus, 30 Prozent weniger als im Jahr davor (267.497 Fälle). Hauptherkunftsstaaten waren 2025 die Türkei, Syrien und Afghanistan.
„Weniger illegale Einreisen, mehr Kontrolle an den Grenzen, entschlossenes Vorgehen gegen Schleusernetzwerke – mit den Maßnahmen der Migrationswende setzen wir den Kurs für mehr Struktur, Sicherheit und Stabilität kontinuierlich fort“, erklärte Innenminister Dobrindt.
Aber auch nach Europa kamen 2025 dem Lagebild zufolge etwa ein Viertel weniger Menschen unerlaubt. Registriert wurden insgesamt 180.139 unerlaubte Übertritte an den europäischen Außengrenzen. Besonders stark ging die Migration über den Atlantik und das westliche Mittelmeer (minus 42 Prozent) sowie über die Balkanregion (minus 41,8 Prozent) zurück. Deutschland bleibe in Europa einer der Hauptzielstaaten, hält das Lagebild fest.
Mehr Kontrollen, weniger Fälle
„Mit der vorübergehenden Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen ging eine erhöhte Kontrollintensität einher“, heißt es im Fazit von BKA und Bundespolizei. „Gleichwohl wurden deutlich weniger unerlaubt einreisende beziehungsweise geschleuste Personen registriert als im Vorjahr. Diese Entwicklung spiegelt die Lage an den Außengrenzen wider.“ (dpa/red)
Der Schriftsteller Salman Rushdie Rushdie wurde 2022 von einem Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Vier Jahre nach dem Messerattentat auf den Schriftsteller Salman Rushdie ist der bereits zu 25 Jahren Haft verurteilte Täter nun auch einer „terroristischen Tat“ schuldig gesprochen worden.
Hadi Matar sei „den terroristischen Werten der iranischen Führung“ gefolgt und habe „einen grenzüberschreitenden Terrorakt“ begangen, teilte das US-Justizministerium am 29. Juli mit. Er sei von einer Geschworenen-Jury auf Bundesebene wegen „der Begehung einer terroristischen Tat“ verurteilt worden.
Strafmaß wird im November verkündet
Die Verkündung des Strafmaßes ist für den 3. November vorgesehen. Matar droht zusätzlich zu seiner 25-jährigen Haftstrafe die höchste Bundesstrafe von lebenslanger Haft. Die „New York Times“ berichtete jedoch, Matars Anwalt wolle das Urteil anzufechten.
Matar wurde nun außerdem wegen Unterstützung der Hisbollah-Miliz im Libanon verurteilt. Ermittler hatten in seinem Haus Material der pro-iranischen Organisation gefunden.
Attentäter Hadi Matar wurde im Februar des versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Archivbild)
Foto: Adrian Kraus/AP/dpa
Matar war vor gut einem Jahr wegen des Attentats auf Rushdie bereits von einem Geschworenengericht im Bundesstaat New York zu 25 Jahren Haft verurteilt worden.
Der US-Bürger mit libanesischen Wurzeln hatte im August 2022 bei einer Veranstaltung in Chautauqua im Bundesstaat mindestens zehn Mal auf Rushdie eingestochen und ihn schwer verletzt. Der 79-Jährige ist seit dem Angriff auf dem rechten Auge blind.
Iran belegte Rushdie mit einer Fatwa
Der Iran hatte Rushdie wegen angeblicher Blasphemie in seinem Roman „Die Satanischen Verse“ von 1988 mit einer Fatwa belegt – einer Art religiösem Urteil, das in islamistischen Kreisen zur Rechtfertigung von Gewalttaten dienen kann und als Todesdrohung verstanden wird. Nach Angaben der US-Ankläger wollte Matar mit seiner Tat die Fatwa umsetzen.
Rushdie hatte sagte in der vergangenen Woche in dem Prozess gegen Matar als Zeuge aus. Dabei berichtete er fast eine Stunde lang von dem Attentat.
Auf die Frage, ob er glaube, dass Matar die Fatwa habe ausführen wollten, antwortete der Autor laut US-Medien: „Ich hatte keine Kenntnis davon. Ich habe meine Vermutungen.“ Matar hatte einem Reporter vor seinen Prozessen gesagt, er glaube, Rushdie habe „den Islam angegriffen“.
Rushdie veröffentlichte Dokumentarfilm über den Angriff
Im Jahr 2024 hatte Rushdie ein Buch über sein Nahtod-Erlebnis bei dem Attentat mit dem Titel „Knife. Gedanken nach einem Mordversuch“ veröffentlicht.
Darin führt er ein imaginäres Gespräch mit Matar. Anfang dieses Jahres hatte außerdem ein Dokumentarfilm über den Angriff beim Sundance Film Festival in den USA Premiere.
Der britisch-indische Autor Salman Rushdie lächelt in die Kamera, nachdem er von Karin Schmidt-Friderichs in der Paulskirche in Frankfurt am Main mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet wurde.
Foto: Arne Dedert/dpa Pool/dpa
Teheran bestritt nach dem Attentat vehement, hinter dem Angriff zu stehen. Das iranische Außenministerium hatte sich bereits 1998 von der Todesdrohung distanziert, eine iranische Stiftung hielt allerdings eine Art Kopfgeld auf Rushdie aufrecht.
Den US-Anklägern zufolge wurde die Fatwa zudem von Irans mittlerweile getötetem obersten Führer Ali Chamenei bekräftigt und in einer Rede von 2006 durch den damaligen Hisbollah-Chef Hassan Nasrallah gebilligt.
Rushdie lebte nach der Fatwa von 1989 ein Jahrzehnt lang stark zurückgezogen in London, führte jedoch danach bis zu dem Attentat ein relativ normales Leben in New York. (afp/red)
„Als unabhängiger Filmemacher mache ich manchmal Filme, die bewusst Kontroversen auslösen“, sagte Uwe Boll im Interview mit Epoch Times. - Foto: Privat
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Kaum ein deutscher Regisseur polarisiert seit Jahrzehnten so stark wie Uwe Boll. Seine Filme werden von Kritikern oft scharf abgelehnt, gleichzeitig haben viele Produktionen eine treue Fangemeinde gefunden.
Mit seinem neuen Spielfilm Citizen Vigilante greift Boll erneut ein gesellschaftlich kontroverses Thema auf: Kriminalität, staatliches Versagen und die Frage, wie weit ein Einzelner gehen darf, wenn das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet. Internationale Aufmerksamkeit erhielt der Film zusätzlich, als Elon Musk ihn zwei Tage lang weltweit kostenlos auf seiner Plattform X veröffentlichte.
Im Exklusivinterview mit Epoch Times, spricht Boll über die Hintergründe seiner Filme, politische Überzeugungen und persönliche Erfahrungen. Er erklärt auch, weshalb er bewusst kontroverse Themen aufgreift und den Vorwurf der Gewaltverherrlichung zurückweist.
Provokation als Teil seines Filmschaffens
Dass sein Name regelmäßig Kontroversen auslöst, nimmt Boll bewusst in Kauf. Schon früh habe er Filme gedreht, die aktuelle Konflikte aufgriffen und starke Reaktionen hervorriefen.
„Als unabhängiger Filmemacher mache ich manchmal Filme, die bewusst Kontroversen auslösen. Das war schon bei Postal, Rampage oder Assault on Wall Street so. Citizen Vigilante ist für mich nichts Neues – ich rühre gern im Wespennest.“
Provokation sei für ihn jedoch kein Selbstzweck. „Ich möchte beim Publikum Emotionen auslösen. Ich will nicht, dass die Leute sich langweilen oder sagen: ,So etwas habe ich schon 150.000 Mal gesehen.‘ Ich versuche Filme zu machen, die man nicht vergisst – im Guten wie im Schlechten.“
„Citizen Vigilante“ als gesellschaftlicher Spiegel
Der Vorwurf, sein neuer Film verherrliche Selbstjustiz, begleitet Boll seit der Veröffentlichung. Dies weist er entschieden zurück. Nach seiner Auffassung soll Citizen Vigilante keine Anleitung zur Gewalt sein, sondern ein Spielfilm, der eine gesellschaftliche Stimmung widerspiegelt.
„Ich wünsche mir, dass die Probleme vom Staat, von der Regierung und den zuständigen Behörden gelöst werden. Der Film trifft einen Nerv, weil die Menschen die Probleme sehen und gleichzeitig erleben, dass die Politiker sie nicht lösen“, sagte Boll.
Nach eigenen Angaben hätten ihn tausende Zuschriften erreicht. Zuschauer hätten geschrieben:
„Endlich zeigt jemand, was wirklich passiert.“
„Endlich konnte ich sehen, wie jemand gegen diese Gangster vorgeht.“
Gleichzeitig betont Boll, dass seine Hauptfigur keineswegs als Held dargestellt werde. Sanders sei ein einsamer ehemaliger Militärangehöriger, dessen Gewaltanwendung bewusst Grenzen überschreite.
„Er geht mit seiner Gewalt bewusst zu weit“, erklärte Boll. „Das habe ich absichtlich so gezeigt, um deutlich zu machen: Genau das wollen wir eigentlich nicht. Das Publikum soll sich selbst die Frage stellen: Geht er zu weit? Überschreitet er eine Grenze?“
Für Boll liegt genau darin die Stärke des Spielfilms: Er könne gesellschaftliche Konflikte zuspitzen und moralische Fragen stellen, ohne einfache Antworten vorzugeben. Als Beispiel nennt er Stanley Kubricks A Clockwork Orange, der ebenfalls bewusst provoziere und den Zuschauer mit ethischen Fragen konfrontiere.
Elon Musk machte den Film weltweit bekannt
Eine entscheidende Rolle für den internationalen Erfolg spielte nach Bolls Darstellung Elon Musk. Dieser habe den Trailer auf X entdeckt und sich anschließend von sich aus gemeldet. „Nicht wir haben ihn kontaktiert, sondern er meldete sich bei uns und fragte: ,Kann ich den Film pushen? Kann ich ihn veröffentlichen?’“
Obwohl der Film zwei Tage lang kostenlos verfügbar war, habe dies den späteren Verkauf nicht geschadet. Im Gegenteil: Anschließend habe Citizen Vigilante Spitzenplätze bei Amazon, Apple und anderen Plattformen erreicht. Boll sieht darin auch einen Beleg für die Loyalität vieler Zuschauer.
Über Musk selbst sagt der Regisseur: „Ich glaube, er ist der einzige Milliardär, dem es egal ist, ob seine politischen Ansichten seinem eigenen Vermögen schaden. Er sagt einfach, was er denkt.“
Persönlich begegnet seien sich beide nie; der Kontakt habe ausschließlich über Direktnachrichten auf X stattgefunden.
Boll würde den Film seinen Kindern nicht empfehlen
Ausführlich spricht Boll auch über die Grenzen künstlerischer Freiheit. Grundsätzlich lehnt er staatliche Verbote von Filmen ab. Erwachsene müssten selbst entscheiden können, was sie sehen möchten. „Wenn man 18 Jahre alt ist, sollte man selbst entscheiden können, was man sehen möchte.“
Gleichzeitig betont er, dass persönliche moralische Grenzen dennoch bestehen. So würde er niemals einem Tier für einen Film Schaden zufügen und auch Citizen Vigilante nicht seinen eigenen Kindern empfehlen.
Migration, Medien und die Rolle des Films
Im weiteren Verlauf des Gesprächs weitet Uwe Boll den Blick über seinen Film hinaus und spricht über Themen wie Migration, öffentliche Sicherheit, Medienberichterstattung und soziale Netzwerke. Er macht dabei deutlich, dass es sich um seine persönliche Einschätzung gesellschaftlicher Entwicklungen handelt.
Nach seiner Auffassung habe sich das Sicherheitsgefühl in Europa in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Als Beispiel nennt er die heute deutlich stärkeren Sicherheitsmaßnahmen auf Weihnachtsmärkten und bei öffentlichen Veranstaltungen.
„Als wir aufgewachsen sind, gab es auf Weihnachtsmärkten oder überhaupt in den Innenstädten keinerlei Sicherheitskontrollen. Heute stehen dort überall schwer bewaffnete Sicherheitskräfte.“
Boll führt diese Entwicklung auf die Zuwanderung aus islamisch geprägten Ländern zurück und kritisiert, dass Politik und Medien seiner Ansicht nach bestimmte Probleme nicht offen genug ansprechen würden. Er betont zugleich, dass sich seine Kritik gegen radikale Strömungen richte und nicht gegen Muslime insgesamt.
Gewalt im Alltag statt nur im Kino
Auch die zunehmende Gewaltdarstellung in Film und Fernsehen sieht Boll kritisch. Während Serien seiner Jugend vergleichsweise zurückhaltend gewesen seien, gehörten heute explizite Gewaltszenen fast zum Standard.
„Das allgemeine Gewaltniveau ist drastisch gestiegen.“
Noch problematischer als Spielfilme seien für Boll jedoch soziale Medien. Kinder und Jugendliche würden dort täglich mit echten Gewaltvideos und schockierenden Bildern konfrontiert.
„Kinder sehen heute ununterbrochen echte Unfälle und Gewaltszenen im Internet. Das stumpft sie ab. Ich finde das schrecklich.“
Selbstkritik statt Selbstinszenierung
Rückblickend räumt Boll ein, dass einige seiner frühen Videospielverfilmungen von stärkeren Drehbüchern profitiert hätten. „Ich habe nie behauptet, dass jeder meiner Filme perfekt ist.“
Gleichzeitig verweist er darauf, dass Filme wie Darfur, Tunnel Rats oder Assault on Wall Street häufig besser gewesen seien, als viele Kritiker ihnen zugestanden hätten. Nach seiner Wahrnehmung sei sein Name für manche Rezensenten bereits zum Vorurteil geworden.
Zwischen Rechtsstaat und Selbstjustiz
Auf die Frage, was gefährlicher sei – ein Staat, der seine Bürger nicht ausreichend schütze, oder Bürger, die das Recht selbst in die Hand nähmen –, lehnt Boll Selbstjustiz ausdrücklich ab. Gleichzeitig warnt er davor, dass das Vertrauen in Polizei und Justiz verloren gehe.
„Natürlich bin ich dagegen, dass Menschen das Gesetz selbst in die Hand nehmen. Aber wenn die Menschen das Gefühl haben, vom Staat keine Gerechtigkeit mehr zu bekommen, ist das genauso problematisch.“
Als Auslöser für Citizen Vigilante nennt Boll einen Hamburger Vergewaltigungsfall und die öffentliche Reaktion darauf. Diese Ereignisse hätten ihn schließlich dazu bewegt, das Drehbuch zu schreiben. „Ich lebe in der Realität“, sagte er.
Zum Ende des Gesprächs wird der Regisseur persönlich. Er wünsche sich, dass selbst seine schärfsten Kritiker seine Filme nicht nur über sein Image beurteilen, sondern über die Themen, die sie behandeln.
„Ich bin kein Filmemacher, der einfach provozieren oder schockieren will. Ich lebe in der Realität – und genau dort entstehen auch meine Filme.“ Jeder seiner Stoffe gehe auf ein konkretes gesellschaftliches Ereignis oder eine persönliche Beobachtung zurück.
„Ich setze mich nicht einfach hin und schreibe irgendeinen Krimi zur Unterhaltung. Hinter jeder Geschichte steht etwas, von dem ich glaube, dass es erzählt werden muss.“
Ob man Uwe Bolls Einschätzungen teilt oder ihnen entschieden widerspricht: Für Boll selbst sollen Filme Diskussionen auslösen, gesellschaftliche Entwicklungen spiegeln und Fragen stellen, auf die es oft keine einfachen Antworten gibt. Mit Citizen Vigilante setzt Boll diesen Weg fort und nimmt dabei bewusst in Kauf, erneut zu polarisieren.
Anm. d. Red.: Christian Peschken ist Journalist und Filmemacher mit über 40 Jahren Erfahrung. Uwe Boll kennt er persönlich aus der gemeinsamen Zeit in Hollywood seit den 1990er Jahren.
Die Zahl antisemitischer Angriffe ist einer Analyse zufolge seit 2022 in mehreren Staaten weltweit deutlich gestiegen – am massivsten aber in Deutschland.
Das geht aus dem veröffentlichten Jahresbericht der J7 Taskforce gegen Antisemitismus hervor. Diese untersucht antisemitische Vorfälle in sieben Staaten, in denen zusammen etwa 90 Prozent der Juden außerhalb Israels leben.
Gewalttätige Vorfälle haben zugenommen
Insgesamt lag demnach 2025 die Zahl antisemitischer Vorfälle in diesen J7-Staaten um 136 Prozent über dem Niveau von 2022 – dem Jahr vor dem Angriff der radikalen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel vom 7. Oktober. In Deutschland sei sogar ein Anstieg um 215 Prozent verzeichnet worden.
Zu den J7-Staaten gehören Argentinien, Australien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Großbritannien und die USA. Gewalttätige Vorfälle nahmen laut dem Bericht in diesen Staaten von 2022 bis 2025 um 97 Prozent zu.
Verwiesen wurde auf 20 bei antisemitischen Angriffen Getötete in Australien, Großbritannien und den USA. Davon betrafen allein 15 einen Angriff auf eine Chanukka-Feier in Sydney.
Deutschland weist demnach die höchste Rate an antisemitischen Vorfällen gemessen an der jüdischen Bevölkerung auf. 2025 habe es fast 70 Vorfälle pro 1.000 jüdische Einwohner gegeben.
Die Gesamtzahl wurde für Deutschland mit 8725 Fällen angegeben – nach 8713 im Jahr 2024 und 2610 im Jahr 2022. Betroffen waren 2025 insgesamt 1.849 Juden sowie 2184 jüdische oder nicht-jüdische Institutionen.
Von den in Deutschland erfassten Fällen wurden im vergangenen Jahr 807 einem rechtsextremem Hintergrund zugeordnet. 2024 waren es 562 Fälle gewesen. Die Zahl der Angriffe aus dem linken, antiimperialistischen Spektrum stieg demnach von 349 auf 501 Fälle, die der islamistisch motivierten Fälle von 143 auf 166 Fälle.
Vorfälle, die als „Anti-Israel-Aktivismus“ kategorisiert wurden, machten in Deutschland demnach 2025 mindestens 22,6 Prozent aller erfassten Vorfälle aus. Dies ist weniger als etwa in den USA (45 Prozent) oder Großbritannien (48 Prozent). Bei der Mehrheit der Fälle in Deutschland erfolgte allerdings keine Zuordnung zu einem bestimmten politischen oder weltanschaulichen Hintergrund.
Zentralrat der Juden: Lücken im Strafrecht schließen
„Die Zahlen belegen die fortschreitende Normalisierung des Judenhasses“, erklärte dazu der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Dieser werde von den politischen Rändern von links bis rechts geschürt und dabei zunehmend als ‚Antizionismus‘ bezeichnet.
Schuster forderte den Gesetzgeber auf, „dass er bestehende Lücken im Strafrecht schließt und Aufrufe zur Zerstörung des Staates Israel konsequent unter Strafe stellt“.
Der Jahresbericht der J7-Taskforce stützt sich in den einzelnen Ländern auf unterschiedliche Quellen. Für Deutschland sind dies in erster Linie die Erhebungen des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus sowie das Lagebild der jüdischen Gemeinden in Deutschland des Zentralrats der Juden. (afp/red)
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will mehr Geld für Deradikalisierung zur Verfügung stellen. - Foto: Annegret Hilse/Reuters Pool via AP/dpa
Vier Tage nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day sind viele Fragen zum Täter und zu seinem Motiv weiter offen. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik sollen deswegen dem Abgeordnetenhaus Bericht erstatten.
Dazu kommt der Innenausschuss des Landesparlaments zu einer Sondersitzung zusammen. Spranger und Slowik müssen über die Maßnahmen der Polizei vor und nach dem Anschlag Auskunft geben und auf Fragen der Abgeordneten antworten.
Radikalisierung verhindern
In der politischen Debatte über den Anschlag rückt die Prävention in den Fokus. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich Radikalisierung verhindern lässt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) stellt den Ländern dafür mehr Geld in Aussicht.
In der Sondersitzung des Berliner Innenausschusses dürfte es unter anderem darum gehen, ob beim Umgang mit dem polizeibekannten Islamisten und bei seiner Überwachung Fehler gemacht wurden.
Am Montag hatten Medien darüber berichtet, dass Abdul B. (21) vor der Tat vom Landeskriminalamt (LKA) beobachtet wurde. Die Kriminalpolizei überwachte ihn und eine gegenüber seinem Wohnhaus installierte Kamera filmte ihn auch kurz vor der Tat.
Das berichteten die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) und die Sender NDR und WDR. Sein Verhalten soll nicht darauf hingedeutet haben, dass er einen konkreten Anschlag plante.
Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026.
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bekennervideo mit Treueschwur auf IS
Bei dem Terroranschlag am Samstag am Rande des CSD fuhr Abdul B. nach derzeitigen Erkenntnissen mit einem Auto mehrere Menschen an. Danach soll er vermutlich mit einer Machete weitere Menschen verletzt haben.
Eine Frau wurde getötet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Abdul B. wurde am Sonntagabend von Polizisten, die ihn gestellt hatten, erschossen.
Inzwischen wurde bekannt, dass die Polizei auf dem Handy des Attentäters ein islamistisches Bekennervideo fand. In dem Video sei zu sehen, wie „eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige“ einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF.
Laut „Spiegel“ spricht der Mann in dem Video auf Arabisch. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.
Radikalisierung verhindern – Prien stellt Geld in Aussicht
Bundesfamilienministerin Prien stellte den Ländern vor dem Hintergrund des CSD-Anschlags mehr Geld für Angebote gegen Radikalisierung in Aussicht. Konkret geht es um fünf Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Demokratie leben!“, die bisher nicht dafür vorgesehen waren. Sie sagte: „Ich könnte mir sehr gut vorstellen, diesen Betrag einzusetzen.“
„Für mich ist dieser erschütternde Anschlag Anlass, um die Ausrichtung von „Demokratie leben!“ bei der Extremismusprävention nachzuschärfen und dabei das Thema Deradikalisierung in den Fokus zu nehmen.“ Dabei will sich Prien mit den Ländern und mit Verbänden beraten, auch mit den muslimischen Gemeinschaften.
Deradikalisierungsprogramme zielen darauf, junge Leute mit intensiver Beratung von ihren radikalen Ansichten abzubringen. Die wissenschaftliche Begleitung zeige, dass solche Programme erfolgreich sein könnten, sagte die Ministerin.
Voraussetzung sei allerdings, dass die Betreffenden offen dafür seien. „Wenn junge Leute so stark radikalisiert sind wie dieser Täter, dann ist ein Deradikalisierungsprogramm mutmaßlich nicht die Methode der Wahl. Da geht es dann eher um Strafjustiz, Überwachung und Schutzmaßnahmen.“
Als eine andere Möglichkeit, Radikalisierung vorzubeugen, brachte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner Islamunterricht an Schulen ins Spiel. Er sagte: „Es gibt immer wieder Jugendliche, die durch radikal religiöse Kontakte in sogenannten Hinterhofmoscheen radikalisiert werden.“
„Religionsunterricht an staatlichen Schulen könnte einen großen Teil dazu beitragen, Jugendliche vor solchen Beeinflussungen zu schützen. Dazu gehört, dass auch der Islamunterricht an Schulen stattfindet, der dadurch staatlicher Kontrolle unterliegen würde“, sagte Wegner.
SPD-Abgeordneter: Auf Ursachen des Terrors konzentrieren
Auch der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir sprach sich für mehr Prävention aus.
„Wir sollten uns auf die Ursachen des Terrors konzentrieren und wo nötig, den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und die Präventionsarbeit – namentlich die politische Bildung – ausbauen und nicht kürzen“, sagte er der dpa.„Wir müssen islamistischer Radikalisierung ebenso wie jeder anderen Radikalisierung hier in Deutschland entgegentreten.“
Ein Schild mit einem Fahndungsaufruf der Berliner Polizei nach Abdul B., dem mutmaßlichen Täter des Angriffs nahe dem CSD in Berlin am 25. Juli 2026.
Foto: AFP via Getty Images
Zu Aussagen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident und CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze, aus dessen Sicht Gefährder keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr haben sollten, sagte Demir, ihn wundere, „dass die Forderung jetzt aufkommt, nachdem ein deutscher Islamist mit Migrationsgeschichte und einem Pass“ den schrecklichen Anschlag am Rande des Berliner CSD begangen habe. Er sagte:
„Mit der SPD wird es keine Reform der doppelten Staatsangehörigkeit geben. Wenn Menschen Verbindungen zu mehr als einem Land haben, ist es richtig, dass sie auch mehrere Staatsangehörigkeiten haben dürfen.“
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, forderte eine Verschärfung des Strafrechts.
„Seit langem setze ich mich dafür ein, dass etwa Sympathiebekundungen für Terrororganisationen wieder strafbar sind, so wie es bereits bis 2002 der Fall war“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Den Anschlag bezeichnete Klein als „Angriff auf unsere demokratische Grundordnung und unsere vielfältige, freiheitliche und offene Gesellschaft“.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass von islamistischen Gefährdern eine tödliche Bedrohung für Minderheiten in unserem Land ausgeht.“ Zu diesen Minderheiten gehörten auch Jüdinnen und Juden. (dpa/red)
Nach dem Hauseinsturz ist Haftbefehl gegen zwei Männer erlassen worden. (Archivbild) - Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Nach dem Hauseinsturz in Görlitz mit drei Toten ist Haftbefehl gegen zwei Männer erlassen worden. Die beiden seien dringend tatverdächtig, im Mai eine Gasexplosion in dem Haus verursacht zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Görlitz mit. Bei dem Unglück kamen am 18. Mai zwei junge Frauen aus Rumänien und ein Deutsch-Bulgare ums Leben.
Nach den aktuell vorliegenden vorläufigen Sachverständigengutachten ist die Gasexplosion als Einsturzursache demnach bestätigt. Die Staatsanwaltschaft konnte daher die Haftbefehle gegen die Männer im Alter von 27 und 33 Jahren beantragen.
Die mutmaßlichen Buntmetalldiebe stammen aus Polen und Afghanistan. Nach aktuellem Erkenntnisstand waren die beiden Tatverdächtigen am Nachmittag vor dem Einsturz im Umfeld der Gründerzeitvilla unterwegs und suchten nach „stehlenswertem Gut“.
Die Männer hatten es den Angaben zufolge unter anderem auf Fahrräder, Schrott sowie Buntmetalle abgesehen. In dem Haus, das später einstürzte, sollen sie Gasleitungen beschädigt beziehungsweise manipuliert haben.
Psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben
Die Männer befinden sich bereits in anderer Sache in Haft. Die neu erlassenen Untersuchungshaftbefehle würden laut Staatsanwaltschaft vollstreckt, sollten die Gründe für die bestehende Haft wegfallen.
Zur Frage der Schuldfähigkeit der Beschuldigten wurde ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die beiden Männer waren Hinweise der polnischen Polizei.
Die Untersuchungen zu den Ursachen der Explosion dauern unterdessen weiter an. Eine 3D-Rekonstruktion der Gasanlage befindet sich den Angaben nach in der Endbearbeitung. Bei den Materialuntersuchungen, insbesondere der Kupferrohre unterstützt das Bundeskriminalamt mit einem speziellen Mikroskop. (dpa/red)