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Verfassungsschutz udnd BND warnen: Nordkorea-Cybergruppe bestiehlt IT-Fachleute

Ein vermeintliches Jobangebot kann für IT-Fachleute zur Hackerfalle werden: Deutsche Nachrichtendienste warnen vor einer nordkoreanischen Cybergruppierung, die gezielt Arbeitssuchende ins Visier nimmt. Die Angreifer stehlen dabei Kryptowährungen, um internationale Sanktionen gegen Nordkorea zu umgehen und das Rüstungsprogramm des Landes zu finanzieren. Dafür setzen sie auf sogenanntes Social Engineering – sie manipulieren ihre Opfer gezielt, um an vertrauliche Informationen zu gelangen oder sie zu bestimmten Handlungen zu bewegen.
In dem Hinweis, den das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst (BND) gemeinsam mit Sicherheitsbehörden in Japan, den USA und Australien veröffentlicht haben, wird erklärt, wie die nordkoreanischen Cyberkriminellen bei ihrer Kampagne, die in der IT-Sicherheitsszene „Contagious Interview“ genannt wird, vorgehen:
  • Zuerst treten sie über soziale Medien, Job-Plattformen oder Internet-Marktplätze für freiberufliche Aufträge in Kontakt mit Softwareentwicklern und anderen IT-Fachleuten, die Arbeit suchen. Dabei treten sie unter anderem als Vertreter von KI-Firmen oder Unternehmen aus der Kryptobranche auf.
  • Im Verlauf des vermeintlichen Online-Bewerbungsprozesses soll der Job-Kandidat eine Aufgabe erfüllen, für die er eine Datei herunterladen soll. Die enthält ein Schadprogramm.
  • Sobald sich die Angreifer damit so Zugang zum System des Betroffenen verschafft hat, stehlen sie sensible Daten und Kryptowährung. Trojaner halten Zugangswege für weitere Angriffe auf andere Systeme des Opfers aufrecht.

IT-Fachkräfte aus Nordkorea verschleiern ihre Herkunft

Gleichzeitig setzt Nordkorea den Angaben zufolge auf eine andere Kampagne, zu der es bereits im Oktober 2024 einen öffentlichen Hinweis gab. Hier besorgen sich nordkoreanische IT-Spezialisten unter falscher Identität Jobs als Remote-Entwickler bei Unternehmen. Auch hier geht es darum, Zahlungen zu erhalten und Geld für den nordkoreanischen Staat zu beschaffen.
Um nicht als Nordkoreaner sichtbar zu werden, nutzen die Arbeitskräfte teilweise sogenannte Laptop-Farmen, das sind Orte in einem anderen Land, an denen Rechner stehen, auf die der IT-Spezialist aus der Ferne Zugriff hat.
Arbeitgeber sollten misstrauisch werden, wenn ein Bewerber beispielsweise Ausreden erfinde, um ein persönliches Treffen zu vermeiden, um Bezahlung in Kryptowährung bitte oder während des Online-Bewerbungsgesprächs häufig zur Seite schaue, so als würde er von einem zweiten Monitor ablesen.

Umgehung von Sanktionen

Nordkorea unterliegt wegen seines Atom- und Raketenprogramms seit rund zwei Jahrzehnten umfangreichen UN-Sanktionen. Zuletzt hatten China und Russland im UN-Sicherheitsrat weitere Strafmaßnahmen gegen Nordkorea blockiert. Zudem verhinderten sie die Verlängerung des Mandats eines UN-Expertengremiums, das die Umsetzung der Sanktionen überwacht hatte.
Ziel der Gruppe „Waterplum“ sei es, Finanzmittel für die „Gehälter für das Kim-Regime und sein Militär“ zu beschaffen, heißt es in der Mitteilung. Spionage und Diebstahl geistigen Eigentums könnten im Einzelfall jedoch ebenfalls eine Rolle spielen. (dpa/red)
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Verfassungsschutz und BND warnen: Nordkorea-Cybergruppe bestiehlt IT-Fachleute

Ein vermeintliches Jobangebot kann für IT-Fachleute zur Hackerfalle werden: Deutsche Nachrichtendienste warnen vor einer nordkoreanischen Cybergruppierung, die gezielt Arbeitssuchende ins Visier nimmt. Die Angreifer stehlen dabei Kryptowährungen, um internationale Sanktionen gegen Nordkorea zu umgehen und das Rüstungsprogramm des Landes zu finanzieren. Dafür setzen sie auf sogenanntes Social Engineering – sie manipulieren ihre Opfer gezielt, um an vertrauliche Informationen zu gelangen oder sie zu bestimmten Handlungen zu bewegen.
In dem Hinweis, den das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst (BND) gemeinsam mit Sicherheitsbehörden in Japan, den USA und Australien veröffentlicht haben, wird erklärt, wie die nordkoreanischen Cyberkriminellen bei ihrer Kampagne, die in der IT-Sicherheitsszene „Contagious Interview“ genannt wird, vorgehen:
  • Zuerst treten sie über soziale Medien, Job-Plattformen oder Internet-Marktplätze für freiberufliche Aufträge in Kontakt mit Softwareentwicklern und anderen IT-Fachleuten, die Arbeit suchen. Dabei treten sie unter anderem als Vertreter von KI-Firmen oder Unternehmen aus der Kryptobranche auf.
  • Im Verlauf des vermeintlichen Online-Bewerbungsprozesses soll der Job-Kandidat eine Aufgabe erfüllen, für die er eine Datei herunterladen soll. Die enthält ein Schadprogramm.
  • Sobald sich die Angreifer damit so Zugang zum System des Betroffenen verschafft hat, stehlen sie sensible Daten und Kryptowährung. Trojaner halten Zugangswege für weitere Angriffe auf andere Systeme des Opfers aufrecht.

IT-Fachkräfte aus Nordkorea verschleiern ihre Herkunft

Gleichzeitig setzt Nordkorea den Angaben zufolge auf eine andere Kampagne, zu der es bereits im Oktober 2024 einen öffentlichen Hinweis gab. Hier besorgen sich nordkoreanische IT-Spezialisten unter falscher Identität Jobs als Remote-Entwickler bei Unternehmen. Auch hier geht es darum, Zahlungen zu erhalten und Geld für den nordkoreanischen Staat zu beschaffen.
Um nicht als Nordkoreaner sichtbar zu werden, nutzen die Arbeitskräfte teilweise sogenannte Laptop-Farmen, das sind Orte in einem anderen Land, an denen Rechner stehen, auf die der IT-Spezialist aus der Ferne Zugriff hat.
Arbeitgeber sollten misstrauisch werden, wenn ein Bewerber beispielsweise Ausreden erfinde, um ein persönliches Treffen zu vermeiden, um Bezahlung in Kryptowährung bitte oder während des Online-Bewerbungsgesprächs häufig zur Seite schaue, so als würde er von einem zweiten Monitor ablesen.

Umgehung von Sanktionen

Nordkorea unterliegt wegen seines Atom- und Raketenprogramms seit rund zwei Jahrzehnten umfangreichen UN-Sanktionen. Zuletzt hatten China und Russland im UN-Sicherheitsrat weitere Strafmaßnahmen gegen Nordkorea blockiert. Zudem verhinderten sie die Verlängerung des Mandats eines UN-Expertengremiums, das die Umsetzung der Sanktionen überwacht hatte.
Ziel der Gruppe „Waterplum“ sei es, Finanzmittel für die „Gehälter für das Kim-Regime und sein Militär“ zu beschaffen, heißt es in der Mitteilung. Spionage und Diebstahl geistigen Eigentums könnten im Einzelfall jedoch ebenfalls eine Rolle spielen. (dpa/red)
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Feuer an Synagoge in Wuppertal: 37-jähriger Afghane tatverdächtig

Auf einer Treppe an einem Nebeneingang der Bergischen Synagoge in Wuppertal ist am frühen Nachmittag ein Feuer gelegt worden. „Das Feuer konnte sehr schnell gelöscht werden von den Angehörigen der Synagoge“, berichtete ein Sprecher der Polizei. Verletzt worden sei niemand. Der Sachschaden sei gering. Die Staatsschutzabteilung sei eingeschaltet worden. Zuerst hatte die „Jüdische Allgemeine“ darüber berichtet.
Tatverdächtig ist laut Polizei ein 37 Jahre alter Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit. Er sei polizeibekannt und habe nach ersten Erkenntnissen allein gehandelt. Der Staatsschutz habe die Ermittlungen aufgenommen, hieß es in einer Mitteilung.
Der Mann soll laut Polizei um 14.00 Uhr eine brennbare Flüssigkeit auf den Treppenstufen vor der Tür ausgebreitet und angezündet haben. Um welche Flüssigkeit es sich handelte, wurde zunächst nicht bekannt.
Die Bergische Synagoge wurde 2002 eröffnet. Der Jüdischen Kultusgemeinde Wuppertal gehören laut Zentralrat der Juden gut 2.000 Menschen an.

Zentralrat spricht von „Brandanschlag“

Der Zentralrat sprach in einer Stellungnahme von einem „Brandanschlag“. „Erneut ist es in der Zeit der jüdischen hohen Feiertage zu einem Anschlag auf eine Synagoge gekommen“, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. Der Täter habe den Anschlag am helllichten Tag durchgeführt. „Von Unrechtsbewusstsein oder Scham fehlt jede Spur. Dieses Vorgehen bezeugt die fortschreitende Normalisierung des Judenhasses, auf die unsere Gesellschaft bisher keine Antwort gefunden hat.“
Der Zeitpunkt sei nicht zufällig gewählt. „Er erinnert an den Anschlag von Chanukka 2025 in Sydney, Jom Kippur 2025 in Manchester sowie den Anschlag in Halle 2019.“ In Wuppertal wurde bereits 2014 ein Brandanschlag auf die Synagoge verübt. „Es bleibt das Muster antisemitischer Gewalt, Feiertage auszuwählen, um Angst zu verbreiten und jüdisches Leben immer weiter aus der Öffentlichkeit zu verdrängen“, so Schuster weiter.
In drei Tagen beginne der höchste jüdische Feiertag Jom Kippur. „Alle Synagogen werden voll sein.“ Die Sicherheitsbehörden seien in der Pflicht, die Sicherheit der Gottesdienste zu gewährleisten. „Wir wollen und werden uns nicht davon abhalten lassen, unsere Religion zu leben.“
Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland erklärte in einer Mitteilung: „Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere Demokratie an. Jüdinnen und Juden müssen in Deutschland sicher leben und ihren Glauben sichtbar ausüben können, ohne Angst und ohne sich bedroht zu fühlen.“

Täter von 2014 hatten Bewährungsstrafen erhalten

Für den Brandanschlag 2014 waren drei Palästinenser verantwortlich. Im Prozess hatten sie gestanden, Brandsätze auf die Synagoge geschleudert zu haben. Sie gaben an, damit die Aufmerksamkeit auf den Gaza-Konflikt lenken zu wollen. Zwei von ihnen, 24 und 29 Jahre alt, erhielten Anfang 2015 wegen versuchter schwerer Brandstiftung Bewährungsstrafen unterschiedlicher Dauer. Ein 18-Jähriger wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe ohne konkretes Strafmaß verurteilt. (dpa/red)
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Mutmaßlicher Islamist plante anscheinend Anschlag auf Kirche

Die Bundesanwaltschaft hat in Brandenburg einen mutmaßlichen Islamisten festnehmen lassen, der Anschläge in Deutschland gegen vermeintlich Ungläubige geplant haben soll. Erstes Anschlagsziel sollte eine Kirche in Bremen sein, wie aus einer Mitteilung der Karlsruher Behörde hervorgeht.
Sie wirft dem 24-jährigen Iraker die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Außerdem gehe es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Schusswaffe besorgt, Kirche ausgekundschaftet

Der Mann teilt laut Bundesanwaltschaft die radikal-islamistische Ideologie der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Für die geplanten Anschläge soll er sich bereits eine Schusswaffe besorgt und die Kirche in Bremen ausgekundschaftet haben. Er konnte für seine Pläne eine weitere Person gewinnen, die aber noch unbekannt ist, heißt es weiter in der Mitteilung der obersten deutschen Strafverfolgungsbehörde. „Das Anwerben weiterer Personen scheiterte.“
Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei hatten den 24-Jährigen im Landkreis Barnim festgenommen. Nach dpa-Informationen erfolgte der Zugriff in Eberswalde – rund 50 Kilometer nordöstlich von Berlin.
Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ordnete den Vollzug eines vor einigen Tagen ausgestellten Haftbefehls an, so dass er in Untersuchungshaft kam.
Der IS beherrschte einst große Gebiete in Syrien und dem benachbarten Irak. Ganz verschwunden ist die Bedrohung in Syrien nicht, die Zahl der Anschläge ging aber deutlich zurück. In Deutschland standen bereits zahlreiche Anhänger des IS vor Gericht. (dpa/red)
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Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch

Der Aktionsplan von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ist auf ein gemischtes Echo gestoßen. Der Deutsche Landkreistag begrüßte das Vorhaben am Donnerstag als wichtigen und überfälligen Schritt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) warnte jedoch, der Aktionsplan verschärfe „die ohnehin prekäre Lage“ wohnungsloser EU-Bürgerinnen und Bürger. Aus der Union kam indes die Forderung nach weiteren Verschärfungen.

Ansatz an den richtigen Stellen

Der Aktionsplan setze „an den richtigen Stellen an“, sagte Landkreistag-Hauptgeschäftsführer Kay Ruge dem „Tagesspiegel“ vom Donnerstag. „Organisierter Sozialleistungsmissbrauch, Scheinbeschäftigung und ausbeuterische Geschäftsmodelle schaden den Betroffenen, belasten die Kommunen und untergraben das Vertrauen in den Sozialstaat.“
Bas hatte den Aktionsplan am Mittwoch vorgelegt. Er richtet sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden.

Forderung nach praxistauglicher Umsetzung

Der Landkreistag forderte nun eine praxistaugliche Umsetzung des Aktionsplans. Die kommunalen Jobcenter müssten „technisch gleichberechtigt in den Datenaustausch einbezogen werden und auf alle erforderlichen Informationen zugreifen können“, sagte Ruge dem „Tagesspiegel“. Zugleich sei wichtig, klar zwischen organisiertem Missbrauch und den Menschen zu unterscheiden, die selbst Opfer von Ausbeutung und kriminellen Strukturen geworden sind.

Dobrindt: „klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich zufrieden mit dem „harten Maßnahmenplan“. „Wir zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“, sagte Dobrindt der „Welt“. Sozialleistung bekomme künftig nur noch, wer sich als EU-Ausländer rechtmäßig fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten habe. Die Übernahme von unangemessenen Mieten für Unterkünfte in sogenannten Schrottimmobilien durch das Jobcenter stelle die Bundesregierung ab.
Nach Angaben des Sozialministeriums soll der Aktionsplan noch in diesem Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Regelungen könnten dann zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Union will weitere Verschärfungen

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) stellte aber weitere Forderungen an die Bundesregierung. Er forderte in der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) noch strengere Regelungen für die Auszahlung von Grundsicherung an Straftäter. Der Aktionsplan sieht hier vor, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter keine Grundsicherung mehr bekommen, wenn sie sich dem Haftantritt entziehen.
Krings forderte den Entzug schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung etwa für Menschen, „die per Haftbefehl gesucht werden und untergetaucht sind“. Dasselbe müsse für ausreisepflichtige Migranten gelten, die untergetaucht sind. „Wer sich vor dem Rechtsstaat versteckt, sollte nicht vom Steuerzahler finanziert werden.“

Wohnungslosenhilfe: Maßnahmen treffen die Falschen

Die vorgesehenen Verschärfungen träfen „nicht organisierten Missbrauch, sondern Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten oder arbeitsuchend sind“, kritisierte unterdessen die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W).
So seien von 133.640 Verdachtsverfahren wegen Sozialleistungsmissbrauchs, die 2025 bundesweit in Jobcentern eingeleitet worden seien, lediglich 377 von organisiertem, bandenmäßigen Missbrauch betroffen gewesen. Die Arbeitsgemeinschaft kritisierte auch die Verkürzung der Dauer von Überbrückungsleistungen von einem Monat auf zwei Wochen, wenn kein Anspruch auf reguläre Sozialhilfe besteht. (afp/red)
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Neue Form der Kriminalität: „Gewalt als Dienstleistung“ und was es damit auf sich hat

Die Scheiben sind zerborsten, Schilder hängen schief in den Angeln: Erneut richten in Frankfurt am Main Explosionen vor Geschäften Schaden an. Der Lärm reißt Anwohner und Anwohnerinnen aus dem Schlaf. Die Attacken ähneln Taten vom Wochenende und aus den vergangenen Monaten. Handelt es sich um das Kriminalitäts-Phänomen „Gewalt als Dienstleistung“, bei dem Täter per Messenger-Dienst angeworben werden? Was bisher dazu bekannt ist:

Was ist genau geschehen?

Nach einer Häufung vergleichbarer Vorfälle im vergangenen Jahr krachte es am Wochenende und Montagfrüh in Offenbach und Frankfurt am Main. Betroffen waren diesmal eine Bar, ein Kiosk und ein Mehrfamilienhaus, bei dem die Eingangstür zerstört wurde. Am frühen Donnerstagmorgen gingen zwei weitere Sprengsätze in Frankfurt hoch, diesmal vor einer Shisha-Bar und einem Bistro.
Die Staatsanwaltschaft sieht „gewichtige Anhaltspunkte“ für einen Zusammenhang mit dem, was die Polizei „Violence as a Service“ (deutsch: „Gewalt als Dienstleistung“) nennt und Bezüge zur Organisierten Kriminalität.
Auch in Kassel ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft auf Hochtouren in einem möglichen Fall von „Violence as a Service“. Eine Erpresserbande soll Gastronomen und Geschäftsinhaber mit Brandanschlägen bedroht und diese in zwei Fällen auch in die Tat umgesetzt haben. Ein 21 Jahre alter Tatverdächtiger befindet sich in Untersuchungshaft.

Was versteht man unter „Violence as a Service“?

Das ist eine relative neue Form der Kriminalität, bei der Gewalt wie eine Dienstleistung angeboten wird. Kriminelle Netzwerke lagern hierfür die Vorbereitung und Durchführung von Gewalthandlungen gegen einen Lohn an Dritte aus.
„Häufig werben sie Minderjährige oder junge Täter an, die dann Drohungen, Angriffe oder Tötungen gegen Bezahlung ausführen“, schreibt dazu das Bundeskriminalamt (BKA). Die Anwerbung erfolge oft über Plattformen oder Messenger-Dienste.
In aller Regel gehe es um Sprengstoffanschläge, sagt BKA-Vizepräsidentin Martina Link der Deutschen Presse-Agentur. Es gehe aber auch um Sachbeschädigungen bis hin zu Aufträgen für Tötungsdelikte.
Das Hessische Landeskriminalamt (LKA) spricht von einer neuen Dimension der schweren und organisierten Kriminalität, die erhebliche Gefahren für Unbeteiligte und für die öffentliche Sicherheit berge.

Wie verbreitet ist das Kriminalitäts-Phänomen?

„Violence as a Service“ beschäftigt Polizei und Staatsanwaltschaften bundesweit. Aufgefallen ist das Phänomen nach Angaben aus Sicherheitskreisen bislang vor allem in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern.
In Hessen werde im laufenden Jahr eine mittlere zweistellige Anzahl von Sachverhalten auf eine mögliche Zuordnung zum Phänomen „Violence as a Service“ geprüft, erklärt das LKA. Erfasst werde die Praktik seit 2024, im Laufe des Jahres 2025 sei ein deutlicher Anstieg verzeichnet worden. Auch aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin sind Fälle bekannt.
Das Phänomen habe in Deutschland glücklicherweise noch nicht das Ausmaß angenommen wie in Schweden, erklärt BKA-Vizepräsidentin Link. Dort stellen von Kindern und Jugendlichen im Auftrag verübte Straftaten inzwischen ein großes Problem dar.
„Wir stellen aber schon eine zunehmende Zahl von Fällen fest, in denen die dann festgenommenen Täter minderjährige Unerfahrene sind, die eigentlich überhaupt kein Motiv haben, außer dem Geld, eine solche Tat zu begehen“, sagt Link. Die Bezahlung für solche Straftaten laufe in aller Regel über Kryptowährung, anonymisiert. Teilweise erhielten die Straftäter das in Aussicht gestellte Geld aber auch gar nicht.

Wie werden die Täter rekrutiert?

Nach aktuellen Kenntnissen werden potenzielle Täter über ein mehrstufiges System gewonnen, wie das hessische LKA erläutert. Neben dem eigentlichen Auftraggeber spielten dabei Rekrutierer und örtliche Logistiker eine Rolle. „Es werden hier gezielt angesagte Kanäle bedient und jugendgerechte Sprache genutzt, um die oft minderjährigen Interessenten zu binden“, erklären die LKA-Experten. Meist ist nach Angaben aus Sicherheitskreisen von einer „Mission“ die Rede, die es zu erledigen gilt.
Die Kriminellen nutzen Emojis oder KI-generierte Abbildungen. „Werden die Taten nicht wie vereinbart durchgeführt, folgen mitunter Drohungen oder soziale Ächtung.“ Viele der angeworbenen potenziellen Täter wüssten nicht, wen oder warum sie angriffen. Die hohen Risiken und Gefahren seien ihnen teils nicht bewusst.

Was weiß man zum Ablauf der Taten?

In einem Fall aus Frankfurt war der Täter nach Feststellung des Landgerichts aus den Niederlanden per Messenger-App Snapchat angeworben und für die Tat in die Mainmetropole gebracht worden. Der 15-Jährige hatte demnach im Sommer 2025 eine selbstgebaute Kugelbombe mit mehreren Litern Brandbeschleuniger in ein Café im Stadtteil Bockenheim geworfen.
Dort war der Sprengsatz detoniert und hatte den Raum komplett in Brand gesetzt. Der Wirt brachte durch sein Eingreifen vier Gäste und sich weitgehend unversehrt ins Freie.
Im März verurteilte das Landgericht Frankfurt den 15-Jährigen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten – unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen.

Wie gehen die Ermittler vor?

Inzwischen werde in Fällen wie den Explosionen in Frankfurt standardmäßig auch geprüft, ob „Violence as a Service“ dahinterstecken könnte, heißt es bei der Polizei. Neben der Suche nach Tatverdächtigen würden auch diejenigen unter die Lupe genommen, die zur Zielscheibe geworden seien. Gibt es Feinde, welches Umfeld haben die Betroffenen oder gab es möglicherweise vorangegangene Erpressungen? (dpa/red)
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Plan von Bas und Dobrindt gegen Sozialbetrug – Armutsmigranten im Visier

Die Bundesregierung plant ein schärferes Vorgehen gegen den betrügerischen Bezug von Sozialleistungen. Ein Aktionsplan aus dem Bundesarbeitsministerium, der der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, zielt vor allem auf den Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten ab. Durch einen verstärkten Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln soll dieser Missbrauch künftig erschwert werden. Zudem soll die Auszahlung von Grundsicherung an Personen gestoppt werden, die mit einem vollstreckbaren Haftbefehl gesucht werden.

Bundesarbeitsministerin zeigt klare Kante

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte, dass die Regierung mit dem Aktionsplan klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug zeige.
Sie betonte zwar die hohe Bedeutung ausländischer Beschäftigter für die deutsche Wirtschaft, stellte jedoch klar, dass die Freizügigkeit nicht ausgenutzt werden dürfe, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch zu nutzen. Gegen diesen Missbrauch werde sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen, da er der Gesellschaft schade und das Vertrauen in den Sozialstaat schwäche.

Bessere Kontrollen und Maßnahmen gegen Schrottimmobilien

Um Schlupflöcher zu schließen, soll der Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert werden, damit man Sozialbetrügern schneller auf die Schliche kommt. Kommunen sollen mehr Handhabe im Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen, und Hintermänner der organisierten Ausbeutung sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden.
Auch Arbeitgeber, die auf Schwarzarbeit setzen, werden künftig stärker in Haftung genommen.Zudem will die Bundesregierung auf EU-Ebene aktiv werden, damit bereits über die europäischen Freizügigkeitsregeln dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben wird. Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, soll bereits in den Herkunftsländern klar über deutsche Standards und faire Arbeitsbedingungen informiert werden.

Kriminelle Banden nutzen Notlage aus

Nach Angaben des Bundessozialministeriums berichten immer mehr Kommunen von erheblichen Problemen mit bestimmten Zuwanderergruppen aus EU-Staaten. Das gängige Betrugsmodell läuft so ab, dass organisierte Banden von Armut betroffene Menschen aus südosteuropäischen EU-Ländern nach Deutschland holen.
Sie werden in Schrottimmobilien untergebracht und mit fingierten Arbeitsverträgen ausgestattet, um unter Berufung auf die EU-Freizügigkeit Sozialleistungen wie das Kindergeld zu beanspruchen. Dabei sind sie tatsächlich nur in sehr geringem Umfang erwerbstätig oder in Scheinarbeitsverhältnissen gemeldet und bringen oft nur wenige Qualifikationen und Sprachkenntnisse mit.
Das Ministerium betont, dass die Leistungsempfänger dabei häufig selbst Opfer kriminell organisierter und menschenhandelsähnlicher Strukturen sind. Sie werden zu teilweise überteuerten Mieten in den abgenutzten Immobilien untergebracht, wobei die Sozialbehörden oft für diese Kosten aufkommen müssen.
Da dieser Missbrauch das Gerechtigkeitsempfinden verletzt, erhalten die Kommunen neue Instrumente zum Vorgehen gegen diese Immobilien, wie Instandsetzungsgebote, ein Vorkaufsrecht sowie Möglichkeiten zu Enteignung und Nutzungsuntersagung. Zudem werden die Jobcenter über unbewohnbare Wohneinheiten oder Scheinadressen informiert, um die Mietzahlungen einstellen zu können.

Zeitplan und Kritik der Opposition

Ein regionaler Schwerpunkt dieser Betrugsdelikte ist das Ruhrgebiet. Dies ist auch die Heimat von Ministerin Bas, die den Wahlkreis Duisburg im Bundestag vertritt. Sie hatte bereits zu Beginn ihrer Amtszeit Maßnahmen gegen den Sozialbetrug angekündigt und steht im regelmäßigen Austausch mit den betroffenen Kommunen.
Der Aktionsplan soll noch in diesem Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden, damit die neuen Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten können.
Mit Blick auf den Aktionsplan warf die Linkspartei der Regierung verfehlte Prioritäten vor. Cansin Köktürk, die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, erklärte, dass das größte Problem für die Mehrheit der Menschen ein Sozialstaat sei, der ihnen zu wenig Sicherheit gebe. Sie erwarte von der Arbeitsministerin mit derselben Energie einen Aktionsplan für einen starken Sozialstaat, auf den sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können. (dpa/(afp/red)
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Berlin: Angriffe auf Wahlhelfer in drei Berliner Stadtteilen vor Abgeordnetenhauswahl

Wenige Tage vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin sind an drei Wahlständen Wahlkämpfer tätlich angegriffen worden. Im Stadtteil Schöneberg war eine Frau an einem Stand der CDU betroffen, in den Stadtteilen Gropiusstadt und Reinickendorf waren es jeweils AfD-Anhänger, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Zu allen Vorfällen übernahm der Staatsschutz die Ermittlungen.

Handy-Wurf am CDU-Stand in Schöneberg

In Schöneberg trat ein Unbekannter am Dienstagnachmittag an den Wahlkampfstand der CDU heran und warf mit zwei Mobiltelefonen auf die dort stehenden Menschen. Er traf eine 44-jährige Frau am rechten Bein. Sie klagte anschließend über Schmerzen am Schienbein, lehnte eine Behandlung aber ab. Der Angreifer floh.

Attacke auf AfD-Abgeordneten in Gropiusstadt

In Gropiusstadt wurde ein AfD-Abgeordneter am Dienstagnachmittag von einem ebenfalls unbekannt gebliebenen Mann zunächst verbal attackiert. Anschließend warf der Angreifer den Angaben zufolge einen Aufsteller der Partei zu Boden und schubste den 40-jährigen Abgeordneten. Danach ergriff er die Flucht.

Eine Demonstration in Dresden am 5. Mai 2024 fordert Konsequenzen nach brutalen Übergriffen auf Wahlkampfhelfer und Politiker. (Archivbild)

Foto: Jens Schlueter/Getty Images

Eskalation und Gegenanzeige in Reinickendorf

Nach Reinickendorf wurde die Polizei am Mittwochmorgen alarmiert, weil dort ein 32-jähriger Fahrradfahrer an den Stand der AfD herangefahren sein soll. Dort soll er einen 61-Jährigen zur Seite gestoßen und anschließend Informationsmaterial der Partei auf den regennassen Boden geworfen haben.
Ein 52-jähriger Zeuge hielt den Radfahrer bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte fest. Währenddessen soll der Radfahrer den 61-Jährigen mit dem Fahrrad am Bein verletzt haben. Nach dem Eintreffen der Polizei erstattete der 32-Jährige selbst Anzeige wegen Nötigung. Er gab an, dass sich ihm mehrere Angehörige der Partei auf dem Radweg in den Weg gestellt hätten, um ihn an der Weiterfahrt zu hindern. Dabei habe er das ihm gereichte Infomaterial weggeschlagen. (afp/red)
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Fall-Fabian: Angeklagte verwickelt sich in neue Widersprüche

„Kann ich nicht erklären“, „Weiß ich nicht“, „Ich war mit der Situation überfordert“ – im Mordfall Fabian muss die Angeklagte mehrfach eingestehen, ihr Verhalten nicht erklären und Widersprüche in ihren Aussagen nicht ausräumen zu können. Am 28. Verhandlungstag muss sich die 30-Jährige einer neuerlichen Befragung unterziehen. Obwohl der Vorsitzende Richter Holger Schütt zu Beginn der Verhandlung betont, die Befragung diene nicht dazu, die Angeklagte vorzuführen, nimmt er sie anschließend stundenlang hart in die Mangel.
Laut Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet eine Beteiligung an der Tat weiterhin ab.

Grund für Fahrt nach Güstrow infrage gestellt

Doch Schütt konfrontiert die Beschuldigte mit zahlreichen Widersprüchen, die sie etwa zum Tag des Verschwindens von Fabian gemacht hat. Sie habe angegeben, von ihren Großeltern zum Geldabheben in die Kleinstadt geschickt worden zu sein, aber die Bankkarte vergessen zu haben, sagt er. Die Großeltern hätten jedoch später erklärt, dass sie am Tattag den ganzen Vormittag zu Hause verbracht habe. Wie komme es zu dem Widerspruch? Das könne sie nicht erklären, muss sie einräumen.
Immer wieder stößt der Richter sie auf Ungenauigkeiten, Widersprüche und auch Falschaussagen. Sie habe bei der Befragung in der vergangenen Woche ausgesagt, dass sie das Geld dann einen Tag später abgeholt habe. Bis in die Folgewoche sei aber keine Abholung erfolgt, sagt Schütt unter Verweis auf die Bankauszüge. Damit zieht er das von der Angeklagten genannte Motiv – die Geldabhebung – für die Fahrt nach Güstrow grundsätzlich infrage. „Warum war das nicht so eilig“, will er wissen. Eine klare Antwort kann die Beschuldigte darauf nicht geben.
„Warum haben Sie den Vater des toten Jungen angelogen“ – fragt Schütt die Angeklagte dazu an einer Stelle. Auch dem Kindesvater habe sie schließlich falsche Angaben zu ihrem Verbleib am mutmaßlichen Tattag gemacht. An anderer Stelle wirft er ihr vor, beim Leben ihres eigenen Kindes zu schwören, nun die Wahrheit zu sagen, nachdem sie gerade beim Lügen erwischt wurde. „Dabei ist es nur die halbe Wahrheit“, konstatiert er, nachdem sie auch diese Angaben korrigieren muss.
Auch die Absprache eines Alibis für den Vormittag des mutmaßlichen Tattages irritiert Schütt. Zuvor hatte die Angeklagte laut Gericht dies damit begründet, ein Treffen mit einem verheirateten Bekannten geheim halten zu wollen. Dieses Treffen fand allerdings am Nachmittag statt. Das Alibi wurde nur bis 11.00 Uhr verabredet. „Ich weiß nicht, warum“, sagt die Angeklagte.

Umstände des Leichenfunds bleiben ominös

Widersprüche macht das Gericht zudem zu den Umständen des Leichenfunds deutlich. Am 14. Oktober meldete die inzwischen Angeklagte der Polizei die Entdeckung einer Kinderleiche bei einem Tümpel bei Klein Upahl. Damals gab sie an, die Leiche zufällig beim Spazierengehen entdeckt zu haben.
Die Frage, wieso die Angeklagte, der in der Vergangenheit eine Persönlichkeitsstörung attestiert wurde, schon am Abend und in der Nacht zuvor am Fundort war, erst mit einem und danach mit einem weiteren Bekannten, nimmt am 28. Verhandlungstag erneut viel Platz ein. Sie habe ihre Bekannten mit der anfänglichen Falschaussage schützen wollen, sagte sie während der Verhandlung.
Schütt will wissen, wieso die Angeklagte am 13. Oktober binnen drei Stunden dem ersten der beiden Bekannten dreimal vorgeschlagen habe, dort auf einem Feld zu suchen. Die Angeklagte verweist auf Internetvideos, in denen Klein Upahl erwähnt worden sei. Daher hätten sie sich dort umgeschaut. Schütt wendet ein, selbst wenn der Ort bereits zuvor im Internet genannt worden sei, sei von einem Feld keine Rede gewesen.
Wieso werden die laut Angeklagter maßgeblichen Internetvideos mit keinem Wort in Sprachnachrichten an den Bekannten erwähnt, als sie vorschlägt, dort zu suchen? Schütt sagt, die Idee wirke eher wie ein „frischer Gedanke“ der Frau. Wieso erwähne sie die Internetbeiträge auch nicht in ihrer Vernehmung bei der Polizei? Auch darauf gibt die Angeklagte keine klare Antwort.
Sie relativiert stattdessen: „Wir wollten ja auch nicht richtig suchen.“ Es habe sich vielmehr um einen Vorwand zum Treffen mit ihrem Bekannten gehandelt. Schütt leuchtet auch das nicht ein. Wozu bräuchten die beiden, die sich in den Vortagen bereits mehrfach getroffen hatten, einen Vorwand?

Mutter wirft Angeklagter Mord vor

Es bleibt bei den Aussagen der Angeklagten vieles unklar. Obwohl noch keine Plädoyers gehalten werden, wirft die Staatsanwaltschaft ihr ständige Lügen vor. Auch die Mutter Fabians als Nebenklägerin glaubt der Beschuldigten nicht, wirft ihr „Lügengeschichten“ vor und fragt sie in einem emotionalen Ausbruch direkt: „Warum musste er sterben?“, ehe das Gericht die Anwürfe als unzulässig unterbricht. „Ich war es nicht“, beharrt die Angeklagte.
Die Verteidigung bescheinigt der Angeklagten zumindest das Bemühen um Wahrheit. „Es ist ihre Art, vorschnell etwas zu sagen“, sagt Anwalt Andreas Ohm. Der zweite Verteidiger Thomas Löcker begründet Irrtümer seiner Mandantin mit der hohen emotionalen Belastung und verweist darauf, wie viele Menschen schon bei einer einfachen Prüfung Wichtiges vergessen würden.
Die Skepsis des Richters bleibt. „Vieles stellt sich als unwahr heraus“, fasst Schütt zum Ende der Befragung zusammen. Er wisse nicht, ob das mit der Krankheit zu tun habe oder mit ihrer Persönlichkeit, aber für schlüssig halte er die Darstellung der Angeklagten nicht, macht er deutlich. (dpa/red)
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Frankreich: Korruptionsprozess gegen Spitzenpolitikerin und Ex-Automanager

In Frankreich müssen sich die frühere Ministerin Rachida Dati und der Ex-Chef des Autokonzerns Renault-Nissan, Carlos Ghosn, von Mittwoch an wegen einer Korruptionsaffäre vor einem Pariser Gericht verantworten. Die 60-jährige Konservative, die seit zwei Jahrzehnten in der französischen Politik präsent ist, steht im Verdacht, 900.000 Euro von einer Renault-Filiale für Lobbyarbeit im EU-Parlament angenommen zu haben – was sie bestreitet.

Zwei schillernde Figuren im Rampenlicht

Dati und Ghosn verbindet der Hang zu ungewöhnlichen Auftritten: So posierte Dati als Justizministerin in einer Dior-Robe für eine Klatschzeitschrift und drehte während des Kommunalwahlkampfs Ende 2025 eine Runde mit der Müllabfuhr.
Ghosn floh seinerseits vor der japanischen Justiz, die ihn wegen der Veruntreuung von Geldern suchte, in einem Privatjet in den Libanon – versteckt in einer Transportkiste für Musikinstrumente. Der ehemalige Unternehmer hält sich weiterhin im Libanon auf und wird nicht vor Gericht erscheinen. Kürzlich beantragte er einen Aufschub des Prozesses und erklärte sich zu einer Aussage per Video bereit.

Ein Vertrag mit 1.000 Euro Stundenlohn

Der von Dati und Ghosn unterzeichnete Vertrag fiel der französischen Justiz 2019 in die Hände: Er umfasst ein Jahresgehalt in Höhe von 300.000 Euro für eine Arbeitszeit von 300 Stunden – also einen Stundenlohn von tausend Euro. Dati hatte ihn kurz nach ihrer Wahl ins Europaparlament unterzeichnet.
Den Ermittlern erklärte sie, dass sie in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete nebenher als Anwältin für eine Filiale von Renault-Nissan gearbeitet habe. Dies ist grundsätzlich legal. Allerdings wurde Dati erst vier Monate nach Abschluss des Vertrags als Anwältin vereidigt.

Fehlende Belege und „autofreundliches“ Engagement

Die Anklage verweist darauf, dass es kaum Belege für Datis Anwaltstätigkeit gebe – wohl aber mehrere für ihr autofreundliches Engagement im EU-Parlament. Dazu zählt sie mehrere parlamentarische Anfragen. So forderte Dati 2012 in der Debatte um Grenzwerte für den Lärmpegel von Autos, „alles zu tun, um kostspielige und unnötige Normen zu vermeiden“. Nach Informationen des Magazins „Nouvel Obs“ lag diese Anfrage dem Sekretariat von Ghosn bereits vor, als Dati sie noch nicht im EU-Parlament eingereicht hatte.
Datis lukrativer Vertrag wurde zwei Mal verlängert, was die Gesamtsumme von 900.000 Euro ergibt. Zum Vertragsende fasste Dati im Februar 2013 ihre Stellungnahmen, die den Interessen der Autobranche entsprachen, in einem Bericht für Ghosn zusammen. Sie erklärte dies später damit, dass es sich lediglich um eine Beobachtung der Rechtsentwicklung gehandelt habe.

Drohende Haftstrafen und politische Konsequenzen

Der Prozess soll bis zum 28. September dauern. Im Fall einer Verurteilung wegen Korruption und Einflussnahme drohen beiden Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft.
Das Gericht könnte Dati auch mit sofortiger Geltung das passive Wahlrecht entziehen. In diesem Fall müsste Dati ihren derzeitigen Posten als Bezirksbürgermeisterin im schicken siebten Arrondissement von Paris aufgeben, selbst wenn sie in Berufung geht.

Vom Aufstieg aus einfachen Verhältnissen zu weiteren Ermittlungen

Dati beeindruckte in Frankreich viele mit ihrer Aufsteigergeschichte: Sie stammt aus einer kinderreichen Einwandererfamilie und arbeitete sich zur Justiz- und später zur Kulturministerin nach oben, häufig mit Hilfe einflussreicher Menschen, die ihr die Türen zur Pariser Polit-Elite öffneten.
Mit der Justiz geriet sie jedoch mehrfach ins Gehege: In ihrer Zeit als EU-Abgeordnete soll sie auch knapp 300.000 Euro von dem Energiekonzern GDF Suez erhalten haben. Zudem ist sie mit dem Vorwurf konfrontiert, Schmuck im Wert von 410.000 Euro bei ihrer Vermögenserklärung unterschlagen zu haben – Geschenke des Geschäftsmannes Henri Proglio. In beiden Fällen laufen noch Ermittlungen. Dati weist alle Vorwürfe zurück. (afp/red)
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Organisierte Kriminalität in Deutschland auf dem Vormarsch

Die Organisierte Kriminalität (OK) ist in Deutschland offenbar weiter auf dem Vormarsch.
Wie aus dem Bundeslagebild des BKA für 2025 hervorgeht, welches von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgestellt wurde, wurden im vergangenen Jahr bundesweit 683 OK-Ermittlungsverfahren geführt.
Dabei wurden knapp 8.000 Tatverdächtige erfasst – der höchste Wert der vergangenen fünf Jahre. Rund 69 Prozent der OK-Verfahren wiesen einen transnationalen Bezug auf.

Alexander Dobrindt.(Archivbild)

Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Dobrindt: „Kriminelle Banden werden professioneller“

„Organisierte Kriminalität ist eine wachsende Gefahr für unsere innere Sicherheit“, sagte Dobrindt. „Kriminelle Banden werden professioneller, brutaler und skrupelloser. Unser Ziel ist klar: Mit dem gemeinsamen Aktionsplan zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Finanz- und Rauschgiftkriminalität werden wir kriminelle Strukturen besser bekämpfen, illegale Werte beschlagnahmen und Täter härter bestrafen.“
Gleichzeitig dränge man Drogenbanden „konsequent zurück“ und entziehe dem illegalen Drogenhandel den Nährboden.

Neues Erscheinungsbild: Die „Gen-Z-Mafia“

Rauschgiftkriminalität bleibt mit rund 37 Prozent der Verfahren das Hauptbetätigungsfeld der Organisierten Kriminalität.
Das Erscheinungsbild der Organisierten Kriminalität verändert sich derweil. Während Abschottung lange ein Kennzeichen der OK war, inszenieren insbesondere jüngere kriminelle Akteure – die „Gen-Z-Mafia“ – Macht, Status und Gewalt zunehmend in den sozialen Medien.
Im Sinne von „Crime-as-a-Service“ werden zudem kriminelle Leistungen zunehmend gezielt angeboten und vermittelt. Das Spektrum reicht von Logistik und Waffen über Geldwäsche bis zur Rekrutierung von – oftmals jugendlichen – Tatverdächtigen für Gewalttaten.
Das Angebot, der Auftrag und die Vermittlung erfolgen über digitale Kanäle, soziale Medien oder verschlüsselte Messenger. Auftraggeber können dabei aus dem für sie mutmaßlich sicheren Ausland agieren und Täter in Deutschland rekrutieren, ohne ihnen jemals persönlich zu begegnen.

Gewaltanwendung nimmt zu, mehr „totalgefälschte Schusswaffen“

Die Anwendung von Gewalt, sowohl bei der Tatbegehung, als auch zum Erhalt der inneren und äußeren Ordnung der OK-Gruppierungen, nimmt weiter zu und betrifft verstärkt auch den öffentlichen Raum. Kennzeichnend sind unter anderem Schutzgelderpressungen und eine niedrige Hemmschwelle beim Schusswaffengebrauch.
Seit einigen Jahren sind vermehrt illegale Schusswaffen, insbesondere „totalgefälschte Schusswaffen“ in Deutschland feststellbar, die aus der Türkei nach Europa gelangen.
Die Schusswaffen werden auf dem Landweg nach Deutschland geschmuggelt und hier durch kriminelle Gruppierungen weiterverbreitet. Diese „totalgefälschten Schusswaffen“ werden außerhalb legaler Produktionsstätten illegal hergestellt und sind originalen Waffenmodellen täuschend echt nachempfunden.
Die steigende Verfügbarkeit solcher Waffen erhöht das Gefahrenpotenzial der Gruppierungen, insbesondere weil Gewalt auch im öffentlichen Raum ausgetragen wird.

Kokain und Crack auf schnellen „Go-Fast-Booten“

Rauschgiftkriminalität bleibt nach Angaben des Bundeskriminalamts mit rund 37 Prozent der Verfahren das Hauptbetätigungsfeld der Organisierten Kriminalität.
Das zeigt sich insbesondere bei Kokain und Crack: 2025 wurden 39.414 Straftaten mit diesen Drogenarten festgestellt (2024: 38.671) und damit weiterhin ein hohes Niveau registriert. Insgesamt konnten 10,1 Tonnen Kokain sichergestellt werden, davon 6,5 Tonnen in deutschen Häfen.
Weiterhin gelangen große Mengen Kokain mit legalen Warenströmen über die Seehäfen nach Europa. Für den Schmuggel setzen kriminelle Netzwerke darüber hinaus immer öfter auf schnelle „Go-Fast-Boote“. Die Milliardengewinne aus dem Kokainhandel werden auch für Bestechung und Einflussnahme genutzt und das gewaschene Geld wird in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht.
Im Bereich Cannabis haben sich die Sicherstellungen von Marihuana 2025 im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht. Auch wird Cannabis in Deutschland weiterhin illegal angebaut.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 567 Cannabis-Plantagen mit Anbaukapazitäten ab 20 Pflanzen sichergestellt, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um rund 55 Prozent darstellt.

BKA-Chef: OK agiert „ viel stärker digital vernetzt, international und arbeitsteilig“

BKA-Präsident Holger Münch sagt, dass Organisierte Kriminalität ihr Gesicht verändert. Kriminelle Netzwerke würden heute viel stärker digital vernetzt, international und arbeitsteilig agieren. Auch geopolitische Konflikte werden von ihnen genutzt.
„Deshalb müssen wir nicht nur die Täter einzelner Straftaten verfolgen, sondern in nationaler und internationaler Kooperation die Strukturen dahinter aufdecken, ihnen die finanziellen Grundlagen entziehen und ihre Handlungsspielräume konsequent einschränken.“
Prof. Dr. Henrik Streek, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen sieht die 2.150 Menschen, die 2025 an Drogen gestorben sind, auch als Opfer der Organisierten Kriminalität an. „Rauschgift ist deren wichtigstes Geschäftsfeld in Deutschland. An jedem Gramm Kokain klebt Blut. Jedes Gramm finanziert Gewalt, Korruption und Geldwäsche.“
Deshalb gehe Deutschland beide Seiten dieses Marktes an: „Wir nehmen den Netzwerken ihr Geld, ihre Vertriebswege und ihre Ausgangsstoffe. Und wir sorgen mit Prävention, Frühintervention und Behandlung dafür, dass weniger Menschen abhängig werden und sterben. Null Toleranz gegenüber denen, die an der Sucht verdienen. Null Gleichgültigkeit gegenüber denen, die an ihr erkranken.“ (dts/red)
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Brutaler, vernetzter, internationaler: BKA sieht Organisierte Kriminalität im Wandel

Die Organisierte Kriminalität (OK) ist in Deutschland offenbar weiter auf dem Vormarsch.
Wie aus dem Bundeslagebild des BKA für 2025 hervorgeht, welches von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgestellt wurde, wurden im vergangenen Jahr bundesweit 683 OK-Ermittlungsverfahren geführt.
Dabei wurden knapp 8.000 Tatverdächtige erfasst – der höchste Wert der vergangenen fünf Jahre. Rund 69 Prozent der OK-Verfahren wiesen einen transnationalen Bezug auf. Auch Staaten nutzen laut BKA-Chef Holger Münch kriminelle Strukturen, um auf Bestellung Sabotage, Cyberangriffe und Spionage zu verüben.

Alexander Dobrindt.(Archivbild)

Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Dobrindt: „Kriminelle Banden werden professioneller“

„Organisierte Kriminalität ist eine wachsende Gefahr für unsere innere Sicherheit“, sagte Dobrindt. „Kriminelle Banden werden professioneller, brutaler und skrupelloser. Unser Ziel ist klar: Mit dem gemeinsamen Aktionsplan zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Finanz- und Rauschgiftkriminalität werden wir kriminelle Strukturen besser bekämpfen, illegale Werte beschlagnahmen und Täter härter bestrafen.“
Gleichzeitig dränge man Drogenbanden „konsequent zurück“ und entziehe dem illegalen Drogenhandel den Nährboden.
  • 2025 zählten die Ermittler 20 Tötungsdelikte und 100 Körperverletzungen. Im Vorjahr waren es noch 13 Tötungsdelikte und 77 Körperverletzungen gewesen.
  • Bei der Organisierten Kriminalität wurden vergangenes Jahr insgesamt 7.988 Tatverdächtige erfasst, wie das BKA weiter mitteilte. Dies war der höchste Wert der vergangenen fünf Jahre.
  • Die mit Abstand größte Gruppe von Tatverdächtigen hatte die deutsche Staatsbürgerschaft (2722). Es folgten Verdächtige aus der Türkei (664), Syrien (402), Albanien (281) und Polen (258).
  • Dem Lagebild zufolge wiesen 69 Prozent der Ermittlungsverfahren einen transnationalen Bezug auf. Der festgestellte Schaden durch Organisierte Kriminalität belief sich im vergangenen Jahr auf fast 2,8 Milliarden Euro.

Neues Erscheinungsbild: Die „Gen-Z-Mafia“

Rauschgiftkriminalität bleibt mit rund 37 Prozent der Verfahren das Hauptbetätigungsfeld der Organisierten Kriminalität.
Das Erscheinungsbild der Organisierten Kriminalität verändert sich derweil. Während Abschottung lange ein Kennzeichen der OK war, inszenieren insbesondere jüngere kriminelle Akteure – die „Gen-Z-Mafia“ – Macht, Status und Gewalt zunehmend in den sozialen Medien.
Im Sinne von „Crime-as-a-Service“ werden zudem kriminelle Leistungen zunehmend gezielt angeboten und vermittelt. Das Spektrum reicht von Logistik und Waffen über Geldwäsche bis zur Rekrutierung von – oftmals jugendlichen – Tatverdächtigen für Gewalttaten.
Das Angebot, der Auftrag und die Vermittlung erfolgen über digitale Kanäle, soziale Medien oder verschlüsselte Messenger. Auftraggeber können dabei aus dem für sie mutmaßlich sicheren Ausland agieren und Täter in Deutschland rekrutieren, ohne ihnen jemals persönlich zu begegnen.

Gewaltanwendung nimmt zu, mehr „totalgefälschte Schusswaffen“

Die Anwendung von Gewalt, sowohl bei der Tatbegehung, als auch zum Erhalt der inneren und äußeren Ordnung der OK-Gruppierungen, nimmt weiter zu und betrifft verstärkt auch den öffentlichen Raum. Kennzeichnend sind unter anderem Schutzgelderpressungen und eine niedrige Hemmschwelle beim Schusswaffengebrauch.
Seit einigen Jahren sind vermehrt illegale Schusswaffen, insbesondere „totalgefälschte Schusswaffen“ in Deutschland feststellbar, die aus der Türkei nach Europa gelangen.
Die Schusswaffen werden auf dem Landweg nach Deutschland geschmuggelt und hier durch kriminelle Gruppierungen weiterverbreitet. Diese „totalgefälschten Schusswaffen“ werden außerhalb legaler Produktionsstätten illegal hergestellt und sind originalen Waffenmodellen täuschend echt nachempfunden.
Die steigende Verfügbarkeit solcher Waffen erhöht das Gefahrenpotenzial der Gruppierungen, insbesondere weil Gewalt auch im öffentlichen Raum ausgetragen wird.

Kokain und Crack auf schnellen „Go-Fast-Booten“

Rauschgiftkriminalität bleibt nach Angaben des Bundeskriminalamts mit rund 37 Prozent der Verfahren das Hauptbetätigungsfeld der Organisierten Kriminalität.
  • Bei Kokain und Crack stieg die Zahl der Straftaten im vergangenen Jahr um fast zwei Prozent auf 39.414.
  • Insgesamt wurden demnach 10,1 Tonnen Kokain sichergestellt werden, davon 6,5 Tonnen in deutschen Häfen.
  • Die Zahl der Rauschgifttoten lag mit 2.150 weiter auf hohem Niveau. Ein Höchststand war im Jahr 2023 mit 2227 erreicht worden.
  • Im Jahr 2025 wurden insgesamt 567 Cannabis-Plantagen mit Anbaukapazitäten ab 20 Pflanzen sichergestellt, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um rund 55 Prozent darstellt.
Weiterhin gelangen große Mengen Kokain mit legalen Warenströmen über die Seehäfen nach Europa. Für den Schmuggel setzen kriminelle Netzwerke darüber hinaus immer öfter auf schnelle „Go-Fast-Boote“. Die Milliardengewinne aus dem Kokainhandel werden auch für Bestechung und Einflussnahme genutzt und das gewaschene Geld wird in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht.
Im Bereich Cannabis haben sich die Sicherstellungen von Marihuana 2025 im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht. Auch wird Cannabis in Deutschland weiterhin illegal angebaut.

BKA-Chef: OK agiert „ viel stärker digital vernetzt, international und arbeitsteilig“

BKA-Präsident Holger Münch sagt, dass Organisierte Kriminalität ihr Gesicht verändert. Kriminelle Netzwerke würden heute viel stärker digital vernetzt, international und arbeitsteilig agieren. Auch geopolitische Konflikte werden von ihnen genutzt.
„Deshalb müssen wir nicht nur die Täter einzelner Straftaten verfolgen, sondern in nationaler und internationaler Kooperation die Strukturen dahinter aufdecken, ihnen die finanziellen Grundlagen entziehen und ihre Handlungsspielräume konsequent einschränken.“
Prof. Dr. Henrik Streek, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen sieht die 2.150 Menschen, die 2025 an Drogen gestorben sind, auch als Opfer der Organisierten Kriminalität an. „Rauschgift ist deren wichtigstes Geschäftsfeld in Deutschland. An jedem Gramm Kokain klebt Blut. Jedes Gramm finanziert Gewalt, Korruption und Geldwäsche.“
Deshalb gehe Deutschland beide Seiten dieses Marktes an: „Wir nehmen den Netzwerken ihr Geld, ihre Vertriebswege und ihre Ausgangsstoffe. Und wir sorgen mit Prävention, Frühintervention und Behandlung dafür, dass weniger Menschen abhängig werden und sterben. Null Toleranz gegenüber denen, die an der Sucht verdienen. Null Gleichgültigkeit gegenüber denen, die an ihr erkranken.“ (dts/red)
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Kontakte in russische Botschaft: Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Spionin an

Die Bundesanwaltschaft hat die mutmaßliche Russland-Spionin Ilona W. angeklagt. Spätestens seit Oktober 2023 soll sie geheimdienstliche Kontakte in die russische Botschaft gehabt und für Moskau spioniert haben, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Beschuldigte wurde im Januar in Berlin festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Strafrechtlich hält die Bundesanwaltschaft der Deutsch-Ukrainerin für hinreichend verdächtig, für einen Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein. Die Anklage wurde vor einer Woche zum Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin erhoben.

Offenbar vernetzt in militärischen und politischen Kreisen

W. hatte den Angaben zufolge in Berlin eine Marketingagentur betrieben und war zudem Vorsitzende eines Lobbyvereins. Dadurch sei sie weitreichend auch in militärischen und politischen Kreisen vernetzt gewesen.
Ihren Kontaktmann, einen hauptamtlichen Geheimdienstmitarbeiter in der russischen Botschaft, soll sie der Anklage zufolge über Jahre hinweg mit Informationen zu hochkarätigen politischen Veranstaltungen versorgt und ihm, teilweise unter falschem Namen, Zugang dazu ermöglicht haben.
Dies sollte ihm demnach den Weg bereiten, um für geheimdienstliche Zwecke ein eigenes Netzwerk aufzubauen. Um Kontakte und mögliche Zielpersonen zu identifizieren, habe W. auch selbst an solchen Veranstaltungen teilgenommen.
Weiterhin versuchte sie demnach, Kontakte aus dem Bundesverteidigungsministerium sowie aus der Rüstungsindustrie für ihre Zwecke zu gewinnen. Zudem habe sie sich vor dem Hintergrund des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine im Auftrag ihres Kontaktmanns um Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und Rüstungsindustrie bemüht.

Weitere Verdächtige

Nach ihrer Festnahme im Januar hieß es, die Beschuldigte habe unter anderem Erkundigungen über Standorte der Rüstungsindustrie, Drohnentests und geplante Lieferungen von Drohnen an die Ukraine eingeholt. Die Bundesregierung bestellte damals den russischen Botschafter ein und wies einen in dem Fall ebenfalls Verdächtigen aus, bei dem es sich um den Führungsoffizier der mutmaßlichen Spionin gehandelt haben soll.
Ermittelt wurde in dem Zusammenhang auch gegen zwei frühere Angehörige der Bundeswehr, welche die mutmaßliche Spionin persönlich kannte. Sie standen unter dem Verdacht, ihr dienstliche Informationen gegeben zu haben – dabei war zunächst unklar, ob sie wussten, dass diese offenbar an den Geheimdienst gehen sollten.
In den vergangenen Monaten wurden wiederholt mutmaßliche Spione gefasst, die im Auftrag Russlands etwa Unternehmer oder die deutsche Rüstungsindustrie ausgespäht haben sollen. (afp/red)
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Mann erschießt Bruder in Seniorenheim und tötet sich selbst

Ein Mann soll laut Polizei in einem Seniorenheim in Hann. Münden in Südniedersachsen bei Göttingen seinen Bruder und dann sich selbst erschossen haben. Die Männer waren 66 und 70 Jahre alt, wie die Polizei mitteilte. Die Tat habe nach ersten Ermittlungen einen „innerfamiliären“ Hintergrund, sagte eine Polizeisprecherin.
Möglicherweise handele es sich um einen „erweiterten Suizid“. Darunter versteht man, wenn ein Mensch sich töten will, zuvor aber auch anderen das Leben nimmt. Zu einem Motiv gab es noch keine Angaben.
Ersten Ermittlungen zufolge hatte der 66-Jährige am Morgen seinen Bruder in der Pflegeeinrichtung aufgesucht. Dann kam es zu einer Schussabgabe. Der 70-Jährige wurde tödlich verletzt. Danach soll sich der 66-Jährige selbst eine tödliche Schussverletzung zugefügt haben. Zu der Tat kam es demnach im Außenbereich der Pflegeeinrichtung.

Keine Hinweise auf weitere beteiligte Personen

Mitarbeiter der Einrichtung seien nicht betroffen gewesen, sagte die Polizeisprecherin. Hinweise, dass andere Personen beteiligt waren, hat die Polizei bislang nicht. Es gebe keinen flüchtigen Täter. „Es besteht keine Gefahr für Unbeteiligte.“ Weiteren Angaben zufolge wurde eine Schusswaffe am Tatort gefunden und sichergestellt.
Polizei und Rettungsdienst waren am Morgen zunächst zu zwei Schwerverletzen in der Senioreneinrichtung am Rande der Altstadt alarmiert worden. Auch ein Rettungshubschrauber war im Einsatz, wie ein dpa-Fotograf vor Ort berichtete. Um Familienangehörige und Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtung zu betreuen, waren Notfallseelsorger im Einsatz.
Die Stadt Hann. Münden im Süden Niedersachsens hat rund 24.000 Einwohner. (dpa/red)
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Mutmaßlich Anschlag für Hamas vorbereitet: Sieben Männer in Berlin angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der radikalislamischen Hamas wegen der Vorbereitung eines Anschlags auf israelische oder jüdische Ziele angeklagt. Wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte, sollen die in den vergangenen Monaten festgenommenen Verdächtigen federführend an Waffenbeschaffung und Tatplanung beteiligt gewesen sein. Sie geht demnach davon aus, dass die Hamas schon einen konkreten Anschlag in Deutschland oder Österreich plante.
Ranghohe Funktionäre der islamistischen Palästinenserorganisation bereiteten demnach spätestens seit Sommer vergangenen Jahres einen „Mordanschlag“ in einem der beiden Länder vor. Stattfinden sollte er rund um den zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel am 7. Oktober 2023, also im Oktober vergangenen Jahres. Potenzielle Ziele waren „Repräsentanten Israels, Menschen jüdischen Glaubens oder proisraelisch eingestellte Personen“, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Angeklagten hätten die Tat vorbereiten sollen.
Die Anklage erfolgte beim Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts, den Männern werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Dazu kommen Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht muss die Anklage zunächst prüfen und über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.

Festnahmen und Waffenfunde

Die ersten drei Tatverdächtigen nahmen die Ermittler kurz vor dem Zeitfenster für den mutmaßlich geplanten Anschlag am 1. Oktober 2025 in Berlin fest. Die Gruppe hatte laut Anklage zu diesem Zeitpunkt bereits 13 Pistolen, ein vollautomatisches Gewehr sowie mehr als 700 Schuss Munition besorgt. Der Bundesanwaltschaft zufolge begann der militärische Arm der Hamas – die sogenannten Kassam-Brigaden – schon vor längerer Zeit, Waffendepots für Anschläge in Europa anzulegen.
In den Folgemonaten wurden dann weitere sechs Männer in Deutschland und anderen Ländern festgenommen – zuletzt in Dänemark, zuvor auch in Großbritannien und Zypern. Im Juni teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass sie wegen eines bei einem Beschuldigten entdeckten vorbereiteten Bekennervideos inzwischen von einem konkreten Anschlagsplan ausgehe.
Von den insgesamt neun Beschuldigten in dem Fall klagte die Behörde nun sieben an. Ein in Großbritannien gefasster Verdächtiger sei noch nicht nach Deutschland überstellt worden, teilte sie mit. Er spielte demnach bei der mutmaßlichen Hamas-Operation „eine herausgehobene Rolle“ und war an die Führungsebene der Organisation angebunden.
Der Mann soll darüber hinaus Teile der Waffenbestände der Gruppe nach Wien gebracht und in der österreichischen Hauptstadt gelagert haben. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, soll er auch das mutmaßliche Bekennervideo erstellt haben, das den Anschlag ankündigte.
Unter den sieben Angeklagten sind zwei deutsche sowie jeweils ein dänischer und bulgarischer Staatsbürger. Die drei anderen wurden nach Angaben der Bundesanwaltschaft im Libanon geboren. Angaben zum Alter der Beschuldigten machte die Behörde nicht.

Hamas-Netzwerk in Deutschland

Die Hamas ist in Deutschland seit November 2023 mit einem umfassenden Betätigungsverbot belegt und darf hierzulande nicht aktiv sein. Sie wird strafrechtlich als eine terroristische ausländische Vereinigung eingestuft. Die Miliz ist im palästinensisch besiedelten Gazastreifen aktiv und kämpft gegen Israel. Sie spricht dem jüdischen Staat das Existenzrecht ab und propagiert eine islamistische Ideologie.
Die Hamas wird auch von der EU und den USA als terroristische Organisation eingestuft. Laut Verfassungsschutzbericht 2025 verfügt sie trotz des gegen sie ausgesprochenen Betätigungsverbots in Deutschland weiter über ein Netzwerk aus Anhängern und Unterstützern. Es konzentriert sich demnach schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen und Berlin und leistet in erster Linie logistische und finanzielle Unterstützung, etwa durch Spendensammlungen. Laut Verfassungsschutz beteiligt es sich außerdem auch an propalästinensischen Protesten.
Darüber hinaus werden dem Inlandsgeheimdienst zufolge seit 2023 auch „operative Aktivitäten“ der Hamas in Deutschland verzeichnet. Dazu gehören Festnahmen wie die im jetzt angeklagten Fall. Bereits im März dieses Jahres verurteilte das Berliner Kammergericht vier Mitglieder einer Hamas-Untergrundzelle zu mehrjährigen Haftstrafen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie als Auslandsoperateure der Hamas unter anderem nach versteckten Waffendepots in Deutschland, Polen, Dänemark und Bulgarien gesucht. Sie waren im Dezember 2023 gefasst worden. Belege für konkrete Anschlagspläne gab es in dem Fall nicht. (afp/red)
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Epstein-Skandal: Frankreichs Justiz hat weitere Verdächtige im Visier

Nach dem Tod eines mutmaßlichen Anwerbers für den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein in Frankreich hat die Staatsanwaltschaft weitere Verdächtige ausgemacht. „Das Netz von Epstein ist ein wahres Labyrinth“, sagte Staatsanwältin Laure Beccuau am Donnerstag dem Sender France Inter. „Wir haben die Namen weiterer potenzieller Anwerber erhalten“, sagte sie.

Kritik an Ermittlungen gegen Modelagenten

Die französische Justiz war in die Kritik geraten, weil sich die Ermittlungen im Fall des verdächtigten Modelagenten Daniel Siad lange hingezogen hatten. Siad wurde im Juli tot in seinem Haus bei Paris aufgefunden, bevor er von den Ermittlern angehört worden war.
Das ehemalige Model Ebba Karlsson, das Siad Anfang des Jahres wegen Vergewaltigung angezeigt hatte, verklagte daraufhin den französischen Staat wegen „grober Fahrlässigkeit“. Sie warf der Justiz vor, Siad weder festgenommen noch angehört zu haben.

26 Opfer identifiziert

Die Pariser Staatsanwaltschaft erklärte nun, dass sie insgesamt 26 Opfer identifiziert habe. Die Hälfte von ihnen sei bislang noch in keinem anderen Verfahren aufgetaucht. Acht von ihnen müssten noch vernommen werden.
Karlsson forderte die Justiz auf, zügig zu handeln. „Manche Taten reichen Jahrzehnte zurück. Die beteiligten Personen werden älter. Jede Verzögerung hat Konsequenzen“, sagte sie.

Ermittlungen nach Veröffentlichung der Epstein-Files

Nach der Veröffentlichung von Millionen Dokumenten im Zusammenhang mit Epstein hatte die Pariser Staatsanwaltschaft Anfang 2026 angekündigt, Ermittlungsrichter einzusetzen, um mögliche Straftaten mit Bezug zu Franzosen zu prüfen. Epstein war regelmäßig nach Paris gereist und hatte enge Beziehungen zu mehreren Modelagenten.
Nach Dokumenten aus den Epstein-Files hatte der Franzose Jean-Luc Brunel den Kontakt zwischen Epstein und Siad hergestellt. Brunel trat ebenfalls als Headhunter für Models auf und wurde später von zahlreichen Frauen der sexuellen Gewalt bezichtigt. 2020 nahm die französische Justiz Ermittlungen gegen ihn auf, unter anderem wegen Missbrauchs von Minderjährigen. Zwei Jahre später wurde er tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden.

Epstein starb 2019 im Gefängnis

Der bis in höchste Kreise von Politik und Wirtschaft vernetzte US-Investor Epstein soll mehr als tausend Minderjährige und junge Frauen missbraucht und teils an Prominente weitergereicht haben. Er war 2008 wegen Anstiftung einer Minderjährigen zur Prostitution verurteilt worden.
2019 wurde er wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen erneut festgenommen. Wenig später wurde Epstein tot in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden. Nach offiziellen Angaben beging er Suizid.  (afp/red)
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Sabotage an Stromnetz: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen 48-Jährigen

Mit Raketen und Sprengvorrichtungen wollte er die Stromversorgung in drei Bundesländern sabotieren, jetzt ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den Tatverdächtigen Daniel V.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Karlsruher Behörde die Ermittlungen, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Daniel V. war am Dienstag festgenommen worden. Er wird der verfassungsfeindlichen Sabotage und der Störung öffentlicher Betriebe verdächtigt.

Festnahme nach öffentlicher Fahndung

Eine Woche nach dem Beginn der Sabotageserie in drei Bundesländern wurde er nach einer öffentlichen Fahndung gefasst. Die Polizei nahm ihn in der Nähe des Kraftwerks Weisweiler in Nordrhein-Westfalen fest. Er kam in Untersuchungshaft.

Sabotage mit Raketen und Zündern

Daniel V. soll laut Bundesanwaltschaft unter Hochspannungsleitungen in der Nähe von Umspannwerken in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen diverse Silvesterraketen oder ähnliche Gegenstände platziert haben, die mit Zündern, Zeitschaltern und Drähten verbunden waren.
„Die Vorrichtungen sollten zu voreingestellten Zeiten in Richtung der Hochspannungsleitungen geschossen werden, um Kurzschlüsse auszulösen.“

Kurzschlüsse und Stromausfälle

Im Bereich der Umspannwerke Turnow-Preilack (Brandenburg) und Bergheim-Rheidt (Nordrhein-Westfalen) kam es demnach am 1. September tatsächlich zu Kurzschlüssen, sodass eine vorübergehende Notabschaltung der Leitungen erforderlich war.
In Bergheim-Rheidt mussten zwei nahegelegene Braunkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Zudem war die Stromversorgung in einem angrenzenden Ort zeitweilig beeinträchtigt.
Die Daniel V. zur Last gelegten Taten „zielten mutmaßlich auf die Verursachung großflächiger Stromausfälle“, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit.
„Dies war geeignet, in der Bevölkerung das Zutrauen in den Schutz der kritischen Infrastruktur zu schwächen und damit schädlichen Einfluss auf die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu nehmen.“

Bekennerschreiben führten zu Verdächtigem

Zunächst war unklar gewesen, wer mutmaßlich hinter den Sabotageakten steckte. Die Ermittler prüften insbesondere eine fremdstaatlich gesteuerte Sabotage sowie einen linksextremistischen Hintergrund.
Am Donnerstag vergangener Woche wurden dann Bekennerschreiben bekannt, die von dem 48-Jährigen stammen sollen. Die Behörden stuften sie als authentisch ein. Darin wurden die Anschläge mit Kritik an der Energieerzeugung durch fossile Brennstoffe begründet.
Die Ermittlungen konzentrierten sich fortan zunehmend auf Nordrhein-Westfalen. Schließlich wurde der Verdächtige am Dienstagvormittag festgenommen.

Weitere Sprengmittel entdeckt

Bei seiner Festnahme hatte er laut Ermittlern weitere Sprengmittel dabei. Widerstand leistete er nicht. Im Umfeld des Kraftwerks Weisweiler stießen die Beamten auf ein Zelt im Unterholz, das mit weiteren Sprengladungen versehen war.

Debatte über Schutz kritischer Infrastruktur

Die Anschläge hatten tagelang für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte darüber ausgelöst, wie sich kritische Infrastruktur besser schützen lässt.
Dabei ging es unter anderem um bislang nicht erlaubte regelmäßige Drohnenflüge zur Überwachung von Stromleitungen sowie um eine Ausweitung der Videoüberwachung auf das Umfeld von Anlagen. (afp/red)
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Angeklagte im Fabian-Prozess streitet Schuld weiter ab

Äußerlich wirkt die Angeklagte meist gefasst, als sie im Prozess zum Tod des achtjährigen Fabians aus Güstrow Fragen der Staatsanwaltschaft beantwortet. Emotional wird sie vor allem bei der Schilderung einer früheren von Alkohol und Brutalität geprägten Beziehung. Da ist sie den Tränen nahe, während sie die Gewalt in der Beziehung zum Vater Fabians eher im Alltagston beschreibt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat die 30-Jährige das Kind heimtückisch ermordet. Die Angeklagte bestreitet die Tat weiterhin vehement. Bei der Befragung stellt Richter Holger Schütt mehrere ihrer Angaben infrage. Vor gut zwei Wochen hatte die Angeklagte in einer stundenlangen Erklärung ihre Sicht der Ereignisse dargestellt, zunächst ohne Nachfragen zuzulassen. Nun ist sie umgeschwenkt.
Die Befragung diene dazu, Widersprüche und Unklarheiten der getroffenen Aussagen zu klären, nicht aber die Angeklagte vorzuführen, macht Schütt zu Beginn des 27. Verhandlungstags deutlich. „Es ist kein förmliches Kreuzverhör, wie man es aus amerikanischen Filmen kennt“, sagt der Richter.

Angeklagte wird stundenlang befragt

Und doch wird die Befragung Stunden in Anspruch nehmen, denn es gibt viele Widersprüche zu klären. Schütt fragt die Angeklagte nach der Beziehung zum Kindesvater, zu einem früheren Partner, mit dem die Angeklagte ein eigenes Kind hat, zu finanziellen Sorgen, aber auch zu Depressionen, Eifersucht und ihrem widersprüchlichen Verhältnis zu Fabian.
Die 30-Jährige soll den Achtjährigen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen.
Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist riesig. Auch am 27. Verhandlungstag warteten die Menschen vor dem Landgericht in Rostock in einer langen Schlange, um der Verhandlung beizuwohnen. Die ersten Zuschauer haben sich demnach schon kurz nach 2 Uhr in der Nacht angestellt.

„Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“

Die Angeklagte hat eine Beteiligung an der Tat einmal mehr abgestritten. Stattdessen stellt sie sich als Beschützerin Fabians in einer von Gewalt geprägten Beziehung zum Kindesvater dar. „Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“, sagt sie an einer Stelle. Sie sei dazwischen gegangen und habe Gewalt abbekommen.
Schon in ihrer Erklärung hatte sie behauptet, Fabian wie ihren eigenen Sohn geliebt zu haben. Doch bei der Befragung sagt sie auch, hätte der Vater Fabians ihren Sohn geschlagen, hätte sie ihn aus der Wohnung geworfen. Warum sie dann an der Beziehung zu dem Mann trotz seiner Gewalt gegen Fabian festgehalten habe, fragt irritiert der Richter.

Widersprüche und ein emotionaler Ausbruch

Immer wieder spielt das Gericht auch Sprachnachrichten vor, die Widersprüche zu der Erklärung der Angeklagten deutlich machen. So wundert sich Schütt an einer Stelle über eine Sprachnachricht der Angeklagten, in der sie Fabian „falsches Spiel“ unterstellt. Es klinge so, als ob „Sie nicht wollten, dass er Kontakt zu seinem Vater hat“, meint Schütt.
Dies ist insofern relevant, weil nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die Angeklagte den Mord verübt hat, um den Kindesvater für sich allein zu haben.
Ein Psychotherapeut hatte an einem der vorherigen Prozesstage schon berichtet, dass die Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen habe. Sie selbst hatte während der seit mehr als vier Monaten laufenden Verhandlung eingeräumt, unter Eifersuchtsanfällen und Kontrollzwang zu leiden.
Doch an diesem Verhandlungstag bleibt die Angeklagte bei ihrer Version: „Woher sollte ich wissen, dass Fabian an diesem Tag verschwindet? Ich habe damit nichts zu tun“, sagt sie in einem emotionalen Ausbruch.

Richter zweifelt an Aussagen

Sie sei nie bei dem getöteten Kind in der Wohnung gewesen, aus der sie Fabian gelockt haben soll. „Ich kenne die Wohnung nicht.“ Sie wisse auch nicht, in welcher Etage er mit seiner Mutter gewohnt habe. Wenn sie Fabian abgeholt habe, habe sie mit dem Auto an der Straße gewartet. Das Kind sei nach seiner Einschulung im Jahr 2023 „so gut wie gar nicht mehr“ bei ihr und dem Kindesvater gewesen.
Am Tag der Tat will sie nur in Güstrow gewesen sein, weil ihre Großeltern sie in die Kleinstadt geschickt hätten, um Geld für sie von der Bank abzuholen. Das zieht der Richter in Zweifel. Bei einer früheren Gelegenheit habe sie die Begebenheit als ihre eigene Initiative dargestellt, sagt Schütt.
Vor allem das Ausschalten des Handys zur mutmaßlichen Tatzeit weckt Skepsis beim Richter. Das von ihr angeführte Alibi hält er deshalb nicht für schlüssig. Auch nach 27 Verhandlungstagen stützt sich die Beweisführung weiterhin auf Indizien. Die Nachfragen des Richters zeigen jedoch, dass er eine Reihe von Angaben der Angeklagten infrage stellt. (dpa/red)
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Berliner SPD: Ermittlungen gegen Spitzenkandidat Krach – Pressekonfenz angekündigt

Nach Bekanntwerden von Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach hat seine Partei weitere Details genannt. Demnach habe es „über den Jahreswechsel den Versuch einer Spende an die SPD Berlin in Höhe von 9.900 Euro“ gegeben, teilte Schatzmeister Fabian Fischer mit. „Auf Weisung unseres Spitzenkandidaten wurde umgehend entschieden, diese Spende abzuweisen.“
Zuvor hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) darüber berichtet. Dem Bericht zufolge soll ein Unternehmer am 29. Dezember 2025 9.900 Euro auf das Konto der SPD Berlin überwiesen haben. Krach soll am 7. Januar von der SPD-Landesgeschäftsführung informiert worden sein und die Rücküberweisung am Tag danach angeordnet haben, hieß es in dem Bericht. Das Geld sei am 9. Januar an den Absender zurücküberwiesen worden. Ein Sprecher der Berliner SPD bestätigte die Angaben.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Krach, sie äußerte sich aber nicht zu konkreten Vorwürfen und verwies auf die Unschuldsvermutung. Am Mittwoch waren mehrere Objekte in Hannover und Berlin durchsucht worden.
Für 12:00 Uhr am Donnerstag hat die SPD eine kurzfristige Pressekonferenz angekündigt, um sich über die Vorfälle zu äußern.

Was bisher zu dem Fall bekannt ist

Nach Angaben von Krach geht es um ein Vergabeverfahren zu einem Klinikverkauf in der Region Hannover, wo er als Regionspräsident für den Wahlkampf beurlaubt ist. Den Vorwurf der Beeinflussung wies er als haltlos zurück. Er habe „in keinster Weise irgendeine Summe von diesem Bieter, weder privat noch als SPD-Landesvorsitzender, jemals angenommen“.
In Berlin wird in anderthalb Wochen ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Krach war im Sommer 2025 aus Hannover nach Berlin gewechselt, um Spitzenkandidat für die SPD zu werden. Von seiner bisherigen Tätigkeit als Regionspräsident ließ er sich beurlauben.
Aus seiner Partei bekommt Krach Rückendeckung. Er habe gestern sowohl im geschäftsführenden Landesvorstand als auch in der Fraktion sehr ausführlich berichtet, sagte Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) dem rbb. Er habe noch einmal betont, dass die Vorwürfe haltlos seien und dies auch mit Fakten begründet. „Und wir haben keinen Anlass, an der Wahrheit seiner Aussagen zu zweifeln.“
Krach habe dargelegt, dass das Bieterverfahren in seiner Amtszeit verlaufen sei, sagte Giffey. Der Bieter habe eine Spende geschickt. „Er ist dann am Ende im Verfahren sowieso unterlegen, aber Steffen Krach hat sofort reagiert und hat gesagt: „Diese Spende kann ich nicht annehmen“.“ Das Geld sei innerhalb von 24 Stunden zurücküberwiesen worden.

Krach wurde das Handy abgenommen

Zur Frage, ob der Zeitpunkt der Ermittlungen kurz vor der Kommunalwahl in Niedersachsen und der Berlin-Wahl für sie zumindest merkwürdig sei, sagte Giffey: „Also der Zeitpunkt ist schon sehr speziell.“ Man wundere sich auch über die Art und Weise, dass sein Zuhause durchsucht und ihm das Handy weggenommen worden sei. „Es besteht ja keine Fluchtgefahr bei ihm.“ Sie wolle darüber aber nicht urteilen.
Die Berliner SPD steuert laut Umfragen auf ihr historisch schlechtestes Ergebnis zu, die Ermittlungen werden mitten in der heißen Wahlkampfphase bekannt. Krach will heute an einer Veranstaltung mit SPD-Chef Lars Klingbeil teilnehmen. Außerdem ist eine Diskussion der Klimaschutzbewegung Fridays for Future mit Luisa Neubauer und anderen Berliner Spitzenkandidaten geplant. (dpa/red)
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Konten geplündert: Früherer Sparkassen-Mitarbeiter unter Verdacht

Ein früherer Mitarbeiter der Sparkasse Iserlohn soll systematisch Kundenkonten geplündert und mehrere Zehntausend Euro erbeutet haben. Die Staatsanwaltschaft Hagen ermittelt gegen den Mann, wie ein Behördensprecher mitteilte.
Er werde verdächtigt, „unberechtigt Gelder von Kundenkonten auf eigene Konten überwiesen zu haben“. Besonders der Tatzeitraum 2024 und 2025 stehe im Fokus der Ermittlungen.

Mutmaßlich Schaden von mehreren zehntausend Euro

Die genaue Schadenshöhe, die Zahl der Geschädigten und die Zahl der Tathandlungen sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen, wie es bei der Staatsanwaltschaft hieß. Es stehe eine Summe von mehreren Zehntausend Euro im Raum.
„Da zumindest in einigen Fällen auch die Konten von verstorbenen Personen betroffen sind, gestalten sich die Ermittlungen aufwendig.“ Denn hier seien die Transaktionen mitunter nicht unmittelbar bemerkt worden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Tatverdächtigen in zwei Verfahren. Dem einen liege eine Anzeige des Hauptzollamts wegen Verdachts der Geldwäsche zugrunde, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft dpa. Dem Hauptzollamt waren demnach diverse Finanztransaktionen des Beschuldigten aufgefallen.
Das zweite Ermittlungsverfahren beruhe auf einer Verdachtsmeldung der Sparkasse Iserlohn im Sauerland. Weitere Angaben seien aktuell nicht möglich. Mehrere Medien hatten über den Fall berichtet.

Sparkasse: haben den Geschädigten die Beträge erstattet

Die Sparkasse berichtete, es seien zu Jahresbeginn unautorisierte Buchungen auf Kundenkonten aufgedeckt worden. Diese seien „durch eine Person durchgeführt worden, die mittlerweile nicht mehr in unserem Hause tätig ist“, schilderte eine Sprecherin auf Anfrage. „Unsere Sicherheitsmechanismen und Prüfroutinen im Haus haben hier gegriffen.“
Von den Buchungsvorgängen sei eine „geringe Zahl“ von Kunden betroffen. „Zum Teil waren diese verstorben.“ Die Sparkasse sei sofort proaktiv an die geschädigten Kunden und an die Erben der Verstorbenen herangetreten, habe informiert und die Beträge erstattet.
Das geschädigte Geldinstitut habe „alles dafür getan, um eine größtmögliche Transparenz zu schaffen und alle betroffenen Kunden schadlos zu stellen“. Detail-Infos könne man angesichts des laufenden Verfahrens nicht geben. (dpa/red)