Karsten Wildberger und Bärbel Bas. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigen die Schaffung eines „digitalen Sozialportals“ an.
Geplant sei „ein einheitlicher Zugang zur Sozialverwaltung für Bürgerinnen und Bürger – unabhängig davon, welche Behörde am Ende zuständig ist“, schreiben die beiden Bundesminister in einem gemeinsamen Gastbeitrag für das Nachrichtenportal „t-online“.
„Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort.“
„Leistungen sollen künftig einfach von zu Hause beantragt werden können“, schreiben sie und weiter: „Der Stand eines Antrags soll jederzeit einsehbar sein. Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort. (…) Ein digitaler Workflow macht aus vielen einzelnen Behördenschritten heute zukünftig ein schnelles bürgerfreundliches Verfahren.“
Dafür müssten die Verwaltungssysteme modernisiert und miteinander verbunden werden. So sollen sie etwa an das bundesweite Datenaustauschsystem NOOTS angeschlossen werden.
Ebenfalls eine wichtige Rolle soll das EUDI-Wallet, „die digitale Brieftasche auf dem Smartphone“, spielen. Künstliche Intelligenz solle zudem die Verwaltung entlasten.
Den Sozialstaat neu bauen
Es gehe jedoch nicht darum, persönliche Beratung zu ersetzen. „Entscheidungen über Leistungen bleiben in menschlicher Hand“, schreiben Bas und Wildberger. Die Minister kündigen an: „Jetzt beginnt die Umsetzung.“
Ein Expertengremium unter der gemeinsamen Leitung beider Ministerien nimmt am 20. Mai die Arbeit auf.
„Wir werden den Sozialstaat nicht von heute auf morgen neu bauen“, so Bas und Wildberger. „Aber wir können ihn Schritt für Schritt einfacher, schneller und wirksamer machen.“
Am Mittwochnachmittag tagt zum ersten Mal das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“. Zuvor wollen Bas und Wildberger vor die Presse treten. (dts/afp/red)
Karsten Wildberger und Bärbel Bas. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigen die Schaffung eines „digitalen Sozialportals“ an.
Geplant sei „ein einheitlicher Zugang zur Sozialverwaltung für Bürgerinnen und Bürger – unabhängig davon, welche Behörde am Ende zuständig ist“, schreiben die beiden Bundesminister in einem gemeinsamen Gastbeitrag für das Nachrichtenportal „t-online“.
„Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort.“
„Leistungen sollen künftig einfach von zu Hause beantragt werden können“, schreiben sie und weiter: „Der Stand eines Antrags soll jederzeit einsehbar sein. Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort. (…) Ein digitaler Workflow macht aus vielen einzelnen Behördenschritten heute zukünftig ein schnelles bürgerfreundliches Verfahren.“
Dafür müssten die Verwaltungssysteme modernisiert und miteinander verbunden werden. So sollen sie etwa an das bundesweite Datenaustauschsystem NOOTS angeschlossen werden.
Ebenfalls eine wichtige Rolle soll das EUDI-Wallet, „die digitale Brieftasche auf dem Smartphone“, spielen. Künstliche Intelligenz solle zudem die Verwaltung entlasten.
Es gehe jedoch nicht darum, persönliche Beratung zu ersetzen. „Entscheidungen über Leistungen bleiben in menschlicher Hand“, schreiben Bas und Wildberger. Die Minister kündigen an: „Jetzt beginnt die Umsetzung.“
Ein Expertengremium unter der gemeinsamen Leitung beider Ministerien nimmt am 20. Mai die Arbeit auf.
„Wir werden den Sozialstaat nicht von heute auf morgen neu bauen“, so Bas und Wildberger. „Aber wir können ihn Schritt für Schritt einfacher, schneller und wirksamer machen.“
Am Mittwochnachmittag tagt zum ersten Mal das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“. Zuvor wollen Bas und Wildberger vor die Presse treten. (dts/afp/red)
Ein Fahrer lädt ein Elektroauto an einer Ladestation am Flughafen in Frankfurt am Main am 1. April 2026 auf. Die neue Förderung für E-Autos kann rückwirkend zum Jahresanfang beantragt werden. - Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
In Kürze:
Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.
Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge
Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.
Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro
Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.
Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.
Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
BundID-Konto ist Voraussetzung
Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.
Der Streit um die sogenannte Chatkontrolle dauert bereits mehrere Jahre an. (Symbolbild) - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
In Kürze:
Datenschutzaufsicht lehnt anlasslose Chatkontrolle als unverhältnismäßig ab
Kritik an flächendeckendem Kommunikations-Scanning und Verschlüsselungsbruch
Diskussion über freiwillige Scans und mögliche Verlängerung bis 2028
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die EU sowie die Bundesregierung auf, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Das schreiben die Datenschützer in einer am Dienstag, 5. Mai, veröffentlichten Entschließung. Anlass ist die vierte Verhandlungsrunde zur geplanten EU-CSAM-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch, die am 11. Mai stattfindet. Die Datenschützer warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation.
Gezielte Maßnahmen statt Generalverdacht
Die DSK warnt erneut davor, dass eine anlasslose Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Grundrechte von Millionen Menschen eingreifen würde. Kritisiert werden insbesondere die flächendeckende Überwachung privater Kommunikation, Eingriffe in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie sogenanntes Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor der Verschlüsselung auf Geräten überprüft werden.
Sowohl in der aktuellen als auch in einer im November 2023 veröffentlichten Entschließung betont die Aufsichtsbehörde die Notwendigkeit, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und entsprechende Straftaten aufzudecken. Die anlasslose Chatkontrolle sei allerdings nicht das geeignete Mittel.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2026, Prof. Dr. Tobias Keber, erklärte bereits im Februar, dass eine anlasslose Überwachung die Vertraulichkeit der Kommunikation aller Europäer gefährde. Statt eines Generalverdachts brauche es gezielte Maßnahmen, um Kinder wirksam zu schützen.
Ein erster Versuch, die seit 2022 geplante Chatkontrolle auf EU-Ebene einzuführen, scheiterte Ende Oktober 2025 am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.
Ausnahmeregelung bis 2028?
Ein Bündnis aus Organisationen wie dem Chaos Computer Club (CCC), European Digital Rights (EDRi) und der Digitalen Gesellschaft Deutschland forderte in einem im Februar 2026 veröffentlichten offenen Brief das sofortige Ende der „Chatkontrolle 1.0“. Sie wiesen darauf hin, dass laut einem Bericht der Europäischen Kommission lediglich 0,000002735 Prozent der Nachrichten illegales Material enthielten. Dem verschwindend geringen Wert stand jedoch eine Fehlerquote von 20 Prozent gegenüber.
Im aktuellen Entwurf der geplanten CSAM-Verordnung ist die anlasslose Chatkontrolle zwar nicht mehr enthalten. Weiterhin vorgesehen ist jedoch die Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie, die Anbietern freiwillige Scans nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder erlaubt.
Die Regelung war ursprünglich bereits 2024 ausgelaufen, wurde jedoch bis April 2026 verlängert. Nun wird eine weitere Verlängerung bis 2028 diskutiert, um eine Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung der neuen CSAM-Verordnung zu schaffen.
Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft und Snap kündigten an, freiwillige Maßnahmen zur Erkennung entsprechender Inhalte fortzuführen. Gleichzeitig forderten sie eine schnelle Einigung auf einen dauerhaften Regulierungsrahmen.