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Neue Regeln fürs Heizen: Ministerium legt Eckpunkte vor – Kosten für Haushalte unklar


In Kürze:

  • Die Grüngasquote ist Teil des neuen Heizungsgesetzes.
  • Wie hoch die Einsparungen bei den Emissionen sein werden, ist unklar.
  • Ein Branchenverband sieht eine Lücke bei der Versorgung, die Deutsche Umwelthilfe befürchtet eine Verfehlung der Klimaziele.

 
Das im Juli in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beinhaltet auch eine Grüngas- und Grünheizölquote.
Damit sollen Unternehmen, die Gas, Heizöl und Flüssiggas auf den Markt bringen, verpflichtet werden, die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.
Die konkrete Ausgestaltung der Quote soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss.
Ein am 14. Oktober bekannt gewordenes Eckpunktepapier zur Grüngas- und Grünheizölquote aus dem Bundeswirtschaftsministerium nennt erste Details.

100 Prozent bis 2045

Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass bis 2045 die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral sein müssen. Das Heizungsgesetz der Ampelregierung sah noch eine 65-Prozent-Regelung vor.
„Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher“, hieß es im Februar dieses Jahres aus dem von Katherina Reiche (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium.
Das zweiseitige Papier mit dem Titel „Eckpunkte für eine Grüngas-/Grünheizölquote“ sieht beim Start 2028 vor, dass 1 Prozent aus klimafreundlichen Brennstoffen bestehen muss. Dazu zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff. Die geplante sich schrittweise erhöhende Quote betrifft Gas- und Öllieferanten.
Grafik zum geplanten Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote von 2028 bis 2045

Geplanter Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote bis 2045.

Foto: mf/Epoch Times

Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen demnach von der Regelung ausgenommen werden.
Wie die Ausnahmen endgültig aussehen, muss noch festgelegt werden.
Das Konzept sieht verschiedene erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe als Alternative zu herkömmlichem Erdgas und Heizöl vor.
Voraussetzung ist laut Papier, dass sie die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Treibhausgasminderung der EU-Regelwerke wie der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III sowie der Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie erfüllen.

Handel mit Nachweisen erlaubt

Die Quote soll sich zudem auf die sogenannte Biotreppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes anrechnen lassen. Diese Biotreppe sieht für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.
So müssen es ab 2029 laut Gebäudemodernisierungsgesetz (§ 43 Absatz 1) zunächst 10 Prozent sein. Ab 2030 sind dann 15 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent.
Durch die Anrechnung sollen Brennstofflieferanten die für die Grüngas- und Grünheizölquote verwendeten klimafreundlichen Brennstoffe zugleich zur Erfüllung der Biotreppe nutzen können. Wie dies in der Praxis konkret aussehen soll, ist noch unklar.
Das GModG sieht zudem vor, dass die Lieferanten bis 2045 zu 100 Prozent auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt haben.
Dem Papier zufolge dürfen die Lieferanten bei der Erfüllung der Quote flexibel bleiben. Wer die Vorgabe in einem Jahr übertrifft, darf den Überschuss auf das Folgejahr anrechnen.
Wer sie verfehlt, kann die fehlende Menge im folgenden Jahr nachholen. Außerdem sollen die Lieferanten die Möglichkeit bekommen, untereinander Nachweise über die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe zu kaufen und zu verkaufen, um ihre jeweiligen gesetzlichen Quoten zu erfüllen.
Wer diese nicht erreicht, muss eine Ersatzzahlung leisten. In dem Papier heißt es zudem, dass allein bis 2030 durch die sukzessive Umstellung 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden sollen.

Keine Aussagen zu Mehrkosten

Das Eckpunktepapier sieht auch eine Evaluierung der Grüngas- und Grünheizölquote vor. Ein Datum für diese Bewertung der Entwicklung und ihrer Wirksamkeit wird nicht genannt. Falls die Marktentwicklung es erfordert, kann zudem ein weiterer Anstieg der Quote verschoben werden.
Das Ziel einer „vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 bleibt davon unberührt“.
Als zuständige Stelle soll eine geeignete bestehende Behörde die Quote umsetzen. Auch bei Zertifizierung und Nachweisführung will die Bundesregierung auf bestehende Strukturen und Verfahren zurückgreifen.
Zu den Mehrkosten, die auf die Haushalte zukommen, gibt es keine Aussage in dem Papier.
Auch ist unklar, wie sich die Auswirkungen auf das Klima gestalten. In einer Kleinen Anfrage vom März dieses Jahres wollte die Bundestagsfraktion der Grünen wissen, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-Regel im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in Verbindung mit der Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Grüngasquote wären.
In ihrer Antwort vom 7. April 2026 verwies die Bundesregierung auf den damaligen Stand der Gesetzgebung.
Die Koalition hatte am 24. Februar 2026 Eckpunkte für die Reform vorgelegt. Diese sollten erst durch das Gebäudemodernisierungsgesetz und weitere Gesetze umgesetzt werden. Solange die gesetzlichen Regelungen noch ausgearbeitet würden, sei es nicht möglich, die Reduzierung von Treibhausgasen konkret zu benennen.

Bezug von zusätzlicher grüner Energie unklar

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich am 14. Oktober positiv zu den Details über die Grüngasquote. Mit den Eckpunkten komme endlich Bewegung in die Frage, wie das Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt und Heizen mit grünen Gasen auch für Privathaushalte zu einer echten Option neben Fernwärme und Wärmepumpen werden solle, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Verband werde den Entwurf „gründlich auf Machbarkeit und offene Fragen prüfen“, kündigte Liebing in einer Stellungnahme an. „Die vorgesehene überjährige Flexibilität bei der Quotenerfüllung ist begrüßenswert und hilft, Spekulation zu vermeiden. Richtig ist auch, dass die Erzeugung von Fernwärme und Strom von der Quotenverpflichtung ausgenommen werden“, sagte er weiter.
Bislang vermisse er jedoch eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage, „woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen. Hier erwarten wir von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe.“
Die Ausweitung des derzeit noch knappen Angebots an grünen Gasen sei entscheidend, damit das Heizen damit künftig überhaupt bezahlbar ist.
Der Branchenverband Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches äußerte sich nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Juli positiv. Das Gesetz „sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Linke.
Über die geplante Einführung der Grüngasquote hatte sich Linke bereits im Mai positiv geäußert. So schaffe die Bundesregierung „erstmals praxistaugliche Instrumente, die Wasserstoff und Biomethan als wesentliche erneuerbare Energieträger im Gebäudesektor ermöglichen“.

Kritik der Grünen

Kritik am Eckpunktepapier kam aus den Reihen der Grünen. Sie werfen Ministerin Reiche vor, bei den Plänen für eine Grüngasquote Forderungen der Gaslobby weitgehend übernommen zu haben.
„Die Eckpunkte zur Grüngas- und Grünheizölquote lesen sich über weite Strecken wie das Forderungspapier der Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, sagte der Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi der Nachrichtenagentur AFP. So seien „nahezu alle Forderungen aufgenommen, leicht umformuliert und auf das erforderliche Maß gekürzt“ worden.
Kritik kam im Sommer auch von verschiedenen Energieversorgern, unter anderem von enercity aus Hannover, das eine Grüngasquote ablehnt.
In einer Stellungnahme vom Juni 2026 weist das Unternehmen darauf hin, dass Biomethan knapp sei. Es solle daher hauptsächlich dort eingesetzt werden, wo es größere Vorteile für das Energiesystem bringe.
Über einen langen Zeitraum betrachtet, brauche es für Biomasse eine „Nutzungshierarchie“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie benötigt langfristig nachhaltige Kohlenstoffquellen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sparte nicht mit Kritik am Gesetz. Nach dessen Verabschiedung warf sie der Bundesregierung vor, „statt auf wirksamen Klimaschutz auf teure sogenannte grüne Gase“ zu setzen.
Damit werde die „fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt“. Zudem widerspreche das Gesetz aus Sicht der DUH den gesetzlichen Klimazielen. Ende September verkündete der Verein, dass er daher mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde eingereicht habe.
Ende Februar hatte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz die damals vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz scharf kritisiert. Das Gesetz sei „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen

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