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Gouverneurwahl in Kalifornien: Republikaner Hilton zieht in entscheidende Runde ein


In Kürze:

  • Republikaner Steve Hilton erreicht Stichwahl gegen Becerra
  • Wahlkampf zwischen Steuerreform und Status quo
  • Kalifornien bleibt demokratisch geprägt

 
Der Republikaner Steve Hilton hat im Rennen um das Gouverneursamt in Kalifornien die nächste Runde erreicht und zieht damit in die entscheidende Wahl im November ein. Dort trifft er auf den Demokraten Xavier Becerra, womit sich ein klarer parteipolitischer Zweikampf abzeichnet.
Die Associated Press berichtete am 9. Juni über Hiltons Weiterkommen, etwa eine Woche nach den Vorwahlen. Zu diesem Zeitpunkt lag er bei 24,9 Prozent der Stimmen, während Becerra auf 27,9 Prozent kam – bei rund 88 Prozent ausgezählter Stimmen.
Hilton startet jedoch als klarer Außenseiter in die Hauptwahl, da der überparteiliche Cook Political Report das Gouverneursamt als fest in demokratischer Hand einstuft.

Der demokratische Gouverneurskandidat von Kalifornien, Xavier Becerra, spricht während der CBS-Gouverneursdebatte in Kalifornien am 28. April 2026 am Pomona College in Claremont, Kalifornien.

Foto: Mario Tama/Getty Images

Hintergrund von Steve Hilton

Der frühere Fox-News-Moderator trat mit dem Versprechen an, Kalifornien wirtschaftlich wieder „golden“ zu machen. Dazu zählt unter anderem die Abschaffung der staatlichen Einkommensteuer für die ersten 100.000 Dollar Einkommen, der Abbau von Regulierungen, der Ausbau von Einfamilienhäusern sowie niedrigere Benzinpreise durch eine gesteigerte Ölproduktion im Bundesstaat.
Hilton, dessen Eltern aus Ungarn vor dem Kommunismus flohen, wuchs im Vereinigten Königreich auf und wurde 2021 Doppelbürger der USA und Großbritanniens.
Politisch stellt er sich gegen eine aus seiner Sicht überbordende Bürokratie und fordert mehr Effizienz sowie strengere Haushaltsdisziplin. Das unabhängige Analyse- und Haushaltsbüro des kalifornischen Parlaments (Legislative Analyst’s Office) warnt zugleich vor jährlichen Haushaltsdefiziten von rund 35 Milliarden US-Dollar in den kommenden Jahren.
In der Auszählung lag Hilton zunächst vorne, verlor jedoch an Boden, als zunehmend Briefwahlstimmen berücksichtigt wurden, bei denen Becerra stärker abschnitt. Nach kalifornischem Wahlrecht kann die endgültige Zertifizierung bis zu 37 Tage nach dem Wahltag dauern und muss spätestens am 10. Juli erfolgen.

Ergebnisse, Kandidatenfeld und Wahlverlauf

Hilton kritisierte die verzögerte Auszählung scharf und sprach von einem „weiteren demokratischen Fiasko“. Gleichzeitig forderte er volle Transparenz während des gesamten Auswertungsprozesses.
Im Ergebnis lag er knapp vor dem Milliardär und Demokraten Tom Steyer und sicherte sich einen Vorsprung von etwas über zwei Prozentpunkten, was rund 200.000 Stimmen mehr als der Drittplatzierte entspricht.
Xavier Becerra, ehemaliger US-Gesundheitsminister, Kongressabgeordneter und kalifornischer Generalstaatsanwalt, belegte den ersten Platz. Er hatte bereits in Umfragen geführt, nachdem der frühere Abgeordnete Eric Swalwell nach Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens aus dem Rennen ausgestiegen war.
Weitere Kandidaten erzielten deutlich geringere Ergebnisse: Sheriff Chad Bianco kam auf 10,1 Prozent, Katie Porter auf 4,4 Prozent und Matt Mahan auf 3,7 Prozent.
Insgesamt traten 61 Kandidaten an, davon erhielten 44 nur 0,1 Prozent der Stimmen oder weniger.

Der demokratische Gouverneurskandidat Kaliforniens, Tom Steyer, blickt während einer Pressekonferenz mit Gewerkschaftsmitgliedern im SoFi Stadium am 18. Mai 2026 in Inglewood, Kalifornien, in die Runde.

Foto: Justin Sullivan/Getty Images

Wählerstruktur und regionale Unterschiede

Die Wählerregistrierung in Kalifornien ist deutlich zugunsten der Demokraten geprägt: Rund 10,4 Millionen registrierte Demokraten stehen etwa 5,8 Millionen Republikanern sowie rund 5,3 Millionen Wählern ohne Parteizugehörigkeit gegenüber.
Bei der Stimmenverteilung zeigte sich dieses politische Gefälle auch geografisch. Xavier Becerra erzielte seine stärksten Ergebnisse in den Küstenregionen und großen städtischen Zentren, während Steve Hilton vor allem im ländlichen Binnenland mehr Unterstützung erhielt.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Republican Steve Hilton Advances in California Governor’s Race“. (deutsche Bearbeitung: zk) 
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Online-Verfahren und englische Dokumente: Regierung will Schiedsgerichte stärken

Die deutschen Schiedsgerichte zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten sollen gestärkt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Reihe von Änderungen zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts.
So sollen künftig unter anderem Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich erlaubt sein.
Das solle „schnelle und ressourcenschonende Verfahren ermöglichen“, teilte das Justizministerium mit, von dem der Gesetzentwurf kam.

Anwendung oft in Handelsfragen

Schiedsgerichte gehören zur außergerichtlichen Streitbeilegung. In solchen Verfahren entscheidet eine Dritte oder ein Dritter über den Streit der Parteien – der Urteilsspruch ist verbindlich, vergleichbar mit dem Urteil eines staatlichen Gerichts.
Besonders häufig sind solche Verfahren in Wirtschafts- und Handelsfragen. Entsprechende Schiedsgerichte sind unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer angesiedelt.
Die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spiele unter anderem im „deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle“, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu dem Gesetzentwurf.
Nun werde das Recht weiterentwickelt, um Deutschlands Position als attraktiver Schiedsstandort zu festigen. „Dabei setzen wir auf mehr Transparenz, flexiblere Formvorgaben, digitale Lösungen und Offenheit für Verhandlungen in englischer Sprache.“

Englische Dokumente erlaubt

Da viele internationale Schiedsverfahren auf Englisch geführt werden, soll es außerdem erlaubt sein, vor einem staatlichen Gericht englische Dokumente vorzulegen, das sich mit dem Verfahren eines Schiedsgerichts befasst – etwa mit der Aufhebung des Schiedsspruchs.
Staatliche Gerichte sollen bei Bedarf weiterhin eine Übersetzung der Dokumente anfordern können. Vereinfachungen bei der Veröffentlichung von Entscheidungen sollen zudem für mehr Transparenz sorgen.
Der nun beschlossene Gesetzentwurf ist im Wesentlichen der Entwurf aus der vergangenen Legislatur. Er konnte wegen des vorzeitigen Endes der Regierung nicht mehr umgesetzt werden. (afp/red)
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EU einigt sich auf Schnellverfahren für Aufrüstung: Binnen 102 Arbeitstagen wird entschieden

Für eine schnellere Aufrüstung in der EU sollen die Genehmigungsverfahren für Verteidigungsprojekte beschleunigt werden.
Eine Einigung zwischen Vertretern des Europaparlaments und Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten sieht vor, die Höchstdauer von Genehmigungsverfahren auf 102 Arbeitstage festzulegen.
Wenn die zuständige Behörde vor Ablauf der Frist keine Entscheidung getroffen hat, soll der Genehmigungsantrag stillschweigend als angenommen gelten.
Ausnahmen sind demnach nur dann möglich, wenn etwa ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die nationale Sicherheit besteht, wie die derzeitige zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Ursprünglicher Vorschlag abgeschwächt

Die vereinbarte Neuregelung ist Teil eines Pakets, das den Verwaltungsaufwand für die Verteidigungsindustrie reduzieren und die grenzüberschreitende Beschaffung und Zusammenarbeit erleichtern soll.
Es war im Juni des vergangenen Jahres von der EU-Kommission von Ursula von der Leyen vorgeschlagen worden.
In einigen Bereichen wurde der Vorschlag in den Verhandlungen von Mitgliedstaaten und Parlament auch abgeschwächt. So war beispielsweise ursprünglich eine 60-Tage-Frist für Genehmigungsverfahren vorgesehen.
Die nun getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt als Formalie. (dpa/red)
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Deutsche Forschung in Sorge: Fraunhofer plant drastische Einschnitte


In Kürze:

  • Fraunhofer prüft im Rahmen des Programms „Transform FhG“ den Abbau von rund 1.200 Vollzeitstellen.
  • Ursache ist ein strukturelles Defizit von 2 Prozent infolge rückläufiger Forschungsaufträge.
  • Die Gesellschaft setzt auf natürliche Fluktuation, Umstrukturierungen und freiwillige Lösungen statt auf Massenkündigungen.
  • Die Abhängigkeit von Drittmitteln und öffentlichen Projekten macht Fraunhofer anfällig für Konjunktur- und Haushaltsentwicklungen.

 
Am Mittwoch, 10. Juni, hat in Leipzig die Jahrestagung der Fraunhofer-Gesellschaft begonnen. Zu den Hauptrednern wird BMW-Vorstandschef Oliver Zipse gehören, der auch stellvertretender Vorsitzender des Senats der Einrichtung ist. Drei Joseph-von-Fraunhofer-Preise sowie der Wissenschaftspreis des Stifterverbandes „Forschung im Verbund“ werden an Forscher verliehen.
Überschattet wird die Veranstaltung von Berichten über ein hartes Konsolidierungsprogramm, das sich die Gesellschaft selbst verordnet haben soll. Dieses könnte den Abbau von rund 1.200 Vollzeitstellen nach sich ziehen, wie die „tageszeitung“ (taz) unter Berufung auf Inhalte einer internen Videokonferenz berichtet.

Fraunhofer stark von externen Aufträgen abhängig

Insgesamt sind bis zu 32.000 Menschen bei der Organisation beschäftigt. Das jährliche Forschungsvolumen bewegt sich zwischen 3,2 und 3,7 Milliarden Euro. Der 1949 gegründeten Fraunhofer-Gesellschaft werden deutschlandweit mittlerweile 76 Forschungsinstitute und -einrichtungen zugerechnet. Der größte Teil der Tätigkeit entfällt auf die Vertragsforschung. Etwa zwei Drittel der Mittel stammen aus Aufträgen der Industrie sowie aus öffentlich finanzierten Forschungsprojekten. Ein Drittel wird als Grundfinanzierung von Bund und Ländern bereitgestellt.
Für 2025 ist von einem strukturellen Defizit der Einrichtung in Höhe von 2 Prozent die Rede. Als Gründe nennt Fraunhofer-Präsident Holger Hanselka einen Rückgang von Drittmittelaufträgen. Vor allem der Umfang der Forschungsaufträge von Bund und Ländern sei zuletzt gesunken, während die Industrieaufträge stabil geblieben seien.
Die gesamtwirtschaftliche Lage bleibe auch für die Fraunhofer-Gesellschaft nicht ohne Folgen. Eine schwache Konjunktur, steigende Personal- und Betriebskosten sowie die angespannte Lage öffentlicher Haushalte wirkten sich auf die Einrichtung aus. Dadurch gingen externe Aufträge zurück, auf die die Gesellschaft angewiesen ist.

Konsolidierungsprogramm mit vier zentralen Zielen

Hanselka geht davon aus, dass der Stellenabbau sozialverträglich umgesetzt werden kann. Eine großangelegte Kündigungswelle sei nicht geplant. Stattdessen spricht der Präsident von einer „natürlichen Fluktuation“ von etwa 8 Prozent, die die Umsetzung erleichtern solle. Zudem wolle man auf freiwillige Lösungen, organisatorische Umstrukturierungen und die Nicht-Nachbesetzung frei werdender Stellen setzen.
Bereits im laufenden Monat sollen die Gespräche mit den Instituten über konkrete Einsparungen beginnen. Bis Ende des Jahres werden Ergebnisse erwartet. Das interne Konsolidierungsprogramm „Transform FhG“ verfolgt im Wesentlichen vier zentrale Ziele.
Zum einen sollen mehr Aufträge und Projektmittel eingeworben werden, um die Erträge zu steigern. Zudem ist eine Optimierung interner Prozesse geplant, um Bürokratie abzubauen und die Effizienz zu erhöhen. Weitere Maßnahmen betreffen Kostensenkungen bei Infrastruktur und Betrieb sowie die Konsolidierung des Personalhaushalts durch Stellenabbau.

Unsicherheit über künftigen Forschungsetat des Bundes

Das Finanzierungsmodell von Fraunhofer bietet Vorteile durch die Nähe zur Industrie. Deren Aufträge sorgen für eine starke Praxisorientierung und einen hohen Innovationsdruck. Gleichzeitig führt die hohe Abhängigkeit von externen Aufträgen zu einer volatilen Einnahmensituation. Man bleibt stark von Konjunktur und staatlichen Budgets abhängig, deshalb schwanken auch die Einnahmen stärker als bei vielen anderen Forschungseinrichtungen.
Der Sparzwang im Bundeshaushalt macht unterdessen auch vor dem Bundesministerium für Forschung nicht halt. Zwar rühmt sich das Ministerium, 2026 über einen „Rekordhaushalt“ von 21,8 Milliarden Euro plus 1,1 Milliarden Euro aus Sondervermögen zu verfügen. Bereits im nächsten Jahr trifft die Sparvorgabe des Bundesfinanzministers jedoch auch dieses Ministerium – und lässt auch Verknappung des Spielraums für öffentliche Forschungsaufträge erwarten.
Das Sparprogramm bei Fraunhofer wirft Fragen zur weiteren Entwicklung der deutschen Forschungslandschaft auf. Mögliche Folgen einer restriktiven Haushaltspolitik sind weniger Forschungsprojekte, mehr Druck auf wissenschaftliches Personal sowie Verzögerungen bei Technologietransfer und Innovation.

Wechsel von Fraunhofer-Spitzenforscher zu Huawei als Warnsignal

Hinzu kommt ein verschärfter Wettbewerb um Spitzenforscher. Ein besonders prägnantes Beispiel ist der Wechsel des langjährigen früheren Leiters des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts (HHI), Martin Schell, zu Huawei. Dort übernahm er die Leitung der Forschung und Entwicklung für optische Chips am Standort Ipswich in Großbritannien.
Nicht nur das Bundesforschungsministerium, auch der Verfassungsschutz bewertete den Vorgang als kritisch. Gerade in sensiblen Bereichen wie optischer Kommunikation, Photonik, Halbleitertechnologie und Hochleistungsdatenübertragung könne Deutschland einen Abfluss von Know-how kaum verkraften.
In diesen Feldern verfolgt die chinesische Führung zudem das Ziel, direkten Zugang zu Forschungsergebnissen zu erhalten. Vor diesem Hintergrund dürften Berichte über mögliche Stellenstreichungen in der deutschen Spitzenforschung auch international aufmerksam verfolgt werden.
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„Glasfaser in jede Wohnung“ – Reform für schnelleren Ausbau

Zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus hat das Bundeskabinett eine Reform des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht.
Die Neuregelungen, die noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat brauchen, sollen nach Angaben des zuständigen Bundesdigitalministeriums Bürokratie reduzieren und Verfahren vereinfachen.

Wildberger: „Glasfaser in jede Wohnung“

Im digitalen Zeitalter sei schnelles und stabiles Internet Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU).
Die Reform bündele eine Vielzahl an gezielten Maßnahmen, „um Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen“.
Oft endet Glasfaser bisher am Haus. Die Neuregelungen sollen Telekommunikationsfirmen gegenüber Gebäudebesitzern ein sogenanntes Recht auf Vollausbau einräumen.
Liegt Glasfaser an, aber im Gebäude fehlt noch die Infrastruktur, sollen Anbieter auch dort die entsprechende Verkabelung legen dürfen. Alternative: Gebäudeeigentümer kümmern sich innerhalb einer bestimmten Frist selbst um die hausinterne Glasfaser-Verkabelung.

Schnellere Genehmigungsverfahren

Beschleunigt werden sollen zudem Verfahren bei der Glasfaserverlegung in der Fläche durch kürzere Genehmigungsfristen und die Möglichkeit für Bauunternehmen, früher mit den Arbeiten zu beginnen.
Außerdem sollen Eisenbahnunternehmen beim Ausbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können. (dpa/red)
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GAP und EU-Agrargelder: Neuer Vorschlag zu Obergrenze pro Landwirt

In den Verhandlungen über die europäischen Milliardensubventionen für die Landwirtschaft dürfte eine Obergrenze für Fördergelder pro Landwirt für Debatten sorgen.
Der Chefverhandler im Europaparlament, Norbert Lins (CDU), schlug am Mittwoch vor, die Obergrenze deutlich hochzusetzen und an den einzelnen Landwirt zu knüpfen, nicht an den Betrieb. Auch dem deutschen Bauernverband sind bisher geplante Obergrenzen ein Dorn im Auge.
Die Agrargelder sind einer der größten Posten im EU-Haushalt. Jährlich fließen derzeit rund 55 Milliarden Euro an landwirtschaftliche Betriebe und Landeigentümer.

Je größer der Acker, desto mehr Geld

Die Gelder werden zum großen Teil nach der bewirtschafteten Fläche verteilt: Je größer der Acker, desto mehr Geld gibt ist. Zu den wichtigsten Empfängern gehören deshalb auch große Konzerne – und bis zum Brexit jahrelang die britische Königsfamilie.
Die EU-Kommission schlug vor, die Fördergelder im Rahmen der Neuauflage auf maximal 100.000 Euro pro Jahr und Betrieb zu begrenzen. Lins will diese Grenze auf 500.000 Euro anheben und nicht auf den Betrieb, sondern auf natürliche Personen beziehen.
So könnten etwa Mehrfamilienbetriebe deutlich mehr Fördergelder beziehen, argumentierte Lins. Zugleich wolle er verhindern, dass einzelne Investoren mit Anteilen an Betrieben in mehreren EU-Ländern hohe Beträge einstreichen.
Er verwies etwa auf die Königsfamilie der Vereinigten Arabischen Emirate, die Medienberichten zufolge Fördergelder in Millionenhöhe kassiert, weil ihr mehrere Agrarunternehmen in der EU gehören.

Verhandlungen stehen noch am Anfang

„Das Konzept ist noch nicht hundertprozentig ausgereift“, sagte Lins. Er will seine Vorschläge Ende Juni im Agrarausschuss des Europaparlaments vorstellen.
Dazu gehören Lins zufolge auch weitere Änderungen im Vergleich zu den Vorschlägen der Kommission: mehr Umverteilung von großen zu kleinen Betrieben und mehr Geld für junge Landwirte.
Die Verhandlungen stehen noch am Anfang. Auf Lins Vorschläge folgen Beratungen innerhalb des Parlaments und mit den 27 EU-Ländern.
Außerdem laufen die Verhandlungen über den gesamten EU-Haushalt, die erst entscheiden müssen, wie viel Geld für die Landwirtschaft zur Verfügung steht. Derzeit verhandelt die EU über den Haushalt und die Verteilung der Agrargelder für die Jahre 2028 bis 2034. (afp/red)
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Keine bulgarische Waffen mehr für die Ukraine: „Wir haben schon genug gegeben“

Die Regierung des bulgarischen Ministerpräsidenten Rumen Radew will der Ukraine keine Waffen mehr aus ihren Beständen zur Verfügung stellen.
„Wir haben schon genug gegeben“, sagte Radew vor einer Kabinettssitzung. Er sprach von einem „Schlusspunkt“ bei der Waffenlieferung an die Ukraine.
Der Ministerpräsident des NATO- und EU-Mitglieds verwies auf „sozio-ökonomische Schäden“, die sein Land infolge des Ukrainekriegs erlitten habe.

Bulgarien liefert viel Munition an Kiew

Radew sagte weiter, er sei überzeugt, dass eine Lösung des Ukrainekrieges „nicht mit militärischen Mitteln“ erreicht würde. Er rief zu einem „umfassenden und realistischen Ansatz“ und „zur Suche nach einer diplomatischen Lösung“auf.
Bei der Munition dürfte Bulgarien einer der wichtigsten Lieferanten für Kiew bleiben. Rüstungskonzerne im Land profitieren wirtschaftlich von den Lieferungen an die ukrainische Armee, die indirekt über andere EU-Länder erfolgen.
Radew hatte das Amt des Regierungschefs im Mai angetreten. Das Mitte-links-Bündnis Progressives Bulgarien hatte die absolute Mehrheit im Parlament in Sofia errungen.
Die Mitte-rechts-Partei Gerb des ehemaligen Ministerpräsidenten Boiko Borissow hatte eine Einstellung der Militärhilfe Bulgariens für die Ukraine kritisiert. Dies  untergrabe das „Vertrauen in Bulgarien als Verbündeten“.(afp/red)
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wirtschaft

EU-Wirtschaftsabkommen mit Komoren, Mauritius, Madagaskar

Die Europäische Union und vier Staaten aus Ost- und Südafrika haben die Verhandlungen über ein modernisiertes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) abgeschlossen. Konkret geht es um die Komoren, Madagaskar, Mauritius und die Seychellen.
„Unser Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Komoren, Madagaskar, Mauritius und den Seychellen ist das erste moderne, umfassende Freihandelsabkommen der EU mit Partnern in Subsahara-Afrika“, sagte EU-Handelskommissar Maros Sefcovic.
„Die heutige Einigung über dessen Ausbau und Modernisierung stellt einen historischen Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und Afrika dar.“
Es setze einen wichtigen Maßstab für zukünftige wirtschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Afrika. Der Beitritt weiterer ESA-Staaten sei möglich.

Neue Möglichkeiten schaffen

Das Abkommen soll einen Rahmen bieten, um die EU und die ESA-Staaten auf der Grundlage klarer, vorhersehbarer Regeln näher zusammenzubringen.
Ziel ist es, wirtschaftliche Chancen und Diversifizierung für beide Seiten zu fördern. Zudem wollen die Beteiligten die regionale und kontinentale wirtschaftliche Integration und die nachhaltige Entwicklung in den ESA-Staaten unterstützen.
Das Abkommen eröffne neue Möglichkeiten für Verbraucher und Unternehmen auf beiden Kontinenten. Es schaffe ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges wirtschaftliches Umfeld, so die EU-Kommission.

Auch Arbeitsrechte angesprochen

Das Abkommen soll klare Regeln und Möglichkeiten in Bereichen wie Dienstleistungen und Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum, digitaler Handel und Nachhaltigkeit bieten.
Es enthält bindende Verpflichtungen in einem speziellen Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Abgedeckt werden Themen wie Arbeitsrechte, Umwelt- und Klimaschutz.
Die Umsetzung des Abkommens wird durch wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit unterstützt, um die Handels- und Investitionsrahmen in den vier ESA-Staaten zu stärken. (dts/red)
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EU-Wirtschaftsabkommen mit Komoren, Mauritius, Madagaskar

Die Europäische Union und vier Staaten aus Ost- und Südafrika haben die Verhandlungen über ein modernisiertes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) abgeschlossen. Konkret geht es um die Komoren, Madagaskar, Mauritius und die Seychellen.
„Unser Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Komoren, Madagaskar, Mauritius und den Seychellen ist das erste moderne, umfassende Freihandelsabkommen der EU mit Partnern in Subsahara-Afrika“, sagte EU-Handelskommissar Maros Sefcovic.
„Die heutige Einigung über dessen Ausbau und Modernisierung stellt einen historischen Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und Afrika dar.“
Es setze einen wichtigen Maßstab für zukünftige wirtschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Afrika. Der Beitritt weiterer ESA-Staaten sei möglich.

Neue Möglichkeiten schaffen

Das Abkommen soll einen Rahmen bieten, um die EU und die ESA-Staaten auf der Grundlage klarer, vorhersehbarer Regeln näher zusammenzubringen.
Ziel ist es, wirtschaftliche Chancen und Diversifizierung für beide Seiten zu fördern. Zudem wollen die Beteiligten die regionale und kontinentale wirtschaftliche Integration und die nachhaltige Entwicklung in den ESA-Staaten unterstützen.
Das Abkommen eröffne neue Möglichkeiten für Verbraucher und Unternehmen auf beiden Kontinenten. Es schaffe ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges wirtschaftliches Umfeld, so die EU-Kommission.

Auch Arbeitsrechte angesprochen

Das Abkommen soll klare Regeln und Möglichkeiten in Bereichen wie Dienstleistungen und Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum, digitaler Handel und Nachhaltigkeit bieten.
Es enthält bindende Verpflichtungen in einem speziellen Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Abgedeckt werden Themen wie Arbeitsrechte, Umwelt- und Klimaschutz.
Die Umsetzung des Abkommens wird durch wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit unterstützt, um die Handels- und Investitionsrahmen in den vier ESA-Staaten zu stärken. (dts/red)
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Zwischen China-Risiko und Russlandfokus: Paris probt den transatlantischen Neustart


In Kürze

  • Transatlantischer Cyber-Gipfel sucht Neustart der Zusammenarbeit trotz Differenzen
  • USA fokussiert China als langfristige Cyberbedrohung, Europa Russland als akutes Risiko
  • Deutschland versucht Balance zwischen Abhängigkeiten, Sicherheit und technologischer Eigenständigkeit

 
Über dem achten Pariser Cyber-Gipfel am 2. und 3. Juni im Maison de la Chimie stand das programmatische Motto „The Transatlantic Reset“ – der transatlantische Neustart. Nach Jahren regulatorischer Reibungen, geopolitischer Erschütterungen und wachsender technologischer Abhängigkeiten ging es um die Frage, wie die USA und Europa im digitalen Raum wieder enger zusammenfinden können.
Die Leitfrage formulierte Gipfelgründer Sébastien Garnault zur Eröffnung: Es gelte zu klären, „wie wir Bedrohungen einschätzen und ihnen als Verbündete begegnen“. Zu dem nur auf Einladung zugänglichen Forum kamen Vertreter des US-Kriegsministeriums, des FBI, der NATO, der Europäischen Kommission, Frankreichs und der Ukraine sowie Unternehmen wie Google und CrowdStrike.
Der Gipfel machte zugleich deutlich: Die transatlantische Einigkeit ist nicht frei von Spannungen. USA und Europa setzen unterschiedliche Akzente bei der Bewertung von China und Russland. Der Grundton blieb jedoch nicht von Trennung geprägt, sondern von Annäherung – die Gemeinsamkeiten im digitalen Raum wiegen schwerer als die Differenzen.

China und das „lange Spiel“

Die amerikanische Argumentation stützt sich auf eine Reihe von Warnungen der vergangenen zwei Jahre vor chinesischen Eindringversuchen in kritische Infrastrukturen. Im Mittelpunkt stehen zwei China zugeschriebene Operationen: „Salt Typhoon“, das vor allem mit Angriffen auf Telekommunikationsnetze in Verbindung gebracht wird, sowie „Volt Typhoon“, das nach Einschätzung US-amerikanischer Behörden auf Energieversorger, Wassersysteme und weitere kritische Infrastrukturen abzielt.
Aus Sicht der US-Behörden geht es dabei nicht nur um klassische Spionage. Zentral ist der Begriff „Prepositioning“ – das verdeckte Platzieren von Zugängen in Netzwerken, um später essenzielle Systeme gezielt stören oder lahmlegen zu können. Solche Zugänge werden häufig erst Jahre nach der ersten Kompromittierung entdeckt.
Todd Hemmen, stellvertretender Direktor für Cyberfähigkeiten beim FBI, hob genau diesen Unterschied hervor: „Was Sie vielleicht als Überwachung oder geringfügige Aktivität einstufen würden, sehen wir eindeutig als Vorbereitung für künftige Operationen.“ Salt Typhoon sei zwar erst 2023 und 2024 identifiziert worden, habe sich jedoch bereits seit etwa 2021 in US-Systemen befunden. „Sie spielen auf lange Sicht“, so Hemmen, „und irgendwann führt dieses Spiel zu einer operativen Aktivität.“
Aus deutscher Sicht wird die Bedrohung nicht grundsätzlich bestritten, doch die Schwerpunktsetzung fällt anders aus. Als deutsche Behörden im August 2025 einer internationalen Salt-Typhoon-Warnung beitraten – darunter das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Verfassungsschutz – wurde die Kampagne vor allem als Spionage eingeordnet. Konkrete erfolgreiche Angriffe auf deutsche Netze waren dem BSI nach eigenen Angaben nicht bekannt. Auch zu Volt Typhoon verwies der Verfassungsschutz darauf, dass es bislang keine spezifischen Hinweise auf Ziele in Deutschland gebe.
Darin liegt weniger ein Widerspruch als eine unterschiedliche strategische Perspektive: Washington denkt stärker vom möglichen Ernstfall her – von Fähigkeiten, Absichten und möglichen Szenarien. Berlin hingegen bewertet primär die nachweisbare Lage im eigenen Netzraum.

Mahnende Stimmen aus Behörden und Industrie

Phil Stupak, leitender Berater der US-Cybersicherheitsvereinigung ISC2 und früherer Mitarbeiter des Weißen Hauses, sagte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, der Westen brauche einen „nüchternen Blick darauf, was die Volksrepublik China erreichen will“. Peking gehe es um „den Diebstahl von Informationen, nicht nur in den USA, sondern auch aus europäischen Industrien“. China lediglich als Wirtschaftskonkurrenten zu betrachten, sei ein Fehler.
Alison King, Vizepräsidentin beim US-Cybersicherheitsunternehmen ForeScout, wandte sich ebenfalls gegen eine Gleichsetzung Chinas und der USA als Sicherheitsrisiken. Die USA seien „kein autoritäres technokratisches Regime“, das geistiges Eigentum stehle und Menschenrechte verletze. Kritische Infrastruktur, die die Zivilbevölkerung versorge, sollte „kein Schlachtfeld sein – aber genau dort sind wir angekommen“.
Adam S. Lee, Sicherheitschef des Energiekonzerns Dominion Energy und früherer FBI-Beamter, verwies auf historische Muster als Bewertungsmaßstab: „Der beste Indikator für künftiges Verhalten ist vergangenes Verhalten – bei Einzelpersonen wie bei Staaten.“ Als Beleg führte er die Kontinuität der von Peking veröffentlichten Fünfjahrespläne an.
Dass einige der deutlichsten Warnungen aus der Cybersicherheitsbranche selbst kommen, gehört zur Einordnung. Diese Perspektive relativiert die Aussagen nicht, macht aber deutlich, dass Interessenlagen mitgedacht werden müssen. Gerade auf einem Gipfel, auf dem Politik, Sicherheitsbehörden und Industrie eng zusammenwirken, ist diese Differenzierung zentral.

Europäer sehen in Russland die unmittelbare Bedrohung

Während die USA China zunehmend als langfristige systemische Herausforderung im Cyberraum betrachten, steht in Europa Russland stärker im Vordergrund als unmittelbare Bedrohung. Sébastien Garnault brachte diese europäische Perspektive auf den Punkt: In französischen Analysen werde vieles China zugeschrieben, doch Russland bleibe für Europa die „unmittelbare Bedrohung“.
Diese Einschätzung steht vor dem Hintergrund des Kriegs auf dem europäischen Kontinent. Despina Spanou, stellvertretende Generaldirektorin der EU-Generaldirektion CONNECT, sagte der Epoch Times: „Wir alle sind verwundbar gegenüber staatlich unterstützten russischen Akteuren.“
Ieva Ilves, Beraterin des ukrainischen Digitalministeriums und frühere First Lady Estlands, verwies darauf, dass Russland zunehmend einzelne Personen ins Visier nehme, nicht mehr nur klassische Ziele wie Banken oder Energieversorger. Der Einzelne sei durch KI-gestützte Täuschung „leichter erreichbar und schlechter geschützt“. Die in der Ukraine erprobten Methoden könnten jederzeit auf die baltischen Staaten oder andere Länder ausgeweitet werden.
Für Deutschland laufen beide Perspektiven zusammen: Russland gilt als nähere geopolitische Bedrohung, China als langfristige technologische und wirtschaftliche Herausforderung. Diese Doppelperspektive prägt Berlins Cyberpolitik – vorsichtig in der Formulierung, zugleich ausgerichtet auf den Abbau strategischer Abhängigkeiten.

Souveränität als deutsche Ergänzung, nicht als Gegenentwurf

Der Einsatz chinesischer Komponenten war in Deutschland zuletzt vor allem im 5G-Netz ein zentrales Thema. Am 2. April 2026 besiegelte die Bundesregierung per öffentlich-rechtlichem Vertrag den schrittweisen Ausschluss der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE aus deutschen 5G-Netzen: für Kernnetze bis Ende 2026 und für Managementsysteme bis 2029.
Im Vordergrund stand dabei weniger ein konkreter Spionagevorwurf als der politische Wille, einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren. Damit handelt es sich nicht um ein Gegenmodell zur amerikanischen Sicherheitslogik, sondern um deren europäische Ausprägung: kritische Infrastruktur soll nur dort eingesetzt werden, wo Kontrolle über technologische Abhängigkeiten gewährleistet ist.
Diese Argumentation fügt sich in eine breitere europäische Debatte ein. Seit seinem China-Besuch im April 2023 betont Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, Europa müsse seine Abhängigkeit von den USA verringern und außen- wie sicherheitspolitisch eigenständiger werden. Auch in Deutschland wird strategische Autonomie inzwischen offener diskutiert.
Praktisch bleibt sie jedoch schwer umzusetzen. Bei Seltenen Erden, die für moderne Steuerungssysteme unverzichtbar sind, bezog die EU 2024 laut Europäischer Kommission rund 95 Prozent aus dem Ausland – überwiegend aus China. Gleichzeitig stuften im April 2024 noch 37 Prozent der deutschen Unternehmen chinesische Vorprodukte als unverzichtbar ein, nach 46 Prozent zwei Jahre zuvor, wie Daten des ifo Instituts zeigen.
Die Abhängigkeiten sinken damit nur langsam. Wenn in Berlin von Souveränität gesprochen wird, betrifft das sowohl die chinesische Hardwareabhängigkeit als auch die starke US-Dominanz bei Software, Cloud und digitalen Plattformen. Gemeint ist dabei kein Bruch mit dem transatlantischen Bündnis, sondern der Versuch eines Europas, enger mit den USA zusammenzuarbeiten, ohne in zentralen Technologien vollständig abhängig zu bleiben.

Weg von der reinen Verteidigung

Der Gipfel fiel in einen amerikanischen Strategiewechsel. Im März 2026 legte das Weiße Haus eine neue Cybersicherheitsstrategie vor, die offensive Operationen deutlich stärker betont. Paul J. Lyons, stellvertretender Staatssekretär für Cyberpolitik im US-Kriegsministerium, erklärte: „Amerika hat die rein defensive Haltung im Cyberraum verlassen.“ Cyberfähigkeiten seien inzwischen fest in die militärische Planung integriert; er verwies dabei auch auf jüngere Operationen in Venezuela und Iran. Zugleich soll Künstliche Intelligenz dazu beitragen, den technologischen Abstand zu China zu verringern. Am 2. Juni unterzeichnete US-Präsident Donald Trump zudem eine Verfügung zum sicheren Einsatz fortgeschrittener KI-Modelle.
Auch im Ton zeigt sich eine Verschiebung: Die USA sprechen stärker von Abschreckung, Handlungsfähigkeit und aktiven Gegenmaßnahmen, während Europa eher Begriffe wie Regulierung, Resilienz und Souveränität betont. In der Praxis nähern sich beide Seiten jedoch an. Denn der Schutz des Cyberraums ist heute nur noch im Zusammenspiel von privaten Technologieunternehmen, staatlichen Nachrichtendiensten, Militär, Strafverfolgungsbehörden und internationalen Partnern realistisch zu gewährleisten.

Das Bündnis hinter den Spannungen

Bei der Bedrohungsanalyse gingen die Perspektiven auseinander, bei der Reaktion fanden sie wieder zusammen. Sébastien Garnault beschrieb das westliche Bündnis als „nicht neu, sondern jahrhundertealt“ und betonte: „Wir haben das Recht, unterschiedlicher Meinung zu sein, aber nicht das Recht, eine Trennung herbeizuführen.“
Auch Despina Spanou verwies auf gemeinsame Geschichte und geteilte Werte als tragende Grundlage der transatlantischen Zusammenarbeit. Phil Stupak erinnerte zudem daran, dass die Vereinigten Staaten kurz vor ihrem 250. Jahrestag stehen – ein Jubiläum, das ohne Frankreich historisch kaum denkbar wäre. Eine Abkehr Europas von Amerika bezeichnete er daher als „schlichtweg töricht“, da die gegenseitige Verflechtung zu tief reiche.
Adam S. Lee zog eine klare Trennlinie zwischen öffentlicher Rhetorik und operativer Zusammenarbeit: „Es gibt die politische Rhetorik, und es gibt das, was hinter verschlossenen Türen geschieht – und das ist sehr konstruktiv.“ Auf Arbeitsebene sei zudem klar definiert, wer als Gegner gelte.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „At the Paris Cyber Summit, Allies Test a ‘Transatlantic Reset’ With One Eye on China“. (deutsche Bearbeitung: tk)
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BKA meldet Schlag gegen internationales Rauschgiftnetzwerk

Dem Bundeskriminalamt ist ein Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen. Wie die Behörden mitteilten, wurden in insgesamt 15 Objekten richterliche Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Duisburg vollstreckt. Die Maßnahmen fanden zeitgleich in NRW, Hessen und Bulgarien statt.
Bei der Aktion arbeiteten das Bundeskriminalamt, die Polizei Nordrhein-Westfalen, die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft Varna in Bulgarien zusammen.
Dabei wurden umfangreiche Beweismittel, darunter eine scharfe Schusswaffe, etwa 20.000 Euro Bargeld und eine erhebliche Menge an Betäubungsmitteln, sichergestellt.

Eine Festnahme

Im Zuge der Maßnahmen wurde einer der Hauptbeschuldigten vorläufig festgenommen. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis und des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge.
Er sollte noch heute dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dinslaken vorgeführt werden, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Internationales Firmennetzwerk

Die Ermittlungen richten sich gegen ein Netzwerk aus elf Beschuldigten verschiedener Nationalitäten im Alter zwischen 26 und 63 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, ein Firmennetzwerk aufgebaut zu haben, um erhebliche Mengen an Rauschgift aus Südamerika und Thailand illegal nach Deutschland einzuführen.
Bereits eine Lieferung von 140 Kilogramm Marihuana konnte sichergestellt werden. Zudem steht das Netzwerk im Verdacht, mehrere Millionen Euro ungeklärter Herkunft ins Ausland transferiert zu haben.
Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall geführt. (dts/red)
 
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Vietnamesen für Geld eingebürgert: Neue Anklage in Münchner Ausländerbehörde

Im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen innerhalb der Ausländerbehörde der Stadt München hat die Staatsanwaltschaft München I eine zweite Anklage erhoben.
Einer 36 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats würden Bestechlichkeit in 85 Fällen sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen, teilte die Behörde mit.
Zwei 31 und 34 Jahre alten Männern würden gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie Beihilfe zur Bestechlichkeit vorgeworfen, einem von ihnen auch Urkundenfälschung.

Ermittler fordern 850.000 Euro zurück

In einem ersten Verfahren in dem Tatkomplex waren im Januar bereits zwei ehemalige Mitarbeiter der Stadt rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.
Ein dritter Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die nun Angeklagten als Bande vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Geldzahlung die Möglichkeit zum rechtswidrigen Aufenthalt in Deutschland verschafft haben.
Dazu soll die städtische Mitarbeiterin Aufenthaltsgenehmigungen und Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen.
Die vietnamesischen Staatsangehörigen sollen dafür jeweils im fünfstelligen Bereich Geld bezahlt haben. Im Prozess will die Staatsanwaltschaft mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.
Bei einer Razzia wurden bereits rund hunderttausend Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber beschlagnahmt. (afp/red)
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Ukrainische Luftangriffe bis tief hinein nach Russland

Die ukrainische Armee hat nachts Ziele bis tief hinein nach Russland mit Drohnen und Raketen angegriffen. Das Verteidigungsministerium in Moskau teilte mit, 326 feindliche Drohnen seien abgefangen worden. Die Zahl ist nicht unabhängig überprüfbar.
Getroffen wurde unter anderem die Raffinerie von Samara an der Wolga, wie russische Telegramkanäle berichteten. Im Gebiet Wladimir östlich von Moskau wurden nach Behördenangaben zwei Infrastrukturobjekte beschädigt. Auch dabei handelt es sich nach Berichten auf Telegram um Anlagen der Ölindustrie.
In Tscheboksary an der Wolga sprachen die Behörden von drei Verletzten nach einem Raketenangriff. Dort könnte ein Rüstungsunternehmen das Ziel gewesen sein.

Drohnenalarm in Sibirien, Geschichtsmuseum in Sewastopol getroffen

Drohnenalarm gab es auch in der sibirischen Stadt Omsk, die 2.800 Kilometer von Kiew entfernt liegt. Omsk ist Standort der größten russischen Ölraffinerie. Es wurde aber nichts über einen tatsächlichen Angriff bekannt.
In Sewastopol auf der Krim schlug eine Drohne in ein Geschichtsmuseum ein, das Panorama der Belagerung der Stadt im Krimkrieg im 19. Jahrhundert zeigt. Der Chef der Verwaltung, Michail Raswoschajew, sprach auf Telegram von einem gezielten Angriff auf eine Kultureinrichtung.

Russische Drohnen gegen Charkiw

Russische Drohnenangriffe in der Nacht trafen am schwersten die grenznahe ukrainische Großstadt Charkiw.
Die Regionalverwaltung berichtete von 26 Einschlägen binnen kurzer Zeit. Die ukrainische Luftwaffe zählte über Nacht 207 russische Drohnen, von denen 181 abgefangen worden sein. (dpa/red)
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Hunderte Migranten erreichen Kreta

Innerhalb von 48 Stunden hat die griechische Küstenwache bei mehreren Einsätzen südlich von Kreta und der vorgelagerten Insel Gavdos knapp 550 Migranten aufgegriffen oder aus Seenot gerettet. Aus Kreisen der Behörde heißt es, dass derzeit zahlreiche Boote von Libyen aus in Richtung Kreta unterwegs seien.
Den größten Einsatz gab es am Dienstag südlich von Kreta. 192 Menschen, darunter 42 Minderjährige, wurden aus einem Fischerboot gerettet und an Land gebracht.
Nach ihren Angaben waren sie von der libyschen Küste aufgebrochen und hatten für die Überfahrt jeweils rund 3.000 US-Dollar an Schleuser gezahlt.

Griechenland hat EU-Migrationspakt ratifiziert

Die rund 300 Kilometer lange Route von Libyen nach Kreta wird von Schlepperbanden wieder stärker genutzt. Der griechische Migrationsminister Thanos Plevris hatte erst vor wenigen Tagen erklärt, dass in Libyen derzeit mehr als eine halbe Million Menschen auf eine Gelegenheit zur Weiterreise nach Europa warten.
Derweil ratifizierte das griechische Parlament am Dienstagabend die neuen Migrations- und Asylregeln der EU, wie das Parlamentspräsidium in Athen mitteilte.
Das Gesetz soll ab dem 12. Juni gelten und sieht unter anderem geschlossene Aufnahmezentren in Drittstaaten vor. Man sei mit zwei afrikanischen Staaten im Gespräch, sagte Plevris der halbamtlichen Nachrichtenagentur ANA-MPA. (dpa/red)
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Vor Sozialgipfel: CDU erwartet klares Lagebild zur Wirtschaft

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat an das heutige Treffen zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Politik eine klare Erwartung.
Er erwarte, dass alle Beteiligten das gleiche Lagebild hätten, sagte Linnemann den Sendern RTL und ntv. Das Lagebild sei ganz einfach: Die Wirtschaft müsse wieder ins Laufen kommen.
„Wir haben keine Bodenschätze, wir haben was in der Birne, das müssen wir nutzen“, so der CDU-Politiker. Man müsse nach vorne kommen, und das habe vor allem etwas mit Wettbewerbsfähigkeit zu tun.

Viele Streitpunkte, drei Stunden Treffen am Abend

Linnemann erklärte: Wenn alle am Abend teilten, dass man wieder wettbewerbsfähiger werden müsse, und vielleicht auch das eine oder andere Instrument, die eine oder andere Maßnahme teile, was dafür gemacht werden müsse im Bereich Steuern, Energie, Bürokratie, dann wäre man einen Schritt weiter.
Auch wenn alle Beteiligten einander zuhören würden, zeige die Geschichte ganz klar: Am Ende werde es die Politik sein, die die Entscheidung zu tragen habe.
Die Gewerkschaften würden nicht jubeln, auch bei vielen Themen die Arbeitgeberverbände nicht, sagte Linnemann. Auch wenn die Politik die Verantwortung trage, sei die Sozialpartnerschaft ein hohes Gut in Deutschland. Dass man nicht nur im Gespräch sei, sondern versuche, auch einen Pfad zusammen zu beschreiben, halte er für wichtig.
Auf die Frage, ob man alle Streitpunkte bei Rente, Steuer, Krankenkassenreform, Arbeitszeitgesetz und Bürokratieabbau in dem dreistündigen Treffen abarbeiten könne, sagte Linnemann: „Dann dauert es halt ein bisschen länger. Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass da einer abends noch einen Termin danach gesetzt hat. Also mir ist das völlig egal. Hauptsache, es kommt was bei rum.“
Eine Nachtsitzung hält Linnemann aber nicht für realistisch. „Nee, das glaube ich nicht, ich denke mal, so um 23:00 Uhr ist das Ding rum.“

Müller: Industrie verliert pro Monat 10.000 Arbeitsplätze

Sepp Müller, Vizefraktionschef der Union im Bundestag, fordert alle Beteiligten zu Zugeständnissen auf. Niemand solle „rote Linie“ ziehen, sagte Müller im ZDF-„Morgenmagazin“. Der Wohlstand in Deutschland sei „nicht für die nächsten Generationen gesichert“, das Land brauche Strukturreformen.
„Wir brauchen alle Seiten, alle Seiten an einem Tisch“, fügte Müller hinzu. Das gelte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Land benötige Wirtschaftswachstum, damit der Sozialstaat finanzierbar bleibe.
Gewerkschaften sollten beachten, dass in der Industrie aktuell 10.000 Arbeitsplätze pro Monat verlorengingen.
Arbeitgeberverbände sollten nicht vergessen, dass Deutschland nie zu den günstigen Standorten gehört habe, sagte Müller. Seine Stärke seien Innovationen gewesen, die durch gut bezahlte Jobs und „gute Tarifverträge“ möglich wurden.
Die Spitzen der schwarz-roten Koalition beraten am Abend im Kanzleramt in Berlin mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden unter anderem über die geplanten Reformen im Sozialbereich.
Bei dem Treffen unter Vorsitz von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) soll es laut Bundesregierung um einen „Austausch politischer Positionen und Ideen“ gehen. Entscheidungen sollen allerdings noch nicht getroffen werden. (afp/red)
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Steuerdaten: Jeder 13. zahlt den Spitzensteuersatz

Im Jahr 2022 besteuerte der deutsche Staat rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, entspricht dies einem Anteil von 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen.
Auf diese Steuerpflichtigen entfielen mit 621 Milliarden Euro knapp 30 Prozent der Gesamteinkünfte und mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 Prozent) des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro.

Jahreseinkommen von 58.597 bei einem Single

In Deutschland gilt ein progressiver Steuersatz, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Dadurch sind Steuerpflichtige unterschiedlich stark belastet.
Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz galt, lag 2022 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro (beziehungsweise 117.194 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen). Zu beachten ist, dass der Spitzensteuersatz nicht für das gesamte Einkommen fällig wird, sondern für den Betrag über der Einkommensgrenze.

Reichensteuer ab Jahreseinkommen von 277.826 Euro

Rund 141.000 der 3,2 Millionen Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz verzeichneten ein Jahreseinkommen über 277.826 Euro (555.652 Euro für gemeinsam veranlagte Personen).
Ab dieser Einkommensgrenze galt 2022 der Höchststeuersatz von 45 Prozent, die sogenannte Reichensteuer. Auf diese 0,3 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen entfielen rund 7,6 Prozent aller Einkünfte und 15,3 Prozent der Steuersumme.

Anteile der Spitzensteuerzahler deutlich gestiegen

Im Vergleich zu 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz von 5,4 Prozent aller Steuerpflichtigen auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Basierend auf einem Progressionsbericht wird der Steuertarif im Einkommensteuergesetz seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst.
Damit wurden die Beträge, ab denen der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben. Seitdem hat sich der Anstieg, zusät
zlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie, verlangsamt. Im Jahr 2022 entfiel auf die Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens; 2012 waren es noch 42 Prozent.

Gesamteinkünfte stiegen um 127 Milliarden Euro

Insgesamt wurden 2022 von allen Steuerpflichtigen zusammen Einkünfte in Höhe von 2,1 Billionen Euro erzielt. Die Gesamteinkünfte lagen damit um 127 Milliarden Euro oder 6,5 Prozent höher als im Vorjahr.
Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer für 2022 betrug 376 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 19 Milliarden Euro (+5,2 Prozent) gegenüber 2021 entspricht. (dts/red)
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Neue Lücke: Defizit der Krankenkassen steigt auf 18,8 Milliarden Euro

Die Finanznöte der gesetzlichen Krankenkassen spitzen sich inmitten der Beratungen über ein Spargesetz weiter zu. Nach vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2026 rechnet das Bundesgesundheitsministerium damit, dass das Defizit im kommenden Jahr um 3,5 Milliarden Euro höher liegt als bisher prognostiziert.
Das teilte das Ressort auf Anfrage in Berlin mit. Zuerst berichtete „Bild“ darüber. Hintergrund ist ein deutlich stärkerer Anstieg der Ausgaben im ersten Quartal 2026 als für das Gesamtjahr 2026 angenommen.
Die Ausgaben der Krankenkassen für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken stiegen den Angaben zufolge von Januar bis März um 7,8 Prozent. Dies liege über den Jahres-Projektionen des Gesundheitsministeriums. Dieses sei bislang für das Gesamtjahr von einem Ausgabenanstieg von 6,5 Prozent ausgegangen.

Neue Lücke statt Puffer

Der Bundestag befasst sich an diesem Freitag mit einem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Sparpaket, das erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern soll.
Die Pläne von Ministerin Nina Warken (CDU) zielen bisher darauf, die Kassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Dies wäre etwas mehr als das bisher erwartete Defizit von 15,3 Milliarden Euro.
Wenn sich das Minus nun aber um 3,5 Milliarden auf 18,8 Milliarden Euro vergrößert, bliebe statt des geplanten kleinen Puffers eine neue Lücke von 2,5 Milliarden Euro.

Vorgabe des Kanzlers

Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.
Gegen Einschnitte gibt es schon heftige Proteste aus dem Gesundheitswesen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte als Vorgabe für die Parlamentsberatungen formuliert, dass der Spar-Puffer nicht mehr kleiner werden dürfe. (dpa/afp/red)
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Bund will Luftfahrt stärken – Industrie fordert Entlastungen

Die Bundesregierung will die Luftfahrtindustrie in Deutschland stärken. Dazu soll im Kabinett eine Strategie beschlossen werden.
„Ziel der Bundesregierung ist es, die Weichen zu stellen, damit Deutschland gemeinsam mit den europäischen Partnern auch in den kommenden 15 Jahren als führende Luftfahrtnation dauerhaft erfolgreich wird und bleibt“, heißt es in der Kabinettsvorlage. Die Luftfahrt sei global und langfristig ein Wachstumsmarkt. Der Entwurf liegt dpa vor.

Industrie fordert weniger Steuern

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte Unterstützung für die Branche. „Erforderlich sind weitere Entlastungen bei der Luftverkehrsteuer sowie den Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren und ein konsequenter Abbau von Bürokratie und nationalen Sonderwegen“, sagte Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer.
Nur so lasse sich die internationale Anbindung der exportorientierten deutschen Industrie sichern. Mehr als ein Fünftel des Handels mit Nicht-EU-Staaten werde über den Luftweg abgewickelt.
Der Bundestag hatte im Mai die letzte Erhöhung der Luftverkehrsteuer wieder zurückgenommen. Die Gesetzesänderung muss noch den Bundesrat passieren.

Bundesregierung will Branche unterstützen

In der Luftfahrtstrategie bekennt sich die Bundesregierung „ausdrücklich“ zum Luftverkehrsstandort Deutschland. Ein leistungsfähiger, sicherer und nachhaltiger Luftverkehr sei von essenzieller Bedeutung für die Mobilität von Menschen und Gütern sowie für die Anbindung Deutschlands an globale Märkte.
„Der Luftverkehr ist für die Bundesregierung ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und Beschäftigung.“ Die Luftfahrtindustrie leiste zudem einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
In der Strategie geht es um Themen wie eine klimaschonende Luftfahrt mit einer Verringerung von CO2-Emissionen, die Stabilität von Lieferketten und deutsche Flughäfen.
Zur Wettbewerbsfähigkeit heißt es: „Die Bundesregierung bekennt sich zur Bedeutung international wettbewerbsfähiger Standortkosten für ein attraktives Flugangebot und internationale Konnektivität.“ Neben bereits beschlossenen Maßnahmen werde sich die Bundesregierung auch weiterhin langfristig für international wettbewerbsfähige staatliche Standortkosten einsetzen.

Standortkosten seit Corona teilweise verdoppelt

„Die Nationale Luftfahrtstrategie muss jetzt in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden“, sagte Lösch. Die Standortkosten in Deutschland hätten sich seit der Corona-Pandemie teils verdoppelt.
„Das schwächt Airlines und Flughäfen im internationalen Wettbewerb. Gleichzeitig belasten krisenbedingt hohe Kerosinkosten und geopolitische Konfliktherde wie der Iran-Konflikt Routen, Kapazitäten und Kosten im Luftverkehr zusätzlich.“
Technologieführerschaft und Wertschöpfung in der zivilen und militärischen Luftfahrt erforderten langfristige, verlässliche Investitionen. (dpa/red)
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wirtschaft

Norwegens E-Auto-Erfolg: Warum Deutschland das Modell kaum kopieren kann


In Kürze:

  • Norwegen erreicht bei Neuwagen einen Elektroauto-Anteil von 98,6 Prozent und gilt als weltweiter Vorreiter der Elektromobilität.
  • Der Erfolg beruht auf jahrzehntelanger Förderung, massiven Investitionen in die Ladeinfrastruktur und hohen Steuern auf Verbrennerfahrzeuge.
  • Die Elektrifizierung hat die CO₂-Emissionen im Straßenverkehr deutlich reduziert, brachte jedoch Herausforderungen für Stromnetze und Versorgungssicherheit mit sich.

 
Norwegen gilt als weltweiter Vorreiter der Elektromobilität. Fast 99 Prozent der Neuwagen fahren dort inzwischen rein elektrisch. Möglich wurde dies durch jahrzehntelange Förderung, hohe Belastungen für Verbrenner und günstigen Strom aus Wasserkraft. Doch der Erfolg hat seinen Preis und bringt neue Herausforderungen mit sich – etwa durch steigende Stromnachfrage und eine stärkere Abhängigkeit von chinesischer Batterietechnik.
Während in Deutschland die Elektrifizierung des Straßenverkehrs stark von Kaufprämien und der Debatte über steigende Treibstoffpreise geprägt ist, gilt Norwegen als Musterland des E-Autos. Dort lag der Anteil der vollelektrischen Neuzulassungen laut der Straßeninformationsbehörde OFV im April 2026 bei 98,6 Prozent aller Neuwagen. Ein gutes Drittel aller zugelassenen Fahrzeuge ist mittlerweile elektrisch – in Deutschland sind es etwas mehr als 4 Prozent.

Norwegen hat keine bedeutende Autoindustrie – aber eine ausgebaute Ladeinfrastruktur

Die Regierung in Oslo hat diese Entwicklung bereits früh unterstützt. Schon 2001 entfielen Mehrwertsteuer und Zulassungssteuer für Elektroautos, zudem gab es Vergünstigungen beim Parken, bei Fährverbindungen und der Maut. E-Auto-Fahrer konnten teilweise Busspuren nutzen. Vor allem aber wurden von Beginn an umfangreiche staatliche und private Investitionen in den Ausbau des Ladenetzes getätigt. Heute gibt es landesweit mehr als 10.000 Schnellladepunkte.
Gleichzeitig wurde das Fahren mit Verbrennungsmotor gezielt unattraktiver gemacht. Die Zulassungssteuer stieg innerhalb von 20 Jahren schrittweise auf das bis zu Vierfache. Je höher der CO₂-Ausstoß, desto höher fiel die Steuer aus. Dadurch erschien der Kauf eines Elektroautos häufig wirtschaftlich vorteilhafter.
Die Vorsitzende des norwegischen E-Auto-Verbandes, Christiana Bu, sieht auch die kontinuierliche politische Rückendeckung als entscheidenden Faktor. Diese habe Regierungswechsel überdauert. Zudem seien die Förderungen stabil und kalkulierbar gewesen, auch ihre Reduzierung sei frühzeitig angekündigt worden.
Gegenüber der WELT räumt Bu ein, dass ein solcher Kurs in Deutschland politisch vermutlich schwerer durchzusetzen wäre: „Aber das ist in einem Land, in dem die Automobilindustrie eine wichtige Rolle spielt, politisch natürlich viel schwieriger.“

Deutlich günstigere Strompreise machen auch E-Mobilität attraktiver

Es liegt jedoch nicht nur an der wenig bedeutenden heimischen Autoindustrie, dass das norwegische Elektrifizierungswunder nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar erscheint. Auch der Strompreis ist ein Faktor, der sich im hohen Norden von hiesigen Breiten erheblich unterscheidet.
Im Vorjahr sank der durchschnittliche Strompreis für private Haushalte in Norwegen gegenüber 2024 um rund 2 Prozent auf 15 bis 20 Cent pro Kilowattstunde. Norwegen hat unterschiedliche Strompreiszonen, wobei Regionen mit viel an Erneuerbarer Energie besonders günstigen Strom aufweisen. Die Industriestrompreise lagen gar nur bei etwa 7,4 Cent.
Allerdings verfügt Norwegen auch über günstige und reichhaltige Möglichkeiten, erneuerbaren Strom zu erzeugen. Zu mehr als 93 Prozent erfolgt dies aus Wasserkraft. Gleichzeitig verfügt der Staat über enorme finanzielle Reserven aufgrund heimischer Förderung von Öl und Gas, das zu einem hohen Prozentsatz in den Export geht. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen des Landes daraus mehr als 60 Milliarden Euro. Dies reichte problemlos, um Steuerausfälle durch die E-Auto-Förderung zu kompensieren. Diese summierten sich immerhin auf etwa 55 Milliarden Euro über 18 Jahre.

Norwegen rechnet mit 60 Prozent mehr Strombedarf bis 2040 – und will zurück in die Kernkraft

Die Elektrifizierung hat zwischen 2015 und 2024 tatsächlich einen Rückgang der CO₂-Emissionen aus dem Straßenverkehr um fast 30 Prozent bewirkt. Auch die Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub ging zurück.
Allerdings musste das Land zu Beginn auf Netzengpässe reagieren. Die Antwort darauf waren variable Stromtarife, die nächtliches Laden förderten. Auch die harten Winter stellten ein Problem dar – vor allem für die Reichweite. Norwegen reagierte damit mit einem Ausbau der Ladeinfrastruktur insbesondere in den nördlichen Regionen. Allerdings diskutiert man mittlerweile auch über den Wiedereinstieg in die Kernkraft – denn bis 2040 rechnet man mit einem Anstieg der Stromnachfrage um weitere etwa 60 Prozent.
Außerdem hat die Elektrifizierung die Abhängigkeit von China gestärkt. Was Batterien anbelangt, fehlt es an einer stabilen Lieferkette und auch die Frage des Recyclings ist noch nicht zufriedenstellend gelöst. Dazu kommen Debatten über mögliche Sicherheitslücken – insbesondere bei chinesischer Technik. Im Vorjahr gab es etwa eine Debatte über Möglichkeiten chinesischer Hersteller, in Norwegen verwendete E-Busse aus der Ferne lahmzulegen.
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Fahnen-Affäre um AfD im Bundestag: Verstoß gegen Hausordnung?


In Kürze:

  • Die Bundestagspolizei prüfte einen möglichen Verstoß gegen die Hausordnung, nachdem auf einem Balkon der AfD-Fraktion eine Deutschlandfahne geschwenkt worden war.
  • Beatrix von Storch verwies auf eine sichtbare Regenbogenflagge in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude.
  • Die Hausordnung untersagt das Anbringen von Fahnen, Plakaten oder Aufklebern an Gebäudeteilen, nicht jedoch das bloße Zeigen oder Halten von Fahnen.

 
Im Bundestag ist es erneut zu einer sogenannten Fahnen-Affäre gekommen. Wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely in einem Video auf X dokumentiert, haben er und einige Fraktionskollegen vom Balkon des Fraktionsbürobereichs Demonstranten zugewunken. Diese marschierten am Gebäude vorbei und riefen Sprechchöre gegen Bundeskanzler Friedrich Merz. Auf dem AfD-Balkon schwenkte eine der anwesenden Personen daraufhin eine Deutschlandfahne.

Bundestagspolizei greift bei Zusammenkunft auf AfD-Balkon ein

Wenig später erschien die Bundestagspolizei auf dem Balkon. Einer der Beamten erklärte, er sei wegen einer dort sichtbaren Deutschlandflagge gerufen worden. Der Sachverhalt sei „noch in der Klärung“, es bestehe jedoch der Verdacht eines Verstoßes gegen die Hausordnung.
Unter den Anwesenden befand sich auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch. Im Verlauf des Gesprächs machte sie die Beamten auf eine Regenbogenfahne in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude aufmerksam. Diese war im Sichtbereich eines Fensters über eine Tasche oder einen Sitzsack gelegt.
Von Storch äußerte Zweifel daran, dass die Bundestagspolizei auch dieses Büro überprüft habe. Der angesprochene Beamte entgegnete: „Das nehmen wir dann mit auf.“

Was die Hausordnung erlaubt – und was nicht

In Paragraf 4 der Hausordnung des Bundestages, die in der gegebenen Form seit März 2025 in Kraft ist, finden sich Bestimmungen über das Verhalten in Gebäuden. In Absatz 2 der Hausordnung wird untersagt, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten oder Informationsmaterial zu verteilen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dies zuvor genehmigt wurde.
Zudem heißt es: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“
Das Recht der Fraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit bleibt davon unberührt. Unzulässig ist jedoch in jedem Fall die Anbringung von Aushängen aller Art „unmittelbar an der Bausubstanz, beispielsweise an Türen, Wänden oder Fenstern“.
Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür, dass weder das Schwenken der Deutschlandfahne auf dem Balkon noch die Regenbogenflagge im gegenüberliegenden Bundestagsgebäude gegen die Hausordnung verstoßen. Zwar fällt ein Balkon begrifflich unter eine „von außen sichtbare Fassade“. Die Deutschlandfahne wurde jedoch lediglich in der Hand gehalten und geschwenkt, nicht aber an der Fassade angebracht. Zudem handelt es sich weder um ein „Spruchband“ noch um ein „Transparent“ im Sinne der Regelung.

Im Vorjahr: Bundestagspolizei entfernt Regenbogen-Devotionalien wegen Hausordnung

Auch die im Fenster gegenüber sichtbare Regenbogenflagge scheint sich im Rahmen des Zulässigen zu bewegen. Sie liegt über einem anderen Gegenstand, der ans Fenster gerückt ist. Es besteht kein Kontakt zur Bausubstanz, und sie ist weder „angebracht“ noch „ausgehängt“.
Möglicherweise handelt es sich um eine Reaktion auf eine vergleichbare Intervention der Bundestagspolizei im Juli des Vorjahres. Damals hatte sich die Abgeordnete Lina Seitzl gegenüber dem „Tagesspiegel“ über eine „Jagd auf Regenbogenfahnen“ beklagt. Man sei, so erklärte sie, sogar dazu gezwungen worden, „Pride“-Aufkleber von Bürotüren abzukratzen.
Auch die Linksabgeordnete Stella Merendino und die queerpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Nyke Slawik, hatten damals „mehrfache“ Einsätze gegen LGBTQ-Symbolik kritisiert. In allen Fällen ging es jedoch offenbar um Fahnen, Aufkleber oder Plakate, die unmittelbar an Gebäudeteilen wie Fenstern, Türen oder Wänden angebracht waren.
Die Bundestagsverwaltung sprach jeweils von einem „Routinevorgang“. Seit März 2025 gelten im Bundestag verschärfte Zugangsregeln und Hausordnungsbestimmungen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.