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„Öffentlich-rechtliche Medien sollen nicht lügen“ – Ungarn startet Medienreform


In Kürze:

  • Ungarns öffentlich-rechtlicher Nachrichtensender M1 unterbrach sein Programm und kündigte tiefgreifende Reformen an.
  • Die Regierung von Premier Péter Magyar setzt den Umbau der Staatsmedien nach dem Machtwechsel konsequent fort.
  • Während die Regierung von einem Ende der Propaganda spricht, warnt Ex-Premier Viktor Orbán vor politischer Willkür.
  • Erste Führungswechsel und Entlassungen bei der Medienorganisation MTVA haben Proteste hervorgerufen.

 
In Ungarn hat offenbar ein umfassender Umbau der öffentlich-rechtlichen Medien begonnen. Am Dienstagnachmittag, 7. Juli, wurde das laufende Programm des Senders M1 für vier Stunden unterbrochen. Anstelle des regulären Programms erschien in dieser Zeit ein schwarzer Bildschirm mit einer Botschaft an die Zuschauer.
Eine ähnliche Einblendung ist auch auf der Website der Dachorganisation der öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn, hirado.hu, zu sehen. Zudem war auf den Frequenzen von „Kossuth Radio“ anstelle des erwarteten Nachrichtenprogramms das Klassikprogramm von „Radio Bartók“ zu hören.

Medienumbau nach Regierungswechsel

Während der Sendepause von M1 erschien auf dem Bildschirm folgende Botschaft: „Öffentlich-rechtliche Medien sollen nicht lügen. Es tut uns leid, dass wir das so lange getan haben. Die öffentlichen Medien werden jetzt reformiert, damit sie tatsächlich unabhängig und glaubwürdig werden. Unser Nachrichtenprogramm ist derzeit ausgesetzt. Bleiben Sie dran!“
Seither laufen auf den öffentlich-rechtlichen ungarischen Sendern hauptsächlich Filme, auch Sportübertragungen finden regulär statt. Informationssendungen werden jedoch nicht ausgestrahlt.
Bereits wenige Tage nach den Parlamentswahlen im April, die den Machtwechsel von Langzeitpremier Viktor Orbán zu Péter Magyar besiegelten, wurde der Fernsehsender TV2 umstrukturiert. Die Senderchefin Vivien Szalai wurde fristlos entlassen und das Programm wurde zeitweise ohne Nachrichtensprecher fortgeführt. Der Sender befindet sich in Privatbesitz, wird allerdings von Geschäftsleuten kontrolliert, die als enge Verbündete Orbáns gelten.
Magyar hatte nach seiner Wahl zum Premierminister angekündigt, die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender grundlegend umzubauen. Die Opposition hatte während der 16-jährigen Regierungszeit seines Vorgängers Viktor Orbán kritisiert, die Sender seien zu parteiischen Sprachrohren der Regierung geworden. Anstelle von ausgewogener Berichterstattung sei dort weitgehend „Propaganda“ verbreitet worden.

Magyar: „Ende der Propaganda“ – Orbán: „Tyrannei der TISZA“

In einer Erklärung der MTVA, der Medienstiftung, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk leitet, heißt es, dass M1 vorübergehend in einem neuen Format senden werde. Vorerst werde es keine Nachrichtensendungen geben. Ein neues Redaktionsteam solle den Neuaufbau in diesem Bereich schrittweise vorantreiben.
Premierminister Magyar sprach im Anschluss an die Ankündigung von einem „historischen Tag“. Dieser markiere „das Ende der Propagandasendungen auf öffentlichen Medienplattformen“. Er fügte hinzu: „Sie haben Tag und Nacht auf allen Wellenlängen gelogen. Damit ist es jetzt vorbei.“
Der frühere Premier Viktor Orbán bezeichnete die Maßnahmen hingegen als ein „weiteres Beispiel der Tyrannei von TISZA“. Er warf der Regierungspartei und dem Regierungschef vor, im „Machtrausch“ zu handeln und insbesondere zu versuchen, den amtierenden Präsidenten zum Rücktritt zu drängen. Auf Facebook rief Orbán seine Anhänger dazu auf, sich künftig über den Sender Hir TV zu informieren, der seiner Partei Fidesz nahesteht.

OSZE kritisierte Ausrichtung der öffentlich-rechtlichen Medien

Die Interimsleitung der MTVA und der gemeinnützigen Duna Media Dienstleistungsgesellschaft unter dem kürzlich in diese Funktion gewählten András P. Horváth traf am Dienstag gemeinsam mit Anwälten am Hauptsitz der Organisation ein. Den bisherigen Nachrichtenchefs Zsolt Németh und Attila Császár teilte die Abordnung ihre Entlassung mit. Császár wurde von Sicherheitskräften aus dem Gebäude begleitet.
Vor dem Gebäude der MTVA hatten sich einige Dutzend Personen zu einer Spontandemonstration versammelt. Sie warnten vor willkürlichen Maßnahmen nach dem Regierungswechsel. „Euronews“ wies hingegen darauf hin, dass auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im April ebenfalls deutliche Kritik am Kurs der öffentlich-rechtlichen Sender in der Endphase der Ära Orbán geübt hatte. Die OSZE erklärte, die MTVA habe ihre Berichterstattung systematisch verzerrt. In den Nachrichtensendungen seien die die Regierungsparteien „systematisch und unverhältnismäßig“ unterstützt und die Opposition marginalisiert und negativ dargestellt worden.
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EuGH urteilt über Videoverbreitung von „RT DE“ – Berliner Gericht bestätigt Sendeverbot


In Kürze:

  • Das Verwaltungsgericht Berlin hält die Untersagung von „RT DE“ wegen fehlender Rundfunkzulassung für rechtmäßig.
  • Nach Ansicht des Gerichts trat die deutsche GmbH selbst als Veranstalterin des Programms auf.
  • Der EuGH entscheidet am 2. Juli über die Reichweite des EU-Verbots zur Verbreitung von RT-Inhalten.
  • Im Mittelpunkt steht die Frage, ob auch private Webseitenbetreiber oder Blogger als „Betreiber“ im Sinne der EU-Sanktionsverordnung gelten.

Der öffentlich-rechtliche russische Auslandssender RT („Russia Today“) beschäftigt weiterhin die Gerichte. Am Dienstag, 30. Juni, hat das Verwaltungsgericht in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zugunsten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg entschieden. Diese hatte im Februar 2022 den Betrieb des Fernsehprogramms „RT DE“ in Deutschland untersagt. Für Donnerstag, 2. Juli, wird wiederum ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erwartet, in dem es um die Verbreitung von Videos des Senders geht.

„RT DE“ präsentierte sich als deutsches Medium – das wurde ihm zum Verhängnis

Die inzwischen liquidierte, 2014 nach deutschem Recht gegründete Betreiber-GmbH hatte gegen die Untersagung des Betriebs von „RT DE“ als Fernsehprogramm über Satellit und Internet geklagt. Zur Begründung hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg damals angegeben, dass der Gesellschaft die hierfür erforderliche Zulassung fehle. Der Bescheid erging noch vor Beginn des Ukrainekriegs im Februar 2022.
Die deutsche GmbH machte geltend, dass nicht sie, sondern die in Russland ansässige Großmuttergesellschaft TV Novosti die Veranstalterin von „RT DE“ sei. Sie selbst übernehme dafür nur Produktion und Zulieferung. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Darstellung nicht für stichhaltig gehalten und im Urteil zu VG 32 K 13/23 die Klage abgewiesen.
Die Medienanstalt habe die GmbH zu Recht als Veranstalterin eines zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms betrachtet. Immerhin sei diese mehrfach als solche aufgetreten. Sie habe von sich aus mehrfach betont, dass die redaktionelle Letztverantwortung für die gesendeten Inhalte nicht in Russland, sondern in Deutschland liege. Zudem sei sie auch in Stellenausschreibungen als TV-Sender aufgetreten. Insofern konnte die Medienanstalt die jahrelangen Bemühungen, als deutsches Medium aufzutreten, nun gegen „RT DE“ verwenden. Die in Deutschland nicht mehr aktive Gesellschaft könnte noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen. Ob dies geschehen wird, ist ungewiss. Der Betrieb des nach wie vor Inhalte publizierenden Formats „RT DE“ wird nach Informationen der Epoch Times über eine drittstaatsbezogene Konstruktion außerhalb der EU weitergeführt.

Staatsanwaltschaft Saarbrücken wollte Vorabentscheidung zum „Betreiber“-Begriff

Das für Donnerstag erwartete Urteil zum Verfahren C-67/25 Traugott Ickeroth betrifft hingegen die Anwendung der EU-Sanktionsverordnung gegen russische Staatsmedien. Das Landgericht Saarbrücken hatte sich mit der Bitte um eine Vorabentscheidung an den EuGH gewandt, zu klären, wer als „Betreiber“ gilt und damit der Verordnung unterliegt.
Das Verfahren richtete sich gegen drei Personen, die Videos von RT DE über eine eigene Internetseite verbreitet haben. Kostenpflichtig war das Angebot nicht, allerdings hatten die Angeklagten die Videos systematisch gesammelt, über eine eigene Website bereitgestellt und um Spenden gebeten – wodurch Einnahmen erzielt wurden.
Der EuGH muss jetzt entscheiden, ob nur Plattformen, Internetprovider und Kabelnetzbetreiber diesem Begriff unterfallen – oder auch Privatpersonen, einfache Webseitenbetreiber, Vereine oder Blogger. Generalanwalt Rimvydas Norkus hatte im Februar für eine weite Auslegung plädiert. Nicht die Gewinnerzielung soll entscheidend sein, sondern die aktive Verbreitung oder Ermöglichung der Verbreitung.

Verwaltungsgericht nahm keine politische Bewertung von „RT DE“ vor

Das Verwaltungsgericht Berlin beurteilte ausschließlich die rundfunkrechtliche Zulassung von „RT DE“ nach deutschem Medienrecht. Es befasste sich nicht mit den EU-Sanktionen, eine politische Bewertung russischer Medien oder ob der Sender Desinformation verbreitet habe. Damit verfolgte das Gericht einen rein verwaltungsrechtlichen Ansatz.
Beim Urteil des EuGH wird es hingegen um das unionsrechtliche Verbreitungsverbot für Inhalte russischer Staatsmedien und dessen Auslegung gehen – und dessen Auslegung. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte 2022 die damaligen Sanktionen gegen „RT France“ bestätigt. Dabei urteilte das Gericht, der Rat durfte außenpolitische Sanktionen dieser Art grundsätzlich erlassen.
Der EuG hielt die damit verbundene Einschränkung von Grundfreiheiten wie der Medienfreiheit oder der Freiheit der Erwerbsausübung für möglich. Diese müssten gesetzlich vorgesehen, verhältnismäßig und durch Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gerechtfertigt sein. Im konkreten Fall der russischen Staatsmedien seien die Maßnahmen zudem zeitlich begrenzt und an die Fortdauer der Sanktionen gekoppelt.