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Reporter ohne Grenzen: China strebt „neue Weltmedienordnung“ an


In Kürze:

  • RSF beschreibt eine Ausweitung chinesischer Medien- und Einflussaktivitäten im Ausland.
  • Deutschland wird im Zusammenhang mit Medienkooperationen und Influencer-Reisen genannt.
  • Der Bericht thematisiert zudem grenzüberschreitenden Druck auf Journalisten und mögliche Auswirkungen chinesischer Inhalte auf KI-Modelle.

 
„China versucht, seine eigenen Normen und sein eigenes Modell von Journalismus zu etablieren“, erklärt Reporter ohne Grenzen (RSF) in einem neuen Bericht.
Laut der Organisation mit Sitz in Paris hat sich die Kampagne Pekings zur Verbreitung seines staatlich kontrollierten Mediensystems ausgeweitet. Sie richtet sich demnach zunehmend auch gegen unabhängige Journalisten im Ausland.
Der am 21. September veröffentlichte Bericht warnt vor Pekings anhaltendem Streben nach einer „neuen Weltmedienordnung“ – einem Ziel, das Chinas Staats- und Parteichef Xi Jinping seit 2013 verfolgt.
Nach Darstellung von RSF hat sich das chinesische Modell, in dem Medien eng an staatliche Vorgaben gebunden sind, über Pekings internationales Mediennetzwerk inzwischen auf fünf Kontinente ausgebreitet.

Auch deutsche Medien und Influencer betroffen

Der Bericht nennt Deutschland ausdrücklich als eines der Länder, in denen Chinas Strategie zum Export seines Propagandamodells bereits sichtbar geworden sei.
Zwei konkrete Mechanismen werden dabei benannt:
Zum einen bestünden Content-Sharing-Vereinbarungen zwischen chinesischen Staatsmedien und öffentlich-rechtlichen sowie lokalen Sendern, durch die Inhalte chinesischer Staatsmedien als unabhängiger Journalismus weiterveröffentlicht werden könnten. Laut RSF betrifft dies auch Deutschland. RSF nennt dabei als Fallbeispiele den NDR und die „Berliner Zeitung“.
Zum anderen hätten staatsnahe chinesische Institutionen gezielt gesponserte Reisen für ausländische YouTuber und TikTok-Creator organisiert, während chinesische Staatsmedien eigene Programme für Influencer aufgelegt hätten, um ihre Propaganda zu verbreiten und ein breiteres, jüngeres Publikum zu erreichen.
Als Beispiele dafür nennt der Bericht neben Deutschland auch Nigeria und Neuseeland.
Sören Kittel, Referent für Asien und Pazifik bei RSF, äußerte im März dieses Jahres: „Chinas Einfluss auf die globale Informationsordnung ließ sich in den vergangenen Jahren auch in deutschen Städten feststellen – oft subtil, aber systematisch.“

Chinas Einfluss auf globale Medien nimmt neue Formen an

„China versucht, seine eigenen Normen und sein eigenes Modell von Journalismus zu etablieren – eines, in dem die Medien einzig dem Regime gegenüber verantwortlich sind und als Werkzeug der Propaganda und Kontrolle gelten, nicht als unabhängige Säule der Demokratie“, erklärten Anne Bocandé, RSF-Redaktionsdirektorin, und Aleksandra Bielakowska, Referentin für Asien und Pazifik bei RSF, in einer Stellungnahme zum Bericht.
„Wir hoffen, dass dieser Bericht mehr Licht auf diese Taktiken wirft und unsere Demokratien mit einem Schutzschild für unseren Informationsraum ausstattet, bevor es zu spät ist.“
Die jüngsten Erkenntnisse bauen auf zwei früheren RSF-Berichten mit den Titeln „China’s Pursuit of a New World Media Order“ und „The Great Leap Backwards of Journalism in China“ auf, die 2019 beziehungsweise 2021 veröffentlicht wurden.
Sie beschrieben Pekings systematische Kampagne, globale Mediennarrative durch bezahlte, redaktionell aufgemachte Beiträge (Advertorials) in ausländischen Publikationen, Medienpartnerschaften und Content-Sharing-Vereinbarungen sowie durch vollständig finanzierte Reisen und Schulungen für ausländische Journalisten zu prägen.
Der neue Bericht betont, dass China sich nicht auf eine einzige Methode verlasse, sondern seine Taktiken an die Medienlandschaften der jeweiligen Zielländer anpasse. Nach Darstellung von RSF zielt die Strategie darauf ab, chinesische Narrative zu verstärken und „Informationen, die den Interessen des Regimes zuwiderlaufen“, zu marginalisieren.

Grenzüberschreitende Repression

Der Bericht beschreibt zudem Fälle grenzüberschreitender Repression durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) gegen im Exil lebende chinesische sowie ausländische Journalisten. Dabei würden laut RSF verschiedene Methoden eingesetzt, die darauf abzielten, Betroffene „einzuschüchtern, zum Schweigen zu bringen und unter Druck zu setzen“.
„Seit 2020, insbesondere im Zuge der COVID-19-Pandemie, mussten viele chinesische Journalisten auf der Suche nach Sicherheit und einer dauerhaften Neuansiedlung in neue Länder fliehen“, heißt es in dem Bericht.
„Selbst wenn sie schließlich im Ausland sind, sehen sich diese Journalisten weiterhin Druck und Einschüchterung durch das chinesische Regime ausgesetzt.“
Im Juli appellierte RSF an Thailand, den chinesischen investigativen Journalisten Bai Zhaodong nicht abzuschieben. Bai war 2023 aus China geflohen, nachdem er über politisch heikle Themen berichtet hatte, darunter Korruption und Betrug unter KPCh-Funktionären.
Laut dem neuen Bericht wurden im Oktober 2024 vier chinesische Strafverfolgungsbeamte dabei beobachtet, wie sie vor einer Dienststelle der thailändischen Einwanderungsbehörde auf ihn warteten. Anschließend tauchte er unter, nachdem er weder sein Visum nicht verlängern noch seinen Pass zurückerhalten konnte.
Der Bericht zitiert zudem Tahir Imin, einen im Exil lebenden uigurischen Journalisten und Gründer der Nachrichtenwebsite „Uyghur Post“, mit den Worten, er habe wegen seiner Berichterstattung „jahrelange Hacking-Versuche, Online-Drohungen und Überwachung ertragen“.
Darüber hinaus seien 2025 zwei französische Journalisten „Ziel einer massiven, anhaltenden Cyber-Belästigungskampagne geworden, die von chinesischen Staatspropaganda-Medien verstärkt wurde“, so der Bericht. Die Journalisten hatten an einer Fernsehsendung mitgewirkt, die Geschäfte eines französischen Sportbekleidungsunternehmens mit einem chinesischen Unternehmen aufdeckte, dem der US-Kongress und die Vereinten Nationen vorwerfen, Zwangsarbeit von Uiguren einzusetzen.
Der Bericht warnt, dass Journalisten nun aufgrund von Chinas neu erlassenem Gesetz zur „ethnischen Einheit“ einem größeren Risiko ausgesetzt seien. Dieses enthalte eine Klausel zur extraterritorialen Gerichtsbarkeit, die Peking die Befugnis gebe, die Durchsetzung ins Ausland auszuweiten.
„Journalisten sind nun einem höheren Risiko rechtswidriger Strafverfolgung und grenzüberschreitender Repression im Namen der ‚Untergrabung der ethnischen Einheit‘ ausgesetzt – ein Beleg dafür, wie weit die KPCh zu gehen bereit ist, um das Schüren von Angst unter ihren politischen Gegnern zu rechtfertigen“, heißt es in dem Bericht.
Um der von RSF beschriebenen grenzüberschreitenden Repression zu begegnen, unterbreitet die Organisation mehrere Empfehlungen. Dazu gehört unter anderem, Strafverfolgungsbehörden für die verschiedenen Formen solcher Einflussnahme zu sensibilisieren und Übergriffe auf Journalisten einheitlich zu erfassen.

Neue Stufe der Informationskontrolle

Die zunehmende Popularität generativer Künstlicher Intelligenz habe zu einer „neuen Stufe in Chinas Herangehensweise an Informationskontrolle und Propaganda“ geführt, so RSF.
Chinesische Sprachmodelle, darunter DeepSeek, ERNIE und Qwen, hätten laut eigenen Tests von RSF „politische Zensurmechanismen und staatlich genehmigte Narrative“ in ihre Antworten integriert.
Als DeepSeek gefragt wurde, warum die chinesische Bürgerjournalistin Zhang Zhan inhaftiert worden sei, habe der Chatbot Chinas „offizielle Sprachregelungen“ wiederholt, heißt es in dem Bericht. Zhang, die 2020 erstmals inhaftiert wurde, bevor sie 2025 zu einer weiteren vierjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, ist für ihre frühe Berichterstattung über den COVID-19-Ausbruch in China bekannt.
Eine eigene Untersuchung von DeepSeek durch die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times, veröffentlicht im Februar 2025, ergab, dass der KI-Chatbot sich weigerte, Fragen zu Chinas Menschenrechtsbilanz inhaltlich zu beantworten.

Chinesische Narrative erreichen westliche KI-Modelle

Pekings Propaganda habe auch westliche Sprachmodelle durchdrungen, so der Bericht, der sich auf eine gemeinsame Studie mehrerer US-amerikanischer Universitäten beruft, darunter die University of Oregon, die Purdue University und die University of California San Diego.
Die im Mai in der Fachzeitschrift „Nature“ veröffentlichte Studie untersuchte Inhalte aus Common Crawl, einem gemeinnützigen Archiv, das Websites aus dem gesamten Internet sammelt und dessen Daten zum Training großer Sprachmodelle verwendet wurden.
Anhand eines chinesischsprachigen Datensatzes von Common Crawl stellten die Forscher fest, dass sich 3,1 Millionen Dokumente in ihren Formulierungen erheblich mit Inhalten von zwei staatlich koordinierten chinesischen Medienquellen überschnitten – das entspreche 1,64 Prozent des Datensatzes, so ein Artikel der University of Oregon über die Studie. Unter den Dokumenten, die chinesische politische Führungspersönlichkeiten oder Institutionen erwähnten, sei der Anteil auf bis zu 23 Prozent gestiegen.
Hannah Waight, Assistenzprofessorin für Soziologie an der University of Oregon und Mitleiterin der Studie, sagte gegenüber RSF, die Ergebnisse deuteten auf „unbeabsichtigte Folgen“ hin: Unternehmen wie OpenAI und Anthropic könnten ein aus ihrer Sicht „neutrales Archiv“ an Online-Informationen für das Training nutzen und am Ende Modelle hervorbringen, deren Ausgaben stärker mit Pekings bevorzugten Narrativen übereinstimmten.
Die Forschungsergebnisse würden daher, so Waight, auf „eine besorgniserregende Möglichkeit“ hinweisen, was autoritäre Regime, insbesondere China, angesichts ihrer Kontrolle über chinesischsprachige Informationen anrichten könnten.
„Das gibt ihnen einen weiteren Grund, ihr Informationsumfeld zu koordinieren – denn dadurch können sie nicht nur beeinflussen, was ihre eigenen Bürger wahrnehmen, sondern auch die Modelle prägen, die eine zunehmend wichtige Rolle in unserem breiteren Informationsumfeld spielen“, sagte Waight.

Einflussoperation in den USA

Der RSF-Bericht befasst sich außerdem mit dem Fall von Eileen Wang, einer ehemaligen Bürgermeisterin von Arcadia im US-Bundesstaat Kalifornien. Sie bekannte sich im Mai schuldig, als Agentin für die KPCh tätig gewesen zu sein.
Staatsanwälte warfen Wang vor, das chinesischsprachige Medienunternehmen „US News Center“ betrieben zu haben, das sich als legitimes Nachrichtenmedium für die lokale chinesische Gemeinschaft in Kalifornien ausgab, tatsächlich aber zur Verbreitung von KPCh-Propaganda genutzt wurde.
RSF ordnet den Fall in einen größeren Zusammenhang ein und verweist auf weitere Untersuchungen zum Einfluss auf chinesischsprachige Diaspora-Medien in den USA.
Wang Yaqiu, eine in den USA ansässige Forscherin mit Schwerpunkt Menschenrechte und Demokratie, wird in dem Bericht mit den Worten zitiert, „auffällige Ähnlichkeiten in der redaktionellen Linie einiger chinesischer Diaspora-Medien“ in den Vereinigten Staaten deuteten auf die Möglichkeit breiterer, im Hintergrund agierender Netzwerke hin, die deren Berichterstattung zu lenken versuchten.
Laut dem Bericht habe Wangs Forschung ergeben, dass „Peking seinen Fokus zunehmend auf die Kommunalpolitik [in den USA] verlagert hat und versucht, Mitglieder der chinesischen Diaspora dazu zu bewegen, geschlossen für bestimmte Kandidaten zu stimmen oder ‚Wähler von anderen fernzuhalten, die pro-Hongkong oder pro-Taiwan eingestellt sind‘“.
Die Einflussoperation der KPCh habe zudem „erhebliche Investitionen“ in lokale und gemeinschaftliche chinesischsprachige Medien in den Vereinigten Staaten umfasst, darunter auch wirtschaftlich angeschlagene US-Medien, so der Bericht unter Berufung auf die in den USA ansässige chinesische Journalistin Vivian Wu.
„China hat 30 Milliarden Renminbi [3,9 Milliarden Euro] investiert, um dieses Netzwerk zum Aufkauf lokaler Medien aufzubauen“, sagte Wu gegenüber RSF.
Nach Wus Darstellung konkurrieren unabhängige Diaspora-Medien mit finanziell und institutionell deutlich besser ausgestatteten Akteuren.
Der Bericht fordert demokratische Regierungen auf, die finanzielle Nachhaltigkeit von Exilmedien zu stärken – durch langfristige Finanzierung, beschleunigte Visaverfahren für verfolgte Journalisten sowie erleichterten Zugang zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für Journalisten im Exil.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „China Uses Intimidation to Silence Journalists in Pursuit of ‘New World Media Order’: Report“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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EuGH urteilt über Videoverbreitung von „RT DE“ – Berliner Gericht bestätigt Sendeverbot


In Kürze:

  • Das Verwaltungsgericht Berlin hält die Untersagung von „RT DE“ wegen fehlender Rundfunkzulassung für rechtmäßig.
  • Nach Ansicht des Gerichts trat die deutsche GmbH selbst als Veranstalterin des Programms auf.
  • Der EuGH entscheidet am 2. Juli über die Reichweite des EU-Verbots zur Verbreitung von RT-Inhalten.
  • Im Mittelpunkt steht die Frage, ob auch private Webseitenbetreiber oder Blogger als „Betreiber“ im Sinne der EU-Sanktionsverordnung gelten.

Der öffentlich-rechtliche russische Auslandssender RT („Russia Today“) beschäftigt weiterhin die Gerichte. Am Dienstag, 30. Juni, hat das Verwaltungsgericht in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zugunsten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg entschieden. Diese hatte im Februar 2022 den Betrieb des Fernsehprogramms „RT DE“ in Deutschland untersagt. Für Donnerstag, 2. Juli, wird wiederum ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erwartet, in dem es um die Verbreitung von Videos des Senders geht.

„RT DE“ präsentierte sich als deutsches Medium – das wurde ihm zum Verhängnis

Die inzwischen liquidierte, 2014 nach deutschem Recht gegründete Betreiber-GmbH hatte gegen die Untersagung des Betriebs von „RT DE“ als Fernsehprogramm über Satellit und Internet geklagt. Zur Begründung hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg damals angegeben, dass der Gesellschaft die hierfür erforderliche Zulassung fehle. Der Bescheid erging noch vor Beginn des Ukrainekriegs im Februar 2022.
Die deutsche GmbH machte geltend, dass nicht sie, sondern die in Russland ansässige Großmuttergesellschaft TV Novosti die Veranstalterin von „RT DE“ sei. Sie selbst übernehme dafür nur Produktion und Zulieferung. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Darstellung nicht für stichhaltig gehalten und im Urteil zu VG 32 K 13/23 die Klage abgewiesen.
Die Medienanstalt habe die GmbH zu Recht als Veranstalterin eines zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms betrachtet. Immerhin sei diese mehrfach als solche aufgetreten. Sie habe von sich aus mehrfach betont, dass die redaktionelle Letztverantwortung für die gesendeten Inhalte nicht in Russland, sondern in Deutschland liege. Zudem sei sie auch in Stellenausschreibungen als TV-Sender aufgetreten. Insofern konnte die Medienanstalt die jahrelangen Bemühungen, als deutsches Medium aufzutreten, nun gegen „RT DE“ verwenden. Die in Deutschland nicht mehr aktive Gesellschaft könnte noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen. Ob dies geschehen wird, ist ungewiss. Der Betrieb des nach wie vor Inhalte publizierenden Formats „RT DE“ wird nach Informationen der Epoch Times über eine drittstaatsbezogene Konstruktion außerhalb der EU weitergeführt.

Staatsanwaltschaft Saarbrücken wollte Vorabentscheidung zum „Betreiber“-Begriff

Das für Donnerstag erwartete Urteil zum Verfahren C-67/25 Traugott Ickeroth betrifft hingegen die Anwendung der EU-Sanktionsverordnung gegen russische Staatsmedien. Das Landgericht Saarbrücken hatte sich mit der Bitte um eine Vorabentscheidung an den EuGH gewandt, zu klären, wer als „Betreiber“ gilt und damit der Verordnung unterliegt.
Das Verfahren richtete sich gegen drei Personen, die Videos von RT DE über eine eigene Internetseite verbreitet haben. Kostenpflichtig war das Angebot nicht, allerdings hatten die Angeklagten die Videos systematisch gesammelt, über eine eigene Website bereitgestellt und um Spenden gebeten – wodurch Einnahmen erzielt wurden.
Der EuGH muss jetzt entscheiden, ob nur Plattformen, Internetprovider und Kabelnetzbetreiber diesem Begriff unterfallen – oder auch Privatpersonen, einfache Webseitenbetreiber, Vereine oder Blogger. Generalanwalt Rimvydas Norkus hatte im Februar für eine weite Auslegung plädiert. Nicht die Gewinnerzielung soll entscheidend sein, sondern die aktive Verbreitung oder Ermöglichung der Verbreitung.

Verwaltungsgericht nahm keine politische Bewertung von „RT DE“ vor

Das Verwaltungsgericht Berlin beurteilte ausschließlich die rundfunkrechtliche Zulassung von „RT DE“ nach deutschem Medienrecht. Es befasste sich nicht mit den EU-Sanktionen, eine politische Bewertung russischer Medien oder ob der Sender Desinformation verbreitet habe. Damit verfolgte das Gericht einen rein verwaltungsrechtlichen Ansatz.
Beim Urteil des EuGH wird es hingegen um das unionsrechtliche Verbreitungsverbot für Inhalte russischer Staatsmedien und dessen Auslegung gehen – und dessen Auslegung. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte 2022 die damaligen Sanktionen gegen „RT France“ bestätigt. Dabei urteilte das Gericht, der Rat durfte außenpolitische Sanktionen dieser Art grundsätzlich erlassen.
Der EuG hielt die damit verbundene Einschränkung von Grundfreiheiten wie der Medienfreiheit oder der Freiheit der Erwerbsausübung für möglich. Diese müssten gesetzlich vorgesehen, verhältnismäßig und durch Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gerechtfertigt sein. Im konkreten Fall der russischen Staatsmedien seien die Maßnahmen zudem zeitlich begrenzt und an die Fortdauer der Sanktionen gekoppelt.