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Dobrindt will Fußfesseln, Präventivhaft und strengeres Strafrecht für Gefährder

Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin diskutiert die Politik, wie solcher Terror künftig zu verhindern ist. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat drei konkrete Vorschläge ins Gespräch gebracht: verstärkte Überwachung von Gefährdern, Präventivhaft und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Worum geht es dabei und was würde sich verändern? Die wichtigsten Antworten:

Was ist ein Gefährder?

Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert „Gefährder“ als Personen, von denen begründet anzunehmen ist, dass sie „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen werden. Derzeit stuft das BKA 410 Personen als islamistische Gefährder ein, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ war der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. als Gefährder eingestuft und wurde von einem BKA-Analysetool sogar als „Hochrisikoperson“ bewertet. Dobrindt betonte in der ARD, dass der Mann auf dem Radar der Behörden war. „In Berlin wurden technische Überwachungen vorgenommen“, sagte der Bundesinnenminister. „Die haben nicht ausgereicht, um jetzt diesen Terroranschlag zu verhindern.“

Was wird nun erwogen?

Dobrindt plädiert deshalb für die stärkere Nutzung einer „Einschränkung von Bewegungsfreiheit“ mittels elektronischer Fußfesseln. Sein zweiter Punkt: „Präventivhaft für Gefährder ist etwas, was aus meiner Sicht zwingend notwendig ist.“ Man müsse dafür sorgen, das deutschlandweit umzusetzen. Ferner fordert Dobrindt: „Wir brauchen Regeln, die dafür sorgen, dass Gefährder nicht mit Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen.“ Gerade beim Thema Fußfessel scheint auch die SPD mit an Bord: „Das ist eine sinnvolle Ergänzung der Instrumentarien“, sagte deren Innenexperte Sebastian Fiedler in der ARD.

Was würde sich ändern?

Sowohl die Möglichkeit einer Überwachung von Gefährdern per Fußfessel als auch die Option einer Präventivhaft gibt es bereits. Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaubt die elektronische Aufenthaltsüberwachung für einen bestimmten Zeitraum, sofern eine konkrete Straftat zu erwarten ist oder die Wahrscheinlichkeit dafür hoch. Nötig ist eine richterliche Anordnung. Diese Option im BKA-Gesetz wurde noch nie genutzt, wie ein BKA-Sprecher sagte.
Vorbeugende Überwachung per Fußfessel bei Gefährdern ist nach seinen Worten Ländersache auf Grundlage der Landespolizeigesetze. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ trugen Ende Juni bundesweit 147 Menschen eine elektronische Fußfessel. Bei 18 von ihnen war dies auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder angeordnet. 128 waren verurteilte Straftäter, bei denen die Fußfessel einen Rückfall verhindern soll.
Die Maßnahme wird also vergleichsweise selten angewendet. Ähnlich sieht es beim vorsorglichen Gewahrsam aus. Eine längere Präventivhaft ist im BKA-Gesetz nicht vorgesehen, sondern nur sehr kurze Maßnahmen. Laut bayerischem Polizeigesetz ist hingegen auf richterliche Anordnung ein Gewahrsam von bis zu zwei Monaten möglich. Andere Länderpolizeigesetze lassen weniger Spielraum. Dobrindts Ziel ist also vor allem eine einheitlichere Handhabung. Das sagt auch SPD-Mann Fiedler: „Wir haben kein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder. Das Projekt wäre durchaus noch mal sinnvoll, das aufzulegen, weil die Präventivhaftvoraussetzungen in den Ländern total unterschiedlich sind.“

Könnten solche Änderungen Terror verhindern?

Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig warnt vor zu großen Erwartungen. Mit Blick auf eine ausgeweitete Anwendung der „elektronischen Fußfessel“ sagte der Experte der Deutschen Presse-Agentur: „Wenn eine Person wild entschlossen ist, eine Straftat zu begehen, dann muss man so ehrlich sein, die bloße Fußfessel wird ihn vermutlich nicht davon abhalten.“ Selbst wenn die Fußfessel Alarm auslöse, sei nicht sofort ein Polizeibeamter neben dem Betroffenen, um ihn zu stoppen.
Dass die Überwachungsmaßnahme bisher vergleichsweise selten angewendet wird, erklärt sich aus Kinzigs Sicht so: „Das hat damit zu tun, dass so eine Fußfessel schon ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person ist.“ Richter hätten dies sehr sorgfältig zu prüfen. Und sie stünden bei der Gefahrenabwehr immer vor einem zentralen Problem: „Hat man valide Hinweise dafür, dass diese Person eine Gefährdung darstellt? Wie gefährlich ist diese Person? Wie hoch ist das Risiko? Im Nachhinein ist es immer wohlfeil zu sagen, das hätte man ja wissen müssen.“
Bei der Präventivhaft sei es ähnlich, sagt der Direktor des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen. „Trotz Gefahrenprognose begehen die meisten Menschen eben doch keine schweren Straftaten. Treffsicher die zu finden, die es tun werden, ist die zentrale Aufgabe oder Schwierigkeit.“
Noch skeptischer sieht Kinzig eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, so dass es auf Gefährder grundsätzlich nicht mehr angewendet werden könnte. Gerichte könnten schon heute ab 18 Jahren Erwachsenenstrafrecht anwenden, sagte Kinzig. In der Altersgruppe zwischen 18 und 20 Jahren, den sogenannten Heranwachsenden, prüfen Gerichte laut Kinzig konkret zwei Kriterien: „Ist es eine Jugendverfehlung? Oder liegt eine Reifeverzögerung vor? Dann kann es Jugendstrafrecht anwenden. Hier für eine einzelne Gruppe Veränderungen vorzunehmen, scheint mir nicht sinnvoll.“ (dpa/red)
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Autoanschlag auf ver.di-Demonstration in München: Anklage fordert lebenslange Haft

Die Menschen flogen wie beim Bowling: Mit Details aus den Zeugenvernehmungen hat die Bundesanwaltschaft heute ihr Plädoyer im Prozess um den Autoanschlag auf die ver.di-Demonstration im Februar 2025 in München untermauert.
Vor dem Oberlandesgericht München forderten die Ankläger für den aus Afghanistan stammenden Farhad N. wegen zweifachen Mordes und 22-fachen versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe und außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Anschlag im Februar 2025

N. soll im Februar 2025 mit seinem Auto in das Ende einer Demonstration der Gewerkschaft ver.di gefahren sein. Eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zwei Jahre altes Kind starben, viele Menschen wurden schwer verletzt.
Ursprünglich wertete die Anklage bei 44 Verletzten die Taten als versuchten Mord – nach der Beweisaufnahme reduzierte die Anklage dies auf 22-fachen versuchten Mord. Dazu kommen 19 Fälle der gefährlichen Körperverletzung und drei Fälle der Körperverletzung.
Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Foto: Christoph Trost/dpa

„Es war wie beim Bowling: Die Menschen sind links und rechts weggeschleudert worden“, zitierten die Karlsruher Ankläger in ihrem Plädoyer aus einer der zahlreichen Zeugenaussagen in dem Prozess.
Die Tat des zuletzt in München lebenden 25-Jährigen sei „auf die Vernichtung von Menschenleben“ ausgerichtet gewesen.

Zwei Hauptmotive: Religiöse Motive,  Einsamkeit, Ängste und Wut

Der Fall hatte kurz vor der Bundestagswahl 2025 eine scharfe politische Diskussion über die Flüchtlingspolitik ausgelöst. Wie die Bundesanwaltschaft feststellte, ergab die Beweisaufnahme zwei Hauptmotive des Angeklagten.
Das erste Motiv seien religiöse und damit verknüpfte politische Gründe, das zweite Motiv Einsamkeit und diffuse Ängste.
Zu den religiösen Motiven gaben die Ankläger an, N. habe die Tat als Rache für das Leid der Muslime im Gazastreifen und in Afghanistan verübt. Er habe hinterlassen, dass im Fall seiner Tötung bei dem Anschlag seiner Mutter gesagt werden solle, dass US-Präsident Donald Trump das Leid der Muslime verursacht habe. Den Autoanschlag habe N. als „gerechtfertigte Vergeltung“ angesehen.
Die Ankläger stellten bei N. außerdem diffuse Ängste vor Einsamkeit sowie Wut und Kränkung fest. Er habe sich am Tattag allein gefühlt. Außerdem sei er auf seine in Afghanistan lebende Familie wütend gewesen.

Gutachter sehen psychische Probleme

Gutachter stellten bei dem Angeklagten zwar psychische Probleme fest. Diese waren allerdings nicht so ausgeprägt, dass eine Psychose vorlag. Die Schuldfähigkeit war nicht eingeschränkt.
Wie die Bundesanwaltschaft darstellte, leiden bis heute viele der Verletzten unter den Folgen der Attacke. Zu körperlichen Folgen kommen bei vielen Betroffenen psychische Folgen – teilweise sind sie bis heute nicht arbeitsfähig.
Auf das Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollten noch das Plädoyer der Nebenklage sowie das Plädoyer der Verteidung folgen. Ein Urteil wird für den 6. August erwartet. (afp/red)
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Polizei findet IS-Bekennervideo auf Handy des CSD-Attentäters

Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) haben die Ermittler auf dem Handy des Attentäters Abdul B. offenbar ein IS-Bekennervideo entdeckt. Das berichtet die „BILD“.
Das Video soll demnach am 25. Juli aufgenommen worden sein, dem Tag des Anschlags, und soll B. zeigen, wie er sich zur Terrororganisation Islamischer Staat bekennt. Die Polizei hatte das Handy zuvor im Tatfahrzeug gefunden.
Der Attentäter war am Samstagabend mit einem Kleintransporter in den Berliner Tiergarten gerast, wo CSD-Teilnehmer gerade feierten. Im Anschluss ging er mit einer Machete auf Passanten los.
Insgesamt wurden bei dem Anschlag 29 Menschen verletzt, eine Frau aus Polen wurde getötet. Der Attentäter wurde am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Spandau lokalisiert und bei einem Polizeieinsatz erschossen. (dts/red)
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Große Anteilnahme nach dem CSD-Anschlag: Mahnwachen in vielen deutschen Städten

Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) mit einer Toten und fast 30 Verletzten herrscht bundesweit weiter große Anteilnahme. Bereits seit Sonntag kommen Menschen vielerorts zu Mahnwachen und Spontandemonstrationen zusammen – am Montagabend waren etliche weitere Versammlungen unter anderem in Großstädten wie München, Hannover und Bremen geplant. Währenddessen nahm die Sorge vor einer politischen Instrumentalisierung der Bluttat zu.

Aufrufe zu Besonnenheit

In Bremen riefen die Organisatoren des CSD-Vereins vor der am frühen Montagabend auf dem Marktplatz der Hansestadt geplanten Veranstaltung dazu auf, auf „politische Schilder und Banner“ sowie „Partei-, Vereins- oder Organisationsflaggen“ zu verzichten. „Die Mahnwache soll ein gemeinsamer Ort des Gedenkens und des Zusammenhalts für alle sein.“
Der Berliner CSD-Verein rief am Montag zu Besonnenheit auf. „Hinter solcher Gewalt steckt der Versuch, unsere Gesellschaft zu spalten und Menschen gegeneinander aufzuhetzen“, erklärte der Vorstand in der Bundeshauptstadt.

Am 26. Juli 2026 legen Menschen an einer provisorischen Gedenkstätte im Berliner Tiergarten Blumen und Botschaften für die Opfer des CSD-Anschlags nieder.

Foto: John Macdougall / AFP via Getty Images)

Islamistischer Terror müsse „klar und ohne Relativierung“ benannt werden. Zugleich stelle sich der Verein aber „jedem Versuch entgegen“, die Tat für Hass gegen Muslime und Menschen bestimmter Herkunft zu „instrumentalisieren“. Der CSD stehe für Zusammenhalt und Respekt.

Ablauf des Anschlags

Der Anschlag hatte sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung zur Berliner CSD-Demonstration am Brandenburger Tor ereignet. Ein laut Behörden mutmaßlich islamistisch motivierter 21-Jähriger fuhr mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge und attackierte weitere Opfer mit einer Stichwaffe. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben teils lebensgefährlich verletzt.
Der flüchtige Verdächtige wurde am Sonntagabend von Spezialkräften nach rund 20-stündiger Suche bei einem Einsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin erschossen. Laut Polizei lief er mit einem Messer auf sie zu. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übernahm die Ermittlungen zum Fall.

Gedenken in vielen Städten

Bereits am Sonntagabend gedachten deutschlandweit Menschen der Opfer des Anschlags. Mahnwachen und Spontandemonstrationen gab es nach Angaben von Polizei und CSD-Vereinen in etlichen Städten von Mainz in Rheinland-Pfalz über Erfurt in Thüringen bis ins sächsische Dresden.
In Berlin wurde das Brandenburger Tor am Abend in Regenbogenfarben und mit dem Schriftzug „Berlin, Stadt der Freiheit“ angestrahlt. Auch dort versammelten sich weiterhin Menschen im Gedenken an die Anschlagsopfer.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

In Erfurt kamen nach Polizeiangaben am Sonntagabend etwa 400 Menschen zusammen, ebenso viele zählten Beamte in Mainz. Dort wurden den Angaben zufolge Kerzen und Blumen niedergelegt. In Dresden lud der örtliche CSD-Trägerverein zu einer Mahnwache in der Innenstadt, auch dort wurde mit Kerzen und Blumen der Opfer gedacht. „Wir bleiben stark und sichtbar“, schrieben die dortigen Organisatoren im sozialen Netzwerk Instagram.

Offizielle Reaktionen der Länder

In Sachsen ordnete die Landesregierung am Montag Trauerbeflaggung an allen Dienstgebäuden an, Fahnen davor wurden auf Halbmast gesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wollte Innenminister Christian Pegel (SPD) nach Angaben der Landesregierung an einer am frühen Montagabend geplanten Mahnwache in Schwerin teilnehmen. „Der Islamismus ist eine reale Gefahr – niemand darf ihn kleinreden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Der queeren Community gelte volle Solidarität. (afp/red)
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Vom IS-Anwerbeversuch zum Terrorverdächtigen: Das ist über Abdul B. bekannt

Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Die Tat: 
  • Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
  • Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
  • Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben: 
  • Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
  • B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
  • B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
  • B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
  • Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit: 
  • Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
  • 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
  • Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
  • Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
  • Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
  • Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
  • Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
  • Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
  • Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod: 
  • Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
  • Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
  • B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
  • Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
  • Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
  • Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
  • Der Tatablauf im Detail ist unklar.
  • Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
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Das ist über den Verdächtigen Abdul B. bekannt

Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Die Tat: 
  • Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
  • Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
  • Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben: 
  • Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
  • B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
  • B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
  • B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
  • Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit: 
  • Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
  • 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
  • Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
  • Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
  • Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
  • Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
  • Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
  • Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
  • Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod: 
  • Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
  • Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
  • B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
  • Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
  • Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
  • Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
  • Der Tatablauf im Detail ist unklar.
  • Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
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Tatverdächtiger Abdul B. tot – Warum war er auf freiem Fuß?

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen.
Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden war.

Innenminister prüft Aussetzung der Strafe

„Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmaßlichen Täter in der ARD.
„Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“, sagte der CSU-Politiker.
Dem Sender RTL sagte Dobrindt, „dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.
Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.

Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB.
„Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“

Abdul B. wollte sich IS anschließen

Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.
Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.

Gericht hob Haftbefehl auf

Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.
Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg.
Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der „Bild“ zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.
In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.

In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Terrorismus-Fachmann: Strafrecht zu milde

Terrorismus-Fachmann Peter Neumann vom King’s College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz.
„Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man „auch noch mal nachdenken“.
Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden. „In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen“, sagte Neumann.

Junge Union fordert Verschärfung des Strafrechts

Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin „Stern“. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“
Der Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt.
Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland. (dpa/red)
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Tatverdächtiger erschossen – Hintergründe der tödlichen Attacke beim CSD

Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist der Tatverdächtige bei einem Polizeieinsatz getötet worden. Das teilte die Berliner Polizei mit. Bei einem Einsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau sei der mutmaßliche Täter mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, daraufhin habe das Berliner SEK auf ihn geschossen. „Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort“, so die Polizei.
Die Ermittlungen zu dem Anschlag am Rande des CSD übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland.

Eine Tote und viele Verletzte bei Anschlag am Samstag

Der CSD in Berlin war am Samstagabend abgebrochen worden, nachdem ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren war. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Ihr Zustand ist nach Angaben der Polizei vom Nachmittag nicht mehr lebensbedrohlich.
Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh. Er sei mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten losgegangen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Terroranschlag aus. Darauf deute alles hin, so Dobrindt.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner zeigte sich am Abend erleichtert darüber, dass der Tatverdächtige gestellt wurde. „Dass die Berliner Polizei innerhalb von 24 Stunden den Tatverdächtigen hat, ist ein großer Erfolg der Ermittlungsbehörden“, sagte der CDU-Politiker im RBB. „Und da bin ich sehr dankbar.“

Abdul B. versuchte, sich dem IS anzuschließen

Am Morgen hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten Abdul B. fahndete. Der Tatverdächtige hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an. Nach Angaben der Behörden ist er in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsbürger. Er habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden, sagte Dobrindt.
Im vergangenen Jahr versuchte Abdul B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung sei Abdul B. am 17. November nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden.
Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai 2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut Mitteilung „überwiegend geständig“ gezeigt und vom IS distanziert.
Noch Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der „Bild“ zufolge sollte Abdul B. am Montag zu einem Deradikalisierungskurs.

Jähes Ende eines bunten Festes

Am Samstag hatten Hunderttausende Menschen beim CSD auf den Berliner Straßen gefeiert. Mehr als 80 Trucks mit Musik fuhren Richtung Tiergarten zur großen Abschlussparty am Brandenburger Tor.
Die Feierstimmung nahm gegen 22.00 Uhr ein jähes Ende, als ein weißer Van in der Nähe des Potsdamer Platzes in die Menschenmenge fuhr. Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen wurden alle in Krankenhäuser gebracht, der Veranstaltungsort geräumt.

Gedenken an Opfer

Nach dem Anschlag wurde am Sonntagmittag mit einer Andacht in der Berliner St. Marienkirche an die Opfer erinnert, an der unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) teilnahmen.
Im Anschluss besuchte der Kanzler den Ort des Anschlags im Tiergarten, legte weiße Blumen ab und hielt unter anderem mit Dobrindt und Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) kurz inne, um der Opfer zu gedenken.

Experten: Angriffe dieser Art kaum zu verhindern

Berlins Regierender Bürgermeister Wegner verteidigte die Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. „Wir haben beim CSD eine hohe Sicherheit gehabt“, sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts. „Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen.“ Dort sei der Täter nicht drauf gekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen.
Taten wie der Angriff auf den Berliner CSD lassen sich nach Einschätzung von Experten praktisch nicht verhindern. „Ich glaube, dass ein Staat oder auch die Europäische Union, eine Staatengemeinschaft, sehr viele Maßnahmen ergreifen kann, damit die Menschen in Deutschland sicher sind“, sagte der Terrorismusexperte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Felix Neumann. Eine hundertprozentige Sicherheit sei aber nicht möglich. (dpa/red)
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Eine Tote, 29 Verletzte – Hintergründe der tödlichen Attacke beim CSD

Nach dem Angriff eines Autofahrers am Rande des Berliner Christopher Street Days (CSD) gehen die Ermittler von einem „islamistischen Terroranschlag“ aus. Darauf deute alles hin, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin.
Die Bundesanwaltschaft soll die Ermittlungen übernehmen, wie Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ankündigte. Der Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen in der Regel nur bei schweren Straftaten, die sich gegen die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands richten. Dazu zählen etwa Terrorismus oder Spionage.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach vom „Gift des Terrorismus“ und rief dazu auf, sich durch solche Taten nicht einschüchtern zu lassen. Er nahm am Nachmittag zusammen mit Justizministerin Hubig und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) an einer Andacht in der St. Marienkirche teil.
Bei dem Angriff mit dem Auto sowie anschließend mit einer Stichwaffe, mutmaßlich eine Machete, wurde laut Dobrindt ein Mensch getötet, 29 wurden verletzt. Sie befanden sich laut Polizei am Nachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.

Mutmaßlicher Täter schon in der Vergangenheit „auffällig“ und verurteilt

Berichten zufolge soll der mutmaßliche Täter bei einem Polizeieinsatz in einer Spandauer Kleingartenanlage erschossen worden sein.
Der 21.Jährige hat sich Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zufolge radikalisiert und gehört der islamistischen Szene an, wie Dobrindt sagte. Der Mann sei schon in der Vergangenheit „auffällig“ geworden. Dobrindt sprach von einem „hohen Maß von Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“ des 21-Jährigen. In der Vergangenheit sei der Beschuldigte zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, sagte der Innenminister. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.
Der Tatverdächtige sei 2005 in Deutschland geboren und deutscher Staatsbürger, sagte der Innenminister. Der Mann habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden.
Am Morgen veröffentlichte die Polizei ein Foto, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten Abdul B. fahndet.

Polizei schließt weitere Tatverdächtige nicht aus

Der Täter war mit seinem Transporter laut Polizeisprecher Florian Nath am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße, unterwegs gewesen. Dort habe er mehrere Menschen angefahren, möglicherweise auch umgefahren, bevor das Fahrzeug einen Baum gerammt habe. Dobrindt zufolge attackierte er im Anschluss mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, weitere Passanten und verletzte einige schwer.
Die Polizei nahm nach dem Angriff mehrere Menschen in Gewahrsam. Von Tatverdächtigen sprach Polizeisprecher Nath dabei aber nicht. Er sagte zugleich: „Wir haben immer noch die Ermittlungshypothese, dass es nicht nur ein Tatverdächtiger sein könnte.“

Jähes Ende eines bunten Festes

Zehntausende Menschen hatten den ganzen Samstag beim Christopher Street Day (SCD) auf den Berliner Straßen gefeiert. Mehr als 80 Trucks mit Musik fuhren Richtung Tiergarten zur großen Abschlussparty am Brandenburger Tor. Die Feierstimmung nahm gegen 22.00 Uhr ein jähes Ende, als der weiße Van in der Nähe des Potsdamer Platzes in die Menschenmenge fuhr.
Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen wurden alle in Krankenhäuser gebracht. In der Nacht sagten die CSD-Veranstalter zwei für Sonntag geplante Veranstaltungen ab. Der Bundesopferbeauftragte Roland Weber bot Betreuung für Opfer und Angehörige an.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verteidigte die Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. „Wir haben beim CSD eine hohe Sicherheit gehabt“, sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts. „Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen.“ Dort sei der Täter nicht drauf gekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen.

Debatte über Sicherheit

Merz kündigte Beratungen in der Regierung über Konsequenzen des Tags an.
Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings forderte in der „Rheinischen Post“ ein härteres Strafmaß für islamistische Attentäter – sollte sich bewahrheiten, dass es sich im Berliner Fall um einen solchen handele. Auch strengere Regeln bei der Einbürgerung brachte er ins Gespräch.
Sein Parteikollege Alexander Throm sagte dem „Tagesspiegel“, alle in Arbeit befindlichen Sicherheitsgesetze müssten unmittelbar nach der Sommerpause verabschiedet werden.
„Schützt die Berliner vor gewaltbereiten Islamisten“, schrieb die Berliner AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker auf X. Sie brachte die Tat in Zusammenhang mit einer aus ihrer Sicht „katastrophalen Migrationspolitik der vergangenen Jahre“ und einem vermeintlichen „Kuschelkurs gegenüber gewaltbereiten Islamisten“.

Staatsoberhaupt: Angriff auf offene Gesellschaft

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeigte sich indes „erschüttert und entsetzt“ über den Angriff in Berlin. „Diese Tat ist ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft, auf unsere Art zu leben und zusammenzuleben“, sagte er in Hamm, wo er an einem Tempelfest der Hinduistischen Gemeinde in Deutschland teilnahm.
Der CDU-Spitzenkandidat für die bevorstehende Abgeordnetenhauswahl in Berlin, Stefan Evers, drückte auf der Plattform X sein Entsetzen aus und schrieb: „Es trifft unsere Stadt mitten ins Herz.“
Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), schrieb bei Instagram: „Wenn die Feinde unserer Freiheit Hass und Gewalt säen, werden sie keine Angst ernten, sondern mehr Zusammenhalt, mehr Vielfalt und mehr Sichtbarkeit.“ (dpa/afp/red)
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„Islamistischer Terroranschlag“: Was bisher über den mutmaßlichen Angreifer bekannt ist

Nach der blutigen Attacke beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin gehen die Ermittler nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) von einem „islamistischen Terroranschlag“ aus. Nach dem flüchtigen Verdächtigen Abdul B. werde unter anderem an Bahn- und Flughäfen sowie an Grenzen „mit sehr hohem Einsatz“ gesucht, sagte der Minister am Sonntag in Berlin. Der 21-Jährige sei als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt.
Der geflüchtete Verdächtige hat nach Justizangaben im vorigen Jahr vergeblich versucht, sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Außerdem postete er im sozialen Netzwerk Instagram 2024 verbotene Propaganda der Gruppe, wie das Kammergericht und die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin am Sonntag gemeinsam mitteilten.

Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren Straftat

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 21-Jährigen demnach am 12. Mai in einem von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin angestrengten Verfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie zweifacher Zuwiderhandlung gegen ein Verbot nach dem Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft.
Die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung wurde laut Generalstaatsanwaltschaft und Kammergericht für ein halbes Jahr zurückgestellt, ein bestehender Untersuchungshaftbefehl aufgehoben.
Den Angaben zufolge versuchte B. – bei dem es sich um einen in Berlin geborenen deutschen Staatsangehörigen handelt – im Mai vergangenen Jahres zunächst vergeblich versucht, über Mauretanien in die Türkei zu reisen. Am 20. Mai soll er dann über den Hauptstadtflughafen BER über die Türkei in den Libanon geflogen sein, um von dort weiter zum IS nach Syrien zu gelangen. Er habe sich laut Feststellungen des Gerichts dem „bewaffneten Kampf“ der islamistischen Organisation anschließen wollen.

Festnahme im Libanon und Rückkehr nach Deutschland

Allerdings wurde der Verdächtige im Juli 2025 im Libanon festgenommen und dort von einem Militärgericht zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach der Verbüßung kehrte er im November vergangenen Jahres nach Deutschland zurück und wurde noch am Flughafen BER in Untersuchungshaft genommen, in der er bis zu seiner Verurteilung vor zweieinhalb Monaten verblieb.
Für das Gericht war bei Rückstellung der Entscheidung über Bewährung und der Aufhebung des Haftbefehls demnach unter anderem entscheidend, dass B. bereits drei Monate in einem libanesischen Gefängnis sowie weitere sechs Monate in deutscher Untersuchungshaft verbracht hatte.
Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und sei keine „vorweggenommene Strafe“, hieß es in der Mitteilung. B. habe sich unter anderem geständig eingelassen und vom IS distanziert, zudem sei es durch ihn zu keinen konkreten Rechtsgütergefährdungen gekommen.
Verschiedene Medien hatten am Sonntag bereits zuvor über die versuchte Ausreise des Verdächtigen zum IS und das Urteil berichtet. Das Urteil war auch bereits von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigt worden. Dieser hatte aber keine Einzelheiten dazu genannt.
Die Generalstaatsanwaltschaft legte der gemeinsamen Mitteilung zufolge Berufung gegen das Urteil vom Mai ein, dieses ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Demnach hatte sie eine Aufrechterhaltung des Haftbefehls und eine höhere Strafe gefordert, die nicht mehr bewährungsfähig wäre.

Durchsuchung wegen Waffenverdachts

Demnach kam es vor etwa drei Wochen zudem zu einer Durchsuchung bei dem flüchtigen Beschuldigten wegen eines Anfangsverdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz. Es wurde demnach aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden, weshalb das Verfahren anschließend eingestellt werden musste.
B. soll am Samstagabend beim Berliner CSD mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gerast und anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf weitere Betroffene losgegangen sein. Eine Frau starb, weitere 29 Menschen wurden nach Angaben von Dobrindt bei der Tat im Bereich des Tiergartens verletzt. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Anschlag aus. Nach B. wird gefahndet, er befindet sich auf der Flucht.
(afp/dpa/red)
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Wenn Autos Waffen werden: folgenschwere Taten in Deutschland

Autos werden in Deutschland seit Jahren immer wieder als Waffe gegen unbeteiligte Menschen eingesetzt. Die Täter kennen ihre Opfer dabei in der Regel nicht. Es handelt sich nicht nur um Terroranschläge, die Motive sind sehr unterschiedlich. Mehr als 30 Menschen kamen seit 2018 vor dem aktuellen Angriff auf dem Berliner CSD dabei ums Leben. Eine Übersicht:
Berlin. Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche – 19. Dezember 2016: Bei dem bislang schwersten islamistischen Anschlag in Deutschland sterben zwölf Menschen, Dutzende werden zum Teil schwer verletzt. Der tunesische Attentäter Anis Amri lenkt am Abend einen gestohlenen Lastwagen auf den gut besuchten Weihnachtsmarkt.
Den polnischen Fahrer, den 13. Toten, hatte er zuvor erschossen. Amri, 24 Jahre alt und Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), entkommt zunächst. Einige Tage später wird er auf seiner Flucht von italienischen Polizisten erschossen.
Magdeburg. Weihnachtsmarkt – 20. Dezember 2024: Taleb Al-Abdulmohsen aus Saudi-Arabien rast mit einem PS-starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge sterben, Hunderte Menschen werden verletzt.
Im Juni 2026 wird der 51-Jährige, der seit 2006 in Deutschland lebt und als Arzt im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts handelte der Täter aus einem komplexen Motivbündel, zu dem unter anderem Rachefantasien gegenüber Deutschland und deutschen Behörden gehörten. Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung.
Trier. Fußgängerzone – 1. Dezember 2020: Ein 51-jähriger Deutscher fährt mit seinem Geländewagen zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Fußgängerzone in der Innenstadt. Dabei steuerte er seinen Pkw in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, gezielt auf verschiedene Menschen und Gruppen zu.
Sechs Menschen sterben, darunter ein neun Wochen altes Baby. Mehr als 20 Menschen werden teils schwer verletzt. Laut Gerichtsurteil litt der Mann aufgrund einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen. Er verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Leipzig. Zentrum – 4. Mai 2026: Ein 33-jähriger Deutscher fährt in der Leipziger Innenstadt mit einem weißen Auto in eine Menschenmenge. Zwei Menschen sterben, weitere werden verletzt. Die Ermittler gehen von einer Amokfahrt ohne politisches Motiv aus. Der Täter wird in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Mannheim. Rosenmontagszug – 3. März 2025: Ein 40-jähriger Deutscher aus Rheinland-Pfalz fährt in der Mannheimer Innenstadt mit seinem Auto in den Rosenmontagszug. Zwei Menschen kommen ums Leben, mehrere werden verletzt. Ein religiöser oder politischer Hintergrund wird ausgeschlossen.
München. Zentrum – 13. Februar 2025: Der 24-jährige Afghane Farhad N. steuert seinen Kleinwagen bewusst in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi mit rund 1.400 Teilnehmern. Eine Mutter und ihre zwei Jahre alte Tochter sterben, mehr als 40 weitere Menschen werden verletzt. Die Bundesanwaltschaft geht von islamistischem Terrorismus aus. Seit Januar 2026 läuft der Prozess am Oberlandesgericht München.
Berlin, Zentrum – Juni 2022: Ein 29-jähriger Deutsch-Armenier fährt am Kurfürstendamm mit dem Auto seiner älteren Schwester in eine Schülergruppe aus Bad Arolsen (Hessen). Eine Lehrerin wird dabei getötet, mehrere Menschen werden zum Teil schwer verletzt.
Für die Staatsanwaltschaft gibt es keinen Anhaltspunkt für einen terroristischen Hintergrund, sie geht von einer psychischen Erkrankung aus. Der Mann kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Witzenhausen – Oktober 2021: In der nordhessischen Kleinstadt fährt ein 31-jähriger Mann vor einer Kita in eine Kindergruppe. Ein achtjähriges Mädchen stirbt im Krankenhaus. Das Gericht stellt fest, dass der Täter an einer paranoiden Schizophrenie litt und unter Verfolgungswahn stand. Er kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Volkmarsen – Februar 2020: Am Rosenmontag steuert ein 29 Jahre alter Deutscher sein Auto bei einem Karnevalsumzug absichtlich in die Menge. Mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, werden teils schwer verletzt. Der Fahrer wird zu lebenslanger Haft verurteilt.
Bottrop und Essen – Januar 2019: Kurz nach dem Jahreswechsel steuert ein Rechtsradikaler sein Auto an beiden Orten in Feiernde, die er für Ausländer hält. Es gibt 14 Verletzte. Der Deutsche kommt in die geschlossene Psychiatrie.
Münster, Zentrum – April 2018: Ein 48-jähriger Deutscher fährt mit seinem Campingbus in eine Gruppe von Menschen vor einer Gaststätte und erschießt sich nach der Tat. Zwei Menschen sterben, 20 werden zum Teil schwer verletzt. Laut Polizei war der Täter psychisch labil und suizidgefährdet. (dpa/red)
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Mutmaßlicher CSD-Todesfahrer soll IS-Anhänger sein

Nach der Todesfahrt beim Berliner CSD gehen die Ermittler offenbar davon aus, dass der Täter ein Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ sein soll. Das berichten am Sonntag mehrere Medien unter Berufung auf Behördenangaben.
Ob der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernimmt, ist unterdessen noch unklar. Er soll sich aber bereits mit den örtlichen Behörden in Verbindung gesetzt haben.
Nach dem mutmaßlichen Täter wird mittlerweile europaweit gefahndet Das BKA soll die Behörden in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz und Österreich um Mithilfe ersucht haben, berichtet „Focus Online“.

Mehrere Täter und Stichwaffen möglich

Der 21-jährige Abdul B. soll am Samstag gegen 22 Uhr mit einem Kleintransporter in den Berliner Tiergarten gerast sein, wo CSD-Teilnehmer gerade feierten.
Dabei fuhr er schließlich gegen einen Baum und flüchtete. Ob er einen Mittäter hatte, ist noch unklar.
Die Behörden sprechen mittlerweile davon, dass „eine oder mehrere Personen“ sich aus dem Fahrzeug entfernt haben sollen. Des Weiteren sollen mehrere Personen „durch Stichwerkzeuge verletzt“ worden sein.
Die Veranstaltung war nach der Tat abgebrochen worden, über eine Stunde lang war aber öffentlich kaum bekannt, was passiert war – offensichtlich sollte damit Panik vermieden werden.
Vorübergehend setzte die Polizei bei der Suche auch einen Hubschrauber über dem Tiergarten ein, dabei soll dem Vernehmen nach auch eine Wärmebildkamera zum Einsatz gekommen sein. Nach letzten Angaben waren bei der Tat am Samstagabend eine Frau getötet und 16 weitere verletzt worden. (dts/red)
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Tote und Verletzte beim CSD – Was wir wissen und was nicht

Der Christopher Street Day in Berlin ist gestern gegen 22:00 Uhr abgebrochen worden, nachdem ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren ist.
Mindestens eine Frau wurde getötet, 16 weitere Menschen wurden verletzt – mehrere davon lebensbedrohlich.

Was wir wissen:

  • Nach Angaben der Polizei kam es im Tiergarten nahe dem Potsdamer Platz zu einem größeren Polizeieinsatz.
  • Wie ein Polizeisprecher berichtete, war ein weißer Wagen dort über den Ahornsteig parallel zur Lennéstraße gefahren und fuhr mehrere Menschen an oder um, bevor er einen Baum rammte.
  • Eine Frau starb noch vor Ort an ihren Verletzungen. Laut Feuerwehr wurden von den 16 Verletzten 3 lebensbedrohlich und 8 schwer verletzt. Zudem gebe es fünf leicht verletzte Menschen. Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen seien alle in Krankenhäuser gebracht worden.
  • Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh.
  • „Wir fahnden mit Hochdruck nach tatverdächtigen Personen“, sagte Polizeisprecher Florian Nath.
  • In der Nacht teilte die Polizei mit, sie habe einen mutmaßlichen Tatverdächtigen identifiziert. Sprecher Florian Nath: „Der Mann ist polizeibekannt und wird der islamistischen Szene in Berlin zugerechnet.“
  • Die Polizei sucht öffentlich mit einem Foto nach dem mutmaßlichen Tatverdächtigen. Es handelt sich um den 21 Jahre alten Abdul B. Der Mann sei möglicherweise bewaffnet und gefährlich, hieß es.
  • Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Berlin ermitteln „aufgrund des Verdachts eines Anschlags“.
  • Die Polizei prüft, ob es nach der Fahrt eine „zweite Tatphase“ gab, während der Personen mit einer Stichwaffe verletzt wurden. Zeugen hätten von am Boden liegenden Opfern mit Stichverletzungen berichtet, sagte Nath.
  • Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einem „Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft“.

Was wir nicht wissen:

  • Der genaue Ablauf des Geschehens und die Hintergründe der Tat inklusive des Motivs waren am Morgen noch unklar.
  • Offen ist, ob es sich um einen Einzeltäter handelt oder ob es Komplizen gibt. Laut der Polizei machten Zeugen unterschiedliche Aussagen dazu, ob es ein oder mehrere Täter gibt.
  • Ob eine Stichwaffe zum Einsatz kam, wird laut der Polizei zwar geprüft, ist bislang aber nicht bestätigt.
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„Verdacht eines Anschlags“: Ermittler fahnden nach 21-Jährigem

Wegen des „Verdachts eines Anschlags“ mit mindestens einem Todesopfer haben die Ermittler einen 21-jährigen Tatverdächtigen öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Polizei Berlin warnte am Sonntag davor, den mutmaßlich islamistischen Verdächtigen Abdul B. anzusprechen. Er sei „möglicherweise bewaffnet und gefährlich“. 16 weitere Menschen waren am Samstagabend im Tiergarten verletzt worden, drei von ihnen lebensgefährlich.
Die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin baten in einer im Onlinedienst X veröffentlichten Erklärung um Unterstützung bei der Suche nach dem flüchtigen Tatverdächtigen.
Der Mann habe eine schlanke Statur, sei etwa 1,90 Meter groß und habe schwarze Haare, erklärte die Polizei. Sie veröffentlichte im Internet ein Foto des Verdächtigen.
Abdul B. sei verdächtig, am Samstagabend gegen 22 Uhr im Bereich des Tiergartens mehrere Menschen mit einem fahrenden Fahrzeug verletzt zu haben, erklärte die Polizei. „Eine oder mehrere Personen“ hätten sich anschließend aus dem Fahrzeug entfernt. Des Weiteren seien möglicherweise „mehrere Personen durch Stichwerkzeuge verletzt“ worden.

Großaufgebot der Polizei im Einsatz

Die Polizei fahndete unter „Hochdruck“ mit einem Großaufgebot nach dem Täter oder den Tätern, wie ein Polizeisprecher am späten Samstag sagte. Der Verdächtige sei „polizeibekannt als Angehöriger des islamistischen Milieus hier in Berlin“.
Er fügte hinzu: „Wir haben weiterhin noch keinerlei Hinweise auf seine konkreten Motivationshintergründe oder auch den genauen Ablauf oder seinen Tatbeitrag als solchen.“
Die Polizei sprach von „mehreren hundert Einsatzkräften“, die teils schwer bewaffnet seien. Bei der Suche wurden in der Nacht auch Hubschrauber mit Wärmekameras eingesetzt. (dts/dpa/red)
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Verfolgungsfahrt über Autobahnen: Polizist schießt auf Auto

Nach einer Verfolgungsfahrt über die Autobahnen 9 und 6 hat ein Polizist nach Polizeiangaben auf ein Auto geschossen. Der Mann sei mit seinem Wagen auf den Polizisten zugefahren, sagte ein Polizeisprecher im baden-württembergischen Aalen. Verletzt wurde demnach bei dem Einsatz niemand. Die Verfolgungsfahrt habe auf der Autobahn 9 bei Greding im mittelfränkischen Landkreis Roth begonnen.
Beamte wollten das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen den Angaben zufolge einer Kontrolle unterziehen, doch der Fahrer entzog sich ihr. „Er ist unter Schlangenlinien und im Zickzack der Polizei davongefahren“, sagte der Sprecher. Es habe der Verdacht bestanden, dass der Mann unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln gestanden habe.

Polizei: Der Polizist schoss aus Notwehr

Die Verfolgungsfahrt setzte sich demnach auf der A6 bis nach Baden-Württemberg fort. Polizisten aus beiden Bundesländern waren an dem Einsatz beteiligt. Im Bereich einer Engstelle nahe der Anschlussstelle Schnelldorf in Mittelfranken – laut dem Polizeisprecher aber schon auf baden-württembergischem Gebiet – konnte das Fahrzeug schließlich gestoppt werden.
Als Polizisten den Mann kontrollieren wollten, fuhr er den Angaben nach mit seinem Wagen auf einen der Beamten zu. Dieser habe aus Notwehr auf das Auto geschossen und es getroffen. Der Fahrer wurde anschließend widerstandslos festgenommen. (dpa/red)
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Fälle von Tierqual sorgen in China zunehmend für Aufschrei

Fälle grausamer Tierquälerei sorgen in China seit einigen Wochen immer wieder für öffentliche Bestürzung bis hin zu seltenen Protesten. In dieser Woche begann die Polizei laut Medienberichten in Changzhou in der ostchinesischen Provinz Jiangsu gegen einen Mann zu ermitteln, nachdem in einem Park drei brutal misshandelte Straßenkatzen entdeckt worden waren.
Weiter nördlich in der Provinz Shandong nahm die Polizei in Laizhou zwei Männer fest, die Katzen gestohlen haben sollen, wie die Behörde mitteilte. Laut dem Nachrichtenportal „Beijing News“ hatten Freiwillige zuvor einen Lastwagen gestoppt, der Hunderte Katzen an Bord hatte, die in kleinen Käfigen auf engstem Raum verstaut worden waren, wie ein Video zeigte.

Hündin vor laufender Kamera angezündet

In China sorgen solche Fälle zunehmend für Empörung. Seit Wochen hallt etwa der Fall um die Straßenhündin „Wang Wang“ nach. Ende Juni hatten vier Jugendliche in Jieyang in der südchinesischen Provinz Guangdong gefilmt, wie sie die in der Nachbarschaft bekannte Hündin mit Stöcken schlugen und sie anzündeten.
Die Lokalregierung teilte später mit, dass die vier unter 14-Jährigen in eine Sondererziehungseinrichtung überstellt worden waren. Videos der Tat sind in Chinas staatlich kontrollierten sozialen Medien noch vereinzelt zu finden. Doch große Staatsmedien wie das chinesische Staatsfernsehen CCTV berichteten nicht darüber.

Lautere Rufe nach Tierschutz

Doch „Wang Wang“ erscheint noch täglich, etwa auf Xiaohongshu, dem chinesischen Instagram, oder Weibo, Chinas Pendant zur Onlineplattform X. „Stoppt Tierquälerei“ war dort weiterhin neben KI-generierten Fotos von „Wang Wang“ und zahlreichen Beiträgen mit Unverständnis über die Tat zu lesen.
China hat bislang kein landesweites Tierschutzgesetz. Aktivisten fordern dies schon länger. Wirtschaftliche Bedenken über Auswirkungen für die Viehzucht in der Landwirtschaft gelten laut Experten allerdings als Hürden. Zwar gibt es Gesetze, etwa zum Schutz von Wildtieren. Haustiere gelten aber rechtlich als Eigentum, weshalb für Quälerei keine Strafen, sondern zum Beispiel Schadenersatzforderungen drohen. Die Strafen fallen also gering aus, selbst wenn jemand ein Haustier tötet.
Im Mai hatte der Tod des in den sozialen Medien bekannten Border Collies „Chutou“ in der zentralchinesischen Provinz Henan eine strafrechtliche Ermittlung wegen seines kommerziellen Wertes nach sich gezogen. Seinem Besitzer zufolge soll ein Mann den Hund gestohlen und an ein Restaurant verkauft haben, wo er schließlich geschlachtet wurde.

Seltene Proteste in Chongqing

Dennoch könnte der Druck auf die Politik, mehr für Tierschutz zu unternehmen, steigen. Zuletzt sorgten Fälle von Tierquälerei für Unruhe in Teilen der Bevölkerung, worauf die chinesische Regierung in der Regel sehr empfindlich reagiert. Im Juni hatte ein Fall im südwestchinesischen Chongqing international Schlagzeilen gemacht. Die Behörden nahmen einen Mann fest, dem sie vorwarfen, unter falschen Vorgaben Welpen adoptiert und diese dann missbraucht oder getötet zu haben.
Zuvor hatten Videos der Tat im Internet die Runde gemacht, woraufhin Hunderte Menschen vor dem Wohnhaus des 39-Jährigen demonstrierten. Dabei kam es auch zu Zusammenstößen mit der Polizei, wie auf Videos zu sehen war.
Haustiere würden in vielen chinesischen Haushalten mittlerweile als Familienmitglieder angesehen, schrieb die US-Nichtregierungsorganisation Freedom House in ihrem jüngsten Quartalsbericht zu Protesten in China. Tierquälerei rufe in China heute starke Reaktionen hervor. Dennoch bestehe eine Lücke im Recht gegen Tierquälerei. „Diese Lücke hat die öffentliche Empörung in Chongqing wahrscheinlich noch verstärkt“, hieß es weiter. (dpa/red)
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Anteil nichtdeutscher Häftlinge steigt auf 45 Prozent

Der Anteil an Häftlingen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist erneut gestiegen. Das zeigt eine Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, die sich auf Daten aller 16 Justizminister bezieht.
2026 sitzen demnach mehr als 27.000 ausländische Inhaftierte in deutschen Gefängnissen.
Damit machen ausländische Inhaftierte mittlerweile 44,8 Prozent aller Gefängnisinsassen (inklusive Untersuchungshaft) aus. Nach Daten der Bundesländer befanden sich zum Stichtag im März 2026 insgesamt 60.408 Menschen in Haft.
Menschen mit deutscher sowie ausländischer Staatsbürgerschaft (doppelter Staatsbürgerschaft) werden in der Statistik als Deutsche gezählt.

Seit Jahren tendenzieller Anstieg

Der Anteil ausländischer und staatenloser Gefangener steigt seit Jahren tendenziell an. Noch 2015 lag er bei etwas mehr als 30 Prozent.
Regional gibt es starke Unterschiede: In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen liegt der Ausländeranteil in den Haftanstalten bereits bei über 50 Prozent.
Prozentual sitzen die meisten nichtdeutschen Häftlinge in den Stadtstaaten Hamburg (57,95 Prozent) und Berlin (58,9 Prozent). In Mecklenburg-Vorpommern (25,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (23,69 Prozent) und Thüringen (23,24 Prozent) hat hingegen nur jeder Vierte keinen deutschen Pass.

Anstalten droht Überforderung

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) warnt angesichts der Entwicklung vor einer Überforderung der Anstalten. „Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem“, sagte der Bundesvorsitzende René Müller der Zeitung.
Die Kollegen könnten kaum noch resozialisieren und würden immer schlechter zu den Insassen vordringen, so Müller weiter. Auch das Aggressionspotenzial nehme infolge der Verständigungsprobleme weiter zu.
Dazu steige das Risiko, dass sich Subkulturen bildeten und Männer muslimischen Glaubens sich im Gefängnis radikalisieren, sagte der BSBD-Vorsitzende.
„Wir brauchen dringend mehr Personal, um Situationen besser im Blick behalten zu können – und Gruppen auch zu separieren“, so Müller weiter. Es dürfe nicht sein, dass manche Häftlinge bei Entlassung krimineller sind als bei Haftantritt. (dts/red)
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Bewaffneter Banküberfall mit Messer in Regensburg: Ein Mensch stirbt

Bei einem Messerangriff in einer Bank in Regensburg ist ein Mensch ums Leben gekommen. Der 20-jährige Angreifer hatte am Donnerstag, den 23. Juli, einen Mann lebensgefährlich verletzt – dieser erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Etwa drei Stunden nach der Tat konnte der Täter festgenommen werden. Bei dem Zugriff blieb er unverletzt.

Überfall am Rennweg

Der Überfall ereignete sich am Donnerstagnachmittag in einer Bank am Rennweg im Westen von Regensburg. Die Lage vor Ort blieb danach lange unübersichtlich. Zunächst war unklar, wie viele Menschen sich noch in der Bank aufhielten. Zur Identität des Getöteten machte die Polizei keine Angaben. Auch ließ sie offen, ob der Täter die Bank ausrauben oder gezielt Menschen angreifen wollte.

Keine Geiselnahme

Medienberichte über eine Geiselnahme wiesen Polizeisprecher zurück – das treffe nicht zu. Spezialkräfte brachten zwei Menschen aus dem Gebäude. Diese scheinen jedoch nicht in der Gewalt des Angreifers gewesen zu sein.

Ermittlungen gegen Einzeltäter

Bei dem Täter handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen und mutmaßlichen Einzeltäter. Ermittelt wird gegen ihn wegen eines vollendeten Tötungsdelikts und des Verdachts auf einen Raubüberfall.

Großaufgebot der Polizei

Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort, darunter auch Spezialkräfte. Die Bevölkerung wurde während des Einsatzes gebeten, das Gebiet um die Bank zu meiden. Auch nach der Festnahme liefen die Maßnahmen weiter – das Gebäude sollte noch gründlich durchsucht werden. (afp/red)
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Messerattacke in Einkaufszentrum – Frau in Brand gesetzt

Ein 54 Jahre alter Mann hat eine Frau in einem Stuttgarter Einkaufszentrum mit einem Messer angegriffen und anschließend in Brand gesetzt. Das teilte die Polizei in Stuttgart mit. Er wurde festgenommen. Die Frau wurde schwer verletzt.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern an. Der Betrieb im Einkaufszentrum, in dem der Vorfall am Vormittag passierte, sei wieder aufgenommen worden. (dpa/red)
Weitere Informationen folgen
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Durchsuchungen bei der Deutschen Bank

Auf der Suche nach Beweisen für fragwürdige Aktiengeschäfte aus früheren Postbank-Zeiten haben Ermittler die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht.
„Wir bestätigen, dass in den Geschäftsräumen der Deutschen Bank eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft Düsseldorf durchgeführt wird“, teilte ein Sprecher des größten deutschen Geldhauses in Frankfurt auf Anfrage mit.
„Hierbei geht es nach unserer Kenntnis um Geschäfte der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010.“

Bei Cum-Cum entstand ein Schaden von 28 Milliarden Euro

Berichten von „Welt“ und „Business Insider“ sowie „Süddeutscher Zeitung“, WDR und NDR zufolge drehen sich die Ermittlungen um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften.
Dabei schoben Akteure im In- und Ausland Aktien deutscher Unternehmen rund um den Dividendenstichtag hin- und her: Aktien wurden zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich – anders als ausländische Anleger – die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten.
Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Aktiendeals. Während es bei Cum-Ex um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging, generierten Banken bei Cum-Cum-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien.
Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von 28 Milliarden Euro – weit höher als bei Cum-Ex-Geschäften.

Deutsche Bank als Rechtsnachfolgerin der Postbank

Nach Informationen von „SZ“, NDR und WDR führt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft im konkreten Fall zehn ehemalige Topmanager der Postbank als Beschuldigte.
Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass die Postbank falsche oder unvollständige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben hat. Die Fahnder gehen demnach von einem Schaden von mehr als 350 Millionen Euro aus.
Die Deutsche Bank ist in diesem Fall als Rechtsnachfolgerin der Postbank Ziel von Durchsuchungen. Der DAX-Konzern war 2008 bei dem Bonner Institut eingestiegen, hatte sich 2010 die Aktienmehrheit gesichert und schließlich 2018 die Postbank vollständig rechtlich integriert.
Die Deutsche Bank sicherte zu, „vollumfänglich“ mit den Behörden zusammenzuarbeiten. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus nicht äußern.“ (dpa/red)