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Häusliche Gewalt: Opfer sollen sich schneller scheiden lassen können

Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) vorlag.
Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es darin.

Scheidung ohne Trennungsjahr möglich

„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“
In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.
Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres.
Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.

Wohnortschutz vor Gericht geplant

Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können.
Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann.
„Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte Hubig. „Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.“
Nach dem Willen der Justizministerin sollen die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können.
„Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“. (afp/red)
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Dritter Verdächtiger nach tödlichem Raubüberfall auf 93-Jährigen in Köln gefasst

Nach einem tödlichen Raubüberfall auf einen 93-Jährigen in Köln haben Ermittler einen dritten Tatverdächtigen festgenommen. Der 36-Jährige wurde in Salzburg in Österreich gefasst, wie die Polizei Köln am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft beantragte seine Auslieferung.
Der 93-jährige Opfer war am 10. Mai tot in seinem Bungalow gefunden worden. Ermittler gingen davon aus, dass sich die Täter zwischen dem 8. und dem 10. Mai Zutritt zu dessen Haus im Stadtteil Neubrück verschafft und ihn attackiert hatten. Danach waren sie mit ihrer Beute geflüchtet.
Bereits am Dienstag hatten Ermittler zwei Verdächtigen festgenommen, bei ihnen handelt es sich um einen 30-Jährigen und einen 59-Jährigen. Die Verdächtigen wurden durch Spuren am Tatort überführt. Gegen sie wird wegen Mordes ermittelt.
Der dritte Verdächtige blieb zunächst flüchtig. Nach einem Fahndungsaufruf gingen Hinweise auf einen Aufenthaltsort in Österreich ein.
Die Leiche des 93-Jährigen wies Ermittlerangaben zufolge Verletzungen auf, die auf „massive Gewalteinwirkung“ hindeuteten. Eine Obduktion ergab, dass der Mann aufgrund dieser schweren Verletzungen gestorben war.(afp/red)
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Mehrere Tote nach Angriff auf Moschee in San Diego – Trump spricht von „schrecklicher Situation“

Bei einem Schusswaffenangriff auf einem Moscheegelände in der kalifornischen Stadt San Diego sind nach Behördenangaben mehrere Menschen getötet worden. Polizeichef Scott Wahl sprach am 18. Mai von drei Toten und von zwei toten mutmaßlichen Angreifern.
Diese töteten sich nach ersten Erkenntnissen selbst. Die Polizei geht nach eigenen Angaben derzeit von einer islamfeindlichen Tat aus, es lägen aber noch keine genaueren Angaben zum Motiv der Täter vor.
US-Präsident Donald Trump sprach im Weißen Haus von einer „schrecklichen Situation“. Er habe erste Informationen erhalten, sagte Trump, die Behörden würden den Fall „sehr gründlich“ prüfen.
Der Gouverneur von Kalifornien, Gavin Newsom, dankte den Einsatzkräften und rief die Bevölkerung auf, den Anweisungen der örtlichen Behörden zu folgen.

Moschee mit Schule betroffen

Der Angriff ereignete sich in einem islamischen Zentrum, das nach eigenen Angaben die größte Moschee der Hafenstadt sowie eine Schule beherbergt.
Die ersten Einsatzkräfte seien binnen vier Minuten nach einem Notruf wegen eines aktiven Schützen eingetroffen, sagte Polizeichef Wahl. Vor dem Zentrum hätten sie „drei tote Opfer“ gefunden. Daraufhin sei die Polizei mit einem Einsatzkonzept für aktive Schützen in die Moschee und die angrenzende Schule vorgedrungen.
Nach den Schüssen in San Diego.

Nach den Schüssen in San Diego.

Foto: Gregory Bull/AP/dpa

Nach Angaben Wahls gingen zudem Notrufe über weitere Schüsse in der Nähe ein; ein dort arbeitender Landschaftsgärtner sei beschossen, aber nicht getroffen worden.
Unter den Todesopfern war nach Polizeiangaben ein Sicherheitsmitarbeiter des Islamischen Zentrums. Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler habe er „eine entscheidende Rolle“ dabei gespielt, Schlimmeres zu verhindern, sagte Wahl. Die Identität der beiden weiteren Todesopfer wurde zunächst nicht veröffentlicht.

Alle Mitarbeiter und Kinder in Sicherheit

Der Imam des Zentrums, Taha Hassane, erklärte, alle Mitarbeiter, Lehrkräfte und Kinder seien in Sicherheit. „Wir haben noch nie eine solche Tragödie erlebt“, sagte er.
Er bete für die betroffenen Familien und stehe solidarisch an der Seite der muslimischen Gemeinde. Es sei „äußerst empörend, einen Ort des Gebets anzugreifen“. (afp/red)
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67-Jährige nach Angriff von Kuhherde in Tirol gestorben

Eine Frau ist in Österreich beim Angriff einer Kuhherde ums Leben gekommen.
Die 67-Jährige und ihr 65 Jahre alter Mann seien am Sonntag in Tirol von den Kühen attackiert worden, teilte die Polizei mit. Der 65-Jährige sei mit schweren Verletzungen per Hubschrauber in eine Klinik geflogen worden.
Nach Polizeiangaben befanden sich dutzende Kühe mehrerer Bauern zusammen auf der Weide.
Bereits im September wurde ein 85-Jähriger beim Wandern in Österreich von einer Kuhherde attackiert, er starb kurz darauf im Krankenhaus.
Im Sommer 2024 war eine Frau, die zwei kleine Hunden dabei hatte, beim Wandern im Bundesland Salzburg von einer Kuhherde angegriffen und getötet worden.
Ähnliche Vorfälle gab es auch schon 2017 und 2014. Damals hatten die österreichischen Behörden Tipps zum richtigen Umgang mit Weidetieren herausgegeben: Wanderer sollen Abstand halten und ihre Hunde an der kurzen Leine führen. Im Falle eines Angriffs sollen Hunde aber sofort von der Leine gelassen werden. (afp/red)
bfi
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Nach Schüssen im Senat: Früherer philippinischer Polizeichef verlässt Parlamentskammer

Nach Schüssen im philippinischen Senat hat der frühere Polizeichef Ronald Dela Rosa das Gebäude nach Angaben von Senatspräsident Alan Peter Cayetano verlassen.
Der zuständige Sicherheitsverantwortliche habe „bestätigt, dass Senator Bato nicht mehr im Gebäude ist“, sagte Cayetano am Donnerstag und benutzte dabei Dela Rosas Spitznamen. Er machte keine Angaben dazu, wohin Dela Rosa gegangen war.

Dela Rosa im Fokus internationaler Ermittlungen nach Senatsvorfall

Dela Rosa hatte sich im Senatsgebäude in Manila einer Festnahme entziehen wollen. Er wird wegen seiner Rolle beim brutalen Vorgehen gegen die Drogenkriminalität unter Ex-Präsident Rodrigo Duterte vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gesucht.
Der IStGH bestätigte, dass ein Haftbefehl gegen ihn wegen des Vorwurfs des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Mord erlassen wurde.
Am Mittwochabend waren bei einer Konfrontation im Senatskomplex Schüsse gefallen. Nach Angaben von Senatspräsident Cayetano schossen Sicherheitskräfte der Parlamentskammer und ein Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde National Bureau of Investigation jeweils in die Luft.

Festnahme nach Konfrontation im Senatskomplex in Manila

Abgeordnete brachten sich in ihren Büros in Sicherheit. Die Polizei teilte am Donnerstag mit, im Zusammenhang mit den Schüssen sei eine Person festgenommen worden. Bei dem Mann sei scharfe Munition gefunden worden, hieß es weiter.
Dela Rosa war von 2016 bis 2018 nationaler Polizeichef und damit einer der wichtigsten Verantwortlichen für Dutertes Antidrogen-Kampagne, bei der tausende Menschen getötet wurden. Ex-Präsident Duterte war im März vergangenen Jahres in Manila festgenommen und in die Niederlande gebracht worden. Er wartet in Den Haag auf seinen Prozess vor dem IStGH.
Cayetano wies Vorwürfe zurück, die Senatsführung habe Dela Rosa zur Flucht verholfen. Dela Rosa habe diese Entscheidung allein getroffen. Der Senatspräsident hatte zuvor Regierungsvertretern untersagt, den IStGH-Haftbefehl gegen Dela Rosa im Senat zu vollstrecken. (afp/red)
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Arzt in Brandenburg wegen Kindesmissbrauchs in 130 Fällen angeklagt

Ein Kinderarzt aus Brandenburg ist wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 130 Fällen angeklagt worden.
Einen Großteil der über einen Zeitraum von rund zwölf Jahren begangenen Taten soll der Beschuldigte „im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit“ begangenen haben, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam am Mittwoch mitteilte.
Der Mediziner war demnach bei einer Klinikgruppe tätig, die Taten sollen sich zwischen 2013 und 2025 ereignet haben.
Der Mann wurde im November nach dem mutmaßlichen Missbrauch eines Kinds in einer Klinik in Rathenow festgenommen. Die Mutter hatte ihn angezeigt. Der damals 45-Jährige sitzt seither in Untersuchungshaft.
Die Anklage erfolgte beim Landgericht Potsdam. Es muss den Fall nun prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Dem Arzt werden verschiedene Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorgeworfen, darunter etwa schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. (afp/red)
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Tödliche Attacke auf Zugbegleiter: Tatverdächtiger gesteht Angriff

Dreieinhalb Monate nach einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Mittwoch Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen veröffentlicht. Der Tatverdächtige sitzt demnach weiterhin in Untersuchungshaft.
Er habe das Tatgeschehen eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten, erklärten die Ermittler. Teils habe er sich auf Erinnerungslücken berufen.
Die forensisch-psychiatrische Begutachtung des 26-Jährigen habe vorläufig keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt oder aufgehoben war. Weitere rechtsmedizinische Gutachten standen noch aus, die Ermittlungen dauerten an.
Der Beschuldigte soll Anfang Februar ohne Ticket mit der Bahn gefahren sein und den Zugbegleiter bei einer Kontrolle in der Nähe von Landstuhl brutal angegriffen haben. Der 36-Jährige starb später an seinen Verletzungen.
Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus, eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals begann. Mitte Februar richtete die Bahn einen „Sicherheitsgipfel“ mit Gewerkschaftern sowie Vertretern aus Politik und Behörden aus.
Beschlossen wurden unter anderem die Einstellung von 200 zusätzlichen Kräften bei der DB Sicherheit, eine Verbesserung der Schutzausrüstung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine bessere Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. (afp/red)
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Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen

Wer unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss. Mit der Gesetzesverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von K.O.-Tropfen ausgeht.
„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.O.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, erklärte Hubig. „Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren.“
Hubig sprach von „sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen“. Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben. Die Strafverschärfung sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt, betonte die Ministerin. Insbesondere Frauen müssten besser vor Übergriffen geschützt werden.

BGH-Urteil löste Handlungsdruck aus

Das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits heute strafverschärfend berücksichtigt werden. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2024, dass die Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien.
Damit handelt es sich bei Fällen mit K.O.-Tropfen nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht.
Stattdessen liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren Freiheitsstrafe. Mit dem Gesetzentwurf soll diese nun auf fünf Jahre erhöht werden. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei Raub- oder Sexualdelikten gleichgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.
K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht. (afp/red)
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Bayerns Innenminister warnt vor Anschlägen durch iranischen Geheimdienst

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor möglichen Anschlägen durch regimetreue iranische Täter in Deutschland gewarnt.
„Wir müssen davon ausgehen, dass zum Beispiel der iranische Geheimdienst – in welcher Form auch immer – eine ganze Reihe von Leuten beschäftigt, die in Deutschland aufhältig sind und die auch im Prinzip in der Lage sind, hier Straftaten zu begehen, schwere Straftaten zu begehen, möglicherweise Anschläge zu begehen“, sagte Herrmann dem TV-Sender „Welt“ am Freitag, 8. Mai.
Die könnten sich richten „nach Leuten iranischer Abstammung, die hier als Gegner des Teheraner Systems bekannt sind, die können sich aber auch gegen jüdische Einrichtungen beispielsweise richten“.
Er erinnerte an einen Anschlag auf das israelische Restaurant Eclipse in München im April. Da gebe es den konkreten Verdacht auf „iranischstämmige Täter“, sagte der CSU-Politiker.
„Und es sind auf jeden Fall noch weitere Risiken bekannt. Wir haben im Moment nach meiner Kenntnis keine konkreten Hinweise auf geplante Anschläge, aber das Risiko ist auf jeden Fall da.“
Herrmann äußerte sich vor dem Hintergrund eines Berichts der New York Times, wonach es Streit zwischen deutschen Geheimdiensten und der Bundesregierung über die Einschätzung der Gefährdungslage gibt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hätten Bedrohungen zwar öffentlich angesprochen, deren Schwere aber eher als hypothetisch dargestellt, heißt es in diesem Bericht. (dts/red)
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Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz

Vorbild Spanien: Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes.
Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, neben einem besseren Schutz für Frauen durch die Einführung der elektronischen Fußfessel würden die Täter zur Mitarbeit verpflichtet. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“
Nach dem Vorbild Spaniens sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können.
Außerdem sollen der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Hubig im Bundestag. „Jetzt kommt sie endlich auch hier.“ Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit, „denn Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben“.

Mehr Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen

Die Ministerin kündigte weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen an, „die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden“. Dabei gehe es unter anderem um digitale Gewalt wie Deepfakes. I
n Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, „damit man sich sicher fühlen kann“. Im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder solle zudem häusliche Gewalt stärker berücksichtigt werden. (afp/red)
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Festnahme eines bewaffneten Mannes nahe dem Haus von Prinz Andrew

Die britische Polizei hat in der Nähe des Hauses des früheren Prinzen Andrew Mountbatten-Windsor einen bewaffneten Mann festgenommen.
Der bewaffnete Mann habe sich in dem Ort Wolferton „in einer einschüchternden Weise“ verhalten, teilte die Polizei der Grafschaft Norfolk im Osten Englands am Donnerstag mit. Sie war demnach am Mittwochabend wegen des Vorfalls in der Nähe des königlichen Anwesens Sandringham eingeschritten.
Der Mann sei wegen des Verdachts „eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung und des Besitzes einer Angriffswaffe“ festgenommen worden, erklärte die Polizei. Mehrere Medien berichteten, Andrew sei beim Gassigehen mit seinen Hunden bedroht worden.
Der Mann habe eine Sturmhaube getragen und in seinem Auto auf Andrew gewartet, schrieb der „Daily Telegraph“.

Dramatische Szene: Mann bedroht Prinz Andrew

Als er Andrew gesehen habe, sei er ausgestiegen und habe den Bruder des britischen Königs Charles III. angeschrien.
Andrew, der in Begleitung eines Leibwächters gewesen sei, habe sich daraufhin in seinen in der Nähe geparkten Wagen geflüchtet und sei schnell davongefahren.
Andrew ist bei den Briten in Ungnade gefallen. Er wird beschuldigt, während seiner Zeit als britischer Handelsgesandter zwischen 2001 und 2011 vertrauliche Dokumente an den später verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein Epstein weitergegeben zu haben.
Wegen seiner Beziehungen zu Epstein war der zweite Sohn der früheren britischen Königin Elizabeth II. Mitte Februar vorübergehend festgenommen und stundenlang befragt worden.

Charles entzieht Andrew Titel und Residenz

Charles III. hatte Andrew wegen des Epstein-Skandals bereits im Oktober vergangenen Jahres alle Titel und Ehren entzogen. Außerdem musste Andrew aus dem königlichen Anwesen Royal Lodge in Windsor ausziehen.
Charles III. zog diese Konsequenzen, nachdem posthum die Memoiren des Epstein-Opfers Virginia Giuffre erschienen waren. Giuffre hatte darin detailliert ihren Vorwurf erneuert, der damalige Prinz Andrew habe dreimal Sex mit ihr gehabt, darunter zweimal, als sie erst 17 war, und einmal bei einer „Orgie“ auf Epsteins Privatinsel in der Karibik.
Andrew bestritt die Vorwürfe. Ein Rechtsstreit zwischen Giuffre und ihm war 2022 außergerichtlich beigelegt worden. (afp/red)
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Harrods: Bisher 75 Opfer sexuellen Missbrauchs durch Mohamed Al-Fayed entschädigt

Das Londoner Luxuskaufhaus Harrods hat bislang 75 Opfern sexuellen Missbrauchs durch seinen ehemaligen Eigentümer Mohamed Al-Fayed eine „vollständige Entschädigung“ gezahlt.
Fast 200 weitere Anträge würden derzeit bearbeitet, teilte das Entschädigungsprogramm des Kaufhauses der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag, 7.Mai in einer Erklärung mit. Insgesamt hätten 259 Betroffene Ansprüche geltend gemacht.

Ermittlungen gegen Londoner Polizei im Al-Fayed-Skandal

Kurz zuvor hatte die britische Polizeiaufsichtsbehörde bestätigt, dass gegen Beamte der Londoner Polizei wegen ihres Umgangs mit den Vorwürfen im Fall Al-Fayed ermittelt wird.
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Qualität der polizeilichen Arbeit in den Jahren 2008 und 2013. Obwohl vor dem Tod Al-Fayeds im Jahr 2023 rund 21 Beschwerden bei der Londoner Polizei eingegangen waren, führte keine davon zu einer Strafverfolgung.
Mehrere Frauen werfen dem verstorbenen Ex-Eigentümer von Harrods, Mohamed Al-Fayed, und seinem Bruder Salah vor, ein organisiertes System sexueller Ausbeutung betrieben zu haben.

BBC-Doku 2024 löste Welle von Vorwürfen aus

Vorwürfe sexueller Übergriffe durch Al-Fayed waren erstmals im September 2024 durch eine BBC-Dokumentation öffentlich geworden. Seither meldeten sich zahlreiche weitere mutmaßliche Betroffene.
Mohamed Al-Fayed stand in den 1990er Jahren auch wegen seines Sohns Dodi im Fokus der Öffentlichkeit, dem damaligen Lebensgefährten der britischen Prinzessin Diana.
Dodi Al-Fayed kam 1997 gemeinsam mit Diana bei einem Autounfall in Paris ums Leben. Mohamed Al-Fayed starb 2023 im Alter von 94 Jahren, Salah Al-Fayed war bereits 2010 gestorben. (afp/red)
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Amokfahrer von Leipzig hat seine Tat angekündigt

Der mutmaßliche Amokfahrer von Leipzig hat bereits im April seine Tat angekündigt. Nach Informationen der „Zeit“ schrieb der 33 Jahre alte Jeffrey K. in einer Chatnachricht an seine Frau, es sei „lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren“.
Auf Anfrage der Zeitung bestätigte ein Sprecher der Leipziger Polizei, dass die Nachricht seiner Behörde vorliege, allerdings „erst am Abend des Tatgeschehens“. Sie sei im Zuge der Ermittlungen nach der Amokfahrt aufgetaucht.

Vor der Tat: Trennung, Anzeigen und Psychose

Vor der Tat lebten Jeffrey K. und seine Ehefrau bereits getrennt. Nach Recherchen der „Zeit“ hatte sie sich offenbar bereits im März an das Jugendamt gewandt. Im April erstattete sie zudem mehrere Anzeigen gegen ihren Ehemann, wegen Bedrohung, Verleumdung und Beleidigung.
Mindestens einmal hatte Jeffrey K. demnach gedroht, andere Mitglieder der Familie zu töten. Wie mehrere mit den Ermittlungen vertraute Personen gegenüber der „Zeit“ sagten, soll er an einer Psychose leiden und selbst davon gesprochen haben, wahnhafte Stimmen zu hören.
Nachdem er die Chatnachricht versandt hatte, begab sich Jeffrey K. am 17. April freiwillig in ein psychiatrisches Krankenhaus. Am 29. April verließ er die Klinik wieder.

Polizei prüft Einsatzverlauf

Noch am selben Abend kam es den Recherchen der „Zeit“ zufolge zu einem weiteren Polizeieinsatz bei der Ehefrau und dem gemeinsamen Kind. Das bestätigte der Sprecher der Leipziger Polizei ebenfalls auf Anfrage.
Weitere Maßnahmen, außer einem Hinweis an das Gesundheitsamt, gab es bis zur Tat am Montagabend aber offenbar nicht. Man werde den „ganzen Einsatzverlauf“ aufarbeiten, gab der Polizeisprecher an, bislang lägen jedoch keine Hinweise auf Versäumnisse vor.
Der in Leipzig wohnhafte Mann war am Montagnachmittag in der Innenstadt von Leipzig mit einem Auto durch eine belebte Fußgängerzone gerast. Er erfasste mehrere Menschen, eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben.

Zwei Schwerverletzte – Motiv weiter unklar

Sechs weitere Menschen im Alter von 21 bis 87 Jahren wurden nach Ermittlerangaben verletzt, zwei von ihnen schwer – ein 75 Jahre alter Mann und eine 84 Jahre alte Frau. Alle seien inzwischen außer Lebensgefahr.
Das Motiv des Mannes war weiter unklar. Den Ermittlern zufolge gab es keine Hinweise auf einen politischen oder religiösen Hintergrund. Der Beschuldigte ist inzwischen in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. (afp/red)