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Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen

Wer unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss. Mit der Gesetzesverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von K.O.-Tropfen ausgeht.
„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.O.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, erklärte Hubig. „Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren.“
Hubig sprach von „sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen“. Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben. Die Strafverschärfung sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt, betonte die Ministerin. Insbesondere Frauen müssten besser vor Übergriffen geschützt werden.

BGH-Urteil löste Handlungsdruck aus

Das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits heute strafverschärfend berücksichtigt werden. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2024, dass die Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien.
Damit handelt es sich bei Fällen mit K.O.-Tropfen nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht.
Stattdessen liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren Freiheitsstrafe. Mit dem Gesetzentwurf soll diese nun auf fünf Jahre erhöht werden. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei Raub- oder Sexualdelikten gleichgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.
K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht. (afp/red)
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deutschland

Bayerns Innenminister warnt vor Anschlägen durch iranischen Geheimdienst

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor möglichen Anschlägen durch regimetreue iranische Täter in Deutschland gewarnt.
„Wir müssen davon ausgehen, dass zum Beispiel der iranische Geheimdienst – in welcher Form auch immer – eine ganze Reihe von Leuten beschäftigt, die in Deutschland aufhältig sind und die auch im Prinzip in der Lage sind, hier Straftaten zu begehen, schwere Straftaten zu begehen, möglicherweise Anschläge zu begehen“, sagte Herrmann dem TV-Sender „Welt“ am Freitag, 8. Mai.
Die könnten sich richten „nach Leuten iranischer Abstammung, die hier als Gegner des Teheraner Systems bekannt sind, die können sich aber auch gegen jüdische Einrichtungen beispielsweise richten“.
Er erinnerte an einen Anschlag auf das israelische Restaurant Eclipse in München im April. Da gebe es den konkreten Verdacht auf „iranischstämmige Täter“, sagte der CSU-Politiker.
„Und es sind auf jeden Fall noch weitere Risiken bekannt. Wir haben im Moment nach meiner Kenntnis keine konkreten Hinweise auf geplante Anschläge, aber das Risiko ist auf jeden Fall da.“
Herrmann äußerte sich vor dem Hintergrund eines Berichts der New York Times, wonach es Streit zwischen deutschen Geheimdiensten und der Bundesregierung über die Einschätzung der Gefährdungslage gibt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hätten Bedrohungen zwar öffentlich angesprochen, deren Schwere aber eher als hypothetisch dargestellt, heißt es in diesem Bericht. (dts/red)
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Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz

Vorbild Spanien: Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes.
Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, neben einem besseren Schutz für Frauen durch die Einführung der elektronischen Fußfessel würden die Täter zur Mitarbeit verpflichtet. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“
Nach dem Vorbild Spaniens sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können.
Außerdem sollen der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Hubig im Bundestag. „Jetzt kommt sie endlich auch hier.“ Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit, „denn Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben“.

Mehr Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen

Die Ministerin kündigte weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen an, „die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden“. Dabei gehe es unter anderem um digitale Gewalt wie Deepfakes. I
n Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, „damit man sich sicher fühlen kann“. Im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder solle zudem häusliche Gewalt stärker berücksichtigt werden. (afp/red)
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ausland

Festnahme eines bewaffneten Mannes nahe dem Haus von Prinz Andrew

Die britische Polizei hat in der Nähe des Hauses des früheren Prinzen Andrew Mountbatten-Windsor einen bewaffneten Mann festgenommen.
Der bewaffnete Mann habe sich in dem Ort Wolferton „in einer einschüchternden Weise“ verhalten, teilte die Polizei der Grafschaft Norfolk im Osten Englands am Donnerstag mit. Sie war demnach am Mittwochabend wegen des Vorfalls in der Nähe des königlichen Anwesens Sandringham eingeschritten.
Der Mann sei wegen des Verdachts „eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung und des Besitzes einer Angriffswaffe“ festgenommen worden, erklärte die Polizei. Mehrere Medien berichteten, Andrew sei beim Gassigehen mit seinen Hunden bedroht worden.
Der Mann habe eine Sturmhaube getragen und in seinem Auto auf Andrew gewartet, schrieb der „Daily Telegraph“.

Dramatische Szene: Mann bedroht Prinz Andrew

Als er Andrew gesehen habe, sei er ausgestiegen und habe den Bruder des britischen Königs Charles III. angeschrien.
Andrew, der in Begleitung eines Leibwächters gewesen sei, habe sich daraufhin in seinen in der Nähe geparkten Wagen geflüchtet und sei schnell davongefahren.
Andrew ist bei den Briten in Ungnade gefallen. Er wird beschuldigt, während seiner Zeit als britischer Handelsgesandter zwischen 2001 und 2011 vertrauliche Dokumente an den später verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein Epstein weitergegeben zu haben.
Wegen seiner Beziehungen zu Epstein war der zweite Sohn der früheren britischen Königin Elizabeth II. Mitte Februar vorübergehend festgenommen und stundenlang befragt worden.

Charles entzieht Andrew Titel und Residenz

Charles III. hatte Andrew wegen des Epstein-Skandals bereits im Oktober vergangenen Jahres alle Titel und Ehren entzogen. Außerdem musste Andrew aus dem königlichen Anwesen Royal Lodge in Windsor ausziehen.
Charles III. zog diese Konsequenzen, nachdem posthum die Memoiren des Epstein-Opfers Virginia Giuffre erschienen waren. Giuffre hatte darin detailliert ihren Vorwurf erneuert, der damalige Prinz Andrew habe dreimal Sex mit ihr gehabt, darunter zweimal, als sie erst 17 war, und einmal bei einer „Orgie“ auf Epsteins Privatinsel in der Karibik.
Andrew bestritt die Vorwürfe. Ein Rechtsstreit zwischen Giuffre und ihm war 2022 außergerichtlich beigelegt worden. (afp/red)
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ausland

Harrods: Bisher 75 Opfer sexuellen Missbrauchs durch Mohamed Al-Fayed entschädigt

Das Londoner Luxuskaufhaus Harrods hat bislang 75 Opfern sexuellen Missbrauchs durch seinen ehemaligen Eigentümer Mohamed Al-Fayed eine „vollständige Entschädigung“ gezahlt.
Fast 200 weitere Anträge würden derzeit bearbeitet, teilte das Entschädigungsprogramm des Kaufhauses der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag, 7.Mai in einer Erklärung mit. Insgesamt hätten 259 Betroffene Ansprüche geltend gemacht.

Ermittlungen gegen Londoner Polizei im Al-Fayed-Skandal

Kurz zuvor hatte die britische Polizeiaufsichtsbehörde bestätigt, dass gegen Beamte der Londoner Polizei wegen ihres Umgangs mit den Vorwürfen im Fall Al-Fayed ermittelt wird.
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Qualität der polizeilichen Arbeit in den Jahren 2008 und 2013. Obwohl vor dem Tod Al-Fayeds im Jahr 2023 rund 21 Beschwerden bei der Londoner Polizei eingegangen waren, führte keine davon zu einer Strafverfolgung.
Mehrere Frauen werfen dem verstorbenen Ex-Eigentümer von Harrods, Mohamed Al-Fayed, und seinem Bruder Salah vor, ein organisiertes System sexueller Ausbeutung betrieben zu haben.

BBC-Doku 2024 löste Welle von Vorwürfen aus

Vorwürfe sexueller Übergriffe durch Al-Fayed waren erstmals im September 2024 durch eine BBC-Dokumentation öffentlich geworden. Seither meldeten sich zahlreiche weitere mutmaßliche Betroffene.
Mohamed Al-Fayed stand in den 1990er Jahren auch wegen seines Sohns Dodi im Fokus der Öffentlichkeit, dem damaligen Lebensgefährten der britischen Prinzessin Diana.
Dodi Al-Fayed kam 1997 gemeinsam mit Diana bei einem Autounfall in Paris ums Leben. Mohamed Al-Fayed starb 2023 im Alter von 94 Jahren, Salah Al-Fayed war bereits 2010 gestorben. (afp/red)
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gesellschaft

Amokfahrer von Leipzig hat seine Tat angekündigt

Der mutmaßliche Amokfahrer von Leipzig hat bereits im April seine Tat angekündigt. Nach Informationen der „Zeit“ schrieb der 33 Jahre alte Jeffrey K. in einer Chatnachricht an seine Frau, es sei „lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren“.
Auf Anfrage der Zeitung bestätigte ein Sprecher der Leipziger Polizei, dass die Nachricht seiner Behörde vorliege, allerdings „erst am Abend des Tatgeschehens“. Sie sei im Zuge der Ermittlungen nach der Amokfahrt aufgetaucht.

Vor der Tat: Trennung, Anzeigen und Psychose

Vor der Tat lebten Jeffrey K. und seine Ehefrau bereits getrennt. Nach Recherchen der „Zeit“ hatte sie sich offenbar bereits im März an das Jugendamt gewandt. Im April erstattete sie zudem mehrere Anzeigen gegen ihren Ehemann, wegen Bedrohung, Verleumdung und Beleidigung.
Mindestens einmal hatte Jeffrey K. demnach gedroht, andere Mitglieder der Familie zu töten. Wie mehrere mit den Ermittlungen vertraute Personen gegenüber der „Zeit“ sagten, soll er an einer Psychose leiden und selbst davon gesprochen haben, wahnhafte Stimmen zu hören.
Nachdem er die Chatnachricht versandt hatte, begab sich Jeffrey K. am 17. April freiwillig in ein psychiatrisches Krankenhaus. Am 29. April verließ er die Klinik wieder.

Polizei prüft Einsatzverlauf

Noch am selben Abend kam es den Recherchen der „Zeit“ zufolge zu einem weiteren Polizeieinsatz bei der Ehefrau und dem gemeinsamen Kind. Das bestätigte der Sprecher der Leipziger Polizei ebenfalls auf Anfrage.
Weitere Maßnahmen, außer einem Hinweis an das Gesundheitsamt, gab es bis zur Tat am Montagabend aber offenbar nicht. Man werde den „ganzen Einsatzverlauf“ aufarbeiten, gab der Polizeisprecher an, bislang lägen jedoch keine Hinweise auf Versäumnisse vor.
Der in Leipzig wohnhafte Mann war am Montagnachmittag in der Innenstadt von Leipzig mit einem Auto durch eine belebte Fußgängerzone gerast. Er erfasste mehrere Menschen, eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben.

Zwei Schwerverletzte – Motiv weiter unklar

Sechs weitere Menschen im Alter von 21 bis 87 Jahren wurden nach Ermittlerangaben verletzt, zwei von ihnen schwer – ein 75 Jahre alter Mann und eine 84 Jahre alte Frau. Alle seien inzwischen außer Lebensgefahr.
Das Motiv des Mannes war weiter unklar. Den Ermittlern zufolge gab es keine Hinweise auf einen politischen oder religiösen Hintergrund. Der Beschuldigte ist inzwischen in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. (afp/red)