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„Horrorhaus“-Fall: Deutsche Eltern in Spanien verurteilt

Berge von Müll, Exkremente auf dem Boden und drei kleine Kinder, die jahrelang kaum Kontakt zur Außenwelt gehabt haben sollen: Als die Polizei im April 2025 ein Haus am Stadtrand von Oviedo im Norden Spaniens betrat, waren selbst erfahrene Ermittler erschüttert.
Der Einsatzleiter sprach von einem „Horrorhaus“. „Eine solche Situation hatten wir hier in Oviedo noch nie“, erzählte er damals sichtlich mitgenommen vor Journalisten.
Jetzt, ein gutes Jahr später, wurden die deutschen Eltern unter anderem wegen psychischer Gewalt gegen ihre Kinder zu einer Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der Mann (54) und die Frau (49) wurden vom Provinzgericht auch wegen Vernachlässigung in der Familie schuldig gesprochen, wie die Justiz in Oviedo in der nordspanischen Region Asturien mitteilte.

Anwälte der Eltern erwägen Einspruch

Vom schwerwiegenderen Vorwurf der Freiheitsberaubung seien beide hingegen freigesprochen worden, hieß es.
Bei der mehrtägigen mündlichen Verhandlung im März hatte die Staatsanwaltschaft für den Deutschen und für die Deutsch-Amerikanerin eine Haftstrafe von jeweils 25 Jahren und vier Monaten gefordert.
Die Verteidigung erwägt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Javier Muñoz, der Anwalt der Mutter, zeigte sich nach der Verkündung des Urteils zwar „mäßig zufrieden“ – insbesondere, weil das Gericht die drei Vorwürfe der Freiheitsberaubung verworfen habe.
Man sei aber der Auffassung, „dass dieser Fall vor allem sozial und fürsorgerisch hätte behandelt werden müssen – und nicht strafrechtlich“, sagte er der Zeitung „La Nueva España“.

Die Eltern hatten Angst vor Krankheiten

Das Paar hatte seine drei Kinder nach Behördenangaben dreieinhalb Jahre lang in Oviedo in einem verwahrlosten Haus voller Müll eingesperrt.
Die Eltern beteuerten immer wieder und auch beim Prozess ihre Unschuld. Sie behaupteten, sie hätten ihre drei kleinen Kinder vor der Außenwelt isoliert, um sie vor einer Ansteckung mit Krankheiten wie Corona zu schützen.
Die Opfer, damals achtjährige Zwillinge und ein zehnjähriger Junge, wurden Ende April 2025 in Fitoria am Stadtrand Oviedos befreit, nachdem eine misstrauische Nachbarin die Polizei alarmiert hatte.

Inmitten von Exkrementen auch eine schwer kranke Katze

Den Beamten bot sich während des dreieinhalbstündigen Einsatzes ein Bild des Grauens. „Alle waren fassungslos“, sagte damals der Einsatzleiter Javier Lozano vor Journalisten.
Medien veröffentlichten erschütternde Details, die ein Sprecher der Polizei in Oviedo auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. „Die Kinder waren schmutzig, in Schlafanzügen und schwer vernachlässigt“, hieß es. Sie seien auch „deutlich unterernährt“ gewesen.
Das Haus sei „überall mit Müll übersät“ gewesen, „selbst unter den Betten“. Man habe dort inmitten von Exkrementen auch eine schwer kranke Katze gefunden.

Achtjährige konnten weder lesen noch schreiben

Die Kinder hätten in zum Teil zu kleinen Gitterbetten schlafen müssen. Sie seien von ihren Eltern gezwungen worden, Windeln und Mundnasenmasken zu tragen, und völlig von der Außenwelt abgeschottet gewesen. Nicht einmal in den Garten des Hauses hätten sie gedurft.
„Wir haben drei Minderjährigen das Leben zurückgegeben. Ich hätte nie gedacht, dass so etwas in diesem Land passieren könnte“, sagte Einsatzleiter Lozano.
Die Zwillinge konnten nach dem Bericht der Ermittler weder lesen noch schreiben. Alle drei Kinder waren demnach unbeweglich, gingen gebückt und hatten Schwierigkeiten, Treppen zu steigen.
Einen Arzt hatten sie zuletzt 2019 in Deutschland gesehen. Die Eltern sollen die gesundheitlichen Probleme der Familie selbst diagnostiziert und behandelt haben. Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei auch große Mengen verschiedener Medikamente ohne ärztliche Verschreibung.
Die Kinder werden seit ihrer Befreiung von den Sozialbehörden Asturiens betreut. Es werde nach der Verurteilung unter anderem erwogen, sie zur Adoption freizugeben, sagte eine Justizsprecherin.
Die Behörden hatten nach eigenen Angaben zeitweilig geprüft, ob die Eltern der Mutter die Vormundschaft für die Kinder übernehmen könnten, nachdem das Gericht den Eltern das Sorgerecht entzogen hatte.
Diese Option erwies sich jedoch als wenig praktikabel, da die Großeltern in die USA zurückgekehrt seien. Weitere Angehörige konnten bis zuletzt nicht ausfindig gemacht werden. (dpa/red)
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Polens Ex-Minister Ziobro flieht aus Ungarn in die USA

Der von Polen wegen Korruptionsverdachts gesuchte Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro hat sein Asyl in Ungarn verlassen und hält sich in den USA auf. „Gestern bin ich hierhergeflogen“, sagte der Politiker der rechtskonservativen PiS dem Sender Telewizja Republika. Die USA seien „die stärkste Demokratie der Welt“.
Polens Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den 55 Jahre alten Ex-Minister der früheren PiS-Regierung wegen 26 Straftatbeständen, darunter auch der Verdacht auf Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Verdacht auf Veruntreuung von umgerechnet 35 Millionen Euro.
Nach Angaben der Ermittler drohen ihm im Fall einer Verurteilung bis zu 25 Jahre Haft. Ziobro hat die Vorwürfe als „halsbrecherisch“ bezeichnet und sieht sich aus politischen Gründen verfolgt.

Ungarns neuer Regierungschef will Ziobro nicht mehr schützen

Im vergangenen Jahr war Ziobro ebenso wie sein ehemaliger Stellvertreter Marcin Romanowski nach Ungarn geflohen und hatte von dem mittlerweile abgewählten Regierungschef Viktor Orban dort politisches Asyl erhalten.
Ziobro und Romanowski gehören der rechtskonservativen Partei PiS an, die Polen von 2015 bis 2023 regierte. Ungarns neuer Ministerpräsident Peter Magyar hatte bereits angekündigt, dass sein Land die beiden Politiker nicht länger schützen werde.
Dass Ziobro nun die Ausreise gelang, könnte das Verhältnis Polens zu Ungarn und zu den USA belasten. Polens Justizminister Waldemar Zurek kündigte an, Warschau werde beide Länder um Auskunft dazu bitten, auf welcher rechtlichen Grundlage Ziobros Ausreise aus Ungarn und die Einreise in die USA ohne gültige Dokumente möglich gewesen sei.
Das polnische Außenministerium hatte Ziobros Reisepass nach dessen Flucht nach Ungarn für ungültig erklärt. Zurek kündigte zudem an, man werde ein Auslieferungsersuchen für Ziobro an die USA stellen.
Ziobro sagte dazu in den USA, er habe keine Angst vor einem Gerichtsverfahren. „Ein unabhängiges amerikanisches Gericht ist ganz bestimmt ein unabhängiges Gericht, wenn sie also ein Auslieferungsverfahren einleiten wollen, nur zu.“ (dpa/red)
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Dobrindts Grenzbilanz: Fast 48.000 illegale Einreisen verhindert

Beamte der Bundespolizei haben an den deutschen Grenzen zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 7. Mai 2026 nach offizieller Zählung 47.659 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine Auswertung des Sondermeldedienstes der Bundespolizei.
Demnach wurden 34.914 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. 1.371 Migranten wurden gemäß Paragraf 18 Absatz 1 des Asylgesetzes zurückgewiesen und 69 Personen gemäß Paragraf 18 Absatz 3 zurückgeschoben.
Passieren durften 294 Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu vulnerablen Gruppen, diese durften ein Asylgesuch äußern. 1.821 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert.

1.400 Schleuser festgenommen

1.415 Schleuser wurden vorläufig festgenommen. Als Beifang konnten 8.842 Personen mit offenen Haftbefehlen festgenommen werden. Darunter waren viele Personen aus dem extremistischen Spektrum.
So stellte die Bundespolizei 1.581 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum fest.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der „Bild“, dass die Verschärfung der Grenzkontrollen das sichtbare Signal sei, dass sich die Migrationspolitik in Deutschland „grundlegend geändert“ habe. Es sei das erfolgreiche Instrument, den kriminellen Schleuserbanden einen empfindlichen Schlag zu verpassen. (dts/red)
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Polizei in Thailand hebt riesiges Waffenlager im Haus eines Chinesen aus

Die Polizei in Thailand hat ein riesiges Waffenarsenal im Haus eines Chinesen ausgehoben. In dem Anwesen des 31-Jährigen in der Nähe des Badeorts Pattaya wurden Sturmgewehre, mehrere Kilo Sprengstoff, hunderte Schuss Munition, Granaten und Landminen gefunden, wie die Behörden am Samstag mitteilten. Der Chinese wurde demnach wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Motiv weiter unklar

Was der Mann mit den Waffen vor hatte, war unklar. Es gebe keinen Hinweis auf einen konkret geplanten Angriff, ein terroristisches Motiv könne aber auch nicht ganz ausgeschlossen werden, hieß es in einer Erklärung der Behörden in der Provinz Chon Buri. Weitere Ermittlungen sollten nun Aufschluss geben, woher die Waffen stammten.
Der örtliche Polizeichef Pongphan Wongmanithet kündigte an, Auswirkungen auf die Sicherheit vor Ort zu untersuchen. „Wir prüfen das Motiv des Verdächtigen und werden einen Psychologen hinzuziehen, um zu beurteilen, ob möglicherweise psychische Probleme vorliegen“, sagte er.

31-Jähriger hatte Langzeitvisum

Die Razzia im Haus des 31-Jährigen erfolgte, nachdem die Polizei bei einer Verkehrskontrolle eine Pistole im Auto von zwei Chinesen gefunden hatte. Nach Behördenangaben besaß der 31-Jährige ein Langzeitvisum für Thailand und lebte seit zwei Jahren in dem Haus. (afp/red)
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gesellschaft

Ferienhausbetrug: Fake-Anzeigen locken Urlauber in die Falle


In Kürze

  • Gefälschte Ferienhausanzeigen auf schwedischer Website entdeckt
  • Urlauber zahlen an Betrüger statt an echte Eigentümer
  • Schäden könnten bereits Millionenhöhe erreicht haben

 
Ein mutmaßlich groß angelegter Betrug im Bereich der Ferienhausvermietung über die Website Premium-Bostader.com wurde aufgedeckt. Nach bisherigen Erkenntnissen soll die Plattform Anzeigen von etablierten Vermietungsportalen wie Airbnb und anderen seriösen Anbietern kopieren – ohne das Wissen oder die Zustimmung der Eigentümer.
Die gestohlenen Anzeigen werden anschließend auf der eigenen Website zu deutlich niedrigeren Preisen veröffentlicht, um potenzielle Urlauber mit vermeintlichen Schnäppchenangeboten anzulocken. Das Ziel scheint es zu sein, dass Interessenten die Mietbeträge direkt an die Betreiber der Website überweisen.
Die Folgen für Betroffene könnten gravierend sein. Urlauber aus Schweden, Deutschland und anderen europäischen Ländern riskieren, zu Ferienhäusern zu reisen, die sie in Wirklichkeit niemals rechtmäßig gemietet haben. Die tatsächlichen Eigentümer haben weder eine Buchung erhalten noch Geld bekommen. In vielen Fällen wissen sie nicht einmal, dass ihre Immobilien auf der Seite angeboten werden.
Die Website Premium-Bostader.com war Stand 8. Mai nicht mehr erreichbar.

Hausbesitzer aus Stockholm schlagen Alarm

Die schwedische Ausgabe der Epoch Times hat mit mehreren Hausbesitzern im Raum Stockholm gesprochen, deren Anzeigen offenbar kopiert und auf Premium-Bostader.com veröffentlicht wurden. Sämtliche Betroffenen betonen, dass sie niemals eine Genehmigung zur Veröffentlichung erteilt hätten.
Überdies weisen sie darauf hin, dass die angegebenen Mietpreise unrealistisch niedrig seien und weit unter den Preisen lägen, zu denen sie ihre Häuser tatsächlich vermieten würden.
„Wir hatten niemals Kontakt mit dem Unternehmen und würden unsere Häuser niemals zu solchen Preisen vermieten“, erklärt einer der betroffenen Eigentümer.

Werbung über Facebook-Gruppen in Europa

Nach vorliegenden Informationen bewirbt Premium-Bostader.com seine Angebote zusätzlich über Facebook-Gruppen in verschiedenen europäischen Ländern. Auf der Plattform sollen Ferienunterkünfte in mehreren Staaten angeboten werden.
Mehrere deutsche Urlauber sollen inzwischen schwedische Hausbesitzer direkt kontaktiert haben, um zu überprüfen, ob die Anzeigen überhaupt echt sind und tatsächlich von den Eigentümern stammen.
Auf der Website wird eine Adresse im Zentrum Stockholms angegeben. Eine Überprüfung der dort genannten Organisationsnummer hat ergeben, dass diese zu einem Bauunternehmen und nicht zu einem registrierten Ferienvermietungsunternehmen gehört.
Zudem sind auf der Website zwei schwedische Telefonnummern veröffentlicht. Epoch Times hat jedoch bislang erfolglos versucht, Verantwortliche der mutmaßlichen Plattform zu erreichen.

Polizei und Airbnb informiert

Laut vorliegenden Angaben wurde der Vorfall zur Anzeige gebracht. Auch Airbnb soll über die mutmaßlichen Betrugsanzeigen informiert worden sein.
Die betroffenen Hausbesitzer warnen nun öffentlich vor dem mutmaßlichen Betrugssystem. Personen, die bereits Geld an die Betreiber überwiesen haben, werden dringend aufgefordert, sofort ihre Bank sowie die Polizei zu kontaktieren.
Nach bisherigen Einschätzungen könnten bereits zahlreiche Menschen betroffen sein. Die finanziellen Schäden könnten sich im Vorfeld der Sommerurlaubssaison auf Millionenbeträge belaufen.
 
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Überfall auf Geldtransport: Aufatmen nach Großeinsatz in Sinzig – Tätersuche dauert an

Nach den dramatischen Szenen in einer Bank im rheinland-pfälzischen Sinzig ist die Polizei weiterhin auf Tätersuche. Die Ermittler gehen von mindestens einem Verdächtigen aus, der den Mitarbeiter einer Geldtransportfirma abgepasst und ihm einen Bargeldbehälter abgenommen haben soll. Die Fahndung nach ihm und möglichen Komplizen steht bei der Aufklärung des aufsehenerregenden Falls nun im Vordergrund. Bis zum Morgen wurden keine neuen Entwicklungen bekannt.
Der Vorfall ereignete sich am Freitagmorgen. Bekleidet mit einem weißen Overall, ähnlich wie ihn Imker tragen, soll ein Mann nach dem Überfall auf den Mitarbeiter der Geldtransportfirma diesen und eine weitere Person in der Bank im Kreis Ahrweiler eingeschlossen haben. So schilderte es Polizeisprecher Jürgen Fachinger. Eine Beutesumme nannte er nicht.

Schwer bewaffnete Einsatzkräfte rücken an

Die Polizei rückte nach der automatischen Alarmierung gegen 9.00 Uhr morgens mit einem Großaufgebot in der Kleinstadt mit knapp 20.000 Einwohnern an. Die Innenstadt wurde weiträumig abgesperrt, schwer bewaffnete Einsatzkräfte bezogen Stellung vor der Bank. Erst nach bangen Stunden wurde klar: In der Bank sind gar keine Täter.
Ein Spezialeinsatzkommando drang schließlich in das Gebäude ein, befreite die zwei Personen unverletzt, stieß aber nicht auf Verdächtige. Später teilte die Polizei mit, der oder die Täter seien vermutlich schon vor Eintreffen der ersten Streife geflohen. Nach seinem Kenntnisstand habe die Polizei auch keinerlei Kontakt mit den Tätern gehabt, sagte Fachinger. Unklar blieb, ob bei dem Vorfall Waffen zum Einsatz kamen.

Vom schlimmsten Szenario ausgegangen

Man müsse in einer solchen Lage „immer vom schlimmsten Szenario“ ausgehen, erläuterte ein Polizeisprecher das Vorgehen der Einsatzkräfte. Zwei Personen seien vermisst worden und „wir konnten über den Verbleib im ersten Moment nichts sagen“. Daher hätten die Ermittler auch in Betracht ziehen müssen, dass möglicherweise Geiseln genommen wurden. „Nichtsdestotrotz gibt es auch noch andere Straftatbestände, die hier erfüllt sind: eine Freiheitsberaubung, möglicherweise Raub, schwerer Raub und, und, und.“
„Wir sind über den Tag von einer Geiselnahme ausgegangen“, sagte Fachinger. Ob die Tat mit den aktuellen Erkenntnissen weiterhin so bezeichnet werden könne, müsse geklärt werden.
Auch wenn viele Fragen offen bleiben, atmete Sinzig nach dem glimpflichen Ende des Vorfalls auf. „Das Leben geht hier normal weiter“, sagte der stellvertretende Bürgermeister Hans-Werner Adams (CDU) erleichtert. Am Wochenende solle ein Mitmachmarkt in Sinzig stattfinden. (dpa/red)
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Geiselnahme in einer Bank im rheinland-pfälzischen Sinzig

In einer Bankfiliale im rheinland-pfälzischen Sinzig ist es nach ersten Erkenntnissen der Polizei zu einer Geiselnahme gekommen. Die Einsatzkräfte seien mit einem Großaufgebot im Kreis Ahrweiler vor Ort, hieß es von der Polizei. Demnach laufen umfangreiche Maßnahmen.
Das Polizeipräsidium Koblenz bestätigte, dass der Einsatz seit 9 Uhr laufe. Spezialkräfte seien auf dem Weg, und Hubschrauber kreisten über der Stadt.
Am Morgen soll ein Geldtransporter vor der Bank vorgefahren und ein Mitarbeiter ausgestiegen sein, um die Bank zu betreten. Dabei soll ein bisher unbekannter Mann den Mitarbeiter abgefangen und bedroht haben, berichtet die „Bild“.
Der Geiselnehmer und der Mitarbeiter befinden sich demnach im Tresorraum der Bank. Vor der Volksbank steht derzeit ein Großaufgebot der Polizei bereit, und der gesamte Innenstadtbereich wurde abgesperrt. Nähere Informationen gab es zunächst nicht.

Was wir wissen

  • Geiselnahme: Nach Erkenntnissen der Polizei kommt es in einer Bankfiliale in Sinzig zu einer Geiselnahme. Es sei von mehreren Tätern und Geiseln auszugehen. Bei einer Geisel handele es sich um den Fahrer eines Geldtransporters. Die Beamten wurden um 9.00 Uhr über den Vorfall informiert.
  • Entwicklung: Die Lage ist derzeit nach Angaben der Polizei statisch.
  • Einsatz: Die Einsatzkräfte seien mit einem Großaufgebot vor Ort, hieß es von der Polizei. Demnach laufen umfangreiche Maßnahmen. In Sinzig gibt es umfangreiche Absperrmaßnahmen.
  • Keine Gefahr für Unbeteiligte: Für Bürger, die sich außerhalb der Absperrung befinden, bestehe aktuell keine Gefahr, so die Polizei.
  • Ort: Sinzig liegt in Rheinland-Pfalz, etwa 26 Kilometer südlich von Bonn in Nordrhein-Westfalen.

Was wir nicht wissen

  • Täter: Unklar ist, wie viele Geiselnehmer es genau sind. Es gibt keine Angaben zu Geschlecht, Alter oder Nationalitäten.
  • Menschen in der Bank: Wie viele Menschen – etwa Mitarbeiter und Kunden – sich in der Bank befinden, ist unbekannt. Auch zu ihnen gibt es keine weiteren Details.
  • Waffen: Über welche Waffen verfügen die Geiselnehmer? Hierzu gibt es noch keine Informationen.
  • Verletzte: Ob es Verletzte oder gar Tote gibt, ist ungewiss. (dts/dpa/red)
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Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz

Vorbild Spanien: Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes.
Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, neben einem besseren Schutz für Frauen durch die Einführung der elektronischen Fußfessel würden die Täter zur Mitarbeit verpflichtet. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“
Nach dem Vorbild Spaniens sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können.
Außerdem sollen der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Hubig im Bundestag. „Jetzt kommt sie endlich auch hier.“ Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit, „denn Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben“.

Mehr Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen

Die Ministerin kündigte weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen an, „die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden“. Dabei gehe es unter anderem um digitale Gewalt wie Deepfakes. I
n Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, „damit man sich sicher fühlen kann“. Im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder solle zudem häusliche Gewalt stärker berücksichtigt werden. (afp/red)
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Sparkasse in Gelsenkirchen: Erste Kunden bekommen Dokumente zurück

Gut vier Monate nach dem spektakulären Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen Ende Dezember sollen am Freitag mehrere Kunden Dokumente aus ihren aufgebrochenen Schließfächern zurückbekommen. Es handele sich dabei vor allem um namentlich klar zuzuordnende Dokumente wie Kaufverträge, Urkunden, Fahrzeugbriefe oder Familienstammbücher, sagte eine Sparkassensprecherin.
Sie gehörten zu den rund 50.000 Gegenständen, die die Einbrecher Ende 2025 in dem verwüsteten Tresorraum zurückgelassen hatten. Die Dokumente und Gegenstände würden schrittweise den jeweiligen Kunden zugeordnet und zurückgegeben. Das sei nicht leicht und gleiche einem gigantischen Puzzle, hatte Sparkassenchef Michael Klotz gesagt.

Nach der Rückgabe beginnt die Schadenermittlung

Unter den von den Einbrechern zurückgelassenen Gegenständen könnten durchaus auch werthaltige Dinge sein, sagte die Sprecherin. Wenn die Rückgabe abgeschlossen ist, soll final der Schaden der gut 3.000 Kunden durch den Tresorraum-Einbruch ermittelt werden.
Die Schließfächer sind standardmäßig bis zu 10.300 Euro pro Fach versichert, wenn Kunden den Nachweis über entsprechend wertvolle Inhalte erbracht haben. Nach eigenen Angaben hatten viele Kunden deutlich höhere Beträge in ihren Fächern.
Die Polizei wies am Morgen darauf hin, dass alle in Empfang genommenen Wertgegenstände im Nachgang bei der Polizei angegeben werden müssten. „Nur so ist gewährleistet, dass all jene Gegenstände, die im Zuge der polizeilichen Vernehmungen zunächst als gestohlen gemeldet wurden, nicht weiter zur Sachfahndung ausgeschrieben sind.“ Dazu sollten sich betroffenen Personen telefonisch bei der Polizei melden.

Suche nach Tätern läuft weiter

Im „Morgenecho“ auf WDR 5 warb Sparkassenchef Klotz angesichts von Rücktrittsforderungen bei Betroffenen um Verständnis. Auch die Bank selbst sei Opfer geworden, das gerate völlig in den Hintergrund. Seit dem Einbruch sei kein einziger Tag vergangen, an dem er und seine Mitarbeitenden sich nicht mit der Tat beschäftigt hätten. Man sehe keine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens der Sparkasse.
Bei dem spektakulären Einbruch hatten die unbekannten Täter nach Weihnachten 2025 alle Sicherheitssysteme der Sparkasse überwunden, sich mit einem Kernbohrer Zutritt zum Tresorraum verschafft und fast alle der 3.100 Schließfächer aufgebrochen. Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. (dpa/red)
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Festnahme eines bewaffneten Mannes nahe dem Haus von Prinz Andrew

Die britische Polizei hat in der Nähe des Hauses des früheren Prinzen Andrew Mountbatten-Windsor einen bewaffneten Mann festgenommen.
Der bewaffnete Mann habe sich in dem Ort Wolferton „in einer einschüchternden Weise“ verhalten, teilte die Polizei der Grafschaft Norfolk im Osten Englands am Donnerstag mit. Sie war demnach am Mittwochabend wegen des Vorfalls in der Nähe des königlichen Anwesens Sandringham eingeschritten.
Der Mann sei wegen des Verdachts „eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung und des Besitzes einer Angriffswaffe“ festgenommen worden, erklärte die Polizei. Mehrere Medien berichteten, Andrew sei beim Gassigehen mit seinen Hunden bedroht worden.
Der Mann habe eine Sturmhaube getragen und in seinem Auto auf Andrew gewartet, schrieb der „Daily Telegraph“.

Dramatische Szene: Mann bedroht Prinz Andrew

Als er Andrew gesehen habe, sei er ausgestiegen und habe den Bruder des britischen Königs Charles III. angeschrien.
Andrew, der in Begleitung eines Leibwächters gewesen sei, habe sich daraufhin in seinen in der Nähe geparkten Wagen geflüchtet und sei schnell davongefahren.
Andrew ist bei den Briten in Ungnade gefallen. Er wird beschuldigt, während seiner Zeit als britischer Handelsgesandter zwischen 2001 und 2011 vertrauliche Dokumente an den später verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein Epstein weitergegeben zu haben.
Wegen seiner Beziehungen zu Epstein war der zweite Sohn der früheren britischen Königin Elizabeth II. Mitte Februar vorübergehend festgenommen und stundenlang befragt worden.

Charles entzieht Andrew Titel und Residenz

Charles III. hatte Andrew wegen des Epstein-Skandals bereits im Oktober vergangenen Jahres alle Titel und Ehren entzogen. Außerdem musste Andrew aus dem königlichen Anwesen Royal Lodge in Windsor ausziehen.
Charles III. zog diese Konsequenzen, nachdem posthum die Memoiren des Epstein-Opfers Virginia Giuffre erschienen waren. Giuffre hatte darin detailliert ihren Vorwurf erneuert, der damalige Prinz Andrew habe dreimal Sex mit ihr gehabt, darunter zweimal, als sie erst 17 war, und einmal bei einer „Orgie“ auf Epsteins Privatinsel in der Karibik.
Andrew bestritt die Vorwürfe. Ein Rechtsstreit zwischen Giuffre und ihm war 2022 außergerichtlich beigelegt worden. (afp/red)
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Harrods: Bisher 75 Opfer sexuellen Missbrauchs durch Mohamed Al-Fayed entschädigt

Das Londoner Luxuskaufhaus Harrods hat bislang 75 Opfern sexuellen Missbrauchs durch seinen ehemaligen Eigentümer Mohamed Al-Fayed eine „vollständige Entschädigung“ gezahlt.
Fast 200 weitere Anträge würden derzeit bearbeitet, teilte das Entschädigungsprogramm des Kaufhauses der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag, 7.Mai in einer Erklärung mit. Insgesamt hätten 259 Betroffene Ansprüche geltend gemacht.

Ermittlungen gegen Londoner Polizei im Al-Fayed-Skandal

Kurz zuvor hatte die britische Polizeiaufsichtsbehörde bestätigt, dass gegen Beamte der Londoner Polizei wegen ihres Umgangs mit den Vorwürfen im Fall Al-Fayed ermittelt wird.
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Qualität der polizeilichen Arbeit in den Jahren 2008 und 2013. Obwohl vor dem Tod Al-Fayeds im Jahr 2023 rund 21 Beschwerden bei der Londoner Polizei eingegangen waren, führte keine davon zu einer Strafverfolgung.
Mehrere Frauen werfen dem verstorbenen Ex-Eigentümer von Harrods, Mohamed Al-Fayed, und seinem Bruder Salah vor, ein organisiertes System sexueller Ausbeutung betrieben zu haben.

BBC-Doku 2024 löste Welle von Vorwürfen aus

Vorwürfe sexueller Übergriffe durch Al-Fayed waren erstmals im September 2024 durch eine BBC-Dokumentation öffentlich geworden. Seither meldeten sich zahlreiche weitere mutmaßliche Betroffene.
Mohamed Al-Fayed stand in den 1990er Jahren auch wegen seines Sohns Dodi im Fokus der Öffentlichkeit, dem damaligen Lebensgefährten der britischen Prinzessin Diana.
Dodi Al-Fayed kam 1997 gemeinsam mit Diana bei einem Autounfall in Paris ums Leben. Mohamed Al-Fayed starb 2023 im Alter von 94 Jahren, Salah Al-Fayed war bereits 2010 gestorben. (afp/red)
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Amokfahrer von Leipzig hat seine Tat angekündigt

Der mutmaßliche Amokfahrer von Leipzig hat bereits im April seine Tat angekündigt. Nach Informationen der „Zeit“ schrieb der 33 Jahre alte Jeffrey K. in einer Chatnachricht an seine Frau, es sei „lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren“.
Auf Anfrage der Zeitung bestätigte ein Sprecher der Leipziger Polizei, dass die Nachricht seiner Behörde vorliege, allerdings „erst am Abend des Tatgeschehens“. Sie sei im Zuge der Ermittlungen nach der Amokfahrt aufgetaucht.

Vor der Tat: Trennung, Anzeigen und Psychose

Vor der Tat lebten Jeffrey K. und seine Ehefrau bereits getrennt. Nach Recherchen der „Zeit“ hatte sie sich offenbar bereits im März an das Jugendamt gewandt. Im April erstattete sie zudem mehrere Anzeigen gegen ihren Ehemann, wegen Bedrohung, Verleumdung und Beleidigung.
Mindestens einmal hatte Jeffrey K. demnach gedroht, andere Mitglieder der Familie zu töten. Wie mehrere mit den Ermittlungen vertraute Personen gegenüber der „Zeit“ sagten, soll er an einer Psychose leiden und selbst davon gesprochen haben, wahnhafte Stimmen zu hören.
Nachdem er die Chatnachricht versandt hatte, begab sich Jeffrey K. am 17. April freiwillig in ein psychiatrisches Krankenhaus. Am 29. April verließ er die Klinik wieder.

Polizei prüft Einsatzverlauf

Noch am selben Abend kam es den Recherchen der „Zeit“ zufolge zu einem weiteren Polizeieinsatz bei der Ehefrau und dem gemeinsamen Kind. Das bestätigte der Sprecher der Leipziger Polizei ebenfalls auf Anfrage.
Weitere Maßnahmen, außer einem Hinweis an das Gesundheitsamt, gab es bis zur Tat am Montagabend aber offenbar nicht. Man werde den „ganzen Einsatzverlauf“ aufarbeiten, gab der Polizeisprecher an, bislang lägen jedoch keine Hinweise auf Versäumnisse vor.
Der in Leipzig wohnhafte Mann war am Montagnachmittag in der Innenstadt von Leipzig mit einem Auto durch eine belebte Fußgängerzone gerast. Er erfasste mehrere Menschen, eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben.

Zwei Schwerverletzte – Motiv weiter unklar

Sechs weitere Menschen im Alter von 21 bis 87 Jahren wurden nach Ermittlerangaben verletzt, zwei von ihnen schwer – ein 75 Jahre alter Mann und eine 84 Jahre alte Frau. Alle seien inzwischen außer Lebensgefahr.
Das Motiv des Mannes war weiter unklar. Den Ermittlern zufolge gab es keine Hinweise auf einen politischen oder religiösen Hintergrund. Der Beschuldigte ist inzwischen in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. (afp/red)
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Interpol-Schlag: Millionen falsche Medikamente beschlagnahmt

Fahnder haben bei einem großangelegten Schlag gefälschte und nicht zugelassene Medikamente im Millionenwert beschlagnahmt. Mehr als 6,4 Millionen Dosen wurden eingezogen, wie die internationale Polizeiorganisation Interpol mit Sitz in Lyon mitteilte.
Die Stoffe haben demnach einen Wert von 15,5 Millionen US-Dollar (etwa 13,2 Millionen Euro). Am häufigsten fanden die Ermittler angebliche Mittel gegen Erektionsstörungen, Beruhigungsmittel, aber auch vermeintliche Produkte, die gegen das Rauchen helfen sollen.

Deutschland war an der Aktion nicht beteiligt

Insgesamt 269 Verdächtige nahmen die Fahnder bei dem von Interpol koordinierten knapp zweiwöchigen Schlag in rund 90 Ländern fest. Sie zerschlugen zudem 66 kriminelle Gruppen, die im illegalen Medikamentenhandel aktiv waren, und nahmen Tausende Online-Seiten und Kanäle hoch.
Die meisten Produkte fanden die Ermittler in Großbritannien, Kolumbien und Australien. Deutschland war an der Aktion nicht beteiligt.
„Gefälschte Medikamente sind nicht nur Betrug, sie bringen Leben in Gefahr“, zitierte Interpol ihren Generalsekretär Valdecy Urquiza. Über Online-Marktplätze und informelle Lieferketten könnten Kriminelle Lücken in der Kontrolle ausnutzen. Sie würden auf Menschen abzielen, die schnelle und erschwingliche Hilfe suchten, doch die Konsequenzen könnten schwer und sogar tödlich sein.

Hohe Menge vermeintlicher Mittel gegen Krebs im Umlauf

Interpol weist auch auf einen beunruhigenden Trend hin. So beschlagnahmten die Fahnder deutlich mehr Antiparasitika als in den vergangenen Jahren.
Die gefundenen Mittel Ivermectin und Fenbendazol würden als Teil sogenannter „Kits zur Krebsbehandlung“ als alternative Krebsmittel verkauft, obwohl Gesundheitsbehörden warnten, dass es dafür keine Grundlage gebe. Große Mengen der beiden Stoffe fanden die Ermittler in Australien, Neuseeland, Singapur, in den USA und Großbritannien.
Zu Ivermectin als Medikament gegen Krebs gibt es dem Krebsinformationsdienst zufolge bisher nur Untersuchungen aus der Grundlagenforschung, also in Zellen und an Mäusen. Diese Untersuchungen lieferten nur Hinweise und die Ergebnisse seien nicht ohne Weiteres auf den Menschen übertragbar.
„Es gibt keine abgeschlossenen klinischen Studien am Menschen, die eine Wirkung gegen Krebs zeigen.“ Zu einer möglichen Wirkung von Fenbendazol ist die Datenlage Experten zufolge noch schwächer. (dpa/red)
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Haftstrafen für Paar nach Millionendiebstahl aus Parkautomaten

Das Landgericht im bayerischen Kempten hat ein Ehepaar wegen Münzdiebstählen aus Parkautomaten im Millionenwert zu jeweils fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Schuldig gesprochen wurden der Mann und die Frau wegen Diebstahls in 317 Fällen, wie das Gericht mitteilte. Der Mann war beim städtischen Betriebshof für die Leerung kommunaler Parkscheinautomaten zuständig.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass er zwischen April 2015 und November 2025 er das Geld regelmäßig mit nach Hause genommen hatte.
Die Quittungen aus dem Automaten warf er weg. Teilweise übergab er das Geld an seine mitangeklagte Ehefrau. Die Münzen zahlte das Paar auf ihre Konten oder bei Münzautomaten in Supermärkten ein.

Keine durchgehende Kontrolle beim Bauhof

Da es beim Bauhof keine durchgehende Kontrolle der Quittungen aus den Automaten und keine Dokumentation über die fehlenden Schlüssel gab, fiel der Diebstahl laut Urteil lange Zeit nicht auf. Eine Bank brachte die Ermittlungen schließlich ins Rollen. Diese hatte wiederholt auffällige Geldeinzahlungen registriert.
Ein Teil der Taten war bereits verjährt. Das betraf den Zeitraum zwischen April 2015 und November 2020. In dieser Zeit hatte das Paar Münzgeld im Wert von mehr als einer halbe Million Euro gestohlen.
Allerdings muss es diesen Betrag trotzdem zurückzahlen. Zusammen mit den Beträgen aus dem nicht verjährten Zeitraum hat das Paar laut Urteil nun mehr als 1,9 Millionen Euro zurückzuzahlen.(afp/red)
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Datenschützer fordern endgültiges Aus für EU-Chatkontrolle


In Kürze:

  • Datenschutzaufsicht lehnt anlasslose Chatkontrolle als unverhältnismäßig ab
  • Kritik an flächendeckendem Kommunikations-Scanning und Verschlüsselungsbruch
  • Diskussion über freiwillige Scans und mögliche Verlängerung bis 2028

 
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die EU sowie die Bundesregierung auf, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Das schreiben die Datenschützer in einer am Dienstag, 5. Mai, veröffentlichten Entschließung. Anlass ist die vierte Verhandlungsrunde zur geplanten EU-CSAM-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch, die am 11. Mai stattfindet. Die Datenschützer warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation.

Gezielte Maßnahmen statt Generalverdacht

Die DSK warnt erneut davor, dass eine anlasslose Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Grundrechte von Millionen Menschen eingreifen würde. Kritisiert werden insbesondere die flächendeckende Überwachung privater Kommunikation, Eingriffe in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie sogenanntes Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor der Verschlüsselung auf Geräten überprüft werden.
Sowohl in der aktuellen als auch in einer im November 2023 veröffentlichten Entschließung betont die Aufsichtsbehörde die Notwendigkeit, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und entsprechende Straftaten aufzudecken. Die anlasslose Chatkontrolle sei allerdings nicht das geeignete Mittel.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2026, Prof. Dr. Tobias Keber, erklärte bereits im Februar, dass eine anlasslose Überwachung die Vertraulichkeit der Kommunikation aller Europäer gefährde. Statt eines Generalverdachts brauche es gezielte Maßnahmen, um Kinder wirksam zu schützen.
Ein erster Versuch, die seit 2022 geplante Chatkontrolle auf EU-Ebene einzuführen, scheiterte Ende Oktober 2025 am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.

Ausnahmeregelung bis 2028?

Ein Bündnis aus Organisationen wie dem Chaos Computer Club (CCC), European Digital Rights (EDRi) und der Digitalen Gesellschaft Deutschland forderte in einem im Februar 2026 veröffentlichten offenen Brief das sofortige Ende der „Chatkontrolle 1.0“. Sie wiesen darauf hin, dass laut einem Bericht der Europäischen Kommission lediglich 0,000002735 Prozent der Nachrichten illegales Material enthielten. Dem verschwindend geringen Wert stand jedoch eine Fehlerquote von 20 Prozent gegenüber.
Im aktuellen Entwurf der geplanten CSAM-Verordnung ist die anlasslose Chatkontrolle zwar nicht mehr enthalten. Weiterhin vorgesehen ist jedoch die Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie, die Anbietern freiwillige Scans nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder erlaubt.
Die Regelung war ursprünglich bereits 2024 ausgelaufen, wurde jedoch bis April 2026 verlängert. Nun wird eine weitere Verlängerung bis 2028 diskutiert, um eine Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung der neuen CSAM-Verordnung zu schaffen.
Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft und Snap kündigten an, freiwillige Maßnahmen zur Erkennung entsprechender Inhalte fortzuführen. Gleichzeitig forderten sie eine schnelle Einigung auf einen dauerhaften Regulierungsrahmen.
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gesellschaft

Polizist stirbt bei Verfolgungsjagd: Zehneinhalb Jahre Haft für 27-Jährigen

Nach dem Tod eines sächsischen Polizisten bei einer Verfolgungsjagd im brandenburgischen Lauchhammer ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden.
Das Landgericht Cottbus sprach den 27-Jährigen am Mittwoch des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, wie ein Gerichtssprecher in der brandenburgischen Stadt sagte. In die Gesamtfreiheitsstrafe wurden frühere Urteile mit einbezogen.

Verfolgungsjagd mit der Polizei

Laut Anklage hatte der 27-Jährige im Januar 2025 mit weiteren Beschuldigten ein Auto gestohlen und sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei über die sächsisch-brandenburgische Landesgrenze hinweg geliefert.
Nachdem die Beamten die Diebe in Brandenburg zunächst stoppten, erfasste der Beschuldigte den 32-jährigen Polizeibeamten mit hoher Geschwindigkeit, als dieser gerade einen Stoppstick auf der Fahrbahn auslegen wollte.
Der Beamte starb noch an der Unfallstelle. Er hinterließ eine Lebensgefährtin und eine kleine Tochter. Sein Tod sorgte bundesweit für Bestürzung.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte der Beschuldigte in der Absicht, den Autodiebstahl zu verdecken. Sie sah daher das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt. Sie beantragte in dem Prozess, der im Januar begonnen hatte, eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dem schloss sich auch die Nebenklage an.
Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs. Unter Einbeziehung der früheren Urteile beantragte sie eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als achteinhalb Jahren. (afp/red)
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gesellschaft

Nach Amokfahrt in Leipzig: Motiv des Täters weiter unklar

Zwei Tage nach der tödlichen Amokfahrt eines 33-Jährigen in Leipzig herrscht weiter Rätselraten über dessen Beweggründe. Die Ermittler gehen nicht von einem politischen oder religiösen Motiv aus.
Er habe den Erkenntnissen nach „im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ gehandelt, so die Staatsanwaltschaft.
Von ihm gehe weiterhin Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Deswegen wurde er auf Anordnung eines Ermittlungsrichters in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.

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Der Deutsche steht den Angaben zufolge in dringendem Tatverdacht des zweifachen Mordes sowie des versuchten Mordes in vier Fällen.
Es sei wahrscheinlich, dass er weitere „Taten vergleichbarer Schwere begehen wird“, hieß es von der Staatsanwaltschaft Leipzig.
 

Stadt will Einkaufsstraße besser sichern

Die betroffene Einkaufsstraße ist inzwischen wieder für Passanten frei. Die Stadt hat angekündigt, sie dauerhaft gegen das Befahren mit Fahrzeugen zu sichern. Das soll voraussichtlich an diesem Mittwoch umgesetzt werden.
Am Montagnachmittag war der 33-jährige Deutsche aus Leipzig dort mit seinem Wagen in die Fußgängerzone gefahren und hatte mehrere Menschen mit seinem Auto angefahren. Zwei Menschen starben, sechs weitere wurden verletzt – zwei von ihnen schwer.
Seither herrscht große Trauer und Fassungslosigkeit in der Stadt. Viele Menschen haben Kerzen und Blumen niedergelegt und bei Andachten der Opfer gedacht. Sachsens Regierung ordnete Trauerbeflaggung an allen Gebäuden von Behörden und Dienststellen des Freistaates an.
„Unser Mitgefühl gilt den Familien und Angehörigen der Opfer“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). „In Gedanken sind wir bei ihnen und allen, die von diesem schrecklichen Ereignis betroffen sind.“ (dpa/red)
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wirtschaft

Zoll kontrolliert heute bundesweit die Paket-Branche

Mehr als 2.900 Zollbeamte kontrollieren seit dem frühen Morgen Paketzusteller im gesamten Bundesgebiet.
Es gehe um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche, teilte die Generalzolldirektion mit. Kontrolliert werde vor allem in großen Depots und Verteilzentren – also dort, wo viele Fahrer und Zusteller anzutreffen seien.
Beamte aus allen Hauptzollämtern in Deutschland seien im Einsatz. Die Kontrollen seien dabei verdachtsunabhängig und sollen bis in den Abend weitergehen.

Zoll: Immer wieder Verstöße gegen gesetzlichen Mindestlohn

Man stelle in der Branche immer wieder fest, dass den Fahrern ihre Arbeitszeiten nicht oder nicht vollständig vergütet würden.
„So werden beispielsweise Überstunden sowie die Zeiten für die Beladung der Fahrzeuge oder die Fahrten zwischen den Paketzentren und dem ersten Zustellort nicht entlohnt“, sagte eine Sprecherin. Dadurch werde der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde immer wieder unterlaufen.
Anfang Februar forderte der Bundesrat ein Verbot von Fremdpersonal bei Sortierung, Verladung und Auslieferung.

Anfang Februar forderte der Bundesrat ein Verbot von Fremdpersonal bei Sortierung, Verladung und Auslieferung.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

„Ebenfalls zu beobachten ist der Einsatz von Subunternehmen – unter anderem mit dem Ziel, Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten beziehungsweise zu veruntreuen und Steuern zu hinterziehen“, teilte der Zoll weiter mit.

Geschäftsunterlagen werden jetzt geprüft

Mit ersten Ergebnissen der bundesweiten Aktion sei erst Ende der Woche zu rechnen. Die Schwerpunktkontrollen am Mittwoch seien erst der Beginn der Arbeit, sagte ein Sprecher des Kölner Hauptzollamts.
Später werde bei genaueren Prüfungen von Geschäftsunterlagen und der Lohnfinanzbuchhaltung der Paketzusteller untersucht, ob der Mindestlohn auch gezahlt werde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) kontrolliert regelmäßig verschiedene Branchen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufzudecken. Vor allem lohnintensive Branchen stehen dabei im Fokus. (dpa/red)
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gesellschaft

Razzien in zwölf Bundesländern bei mutmaßlichen Neonazis

Mit einer Razzia in zwölf Bundesländern ist der Generalbundesanwalt gegen 36 junge mutmaßliche Rechtsextremisten vorgegangen. Sie sollen wichtige Mitglieder der Gruppen „Jung & Stark“ oder „Deutsche Jugend voran“ beziehungsweise „Neue Deutsche Welle“ sein, wie die Karlsruher Behörde mitteilte.
In sozialen Medien und bei Treffen der Gruppierungen wird demnach zu Gewalttaten gegen politische Gegner und vermeintlich Pädophile aufgerufen.
Einige Beschuldigte sollen Angehörige der linken Szene oder Menschen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten. Die Opfer wurden jeweils von mehreren Angreifern geschlagen und verletzt, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.
Im Fokus der Ermittlungen stehen 36 Beschuldigte, denen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Teils soll es sich um Jugendliche oder Heranwachsende handeln.
Beide bundesweit organisierten Gruppen existieren den Angaben zufolge seit Mitte 2024 und haben in den Ländern Regionalgruppen. Den meisten Beschuldigten wirft die Bundesanwaltschaft vor, Rädelsführer der Gruppen zu sein. Gegen acht von ihnen werde auch wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Keine Festnahmen

Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären. In den zwölf Bundesländern sind den Angaben nach mehr als 600 Polizeikräfte im Einsatz.
Sie durchsuchen etwa 50 Objekte in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Ausgenommen waren also nur Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Thüringen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: „Militante rechtsextreme Gruppen haben Zulauf – erschütternderweise gerade auch unter jungen Menschen.“
Ihre Aktionen richteten sich „gegen alle Menschen, die sie in ihrem rechtsextremen Weltbild als Feinde identifiziert haben – und zugleich gegen unsere Demokratie“, führte die Ministerin aus. „Rechtsextremismus ist die größte Gefahr, die Deutschland von innen droht“, ergänzte sie.
Im Mai vergangenen Jahres war mit der „Letzten Verteidigungswelle“ bereits eine mutmaßliche Zelle von jugendlichen Rechtsextremisten zerschlagen worden.
Die Gruppe soll potenziell tödliche Anschläge auf Linke und Geflüchtete verübt und weitere bereits geplant haben. Vor dem Hamburger Oberlandesgericht begann Anfang des Monats der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer. (afp/red)
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gesellschaft

Richter an Fabians Vater gerichtet: „Ich flehe Sie fast an“

Mit verschränkten Armen dreht sich die Angeklagte im Gerichtssaal 2.002 des Landgerichts Rostock auf ihrem Drehstuhl hin und her. Gerade gibt das Gericht Einblick in die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Rostock, die sie beschuldigt den achtjährigen Fabian aus Güstrow ermordet zu haben.
Da ist das Video einer Überwachungskamera, das während der Verhandlung abgespielt wird. Es zeigt den Wagen der Angeklagten binnen weniger Minuten zweimal unweit Fabians Adresse am Vormittag des 10. Oktobers 2025.
Im entsprechenden Zeitraum wurde Auswertungen zufolge nach zuvor permanenter Aktivität das Display von Fabians Handy deaktiviert. Es wurde demnach erst wieder am Nachmittag angeschaltet, als seine Mutter nach Hause kam, dort das Handy, aber nicht den Jungen auffand.
Außerdem wird das Foto eines Waldweges gezeigt, das am Vormittag des mutmaßlichen Tattages mit dem Handy der 30-Jährigen gemacht wurde und auch ihren Hund zeigt. Laut Ermittlern befindet sich der Weg unweit des späteren Fundortes von Fabians Leiche.

Auffällige Internet-Suchen

Die Angeklagte schweigt vor Gericht bislang zu den Vorwürfen. Ihr wird vorgeworfen, den Jungen am 10. Oktober vergangenen Jahres mit einem Messer getötet zu haben.
Das Tatmotiv soll mit dem Ende der mehrjährigen Beziehung zusammenhängen, die sie zu Fabians Vater hatte, und die er im August 2025 beendete.
Den Ermittlungen zufolge wurde mit dem Account der Angeklagten am Tag des Verschwindens frühzeitig nach Stichworten wie „Polizei“ oder auch „Person vermisst“ im Internet gesucht.
Den Ausführungen des Gerichts zufolge passierte dies schon, bevor Fabians Vater ihr mitteilte, dass sein Sohn vermisst wird.
Über den Account der 30-jährigen Beschuldigten wurde demnach ferner am Tag nach Verschwinden des Jungen mit Stichworten gesucht wie „fressen Wildschweine tote Menschen“.

Vater glaubt an Unschuld der Angeklagten

Mittlerweile sind beide nach Aussage des Vaters wieder ein Paar. Er habe die Frau, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, regelmäßig in der Untersuchungshaft besucht. Und er sagt: „Ich glaub‘ an ihre Unschuld.“
Im Gericht werden auch Audionachrichten der Angeklagten abgespielt, in denen sie einem Bekannten vorschlägt, unter anderem bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow nach dem damals noch vermissten Jungen zu suchen. Schlussendlich wurde die Leiche unweit des Ortes gefunden. Den Fund hatte die Beschuldigte der Polizei gemeldet.
Der dritte Verhandlungstag im Prozess um Fabians Tod ist eine Marathonsitzung – einziger Zeuge: der Vater des Jungen. Seine Befragung hatte bereits am zweiten Verhandlungstag vergangene Woche begonnen.
Anhand der im Prozess präsentierten Nachrichten wird deutlich, wie der Vater und die Angeklagte auch nach der Trennung vom Sommer 2025 ausgiebig die Probleme der Beziehung diskutierten. „Sie drehen die Beziehung hin und her“, sagt der Vorsitzende Richter Holger Schütt.

„Angst davor, die Wahrheit zu erfahren?“

Dabei ging es wiederholt auch um das angespannte Verhältnis der Beschuldigten zur Familie von Fabians Vater. Demnach störte sie, dass er für Absprachen den Sohn betreffend Kontakt mit der Mutter hielt.
Bereits kurz vor Fabians Verschwinden hatten sich der Vater und die Angeklagte zeitweise wieder angenähert.
Der Vater relativiert auf Nachfrage Chat- und Audionachrichten oder auch eigene vorhergehende Aussagen, die zuungunsten der Beschuldigten ausgelegt werden könnten.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack zeigt sich vom zurückhaltenden Engagement des Vaters im Verfahren irritiert, der sich anders als Fabians Mutter nicht als Nebenkläger anwaltlich vertreten lässt.
Er hatte bislang nach eigener Aussage keine direkte Akteneinsicht und bezieht seine Informationen nur aus den Medien oder von Dritten. „Haben Sie Angst davor, die Wahrheit zu erfahren?“, fragt Nowack ihn.
Auch Richter Schütt wird angesichts der teilweisen zurückhaltenden Aussagen des Zeugen deutlich: „Ich flehe Sie fast an, das ist Ihr Sohn, nicht meiner.“

Trauerrede per ChatGPT

Deutliche Emotionen zeigt die Beschuldigte kaum. Auch Fabians Mutter gibt sich bewusst gefasst, aufrecht sitzend den Blick nach vorn gerichtet mit den Händen auf dem Tisch.
Tränen fließen bei der Beschuldigten, als es um den Tod eines Pferdes vor wenigen Jahren geht. Dieses kannte sie laut Fabians Vater seit ihrer Jugend und bestritt mit ihm erfolgreich Turniere. Bei den entsprechenden Schilderungen muss die Angeklagte zum Taschentuch greifen.
Gegen Ende des langen Prozesstages liest Rechtsanwalt Thomas Löcker eine berührende Trauerrede für Fabian vor, wohl in dem Versuch, die Beschuldigte als einfühlsamen Menschen darzustellen.
Sie hatte die Rede für den Vater verfasst, nachdem dieser vor der Beerdigung um Hilfe gebeten hatte. Allerdings verweist Richter Schütt später auf die Auswertung des Handys der Frau.
Demnach stammten die Formulierungen nur zum Teil von ihr. Sie fütterte damit die Künstliche Intelligenz von ChatGPT, die letztlich die Rede verfasste. (dpa/red)