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Hubig und Klingbeil legen Diskussionspapier zur Elementarschadenversicherung vor


In Kürze:

  • Wohngebäudeversicherungen sollen künftig auch Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen abdecken.
  • Der Selbstbehalt für Eigentümer soll maximal 20.000 Euro betragen, geprüft wird zudem eine günstigere Mindestversicherung.
  • Ob Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen dürfen, wird geprüft – wie stark die Beiträge steigen, ist offen.

 
Wer künftig eine neue Wohngebäudeversicherung abschließt, soll damit automatisch auch gegen Elementarschäden abgesichert sein.
Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Ministerin Stefanie Hubig und das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (beide SPD) gemeinsam erarbeitet und vorgestellt haben.
Die Elementarschadenversicherung ist auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aufgeführt (Seite 63).
Das Papier sieht unter anderem vor, dass der Selbstbehalt für Eigentümer im Schadensfall maximal 20.000 Euro betragen soll. Ziel sei es, dass möglichst viele Wohngebäude gegen extreme Naturereignisse (Elementarschäden) abgesichert seien.
Dazu zählen Hochwasser, Lawinen, Erdbeben oder durch Starkregen überflutete Keller oder Wohnräume.

Hubig verweist auf das Ahrtal

Ohne Absicherung stünden Betroffene alleine da, wenn der Staat nicht mit Steuergeldern einspringe. Das solle sich ändern.
„Hochwasser und Starkregen können in wenigen Minuten zerstören, was über Jahre aufgebaut wurde. Das haben wir in den letzten Jahren immer wieder erlebt – zuletzt besonders schlimm im Ahrtal“, sagt Hubig.
Auch durch den Klimawandel werde es „noch häufiger zu großen Schäden an Häusern kommen“. Daher brauche man einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden, so Hubig.
Bislang seien 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementargefahren abgesichert. Dabei gebe es große regionale Unterschiede, heißt es in dem Papier.
Demzufolge sind in Baden-Württemberg 94 Prozent entsprechend versichert, in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 39 Prozent.
Wie stark die Versicherungsbeiträge steigen könnten, sagte Hubig nicht. Sie betonte, dass der Schutz bezahlbar bleiben müsse.

Erweiterung für bereits bestehende Versicherungen

Bereits bestehende Wohngebäudeversicherungen, die den Schutz nicht beinhalten, sollen erweitert werden.
Reagieren Eigentümer nicht auf ein entsprechendes Angebot, soll die Erweiterung ein Jahr nach Anwendbarkeit der neuen Regelung automatisch erfolgen.
Ferner prüft die Bundesregierung eine günstigere Mindestversicherung mit reduziertem Leistungsumfang. Bei dieser Variante müssten Eigentümer im Schadensfall bis zu 100.000 Euro selbst tragen.
Zudem soll geprüft werden, ob Vermieter die Kosten für den Elementarschutz künftig nicht mehr auf ihre Mieter umlegen dürfen, um sie vor zusätzlichen Nebenkosten zu schützen.
Hubig hatte das Papier beim Versicherungstag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am 23. September 2026 angekündigt.
Damals verwies sie darauf, dass über eine verpflichtende Elementarschadenversicherung bereits vor 24 Jahren diskutiert worden sei. Seinerzeit sei sie Referentin im damaligen Bundesjustizministerium (BMJ) gewesen.
Das zeige, „wie schwer es ist, tragfähige und mehrheitsfähige Lösungen zu finden“. Nun lege man erstmals einen konkreten Vorschlag auf den Tisch, den man mit allen Betroffenen diskutieren wolle.
Das BMJV hat das Eckpunktepapier an die Länder und Verbände versandt und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen. Das Ministerium will die eingegangenen Stellungnahmen dann ebenfalls veröffentlichen.
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Prüfungen und Triumphe der Pflicht

Vor rund 15 Jahren sprach ich in einem meiner Homeschooling-Seminare mit einem Schüler der Oberstufe über Robert E. Lees Verständnis von Pflicht. „Ich mag dieses Wort nicht“, sagte er.
„Warum nicht?“
Er zuckte mit den Schultern. „Ich weiß es nicht. Ich mag es einfach nicht.“
Doch diese Abneigung ist keineswegs nur eine typische Reaktion eines Jugendlichen. Viele Menschen in unserer Kultur dürften dieses Gefühl teilen, wenn auch oft unbewusst. Wir leben in einer stark auf das Individuum ausgerichteten Zeit, in der persönliche Rechte und Freiheiten einen hohen Stellenwert genießen und Selbstverwirklichung großgeschrieben wird. Stattdessen sprechen wir lieber von Verantwortung. Verantwortung bedeutet, für eine Aufgabe oder eine Handlung einzustehen, im Beruf ebenso wie im privaten Leben.

„Äneas berichtet Dido vom Untergang Trojas“, um 1815, von Pierre-Narcisse Guérin. Pflicht verlangt nicht selten große persönliche Opfer. In Vergils Epos zeigt sich dies besonders eindringlich an Äneas’ schmerzhafter Trennung von Dido, die er auf sich nimmt, um seiner Bestimmung zu folgen. Louvre, Paris.

Foto: gemeinfrei

Pflicht ist etwas anderes. Sie bezeichnet einen von außen an uns herangetragenen Maßstab – eine Verpflichtung, keine freie Entscheidung – und ist häufig in Tradition oder religiösem Glauben verankert. So gehört es zur Pflicht eines Soldaten, einem Vorgesetzten zu gehorchen, während Polizisten das Gesetz durchsetzen müssen. Das alttestamentliche Gebot „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren“ ist beispielsweise eine Forderung, keine Option – eine Pflicht, bei der lediglich die Auslegung und Umsetzung Spielraum lassen.
Dieses Verständnis von Pflicht stand im Zentrum des Lebens im antiken Rom. Das lateinische Wort, das diesen Gedanken wohl am umfassendsten zum Ausdruck bringt, ist „pietas“. Das „Oxford Classical Dictionary“ definiert den Begriff als „die für die Römer typische Haltung pflichtbewusster Ehrfurcht gegenüber den Göttern, dem Vaterland, den Eltern und anderen Angehörigen“.
Um unser Verständnis dieses Pflichtbegriffs zu vertiefen, brauchen wir nur einen Blick auf Vergils großes Epos „Äneis“ zu werfen, in dem die „pietas“ und die sich daraus ergebenden moralischen Anforderungen das Herzstück der Erzählung bilden.

Pietas in Person

„Waffen ertönt mein Gesang und den Mann.“
So beginnt Vergil sein Epos über den trojanischen Prinzen Äneas. Nach der Zerstörung und dem Brand Trojas durch die Griechen gelingt ihm die Flucht. Mit einer Schar von Flüchtlingen begibt er sich auf eine lange Irrfahrt, auf der ihm nicht nur Feinde, sondern auch die Göttin Juno das Leben schwer machen. Schließlich folgt er seinem Schicksal und seiner Mutter, der Göttin Venus, nach Italien. Dort legt er den Grundstein für ein Reich, aus dem später Rom hervorgehen wird.
Im zweiten Buch des Epos sind Äneas und seine Gefährten am Hof der karthagischen Königin Dido eingetroffen. Dort erzählt Äneas die Geschichte vom Untergang Trojas. Dabei zeichnet er in Worten ein eindrucksvolles Bild seiner Flucht aus der zerstörten Stadt – ein Bild, das seither zahlreiche Maler und Bildhauer inspiriert hat. Zugleich bringt diese Szene die Bedeutung der „pietas“ auf den Punkt.
Als die Griechen zu ihrem letzten Angriff auf Troja ansetzen, schläft Äneas. Im Traum erscheint ihm der tote trojanische Held Hektor. Er fordert ihn auf, aus der Stadt zu fliehen, und eröffnet ihm, dass es sein Schicksal sei, ein neues Troja zu errichten. Dennoch versucht Äneas, sich dem Widerstand anzuschließen. Da erscheint ihm auch Venus und macht ihm klar, dass Troja verloren ist und er die Stadt verlassen muss.
Und genau das tut er: Mit dem gebrechlichen, hochbetagten Vater auf dem Rücken, der seinerseits die Penaten, die Hausgötter, trägt, hält Äneas seinen kleinen Sohn Ascanius an der Hand. Hinter ihm folgt seine Frau Creusa. Gemeinsam entkommen sie der Stadt und schließen sich einer Gruppe anderer Trojaner an, die dem Gemetzel ebenfalls entflohen sind. Diese kurze Szene, in der Äneas die Vergangenheit (verkörpert durch seinen Vater) ebenso mit sich trägt wie die Zukunft (in Gestalt seines Sohnes und der Götter) bringt seine von Pflichtgefühl getragene Liebe zu seiner Familie und den Göttern zum Ausdruck.
Aber wie steht es mit seiner Pflicht gegenüber seinem Land?

Die Kosten der Pflicht

Äneas erkennt, dass Creusa während ihrer überstürzten Flucht verschwunden ist. Von Trauer überwältigt kehrt er in das eben erst verlassene Chaos zurück und sucht verzweifelt nach seiner Frau. Da erscheint Creusa ihm als Schatten. Sie sagt ihm, dass sie im Gemetzel den Tod gefunden hat, dass ihm ein langes Exil bevorsteht und dass er anschließend am Tiber ein Reich gründen wird, in dem er glücklich sein wird. Sie nimmt Abschied von ihm und bittet ihn, für ihren gemeinsamen Sohn zu sorgen.
Hier wird Äneas’ Schicksal erneut bekräftigt. Es ist seine Pflicht gegenüber Troja, die Götter der Stadt und ihre alten Blutlinien in einem neuen Land wiederzubegründen.
Doch auch hier zeigt sich, welch gewaltigen Preis die Erfüllung der Pflicht fordern kann. Als Creusa sich von ihrem Mann verabschiedet und ihn bittet, ihr gemeinsames Kind zu beschützen und zu lieben, versucht der weinende Äneas dreimal, den verblassenden Schatten zu umarmen. Dreimal entzieht Creusa sich ihm, als wäre sie ein flüchtiger Traum. Äneas hat nicht nur darin versagt, seine Frau vor dem Tod zu bewahren – nun muss er sich auch den schweren und unberechenbaren Aufgaben stellen, die die Zukunft für ihn bereithält.
Im weiteren Verlauf seiner Geschichte muss Äneas sich den Herausforderungen und Anforderungen seiner Pflicht stellen. So findet er bei Dido vorübergehend Zuflucht und Liebe. Doch als die Götter ihm befehlen, seinem Schicksal zu folgen und Karthago zu verlassen, beendet er die Beziehung und segelt davon. Dabei lässt er die verzweifelte und suizidgefährdete Königin zurück. Seine Abreise wirkt kaltblütig. Später, als er im Hades überrascht ist, ihr zu begegnen – Äneas hatte keine Ahnung, dass sie gestorben war –, nähert er sich ihr unter Tränen. Er fleht sie an, ihm zu glauben, dass er sie nicht aus eigenem Willen, sondern auf Geheiß der Götter verlassen habe. Sie weigert sich, mit ihm zu sprechen, und wendet sich voller Verachtung und Stolz ab.
Im gesamten Verlauf der „Äneis“ weint dieser Held oft über sein Unglück und die Verluste, die ihm widerfahren sind. Er begeht Fehler und wünscht sich sogar, der schreckliche Albtraum vom Untergang Trojas hätte ihn verschlungen und ihn von all diesen Lasten befreit. Doch immer wieder ruft ihn die Pflicht und lässt ihn unaufhörlich weitergehen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „The Trials and Triumphs of Duty: Faith, Family, and Country in the ‘Aeneid’ and Today“. (redaktionelle Bearbeitung: ee)
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Wie steht es um das neue freiwillige Wehrdienstmodell?


In Kürze:

  • Fast alle bisher kontaktierten Männer des Jahrgangs 2008 halten sich an die gesetzliche Pflicht, einen Fragebogen zur Wehrerfassung auszufüllen.
  • Daten über Wehrfähigkeit und Bereitschaft zum Dienst an der Waffe sind noch unklar.
  • 24 Musterungszentren sind im Aufbau; der Abschluss der Arbeiten ist zum 1. Juli 2027 anvisiert.
  • Die Bundeswehr soll bis 2035 mindestens 260.000 aktive Soldaten beschäftigen.

Gut fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) zeigt sich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zufrieden mit dem bisherigen Rücklauf der Fragebögen, die junge deutsche Männer auszufüllen und zurückzuschicken verpflichtet sind.
Die Daten sollen Klarheit darüber schaffen, wie viele der potenziellen Soldaten überhaupt geeignet und bereit wären, einen Freiwilligen Wehrdienst (FWD) in den deutschen Streitkräften anzutreten. Dem Jahrgang 2008, der als erste Alterskohorte erfasst wird, gehören nach Angaben der Bundeswehr rund 350.000 deutsche Männer an.

Rund 12.500 Aufforderungsschreiben pro Woche

Eine Sprecherin des BMVg teilte auf Anfrage von Epoch Times mit, dass seit dem 15. Januar Woche für Woche jene jungen Menschen aller Geschlechter mit deutscher Staatsbürgerschaft angeschrieben würden, die in den Wochen zuvor ihren 18. Geburtstag gefeiert hätten.
Die Kontaktdaten ermittelt das zuständige Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln über eine wöchentliche Abfrage bei den Meldebehörden. Im Anschluss würden durchschnittlich etwa 12.500 junge Volljährige pro Woche mit der Aufforderung konfrontiert, ihre „Bereitschaftserklärung“, so die offizielle Bezeichnung des 31-seitigen Wehrerfassungsfragebogens, innerhalb von vier Wochen zu beantworten. In aller Regel nutzten sie dazu ein Onlineverfahren. Das WDModG lässt die Beantwortung aber auch schriftlich zu.
In den 15 Wochen von Mitte Januar bis zum 29. April habe das Bundesamt über 206.000 solcher Briefe mit einem personalisierten Online-Zugangscode verschickt, bestätigte die BMVg-Sprecherin im Einklang mit einer aktuellen Pressemitteilung ihres Ministeriums.

Jeder Zehnte reagiert nicht

Unter den bis zum 29. April rund 100.000 kontaktierten Männern hätten etwa 90 Prozent den Fragebogen beantwortet. 86 Prozent hätten das Formular innerhalb der vorgeschriebenen Vier-Wochen-Frist ausgefüllt und abgeschickt. Die restlichen 4 Prozent hätten erst nach einem Erinnerungsschreiben reagiert und eine zweiwöchige Fristverlängerung eingehalten.
Anderslautende Meldungen der vergangenen Woche seien nicht korrekt, betonte das BMVg. So hatte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ am 7. Mai unter Berufung auf „Bundeswehrkreise“ berichtet, dass 28 Prozent der angeschriebenen Männer den Fragebogen nicht ausgefüllt hätten.
Unter den gut 100.000 bislang angeschriebenen nicht männlichen Personen hatten laut BMVg bis zum 29. April 97 Prozent überhaupt nicht reagiert. Für sie besteht aber auch keine gesetzliche Pflicht zur Antwort. Die jungen Männer müssen dagegen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie ihrer Pflicht nicht fristgemäß und wahrheitsgetreu nachkommen. Laut BMVg stehen für die Ordnungswidrigkeit 250 Euro im Raum. Das verwaltungsinterne Verfahren werde derzeit ausgearbeitet.

Exakte Erfolgszahlen erst „im Sommer“

Wie viele junge Leute aus jeder Gruppe, die eine Rückmeldung abgegeben hatten, gesundheitlich geeignet und zum FWD bereit wären, konnte die Ministeriumssprecherin auf Nachfrage von Epoch Times nicht sagen.
Auch andere absolute Zahlen lägen nicht vor. Das man wöchentlich Aufforderungsbriefe verschicke, den Adressaten aber regelmäßig einen Monat oder länger zum Beantworten zubillige, könne man keine tagesgenauen Aussagen über Rücklauf- oder Bereitschaftsquoten machen. Eine detailliertere Statistik seitens des BMVg werde es „im Sommer“ geben. Erst dann sei die Datenlage ausreichend.
Der „SPIEGEL“ hatte berichtet, dass mehr als die Hälfte der jungen Männer, die ihren Fragebogen abgeschickt hatten, zumindest ein gewisses Interesse am FWD zum Ausdruck gebracht hätten.
Nach Informationen der „BILD“ verrichten derzeit 12.700 Personen den FWD. Auch aus dem Jahrgang 2008 hätten einige bereits ihre Basisausbildung im Heer begonnen, bevor sie regulär eingestellt würden. Marine und Luftwaffe nähmen einmal im Monat neue Rekruten auf.
Nach Angaben der Bundeswehr beträgt der Wehrsold während der sechsmonatigen Probezeit 2.600 Euro, für Dienste im Ausland 3.095 Euro. Bahnfahrten und die Gesundheitsversorgung sind gratis. Nach spätestens elf Monaten endet der FWD. Wer dabeibleiben wolle, müsse „Soldat auf Zeit“ oder Berufssoldat werden. Nach dem Dienstende werde man automatisch Reservist.

24 Musterungszentren im Aufbau

Wenn ein potenzieller Kandidat per Fragebogen Interesse bekunde, werde er zum „Assessment“ eingeladen, erklärte die BMVg‑Sprecherin. Das Prozedere entspreche einer Art Eignungsprüfung – Musterung inklusive.
Waren bis zum Jahr 2011 die Kreiswehrersatzämter für Tests, Auswahl und Standortzuteilung zuständig, so sind es laut Angaben der Bundeswehr nun die „Musterungszentren“. 16 dieser Bundesbehörden würden gerade in der Nähe der Bundeswehrliegenschaften in Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm und Wiesbaden neu eingerichtet. Acht weitere sollen in Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg entstehen. In jedem Zentrum würden etwa 50 zivile Dienstposten geschaffen.
Das erste Musterungszentrum solle noch dieses Jahr an den Start gehen, das letzte spätestens am 1. Juli 2027. Zum selben Zeitpunkt wird die Musterung für junge Männer des Jahrgangs 2008 ebenso flächendeckend zur Pflicht wie schon jetzt der Fragebogen.
Überdies gebe es bei der Bundeswehr 15 „Karrierecenter“. Sie dienen laut der Bundeswehr unter anderem als erster Ansprechpartner für jene Männer, die sich länger verpflichten wollen.

In neun Jahren von 186.000 auf 260.000 aktive Soldaten

Derzeit stehen rund 267.000 Beschäftigte im Dienst der Bundeswehr, darunter 185.290 aktive Soldaten. Nach den Zielen des WDModG soll die Truppe auch mithilfe des freiwilligen Wehrdienstes in diesem Jahr um 20.000 aktive Soldaten vergrößert werden, in den Jahren danach schrittweise mehr.
Das Ziel der Bundesregierung: „Bis 2035 sollen den Streitkräften über 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen.“ Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte im April in den ARD-„Tagesthemen“, dass die Marke von 460.000 allerdings „kein Deckel“ sei, sondern „die Richtung, in die wir gehen“. Mehr wäre bei Bedarf also grundsätzlich möglich.

Bundestag kann Wehrpflicht nach Bedarf beschließen

Eine Rückkehr zur alten allgemeinen Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt wurde, ist derzeit nicht vorgesehen. Das WDModG räumt der Bundesregierung allerdings die Möglichkeit ein, eine Wehrpflicht einzuführen – und zwar genau dann, „wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert und attraktivitätssteigernde Maßnahmen zur Erhöhung freiwilliger Bewerbungen nicht rechtzeitig wirksam werden“. Voraussetzung für eine solche Rechtsverordnung wäre dann die Zustimmung des Bundestages.
Die Junge Union hatte sich im Januar dafür ausgesprochen, den Wehrdienst unabhängig von der internationalen Lage schon ab 2027 zur Pflicht zu machen, falls die Zielzahlen für den Aufwuchs der Streitkräfte nicht erreicht würden.
Im Oktober ermittelte das Meinungsforschungsinstitut Forsa, dass 54 Prozent der Deutschen einer allgemeinen Wehrpflicht ebenfalls positiv gegenüberstünden. 41 Prozent sprachen sich dagegen aus, 5 Prozent äußerten keine Meinung.
Pistorius begründete sein Wehrdienstmodell mit der sicherheitspolitischen Lage in Europa und der nötigen Landes- und Bündnisverteidigung. Die Bundesregierung stellt die Anpassung an NATO-Fähigkeitsziele in den Vordergrund.

Zahl der Kriegsdienstverweigerungen steigt an

Nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gab es im ersten Quartal 2026 bundesweit 2.656 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 (3) des Grundgesetzes. Im gesamten Vorjahr habe es demnach 3.879 dieser Anträge gegeben, 2024 waren es nur 2.249. Im Jahr 2023, dem ersten Jahr nach Beginn des Ukrainekrieges, hätten 1.079 Männer Nein zum Dienst an der Waffe gesagt.
Umgekehrt habe es auch Widerrufe einer früheren Kriegsdienstverweigerung gegeben. Deren Zahl habe im ersten Quartal 2026 bei 233 gelegen, könnte bis Jahresende also die Tausendermarke überschreiten. Im Vorjahr hätten 781 Männer ihre Verweigerung zurückgezogen.
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Wie steht es um das neue Wehrdienstmodell?


In Kürze:

  • Fast alle bisher kontaktierten Männer des Jahrgangs 2008 halten sich an die gesetzliche Pflicht, einen Fragebogen zur Wehrerfassung auszufüllen.
  • Daten über Wehrfähigkeit und Bereitschaft zum Dienst an der Waffe sind noch unklar.
  • 24 Musterungszentren sind im Aufbau; der Abschluss der Arbeiten ist zum 1. Juli 2027 anvisiert.
  • Die Bundeswehr soll bis 2035 mindestens 260.000 aktive Soldaten beschäftigen.

Gut fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) zeigt sich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zufrieden mit dem bisherigen Rücklauf der Fragebögen, die junge deutsche Männer auszufüllen und zurückzuschicken verpflichtet sind.
Die Daten sollen Klarheit darüber schaffen, wie viele der potenziellen Soldaten überhaupt geeignet und bereit wären, einen Freiwilligen Wehrdienst (FWD) in den deutschen Streitkräften anzutreten. Dem Jahrgang 2008, der als erste Alterskohorte erfasst wird, gehören nach Angaben der Bundeswehr rund 350.000 deutsche Männer an.

Rund 12.500 Aufforderungsschreiben pro Woche

Eine Sprecherin des BMVg teilte auf Anfrage von Epoch Times mit, dass seit dem 15. Januar Woche für Woche jene jungen Menschen aller Geschlechter mit deutscher Staatsbürgerschaft angeschrieben würden, die in den Wochen zuvor ihren 18. Geburtstag gefeiert hätten.
Die Kontaktdaten ermittelt das zuständige Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln über eine wöchentliche Abfrage bei den Meldebehörden. Im Anschluss würden durchschnittlich etwa 12.500 junge Volljährige pro Woche mit der Aufforderung konfrontiert, ihre „Bereitschaftserklärung“, so die offizielle Bezeichnung des 31-seitigen Wehrerfassungsfragebogens, innerhalb von vier Wochen zu beantworten. In aller Regel nutzten sie dazu ein Onlineverfahren. Das WDModG lässt die Beantwortung aber auch schriftlich zu.
In den 15 Wochen von Mitte Januar bis zum 29. April habe das Bundesamt über 206.000 solcher Briefe mit einem personalisierten Online-Zugangscode verschickt, bestätigte die BMVg-Sprecherin im Einklang mit einer aktuellen Pressemitteilung ihres Ministeriums.

Jeder Zehnte reagiert nicht

Unter den bis zum 29. April rund 100.000 kontaktierten Männern hätten etwa 90 Prozent den Fragebogen beantwortet. 86 Prozent hätten das Formular innerhalb der vorgeschriebenen Vier-Wochen-Frist ausgefüllt und abgeschickt. Die restlichen 4 Prozent hätten erst nach einem Erinnerungsschreiben reagiert und eine zweiwöchige Fristverlängerung eingehalten.
Anderslautende Meldungen der vergangenen Woche seien nicht korrekt, betonte das BMVg. So hatte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ am 7. Mai unter Berufung auf „Bundeswehrkreise“ berichtet, dass 28 Prozent der angeschriebenen Männer den Fragebogen nicht ausgefüllt hätten.
Unter den gut 100.000 bislang angeschriebenen nicht männlichen Personen hatten laut BMVg bis zum 29. April 97 Prozent überhaupt nicht reagiert. Für sie besteht aber auch keine gesetzliche Pflicht zur Antwort. Die jungen Männer müssen dagegen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie ihrer Pflicht nicht fristgemäß und wahrheitsgetreu nachkommen. Laut BMVg stehen für die Ordnungswidrigkeit 250 Euro im Raum. Das verwaltungsinterne Verfahren werde derzeit ausgearbeitet.

Exakte Erfolgszahlen erst „im Sommer“

Wie viele junge Leute aus jeder Gruppe, die eine Rückmeldung abgegeben hatten, gesundheitlich geeignet und zum FWD bereit wären, konnte die Ministeriumssprecherin auf Nachfrage von Epoch Times nicht sagen.
Auch andere absolute Zahlen lägen nicht vor. Das man wöchentlich Aufforderungsbriefe verschicke, den Adressaten aber regelmäßig einen Monat oder länger zum Beantworten zubillige, könne man keine tagesgenauen Aussagen über Rücklauf- oder Bereitschaftsquoten machen. Eine detailliertere Statistik seitens des BMVg werde es „im Sommer“ geben. Erst dann sei die Datenlage ausreichend.
Der „SPIEGEL“ hatte berichtet, dass mehr als die Hälfte der jungen Männer, die ihren Fragebogen abgeschickt hatten, zumindest ein gewisses Interesse am FWD zum Ausdruck gebracht hätten.
Nach Informationen der „BILD“ verrichten derzeit 12.700 Personen den FWD. Auch aus dem Jahrgang 2008 hätten einige bereits ihre Basisausbildung im Heer begonnen, bevor sie regulär eingestellt würden. Marine und Luftwaffe nähmen einmal im Monat neue Rekruten auf.
Nach Angaben der Bundeswehr beträgt der Wehrsold während der sechsmonatigen Probezeit 2.600 Euro, für Dienste im Ausland 3.095 Euro. Bahnfahrten und die Gesundheitsversorgung sind gratis. Nach spätestens elf Monaten endet der FWD. Wer dabeibleiben wolle, müsse „Soldat auf Zeit“ oder Berufssoldat werden. Nach dem Dienstende werde man automatisch Reservist.

24 Musterungszentren im Aufbau

Wenn ein potenzieller Kandidat per Fragebogen Interesse bekunde, werde er zum „Assessment“ eingeladen, erklärte die BMVg‑Sprecherin. Das Prozedere entspreche einer Art Eignungsprüfung – Musterung inklusive.
Waren bis zum Jahr 2011 die Kreiswehrersatzämter für Tests, Auswahl und Standortzuteilung zuständig, so sind es laut Angaben der Bundeswehr nun die „Musterungszentren“. 16 dieser Bundesbehörden würden gerade in der Nähe der Bundeswehrliegenschaften in Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm und Wiesbaden neu eingerichtet. Acht weitere sollen in Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg entstehen. In jedem Zentrum würden etwa 50 zivile Dienstposten geschaffen.
Das erste Musterungszentrum solle noch dieses Jahr an den Start gehen, das letzte spätestens am 1. Juli 2027. Zum selben Zeitpunkt wird die Musterung für junge Männer des Jahrgangs 2008 ebenso flächendeckend zur Pflicht wie schon jetzt der Fragebogen.
Überdies gebe es bei der Bundeswehr 15 „Karrierecenter“. Sie dienen laut der Bundeswehr unter anderem als erster Ansprechpartner für jene Männer, die sich länger verpflichten wollen.

In neun Jahren von 186.000 auf 260.000 aktive Soldaten

Derzeit stehen rund 267.000 Beschäftigte im Dienst der Bundeswehr, darunter 185.290 aktive Soldaten. Nach den Zielen des WDModG soll die Truppe auch mithilfe des freiwilligen Wehrdienstes in diesem Jahr um 20.000 aktive Soldaten vergrößert werden, in den Jahren danach schrittweise mehr.
Das Ziel der Bundesregierung: „Bis 2035 sollen den Streitkräften über 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen.“ Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte im April in den ARD-„Tagesthemen“, dass die Marke von 460.000 allerdings „kein Deckel“ sei, sondern „die Richtung, in die wir gehen“. Mehr wäre bei Bedarf also grundsätzlich möglich.

Bundestag kann Wehrpflicht nach Bedarf beschließen

Eine Rückkehr zur alten allgemeinen Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt wurde, ist derzeit nicht vorgesehen. Das WDModG räumt der Bundesregierung allerdings die Möglichkeit ein, eine Wehrpflicht einzuführen – und zwar genau dann, „wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert und attraktivitätssteigernde Maßnahmen zur Erhöhung freiwilliger Bewerbungen nicht rechtzeitig wirksam werden“. Voraussetzung für eine solche Rechtsverordnung wäre dann die Zustimmung des Bundestages.
Die Junge Union hatte sich im Januar dafür ausgesprochen, den Wehrdienst unabhängig von der internationalen Lage schon ab 2027 zur Pflicht zu machen, falls die Zielzahlen für den Aufwuchs der Streitkräfte nicht erreicht würden.
Im Oktober ermittelte das Meinungsforschungsinstitut Forsa, dass 54 Prozent der Deutschen einer allgemeinen Wehrpflicht ebenfalls positiv gegenüberstünden. 41 Prozent sprachen sich dagegen aus, 5 Prozent äußerten keine Meinung.
Pistorius begründete sein Wehrdienstmodell mit der sicherheitspolitischen Lage in Europa und der nötigen Landes- und Bündnisverteidigung. Die Bundesregierung stellt die Anpassung an NATO-Fähigkeitsziele in den Vordergrund.

Zahl der Kriegsdienstverweigerungen steigt an

Nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gab es im ersten Quartal 2026 bundesweit 2.656 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 (3) des Grundgesetzes. Im gesamten Vorjahr habe es demnach 3.879 dieser Anträge gegeben, 2024 waren es nur 2.249. Im Jahr 2023, dem ersten Jahr nach Beginn des Ukrainekrieges, hätten 1.079 Männer Nein zum Dienst an der Waffe gesagt.
Umgekehrt habe es auch Widerrufe einer früheren Kriegsdienstverweigerung gegeben. Deren Zahl habe im ersten Quartal 2026 bei 233 gelegen, könnte bis Jahresende also die Tausendermarke überschreiten. Im Vorjahr hätten 781 Männer ihre Verweigerung zurückgezogen.