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Streit um Abschiebungen: Wie die „Coesfelder Liste“ zum Fall für den NRW-Landtag wurde


In Kürze:

  • Die Zentralen Ausländerbehörden Coesfeld und Unna haben nach dem Anschlag in Solingen Listen mit ausreisepflichtigen Personen erstellt.
  • Das LKA Nordrhein-Westfalen hat darauf 6.800 ausreisepflichtige Personen überprüft.
  • Rund 2.100 von ihnen tauchen in Ermittlungsakten auf.
  • 471 Ausreisepflichtige wurden der Stadt Köln gemeldet, darunter auch mehrfach Vorbestrafte.
  • Die Kölner Abteilung, die für Rückführungen zuständig ist, hat nicht auf die Listen reagiert.
  • Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen die Stadt Köln wegen Fehlverhaltens.
  • Die SPD kritisiert auch das NRW-Fluchtministerium wegen des Umgangs mit den Listen.

 
Eine ursprünglich zur Unterstützung von Abschiebungen erstellte Liste beschäftigt inzwischen den nordrhein-westfälischen Landtag. Am Mittwoch, 2. September, kam der Integrationsausschuss zu einer Sondersitzung zusammen. Thema waren die sogenannte Coesfelder Liste und eine weitere Liste aus Unna sowie die Überprüfung von insgesamt 6.800 ausreisepflichtigen Personen durch das Landeskriminalamt (LKA). Das geht aus der offiziellen Tagesordnung des NRW-Landtags hervor.
Ausgangspunkt ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Fluchtministeriums nach dem Anschlag von Solingen im August 2024. Es beauftragte bei den Zentralen Ausländerbehörden eine Übersicht über ausreisepflichtige Personen.
In NRW sind fünf Zentrale Ausländerbehörden jeweils landesweit für bestimmte Herkunftsländer zuständig. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld deckt die Region Westbalkan ab. Im November 2024 übermittelte die ZAB Coesfeld den örtlichen Ausländerbehörden Daten von 1.247 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus dem Westbalkan. Die Behörde bot zugleich an, für diese Menschen notwendige Passersatzpapiere zu beschaffen.
Die Coesfelder Liste ist keine Abschiebeanordnung. Ob eine gelistete Person tatsächlich abgeschoben werden konnte, musste weiterhin von der zuständigen Ausländerbehörde geprüft werden. An die Stadt Köln wurden die Namen von ausreisepflichtigen 471 Personen übermittelt.

Warum Köln in die Kritik geriet

Der Umgang Kölns mit diesen Fällen löste im August dieses Jahres eine politische Debatte aus. Der WDR schreibt:
„Die Stadt ist auf das Angebot aus Coesfeld nicht eingegangen. Nur eine einzige der zuständigen Abteilungen in der Kölner Ausländerbehörde antwortete überhaupt. Die Abteilung, die für das Rückführungsmanagement zuständig ist, reagierte nicht.“
Nach Darstellung der Stadt gab es Unklarheiten über das Verfahren, weil die Liste direkt aus Coesfeld und nicht über den sonst üblichen Weg über Ministerium und Bezirksregierung gekommen sei.
Köln wandte sich nach eigenen Angaben im November 2024 an die Bezirksregierung. Diese habe beim Ministerium nachfragen wollen. Was anschließend geschah, ließ sich nach Angaben der Stadt zunächst nicht rekonstruieren. Kölns Stadtdirektorin Dörte Diemert bezeichnete den Ablauf im August als „denkbar unglücklich“, die Kommunikation sei „missverständlich und unglücklich“ gewesen.
Inzwischen richtet sich der Blick auch auf die Landesregierung. Nach einer Sondersitzung warf die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Lisa Kapteinat dem von Verena Schäffer (Grüne) geführten Fluchtministerium vor, den angestoßenen Prozess nicht ausreichend begleitet zu haben. Kapteinat erklärte:
„Seitens des Fluchtministeriums ist der Prozess zur Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen in den Westbalkan und Irak zwar vor über zwei Jahren angestoßen worden, ein Monitoring gab es allerdings nicht. (…) Das Fluchtministerium hat sich über ein Jahr hinweg landesweit nicht mehr aktiv in den Prozess eingebracht oder hinterfragt, ob alles funktioniert – obwohl es die oberste Aufsichtsbehörde ist.“
Erst ein öffentlich gewordener Fall um einen strafrechtlich in Erscheinung getretenen Jugendlichen habe aufgedeckt, dass der Prozess nicht funktioniere, so die SPD-Politikerin.

Ein straffälliger 16-Jähriger

Anfang August gab es eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen Angehörigen zweier Großfamilien in Köln-Mülheim. Einer der mutmaßlich Beteiligten, ein 16-Jähriger, soll auf der Coesfelder Liste gestanden haben. Gegen ihn laufen nach Informationen des WDR Ermittlungen wegen schwerer Vergewaltigung. Zudem sei er wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
Der „Kölner Stadtanzeiger“ (KStA) zeigte in einer Recherche, dass noch mehr Personen, die von der ZAB Coesfeld als ausreisepflichtig identifiziert worden sind, in Straftaten verwickelt sind.
Auf der Liste steht laut KStA auch ein Vater von acht Kindern. Der Staat zahlt der Familie inzwischen rund 7500 Euro monatlich – obwohl der Vater als Asylbewerber abgelehnt und bereits achtmal strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Im Mai 2025 verurteilte ihn ein Gericht wegen Geschenkkartenbetrugs zu einem Jahr auf Bewährung. Auch seine Frau sei vorbestraft und zwei erwachsene Töchter. Die vier Familienmitglieder standen auf der Coesfelder Liste, doch die zehnköpfige Familie wurde in das Bleiberechtsprogramm der Stadt aufgenommen, schreibt die Zeitung.
In einer E-Mail der für das Programm zuständigen Stelle hieß es als Antwort an die ZAB Coesfeld, Passersatzpapiere würden nicht benötigt. Es handele sich um Personen, „die seit langer Zeit geduldet sind“.
3657 geduldete Ausländer lebten Ende 2025 in Köln, fast 900 davon sind seit über einem Jahrzehnt in Deutschland. Welche Kosten daraus entstehen, konnte die Stadt auf Anfrage des KStA nicht separat beziffern.

LKA überprüft 6.800 Personen

Inzwischen geht die Überprüfung weit über die 471 Kölner Fälle hinaus. Neben der Coesfelder Liste wurde eine weitere Aufstellung der ZAB Unna einbezogen, die Personen aus dem Irak betrifft.
Das LKA überprüfte insgesamt 6.800 ausreisepflichtige Personen aus beiden Listen. Diese Größenordnung ist amtlich bestätigt: Die offizielle Tagesordnung des Integrationsausschusses nennt als Thema der Sondersitzung ausdrücklich: „Liste Coesfeld und Liste Unna – LKA prüft 6800 Ausreisepflichtige“.
Über die Ergebnisse der Überprüfung berichtete ebenfalls der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Demnach tauchen rund 2.100 der 6.800 überprüften Personen in Ermittlungsakten auf. Eine Abfrage des LKA im polizeilichen Informationssystem VIVA habe mindestens 12.000 Ermittlungsverfahren ergeben. Die Zeitung beruft sich dabei auf Informationen aus Sicherheitskreisen. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ veröffentlichte die Ergebnisse am 1. September.
Die Zahlen bedeuten nicht, dass 2.100 Menschen wegen Straftaten verurteilt wurden oder 12.000 Straftaten nachgewiesen sind. Gegen eine Person können mehrere Ermittlungsverfahren geführt werden. Verfahren können eingestellt werden, mit einem Freispruch oder einer Verurteilung enden. Eine vollständige amtliche Aufschlüsselung der Ergebnisse ist bislang nicht öffentlich zugänglich.

LKA schaut bis 2016

Für die 471 Personen der Kölner Liste liegt nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ eine gesonderte Auswertung vor. Der Zeitung zufolge umfasst das Dokument des LKA 21 Seiten und betrachtet den Zeitraum von 2016 bis heute. Darin seien mehr als 160 Beschuldigte mit knapp 1.600 Vorgängen erfasst. Die Zeitung berichtet, dass ihm die LKA-Auswertung vorliegt.

Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hat eine Prüfung der Affäre um die Coesfelder Liste angeordnet. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Aufgeführt werden dem Bericht zufolge neben zahlreichen Eigentumsdelikten auch schwere Vorwürfe, darunter Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, räuberische Erpressung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und Drogendelikte. Welche Verfahren eingestellt wurden und in wie vielen Fällen rechtskräftige Verurteilungen vorliegen, geht aus den bislang öffentlich zugänglichen Informationen nicht vollständig hervor.
Zuvor war eine niedrigere Zahl bekannt geworden. Die Kölner Polizei hatte nach Angaben des WDR 152 der 471 Personen seit November 2024 insgesamt 568 mutmaßlichen Straftaten zugeordnet.
Der Unterschied zwischen den Zahlen lässt sich zumindest teilweise durch die Untersuchungszeiträume erklären. Die Kölner Polizei betrachtete den Zeitraum seit Herbst 2024, während die spätere LKA-Auswertung laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ bis ins Jahr 2016 zurückreicht.

SPD kritisiert Fluchtministerium

Nach der Sondersitzung des Integrationsausschusses richtet sich die politische Debatte nun stärker auf die Verantwortung des Landes. Ob das Fluchtministerium tatsächlich Aufsichts- oder andere Pflichten verletzt hat, ist momentan nicht festgestellt.
Auch die Vorgänge in Köln werden weiter untersucht. Die Stadt überprüft erneut den Aufenthaltsstatus der 471 Personen und den Stand der jeweiligen Verfahren. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft Köln nach Informationen des WDR mehrere Strafanzeigen zum Umgang der Behörden mit der Liste.
Offen ist insbesondere, wie viele der überprüften Personen tatsächlich rechtskräftig verurteilt wurden, wie viele weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig sind und in wie vielen Fällen eine Abschiebung rechtlich und praktisch möglich gewesen wäre.