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Streit um Werbeprospekt – Penny gewinnt in zweiter Instanz

Alles beginnt mit einem Joghurt für 33 Cent, den der Discounter Penny in einem Prospekt bewirbt. Die Angabe „minus 58 Prozent“ bezieht sich auf eine durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von 79 Cent. Ist daran etwas auszusetzen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte deshalb. Sie kritisiert, dass Kunden durch die Aufmachung in die Irre geführt würden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht das jedoch nicht so. Penny setzte sich in dem Rechtsstreit in zweiter Instanz durch. Die Richter gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer UVP werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben.

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Kunden in dem Prospekt eine hohe Ersparnis vorgegaukelt werde, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten dies als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet das. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.
Das OLG Köln hat an der Darstellung in dem Prospekt nichts auszusetzen und sieht keine Irreführung. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah demnach keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Der Bezug zum UVP sei optisch gut sichtbar. Verbraucher könnten erkennen, dass sich die Reduzierung nicht auf einen Eigenpreis beziehe.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Für die verbreitete Praxis, mit einem Rabatt auf einen UVP zu werben, fehle eine Orientierungshilfe, sagte die Gerichtssprecherin.

Verbraucherzentrale kündigt Revision an

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.
Penny teilte auf Nachfrage mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“ Transparente Preisangaben seien die Grundlage für einen fairen Wettbewerb und eine fundierte Entscheidung für Kunden.
Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 noch den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Vorgaben der Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden.

Mehrere ähnliche Klagen – auch gegen Aldi Süd und Netto

Zuletzt gab es mehrere Verfahren, bei denen es ebenfalls um UVP-Werbung ging. Aldi Süd unterlag vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor dem Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf – weil der 30-Tage-Niedrigpreis nicht korrekt ausgewiesen war. Geklagt hatte jeweils die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Ein ähnlicher Fall, bei dem die Wettbewerbszentrale gegen den Discounter Netto geklagt hatte, landete im Oktober vor dem Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter stellten klar: Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angeben.
Das OLG Köln räumte ein, von früheren Entscheidungen anderer Gerichte abgewichen zu sein. Die Zulassung der Revision solle eine einheitliche Rechtsprechung sichern, heißt es.

Kritik an EU-Vorgaben

Aus Sicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) schränken die EU-Regeln die Möglichkeiten der Händler unverhältnismäßig ein. Die Vorgaben führten dazu, dass seltener mit Sonderangeboten geworben werden könne, sagte Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Auch Verbraucher könnten davon betroffen sein – und künftig womöglich weniger von Sonderangeboten profitieren. Der HDE fordert, die EU-Regulierung zur Werbung zu überprüfen und abzuschaffen.
Sonderangebote haben in den vergangenen Jahren für Händler und Verbraucher gleichermaßen an Bedeutung gewonnen. Viele Kunden schauen wegen der gestiegenen Preise stärker auf Rabatte. Der Anteil des Umsatzes, den Supermärkte und Discounter mit Promotions erzielen, ist seit 2020 deutlich gestiegen.

Auswertung: Weniger Sonderangebote

Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Marktguru und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn lag die Zahl der Sonderangebote im ersten Quartal 2026 vier Prozent unter dem Vorjahreszeitraum. Verglichen mit dem ersten Quartal 2024 sank sie sogar um 16 Prozent. Einer der Gründe ist den Experten zufolge, dass sich Rabatte in Apps verlagern. Diese wurden in der Analyse nicht erfasst.
Auch Werner Reinartz, Handelsprofessor an der Universität zu Köln, sieht in der EU-Verordnung einen Treiber für den Rückgang von Sonderangeboten. „Frühere Rabattwerbung arbeitete oft mit wechselnden Vergleichspreisen – dadurch fiel es vielen Verbrauchern nicht leicht, den tatsächlichen Preisvorteil richtig zu bewerten.“ (dpa/red)
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Bundesrat lehnt Entlastungsprämie ab

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu. Die Bundesregierung kann dazu nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu finden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro zahlen können, die nicht versteuert werden muss.
Zur Begründung heißt es im Entwurf, der Irankrieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Die Bundesregierung hat dabei vor allem die hohen Energiepreise im Blick.

Länder kritisieren einseitige Verteilung der Kosten

Die Kritik der Länder entzündet sich vor allem an den Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die von ihr verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme aber allein dem Bund zu, es gebe für Länder und Kommunen also keine Kompensation.
Aus Sicht der Länder ist dies ein weiteres Beispiel dafür, dass der Bund immer wieder Maßnahmen beschließt, die finanziell zulasten von Ländern und Kommunen gehen. Dies belastet deren ohnehin schon schwierige Haushaltslage weiter. Die Länder fordern, dass der Bund grundsätzlich die Kosten übernimmt, die er mit seinen Beschlüssen ihnen und den Kommunen aufbürdet. Um eine solche Regelung ringen beide Seiten seit langem.

Städte- und Gemeindebund begrüßt den Stopp

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat die Bundesratsentscheidung begrüßt. „Bei dem Vorschlag des Bundes handelte es sich um ein klassisches Geschäft zu Lasten Dritter“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger dem „Tagesspiegel“.
Die Städte und Gemeinden in Deutschland seien in einer existenziellen Finanzkrise, so Berghegger. Sie wären in ihrer Rolle als Arbeitgeber, bei aller Wertschätzung für den großen Einsatz ihrer Mitarbeiter, ohnehin nicht in der Lage gewesen, diese Prämie zu zahlen. Die Länder hätten zurecht auf zusätzlich drohende Einnahmeverluste aufgrund von Steuerausfällen für Länder und Kommunen hingewiesen. „Insofern ist es gut, dass diese Idee jetzt vom Tisch ist“, sagte Berghegger.

Kritik aus Grünen, SPD und Linken

Der aus dem Amt scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warf dem Bund vor, er plane regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung.
„Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen.“
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kritisierte: „Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung gesorgt, aber nur bei sich.“ Er müsse zumindest die Kosten von 700 Millionen Euro für die Kommunen tragen.
„Es ist wirklich die unfähigste Bundesregierung aller Zeiten“, sagte Linken-Ko-Chefin Ines Schwerdtner. Statt frühzeitig mit den Ländern und Kommunen „pragmatische Lösungen zur Entlastung der Menschen zu finden“, würden „Gesetze halb fertig präsentiert und scheitern anschließend am Widerstand im Bundesrat“.

Steuerfreie Prämien gab es schon in anderen Krisen

Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Vorbild der Prämie sind Regelungen während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. (dpa/red)
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Flugausfall: Erstattung auch bei teurem Kerosin

Wenn ein Flug wegen hoher Kerosinkosten gestrichen wird, haben Verbraucher auch in der derzeitigen Energiekrise ein Recht auf Erstattung.
Wie die Europäische Kommission mitteilte, gelten die EU-Fluggastrechte auch in diesem Fall für Reisende. „Sie haben Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen sowie auf Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen“, bekräftigte die Brüsseler Behörde.
Anders sieht es aus, wenn ein Flug wegen Treibstoffmangels nicht abhebt: Ein solcher Mangel kann ein außergewöhnlicher Umstand sein und damit Fluggesellschaften von Zahlung einer finanziellen Ausgleichsleistung befreien.
Infolge der wegen des Iran-Kriegs gestörten Öltransporte durch die Straße von Hormus schnellten die Preise für den Flugtreibstoff Kerosin in die Höhe. Die Lufthansa und andere Airlines wie etwa die skandinavische SAS sagten deswegen bereits Flüge ab.
Derzeit gebe es allerdings keine konkreten Hinweise auf Treibstoffengpässe, so die Kommission. „Sollte der Konflikt jedoch andauern, könnten Versorgungsunterbrechungen auftreten, insbesondere bei Kerosin“, hieß es. Reisende müssten möglicherweise mit Beeinträchtigungen rechnen.

Ticketpreis darf nicht nachträglich verändert werden

Die EU-Kommission stellte darüber hinaus klar, dass der Ticketpreis für Verbraucher von Anfang an klar sein muss und nicht nachträglich noch erhöht werden darf. So seien etwa Treibstoffzuschläge nicht zulässig.
Bei Pauschalreisen gälten unter Umständen andere Regeln.
Wie aus veröffentlichten Leitlinien der Kommission zudem hervorgeht, prüfen Branchenvertreter derzeit die vorübergehende Nutzung einer anderen Kerosinart in Europa, um die Versorgung auch bei möglichen Engpässen aufrechterhalten zu können.
Hier sieht die EU-Kommission keine Hindernisse, sondern verweist auf entsprechende Regelungen der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA. (dpa/red)
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Spritpreise fallen auf tiefsten Stand seit zwei Monaten

Die Spritpreise sind auf den niedrigsten Stand seit zwei Monaten gefallen. Ein Liter der Sorte E10 kostete im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Donnerstags 1,984 Euro, wie der ADAC mitteilt. Das waren 1,8 Cent weniger als am Mittwoch. Diesel sank um 3,1 Cent auf 2,025 Euro.
Am Vortag war es sogar noch etwas deutlicher nach unten gegangen, sodass sich für beide Spritpreise kräftige Rückgänge ergeben. Für E10 ist es der niedrigste Preis seit dem 8. März, für Diesel der niedrigste seit dem 4. März. E10 hatte seither nur einmal im bundesweiten Tagesschnitt weniger als 2 Euro gekostet – am 1. Mai, dem Start des Tankrabatts, danach waren die Preise sukzessive gestiegen, was auch zu Debatten über die Weitergabe des Tankrabatts führte.

Sinkender Ölpreis hilft

Zum aktuellen Rückgang dürfte vor allem der sinkende Ölpreis beigetragen haben, der seit einem Hoch am Montag deutlich nachgegeben hat. Dennoch war E10 am Donnerstag nur 14,2 Cent billiger als am 30. April, dem letzten Tag vor Einführung der Steuererleichterung, die pro Liter 16,7 Cent ausmacht. Diesel war 19 Cent billiger.
Der ADAC und das Münchner ifo-Institut waren zuletzt zum Schluss gekommen, dass der Tankrabatt nicht vollständig weitergegeben wird. Das ifo beobachtet eine sukzessiv steigende, aber nicht vollständige Weitergabe. Mit den Preisen vom Donnerstag wurden laut ifo-Experte Florian Neumeier bei E10 15 Cent, und bei Diesel 14 Cent des Rabatts weitergegeben. Das ifo zieht für seine Berechnungen dabei unter anderem die Spritpreise in Frankreich als Vergleichswert heran.
Momentan ist Sprit trotz Tankrabatts noch immer deutlich teurer als am letzten Tag vor Ausbruch des Irankrieges. Bei Super E10 sind es gut 20,6 Cent, bei Diesel 27,9 Cent.

Teilweise E10 unter 1,90 Euro

Da die Spritpreise zwischen einzelnen Regionen und einzelnen Tankstellen stark schwanken, kann es hier aber starke Abweichungen geben. So waren am Morgen beispielsweise in München und Köln zahlreiche Tankstellen mit E10-Preisen unter 1,90 Euro pro Liter zu finden, in Berlin einige, in Hamburg kaum.
In der Regel sind die Preise am späten Vormittag am günstigsten. Mittags springen sie dagegen meist stark, um danach wieder zu fallen. Seit dem 1. April gilt die 12-Uhr-Regel, nach der nur noch eine Preiserhöhung am Tag erlaubt ist. (dpa/red)
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Rekorde bei Rohstoffpreisen: Fast alle Metalle verteuern sich erheblich

Neben Öl und Gas haben sich in den vergangenen Monaten nahezu alle Metalle erheblich verteuert. Nach Berechnung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft haben die Rohstoffpreise auf den Weltmärkten fast wieder ihr Rekordhoch von 2021 erreicht.
Das teilte der Verband in München mit. „Der Irankrieg befeuert diese Entwicklung zusätzlich“, sagte Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Kaum eine Branche bleibt von den Preissteigerungen unberührt.“

Edelmetalle an der Spitze

Den größten Preisanstieg verzeichneten demnach im Lauf des ersten Quartals Edelmetalle mit einem Plus von über 34 Prozent – und das, obwohl Gold und Silber im Laufe des März wieder billiger wurden.
An zweiter Stelle folgten seltene Erden mit einem Preisanstieg von 29,3 Prozent. Hierfür seien hauptsächlich die Exportkontrollen der chinesischen Regierung verantwortlich, die den Großteil des Weltmarkts für die seltenen Erden kontrolliert.
Industriemetalle verteuerten sich demnach um 14,3 Prozent. Auffällig: Lithium wurde um über 80 Prozent teurer, Wolfram sogar um mehr als 130 Prozent. Ersteres wird unter anderem für Elektroauto-Batterien benötigt, letzteres laut Brossardt für KI-Chips und Waffen. (dpa/red)
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US-Billigflieger Spirit trotz Rettungsversuch von Trump am Ende

Der US-Billigflieger Spirit Airlines ist trotz Rettungsversuchen der US-Regierung am Ende. Die geordnete Einstellung des Flugbetriebs habe begonnen, teilte die Fluggesellschaft mit. Alle Flüge seien gestrichen und der Kundenservice nicht länger verfügbar.
US-Präsident Trump hatte eine Lösung ins Gespräch gebracht, bei der der amerikanische Staat im Gegenzug für einen Rettungskredit Anteile an Spirit übernehmen sollte.
Laut Medien ging es um eine Finanzspritze von rund 500 Millionen US-Dollar, nach der die Regierung einen Anteil von bis zu 90 Prozent an Spirit hätte bekommen können. Berichten zufolge waren andere Geldgeber nicht mit den Konditionen einverstanden und die Gespräche wurden ergebnislos beendet.

Teures Kerosin

Seit August vergangenen Jahres war Spirit bereits im zweiten Insolvenzverfahren binnen weniger als zwölf Monaten. Ursprünglich wollte die Airline es im Sommer mit niedrigeren Schulden verlassen – was die stark gestiegenen Kerosinpreise torpedierten.
Der „plötzliche und anhaltende“ Anstieg habe keinen anderen Weg gelassen als den Betrieb einzustellen, betonte Spirit-Chef Dave Davis. Fluggesellschaften sichern sich gemeinhin gegen Risiken wie Preisschwankungen beim Kerosin ab, diese Instrumente kosten aber auch Geld.
Die Airline rief Passagiere mit Tickets für anstehende Flüge auf, nicht mehr zum Flughafen zu fahren. Passagiere sollen das Geld für ihre gebuchten Flüge zurückbekommen. Laut Medienberichten blieben an manchen US-Flughäfen am Freitag Passagiere sitzen, deren Flüge abgesagt wurden.
So zeigte der Sender „WWJ Newsradio 950“ rund 200 Fluggäste am Gate in Detroit, deren Flug nach Los Angeles ausfiel. Viele Passagiere, die am Wochenende fliegen wollten, mussten nach Alternativen suchen. Andere Airlines kündigten an, Spirit-Kunden unter die Arme greifen zu wollen. So bieten etwa United und Southwest Sondertarife für Leute mit Tickets für abgesagte Flüge von Spirit an.

Gescheiterte Übernahme

Die Krise bei Spirit gilt als hausgemacht. Der Chef des deutlich größeren Konkurrenten United Airlines, Scott Kirby, sagte etwa, das Problem liege im Geschäftsmodell – und die hohen Kerosinpreise hätten die Entwicklung nur beschleunigt.
Spirit sollte 2022 vom Rivalen JetBlue übernommen werden – Wettbewerbshüter der damaligen Regierung von Präsident Joe Biden zogen dagegen vor Gericht und ein Richter blockierte den Deal.
Die US-Regierung hatte zwar die Luftfahrt-Industrie in Krisenzeiten etwa nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 oder in der Corona-Pandemie gestützt – ein Eingreifen zugunsten eines einzelnen Unternehmens wäre aber eine ungewöhnliche Aktion.
Trump hatte in seiner zweiten Amtszeit allerdings erhöhte Bereitschaft demonstriert, den Staat Anteile an Unternehmen im Gegenzug für Finanzhilfen übernehmen zu lassen. So bekam die US-Regierung einen Anteil von rund zehn Prozent am Chipriesen Intel als Ausgleich für bereits zuvor unentgeltlich zugesagte Milliarden-Subventionen. (dpa/red)
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Bahlsen senkt Preise – und will „enkelfähig“ bleiben

Die hohen Schokoladenpreise haben den Gebäckhersteller Bahlsen zuletzt stark belastet – nun zeichnet sich eine Entspannung ab. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben die Abgabepreise für ausgewählte Produkte gegenüber dem Handel gesenkt. Erste Preissenkungen seien bereits im Handel sichtbar.
„Durch die stark gestiegenen Schokoladenpreise mussten wir unsere Preise anheben, weil der Schokoladenanteil in unseren Produkten höher ist als im Wettbewerb“, sagte Firmenchef Alexander Kühnen. Da sich die Preise inzwischen stabilisierten, werde eher über Preissenkungen nachgedacht als über weitere Erhöhungen.
Auch andere Hersteller reagieren auf die Entwicklung. So hat etwa der Schweizer Schokoladenkonzern Lindt & Sprüngli die Preise einzelner Produkte gesenkt.
Nach Monaten hoher Preise deutet sich bei Schokolade eine Entspannung an. (Symbolbild)

Nach Monaten hoher Preise deutet sich bei Schokolade eine Entspannung an. (Symbolbild)

Foto: Holger Hollemann/dpa

„Enkelfähigkeit“ statt kurzfristiger Einsparungen

Trotz der hohen Preise kam für Bahlsen eine Änderung der Rezeptur nicht infrage. Die Produkte seien stark von Gewohnheit und Vertrauen geprägt, viele Menschen äßen sie seit Jahrzehnten, sagte Kühnen. „Wenn jemand regelmäßig unsere Produkte kauft und plötzlich würde sich der Geschmack verändern, weil wir am Rezept sparen würden, dann verliert man diese Kunden sehr schnell und oft dauerhaft.“
Eine Anpassung am Produkt sei daher keine Option gewesen – auch wenn sie kurzfristig vielleicht geholfen hätte. „Aber langfristig wäre es nicht nachhaltig gewesen.“ Im Unternehmen, das zu 100 Prozent der Familie Bahlsen gehört, spiele dabei der Begriff „Enkelfähigkeit“ eine große Rolle – also die Frage, ob es Bahlsen in zwei Generationen noch in seiner heutigen Form geben wird.

Zurück auf Wachstumskurs

Das Unternehmen aus Hannover kämpfte zuletzt mit rückläufigen Absatzmengen und verlor Marktanteile. „Als ich zu Bahlsen kam, hatte das Unternehmen kein gutes Jahr hinter sich, und mein Auftrag war klar: Veränderung“, sagte Kühnen, der seit drei Jahren im Amt ist.
Der Umsatz der Bahlsen-Gruppe stieg 2024 auf 644,6 Millionen Euro, nach 607,9 Millionen im Jahr zuvor und 539,9 Millionen Euro 2022. Das operative Ergebnis lag bei 63,6 Millionen Euro, nach 40,5 Millionen 2023. 2022 hatte Bahlsen auf dieser Basis noch einen Verlust von 1,8 Millionen Euro ausgewiesen.

Mehr Biss im Markt

Jubeln will Kühnen aber nicht. „Wo ich nicht zufrieden bin, ist unsere Wettbewerbsposition.“ Er habe sich gewünscht, dass das Unternehmen stärker wachse und Marktanteile gewinne. Ein wesentlicher Grund dafür, dass das Wachstum hinter den Erwartungen blieb, seien auch die Schokoladenpreise gewesen.
„In drei Jahren möchte ich, dass wir im Wettbewerb gefürchtet werden“, sagte Kühnen. „Im Moment sind wir das noch nicht, aber genau dahin wollen wir.“ Der Konkurrenzdruck habe durch große Player wie Ferrero und den Milka-Hersteller Mondelez zugenommen. Künftig solle die Branche zuerst an Bahlsen denken, wenn es um starke Wettbewerber gehe.
„Und nach innen soll Bahlsen ein Unternehmen sein, bei dem junge Leute sagen: Das ist ein traditionelles Unternehmen, aber gleichzeitig richtig sexy“, sagte Kühnen. (dpa/red)
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Tankrabatt kommt nicht voll bei Autofahrern an – Preise sinken langsamer als Steuer

Am ersten Tag des Tankrabatts ist die Steuersenkung zur Entlastung der Autofahrer nach Marktbeobachtungen noch nicht komplett an den Zapfsäulen angekommen. Nach Berechnungen des Autofahrerclubs ADAC fiel der Preisrückgang bei Diesel und Benzin am 1. Mai um etwa 3 Cent geringer aus als die am selben Tag greifende Steuersenkung von 16,7 Cent.
Am Freitag gab es laut ADAC Tagesdurchschnittspreise bei Super E10 von 1,989 Euro, bei Diesel lag der Literpreis im Schnitt bei 2,079 Euro. Dies seien 13,7 und 13,6 Cent weniger als am Vortag gewesen. Das Bundeskartellamt teilte mit, dass die Preise vom 30. April auf den 1. Mai im bundesweiten Schnitt um knapp 13 Cent gefallen seien. Dabei gebe es große Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und zwischen unterschiedlichen Regionen.

Branche verweist auf Lagerbestände

Momentan sei das Preisniveau in weiten Teilen Süddeutschlands um etwa 5 bis 7 Cent geringer als in Mittel- und Norddeutschland, erläuterte die Bonner Wettbewerbsbehörde am Samstag. Der Grund seien Unterschiede in Raffinerie- und Großhandelspreisen zwischen den Regionen. Mit Stand 10.30 Uhr lagen die Durchschnittspreise am Samstag demnach für Diesel bei 2,06 Euro pro Liter, für Super E5 bei 2,03 Euro und für Super E10 bei 1,97 Euro.
Der ADAC wies darauf hin, dass der Ölpreis seit kurzfristigen Höchstständen Ende April wieder deutlich nachgegeben habe. Dadurch gebe es zusätzlichen Spielraum für Preisreduzierungen. Die Steuersenkung müsse nun im Laufe des Samstags vollständig an die Verbraucher weitergegeben werden, sagte eine Sprecherin.
Der Branchenverband Fuels und Energie hatte zum Start des Tankrabatts angekündigt, dass die volle Steuersenkung bei den Kunden ankommen soll.
Die Branche hatte zuvor aber auch darauf hingewiesen, dass sich in den Tanks vieler Tankstellen noch Kraftstoff befindet, der nach den alten Steuersätzen abgerechnet wurde. Entscheidend für den Steuernachlass ist nicht der Verkauf an der Tankstelle, sondern der Moment, in dem der Kraftstoff das Tanklager beziehungsweise die Raffinerie verlassen hat. (dpa/red)